neuer mdk-prüfkatalog qpr- qualitätsprüfungsrichtlinie 2006
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Neuer MDK-Prüfkatalog QPR- Qualitätsprüfungsrichtlinie 2006. Christian Schultz Seniorenheim Sachs Kurstraße 28 63667 Nidda. Neuer MDK-Prüfkatalog - Rahmenbedingung -. Ziel: Qualität der Pflege und Versorgung in den Pflegeeinrichtungen weiter zu verbessern Geltungsbereich: - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
Neuer MDK-PrüfkatalogQPR- Qualitätsprüfungsrichtlinie
2006Christian SchultzSeniorenheim SachsKurstraße 2863667 Nidda
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Neuer MDK-Prüfkatalog- Rahmenbedingung -
Ziel: Qualität der Pflege und Versorgung in den Pflegeeinrichtungen weiter
zu verbessern Geltungsbereich:
für alle verbindlich Auftrag an den MDK:
jährliche Prüfquote 20%. Prüfung auch unangemeldet Im Einzelfall auch in der Nacht (20.00 -6.00 Uhr)
Prüfer: Pflegefachkräfte oder Ärzte mit Fach- und Führungskompetenz, mind.
einer der Prüfer muss eine Auditorenausbildung haben (erst ab 1.1.2008 gültig!)
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Neuer MDK-Prüfkatalog- Auftragsarten -Prüfungsauftrag nach § 114 SGB XI Einzelprüfung Beschwerde
Hinweise von anderen Institutionen sonstige Hinweise
Stichprobenprüfung vergleichende Prüfung Wiederholungsprüfung/Evaluation nach
Einzelprüfung Stichprobenprüfung vergleichender Prüfung
angemeldet unangemeldet nachts
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Neuer MDK-Prüfkatalog- Aufbau - Ausschluss:
Fragen die eigens im HeimG oder anderen Verordnungen geregelt sind und von anderen Gremien überprüft werden.
Inhalte allgemeine Pflegeleistungen (gemäß Vertragsabschluss) medizinische Behandlungspflege (Richtlinien zur Verordnung häuslicher
Krankenpflege nach § 92) sozialen Betreuung (gemäß Vertragsabschluss) Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung sowie
die Zusatzleistungen (gemäß Vertragsabschluss) Hygiene (Anforderungen des § 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 23 Abs. 2
Infektionsschutzgesetz sowie Empfehlungen des Robert-Koch Institut zum Umgang mit MRSA
Abrechnungsprüfung durch Sachverständige
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Anzahl der Versicherten:< 50 Kunden mindestens 5 Personen> 50 Kunden mindestens 10% aller Kunden
Versicherteschwierige Pflegesituationen
Voraussetzung für die BegutachtungEinwilligung des Versicherten oder Betreuers
Neuer MDK-Prüfkatalog- Zielgruppe -
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Aus dem Prüfkatalog- vorzuhaltende Unterlagen 1. Teil- LQV - Leistungs- und Qualitätsvereinbarung nach § 80a SGB XI (nur stationär) Ausbildungs- und Weiterbildungsnachweis der verantwortlichen Pflegefachkraft
und Ausbildungsnachweis der stellvertretende verantwortlichen Pflegefachkraft Aufstellung aller in der Pflege und Betreuung tätigen Mitarbeiter mit Name,
Berufsausbildung und Beschäftigungsumfang, Ausbildungsnachweise aktuelle Handzeichenliste Liste der von der Einrichtung vorgehaltenen Pflegehilfsmittel/Hilfsmittel Dienstpläne (ambulant auch Tourenpläne) Pflegeleitbild Pflegekonzept Hauswirtschaftskonzept (nur stationär) Konzept soziale Betreuung (nur stationär) Blanko-Pflegevertrag (nur ambulant) Zusatzleistungen nach § 88 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI (nur stationär)
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Aus dem Prüfkatalog- vorzuhaltende Unterlagen 2. Teil- Stellenbeschreibungen Nachweise über Pflegevisiten Nachweise über Fallbesprechungen Nachweise über Informationsweitergabe Nachweise über Dienstbesprechungen Konzept zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter Fortbildungsplan Nachweise interne Fortbildung/Nachweise externe Fortbildung Nachweise zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement Nachweise externes Qualitätsmanagement Organigramm Leitlinien/Richtlinien/Standards Hygienestandard/-plan/-konzept Konzept zum Beschwerdemanagement Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Notfällen
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Fragen aus dem Prüfkatalog- Kunden -
Risikomanagement Thrombose, Kontraktur, Sturz, Dekubitus, Soor-Parotitis,
Pneumonie, Venenkatheter, Trachealkanüle, chronische und frische Wunden, Krankenbeobachtung, Umgang mit Medikamenten, Infusion, Injektion
Einbezug neueste Erkenntnisse Expertenstandards: Sturz, Dekubitus, Kontinenz,
Entlassung, Schmerz
Beratungsansatz muss erkennbar sein
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Fragen aus dem Prüfkatalog- ausgewählte Einzelfragen /amb. + stationär-
Qualitätsmanagement entsprechend dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (im Sinne des PDCAZyklus)
Istanalyse, Zielformulierung und Maßnahmenplanung (Plan)
Umsetzung (Do) Überprüfung der Wirksamkeit (Check) Anpassung der Maßnahmen (Act)
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Fragen aus dem Prüfkatalog- ausgewählte Einzelfragen /amb. + stationär
Hygienemanagement innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Desinfektion und
Umgang mit Reinigung und Ver- und Entsorgung kontagiöser oder
kontaminierter Durchführung innerbetrieblicher Verfahrensanweisungen
wird innerbetriebliche Verfahrensanweisungen Mitarbeitern
bekannt alle im Rahmen des Hygienemanagements
erforderlichen Desinfektionsmittel vorhanden und eingesetzt
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Fragen aus dem Prüfkatalog- ausgewählte Einzelfragen /amb. + stationär-
Werden die Expertenstandards des DNQP im Rahmen des Qualitätsmanagements berücksichtigt oder sind konkrete Maßnahmen in dieser Hinsicht geplant?
Dekubitusprophylaxe Pflegerisches Schmerzmanagement SturzprophylaxeStichwort: „vorweggenommene Sachverständigengutachten“
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Fragen aus dem Prüfkatalog- ausgewählte Einzelfragen /stationär-
Bewohner mit gerontopsychiatrischen BeeinträchtigungenMilieuBeleuchtungOrientierungshilfenBewegungs- und AufenthaltsmöglichkeitenSchulung Mitarbeiter
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Fragen aus dem Prüfkatalog- ausgewählte Einzelfragen /stationär-Hauswirtschaft Visiten der verantwortlichen Fachkraft zu den verschiedenen Leistungen der
Hauswirtschaft (Verpflegung, Hausreinigung, Hausgestaltung, Haustechnik) Beteiligung am Beschwerde-Managementsystem Prüfung der Prozesse im Verpflegungsbereich: Eigenkontrollsystem
( Hygienestandards) auf der Grundlage des HACCP-System Prüfung der Prozesse im Reinigungsbereich: Leistungs- und
Qualitätsbeschreibungen mit Kontroll- und Checklisten der Reinigungsverfahren und Ergebnisse
Prüfung der Prozesse im Wäschebereich: Überwachung der Textilbeschaffung, Wäschekontrolllisten
Befragung, Gespräche mit Klienten zur Zufriedenheit mit Leistungen der Ernährung (Speisen und Getränke, Service), der Reinigungsdienste, des Wäsche- und Kleiderservice, der Wohnlichkeit im eigenem Wohnbereich und in den Gemeinschaftsbereichen (Hausgestaltung
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Stammblatt: muss immer aktuell sein
Anamnese muss sofort erstellt werden, Eine Informationssammlung für die
Pflegeplanung endet nicht Pflegeplanung:
muss für jeden Kunden vorliegen.
Pflegedokumentation- Grundsatzstellungnahme MDS -
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Pflegeplanung: Muss immer aktuell sein Behandlungspflege muss nicht geplant werden Vollständige Abbildung des Pflegemodells ist
entbehrlich Nur Punkte planen, die im Aufgabenbereich der
Pflege liegen (das gilt insbesondere f. Ambulante) Muss regelmäßig evaluiert werden, abhängig von
gesetzten Zielen
Pflegedokumentation- Grundsatzstellungnahme MDS Fortsetzung-
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Pflegebericht: täglichen Eintragungen erforderlich Nur Abweichungen der Planung, Verlauf der
Geschehen und Befindlichkeit des Kunden
Durchführungsnachweis Es müssen keine Einzelmaßnahmen quittiert werden,
sondern Komplexe zusammengefasst Wer durchführt muss die auch Leistung eigenhändig
quittieren
Pflegedokumentation- Grundsatzstellungnahme MDS Fortsetzung-
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Medikamentenblatt: Der Arzt muss nicht unterschreibenEs gibt keine Verpflichtung Seitens der ÄrzteUnterschrift der Pflegekraft muss im Einzelfall
genügen
Pflegedokumentation- Grundsatzstellungnahme MDS Fortsetzung-