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Regelwerk SBB I-30121 DMS ID: 4164177| Regelwerkversion 19-0 | Seite 1/2 © SBB und BLS Netz AG Regelwerkversion 19-0 gültig ab 01.07.2019 Vertraulichkeitsklassifikation intern Eigner I-B Betroffene Prozesse Betrieb planen und durchführen verfügbare Sprachen DE, FR, IT Betroffene Divisionen Infrastruktur, Personenverkehr, Cargo Spezifische Empfänger / Verteiler EVU Lokführer und Leitung / LIDI: R I-30121/ R I-30121 P-OP-ZF Ersatz für Regelwerkversion 18-0 sowie aufgehobene Vorschriften in Ziffer 1.1 Zuordnung R 300.1-.15 Hauptgruppe I-B R Änderung 1 Ausführungsbestimmungen FDV Lokale Bestimmungen für Zugfahrten und Rangierbewegungen 1 Allgemeines Wir bitten Sie, die beiliegenden Kapitel zu ersetzen: Df / Knoten / Grenzbahnhöfe Df / Knoten Grenzbahnhöfe 00 322/351 BI 331/332 BR-DO 361/362 CHI 372 GE 381 KO 391 LS 531/a /532 RBL 541/a W 601/602 ZUE 611/612 111 721 141 751/752/753/754 301 791 311 Entwurf

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Page 1: Änderung 1 Ausführungsbestimmungen FDV Lokale ...2019/07/01  · Lokale Bestimmungen für Zugfahrten und Rangierbewegungen 1 Allgemeines Wir bitten Sie, die beiliegenden Kapitel

Regelwerk SBB I-30121

DMS ID: 4164177| Regelwerkversion 19-0 | Seite 1/2 © SBB und BLS Netz AG

Regelwerkversion 19-0

gültig ab 01.07.2019

Vertraulichkeitsklassifikation intern

Eigner I-B

Betroffene Prozesse Betrieb planen und durchführen

verfügbare Sprachen DE, FR, IT

Betroffene Divisionen Infrastruktur, Personenverkehr, Cargo

Spezifische Empfänger / Verteiler EVU Lokführer und Leitung / LIDI: R I-30121/ R I-30121 P-OP-ZF

Ersatz für Regelwerkversion 18-0 sowie aufgehobene Vorschriften in Ziffer 1.1

Zuordnung R 300.1-.15

Hauptgruppe I-B R

Änderung 1

Ausführungsbestimmungen FDV

Lokale Bestimmungen für Zugfahrten und Rangierbewegungen

1 Allgemeines Wir bitten Sie, die beiliegenden Kapitel zu ersetzen:

Df / Knoten / Grenzbahnhöfe Df / Knoten Grenzbahnhöfe

00 322/351

BI 331/332

BR-DO 361/362

CHI 372

GE 381

KO 391

LS 531/a /532

RBL 541/a

W 601/602

ZUE 611/612

111 721

141 751/752/753/754

301 791

311

Entwurf

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Regelwerk SBB I-30121

DMS ID: 4164177| Regelwerkversion 19-0 | Seite 2/2 © SBB und BLS Netz AG

Änderungen auf den neugedruckten Seiten werden durch einen vertikalen Strich am Seitenrand angezeigt.

1.1 Folgende Dokumente sind aufgehoben und der Inhalt wurde in die Vorschriften aufgenommen:

Nummer Titel In folgende Vorschrift übernommen

SBB D I-B 18/13 Sichern von stillstehenden Fahrzeugen bzw. Zügen in Chiasso

R I-30121

SBB D I-B 33/15 Bahnhof Nyon: Eysinsgleis, besondere

Betriebsvorschriften

R I-30121

SBB A I 34/15 Schaffhausen: Sperrung Gleise A1-A6 mit Kopfgleisbetrieb

Ersatzlos aufgehoben

SBB D I-B 38/16 Winterthur Töss und Winterthur Wülflingen: Einfahrt in einen Bahnhof ohne schienenfreie Zugänge

R I-30121

SBB D I-B 41/16 Anpassung zum R I-30121, Knoten Lausanne

R I-30121

SBB D I-B 04/18 Gotthard Bergstrecke - Betriebseinschränkungen

R I-30121

BLS D IBP 242/18 Inbetriebnahme neuer Rosshäuserntunnel - Änderungen R I-30121, Strecke 381 (Bern / Holligen) - Neuchâtel

R I-30121

Sig. Sig. Sig.

Rudolf Büchi Roland Pfaffen Klaus Bischof Leiter Leiter Leiter Betrieb SBB Betrieb BLS Betrieb SOB

Entwurf

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R I-30121 Aenderungen

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/2

1.2 Änderungsverzeichnis

Mit der Version 19-0 werden folgende wesentlichen Änderungen eingeführt (An-passungen im redaktionellen Bereich werden nicht erwähnt):

Strecke / Seite

Ziffer/ Referenz

Bemerkung zu der Änderung

00 2 Neuer Eintrag unter Struktur: Ergänzt mit Fdl: Bestimmungen für Fahrdienstleiter.

BR-DO ZR Strecke Brig - Iselle (Simplontunnel):

Selbstrettung Simplontunnel: Ausrüstung entgegen Basisausrüs-tung R I-30111) eingefügt.

Offene Türen gegen die Fahrbahn (Alarm Querschlagtüre offen): «quittungspflichtig» gelöscht. Ist gem. AB FDV 9.13 Ziff. 2 situativ protokoll- oder quittungspflichtig.

CHI GV Neuer Eintrag Chiasso: Sichern von stillstehenden Fahrzeugen bzw. Zügen (Überführung aus D I-B 18/13).

GE R Einschränkungen betreffend Rangierbewegungen und dem Ab-stellen bestimmter Wagen mit gefährlichen Gütern: Die Daten der Leitsubstanzen Propan und Chlor müssen an die aktuelle Anwen-dung angepasst werden.

LS Alle Neuer Eintrag (Überführung aus D I-B 41/16).

RBL R Anpassung Rangierbewegung gegen Zugfahrstrasse: Gleis 264 ist neu mit einer Entgleisungsvorrichtung ausgerüstet und daher entfernt.

W Fdl Neuer Eintrag Winterthur Töss und Wülflingen: Überführung aus D I-B 38/16.

ZUE R Zürich PB Nord: Abstossen und Ablaufen von Wagen ist verbo-ten.

111 R Neuer Eintrag Nyon: Eysinsgleis: Besondere Betriebsvorschriften (Überführung aus D I-B 33/15).

141 Fdl Neuer Eintrag Rothrist: Initialisierung Warnanlage: Überführung aus D I-B 53/10.

301 ZR Neuer Eintrag für Eclépens: Verkehrsbeschränkungen für Fahr-zeuge.

311 Fdl Neuer Eintrag Härkingen Paketpost: Initialisierung Warnanlage: Überführung aus D I-B 53/10.

322/351 ZR Strecke Goppenstein – Hohtenn: Untertitel angepasst (Mittalgra-bentunnel I hat keine Ausrüstung zur Selbstrettung (ausser Quer-verbindung vom Mittalgrabentunnel II)), Reihenfolge der Tunnel richtiggestellt.

Entwurf

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Aenderungen R I-30121

Seite 2/2 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Strecke / Seite

Ziffer/ Referenz

Bemerkung zu der Änderung

322/351 Fdl Neuer Eintrag Gümligen: Betriebsartenumschaltung: Überführung aus D I-B 46/10.

331/332 Fdl Neuer Eintrag Gümligen: Betriebsartenumschaltung: Überführung aus D I-B 46/10.

361/362 R Interlaken Ost: Funkkanäle und Bestimmung betreffend Anmel-dung am Funk vor Fahrten in die nicht zentralisierten Bereiche gelöscht. Analogfunk nicht mehr vorhanden.

372 ZR Auffahrbare Weichen (AB zu R 300.2): Sobald eine auffahrbare Weiche mit der ersten Achse aufgefahren wird, darf keinesfalls auf der Weiche zurückgerollt oder -gefahren werden. Dies führt zur Zerstörung der Weiche.

381 Vorschriften für den Rosshäuserntunnel (Rosshäusern (exkl.) - Gümmenen (exkl.) eingefügt.

531/a / 532

ZR Neuer Eintrag betreffend Verbot von AS auf der Strecke Erstfeld (exkl.) – Bodio (exkl.) (Überführung aus D I-B 04/18).

541/a ZR Neuer Eintrag betreffend Verbot von AS auf der Strecke Erstfeld (exkl.) – Bodio (exkl.) (Überführung aus D I-B 04/18).

601/602 Z Bülach: Neuer Eintrag Abweichungen vom normalen Halteort.

611/612 Z Bülach: Neuer Eintrag Abweichungen vom normalen Halteort.

721 Z Neuer Eintrag Altstätten SG: Zugfahrstrasse besondere Prüfung für Hilfssignal (Überführung aus D I-B 50152).

751/752/753/754

ZR Neuer Eintrag Wattwil: Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge.

791 ZR Neuer Eintrag Wattwil: Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge.

Entwurf

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R I-30121 Erklärungen, Inhaltsverzeichnis 00

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/8

1 Zweck des Reglements

Regelung von lokalen Vorschriften in Bahnhöfen, auf der Strecke sowie auf Anla-gen mit Führerstandsignalisierung.

2 Struktur

Knoten und Grenzbahnhöfe, in alphabetischer Reihenfolge und Strecken gemäss Df-Reihung (gemäss RADN-Karte) mit folgendem Muster:

Bahnhofname (oder Strecke)

ZR Bestimmungen für Zugfahrten und Rangierbewegungen

Z Bestimmungen für Zugfahrten

R Bestimmungen für Rangierbewegungen

GV Anzuwendende Vorschriften im Grenzverkehr

Fdl Bestimmungen für Fahrdienstleiter

Entwurf

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00 Erklärungen, Inhaltsverzeichnis R I-30121

Seite 2/8 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

3 Inhaltsverzeichnis

Knoten/Grenzbahnhöfe Ausgabedatum

BCT Boncourt 09.12.2018

BI Biel/Bienne 01.07.2019

BN-HOL Bern / Holligen 09.12.2018

BR-DO Brig – Domodossola 01.07.2019

BS Basel 09.12.2018

BU Buchs SG 09.12.2018

CHI Chiasso 01.07.2019

COL Le Locle Col-des-Roches 09.12.2018

GE Genève 01.07.2019

KB Koblenz 09.12.2018

KO Konstanz 01.07.2019

LS Lausanne 01.07.2019

LZ Luzern 09.12.2018

OL Olten 09.12.2018

RBL RB Limmattal 01.07.2019

RZO-LI Ranzo S. Abbondio – Luino 09.12.2018

SH Schaffhausen 09.12.2018

SMG St. Margrethen 09.12.2018

STAO Stabio 09.12.2018

TH Thun 09.12.2018

VAL Vallorbe 09.12.2018

VER Les Verrières 09.12.2018

W Winterthur 01.07.2019

ZUE Zürich 01.07.2019

Entwurf

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R I-30121 Erklärungen, Inhaltsverzeichnis 00

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/8

Df-Nr

Einzelstrecken Ausgabe-datum

111 (Coppet) – Nyon – Morges – (Lausanne) 01.07.2019

121 (Lausanne) – La Conversion – Bümpliz Süd – (Bern / Holligen) Laupen – Flamatt

09.12.2018

141 (Bern) – Burgdorf – (Olten) 01.07.2019

142 (Bern / Holligen / Solothurn) – Wanzwil – Rothrist – (Olten)

09.12.2018

151 (Olten) – Dulliken – Lenzburg – Brugg - (Zürich) 09.12.2018

161 Brugg – Wettingen – (RB Limmattal) 09.12.2018

171 Wettingen – Würenlos – Regensdorf-Watt – Glatt-brugg / (Zürich)

09.12.2018

201 (Lausanne) – Cossonay-P. – (Vallorbe – Frasne) 09.12.2018

202 (Vallorbe) – Le Day – (Le Pont) 09.12.2018

211/a (Lausanne) – Pully – Villeneuve 09.12.2018

211/b (Villeneuve) – Roche VD – (Sion) 09.12.2018

221

222

Sion – (Brig – Simplon-Tunnel – Domodossola)

(Brig – Simplon-Tunnel – Domodossola / Domo 2) 09.12.2018

231 (Vevey) – Puidoux-Ch 09.12.2018

232 St-Gingolph – St-Maurice 09.12.2018

251 252 Palézieux – Payerne – Lyss – Büren a.A. 09.12.2018

261 Fribourg – Payerne – Yverdon-les-Bains 09.12.2018

271 (Frasne – Pontarlier – Les Verrières) – Neuchâtel 09.12.2018

272 (Le Locle-Col-des-Roches) – Neuchâtel 09.12.2018

281 La Chaux-de-Fonds – Mahlenwald – (Biel/Bienne) 09.12.2018

Entwurf

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00 Erklärungen, Inhaltsverzeichnis R I-30121

Seite 4/8 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Df-Nr

Einzelstrecken Ausgabe-datum

282 Moutier – Sonceboz-S – Mahlenwald – (Biel/Bi-enne)

09.12.2018

291 (Biel/Bienne) – Pieterlen – Delémont 09.12.2018

292 (Boncourt) – Porrentruy – Delémont 09.12.2018

301 (Lausanne) – Cossonay-P. – Tüscherz – (Biel/Bi-enne)

01.07.2019

311 (Biel/Bienne) – Pieterlen – Wangen b.O – (Olten) 01.07.2019

321 (Biel/Bienne) – Brügg – Zollikofen – (Bern) 09.12.2018

322 (Bern) – Ostermundigen – (Thun) – Reichenbach i.K.

01.07.2019

331 332 (Bern) – Langnau – (Luzern) 01.07.2019

341 (Basel) – Münchenstein – Delémont 09.12.2018

351 Reichenbach i.K. – Kandersteg – (Brig) 01.07.2019

361 Spiez – Interlaken Ost 01.07.2019

362 Spiez – Zweisimmen 01.07.2019

371 (Bern / Holligen) – Belp – (Thun) 09.12.2018

372 (Bern / Holligen) – Schwarzenburg (+ Anlagebeschreibung)

01.07.2019

381 (Bern / Holligen) – Neuchâtel 01.07.2019

391 Reichenbach i.K. – Lötschberg-Basistunnel (LBT) – Visp

01.07.2019

411 (Basel) – Gelterkinden – (Olten) 09.12.2018

421 (Olten) – Läufelfingen – Sissach 09.12.2018

422 (Olten) – Zofingen – (Luzern) 09.12.2018

Entwurf

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R I-30121 Erklärungen, Inhaltsverzeichnis 00

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 5/8

Df-Nr

Einzelstrecken Ausgabe-datum

431 (Luzern) – Ballwil – Lenzburg 09.12.2018

436 Zofingen – Suhr – Wettingen 09.12.2018

461 Zug – Ebikon – (Luzern) 09.12.2018

462 Thalwil – Arth-Goldau 09.12.2018

481 Solothurn – Moutier 09.12.2018

482 Solothurn – Burgdorf 09.12.2018

483 Burgdorf – Langnau i.E. 09.12.2018

484 Burgdorf – Konolfingen – (Thun) 09.12.2018

491 Ramsei – Sumiswald-G. 09.12.2018

492 (Huttwil) – Affolter-W. – (Sumiswald G.) – Wasen i.E

09.12.2018

493 Langenthal – Huttwil – Wolhusen 09.12.2018

511 (Basel) – Kaiseraugst – Brugg 09.12.2018

521 Brugg – Lenzburg – Rotkreuz 09.12.2018

531/a Rotkreuz – Brunnen – (Rynächt) – Erstfeld – Göschenen

01.07.2019

531/b (Brunnen) – Rynächt – (Erstfeld) 09.12.2018

532 (Luzern) – Meggen – Arth-Goldau 01.07.2019

533 (Rynächt) – GBT – Pollegio Sorpasso – (Giustizia / Biasca)

09.12.2018

541/a Göschenen – Bodio – (Pollegio Sorpasso) – Biasca 01.07.2019

541/b Pollegio Sorpasso – (Biasca) – Giustizia – (Castione-A.)

09.12.2018

Entwurf

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00 Erklärungen, Inhaltsverzeichnis R I-30121

Seite 6/8 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Df-Nr

Einzelstrecken Ausga-bedatum

541/c 542 Castione-A. – Bellinzona – (Chiasso/Stabio) 09.12.2018

551 552 Bellinzona – Locarno / (Ranzo S. Abbondio) 09.12.2018

601 Stein-S. – Laufenburg – / (Zürich) – Wettingen – (Waldshut)

01.07.2019

602 Winterthur – (Koblenz – Waldshut) 01.07.2019

611 (Zürich) – Bülach – (Schaffhausen) 01.07.2019

612 Oberglatt – Niederwenigen 01.07.2019

631 (Zürich) – Thalwil – Pfäffikon SZ 09.12.2018

632 (Zürich) – Urdorf – Zug 09.12.2018

641 Pfäffikon SZ – Sargans 09.12.2018

642 (Buchs SG) – Chur 09.12.2018

651 (Zürich) – Tiefenbrunnen – Meilen – Rapperswil 09.12.2018

652 (Zürich) – Uster – Hinwil / Rapperswil 09.12.2018

661 (Zürich) – Dietlikon – Effretikon – Hinwil /– (Win-terthur)

09.12.2018

702 (Zürich) –Wallisellen – Effretikon – (Winterthur) (Zürich) – Flughafen / Kloten – Effretikon – (Win-terthur)

09.12.2018

711 (Winterthur) – Räterschen – St. Gallen – St. Fi-den

09.12.2018

721 St. Gallen – Rorschach – (Buchs SG) 01.07.2019

731 (Winterthur) – Hettlingen – (Schaffhausen) 09.12.2018

732 (Winterthur) – Dinhard – Etzwilen 09.12.2018

741 (Winterthur) – Rickenbach-A. – Romanshorn 09.12.2018

Entwurf

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R I-30121 Erklärungen, Inhaltsverzeichnis 00

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 7/8

Df-Nr

Einzelstrecken Ausgabe-datum

742 Weinfelden – Sulgen – Gossau (SG) – St. Gal-len

09.12.2018

751 Rapperswil – Ziegelbrücke – Linthal 01.07.2019

752 753 Pfäffikon SZ / Nesslau – Wattwil – Wil 01.07.2019

754 (Winterthur) – Bauma – Rapperswil 01.07.2019

761 (Konstanz) – Kreuzlingen – Weinfelden – Wil 09.12.2018

771 (Schaffhausen) – Kreuzlingen 09.12.2018

772 Kreuzlingen – / (Konstanz) – Romanshorn – Rorschach

09.12.2018

781 Pfäffikon SZ – Arth-Goldau 09.12.2018

782 Wädenswil – Einsiedeln 09.12.2018

791 Wattwil – St.Gallen – Romanshorn 01.07.2019

Entwurf

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00 Erklärungen, Inhaltsverzeichnis R I-30121

Seite 8/8 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

4 Ausgabeübersicht / Sprachversionen

Knoten / Grenz-bahnhof

D F I Df-Nr D F I

Df-Nr D F I

BCT X X 161 171 X X 492 X

BI X X 201 202 X X 493 X

BN-HOL X X 211/a X X 511 X X

BR-DO X X X 211/b X X 521 X X

BS X X X 221 222 X X 531/a 532 X X

BU X 231 232 X X 531/b X X

CHI X X 251 252 X X 533 X X

COL X X 261 X X 541/a X X

GE X X 271 272 X X 541/b X X

KB X 281 282 X X 541/c 542 X X

KO X 291 292 X X 551 552 X X

LS X X 301 X X 601 602 X

LZ X X X 311 X X 611 612 X X

OL X X X 321 X X 631 632 X

RBL X X X 322 X X 641 642 X

RZO-LI X X 331 332 X X 651 652 X

SH X X 341 X X 661 X X

SMG X 351 X X 702 X X

STAO X X 361 362 X X 711 X X

TH X X 371 X X 721 X

VAL X X 372 X X 731 732 X

VER X X 381 X X 741 742 X X

W X X 391 X X 751 752 X

ZUE X X X 411 X X 753 754 X

421 422 X X 761 X

431 X 771 772 X

Df-Nr 436 X 781 782 X

111 X X 461 462 X X 791 X

121 X X 481 X

141 X X 482 X

142 X X 483/484 X

151 X X X 491 X

Entwurf

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R I-30121 Knoten Biel/Bienne BI

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/4

Bereich

Biel/Bienne

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Das Befahren von Gleis 1 mit Güterzügen mit mehr als 600 Tonnen Gesamtge-wicht ist verboten.

In den Gleisen 21, 311 und 331 ist Profil EBV O2 verboten.

Rangierbewegungen mit Profil EBV O2 nach der Depothalle sind nur auf den Gleisen 320 und 322 gestattet. Fahrten nach den übrigen Depothallengleisen sind wegen der Fahrleitungshöhe untersagt.

R Abstellen von Fahrzeugen

Es ist bis zum Gleisabschluss (Prellbock) zu fahren.

R Waschanlage Gleis 305

Gleis 305 ist mit einer festen Durchlaufwaschanlage ausgerüstet. Die Zustim-mung zur Rangierbewegung gilt als Erlaubnis, die Fahrt im Gleis 305 für Wasch-vorgänge zu bewegen. Will eine weitere Fahrt in das belegte Gleis 305 gelangen, muss der Fahrdienstleiter beim Rangierleiter der bereits im Gleis 305 befindli-chen Rangierbewegung eine Bewilligung einholen.

Z Abfahrt ab einer Gleisgruppe als Rangierbewegung

Züge aus der Depotanlage in Richtung Tüscherz und Reuchenette: Sobald das zugehörige Zwergsignal Fahrt oder Fahrt mit Vorsicht zeigt, rücken Züge aus den Gleisen 310 – 386, ausgenommen Gleis 337, bis zum Hauptsignal H918 vor.

Entw

urf

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BI Knoten Biel/Bienne R I-30121

Seite 2/4 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Biel RB

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Das Verkehren von Güterzügen mit Leitstoff Chlor nach/via Biel RB ist verboten. Die Einschränkung gilt nicht für leere KesselwagenTanks bzw. Wagen mit Leit-stoff Chlor <5 Tonnen.

Ausnahme: Bei (ZKE-) Interventionen und Umleitungen der Linie Bern – Olten oder Abstellen wegen Betriebsstörungen. Im Regelfall ist das Gleis A5 zu benut-zen.

Biel RB Beschränkung

Gleise A9–A18, A22–A23, A25, A33–A34,

Gleisgruppe D, E, F, H, G, M, S, W

Profil EBV O2 verboten

Einschränkungen für Weichen 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77 und 78 (Gleise E2-E10):

- Die vmax über die Weichen ist auf 15 km/h beschränkt

- Über diese Weichen dürfen keine Fahrzeuge mit Gefahrengut verkehren.

Z Abweichungen vom normalen Halteort

von Biel Mett Abzweigung

Gleis A5 – A14 Halt spätestens vor der ersten Weiche am Ende des Einfahrgleises

Z Bedingungen für besetzte Einfahrt

Bei Einfahrten in ein besetztes Gleis mittels Besetzsignal dürfen die Fahrzeuge frühestens beim Sicherheitszeichen der ins betreffende Gleis führenden Weiche stehen.

Z Fahrten zwischen Biel RB – Biel Mett Abzweigung und umgekehrt

Fahrten werden grundsätzlich als Zugfahrten ausgeführt.

Rangierbewegungen werden ausgeführt, wenn:

- als Zugfahrt die Signaleinrichtungen aus technischen Gründen nicht korrekt be-einflusst werden

- Fahrzeuge mitgeführt werden, die nicht in Züge eingestellt werden dürfen

- die Ausbildung der Fahrzeugführer bzw. Begleiter keine Zugsfahrt zulässt (z.B. Cargo Teams)

- das Bahnhofgebiet nicht vollständig verlassen wird (Spitzenformation / Verstell-manöver).

Entwurf

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R I-30121 Knoten Biel/Bienne BI

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/4

R Vorbeifahrt an Einfahrsignalen durch Rangierbewegungen

Zwischen Biel RB – Biel Mett Abzweigung ist kein Streckengleis vorhanden. Des-halb werden die Rangierbewegungen immer als Rangierbewegungen auf Bahn-hofgebiet ausgeführt. Die Zustimmung erfolgt mit Zwergsignal 61B in der Fahr-richtung Biel RB – Biel Mett Abzweigung und mit Rangiersignal VA 61 in der Fahrrichtung Biel Mett Abzweigung – Biel RB.

Entwurf

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BI Knoten Biel/Bienne R I-30121

Seite 4/4 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Entwurf

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R I-30121 Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo 2 BR-DO

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/12

Bereich

GV Grundsatz

Es gelten grundsätzlich die schweizerischen Fahrdienstvorschriften (FDV). Die Signale sowie die Langsamfahrsignale sind für die ganze Strecke bis Domodos-sola / Domo 2 nach schweizerischer Bauart ausgeführt.

Die Infrastrukturgrenze SBB /RFI (Rete ferroviaria italiana) befindet sich nach dem Simplon-Tunnelportal Süd im Bahnhof Iselle bei km 167.077 (Nordportal Galleria Iselle).

Zwischen Iselle und Domodossola / Domo 2:

Alle Rangiersignale und „Signale für Arbeiten im Gleisbereich” sind nach Bauart der RFI ausgeführt.

Alle Langsamfahrsignale sowie Zugvorbereitungs- und Bremssignale sind nach schweizerischer Bauart ausgeführt.

GV Ereignismanagement CH

Das Ereignismanagement wird zwischen Brig und Iselle di Trasquera (Netzan-schlusspunkt km 167.077 / Nordportal Galleria Iselle) durch die SBB wahrgenom-men.

GV Ereignismanagement I

Das Ereignismanagement wird ab Iselle di Trasquera (Netzanschlusspunkt km 167.077 / Nordportal Galleria Iselle) Richtung Domodossola durch die RFI wahr-genommen.

2

Entwurf

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BR-DO Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo 2 R I-30121

Seite 2/12 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

GV Grundsätze Ereignismanagement

SBB Intervention leistet jenseits der Netzanschlusspunkte keine Einsätze, ausge-nommen in Katastrophenfällen und bei akuter Lebensgefahr von Personen bei gleichzeitiger Legitimation des Einsatzes durch RFI.

Nothilfe durch SBB LRZ oder Hilfswagen im Katastrophenfall

Im Rahmen des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Zusam-menarbeit im Bereich der Risikovorsorge und -vorbeugung und der gegenseiti-gen Hilfeleistung bei natürlichen oder durch menschliche Tätigkeit verursachten Katastrophen (SR 0.131.345.4) leistet SBB Operation Center und Intervention (OCI) die nötige Unterstützung auf Italienischem Staatsgebiet, nachdem Italien die Schweiz auf staatsrechtlicher Ebene um Hilfe ersucht hat. Mit dem Hilfebe-gehren ist eine Legitimation des Einsatzes gegeben. Die Modalitäten des Einsat-zes richten sich nach dem genannten Abkommen. Das Hilfebegehren wird via Eidgenössischem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) oder dem Bundesamt für Verkehr dem OCI zugestellt.

Das Aufgebot zum Nothilfeeinsatz bei Katastrophen und die Bewilligung für den Einsatz erfolgt nur durch den Leiter I-B, den Stellvertretenden Leiter I-B oder den Leiter I-B-OCI.

Akute Lebensgefahr

Bei unmittelbarer, akuter Lebensgefahr von Personen (Brand oder Entglei-sung/Kollision mit Verletzten/Toten eines Reise-, RoLa- oder Güterzuges mit Ge-fahrgut) erfolgt die Anfrage von RFI direkt schriftlich an das OCI.

Der Leiter I-B, Stellvertretender Leiter I-B oder Leiter I-B-OCI erwägt nach eige-nem Ermessen die Wahrscheinlichkeit, ob durch einen LRZ-Einsatz Leben geret-tet werden können und erteilt die Einsatzerlaubnis an den Schichtleiter OCI-OPN-NLE. OCI-OPN-TLZ alarmiert sofort bei positivem Entscheid die Interven-tion Fläche West.

GV Signalisation Parkstellung

Für Fahrzeuge, die kein weisses Licht unter der Fahrleitung 3 kV zeigen können, darf die Parkstellung nicht verwendet werden, um Verwechslungen mit dem Warnsignal (FDV 300.2 Ziffer 8.1.2) zu vermeiden.

GV vmax Fahrt auf Sicht RFI-Strecken

Es gilt bei Fahrt auf Sicht vmax 30 km/h.

GV Fehlende Weichenüberwachung auf RFI-Strecken

Für das Befahren einer Weiche ohne elektrische Überwachung gilt die Fahrt auf Sicht nach RFI-Normen.

Entwurf

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R I-30121 Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo 2 BR-DO

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/12

GV Iselle – Domodossola –/ Domo 2, Achtungssignale mit der Lokpfeife

In den folgenden Fällen ist ein Achtungssignal mit der Lokpfeife zu geben:

- bei der Einfahrt in alle Tunnel

- auf der Höhe des Vorsignals der Langsamfahrstellen

- bei der Annäherung an einen haltenden oder fahrenden Zug.

In der Nähe von Baustellen können ohne vorherige Anzeige Pfeiftafeln aufge-stellt werden.

Im Bahnhof Domodossola ist zum Schutz des Personals des Posten B in folgen-den Fällen ein Achtungssignal mit der Lokpfeife zu geben:

- bei der Einfahrt ungefähr 200 m vor dem Posten B

- bei der Ausfahrt aus Gleis: - 1-6, ungefähr 100 m vor dem Posten B

- 7-17, bei der Abfahrt

- 20-21, bei Durchfahrt ungefähr 200 m vor dem Posten B bzw. bei der Anfahrt.

Anmerkung: Bei schlechter Sicht oder bei Gefahr sind die Achtungssignale zu wiederholen.

GV Anlage Steinschlagüberwachung zwischen den Bahnhöfen Preglia und

Varzo

Die Blockabschnitte 104 (Varzo-Preglia) und 204 (Preglia-Varzo) sind durch 4 Überwachungsnetze geschützt. Das Zerreissen des Drahtes eines der Überwa-chungsnetze bewirkt die Haltestellung der Blocksignale 104S und 204S bzw. 104N und 204N. Bei Auslösung des Alarms "Steinschlagüberwachung" erteilt der Fahrdienstleiter von Varzo oder Preglia den Lokführern den Befehl zur Vorbeifahrt am entspre-chenden Halt zeigenden Blocksignal und anschliessender Fahrt auf Sicht bis zum Einfahrsignal (F I o F II) von Preglia (ungerade Zugnummer) und bis zum Einfahrsignal (A I o A II) von Varzo (gerade Zugnummer). Die Befehlsübermitt-lung erfolgt mittels Sammelformular Befehle. Der Lokführer des ersten betroffenen Zuges erhält mittels Sammelformular Be-fehle einen Halt auf dem nächsten Bahnhof vorgeschrieben, wo er seine Be-obachtungen betreffend des Gleiszustands meldet. Diese Meldung erfolgt schrift-lich auf dem durch den Fahrdienstleiter dem Lokführer abgegebenem Formular "Anzeige von allfälligem Steinschlag". Die Fahrt auf Sicht wird bis zur Instandstellung aller Netze oder bis zum Einsatz eines Überwachungsdienstes allen Zügen vorgeschrieben.

Entw

urf

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BR-DO Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo 2 R I-30121

Seite 4/12 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

GV Signalbegriffe, Bedeutung und Verhalten auf RFI-Strecken

Begriff Rangiergrenze

Bedeutung Rangiergrenze Bahnhof - Strecke

Ausserhalb / Innerhalb Tunnel

Begriff Kilometertafel

Bedeutung Die Zahl gibt den Kilometer an (Beispiel = 110)

GV Niedrige RFI Rangiersignale

Bedeutung und Verhalten

Diese Signale zeigen:

In der Stellung Halt

Zwei weisse Lichter waagrecht neben-einander.

Alle Rangierbewegungen haben vor ei-nem niedrigen Rangiersignal in der Stellung Halt anzuhalten.

In der Stellung Fahrt:

Zwei weisse Lichter senkrecht überei-nander.

Der Fahrbefehl richtet sich bei Rangier-bewegungen an den Rangierleiter.

Nach einem Signal in der Stellung Fahrt kann sich ein Hindernis befinden.

Normalerweise stehen diese Signale links vom zugehörigen Gleis. Ausnahms-weise können diese rechts stehen; in diesem Falle weist ein unten am Signal an-gebrachter Pfeil auf das zugehörige Gleis hin.

Entwurf

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R I-30121 Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo 2 BR-DO

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 5/12

Gültigkeit

Die niedrigen Rangiersignale sind für alle Rangierbewegungen gültig. Der Fahr-befehl wird für jede Rangierbewegung einzeln erteilt.

Die niedrigen Rangiersignale müssen auch von den Lokführern derjenigen Züge beachtet werden welche aus einem Gleis ohne eigenes Gleissignal ausfahren.

Stellt der Lokführer auf seinem Fahrweg ein Halt zeigendes niedriges Rangier-signal fest, worüber er nicht wie unter Absatz Vorbeifahrt an niedrigen Rangier-signalen in Haltstellung beschrieben verständigt wurde, muss er:

- bei einem einfahrenden Zug auf Sicht bis zum normalen Halteort weiterfahren und dann den Fahrdienstleiter verständigen

- bei einem ausfahrenden Zug ab Bahnhof Domodossola, auf Sicht weiterfahren bis zum Posten B und ab Bahnhof Domo 2 bis Einfahrsignal As von Domo 2. Dort informiert er den Fahrdienstleiter. Nach Zustimmung des Fahrdienstleiters kann der Lokführer die Fahrt fortsetzen.

Vorbeifahrt an niedrigen RFI Rangiersignalen in Haltstellung

- Ein niedriges Rangiersignal in Haltstellung oder mit unklarem Signalbild darf auf Befehl des Fahrdienstleiters überfahren werden (R 300.9). Befehle über Lautsprecher sind in diesem Falle nicht zulässig

- Der Befehl zur Vorbeifahrt an Halt zeigenden Hauptsignalen schliesst die sich in Haltstellung befindenden niedrigen Rangiersignale des zugehörigen Fahr-wegs mit ein.

GV Kennzeichnung der Stellung einfacher Weichen mit drehbaren Later-

nen auf RFI-Strecken

Es werden RFI-Laternen zur Kennzeichnung der Weichenstellung verwendet.

A

B C

Begriff Stellung der einfachen Weiche in gerader Richtung

Bedeutung Die Weiche ist für den Fahrweg A-B gestellt

A

B C

Begriff Stellung der einfachen Weiche in ablenkender Richtung

Bedeutung Die Weiche ist für den Fahrweg A-C gestellt

Entwurf

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BR-DO Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo 2 R I-30121

Seite 6/12 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Begriff

Bedeutung

Stellung der einfachen Weiche für Fahrten vom rech-

ten Zweig

Die Weiche ist für den Fahrweg B-A gestellt

Begriff

Bedeutung

Stellung der einfachen Weiche für Fahrten vom linken Zweig

Die Weiche ist für den Fahrweg C-A gestellt

GV vmax in Bahnhöfen bei Zügen mit Niederflurwagen (Rola)

Die örtlichen Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit auf ablenkenden Wei-chen auf der Strecke Iselle di Trasquera - Domodossola sind in der Bahnhof-spalte der Streckentabelle wie folgt dargestellt:

Rola: Fb x xx km/h

Niederflurwagen in übrigen Güterzügen werden als aussergewöhnliche Sendung überführt.

Strecke Brig - Iselle (Simplontunnel)

ZR Selbstrettung Simplontunnel

Ausrüstung für die Selbstrettung (entgegen Basisausrüstung R I-30111):

- Handlauf mit Notbeleuchtung

- Gehweg

- Fluchtweg markiert

- Nottaster

- Nummerierte Querschläge mit Telefon und überwachten Schiebetoren ca. alle 400 - 600 m.

ZR Offene Türen gegen die Fahrbahn (Alarm Querschlagtüre offen)

Vorgehen wenn kein Unterhaltspersonal vor Ort ist:

Der Fahrdienstleiter:

- erteilt den Fahrten im betroffenen Abschnitt quittungspflichtig Fahrt auf Sicht

- gibt dem Lokführer des nächsten Güter-, Dienstzuges oder Rangierbewegung den Auftrag zur Kontrolle der Querschlagtüre.

Entwurf

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R I-30121 Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo 2 BR-DO

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 7/12

Der Lokführer:

- hält beim betreffenden Querschlag an

- erkennt allfällige Personen

- schliesst die Querschlagtüre und informiert den Fahrdienstleiter.

Allfällige Personen werden im Auftrag des Fahrdienstleiters mit dem Lösch- und Rettungszug (LRZ) abgeholt.

Brig

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

In Gleis 354 sind nur Fahrten mit den nachfolgend aufgeführten Fahrzeu-gen/Sendungen freigegeben:

- Alle Triebfahrzeuge (ausser Profil EBV O2) sowie alle Güterwagen ohne Lade-massüberschreitungen

- Aussergewöhnliche Sendungen mit Lademassüberschreitungen gemäss AS-eeee-0945/0949

- Weichentransporte gemäss AS-eeee-0119/0120

- Ladungen des kombinierten Verkehrs (HK) max. P60/384 – C60/384 – NT50/375.

Gleise Beschränkung

310, 354, 388, 403, 404, 453, 457, 458, 459, 461, 462, 463, 469, 479, 491, 583, 584, 587, 588, 592, 593, 594, 624, 625, 630, 631, 645, 655, 656, 665, 901, 911, 912, 953, 954, Drehscheibe

Profil EBV O2 verboten

Gleise Beschränkung

310, 403, 457, 458, 462, 463, 491, 587, 588, 592, 624, 625, 630, 631, 645, 901, 911, 912, 953, 954

Autoverladewagen „II“ sind verboten

Gleise Beschränkung

354, 459, 469, 479 Fahrten mit Autoverlade-wagen „II“ sind verboten, wenn Türen von Steuer- und anderen Bahnwa-gen geöffnet sind.

Entwurf

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BR-DO Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo 2 R I-30121

Seite 8/12 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Z Abweichungen vom normalen Halteort

Von Visp/Lalden Gleis 4 RE/Regionalzüge in Doppeltraktion: Vorziehen, damit Signal E4 für Ausfahrt Gegenrichtung freigelegt wird.

Von Visp Gleis 3 8xx-Züge: Halt bei Halteorttafel „3“. Wenn Zug länger als 300 m, Halteort entsprechend verlän-gern.

Von Visp/Lalden Gleise 1, 2, 5, 6, 7

Reisezüge halten nach Möglichkeit spätestens vor dem Karrenübergang an.

R Ablaufberg Gleis 645

Radius darf befahren werden von

300 m alle Fahrzeuge ausser solche mit Zeichen oder

« xxx m» dessen Mindestradius < 300 m beträgt

R vmax

In den Gleisen 439, 449 und 499 gilt vmax 10 km/h.

R Massnahmen gegen Entlaufen von Zügen und Zugteilen

Wenn ein Lokführer bei einem in den Gleisen 341-353 endigenden Zug seine Lok selber entkuppeln muss, hat er diesen nach dem Anhalten durch Entleeren der Hauptleitung und Auflegen von 2 Hemmschuhen auf gleicher Höhe unter die Räder des ersten Wagens Seite Visp gegen das Entlaufen zu sichern.

R Rangierbewegungen mit Fahrzeugen gemäss Profil EBV O2

Bei nachfolgenden Rangierfahrstrassen ohne Richtungsänderung kann entgegen

R I-30111, Kap. 4.2 auf die zusätzliche Verständigung des Fahrdienstleiters ver-

zichtet werden.

Startgleis Zielgleis (oder umgekehrt)

1 – 9 454 - 456, 471 - 478, 511 - 515

R Gleis 439/499

Die Zufahrt nach den Gleisen 439/499 (Halteort für Evakuierungskomposition LBS für Triage Kapo VS) muss gewährleistet sein.

Domodossola / Domo 2

ZR Remisieren von elektrische Lokomotiven

Elektrische Lokomotiven müssen das ganze Jahr über ausgeschaltet mit gesenk-tem Stromabnehmer remisiert werden (inkl. Wintermassnahmen).

Entwurf

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R I-30121 Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo 2 BR-DO

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 9/12

Z Abweichungen vom normalen Halteort

Generell sind einfahrende Züge vor dem sich am Ende jeden Gleises Seite Mai-land befindenden, niedrigen RFI-Rangiersignal (offen oder geschlossen) anzu-halten. Regiozüge deren Anhängelast 24 Achsen nicht überschreitet, haben aus prakti-schen Gründen so anzuhalten, dass das Triebfahrzeug vor der Systemschutz-strecke zum Stillstand kommt. Die ETR 610 (RABe 503) müssen auf der Höhe der “Halteort ETR 610 Tafel“ an-halten.

Begriff: Halteort ETR 610

Bedeutung: Halteort für Züge die mit ETR 610 (RABe503) for-miert sind.

Reisezüge (ausgenommen ETR 610, RABe 503) die auf Gleis 1 - 3 einfahren ha-ben gemäss RFI Halteorttafeln anzuhalten.

Begriff: Halteort

Bedeutung: Nummer: Anzahl Wagen im Uhrzeigersinn

Weisses Feld: folgende Nummern Gelbes Feld: Halt Ankündigung Rotes Feld: Halteort

R Grundsatz

Die Rangierbewegungen werden gemäss RFI-Normen und unter der Leitung des Bahnhofpersonals durchgeführt.

R vmax

Es gilt vmax 30 km/h.

R Fahrbefehle

Die Signale des Personals werden wie folgt erteilt:

Vorwärts Waagrecht bewegte aufgerollte Flagge oder Laterne mit weissem Licht

Rückwärts Senkrecht bewegte aufgerollte Flagge oder Laterne mit weissem Licht

Langsamer fahren Zeigen der roten Flagge oder der Laterne mit rotem Licht, bis die Geschwindigkeit genügend vermindert ist

Halt Senkrecht bewegte rote Flagge oder Laterne mit rotem Licht

Hinweis: In den RFI-Normen bestehen keine Entfernungsangaben gemäss den FDV.

6 9

4

6 9

4

6 9

ETR 610

Entwurf

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BR-DO Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo 2 R I-30121

Seite 10/12 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

ZR Stromabnehmersignale RFI

Begriff: Senksignal 3 kV Bedeutung: Stromabnehmer senken

Begriff: Stromabnehmer Hebesignal 3 kV Bedeutung: Erlaubnis zum Heben der Stromabnehmer 3 kV

ZR Umschaltbare Zone in Domodossola (Gleis 1)

In Domodossola ist die Fahrleitung des Gleis 1 Seite Nord umschaltbar 3kV/15kV. Am Ende des Perrondachs Gleis 1 ist ein Lichtsignal montiert, wel-ches den Schaltzustand der umschaltbaren Zone anzeigt: ‘3’ = 3kV, ‘15’ = 15kV. Ist das Lichtsignal unbeleuchtet, muss mit dem Fahrdienstleiter Kontakt aufge-nommen werden. Am südlichen Ende sind feste Stromabnehmersignale (gemäss R 300.2 bzw. RFI) montiert. Das Endsignal zum Senksignal (gemäss R 300.2) am südlichen Anfang des umschaltbaren Abschnitts zeigt den Zustand des um-schaltbaren Abschnitts nicht an.

R Rangierbewegungen der Lokomotiven zum Befahren der System-

schutzstrecke zwischen 15 kV und 3 kV

In Domodossola und Domo 2, fascio Politensione sind die 15 kV und 3 kV Stromsysteme durch Systemschutzstrecken getrennt. Die Rangierbewegung für das Befahren der Systemschutzstrecke erfolgt als Ab-lauf, ohne Rangierer, gemäss den folgenden Bedingungen:

- Zustimmung mittels niedrigen Rangiersignalen RFI oder durch Handsig-nale

- Höchstens 2 gekuppelte Lokomotiven

- Das zu befahrende Gleis ist frei von Fahrzeugen

- Der Lokführer hat die Wirkung der Luftbremse geprüft

- Der bediente Führerstand befindet sich an der Spitze der Rangierfahrt.

Sobald die Systemschutzstrecke überwunden wurde muss die Rangierbewegung anhalten. Weitere Rangierfahrten sind nur mit eingeschalteter Lokomotive und nach dessen erfolgter Funktionskontrolle durch den Lokführer erlaubt. Die Rangierbewegung kann durch ein anderes Triebfahrzeug, begleitet mit Ran-gierer, gemäss folgenden Bedingungen durchgeführt werden:

1. Der Rangierer verständigt alle beteiligten Lokführer über die auszufüh-renden Rangierbewegungen.

2. Alle Triebfahrzeuge sind gekuppelt.

3. Die Rangierbewegung hält in der Nähe der Systemschutzstrecke, so dass diese mit einem (leichten) Stoss überwunden werden kann.

4. Der Rangierer entkuppelt die Lokomotiven und befiehlt einen (leichten) Stoss.

Entwurf

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R I-30121 Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo 2 BR-DO

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 11/12

Sobald die Systemschutzstrecke überwunden wurde muss die Rangierbewegung anhalten. Weitere Rangierfahrten sind nur mit eingeschalteter Lokomotive und nach dessen erfolgter Funktionskontrolle durch den Lokführer erlaubt.

Die Rangierbewegungen ablaufen lassen und (leichtes) abstossen von Triebfahr-zeugen (Lokomotiven, Triebwagen, Triebzug) sind nur erlaubt, falls diese Trieb-fahrzeuge mit Lokführer besetzt sind und mit der Luftbremse angehalten werden können.

Iselle di Trasquera

R Grundsatz

Die Rangierbewegungen werden nach FDV ausgeführt und vom Rangierleiter gemäss R 300.4 geleitet.

Das Abstossen von Fahrzeugen ist verboten.

Preglia

Z Abweichungen vom normalen Halteort

Die von Varzo auf Gleis 1 einfahrenden Regiozüge mit Weiterfahrt in Richtung Gleis 200 (via Weichenverbindung 1a/1b) haben so anzuhalten, dass sich das erste für Reisende geöffnete Fahrzeug am Perron befindet.

R Grundsatz

Die Rangierbewegungen werden nach FDV ausgeführt und vom Rangierleiter gemäss R 300.4 geleitet.

Das Abstossen von Fahrzeugen ist verboten.

Varzo

R Grundsatz

Die Rangierbewegungen werden nach FDV ausgeführt und vom Rangierleiter gemäss R 300.4 geleitet.

Das Abstossen von Fahrzeugen ist verboten.

Entwurf

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BR-DO Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo 2 R I-30121

Seite 12/12 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Entwurf

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R I-30121 Grenzbahnhof Chiasso CHI

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/10

Bereich

GV Grundsatz

Für den Bahnhof Chiasso (Sm & Vg) gelten grundsätzlich die schweize-rischen Fahrdienstvorschriften (FDV). Die Ein- und Ausfahrsignale Seite Norden sind schweizerischer Bauart.

Für Einfahrten und Ausfahrten Seite Italien gelten die italienischen Fahr-dienstvorschriften (RFI-Normen). Die Ein- und Ausfahrsignale sind italie-nischer Bauart.

GV Ereignismanagement

Das Ereignismanagement im Bahnhof Chiasso wird durch die SBB wahrgenommen.

Kompetenzgrenze Netzschnittstelle SBB - RFI: Die Kompetenzgrenze für Einsätze von Intervention bei Ereignissen ist festgelegt beim Tunnel-portal Monte Olimpino 1 und 2, SBB km 207.044 bzw. km 206.892.

GV Signalmittel der Fahrzeuge

Zwischen der Landesgrenze und Chiasso Sm/Vg kann auf das zusätzli-che Mitführen der schweizerischen Signalmittel verzichtet werden.

Entwurf

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CHI Grenzbahnhof Chiasso R I-30121

Seite 2/10 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

GV Signalisation Parkstellung

Für Fahrzeuge, die kein weisses Licht unter der Fahrleitung 3 kV zeigen können, darf die Parkstellung nicht verwendet werden, um Verwechs-lungen mit dem Warnsignal (FDV 300.2 Ziffer 8.1.2) zu vermeiden.

GV Signalbegriffe, Bedeutung und Verhalten

Anzeige der umschalt-baren Spannungszo-nen für Zwergsignale

Mit dem Begriff Fahrt und Fahrt mit Vorsicht leuchtet diejenige Zahl auf, die sich auf die Fahrleitungsspannung bezieht

Der Lokführer hat:

das Aufleuchten der Nummer zu beachten, die der Betriebsspannung des eigenen Trieb-fahrzeugs entspricht. Er hat ausserdem zu beachten, dass

• wenn die Ziffer 3 aufleuchtet, die nach-folgende Fahrstrecke mit 3 kV gespeist wird

• wenn die Ziffer 15 aufleuchtet, die nachfolgende Fahrstrecke mit 15 kV gespeist wird

Zonen-Schutz- streckensignal

Die Systemschutzstrecken sind mit Zonen-Schutzstreckensignalen gekennzeichnet

Der Lokführer hat Folgendes zu beachten:

▪ Halt für Einsystem-Triebfahrzeuge mit gehobenem Stromabnehmer.

▪ Halt für Mehrsystem-Triebfahrzeuge mit gehobenem Stromabnehmer.

Ausnahme: Vorbeifahrt für Triebfahr-zeuge mit gehobenem Stromabnehmer und ausgeschaltetem Hauptschalter gestattet, sofern die Stromabnehmer für beide Systeme verwendet werden können.

Begriff: Rangiergrenze

Bedeutung: Rangiergrenze Bahnhof - Strecke

Entwurf

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R I-30121 Grenzbahnhof Chiasso CHI

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/10

GV Sichern von stillstehenden Fahrzeugen bzw. Zügen

Ausgangslage

Aus historischen Gründen verkehren die verschiedenen zugelassenen EVU mit italienischem Sicherheitszertifikat (ehemalige Ferrovie dello stato italiano) gemäss italienischen Vorschriften auf den von der RFI ge-währten Trassen bis und mit Chiasso Sm (Gleisfelder «U» und «L»).

Diese Bewilligung ist auch in den internationalen Abkommen, insbeson-dere im ALLEGATO TECNICO CIRCOLAZIONE CHIASSO VIAGGIA-TORI (VG) / CHIASSO SMISTAMENTO (SM) übernommen worden, welcher besagt:

Von Como / Bivio Rosales eintreffende Züge mit Bestimmung Chiasso VG/SM:

Die RFI-Vorschrift ist bis zum Endpunkt der Einfahrfahrstrasse im Bahn-hof Chiasso VG/SM gültig, gemäss RFI-Dienstfahrplan (Fascicolo Linea FL.25).

In Fällen, wo bei der Anwendung aus beiden Regelwerken Konflikte ent-stehen, sind von den vorgesetzten Strukturen beider Infrastrukturbetrei-ber spezifische und mildernde Massnahmen zu bestimmen, die Gegen-stand einer Bekanntmachung ans Personal in der vorgesehenen Form bilden.

Sicherungsmassnahmen

Abgestellte Fahrzeuge und Züge sind wie folgt zu sichern:

• Gleisgruppe L (Grüner Bereich) Sicherung aller Züge mit einem Hemmschuh und zwei Feststell-bremsen Seite Nord (Seite Balerna)

• Gleisgruppe U (Gelber Bereich) Sicherung aller Züge mit einem Hemmschuh und zwei Feststell-bremsen Seite Süd (Seite Chiasso Vg)

• Chiasso Vg (ex Gleisgruppe C, gelber Bereich Sicherung aller Züge mit einem Hemmschuh und zwei Feststell-bremsen Seite Süd (Seite Italien)

Chiasso VG

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Entwurf

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CHI Grenzbahnhof Chiasso R I-30121

Seite 4/10 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

• Übrige Gleisgruppen (Rosa Bereich) Gemäss schweizerischen FDV bzw. Sicherung der Abstell- und Richtungsgleise mit einem Stangenhemmschuh.

Die Sicherung muss an möglichst schweren Wagen erfolgen.

Die Sicherung mit Hemmschuh und Feststellbremsen muss an unter-schiedlichen Fahrzeugen erfolgen.

Das Sichern ist gemäss FDV R 300.2 Ziffer 3.2.5 Bild 319 zu bezeich-nen.

Abfahrvorbereitung

Der Mitarbeiter, welcher das Triebfahrzeug kuppelt, ist für das Entfernen des zum Sichern verwendeten Hemmschuhs und für das Lösen der Feststellbremsen an einem abfahrbereiten Zug gemäss FDV R 300.4 Ziffer 1.7.3 verantwortlich.

Chiasso Sm

Z Anordnungen für Züge

Folgende Signale sind zusätzlich mit dem italienischen Zugbeeinflus-sungssystem SCMT ausgerüstet. Diese Signale sind gemäss dem für die jeweilige Zugfahrt gültigen Betriebsprozess zu befahren.

Signaltyp Ausrüstung Zugbeeinflussung

Ausfahrsignale ge-mäss RFI-Normen

Seite Italien in Rich-tung der Tunnel Monte Olimpino 1 und 2

• SCMT Geschwindigkeits-Überwachung

• EuroSIGNUM

• ETCS L1 LS Warnung/Halt-Überwachung

Alle übrigen Signale gemäss RFI-Normen

• SCMT Geschwindigkeits-Überwachung

Ausfahrsignale ge-mäss FDV in Richtung Balerna

• EuroSIGNUM

• ETCS L1 LS Warnung/Halt-Überwachung

• SCMT Halt-Überwachung

Bei Ausfall der streckenseitigen Zugbeeinflussung werden die für die entsprechende Zugfahrt gültigen RFI-Normen angewendet.

Entwurf

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R I-30121 Grenzbahnhof Chiasso CHI

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 5/10

Z Ankunft der Züge in der U-Gruppe

Nach Ankunft des Zuges, auf Anweisung des Fdl (Stellwerk K), betätigt

der Lokführer die Taste “pantografi abbassati” (Stromabnehmer ge-

senkt) und bestätigt damit dem Fdl, dass keine Lokomotive seines Zu-

ges die Stromabnehmer gehoben hat.

R Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Ablaufberg Gruppe K und Z

Radius darf befahren werden von

300 m alle Fahrzeuge ausser solche mit Zeichen oder

« xxx m» dessen Mindestradius < 300 m beträgt

Die hydraulischen Gleisbremsen dürfen von Niederflurwagen nicht be-fahren werden.

Entwurf

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CHI Grenzbahnhof Chiasso R I-30121

Seite 6/10 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

R Vorbeifahrt an Einfahrsignalen durch Rangierbewegungen

Zwischen Chiasso Sm und Chiasso Vg ist kein Streckengleis vorhan-den. Deshalb werden die Rangierbewegungen immer als Rangierbewe-gungen auf Bahnhofgebiet ausgeführt. Die Zustimmung erfolgt am Zwergsignal.

R Weichenstellung nicht zentralisierter Bereich Sm - Vg

Die Rangierleiter, die im nicht zentralisierten Bereich zwischen Chiasso Sm und Vg rangieren, müssen die Weichen 721 und 722 nach Vorbei-fahrt der Rangierbewegung immer in Stellung „Rechts“ zurückbringen. Die Fahrstrasse muss immer für den Fahrweg Gleis 762 – T7/706 ste-hen.

R Sichern der abgestellten Fahrzeuge

In den Gleisen Z3 und Z4 abgestellte Hupac-Wagen müssen zusätzlich zur erforderlichen Mindestfesthaltekraft mit der Luftbremse gebremst werden..

Entwurf

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R I-30121 Grenzbahnhof Chiasso CHI

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 7/10

Chiasso Vg

Z Abweichungen vom normalen Halteort

Reisezüge

Gleise 1/61 + 2/62

Halteort bei verlängerter Einfahrt vor Haltsignal H

Gleise 1/61, 2/62, 4/64, 7/67, 8/68, 49/9

bis 24A: Halteort ca. Mitte Gleis, Profil Nordseite freilegen über 24A: entsprechend vorziehen

Alle Züge nach RFI

Gleise 1/61 Halteort vor Signal D61

Entwurf

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CHI Grenzbahnhof Chiasso R I-30121

Seite 8/10 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Z Anordnungen für Züge

Folgende Signale sind zusätzlich mit dem italienischen Zugbeeinflus-sungssystem SCMT ausgerüstet. Diese Signale sind gemäss dem für die jeweilige Zugfahrt gültigen Betriebsprozess zu befahren.

Signaltyp Ausrüstung Zugbeeinflussung

Ausfahrsignale ge-mäss RFI-Normen

Seite Italien in Rich-tung der Tunnel Monte Olimpino 1 und 2

• SCMT Geschwindigkeits-Überwachung

• EuroSIGNUM

• ETCS L1 LS Warnung/Halt-Überwachung

Alle übrigen Signale gemäss RFI-Normen

• SCMT Geschwindigkeits-Überwachung

Ausfahrsignale ge-mäss FDV in Richtung Balerna

• EuroSIGNUM

• ETCS L1 LS Warnung/Halt-Überwachung

• SCMT Halt-Überwachung

Bei Ausfall der streckenseitigen Zugbeeinflussung werden die für die entsprechende Zugfahrt gültigen RFI-Normen angewendet.

R Vorbeifahrt an Einfahrsignalen durch Rangierbewegungen

Zwischen Chiasso Sm und Chiasso Vg ist kein Streckengleis vorhan-den. Deshalb werden die Rangierbewegungen immer als Rangierbewe-gungen auf Bahnhofgebiet ausgeführt. Die Zustimmung erfolgt am Zwergsignal.

Entwurf

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R I-30121 Grenzbahnhof Chiasso CHI

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 9/10

R Weichenstellung nicht zentralisierter Bereich Sm - Vg

Die Rangierleiter, die im nicht zentralisierten Bereich zwischen Chiasso Sm und Vg rangieren, müssen die Weichen 721 und 722 nach Vorbei-fahrt der Rangierbewegung immer in Stellung „Rechts“ zurückbringen. Die Fahrstrasse muss immer für den Fahrweg Gleis 762 – T7/706 ste-hen.

Entwurf

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CHI Grenzbahnhof Chiasso R I-30121

Seite 10/10 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Entwurf

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R I-30121 Knoten / Grenzbahnhof Genève GE

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/6

Bereich Knoten

Bereich CH - F

GV Grundsatz

Ab den Einfahrsignalen DV1 und DV2 des schweizerischen Typs L von La Plaine (SNCF km 151.766) gelten die schweizerischen Fahrdienstvorschriften (FDV).

GV Signalisation Zugspitze

Die Zugspitze der internationalen Züge von und nach Frankreich kann auch ge-mäss den französischen Vorschriften gekennzeichnet werden (2 weisse Lichter über den Puffern).

GV Signalisation Zugschluss

Der Zugschluss der internationalen Züge von und nach Frankreich kann auch ge-mäss den französischen Vorschriften gekennzeichnet werden (2 rote Lichter).

Entwurf

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GE Knoten / Grenzbahnhof Genève R I-30121

Seite 2/6 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018

GV Signalmittel der Fahrzeuge

Zwischen der Landesgrenze und Genève / Genève La Praille kann auf das zu-sätzliche Mitführen der schweizerischen Signalmittel verzichtet werden.

GV Vormeldung und Erfassung von Zugsdaten

Allen Güterzügen mit Herkunft Frankreich muss eine Meldung CIS BM1 oder BM7 vorausgehen. Ohne Meldung CIS-BM1, CIS-BM7 oder Bewilligung von I-B-OCI-NLE muss der Zug auf französischen Gebiet bleiben.

GV Zugbeeinflussungssystem KVB

Bei Ausfall des Systems KVB werden die Weisungen gemäss FDV „Störung an Sicherheitseinrichtungen“ angewendet.

GV Ereignismanagement

Im Bahnhof La Plaine wird das Ereignismanagement wie folgt wahrgenommen:

- Ab SNCF km 152.328 / SBB km 75.559 (Staatsgrenze) bis SNCF km 151.766 (Signal DV1 und DV2), Richtung Fort l'Ecluse durch die SNCF.

- Ab SNCF km 152.328 / SBB km 75.559 (Staatsgrenze) Richtung Genf durch die SBB

Bleibt ein Zug genau auf der Grenze zwischen den beiden Reglementierungen liegen (km 151.766), kommen folgende Grundsätze zur Anwendung:

Hilfeleistung

Die anzuwendende Regelung zum Überführen des Hilfe leistenden Triebfahr-zeugs oder des Hilfszugs ist jene des Herkunftsgebiets des Triebfahrzeugs oder des Hilfszugs.

Abholen eines steckengebliebenen Zuges

Die anzuwendende Regelung ist jene des Bestimmungsgebiets in dessen Rich-tung der steckengebliebene Zug weggeräumt wird.

GV Zug- und Bremsreihe von Zügen mit einer französisch-schweizeri-

schen Trassee

Ab der Grenze und aAuf Schweizer Gebiet (ab bzw. bis zur Grenze) müssen die französischen Zug- und Bremsreihen anhand der von der zuständigen EVU her-ausgegebenen Tabellen, die auf Berechnungen von SBB Infrastruktur gründet, an die Schweizer Kategorien angepasst werden.

GV Zollbestimmungen

Bei Zügen ohne planmässigen Halt zwischen der Grenze und Genève ist das Ein- und Aussteigen von Reisenden ausserhalb des Bahnhofs Genève untersagt. Die zwingende Weiterbeförderung von Reisenden bedarf der Einwilligung der Schweizer und französischen Zoll- und Polizeibehörden. Der Bewilligungsantrag wird durch die BZ West gestellt.

Entwurf

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R I-30121 Knoten / Grenzbahnhof Genève GE

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/6

Châtelaine

Z Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Fahrstrassen mit (durch Systemwechselsignale angezeigte) Fahrleitungsspan-nungs-Umschaltung sind nur für Fahrzeuge erlaubt, die ihre Spannung dyna-misch umschalten können, und nur, wenn sie ausschliesslich mit Schweizer Zug-beeinflussung verkehren.

Genève

Z Abweichungen vom normalen Halteort

Reisezüge von Lausanne

Gleis 2 Für Züge ab 400 Meter Länge: Halteort am Ende des Perrons.

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Das Gleis A05 ist für Profil EBV O2 verboten

Gleise A06 und A07 sind für Zugsausfahrten Richtung Lausanne für Fahrzeuge (z.B. Zweistrom-NPZ) mit dauernd eingeschalteter französischer Zugbeeinflus-sung KVB verboten.

Z Abfahrerlaubnis in Sonderfällen

Alle Züge ab den Gleisen B6 – B50 sowie der D-, P-, und F-Gruppe erhalten die Abfahrerlaubnis mittels GSM-R.

Z Züge im Transit CH-F-CH: Stromabnehmer senken

Lokführer von Zügen mit elektrischer Traktion von und nach Frankreich im Tran-sit via Genf und ohne Lokwechsel müssen ab ihrem Halt am Perron den Strom-abnehmer senken und mit dem Fahrdienstleiter Kontakt aufnehmen.

R Weitere Anordnungen

Folgende Nebengleise sind für Profil EBV O2 freigegeben:

- Gesamte B-Gruppe

- Gesamte C-Gruppe

- Gleise D 02

- Gleise D 05, jedoch nicht ab ausserhalb der Halle Richtung Drehscheibe

- Gleise D 06, D 11 – D 15 und D 28 (W151 hingegen verboten!)

- Gleise F 1 – F 12, F 21 – F 22

- Gleise H 1 – H 7, H 18.

Entwurf

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GE Knoten / Grenzbahnhof Genève R I-30121

Seite 4/6 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018

Genève-Aéroport

Z Bremszettel

Für Züge mit Endstation Genève ist die Meldung von Länge und Gewicht an den Lokführer aufgehoben. Der Zugbegleiter achtet darauf, dass Anhängelast und Bremsverhältnis nicht ändern.

Die Meldung bleibt obligatorisch, wenn:

- vmax oder Zugreihe ändert

- ein Lokwechsel stattfindet oder eine weitere Lok beigestellt wird.

R Weitere Anordnungen

Das Nebengleis 91 ist für Profil EBV O2 freigegeben.

Genève La Praille

Z Abweichungen vom normalen Halteort

Güterzüge mit gefährlichen Gütern

Gleise 5 – 7, 10 – 13 und 19 – 24

2 Stunden vor, während, und bis 1 Stunde nach einer öffentlichen Veranstaltung im Sta-dion La Praille oder von Samstag 12.30 Uhr bis Montag, 04.00 Uhr: Es wird Halt vor nor-malem Halteort angeordnet, inklusive Hand-zeichen der unter der nächsten Ziffer be-schriebenen „Ausschlusszone“

R Einschränkungen betreffend Rangierbewegungen und dem Abstellen

bestimmter Wagen mit gefährlichen Gütern

Vorbemerkungen

Von diesen Einschränkungen sind folgende Wagen mit orangefarbenen Kenn-zeichnungen und UN-Nummern betroffen:

- Wagen mit Benzin: UN 1203

- Wagen mit Leitstoff Chlor: UN 1005, 1008, 1017, 1045, 1048, 1050, 1052, 1053, 1061, 1062, 1076, 1079, 1239, 1259, 1261, 1556, 1560, 1580, 1741581, 1744, 1754, 1831, 1955, 1967, 2026, 2186, 2188, 2194, 2196, 2197, 22022334, 2644, 3020, 3083, 3306, 3308, 3352, 3382, 3383, 3390.

- Wagen mit Leitstoff Propan: UN 1001, 1010, 1011, 1012, 1016, 1023, 1027, 1030, 1032, 1033, 1035, 1036, 1037, 1040, 1049, 1055, 1060, 1061, 1063, 1075, 1077, 1081, 1083, 1085, 1086,1860, 1954, 1957, 1959, 1961, 1962, 1965, 1966, 1969, 1971, 1978, 2035, 2044, 2203, 2517, 3153, 3160, 3161, 3167, 3374252.

Die „Ausschlusszone“ ist durch eine Fläche von 200 Metern ab dem Perimeter des Stadions definiert. Im Gleisfeld wird sie auf der einen Seite bei km 64.897

Entwurf

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R I-30121 Knoten / Grenzbahnhof Genève GE

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 5/6

durch die Joche über den Gleisen 1 bis 24 und 432 bis 442 begrenzt. Auf der an-deren Seite endet die «Ausschlusszone» bei der Autobahnbrücke bei km 65.558.

Zwei Stunden vor, während und eine Stunde nach allen öffentlichen Veran-staltungen im Stadion La Praille sind folgende Einschränkungen zu beach-ten:

- Alle Rangierbewegungen mit Wagen des Leitstoffs Chlor sind einzustellen

- In der Ausschlusszone dürfen keine Wagen mit Benzin oder den Leitstoffen Chlor bzw. Propan stationiert werden

- Wenn Wagen mit Benzin oder den Leitstoffen Chlor bzw. Propan aus techni-schen Gründen nicht aus der Ausschlusszone entfernt werden können, sind diese durch qualifiziertes Personal dauernd zu überwachen.

Von Samstag 12.30 Uhr bis Montag 04.00 Uhr sind einzustellen:

- Alle Rangierbewegungen mit Wagen der Leitstoffe Chlor oder Propan

- Zerlegen von Zügen, welche Wagen mit Benzin führen.

Ausnahmen im Bedarfsfall:

- Der Rangierbetrieb, einschliesslich dem Rangieren von Wagen mit Benzin, darf an Samstagen maximal 10 Mal pro Jahr bis um 15.30 Uhr verlängert wer-den

- Zusätzlich dürfen maximal 10 Mal im Jahr zwischen Samstag 12.30 Uhr und Montag 04.00 Uhr ankommende Ganzzüge mit Benzin abgefertigt werden.

R Einschränkungen für Fahrzeuge

Ablaufberg

Radius darf befahren werden von

800 m alle Fahrzeuge ausser solche mit Zeichen oder

« xxx m» dessen Mindestradius < 800 m beträgt

Genève-Sécheron

Z Haltepunkt Genève-Sécheron

Es gelten für die Abfahrt dieselben Bestimmungen wie für Haltestellen.

Entwurf

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GE Knoten / Grenzbahnhof Genève R I-30121

Seite 6/6 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018

Entwurf

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R I-30121 Grenzbahnhof Konstanz KO

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/6

Bereich

Gültig bis 10.02.2019

Entwurf

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KO Grenzbahnhof Konstanz R I-30121

Seite 2/4 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Gültig ab 11.02.2019

Konstanz

GV Grundsatz

Für die Strecke Kreuzlingen – Konstanz bis zum DB-Einfahrsignal F (SBB km 61.328) in Konstanz gelten die schweizerischen Fahrdienstvorschriften (FDV). Ab diesem Signal Richtung Konstanz gilt das Regelwerk der DB Netz AG.

Für die Strecke Konstanz - Kreuzlingen bis Höhe DB-Einfahrsignal F (SBB km 61.328) in Konstanz gilt das Regelwerk der DB Netz AG. Ab diesem Signal Rich-tung Kreuzlingen gelten die schweizerischen Fahrdienstvorschriften (FDV).

Rangierbewegungen aus beiden Bahnhöfen auf die Strecke Kreuzlingen – Kon-stanz werden gemäss FDV ausgeführt.

Für die Strecke Kreuzlingen Hafen – Konstanz bis zum DB Sperrsignal Ls 50 bzw. ab SBB-Einfahrsignal E600 bei SBB km 100.651 gelten die FDV. Ab/bis zu den vorgenannten Signalen in/aus Richtung Konstanz gilt das Regelwerk der DB Netz AG.

Entwurf

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R I-30121 Grenzbahnhof Konstanz KO

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/6

Für die Strecke Kreuzlingen Hafen – Konstanz gelten die Ausfahrsignale C2 und D30 in Kreuzlingen Hafen gleichzeitig auch als Einfahrsignal von Konstanz.

Im Bahnhof Konstanz sind Seite Kreuzlingen und Kreuzlingen Hafen Schutzstre-ckensignale gemäss FDV montiert.

Bei Ausfall des Systems PZB werden die Weisungen gemäss den FDV «Störung an Sicherheitseinrichtungen» angewandt.

Das DB-Rangierhaltsignal Ra 10 mit Zusatztafel „DB“ (SBB km 100.446) gilt nur für Rangierfahrten aus Richtung Konstanz mit DB-Lokführer gemäss Regelwerk der DB Netz. Für eine allfällige notwendige Vorbeifahrt an diesem Signal erteilt der Fahrdienstleiter Konstanz einen Befehl gemäss Regelwerk der DB Netz.

Für Rangierfahrten mit SBB-Lokführer gilt das SBB-Rangierhaltsignal am SBB-Einfahrsignal E600 (SBB km 100.651) bzw. bei SBB km 100.446 gemäss FDV. Für eine allfällig notwendige Vorbeifahrt an diesen Signalen erteilt der Fahr-dienstleiter SBB die Zustimmung gemäss FDV.

GV Ereignismanagement

Zwischen der Landesgrenze und den Einfahrsignalen E 600 bzw. F wird das Er-eignismanagement durch die DB Netz AG wahrgenommen.

GV Signalmittel der Fahrzeuge

Zwischen der Landesgrenze und Kreuzlingen / Kreuzlingen Hafen kann auf das zusätzliche Mitführen der schweizerischen Signalmittel verzichtet werden.

GV Signalisation Zugschluss

Die Züge zwischen Konstanz und Kreuzlingen bzw. Kreuzlingen Hafen und um-gekehrt führen Zugschlusssignale gemäss FDV.

GV Bremsvorschriften

Die Züge zwischen Konstanz und Kreuzlingen bzw. Kreuzlingen Hafen und um-gekehrt verkehren gemäss den deutschen oder schweizerischen Bremsvorschrif-ten. Die ab Konstanz über Kreuzlingen bzw. Kreuzlingen Hafen nach der Schweiz verkehrenden Züge verkehren gemäss den schweizerischen Bremsvorschriften.

GV Örtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen Bahnhof Konstanz

Von vmax 40 km/h abweichende Einfahrgeschwindigkeiten werden durch Ge-schwindigkeitsanzeiger Zs 3v bzw. Zs 3 signalisiert.

GV Zugfahrten ohne Fahrtstellung eines Hauptsignals

Im Störungsfall erfolgt die Zustimmung des Fahrdienstleiters Konstanz zur Vor-beifahrt am Halt zeigenden Ausfahrsignal mit Sammelformular Befehle gemäss FDV.

Entwurf

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KO Grenzbahnhof Konstanz R I-30121

Seite 4/4 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

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R I-30121 Grenzbahnhof Konstanz KO

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 5/6

GV Sicherung Bahnübergangsanlagen

Im Störungsfall erfolgt der Auftrag des Fahrdienstleiters Konstanz zur Sicherung der Bahnübergangsanlagen Konstanz, Schweiz I und Schweiz II mit Sammelfor-mular Befehle gemäss FDV.

Entwurf

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KO Grenzbahnhof Konstanz R I-30121

Seite 6/4 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

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R I-30121 Knoten Lausanne LS

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/5

Bereich

Strecke Lausanne-Triage – Bussigny / – Renens VD

Z Nichtgekuppelte Schiebelok

Der Schiebedienst ohne gekuppelte Schiebelok ist ab Lausanne-Triage Richtung Renens VD oder Bussigny auf Gleise 672/772 bis km 13.697 sowie auf Gleis 500 bis km 6.805 (Rückseite der Einfahrsignale 2A und 2C, Rückseite Signal 2B) ge-stattet.

Lausanne

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

In Gleis A9 sind ICN für kommerzielle Fahrten verboten.

Verkehrsbeschränkungen für Güterzüge von Pully Nord und weiter (ausgenom-men Post- und Cargo-Express -Züge):

- Durchfahrt erlaubt über Gleise A1, A4, A5, A6, A7, A8 und A9 über Vorzugs-fahrstrassen

- Durchfahrt über Gleise A2 und A3 verboten

- Für Güterzüge muss die Durchfahrt ohne Halt sichergestellt werden.

In den Gleisgruppen T und V und den Gleisen D2-D5, D8-D9, D11, D13, D21, D34, J1-J6, J11, J16 und P1-P12 sind alle Fahrten mit Profil EBV O2 ohne Be-schränkung freigegeben.

In den nachfolgenden Gleisen sind alle Profil EBV O2 mit Beschränkung freige-geben:

- Gleis J7, inklusive Weiche 130 ab Gleis J7: gilt Schritttempo.

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LS Knoten Lausanne R I-30121

Seite 2/5 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Z Abweichungen vom normalen Halteort

Für alle Züge:

von Renens VD Gleis 1/61 Richtung Signal U1L (Lutry)

Halt vor dem Halt zeigenden Zwergsignal

von Renens VD Gleis 8 Richtung Signal U8 (Lutry)

von Lutry / La Conver-sion

Gleis 1 Richtung Signal G1 (Renens)

von Lutry / La Conver-sion

Gleis 9 Richtung Signal G9 («lange Einfahrt» Renens VD)

Für Reisezüge:

Damit garantiert alle Türen am Perron sind:

von Renens VD Gleis 1, Zielsignal T1 («kurze Einfahrt»)

Halt so nah wie möglich am Gleis-signal T1

von Lutry / La Con-version

Gleis 9, Zielsignal H9 («kurze Einfahrt»)

Halt so nah wie möglich am Gleis-signal H9

Z Abfahrerlaubnis

Zuständig sind:

Gleise Ausfahrt verlangt durch Abfahrerlaubnis erteilt durch

A1 + A70

Begleitete Züge: Ausfahrt wird nicht verlangt

Unbegleitete Züge: I-B-Personal

Begleite Züge: EVU-Personal Unbegleitete Züge: I-B-Personal

A2-A9 I-B-Personal Begleitete Züge: EVU-Personal Unbegleitete Züge: I-B-Personal

Bei Abfahrtsverspätungen wird das Fahrpersonal von I-B verständigt.

R Abstellen von Fahrzeugen in der J-Gruppe (Jurigoz)

Abzustellende FahrzeugeZüge sind unmittelbar vor dem Prellbock abzustellen, weitere Fahrzeuge haben bei freiem Abstellgleis grundsätzlich bis zum Gleisab-schluss (Prellbock) zu fahren, weitere Fahrzeuge haben aufzuschliessen.

Entwurf

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R I-30121 Knoten Lausanne LS

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/5

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LS Knoten Lausanne R I-30121

Seite 4/5 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Lausanne-Triage

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Lausanne-Triage Einschränkung

Gleise C1-C2, F35, F66, L4-L5, L51, N4-N5, R1-R6, S3, S5, S9-S10, K-Gruppe, Anschlussgleise E

Fahrten mit Profil EBV O2 verboten

Gleise A3-A7, B1-B6, S1-S2, S4, S6-S8, L6-L8, F- Gruppe (ausser F35, F66)

Fahrten mit Profil EBV O2 als Leermaterial gestattet

R Einschränkungen für Fahrzeuge

Ablaufberg

Radius darf befahren werden von

300 m alle Fahrzeuge ausser solche mit Zeichen oder

« xxx m» dessen Mindestradius < 300 m beträgt

R Ablaufbetrieb gegen Zugfahrstrasse

Grundsätzlich werden die Gleise des Westkopfs (Seite Genève) der F-Gruppe dauernd von 2 Abschlusshemmschuhen (spezielle rote Hemmschuhe) gesichert.

Ablaufbetrieb ist erlaubt, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

- Automatisches Ablaufen ab dem Berg Richtung F-Gruppe

- Zielgleis mit 2 Abschlusshemmschuhen gesichert oder

- Gleis belegt, wobei das Fahrzeug an der Spitze (Seite Genève) gegen Entlau-fen gesichert sein muss.

Nach Abfahrt einer Fahrt aus der F-Gruppe muss sich das Rangierpersonal ver-gewissern, dass die Spitze Seite Genève des Gleises erneut durch Abschluss-hemmschuhe gesichert ist. Sobald die Sicherung vorgenommen wurde, infor-miert das Rangierpersonal den Stellwerkwärter.

R Sichern der abgestellten Fahrzeuge

Einfahrgruppe (A/B)

Die Gleise in der Einfahrgruppe sind Wannengleise. Die Bestimmungen des R I-

30111 4.1 (Sichern von Fahrzeugen in Wannengleisen) gelten mit folgenden Be-

dingungen:

Werden in der Einfahrgruppe Fahrzeuge länger als 30 Minuten abgestellt, muss der Rangierer die Last mit der letzten Feststellbremse Seite «Ablaufberg» si-chern. Ist das Sichern der Last mit der letzten Feststellbremse nicht möglich, in-formiert der Rangierer den Fahrdienstleiter Ost an welchem Fahrzeug inkl. Wa-gennummer die Feststellbremse angezogen ist.

Entwurf

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R I-30121 Knoten Lausanne LS

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 5/5

Gleisgruppe F

Die Sicherung der Fahrzeuge geschieht gemäss FDV R 300.4, «Ergänzende Bestimmungen Ablaufbetrieb – Sichern».

Die ortsfesten Bremsanlagen sind gemäss den örtlichen Anweisungen zu benüt-zen.

Alle anderen Fahrzeuge ohne Ablauf sind gemäss den FDV für eine Neigung von 0 bis 5 ‰ zu sichern.

Gleise N7/N8: Sicherung der Fahrzeuge gemäss FDV für eine Neigung von 12 ‰.

R Verkehrsbeschränkungen für Rangierbewegungen

Im Gleisgebiet «Denges-Echandens» des Übersichtsplans dürfen nur Rangier-bewegungen für Bauarbeiten und Ereignisse vorgenommen werden. Das betrifft namentlich:

Gleise: 93, 83/84, 173/174, 73/74, 3/4 (= kommerzielle Haltestelle Denges-Echandens), 163, 63/64, 53/54, 43/44, 23/34, 39, 68/69, 58,48, 18,16, 116, 672.

Renens VD

Z Folgefahrt auf ein besetztes Gleis

Die Sicherungsanlage ist für Folgefahrten auf ein besetztes Gleis eingerichtet. Mit dem Besetztsignal wird eine Einfahrt auf ein besetztes Gleis signalisiert, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

- der vorausfahrende Zug ist mit der Zugspitze am Ausfahr- bzw. Gleisabschnitt-signal am Perronende vorbeigefahren und

- der Zugschluss des vorausfahrenden Zuges ist mindestens 130 m ab dem Be-setztsignal zeigenden Hauptsignal entfernt.

Wenn der Besetztbalken vor der Weiterfahrt verlöscht, heisst dies, dass der nachfolgende Abschnitt vom vorausfahrenden Zug freigelegt worden ist.

R Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Das Gleis 922 ist für Profil EBV O2 freigegeben. Entwurf

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R I-30121 Knoten RB Limmattal RBL

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/8

Bereich

R Vorbeifahrt an Einfahrsignalen durch Rangierbewegungen

Zwischen Dietikon – RB Limmattal und RB Limmattal – Killwangen-Spreitenbach (ausgenommen Gleis 310) ist kein Streckengleis vorhanden. Deshalb werden die Rangierbewegungen immer als Rangierbewegungen auf Bahnhofgebiet ausge-führt. Die Zustimmung erfolgt am Zwergsignal.

Rangierbahnhof Limmattal

Z Abfahrt ab einer Gleisgruppe als Rangierbewegung

E- Gruppe als Rangierbewegung bis zu den Signalen B bzw. H151.

Z Vorbeifahrt an Halt zeigenden Ausfahr- oder Gleissignalen

Bei Störungen auf den Gleisabschnitten 165, 208, 308, 010, 110, 210 besteht die Möglichkeit den Zug ausfallen zu lassen und als Rangierbewegung über den ge-störten Abschnitt zu fahren. Das letzte Zwergsignal vor der Störung muss Fahrt mit Vorsicht zeigen.

E – Gruppe

- Von Westen auf Gleise 701-718 einfahrende Züge dürfen auf Winken des Ran-gierers über die Halt zeigenden Signale K701-K718 bis zum ersten Halt zeigen-den Zwergsignal vorrücken.

- Von Osten auf Gleise 701-708 einfahrende Züge dürfen auf Winken des Ran-gierers über die Halt zeigenden Signale L701-L708 bis zum ersten Halt zeigen-den Zwergsignal vorrücken.

Entwurf

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RBL Knoten RB Limmattal R I-30121

Seite 2/8 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

A – Gruppe

- Von Osten auf Gleis 114 einfahrende Züge dürfen auf Winken des Rangierers über das Halt zeigende Signal C114 bis zum ersten Halt zeigenden Zwergsignal vorrücken.

ZR vmax

Im Ablaufbetrieb gelten am Hauptberg bei manuellem Ablauf vmax 5 km/h.

Über die Dowty-Bremsenketten gilt für die Gleise 611-618 und 681-688 vmax 5 km/h, für die übrigen Gleise vmax 15 km/h.

Für die Einhaltung sind verantwortlich:

- für indirekt geführte Rangierbewegungen der Rangierleiter

- für direkt geführte Rangierbewegungen der Rangierlokführer

- für Zugausfahrten der Lokführer.

Dem Lokführer ausfahrender Züge zeigen Metertafeln an, wo ein Zug mit ent-sprechender Meterzahl die Dowty-Bremsenketten verlassen hat.

Über Eldyn-Gleisbremsen gilt für die Gleise 611-688 West und 601-623 Ost vmax 15 km/h mit dem ersten Fahrzeug (Öffnen der schwimmenden Bremsbacken).

Über den Ablaufberg gelten beim Befahren der Kuppe vmax 15 km/h. Beim Ziehen von Lasten aus der R-Gruppe gilt vmax 15 km/h bereits ab der ersten, aus dem Richtungsgleis führenden Weiche um ein Auflaufen der Last zu vermeiden (Ge-fahr von Entgleisungen).

R Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Ablaufberg: Haupt- und Nebenberg

Radius darf befahren werden von

300 m alle Fahrzeuge ausser solche mit Zeichen oder

« xxx m» dessen Mindestradius < 300 m beträgt

Das Befahren der elektrodynamischen Gleisbremsen ist für Ee 3/3, Triebwagen, Gleisbaumaschinen mit Beförderungsbedingungen, Tm III 902-924 und Nieder-flurwagen verboten.

Die Dowty-Bremsen dürfen durch Niederflurwagen nicht befahren werden.

Entwurf

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R I-30121 Knoten RB Limmattal RBL

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/8

R Rangierbewegung gegen Zugfahrstrasse

Unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeit sind in der A-, E-, R- und U-Gruppe sowie in den Gleisen 262 – 2643 folgende Rangierfahrten gegen einge-stellte Zugfahrstrassen, zusätzlich zu R 300.4 Ziffer 2.3.2, erlaubt:

- wenn das vom Rangierleiter verlangte Zielgleis der Rangierfahrt nach der einge-stellten Zugfahrstrasse liegt und kein unbegleitetes Schieben ausgeführt wird

oder

- wenn die Bedingungen für das Einstellen des Fahrweges ohne Verlangen erfüllt sind und das Zielgleis vor oder nach der eingestellten Zugfahrstrasse liegt.

Demzufolge haben Lokführer und Rangierleiter jederzeit Querfahrten von Zügen zu erwarten.

R Ablaufbetrieb gegen Zugfahrstrasse

Der Ablaufbetrieb in die Richtungsgruppe ist erlaubt, sofern die folgenden Bedin-gungen erfüllt sind:

- Die Gleise sind mit Stangenhemmschuhen gesichert

- Der Ablauf erfolgt rechnergesteuert damit der Gleisabschlusskontakt in Betrieb ist

- Die Fahrzeuge werden nach dem Stillstand ordnungsgemäss gegen Entlaufen gesichert.

R Abschlusshemmschuh in Richtungsgruppe

Werden Rangierbewegungen Richtung Ost – West in die Richtungsgruppe aus-geführt, die das Entfernen des Abschlusshemmschuhs nötig machen, hat der Rangierleiter die Zustimmung des Rangierspezialisten Ablauf (Kanal 57) und so-weit nötig aller beteiligten Mitarbeiter einzuholen. Nach Beenden des Manövers ist der Rangierleiter verantwortlich, dass das betroffene Gleis wieder mit Ab-schlusshemmschuhen gesichert ist und der Rangierspezialist Ablauf darüber in-formiert wird.

R Verbotene Rangierbewegungen

Wegen der extrem hohen Pufferkräfte sind folgende indirekt geführte Rangierbe-wegungen verboten:

- von Gleis 233 nach dem Nebenberg

- von den R-Gleisen über den Haupt- bzw. Nebenberg.

Entwurf

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RBL Knoten RB Limmattal R I-30121

Seite 4/8 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

R Sichern der abgestellten Fahrzeuge

Einfahrgruppe (E)

Die Gleise in der Einfahrgruppe sind Wannengleise. Die Bestimmungen des R I-

30111 4.1 (Sichern von Fahrzeugen in Wannengleisen) gelten mit folgenden Be-

dingungen:

Werden in der Einfahrgruppe die Fahrzeuge länger als 30 Minuten abgestellt, muss der Rangierer die Last mit der letzten Feststellbremse Richtung Killwangen (Westen) sichern. Ist das Sichern der Last mit der letzten Feststellbremse nicht möglich, informiert der Rangierer den Disponent Zugzerlegung an welchem Fahr-zeug inkl. Wagennummer die Feststellbremse angezogen ist.

Ausfahrgruppe (A)

Die Sicherung der Fahrzeuge geschieht mittels der ortsfesten Bremsanlage durch dafür instruierte Mitarbeitende. Zusätzlich muss der Rangierer die Last mit der letzten Feststellbremse Richtung Killwangen (Westen) sichern. Ist das Si-chern der Last mit der letzten Feststellbremse nichtmöglich, informiert der Ran-gierer den Technischen Kontrolleur Cargo (TKC) an welchem Fahrzeug inkl. Wa-gennummer die Feststellbremse angezogen ist. Können die Fahrzeuge nicht mit-tel der ortsfesten Bremsanlage gesichert werden, ist die Sicherung gemäss FDV für eine Neigung von 0 bis 5 ‰ zu vollziehen.

Richtungsgruppe (R)

Die Sicherung der Fahrzeuge geschieht gemäss FDV R 300.4, Ergänzende Best-immungen Ablaufbetrieb, Sichern.

Die ortsfesten Bremsanlagen sind gemäss den örtlichen Anweisungen zu benut-zen.

Umspann und Verteilgruppe (U / V)

Werden in der Umspann und Verteilgruppe die Fahrzeuge länger als 30 Minuten abgestellt, muss der Rangierer die Last mit der letzten Feststellbremse Richtung Dietikon (Osten) sichern. Ist das Sichern der Last mit der letzten Feststellbremse nicht möglich, informiert der Rangierer den Fahrdienstleiter an welchem Fahr-zeug inkl. Wagennummer die Feststellbremse angezogen ist.

R Massnahmen gegen Entlaufen Beim Abstellen von Zügen und Zugteilen sowie Einzelwagen sind als Mass-nahme gegen das Entlaufen in den nachfolgenden Gleisen mindestens die dem angegebenen Gefälle entsprechenden, von der Luftbremse unabhängigen, Bremsmittel zu verwenden.

Gleis Gefälle in ‰ Richtung

746 17 U-Gruppe

Entwurf

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R I-30121 Knoten RB Limmattal RBL

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 5/8

R Ablaufsignal

Begriff Ablaufbetrieb ein

Bedeutung Ablaufbetrieb eingeschaltet, gilt für den Rangierlei-ter als Zustimmung mit dem Ablaufbetrieb zu be-ginnen

R Ablaufbetrieb: Beobachten der Fahrstrasse im Zulauf

Bei automatischem Betrieb (Fernsteuerung) entfällt das Beobachten der Fahr-strasse während des Anschiebens an den Ablaufberg und der Kontrollton.

Bei manuellem Betrieb (ohne Fernsteuerung) erfolgt das Anschieben an den Ab-laufberg wie folgt:

- Der Rangierspezialist Ablauf erteilt nach Erhalt der Rechnerzustimmung „ZUSM DURCHGEFUEHRT“ dem Rangierleiter am Ablaufberg über Funk die Zustim-mung für das Anschieben. Dabei sind die Nummern des Einfahr- und des Berg-gleises sowie die Dienstnummer der Rangierlok zu nennen

- Der Rangierleiter quittiert Einfahr- und Berggleis sowie Dienstnummer der Ran-gierlok. Er erteilt dem Rangierlokführer mit Funk den Befehl zum Anschieben des Zuges an den Berg mit Bezeichnung der Rangierlok und des E-Gleises und schaltet den Kontrollton ein

- Der Rangierleiter ist für das Beobachten des Fahrwegs und der Signale verant-wortlich. Er hat seinen Standort entsprechend zu wählen. Die Distanzangaben sind so zu erteilen, dass der 1. Wagen 3 Wagenlängen vor der Kuppe des Berg-gleises sicher zum Stehen kommt

- Der Rangierleiter darf während der Funkleitung für den manuellen Zulauf keine anderen Funktionen übernehmen

- Das Signal (Ablaufbetrieb ein) gilt für den Rangierleiter als Zustimmung, dass vom Zulauf in den Ablauf übergegangen werden kann

- Der Rangierleiter erteilt dem Rangierlokführer mit Funk den Befehl zum Abdrü-cken des Zuges und schaltet den Kontrollton ein.

Löscht das Signal (Ablaufbetrieb ein), hat der Rangierleiter dem Rangierlok-führer mit Funk sofort Halt zu befehlen. Die erneute Beleuchtung des Signals gilt als Zustimmung zur Weiterfahrt.

Bei manuellem Betrieb mit alternierendem Zu- und Ablauf gilt folgende Regelung:

- Ein weiterer Rangierleiter am Ablaufberg ist verantwortlich für den nächsten im Zulauf befindlichen Zug

- Muss der manuelle Ablauf angehalten werden (z.B. Langmachen oder Restluft entleeren) ist der Haltbefehl durch den Kuppler bzw. den Rangierleiter direkt dem Rangierlokführer zu geben. Aus Sicherheitsgründen ist zusätzlich die STOP-Taste zu betätigen

Entwurf

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RBL Knoten RB Limmattal R I-30121

Seite 6/8 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

- Wenn die Bedingungen für die Weiterarbeit erfüllt sind, meldet dies der Rangier-leiter dem Rangierspezialist Ablauf, welcher die Rechnerzustimmung erteilt. Nach dem Aufleuchten des Signals (Ablaufbetrieb ein) erteilt der Rangierlei-ter dem Rangierlokführer den Fahrbefehl zum weiter abdrücken.

Der Rangierspezialist Ablauf erteilt bei einem allfälligen STOP (z.B. Störung Ab-lauf) den Haltbefehl direkt dem Rangierlokführer. Die Zusage für einen erneuten Start ist dem Rangierleiter zu erteilen.

R Ablaufberg: Bereitschaft zum Abdrücken

Der Rangierspezialist Ablauf erhält die Meldung der Zerlegebereitschaft des Zu-ges vom Fahrdienstleiter.

Der Kuppler meldet den Erhalt der Zerlegeliste dem Rangierspezialist Ablauf, in-dem er ihm die letzten 3 Ziffern der Zugnummer meldet. Die Meldung über den Erhalt der Zerlegeliste ist gleichzeitig auch die Bestätigung für den Rangierspezi-alist Ablauf, dass der Kuppler bereit ist.

Der Kuppler vergleicht bei jedem Zug die angeschriebene Wagennummer des ersten Wagens mit jener der Zerlegeliste.

R Ablaufberg: Entkuppeln der Wagen im Zulauf

Mit dem Entkuppeln der Wagen darf im Zulauf erst begonnen werden, wenn ent-weder das Signal leuchtet oder der Zulauf angehalten hat.

R Förderanlage: Vorschriften

Muss der Fertigmacher Wagen östlich der Umlenkrolle kuppeln, hat er vorgängig beim Rangierspezialist Ablauf "15 Meter" im entsprechenden Gleis zu verlangen und die Bestätigung abzuwarten.

Verlangt der Fertigmacher „Förderanlage Beidrücken“, hat der Rangierspezialist Ablauf dies zusätzlich mit „15 Meter“ im System einzugeben und gibt die Bestäti-gung an den Fertigmacher.

Muss ein "15 Meter" oder ein „Förderanlage Beidrücken“ aus betrieblichen Grün-den aufgehoben werden, hat sich der Rangierspezialist Ablauf vorgängig mit dem Fertigmacher abzusprechen.

Der Fertigmacher hat mit dem Kuppeln bei den erstablaufenden Wagen zu begin-nen, das bedeutet er arbeitet grundsätzlich in der dem Förderwagen entgegenge-setzten Richtung. Die letzten 3 Wagen vor dem Förderwagen dürfen nur gekup-pelt werden, wenn dieser eindeutig stillsteht (Förderanlage Beidrücken verlangt oder Förderwagen gesperrt). Das Kuppeln oder Zusammenhängen von Wagen, die zwischen der Förderwagen-Garage und dem Förderwagen stehen, ist verbo-ten.

Von der vorgegebenen Arbeitsrichtung darf nur abgewichen werden, wenn sich der Mitarbeiter über den genauen Standort des Förderwagens vergewissert hat.

Entwurf

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R I-30121 Knoten RB Limmattal RBL

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 7/8

Zwischen die Wagen zu treten ist nur erlaubt, wenn der Standort des Förderwa-gens eindeutig bekannt ist und die Last gegen Entlaufen gesichert ist (Last auf Hemmschuhen, Handbremse angezogen, etc.)

Ins Gleis treten ist nur erlaubt, wenn sich der Förderwagen in genügender Entfer-nung (mindestens 20 m) befindet. Ein Förderwagen kann sich jederzeit bewegen.

Muss im Bereich der Förderwagengarage gekuppelt werden, ist der Förderwagen vorgängig beim Rangierspezialist Ablauf sperren zu lassen.

R Rangierbewegungen in die R-Gruppe

Während des Ablaufbetriebes WEST hat der Rangierspezialist Ablauf das Fahr-recht bis zum letzten Zwergsignal Richtung Ost auf der Ostseite der Richtungs-gleise.

Müssen während dem Ablaufbetrieb Rangierfahrstrassen von der Ostseite in die Richtungsgruppe eingestellt werden, ist vorgängig die Zustimmung des Rangier-spezialisten Ablauf einzuholen.

Wurde beim Rangierspezialist Ablauf Beidrücken (FABE) verlangt, darf keine Zu-stimmung zur Einfahrt ins entsprechende Richtungsgleis erteilt werden.

Werden Rangierbewegungen gegen den Ablaufbetrieb in die R-Gruppe ausge-führt, oder müssen in der R-Gruppe Lasten bewegt werden, hat der Rangierleiter die Zustimmung des Rangierspezialisten Ablauf und soweit nötig aller beteiligte Mitarbeiter einzuholen.

Grundsätzlich besteht keine Abhängigkeit zwischen den Stellwerken West und Ost über die R-Gleise. Richtung West – Ost liegt der Halteort beim Zwergsignal R-Gruppe Seite Ost. Richtung Ost – West liegt der Halteort spätestens vor der Förderwagengarage Seite West.

R Fahrrecht R-Gruppe (Gleise 611- 688)

Mit Ablaufbetrieb liegt das Fahrrecht beim Stellwerk West in Richtung West – Ost. Für Fahrten aus Richtung Ost in die R-Gruppe muss die Zustimmung vom Rangierspezialisten Ablauf vorliegen.

Ohne Ablaufbetrieb muss die Fahrrichtung beim jeweiligen Fahrdienstleiter ange-fragt werden.

Entwurf

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RBL Knoten RB Limmattal R I-30121

Seite 8/8 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

R SA Serviceanlage (Cargo): Areal Wagenreparatur

Die Weichen im Areal Wagenreparatur können wie folgt bedient werden:

• durch den Fahrdienstleiter am jeweiligen Stellwerk (Wagenreparatur Ost bzw. Wagenreparatur West). Es gelten die Vorschriften für Anlagen mit zentralisierten Weichen ohne Zwergsignale

oder

• durch den Rangierleiter via Funkfernsteuerung. Es gelten die Vorschriften für Anlagen mit nicht zentralisierten Weichen.

Eine kombinierte Bedienung ist nicht möglich.

Die beiden Räumungssignale zeigen bei Bedienung durch das Stellwerk immer den Begriff Rangieren gestattet.

Bei Bedienung durch die Funkfernsteuerung zeigen die Räumungssignale den Begriff Rangieren gestattet, beim Umstellvorgang der Weichen den Begriff Ran-gieren verboten.

Bei einer Weichenaufschneidung ist in jedem Fall der Fahrdienstleiter aufzubie-ten. Bis zur Störungsbehebung sind Rangierbewegungen verboten.

Entwurf

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R I-30121 Knoten Winterthur W

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/6

Bereich

R Vorbeifahrt an Einfahrsignalen durch Rangierbewegungen

Zwischen Winterthur – Winterthur Töss ist kein Streckengleis vorhanden. Des-halb werden die Rangierbewegungen immer als Rangierbewegungen auf Bahn-hofgebiet ausgeführt. Die Zustimmung erfolgt mündlich beim Rangierhaltsignal.

Oberwinterthur

Z Zugbeeinflussung an Wiederholungssignalen

Die Wiederholungssignale C**63, B**64 und C**65 gelten für Zugfahrten aus der Unterhaltsanlage Oberwinterthur (P) als Vorsignale. Dabei spricht die Zugbeein-flussung nicht an.

SA Serviceanlage Oberwinterthur Pünten (P)

Z Anwesenheitsmeldung des Lokführers

Der übernehmende Lokführer meldet seine Anwesenheit beim Zug vor der Fahr-zeugübernahme frühzeitig, aber frühestens 5 Minuten vor Abfahrt, dem Fahr-dienstleiter Sektor Winterthur. Zusätzlich sind dem Fahrdienstleiter allfällige im gleichen Gleis in Abfahrrichtung abgestellte Fahrzeuge zu melden.

Z Verständigung bei Fahrt nach Unterhaltsanlage statt Serviceanlage

Es erfolgt keine Verständigung des Lokführers, wenn die Fahrstrasse nach der Unterhaltsanlage Oberwinterthur eingestellt wird.

Z Abfahrt ab einer Gleisgruppe als Rangierbewegung

600-er Gruppe als Rangierbewegung bis zum Signal X611.

Entwurf

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W Knoten Winterthur R I-30121

Seite 2/6 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

R Kuppeln von Fahrzeugen

In den Gleisen 641-645 dürfen keine Fahrzeuge mit automatischen Kupplungen gekuppelt werden. Das Kuppeln wird an den vorgegebenen Stellen durch instru-ierte Mitarbeiter von ZBS durchgeführt.

UA Unterhaltsanlage Oberwinterthur (P)

R Rangierbewegung gegen Zugfahrstrasse

Unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeit sind in die Gleise 101-108 und 110 folgende Rangierfahrten gegen eingestellte Zugfahrstrassen, zu-sätzlich zu R 300.4 Ziffer 2.3.2, erlaubt:

- wenn das vom Rangierleiter verlangte Zielgleis der Rangierfahrt nach der einge-stellten Zugfahrstrasse liegt und kein unbegleitetes Schieben ausgeführt wird

oder

- wenn die Bedingungen für das Einstellen des Fahrweges ohne Verlangen erfüllt sind und das Zielgleis vor oder nach der eingestellten Zugfahrstrasse liegt.

Demzufolge haben Lokführer und Rangierleiter jederzeit Querfahrten von Zügen zu erwarten.

Z vmax Gleis 152 tiefer als am Hauptsignal angezeigt

In Gleis 152 befindet sich die Entsorgungsanlage, welche nur mit vmax 5 km/h be-fahren werden darf. Dies kann am Einfahrsignal nicht angezeigt werden. Der Fahrdienstleiter muss den Lokführer nicht verständigen, bevor er die Zustim-mung zur Einfahrt erteilt.

Z Anwesenheitsmeldung des Lokführers

Der übernehmende Lokführer meldet seine Anwesenheit beim Zug vor der Fahr-zeugübernahme frühzeitig, aber frühestens 5 Minuten vor Abfahrt, dem Fahr-dienstleiter Sektor Winterthur. Zusätzlich sind dem Fahrdienstleiter allfällige im gleichen Gleis in Abfahrrichtung abgestellte Fahrzeuge zu melden.

Z Verständigung bei Fahrt nach Serviceanlage statt Unterhaltsanlage

Es erfolgt keine Verständigung des Lokführers, wenn die Fahrstrasse nach der Serviceanlage Oberwinterthur Pünten eingestellt wird.

Z Abfahrt ab einer Gleisgruppe als Rangierbewegung

Gleise 143/144 und 154-164 als Rangierbewegung bis zu den Signalen J137 bzw. J138.

Entwurf

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R I-30121 Knoten Winterthur W

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/6

Winterthur

R Abstellen von Fahrzeugen

Abzustellende Fahrzeuge sind unmittelbar vor dem Prellbock bzw. Zwergsignal abzustellen, weitere Fahrzeuge haben aufzuschliessen. Andere Halteorte sind dem Fahrdienstleiter bekanntzugeben.

Winterthur Grüze

Z Vorbeifahrt an Halt zeigenden Ausfahr- oder Gleissignalen

Von Winterthur auf Gleise 2-5 einfahrende Güter- und Dienstzüge dürfen auf Winken des Rangierers über die Halt zeigenden Signale C4, C5 und C53 bis zum ersten Halt zeigenden Zwergsignal vorrücken.

Winterthur Töss und Winterthur Wülflingen

Fdl Einfahrt in einen Bahnhof ohne schienenfreie Zugänge

Die nachstehenden Vorschriften regeln die zu treffenden Massnahmen für die Einfahrt von Zügen mit Personenbeförderung und vorgeschriebenem Halt auf den örtlich nicht besetzten Bahnhöfen Winterthur Töss und Winterthur Wülflin-gen. Damit kann durch kundenseitige Massnahmen auf die betrieblichen Mass-nahmen gemäss R 300.6 Ziffer 5.1 verzichtet werden.

Bauliche Massnahmen:

Die gemäss AB EBV vorgeschriebenen Massnahmen, die dazu dienen,

• für die Reisenden den sicheren Bereich eindeutig erkennbar zu machen.

• den Zugang zum Zwischenperron geographisch eindeutig zu begrenzen.

• zu verhindern, dass die Reisenden auf dem schmalen Zwischenperron warten.

Unter anderem wird die Grenze zwischen dem sicheren Bereich und dem Gefah-renbereich mit einer Sicherheitslinie gekennzeichnet. Es sind am Zugang zum Zwischenperron Warntafeln gemäss R RTE 2490, Ziffer A5.1 aufzustellen.

Betriebliche Massnahmen

Die betrieblichen Massnahmen umfassen:

• Alle Züge mit Personenbeförderung und vorgeschriebenem Halt fahren auf das AG-nähere Gleis ein oder

• Die Lokführer werden gemäss R 300.6 Ziffer 5.1.4 verständigt und haben vom Anfang des Perrons mit Fahrt auf Sicht und höchstens 20 km/h ver-kehren.

Entwurf

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W Knoten Winterthur R I-30121

Seite 4/6 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Kundenseitige Massnahmen:

Die kundenseitigen Massnahmen dienen dazu, dass die Reisenden den Gefah-renbereich vor der Einfahrt des Zuges nicht betreten.

Die kundenseitigen Massnahmen umfassen:

• Information, sofern nötig (z.B. Flugblatt in alle Haushaltungen)

• Anleitung über das richtige Verhalten durch Kundenlenker

• Überprüfung des richtigen Verhaltens

Betriebliche Situation – Direktes Gleis AG entfernt

Situation Bauliche Massnah-men umgesetzt

Massnahmen erfor-derlich

Art der Massnahmen

Teilweise Kreuzungen

AG

1. 2.

Ja Ja betrieblich oder kundenseitig

Teilweise Kreuzung

Die haltenden Reisezüge haben nur zu gewissen Zeiten eine Kreuzung, d.h. die Kreuzung kann nicht als die Regel bezeichnet werden. Dies trifft zu, wenn der Taktfahrplan grundsätzlich keine Kreuzungen vorsieht, durch Fahrplanverdich-tungen aber teilweise Kreuzungen stattfinden.

Umsetzung kundenseitige Massnahmen

Änderung der betrieblichen Situation (z.B. Fahrplanänderung)

Für die Reisenden ent-steht eine neue Situa-tion. Das gewohnte Ver-halten kann zu Gefähr-dungen führen.

Massnahmen nötig

Die Lernphase ist abge-schlossen. Den Reisen-den ist die betriebliche Si-tuation bekannt.

Der Reisende ist mit der be-trieblichen Situation vertraut. Sein Verhalten richtet sich nach der bekannten betriebli-chen Situation, dies kann zu Gefährdungen führen.

Massnahmen nötig

Einfüh-rung

Gewohn-heit

Nachlässig-keit Entwurf

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R I-30121 Knoten Winterthur W

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 5/6

Vorgehen

Planung / Durchführung

[Phase 1]

Überprüfung kurzfristig

[Phase 2]

Überprüfung langfristig

[Phase 3]

Wie wird das ge-wünschte korrekte Ver-halten der Reisenden er-reicht?

Verhalten sich die Rei-senden korrekt?

Verhalten sich die Reisen-den korrekt?

Inhalt:

- Analyse Struktur der Reisenden (z.B. Schü-ler)

- Bestimmen Bahnhof- bezogener Massnah-men (z.B. Einsatz Kun-denlenker).

- Terminplanung erstellen

Massnahmen sind rechtzeitig (d.h. auch vor der Fahrplanände-rung) einzuleiten

Inhalt:

- Überprüfung Erfolg der Massnahmen (z.B. örtli-che Beobachtung, Be-fragung Lokführer)

Inhalt:

- periodische Überprüfung (zB. örtliche Beobachtung, Befragung Lokführer)

Phase 3: Überprüfung langfristig

Die beiden Bahnhöfe befinden sich seit mehreren Jahren in Phase 3, da sich die Situation mit teilweisen Kreuzungen nicht verändert hat. Halbjährlich überprüft I-B die Bahnhöfe und dokumentiert nachvollziehbar (z.B. Audits). Die entsprechen-den Termine werden im Voraus festgelegt. Zusätzliche Massnahmen sind not-wendig, wenn Hinweise auf falsches Verhalten vorliegen oder falsches Verhalten festgestellt wird.

Winterthur Wülflingen

R Unbegleitetes Schieben

Der bediente Führerstand darf sich maximal 100 m hinter der Spitze der Rangier-fahrt befinden.

Entwurf

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W Knoten Winterthur R I-30121

Seite 6/6 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

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R I-30121 Knoten Zürich ZUE

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/10

Bereich

R Vorbeifahrt an Einfahrsignalen durch Rangierbewegungen

Auf den nachfolgenden Abschnitten ist kein Streckengleis vorhanden. Deshalb werden die Rangierbewegungen immer als Rangierbewegungen auf Bahnhofge-biet ausgeführt. Die Zustimmung erfolgt am Zwergsignal. Bei den gestrichelten Linien sind keine Zugfahrten möglich.

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ZUE Knoten Zürich R I-30121

Seite 2/10 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Strecke Zürich PB T31-34 – Weinbergtunnel – (Zürich Oerlikon)

Z Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Güterwagen sind auf dem Abschnitt Zürich PB T31-34 – Weinbergtunnel – (Zü-rich Oerlikon exkl.) nicht zugelassen. (Grund: Sicherheitsbestimmungen und Überhöhungsfehlbeträge). Ausgenommen für Arbeiten im Tunnel sind benötigte Güterwagen zugelassen.

Mit Hilfskupplung geschleppte Fahrzeuge sind auf den Abschnitten Zürich PB T31-34 – Weinbergtunnel – (Zürich Oerlikon exkl.) sowie Zürich PB T31-34 – Langstrasse nicht zugelassen. Ausgenommen sind Abschleppfahrten für Hilfe-leistung im Störungsfall.

ZR Abschleppfahrten mit schweren Zügen (>500t)

Damit Abschleppfahrten in den Steigungen ohne Halt möglich sind, müssen die entsprechenden Signale auf Fahrt stehen. Dies gilt für:

- Rampe 37‰ Zürich PB T31-34 Richtung Zürich Vorbahnhof/Wiedikon

- Rampe 25‰ Notausgang A1 FLRS Seilergraben (Signale M131/231, K22/23) im Weinbergtunnel Richtung Zürich PB T31-34

- Unterquerungsbauwerk 35‰ Zürich Oerlikon.

Grundsätzlich ist bei Abschleppfahrten aus dem Weinbergtunnel das Befahren des Unterquerungsbauwerks in Zürich Oerlikon zu vermeiden.

RZA Reparaturzentrum Altstetten (P)

R Anmeldung

Während den Betriebszeiten (Mo – Fr. 06.30 bis 16.00 Uhr, Sa + So 06.30 bis 16.00 Uhr) muss der Rangierleiter und Lokführer bei Ein- und Ausfahrten in das RZA mit dem Rangierleiter RZA (079 745 40 70 oder 079 743 98 12) Kontakt aufnehmen, um sich gegenseitig über die auszuführenden Rangierbewegungen zu verständigen.

R vmax

Grundsätzlich gilt in der gesamten RZA vmax 10 km/h.

Im Gleis 6 (Prüfgleis) gilt für dynamische Messungen mit eingeschalteter Blink-lichtanlage:

- vmax 30 km/h, bei einer angemeldeten „Testfahrt“

- vmax 50 km/h bei einer angemeldeten „Testfahrt mit erhöhter Geschwindigkeit“ und eingestelltem Fahrweg U81 – U72.

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R I-30121 Knoten Zürich ZUE

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/10

Stettbach

Z Folgefahrt auf ein besetztes Gleis

Die Sicherungsanlage ist für Folgefahrten auf ein besetztes Gleis eingerichtet. Mit dem Besetztsignal wird eine Einfahrt auf ein besetztes Gleis signalisiert, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

- der vorausfahrende Zug ist mit der Zugspitze am Ausfahr- bzw Gleisabschnitt-signal am Perronende vorbeigefahren und

- der Zugschluss des vorausfahrenden Zuges ist mindestens 130 m ab dem Be-setztsignal zeigenden Hauptsignal entfernt.

Wenn der Besetztbalken vor der Weiterfahrt verlöscht, heisst dies, dass der nachfolgende Abschnitt vom vorausfahrenden Zug freigelegt worden ist.

Zürich Hardbrücke

Z Folgefahrt auf ein besetztes Gleis

Die Sicherungsanlage ist für Folgefahrten auf ein besetztes Gleis eingerichtet. Mit dem Besetztsignal wird eine Einfahrt auf ein besetztes Gleis signalisiert, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

- der vorausfahrende Zug ist mit der Zugspitze am Ausfahr- bzw. Gleisabschnitt-signal am Perronende vorbeigefahren und

- der Zugschluss des vorausfahrenden Zuges ist mindestens 130 m ab dem Be-setztsignal zeigenden Hauptsignal entfernt.

Wenn der Besetztbalken vor der Weiterfahrt verlöscht, heisst dies, dass der nachfolgende Abschnitt vom vorausfahrenden Zug freigelegt worden ist.

Zürich Herdern, PB, VB

ZR Fahrten zwischen Zürich Herdern, PB, VB und umgekehrt

Regelmässige Fahrten zwischen Zürich PB und Herdern verkehren als Zugfahrt. Kurzfristige Überfuhren werden als direkt geführte Rangierbewegung abgewi-ckelt.

In Fahrrichtung Zürich Herdern endigt die Zugfahrt vor folgenden Signalen:

- aus Richtung Hardbrücke bzw. Vorbahnhof: E404-415 / C318-326

- aus Richtung Altstetten: B404-415 / B325, 326.

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ZUE Knoten Zürich R I-30121

Seite 4/10 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

R Rangierbewegung gegen Zugfahrstrasse

Unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeit sind folgende Rangier-fahrten gegen eingestellte Zugfahrstrassen, zusätzlich zu R 300.4 Ziffer 2.3.2, er-laubt:

- wenn das vom Rangierleiter verlangte Zielgleis der Rangierfahrt nach der einge-stellten Zugfahrstrasse liegt und kein unbegleitetes Schieben ausgeführt wird

oder

- wenn die Bedingungen für das Einstellen des Fahrweges ohne Verlangen erfüllt sind und das Zielgleis vor oder nach der eingestellten Zugfahrstrasse liegt.

Demzufolge haben Lokführer und Rangierleiter jederzeit Querfahrten von Zügen zu erwarten.

R Sichern von Wagengruppen und Kompositionen in den Feldern

An allen Wagengruppen und Kompositionen ohne Lok, welche in den obenge-nannten Feldern abgestellt werden, sind die Handbremsen wie folgt anzuziehen:

- Gleise mit Abschluss (Prellbock) = Seite Prellbock

- Durchgehende Gleise = Seite Altstetten.

Wagen mit Scheibenbremsen sind zusätzlich mit Hemmschuhen zu sichern. Hemmschuhwarntafel anbringen.

R Rangierbewegungen in Zirkulationsgleisen

Die Lokführer aller nach den Zirkulationsgleisen M1, M2, K1, L23 und 404 gelei-teten Loks fahren unaufgefordert zum Zwergsignal Seite Zürich Altstetten.

R Gleis 795 Überwerfung Mitte

Es gilt:

- Auf Gleis 795 darf sich nur eine Fahrt befinden

- Wendefahrten dürfen nur Seite PB vorgenommen werden. Das Stellwerk Her-dern ist vorgängig zu verständigen

- Rangierbewegungen auf Gleis 795 zum Abstossen und Ablaufen von Wagen sowie Rückstellfahrten mit ganzen Zügen sind untersagt

- Indirekt geführte Rangierbewegungen über Gleis 795 dürfen nur mit einer Ran-gierlok mit Rangierleiter ausgeführt werden.

R Gleise 301, 391-P31 und 491-R16/P34

Rangierbewegungen auf Gleise 301, 391-P11-P21-P31, 491-R16 und 491-P24-P34 zum Abstossen und Ablaufen von Wagen sind untersagtverboten.

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R I-30121 Knoten Zürich ZUE

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 5/10

Zürich Herdern

Z Abfahrt ab einer Gleisgruppe als Rangierbewegung

800-er und 900-er Gruppe als Rangierbewegung bis zu den Signalen D425 bzw. D426.

Gleis 218/219 als Rangierbewegung bis zu den Signalen C325 bzw. C326 E.

Gleis 261-264 als Rangierbewegung bis zum Signal E404.

Z vmax Gleise 318-323 tiefer als am Hauptsignal angezeigt

Im Bereich der Gleise 318-323 sind Kurvenradien von minimal 150 Meter vorhan-den, welche mit vmax 30 km/h befahren werden dürfen. Dies kann am Einfahrsig-nal nicht angezeigt werden. Der Fahrdienstleiter muss den Lokführer nicht ver-ständigen, bevor er die Zustimmung zur Einfahrt erteilt.

R Hemmschuhe

In den Gleisgruppen 262-264, 404-415, 661-663, 801-813 und 901-911 der Ab-stell- und Unterhaltsanlage Herdern werden nur die grünen Hemmschuhe mit ei-ner Laschenweite von 80 mm eingesetzt.

Die grünen Hemmschuhe dürfen nur zum Sichern von Fahrzeugen verwendet werden. Das Abstossen und Ablaufenlassen von Fahrzeugen auf Hemmschuhe ist in den Gleisgruppen 262-264, 404-415, 661-663, 801-813 und 901-911 verbo-ten.

In der V-Gruppe (Gleis 105, 120-126 und 218-222) werden ausschliesslich gelbe Hemmschuhe verwendet (Schienenprofil IV). Das Abstossen von Fahrzeugen auf gelbe Hemmschuhe ist in der V-Gruppe erlaubt.

Zürich Mülligen

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Gleis 174 darf nur für Fahrten im Zusammenhang mit Die Schweizerische Post benutzt werden (Anschlussgleis).

R Einschränkungen für Fahrzeuge

Ablaufberg

Radius darf befahren werden von

750 m alle Fahrzeuge ausser solche mit Zeichen oder

« xxx m» dessen Mindestradius < 750 m beträgt

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ZUE Knoten Zürich R I-30121

Seite 6/10 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

R Rangierbewegung gegen Zugfahrstrasse

Unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeit sind in die Gleise 101-104 und 201-213 Ostteil (Seite Zürich Altstetten) folgende Rangierfahrten gegen eingestellte Zugfahrstrassen, zusätzlich zu R 300.4 Ziffer 2.3.2, erlaubt:

- wenn das vom Rangierleiter verlangte Zielgleis der Rangierfahrt nach der einge-stellten Zugfahrstrasse liegt und kein unbegleitetes Schieben ausgeführt wird

oder

- wenn die Bedingungen für das Einstellen des Fahrweges ohne Verlangen erfüllt sind und das Zielgleis vor oder nach der eingestellten Zugfahrstrasse liegt.

Demzufolge haben Lokführer und Rangierleiter jederzeit Querfahrten von Zügen zu erwarten.

Zürich Oerlikon

Z Folgefahrt auf ein besetztes Gleis

Die Sicherungsanlage ist für Folgefahrten auf ein besetztes Gleis eingerichtet. Mit dem Besetztsignal wird eine Einfahrt auf ein besetztes Gleis signalisiert, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

- der vorausfahrende Zug ist mit der Zugspitze am Ausfahr- bzw. Gleisabschnitt-signal am Perronende vorbeigefahren und

- der Zugschluss des vorausfahrenden Zuges ist mindestens 130 m ab dem Be-setztsignal zeigenden Hauptsignal entfernt.

Wenn der Besetztbalken vor der Weiterfahrt verlöscht, heisst dies, dass der nachfolgende Abschnitt vom vorausfahrenden Zug freigelegt worden ist.

Zürich PB A3-18

Z Abweichung vom normalen Halteort

Der Halteort für Lokzüge ist Mitte Hallengleis.

Z Einfahrt in ein besetztes Gleis

Die Gleise dürfen ab Prellbock auf einer Länge von 75 m (3 Reisezugwagen) be-legt sein, ohne dass der Lokführer verständigt wird und ohne dass das Besetzt-signal leuchtet.

Z Abfahrt der Lokzüge

Lokzüge sind Mitte Halle für die Abfahrt bereitzustellen.

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R I-30121 Knoten Zürich ZUE

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 7/10

Z Hilfssignale

Bei Störungen kann an den Signalen der X-Staffel (A3-18) das Hilfssignal ange-schaltet werden. Die Abfahrerlaubnis kann normal betätigt werden.

Der Fahrdienstleiter verständigt den Lokführer vor Beleuchtung des Hilfssignals quittungspflichtig, wenn die Zugspitze ausserhalb des Gleissignals steht und mit Hilfssignal ausgefahren werden muss.

ZR Perronrückmelder Zur Orientierung des Personals über eingestellte Fahrstrassen sind an den Per-rondächern Perronrückmelder installiert. Sie zeigen folgende Informationen:

A bei Fahrt zeigendem Gleissignal der X-Staffel E bei eingestellter Zugfahrtstrasse nach dem Hallengleis H bei angeschaltetem Hilfssignal R bei Fahrt mit Vorsicht zeigendem letztem Zwergsignal vor dem Hallengleis

in Fahrrichtung Halle Z bei Fahrt mit Vorsicht oder Fahrt zeigendem erstem Zwergsignal im Hallen-

gleis in Fahrrichtung Vorbahnhof.

Der Buchstabe A gilt analog eines Fahrtstellungsmelders und zeigt an, dass das zugehörige Hauptsignal aus diesem Gleis Fahrt zeigt. Diese Bestimmung darf gemäss R 300.6 Ziffer 3.6.1 nur für die Zustimmung zur Fahrt ohne Sicht auf das Hauptsignal angewendet werden, wenn sich die Zugspitze vor dem Gleissignal befindet.

Der Buchstabe H zeigt an, dass das zugehörige Hilfssignal aus diesem Gleis be-leuchtet ist und erlaubt dem Lokführer die Abfahrt mit Fahrt auf Sicht, wenn alle anderen Bedingungen für die Abfahrt erfüllt sind.

Der Buchstabe Z gilt als Zustimmung zur Rangierbewegung im betreffenden Hal-lengleis Richtung Vorbahnhof. Nach dem Perronrückmelder ist ein Hindernis oder ein Halt zeigendes Zwergsignal zu erwarten.

R Nachfahren in Kopfbahnhöfen

Ohne gegenteiligen Auftrag folgen die Loks des ankommenden Zuges bzw. die Spitzenpendel/Spitzentriebzüge dem ausfahrenden Zug oder der Rangierbewe-gung in Bremswegentfernung bis zum ersten Zwergsignal Seite Vorbahnhof. Für ankommende Spitzenwagen, die abgehängt und zurückgestellt werden, gilt das gleiche Vorgehen. Können die Fahrzeuge dem ausfahrenden Zug oder der Ran-gierbewegung nicht unmittelbar folgen, hat der Rangierleiter die Zustimmung für die Rangierbewegung beim Fahrdienstleiter einzuholen.

R Stehenlassen der Lok

Hat der Lokführer in seiner Einteilung den Vermerk ”Lok stehen lassen”, so darf das Triebfahrzeug erst verlassen werden, wenn dasselbe bzw. die Zugspitze ab-gekuppelt ist. Trifft kein Rangierer zum Abkuppeln ein, so ist der Fahrdienstleiter über GSM-R zu verständigen.

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ZUE Knoten Zürich R I-30121

Seite 8/10 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Zürich PB Nord

R Steuerung Anschlussgleisweiche 1011

Die Weiche 1011 (Gleis J64) ist eine vor Ort motorisierte Weiche, die nicht im Stellwerk rückgemeldet ist. Die Weiche ist mit Weichen-Lichtsignalen zur An-zeige der Weichenstellung ausgerüstet.

Rangierbewegungen Herdern – Nord sind mit dem Strassenbahnsignal S1a (Grundstellung „unbeleuchtet“) geregelt.

Rangierbewegungen Nord – Herdern sind mit dem rechtsaufgestellten Sperrsig-nal S1c (Grundstellung „unbeleuchtet“) geregelt.

Rangierbewegungen nach dem städtischen Anschlussgleis dürfen nur durch in-struiertes Personal ausgeführt werden.

R Abstossen und Ablaufen von Wagen

Rangierbewegungen zum Abstossen und Ablaufen von Wagen sind im Bereich Zürich PB Nord verboten (fehlende Zwergsignalkoppelung).

Zürich PB S41-44

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Thermische Fahrzeugen sind nur für Unterhalts- und Ereignisdienste freigege-ben. Bei der Trassenbestellung ist der Einsatz von thermischen Fahrzeugen an-zugeben und auf der Anordnung auszuweisen, damit die Rauchmeldeanlage ent-sprechend bedient werden kann.

Die Fahrwege über die Weichenverbindungen 1 – 5, 2 – 4, 8 – 12 und 9 –11 (Spurwechsel Rampe) in Richtung Stadelhofen sind für Güterzüge verboten.

Z Folgefahrt auf ein besetztes Gleis

Die Sicherungsanlage ist für Folgefahrten auf ein besetztes Gleis eingerichtet. Mit dem Besetztsignal wird eine Einfahrt auf ein besetztes Gleis signalisiert, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

- der vorausfahrende Zug ist mit der Zugspitze am Ausfahr- bzw. Gleisabschnitt-signal am Perronende vorbeigefahren und

- der Zugschluss des vorausfahrenden Zuges ist mindestens 130 m ab dem Be-setztsignal zeigenden Hauptsignal entfernt.

Wenn der Besetztbalken vor der Weiterfahrt verlöscht, heisst dies, dass der nachfolgende Abschnitt vom vorausfahrenden Zug freigelegt worden ist.

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R I-30121 Knoten Zürich ZUE

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 9/10

Zürich PB T31-34

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Thermische Fahrzeugen sind nur für Unterhalts- und Ereignisdienste freigege-ben. Bei der Trassenbestellung ist der Einsatz von thermischen Fahrzeugen an-zugeben und auf der Anordnung auszuweisen, damit die Rauchmeldeanlage ent-sprechend bedient werden kann.

Z Folgefahrt auf ein besetztes Gleis

Die Sicherungsanlage ist für Folgefahrten auf ein besetztes Gleis eingerichtet. Mit dem Besetztsignal wird eine Einfahrt auf ein besetztes Gleis signalisiert, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

- der vorausfahrende Zug ist mit der Zugspitze am Ausfahr- bzw. Gleisabschnitt-signal am Perronende vorbeigefahren und

- der Zugschluss des vorausfahrenden Zuges ist mindestens 130 m ab dem Be-setztsignal zeigenden Hauptsignal entfernt.

Wenn der Besetztbalken vor der Weiterfahrt verlöscht, heisst dies, dass der nachfolgende Abschnitt vom vorausfahrenden Zug freigelegt worden ist.

Z Einschränkungen Gefälle / Steigungen

Stellt der Lokführer von Zügen, welche Zürich PB T31-34 befahren fest, dass Fahrmotoren ausgeschaltet sind, hat er den Fahrdienstleiter zu informieren.

Der Zug muss die folgenden massgebenden Steigungen befahren können:

Zürich Wiedikon - Zürich PB T31-34 - Zürich Oerlikon: 22‰ Zürich Oerlikon - Zürich PB T31-34 - Zürich Wiedikon: 17‰ Zürich Altstetten - Zürich PB T31-34 - Zürich Oerlikon: 22‰ Zürich Oerlikon - Zürich PB T31-34 - Zürich Altstetten: 23‰.

Diese Steigungen können von folgenden Zügen bei guten Adhäsionsverhältnis-sen befahren werden:

- SBB Triebzüge, ETR 610, TGV POS, 2N2 und DPZ: mindestens ½ Traktion vor-handen

- ICE 401: mindestens 3 Traktionseinheiten vorhanden - Re 420 HVZ-Züge kurz: mindestens ½ Traktion vorhanden - Re 420 HVZ-Züge lang: mindestens ¾ Traktion vorhanden - 1 Re 460 ½ Traktion: höchstens 6 IC 2000- oder 7 EW IV-Wagen, inkl. Steuer-wagen

- 2 Re 460 ½ Traktion: höchstens 12 IC 2000- oder 14 EW IV-Wagen, inkl. Steu-erwagen

- 2 Re 460 ¾ Traktion: höchstens 18 IC 2000- oder 20 EW IV-Wagen, inkl. Steu-erwagen.

Sofern der Fahrdienstleiter nicht verständigt werden kann, ist der späteste Halte-ort jeweils das Gleis am Perron in Zürich Oerlikon, Zürich Wiedikon oder Zürich Altstetten.

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ZUE Knoten Zürich R I-30121

Seite 10/10 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Bei schlechten Adhäsionsverhältnissen sind ausgelastete Züge mit ausgeschal-teten Fahrmotoren in gegenseitiger Absprache zwischen Fahrdienstleiter und Lokführer über die A-Gruppe zu leiten.

Zürich Stadelhofen

Z Folgefahrt auf ein besetztes Gleis

Die Sicherungsanlage ist für Folgefahrten auf ein besetztes Gleis eingerichtet. Mit dem Besetztsignal an den Signalen B21, B22, F571, F42 und F43 wird eine Einfahrt auf ein besetztes Gleis signalisiert, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

- der vorausfahrende Zug ist mit der Zugspitze am Ausfahr- bzw. Gleisabschnitt-signal am Perronende vorbeigefahren und

- der Zugschluss des vorausfahrenden Zuges ist mindestens 130 m ab dem Be-setztsignal zeigenden Hauptsignal entfernt.

Wenn der Besetztbalken vor der Weiterfahrt verlöscht, heisst dies, dass der nachfolgende Abschnitt vom vorausfahrenden Zug freigelegt worden ist.

Zürich VB Feld Z

Z Abfahrt ab einer Gleisgruppe als Rangierbewegung

Feld Z als Rangierbewegung bis zu den Signalen Y3 bzw. Y4.

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R I-30121 (Coppet) – Nyon – Morges – (Lausanne) 111

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/6

Gland

R Strassenbahnbereich

Geschwindigkeit Es gilt Fahrt auf Sicht mit vmax 10 km/h.

Einschalten der Verkehrsregelungsanlage beim BÜ «Ballastière» Die Lichtsignalanlage wird örtlich vom Rangierleiter per Funk oder mit einem Vierkantschlüssel eingeschaltet. Die idealen Anstosspunkte sind per Merktafel für Impulsempfänger (R 300.2 Bild 265) angegeben. Da keine Gleisschlaufe für Impulsempfänger vorhanden ist, fehlt die Merktafel «Ende Gleisschlaufe für Im-pulsempfänger».

Morges

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Die Gleise 24, 25, 54, C10 und C11 sind für Profil EBV O2 freigegeben.

R Grube für Rollbockbetrieb

- Es sind nur Triebfahrzeuge zugelassen welche speziell angepasst wurden (Te III) oder einen Mindestabstand zwischen Schneeräumer und Schienenober-kante von 140 mm aufweisen.

- Auf der ganzen Länge der Grube gilt vmax 2 km/h.

- Rangierbewegungen mit Rangierseil sind auf der ganzen Länge der Grube verboten.

Nyon

R Eysinsgleis: Besondere Betriebsvorschriften

Allgemeine Bestimmungen Auf dem Eysinsgleis (Gleise 73 – E40 – E50 – E70 – E78 – E80 – E90) gelten aufgrund spezieller Ausrüstung zusätzliche ergänzende Betriebsvorschriften.

Die Neigung beträgt über 10‰, zwischen Gleis 1 und Gleis 73 23‰.

Es gilt vmax 30 km/h.

Die EVU bedienen die Schlüsselweichen vor Ort mit dem für alle Weichen pas-senden Schlüssel. Ein Reserveschlüssel befindet sich im früheren Zentralstell-werk Nyon. Alle Weichenstränge zu den Anschlussgleisen sind mit einem Sperr-schuh oder einer Entgleisungsvorrichtung gesichert.

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111 (Coppet) – Nyon – Morges – (Lausanne) R I-30121

Seite 2/6 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Situationsplan

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R I-30121 (Coppet) – Nyon – Morges – (Lausanne) 111

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/6

Bahnübergangsanlagen

BUe km Name Sicherung strassenseitig

BUe 1 0.618 Clémenty Lichtsignale/Andreaskreuz gemäss 1

BUe 0.640 nicht in BUe Clémenty integriert

BUe 2 0.821 Rayon de soleil Wechselblinker/Andreaskreuz gemäss 2

BUe 0.944 Andreaskreuz

BUe 3 0.952 de la Barillette Andreaskreuz

BUe 4 1.087 du Stand Andreaskreuz

BUe 5 1.435 Andreaskreuz

BUe 6 1.676 Champ-Colin Wechselblinker/Andreaskreuz gemäss 2

BUe 7 1.853 Bonne-Terre Andreaskreuz

BUe 8 2.167 d'Ucar Wechselblinker/Andreaskreuz gemäss 2

BUe 2.259 du Nipy Andreaskreuz

1 Die Anlage wird per Rangierfunk oder mit Vierkantschlüssel am Schaltkasten vor Ort eingeschaltet. Dadurch wird:

• das Rotlicht an den Strassen-Lichtsignalen angesteuert

• am Rangiersignal ME40 der Begriff Zustimmung zur Rangierbewegung o-der Rangieren gestattet angezeigt

• das Kontrolllicht eingeschaltet

Das Kontrolllicht erlischt jeweils 25 Sekunden nach der Einschaltung. Die Stras-sensignal-Ansteuerung wird nach dem Befahren des Gleisstromkreises durch die letzte Achse ausgeschaltet oder andernfalls 135 Sekunden nach der Einschal-tung.

2 Jede Anlage wird per Rangierfunk oder mit Vierkantschlüssel am Schaltkasten vor Ort eingeschaltet. Dadurch werden:

• die Wechselblinker der Strassensignalisierung eingeschaltet

• die Kontrolllichter eingeschaltet

Die Kontrolllichter erlöschen jeweils 15 Sekunden nach der Einschaltung. Die Wechselblinker erlöschen nach Befahren des BUe durch die Fahrt oder andern-falls 125 Sekunden nach der Einschaltung.

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111 (Coppet) – Nyon – Morges – (Lausanne) R I-30121

Seite 4/6 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Rangiersignal ME40 Die Bedienung ist nur per Rangierfunkt oder Vierkantschlüssel möglich. Im Fall einer Störung (Signal dunkel oder zeigt weiterhin Halt für Rangierbewe-gung) muss der Rangierleiter die Zustimmung zur Vorbeifahrt beim Fahrdienstlei-ter einholen.

Fahrbegriff (gem. R 300.2)

Situation/Bedingungen Verlangtes Verhalten

Halt für Rangier-bewegung

Grundstellung oder nach Fahrstrassenan-forderung mit Start-punkt Zwergsignal 34c: - Gleis 73 besetzt oder - Zwergsignal 34c Halt

Halt vor dem Rangiersignal

Rangieren gestattet

Beleuchtung BUe 1 dunkel und/oder ge-stört

und - Zwergsignal 34c Fahrt oder Fahrt mit Vorsicht und Gleis 73 frei

Normalfall: Zwischenschritt beim Anfor-dern des Fahrwegs (vor Einschalten des BUe 1) oder

Störung: nach der Einschaltanforderung der BUe 1 funktioniert dieser nicht (Stö-rung): Der BUe muss gemäss Prozess «Befahren einer gestörten BUe-An-lage», R 300.9 bzw. R-I 30111, befah-ren werden

Zustim-mung für Rangier-bewegung

- Beleuchtung BUe 1 eingeschaltet (gem. Ziffer 5.2)

- Gleis 73 frei

- Zwergsignal 34c Fahrt oder Fahrt mit Vorsicht

Zustimmung zur Fahrt Richtung Bahn-hof Nyon.

Damit das Signal diesen Begriff zeigt, muss folgende Bedienreihenfolge ein-gehalten werden.

a) Fahrstrasse mit Startpunkt Zwergsignal 34c verlangen

b) Fahrbegriff «Rangieren gestat-tet» abwarten

c) BUe 1 einschalten

St-Prex

ZR Unterschreitung minimal erforderlicher Gleisabstand

Die Distanz zwischen den Gleisachsen der Gleise 4 und 5 (4.7m) entspricht nicht

dem im R I-30111, 4.2 vorgeschriebenen Abstand ACTS. Beim Aufstellen von

Wagen bzw. Verladearbeiten mit ACTS-Containern im Gleis 5, muss die EVU

Entwurf

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R I-30121 (Coppet) – Nyon – Morges – (Lausanne) 111

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 5/6

(z.B. Cargo) die Sicherung von Gleis 4 beim Fahrdienstleiter verlangen und de-ren Aufhebung nach Beendigung der Arbeiten zwingend zu veranlassen.

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Die Gleise 23, 24, 33 und 34 sind für Profil EBV O2 freigegeben.

Entwurf

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111 (Coppet) – Nyon – Morges – (Lausanne) R I-30121

Seite 6/6 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Entwurf

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R I-30121 (Bern) – Burgdorf – (Olten) 141

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/2

Strecke Rothrist – Burgdorf – Mattstetten

Z CAB-Fahrerlaubnis

Erhält der Lokführer eines nicht auf die Strecke mit Führerstandsignalisierung verkehrenden Zuges eine CAB-Fahrerlaubnis, hat er den Zug sofort anzuhalten. Der Lokführer verständigt den Fahrdienstleiter und trennt die ETCS-Fahrzeug-ausrüstung (Betriebsart «Isolation» IS) ab.

Hindelbank

Z Abweichungen vom normalen Halteort

von Olten Gleis 3 Halteort vor dem Übergang

Langenthal GB

R Einschränkungen für Fahrzeuge

Ablaufberg

Radius darf befahren werden von

250 m alle Fahrzeuge ausser solche mit Zeichen oder

« xxx m» dessen Mindestradius < 250 m beträgt

R Einschränkungen für Fahrzeuge

In Langenthal GB sind Abläufe von Wagen und Wagengruppen bis maximal 8 Achsen ohne bediente Handbremse zugelassen.

Rothrist

Fdl Initialisierung Warnanlage

Der Fahrdienstleiter darf den Befehl INIT nur verwenden, wenn:

• Der Warnbereich gestört ist

• Keine Fahrten mehr stattfinden und keine Fahrstrassen in den Warnbe-reich eingestellt sind

• Die Warnung im Warnbereich durch andere Massnahmen sichergestellt sind

Entwurf

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141 (Bern) – Burgdorf – (Olten) R I-30121

Seite 2/2 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Entwurf

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R I-30121 (Lausanne) – Cossonay-Penthalaz – Tüscherz – (Biel/Bienne) 301

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/4

Strecke (Lausanne) – Daillens – Vallorbe – Landesgrenze CH/F

ZR Zulassung von Fahrzeugen

Auf der Strecke (Lausanne) – Daillens – Vallorbe – Landesgrenze CH/F sind fol-gende, das Profil EBV O1 überschreitende Fahrzeuge zugelassen:

- Triebzüge der Bauart TGV 2N2

Chavornay

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Gleise 91 und 94 sind für Wagen mit gefährlichen Gütern verboten.

Cornaux

R Einschränkungen für Fahrzeuge

Ablaufberg

Radius darf befahren werden von

300 m alle Fahrzeuge ausser solche mit Zeichen oder

« xxx m» dessen Mindestradius < 300 m beträgt

Cossonay-Penthalaz

ZR Unterschreitung minimal erforderlicher Gleisabstand

Die Distanz zwischen den Gleisachsen der Gleise 7 und 8 (4.5 m) entspricht

nicht dem im R I-30111, 4.2 vorgeschriebenen Abstand ACTS. Beim Aufstellen

von Wagen bzw. Verladearbeiten mit ACTS-Containern im Gleis 7, muss die EVU (z.B. Cargo) die Sicherung von Gleis 8 beim Fahrdienstleiter verlangen und deren Aufhebung nach Beendigung der Arbeiten zwingend zu veranlassen.

Daillens

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Gleise 3, 4 und 33 dürfen nur für Fahrten in Zusammenhang mit Die Schweizeri-sche Post benutzt werden (Anschlussgleis).

Entwurf

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301 (Lausanne) – Cossonay-Penthalaz – Tüscherz – (Biel/Bienne) R I-30121

Seite 2/4 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Eclépens

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

In Gleis 37 (Anschlussgleis) sind nur die nachfolgend aufgeführten Fahrzeu-gen/Sendungen freigegeben:

- Alle Triebfahrzeuge (ausser Profil EBV O2) sowie alle Güterwagen ohne Lade-massüberschreitungen

- Aussergewöhnliche Sendungen mit Lademassüberschreitungen gemäss AS-eeee-0945/0949

- Weichentransporte gemäss AS-eeee-0119/0120.

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Gleis 37 darf nur für Fahrten in Zusammenhang mit Die Schweizerische Post be-nutzt werden (Anschlussgleis).

Neuchâtel

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

In Gleis A7 sind Fahrzeuge gemäss Profil EBV O2 verboten.

Z Abweichungen vom normalen Halteort

von Yverdon Gleis A4, A5 ICN mit Mehrfachtraktion: Halteort auf Höhe Gleissignal

Neuchâtel-Serrières

Z Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Für Reisende geöffnete Fahrzeuge dürfen auf dem Viadukt über die Serrières nicht anhalten.

Vaumarcus

Z Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Es ist nur ein Bahnsteig Seite Berg vorhanden. Die Regiozüge der Richtung Gor-gier-St-Aubin – La Lance müssen auf dem rechtsliegenden Gleis verkehren.

Vufflens-La-Ville

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Gleise 3, 4 und 13 dürfen nur für Fahrten in Zusammenhang mit SEVA benutzt werden (Anschlussgleis).

Entwurf

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R I-30121 (Lausanne) – Cossonay-Penthalaz – Tüscherz – (Biel/Bienne) 301

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/4

Yverdon

Z Abweichungen vom normalen Halteort

von Neuchâtel Gleis A5

Gleis A6

Gleis A7

Halt vor dem Zwergsignal 22D

Halt vor dem Zwergsignal 25D

Halt vor dem Zwergsignal 25C

von Lausanne Gleis A4

Gleis A5

Gleis A6

Gleis A7

Halt vor dem Zwergsignal 54A

Halt vor dem Zwergsignal 53A

Halt vor dem Zwergsignal 52A

Halt vor dem Zwergsignal 51A

Entwurf

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301 (Lausanne) – Cossonay-Penthalaz – Tüscherz – (Biel/Bienne) R I-30121

Seite 4/4 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Entwurf

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R I-30121 (Biel/Bienne) – Pieterlen – Wangen b O – (Olten) 311

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/2

Strecke Solothurn - Oensingen

Z CAB-Fahrerlaubnis

Erhält der Lokführer eines nicht auf die Strecke mit Führerstandsignalisierung verkehrenden Zuges eine CAB-Fahrerlaubnis, hat er den Zug sofort anzuhalten. Der Lokführer verständigt den Fahrdienstleiter und trennt die ETCS-Fahrzeug-ausrüstung (Betriebsart Isolation IS) ab.

Bellach

Z Haltepunkt Bellach

Es gelten für die Abfahrt dieselben Bestimmungen wie für Haltestellen.

Niederbipp

R Gleis 22 ASM

Rangierbewegungen nach Gleis 22 ASM dürfen nur mit Zustimmung der ASM stattfinden. Die Zustimmung ist beim Fahrdienstleiter Niederbipp ASM einzuho-len.

Hägendorf Bahntechnik Center

R Anmeldung

Während den Betriebszeiten Mo – Fr 07.00 bis 16.00 Uhr muss sich der Rangier-leiter bei Fahrten nach Gleis 72 beim Bahntechnik Center Telefon 051 229 50 48 zwingend voranmelden.

R vmax reduziert

Im Bereich der Kranbahn-Stützen gilt vmax 20 km/h.

Bei allen Strassenübergängen gilt vmax 10 km/h.

Härkingen Paketpost

Fdl Initialisierung Warnanlage

Der Fahrdienstleiter darf den Befehl INIT nur verwenden, wenn:

• Der Warnbereich gestört ist

• Keine Fahrten mehr stattfinden und keine Fahrstrassen in den Warnbe-reich eingestellt sind

• Die Warnung im Warnbereich durch andere Massnahmen sichergestellt sind

Entwurf

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311 (Biel/Bienne) – Pieterlen – Wangen b O – (Olten) R I-30121

Seite 2/2 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Oensingen

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

In Gleis 1 sind Ladungen des Kombinierten Verkehrs (HK) grösser als P60/384 – C60/384 – NT50/375 verboten.

Solothurn

R Verlängertes Bahnhofgleis Solothurn – Büren an der Aare km 95.660

Die Grenze zwischen dem zentralisierten Bereich Solothurn und dem nicht zentralisierten Bereich liegt beim Rangierhaltsignal km 80.823.

Entwurf

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R I-30121 (Bern) – Ostermundigen – (Thun) – Reichenbach i.K. 322

Reichenbach i.K. – Kandersteg – (Brig) 351

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/5

Strecke Thun - Brig

Z Einschränkungen Gefälle/Steigungen

Ce 4/6 darf nach den Vorschriften für starkes Gefälle Kat. B verkehren.

BLS-Traktoren Tm und Tea dürfen mit und ohne Anhängelast nach Bremsver-hältnis und Streckentabelle RADN verkehren. Ist ohne Anhängelast nur die Klotz-bremse wirksam gilt vmax 40 km/h.

Strecke Spiez – Heustrich

ZR Selbstrettung Hondrichtunnel

Ausrüstung für die Selbstrettung (entgegen Basisausrüstung R I-30111):

- Handlauf (ohne Alarmauslösung)

- Fluchtweg markiert

- Hilfsbeleuchtung / Dauerbeleuchtung.

Strecke Spiez – Brig

Z Kritischer Schienenzustand

Wenn Lokführer kritische Schienenverhältnisse feststellen, melden sie dies dem Fahrdienstleiter. Dieser verständigt den Dispatcher.

Der Dispatcher meldet die kritischen Schienenverhältnisse den EVU. Diese ver-anlassen, wenn notwendig, die Verstärkung der Traktionsmittel an Zügen Spiez – Brig in Einfachtraktion mit folgenden Anhängelasten:

4-achsige Lok = 400 t 6-achsige Lok = 600 t

Sobald sich die Witterungsverhältnisse bessern, werden die EVU durch den Dis-patcher entsprechend verständigt.

Strecke Reichenbach - Frutigen

R Anschlussgleis Wengi

Das Abstellen von Wagen im Streckengleis ist verboten.

Entwurf

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322 (Bern) – Ostermundigen – (Thun) – Reichenbach i.K. R I-30121

351 Reichenbach i.K. – Kandersteg – (Brig)

Seite 2/5 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Strecke Frutigen – Brig

Z Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Dieseltraktion ist nur zulässig mit elektrischer Vorspannlok, ausgenommen bei Fahrten mit Triebfahrzeugen, die normalerweise im Rangierdienst eingesetzt sind, für Fahrten der Unterhaltsdienste der Infrastruktur, Fahrten für Hilfeleistun-gen und Versuchsfahrten der Infrastruktur.

Strecke Goppenstein - Hohtenn

ZR Selbstrettung Hohtenn- und Mittalgrabentunnel I und II und Hohtenn-

tunnel

Ausrüstung für die Selbstrettung (entgegen Basisausrüstung R I-30111):

- Handlauf (ohne Alarmauslösung)

- Fluchtweg markiert

- Hilfsbeleuchtung / Dauerbeleuchtung

- Querverbindung zum anderen Streckengleis.

Für die Einleitung von Sofortmassnahmen bzw. die Sicherung bei Alarm / Be-triebsstörung sind die Gleise 151 – 153 und 251 – 253 als durchgehend doppel-spurig geführter Tunnelabschnitt zu betrachten.

Eine allfällig vorgeschriebene Fahrt auf Sicht darf erst aufgehoben werden, wenn

- die Freigabe beider Streckengleise durch die Interventionsdienste erfolgt, oder

- der Lokführer der alarmauslösenden Fahrt bestätigt, dass keine Personen den Zug verlassen haben.

Strecke Goppenstein - Brig

Z Brandausbruch am Bahnkörper

Um bei einem Brand das Ausbreiten des Feuers durch den Fahrtwind möglichst zu vermeiden, beträgt die vmax über den betroffenen Abschnitt 50 km/h. Der Fahr-dienstleiter ordnet die Geschwindigkeitsermässigung an.

Blausee-Mitholz

R Sichern von Fahrzeugen

Müssen Wagen im Hauptgleis abgestellt werden, so sind diese durch Bedienen von Feststellbremsen gegen Entlaufen zu sichern. Im oder vor Gefälle sind zu dem die Vorgaben gemäss FDV zu beachten.

Entwurf

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R I-30121 (Bern) – Ostermundigen – (Thun) – Reichenbach i.K. 322

Reichenbach i.K. – Kandersteg – (Brig) 351

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/5

Frutigen

Z Gleis 8-438

Die Annahme von Fahrten in Frutigen ist so zu wählen, dass Fahrten von und nach dem EIZ innerhalb von 7 Minuten in alle Richtungen gewährleistet sind.

Um die Weiche 60 im Ereignisfall (zeitkritische Ausfahrten der Intervention zur Ereignisbewältigung) freizulegen, ist hinter das entsprechende Zwergsignal (ZS8A) zu fahren. Nach Verständigung durch den Fahrdienstleiter ist von Gleis 438 nach Gleis 8 -113/213 unbegleitetes Schieben als Rangierbewegung mit Schritttempo zugelassen.

R vmax Hallen Erhaltungs- und Interventionszentrum (EIZ)

In der Halle Erhaltung (Gleise 963, 964 und 965) sowie in der Halle Intervention (Gleise 972, 971 und 983) ist vmax 5 km/h zulässig.

Gümligen

Fdl Betriebsartenumschaltung

Die Betriebsartenumschaltung vtief vhoch ist nur zulässig, wenn keine Rangier-bewegungen oder abgestellte Fahrzeuge im Wirkungsbereich vorhanden sind. Ebenfalls dürfen keine Fahrten mit Hilfssignal oder Vorbeifahrt an Halt zeigenden Signalen stattfinden.

Gwatt

R Rangierbewegungen 4 - 34

Rangierbewegungen von Gleis 4 nach 34 und umgekehrt müssen bei dunkelge-schalteten Zwergsignalen ausgeführt werden.

Sp

Ka

Vi

4388

EIZ

113

213

Weiche 60

FrutigenErhaltungs- und

Interventionszentrum

EIZ

Entwurf

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322 (Bern) – Ostermundigen – (Thun) – Reichenbach i.K. R I-30121

351 Reichenbach i.K. – Kandersteg – (Brig)

Seite 4/5 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Entwurf

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R I-30121 (Bern) – Ostermundigen – (Thun) – Reichenbach i.K. 322

Reichenbach i.K. – Kandersteg – (Brig) 351

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 5/5

Heustrich

R Anschlussgleis Hondrich Süd (Vigier)

Für Fahrten vom Anschlussgleis Vigier in die Gleise 323/324 kann durch den Fahrdienstleiter eine Zustimmung zur Vorbeifahrt an den Rangierhalttafeln für mehrere Fahrten generell erteilt werden. Der Rangierleiter ist quittungspflichtig zu verständigen.

Nach Beendigung der Rangierfahrten verständigt der Rangierleiter den Fahr-dienstleiter quittungspflichtig.

Kandersteg

R Einschränkung Gleis 25 (Senkanlage)

Das Befahren von Gleis 25 ist nur für das Zustellen bzw. Abholen von Fahrzeu-gen in/aus Gleis 25 und allenfalls bei Störungen gestattet. Der Rangierleiter hat den Fahrweg nach/via Gleis 25 explizit zu verlangen.

Spiez

Z Einfahrt von Heustrich in besetztes Gleis 15

Zum Vereinen von Reisezügen bei besetzen Einfahrten in Gleis 15 kann sich das Hindernis bereits 50 Meter nach dem Gleisabschnittsignal J35 befinden. Ab dem Gleisabschnittsignal J35 ist mit Fahrt auf Sicht vmax 10 km/h zu fahren.

Z Einfahrt von Einigen in besetztes Gleis 35

Zum Vereinen von Reisezügen bei besetzen Einfahrten in Gleis 35 kann sich das Hindernis bereits 50 Meter nach dem Gleisabschnittsignal H15 befinden. Ab dem Gleisabschnittsignal H15 ist mit Fahrt auf Sicht vmax 10 km/h zu fahren.

Entwurf

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R I-30121 (Bern) – Langnau – (Luzern) 331

332

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/2

Gümligen

Fdl Betriebsartenumschaltung

Die Betriebsartenumschaltung vtief vhoch ist nur zulässig, wenn keine Rangier-bewegungen oder abgestellte Fahrzeuge im Wirkungsbereich vorhanden sind. Ebenfalls dürfen keine Fahrten mit Hilfssignal oder Vorbeifahrt an Halt zeigenden Signalen stattfinden.

Langnau

Z Abweichungen vom normalen Halteort

Reisezüge Gleis 3 Sofern möglich Halt entlang der Perronrampe vermeiden

R Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Das Rangieren mit Reisezugwagen von Gleis 1 nach Gleis 371 über Weichen 31 und 33 (oder umgekehrt) ist verboten.

Entwurf

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331 (Bern) – Langnau – (Luzern) R I-30121

332

Seite 2/2 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Entwurf

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R I-30121 Spiez – Interlaken Ost 361

Spiez – Zweisimmen 362

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/3

Strecke Interlaken Ost - Interlaken West

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

- Im Zug dürfen an der gleichen Stelle höchstens zwei Triebfahrzeuge mit einer Meterlast von mehr als 5,3 t/m verkehren.

- Zwischen einzelnen Wagen nach D3 muss ein Abstand von ca. 80 m ohne Wagen nach D3 eingehalten werden.

Strecke Interlaken Ost - Zweisimmen

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

ICN dürfen nur in Einfachtraktion verkehren.

Strecke Spiez – Zweisimmen

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

- Höchstens 3 Triebfahrzeuge pro Zug zulässig

- Streckenklasse D2: zulässig

- Streckenklasse D3: nur 1 Wagen pro Zug zulässig

Faulensee

Z Haltepunkt Faulensee

Es gelten für die Abfahrt dieselben Bestimmungen wie für Haltestellen.

Interlaken Ost

R Rangierbewegungen in den nicht zentralisierten Bereichen „Güteran-

lage“ und „Werkstätte Bönigen“

Übergangspunkte sind:

- Bahnhof Güteranlage: Weiche 26 für Gleis 324, Weiche 28 für Gleis 333

- Güteranlage Werkstätte: Bahnübergang Geissgasse

Es werden folgende Funkkanäle verwendet:

- Rangierleiter P SBB 75

- Werkstätte Bönigen 88

Entwurf

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361 Spiez – Interlaken Ost R I-30121

362 Spiez – Zweisimmen

Seite 2/3 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Vor Fahrten in den nichtzentralisierten Bereich Güteranlage meldet sich der Rangierer über Funkkanal 75, bei Fahrten in den nichtzentralisierten Bereich Werkstätte Bönigen auf Funkkanal 88 bei den anderen Rangierern an.

Der Bahnübergang Geissgasse ist durch das Spitzenfahrzeug mit vmax 10 km/h zu befahren.

R Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge Werkstätte Bönigen

Das Befahren der Weichen 4 und 8 in ablenkender Stellung ist für den TGV ver-boten.

Entwurf

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R I-30121 Spiez – Interlaken Ost 361

Spiez – Zweisimmen 362

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/3

Interlaken West

R Befahren der Weiche 16 bzw. Weiche 23

Das Befahren der Weiche 16 sowie der Weiche 23 in Stellung nach Weiche 24 darf nur erfolgen, wenn die EV 30 abgeklappt ist. Das Umlegen der EV 30 ist beim Fahrdienstleiter zu verlangen.

Leissigen

Z Startende Züge Richtung Spiez

Die Zugspitze startender Züge in Gleis 3 Richtung Spiez soll sich nach Möglich-keit vor der Metertafel 18.460 befinden. Grund: vorgelagerte Balisengruppe (ETCS L1 LS).

Spiez

Z Einfahrt von Interlaken in besetztes Gleis 15

Zum Vereinen von Reisezügen bei besetzen Einfahrten in Gleis 15 kann sich das Hindernis bereits 50 Meter nach dem Gleisabschnittsignal J35 befinden. Ab dem Gleisabschnittsignal J35 ist mit Fahrt auf Sicht vmax 10 km/h zu fahren

Z Einfahrt von Wimmis in besetztes Gleis 35

Zum Vereinen von Reisezügen bei besetzen Einfahrten in Gleis 35 kann sich das Hindernis bereits 50 Meter nach dem Gleisabschnittsignal H15 befinden. Ab dem Gleisabschnittsignal H15 ist mit Fahrt auf Sicht vmax 10 km/h zu fahren.

Entwurf

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R I-30121 (Bern / Holligen) – Schwarzenburg 372

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/4

Strecke Fischermätteli – Schwarzenburg

ZR Sicherungsanlagen

- Automatischer Block ohne Zugschlusskontrolle

- Die ganze Strecke wird ferngesteuert

ZR Fahrstrassensicherung

Auf den Bahnhöfen Köniz bis Mittelhäusern sind alle in der Einfahr- und Ausfahr-fahrstrasse liegenden Weichen in der Grundstellung verschlossen.

ZR Deponierung der Weichenschlüssel

Die Weichenschlüsselkasten in Köniz, Gasel und Mittelhäusern befinden sich am Schaltposten, in Niederscherli am Mast Nr. 18 und in Schwarzenburg am Mast Nr. 26 vis-à-vis Güterschuppen und beim Schaltposten.

Zugriffsmöglichkeit durch den zuständigen Fahrdienstleiter, technische Fach-dienste sowie Lokführer BLS.

ZR Signale (Köniz – Schwarzenburg)

Einfahrsignale Köniz, Gasel, Niederscherli, Mittelhäusern und Lanzenhäusern signalisieren nur Halt und Fb 1. Schwarzenburg signalisiert Halt, Fb 1 für Fahrt in Gleis 2, Fb 6 für Fahrt in Gleis 1 und bei beleuchtetem Besetztsignal Fb 2 für Fahrt in Gleis 2.

Ausfahrvorsignale sind nicht vorhanden.

Ausfahrsignale signalisieren nur Halt und Fb 1. Auf allen Bahnhöfen ist für jede Fahrrichtung nur ein Gruppenausfahrsignal vor-handen.

Hilfssignale sind nicht vorhanden.

Entwurf

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372 (Bern / Holligen) – Schwarzenburg R I-30121

Seite 2/4 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

ZR Auffahrbare Weichen (AB zu R 300.2)

Auf den Bahnhöfen Köniz, Gasel, Niederscherli und Mittelhäusern sind beid-seitig die in beide Hauptgleise führenden Weichen als betrieblich auffahrbare Weichen vorhanden.

Von der Weichenwurzel her ist eine auffahrbare Weiche nur in einer der beiden Stellungen auffahrbar. Die auffahrbare Stellung (Grundstellung) ist bei Tag und Nacht durch ein weiss-grünes Weichensignal nach R 300.2, Bild 255 bzw. 257, die nicht auffahrbare Stellung durch ein weisses Weichensignal nach R 300.2, Bild 238 bzw. 239 gekennzeichnet.

Sobald eine auffahrbare Weiche mit der ersten Achse aufgefahren wird, darf kei-nesfalls auf der Weiche zurückgerollt oder -gefahren werden. Dies führt zur Zer-störung der Weiche.

Die Weichen können für das Befahren des andern Gleises gestellt werden, dür-fen dann jedoch nicht aufgefahren werden.

Die auffahrbaren Weichen werden elektrisch in ihrer Endlage überwacht und im Ein- und Ausfahrsignal kontrolliert. Geht eine auffahrbare Weiche nach dem Auf-fahren nicht in ihre Grundstellung zurück, kann das Einfahrsignal nicht mehr auf Fahrt gestellt werden.

Die Endlage der auffahrbaren Weichen wird in den Einfahrsignalen überwacht; deshalb entfällt die Überwachung mit dem weissen Licht gemäss R 300.2, Bild 254.

Das Auffahren von Weichen durch Rangierbewegungen im Bahnhof sowie durch Kleinwagen ist verboten. Für solche Fahrten sind die auffahrbaren Weichen mit dem auf dem Bahnhof deponierten Schlüssel zu entriegeln und von Hand umzu-legen. Ausgenommen sind Reisezüge, die auf einem Unterwegsbahnhof wen-den. Für das Umstellen darf die auffahrbare Weiche aufgefahren werden.

Entwurf

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R I-30121 (Bern / Holligen) – Schwarzenburg 372

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/4

ZR Rangiersignale mit Zusatzinformationen (Köniz – Schwarzenburg)

Bei den Ausfahrsignalen sind Rangiersignale angebracht, welche zusätzliche In-formationen an Züge und Rangierbewegungen auf die Strecke geben.

Sie können folgende Begriffe zeigen:

Grundstellung Rangierhaltsignal gemäss R 300.2, Bild 304 (nachts nicht angeleuchtet). Halt für Rangierbewegungen vor dem Signal. Gilt das Signal für meh-rere Gleise, ist der Halteort beim Sicherheitszeichen der betreffenden Weiche.

Rangieren gestattet gemäss R 300.2, Bild 309 (3 Lampen senkrecht übereinander). Rangierbewegungen sind gestattet über die Einfahr-weiche hinaus bis zu den Rangiergrenzen. Auffahrbare Weichen dür-fen dabei nicht aufgefahren werden. Ausgenommen sind Reisezüge, die auf einem Unterwegsbahnhof wenden. Für das Umstellen darf die auffahrbare Weiche aufgefahren werden.

Rangierhaltsignal gemäss R 300.2, Bild 303 (5 Lampen als stehen-des Kreuz). Gleiche Bedeutung wie unter 34.1. Zusätzlich wird angezeigt, dass ein Kreuzungszug zu erwarten ist.

Als zusätzliche, im R 300.2 nicht enthaltene Stellung: 2 Lampen hori-zontal. Information: Das Ausfahrsignal ist gesperrt durch: - einen Zug bzw. Block belegt - eine Rangierbewegung auf der Strecke bzwbzw. Streckensperre eingeschaltet.

Z Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

ICN dürfen nur in Einfachtraktion verkehren. Triebfahrzeuge mit mehr als 3 star-ren Achsen sowie RAe 2/4 1001, Ae610 und BLS Ae 6/8 sind verboten.

34.1

34.2

34.4

34.3

Entwurf

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372 (Bern / Holligen) – Schwarzenburg R I-30121

Seite 4/4 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Strecke Köniz – Mittelhäusern

Z Gruppensignale

Die Signalisierung entspricht nicht den Anforderungen gemäss R 300.6 Ziffer 3.3.1.

Stehen mehrere Züge zur Abfahrt bereit, darf das Gruppensignal erst auf Fahrt gestellt werden, wenn eine Verständigung nach R 300.6 Ziffer 3.3.3 vorliegt. Dies gilt sowohl bei Ortsbedienung, wie auch im Fernbetrieb.

Z Vollzug von Kreuzungen

Nur möglich in Köniz, Gasel, Niederscherli, Mittelhäusern.

Die Sicherungsanlagen dieser Bahnhöfe erlauben gleichzeitige Einfahrten. Bei Vollzug einer Kreuzung (an der aufleuchtenden Haltstellung gemäss Ziffer 34.3 des Rangiersignals am Ausfahrsignal erkennbar), ist ab Perronanfang mit vmax 30 km/h zu fahren.

Z Weiterfahrt nach einer Zugtrennung

Nach einer Zugtrennung darf, trotz Fahrt zeigendem Einfahrsignal mit dem ers-ten Teil des Zuges auf den nächsten Bahnhof erst eingefahren werden, wenn der Fahrdienstleiter verständigt worden ist und dieser die Zustimmung erteilt hat. Vor dem Erteilen der Zustimmung sichert der Fahrdienstleiter das betroffene Stre-ckengleis durch Einschalten der Streckensperre.

Niederscherli

Z Verkehrsbeschränkungen für Gleis 1

Die Ausfahrt von Zügen ab Gleis 1 ist verboten (fehlende Zugbeeinflussung). Eine allfällige Verständigung durch den Fahrdienstleiter gemäss Zustimmung zur Fahrt bei Gruppensignalen ist unverändert notwendig.

Entwurf

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R I-30121 (Bern / Holligen) – Neuchâtel 381

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/4

Strecke Bern – Neuchâtel

Z Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

ICN dürfen nur in Einfachtraktion verkehren.

Strecke Fanelwald – Marin-Epagnier

R Bedienung Kiesumschlaganlage km 35.700

Die Bedienung der Umschlaganlage erfolgt als Rangierbewegung auf die Stre-cke. Die Länge der Entladestelle entlang des Streckengleises beträgt 20 m. Während dem Entlad bleibt die Fahrleitung dauernd unter Spannung.

Kerzers

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

In Gleis 9 (Rampe) sind Streckentriebfahrzeuge und vierachsige Reisezugwagen verboten.

Müntschemier

R Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

In Ergänzung zu R I-30111 Kapitel 4.2 ist zusätzlich der Einsatz von Zweiwege-

fahrzeugen im Bereich der Gleise (3/4) - 43 - 33 zugelassen.

Neuchâtel

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

In Gleis A7 sind Fahrzeuge gemäss Profil EBV O2 verboten.

Z Abweichungen vom normalen Halteort

von Yverdon Gleis A4, A5 ICN mit Mehrfachtraktion: Halteort auf Höhe Gleissignal

Entwurf

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381 (Bern – Holligen) – Neuchâtel R I-30121

Seite 2/4 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Vorschriften für den Rosshäuserntunnel Rosshäusern (exkl.) – Gümmenen (exkl.)

Die Gliederung entspricht den FDV R 300.1 – .15 (Bsp.: 9.2 = Referenz zu R 300.9, Ziff 2).

9.2 Kernprozess Störungen

Störungen Beleuchtung Handlauf

Bei einer Störung der Dauerbeleuchtung des Handlaufs bis 24 Stunden kann der Betrieb ohne Einschränkungen weitergeführt werden. Bei Störungen > 24 Stun-den muss der Betrieb eingestellt werden. Der Operator Technik Betrieb (OTB) verständigt bei Störungseintritt den Fahrdienstleiter.

Störungen am Lüfter

Im Rosshäuserntunnel ist ein Lüfter angebracht, welcher den Tunnel bei Unter-haltsarbeiten oder bei Ereignissen mit Frischluft versorgt. Bei einer Störung des Lüfters bis 24 Stunden kann der Betrieb ohne Einschränkungen weitergeführt werden. Bei Störungen > 24 Stunden muss der Betrieb eingestellt werden. Der Operator Technik Betrieb (OTB) verständigt bei Störungseintritt den Fahrdienst-leiter.

Brandmeldealarm Technikräume

Die Technikräume sind mit Brandmelder überwacht. Bei einem Brandmeldealarm sprechen sich der Operator Technik Betrieb (OTB) und der Einsatzleiter über das weitere Vorgehen ab. Der OTB verständigt den Fahrdienstleiter über allfällige Massnahmen.

9.13 Gefährdungen und Unfälle

Grundausrüstung für die Selbstrettung

- Handlauf (ohne Alarmauslösung) mit Dauerbeleuchtung

- Fluchtweg markiert

- Notausstieg (dauerbeleuchtet) mit manuellem Schiebetor und Personenlift in der Tunnelmitte

- Beidseitig durchgehendes und begehbares Bankett

- Notrufsäulen bei den Tunnelportalen sowie beim Notausstieg

Offenes Schiebetor Notausstieg gegen die Fahrbahn (Tunnelalarm Türüberwachung)

Der Tunnelalarm wird beim Fahrdienstleiter auf dem ZKE-Terminal angezeigt.

Sofortmassnahmen gemäss R I-30111, 9.13.

Vorgehen, wenn kein Unterhaltspersonal vor Ort ist:

Der Fahrdienstleiter:

- erteilt den Fahrten im betroffenen Abschnitt Fahrt auf Sicht

Entwurf

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R I-30121 (Bern / Holligen) – Neuchâtel 381

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/4

- gibt dem Lokführer des nächsten geeigneten Zuges oder der nächsten Ran-gierbewegung den Auftrag zur Kontrolle des Schiebetors

Der Lokführer:

- hält beim Notausstieg an

- erkennt allfällige Personen

- schliesst das Schiebetor und informiert den Fahrdienstleiter.

Sofern Personen im Tunnel festgestellt werden, richtet sich das weitere Vorge-hen nach dem Prozess "Personen in Gleisnähe". Bis zur Freigabe des Tunnels durch den Einsatzleiter verkehren sämtliche Züge im Tunnel mit Fahrt auf Sicht. Der Fahrdienstleiter verständigt die Lokführer protokollpflichtig.

Wird nach den Kontrollfahrten sowie dem Kontrollhalt keine Unregelmässigkeit festgestellt und konnte das Schiebetor geschlossen werden, kann der Tunnel wieder normal befahren werden. Konnte das Schiebetor nicht geschlossen wer-den, dürfen sämtliche Züge über den betroffenen Abschnitt wegen des Tunnellüf-ters nur mit vmax 80 km/h verkehren. Der Fahrdienstleiter verständigt die Lokfüh-rer protokollpflichtig.

Entwurf

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381 (Bern – Holligen) – Neuchâtel R I-30121

Seite 4/4 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Entwurf

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R I-30121 Reichenbach i.K. – Lötschberg-Basistunnel (LBT) – Visp 391

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/8

Strecke Reichenbach - Frutigen

R Anschlussgleis Wengi

Das Abstellen von Wagen im Streckengleis ist verboten.

Frutigen

Z Gleis 8-438

Die Annahme von Fahrten in Frutigen ist so zu wählen, dass Fahrten von und nach dem EIZ innerhalb von 7 Minuten in alle Richtungen gewährleistet sind.

Um die Weiche 60 im Ereignisfall (zeitkritische Ausfahrten der Intervention zur Ereignisbewältigung) freizulegen, ist hinter das entsprechende Zwergsignal (ZS8A) zu fahren. Nach Verständigung durch den Fahrdienstleiter ist von Gleis 438 nach Gleis 8 -113/213 unbegleitetes Schieben als Rangierbewegung mit Schritttempo zugelassen.

R vmax Hallen Erhaltungs- und Interventionszentrum (EIZ)

In der Halle Erhaltung (Gleise 963, 964 und 965) sowie in der Halle Intervention (Gleise 972, 971 und 983) ist vmax 5 km/h zulässig.

Sp

Ka

Vi

4388

EIZ

113

213

Weiche 60

FrutigenErhaltungs- und

Interventionszentrum

EIZ

Entwurf

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391 Reichenbach i.K. – Lötschberg-Basistunnel (LBT) – Visp R I-30121

Seite 2/8 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Vorschriften für die Lötschberg-Basisstrecke (LBS) Wengi-Ey (exkl.) / Frutigen (exkl.) – Visp (exkl.)

Die Gliederung entspricht den FDV R 300.1 - 15 (Bsp. 1.2 = Referenz zu R 300.1, Ziffer 2)

1.2 Die Lötschberg-Basisstrecke (LBS)

Der Perimeter der LBS umfasst die Strecke zwischen den optischen Signalen in Wengi-Ey, Frutigen und Visp.

Ort Signalbezeichnung Km-Angabe

Wengi-Ey S 710 km 10.933

Frutigen F 514 km 14.278

F 614 km 14.930

Visp A 389, A 489 SBB km 133.150

1.4.6 Technische Werte für die LBS

RBC-Daten

ETCS-Level-Übergänge

Bereich Level-Übergang (CAB-Anfang- / CAB-Ende-Tafel)

Wengi-Ey km 11.268

Frutigen km 14.378

km 14.555

Visp km 49.535 (Gleis 389, Oströhre)

km 49.591 (Gleis 489, Weströhre)

RBD Name Frutigen RBC-ID Fahrzeuge BL 2 3714 RBC-ID Fahrzeuge BL 3 7343746 Land / Region 448 Telefon 0041 512 800 502 Netzwerk-ID 22806

S p

K a

S i o

A b z w . W e n g i - E y

I V S T e l l e n f e l d

F r u t i g e n

S p w . F e r d e n

N H S F e r d e n

I V S R a r o n ( V i s p )

I V S W e n g i - E y

B r

k m 1 0 . 3

k m 1 1 . 1

k m 1 4 . 4

k m 3 5 . 2

k m 3 7 . 6

k m S B B 1 3 3 . 6

k m 1 3 . 5

W 34 W 44 W 60

Entwurf

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R I-30121 Reichenbach i.K. – Lötschberg-Basistunnel (LBT) – Visp 391

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/8

2.6.6 Kennzeichnung der Stellung einfacher Weichen mit Weichen-Lichtsignal

Begriff Weiche in gerader Stellung

Bedeutung Fahrt über den geraden Zweig

5.1 Beschränkungen im Verkehren von Fahrzeugen

Strecken Beschränkung

LBS Nicht zulässig: Fahrzeuge mit einem totalen Achsabstand von < 4 m

Dieseltraktion ist nur zulässig mit elektrischer Traktionsunterstüt-zung, ausgenommen bei Fahrten mit Triebfahrzeugen, die normaler-weise im Rangierdienst eingesetzt sind, für Fahrten der Unterhalts-dienste der Infrastruktur, Fahrten für Hilfeleistungen und Versuchs-fahrten der Infrastruktur.

5.1.2 Zugbildung

Schiebedienst (P-Lok) ist nicht zugelassen. Die EVU regeln die Bedingungen für das Einreihen der Lok in ihren Betriebsvorschriften.

5.1.3 Einschränkungen bei Zügen mit mehreren Stromabnehmern

Für das Befahren der LBS gelten folgende Einschränkungen bei Verwendung von mehreren Stromabnehmern:

- vmax 250 km/h: Für Züge mit maximal 2 Stromabnehmern mit einem Abstand > 180 m

- vmax 200 km/h: Für Züge mit maximal 2 Stromabnehmern mit einem Abstand > 15 m

- vmax 160 km/h: Für Züge mit maximal 6 Stromabnehmern mit einem Abstand > 15 m

- vmax von 125 km/h: Für Züge mit maximal 2 benachbarten Stromabnehmern mit einem Abstand < 15 m

Entwurf

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391 Reichenbach i.K. – Lötschberg-Basistunnel (LBT) – Visp R I-30121

Seite 4/8 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

6.1.1 Beachten der Zuglaufoptimierung (ZLO)

Der Lokführer muss die Informationen der ZLO beachten, solange sie nicht im Widerspruch zu geltenden Vorschriften stehen. Eine allfällige adaptive Lenkung (ADL) im Zulauf zum L2-Bereich ist zu beachten.

Information ZLO Bedeutung

V opt = xx km/h Vorgegebene Geschwindigkeit annehmen.

Bei Verzögerung:

- Bei einer Bergfahrt genügt es die Zugkraft abzuschal-ten. - Die Luftbremse ist nach Möglichkeit nicht einzuset-zen.

V opt = 0 Zug anhalten

- Bei einer Bergfahrt genügt es die Zugkraft abzuschal-ten. - Die Luftbremse ist nach Möglichkeit nicht einzusetzen.

Nach V opt = 0:

V opt = xx km/h

Oder

V opt = END

Zug wieder entsprechend Vorgabe anfahren

6.1.2 Zuglaufverfolgung (ZLV)

Um Fehlalarme der ZLV zu vermeiden, informiert der Lokführer den Fahrdienst-leiter rechtzeitig, wenn die erreichbare Geschwindigkeit des Zuges kleiner ist, als die auf Grund der Zugsdaten erwartete Geschwindigkeit (ausgenommen Vorga-ben ZLO).

6.3 Abfahrt

Aufstarten von Zügen vor dem letzten Signal der Aussensignalisierung

Beim Aufstarten im L0-Bereich vor dem letzten Signal der Aussensignalisierung wird für die Fahrt bis zum Levelwechsel (CAB-Tafel) eine vmax von 40 km/h emp-fohlen. Begründung: Wird schneller gefahren, bleibt dem ETCS-System nicht ge-nügend Zeit, um den Zug beim RBC anzumelden und ihm eine MA zu erteilen, was dann an der Levelgrenze einen Wechsel nach L2-TR anstatt L2-FS zur Folge hat.

6.4.8 Langsamfahrstellen im Übergangsbereich

Die verminderte Geschwindigkeit auf den Abschnitten mit Führerstandsignalisie-rung und im Übergangsbereich ist gemäss FDV anzuordnen und im RBC einzu-geben.

Eingabebereich ausserhalb der Abschnitte mit Führerstandsignalisierung:

Bereich Eingabebereich

Frutigen / Wengi-Ey ab/bis Streckengleis 109/209, km 9.108

Visp ab/bis Gleis 75/76, km 137.291

Entwurf

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R I-30121 Reichenbach i.K. – Lötschberg-Basistunnel (LBT) – Visp 391

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 5/8

7. Anlage 1 Ziffer 4.2.7 Halteort für Züge in der Betriebsart „Reversing“ (RV)

Begriff Halteort

Bedeutung Halt für Züge in der Betriebsart „Reversing“ (RV)

Standort Gleis Signal km

Frutigen 2 E 432 14.138

3 – 8 E 435 – 438 14.116

Visp 145 – 147 und 154 D 145 – 147 und D 154 134.530

Bemerkung: Unmittelbar nach dem Halt bei der RV-Tafel ist durch den Lokführer in den Level 0 zu wechseln und dem Fahrdienstleiter die Fahrbereitschaft zu melden.

Züge, die in der Betriebsart RV in Richtung Engstligentunnel fahren, halten ge-mäss dem DMI an (Bremszielpunkt 0). Im Engstligentunnel sind keine Halteortta-feln für Züge in der Betriebsart RV angebracht.

9.2 Kernprozess Störungen

Störungen an Bahntunneltor

Ist das Bahntunneltor gestört, hat der Fahrdienstleiter dem Lokführer quittungs-pflichtig Halt vor dem Bahntunneltor (km-Angabe) zu übermitteln und den Lokfüh-rer zu beauftragen eine Profilkontrolle durchzuführen. Die Fahrt im Gleisabschnitt mit dem Bahntunneltor erfolgt in der Betriebsart „On Sight“ (OS).

Störungen an Schiebetoren

Bei einer Störung an Schiebetoren, sind die betreffenden Schiebetore im Auftrag des Fahrdienstleiters durch den Operator Technik Betrieb (OTB) zu öffnen und wieder zu schliessen. Falls die Überwachung nicht vorhanden ist, ist das Schie-betor durch einen anwesenden Fachdienstmitarbeiter oder durch einen Lokführer (Güterzug) manuell zu öffnen und wieder zu schliessen.

Nach der örtlichen Kontrolle darf die Schiebetorüberwachung durch den Fahr-dienstleiter umgangen werden, wenn die Bestätigung des OTB vorliegt, dass sich keine Personen im entsprechenden Bereich befinden.

9.12 Ungebremstes Fahrzeug am Zugschluss

Der Lokführer informiert sofort den Fahrdienstleiter, wenn auf der Zufahrt zum LBT am Zugschluss Bremsen ausgeschaltet werden müssen.

Die Einfahrt von Zügen in den LBT mit einem ungebremsten Fahrzeug am Zug-schluss ist verboten.

Müssen im LBT am Zugschluss Bremsen ausgeschaltet werden, ist die Weiter-fahrt unter Berücksichtigung der Vorschriften «Weiterfahrt mit einem ungebrems-ten Fahrzeug am Zugschluss» (FDV 300.9, Ziffer 12.3.4) zugelassen.

Entwurf

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391 Reichenbach i.K. – Lötschberg-Basistunnel (LBT) – Visp R I-30121

Seite 6/8 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

9.13 Gefährdungen und Unfälle

Grundausrüstung für die Selbstrettung im Lötschberg-Basis-, Engstligen- und Widitunnel

- Durchgehender Perron (35 cm über Schienenoberkante)

- Beleuchtung auf der Evakuierungsseite

- Handlauf

- Beschilderung des Fluchtwegs

- Schiebetore mit manueller Notöffnung (ca. alle 330 m)

- Telefon und Handfeuerlöscher in den Querschlägen beim Schiebetor

Beim nur ca. 200 Meter langen Widitunnel befindet sich der Notausstieg bei den Tunnelportalen. Schiebetore, Telefone und Feuerlöscher sind nicht vorhanden.

Nothaltestelle (NHS) Ferden, km 37.6

Die NHS Ferden ist zusätzlich zur Grundausrüstung wie folgt ausgerüstet:

- Halteorttafeln 300 m und 400 m

- Perron 55 cm über Schienenoberkante auf 472 m Länge

- 6 Fluchtquerstollen mit Schiebetoren alle 85 Meter

- Lautsprecher

- Videoüberwachung

- Überdruck mit Frischluft im geschütztem Bereich

- Rauchabzuganlage im Bahntunnel.

Bei einem Alarmgrund (Ereignis) wird bei allen Zügen die Distanz zur NHS Fer-den auf dem DMI als Textmeldung angezeigt.

Interventionsstelle (IVS) Wengi-Ey, km 11.1

Die IVS Wengi-Ey ist mit einem Rückhaltebecken für Lösch- und Schmutzwasser ausgerüstet. Sie dient primär für die Ereignisbewältigung an havarierten Güterzü-gen.

Interventionsstelle (IVS) Tellenfeld, km 14.4

Die IVS Tellenfeld ist wie folgt ausgerüstet:

- Halteorttafeln für Reisezüge mit einer Länge von 300 m (aus Richtung LBT)

- Perron 35 cm über Schienenoberkante

- Beleuchtung

- Videoüberwachung.

Bei einem Alarmgrund (Ereignis) wird bei allen Zügen die Distanz zur IVS Tellen-feld auf dem DMI als Textmeldung angezeigt.

Entwurf

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R I-30121 Reichenbach i.K. – Lötschberg-Basistunnel (LBT) – Visp 391

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 7/8

Interventionsstelle (IVS) Raron (Bhf Visp), km 133.6

Die IVS Raron ist wie folgt ausgerüstet:

- Beleuchtung (vor Ort bedienbar)

- Lautsprecher (vor Ort bedienbar).

Bei einem Alarmgrund (Ereignis) wird bei allen Zügen die Distanz zur IVS Raron auf dem DMI als Textmeldung angezeigt.

9.13.4 Gefahr vermindern

Geschwindigkeitsreduktion bei Brandausbruch

Bei der Vermutung eines Brandes im Zug darf mit vmax 80 km/h bis zum nächsten Halteort gefahren werden.

Halteorte im Ereignisfall

Reisezüge In Brand geratene Züge halten in einer der Interventionsstellen Tellenfeld (km 14.4) bzw. Raron (km 133.6) oder in der Nothaltestelle Ferden (km 37.6) an.

Züge der Rollenden Autobahn Bei einem Brand in einem Begleitwagen ist sofort, wenn möglich bei einem Fluchtstollen (ca. alle 330 m) anzuhalten.

Bei einem Brand auf einem NT-Wagen ist gemäss „Güterzüge“ zu verfahren.

Güterzüge In Brand geratene Güterzüge haben, sofern möglich, aus dem Tunnel zu fahren und in der Interventionsstelle Tellenfeld (km 14.4) bzw. Raron (km 133.6) anzu-halten. Nach Verständigung durch den Fahrdienstleiter haben nordwärts fah-rende Güterzüge nach Möglichkeit bis zur Interventionsstelle Wengi-Ey (km 11.1) zu fahren.

9.14 Ergänzende Bestimmungen bei einem Ereignis auf der Lötschberg-Basis-strecke

Freilegen der Strecke im Ereignisfall

Alarm Grossereignis (AGE)

Der Fahrdienstleiter löst Alarm Grossereignis auf der LBS insbesondere im Brandfall, oder bei einem Zugzusammenstoss aus.

Zur Freilegung der Strecke verlassen die Züge (ohne Ereigniszug) die LBS wie folgt:

- Züge, die am Ereignisort vorbeigefahren sind, verlassen die LBS in Vorwärts-fahrt

- Für Züge, die gegen den Ereignisort fahren, werden keine weiteren Zugfahrstrassen eingestellt. Die Züge verlassen die LBS mit der der automatischen Tunnelräumung in der Betriebsart „Reversing“ (RV).

Entwurf

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391 Reichenbach i.K. – Lötschberg-Basistunnel (LBT) – Visp R I-30121

Seite 8/8 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Alarm Ereignis (AE)

Der Fahrdienstleiter löst Alarm Ereignis auf der LBS insbesondere bei Störungen an der Sicherungsanlage oder an Fahrzeugen, wenn die Weiterfahrt verhindert ist, aus.

Zur Freilegung der Strecke verlassen die Züge (ohne Ereigniszug) die LBS wie folgt:

- Züge, die am Ereignisort vorbeigefahren sind, verlassen die LBS in Vorwärts-fahrt

- Für Züge, die gegen den Ereignisort fahren, werden keine weiteren weiteren Zugfahrstrassen eingestellt.

Güterzüge / Lokzüge:

Der Fahrdienstleiter stellt manuelle Rückwärtszugfahrstrassen ein. Die Züge ver-lassen die Strecke in der Betriebsart „Reversing“ (RV).

Reisezüge:

Reisezüge werden grundsätzlich gewendet (Führerstandwechsel) und verlassen die Strecke als Zugfahrt in der Betriebsart „Full Supervision“ (FS).

Bevor der Fahrdienstleiter dem Lokführer den Auftrag gibt den Führerstand abzu-rüsten, muss die Bestätigung durch den Lokführer vorliegen, dass sich am Zug-schluss ein ETCS-funktionsfähiger Führerstand befindet.

Ist kein ETCS-funktionsfähiger Führerstand am Zugschluss vorhanden, verlässt der Zug die Strecke in der Betriebsart „Reversing“ (RV).

Übermittlung von Langsamfahrstellen und aktiven Schutzstrecken bei AE mit Fahrten in der Betriebsart RV: Der Fahrdienstleiter verständigt die Lokführer protokollpflichtig über Langsam-fahrstellen auf der Strecke < 80 km/h; im Bahnhofgebiet < 40 km/h sowie über aktive Schutzstrecken.

Entwurf

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R I-30121 Rotkreuz – Brunnen – (Rynächt) – Erstfeld – Göschenen 531/a

(Luzern) – Meggen – Arth-Goldau 532

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/2

Erstfeld (exkl.) – Göschenen – Airolo – Bodio (exkl.)

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Aussergewöhnliche Sendungen mit Lademassüberschreitung (sowohl seitlich als auch in der Höhe) sind zwischen Erstfeld (exkl.) und Bodio (exkl.) verboten.

Allfällige Weichentransporte mittels «Weichentransportwagen (WTW)» (AS-Zustimmungsnummern AS-eeee-0119-jj und AS-eeee-0120-jj) auf Arbeits-stellen zwischen Erstfeld und Bodio dürfen nur durch den zuständigen Unter-haltsdienst nach vorheriger Absprache mit I-FN-KM erfolgen.

Der Besteller der betroffenen Dienstextrazüge verlangt die Auflistung der durch I-FN-KM erlassenen Bestimmungen und Einschränkungen auf der Anordnung.

Arth-Goldau

Z Abfahrt ab einer Gleisgruppe als Rangierbewegung

Richtung Steinen verkehren Fahrten ab den Gleisen 16-18 als Rangierbewegung bis zu den Signalen F85/F86.

R Gleis 78 Rampe

In Gleis 78 dürfen an der Rampe keine Fahrzeuge abgestellt werden. Gleis 78 ist auf Höhe Rampe mit einem Haltesignal gekennzeichnet. Das Haltsignal darf für zeitlich beschränkte, unter dauernder Aufsicht stehende Verladearbeiten entfernt werden.

Erstfeld

R Rangieren und Vorheizen von Dampflokomotiven „Historic“ in Gleis

C5

Zum Vorheizen der Dampfloks steht im Gleis C5 ein 33 Meter langer, eingedeck-ter Abschnitt ausserhalb der Lokremise zur Verfügung. Es ist kein Prellbock vor-handen. Zur Sicherung des Gleisabschlusses ist am Ende ein Doppelhemm-schuh anzubringen.

Während den Arbeiten an Dampflokomotiven im Gleis C5 wird der betroffene Be-reich mit Trassierband abgesperrt.

Entw

urf

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531/a Rotkreuz – Brunnen – (Rynächt) – Erstfeld – Göschenen R I-30121

532 (Luzern) – Meggen – Arth-Goldau

Seite 2/2 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Göschenen

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

In den Gleisen 7 und 9 sind nur Fahrten mit den nachfolgend aufgeführten Fahrzeugen/Sendungen freigegeben:

- Alle Triebfahrzeuge (ausser Profil EBV O2) sowie alle Güterwagen ohne Lade-massüberschreitungen

- Aussergewöhnliche Sendungen mit Lademassüberschreitungen gemäss AS-eeee-0945/0949

- Weichentransporte gemäss AS-eeee-0119/0120

- Ladungen des kombinierten Verkehrs (HK) max P60/384 – C60/384 – NT50/375

In Gleis 11 sind nur Fahrten mit den nachfolgend aufgeführten Fahrzeugen/Sen-dungen freigegeben:

- Alle Triebfahrzeuge (ausser Profil EBV O2) sowie alle Güterwagen ohne Lade-massüberschreitungen

Gurtnellen

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

In Gleis 3 sind nur Fahrten mit den nachfolgend aufgeführten Fahrzeugen/Sen-dungen freigegeben:

- Alle Triebfahrzeuge (ausser Profil EBV O2) sowie alle Güterwagen ohne Lade-massüberschreitungen

- Aussergewöhnliche Sendungen mit Lademassüberschreitungen gemäss AS-eeee-0945/0949

- Weichentransporte gemäss AS-eeee-0119/0120

- Ladungen des kombinierten Verkehrs (HK) max P60/384 – C60/384 – NT50/375

- Alle einstöckigen Reisezugwagen und Triebzüge (inkl Neigezüge)

- ICE

Entwurf

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R I-30121 Göschenen – Bodio – (Pollegio Sorpasso) – Biasca 541/a

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/2

Erstfeld (exkl.) – Göschenen – Airolo – Bodio (exkl.)

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Aussergewöhnliche Sendungen mit Lademassüberschreitung (sowohl seitlich als auch in der Höhe) sind zwischen Erstfeld (exkl.) und Bodio (exkl.) verboten.

Allfällige Weichentransporte mittels «Weichentransportwagen (WTW)» (AS-Zustimmungsnummern AS-eeee-0119-jj und AS-eeee-0120-jj) auf Arbeits-stellen zwischen Erstfeld und Bodio dürfen nur durch den zuständigen Unter-haltsdienst nach vorheriger Absprache mit I-FN-KM erfolgen.

Der Besteller der betroffenen Dienstextrazüge verlangt die Auflistung der durch I-FN-KM erlassenen Bestimmungen und Einschränkungen auf der Anordnung.

Airolo

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

In Gleis 5 sind nur Fahrten mit den nachfolgend aufgeführten Fahrzeugen/Sen-dungen freigegeben:

- Alle Triebfahrzeuge (ausser Profil EBV O2) sowie alle Güterwagen ohne Lade-massüberschreitungen

- Aussergewöhnliche Sendungen mit Lademassüberschreitungen gemäss AS-eeee-0945/0949

- Weichentransporte gemäss AS-eeee-0119/0120

- Ladungen des kombinierten Verkehrs (HK) max P60/384 – C60/384 – NT50/375

Biasca

Z Abweichungen vom normalen Halteort

Güterzüge von Giustizia

Gleis A1 Spätester Halteort zwischen Halteorttafeln 2und 3

R Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Das Rangieren mit Reisezugwagen von Gleis B13 nach Gleis B4 über Weichen 35 und 38 (oder umgekehrt) ist verboten.

Entwurf

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541/a Göschenen – Bodio – (Pollegio Nord) – Biasca R I-30121

Seite 2/2 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Bodio

ZR Abstellen von Fahrzeugen

In den Gleisen 2 und 3 dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden.

Der Fahrdienstleiter stellt sicher, dass in diesen Gleisen keine Fahrzeuge abge-stellt werden und lehnt entsprechende Abstellungen ab.

R Rangierbewegung auf die Strecke von Bodio Richtung Pollegio Nord

(POLN)

Es sind folgende Bedingungen einzuhalten:

• In POLN muss eine Langsamfahrstelle von 80 km/h im Bereich der Wei-chen 92, 93 und 94 eingerichtet werden.

oder

Bei Fahrt nach Gleis 127

• In POLN sind Zugfahrten über die Weichen 93 – 94 in ablenkender Stel-lung verboten.

Bei Fahrt nach Gleis 227

• In POLN sind Zugfahrten über die Weiche 92 in ablenkender Stellung ver-boten.

Göschenen

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

In den Gleisen 7 und 9 sind nur Fahrten mit den nachfolgend aufgeführten Fahrzeugen/Sendungen freigegeben:

- Alle Triebfahrzeuge (ausser Profil EBV O2) sowie alle Güterwagen ohne Lade-massüberschreitungen

- Aussergewöhnliche Sendungen mit Lademassüberschreitungen gemäss AS-eeee-0945/0949

- Weichentransporte gemäss AS-eeee-0119/0120

- Ladungen des kombinierten Verkehrs (HK) max P60/384 – C60/384 – NT50/375

In Gleis 11 sind nur Fahrten mit den nachfolgend aufgeführten Fahrzeugen/Sen-dungen freigegeben:

- Alle Triebfahrzeuge (ausser Profil EBV O2) sowie alle Güterwagen ohne Lade-massüberschreitungen

Entwurf

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R I-30121 Stein-S. Laufenburg – / (Zürich) – 601

Wettingen – (Waldshut)

Winterthur – (Koblenz – Waldshut) 602

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/4

Bülach

Z Abweichungen vom normalen Halteort

Von von Eg-lisau

Gleise 12 + 13

Bei Halt zeigendem Gruppenausfahrsignal B12,13: Halt vor dem letzten Fahrt mit Vorsicht zeigendem Zwergsignal

Von von Em-brach

Gleis 7-37 Bei Halt zeigendem Gruppenausfahrsignal C7,8: Halt vor dem letzten Fahrt mit Vorsicht zeigen-dem Zwergsignal

Z Einfahrten von Eglisau mit Zielgleisen 45 – 48

Nach Ausfahrt aus dem Bahnhof Eglisau gibt der Lokführer eines Zuges mit dem Ziel Bülach Gleis 45, 46, 47 oder 48 dem Fahrdienstleiter das gewünschte Gleis bekannt. Nach Einfahrt in Bülach Gleis 63 erhält der Lokführer die Zustimmung zur Rangierfahrt nach dem Zielgleis 45, 46, 47 oder 48 am Zwergsignal 28C (Sperrsignal S63 wird unbeleuchtet, dreieckiger Aufsatz gemäss FDV 300.2 Bild 905).

Z Ausfahrten ab den Gleisen 45 - 48

Nach der Bereitschaft in den Gleisen 45 – 48 meldet der Lokführer diese Bereit-schaft dem Fahrdienstleiter.

Laufenburg

Z Abweichungen vom normalen Halteort

von Koblenz Gleise 2 - 4 Bei Halt zeigendem Gruppenausfahrsignal C43: Halt vor dem letzten Fahrt mit Vorsicht zeigen-dem Zwergsignal

Von Sisseln Gleise 2 - 4 Bei Halt zeigendem Gruppenausfahrsignal B33: Halt vor dem letzten Fahrt mit Vorsicht zeigen-dem Zwergsignal

R Unbegleitetes Schieben

Der bediente Führerstand darf sich maximal 100 m hinter der Spitze der Rangier-fahrt befinden.

Entwurf

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601 Stein-S. Laufenburg – / (Zürich) – R I-30121

Wettingen – (Waldshut)

602 Winterthur – (Koblenz – Waldshut)

Seite 2/4 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Rekingen

Z vmax Gleis 4

Für abgehende Züge ab Gleis 4 in Richtung Bad Zurzach gilt vmax 10 km/h bis der Zugschluss das Anschlussgleis Hochrhein Terminal (Weiche 9) freigelegt hat.

Sisseln

Z Abweichungen vom normalen Halteort

von Laufenburg Gleis 2 Bei Halt zeigendem Gruppenausfahrsignal C32: Halt vor dem Zwergsignal 2A

R Unbegleitetes Schieben

Der bediente Führerstand darf sich maximal 100 m hinter der Spitze der Rangier-fahrt befinden.

Stein-Säckingen

R Unbegleitetes Schieben

Der bediente Führerstand darf sich maximal 100 m hinter der Spitze der Rangier-fahrt befinden.

Weiach-Kaiserstuhl Z Haltepunkt Kaiserstuhl

Es gelten für die Abfahrt dieselben Bestimmungen wie für Haltestellen.

Wettingen

Z Abweichungen vom normalen Halteort

von Baden / Baden Oberstadt

Gleis 1 Bei Halt zeigendem Gruppenausfahrsignal C1, 2: Halt vor dem Zwergsignal 8C.

Gleis 2 Bei Halt zeigendem Gruppenausfahrsignal C1, 2: Halt vor dem Zwergsignal 5D.

Entwurf

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R I-30121 Stein-S. Laufenburg – / (Zürich) – 601

Wettingen – (Waldshut)

Winterthur – (Koblenz – Waldshut) 602

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/4

Zweidlen

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Gleis 4 darf nur für Fahrten in Zusammenhang mit Weiacher Kies AG benutzt werden (Anschlussgleis).

Z Kuppeln und Entkuppeln durch Lokführer

An 15) gilt für alle nach 17.00 Uhr eintreffenden Fak- und Extrazüge:

Für das Kuppeln und Entkuppeln der Triebfahrzeuge ist der Lokführer zuständig.

Entwurf

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601 Stein-S. Laufenburg – / (Zürich) – R I-30121

Wettingen – (Waldshut)

602 Winterthur – (Koblenz – Waldshut)

Seite 4/4 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Entwurf

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R I-30121 (Zürich) – Bülach – (Schaffhausen) 611

Oberglatt – Niederweningen 612

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/3

Bülach

Z Abweichungen vom normalen Halteort

von Eglisau Gleise 12 + 13

Bei Halt zeigendem Gruppenausfahrsignal B12,13: Halt vor dem letzten Fahrt mit Vorsicht zeigendem Zwergsignal

von Embrach Gleis 7-37 Bei Halt zeigendem Gruppenausfahrsignal C7,8: Halt vor dem letzten Fahrt mit Vorsicht zeigen-dem Zwergsignal

Z Einfahrten von Eglisau mit Zielgleisen 45 – 48

Nach Ausfahrt aus dem Bahnhof Eglisau gibt der Lokführer eines Zuges mit dem Ziel Bülach Gleis 45, 46, 47 oder 48 dem Fahrdienstleiter das gewünschte Gleis bekannt. Nach Einfahrt in Bülach Gleis 63 erhält der Lokführer die Zustimmung zur Rangierfahrt nach dem Zielgleis 45, 46, 47 oder 48 am Zwergsignal 28C (Sperrsignal S63 wird unbeleuchtet, dreieckiger Aufsatz gemäss FDV 300.2 Bild 905).

Z Ausfahrten ab den Gleisen 45 - 48

Nach der Bereitschaft in den Gleisen 45 – 48 meldet der Lokführer diese Bereit-schaft dem Fahrdienstleiter.

Eglisau

R Vorbeifahrt an Einfahrsignalen durch Rangierbewegungen

Zwischen Eglisau – Hüntwangen-Wil ist kein Streckengleis vorhanden. Deshalb werden die Rangierbewegungen immer als Rangierbewegungen auf Bahnhofge-biet ausgeführt. Die Zustimmung erfolgt am Zwergsignal.

Glattbrugg

ZR Verkehrsbeschränkung für Fahrzeuge

Gleise 85 und 86 dürfen nur für Fahrten in Zusammenhang mit Tankanlage Rüm-lang benutzt werden (Anschlussgleis).

Entwurf

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611 (Zürich) – Bülach – (Schaffhausen) R I-30121

612 Oberglatt – Niederweningen

Seite 2/3 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Hüntwangen-Wil

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

In Gleis 1 sind nur die nachfolgend aufgeführten Fahrzeugen/Sendungen freige-geben:

- Alle Triebfahrzeuge (ausser Profil EBV O2) sowie alle Güterwagen ohne Lade-massüberschreitungen

- Aussergewöhnliche Sendungen mit Lademassüberschreitungen gemäss AS-eeee-0945/0949

- Weichentransporte gemäss AS-eeee-0119/0120

- Ladungen des kombinierten Verkehrs (HK) max P60/384 – C60/384 – NT50/375.

Entwurf

Page 130: Änderung 1 Ausführungsbestimmungen FDV Lokale ...2019/07/01  · Lokale Bestimmungen für Zugfahrten und Rangierbewegungen 1 Allgemeines Wir bitten Sie, die beiliegenden Kapitel

R I-30121 (Zürich) – Bülach – (Schaffhausen) 611

Oberglatt – Niederweningen 612

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/3

R Vorbeifahrt an Einfahrsignalen durch Rangierbewegungen

Zwischen Eglisau – Hüntwangen-Wil ist kein Streckengleis vorhanden. Deshalb werden die Rangierbewegungen immer als Rangierbewegungen auf Bahnhofge-biet ausgeführt. Die Zustimmung erfolgt am Zwergsignal.

Niederweningen

R Umstellfahrten

Umstellfahrten in Zusammenhang mit abgestellten Fahrzeugen der S-Bahn Zü-rich verkehren immer via Niederweningen Dorf.

Rafz

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

In Gleis 1 sind nur die nachfolgend aufgeführten Fahrzeugen/Sendungen freige-geben:

- Alle Triebfahrzeuge (ausser Profil EBV O2) sowie alle Güterwagen ohne Lade-massüberschreitungen

- Aussergewöhnliche Sendungen mit Lademassüberschreitungen gemäss AS-eeee-0945/0949

- Weichentransporte gemäss AS-eeee-0119/0120

- Ladungen des kombinierten Verkehrs (HK) max P60/384 – C60/384 – NT50/375.

Entwurf

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R I-30121 St. Gallen – Rorschach – (Buchs SG) 721

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/3

Altstätten SG

Z Zugfahrstrasse besondere Prüfung für Hilfssignal

Der Fahrdienstleiter darf die "Zugfahrstrasse besondere Prüfung" nur im Falle ei-ner Störung an einer Fahrwegisolierung im Bahnhof bedienen.

Beim Ausfall einer Fahrtlampe wird automatisch das Hilfssignal angeschaltet.

Heerbrugg

R Unbegleitetes Schieben

Der bediente Führerstand darf sich maximal 100 m hinter der Spitze der Rangier-fahrt befinden.

Oberriet

R Unbegleitetes Schieben

Der bediente Führerstand darf sich maximal 100 m hinter der Spitze der Rangier-fahrt befinden.

Rorschach

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Stromabnehmer mit Wippenbreite von 1950 mm, ohne isolierte Endhörner (z.B. DB/ÖBB-Wippe) sind zugelassen, ausgenommen Gleis 1 und Gleis 84 (Wasch-anlage).

R Vorbeifahrt an Einfahrsignalen durch Rangierbewegungen

Rangierbewegung vom Bahnhof ins Depot RHB / auf die Strecke

Für das Bedienen des RHB-Depotareals darf auf die Zuteilung einer Nummer und auf die Abgabe einer Fahrordnung verzichtet werden. Die Zustimmung zur Rangierbewegung wird an den Zwergsignalen 28D, 29D, 30C erteilt; diese Zu-stimmung enthält gleichzeitig die Erlaubnis, die Rangiergrenze (Einfahrsignal C47) Richtung Depot RHB zu überfahren. Die Rangierbewegung darf im Depota-real RHB ab Weiche 28 (Zwergsignal 28A) nur mit Fahrt auf halbe Sichtdistanz verkehren.

Rangierbewegung vom Depot RHB / von der Strecke in den Bahnhof

Die Zustimmung zur Rangierbewegung über Einfahrsignal C47 erfolgt mittels Funk oder Mobiltelefon. Für die Rangierbewegung ab Gleis 57 Richtung Bahnhof gilt das Zwergsignal 28A. Die Rangierbewegung darf im Depotareal bis Zwergsignal 28A nur mit Fahrt auf halbe Sichtdistanz verkehren.

Entwurf

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721 St. Gallen – Rorschach – (Buchs SG) R I-30121

Seite 2/3 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Rorschach – Rorschach Hafen

Zwischen Rorschach – Rorschach Hafen ist kein Streckengleis vorhanden. Des-halb werden die Rangierbewegungen immer als Rangierbewegungen auf Bahn-hofgebiet ausgeführt. Die Zustimmung erfolgt am Zwergsignal.

Entwurf

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R I-30121 St. Gallen – Rorschach – (Buchs SG) 721

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/3

Entwurf

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R I-30121 Rapperswil – Ziegelbrücke – Linthal 751

Pfäffikon SZ / Nesslau – Wattwil – Wil 752 753

(Winterthur) – Bauma – Rapperswil 754

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/2

Abgrenzung SBB – SOB

ZR Ereignismanagement durch SBB

- Pfäffikon SZ – Rapperswil, Gleis 703

- Kaltbrunn – Wattwil, Gleis 825: bis Einfahrsignal G825 Wattwil

- Lichtensteig – Dietfurt, Gleis 813: bis Einfahrsignal A813 Lichtensteig

Strecke Ziegelbrücke – Linthal

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Zugelassen sind Triebfahrzeuge und Wagen welche die in den Kopfzeilen der nachfolgenden Tabellen aufgeführten Lasten einhalten. Die Lastreihe D4 darf nicht überschritten werden.

Triebfahrzeuge Höchstzulässige Rad-satzlast 21 t

Höchstzulässige Meterlast 6,4 t/m

Triebfahrzeuge mit grösseren Radsatz- oder Meterlasten als in der Kopfzeile dieser Tabelle angegeben dürfen nicht verkehren.

Wagen Höchstzulässige Rad-satzlast 20 t

Höchstzulässige Meterlast 6,4 t/m

Wagen mit grösseren Radsatz- oder Meterlasten als in der Kopfzeile dieser Tabelle angegeben müssen:

- Nach Reihe D verkehren.

Wie folgt eingereiht sein:

- Zwischen dem Triebfahrzeug und einem Wagen mit grösserer Radsatz- oder Meterlast oder

- Zwischen zwei Wagen mit grösserer Radsatz- oder Meterlast

ist mindestens ein Wagen mit maximaler Radsatzlast von 20t und maximaler Meterlast von 6,4t/m einzureihen.

Nieder- Oberurnen

R vmax Perronbereich

Auf den Gleisen 1 und 2 gilt im Bereich des Perrons vmax 10 km/h.

Entwurf

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751 Rapperswil – Ziegelbrücke – Linthal R I-30121

752 753 Pfäffikon SZ / Nesslau – Wattwil – Wil

754 (Winterthur) – Bauma – Rapperswil

Seite 2/2 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Rapperswil

R Abstellen von Fahrzeugen in Gleis 851

Es dürfen auf der ganzen Länge keine Einzelwagen abgestellt werden.

Es dürfen nur in den hintersten ca. 400 m Pendelzüge abgestellt werden. Die Fahrzeuge sind so abzustellen, dass der Bereich ab dem Gefällebruch bis zum Zwergsignal 851B (Gefälle 16‰) frei bleibt. Es werden für die Abstellung der ein-zelnen Kompositionen 4 Sektoren à 102 m mit Tafeln (gemäss R 300.2 Ziffer 5.5.7) angezeigt.

Wattwil

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Das Gleis 1 ist für Profil EBV O2 verboten.

Entwurf

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R I-30121 Wattwil – St. Gallen – Romanshorn 791

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 1/4

Abgrenzung SBB – SOB

ZR Ereignismanagement durch SOB

- Romanshorn – Neukirch-Egnach, Gleis 301: bis Einfahrsignal O301 Romans-horn

- Wittenbach – St. Gallen St. Fiden, Gleis 313: bis Einfahrsignal A313 St. Gallen St. Fiden

- St. Gallen – St. Gallen Haggen, Gleis 321: bis Einfahrsignal G321 St. Gallen

Strecke Wattwil - Romanshorn

Z Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

In Rampengleise darf ohne Halt vor der Rampe mit den folgenden Zügen einge-fahren werden:

- Züge ohne Personenbeförderung

- Züge mit Personenbeförderung ohne vorgeschriebenen Halt auf diesem Bahn-hof

Strecke Mogelsberg – Brunnadern-Neckertal

Z Ereignisfall in Tunnel

Im Ereignisfall dürfen in den folgenden Tunnel auf der Strecke Mogelsberg – Brunnadern-Neckertal ausschliesslich die Fahrzeugtüren auf der linken Seite des Gleises in Fahrrichtung Mogelsberg – Brunnadern-Neckertal geöffnet werden:

- Tunnel Neuhaus km 42.735 – 42.807

- Tunnel Russen km 43.380 – 43.450

- Tunnel Schoren km 44.776 – 44.917

Degersheim

Z Bedingungen für besetzte Einfahrt

- Fahrzeuge dürfen frühestens 50 m nach der Geschwindigkeitsschwelle abge-stellt sein.

- Ab der Bremswegentfernung nach der Geschwindigkeitsschwelle ist mit Fahrt auf Sicht zu fahren.

R Vorbeifahrt an Einfahrsignalen durch Rangierbewegungen

Zwischen Degersheim – Degersheim West ist kein Streckengleis vorhanden. Deshalb werden die Rangierbewegungen immer als Rangierbewegungen auf Bahnhofgebiet ausgeführt. Die Zustimmung erfolgt am Zwergsignal.

Entwurf

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791 Wattwil – St. Gallen – Romanshorn R I-30121

Seite 2/4 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Gübsensee

Z Haltepunkt Gübsensee

In der Fahrrichtung St. Gallen – Herisau gelten für die Abfahrt dieselben Bestim-mungen wie für Haltestellen.

Herisau

Z Abweichungen vom normalen Halteort

Von Schachen oder

Herisau Gleis 1 + 2

Gleis 30

Gleis 31

Gleis 32

Gleis 4

Gleis 5

Halt vor Zwergsignal 30B

Halt vor Zwergsignal 31B

Halt vor Zwergsignal 32B

Halt vor Zwergsignal 4B

Halt vor Zwergsignal 5B

Von Gübsensee Gleis 4

Gleis 5

Halt vor Zwergsignal 4A

Halt vor Zwergsignal 5A

R Gleiswaage

Über die Gleiswaage gilt vmax 5 km/h.

St. Gallen Haggen

Z Bedingungen für besetzte Einfahrt

- Fahrzeuge dürfen frühestens 50 m nach der Geschwindigkeitsschwelle abge-stellt sein.

- Ab der Bremswegentfernung nach der Geschwindigkeitsschwelle ist mit Fahrt auf Sicht zu fahren.

Wattwil

ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge

Das Gleis 1 ist für Profil EBV O2 verboten.

Entwurf

Page 138: Änderung 1 Ausführungsbestimmungen FDV Lokale ...2019/07/01  · Lokale Bestimmungen für Zugfahrten und Rangierbewegungen 1 Allgemeines Wir bitten Sie, die beiliegenden Kapitel

R I-30121 Wattwil – St. Gallen – Romanshorn 791

01.07.2019 SBB und BLS Netz AG Seite 3/4

Wittenbach

Z Bedingungen für besetzte Einfahrt

- Fahrzeuge dürfen frühestens 50 m nach der Geschwindigkeitsschwelle abge-stellt sein.

- Ab der Bremswegentfernung nach der Geschwindigkeitsschwelle ist mit Fahrt auf Sicht zu fahren.

Entwurf

Page 139: Änderung 1 Ausführungsbestimmungen FDV Lokale ...2019/07/01  · Lokale Bestimmungen für Zugfahrten und Rangierbewegungen 1 Allgemeines Wir bitten Sie, die beiliegenden Kapitel

791 Wattwil – St. Gallen – Romanshorn R I-30121

Seite 4/4 SBB und BLS Netz AG 01.07.2019

Entwurf