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g Blatt Dokument-Nr. Unter-
schrift Datum
Ausgearb. Sjomin V.A. 019.12.12 ERZEUGNISSE AUF DER GRUNDLAGE VON POLYSTYROLSCHAUM
Buchst. Blatt Seiten
Gepr. Technische Bedingungen О 2 28 Kontr. Private AG “Elit Decor”
Best.
INHALT S.
1 Technische Anforderungen........................................................................... 5
1.1 Wichtigste Daten und Kennwerte.................................................................. 5
1.2 Anforderungen an optische Eigesnchaften..................................................... 8
1.3 Anforderungen an Material............................................................................. 8
1.4 Markierung..................................................................................................... 9
1.5 Verpackung........................................................................................................ 9
2 Sicherheit.......................................................................................................... 10
2.1 Allgemeine Sicherheitsregeln........................................................................... 10
2.2 Betriebssicherheit............................................................................................. 10
2.3 Sicherheitsregeln für das Personal............................................................. 12
3 Anforderungen des Umweltschutzes, Entsorgung........................................... 13
4 Abnahmeregeln....................................................................................... 13
5 Kontrolleverfahren........................................................................................... 15
6 Transport und Lagerung.................................................................................. 16
7 Einsatzbedingungen ................................................................................... 16
8 Garantie des Herstellers................................................................................... 16
Anlage А Liste von Normativakten, auf die sich technische Bedingungen
beziehen............................................................................................................ 17
Anlage B Liste von Werkzeugen und Geräten, welche zur Kontrolle benutzt
werden............................................................................................................. 25
Anlage C EMPFEHLUNGEN ZUR MONTAGE....................................................................... 26
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Nr. Unterschr. Datum
Diese technischen Bedingungen gelten für Erzeugnisse für dekorative Ausbildung
auf der Grundlage von Polystyrolschaum mit Beschichtung, bestehend aus Mineralgemisch
auf Akrylbasis, Ziergegenstände, Verpackungselemente und Formerzeugnisse für Werbung
(weiter im Text Erzeugnisse), die durch Profilschneiden und deren Beschichtung mit einer
Schutzschicht mit Hilfe von spezieller Ausrüstung entstehen.
Erzeugnisse für dekorative Ausbildung sind für die Ausbildung von Fassaden der
Gebäude und von Wohnräumen, öffentlichen Räumen, den Industrie- und
Gewerberäumen sowie für Landschaftsgestaltung bestimmt.
Unter Erzeugnissen für dekorative Ausbildung werden anhängig von ihrer
Konstruktion und Bestimmung folgende Gruppen unterschieden:
- Gesimse;
- Fensterbretter;
- Leisten;
- Zierprofile;
- Schlösser;
- Bossagen;
- Rustika;
- Säulen.
Verpackungselemente sind für den Schutz der Erzeugnissen beliebiger Form gegen
mechanische Einflüsse bei der Lagerung und beim Transport bestimmt.
Die Erzeugnisse sind zum Verkauf auf dem Territorium der Ukraine und für
Exportlieferungen bestimmt.
Art der Wetterausführung der Erzeugnisse – «УХЛ» für Kategorien 1, 2 und 4 laut
GOST 15150.
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Nr. Unterschr. Datum
Struktur der Kennzeichnung von Erzeugnissen für dekorative Ausbildung auf der Grundlage von Polystyrolschaum mit Beschichtung:
ХХ ХХХ- Х Х ВхШхД Х Bezeichnung des Erzeugnisses:
КС – Gesims; DС – Fensterbretter; МС – Leiste; НС – Zierprofile; ZС – Schlösser; PC – Rustika; BС – Bossagen; LС – Säulen.
Bezeichnung des Erzeugnisses, laut
Tabelle 1: 101 – 199;
201 – 299 – nur für Zierprofile Bezeichnung der Ausführungsvariante:
von 1 bis 99
Abmessungen des Erzeugnisses, mm:
Höhe, Breite (Radius), Länge.
Bezeichnung dieser Technischen Bedingungen.
Beispiel der Bezeichnung von Erzeugnissen bei der Bestellung und in anderen Dokumenten: - Fassadegesims КС 108 aus Polystyrolschaum mit mineralischer Schutzbeschichtung
mit Abmessungen 160х80х2000 mm. Fassadegesims КС 108 160х80х2000 ТУ У В.2.7-25.2-32044761-001:2012.
Für dekorative Erzeugnisse, Verpackungselemente und Erzeugnisse für die
Werbung stellen diese technischen Bedingungen keine Bezeichnung fest.
Die Herstellung dieser Erzeugnisse erfolgt auf der Grundlage von individuellen
Bestellungen des Kunden nach Einzelverträgen. Die Bezeichnung wird nach der
Vertragsnummer gebildet.
Liste von Normativakten, auf die sich diese technischen Bedingungen (TB)
beziehen, ist in der Anlage А angeführt.
Diese technischen Bedingungen sind für die Zertifizierung im System UkrSEPRO
(УкрСЕПРО) geeignet.
Diese technischen Bedingungen stellen ein Teil der technischen Dokumentation dar,
welche Eigentum der privaten AG „Elit Decor” ist und ohne schriftliche Zustimmung des
Eigentümers nicht vervielfältigt, verbreitet und auf irgendwelche Art und Weise verwendet
werden dürfen.
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Technische Bedingungen sind regelmäßig zu prüfen, mind. Einmal in fünf Jahren nach Inkrafttreten oder nach der letzten Prüfung, wenn keine Notwendigkeit der früheren Prüfung entsteht im Falle der Verabschiedung von normativen Rechtsverordnungen, entsprechenden nationalen (zwischenstaatlichen) Standards und anderen Rechtsakten, in denen andere Anforderungen festgelegt werden, als die Anforderungen der TB.
1 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
1.1 Wichtigste Daten und Kennwerte 1.1.1 Die Erzeugnisse müssen den Anforderungen dieser technischen Bedingungen, dem
Satz von Konstruktionsunterlagen und Mustern entsprechen, die ordnungsgemäß bestätigt
sind, oder Entwürfen (Zeichnungen), die mit dem Kunden abgestimmt wurden.
1.1.2 Form und Abmessungen von Erzeugnissen für dekorative Ausbildung haben den
Konstruktionsunterlagen, Entwürfen (Zeichnungen), die mit dem Kunden abgestimmt wurden,
und der Tabelle 1 zu entsprechen.
Die zulässigen Abweichungen von angeführten Grüßen dürfen ±3,0% nicht übersteigen.
Tabelle 1 Bezeichnung der
Wahl Code der
Wahl Schematische Darstellung Hauptabmessungen
КС
А: 110…450 mm. В: 90…250 mm. С: 10…120 mm. D: 2…10 St. Е: 3… mm. D- Stufenzahl; *- Stufe mind. 10 mm.
МС
А: 50…300 mm. В: 25…150 mm. С: 2…15 St. D: 3… mm. С- Stufenzahl; *- Stufe mind. 10 mm.
DС
А: 110…450 mm. В: 70…250 mm. С: 10…100 mm. D: 2…10 St. Е: 5… mm. D- Stufenzahl; *- Stufe mind. 10 mm.
ZС
А: 200…400 mm. В: 155…355 mm. С: 75…200 mm.
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Fortsetzung der Tabelle 1
BС
А: 200…320 mm. В: 270…500 mm. С: 30…80 mm. D: 15…45 mm.
НС
А: 30…50 mm. В: 15…30 mm. С: 1…3 St.
НС 201
НС 202
LС
А: 380…535 mm. В: 80…300 mm. С: 280…430 mm. D: 2…8 St. F: 150…240 mm. D- Stufenzahl; *- Stufe mind. 10 mm.
LС
А: 380…535 mm. В: 80…300 mm. С: 280…430 mm. D: 2…8 St. F: 100…160 mm. D- Stufenzahl; *- Stufe mind. 10 mm.
LС
А: 255…455 mm. В: 150…240 mm. С: 32…52 mm. D: 32…47 mm. Е: 21…37 mm. R: 16…24 mm.
LС
А: 255…405 mm. В: 30…70 mm. С: 10…30 mm. D: 100…250 mm.
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Fortsetzung der Tabelle 1
LС
А: 180…405 mm. В: 50…160 mm.
LС
А: 380…535 mm. В: 80…300 mm. С: 280…430 mm. D: 2…8 St. F: 100…160 mm. D- Stufenzahl; *- Stufe mind. 10 mm.
LС
А: 240…500 mm. В: 80…200 mm. С: 180…430 mm. D: 2…8 St. F: 100…160 mm. D- Stufenzahl; *- Stufe mind. 10 mm.
LС
А: 360…510 mm. В: 280…430 mm. С: 150…240 mm.
РС
А: 255…405 mm. В: 50…70 mm. С: 32…52 mm. D: 32…47 mm. Е: 21…37 mm. R: 16…24 mm.
РС
А: 255…405 mm. В: 50…70 mm. С: 32…52 mm.
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1.1.3 Form und Abmessungen von Isolationserzeugnissen, von Verpackungselementen und
von Formerzeugnissen für die Werbung haben den Konstruktionsunterlagen und Entwürfen
(Zeichnungen), die mit dem Kunden abgestimmt wurden, zu entsprechen.
1.2 Anforderungen an optische Eigenschaften 1.2.1 Das Aussehen der Oberflächen von Erzeugnissen hat den Anforderungen der
Konstruktionsunterlagen, den Anforderungen des Verbrauchers und den ordnungsgemäß
bestätigten Mustern zu entsprechen.
1.2.2 Äußere und innere Oberflächen von Erzeugnissen haben den ordnungsgemäß
bestätigten Mustern zu entsprechen.
1.2.3 Fehler der sichtbaren Oberfläche (Striche, Blasen und Lunker, Kratzer), die mit
bloßem Auge aus der Entfernung ca. 1 m bei natürlicher Beleuchtung mind. 300 Lux
unterschieden werden, sind nicht zulässig. Zulässig sind unbedeutende Fehler auf der
Oberfläche von Erzeugnissen, welche die optischen Eigenschaften des Erzeugnisses nicht
beeinträchtigen.
Auf der hinteren Oberfläche von Erzeugnissen sind unbedeutende Fehler: Streifen,
Striche u.a. zulässig.
1.2.4 Abweichungen der Ebenheit von Erzeugnissen in Bezug auf anliegende Flächen dürfen 2
mm pro 1 m Länge und Breite nicht übersteigen.
1.2.5 Zulässige Grenzabweichungen von der Rechtwinkligkeit der Seiten von Erzeugnissen
dürfen 2 mm pro 1 m Länge nicht übersteigen.
1.2.6 Längsläufige Abweichungen von Erzeugnissen von der Geradlinigkeit dürfen 1 mm pro 1
m Länge nicht übersteigen.
1.2.7 Die Rückseite der Erzeugnisse muss eben sein (horizontal).
1.2.8 Die Erzeugnisse können verschiedene Form haben: quadratische, ovale, runde, sowie
rechtwinklige.
1.2.9 Die Ränder von Erzeugnissen dürfen nicht scharf sein, ohne Scharten und Ausbrüche. 1.2.10 Die Erzeugnisse müssen ihre Form und Abmessungen unter Temperaturen von -40q
С bis +60q С erhalten.
1.2.11 Die Lebensdauer von Erzeugnissen beträgt mind. 15 Jahre.
Als Kriterium des Grenzzustandes der Erzeugnisse sind Brüche und
Oberflächenfehler infolge der Alterung und Korrosion zu betrachten.
1.3 Anforderungen an Material 1.3.1 Für die Herstellung der Erzeugnisse sind folgende Werkstoffe zu verwenden:
� Platten des Polystyrol-Typs ПСБ-С-25 laut dem staatlichen Standard der Ukraine (ДСТУ) Б В.2.7-8;
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� Fassadenmörtel «DarMix» ТМ «Prestige Decor» auf der Grundlage der
Akrylemulsion mit mineralischen Füllstoffen laut dem staatlichen Standard der
Ukraine (ДСТУ)–П Б В.2.7-126.
1.3.2 Zulässig ist die Verwendung von ähnlichen Werkstoffen, die im In- und Ausland laut
den in der Ukraine gültigen Normungsdokumenten hergestellt wurden und die ein Gutachten
des staatlichen sanitär-epidemiologischen Labors des Ministeriums für Gesundheitswesen
der Ukraine erhalten haben.
1.4 Markierung 1.4.1 Die Markierung der Verbrauchsverpackung ist auf einem Papieretikett laut GOST
7625 mit Angabe des Herstellerbetriebs, des Handelszeichens und der Bezeichnung des
Erzeugnisses zu drucken.
1.4.2 Die Transportmarkierung von Erzeugnissen ist laut GOST 14192 mit aufgedrucktem
Zeichen „Fragil. Vorsicht”.
1.4.3 Die Transportmarkierung, die den Produkt charakterisiert, wird auf einem
Papieretikett laut GOST 7625 gedruckt und muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung, Adresse des Herstellerbetriebs und sein Handelszeichen;
- Bezeichnung des Herstellerlandes;
- Codebezeichnung des Erzeugnisses mit Angabe von diesen TB;
- Lagerfrist;
- Anzahl von Erzeugnissen;
- Herstellungsdatum;
- Konformitätszeichen laut dem staatlichen Standard der Ukraine (ДСТУ) 2296 (für
zertifizierte Produkte);
- Strichcode laut dem staatlichen Standard der Ukraine (ДСТУ) 3147 (wenn
vorhanden).
1.4.4 Individuelle Markierung, die das Erzeugnis charakterisiert, wird auf das Etikett laut
gültigen Dokumenten aufgebracht, das auf der Hinterseite jedes Erzeugnisses befestigt wird.
1.4.5. Individuelle Markierung des Erzeugnisses muss leicht lesbar sein ohne
Vergrößerung und folgende Informationen enthalten:
- Bezeichnung, Adresse des Herstellerbetriebs und sein Handelszeichen;
- Codebezeichnung des Erzeugnisses mit Angabe dieser TB;
- Lagerfrist;
- Herstellungsdatum;
- Konformitätszeichen laut dem staatlichen Standard der Ukraine (ДСТУ) 2296 (für
zertifizierte Produkte);
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- Strichcode laut dem staatlichen Standard der Ukraine (ДСТУ) 3147 (wenn
vorhanden).
1.4.6 Die Markierung ist in ukrainischer Sprache für die Lieferung im Inland auszuführen,
und für die Lieferungen ins Ausland - in der Sprache, die im Liefervertrag angegeben ist.
1.5 Verpackung 1.5.1 Erzeugnisse mit aufgebrachter Markierung sind in Kisten aus Wellpappe laut GOST
13841 zu packen.
Auf Absprache mit dem Verbraucher ist andere Verpackung zulässig, welche die
Erhaltung von Erzeugnissen sichert.
1.5.2 Das Gewicht eines Packstücks bei der Verpackung in Kisten aus Wellpappe beträgt
max. 50,1 kg.
2 SICHERHEIT
2.1 Allgemeine Sicherheitsregeln 2.1.1 Die Erzeugnisse dürfen unter normalen Betriebsbedingungen keine Schadstoffe in die
Umwelt ausscheiden. Durchschnittliche zulässige Grenzkonzentrationen pro 24 Stunden
(GZK D 24 St.), ungefährliche Referenzeinflusshöhe (UREH) von chemischen Stoffen in der Luft
müssen den Normen entsprechen, die in staatlichen sanitären Regeln ДСП 201 (GZK D 24 St.)
und Hygienenormen ГН 2.2.6-125 (UREH) festgelegt wurden. GZK D 24 St. und UREH in der
umgebenden Luft, Gefährdungsklasse und Kontrolle-Verfahren sind in der Tabelle 3
angegeben.
Tabelle 3
2.1.2 Die Beurteilung der radiologischen Aktivität der Erzeugnisse, sowie radiologische
Kontrolle sind laut staatlichen Baunormen ДБН В.1.4-1.01, ДБН В.1.4-2.01 und Normen der
Radiationssicherheit der Ukraine (НРБУ) auszuführen.
Effektive spezifische Aktivität der natürlichen Radionuklide darf 370 Becquerel/kg
nicht übersteigen. Kontrollperiode beträgt 1 Mal pro Jahr.
Bezeichnung des
Erzeugnisses Schadstoffe
GZK D 24 St., UREH, mg/m3
Gefährdungs-klasse
nach ДСП 201
Kontrolle-Verfahren
Erzeugnis aus Polystyrolschaumstoff
1,3-Butadien (Divinyl); 1,0 IV МВ №3119 Styrol 0,002 II МУ №3141 Formaldehyd 0,003 II МУ №3123 Etilenglykol 1,0 III МУ №3130 Toluylendiisozyanat 0,02 I МУ №4763 Akrylonitril 0,03 II МУ №2564 Akrylsaures Methyl 0,01 III МУ №1689 Methylmethakrylat 0,01 III МУ №1689
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2.1.3 Verboten ist die Verwendung in der Produktion von Materialien und Stoffen, für die
es keine Angaben über Werte der Toxizität, der Radioaktivität und der Brand- und
Explosionssicherheit gibt. Die Eingangskontrolle wird nach GOST 24297 durchgeführt.
2.2 Betriebssicherheit 2.2.1 Die Erfüllung der Anforderungen der Sicherheit und des Arbeitsschutzes, sowie des
Brandschutzes und des Gesundheitsschutzes wird durch die Einhaltung der Gesetze der
Ukraine „Über den Arbeitsschutz”, „Über den Brandschutz”, sowie der „Grundlagen der
Gesetzgebung der Ukraine über den Gesundheitsschutz”, der Normen der
Radiationssicherheit der Ukraine (НРБУ), des Normativaktes in Fragen der Brandsicherheit
(НАПБ А.01.001), der staatlichen sanitären Regeln ДСП 201, des staatlichen Standards der
Ukraine ДСТУ 3273, GOST 12.1.004, GOST 12.1.010 und anderer Normungsdokumente
gewährleistet.
2.2.2 Allgemeine Sicherheitsregeln bei der Herstellung wird durch die Einhaltung der
Anforderungen der ordnungsgemäß bestätigten Verfahrensordnung in der Produktion, sowie
GOST 12.2.003, GOST 12.3.002 und des Regelwerks СП 1042, СП 4783 und anderer
Normungsdokumente gewährleistet. Die Arbeitsplätze müssen den Anforderungen von
GOST 12.2.032 und GOST 12.2.033, und die Produktionsanlagen – von GOST 12.2.049
entsprechen.
2.2.3 Allgemeine Anforderungen der elektrischen Sicherheit entsprechen dem staatlichen
Standard der Ukraine ДСТУ 7237. Die Ausrüstung und Kommunikationen müssen laut GOST
12.1.030 geerdet sein, es müssen Schutzmittel gegen statische Elektrizität laut GOST
12.1.018 und GOST 12.4.124 vorhanden sein.
2.2.4 Die in der Produktion eingesetzte elektrische Ausrüstung muss den Anforderungen
von GOST 12.2.003, GOST 12.2.007.0, GOST 12.1.030, GOST 28190, von Regeln der
Einrichtung von elektrischen Anlagen (ПУЕ), Regeln der Arbeitssicherheit НПАОП 40.1-1.21,
НПАОП 40.1-1.32 und dem Normativakt in Fragen der Brandsicherheit НАПБ В.01.056. Die
elektrische Sicherheit der Abteilungen muss den Anforderungen der staatlichen Standards
der Ukraine ДСТУ 7237 und GOST 12.1.038 entsprechen.
2.2.5 Produktionshallen sind mit Wasserleitungen und Abwasserkanalisation laut GOST
12.3.006 und baulichen Normen und Regeln СНиП 2.04.01, mit Trinkwasser laut staatlichen
sanitären Regeln und Normen ДСанПіН 2.2.4-171, mit einem natürlichen und mechanischen
allgemeinen Be- und Entlüftungssystem und Notlüftung laut GOST 12.4.021, baulichen
Normen und Regeln СНиП 2.04.05 und СНиП 3.05.01 auszustatten.
2.2.6 Aufenthaltsräume müssen den Anforderungen der staatlichen Baunormen ДБН В.2.2-28 entsprechen.
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2.2.7 Die Beleuchtung von Arbeitsplätzen muss den staatlichen Baunormen ДБН В.2.5-28
entsprechen. Die Kontrolle wird laut dem staatlichen Standard der Ukraine ДСТУ Б В.2.2-6
(GOST 24940) durchgeführt.
2.2.8 Die Werte des Raumklimas an Arbeitsplätzen haben den Anforderungen von GOST
12.1.005 und den staatlichen sanitären Normen ДСН 3.3.6.042 zu entsprechen. Die Kontrolle
erfolgt laut staatlichen sanitären Normen ДСН 3.3.6.042.
2.2.9 Der Lärmpegel an Arbeitsplätzen darf den in den staatlichen sanitären Normen ДСН
3.3.6.037 festgelegten Wert nicht übersteigen. Sicherheit laut GOST 12.1.003. Die Kontrolle
erfolgt laut з GOST 12.1.050.
2.2.10 Das Vibrationsniveau an Arbeitsplätzen darf den in den staatlichen sanitären
Normen ДСН 3.3.6.039 festgelegten Wert nicht übersteigen (für Vibration der Kategorie 3
Typ “а”). Die Kontrolle erfolgt laut GOST 12.1.012.
2.2.11 Be- und Entladungsarbeiten bei der Herstellung der Produkte müssen GOST
12.3.002 und GOST 12.3.009 entsprechen.
2.2.12 Bei der Herstellung der Produkte ist die Emission von Schadstoffen, von chemischen
Stoffen in der Arbeitszone erfolgen, deren zulässige Grenzkonzentration (GZK) den Normen
entsprechen muss, die in GOST 12.1.005 festgelegt werden. GZK, Gefährdungsklasse und
Kontrolle-Verfahren sind in der Tabelle 4 angeführt.
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Tabelle 4
2.2.13 Sicherheit während der Zerspanung von Metallen wird laut GOST 12.3.025 gewährleistet. 2.2.14 Allgemeine Brandschutzanforderungen bei der Produktion sind laut GOST 12.1.004,
GOST 12.1.010, GOST 12.1.044, staatlichen Baunormen ДБН В.1.1-7, Regeln der
Arbeitssicherheit НПАОП 40.1-1.32, dem Normativakt in Fragen der Brandsicherheit НАПБ
А.01.001 und НАПБ Б. 06.004.
2.2.15 Anforderungen der Sicherheit während der Schweißarbeiten – laut GOST 12.3.003.
2.2.16 Betriebs- und Lagerräume dürfen nach Werten der Brand- und Explosionssicherheit
max. zu der Kategorie В laut Normativakt in Fragen der Brandsicherheit НАПБ Б.03.002
gehören, explosionsgefährdete Bereiche gehören zur Kategorie 22 laut Regeln der
Arbeitssicherheit НПАОП 40.1-1.32. Die Lagerräume müssen den Anforderungen von
Baunormen und Regeln СНиП 2.11.01-85 entsprechen.
2.2.17 Die Ausrüstung von Produktions- und Lagerräumen mir primären
Brandbekämpfungsmitteln erfolgt laut dem Normativakt in Fragen der Brandsicherheit НАПБ
Б.03.001 und НАПБ А.01.001. Feuerlöscher, die für den Brandschutz der Produktions- und
Lagerräume, der Verfahrensausrüstung und anderer Ausrüstung benutzt werden, müssen
den Anforderungen des staatlichen Standards der Ukraine ДСТУ 3675 oder ДСТУ 3734
entsprechen, der Betrieb von Feuerlöschern entspricht dem Normativakt in Fragen der
Brandsicherheit НАПБ Б.01.008 und ihre Wartung dem staatlichen Standard der Ukraine ДСТУ 4297.
2.2.18 Die Ausrüstung von Produktions- und Lagerräumen mit Feuermeldeanlagen und
stationären Feuerlöschanlagen muss den Anforderungen des Normativaktes in Fragen der
Brandsicherheit НАПБ Б.06.004 und den staatlichen Baunormen ДБН В.2.5-13 entsprechen.
2.2.19 Die Kennwerte der Brand- und Explosionssicherheit der Rohstoffe und
Fertigerzeugnisse sind laut GOST 12.1.044 zu bestimmen.
Bezeichnung des Materials Schadstoffe
Zulässige Grenzkonzentra-
tion, mg/m3
Gefährdungs-klasse laut
GOST 12.1.007
Kontrolle-Verfahren
Polystyrolschaumstoff
1,3-Butadien (Divinyl); 100,0 ІV МУ №3119 Styrol 30,0 ІІІ МУ №4167
Fassadenmörtel
Formaldehyd 0,5 ІІ МУ №3123 Etilenglykol 5,0 ІІІ МУ №3130 Toluylendiisozyanat 0,05 І МУ №4763 Akrylonitril 0,5 ІІ МУ №2564 Akrylsaures Methyl 5,0 ІІІ МУ №1689 Methylmethakrylat 10,0 ІІІ МУ №1689
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Nr. Unterschr. Datum
2.2.20 Schulung und Prüfung der Kenntnisse in Fragen des Brandschutzes müssen den
Anforderungen des Normativaktes in Fragen der Brandsicherheit НАПБ Б.02.005 und НАПБ
Б.06.001 entsprechen.
2.3 Sicherheitsregeln für das Personal 2.3.1 Das in der Produktion beschäftigte Personal muss Einstellungsuntersuchung und
periodische Zwischenuntersuchung laut der Anordnung des Ministeriums des
Gesundheitsschutzes der Ukraine vom 21.05.2007 Nr. 246 machen.
2.3.2 Zu der Arbeit an den Fertigungseinrichtungen werden Arbeiter zugelassen, die an
der Schulung in Fragen der Sicherheit und des Arbeitsschutzes laut Regeln der
Arbeitssicherheit НПАОП 0.00-4.12 teilgenommen haben.
2.3.3 Das in der Produktion beschäftigte Personal muss Sicherheitskleidung und
persönliche Schutzausrüstung laut dem staatlichen Standard der Ukraine ДСТУ 7238, ДСТУ
7239, den Regeln der Arbeitssicherheit НПАОП 0.00-4.01, НПАОП 0.00-1.04 und den
ordnungsgemäß bestätigten gültigen Normungsdokumenten erhalten.
3 Anforderungen des Umweltschutzes, Entsorgung
3.1 Die Fertigung von Erzeugnissen muss so organisiert sein, dass der
Verschmutzung der Luft, des Bodens und der Gewässer durch Schadstoffe und
Produktionsabfälle über den ordnungsgemäß bestätigten Normen vorgebeugt wird.
3.2 Die Emissionen von Schadstoffen in die Atmosphäre dürfen die zulässigen
Normen laut GOST 17.2.1.02 nicht übersteigen. Die Klassifizierung der Abfälle nach
Zusammensetzung erfolgt laut GOST 17.2.1.01, der Schutz der Luft – laut staatlichen
sanitären Regeln ДСП 201.
3.3 Abwasser ist laut Anforderungen der sanitären Regeln und Normen СанПин
4630 abzuleiten.
3.4 Der Schutz der Böden von der Abfallverschmutzung erfolgt gemäß den
Anforderungen der staatlichen sanitären Regeln und Normen ДСанПіН 457/19195.
3.5 Die Ordnung der Lagerung, der Unschädlichmachung und der Einlagerung von
Produktionsabfällen muss den Anforderungen der staatlichen sanitären Regeln und Normen
ДсанПіН 2.2.7.029 entsprechen.
3.6 Sicherheit und Schutz der Umwelt bei der Fertigung von Erzeugnissen werden
bei dem Produktionsbeginn und in dem von staatlichen Aufsichtsorganen festgelegten
Verfahren kontrolliert.
4 ABNAHMEREGELN
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4.1 Die Erzeugnisse werden in Sendungen nach GOST 15.309 ausgeliefert. Als
Sendung (Charge) gilt eine bestimmte Anzahl von Erzeugnissen eines Typs, die in einer
Schicht produziert werden und von einem Qualitätszertifikat begleitet werden.
4.2 Das Qualitätszertifikat muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Herstellerbetriebs, sein Handelszeichen (wenn vorhanden) und Adresse;
- Bezeichnung oder Codebezeichnung des Erzeugnisses;
- Chargennummer;
- Anzahl von Erzeugnissen;
- Herstellungsdatum;
- Bestätigung, dass Erzeugnisse den Anforderungen dieser technischen
Bedingungen entsprechen;
- Stempel der betrieblichen Qualitätskontrolle.
4.3 Die Eingangsprüfung der verwendeten Stoffe (1.3) wird gemäß GOST 24297
durchgeführt.
4.4 Für die Bestimmung des Entsprechens den Anforderungen dieser technischen
Bedingungen werden die Erzeugnisse folgenden Prüfungen unterzogen:
- Übergabe-Übernahmeprüfung;
- periodische Prüfung;
- Musterprüfung;
- Zertifikationsprüfung.
4.4.1 Übergabe-Übernahmeprüfungen 4.4.1.1 Übergabe-Übernahmeprüfungen werden für jedes Stück der Erzeugnisse
durchgeführt, unter der Bedingung, dass der Fertigungsumfang 1 bis 30 Stück beträgt.
Bei der Übernahme von Erzeugnissen, die zu einer Charge aus mehr als 30 Stück
gehören, unterliegen der Prüfung 3% von Erzeugnissen, aber mind. 3 Stück, die laut GOST
18321 ausgewählt werden, nach folgenden Kriterien:
- Abmessungen und Abweichungen davon (1.1),
- Aussehen (1.2 außer 1.2.10, 1.2.11),
- Markierung (1.4),
- Verpackung (1.5).
4.4.1.2 Bei unzureichenden Ergebnissen der Prüfungen werden wiederholte Prüfungen an
der doppelten Menge von Erzeugnissen durchgeführt, die aus derselben Charge ausgewählt
werden und allen Anforderungen der Übergabe-Übernahmeprüfungen entsprechen müssen.
Resultate der wiederholten Prüfungen sind endgültig.
4.4.2 Periodische Prüfungen
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4.4.2.1 Periodische Prüfungen werden nach folgenden Kriterien durchgeführt:
- Abmessungen und Abweichungen davon (1.1),
- Aussehen (1.2),
- Markierung (1.4),
- Verpackung (1.5).
Periodische Prüfungen von Erzeugnissen werden einmal im Jahr an fünf
Erzeugnissen durchgeführt, welche die Übergabe-Übernahmeprüfungen bestanden haben.
4.4.2.2 Bei unzureichenden Ergebnissen der Prüfungen werden wiederholte Prüfungen an
der doppelten Menge von Erzeugnissen durchgeführt, die aus derselben Charge ausgewählt
werden.
Bei unzureichenden Ergebnissen der wiederholten Prüfungen wird die ganze Charge
verworfen, Übernahme und Auslieferung von Erzeugnissen wird eingestellt, es wird eine
Analyse durchgeführt und alle festgestellten Mängel werden beseitigt.
Übernahme und Auslieferung wird erneuert nach Erhalt von positiven
Prüfungsergebnissen.
4.4.3 Musterprüfung 4.4.3.1 Die Musterprüfung wird für die Beurteilung von notwendigen Änderungen der
Konstruktion, des Designs und des Fertigungsverfahrens von Erzeugnissen durchgeführt, bei
Änderung der verwendeten Werkstoffe, sowie bei Erweiterung des Sortimentes.
Die Musterprüfungen werden nach dem ordnungsgemäß bestätigten Programm des
Herstellerbetriebs durchgeführt.
4.4.4 Zertifikationsprüfung Die Zertifikationsprüfung (bei Zertifikation) wird entsprechend den Anforderungen
des staatlichen Standards der Ukraine ДСТУ 3413 und im Verfahre durchgeführt, der von
dem ukrainischen Zertifikationssystem UkrSEPRO ausgearbeitet wurde.
5 KONTROLLEVERFAHREN
5.1 Qualität der verwendeten Werkstoffe und der Bauteile von Erzeugnissen und
Entsprechen der Zweckbestimmung (1.3) werden bei der Eingangskontrolle durch
vergleichen mit Begleitpapieren kontrolliert.
5.2 Kontrolle der Abmessungen, der zulässigen Abweichungen und der Form von
Erzeugnissen (1.1 und 1.2.5, 1.2.6) wird mit unifizierten und speziellen Messmitteln
durchgeführt, die in der Anlage B aufgelistet sind. Alle Messmittel sind entsprechend den
Anforderungen des staatlichen Standards der Ukraine ДСТУ 2708 zu prüfen.
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5.2.1 Ausmessung von Kreisquerschnitten von Erzeugnissen wird in zwei einander
perpendikulären Richtungen mit Hilfe der Schublehre laut GOST 166 mit Messfehler 0,1 mm
durchgeführt.
5.3 Entsprechen des Aussehens der Erzeugnisse den Mustern (1.2),
Vorhandensein der Verpackung (1.5) und Inhalt der Markierung (1.4) werden durch
Sichtprüfung kontrolliert.
5.4 Qualität der Erzeugnisoberfläche, Farbe, Form, Qualität der Beschichtung
(1.2.3) werden durch Sichtprüfung kontrolliert.
Vorhandensein von Mängeln der sichtbaren Oberfläche wird bei natürlicher
Beleuchtung mind. 300 Lux mit bloßem Auge aus der Entfernung ca. 1 m festgestellt.
5.5 Abweichungen von der Ebenheit der Erzeugnisse (1.2.4) werden auf einer
Kontrollplatte laut GOST 10905 mit Hilfe der Lehre laut TB 2-034-225 geprüft.
5.6 Temperaturbeständigkeit von Erzeugnissen (1.2.10) wird durch die Qualität der
verwendeten Werkstoffe gewährleistet.
5.7 Kontrolle der vollen Nutzungsdauer (1.2.11) wird durch Erfassen und
Bearbeitung der Betriebsinformation und der Mängelrügen der Verbraucher durchgeführt.
Wenn keine Mängelrügen eintreffen, wird angenommen, dass die Funktionsfähigkeit der
Erzeugnisse den Anforderungen dieser technischen Bedingungen entspricht.
6 TRANSPORT UND LAGERUNG
6.1 Transport von Erzeugnissen kann mit allen Transportmitteln erfolgen
entsprechend Transportregeln für Lasten, die für diese Transportmittel gültig sind.
6.2 Die Bedingungen von Transport und Lagerung in Bezug auf Umwelteinflüsse
entsprechen der Gruppe 8 (ОЖ 3) laut GOST 15150.
6.3 Die Lagerungsfrist der Erzeugnisse beträgt 36 Monate nach der Fertigung bei
der Lagerung in geschlossenen nichtbeheizten Lagerräumen. Bei der Lagerung der
Erzeugnisse sind mechanische Beschädigungen auszuschließen. Die Erzeugnisse brauchen
keine Konservierung.
7 EINSATZBEDINGUNGEN
7.1 Die Erzeugnisse sind unter Bedingungen einzusetzen, die von
Konstruktionsunterlagen vorgesehen sind, und laut Anforderungen dieser TB.
7.2 Die Montage erfolgt entsprechend Anlage C.
8 GARANTIE DES HERSTELLERS
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8.1 Der Fertigungsbetrieb garantiert Entsprechen der Erzeugnisse den
Anforderungen dieser technischen Bedingungen unter Einhaltung der Transport-, Lagerungs-
, Montage- und Einsatzbedingungen.
8.2 Garantiefrist der Benutzung von Erzeugnissen beträgt 15 Jahre ab dem
Verkaufstag, aber nicht länger, als 16 Jahre nach der Herstellung.
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ANLAGE B (verbindlich)
LISTE VON WERKZEUGEN UND GERÄTEN, WELCHE FÜR KONTROLLE BENUTZT
WERDEN Tabelle B.1
Metallbandmaß, mit Messfehler r 0,1 mm Staatlicher Standard der Ukraine ДСТУ 4179-2003
Lineal, mit Messfehler r 0,1 mm Staatlicher Standard der Ukraine ДСТУ GOST 427:2009
Schublehre, mit Messfehler r 0,1 mm GOST 166
Waage der mittleren Genauigkeitsklasse GOST 29329
Kontrollplatte GOST 10905
Lehre Technische Bedingungen ТУ 2-034-225
Prüfwinkel 90q GOST 3749-77
Winkelmesser mit Nonius GOST 5378-88
Messgerät für Lärm und Vibration ВШВ-003М2
Technische Bedingungen ТУ 25-77-05.0041-89
Zulässig ist die Verwendung von ähnlichen Werkzeugen und Geräten mit Kennwerten nicht
kleiner, als bei oben angeführten Instrumenten.
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ANLAGE C (Information)
EMPFEHLUNGEN ZUR MONTAGE
C.1 Anforderungen an die Untergrundoberfläche (Wandoberfläche)
Die Fassadenoberfläche der äußeren Wände bildet den Untergrund, auf den Architekturteile befestigt werden und der genügende mechanische Festigkeit aufzuweisen hat und von allen Verunreinigungen, wie Baumörtel und Schimmel gereinigt werden muss. Es ist wünschenswert, dass alle Arbeiten mit der mechanischen Reinigung der Oberfläche beginnen, gegebenfalls mit Verwendung von speziellen Mitteln. Der Baugrund muss trocken und vor Feuchtigkeit geschützt sein. Wenn die Unebenheit des Untergrundes ±1 cm auf 1 m2 der Oberfläche übersteigt, muss sie mit entsprechendem Baumörtel beseitigt werden.
Vor dem Aufkleben der Architekturteile auf den Untergrund muss die Klebestelle mit dem Mittel behandelt werden, der die Feuchtigkeitsaufnahmefähigkeit des Untergrundes gleichmäßig macht.
C.2 Anforderungen an die Befestigung der Elemente des Architekturdekors
Werkstoffe und Erzeugnisse für die Befestigung der Teile von Architekturformen auf dem Untergrund müssen den nachfolgenden Anforderungen entsprechen:
- starre, feste und zuverlässige Verbindung ohne Lücken zwischen dem Architekturteil und dem Untergrund schaffen.
Befestigungsmittel der Architekturteile auf dem Untergrund können sein: - Klebstoff; - Anker (Dübel); - Verschiedene Einlegeteile.
Klebstoff ist in allen Fällen eine obligatorische Komponente der Befestigung, denn er gewährleistet einen dichten Anschluss an den Untergrund ohne Lücken. Die anderen Mittel werden nach Bedarf verwendet, unter Berücksichtigung der Masse und der Abmessungen von Architekturteilen.
C.3 Gruppen von Elementen des Architekturdekors
Architekturteile werden nach der Höhe der höchsten Stelle über dem Untergrund unterschieden, es gibt drei Gruppen:
- kleine Teile – bis 100 mm; - mittlere – von 100 bis 350 mm; - große – über 350 mm.
C.4 Befestigung der Elemente des Architekturdekors
Auf die Oberfläche des Architekturteils, die an den Untergrund gepresst wird, wird gleichmäßig Klebemörtel aufgetragen (laut Empfehlungen des Klebemörtelherstellers). Die Architekturteile mir frisch aufgetragenem Mörtel werden mit der Hand an den Untergrund gedrückt genau in der Position entsprechend dem Entwurf. Andrücken, bis der ganze Klebemörtel sicheren Kontakt mit dem Untergrund hat. Die Gesamtansicht der Befestigung ist auf Bild C.1. gezeigt-.
Wenn eine Zusätzliche Befestigung mit Dübeln erforderlich ist, werden vor dem Verkleben Öffnungen gebohrt und die Befestigungen an den Untergrund montiert, um die
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Möglichkeit der Beschädigung der Schutzschicht von dem Architekturteil auszuschließen. Die Dübel werden verwendet, wenn die Dicke des Architekturteils über 100 mm ist.
Bild C.1 – Gesamtansicht der Befestigung von Elementen des Architekturdekors
Man muss im Voraus Löcher in Montageelementen für die Dübelbefestigung herstellen und darauf achten, dass die Befestigung nicht bis zur äußeren Schutzschicht reicht und noch 2...3 cm bleiben. Die Dübelbefestigung an den Untergrund hat folgenden Anforderungen zu entsprechen:
- Beton, Vollziegel – mind. 50 mm; - Andere Untergrundarten – mind. 90 mm. Anzahl der Befestigungspunkte – 4 St. auf einen laufenden Meter.
C4.1 Besonderheiten der Befestigung von verschiedenen Gruppen von Elementen des Architekturdekors
Kleine Architekturteile werden an den Untergrund mit dem Klebemörtel geklebt. Mittlere Architekturteile werden an den Untergrund mit dem Klebemörtel und mit
Dübeln befestigt, außerdem wird über mittleren Teilen ein Abfluss aus verzinktem Stahlblech eingerichtet.
Große Architekturteile werden an den Untergrund mit dem Klebemörtel und mit Dübeln befestigt, außerdem wird wie bei mittleren Teilen ein Abfluss aus verzinktem Stahlblech eingerichtet. Allerdings darf sich der Abfluss in diesem Fall nicht auf das Architekturteil stützen, er muss eine eigene Tragkonstruktion haben.
C5. Schutz der Elemente des Architekturdekors
Nach Fertigstellung der Befestigung von Elementen des Architekturdekors auf dem Untergrund (an der Wand) wird auf die Fugen zwischen Montageelementen und die Fugen zwischen dem Montageelement und dem Untergrund dekorativer Restaurationsmörtel «DarMix« der Handelsmarke «Prestige Decor» aufgetragen, welcher die Stöße verdeckt und der Dekorkonstruktion im Ganzen ein einheitliches Aussehen verleiht.
Es sei betont, dass die Dauerhaftigkeit der Reliefverzierung von der technischen Lösung der Feuchtigkeitsentfernung von hervorstehenden Teilen abhängt. Die oberen Oberflächen der Architekturteile müssen eine Neige aufweisen, welche den Wasserabfluss sichert. Wenn es keine Neige besteht, wird oben auf dem Architekturteil ein Abfluss aus verzinktem Stahlblech eingerichtet. Der Stoß des Abflusses mit dem Untergrund muss abgedichtet werden.
Anmerkung. Bei der Ausführung von Arbeiten müssen staatliche Baunormen ДБН В.1.1-7 und Normativakt in Fragen der Brandsicherheit НАПБ А.01.001, sowie gewerbliche
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(objektbezogene) Brandschutznormen (Richtlinien) eingehalten werden, die ordnungsgemäß abgestimmt und bestätigt sind.