new 046-11 ub cretzschwitz jan2014 · 2014. 1. 10. · geoinform telefon: 0365/82450-0 gesellschaft...

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geoinform Telefon: 0365/82450-0 Gesellschaft mit beschränkter Haftung Telefax: 0365/82 450-70 Stadtrodaer Straße 69 E-Mail: [email protected] 07548 Gera http://www.geoinform.com Umweltbericht zur Neuaufstellung des Bebauungsplans B/130/09 „Industriegebiet Cretzschwitz“ und Teilüberplanung des Bebauungsplanes B/55/91 Gewerbe- und Industriegebietes „Am Vogelherd“ Hermsdorf, 1. Änderung, Gemarkung Hermsdorf, Flur 1, Flurstück TF 190/10; TF 190/11; TF 190/12; TF 191/3; TF 191/4; TF 193/9; TF 193/10 und TF 194/11 und Teilüberplanung des Bebauungsplanes B/12/92 „Erweiterung Ostfriedhof und Neubau Friedhofsgebäude“ Gemarkung Leumnitz, Flur 1, Flurstück 86/2 - Entwurf - Stand 09.01.2013 Auftraggeber: LEG Thüringen Mainzerhofstraße 12 99084 Erfurt ............................................. .............................................. Geschäftsführer Fachbereichsleiter (Th. Schmidt) (A. Duschek) Gera, 09.04.2014 Reg.-Nr.: 046/11-03-12

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  • geoinform Telefon: 0365/82450-0 Gesellschaft mit beschränkter Haftung Telefax: 0365/82 450-70 Stadtrodaer Straße 69 E-Mail: [email protected] 07548 Gera http://www.geoinform.com

    Umweltbericht

    zur Neuaufstellung des Bebauungsplans B/130/09 „Industriegebiet Cretzschwitz“

    und

    Teilüberplanung des Bebauungsplanes B/55/91 Gewerbe- und Industriegebietes „Am Vogelherd“ Hermsdorf, 1. Änderung, Gemarkung Hermsdorf, Flur 1, Flurstück TF 190/10; TF 190/11;

    TF 190/12; TF 191/3; TF 191/4; TF 193/9; TF 193/10 und TF 194/11

    und

    Teilüberplanung des Bebauungsplanes B/12/92 „Erweiterung Ostfriedhof und Neubau Friedhofsgebäude“ Gemarkung Leumnitz, Flur 1, Flurstück 86/2

    - Entwurf - Stand 09.01.2013

    Auftraggeber: LEG Thüringen Mainzerhofstraße 12 99084 Erfurt

    ............................................. .............................................. Geschäftsführer Fachbereichsleiter

    (Th. Schmidt) (A. Duschek)

    Gera, 09.04.2014 Reg.-Nr.: 046/11-03-12

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  • Bebauungsplan B/130/09 „Industriegebiet Cretzschwitz“

    Umweltbericht

    geoinform Registrier-Nr. 046/11-03-12 Seite 1 von 1

    Der vorliegende Bericht umfasst 1 Titelblatt, 1 Blatt Prüfungsvermerk/Bearbeiternachweis und 43 Textseiten. Bearbeiter-Nachweis: Projektbearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) A. Helmholz ……………………………………. Exemplar-Nummer..................... Auf Vollständigkeit geprüft am ............................. ..................................... Unterschrift

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    Umweltbericht

    geoinform Registrier-Nr. 046/11-03-12 Seite 2 von 43

    Inhalt

    1. Einleitung ........................................................................................................... 5

    1.1 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................ 5

    1.2 Kurzdarstellung der Inhalte und wichtigsten Ziele des Bebauungsplans ...................... 5

    1.3 Übergeordnete Entwicklungsziele für das Planungsgebiet .......................................... 6

    2. Bestandserfassung und –bewertung ................................................................... 7

    2.1 Natürliche Grundlagen .......................................................................................... 7

    2.2 Schutzgut Boden .................................................................................................... 8

    2.3 Schutzgut Wasser ................................................................................................... 9

    2.4 Schutzgut Klima und Luft ...................................................................................... 10

    2.5 Schutzgut Arten und Biotope ................................................................................. 11

    2.5.1 Biotop- und Nutzungsstruktur ..................................................................... 11

    2.5.2 Fauna ....................................................................................................... 13

    2.6 Schutzgut Landschaftsbild..................................................................................... 16

    2.7 Schutzgut Mensch / Menschliche Gesundheit ........................................................ 17

    2.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter............................................................................ 18

    3. Prognose der Umweltauswirkungen .............................................................. 18

    3.1 Status-quo-Prognose (Entwicklung Umweltzustand bei Nichtdurchführung) .............. 18

    3.2 Prognose der vorhabensbedingt zu erwartenden Umweltauswirkungen ................... 18

    3.2.1 Schutzgut Boden ........................................................................................ 18

    3.2.2 Schutzgut Wasser ....................................................................................... 20

    3.2.3 Schutzgut Klima und Luft ............................................................................ 21

    3.2.4 Schutzgut Arten und Biotope (Biotope und Fauna) ....................................... 22

    3.2.5 Schutzgut Landschaftsbild .......................................................................... 24

    3.2.6 Schutzgut Mensch / Menschliche Gesundheit .............................................. 25

    3.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................. 27

    3.2.8 Wechselwirkungen ..................................................................................... 27

    3.3 Alternativenprüfung .............................................................................................. 28

    4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ...................................................................................................... 29

    4.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ......................................................... 29

    4.2 Pflanz- und Gestaltungsmaßnahmen zur Durchgrünung des ersten Geltungsbereichs 30

    4.3 planexterne Kompensationsmaßnahmen ................................................................ 32

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    Umweltbericht

    geoinform Registrier-Nr. 046/11-03-12 Seite 3 von 43

    5. Zusammenfassung ........................................................................................... 39

    5.1 Methodik und Schwierigkeiten bei der Erstellung des Umweltberichtes ..................... 39

    5.2 geplante Monitoringmaßnahmen ........................................................................... 39

    5.3 allgemeinverständliche Zusammenfassung ............................................................. 40

    6. Quellen ............................................................................................................ 42

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    Umweltbericht

    geoinform Registrier-Nr. 046/11-03-12 Seite 4 von 43

    Tabellenverzeichnis

    Tabelle 1: recherchierbare Arten im Untersuchungsgebiet .............................................. 14

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    Umweltbericht

    geoinform Registrier-Nr. 046/11-03-12 Seite 5 von 43

    1. Einleitung 1.1 Rechtliche Grundlagen

    Für die Aufstellung des Bebauungsplanes zum Industriegebiet „Cretzschwitz“ ergibt sich gemäß § 2 Abs. 4 BauGB die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung. Im Rahmen der Umweltprü-fung sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bebauungsplanes zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB als gesonderter Teil in die Begründung des Bebauungsplanes aufzunehmen. Der erforderli-che Inhalt des Umweltberichtes wird durch die Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB vorgegeben. 1.2 Kurzdarstellung der Inhalte und wichtigsten Ziele des Bebauungsplans

    Die Stadt Gera verfügt über zahlreiche Gewerbeflächen. Bezüglich zusammenhängender, großflä-chiger Industrieflächen besteht jedoch ein Angebotsdefizit. Im Rahmen der Industriegroßflächen-initiative der Thüringer Landesregierung wurden das geplante „Industriegebiet Cretzschwitz“ in die erste Priorität zur Umsetzung aufgenommen. Der Standort bietet wegen seiner sehr guten Verkehrs-anbindung und Lagegunst zur Bundesautobahn A4, der flachen Topographie und des hohen Ar-beitskräftepotentials aufgrund der Nähe zum Kernort Gera, der als wirtschaftlicher Mittelpunkt der Region ausgebaut werden soll, gute Vorraussetzungen für größere industrielle Ansiedlungen.

    Die Stadt Gera plant aus diesen Gründen am genannten Standort ein Industriegebiet in einem 1. Geltungsbereich von etwa 42,1 ha. Die Stadt Gera stellt daher als Vorhabensträger zur förmlichen und rechtlichen Schaffung der Vorraussetzungen für die Ansiedlung von Industrienutzung an diesem Standort den Bebauungsplan B/130/09 „Industriegebiet Cretzschwitz“ mit Teilüberplanungen der Bebauungspläne B/55/91, B/03/91 und B/12/92 auf.

    Das Plangebiet liegt an der nordöstlichen Grenze der kreisfreien Stadt Gera. Die beanspruchten Flächen gehören zu der Stadt Gera, Gemarkung Hermsdorf, Flur 1 und 2 sowie Gemarkung Cretz-schwitz, Flur 1 und Seligenstädt, Flur 1. Es zeichnet sich durch seine ackerbauliche Nutzung aus. Direkt angrenzend befindet sich das Gewerbegebiet „Am Vogelherd“. Im Westen grenzt die Bundes-straße B2 an das vorhandene Gewerbegebiet bzw. das geplante Industriegebiet an. Nördlich, jen-seits der Bundesstraße, befindet sich ein als Naturschutzgebiet geschützter Waldbestand. Im südli-chen Teil des Plangebietes geht die ebene Topographie in eine flachwellige Landschaft mit Feldge-hölzen und Waldresten über. Westlich des Plangebietes befindet sich ein bergbaulich überprägter Standort der Kiesgewinnung. Die dem geplanten Industriegebiet nächstgelegenen Siedlungsgebiete sind die Ortschaften Hermsdorf, Giebelroth, Kleinaga und Cretzschwitz, direkt angrenzend befindet sich das Gewerbegebiet „Am Vogelherd“. In diesem Areal ist eine Mischnutzung zulässig, große Teile des Gebietes werden zur Zeit nicht gewerblich genutzt und unterliegen daher einer Grünland-nutzung.

    Der erste Geltungsbereich des Bebauungsplans, innerhalb dessen das Industriegebiet errichtet werden soll, umfasst eine Flächenausdehnung von etwa 42,1 ha. Im Norden wird der Geltungsbe-reich von dem Gewerbegebiet „Am Vogelherd“ begrenzt. Die Westgrenze wird von einer mehrreihi-gen Baum-Strauch-Reihe markiert, an die die Bundesstraße B2 direkt angrenzt. Die Ostgrenze ver-

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    läuft durch die freie Ackerflur als Verlängerung der Grenze des nördlich angrenzenden Gewerbege-bietes. Im Süden verläuft die Grenze des ersten Geltungsbereiches in der Ackerflur oberhalb der vorhandenen Waldinseln des Egerholzes und des kleinen Egerholzes. Im Folgenden wird der erste Geltungsbereich auch als Plangebiet bezeichnet.

    Aktuell schließt der erste Geltungsbereich fast ausschließlich Ackerflächen ein. Lediglich im östlichen Teil kreuzt die Verbindungsstraße zwischen dem Gewerbegebiet „Am Vogelherd“ und Wernsdorf, an dessen Rand straßenbegleitend kleinere Gebüschstrukturen zu erkennen sind, das Gebiet. Im Wes-ten entlang der Bundesstraße B2 wurde die bestehende Pappel-Hecke in den Geltungsbereich ein-bezogen, um diese Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zu sichern. Die Anbindung des Gebietes erfolgt über Flächen des benachbarten Gewer-begebietes „Am Vogelherd“. Diese Flächen werden aktuell als Grünland genutzt.

    Das geplante Industriegebiet soll im B-Plan entsprechend den Vorgaben der Flächennutzungspla-nung als Industriegebiet (GI), ausschließlich für die Unterbringung von Industriebetrieben, festge-setzt werden. Die Anlage von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Be-triebsinhaber und –leiter werden ausgeschlossen.

    Um den Industriegroßstandort für eine uneingeschränkte industrielle Nutzung zur Verfügung zu stel-len, werden Photovoltaik-Anlagen auf eine flächenmäßige Obergrenze von 2000 m² pro Baugrund-stück begrenzt, um den Unternehmern eine Eigenversorgung durch eine alternative Energieversor-gung zu ermöglichen.

    Zur Konfliktvermeidung zwischen Gewerbe- und Industrieansiedlungen und der ausnahmsweise zulässigen Wohnnutzung gem. § 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO werden Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und –leiter ausgeschlossen.

    Die Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zum Maß der baulichen Nutzung umfassen die Festsetzung der überbaubaren Fläche mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Bau-massezahl von 10,0. Die Höhe der baulichen Anlagen wird über die Festsetzung einer zulässigen Traufhöhe (BMZ) von 25 m definiert. Eine ausnahmsweise Überschreitung für technologisch beding-te Aufbauten oder Windenergieanlagen zur Eigenversorgung soll bis 35 m möglich sein.

    Die Entwässerung der Flächen erfolgt über Tälchenstrukturen in Richtung Südosten. Planintern sind zwei Regenrückhaltebecken vorgesehen. Mit der Zurücksetzung der Baugrenze von der räumlichen Grenze des Geltungsbereiches wird Raum für Anpflanzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe a) und Abs. 6 BauGB gelassen.

    Zur Einordnung externer Kompensationsmaßnahmen wurden die Geltungsbereiche 2-5 abgegrenzt. Die Lage der Geltungsbereiche ist Anlage 6 des Grünordnungsplans zu entnehmen, eine Beschrei-bung der Standorte ist den jeweiligen Beschreibungen der Ersatzmaßnahmen in Kapitel 4.3 der vor-liegenden Unterlage zu entnehmen. 1.3 Übergeordnete Entwicklungsziele für das Planungsgebiet

    Im aktuell gültigen Regionalplan Ostthüringen, welcher am 18. Juni 2012 in Kraft getreten ist (REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT OSTTHÜRINGEN, 2011), ist das Areal südlich des bestehenden Gewerbegebiets „Am Vogelherd“ als Vorbehaltsgebiet für den Schutz des Bodens als landwirtschaft-liches Produktionsmittel ausgewiesen. Das Areal, das als Industriegebiet überplant wird, ist weiß ausgelassen und somit raumplanerisch für keine festgesetzte Nutzung vorgesehen.

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    Im Flächennutzungsplan der Stadt Gera (STADT GERA, 2010) ist die Vorhabensfläche als gewerb-liche Baufläche gemäß §6 Abs.2 Nr. 1 BauGB und §1 Abs.1 BauNVO ausgewiesen.

    Im Rahmen der Industriegroßflächeninitiative der Thüringer Landesregierung wurden fünf Stand-orte zur Entwicklung eines Industriegroßstandortes bestätigt. Die am Rand der kreisfreien Stadt Gera bei Hermsdorf, unmittelbar an der Bundesstraße B2 geplante Industriegroßfläche Vogel-herd/Cretzschwitz wurde in die erste Priorität zur Umsetzung der Initiative aufgenommen. Der Standort bietet wegen seiner sehr guten Verkehrsanbindung und Lagegunst zur Bundesautobahn A4 über die Bundesstraße B2 sowie der flachen Topographie und des hohen Arbeitskräftepotentials aufgrund der Nähe zum Kernort Gera, der als wirtschaftlicher Mittelpunkt der Region ausgebaut werden soll, gute Vorraussetzungen für größere industrielle Ansiedlungen.

    2. Bestandserfassung und –bewertung

    2.1 Natürliche Grundlagen

    Naturraum/Relief Naturräumlich betrachtet, ist das Untersuchungsgebiet dem Altenburger Lössgebiet zuzuordnen. Dieses ist durch eine bewegte, hügelige Morphologie und weitgehend waldfreie, gehölzarme Offen-landstrukturen intensiver ackerbaulicher Nutzung gekennzeichnet (TLUG, 2004). Das flachwellige Hügelland erstreckt sich auf Höhenlagen zwischen 150 und 320 m NN und tritt durch seinen wald-freien, gehölzarmen Agrarlandschaftscharakter hervor, dem naturschutzfachlich keine besondere Bedeutung zuzuschreiben ist.

    Für die gesamten Betrachtungen zur Erstellung der grünordnerischen und umweltplanerischen Un-terlagen wurde ein Untersuchungsgebiet (UG) gewählt, das den ersten Geltungsbereich des Vor-habens plus einem Puffer von etwa 300 m sowie die Tälchen, über die die Entwässerung des ge-planten Industriegebietes verlaufen soll, abdeckt. Für einige Schutzgüter muss der Untersuchungs-raum darüber hinaus erweitert werden, um diese hinreichend genau beschreiben und um Aus- und Wechselwirkungen des Vorhabens aufzeigen zu können.

    Das Relief des direkten Plangebietes liegt auf einem ebenen, nach Südwest leicht abfallenden Hochplateau. Das durchschnittliche Höhenniveau des Plangebietes liegt bei ca. 305 m ü. NN. Der höchste Punkt im Untersuchungsgebiet befindet sich mit 313 m ü. NN im Norden des Plangebietes an der Bundesstraße B2. Westlich des Untersuchungsgebietes befindet sich der Steinberg, der sich mit 305 m ü. NN etwa auf derselben Höhenlage, wie das Plangebiet befindet. Richtung Norden bleibt das Gelände relativ eben und fällt nur allmählich ab. Der tiefste Punkt des Untersuchungsge-bietes befindet sich im Egergrund im Norden von Cretzschwitz auf einer Höhe von 275 m ü. NN. Richtung Süden fällt das Gelände von dort aus weiter bis auf eine Höhe von etwa 260 m ü. NN im Söllmnitzbach ab.

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    Potentielle natürliche Vegetation (pnV) Das Plangebiet befindet sich im Areal des Flattergras-Hainsimsen-Buchenwaldes submontaner Lage (TLUG & BFN, 2008), dessen Hauptverbreitungsgebiet sich über basenarmen, lehmigen (Para-) Braunerden befindet. Aktuell werden die Flächen dieser Einheit der pnV vorwiegend ackerbaulich genutzt. Wälder treten vor allem in steileren Lagen hervor und werden überwiegend von Ersatzge-sellschaften in Form von Fichten- und Kiefernwäldern gestellt. Naturnahe Wälder sind nur stellen-weise zu finden.

    Geologie Regionalgeologisch befindet sich der Standort auf dem Hochplateau der nördlich von Gera herzyn streichenden Hermundurischen Scholle, die nach Südwesten durch die Finne-Eisenberg Störung und im Nordosten durch die Crimmitschauer Störung begrenzt wird (ZGI, 1981). Oberflächlich wird das Plangebiet von den Gesteinen des Pleistozän bestimmt. In den umgebenden Bereichen kommen Gesteine des Tertiärs hinzu (TLG, 1995). Der Festgesteinsuntergrund wird durch die Gesteinsfolgen des Unteren Bundsandsteins gebildet (ZGI, 1984). 2.2 Schutzgut Boden

    Der erste Geltungsbereich befindet sich in der Bodenlandschaft des Ostthüringisch-Sächsischen Lößhügellandes in der Bodenregion der Lößbeeinflussten Becken und Lößbörden (SEIDEL, 1995). Im Plangebiet treten äolische Sedimente der Weichsel-Eiszeit in Form von meist verlehmtem Löß, Schwemmlöß und Fließlöß hervor. Im Bereich des Rödels und Richtung Aga sind tertiäre, sandig-kiesige, teilweise schluffige und tonige Ablagerungen zu finden. Dem beigelagert kommen elster-kaltzeitliche Geschiebemergel vor. Die Bachtäler und Einkerbungen im Relief sind von Auensedimen-ten aus sandigem Lehm und lehmigem Sand bestimmt (TLG, 1995). Im für den Bebauungsplan angefertigten Baugrundgutachten (JENA-GEOS®-INGENIEURBÜRO GMBH, 2012) wird der oberflächennahe Boden als Lößfließerde bzw. Lößlehm über Geschiebelehm be-schrieben. Der zuoberst gelagerte Lößlehm zeigt sich als Schluff-Ton-Feinsand-Gemisch mit hohem Schluffanteil, die Lößfließerden zeigen sich als mittelplastische, bindige Böden. Mit zunehmender Tiefe nimmt der Lössanteil stetig zugunsten des Sand- und Kiesanteils ab. Die oberflächennahen tonig-lehmigen Schichten werden im Baugrundgutachten als überwiegend gering wasserdurchlässig beschrieben, weisen aber ein relativ hohes Wasserspeichervermögen auf. Entsprechend wird ein Großteil des Niederschlags im lehmigen Boden gespeichert und direkt wieder von der Vegetation aufgenommen. Die aus den Feldschätzungskarten der Gemarkungen zu entnehmenden Ackerzahlen liegen im Ost-teil des ersten Geltungsbereiches zwischen 50 und 55, im mittleren Teil etwa bei 50. Im Westteil sinken die Werte auf etwa 44 Punkte ab. Der Gemeindedurchschnitt der Gemeindedatei Thüringen, die auf Basis der Bodenschätzungen 1991 erstellt worden ist, liegt für Aga und Cretzschwitz bei 50, für Hermsdorf bei 44. Es handelt sich somit um Böden, die etwa die Hälfte des Reinertrages eines optimalen Bodens erzielen können. Die Ertragsfähigkeit der Böden ist somit im Durchschnitt mit „mittel“ zu bewerten.

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    Nach aktuellem Kenntnisstand befinden sich im ersten Geltungsbereich des B-Planes keine Altlasten-verdachtsflächen (UBA Gera, 2011). Im aktuellen Baugrundgutachten wird ebenfalls vermerkt, dass keine Anzeichen für einen Schadstoffgehalt im Bodenaushub detektiert wurden (JENA-GEOS®-INGENIEURBÜRO GMBH, 2012) 2.3 Schutzgut Wasser

    Oberflächengewässer Das Untersuchungsgebiet gehört zum Einzugsgebiet der Weißen Elster. Innerhalb des ersten Gel-tungsbereichs befinden sich keine Fließ- und Standgewässer. Eine Oberflächenwasserscheide ver-läuft entlang der B2. Südlich des Plangebietes befinden sich zwei kleine Bäche: Ein „unbenannter Seitenarm des Cretzschwitzbachs“ verläuft am westlichen Rand des Waldes auf dem Grauberg nordöstlich von Cretzschwitz. Er verläuft am Bergfuß stark mäandrierend im Wald. An der Acker-Grünlandgrenze im unteren Drittel des Laufs im Untersuchungsgebiet fließt der Bach durch bruchwaldartige Erlen-Großseggenbestände in einen vermutlich angestauten Teich. Von hier aus verläuft der Bach direkt an der Wald-Offenlandgrenze in einem schmalen, eng begrenzten Bachbett am Hangfuß. Der weiter westlich gelegene Egergrundbach befindet sich im Egergrund am Südrand des Egerhol-zes, nordwestlich von Cretzschwitz. Laut Aussagen der Ortsteilbürgermeisterin von Cretzschwitz, Frau Starke, besteht das Fließgewässer im Egergrund seit vielen Jahren und wird ausschließlich von den Drainageentwässerungen der Ackerflächen gespeist. Die sohlenartige Struktur des durchschnitt-lich etwa 20 - 30 m breiten Bachbettes lässt vermuten, dass dieses zeitweise deutlich mehr Wasser führte. Teilweise mäandriert der Bach stark in seinem kerbtalähnlichen Bachbett. Er verläuft dabei durch einen ehemaligen, verlandeten Teich, an dem eine alte Staustufe noch zu erkennen ist, sowie zwei weitere Teiche mit Verlandungszonierung. Außerhalb des Wäldchens nördlich von Cretzschwitz verläuft der Bach verrohrt durch intensiv genutztes Grünland und mündet westlich des Waldes am Grauberg in den dort ankommenden unbenannten Seitenarm des Cretzschwitzbachs. Vereint fließt der Bach weiter Richtung Süden und mündet östlich von Cretzschwitz in den Cretzschwitzbach. Die-ser fließt über den Speicher Brahmenau in die Brahme, die sich auf der Höhe von Milbitz in die Weiße Elster entwässert. Die Vorfluter des UG sind unverbaut und naturnah, stellenweise allerdings nur wenig wasserfüh-rend. Aufgrund des geringen Einzugsgebietes sind diese zwei Vorfluter als leistungsschwach einzu-stufen (INGENIEURBÜRO VTU GMBH, 2012). Durch die Lage des Plangebietes auf einer Wasserscheide bleiben die Gewässer nördlich des Gebie-tes unbeeinflusst. Östlich des nahegelegenen Rödels, nördlich des Untersuchungsgebietes, befindet sich ein Tagebaurestsee. Ein See im Tagebau selbst, sowie ein weiterer See schließen sich nordwest-lich an. Der Egergrundbach und der unbenannte Seitenarm des Cretzschwitzbaches durchfließen einige kleine, nach § 18 ThürNatG und § 30 BNatSchG geschützte Standgewässer. Mitunter sind diese allerdings komplett verlandet oder sind zumindest stark von Verlandung bedroht. Grundwasser Auf den Hochflächen wird das Festgestein durch pleistozäne und tertiäre Lockergesteine überdeckt. Die pleistozäne Überdeckung wird durch bindige Lockergesteine wie Geschiebemergel, Löß- meist

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    verlehmt- sowie Lößlehm gebildet. Die weitflächig verbreiteten pleistozänen Geschiebemergel und Lößlehme sind als Wasserstauer bzw. -geringleiter einzustufen. Den oberen Grundwasserleiter im Untersuchungsgebiet bilden laut hydrogeologischer Grundkarte (HyKa50) die auf den Hochflächen auftretenden tertiären Sande und Kiese. Den tiefer liegenden Festgesteinsgrundwasserleiter bilden die Gesteine des Bundsandsteines (ZGI, 1984a). Entlang der B2 wird aufgrund des dortigen Verlaufs einer Oberflächenwasserscheide eine Grund-wasserscheide vermutet. Etwa vom Abzweig von der B2 nach Kleinaga verläuft Richtung Südosten über den Steinberg eine nachgewiesene Grundwasserscheide. Unterhalb dieser Scheide ist die ge-nerelle Grundwasserfließrichtung Richtung Süden angegeben. Sie kann jedoch lokal durch die ein-geschnittenen Täler beeinflusst werden. Nördlich der Grundwasserscheiden ist die Grundwasser-fließrichtung Nordosten. Hydroisohypsen mit Angaben der Tiefenlage des Grundwasserhorizontes sind nicht verzeichnet (ZGI, 1984b). Das Baugrundgutachten zur Bebauungsplanaufstellung (JENA-GEOS®-INGENIEURBÜRO GMBH, 2012) revidiert die Aussagen des verfügbaren Kartenmaterials zur Hydrologie des Gebietes anhand der Messergebnisse. Für die oberflächennahen tonig-lehmigen Schichten wurde ein Kf-Wert von 1*10-7 bis 1*10-9 ermittelt. Entsprechend sind die Böden somit als gering wasserdurchlässig einzustufen. Das Wasseraufnahme- und Wasserspeichervermögen wird in JENA-GEOS®-INGENIEURBÜRO GMBH (2012) als relativ hoch beschrieben. Laut Berechnungen für das Wasserhaushaltsmodell GEOFEM liegt die Grundwasserneubildungsrate im Plangebiet bei 100 bis 200, partiell bis 249 mm/a (TLUG, 2011a). Dieser Wert ist als „gering“ bis „mittel“ einzustufen (REGIERUNG OBERFRANKEN, 2003). Nach der Karte der Grundwassergefährdung ist das Grundwasser des Standortes gegenüber flä-chenhaft eindringenden Schadstoffen als relativ geschützt zu bewerten (ZGI, 1984d). Östlich des vom Plangebiet bezüglich des Schutzgutes Wasser beeinflussten Areals grenzt eine Was-serschutzzone der Klasse III an. Dieses wird durch das Vorhaben aufgrund der Entfernung sowie der Lage außerhalb des Beeinflussungsgebietes jedoch nicht beeinträchtigt.

    2.4 Schutzgut Klima und Luft

    Das Untersuchungsgebiet liegt im Osten des Klimabereichs der südostdeutschen Becken und Hügel und wird vorherrschend von südsüdwestlichen Windströmungen beeinflusst. Die jährliche Nieder-schlagsmenge des Gebietes liegt zwischen 562 und 653 mm (Gera-Langenberg im langjährigen Mittel 602mm, DWD, 2011). Die Jahresmitteltemperatur beträgt 8,1-9,1 °C (Gera-Leumnitz im langjährigen Mittel bei 7,8°C, DWD, 2011). Gemäß TLUG (2011b) ist das Klima der Region auf gesamt Thüringen bezogen als verhältnismäßig trocken und warm zu beschreiben. Die den wesentlichen Teil des Untersuchungsgebietes einnehmenden Ackerflächen sind als Kaltluf-tentstehungsflächen anzusehen. Die über den Ackerflächen gebildete Kaltluft sammelt sich in den Talbereichen nördlich von Cretzschwitz (südlich des Plangebietes) und fließt talabwärts Richtung Cretzschwitzbachtal. Für Cretzschwitz ist dieser Kaltluftzufluss lufthygienisch von hoher Bedeutung. Der Geltungsbereich ist vollständig als Kaltluftentstehungsgebiet anzusprechen. Frischluftproduktionsflächen (Waldgebiete) sind im Untersuchungsgebiet im Egerholz und dem Graubergwald vorhanden.

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    Die produzierte kalte und frische Luft kann über die Ackerflächen nördlich von Cretzschwitz zur Ort-schaft hin, abfließen. Die Strukturen nördlich Cretzschwitz sind somit als Frischluftproduktionsgebiet und Luftabflussgebiet anzusehen. Vorbelastungen der lufthygienischen Situation ergeben sich im Untersuchungsgebiet durch punktuel-le Schadstoffemissionen aus dem Gewerbegebiet „Am Vogelherd“ und dem baubedingten Entzug von Kaltluftentstehungsflächen (Ackerland) sowie durch Schadstoffemissionen des Straßenverkehrs (vor allem korridorartig entlang der B2). Direkt an der B2 ist das Gebiet als lufthygienisch vorbelas-tet anzusehen. Im südöstlichen Teil Richtung Cretzschwitz ist keine nennenswerte Vorbelastung zu erkennen.

    2.5 Schutzgut Arten und Biotope

    2.5.1 Biotop- und Nutzungsstruktur Der überwiegende Teil des Untersuchungsgebietes (UG) wird durch intensive landwirtschaftliche Nutzungsformen bestimmt und weist eine geringe Biotopdiversität auf. Die Bundesstraße B2 verläuft im westlichen Teil des UG von südwestlicher in nordöstlicher Richtung. Im Norden des UG, direkt an das geplante Industriegebiet angrenzend, befindet sich das Gewerbegebiet „Am Vogelherd“, wel-ches durch Wohn- und Gewerbenutzung sowie größere Wiesenflächen geprägt ist. Auf der anderen Seite der B2, an der Straße in Richtung Aga befindet sich „Der Rödel“, ein als Naturschutzgebiet ausgewiesener Waldbestand. Im Westen des Untersuchungsraumes befinden sich Aufschüttungsflä-chen des ansässigen Kiessandabbaus Kleinaga/Seligenstädt. Im Südwesten, direkt an der B2, liegt ein Einzelanwesen, welches in den Betrachtungsraum mit eingeschlossen wurde. Der erste Gel-tungsbereich beansprucht fast ausschließlich Ackerflächen. Er wird durch die Verbindungsstraße vom Gewerbegebiet „Am Vogelherd“ in Richtung Wernsdorf gekreuzt, an der sich punktuell kleine Feld-gehölze befinden. Die Anbindung des Gebietes an das Straßennetz soll über den Westrand des vor-handenen Gewerbegebietes erfolgen. Für die Anbindung werden für Bebauung vorgesehene Grün-landflächen beansprucht. Während das Gebiet im und um das Plangebiet ein ebenes Relief aufweist, fällt das Gelände in südöstliche Richtung nach Cretzschwitz hin ab. Der südwestliche Teil des UG ist von kleineren Wald-strukturen und Feldgehölzen im Wechsel mit Ackerflächen geprägt. Im Süden grenzt die Ortschaft Cretzschwitz an das UG. Landwirtschaftliche Anlagen ragen hier in das Gebiet. Das sogenannte „Egerholz“ befindet sich im südlichen Teil des UG. Im Süden dieses Wäldchens verläuft der Eger-grundbach. Er zieht sich entlang der Wald-Offenlandgrenze, teilweise verrohrt unter Grünland in Richtung Cretzschwitz und mündet am Hang des östlich gelegenen Grauberges in den dort ankom-menden unbenannten Seitenarm des Cretzschwitzbachs. Dieser Bach kommt aus Richtung des so-genannten Kleinen Egerholzes nahe der Wernsdorfer Straße. Er verläuft mäandrierend im oberen Teil im Wald am Egerholz. Nach der Aufstauung in einem kleinen Teich, verläuft der Bach weiter gerade an der Wald-Grünlandgrenze nach Süden und mündet östlich von Cretzschwitz in den Cretzschwitzbach. Im gesamten Untersuchungsraum konzentrieren sich ökologisch wertvollere Bio-topstrukturen vornehmlich auf einige wenige kleinflächigere Bereiche im Südosten des UG. Im Nor-den ragt das NSG „Rödel“ in den Betrachtungsraum. Im südlichen Teil beschränken sich ökologisch wertvollere Bereiche auf die Gewässerstrukturen im Egergrund und am Grauberg. Die Wälder im UG weisen keinen oder einen nur geringen Nadelholzanteil auf und sind zumeist naturnah ausge-prägt. Aus diesem Grund sind diese Waldstrukturen als hochwertiger einzuordnen, als das sie um-gebende intensiv genutzte Ackerland.

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    Detailliertere Beschreibungen der Biotop- und Nutzungstypen im Untersuchungsraum sind Kapitel 5.5.1 des Grünordnungsplans zum Bebauungsplan B/130/09 zu entnehmen. Anlage 3 zum Grün-ordnungsplan stellt die Biotop- und Nutzungsstruktur des Untersuchungsraumes kartographisch dar. Schutzgebiete und besonders wertvolle Lebensräume

    Im ersten Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich keine Schutzgebiete oder besonders wertvollen Lebensräume. Im betrachteten Raum um den ersten Geltungsbereich befinden sich folgende Schutzgebiete: Bezeichnung Lage Naturschutzgebiet „Rödel“ nordwestlich des Geltungsbereiches, Minimalentfer-

    nung ca. 200 m Flächennaturdenkmal „Trollblumen-wiesen am Rödel bei Kleinaga“

    Nordwestlich des Geltungsbereiches, Minimalentfer-nung ca. 900 m

    Als nach § 18 ThürNatG geschützte Biotope sind die naturnahen, strukturreichen Abschnitte der Bä-che in Richtung Cretzschwitz sowie die strukturreichen Standgewässer mit Verlandungszone anzu-sprechen. Detailliertere Beschreibungen der Strukturen sind im Grünordnungsplan zum Bebauungsplan aufge-führt.

    Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen des Untersuchungsgebietes

    Die nachfolgende Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen des Untersuchungsgebietes erfolgt verbal-argumentativ in vier Stufen. Dabei werden vorrangig ganze Biotopkomplexe bewertet.

    Biotopkomplexe mit hoher Bedeutung:

    Für den spezifischen Standort inmitten ausgeräumter Ackerflur sind den Wald- und Feldge-hölzstrukturen, Gewässern und der Feuchtwiese am kleinen Egerholz eine hohe Bedeutung zuzuschreiben.

    Biotopkomplexe mit mittlerer Bedeutung:

    Den linienhaften Gehölzstrukturen sowie den extensiv bewirtschafteten Wiesenkomplexen wird ein mittlerer Biotopwert zugeordnet. Die Wiesenkomplexe können bei besonders exten-siver, artenreicherer und trockener Ausprägung für manche Tierarten, wie Schmetterlinge, auch in siedlungsnahen Bereichen eine hohe Bedeutung aufweisen.

    Biotope mit geringer Bedeutung:

    Einen geringen Biotopwert weisen die den wesentlichen Teil des Untersuchungsgebietes einnehmenden intensiv bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen auf. Diese sind durch enorme Schlaggrößen und fast vollständig fehlende natürliche Florenelemente gekenn-zeichnet. Der untere Abschnitt der Gehölzreihe an der B2 (ab Höhe Plangebiet) weist we-gen ihres hohen Anteils nichtheimischer Arten sowie ihres wenig strukturierten Aufbaus ei-nen geringen Wert auf.

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    Biotope mit nachrangiger Bedeutung:

    Biotope mit nachrangiger Bedeutung sind alle Flächen die zu wesentlichen Teilen versiegelt sind. Hierzu zählen große Teile der Gewerbe-, Industrie- und Siedlungsflächen sowie fast alle Verkehrsflächen.

    2.5.2 Fauna Für die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Fauna des direkten Eingriffsgebietes und dessen unmittelbarer Umgebung wurden Altdaten zusammengetragen und bewertet. Im We-sentlichen wird sich bei den Betrachtungen auf die Avifauna beschränkt. Gemäß Schreiben der Un-teren Naturschutzbehörde vom 15.07.2011 (UNB, 2011) war keine spezielle Datenerfassung zu vorkommenden Arten nötig. Im Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 20.07.2011 (TLVWA, 2011) wird auf or-nithologische Sachverständigengutachten, die im Rahmen der Flächennutzungsplanung sowie zu den geplanten Windparkvorhaben Cretzschwitz und Seligenstädt erarbeitet wurden, verwiesen. Durch die LEG Thüringen wurden die entsprechenden Kontakte hergestellt – leider mit dem Ergeb-nis, dass im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans zum „Industriegebiet Cretzschwitz“ nicht über die Daten verfügt werden darf. Es wurde somit in erster Linie auf die Informationen aus der LINFOS-Datenbank der TLUG zurück-gegriffen. Wegen fehlender Eintragungen für das NSG Rödel wurde zusätzlich die Internetpräsenz der Stadt Gera hinzugezogen, auf der Verweise auf vorkommende Arten zu finden sind. Weitere Daten, die das Vorkommen von Arten im Vorhabensbereich belegen, liegen der Unteren Natur-schutzbehörde laut Schreiben vom 15.07.2011 nicht vor. Ende November 2011 wurde eine Bege-hung der Heckenstruktur entlang der B2 sowie der Vorfluter südlichen Untersuchungsraum durchge-führt. Ziel war es, Neststandorte und vor allem Greifvogelhorste zu kartieren. Zusätzlich wurde wäh-rend der Ortsbegehungen stets auf „Zufallsbeobachtungen“ geachtet. Zusammenstellung der vorliegenden Daten

    Im direkten Vorhabensbereich des B-Plans (1. Geltungsbereich) sind laut den Daten im LINFOS kei-ne Artvorkommen verzeichnet. Gemäß mündlicher Mitteilung der Stadt Gera sind auch in den priva-ten Erfassungsdaten eines nahegelegenen Vorhabens für das aktuelle Plangebiet für die Errichtung des Industriegebietes Cretzschwitz keine Arten aufgeführt.

    Zur Beschreibung des Artvorkommens im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes wurden die Daten aus dem LINFOS herangezogen. Es sind für den Zeitraum von 1980 bis 2009 7 Vogelarten nach-gewiesen. Darunter befinden sich drei Arten der Ordnung der Greifvögel, drei Eulen und ein Tau-benvogel. Für das Jahr 1977 liegen Fundpunkte der Zauneidechse im Rödel und im unteren Teil des Egerholzes vor. Es ist allerdings als unsicher einzustufen, ob diese Art auch 34 Jahre nach dem Fund im Gebiet tatsächlich noch vorkommt.

    Auf den Internetseiten der STADT GERA (2011) sind Angaben der Artausstattung des NSG Rödel zu finden. Das Naturschutzgebiet wird als Rückzugsraum hochgradig bedrohter Pflanzen- und Tierarten beschrieben. In der Gebietsverordnung ist der Vogelschutz als ausdrücklicher Schutzzweck verankert. Zahlreiche auf Alt- und Totholz angewiesene Arten, wie Spechte und Höhlenbrüter, bilden eine typi-sche, artenreiche Vogelgemeinschaft aus.

    Der Waldrand dient Fledermausarten als Jagdgebiet. Wegen des hohen Vorkommens von Baum-höhlen ist außerdem davon auszugehen, dass diese auch als Sommerquartiere genutzt werden.

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    Auch die gefährdete, ebenfalls höhlenbewohnende Haselmaus wurde im Gebiet bereits nachgewie-sen.

    Wegen der Naturnähe des Waldgebietes konnte sich eine Insektengemeinschaft teilweise hochgra-dig gefährdeter Arten entwickeln.

    Tabelle 1111 stellt die recherchierten Artdaten zusammen (kartographische Darstellung s. Anlage 4). Tabelle 1: recherchierbare Arten im Untersuchungsgebiet

    Art RLT 2011

    Schutz Da-

    tenquelle

    Beob.-jahr Brut-/Nahrungshabitate im Plangebiet

    Rotmilan (Milvus milvus)

    3 §§ EU L

    2008 Gehölz nördlich des Graubergs

    Schwarzmilan (Milvus migrans)

    - §§ EU L 2009 Gehölz nördlich des Graubergs

    Wespenbussard (Pernis apivorus)

    - §§, EU L 2009 Egerholz

    Steinkauz (Athene noctua)

    1 §§ L 1980-1989, 2001,2004

    Östlicher Graubergwaldrand, Orts-lage Cretzschwitz

    Waldkauz (Strix aluco)

    - §§

    L 2001 Ortslage Cretzschwitz

    Waldohreule (Asio otus)

    - §§ L 2001 Östlicher Graubergwaldrand

    Türkentaube (Streptopelia decaocto)

    - §§ L 2001 Östlicher Graubergwaldrand

    Zauneidechse (Lactera agilis)

    - - L 1977 NSG „Rödel“, Egerholz, sehr alter Fund!

    Kleiner Puppenräuber (Calosoma inquisitor)

    1 § G - NSG „Rödel“

    Gartenlaufkäfer (Carabus hortensis)

    - - G - NSG „Rödel“

    Schwarzer Breithalslaufkäfer (Calathus rotundicollis)

    - - G - NSG „Rödel“

    Blauer Eichenzipfelfalter (Neozephyrus quercus)

    - - G - Eichen im NSG „Rödel“

    Bockkäfer (Rhagium mordax)

    - - G - Wald im NSG „Rödel“

    Haselmaus (Muscardinus avellanarius)

    3 § G - NSG „Rödel“

    RLT – Rote Listen Thüringens (TLUG, 2011) Datenquellen L LINFOS-Datenbank des TLUG G Internetpräsenz der Stadt Gera (STADT GERA, 2011) Gefährdung nach RLT 1 – vom Aussterben bedroht 2 – stark gefährdet 3 – gefährdet R – extrem selten

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    Schutzstatus § - nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt §§ - nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt

    Bewertung der vorliegenden Erfassungsdaten

    Für das Plangebiet selbst sind keine Artnachweise recherchierbar. Das unmittelbar angrenzende Umfeld des ersten Geltungsbereichs des B-Plans wird nur von einer begrenzten Zahl von Vogelarten als Brut- und/oder Nahrungshabitat genutzt. Gemäß den Darstellungen der Stadt Gera besitzt das nahe liegende NSG „Rödel“ allerdings eine besondere Bedeutung als Brutgebiet für Greifvogelarten. Diese können die in Anspruch zu nehmenden Ackerflächenflächen allerdings nur solang als Jagd-gebiet nutzen, wie die Ackerfrucht noch nicht zu hoch und dicht steht. Zudem finden sich im unmit-telbaren Umland hinreichend große, gleichwertige Jagdflächen.

    Wegen der intensiven ackerbaulichen Nutzung des direkten Plangebietes ist davon auszugehen, dass dieser Raum nur in äußerst begrenztem Maße als Bruthabitat für Bodenbrüter fungieren kann. Teilräume mit höherer bis hoher avifaunistischer Bedeutung im Untersuchungsgebiet stellen die Waldflächen des NSG „Rödel“ sowie das Egerholz und der Graubergwald dar. Die dörfliche Lage von Cretzschwitz scheint für Kulturfolger und gebäudebewohnende Arten von Bedeutung zu sein.

    Vogelnestkartierung

    Ende November 2011 wurde eine Begehung der Heckenstruktur entlang der B2 sowie der Vorfluter südlichen Untersuchungsraum durchgeführt. Ziel war es, Neststandorte und vor allem Greifvogel-horste zu kartieren.

    Im oberen Heckenbereich der B2 konnten 2 Neststandorte kleiner Singvogelarten nachgewiesen werden. In den Mirabellen des unteren Abschnittes der Hecken-Pappelstrukturen wurden ebenfalls zwei Singvogelnester gefunden. In den Pappeln wurden etwas größere Nester gesichtet, die vermut-lich Rabenkrähen zuzuordnen sind. Aufgrund der hohen Geräusch- und Staubbelastungen, die von der B2 ausgehen, ist ohnehin nicht davon auszugehen, dass sich störungsempfindliche Arten dort angesiedelt haben, oder ansiedeln.

    Im Egerholz selbst wurden keine Neststrukturen erkannt. Entlang des namenlosen Vorfluters konnte ein Nistplatz nachgewiesen werden, der vermutlich einem Rotmilan zuzuordnen ist. Er befindet auf einer direkt am Bach stehenden Eiche am unmittelbaren Bergfuß am Waldrand. Der Durchmesser des Nestes von etwa 35 cm weist darauf hin, dass es sich um einen Rotmilanhorst handeln könnte. Diese nutzen ihre Horste häufig über mehrere Jahre und bauen sie stetig weiter aus, sodass diese mitunter über einen Meter groß werden können. Es handelt sich hier um einen eher frischen Nist-platz.

    Ein Nest, das entsprechend seiner Größe einen Eichelhäher zuzordnen wäre, befindet sich in den Gehölzstrukturen entlang der Verbindungsstraße Richtung Wernsdorf innerhalb des Geltungsberei-ches.

    Höhlenbaumsuche

    Eine Begehung Ende November zur Auskundung von Höhlenbäumen ergab keine Funde unmittel-bar an den Vorflutern oder den Gehölzstrukturen entlang der B2. Die Strukturen entlang der B2 scheinen zu jung, als dass sich darin nutzbare Baumhöhlen herausbilden hätten können. Im Eger-holz konnten ebenfalls keine solche Bäume erkannt werden. Besonders alte Bäume weisen mitunter

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    abgestorbene Äste auf. Es ist daher allerdings nicht auszuschließen, dass sich dort Hohlräume bil-den könnten. Diese sind jedoch vom Boden aus nicht erkennbar.

    Entlang des Vorfluters am Grauberg konnten im Baumbestand ein paar wenige Totholzstubben mit Höhlen erkannt werden.

    2.6 Schutzgut Landschaftsbild Der Naturraum „Altenburger Lössgebiet“, dem das Plangebiet zuzuordnen ist, ist ein weitgehend intensiv ackerbaulich genutztes Hügelland mit bewegter, hügeliger Morphologie. Es ist durch weit-gehend waldfreie, gehölzarme Offenlandstrukturen intensiver ackerbaulicher Nutzung gekennzeich-net (TLUG, 2004). Für das die Ortschaften Cretzschwitz und Hermsdorf tangierende Untersuchungsgebiet können sie-ben weitgehend homogene Landschaftsbildeinheiten voneinander abgegrenzt werden.

    • Eine wenig strukturierte Ackerlandschaft nimmt flächenmäßig den größten Anteil des Untersuchungsgebietes ein. Sie ist nahezu völlig gehölzfrei. Allein die Farb- und Formunter-schiede der verschiedenen Ackerkulturen differenzieren das monotone Bild. Im Westen sind lediglich die Kiesabbauflächen von Aga/Seligenstädt vorhanden. An die Ortslage von Gie-belroth angrenzend ist ein kleines Wäldchen als kleine Waldinsel in die Ackerflur eingestreut. Diese Einheit dominiert das Landschaftsbild des Untersuchungsgebietes.

    • Der Rödel, das naturnahe Waldgebiet nördlich des Plangebietes, hat eine Größe von etwa 50 ha und wurde 1996 als NSG ausgewiesen. Er stellt sich als Waldinsel mit naturnahen Laubwaldbeständen in der ausgeräumten Ackerlandschaft dar und steht im Biotopverbund mit den nördlich angrenzenden Bachläufen und Gehölzsäumen im Landschaftsraum der abwechslungsreichen Offenland-Gehölzstrukturen entlang der Bachtäler westlich von Gie-belroth. Der Rödel stellt einen Rückzugsraum für Pflanzen- und Tierarten dar.

    • Das Gewerbegebiet „Am Vogelherd“ liegt auf exponierter Lage und ist mitunter von Wei-tem einsehbar. Die wenigen höheren Bauwerke stören das Landschaftsbild bereits. Die lücki-ge gewerbliche Nutzung lockert das Bild jedoch auf. Im Gewerbegebiet bietet sich ein wenig abwechslungsreiches Landschaftserlebnis.

    • Die dörflichen Lagen von Giebelroth und Cretzschwitz zeigen klassische dörfliche Struk-turen. In Giebelroth wird dieser Eindruck durch die stark befahrene Bundesstraße B2 jedoch gemindert.

    • Die Bundesstraße B2 zerschneidet die Landschaft bei Giebelroth. Mit dem hohen Verkehrs-aufkommen ist eine erhebliche Lärm- und Staubbelästigung verbunden. Nach Osten ist die-ser Raum jedoch von einer dichten Baum-Strauch-Reihe optisch und weitestgehend auch akustisch abgegrenzt.

    • Die abwechslungsreichen Wald-Offenlandstrukturen mit bewegtem Relief nördlich von Cretzschwitz bieten durch den Wechsel zwischen Wald- und Offenlandstrukturen ein

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    positives Landschaftserlebnis im sonst wenig vielgestaltigen Naturraum. Das Egerholz und der Grauberg säumen diesen Erlebnisraum.

    • Die abwechslungsreichen Offenland-Gehölzstrukturen entlang der Bachtäler west-lich von Giebelroth zeichnen sich durch ihre Tallage und die langgezogenen Gehölzstruk-turen, eingebettet in die Kulturlandschaft, aus. Sie gehen in den Landschaftsraum des Rödel sowie die angrenzenden Flächen des ehemaligen und teilweise noch aktiven Bergbaus über.

    Wegen der erhabenen Lage sind gute Sichtbeziehungen aus dem Plangebiet in Richtung Ronneburg und die dort vorhandenen rekultivierten Halden des ehemaligen Uranbergbaus zu verzeichnen, die das Erleben im Raum anheben. Im gesamten Gebiet sind keine zusammenhängenden Wanderwege oder Aussichtspunkte vorhan-den. Das NSG „Rödel“ ist nur sehr sporadisch erschlossen. Vorbelastungen des Landschaftsbildes Als Vorbelastung des naturraumtypischen Landschaftsbildes sind in erster Linie das Gewerbegebiet „Am Vogelherd“ sowie die Bundesstraße B2 zu werten. Sie ergeben sich vor allem durch die vor-handenen technischen Bauwerke des Gewerbegebietes „Am Vogelherd“ und dessen durch Bauart und Material hervorgerufenen technischen Charakter. Die Bundesstraße B2 zerschneidet die Land-schaft und ist als erhebliche Lärmquelle zu werten. Der westlich des Plangebietes liegende Kiesab-bau ist weiterhin als Vorbelastung anzusehen. Das Landschaftsbild fast aller im Untersuchungsgebiet abgegrenzten Landschaftsbildeinheiten ist als vorbelastet zu bewerten. Lediglich die Tallagen west-lich von Giebelroth und nördlich von Cretzschwitz sind weitestgehend unbelastet. Westlich von Gie-belroth befindet sich teilweise noch aktiver Tonabbau, der in gewisser Weise als Vorbelastung anzu-sehen ist, gleichzeitig mitunter aber bereits stillgelegt wurde und eigene Biotope und ein eigenes Landschaftserleben hervorbringen konnte. Am Ortsrand von Cretzschwitz befinden sich Anlagen der Agrarwirtschaft, die in gewisser Weise das Landschaftsbilderleben durch technogene Überprägung und die damit verbundene Geräuschkulisse das Landschaftsbild beeinträchtigen, gleichzeitig aber auch als typisch für ländliche Räume zu werten sind. Bewertung des Landschaftsbildes Das Landschaftsbild des im „Altenburger Lössgebiet“ befindlichen Plangebietes ist wegen der hohen ackerbaulichen Nutzung als landschaftsraumtypisch zu bewerten. Eine typische hügelige Morpholo-gie ist ledliglich im Süden und Nordwesten des Betrachtungsraumes zu erkennen. Die Bundesstraße B2 stört das Landschaftsbild zwar, ist aber eine alte Handelsstraße in Richtung Zeitz und damit schon seit langem landschaftsbildprägend. Das Gewerbegebiet „Am Vogelherd“ ist als atypsich zu werten. 2.7 Schutzgut Mensch / Menschliche Gesundheit Nutzungen Das Plangebiet wird derzeit gänzlich ackerbaulich benutzt. Lediglich die Verbindungsstraße zwischen dem bereits bestehenden Gewerbegebiet „Am Vogelherd“ und der Ortschaft Wernsdorf kreuzen das Gebiet. Im Norden schließt das Gewerbebiet „Am Vogelherd“ direkt an die Vorhabensflächen an. Im Wes-ten verläuft die stark befahrene Bundesstraße B2. Es grenzen keine Siedlungsgebiete unmittelbar an.

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    Es existieren lediglich einzelne Wohnbebauungen im Gewerbegebiet „Am Vogelherd“ sowie ein Ein-zelgehöft direkt an der Bundesstraße B2. In der Region besteht trotz der Nähe zu Gera eine mangelhafte Arbeitsmarktsituation. Insgesamt ist auch für Gera gemessen an der Größe der Stadt ein Defizit bezüglich Einwohnerzahl und Wirtschaft zu verzeichnen. Hier soll durch die Schaffung des Raumes für gewerbliche und industrielle Ansied-lungen im geplanten Gebiet angesetzt werden. Das geplante Gebiet ist sowohl aus Richtung Zeitz als auch dem Kernort Gera sehr gut erreichbar. Durch das bestehende Gewerbegebiet „Am Vogel-herd“ besteht bereits eine Verbindung des ÖPNV aus Richtung Gera. Vorbelastungen durch Immissionen Der erste Geltungsbereich ist auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens auf der B 2 durch Lärm- und Abgasemissionen des Kfz-Verkehrs als erheblich vorbelastet einzustufen. Es grenzen allerdings keine Siedlungsgebiete unmittelbar an. Die angrenzenden Wohnbebauungsbereiche (s.o.) sind als erheblich vorbelastet anzusehen. 2.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Es liegen bisher keine Informationen zu Bau- und Kulturdenkmälern vor. Funde von anzeigepflichti-gen bronze- und jungsteinzeitlichen Gütern (Scherben, Knochen, Metallgegenstände,Steinwerkzeuge u.ä.) während der Bauphase sind nicht auszuschließen.

    3. Prognose der Umweltauswirkungen

    3.1 Status-quo-Prognose (Entwicklung Umweltzustand bei Nichtdurchführung) Die Status-Quo-Prognose umfasst die voraussichtliche Entwicklung des Plangebietes ohne Durchfüh-rung des Plans. Bei Nicht-Durchführung des Vorhabens ist weiterhin von einer landwirtschaftlichen Nutzung und den damit einhergehenden Wirkungen auf Natur und Landschaft auszugehen. Die Großflächeninitiative des Landes wäre für diesen Standort als gescheitert zu betrachten. Die wirt-schaftlichen Vorteile, die sich durch die Einrichtung eines Industriestandortes ergeben können, wer-den für im Bezug auf diese konkrete Fläche des Plangebietes nicht eintreten. 3.2 Prognose der vorhabensbedingt zu erwartenden Umweltauswirkungen

    3.2.1 Schutzgut Boden Das geplante Industriegebiet liegt im Bereich einer erosionsgefährdeten Fläche. Der zentrale Bereich des Plangebietes wird von einer in West-Ost-Ausdehnung verlaufenden linienhaften Geländedepres-sion durchzogen. Zur Beurteilung der Gefährdung durch Bodenerosion im Bereich des geplanten Industriegebietes Cretzschwitz wurde von JENA-GEOS®-INGENIEURBÜRO GMBH (2013) ein Sachver-ständigengutachten erarbeitet.

    Darin kommt man zu folgenden Ergebnissen:

    • Die Böden im Plangebiet weisen eine mittlere bis hohe Erosionsanfälligkeit auf.

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    • Im Plangebiet verläuft in West-Ost-Richtung eine Geländedepression, die zum östlichen Rand des Gebietes zunehmend als erosive Fließbahn in Erscheinung tritt.

    • Im Rahmen einer Ortsbegehung konnten trotz erosionsbegünstigender Wetterlage und un-günstiger Vegetationsbedeckung keine erheblichen Erosionsprozesse im Plangebiet festgestellt werden.

    Vom Sachverständigen werden keine Gründe erkannt, die der Errichtung eine Industriegebietes ent-gegenstehen. Es werden Maßnahmen empfohlen, die in der Lage sind, vor allem die Erosionsge-fährdung während der Bauphase zu minimieren. Eine bodenkundliche Baubegleitung während der baulichen Erschließung im Plangebiet wird empfohlen. Die detaillierenden Empfehlungen können dem Sachverständigen Gutachten entnommen werden.

    Durch Errichtung und Betrieb des geplanten Industriegebietes werden sich vor allem anlagebeding-te, z.T. aber auch bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ergeben.

    Baubedingte Auswirkungen

    Baubedingt sind zeitlich auf die Bauphase begrenzte Beeinträchtigungen des Bodens durch den Ein-satz schwerer Maschinen (Verdichtung), die Zwischenlagerung von Baustoffen und Geräteteilen (Verdichtung, Überformung/Überdeckung, Stoffeinträge) und die Emissionen der Bau- und Trans-portmaschinen (Schadstoffeinträge) anzunehmen. Z.T. werden die baubedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden später von den anlagebedingten Auswirkungen überlagert.

    Für die Herstellung der Anbindung der geplanten Regenrückhaltebecken an die Vorfluter (Eger-grundbach und unbenannter Seitenarm des Cretzschwitzbachs) ist die Herstellung einer unterirdi-schen Verbindung vorgesehen. Während der Bauphase wird ein temporär wirksamer Eingriff in Acker- und Grünlandstrukturen notwendig. Die Dimension der baulichen Inanspruchnahme beläuft sich auf etwa 180 m zur Aufbindung an den Egergrundbach, die überwiegend durch Grünland ver-läuft sowie etwa 730 m zum unbenannten Seitenarm des Cretzschwitzbaches überwiegend durch Ackerland. Aufgrund der Tatsache, dass die Strukturen nach dem Bau vollständig wieder hergestellt und ihrer Nutzung zurückgeführt werden, ist der Eingriff als ausgeglichen anzusehen.

    Die baubedingt zu erwartenden Beeinträchtigungen des Bodens sind aufgrund ihrer nur tem-porären Wirksamkeit bzw. des anzunehmenden geringen Ausmaßes als unerheblich zu bewerten. Ein zur Bewertung der Erosionswirkung des Vorhaben erstelltes Erosionssachverständigengutachten (Jena-Geos®-Ingenieurbüro GmbH, 2013) empfiehlt verschiedene Maßnahmen, um die Erosions-gefährdung vor allem während der Bauphase zu minimieren.

    Anlagebedingte Auswirkungen

    Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen des Bodens werden durch die anlagebe-dingt geplante Flächenumnutzung und die damit verbundenen Versiegelungsmaßnahmen entstehen: Durch die Errichtung der Industrieanlagen sowie die Zuwegungen werden 31,2 ha Boden vollversie-gelt (Industrieflächen und Straßenverkehrsflächen). Auf diesen Flächen gehen alle derzeitigen Bo-denfunktionen dauerhaft verloren. Auf teilversiegelten Flächen erfolgen durch Überformung, Verän-derung der Horizontabfolge und Substratveränderung ein Teilverlust bzw. Funktionsbeeinträchtigun-gen der natürlichen Bodenfunktionen.

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    Die anlagebedingt beeinträchtigten Böden weisen ein hohes Produktions- sowie Speicher-/ Regler-potenzial und ein überwiegend mittleres Lebensraumpotenzial auf, sind in der Region aber nicht selten und auch nicht sonderlich empfindlich. Bezogen auf die Gesamtfläche des Plangebietes ist die Inanspruchnahme von insgesamt 80 % der Bodenfläche (GRZ 0,8) als sehr hoch einzuschätzen. Wegen der Größe und der Nachhaltigkeit des Eingriffs ist das Vorhaben als erhebliche Beeinträch-tigung zu werten. Lediglich 20 % der Fläche des als Industriegebiet festgesetzten Areals werden nicht versiegelt. Von den 42,1 ha Geltungsbereich bleiben ca. 8,3 ha (nicht überbaubare Fläche soweit diese nicht durch Nebenanlagen belegt ist, incl. Maßnahmen A1 zur Umgrünung und Maßnahme A2 zum Umbau der Gehölzstrukturen entlang der B2) unversiegelt. Es ist allerdings anzumerken, dass durch die Festsetzung einer so hohen GRZ vermieden wird, eine noch größere Fläche für das gesamte Gebiet umzunutzen.

    Es besteht kein akuter Verdacht einer erhöhten Bodenbelastung im Plangebiet. Zur Überprüfung einer möglichen Überschreitung der Prüf- und Maßnahmewerte nach BBodSchV als Maß der Belas-tung des Bodens als Lebensgrundlage für den Mensch wurden daher keine gesonderten Untersu-chungen bezüglich der Schadstoffbelastungen des Bodens durchgeführt. Es ist nicht von einer Über-schreitung der Prüf- und Maßnahmewerte nach BBodSchV auszugehen.

    Betriebsbedingte Auswirkungen

    Betriebsbedingte Beeinträchtigungen des Bodens sind nur in geringem Maß, bedingt durch Schad-stoffemissionen des KFZ-Verkehrs, zu erwarten.

    Die betriebsbedingt zu erwartenden Beeinträchtigungen des Bodens sind aufgrund ihrer nur punktuellen Wirksamkeit bzw. ihres geringen Ausmaßes als unerheblich anzunehmen.

    3.2.2 Schutzgut Wasser

    Es ist mit folgenden Auswirkungen auf das Schutzgut zu rechnen:

    Baubedingte Auswirkungen

    Es besteht die generelle Gefahr des Eintrages von Schadstoffen in das Grundwasser während der Bauphase im Plangebiet.

    Für die Entwässerung des Plangebietes über den Egergrundbach und den unbenannten Seitenarm des Cretzschwitzbachs am Fuß des Graubergs wird keine Profilierung der Sohlen der Vorfluter not-wendig werden. Es sind somit keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch die Herstellung der Entwässerung zu erwarten.

    Erhebliche baubedingte Beeinträchtigungen des Wassers des Untersuchungsgebietes sind wegen der nur temporären Wirksamkeit allerdings nicht zu erwarten.

    Anlagebedingte Auswirkungen

    Durch den hohen Versiegelungsgrad im Plangebiet (GRZ 0,8) ist mit einer Verringerung der Grund-wasserneubildungsrate im Gebiet zu rechnen. Aufgrund der gering wasserdurchlässigen Boden-

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    schichten besteht allerdings ohnehin bereits natürlicherweise eine geringe Grundwasserneubildungs-rate. Die anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut überschreiten somit die Erheblichkeits-schwelle vorrausichtlich nicht.

    Betriebsbedingte Auswirkungen

    Betriebsbedingt besteht ebenfalls die Gefahr des Eintrages von Schadstoffen, beispielsweise über den KFZ-Verkehr. Diese Beeinträchtigung ist voraussichtlich jedoch nicht als erheblich einzustufen. In einem Bericht der Ostthüringer Zeitung vom 11.02.2012 wird von der Altablagerung Deponie Cretzschwitz am Westhang des Grauberges berichtet. Der Cretzschwitzbach, in den die Nieder-schlagswässer des Industriegebietes Cretzschwitz eingeleitet werden sollen, könnte von dieser Altlast betroffen sein. Diesem Bericht vorausgegangen war eine Presseanfrage der OTZ vom 09.02.2012. In der Stellungnahme der Stadt Gera zu dieser Anfrage wird eingeräumt, dass „mittelfristig ein ge-ringfügiger Austritt an Schadstoffen [aus der Altablagerung] zu erwarten“ sei, bei Beibehaltung der derzeitigen Nutzung können laut der zuvor erstellten Gutachten eine Gefährdung für das Grund- und Oberflächenwasser sowie Gefährdungen für den Menschen ausgeschlossen werden. Zudem wird sich entsprechend der Machbarkeitsstudie zur äußeren Erschließung (INGENIEURBÜRO VTU, 2012) die durchschnittliche Durchflussmenge der Vorfluter nicht erhöhen. Die anfallenden Nieder-schlagswässer werden in einem Regenrückhaltebecken gesammelt, vorbehandelt und gedrosselt in die Vorflut abgegeben.

    Durch die Entwässerung des Plangebietes über den Egergrundbach und den unbenannten Seitenarm des Cretzschwitzbachs am Fuß des Graubergs wird die natürliche Durchflussmenge durch die Gewässer nicht erhöht. Durch die Vorbehandlung der Niederschlagswässer wird nur un-belastetes Wasser gedrosselt in die Vorfluter eingeleitet. Unter dieser Maßgabe erteilte die UNB mit Schreiben vom 30.07.2009 ihre Zustimmung zu dieser Regenwasserableitung. Die Regenwasser-entwässerung des Gebietes stellt somit keinen gesonderten erheblichen Eingriff dar.

    3.2.3 Schutzgut Klima und Luft

    Durch Errichtung und Betrieb des Industriegebietes werden sich bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen des Klimas und der Luft des Gebietes ergeben.

    Baubedingte Auswirkungen

    Baubedingt ist mit einer erhöhten Staub- und Immissionsbelastung zu rechnen, die wegen ihrer temporären Wirkungsdauer jedoch als nicht erheblich einzuschätzen ist.

    Anlagebedingte Auswirkungen

    Wegen der Überbauung ehemaliger Offenlandflächen mit geringer Rauhigkeit (Ackerland) ist mit einer Minderung der Kaltluftproduktionsfähigkeit des Gebietes zu rechnen. Es können sich mit-unter Wärmeinseln und Wärmeentstehungsflächen auf den versiegelten Flächen ausbilden. Die Of-fenlandfläche nimmt aktuell zwar keinen bedeutenden Stellenwert in der Kaltluftversorgung großer Siedlungsflächen wie der Stadt Gera ein, liegt jedoch im Kaltluftversorgungsgebiet der Ortschaft Cretzschwitz. Die Ortschaft liegt allerdings in einem aus mehreren Richtungen mit Ackerland umge-

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    benen Taleinschnitt und bezieht daher seine Kalt- und Frischluft nicht ausschließlich aus dem Areal des Plangebietes. Diese Auswirkung ist wegen der Größe der umzuwandelnden Fläche von 41,2 (erster Geltungsbereich ohne Hecke an der B2) ha dennoch als erheblich einzustufen.

    Betriebsbedingte Auswirkungen Betriebsbedingt ist mit einer erhöhten Lärm- und Immissionsbelastung durch das verstärkte Ver-kehrsaufkommen und je nach Ansiedlungsart durch die laufenden Anlagen zu rechnen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans zum Industriegebiet Cretzschwitz wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Dieses vergibt Emmissionskontingente für die Teilbereiche es Gebietes, die nicht überschritten werden dürfen. Es ist somit nicht mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu rechnen.

    3.2.4 Schutzgut Arten und Biotope (Biotope und Fauna)

    Baubedingte Beeinträchtigungen

    Zeitlich auf die Bauphase begrenzt ist mit Beeinträchtigungen der im Plangebiet und dessen näherer Umgebung siedelnden Lebensgemeinschaften durch Baulärm, Verkehrslärm, Staub- und Schadstof-femissionen zu rechnen. Zusätzlich werden während der Anbindung der Regenrückhaltebecken an die Vorfluter zur Oberflächenwasserableitung aus dem Industriegebiet temporär Acker- und (eutro-phierte) Grünlandstandorte beansprucht. Diese werden nach Beendigung der Arbeiten jedoch wie-der vollständig hergestellt und ihrer Nutzung zurückgeführt.

    Erhebliche baubedingte Beeinträchtigungen der Flora oder Fauna des Untersuchungsgebietes sind wegen der nur temporären Wirksamkeit und der Fähigkeit der zu erwartenden Tierarten zur raschen Wiederbesiedlung kurzfristig gestörter Lebensräume nicht zu erwarten. Anlagebedingte Beeinträchtigungen

    Durch die Anlage des Industriegebietes werden

    � ca. 30,8 ha intensiv genutzte Ackerfläche sowie � ca. 800 m² straßenbegleitende Feldgehölze und � ca. 1080 m² straßenbegleitende Wiesenbestände und � ca. 1770 m² Gewerbegebiet „Am Vogelherd“, das aktuell als Grünland genutzt wird

    voll versiegelt. Insgesamt werden 40,7 ha Ackerfläche umgenutzt. Diese Flächen gehen in ihrer der-zeitigen Ausprägung und Funktion dauerhaft als Ackerlebensraum der Flora und Fauna verloren. Speziell in den unbebauten Arealen werden gleichzeitig neue, wenn auch durch die intensive Nut-zung beeinflusste, Lebensräume geschaffen. Sie werden gemäß Festsetzung als gepflegte Grünan-lagen mit Rasenflächen, Einzelgehölzen und vereinzelten Heckenstrukturen angelegt. Diese Struktu-ren bieten meist nur häufigen, synanthropen Arten Lebensraum. Andererseits ist die Artendiversität in derartigen Strukturen häufig höher als auf den vorher existierenden intensiv genutzten Ackerflä-chen. Die Flächeninanspruchnahme betrifft im wesentlichen intensiv genutzte Ackerfläche mit einge-schränkter ökologischer Funktionsvielfalt (geringe Bedeutung als Lebensraum von Flora und Fauna). Trotzdem ist der flächenhafte Verlust von Ackerflächen als Nahrungshabitat für Greifvögel sowie als Bruthabitat für Bodenbrüter, wie die Feldlerche, als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung des

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    Schutzgutes Arten und Biotope zu werten. Die flächenmäßig geringfügige Inanspruchnahme von Straßenbegleitgrün ist auf die Anlage von Zufahrten innerhalb des Industriegebietes zurückzuführen. Behinderungen der Austausch- und Wechselbeziehungen zwischen den Waldinseln sind nicht auszu-schließen. Trotz der verhältnismäßig geringen ökologischen Wertigkeit der hauptsächlich betroffenen Ackerflä-che ist diese anlagebedingte Flächeninanspruchnahme aufgrund der Nachhaltigkeit und Größe als erhebliche und damit kompensationspflichtige Beeinträchtigung des Schutzgutes Biotope, Arten und Lebensgemeinschaften zu werten. Durch die Entwässerung des Plangebietes über den Egergrundbach und den unbenannten Seitenarm des Cretzschwitzbachs wird keine Neuprofilierung der vorhandenen Gewässer nötig. Die regelmäßige Durchflussmenge wird sich nicht erhöhen, wodurch auch nicht mit einer Verände-rung der gewässerbegleitenden Strukturen zu rechnen ist.

    Betriebsbedingte Beeinträchtigungen

    Betriebsbedingte Lärmimmissionen stellen Beunruhigungseffekte für die Lebensräume im Umfeld des Industriegebietes dar. Besonders gefährdet scheinen vor allem der eine hohe Bedeutung als Lebensraum aufweisende Biotopkomplex des NSG „Rödel“, dessen geringste Entfernung zu dem geplanten Industriegebiet 200 m beträgt. Auch das nahegelegene Egerholz, welches teilweise direkt an den Geltungsbereich angrenzt, kann durch die Nutzung der Anlagen negativ beeinträchtigt wer-den. Es ist hierzu jedoch anzumerken, dass am Berührungspunkt vom Egerholz und dem Geltungs-bereich ein etwa 1 ha großes Regenrückhaltebecken vorgesehen ist. Diese Anlage stellt somit, auch wenn sie einen technischen Charakter besitzt, durch die zu erwartende geringe Frequentierung ei-nen Puffer zwischen intensiv genutzter Industriefläche und dem beruhigten Egerholz dar. Zusätzlich ist eine Umgrünung des Plangebietes vorgesehen, die ebenfalls eine belastungsminimierende Wir-kung haben wird. Das NSG „Rödel“ befindet sich seit vielen Jahren in direkter Nachbarschaft zum bereits bestehenden Gewerbegebiet „Am Vogelherd“ und der ausgebauten Bundesstraße B2. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die Arten des Rödels bereits an diese Grundbelastungssituation gewöhnt haben dürften. Gemäß schalltechnischem Gutachten werden die Immissionsbelastungen sich bei Einhaltung der vorgegebenen Schallleistungspegel sowie Minimierungsmaßnahmen zur Staub- und Abgasentwicklung nicht in einem erheblichen Maß verstärken (ASR, 2011).

    Im Plangebiet selbst ist kaum mit betriebsbedingten Beeinträchtigungen der Arten und Biotope zu rechnen. Hier treten anlagebedingte Beeinträchtigungen in erheblicher Art und Weise auf. In der unmittelbaren Umgebung zum Plangebiet werden sich Beeinträchtigungen ergeben, die jedoch le-diglich als vergleichweise mäßig erheblich zu bewerten sind.

    Die regelmäßige Durchflussmenge durch die Entwässerung in die Vorfluter wird sich betriebsbedingt nicht erhöhen, wodurch auch nicht mit einer Veränderung der gewässerbegleitenden Strukturen zu rechnen ist.

    Spezieller Artenschutz

    Entsprechend den Aussagen des Flächennutzungsplans der Stadt Gera (Stadt Gera, 2010) werden auf den Entwicklungsflächen des FNPs, zu denen das zu entwickelnde Industriegebiet Cretzschwitz zählt, keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des §§ 44 BNatSchG ausgelöst. Diese Ein-schätzung soll im Folgenden ganz kurz und übersichtsartig überprüft werden, ohne dass die Aussa-

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    gen auf einer tatsächlichen Abschichtung prüfungsrelevanter Arten basieren. Die Aussagen dienen allein der grundsätzlichen Beurteilung der artenschutzrechtlichen Belange des Vorhabens.

    Als prüfungsrelevante Artengruppen des §§ 44 BNatSchG im Plangebiet sind im Wesentlichen Fle-dermäuse und Vögel anzusehen. Der Aktionsraum der Fledermausfauna dürfte sich im Wesentlichen jedoch auf die umgebenden Wald- und Waldrandstrukturen beschränken. Das Plangebiet selbst dient ausgewählten Fledermausarten maximal als Jagdhabitat. Für die Vogelfauna ist das Gebiet potentiell als Jagdhabitat sowie als Brutstandort für Bodenbrüter relevant.

    Nahrungshabitate zählen nicht zu den Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Für den Sonderfall „essentieller Nahrungshabitate“, die für an anderer Stelle liegende Fortpflanzungs- und Ruhestätten unverzichtbar sind, liegen keine Anhaltspunkte vor, da im Umkreis hinreichend viele ähnlich strukturierte Standorte zu finden sind. Die ökologische Funktion der Fort-pflanzungs- und Ruhestätten des Gebietes wird in ihrem räumlichen Zusammenhang weiterhin er-füllt. Durch die langfristige Veränderung eines Nahrungshabitates am Vorhabensstandort ist somit keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Fledermaus- und Vogelpopulationen zu erwar-ten. Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 (Störungsverbot) ist somit nicht einschlägig.

    Potenzielle Quartiere für Fledermäuse bzw. Niststandorte für (nicht bodenbrütende) Vögel werden nicht von der Errichtung eines Industriegebietes betroffen. Damit kann bereits die Erfüllung des Ver-botstatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Schädigungsverbot) ausgeschlossen werden.

    Durch die Einhaltung von Vermeidungsmaßnahmen bezüglich einer Bauzeitregelung für die Bau-feldfreimachung (nur außerhalb der Brutzeit durchführen) können die zu befürchtenden artenschutz-rechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG auf möglicherweise vorkommende Bodenbrüter abgewen-det werden. Gleiches gilt für den geplanten Umbau der Pappel-Gebüsch-Hecke an der B2 im Bezug auf die Rodung von Gehölzbeständen. Im Bestand wurden vereinzelt Nester von Kleinvögeln und anderen störungsunempfindlichen Arten gefunden. Dies ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die direkte Nachbarschaft zur stark frequentierten Bundesstraße B2 zurückzuführen. Störungsunemp-findliche Arten sind dazu in der Lage, kurzfristig gestörte Standorte rasch wieder zu besiedeln. Durch den Umbau der Gehölzstrukturen entlang der B2 ist somit ebenfalls nicht mit einer Auslösung von Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG auszugehen.

    Es ist somit nicht von einer Auslösung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG durch das geplante Vorhaben auszugehen.

    3.2.5 Schutzgut Landschaftsbild

    Das geplante Industriegebiet besitzt aufgrund

    • seines beträchtlichen Flächenumfanges und • seiner exponierten Lage

    eine hohe potenzielle Beeinträchtigungsintensität für das Landschaftsbild und die Erholungs-eignung der Landschaft.

    Gleichzeitig ist das Untersuchungsgebiet wegen der Belastung durch die B2 und das bereits vorhan-dene Gewerbegebiet „Am Vogelherd“ als erheblich vorbelastet zu werten.

    Baubedingte Auswirkungen

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    Während der zeitlich begrenzten Bauphase ergeben sich durch Anlieferverkehr, Baumaschinenein-satz, die damit verbundenen Lärm- und Abgasemissionen sowie Erdstoff- und Materialaufhaldungen visuelle und akustische Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Erholungseignung der Landschaft. Aufgrund der begrenzten Dauer der Wirksamkeit werden diese Beeinträchtigungen die Erheblich-keitsschwelle nicht überschreiten.

    Anlagebedingte Auswirkungen

    Anlagebedingte negative Auswirkungen werden sich vor allem wegen der Größe der Anlagen und deren exponierter Lage in der Ackerflur ergeben. Es wird zu einer weiteren technogenen Überprä-gung bisher mehr oder weniger ruraler Erlebnisräume kommen, die Eigenart des ackerbaulich ge-prägten Landschaftsbildes des „Altenburger Lössgebietes“ wird weiter verfremdet. Wegen der expo-nierten Lage auf der Kuppe einer Erhebung und der weitestgehend waldarmen Landschaftsstruktu-ren besitzt das Plangebiet eine relativ weite Fernwirkung bis in den Ronneburger Raum hinein.

    Trotz der erheblichen Vorbelastung des Gebietes sind die anlagebedingten Auswirkungen des ge-planten Industriegebietes auf das Landschaftsbild als erheblich zu werten. In der unmittelbaren Umgebung bestehen jedoch keine Wanderwege, die Einsehbarkeit des Plangebietes aus den umge-benden Siedlungen ist eingeschränkt. Diese Faktoren mindern die Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Landschaftsbild ab, revidieren diese allerdings nicht.

    Betriebsbedingte Auswirkungen

    Betriebsbedingt sind lediglich durch das erhöhte Verkehrsaufkommen und betriebsbedingte erhöhte Lärmemissionen, die das Landschaftsempfinden negativ beeinflussen können, Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten. Wegen der Vorbelastung des Gebietes durch die stark befahrene B2 und das angrenzende Gewerbegebiet „Am Vogelherd“ sind die betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaftsbild als nicht erheblich zu bewerten.

    3.2.6 Schutzgut Mensch / Menschliche Gesundheit Sowohl bau- als auch betriebsbedingt können Lärm-, Staub-, Erschütterungs- oder Schadstoffimmis-sionen zur Beeinträchtigung der Wohnqualität angrenzender Siedlungsflächen führen. Exakte Informationen zum geplanten Bauablauf (Maschineneinsatz, Bauzeiten, Gesamtdauer) liegen nicht vor. Da es sich aber um zeitlich begrenzte Baumaßnahmen handeln wird, ist insbesondere eine Nachhaltigkeit der baubedingten Beeinträchtigungen nicht gegeben. Zudem ist das Gebiet durch den starken Kfz-Verkehr auf der B 2 sowohl durch Schall- als auch durch Luftschadstoffimmis-sionen deutlich vorbelastet. Zusätzlich wird während der Bauphase zur Anbindung der Regenrückhaltebecken an die Vorfluter Acker- und Grünland im Baukorridor auf einer Länge von insgesamt ca. 900 m (zum Egergrund-bach ca. 180 m überwiegend durch Grünland; zum Seitenarm am Grauberg ca. 730 m überwie-gend durch Ackerland) temporär beansprucht. Nach Fertigstellung der Arbeiten wird die Fläche je-doch vollständig und in gleicher Qualität ihrer ursprünglichen Nutzung zurückgeführt. Es handelt sich hierbei somit nicht um einen erheblichen und damit auszugleichenden Eingriff.

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    In einem Bericht der Ostthüringer Zeitung vom 11.02.2012 wird von der Altablagerung Deponie Cretzschwitz am Westhang des Grauberges berichtet. Der Cretzschwitzbach, in den die Nieder-schlagswässer des Industriegebietes Cretzschwitz eingeleitet werden sollen, könnte von dieser Altlast betroffen sein. Diesem Bericht vorausgegangen war eine Presseanfrage der OTZ vom 09.02.2012. In der Stellungnahme der Stadt Gera zu dieser Anfrage wird eingeräumt, dass „mittelfristig ein ge-ringfügiger Austritt an Schadstoffen [aus der Altablagerung] zu erwarten“ sei, bei Beibehaltung der derzeitigen Nutzung können laut der zuvor erstellten Gutachten eine Gefährdung für das Grund- und Oberflächenwasser sowie Gefährdungen für den Menschen ausgeschlossen werden. Insgesamt ist anlage- und betriebsbedingt sowohl mit negativen als auch mit positiven Auswirkun-gen des Vorhabens zu rechnen: Zum einen entzieht das Vorhaben landwirtschaftliche Nutzfläche im Umfang von 40,7 ha (davon 30,8 ha Vollversiegelung) und überprägt ländlichen Landschaftsraum. Betriebsbedingt können sich Beeinträchtigungen umliegender Wohngebiete insbesondere in Folge einer Erhöhung des Verkehrs-aufkommens und einer damit verbundenen Erhöhung der bisherigen Verkehrslärmimmissionen er-geben. Es ist allerdings wegen der Entfernung zusammenhängender Siedlungsgebiete mit keiner signifikanten Störung durch das Industriegebiet zu rechnen. Der anlagenbezogene Fahrverkehr wird über die Zufahrten direkt zur B 2 geleitet, sodass mit einer Erhöhung des Fahrverkehrs in den an-grenzenden Ortsteilen nicht zu rechnen ist. Lediglich für die Wohnflächen im bereits existierenden Gewerbegebiet „Am Vogelherd“ und für das Einzelgehöft direkt an der B2 südwestlich des Plange-bietes, sind Erhöhungen der Verkehrslärmbelastung bei Ein- und Ausfahrt möglich. Der Lärmproblematik wird mit der Erarbeitung des Schalltechnischen Gutachtens (ASR, 2011) und den sich hieraus ergebenden Festsetzungen von Emissionskontingenten Rechnung getragen. Die Dimensionierung der zulässigen Emissionskontingente erfolgte so, dass an den angrenzenden und betroffenen schutzbedürftigen Bebauungen unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Vorbe-lastungen eine Einhaltung der jeweils zulässigen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm gesichert ist. Durch die vorgesehene Versiegelung von Ackerflächen wird das Potential der offenen Flächen als Kaltluftentstehungsgebiet entzogen. Es können sich mitunter Wärmeinseln und Wärmeentstehungs-flächen auf den versiegelten Flächen ausbilden. Die Offenlandfläche nimmt aktuell zwar keinen bedeutenden Stellenwert in der Kaltluftversorgung großer Siedlungsflächen wie der Stadt Gera ein, liegt jedoch im Kaltluftversorgungsgebiet der Ortschaft Cretzschwitz. Die Ortschaft liegt allerdings in einem aus mehreren Richtungen mit Ackerland umgebenen Taleinschnitt und bezieht daher seine Kalt- und Frischluft nicht ausschließlich aus dem Areal des Plangebietes. Gleichzeitig wird das Industriegebiet „Cretzschwitz“ neue Arbeitsplätze für die Region schaffen. Das geplante Industriegebiet ist sowohl aus Richtung Zeitz als auch dem Kernort Gera sehr gut erreich-bar. Durch das bestehende Gewerbegebiet „Am Vogelherd“ besteht bereits eine Verbindung des ÖPNV aus Richtung Gera. Die entstehenden Arbeitsplätze liegen somit in diesem relativ großen Ein-zugsbereich und können die wirtschaftliche Situation der gesamten Region und somit das Arbeits-platzangebot verbessern. Das Potential zur Stärkung der Wirtschaft der gesamten Region und zum Ausbau der Stadt Gera zum wirtschaftlichen Mittelpunkt der Region, das sich durch die Umsetzung des Vorhabens ergibt, ist als größte Wirkung des Vorhabens zu erwähnen.

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    3.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Es liegen keine Hinweise auf Kultur- und Sachgüter im Geltungsbereich vor. Baubedingt muss bei Erdarbeiten allerdings mit dem Auftreten von Bodenfunden (Scherben, Knochen, Metallgegenstän-de, Steinwerkzeuge u.ä.) sowie Bodenfunden (auffällige Häufungen von Steinen, markante Boden-verfärbungen, Mauerreste) gerechnet werden. Es besteht eine Anzeigepflicht für vor- und frühge-schichtliche Funde gemäß § 16 ThDSchG. Bei Einhaltung der von denkmalpflegerischer Seite gege-benen Maßnahmen während der Bauphase ist das Konfliktpotential auf ein irrelevantes Maß herab-zusetzen. 3.2.8 Wechselwirkungen Es bestehen vielfältige Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. In der selben Art und Weise stehen die unterschiedlichen Auswirkungen des Eingriffs im Zusammenhang und beeinflussen sich gegenseitig. Durch die Umnutzung der Ackerflächen zu Industrieflächen ergeben sich Veränderungen über die Wirkungskette Umnutzung –Veränderung der Abiotik/Veränderung der Biotik/Veränderung der Wirt-schaft – Wirkung auf Mensch, seine Gesundheit und das vom Menschen erlebte Landschaftsbild. Maßgebliche Beeinträchtigungen des Vorhabens sind die große Flächeninanspruchnahme von Bo-den- und Ackerbauflächen sowie von Landschaftserlebnisräumen und die Versiegelung von acker-baulich genutzten Flächen, die gleichzeitig einen hohen Stellenwert in der Kaltluftproduktion ein-nehmen und dabei Jagd- und Bruthabitat für angepasste Arten bieten. Die Versiegelung von Boden und die damit notwendig werdende Entwässerung des Plangebietes ist eine wichtige Wirkungskette der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden und Wasser. Schadstoffbelastungen des Bodens wirken über Verfrachtung der Stoffe in den Wasserkörper. Der Boden vermag gleichzeitig aber auch Schadstoffe zu filtern. Belastungen des Bodens und des Was-serhaushaltes wirken negativ auf den Menschen, der das Wasser und die Ackerfrucht nutzt. Die Vegetation wirkt auf die Entstehung und Zusammensetzung des Bodens. Ackerbaulich genutzte, niedrige Vegetation, die regelmäßig gestört wird, beansprucht den Boden stärker als ein sich lang-fristig naturnah entwickelnder Wald. Die Nutzung des Bodens bzw. die darauf entwickelte Vegetati-on beeinflusst je nach Bewuchs durch die Fähigkeit zur Kaltluftproduktion (Acker) oder Frischluftpro-duktion (Wald) das Klima. Gewerbeflächen bieten gänzlich andere Strukturen für Arten, Klimapoten-tial und Landschaftsbildwirkung, als es Wald oder Ackerland vermögen. Eine Industriefläche wirkt vielmehr als Arbeitgeber auf die Menschen des Umlandes. Die Ansiedlung von Industrie in der Peripherie von Gera und Zeitz verbessert die Arbeitsmarktsituati-on der Region und kurbelt deren Wirtschaft an. Gera wird als wirtschaftliches Zentrum der Region gefördert. Durch wirtschaftliche Ansiedlungen kann es zu einer Imageverbesserung der Stadt Gera als Wohn- und Arbeitsort sowie der gesamten Region kommen.

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    Biotik und Abiotik wirkt auf den Menschen, der diese wiederum selbst beeinflusst. Im Fall eines In-dustriegebietes steht das wirtschaftliche Potential, das durch die Umnutzung entstehen kann, den Veränderungen in Biotik und Abiotik gegenüber und ist damit verknüpft. 3.3 Alternativenprüfung Gemäß Artikel 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/42/EG sind in einem Umweltbericht „vernünftige Alter-nativen“ aufzuführen. Als vernünftige Alternative gelten Planungsalternativen, die die Ziele und den geographischen Anwendungsbereich des Plans berücksichtigen, beschreiben und bewerten. Es sind andere Wege zur Erreichung des Ziels gefragt – das Ziel des Bebauungsplanes selbst wird nicht in Frage gestellt. Die Alternativenprüfung wurde weitestgehend bereits im Rahmen des Erstellungsprozesses des Flä-chennutzungsplans der Stadt Gera vorgezogen. Innerhalb der Grenzen der kreisfreien Stadt Gera besteht nach aktuellem Wissensstand kein alternatives Potential an großen Flächen mit geeigneter Morphologie und günstiger Verkehrslage, wie sie die Fläche im ersten Geltungsbereich bietet. Gesetztes Ziel der Industriegroßflächenalternative ist die großflächige Ansiedlung von Industrie zur Stärkung der regionalen Wirtschaft. Dies macht Flächen mit einer möglichst uneingeschränkten Nutzbarkeit der Flächen notwendig. Die Festsetzung der überbaubaren Fläche von 80 % der Ge-samtfläche (GRZ 0,8) kommt dieser Prämisse entgegen, lässt aber noch einen Spielraum für Um-weltauswirkungen mindernde Maßnahmen. Eine Herabsetzung der Grundflächenzahl und der Traufhöhe würde aus Umweltsicht zwar die Auswirkungen des Vorhabens minimieren, das Ziel des Bebauungsplanes jedoch in Frage stellen. Es besteht die Möglichkeit, durch geeignete Minimie-rungs- und eingriffsortnahe Kompensationsmaßnahmen die negativen Auswirkungen des Eingriffs in hinreichendem Maße auszugleichen. Die Möglichkeiten zur Schmutz- und Regenwasserableitung sowie zur Verkehrsanbindung wurden in gesonderten Gutachten geprüft und die jeweils beste der Varianten für die Übernahme in die Bau-leitplanung gewählt. Die vorliegende Entwurfsfassung stellt somit eine vernünftige Planungsvariante dar, zu der es keine Alternative gibt.

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    4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 4.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

    Durch die Wahl des Standortes sind bereits einige Minimierungsmaßnahmen durchgesetzt. Durch die Lage des Plangebietes in einem bereits durch ein anderes Gewerbegebiet vorbelasteten Land-schaftsraum mit nur wenig gliedernden Strukturelementen sowie günstigen Verkehrsanbindung wer-den bereits das Landschaftsbild, die Art- und Strukturvielfalt und vor allem das Schutzgut Kli-ma/Luft/Lärm im Rahmen der Möglichkeiten geschont, ohne das Vorhaben selbst zu behindern. Während der Bauphase sind mindernde und vermeidende Maßnahmen durchzuführen und einzu-halten:

    Schutz des beanspruchten Bodens • getrennte Lagerung des Ober- und Unterbodens und standortgerechter Wiedereinbau

    zum Erhalt der gewachsenen Horizontabfolge • sorgfältige Wartung der Maschinen und Baustofflager zur Vermeidung von baubedingten

    Schadstoffeinträgen • Abdeckung der Baumaterialien zum Schutz vor Ausschwemmungen in den Boden und ins

    Grundwasser • weitere Maßnahmen siehe JENA-GEOS®-INGENIEURBÜRO GMBH (2013)

    Schutz vorkommender Arten • Durchführung der Baumaßnahmen außerhalb der Vegetations-, Brut- oder Gastvogelpe-

    riode (nach Möglichkeit Festsetzung einer Bauzeitregelung)

    Zu erwartende anlage- und betriebsbedingte negative Auswirkungen des Vorhabens sind durch ge-eignete Maßnahmen zu mindern: Minimierung der Auswirkungen auf den Boden

    • Beschränkung der Inanspruchnahme von Böden auf das unerlässliche Maß • Verzicht auf den Einbau von Fremdsubstraten, sofern erforderlich unbelastete, standortge-

    rechte Substrate verwenden Minimierung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild • Randeingrünung des Industriegebietes (entsprechend Stellungnahme Thür. LVA vom

    20.07.2011) • Festsetzungen für die nicht überbaubare Fläche • Festsetzun