mta-modulare truppmann ausbildung v1.4
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1.0
Modulare Truppausbildung
Name:
Feuerwehr:
Anhang 1
Ausbildungsumfang Basismodul MTANr Thema Unterrichtseinheiten1 Lehrgangsorganisation 12.1 Organisation der Feuerwehr 32.2 Rechte und Pflichten 23 Grundlagen 24.1 Fahrzeugkunde – Theorie 24.2 Fahrzeugkunde – Praxis 25.1 Persönliche Schutzausrüstung und erweiterte PSA 15.2 Spezielle persönliche Schutzausrüstung 15.3 Löschgeräte – Theorie 15.4 Löschgeräte – Praxis 25.5 Schläuche und Armaturen – Theorie 15.6 Schläuche und Armaturen – Praxis 35.7 Geräte für die einfache Hilfeleistung 15.8 Geräte für die erweiterte Hilfeleistung 25.9 Rettungsgeräte – Theorie 15.10 Rettungsgeräte – Praxis Knoten und Stiche 25.11 Rettungsgeräte – Praxis Leitern 45.12 Rettung 25.13 Beleuchtungs-, Warngeräte 26.1 Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe) 166.2 Physische und psychische Belastungen im Einsatz (PSNV) 27.1 Verhalten im Einsatz und in der Öffentlichkeit 37.2 Hygiene im Einsatz 18 Verhalten bei Gefahr 49.1 Löschwasserversorgung – Theorie 19.2 Löschwasserentnahme – Praxis 39.3 Löschen – Anwendung im Brandeinsatz 29.4 Handhabung von Hohlstrahlrohren – Praxis 29.5 Einheiten im Löscheinsatz – Theorie 29.6 Einheiten im Löscheinsatz – Praxis 1 29.7 Einheiten im Löscheinsatz – Praxis 2 29.8 Einheiten im Löscheinsatz – Praxis 3 29.9 Einheiten im Löscheinsatz – Praxis 4 29.10 Einheiten im Löscheinsatz – Praxis 5 210.1 Sichern gegen Absturz – Theorie 210.2 Sichern gegen Absturz – Praxis 211.1 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz – Theorie 111.2 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz - Praxis 1 111.3 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz - Praxis 2 211.4 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz - Praxis 3 211.5 Einsatzübung 1 111.6 Einsatzübung 2 211.7 Einsatzübung 3 212.1 Gefahren und Kennzeichnung 212.2 ABC-Gefahrstoffe – Verhalten im Einsatz 213 Fahrzeugtechnik (alternative Antriebe) 214.1 Rechtsgrundlagen (Funk) 114.2 Grundlagen des Digitalfunks 114.3 Gerätekunde und – bedienung 214.4 Grundsätze des Sprechfunkbetriebes 214.5 Sprechfunkbetrieb – Übungen mit Fahrzeug- u. Handfunk 214.6 Sprechfunkbetrieb – Übungen mit Handfunkgeräten 215 Leistungsnachweis Theorie und Praxis 2
Modulare Trupp Ausbildung
Name Vorname
geboren am
Freiwillige Feuerwehr
Thema MTA- Nr.: Datum Name Unterschrift
Lehrgangsorganisation / Einführung 1.0
Rechtsgrundlagen 2.1
Rechtsgrundlagen 2.2
MTA-Nr.: Datum Name Unterschrift
5.1
5.2
7.2
Thema
Persönliche Schutzkleidung
Besondere Schutzkleidung
Einsatzhygiene
Löschgeräte – Theorie 5.3
Schläuche und Armaturen – Theorie 5.5
Löschgeräte – Praxis 5.4
Schläuche und Armaturen - Praxis 5.6
Rettungsgeräte – Theorie 5.9
Brennen und Löschen
Brennen und Löschen 3.0
Fahrzeugkunde
Fahrzeugkunde - Theorie 4.1
Fahrzeugkunde - Praxis 4.2
Löscheinsatz
Löschwasserversorgung – Theorie 9.1
Löschen – Anwendung im Brandeinsatz 9.3
Einheiten im Löscheinsatz - Theorie 9.5
Löschwasserversorgung – Praxis 9.2
Umgang mit Strahlrohren 9.4
MTA-Nr.: Datum Name Unterschrift
9.6
9.7
9.8
9.9
9.10
Thema
Löscheinsatz – Praxis 1
Löscheinsatz – Praxis 2
Löscheinsatz – Praxis 3
Löscheinsatz – Praxis 4
Löscheinsatz – Praxis 5
Verhalten im Einsatz
7.1.
Gerätekunde – Geräte zur Hilfeleistung
Geräte für die einfache Hilfeleistung 5.7
Geräte für die erweiterte Hilfeleistung 5.8
Beleuchtungs- und Warngeräte – Absichern und Ausleuchten von Einsatzstellen 5.13
Verhalten bei Gefahr / Gerätekunde
Verhalten bei Gefahr 8.0
Gerätekunde – Leinen, Knoten und Stiche 5.10
Rettung – Transport von Personen mit und ohne Hilfsmittel 5.12
ABC-Einsatz
Gefahren und Kennzeichnung 12.1
Verhalten im ABC-Einsatz 12.2
MMTA- Nr.: DDatum NName UnterschriftThema
Fahrzeugtechnik Neue Technologien 13 2/2
Rettungsgeräte / Sichern gegen Absturz
Sichern gegen Absturz – Praxis 10.2
Rettungsgeräte – Tragbare Leitern (Praxis) 5.11
Physische und psychische Belastung 6.2
Grundlagen
Hilfeleistungseinsatz
Hilfeleistungseinsatz – Grundlagen FwDV 3 11.1
Hilfeleistungseinsatz – Ordnung des Raumes 11.1
Hilfeleistungseinsatz - Praxis 1 11.3
Hilfeleistungseinsatz - Praxis 2 11.4
Hilfeleistungseinsatz - Praxis 3 11.5
Hilfeleistungseinsatz - Praxis 4 11.6
Erste Hilfe
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Datum Name Unterschrift
Funk
Elektrische Lernanwendung (ELA) Zusammenfassung Wiederholung Ergänzung
Sprechfunk – Rechtsgrundlagen 14.1
Sprechfunk – Physikalische Grundlagen 14.2
Grundsätze Sprechfunkbetrieb 14.4
Gerätekunde / Gerätebedienung 14.3
Praktische Ausbildung - Sprechfunkbetrieb 14.5
Praktische Ausbildung – Übung mit Endgeräten14.6
Datum Name Unterschrift
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Version 1.1
Modulare Truppausbildung
Rechtsgrundlagen und Organisation
Basis 2.1Teilnehmer-unterlagen
Seite 1
Thema Rechtsgrundlagen und Organisation
1. Rechtsgrundlagen für die Feuerwehr
– Bayerisches Feuerwehrgesetz mit Ausführungsverordnung
– Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
– Feuerwehr-Dienstvorschriften
– Bayerisches Katastrophenschutzgesetz
– Sozialgesetzbuch VI
– Unfallverhütungsvorschriften
– Sonstige Vorschriften und Richtlinien
. ichtaufgabe der emeinde
– Sicherstellen des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeur rfüllung dieser Aufgaben muss die emeinde Feuerwehren aufstellen aus-
rüsten und unterhalten
3. Abwehrender Brandschutz
– Abwehrender Brandschutz umfasst Ma nahmen zur Bek mpfung von efahren diedurch Brände entstehenBeispiele
DachstuhlbrandZimmerbrandScheunenbrandBrand- und Explosionsgefahr beseitigen
4. Technischer Hilfsdienst
– Technischer Hilfsdienst (technische Hilfeleistung) umfasst Maßnahmen zur Bekämp-fung von efahren aus Anlass verschiedener EreignisseBeispiele
UnglücksfälleVerkehrsunfall erson eingeklemmtArbeitsunfall andwirt liegt ohnmächtig im SiloBeseitigen gefährlicher Verkehrshinternisse
NotständeHochwasserDamm droht zu brechen
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Modulare Truppausbildung
Rechtsgrundlagen und Organisation
Basis 2.1Teilnehmer-unterlagen
Seite 2
5. Arten der Feuerwehren
– Freiwillige Feuerwehr
– ichtfeuerwehr
– Berufsfeuerwehr
– Werkfeuerwehr
– Sonstige Feuerwehren
6. Dienstgradabzeichen
7. Führungsdienstgrade in der Feuerwehr
Feuerwehrmann Oberfeuerwehrmann Hauptfeuerwehrmann
Löschmeister Oberlöschmeister Hauptlöschmeister
Brandmeister Oberbrandmeister Hauptbrandmeister
Kommandant Zugführer Einsatzleiter
Gruppenführer Abschnittsleiter
Modulare Truppausbildung
Rechtsgrundlagen und Organisation
Basis 2.1Teilnehmer-unterlagen
Seite 2
5. Arten der Feuerwehren
– Freiwillige Feuerwehr
– ichtfeuerwehr
– Berufsfeuerwehr
– Werkfeuerwehr
– Sonstige Feuerwehren
6. Dienstgradabzeichen
7. Führungsdienstgrade in der Feuerwehr
Feuerwehrmann Oberfeuerwehrmann Hauptfeuerwehrmann
Löschmeister Oberlöschmeister Hauptlöschmeister
Brandmeister Oberbrandmeister Hauptbrandmeister
Kommandant Zugführer Einsatzleiter
Gruppenführer Abschnittsleiter
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Besondere Führungsdienstgrade
Kreisbrandrat Kreisbrandinspektor Kreisbrandmeister
Kennzeichnung von Führungskräften
Einsatzleiter Zugführer Gruppenführer
Abschnittsleiter Fachberater AT-Überwachung
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Modulare Truppausbildung
Rechtsgrundlagen und Organisation
Basis 2.2Teilnehmer-unterlagen
Seite 1
Thema Rechte und ichtenSatzungen der Feuerwehr
1. Aktives und passives Wahlrecht in der Feuerwehr
– Aktives Wahlrecht heißt: Ich darf wählen
– assives Wahlrecht heißt: Ich kann gewählt werden
. Freistellung des Feuerwehrdienstleistenden von der Arbeit bei
– Einsätzen
– Ausbildungsveranstaltungen
– Sicherheitswachen
– Bereitschaftdiensten
3. Ersatz von Sachschäden in Ausübung des Dienstes durch die emeinde
4. Verhalten bei einem Unfall im Feuerwehrdienst
– Sofort Meldung an ruppenführer und Kommandanten und Eintrag ins Verbandbuch
– Kommandant erstattet Unfallanzeige über die emeinde
– Beim Arztbesuch mitteilen dass es sich um einen Feuerwehrdienstunfall handelt
5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Feuerwehranwärter ab dem 16. ebens ahran Einsätzen teilnehmen
– Die Feuerwehr- rundausbildung muss abgeschlossen sein
– Der Anwärter ist einem erfahrenen Feuerwehrdienstleistenden im Einsatz zuzuordnen
– Der Anwärter darf nur außerhalb des unmittelbaren efahrenbereiches eingesetztwerden
6. Tragen von Dienst- und Schutzkleidung
– Der Feuerwehrdienstleistende hat die icht die Dienst- und Schutzkleidung imFeuerwehrdienst zu tragen und bei Bedarf zu reinigen und instandzuhalten
7. Dienstverhinderung
– Falls aus dringenden wirtscha tichen familiären ründen oder wegen Krankheitbungen bzw. Veranstaltungen nicht besucht werden k nnen hat sich der Feuer-
wehrdienstleistende zu entschuldigen
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Modulare Truppausbildung
Rechtsgrundlagen und Organisation
Basis 2.2Teilnehmer-unterlagen
Seite 2
. ichten der Bev lkerung
– Brände und Unglücksfälle melden
– Entstehungsbrände bekämpfen
– Hilfeleistungen bei Unfällen
– eder geeignete emeindebewohner vom 1 . bis zum 63. ebens ahr kann zumFeuerwehrdienst durch die emeinde herangezogen werden
– Bei Aufforderung durch Einsatzleiter k nnen auch rivatpersonen zur Hilfeleistungherangezogen werden
– Feuerwehrleute dürfen Sachen entfernen die den Einsatz behindern (Duldung durchBesitzer)
– Feuerwehrleute dürfen fremde ebäude rundstücke und Schiffe im Einzelfall be-treten und benutzen (Duldung durch Besitzer)
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Modulare Truppausbildung
Brennen und Löschen
Basis 3Teilnehmer-unterlagen
Seite 1
Thema Grundlagen
1. Was versteht man unter Brennen?
– Brennen ist eine chemische Verbindung von brennbarem Stoff und Sauerstoff– Dabei wird Energie in Form von Wärme und Licht (= Feuer) frei
2. Welche Voraussetzungen müssen für die Verbrennung erfüllt sein?
– Für die Verbrennung müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:Brennbarer Stoff, Sauerstoff und Wärme
3. Welche Bedeutung hat Sauerstoff für den Verbrennungsvorgang?
– Sauerstoff ist nicht brennbar, aber ohne Sauerstoff ist keine Verbrennung möglich– Verbrennung ist intensiver bei besserer Mischung von Sauerstoff und
brennbarem Stoff
4. In welche Brandklassen werden Brände eingeteilt?
– Brandklasse A Brände fester, glutbildender Stoffe– Brandklasse B Brände üssiger oder üssig werdender Stoffe– Brandklasse C Brände gasförmiger Stoffe– Brandklasse D Metallbrände– Brandklasse F Brände in Frittier- und Fettbackgeräten
5. Welche Löschverfahren kommen zur Anwendung?
– AbkühlenDer brennende Stoff wird unter seine Mindestverbrennungstemperatur abgekühlt
– ErstickenDer Zutritt von Sauerstoff wird gestört
– BeseitigenDer brennbare Stoff wird entfernt
6. Welche Löschmittel können den Verbrennungsvorgang stören?
Beispiele– Wasser, Schaum, Löschpulver, Kohlendioxid, sonstige Löschmittel wie Sand
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Herausgegeben von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg – Version 1.0
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Modulare Truppausbildung
Fahrzeugkunde
Basis 4.1Teilnehmer-unterlagen
Seite 1
Thema Fahrzeugkunde
Feuerwehrfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die zur Bekämpfung von Bränden, zur Durch-führung technischer Hilfeleistungen und/oder für Rettungseinsätze benutzt werden.
1. Einteilung der Feuerwehrfahrzeuge
– Einsatzleitfahrzeuge– Feuerlöschfahrzeuge
LöschfahrzeugeSonderlöschfahrzeuge
– HubrettungsfahrzeugeDrehleiternHubarbeitsbühnen
– Rüst- und Gerätefahrzeuge
– Gerätefahrzeuge Gefahrgut
– Nachschubfahrzeuge
– Krankenkraftwagen der Feuerwehr
– Mannschaftstransportfahrzeuge
– Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge
2. Vertiefung Löschfahrzeuge
– Tragkraftspritzenanhänger (TSA)Verwendung
BrandbekämpfungWasserförderungKleinste technische Hilfeleistung
BesatzungKeine
BeladungFür eine Gruppe 1/8
– Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF)Verwendung
BrandbekämpfungWasserförderungKleinste technische Hilfeleistung
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Modulare Truppausbildung
Fahrzeugkunde
Basis 4.1Teilnehmer-unterlagen
Seite 2
BesatzungStaffel 1/5
• BeladungFür eine Gruppe 1/8
AusstattungTragkraftspritze PFPN 10-1000 (1.000 l/min bei 10 bar)Vier Pressluftatmer4-teilige Steckleiter
– Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W)Verwendung
BrandbekämpfungWasserförderungKleinste technische Hilfeleistung
BesatzungStaffel 1/5
• BeladungFür eine Gruppe 1/8
AusstattungTragkraftspritze PFPN 10-1000 (1.000 l/min bei 10 bar)Vier PressluftatmerFestverbauter Löschwasserbehälter mit 500 l Volumen und Schnellangriffsein-richtung4-teilige Steckleiter
– Mittleres Löschfahrzeug (MLF)Verwendung
BrandbekämpfungWasserförderungSchnelle WasserabgabeEinfache technische Hilfeleistung
BesatzungStaffel 1/5
BeladungFür eine Gruppe 1/8
AusstattungFesteingebaute FPN 10-1000 (1.000 l/min bei 10 bar)Vier Pressluftatmer4-teilige SteckleiterEinrichtung zur schnellen Wasserabgabe (Schnellangriffseinrichtung)Löschwassertank (600 l bis 1.000 l)
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Modulare Truppausbildung
Fahrzeugkunde
Basis 4.1Teilnehmer-unterlagen
Seite 3
– Löschgruppenfahrzeug (LF 10 / LF 20)Verwendung
BrandbekämpfungWasserförderungSchnelle WasserabgabeEinfache technische Hilfeleistung
BesatzungGruppe 1/8
AusstattungFesteingebaute FPNLF 10: FPN 10/1000 (1.000 l/min bei 10 bar)LF 20: FPN 10-2000 (2.000 l/min bei 10 bar)Vier Pressluftatmer4-teilige SteckleiterEinrichtung zur schnellen Wasserabgabe (Schnellangriffseinrichtung)SchaumausrüstungNur bei LF 20:Fahrbare Haspel am Heck, 3-teilige Schiebleiter, SprungrettungsgerätLöschwassertankLF 10: 1.200 lLF 20: 2.000 l
– Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 10 / HLF 20)Wie Löschgruppenfahrzeuge mit erweiterter Ausstattung zur technischen Hilfeleis-tung und anderem, kleineren Löschwasserbehälter (HLF 10: 1.000 l; HLF 20: 1.600 l)
– Löschgruppenfahrzeug KatS (LF 20 KatS)Verwendung
BrandbekämpfungWasserförderungSchnelle WasserabgabeEinfache technische Hilfeleistung
BesatzungGruppe 1/8
AusstattungFesteingebaute FPN 10-2000 (2.000 l/min bei 10 bar)Tragkraftspritze PFPN 10-2000 (2.000 l/min bei 10 bar)Vier Pressluftatmer4-teilige SteckleiterEinrichtung zur schnellen Wasserabgabe (Schnellangriffseinrichtung)SchaumausrüstungTragbarer Stromerzeuger
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Modulare Truppausbildung
Fahrzeugkunde
Basis 4.1Teilnehmer-unterlagen
Seite 4
LichtmastHLF 20:Heckseitig fahrbare Haspel, 3-teilige Schiebleiter, SprungrettungsgerätLöschwassertank 1.000 lEinfache technische Hilfeleistung300 m B-Schläuche am Heck in Buchten während der Fahrt verlegbar
– Tanklöschfahrzeug (TLF 2000, TLF 3000, TLF 4000)Verwendung
BrandbekämpfungSchnelle WasserabgabeLöschwassertransportEinfache technische Hilfeleistung
BesatzungTrupp 1/2
AusstattungTLF 2000:Festeingebaute FPN 10/1000: 1.000 l/min bei 10 bar, Löschwassertank 2.000 l,Schnellangriffseinrichtung, zwei PressluftatmerTLF 3000:Festeingebaute FPN 10/2000: 2.000 l/min bei 10 bar, Löschwassertank 3.000 l,Schnellangriffseinrichtung, zwei PressluftatmerTLF 4000:Festeingebaute FPN 10/2000: 2.000 l/min bei 10 bar, Löschwassertank 4.000 l,Schnellangriffseinrichtung, zwei Pressluftatmer, festeingebauter Schaummittel-tank, Schaumausrüstung, Schaum-Wasserwerfer auf dem Dach
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Version 1.0
Modulare Truppausbildung
Persönliche Schutzausrüstung
Basis 5.1Teilnehmer-unterlagen
Seite 1
ThemaPersönliche Schutzausrüstung (PSA)
1. Mindestschutzausrüstung nach UVV-Feuerwehr
– Feuerwehrschutzanzug– Feuerwehrhelm mit Nackenschutz– Feuerwehrschutzschuhwerk– Feuerwehrschutzhandschuhe
Schutzhandschuhe zur BrandbekämpfungSchutzhandschuhe für die technische Hilfeleistung (optional)
2. Für Feuerwehranwärter gelten die folgenden besonderen Festlegungen
– zwischen dem 12. und 16. Lebensjahr:Übungsanzug
• Feuerwehrhelm, orange• festes und sicheres Schuhwerk• Feuerwehrschutzhandschuhe
– zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr:• Übungsanzug• Feuerwehrhelm mit Nackenschutz• Feuerwehrschutzschuhwerk• Feuerwehrschutzhandschuhe
3. Je nach Einsatz wird die Mindestausstattung durch weitere Ausrüstungsgegenständeergänzt
– Feuerwehr Haltegurt (mit Selbstrettungsöse am Karabiner)/Feuerwehr-Sicherheitsgurt– Feuerwehrbeil mit Schutztasche– Feuerwehrleine mit Leinenbeutel
4. Ergänzungen für den Hilfeleistungseinsatz
– Gesichtsschutz– Augenschutz– Gehörschutz– Warnkleidung– Infektionsschutzhandschuhe
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Herausgegeben von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg – Version 1.0
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Version 1.0
Modulare Truppausbildung
Besondere Schutzausrüstung
Basis 5.2Teilnehmer-unterlagen
Seite 1
ThemaBesondere Schutzausrüstung
Bei Feuerwehreinsätzen können Gefahren auftreten, gegen die die PSA keinen ausrei-chenden Schutz bietet (z.B. Atemgifte, Hitzestrahlung, Ätzwirkung). In diesen Fällen ist besondere Schutzausrüstung erforderlich, welche die PSA ergänzt bzw. teilweise ersetzt.
1. Brandbekämpfung
– Umluftunabhängiger Atemschutz (Atemschutzmaske mit Pressluftatmer)
– Feuerwehrschutzhaube
– Feuerwehrüberjacke/-hose
– ggf. Feuerwehrhaltegurt
– ggf. Feuerwehrleine
– für die Brandbekämpfung im Freien kann die Mindestausrüstung ergänzt um einFiltergerät (Atemschutzmaske mit Atem lter) ausreichend sein
2. Brandbekämpfung bei starker Wärmestrahlung– Hitzeschutzkleidung
• Form IPSA wie beim Innenangriff ergänzt durch
Kopfhaube mit Sichtgitter und SchulterschutzHandschuhe mit langen Stulpen
• Form IIPSA wie beim Innenangriff ergänzt durch
Mantel einschließlich Kopfhaube mit SichtscheibeHandschuhe mit langen Stulpen
• Form IIIFeuerwehrschutzanzug, Feuerwehrhelm und umluftunabhängiger Atemschutzergänzt durch
Vollschutzanzug einschließlich Kopfhaube mit SichtscheibeHandschuhe mit langen StulpenHitzeschutzstiefel mit hitzebeständiger Sohle
3. Einsatz mit brennbaren Flüssigkeiten
– PSA wie bei der Brandbekämpfung im Freien ergänzt durch:• Kopfhaube mit Sichtschutzgitter• Latzhose• Jacke• Handschuhe mit langen Stulpen• Gummistiefel• ggf. umluftunabhängiger Atemschutz
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Modulare Truppausbildung
Besondere Schutzausrüstung
Basis 5.2Teilnehmer-unterlagen
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4. Einsatz mit Chemikalien
– Flüssigkeitsschutzanzug und zusätzlich Handschuhe• Begrenzter Schutz gegen üssige Chemikalien• Nicht gasdicht
– Vollkörperschutz durch einteiligen gasdichten Chemikalienschutzanzug (CSA) mitintegrierter Sichtscheibe, Handschuhen und Gummistiefeln• Darf nur in Verbindung mit umluftunabhängigem Atemschutz getragen werden• Darf nur nach zusätzlicher CSA-Ausbildung getragen werden
5. Einsatz mit radioaktiven Stoffen
– PSA zur Brandbekämpfung ergänzt durch• Kontaminationsschutzhaube und Handschuhen mit langen Stulpen (Teilkörper-
schutz) oder• Einteiligen Kontaminationsschutzanzug mit Kapuze und Handschuhen mit langen
Stulpen (Vollkörperschutz)Darf nur in Verbindung mit umluftunabhängigem Atemschutz getragen werden
6. Einsatz mit der Motorsäge
– Mindestausstattung der PSA ergänzt bzw. ersetzt durch• Schnittschutzhose/-überhose• Augen-/Gesichtsschutz• Schnittschutzstiefel• Forstarbeiterhelm (Ersatz für Feuerwehrhelm, wenn vorhanden)• Schnittschutzstiefel (Ersatz für Feuerwehrstiefel, wenn vorhanden)
7. Einsatz zur Insektenbekämpfung
– Einteiliger Schutzanzug
– Kopfhaube mit Sichtfenster
– Handschuhe mit dicht anliegenden Stulpen
– Feuerwehrstiefel
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Modulare Truppausbildung
Gerätekunde
Basis 5.3Teilnehmer-unterlagen
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Thema Löschgeräte
1. Einteilung
– Tragbare LöschgeräteFeuerlöscherKübelspritzeSonstige Löschgeräte
– Fahrbare Löschgerätez. B. Pulverlöschanhänger
2. Tragbare Feuerlöscher
– FunktionsartDauerdrucklöscherAu adelöscherGaslöscher
– BenennungWasserlöscherSchaumlöscherPulverlöscherKohlendioxidlöscherFettbrandlöscher
– Beschriftung u. A.Löschmittelart und NennfüllhöheKurzbedienungsanleitungPiktogramm der BrandklasseGefahrenhinweise
– EinsatzgrundsätzeFeuer in Windrichtung angreifenVon vorne nach hinten löschenFlächenbrände am Rand beginnendVon unten nach oben löschen
Ausnahme: Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschenBei festen Stoffen stoßweise löschenBei Flüssigkeitsbränden fächerförmig verteilen
Den Löschstrahl nicht unterbrechenVorsicht vor Wiederentzündung
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Modulare Truppausbildung
Gerätekunde
Basis 5.3Teilnehmer-unterlagen
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– AnwenderhinweiseGemäß Herstellerangaben einsetzenNach Inbetriebnahme ist der Feuerlöscher auf den Kopf zu stellen und drucklos zumachenRegelmäßige Überprüfung (mind. alle 2 Jahre)
3. Kübelspritze (Ablöschen von Kleinbränden)
– Behälterinhalt 10 l Wasser
– DK-Strahlrohr
– BedienungFuß in Bodenausschnitt stellenKolbenstange bis zum Anschlag betätigen
4. Sonstige Löschgeräte
– LöschdeckeBekämpfung von kleinen BrändenEinhüllen brennender PersonenGröße
1,6 m x 2 m mit angenähten Taschen
– FeuerpatschenZum Ausschlagen von BrandnesternHauptsächlich bei Gras-, Wald- und Heidebränden
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Modulare Truppausbildung
Gerätekunde
Basis 5.5Teilnehmer-unterlagen
Seite 1
Thema Schläuche und Armaturen
1. Schläuche
Schlaucharten
– Druckschläuche
– Druckschläuche S formstabil
– Saugschläuche
1.1 Druckschläuche
– ZweckFalt- und rollbare Schläuche zur Förderung von LöschmittelnIn Sonderfällen auch zur Förderung von anderen Medien
– Schlauchtypen/Einteilung
Bezeichnung Innendurch- Länge messer (mm) (m)
A 110 5/20B 75 5/20/
35C 52 52 15C 42 42 15/30D 25 5/15
– HandhabungshinweiseNach jedem Gebrauch reinigen und trocknenNasse (gebrauchte) Schläuche einfach rollenTrockene (saubere) Schläuche doppelt rollenMöglichst nicht über Boden und scharfe Ecken ziehenZum Überfahren Schlauchbrücken verwendenHerabhängende Schlauchleitung mit Schlauchhalter sichern
1.2 Druckschläuche S (formbeständig)
– ZweckFormbeständige Druckschläuche für den SchnellangriffWasserdurch uss auch im aufgerollten Zustand
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Modulare Truppausbildung
Gerätekunde
Basis 5.5Teilnehmer-unterlagen
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1.3 Saugschläuche
– ZweckFormbeständige Schläuche zum Ansaugen von z. B. Wasser, SchaummittelIn spezieller Ausführung auch für Mineralöle und gefährliche Stoffe geeignetNicht zur Wasserentnahme aus Hydranten verwenden!
– Schlauchtypen
Bezeichnung Innendurch- Längemesser (mm) (m)
A 110 1,6/2,5B 75 1,6
C 52 52 1,6D*) 19 bis 25 1,5/3
A-Saugschlauch ist üblich
2. Armaturen und ZubehörUnter dem Begriff „Armaturen“ versteht man
– Kupplungen
– Wasserführende Armaturen
– Zubehör
2.1 Kupplungen
– ZweckVerbinden, Reduzieren, Erweitern von
SchläuchenWasserführenden Armaturen
Anschluss anGeräteLeitungen (Steigleitungen)
Verschluss vonGerätenLeitungen
– Abdichtung durch DichtringeDruckdichtungSaugdichtung
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Modulare Truppausbildung
Gerätekunde
Basis 5.5Teilnehmer-unterlagen
Seite 3
– Kupplungsgrößen/-bezeichnungen
Bezeichnung Innendurch- messer (mm)
A 110B 75C 52D 25
– KupplungsartenSchlauchkupplung (drehbar)FestkupplungBlindkupplungÜbergangsstück
Zum Verbinden, Reduzieren oder Erweitern der LeitungenGrößen A-B / B-C / C-D
2.2 Wasserführende Armaturen
– Wasserführende Armaturen werden unterteilt in Armaturen
– Zur Wasserentnahme
– Zur Löschmittelfortleitung
– Zur Löschmittelabgabe
2.2.1 Armaturen zur Wasserentnahme
– SaugkorbZweck
Entnahme von Wasser aus offenem GewässerGrößen A, B, C
– StandrohrZweck
Wasserentnahme aus Unter urhydrantenAufbau
Drehbares Standrohroberteil mit NiederschraubventilenFestkupplungenUnterteil mit Rohr und GriffstückStandrohrfuß mit Klauenmutter und Dichtring
Hinweise: Nach Gebrauch Klauenmutter bis zum unteren Anschlag herunterschraubenNach dem Setzen des Standrohrs im Uhrzeigersinn ausrichten
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Gerätekunde
Basis 5.5Teilnehmer-unterlagen
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2.2.2 Armaturen zur Löschmittelfortleitung
– SammelstückZweck
Führt zwei oder mehr Leitungen mit kleinem Durchmesser zu einer mit großemQuerschnitt zusammenBeispiel:2 B-Druckschlauchleitungen werden am Pumpeneingang zusammengeführt
FunktionBei nur einer Zuleitung schließt eine Klappe im Sammelstück den freien Ausgangselbsttätig
– VerteilerZweck
Ermöglicht das Aufteilen in mehrere SchlauchleitungenAusführung mit NiederschraubventilAusführung mit Kugelhahnabsperrung
• AnwendungshinweiseZur Vermeidung von Druckstößen Verteiler langsam öffnen und schließen(besonders bei Kugelhahnabsperrung)
• Anschlussreihenfolge der C-SchlauchleitungenLinks 1. RohrRechts 2. RohrMitte 3. Rohr oder Sonderrohr
– StützkrümmerZweck
Entlastet den Trupp am B-Strahlrohr (2 statt 3 Feuerwehrdienstleistende amB-Strahlrohr)Auch als Knickschutz über scharfe Kanten verwendbar
2.2.3 Armaturen zur Löschmittelabgabe
– StrahlrohrZweck
Ermöglicht durch verschiedene Strahlformen eine gezielte WasserabgabeTypen
MehrzweckstrahlrohreHohlstrahlrohre
Funktion MehrzweckstrahlrohreMehrzweckstrahlrohre haben drei Schaltstellungen
Vollstrahl = Hebelende vorneGeschlossen = Hebelende querSprühstrahl = Hebelende hinten
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Modulare Truppausbildung
Gerätekunde
Basis 5.5Teilnehmer-unterlagen
Seite 5
Funktion HohlstrahlrohrHohlstrahlrohre haben mehrere, je nach Hersteller und Modell rastende oder stu-fenlos anwählbare SchaltstellungenJe nach Strahlform, Durch ussmenge und Druck gibt es verschiedene Ausführun-gen (herstellerabhängig)Leistung
Mehrzweckstrahlrohre
Durch uss (l/min)*)
Strahlrohr mit ohne Mundstück Mundstück
BM**) 400 800CM 100 200DM 25 50
HohlstrahlrohreJe nach Hersteller, gewählter Kategorie und Ausführung sind Leistungen von40 bis 1000 l/min möglich
2.3 Zubehör
– KupplungsschlüsselZweck
Öffnen und Verschließen von Kupplungen
– Unter urhydrantenschlüsselZweck
Öffnen der Straßenkappe des Unter urhydrantenÖffnen und Schließen des Hydranten
– Über urhydrantenschlüsselZweckÖffnen
Des FallmantelsDer FestkupplungDes Über urhydrantenVon AbsperrpfostenDes Feuerwehrschlosses, z. B. an der Steigleitung
– SchachthakenZweck
Öffnen von Abdeckungen verschiedener Art
*) Faustwert bei ca. 5 bar Strahlrohrdruck
**) M = Mehrzweckstrahlrohr, drei Schaltstellungen
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Modulare Truppausbildung
Gerätekunde
Basis 5.5Teilnehmer-unterlagen
Seite 6
– MehrzweckleineZweck
Sichern der Saugleitung (Halteleine mit Knebel)Anheben des Rückschlagventils (Ventilleine mit Karabiner)zum Absperren
KennzeichnungFarbe in der Regel rot (nicht weiß)HinweisFeuerwehrleinen nicht als Mehrzweckleinen verwenden!
– SchlauchhalterZweck
Sichern von Schläuchen z. B. bei Vornahme im Treppenraum
– Tragbare SchlauchhaspelZweck
Aufnahme und Verlegen von 5 (C 52) bzw. 7 (C 42) Druckschläuchen
– Schlauchtragekorb (STK)Zweck
Einsatzbereite LagerungTransportVerlegenvon B-, C oder D-Druckschläuchen
– Fahrbare SchlauchhaspelZweck
Aufnahme und Verlegen von B-DruckschläuchenTypen
Fahrbare Schlauchhaspel (2 Personen)Fahrbare Einpersonen-Schlauchhaspel
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Modulare Truppausbildung
Gerätekunde
Basis 5.9Teilnehmer-unterlagen
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Thema Rettungsgeräte
1. Arten
– Tragbare Leitern– Sprungtuch– Sprungpolster– Auf- und Abseilgeräte– Schleifkorbtrage
2. Tragbare Leitern
– SteckleiterAnwendung
Retten von Personen aus Höhen und TiefenRettungshöhe bis 2. OGAls Hilfsgerätauf nicht durchbruchsicheren Flächenals Hilfskrankentragezur Eisrettungzum Bau einer Schlauchüberführung
Aufbau2- oder 4-teiligAus Holz oder LeichtmetallA- und B-TeileBei B-Leiterteilen fehlen die unteren beiden SprossenUnteres Teil immer ein A- oder B-Teil mit Einsteckteil verwenden
HandhabungshinweiseHöchstens 4 Leiterteile zusammensteckenInstellungbringen von mehr als 1 Leiterteil durch mindestens 3 Feuerwehrdienst-leistendeEs werden grundsätzlich alle Leiterteile vom Fahrzeugdach entnommenDer Einheitsführer bestimmt die Anzahl der LeiterteileWenn Zahl der Leiterteile nicht sofort befohlen sind, alle Leiterteile zur Einsatz-stelleLeiter darf höchstens mit 2 Personen belastet werden
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Modulare Truppausbildung
Gerätekunde
Basis 5.9Teilnehmer-unterlagen
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– SchiebleiterAnwendung
Retten von Personen aus HöhenRettungshöhe bis 3. OG
AufbauLeiter besteht aus 3 Leiterteilen, die über Seilzug ausgezogen werdenAus Holz oder Leichtmetall2 Stützstangen
Handhabungshinweise2 Trupps zum Instellungbringen erforderlichIm Freistand darf die Leiter nur bis zu den Stützstangen bestiegen werdenLeiter darf höchstens von 2 Personen bestiegen werden
– MultifunktionsleiterAnwendung
Retten von Personen aus Höhen und Tiefen2- oder 3-teilig bis ins 1. OG als AnlegeleiterAls HilfsgerätStehleiter mit AufsteckteilStehleiter (Bockleiter)EinhängeleiterDachleiter
AufbauBesteht aus 3 Teilen2 Teile gelenkig miteinander verbunden3. Teil ist als Aufsteckteil ausgeführt
Allgemeine EinsatzgrundsätzeLeitern nur auf tragfähige Stand ächen aufstellen und gegen Abrutschen sichernGegen sichere Au agepunkte anlegen und beim Besteigen sichernAnstellwinkel muss 65° bis 75° betragenBeim Einstieg in ein Fenster seitlich am Fensterrand au egenLeiter mindestens 1 Meter überstehen lassenAufgestellte Leiter ohne Befehl nicht entfernenSchlauchleitung grundsätzlich mit Feuerwehrleine hochziehenSchlauchleitungen dürfen auf der Leiter nicht verlegt oder an ihr befestigt werdenSicherheitsabstände zu elektrischen Anlagen einhaltenFaustwert: Niederspannung 1 m
Hochspannung 5 m Kennzeichnung der Leiter, wieviele Personen gleichzeitig auf der Leiter stehendürfen, beachtenSichtprüfung nach jeder Benutzung
– Klappleiter
– Hakenleiter
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Modulare Truppausbildung
Gerätekunde
Basis 5.9Teilnehmer-unterlagen
Seite 3
3. Sonstige Rettungsgeräte
– SprungtuchArten
Sprungtuch ST 8Sprungtuch STU 8
AnwendungRettungsgerät für äußerste NotfälleBis maximal 8 m Rettungshöhe
HandhabungshinweiseST 8 Haltemannschaft mindestens 16 FeuerwehrdienstleistendeSTU 8 Bedienmannschaft 6 FeuerwehrdienstleistendeÜbungssprünge mit Personen sind nicht zulässig
– SprungpolsterAnwendung
Sprungrettungsgerät zum Auffangen frei fallender PersonenBis maximal 16 m Rettungshöhe
Größe3,50 m x 3,50 m x 1,70 m
HandhabungshinweiseNur Bedienmannschaft nötig (2 Mann)Nicht unter der zu springenden Person aufbauenÜbungssprünge mit Personen sind nicht zulässig
– Auf- und Abseilgeräte
– Schleifkorbtrage
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Modulare Truppausbildung
Gerätekunde
Basis 5.10Teilnehmer-unterlagen
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ThemaRettungsgeräte – Knoten und Stiche
Mastwurf gelegt
Kreuzknoten einfacher Schotenstich
Doppelter Schotenstich einfacher Schotenstich mit Aufziehschlaufe
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Modulare Truppausbildung
Gerätekunde
Basis 5.10Teilnehmer-unterlagen
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Zimmermannsschlag
Mastwurf gestochen
Halbschlag
Spierenstich
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Modulare Truppausbildung
Gerätekunde
Basis 5.10Teilnehmer-unterlagen
Seite 3
Halbmastwurf gestochen
Halbmastwurf gebunden
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Modulare Truppausbildung
Gerätekunde
Basis 5.10Teilnehmer-unterlagen
Seite 4
Brustbund/Pfahlstich
1. Phase-Spierenstich 1. Phase-Spierenstich 1. Phase-Spierenstich 1. Phase-Spierenstich
1. Phase-Spierenstich 2. Phase-Spierenstich
Befestigen und Hochziehen von Geräten
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Herausgegeben von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg – Version 1.0
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Herausgegeben von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg – Version 1.0
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Sicherungsfahrzeug ggf. mit VSA
Unfallstelle
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Drittes Faltsignal
ZweitesFaltsignal
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Raum für Rettungs-dienst
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Merke: Stress kann sich anhäufen!
TraumaTrauma ist eine seelische Verletzung
Traumatisiert werden können- Angehörige- Zeugen- Verletzte- unverletzt Betroffene- Ersthelfer- Einsatzkräfte
Was sind Ursachen von seelischer Belastung?
außer-gewöhnliche
Belastung
PrivatesKrankheit
Ärger mit Eltern / PartnerIn
frisch verliebt sein
Kinder
EinsatzBestimmte Meldebilder
Ungewissheit
Zeitdruck
Gefahren
Öffentlichkeit
Verantwortung
längere Zeit KEIN oder sehr häufiger Einsatz
AusbildungPrüfungen
Lehrpersonal
Verdienst
Berufsperspektive
…
Mögliche Auslöser für ein Trauma:• unerwartetes und unvermitteltes Eintreten
(z. B. Eigenfeststellung, falsches Meldebild)
• Erleben von Hilflosigkeit, im Sinne von „nichtmehr machen zu können“ (z. B. aufgrund derBedingungen vor Ort, mangelnder Struktur)
• Gefühle von Angst und Entsetzen
• Erleben von Schuld (auch unbegründet)
• eigene körperliche oder gefühlsmäßigeBetroffenheit oder Bedrohung
• Verletzung, Tod oder Bedrohung körperlicherund seelischer Unversehrtheit bekannter Personen
Wie können sich außergewöhnliche Belastungen auswirken?
Normal ist …
dass außergewöhnliche Belastungen den Menschen aus der Bahn werfen können – bedingt durch die Natur des Menschen!
Professionell ist …
verantwortlich mit diesen Auswirkungen bei sich und den Kameraden umzugehen.
Anzeichen für akuten negativen Stress
ZitternSchwitzenBlasse GesichtsfarbeTunnelblick / wie ferngesteuert sein
Anzeichen für akute Belastungsreaktion und
posttraumatische Belastungsstörung (PTBS):• wie im Film, wie „ferngesteuert“
• „schockgefroren“ oder „überkochend“
• Teilnahmslosigkeit, Interessensverlust
• Schuldgefühle
• Aggressivität
• körperliche Beschwerden „ohne Ursache“und:
sich aufdrängende Erinnerungen auf Hochtouren laufen Vermeidung von Dingen,wie Bilder, Gerüche, Geräusche Schlaf- und Konzentration- Gedanken ect., die an das,auch in Form von Träumen probleme, Gereiztheit Ereignis erinnern
vor• Wissen• Ausbildung• Erfahrung• Erwartungen• Stressbewältigung• …
Was gibt es für Unterstützende Maßnahmen?
Was kann ich selbst tun?Erster wichtiger Schritt „Weichenstellung“
- Einschätzung: ist bei mir etwas anders als sonst – Gefühle, Gedanken,Verhalten, Beziehung?
- Wenn etwas anders ist, dies als angemessene Reaktion aus einaußergewöhnliches Ereignis einstufen und …
- reagieren: Selbsthilfe und Unterstützung von außen aktivieren
ablenkenSchönes Erlebenerholen
erzählenerinnern„hinschauen
während• Zusammenarbeit• Führung• Pausen• Einsatz bewusst
beenden (Ritual)• …
Zeit
nach
&
Kontakt:
Thomas Katzer
Fachberater Seelsorge
Franz-Seiff-Straße 28
84034 Landshut
Mobil: 0172 / 892 326 9
Email: [email protected]
oder das Team unter:
www.feuerwehrseelsorge-landshut.de
© Prävention im Einsatzwesen, LMU München, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2006
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Modulare Truppausbildung
Verhalten im Einsatz und in der Öffentlichkeit
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Jeder Feuerwehrdienstleistende ist ein Spiegelbild seiner Organisation in der Öffentlich-keit. Der Truppführer hat eine besondere Vorbildfunktion zu beachten
1. Alarmierung– Persönliche Einsatzfähigkeit beachten (Krankheit, Ein uss von Alkohol oder anderen
Rauschmitteln, beru iche Verp ichtungen)
– Geeignete Kleidung für den Alarmfall bereit halten
– Keine Gefahrensituation am Arbeitsplatz oder zu Hause zurück lassen
– Sichere Anfahrt zum Feuerwehrhaus, Eigen- und Fremdgefährdung vermeiden
2. Ausrücken– Alarm- und Ausrückeordnung bzw. Dienstanweisung beachten
– Anweisungen des Einsatzleiters beachten
– Vorbereiten zum Ausrücken Vollständige persönliche Schutzkleidung und –ausrüstung (PSA) anlegenNicht auf bereits anfahrende Fahrzeuge aufspringenNicht versuchen, sich zwischen anfahrenden Fahrzeugen und dem Hallentor desFeuerwehrhauses durchzuquetschenIm Fahrzeug immer Sicherheitsgurt bzw. Rückhaltesystem (z. B. Atemschutzge-rätehalterung mit Schutzfunktion) anlegen
– Ausrückmeldung
3. Anfahrt zur Einsatzstelle– Einteilung der Mannschaft durch den Einheitsführer während der Anfahrt (Grundsatz:
Sitzordnung im Fahrzeug ergibt Funktion an der Einsatzstelle)• Beeinträchtigungen dem Einheitsführer mitteilen, z. B. wegen Erkältung nicht
einsatzbereiter Atemschutzgeräteträger
– Gedankliche Vorbereitung auf den Einsatz• Welche Funktion habe ich auszuführen?• Welches Geschehen kann mich aufgrund des Meldebildes, der Alarmdurchsage
oder anderer Informationen (z. B. Sprechfunkverkehr) vermutlich erwarten, aufwelche Belastungen kann ich mich bereits einstellen?
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Modulare Truppausbildung
Verhalten im Einsatz und in der Öffentlichkeit
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– Ausrüsten im Fahrzeug• Erst nach Befehl Anlegen des Pressluftatmers (kurz vor Erreichen der Einsatzstelle
bei verhaltener Fahrweise)• Sonstige Ausrüstung, z. B. Feuerwehrleine, Feuerwehrhaltegurt/Feuerwehrsicher-
heitsgurt, Warnweste (falls erforderlich)– Vorerkundung der Löschwasserversorgung
4. Eintreffen an der Einsatzstelle– Eintreffmeldung
– Einheitsführer achtet mit Unterstützung der Truppführer auf die richtige Aufstellungder Fahrzeuge außerhalb des Gefahrenbereichs
– Ruhe bewahren, keine „wilden“ und unüberlegten Aktionen durchführen!• Absitzen erst nach Befehl des Einheitsführers und zur verkehrsabgewandten Seite.
Passanten beim Öffnen der Türen beachten. Nicht abspringen• Antreteordnung beachten (Anweisungen des Einheitsführers)• Am Fahrzeug bleiben• Kein Handeln ohne Auftrag (Kommando, Befehl) des Einheitsführers
Ausnahme: Selbstständiger Rückzug eines Trupps bei akuter Gefahr• Keine Diskussion/Querelen mit Passanten oder anderen Hilfsorganisationen an der
Einsatzstelle
5. Einsatz– Einsatzbefehl bestätigen und beachten
• Einsatzbefehl sinngemäß wiederholen, Rückfragen bei unklarem Auftrag• Einsatzbefehle und Aufträge sind auszuführen, nicht „auszudiskutieren“
– Truppweise arbeiten: Der Trupp handelt im Rahmen seines Einsatzauftrages selbst-ständig und eigenverantwortlich, der Truppführer ist für die Sicherheit des Truppsund die Erledigung des Einsatzauftrags verantwortlich• Trupp bleibt stets zusammen• Trupp erkundet selbstständig und eigenverantwortlich im zugewiesenen Bereich• Eigensicherheit beim Vorgehen beachten• Gefahrenmatrix/Merkschema (Gefahren der Einsatzstelle) beachten• Rückzugsweg sichern• Bei Einsturzgefahr Schutz suchen unter besonders standfesten Gebäudeteilen wie
Tür oder Fensterstürzen, grundsätzlich den Rückzugsweg ständig sicherstellen• Richtige Anwendung der Löschtechnik: Wasserschaden vermeiden, entstandenen
Wasserschaden an den Einheitsführer melden, Anwendungsgrenzen der Löschmittelbeachten
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Verhalten im Einsatz und in der Öffentlichkeit
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– Verbindung halten zum Einheitsführer• Rückmeldungen geben und jedes Auftreten einer unmittelbaren Gefahr sowie
festgestellte Mängel an Ausrüstung und Schutzsystemen melden
– Zugewiesenen Einsatzbereich beachten
– Andere Einheiten nicht behindern
– Rückzug bei Gefahr• Wiederholen des Pfeifsignals• Sammelplatz bei Lageänderung oder Gefahr: Am Verteiler oder am Fahrzeug
– Beim Einheitsführer Freimelden nach Erledigung eines Einsatzauftrages
– Einheit nicht ohne Zustimmung des Einheitsführers verlassen• Korrekte Einsatzkleidung, (teilweises) Ablegen der Schutzkleidung nur auf Weisung
des Einheitsführers
– Verschwiegenheitsp icht beachten
– Verhalten gegenüber Presse und Medien• Auskünfte an die Medien nur durch die Einsatzleitung oder eine hierzu beauftragte
Person. Feuerwehrdienstleistende verweisen die Medienvertreter freundlich aberbestimmt an Einsatzleiter oder Pressesprecher und geben keine Auskünfte
• Anfertigen von Fotos und Videos an der Einsatzstelle sind nur mit Zustimmung desEinsatzleiters erlaubt
• Das gleiche verhalten wie beim Fotogra eren gilt auch für die Weitergabe vonEinsatzinformationen an soziale Netze (z. B. Twitter®, Facebook® usw.)
6. Einsatzende– Bei Aufräumungsarbeiten beachten
• Um die Brandursachenermittlung nicht zu erschweren grundsätzlich so wenig wiemöglich verändern, Spuren sichern
– Gemeinsamer Abbau der Einsatzstelle• Einsatzstelle als „Visitenkarte“ der Feuerwehr hinterlassen
– Wasserentnahmestelle wieder in Ordnung bringen
– Dekontamination an der Einsatzstelle
– Brandstelle wird durch den Einsatzleiter vor dem Abrücken übergeben (an Eigentü-mer/Verantwortlichen, Polizei...)
– Bei Bedarf wird eine Brandwache gestellt
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Verhalten im Einsatz und in der Öffentlichkeit
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7. Rückfahrt– Abschlussmeldung
– Keine Kontaminationsverschleppung von der Einsatzstelle in das Fahrzeug bzw. zumFeuerwehrhaus
– Erforderliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft, Einteilungder Mannschaft durch den Einheitsführer
8. Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft– Gemeinsam die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Ausrüstung wieder herstellen
• Reinigung der Schutzkleidung• Beim Beladen von Fahrzeugen beachten: Alle Teile gut befestigen, auch kleine
Teile, z. B. Kupplungsschlüssel, nur richtig (straff) gerollte Schläuche verladen undsichern
– Körperreinigung
– Meldung an den Einheitsführer• Verluste oder Schäden an Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen• Verlust oder Schäden an persönlichem Eigentum• Erkrankung oder Verletzung
– Meldungen über eingesetzte Feuerwehrgeräte an den Einheitsführer• Bei Einsatz oder Übung verwendete prüfp ichtige Geräte• Nicht funktionsfähige, defekte oder verloren gegangene Geräte• Meldung ist auch dann erforderlich, wenn ein erkannter Mangel bzw. Schaden
selbst beseitigt worden ist• Für die Entsorgung gebrauchter Atem lter, Prüfröhrchen, Bindemittel, Batterien,
usw. gibt es spezielle Regelungen. Im Zweifel den Einheitsführer fragen!
– Dokumentation, z. B.• Einsatzbericht• Einsatzliste, Einsatzbuch, Verlesliste
– Persönliche Schutzausrüstung vor Verlassen des Feuerwehrhauses überprüfen undin Ordnung bringen• „Nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz!“
– Meldung an ILS, wenn Fahrzeug wieder einsatzbereit
– Feuerwehrhaus erst nach Abmeldung beim Einheitsführer verlassen• Einsatznachbereitung kann erforderlich sein
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Verhalten im Einsatz und in der Öffentlichkeit
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9. Einsatznachbereitung– An Einsatznachbesprechungen teilnehmen; die Nachbesprechungen dienen zur
Motivation, zum Erkennen von Eigen- und Fremdfehlern, zur Verbesserung des Ein-satzgeschehens und zur Erkennung von belastenden Situationen
– Stressbewältigung nach Einsätzen• Damit nach belastenden Einsätze die Verarbeitung schlimmer Erfahrungen wirksam
unterstützt und die psychische Verfassung der Beteiligten nicht verschlechtert wird,gibt es im Feuerwehrbereich organisierte Hilfsmöglichkeiten
• Sich nicht scheuen, um Hilfe zu bitten, angebotene Hilfen annehmen
– Eintrag des Einsatzes im Dienstbuch
10. Heimweg– Feuerwehrhaus erst nach Abmeldung beim Einheitsführer verlassen
– Aus Gründen des Versicherungsschutzes ist der kürzeste Heimweg zu wählen, keineUnterbrechungen
– Auch zuhause wieder alles für die nächste Alarmierung vorbereiten
11. Verhalten in der Öffentlichkeit– Jeder Feuerwehrdienstleistende ist ein Spiegelbild seiner Organisation in der Öffent-
lichkeit. Der Truppführer hat eine besondere Vorbildfunktion. Jeder Feuerwehrdienst-leistende muss hierzu seinen Beitrag leisten, korrektes und hö iches Verhalten derEinsatzkräfte gegenüber dem Bürger an der Einsatzstelle sollte eine Selbstverständ-lichkeit sein
– Korrekte Dienstkleidung
– Wirkung auf die Bevölkerung beachten
– Für ein positives Image der Freiwilligen Feuerwehr ist es wichtig, immer wieder da-rauf hinzuweisen• dass die meiste Hilfe durch die Freiwillige Feuerwehr unentgeltlich erfolgt• dass anfallende Arbeiten überwiegend in der Freizeit geleistet werden• dass häu g nur durch die ehrenamtliche Tätigkeit der Brandschutz der Gemeinde
sicher gestellt werden kann
Das Vertrauen, das die Bevölkerung in uns setzt, verlangt von uns allen, damit verantwor-tungsvoll umzugehen und es nicht durch Pro lierungsgehabe oder Ignoranz gegenüber Andersdenkenden zu vernichten oder es auf Veranstaltungen, Messen und Volksfesten im wahrsten Sinne des Wortes zu „ersäufen“
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Hygiene im Einsatz
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1. Brandrauch– Als Brandrauch bezeichnet man das bei Bränden entstehende Gemisch aus Teilchen
verschiedener Aggregatszustände:• Feststoffe (z. B. Ruß, Holzkohle, Flugasche)• Flüssigkeiten (z. B. Wasserdampf)• Gasen (z. B. Konlenmonoxid, Kohlendioxid)
– Brandgase sind ein gasförmiges Gemisch (Aerosol) aus bei Bränden entstehendenOxiden, inerten Anteilen und Pyrolyseprodukten. Grundsätzlich können zwei Anteiledes Brandrauches unterschieden werden:• Gase:
Brandrauch enthält meist ein Gemisch aus Umgebungsluft und Gasen, die bei derVerbrennung entstanden sind
• Schwebstoffe:Im Rauch schweben kleinste üssige und feste Teilchen, die aus der Verbrennunghervorgehen
– Hauptbestandteile des Brandrauchs sind• Wasserdampf• Ruß, Teer• Verschiedene Spurengifte• Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
Kohlendioxid
• Produkt der vollkommenen Ver-brennung
• Etwa 1,5 mal schwerer als Luft• Farb-, geruch-, geschmacklos• Nicht brennbar• Atemgift mit erstickender Wirkung
Kohlenmonoxid
• Produkt der unvollkommenen Verbren-nung
• Etwas leichter als Luft• Farb-, geruch-, geschmacklos• Brennbar, explosionsfähig• Atemgift mit Wirkung auf Blut, Nerven
und Zellen• Ab einer Konzentration von 0,5 Volu-
menprozent tödlich für den Menschen
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Hygiene im Einsatz
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– Gefahren des Brandrauchs• Ausbreitung• Durchzündung (Flash Over)
Brennbare Bestandteile des Brandrauches neigen bei Zufuhr von Umluft (Öffnender Tür zum Brandraum durch vorgehenden Trupp) zum Durchzünden (Flash Over)
• Wirkung als AtemgiftBei Bränden in geschlossenen Räumen geht vom Brandrauch meistens die größteGefahr aus. Der Großteil von Brandtoten stirbt nicht durch Hitze- oder Flammen-einwirkung, sondern durch Rauchgasintoxikation.
• WärmeleitungDurch die bei einem Vollbrand möglichen Temperaturen von bis zu 1.000°C ingeschlossenen Räumen ist nicht auszuschließen, dass durch den thermisch auf-bereiteten Brandrauch eine Ausbreitung des Schadenfeuers erfolgt.
• Sichtbehinderung• Kontamination der Einsatzkleidung
Unter Kontamination versteht man die Verunreinigung der Ober ächen von Lebe-wesen, des Bodens, von Gewässern und Gegenständen mit ABC-Gefahrstoffen
• Brandrauch enthält immer gesundheitsschädliche Stoffe, die über die Atemwege,den Magen-Darm-Trakt oder über die Haut in den Körper aufgenommen werdenkönnen. Deshalb sind Hygienemaßnahmen erforderlich.
2. Hygienemaßnahmen im Einsatz– Während der Brandbekämpfung und während der Aufräumungsarbeiten – solange
die Brandstelle „warm“ ist (1 bis 2 Stunden nach „Feuer aus“) – ist grundsätzlichAtemschutz zu tragen
– Einsatzfahrzeuge sind – soweit möglich – außerhalb der Rauchgaszone aufzustellen
– Ein Eindringen von Rauchgasen in das Innere der Mannschaftskabinen ist zu verhin-dern. An Feuerwehrfahrzeugen Fenster, Türen und soweit möglich auch die Geräte-räume geschlossen halten bzw. nach der Geräteentnahme wieder schließen
– Essen, Trinken und Rauchen bei Einsätzen nur nach gründlicher Reinigung von Gesichtund Händen und außerhalb der Bereiche von Rußniederschlag und Rauchgaswolke;die durch die Einsatzleitung hierfür festgelegten Ruhezonen beachten
– Nach dem Einsatz noch an der Einsatzstelle eine Grobreinigung von Einsatzbekleidungund Gerät durchführen:• Grob anhaftenden Ruß entfernen. Stiefel, Überjacke und Einsatzhose durch Ab-
bürsten oder Abwaschen grob reinigen.• Verschmutzte Ausrüstung und Geräte mit Wasser vorreinigen• Hände und Gesicht an der Einsatzstelle mit kaltem Wasser vorreinigen (Hautporen
bleiben geschlossen, Schadstoffe können schlechter eindringen)• Händewaschen und Händedesinfektion
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Modulare Truppausbildung
Hygiene im Einsatz
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– Stark verschmutzte Geräte und Kleidungsstücke nicht in der Mannschaftskabine desFeuerwehrfahrzeugs transportieren. Gesondert in einem Kunststoffsack oder dicht-schließenden Behälter verwahren.
– Im Feuerwehrhaus Aufenthalts- und Sozialräume nicht mit verschmutzter Einsatz-kleidung betreten; Schwarz-/Weiß-Trennung beachten.
– Im Feuerwehrhaus deutlich verschmutzte Einsatzkleidung wechseln, das Feuerwehr-haus nicht mit verschmutzter Einsatzkleidung verlassen.
– Verschmutzte Bekleidung reinigen, dabei Reinigungsempfehlungen des Herstellersbeachten. Grundsätzlich maschinelle Reinigung der Schutzkleidung. Feuerwehr-Kleidung sollte in speziellen Industriewaschmaschinen oder durch geeignete Firmengereinigt werden.
– Stiefel besonders im Sohlenbereich gründlich reinigen und mit Seifenlösung abwa-schen. Erst nach Beseitigung der Schmutzspuren Stiefel fetten, weil Lederfett einigeSchadstoffe binden könnte.
– Einsatzkräfte, die intensiven Kontakt mit Schadstoffen, Rauch und Ruß hatten, solltenduschen. Duschen vorzugsweise zunächst mit kaltem Wasser (Hautporen bleibengeschlossen, Eindringen von Schadstoffen wird erschwert), erst dann mit warmemWasser und Seife.
– An verschmutzten Geräten ist eine Feinreinigung durchzuführen, bevor eine Einsor-tierung in die Fahrzeuge erfolgt.
– Einsatzfahrzeuge sofort nach dem Einsatz oder spätestens am Folgetag innen undaußen reinigen.
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Modulare Truppausbildung
Verhalten bei Gefahr
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ThemaVerhalten bei Gefahr
1. Gefahren der Einsatzstelle
Gefahrenschema: AAAA C EEEE (4A, 1C, 4E)
GefahrenA A A A C E E E E
Wer/was ist gefährdet?
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Modulare Truppausbildung
Verhalten bei Gefahr
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2. Atemgifte
– Viele Atemgifte sind farb-, geruchs- und geschmacklos!• Gruppe I: Erstickende Wirkung
Verdrängen den Sauerstoff in der Luft(z. B. Stickstoff, Methan, Erdgas)
• Gruppe II: Reiz und ÄtzwirkungReizen oder Verätzen die Atemwege Versagen der Lungenfunktion(z. B. Ammoniak, Chlor, Säuredämpfe)
• Gruppe III: Wirkung auf Blut, Nerven und ZellenWerden über die Atmung oder die Haut aufgenommen und Stören den Sauer-stofftransport oder schädigen die Zellen(z. B. Blausäure, Kohlenmonoxid, Lösungsmitteldämpfe)
3. Angstreaktion
– Angst ist eine natürliche Reaktion auf eine unnatürliche (oder so empfundene) Si-tuation, die an jeder Einsatzstelle vorkommen und• Betroffene/Beteiligte• Angehörige• Tiere und auch• Einsatzkräftebetreffen kann.
– Neben dem positiven Effekt der Erhöhung der Konzentrationsfähigkeit in einer Angst- bzw. Stresssituation, kann es zu zahlreichen negativen Auswirkungen kommen:• körperliche Reaktionen, wie Zittern, Schwitzen, Übelkeit• Tunnelblick, Denkblockaden, Konzentrationsschwäche• Lähmung, Apathie• Fehlverhalten anderer Personen, durch das Einsatzkräfte gefährdet werden• unlogisches Verhalten, z. B. Sprung aus Obergeschossen, Verstecken in Schränken
bei Kindern• Angstreaktion von Tieren (unkontrolliert, aggressiv)
– Angst ist teilweise schwierig zu erkennen. Daher ist es wichtig, Einsatzkräfte bereitsim Vorfeld für dieses Thema zu sensibilisieren und auszubilden.
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Modulare Truppausbildung
Verhalten bei Gefahr
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4. Ausbreitung
– Gefahren bleiben im Allgemeinen nicht auf ihre Quelle beschränkt sondern breitensich aus. Das kann sowohl eine Vergrößerung der Gefahr als auch eine räumlicheAusbreitung sein.• Ausbreitung von Feuer und Rauch• extrem schnelle Brandausbreitung (Backdraft, Rollover, Flashover)• Ausbreitung auf Rettungswege• Folgeunfälle im Verkehrsbereich• austreten gefährlicher Stoffe• Schadenvergrößerung durch falsche Taktik oder Löschmittel• ab ießen von kontaminiertem Löschwasser• Anstieg von Hochwasser
– Verhalten/Gegenmaßnahmen• sichern gegen Verkehrsgefahren• Eigensicherung beachten• gezielte Brandbekämpfung (vermeiden von Löschwasserschäden)• richtiger Einsatz der Löschmittel• Rettungs- und Rückzugswege sichern• Kennzeichnung gefährlicher Stoffe beachten• warnen von Bevölkerung und Einsatzkräften
5. Atomare Gefahren
– Ionisierende Strahlung:• nicht abschaltbar• kann Materialien durchdringen• Erkennung anhand von Kennzeichnungen und Messgeräten
– Vorkommen:• Industrie• Medizin• kerntechnische Anlagen• Forschung• Schulen• Transport auf Straße und Schiene
– Wirkung durch:• äußere Bestrahlung• äußere Verunreinigung auf Haut und Ober ächen (Kontamination)• innere Verunreinigung durch Aufnahme in den Körper (Inkorporation)
– Einsatzgrundsätze:• Abstand halten (je größer der Abstand, desto geringer die Strahlung)• Aufenthaltsdauer begrenzen (so kurz wie möglich im Nahbereich des Strahlers aufhalten)• Abschirmung Nutzen (z. B. Mauer, Erdwall)
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Modulare Truppausbildung
Verhalten bei Gefahr
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6. Chemische Stoffe
– Unter dem Punkt C des Merkschemas werden sowohl chemische, als auch biologischeGefahren zusammengefasst, die von gefährlichen Stoffen und Gütern ausgehen.• Vorkommen:
unbeabsichtigte Freisetzung von Stoffenunbeabsichtigte Reaktion von verschiedenen StoffenEntstehung als VerbrennungsproduktReaktion von Stoffen mit (Lösch-)Wasser
– Einsatzgrundsätze im ABC-Einsatz:• Für Erstmaßnahmen, die von allen Feuerwehren, unabhängig von deren technischer
Ausstattung vorgenommen werden gilt die GAMS-Regel:Gefahr erkennenAbsperrenMenschenrettung durchführenSpezialkräfte alarmieren
• Ergänzende Maßnahmen werden von Feuerwehren mit umfassender ABC-Ausrüs-tung durchgeführt.
7. Erkrankung/Verletzung
– Hier werden sowohl lebensbedrohliche Zwangslagen von Menschen und Tieren, alsauch die Ansteckungs- oder Verletzungsgefahr für Einsatzkräfte zusammengefasst.• Ansteckung beim Umgang mit Verletzten oder mit infektiösen Stoffen• Mechanische Verletzungen• Schock als Folgereaktion• Infektion und Erkrankung durch den Einsatz von ABC-Kampfmitteln• Ausbruch von Epidemien
– Verhalten:• Ergänzende persönliche Schutzausrüstung nach Anordnung des Einheitsführers• Infektionshandschuhe tragen• Teilnahme an Schutzimpfungen• Lebensrettende Sofortmaßnahmen anwenden• Hautkontakt mit infektiösen und gesundheitsschädlichen Stoffen vermeiden• Kennzeichnung von ABC-Gefahrstoffen beachten• In zierte Schutzkleidung ablegen und entsorgen lassen• Einsatzstellenhygiene beachten
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Modulare Truppausbildung
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8. Explosion
– Eine Explosion ist eine schnell verlaufende Verbrennung mit plötzlich freiwerdenderWärme und/oder Druckwirkung. Im Sinne des Gefahrenschemas gehören dazu auchdie Verpuffung, der Druckbehälterzerknall und der Fliehkraftzerknall.• Explosionsgefahr kann vorkommen durch:
explosionsfähige Dampf-/Luftgemischezündfähige Gemische brennbarer Gaseexplosionsfähige Stoffe (Sprengstoffe, Munition, Feuerwerkskörper)falsche Löschtechnik (Staubexplosion, Fettexplosion)als Folge von Bränden (Zerknall von Druckgasbehältern)
• Verhalten bei Explosionsgefahr:Zündquellen vermeidenStaubaufwirbelung vermeidenDeckung nutzenGefahrenbereich beachtenwärmebeaufschlagte Druckbehälter kühlen und in Sicherheit bringen
9. Einsturz
– Unter dieser Gefahr werden das Einstürzen, Umstürzen, Abstürzen, Umbrechen vonTeilen und das Herunterfallen oder Verschütten von Personen zusammengefasst.• Ursachen können sein:
Brandeinwirkung auf und Abbrand von Bauteile/nAufnahme von Löschwasser (Gewichtserhöhung, Aufquellen)Hoch- und TiefbauunfälleUnwetter und NaturkatastrophenVerkehrsunfälleAbsturz von Personen durch unzureichende Absicherung
– Verhalten bei Ein-/Absturzgefahr• Abstand halten• akut einsturzgefährdete Gebäudeteile nicht betreten• bei Holzkonstruktionen Knotenpunkte zuerst ablöschen• richtiges Löschmittel wählen• Erschütterungen vermeiden• lose, instabile Teile beachten und wenn möglich sichern oder entfernen• Sicherung gegen Absturz
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Modulare Truppausbildung
Verhalten bei Gefahr
Basis 8Teilnehmer-unterlagen
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10. Elektrizität
– Elektrischer Strom kann im menschlichen Körper Herzrhythmusstörungen sowieStörungen von Muskeln und Nerven verursachen.• Unterscheidung in:
Niederspannung (bis 1.000 Volt)(z. B. Haushalt, Gebäude, Straßenbeleuchtung)Hochspannung (über 1.000 Volt)(z. B. Freileitungen, Transformatoren, Industrieanlagen)
– Verhalten bei Gefahr durch Elektrizität:• immer davon ausgehen, dass Spannung anliegt• bei der Annäherung an spannungsführende Teile, Sicherheitsabstände beachten
(Niederspannung 1 m, Hochspannung 5 m)• verunfallte Personen mit isolierenden Gegenständen aus dem Gefahrenbereich
ziehen• Hochspannungsanlagen nur in Begleitung von Fachpersonal betreten• Schaltungen in Hochspannungsanlagen nur durch Fachpersonal• bei abgestürzten Freileitungen min. 20 Meter Sicherheitsabstand (Spannungstrich-
ter)– Strahlrohrabstände zu spannungsführenden Teilen:
Achtung: Bei Hohlstrahlrohren sind die erforderlichen Abstände
in der Bedienungsanleitung angegeben!
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Modulare Truppausbildung
Verhalten bei Gefahr
Basis 8Teilnehmer-unterlagen
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11. Weitere Gefahren
– Im Feuerwehreinsatz können weitere Gefahren entstehen, z. B. durch/bei:• Fahrt zum Gerätehaus• unvollständige Schutzausrüstung• Fahrt zur Einsatzstelle• ießenden Verkehr an der Einsatzstelle• Dunkelheit und Sichtbehinderung• Witterungsein üsse• Betrieb technischer Geräte• Ertrinken• Elektromagnetische Felder (Antennenanlagen)
12. Besonderheiten bei Einsätzen an Photovoltaik-Anlagen
– In den letzten Jahren ist die Anzahl von PV-Anlagen sprunghaft angestiegen. Siewerden insbesondere auf Gebäudedächern oder als Flächenanlagen verbaut.
– PV-Anlagen wandeln Sonnenlicht in elektrische Energie um. Von den PV-Modulen wirdder Strom über Leitungen zu einem Wechselrichter (Umwandlung von Gleichstrom inWechselstrom) und weiter in das Netz geleitet. Teilweise werden auch Inselanlagenbetrieben, die den Strom in Batterien zwischenspeichern und bei Bedarf abgeben.
– Im Einsatz gehen von PV-Anlagen Gefahren aus, die von ihrer Bewertung her aberdurchaus mit den Gefahren bei üblichen Einsätzen gleichzusetzen sind.• Atemgifte (bei der Verbrennung von siliziumhaltigen PV-Modulen)• Einsturzgefahr (Absturz von PV-Modulen, erhöhte Traglast auf der Dachkonstruktion)• Elektrizität (Spannungen bis 1.000 Volt Gleichstrom, vollständiges Abschalten nicht
möglich)• Ausbreitung (erschwerte Löschmaßnahmen durch geschlossene Fläche, Kamin-
effekt, Überbrückung von Brandabschnitten)
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Modulare Truppausbildung
Löscheinsatz
Basis 9.1Teilnehmer-unterlagen
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Thema Löschwasserversorgung
Für die Bereitstellung und den Unterhalt der entsprechenden Löschwasserversorgungs-anlagen ist die Gemeinde verantwortlich.
1. Löschwasserversorgung Hydranten
– Sichergestellt durch das Trinkwasserversorgungsnetz– Arten von Hydranten
Über urhydrant ohne FallmantelÜber urhydrant mit FallmantelUnter urhydrant
2. Unabhängige Löschwasserversorgung
– Unerschöp iche LöschwasserstellenNatürliche offene Gewässer
z. B. Seen, FlüsseKünstliche offene Gewässer
z. B. Kanäle, Speicherseen, Löschwasserbrunnen
– Erschöp iche LöschwasserstellenLöschwasserteicheUnterirdische LöschwasserbehälterSonstige Behälter
– Wasserentnahme mit der Feuerlöschkreiselpumpe über eine selbstverlegte Saug-leitung entweder direkt aus dem Wasservorrat oder über einen fest angebautenSauganschluss
3. Löschwasserentnahmestellen – abhängige Löschwasserversorgung
– Unter urhydrantErkennen
Durch HinweisschildForm der Straßenabdeckung
Aufgaben des Wassertrupps bei InbetriebnahmeStraßenkappe abhebenKlauendeckel entfernenStandrohr setzenMit Unter urhydrantenschlüssel aufdrehenHydrant spülenDruckschlauch ankuppelnEntsprechenden Abgang am Standrohr öffnen
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Modulare Truppausbildung
Löscheinsatz
Basis 9.1Teilnehmer-unterlagen
Seite 2
Aufgaben des Wassertrupps bei AußerbetriebnahmeHydrant schließenEntwässernDruckschlauch abkuppelnStandrohr entfernenKlauenmutter ganz nach unten schraubenKlauendeckel aufsetzenStraßenkappe schließen
– Über urhydrant mit FallmantelAufgaben des Wassertrupps bei Inbetriebnahme
Verschlussschraube des Fallmantels lösenDurch links drehen des Haubendeckels öffnenSperrbolzen blockiert FallmantelHydrant spülenDruckschlauch ankuppelnNiederschraubventil des entsprechenden Abganges öffnen
Aufgaben des Wassertrupps bei AußerbetriebnahmeNiederschraubventil schließenEntwässern – Sperrbolzen gibt Fallmantel freiDruckschlauch abkuppelnHaubendeckel mit Verschlussschraube verriegeln
– Über urhydrant ohne FallmantelAufgaben des Wassertrupps bei Inbetriebnahme
Deckkapsel am oberen Abgang abschraubenMit Über urhydrantenschlüssel an der Haubenspitze öffnenHydrant spülenHydrant schließenDruckschlauch ankuppelnHydrant wieder öffnen
Aufgaben des Wassertrupps bei AußerbetriebnahmeHydrant schließenDruckschlauch abkuppelnKontrolle der Entwässerung
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Modulare Truppausbildung
Löscheinsatz
Basis 9.1Teilnehmer-unterlagen
Seite 3
4. Löschwasserentnahmestellen – unabhängige Löschwasserversorgung
– ErkennenDurch HinweisschildGgf. Sauganschluss
– Aufgaben der Mannschaft bei der Wasserentnahmestelle über SaugschläucheWassertruppführer
Bestimmt die Anzahl der SaugschläucheWasser- und Schlauchtrupp
Entnehmen die Saugschläuche aus FahrzeugLegen sie von der Pumpe beginnend hintereinander ab
MaschinistEntnimmt aus dem Fahrzeug
2 KupplungsschlüsselSaugkorbHalte- und Ventilleine
und legt alles am Ende der Saugleitung abWassertrupp
Kuppelt die SaugschläucheSchlauchtrupp
UnterstütztWassertrupp
Legt Halte- und Ventilleine anSchlauchtrupp
UnterstütztZuwasserbringen der Saugleitung
Trupps verteilen sich an der SaugleitungWassertruppführer am SaugkorbWassertrupp kommandiert
„Saugleitung hoch!”Trupps heben Saugleitung anMaschinist kuppelt an der Pumpe anWassertruppführer gibt Kommando
„Saugleitung zu Wasser!”Beachte: Saugkorb mind. 30 cm unter Wasser!
Abbau der SaugleitungErfolgt in umgekehrter Reihenfolge
– Wasserentnahme über einen festangebauten SauganschlussReihenfolge der Tätigkeiten wie vor beschrieben, jedoch ohne Saugkorb und Hal-te- und VentilleineBeachte: Die Saugleitung ohne starke Krümmung verlegen
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Modulare Truppausbildung
Löschen - Anwendung im Brandeinsatz
Basis 9.3Teilnehmer-unterlagen
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ThemaLöschen – Anwendung im Brandeinsatz
1. Reale Brandentwicklung
– EntstehungsphaseEntzündung mit Schwelbrand, langsame Zunahme mit wenig Hitze und Rauch
– EntwicklungsphaseLangsame Ausbreitung auf benachbarte Gegenstände mit beginnender Pyrolyseweiterer Gegenstände durch die Wärmestrahlung. Es bildet sich eine Rauchschichtim oberen Teil des Raumes.
– Rauchdurchzündung (Rollover/Rauchgasdurchzündung)Erhöhung der Wärmestrahlung und Verstärkung der Pyrolyse. Die Rauchschichtwird heißer und dichter und es zeigen sich Flammenzungen an der Rauchgrenze.
Durchzündung der Rauchschicht bei richtigem Mischungsverhältnis.– Raumdurchzündung (Flashover/Feuerübersprung)
Starke Pyrolyse aller Gegenstände im Raum bis zur Zündtemperatur. Schlagartige Ausbreitung des Brandes auf alle brennbaren Ober ächen und
Übergang zum Vollbrand mit starker Flammenbildung (Stich amme).– Sonderfall: Rauchexplosion (Backdraft)
Ein Feuer in einem geschlossenen Raum verbraucht den vorhandenen Sauerstoffund erstickt. Pyrolysegase und Wärme stauen sich im Raum. Beim Öffnen desRaumes wird Luft zugeführt und es kommt zu einer schlagartigen Durchzündungdes Rauchs mit Flammenfront, Temperaturerhöhung und Druckwelle.
2. Einsatztaktik
Menschen/TiereUmwelt/Sachwerte
Mannschaft und Gerät
AngreifenLöschenAusschaltenBeseitigenVorgehen
SichernSchützenVerteidigenAbschirmenBegrenzen
Rettenin Sicher-heit bringenRäumenEvakuierenBergen
ZurückziehenAufgebenFliehenOpfernAbbrechen
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Modulare Truppausbildung
Löschen - Anwendung im Brandeinsatz
Basis 9.3Teilnehmer-unterlagen
Seite 2
3. Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
– Gebäude bestehen aus Bauteilen die aus brennbaren und/oder nicht brennbarenBaustoffen gefertigt sind.
– Diese Bauteile müssen auch im Brandfall möglichst lange ihre Funktionen(z. B. Standsicherheit, Raumabschluss, Isolierende Wirkung) erfüllen.
– Die Einstufung der Bauteile erfolgt abhängig von ihrer Feuerwiderstandsdauer:• feuerhemmend (30 min)• hochfeuerhemmend (60 min)• feuerbeständig (90 min)
4. Brandverhalten verschiedener Baustoffe
– Holz- brennbar+ schlechter Wärmeleiter+ Verfärbung (Verkohlen) bei Abbrand- Schwachstelle: Knotenpunkte von Konstruktionen
– Stahl+ nicht brennbar- guter Wärmeleiter- starke Wärmeausdehnung- starker Tragfähigkeitsverlust bei Erwärmung (bereits nach wenigen Minuten)
– Mauerwerk+ nicht brennbar+ Abplatzung erst nach langer Branddauer- bei einseitiger Brandbelastung besteht Einsturzgefahr
– Stahlbeton+ nicht brennbar- Abplatzen des Betons bei intensiver Wärmebelastung freiliegender Stahl
– Glas (Fenster, Fassaden)+ nicht brennbar- Platz bei Erwärmung oder starker Abkühlung (Löschwasser)
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Modulare Truppausbildung
Löschen - Anwendung im Brandeinsatz
Basis 9.3Teilnehmer-unterlagen
Seite 3
5. Grundregeln der Löschtaktik/-technik
– Gebäudebrand – nur Außenangriff• Schlauchreserve bereithalten• Auf sicheren Standplatz achten• Dynamische Strahlrohrführung (Glut kühlen, nicht immer die gleiche Stelle löschen)• Strahlrohr zu, wenn kein Feuer sichtbar
– Zimmerbrand – kombinierter Außen- und Innenangriff• Wie beim Außenangriff, ABER:
Nicht blind in Fenster hineinspritzen (Gefahr für Trupps im Innenangriff!!!)Keine Fenster und Türen ohne Auftrag öffnen
– Fassadenbrand• Beobachtung und Kontrolle der Brandausbreitung (Gefahr der Ausbreitung hinter
Putz ächen)• ggf. öffnen der Putzschicht
– Dachstuhlbrand• Wie beim Außenangriff• Knotenpunkte zuerst ablöschen (Tragfähigkeit)• Nicht auf die unbeschädigte Dachhaut spritzen (keine Wirkung)
– Fahrzeugbrand• Möglichst Atemschutz verwenden• Fahrzeug gegen Wegrollen sichern• Wenn möglich, Motorhaube öffnen• Verkehrsabsicherung bedenken
– Flächenbrand, Waldbrand (Bodenfeuer)• Rückzugsweg sichern• Ausbreitung durch Windein uss beachten• Sparsamer Wassereinsatz bei Flammenfront und Glutnestern• Nicht „vorbeugend” wässern
– Brennende Person• mit Löschdecke
Löschdecke ganz auffaltenPerson einwickelnLöschdecke möglichst dicht an den Körper drücken
• Mit FeuerlöscherZu löschende Person auffordern, Augen und Mund zu schließenErster Löschimpuls auf Brust und SchulternDanach weiter nach untenAbstand halten
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Modulare Truppausbildung
Einheiten im Löscheinsatz
Basis 9.5Teilnehmer-unterlagen
Seite 1
ThemaEinheiten im Löscheinsatz
1. Taktische Einheiten
Taktische Einheit
Mannschaft Einsatzmittel
Selbstständiger Trupp
Staffel
Gruppe und
Zug
Feuerwehrfahrzeuge
für die entsprechendeEinheitsstärke und
ihre Beladung
Die Gruppe ist die taktische Grundeinheit der Feuerwehr
2. Gliederung und Aufgaben der Mannschaft
Gruppe (1/8/9)
Gliederung der Gruppe
Mannschaft 1/8/9
Angriffstrupp
Fahrzeuge für eine Gruppez. B.
TSALF 8/6, (H)LF 10/6LF 16/12, (H)LF 20/16
Einsatzmittel
Wassertrupp
Schlauchtrupp
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Modulare Truppausbildung
Einheiten im Löscheinsatz
Basis 9.5Teilnehmer-unterlagen
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Staffel (1/5/6)
Gliederung der Staffel
Mannschaft 1/5/6 Einsatzmittel
Fahrzeuge für eine Staffelz. B.
TSFTSF-WTLF 16/25
Angriffstrupp
Wassertrupp
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Die einzelnen Funktionen der Gruppe übernehmen folgende Aufgaben:
– Einheitsführer• Führt seine taktische Einheit• Ist für die Sicherheit der Mannschaft verantwortlich• Bestimmt die Fahrzeugaufstellung und ggf. den Standort der Tragkraftspritze• Ist an keinen bestimmten Platz gebunden
– Maschinist• Ist Fahrer• Bedient Feuerlöschkreiselpumpen und Aggregate• Sichert sofort die Einsatzstelle mit Warnblinkanlage, Fahrlicht und blauem Blinklicht• Unterstützt bei Entnahme und Verlastung von Geräten sowie beim Aufbau der
Wasserversorgung• Führt auf Befehl die Atemschutzüberwachung durch• Meldet Mängel an den Einsatzmitteln dem Einheitsführer
– Melder• Übernimmt befohlene Aufgaben
(z. B. Informationsübertragung, Betreuung, Erkundung)
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Modulare Truppausbildung
Einheiten im Löscheinsatz
Basis 9.5Teilnehmer-unterlagen
Seite 3
– Angriffstrupp• Rettet• Nimmt in der Regel das erste einzusetzende Rohr vor• Setzt den Verteiler• Verlegt seine Schlauchleitung selbst (Da in der Regel der Schlauchtrupp andere
Aufgaben hat)– Wassertrupp
• Rettet• Stellt die Wasserversorgung vom Löschfahrzeug zum Verteiler und zwischen
Wasserentnahme und Fahrzeuge (Pumpe) her(Bei Fahrzeugen ohne Wassertank in umgekehrter Reihenfolge)
• Kuppelt den Verteiler an die B-Leitung an• Wird beim Atemschutzeinsatz Sicherheitstrupp
– Schlauchtrupp• Rettet• Unterstützt die vorgehenden Trupps beim Verlegen der Schlauchleitung vom Ver-
teiler zur Einsatzstelle bzw. beim Aufbau einer langen Schlauchleitung• Führt auf Befehl weitere Tätigkeiten aus
(z.B. Bringt tragbare Leitern in Stellung, Sichert oder sperrt ab, bringt weitereGeräte zum Einsatz)
Die vorgenannte Aufgabenverteilung bezieht sich auf den Einsatz einer Gruppe. Fehlen Einsatzkräfte, müssen einzelne Aufgaben von anderen Kräften übernommen werden. In diesem Fall bestimmt der Einheitsführer die Aufgabenverteilung.
3. Sitz- und Antreteordnung
Sitzordnung bei Löschgruppenfahrzeugen
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Sitzordnung der Gruppe
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Sitzordnung der Staffel
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Modulare Truppausbildung
Einheiten im Löscheinsatz
Basis 9.5Teilnehmer-unterlagen
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Sitzordnung bei Staffelfahrzeugen
Keine Pressluftatmer im Mannschaftsraum
Pressluftatmer im Mannschaftsraum
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Antreteordnung (Regelfall)
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Modulare Truppausbildung
Einheiten im Löscheinsatz
Basis 9.5Teilnehmer-unterlagen
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4. Befehlsschema
– Vorbefehl• Wasserentnahmestelle (welche)• Lage des Verteilers (wohin)
– Einzelbefehl• Einheit (wer)• Auftrag (was)• Mittel (womit)• Ziel (wohin)• Weg (wie)
Einsatzbefehle werden vom Führer des beauftragten Trupps wiederholt.
Antreteordnung lageabhängig
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Beispiel: Fahrzeugaufstellung entgegen der Fahrtrichtung
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Modulare Truppausbildung
Einheiten im Löscheinsatz
Basis 9.5Teilnehmer-unterlagen
Seite 6
5. Einsatz mit und ohne Bereitstellung
Eventuell Hinweis auf FwDV 3 als weitere Lernhilfe
Einsatz mit Bereitstellung
Wird durchgeführt, wenn der Einheits-führer zunächst nur Wasserentnahme-stelle und Lage des Verteilers bestimmen kann, die genaue Einsatzdurchführung aber noch erkundet werden muss.
Es erfolgt der Vorbefehl:
• „Wasserentnahmestelle• Lage des Verteilers• Zum Einsatz fertig“
Der Aufbau erfolgt mit der üblichen Auf-gabenverteilung bis zum Verteiler.
Einsatz ohne Bereitstellung
Wird durchgeführt, wenn nach der ers-ten Erkundung alle benötigten Informa-tionen zur Planung der Einsatzdurchfüh-rung bekannt sind.
Es folgt der Befehl nach Befehlsschema:
• „Wasserentnahmestelle• Lage des Verteilers• Einheit• Auftrag• Mittel• Ziel• Weg• Vor“
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Herausgegeben von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg – Version 1.1
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Version 1.0
Modulare Truppausbildung
Sichern gegen Absturz
Basis 10.1Teilnehmer-unterlagen
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ThemaSichern gegen Absturz
In diesem Themenbereich werden die Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehrleine vorgestellt. Es werden die Sicherungsmethoden „Halten“ und „Rückhalten“ behandelt. Diese dürfen auf keinen Fall mit den Möglichkeiten des Gerätesatzes „Absturzsicherung“ verwechselt werden. Wenn ein Absturz nicht de nitiv auszuschließen ist, muss immer ein Gerätesatz „Absturzsicherung“ verwendet werden!
1. Feuerwehrleine– Länge 30 m
– Durchmesser 10 mm
– Festigkeit 14 kN
– Zweck• Rettung• Selbstrettung• Transport/Sicherung von Geräten
2. Feuerwehrhaltegurt
– Bestandteile• Gurt mit Zweidornschnalle• Karabinerhaken mit Multifunktionsöse
– Zweck• Sicherung vor der Gefahr des Stürzens durch Halten oder Zurückhalten
3. Sicherungsmethoden
– Halten• Es besteht keine Gefahr eines Absturzes• Die Sicherungsleine muss oberhalb des zu Sichernden angeschlagen sein• Die Leine wird immer straff auf Zug geführt• Halbmastwurf-Sicherung in der D-Öse des Feuerwehr-Haltegurtes des Sichernden• Der zu Sichernde wird mit Brustbund eingebunden
– Rückhalten• Der Absturz wird ausgeschlossen, weil die Absturzkante durch das Rückhalten nicht
erreicht werden kann• Es besteht keine Gefahr des Einbrechens (z. B. in ein Flachdach)• Einbinden der Leine mit Brustbund und Halbmastwurf wie beim Halten• Mindestabstand zur Absturzkante ca. zwei Meter
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Version 1.0
Modulare Truppausbildung
Sichern gegen Absturz
Basis 10.1Teilnehmer-unterlagen
Seite 2
4. Anschlagpunkte
– Geeignete Punkte zur Befestigung von Leinen oder Bandschlingen
– Sorgfältige und gewissenhafte Auswahl
– Auswahl immer im Team (Vier-Augen-Prinzip)
– Ausreichende Festigkeit ist abzuschätzen
– Bestehen Zweifel an der Festigkeit, ist ein anderer Punkt zu wählen
– Evtl. Schutzmaßnahmen gegen Seilschäden ergreifen (z. B. Wolldecke, Seilschutz)
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Version 1.0
Modulare Truppausbildung
Fahrzeugtechnik
Basis 13Teilnehmer-unterlagen
Seite 1
Thema Fahrzeugtechnik (alternative Antriebe)
1. Erdgas (CNG)
– Gefahrenbereich weiträumig absperren
– Motor abstellen
– Gasabsperrventile schließen
– Ex-Messgeräte einsetzen
– Für Querbelüftung sorgen
– Bei Brandeinwirkung gefährdete Fahrzeugbereiche und Umgebung aus sicherer Ent-fernung kühlen
2. Flüssiggas (LPG)
– Gefahrenbereich weiträumig absperren
– Motor abstellen
– Gasabsperrventil schließen
– Ex-Messgeräte einsetzen
– Für Querbelüftung sorgen
– Bei Brandeinwirkung gefährdete Fahrzeugbereiche und Umgebung aus sicherer Ent-fernung kühlen
3. Wasserstoff
– Sicherheitsabstand von mindestens 25 Metern einhalten
– Ex-Schutz beachten (Funkgeräte...)
– Ex-Messgeräte einsetzen
– Mit dem Wind vorgehen
– Dreifacher Brandschutz
– Eventuell zum „Erkennen“ des Brandes Wärmebildkamera einsetzen
– Überdrucklüfter zum Verdünnen des Gas-Luft-Gemisches einsetzen
– Keine Batterien abklemmen
– Dach nur vor der Wasserstoff- Dachablassklappe trennen oder klappen
– „Not-Aus” bzw. Absperreinrichtung betätigen
– Brandbekämpfung an der Fahrgastzelle beginnen, um Absperreinrichtung zu errei-chen
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Version 1.0
Modulare Truppausbildung
Fahrzeugtechnik
Basis 13Teilnehmer-unterlagen
Seite 2
4. Hybridantrieb
– Deaktivierung des Hybridsystems; Spannungsabfall nach ca. 5 Min.
– Orangefarbene Kabel bzw. Komponenten nicht berühren oder öffnen
– Fahrzeug gegen Wegrollen sichern
– Bei Austritt von Elektrolyt-Gel Schutzbrille und Chemikalienschutzhandschuhe tragen
– Aufnehmen der Batteriesäure mit Chemikalienbinder
– Einhaltung der Schutzabstände gemäß VDE 0132 bei der Brandbekämpfung (Nie-derspannung)
5. Brennstoffzelle
– Sicherheitsabstand min. 25 Meter
– Ex-Schutz beachten (Funkgeräte...)
– Ex-Messgeräte einsetzen
– Mit dem Wind anfahren
– Dreifacher Brandschutz
– Eventuell zum „Erkennen” eines Brandes Wärmebildkammera einsetzen
– Überdrucklüfter zum Verdünnen des Gas-Luft-Gemisches einsetzen
– „Not-Aus” betätigen
6. Erkundung Fahrzeugtyp
Ist für den Gruppenführer wichtig!!
Jedoch sind einzelne Punkte aus der Darstellung auch für die Mannschaft wichtig, um beim Einsatz sensibilisiert zu sein auf bestimmte Details, wie zum Beispiel der Innenraum
Fahrer/Insassen befragen!
Rettungskarte im Fahrzeug/unter Sonnenblende?
FahrzeugaufstellungErkunden Befehl!
Raum/Kräfte OrdnungJA
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Ca. 50 m vor der gemeldeten EinsatzstelleFahrzeug anhalten Fahrzeugtyp erkennbar?
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Version 2.0
Modulare Truppausbildung
Funk
Basis 14.1Teilnehmer-unterlagen
Seite 1
Thema Rechtsgrundlagen
1. Sprechfunker haben Zugang zu Informationen, die nicht für die Allgemeinheit be-stimmt sind. Das Telekommunikationsgesetz stellt folgende Handlungen unter Strafe:
– Mitteilung von Informationen und die Tatsache ihres Empfanges an Unbefugte
– Mitteilung von unbeabsichtigt empfangenen Nachrichten und der Tatsache ihresEmpfanges an Unbefugte
– Abhören von Nachrichten, die nicht für die Funkanlage bestimmt sind
2. Das Strafgesetzbuch enthält strafrechtliche Bestimmungen hinsichtlich
– Verletzung des Vertraulichkeit des Wortes, z. B. unbefugtes Aufzeichnen eines Funk-spruchs
– Verletzung von Privatgeheimnissen, z. B. unbefugte Weitergabe von Geheimnissendes persönlichen Lebens
– Vorteilsnahme, Bestechlichkeit, Unterlassen der Diensthandlung, z. B. Versprechenvon Vorteilen für Gegenleistung
– Verletzung des Dienstgeheimnisses, z. B. Gefährdung von öffentlichen Interessendurch Weitergabe von Mitteilungen
3. Gemäß BOS-Funkrichtlinie sind folgende Behörden und Organisationen berechtigtBOS-Funk zu nutzen:
– Polizei der Länder
– Polizei des Bundes
– Technisches Hilfswerk
– Bundeszollverwaltung
– Kommunale Feuerwehren (BF, FF, PF), Werkfeuerwehren, sonstige öffentliche Feu-erwehren (z. B. Bundeswehr) und staatliche Feuerwehrschulen
– Katastrophenschutz
– Rettungsdienst
– Mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzliche beauftragte Behörden und Orga-nisationen
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Version 2.0
Modulare Truppausbildung
Funk
Basis 14.1Teilnehmer-unterlagen
Seite 2
4. Organisationskennungen im Sprechfunkverkehr (digital und analog Fahrzeugfunk)
Organisation Funkkennwort
Staatsministerium des Innern GreifArbeiter-Samariter-Bund SamaBayer. Rotes Kreuz Rot-KreuzBergwacht BergwachtWasserwacht WasserwachtDeutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft PelikanFeuerwehr FlorianJohanniter AkkonKatastrophenschutz-Behörde KaterMalteser-Hilfsdienst JohannesRettungs-/Intensivtransporthubschrauber ChristophIntegrierte Leitstelle LeitstellePrivate RTH / private Rettungsdienste vom StMI nach Bedarf festgelegtTechnisches Hilfswerk (THW) Heros(Kennwort und Rufnamen nach interner THW-Regelung)
5. Sprechweise der Funkrufnamen*
– Die Funkrufnamen bestehen aus:- Kennwort der Organisation- Ortsbezeichnung (ursprünglicher Einsatzbereich, Zusätze sind möglich)- Kennzahl
– Aufbau der Kennzahl aus Teilkennzahlen:- Erste Teilkennzahl: nur notwenidg, wenn mehr als eine Feuerwache vorhanden- Zweite Teilkennzahl: taktischer Einsatzwert des Fahrzeuges- Dritte Teilkennzahl: laufende Nummer des Fahrzeuges am gleichen Standort,
auch wenn nur ein Fahrzeug vorhanden
– Beispiel:
Kennwort: = FeuerwehrOrtsbezeichnung: = Stadt LandshutKennzahl: = 1. DLK 23/12 des dritten Zuges (Standort: Achdorf)
*) Ergänzung/Änderung der Kreisbrandinspektion Landshut
Sonderdruck
Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafte wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) 1Ebenso wird bestraft, wer unbefugt1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem
Abhörgerät abhört oder2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gespro-
chene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.2Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interes-sen eines anderen zu beeinträchtigen. 3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zurWahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für denöffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Abs. 1, 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden.§ 74 a ist anzuwenden.
§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Ge-
heimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart, das ihm als1. - 6 . . . . . . .anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder mitGeldstrafe bestraft.
(2) 1Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbe-reich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart, das ihm als1. . . . . . .2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,3. - 6. . . . . .anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist. 2Einem Geheimnis im Sinn des Satzes 1 stehenEinzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines anderen gleich, die für Aufgaben deröffentlichen Verwaltung erfasst worden sind; Satz 1 ist jedoch nicht anzuwenden, soweit solche Einzel-angaben anderen Behörden oder sonstigen Stellen für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bekanntge-geben werden und das Gesetz dies nicht untersagt.
(3) . . . .
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind auch anzuwenden, wenn der Täter das fremde Geheimnis nach dem Tod desBetroffenen unbefugt offenbart.
(5) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einenanderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
§ 331 Vorteilsnahme(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung
einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheits-strafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) . . .
(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sichversprechen lässt oder annimmt und die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder dieAnnahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahmegenehmigt.N
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§ 332 Bestechlichkeit
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich odereinen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Dienst-handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oderverletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schwe-ren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.
(2) . . .
(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen lässtoder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegen-über bereit gezeigt hat,1. bei der Handlung seine Pflichten zu verletzten oder,2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des Ermessens durch den Vorteilbeeinflussen zu lassen.
§ 336 Unterlassen der DiensthandlungDer Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 334 steht dasUnterlassen der Handlung gleich.
§ 353 bVerletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als1. . . . ,2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder3. . . . ,anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentlicheInteressen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täterdurch die Tat fahrlässig wichtige öffentliche Interessen gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zueinem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, unbefugt einen Gegenstand oder eine Nachricht, zuderen Geheimhaltung er1. aufgrund des Beschlusses eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes oder eines
seiner Ausschüsse verpflichtet ist oder2. von einer anderen amtlichen Stelle unter Hinweis auf die Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhal-
tungspflicht verpflichtet worden ist,an einen anderen gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht und dadurch wichtige öffentliche Interes-sen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung verfolgt. Die Ermächtigung wird erteilt1. . . .2. von der obersten Bundesbehörde
a) in den Fällen des Absatzes 1, wenn dem Täter das Geheimnis während seiner Tätigkeit sonst beieiner oder für eine Behörde oder bei einer amtlichen Stelle des Bundes oder für eine solche Stellebekanntgeworden ist,
b) in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 2, wenn der Täter von einer amtlichen Stelle des Bundesverpflichtet worden ist;
3. von der obersten Landesbehörde in allen übrigen Fällen der Absätze 1 und 2 Nummer 2.
§ 358 NebenfolgenNeben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den §§ 332, 335, 339,340, 343, 344, 345 Abs. 1 und 3, §§ 348, 352 bis 353 b Abs. 1, §§ 355 und 357 kann das Gericht die Fähigkeit,öffentliche Ämter zu bekleiden (§ 45 Abs. 2), aberkennen.
Sonderdruck: Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
Herausgegeben von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg, Weißenburgstr. 60, 97082 Würzburg nur als Beilage zum Aus-bilderleitfaden „Sprechfunker”, Grundwerk 10/2002
Zweiter Abschnitt
Sendeanlagen
§ 65 Missbrauch von Sendeanlagen
(1) Es ist verboten, Sendeanlagen zu besit-zen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführenoder sonst in den Geltungsbereich dieses Ge-setzes zu verbringen, die ihrer Form nach ei-nen anderen Gegenstand vortäuschen oder diemit Gegenständen des täglichen Gebrauchsverkleidet sind und auf Grund dieser Umstän-de in besonderer Weise geeignet sind, dasnichtöffentlich gesprochene Wort eines ande-ren von diesem unbemerkt abzuhören. DasVerbot, solche Sendeanlagen zu besitzen, giltnicht für denjenigen, der die tatsächliche Ge-walt über eine solche Sendeanlage1. als Organ, als Mitglied eines Organs, als
gesetzlicher Vertreter oder als vertre-tungsberechtigter Gesellschafter einesBerechtigten nach Absatz 2 erlangt,
2. von einem anderen oder für einen ande-ren Berechtigten nach Absatz 2 erlangt,sofern und solange er die Weisungen desanderen über die Ausübung der tatsächli-chen Gewalt über die Sendeanlage aufGrund eines Dienst- oder Arbeitsverhält-nisses zu befolgen hat oder die tatsächli-che Gewalt auf Grund gerichtlichen oderbehördlichen Auftrags ausübt,
3. als Gerichtsvollzieher oder Vollzugs-beamter in einem Vollstreckungsverfahrenerwirbt,
4. von einem Berechtigten nach Absatz 2vorübergehend zum Zwecke der sicherenVerwahrung oder der nicht gewerbsmä-ßigen Beförderung zu einem Berechtig-ten erlangt,
5. lediglich zur gewerbsmäßigen Beförde-rung oder gewerbsmäßigen Lagerung er-langt,
6. durch Fund erlangt, sofern er die Anlageunverzüglich dem Verlierer, dem Eigentü-mer, einem sonstigen Erwerbsberechtigtenoder der für die Entgegennahme der Fund-anzeige zuständigen Stelle abliefert,
7. von Todes wegen erwirbt, sofern er die
Sonderdruck
Auszug aus dem Telekommunikationsgesetz
Sendeanlage unverzüglich einem Berech-tigten überlässt oder sie für dauernd un-brauchbar macht,
8. erlangt, die durch Entfernen eines wesent-lichen Bauteils dauernd unbrauchbar ge-macht worden ist, sofern er den Erwerbunverzüglich der Regulierungsbehördeschriftlich anzeigt, dabei seine Personali-en, die Art der Anlage, deren Hersteller-oder Warenzeichen und, wenn die Anla-ge eine Herstellungsnummer hat, auchdiese angibt sowie glaubhaft macht, dasser die Anlage ausschließlich zu Sammler-zwecken erworben hat.
(2) Die zuständigen obersten Bundes- oderLandesbehörden lassen Ausnahmen zu, wennes im öffentlichen Interesse, insbesondere ausGründen der öffentlichen Sicherheit, erforder-lich ist. Absatz 1 Satz 1 gilt nicht, soweit dasBundesausfuhramt die Ausfuhr der Sendean-lagen genehmigt hat.
(3) Es ist verboten, öffentlich oder in Mittei-lungen, die für einen größeren Personenkreisbestimmt sind, für Sendeanlagen mit dem Hin-weis zu werben, dass die Anlagen geeignetsind, das nichtöffentlich gesprochene Wort ei-nes anderen von diesem unbemerkt abzuhö-ren.
Elfter Teil
Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Siche-rung
§ 85 Fernmeldegeheimnis
(1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen derInhalt der Telekommunikation und ihre nähe-ren Umstände, insbesondere die Tatsache, objemand an einem Telekommunikationsvorgangbeteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimniserstreckt sich auch auf die näheren Umstän-de erfolgloser Verbindungsversuche.
(2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheim-nisses ist verpflichtet, wer geschäftsmäßig Tele-kommunikationsdienste erbringt oder daranmitwirkt. Die Pflicht zur Geheimhaltung bestehtauch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durchdie sie begründet worden ist.N
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(3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist esuntersagt, sich oder anderen über das für diegeschäftsmäßige Erbringung der Telekom-munikationsdienste erforderliche Maß hinausKenntnis vom Inhalt oder den näheren Umstän-den der Telekommunikation zu verschaffen. Siedürfen Kenntnisse über Tatsachen, die demFernmeldegeheimnis unterliegen, nur für denin Satz 1 genannten Zweck verwenden. EineVerwendung dieser Kenntnisse für andereZwecke, insbesondere die Weitergabe an an-dere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetzoder eine andere gesetzliche Vorschrift diesvorsieht und sich dabei ausdrücklich aufTelekommunikationsvorgänge bezieht. Die An-zeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbucheshat Vorrang.
(4) Befindet sich die Telekommunikationsan-lage an Bord eines Fahrzeuges für Seefahrtoder Luftfahrt, so besteht die Pflicht zur Wah-rung des Geheimnisses nicht gegenüber demFührer des Fahrzeuges oder seinem Stellver-treter.
§ 86 Abhörverbot, Geheimhaltungs-pflicht der Betreiber von Em-pfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, diefür die Funkanlage nicht bestimmt sind, nichtabgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrich-ten sowie die Tatsache ihres Empfangs dür-fen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigtgeschieht, auch von Personen, für die einePflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach §85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. §85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht, Funk-
aussendungen zu empfangen, die für die All-gemeinheit oder einen unbestimmten Per-sonenkreis bestimmt ist, sowie das Abhörenund die Weitergabe von Nachrichten auf Grundbesonderer gesetzlicher Ermächtigung bleibenunberührt.
Zwölfter Teil
Straf- und Bußgeldvorschriften
Erster Abschnitt
Strafvorschriften
§ 94
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren odermit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen §65 Abs. 1 dort genannte Sendeanlagen1. besitzt oder2. herstellt, vertreibt, einführt oder sonst in
den Geltungsbereich dieses Gesetzesverbringt.
(2) Handelt der Täter in den Fällen des Ab-satzes 1 Nr. 2 fahrlässig, so ist die Strafe Frei-heitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
§ 95
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mitGeldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder denInhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihresEmpfangs einem anderen mitteilt.
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Modulare Truppausbildung
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Thema Grundlagen des Digitalfunks
1. Übertragung von Informationen über Funk
– Die Übertragung von Sprache und Daten erfolgt im Digitalfunk mit Hilfe von elekt-romagnetischen Wellen
– Ein wichtiger Begriff in der Funktechnik ist die FrequenzMit Frequenz wird die Anzahl der Wellenschwingungen pro Sekunde bezeichnet
– Im Digitalfunk werden die Funkfrequenzen in den Bereichen 380 bis 385 MHz(Megahertz) und 390 bis 395 MHz genutzt
– Aus diesen Frequenzbereichen wird im Digitalfunk dem Benutzer durch das TETRA-System automatisch ein Verkehrskanal zur Verfügung gestellt
– Der Kanalabstand beträgt 25 kHz (Kilohertz) (deshalb die Systembezeichnung TETRA 25)
2. Physikalische Ausbreitungseigenschaften von Funkwellen
– Elektromagnetische Wellen (Funkwellen) breiten sich geradlinig, quasi nach optischenGesetzmäßigkeiten aus
– Für eine gesicherte Funkverbindung muss deshalb eine quasi optische Sichtverbin-dung bestehen
– Der Funkempfang ist aber auch noch von anderen Faktoren abhängig:Elektromagnetische Wellen können teilweise oder vollständig reflektiert werden(z. B. an Gebäuden oder Geländeformationen) – der Funkempfang ist deshalb auchan Stellen ohne Sichtverbindung möglichMit zunehmender Entfernung des Senders vom Empfänger und beim Durchdringenvon Materialien (z. B. Wände) erfolgt Schwächung der elektromagnetischen Wellen– die Reichweite eines Funkgerätes ist abhängig von Bebauung und Geländeformunterschiedlich
3. Grundlagen des TETRA-Netz Aufbaus
– In Deutschland wird ein gemeinsames digitales Funknetz für alle BOS aufgebaut
– Das Funknetz ermöglicht eine überregionale Kommunikation aller beteiligten BOS
– Die wesentlichen Netzelemente sind:TETRA-BasisstationenDigitale VermittlungsstellenDigitale Transitvermittlungsstellen
4. TETRA-Sicherheit
– Am Funkverkehr in Digitalfunk können nur vom TETRA-System geprüfte und zuge-lassene Geräte teilnehmen
Das Verfahren wird als Authentifizierung be eichnet
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Modulare Truppausbildung
Funk
Basis 14.2Teilnehmer-unterlagen
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– Bei Einschalten des Funkgerätes prüft das System automatisch, ob die im Netz ge-speicherte Verschlüsselung mit dem im Funkgerät gespeicherten Schlüssel überein-stimmt
Erst, wenn diese Prozedur erfolgreich abgeschlossen ist, kann das Gerät am Funk-verkehr teilnehmenDer Schlüssel kann nicht von Dritten ausgespäht werden
– Digitale Funkgeräte können von extern aus aktiviert und deaktiviert werdenDies kann bei Diebstahl eines Gerätes erforderlich werdenDie Sperrung kann sowohl zeitlich befristet (temporär) als auch dauerhaft erfolgenDie Maßnahmen zur Sperrung können nur von Berechtigten Stellen durchgeführtwerden
5. Betriebsarten
– Im Digitalfunk wird in den Betriebsarten TMO und DMO kommuniziert
– TMO steht für „Trunked Mode Operation“ und bedeutet, dass im Netzbetrieb gespro-chen wird
Diese Betriebsart erlaubt prinzipiell eine ortsunabhängige Funkkommunikation imBereich des NetzesTMO wird in der Regel genutzt, um in Verbindung mit der Leitstelle zu bleiben bzw.überörtliche (außerhalb der Einsatzstelle) oder BOS-übergreifende Kommunikationsicherzustellen
– DMO steht für „Direkt Mode Operation“ und bedeutet, dass direkt und ohne Netz-ressourcen kommuniziert wird
DMO wird in der Regel für den Einsatzstellenfunk genutzt
6. Gruppenkommunikation
– Im Digitalfunk wird zwischen Gruppen- und Einzelkommunikation unterschieden
– Gruppenkommunikation ist die Regelkommunikation im TMO- und DMO-BetriebVerbindung vom Sendenden zu einem oder mehreren Empfängern in einer GruppeEiner spricht, alle Mitglieder seiner Gruppe hören zuGruppeneinstellung am Funkgerät erfolgt gemäß Weisung des Vorgesetzten
Einsatzbeispiel:Gruppenführer spricht mit seinen unterstellten Trupps und dem Maschinisten über DMO, der Maschinist hält über ein zweites Funkgerät Kontakt zur ILS im TMO
– Durch Gruppenwahl am Endgerät kann jeder Teilnehmer Mitglied der Gruppe werden
– Diese Art der Kommunikation ist Ressourcenschonend und belastet das Netz amwenigsten
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Basis 14.2Teilnehmer-unterlagen
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7. Einzelkommunikation
– Um Einzelkommunikation nutzen zu können, muss der Teilnehmer über entsprechendeBerechtigungen verfügen
– Grundsatz: zwei Teilnehmer kommunizieren direkt miteinanderNutzungsbeispiel:Austausch vertraulicher Informationen
– AnwendungshinweiseDirekte Anwahl über das hinterlegte Telefonbuch möglichDie Teilnehmer müssen im Netzbetrieb nicht in derselben Gruppe seinTeilnehmer sind während des Gesprächs nicht in ihrer Gruppe aktiv und sind fürandere Anrufe nicht erreichbarIm DMO ist Einzelkommunikation nur in derselben Gruppe möglichIn der DMO-Gruppe ist während des Einzelgesprächs keine Kommunikation möglichEinzelrufe binden erhebliche Netzressourcen
8. Notruf
– Im Digitalfunk verfügen sämtliche Funkgeräte über eine Notruffunktion
– Die Notruffunktion wird durch die Betätigung der rot gekennzeichneten Taste aktiviert
– Durch diesen Vorgang wird das Mikrofon des Funkgerätes für einen bestimmten (imGerät programmierten) Zeitraum frei geschaltet
Die Sprechtaste muss nicht getätigt werden
– Sämtliche Teilnehmer der aktiven Gruppe (Notrufziel) hören dann, was im Umfelddes Notrufenden vor sich geht
– Alle anderen Gespräche werden unterbrochen
9. Gateway
– Gatewayfunktion dient der Überleitung des Funkverkehrs aus einem Bereich ohneNetzanbindung ins TETRA-Netz
– Das Gateway fähige Funkgerät muss sich im Empfangsbereich der ins TETRA-Netzüberzuleitenden Funkgeräte befinde
– Für den Gatewaybetrieb muss eine Gruppe im TMO und eine Gruppe im DMO be-stimmt werden
– Pro Gruppe kann nur ein Gateway geschaltet werden
– Die Aktivierung der Gatewayfunktion erfolgt auf Weisung des Einheitsführers
– Aufgrund der höheren Sende- und Empfangsleistung kommt die Gatewayfunktionausschließlich in Fahrzeugfunkgeräten (MRT) in Betracht
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Modulare Truppausbildung
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Basis 14.2Teilnehmer-unterlagen
Seite
10. Analogien und Unterschiede zwischen Analog- und Digitalfunk*
– zunächst Abbildung der bisherigen Struktur des analogen Einsatzstellen- undFahrzeugfunks in eine ähnliche Struktur im digitalen Bereich (Fleetmapping):
(stark vereinfacht)
4m-BOS-Funk: landkreisweite Kommu-nikation mit Leitstelle oderEinsatzkräften
2m-BOS-Funk: Einsatzstellenfunk sowieObjekt- und Gebäudefunk
Erweiterung des Netzes jederzeit durchAufbau eigener Relaisstationen möglich
gleiche Berechtigungen für alle Benutzerauf einem Kanal
Sendeleistung: Handfunkgerät 1W,Fahrzeugfunkgerät 10W
Mithören jederzeit möglich
Lokalisierung über GPS nur mit Aufwand
Statusübermittlung über FMS
Datenübertragung nur mit Zubehör undgeringer Bandbreite möglich
ausschließlich Gruppengespräche aufdem eingestellten Kanal möglich
Notruffunktion nur mit Aufwand
Ankündigung des Gesprächsabbruchs imGrenzbereich durch verrauschtes Signal
vollständige Übertragung von störendenHintergrundgeräsuchen (z.B. Motorsäge)
sehr unterschiedliche Sprachqualität(Rauschen möglich)
TMO (Netzbetrieb): landkreisweite/bundesweite Kommunikation mit Leit-stelle oder Einsatzkräften
Erweiterung des Netzes nur mit extre-men Aufwand und langer Vorlaufzeit
–
DMO (Direktbetrieb): Einsatzstellenfunk
Gruppen- und Rechtezuweisung für jedes einzelne Funkgerät
Sendeleistung: Handfunkgerät 1,8W, Fahrzeugfunkgerät 3W
kein Mithören durch Verschlüsselung
Lokalisierung standardmäßig möglich
Datenübertragung möglich (allerdings geringe Bandbreite)
Statusübermittlung über SDS
Gruppen- und Einzelgespräche in der eingestellten Gruppe (TMO+DMO)
Notruffunktion mit Ortung standard
Funkverbindung bricht im Grenzbereich abrupt ab
Herausfiltern von Störgeräuschen (z.B. Motorsäge)
stets sehr gute Sprachqualität (kein Rauschen)
*) Ergänzung/Änderung der Kreisbrandinspektion Landshut
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Modulare Truppausbildung
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Basis 14.4Teilnehmer-unterlagen
Seite 1
Thema Grundsätze des Sprechfunkbetriebes
1. Normales Verfahren im Funkverkehr
– An- und AbmeldungJede Funkstelle meldet sich beim Eintreten in den Funkverkehrskreis an und beimVerlassen (vor Abschaltung des Funkgerätes oder vor einer Gruppenumschaltung)abBeim Eintreten in andere Funkverkehrskreise ist bei der Anmeldung der Grundanzugeben
– GesprächsführungDie Gesprächseröffnung besteht aus Anruf und AnrufantwortDer Anruf besteht aus Rufname der Gegenstelle Dem Wort „von” Dem eigenen Rufnamen ggf. der Ankündigung der Nachricht oder besonderer Vermerke Der Aufforderung zum Antworten mit dem Betriebswort „Kommen!”
Der Anruf ist sofort durch die Anrufantwort zu bestätigen. Diese besteht aus Dem Wort „Hier” Dem eigenen Rufnamen Der Aufforderung zum Antworten mit dem Betriebswort „Kommen!”
Danach beginnt die Durchgabe des NachrichteninhaltesJede Nachricht ist mit dem Betriebswort „Kommen!” abzuschließen.Zwischen dem letzten Wort der Nachricht und dem Betriebswort „Kommen!” ist einedeutliche Sprechpause einzulegen, um den Nachrichteninhalt nicht zu verfälschen
– GesprächsendeDas Gespräch wird mit dem Betriebswort „Ende” abgeschlossenNach Empfang einer Nachricht bestätigt die aufnehmende Sprechfunk-Betriebsstellemit „Verstanden” und schließt mit „Ende” ab
– HinweiseKann die angerufene Funkstelle das Gespräch nicht sofort aufnehmen, so musssie nach der Anrufantwort statt „Kommen!” das Betriebswort „Warten!” verwendenund sich mit der Anrufantwort in Kürze wieder meldenIst der Angerufene wegen schlechter Verständigung oder aufgrund einer besonderenEinsatzsituation nicht in der Lage, die Nachricht aufzunehmen oder zu beantworten,so wird der Anruf beantwortet mit„Ich rufe wieder - Ende”
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Modulare Truppausbildung
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Basis 14.4Teilnehmer-unterlagen
Seite 2
2. Verkürztes Verfahren im Funkverkehr
– Bei sicheren Funkverbindungen und eingespieltem Funkverkehr kann man die Ver-kehrsabwicklung verkürzen:
– Nach dem Anruf folgt unmittelbar die Nachricht
– Die aufnehmende Funkstelle fasst Anrufantwort und Empfangsbestätigung zusammen
3. Grundsätze für den Sprechfunkverkehr
– Strenge Funkdisziplin halten
– Höflich eitsformen unterlassen
– Deutlich und nicht zu schnell sprechen
– Nicht zu laut sprechen
– Abkürzungen vermeiden
– Zahlen unverwechselbar aussprechen
– Personennamen und Amtsbezeichnungen nur in begründeten Fällen nennen
– Eigennamen und schwer verständliche Wörter buchstabieren
– Teilnehmer mit „Sie” anreden
4. Feste Betriebsworte
Um den Sprechfunkverkehr möglichst kurz und eindeutig durchführen zu können, werden feste Betriebsworte verwendet
– KommenAufforderung zur Antwort
– von.../hier...Bei Anruf und Anrufantwort immer vor dem eigenen Rufnamen nennen
– Verstanden - (Uhrzeit) - EndeEmpfangsbestätigung und VerkehrsschlussMit „Verstanden” ist nur dann zu bestätigen, wenn der Gesprächsinhalt tatsächlichohne Zweifel verstanden wurdeIn allen anderen Fällen ist die sendende Funkstelle zur Wiederholung aufzufordern
– FrageJede Frage ist mit „Frage” einzuleitenStandardfragen dienen zur weiteren Verkürzung des Funkverkehrs, z. B. Frage Standort? Frage Uhrzeit? Frage Einsatzauftrag?
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Basis 14.4Teilnehmer-unterlagen
Seite 3
– Buchstabieren Sie/Ich buchstabiereAufforderung zum BuchstabierenZum Buchstabieren ist das Buchstabieralphabet zu verwendenDie Ankündigung „Ich buchstabiere” ist jeweils vor dem folgenden buchstabiertenWort oder Gesprächsteil zu nennen
– Wiederholen Sie/Ich wiederholeAufforderung zum WiederholenBei Unklarheiten fordert die aufnehmende Funkstelle ohne weitere Begründungzur Wiederholung aufDie sendende Funkstelle beginnt die Wiederholung mit den Worten „Ich wieder-hole”, damit die aufnehmende Funkstelle die Wiederholung als solche erkenntGgf. werden Einschränkungen angegeben, um die Wiederholung der gesamtenNachricht aus Zeitgründen zu vermeidenBeispiele
Wiederholen Sie alles nach ...Wiederholen Sie alles vor ...Wiederholen Sie alles zwischen ... und ...
– Ich berichtigeFehler berichtigenSprech- oder Durchgabefehler sind sofort mit der Ankündigung „Ich berichtige”klarzustellenEs ist dann mit dem letzten richtig gesprochenen Wort zu beginnen
– Übung/TatsacheZu Beginn einer Übung und in gewissen Zeitabständen während der Übung ist aufden Übungsfunkverkehr hinzuweisenBeispiel
„Hier Florian ...Auf dieser Gesprächsgruppe finde eine Übung statt”Tatsachenmeldungen (z. B. Unfälle) während einer Übung sind mit dem Hinweis„Tatsache” besonders hervorzuheben
5. Sammelruf
– Mit dem Sammelruf kann man mehrere Funkstellen gleichzeitig anrufenDer Anruf beginnt mit dem eigenen Rufnamen, dann folgen die Rufnamen dergerufenen Funkstellen und ggf. eine Ankündigung des Gesprächsinhaltes (z. B.„Uhrzeitvergleich”) oder ein Hinweis, ob auf die Durchsage eine Empfangsbestä-tigung gegeben werden soll oder nichtSollen nicht alle Sprechfunkbetriebsstellen auf der gleichen Gruppe erreicht wer-den, so sind Einschränkungen mit dem Hinweis „an alle außer” oder „an alle imBereich” möglich
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Modulare Truppausbildung
Funk
Basis 14.4Teilnehmer-unterlagen
Seite 4
Falls eine Empfangsbestätigung gegeben werden soll, wird jede Funkstelle einzelndazu aufgefordertSammelruf kann als
normales Verfahrenoder
verkürztes Verfahrendurchgeführt werden
– Ein Sammelruf wird z. B. verwendet, wenn in besonderen Fällen Gruppenwechselangeordnet werden (z. B. bei Handfunkgeräten im Einsatzstellenverkehr)
6. Rückmeldungen
– Rückmeldungen sind Standardmeldungen, die bei fast jedem Einsatz erforderlichsind
Erfolgen in der Regel auf Weisung der zuständigen Führungskraft
– AusrückemeldungMeldung von alarmierten Kräften beim Verlassen des StandortesMeldebild bestätigenBeispiel„... wir rücken aus zum Zimmerbrand Bahnhofstraße 12 ...”
– EintreffmeldungMeldung der alarmierten Kräfte über ihr Eintreffen am EinsatzortBeispiel„... Einsatzstelle ... an!”
– LagemeldungMeldung der eingesetzten Kräfte an die Einsatzzentrale über Art und Umfang desEreignisses sowie über getroffene MaßnahmenSchema für Lagemeldungen
EinsatzortWo bin ich?LageWas ist hier los?MaßnahmenWas habe ich getan?Zeit-/KräftebedarfWas brauche ich noch?
Beispiel„... Lagemeldung von Zugführer Löschzug 2: Bahnhofstraße 12, Zimmerbrand im 1. OG, 2 PA und 1 C-Rohr im Einsatz, Feuer in Gewalt, keine weiteren Kräfte ...”
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Modulare Truppausbildung
Funk
Basis 14.4Teilnehmer-unterlagen
Seite 5
– NachforderungMeldung, mit der weitere Kräfte oder Einsatzmittel zu einer Einsatzstelle nachge-fordert werdenBeispiel„... benötige zweite Drehleiter an derEinsatzstelle ...”
– SchlussmeldungMeldung über das Ende jeglicher Tätigkeit an einer EinsatzstelleBeispiel„... Einsatztätigkeit beendet, wir rücken ein ...”
– BereitmeldungMeldung eingesetzter Kräfte über ihre erneute EinsatzbereitschaftBeispiel„... wir sind wieder einsatzbereit ...”
– EinrückmeldungMeldung über die Rückkunft am StandortBeispiel„... sind eingerückt, schalten ab ...”
7. Statusmeldungen*
– Das Funkmeldesystem wird bei Feuerwehren und im Rettungsdienst eingesetzt, umFunkrufnamen und Routinemeldungen (Statusmeldungen) rascher übermitteln, denSprechfunkverkehr zu entlasten und die Statusmeldung über einen Einsatzleitrechnerauswerten zu können
Beim FMS werden kurze Textmitteilungen per Funk übermitteltDiese Textmitteilungen enthalten neben dem Funkrufnamen eine Statusinforma-tion, die über die Zifferntasten am Funkgerät eingegeben wird
– Statusmeldungen (FMS) werden nur im TMO-Bereich gesendet
– Die Übertragung erfolgt mittels Einzel- und Gruppenadressierung
– Bisher werden folgende Statusmeldungen im Bereich der ILS Landshut verwendet:Status 1: Frei auf FunkStatus 2: Einsatzbereit auf WacheStatus 3: Einsatzauftrag übernommenStatus 4: Einsatzstelle an
Status 5: SprechwunschStatus 6: Außer DienstStatus 0: dringender Sprechwunsch
– Nach Empfang einer Sprechaufforder-ung J von der Leistelle kann sofort ohne Nennung des eigenen Rufnamens undohne förmlichen Anruf mit der Leistelle gesprochen werden; die Leistelle sieht dieFunkkennung und weiß daher, welcher Funkteilnehmer die Leitstelle ruft!
– Die Leistelle kann folgende Statusmeldungen versenden:H: Zurück zur Wache fahrenC: Für Einsatz meldenJ: Sprechaufforderug
*) Ergänzung/Änderung der Kreisbrandinspektion Landshut
L: Lagemeldung abgeben
Nr. Thema Erforderliche Unterlagen für den Ausbilder / TeilnehmerNeue Modulare Truppausbildung Bayern
Basis 2.1 Organisation der Feuerwehr Sonderdruck Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG), Sonderdruck Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG)Sonderdruck Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) Sonderdruck Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Feuerwehren BayernsAlle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 2.2 Rechtsgrundlagen Örtliche Regelungen (Alarmierung-/Ausrückeordnung, sonstige Regelungen) und Organisation Satzung für die Freiwillige Feuerwehr als Verein
Ansonsten wie für Thema 2.1 Basis 3 Brennen und Löschen Merkblatt 5.01 Brennen und Löschen
Merkblatt 5.02 Löschmittel – LöschverfahrenMerkblatt 8.12 Tragbare FeuerlöscherAlle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 4.1 Fahrzeugkunde Theorie Merkblatt 08.01 FeuerwehrfahrzeugeStaatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 5.1 Persönliche Schutzausrüstung Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)und erweiterte Grundtätigkeiten – Lösch- und HilfeleistungseinsatzPersönliche Schutzausrüstung Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3)
Einheiten im Lösch- und HilfeleistungseinsatzMerkblatt 1.10 Vorsorgemaßnahmen der Feuerwehr bei AnsteckungsgefahrenAlle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 5.2 Spezielle Keinepersönliche Schutzausrüstung
Basis 5.3 Gerätekunde Merkblatt 08.12 Tragbare FeuerlöscherLöschgeräte Theorie Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 5.4 Gerätekunde Merkblatt 08.12 Tragbare FeuerlöscherLöschgeräte Praxis Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 5.5 Gerätekunde Merkblatt 08.11 FeuerlöschschläucheSchläuche und Armaturen Staatliche Feuerwehrschule WürzburgTheorie
Basis 5.6 Gerätekunde Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Schläuche und Armaturen Grundtätigkeiten – Lösch- und HilfeleistungseinsatzPraxis Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 5.7 Gerätekunde Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Geräte für Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatzeinfache Hilfeleistung Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 5.8 Gerätekunde Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Geräte für Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatzerweiterte Hilfeleistung Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 5.9 Gerätekunde Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Rettungsgeräte Grundtätigkeiten – Lösch- und HilfeleistungseinsatzTheorie Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10)
Die tragbaren LeiternAlle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 5.10 Gerätekunde Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Rettungsgeräte Grundtätigkeiten – Lösch- und HilfeleistungseinsatzKnoten und Stiche Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 5.11 Gerätekunde Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Rettungsgeräte Grundtätigkeiten – Lösch- und HilfeleistungseinsatzPraxis Leitern Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10)
Die tragbaren LeiternAlle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Übersicht der Merkblätter und FWDV für die MTA
Seite 1 Übersicht Merkblätter und FWDV zur MTA
Nr. Thema Erforderliche Unterlagen für den Ausbilder / TeilnehmerNeue Modulare Truppausbildung Bayern
Basis 5.12 Gerätekunde Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Rettung Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3)Einheiten im Lösch- und HilfeleistungseinsatzFeuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10)Die tragbaren LeiternAlle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 5.13 Gerätekunde Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Beleuchtungs- und Warngeräte Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
Merkblatt 6.03 Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der FeuerwehrAlle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 6.1 Erste Hilfe Ausbildungsunterlagen der Hilfsorganisationen BRK, MHD, Johanitter Unfallhilfe ect.EH Kurs
Basis 6.2 Erste HilfePhysische und psychische KeineBelastungen im Einsatz
Basis 7.1 Verhalten im Einsatz Keineund in der Öffentlichkeit
Basis 7.2 Verhalten im Einsatz KeineHygiene im Einsatz
Basis 8 Verhalten bei Gefahr KeineBasis 9.1 Löschwasserversorgung Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)
Theorie Grundtätigkeiten – Lösch- und HilfeleistungseinsatzFeuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3)Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
Basis 9.2 Löschwasserentnahme Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Praxis Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3)Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
Basis 9.3 Löschen Merkblatt 5.01 Brennen und LöschenAnwendung im Brandeinsatz Merkblatt 5.02 Löschmittel, Löschverfahren
Merkblatt 5.03 FeuerlöschtechnikAusbilderleitfaden AtemschutzschutzgeräteträgerThema 3.3.3. „Rauchdurchzündung und RauchexplosionAlle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 9.4 LöscheinsatzHandhabung Keinevon Hohlstrahlrohren
Basis 9.5 Löscheinsatz Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Einheiten im Löscheinsatz Grundtätigkeiten – Lösch- und HilfeleistungseinsatzTheorie Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3)
Einheiten im Lösch- und HilfeleistungseinsatzAlle Staatliche Feuerwehrschule WürzburgMerkblatt 5.03 Feuerlöschtechnik
Basis 9.6 Löscheinsatz Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3)Einheiten im Löscheinsatz Einheiten im Lösch- und HilfeleistungseinsatzPraxis 1 Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 9.7 Löscheinsatz Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Einsatz mit Bereitstellung Grundtätigkeiten – Lösch- und HilfeleistungseinsatzPraxis 2 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3)
Einheiten im Lösch- und HilfeleistungseinsatzAlle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 9.8 Löscheinsatz Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Einsatz ohne Bereitstellung Grundtätigkeiten – Lösch- und HilfeleistungseinsatzPraxis 3 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3)
Einheiten im Lösch- und HilfeleistungseinsatzAlle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Seite 2 Übersicht Merkblätter und FWDV zur MTA
Nr. Thema Erforderliche Unterlagen für den Ausbilder / TeilnehmerNeue Modulare Truppausbildung Bayern
Basis 9.9 Löscheinsatz Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Einheiten im Löscheinsatz Grundtätigkeiten – Lösch- und HilfeleistungseinsatzWasserentnahme aus offenen Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3)Gewässern ohne ATS Einheiten im Lösch- und HilfeleistungseinsatzPraxis 4 Alle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 9.10 Löscheinsatz Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Einheiten im Löscheinsatz Grundtätigkeiten – Lösch- und HilfeleistungseinsatzWasserentnahme aus Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3)Hydranten ohne ATS Einheiten im Lösch- und HilfeleistungseinsatzPraxis 5 Alle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 10.1 Sichern gegen Absturtz Ausbilderleitfaden „AbsturzsicherungTheorie Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)
Grundtätigkeiten – Lösch- und HilfeleistungseinsatzAlle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 10.2 Sichern gegen Absturtz Ausbilderleitfaden „AbsturzsicherungPraxis Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)
Grundtätigkeiten – Lösch- und HilfeleistungseinsatzAlle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 11.1 Einheiten im Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Hilfeleistungseinsatz Grundtätigkeiten – Lösch- und HilfeleistungseinsatzTheorie Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3)
Einheiten im Lösch- und HilfeleistungseinsatzMerkblatt 6.03 Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der FeuerwehrAlle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 11.2 Einheiten im Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Hilfeleistungseinsatz Grundtätigkeiten – Lösch- und HilfeleistungseinsatzPraxis 1 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3)
Einheiten im Lösch- und HilfeleistungseinsatzMerkblatt 6.03 Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der FeuerwehrAlle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 11.3 Einheiten im Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Hilfeleistungseinsatz Grundtätigkeiten – Lösch- und HilfeleistungseinsatzPraxis 2 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3)
Einheiten im Lösch- und HilfeleistungseinsatzMerkblatt 6.03 Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der FeuerwehrAlle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 11.4 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz KeinePraxis 3
Basis 11.5 Einheiten im Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Hilfeleistungseinsatz Grundtätigkeiten – Lösch- und HilfeleistungseinsatzEinsatzübung 1 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3)
Einheiten im Lösch- und HilfeleistungseinsatzAlle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 11.6 Einheiten im Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Hilfeleistungseinsatz Grundtätigkeiten – Lösch- und HilfeleistungseinsatzEinsatzübung 2 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3)
Einheiten im Lösch- und HilfeleistungseinsatzAlle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 11.7 Einheiten im Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1)Hilfeleistungseinsatz Grundtätigkeiten – Lösch- und HilfeleistungseinsatzEinsatzübung 3 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3)Maschinenunfall Einheiten im Lösch- und HilfeleistungseinsatzDringende Türöffnung Alle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 12.1 ABC Gefahrstoffe Feuerwehrdienstvorschrift 500 (FwDV 500) - Einheiten im ABC-EinsatzGefahren und Kennzeichnungen Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 12.2 ABC Gefahrstoffe Feuerwehrdienstvorschrift 500 (FwDV 500) - Einheiten im ABC-EinsatzVerhalten im Einsatz Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Seite 3 Übersicht Merkblätter und FWDV zur MTA
Nr. Thema Erforderliche Unterlagen für den Ausbilder / TeilnehmerNeue Modulare Truppausbildung Bayern
Basis 13 Fahrzeugtechnik Merkblatt 7.007 Erdgasalternative Antriebe Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 14.1 a Sprechfunker Merkblatt 9.01 SprechfunkAnalog Sonderdruck 9.04 BOS-Funkrichtlinie
Sonderdruck 9.06 Funkrufnamen BOSVerpflichtungsniederschriftSonderdruck Auszug aus dem TelekommunikationsgesetzSonderdruck Auszug aus dem StrafgesetzbuchAlle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 14.1 Grundlagen Digitalfunk Bayerisches Staatsministerium des InnernProjektgruppe DigiNet, Grundlagenkonzepte(Internet www.stmi.bayern.de/sicherheit/digitalfunk)
Basis 14.2 a Sprechfunker KeineAnalog
Basis 14.3 Funk Bedienungsanleitungen der HerstellerGerätekunde und Bedienung Downloadseiten des Herstellers
Basis 14.4 Funk Merkblatt Nr. 9.1 SprechfunkGrundsätze des Sprechfunk Merkblatt Nr. 9.3 Buchstabiertafel
Alle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 14.4 a Sprechfunker Merkblatt Nr. 9.1 SprechfunkAnalog Staatliche Feuerwehrschule WürzburgSprechfunkbetrieb
Basis 14.5 Funk Merkblatt Nr. 9.1 SprechfunkSprechfunkbetrieb Merkblatt Nr. 9.3 BuchstabiertafelÜbungen mit Fahrzeugfunkger. Sonderdruck 9.06 Funkrufnamen BOSÜbungen mit Handfunkgeräten Feuerwehrdienstvorschrift 100
Alle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 14.5 a Funk Merkblatt Nr. 9.1 SprechfunkSprechfunkbetrieb Merkblatt Nr. 9.3 BuchstabiertafelÜbungen im 4m Bereich Sonderdruck 9.06 Funkrufnamen BOS
Alle Staatliche Feuerwehrschule WürzburgBasis 14.6 Funk Merkblatt Nr. 9.1 Sprechfunk
Sprechfunkbetrieb Sonderdruck 9.04 BOS-FunkrichtlinieÜbungen im DMO Betrieb Sonderdruck 9.06 Funkrufnamen BOS
Feuerwehrdienstvorschrift 100Alle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Basis 14.6 a Funk Merkblatt Nr. 9.1 SprechfunkSprechfunkbetrieb Merkblatt Nr. 9.3 BuchstabiertafelÜbungen im 2m Bereich Alle Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Telekom
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