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Safety, Health and Environmental Protection (SHE) at Planning and Construction of Process Plants Appendix 1: General Requirements for Safety, Security, Health and Environmental Protection Part I BASF Process Safety Strategy Stand: June 2011 Seite 1 von 46 Revision: 2 Bearbeitung: GT, GUS Inhalt Seite 1. Allgemeine Bemerkungen .................................................................... 2 2. Sicherheitsmaßnahmen........................................................................ 4 3. Risiko ................................................................................................... 6 4. Konventionen ..................................................................................... 10 5. Methode ............................................................................................. 12

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Safety, Health and Environmental Protection (SHE) at Planning and Construction of Process Plants

Appendix 1: General Requirements for Safety, Security, Health and Environmental Protection

Part I – BASF Process Safety Strategy

Stand: June 2011 Seite 1 von 46 Revision: 2 Bearbeitung: GT, GUS

Inhalt

Seite

1. Allgemeine Bemerkungen .................................................................... 2

2. Sicherheitsmaßnahmen ........................................................................ 4

3. Risiko ................................................................................................... 6

4. Konventionen ..................................................................................... 10

5. Methode ............................................................................................. 12

Safety, Health and Environmental Protection (SHE) at Planning and Construction of Process Plants

Appendix 1: General Requirements for Safety, Security, Health and Environmental Protection

Part I – BASF Process Safety Strategy

Seite 2 von 46 Stand: June 2011 Revision: 2 Bearbeitung: GT, GUS

1. Allgemeine Bemerkungen

Chemieanlagen müssen sicher sein. Energie und gefährliche Chemikalien müssen in einer sicheren Art und Weise während Lagerung, Transport, chemischer Reaktionen, oder physikalischer Umformung gehandhabt werden. Unvermeidbare Leckage muss so gehandhabt werden, dass weder Beschäftigte noch die Umwelt gefährdet werden. Die Sicherheit einer Chemieanlage hängt von mehreren Einflussfaktoren ab.

Ein sicherheitsgerichtetes Anlagenkonzept

fehlerfreie Errichtung

angemessene Wartung der Anlage und fehlerfreier Betrieb.

Eine Schwäche in jedem dieser Faktoren kann auf Grund des Verlustes des sicheren Einschlusses und der daraus resultierenden, unkontrollierten Freisetzung von Stoffen und/oder Energien schwerwiegende Folgen für Personen und Umwelt haben. Schwä-chen sind zum Beispiel:

ein fälschlich geöffnetes Ventil,

eine korrodierte Produktleitung,

eine schlecht montierte Dichtung,

eine unkontrollierte Folgereaktion.

Daher können wir unser Ziel einer "sicheren Chemieanlage" nur erreichen, wenn jedem dieser Faktoren die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Bestimmende Faktoren

Sicherer

Betrieb

InstandhaltungWartung, Inspektion,

Instandsetzung

Errichtung

Qualität und Überwachung

Entwicklung / Planung

Anlagenkonzept konsistent mit Sicherheit

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Part I – BASF Process Safety Strategy

Stand: June 2011 Seite 3 von 46 Revision: 2 Bearbeitung: GT, GUS

Die bildhafte Darstellung in Form einer Pyramide demonstriert, dass die vier erwähnten Einflussfaktoren nicht isoliert sind, sondern voneinander abhängen. Das bedeutet, dass ein Fehler, der auf einer niedrigeren Ebene gemacht wurde, auf einer höheren Ebene entweder gar nicht mehr oder nur mit hohen Kosten behoben werden kann.

Das Anlagensicherheitskonzept ist daher von fundamentaler Bedeutung für den siche-ren Betrieb einer Chemieanlage. Diese Aufgabengebiete werden von den Sicherheits- und Umweltschutzabteilungen der jeweiligen BASF Gruppengesellschaft und dort spe-ziell von den Fachleuten für Anlagensicherheit betreut. Alle neuen Projekte werden ei-ner Serie von Sicherheits- und Umweltschutzbetrachtungen unterzogen, um das Anla-gensicherheitskonzept zu entwickeln. Part I der General Requirements for Safety, Health and Environmental Protection führt einige allgemeine Konventionen auf, die in der BASF bei der Durchführung von Sicherheits- und Umweltschutzbetrachtungen ver-wendet werden, und enthält eine Beschreibung der Methodik. Zu weiteren Details wen-den sie sich bitte an die Sicherheits- und Umweltschutzabteilungen. Part II der General Requirements for Safety, Health and Environmental Protection enthält bei der Planung einzuhaltende Mindestanforderungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz.

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2. Sicherheitsmaßnahmen

2.1 Klassifizierung

Die Hauptgefahr einer Chemieanlage ist die Freisetzung von Stoffen. Es besteht keine Gefahr so lange alle gehandhabten Stoffe innerhalb ihrer Behälter, Rohrleitungen und Tanks verbleiben.

Alle Einrichtungen und Maßnahmen, die darauf zielen, das Freisetzen von Stoffen zu verhindern, werden als Primärmaßnahmen bezeichnet. Primärmaßnahmen müssen nicht nur unter stabilen Betriebsbedingungen, sondern auch bei Abweichungen von die-sen Bedingungen, funktionieren.

Wenn Primärmaßnahmen versagen, müssen Maßnahmen zur Abmilderung der Auswir-kungen der Freisetzung ergriffen werden, die die Auswirkung auf die nähere Umgebung der Leckagestelle begrenzen. Diese abmildernden Maßnahmen werden Sekundärmaß-nahmen genannt. Beispiele sind Gasdetektoren, um eine Freisetzung zu erkennen, Feuerlöscheinrichtungen oder auch eine besondere Bauweise für Messwarten.

Wenn es nicht ausgeschlossen werden kann, dass größere Gebiete oder auch speziell Gebiete außerhalb des Werkszaunes betroffen werden könnten, kommt ein Notfallplan zum Einsatz. Der Notfallplan sollte mit den lokalen Behörden abgestimmt werden.

Standortsicher-heitskonzept

Sekundäre Sicher-heitsmaßnahmen

Notfallplan

UngewollteEffekt im Werk

FreisetzungAußerhalb Werk

Beherrschung

von Fehlern mitunakzeptablenAuswirkungen

Beherrschung der- Stoffe- Reaktionen- Verfahrenwährend:- Anfahren- Normalbetrieb- Abfahren

Beherrschung von- techn. Versagen- Versagen verursachtdurch Stoffe

- Bedienungsfehlern- äußeren Einflüssendurch:- Apparate undVerfahrensauslegung

- PLT Instrumentierung- administrative Maßn.

- Brandschutz- Feuerlöscherund Feuerwehr

- Gasdetektoren- Einblocksysteme- Notentleersysteme

- Auffangsysteme- Kammerung- Abstände- Bauweise der

- Standortplanungadäquat zum Risiko

- Alarm Systeme- Evakuierungspläne- Nachbarschaftshilfe- Koordinierung mitlokalen Behördenund Notfalleinheiten

Anlagensicherheitskonzept

Primäre Sicherheitsmaßnahmen

Vermeidung von Freisetzung

Beherrschung

des Verfahrens

“Operability”

Beherrschung

Freisetzung

“Minderung”

Begrenzung der

Auswirkung auf

Nachbarschaft

Messwarten

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Diese Notfallpläne müssen werksweit erstellt werden und sind daher normalerweise nicht Teil der Sicherheitsbetrachtungen von Anlagen, da sich diese auf die Entwicklung der Primär- und Sekundärmaßnahmen konzentrieren.

2.2 Erläuterung der Begriffe

Wir benutzen die folgenden Begriffe, um Art und Zuverlässigkeit von Maßnahmen und Einrichtungen zur Risikoreduktion zu unterscheiden.

Betriebseinrichtungen sorgen dafür, dass die Anlage innerhalb der normalen Be-triebsbedingungen läuft. Hierunter können einfache Anzeigen, Regelungen, aber auch komplexe Steuersysteme für Batchreaktionen, die mehrere Rezepturen vollautomatisch fahren, fallen.

Überwachungseinrichtungen werden aktiviert, wenn der Prozess die Normalbedin-gungen oder auch „gute“ Zone verlässt. Sie versuchen, einen unerwünschten, aber nicht unakzeptablen Zustand zu verhindern. Überwachungseinrichtungen können Schaltungen beinhalten, die den Prozess in den Normalbereich zurück führen, oder sie können einfach nur alarmieren, um eine Handlung des Bedienpersonals auszulösen.

Überwachungseinrichtungen dürfen versagen, da das Verfahren entweder inhärent si-cher ist, die Auswirkungen bei Versagen akzeptabel sind oder weil zusätzlich vorhan-dene Schutzeinrichtungen wie z. B. ein Sicherheitsventil nicht akzeptable Auswirkungen verhindern.

Schutzeinrichtungen verhindern Ereignisse mit nicht akzeptablen Auswirkungen. Ein Versagen ist daher nicht tolerierbar. Das unterscheidet sie von Betriebs- und Über-wachungseinrichtungen.

2.3 Reihenfolge der Priorität von Schutzeinrichtungen

Es ist die Philosophie der BASF bei der Auswahl von risikoreduzierenden Maßnahmen zuerst die Prinzipien eines inhärent sicheren Verfahrens oder einer inhärent sicheren Auslegung zu verwenden. Wenn diese Prinzipien zu vernünftigen Kosten ausgeschöpft sind, werden mechanische Schutzeinrichtungen wie z. B. Sicherheitsventile als nächs-tes ausgewählt. Sollten keine brauchbaren mechanischen Schutzeinrichtungen verfüg-bar oder technisch machbar sein, sollten PLT-Schutzeinrichtungen benutzt werden. PLT-Schutzeinrichtungen sind auch als sogenannte „Safety Instrumented Systems“ be-kannt und werden in der BASF als „Klasse A-Schaltung“ oder auch “Z-Funktion” be-zeichnet (siehe GR Part II, G-S-EI 100-2). Nur wenn alle diese Maßnahmen nicht machbar sind, sollten als letztes Mittel organisatorische Maßnahmen als Schutzeinrich-tung benutzt werden.

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3. Risiko

Risiko wird als Produkt aus Eintrittshäufigkeit und Ausmaß eines Ereignisses definiert. Eine quantitative Risikobetrachtung für Chemieanlagen ist zwar theoretisch möglich, es existiert aber normalerweise keine zuverlässige Statistik zu Entrittshäufigkeit und Aus-maß von Unfällen, da die meisten Chemieanlagen Unikate sind.

Die BASF benutzt daher eine qualitative Risikobetrachtung unter Ausnutzung des Sys-tems der Sicherheitsbetrachtungen und die BASF Risiko Matrix. Die BASF Risiko Matrix ist ein Hilfsmittel, um halbquantitative Risikobetrachtungen durchzuführen. Wenn eine halbquantitative Methode zur Durchführung einer Risikobetrachtung verwendet wird, muss die BASF Risiko Matrix verwendet werden, da sie die Philosophie der BASF hin-sichtlich des maximal akzeptablen Risikos und der Festlegung, ob und welche zusätzli-chen Maßnahmen notwendig sind, um das Risiko zu verringern, wiedergibt. Das maxi-mal akzeptable Risiko orientiert sich am allgemein in der Öffentlichkeit akzeptierten Ni-veau.

Wenn man die BASF Risiko Matrix benutzt, erhält man für ein gegebenes Szenario in Abhängigkeit von der Wahrscheinlichkeit des Auslösers, ausgedrückt als Eintrittshäufig-keit (Ereignis pro x Jahre), und dem Ausmaß eine Risikoklasse und die dieser Risiko-klasse entsprechenden Mindestanforderungen an die Maßnahmen zur Verringerung des Risikos.

Risk Matrix

Severity

Probability S1 S2 S3 S4

P0 A B D E

P1 A/B*) B E E

P2 B C E F

P3 C D F F

P4 E F F F * Einzelfallentscheidung, ob A oder B notwendig ist.

Wahrscheinlichkeit (Probability): P0 Ist schon mehrmals geschehen (einmal pro Jahr oder öfter) P1 Ist schon einmal geschehen (Etwa einmal in 10 Jahren) P2 Fast geschehen, Beinaheunfall (Etwa einmal in 100 Jahren) P3 Noch nie geschehen, aber denkbar (Etwa einmal in 1.000

Jahren) P4 Vernünftigerweise auszuschließen (Seltener als einmal in

10.000 Jahren)

Ausmaß (Severity): (Auswirkung auf Gesundheit) S1 Werksintern: Potenzial für einen oder mehrere Todesfälle S2 Werksintern: Potenzial für einen oder mehrere Schwerver-

letzte (irreversibel) S3 Werksintern: Potenzial für einen oder mehrere Verletzte mit

Ausfalltagen S4 Werksintern: Potenzial für leichte Verletzungen oder Belästi-

gungen

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Stand: June 2011 Seite 7 von 46 Revision: 2 Bearbeitung: GT, GUS

Risikoklasse Risikoniveau Risikovermindernde Maßnahmen

A Extremes, völlig unakzeptables Risiko Verfahrens- oder Design-Änderung bevorzugt

B

Sehr großes, unakzeptables Risiko Verfahrens- oder Design-Änderung, oder eine Schutzeinrichtung mit SIL 3 (z. B. Sicherheits-ventil, Z-Schaltung)

C

Großes, unakzeptables Risiko Verfahrens- oder Design-Änderung, oder eine Schutzeinrichtung mit SIL 2 (z. B. Sicherheits-ventil, Z-Schaltung)

D

Mittleres, akzeptables Risiko, dass weiter reduziert werden sollte

Eine Überwachungseinrichtung guter Qualität mit dokumentierter Prüfung oder organisatorische Maßnahme von guter Qualität

E Kleines, akzeptables Risiko, dass wei-ter reduziert werden könnte

Eine Überwachungseinrichtung oder organisato-rische Maßnahme

F Sehr kleines, akzeptables Risiko Keine

Im Folgenden wird die Benutzung der BASF Risiko Matrix kurz erläutert:

Bei der Benutzung der BASF Risiko Matrix muss eine einheitliche Vorgehensweise ein-gehalten werden, um zuverlässige Resultate zu erzielen. Im Folgenden werden die bei der Benutzung üblichen Schritte aufgeführt und eine Anleitung zur ordentlichen Ausfüh-rung der Schritte gegeben.

Schritt 1:

Identifizierung von möglichen Gefahrenquellen (Gefahrenpotenzial).

Üblicherweise sind mit jedem Projekt und chemischen Verfahren Gefahrenpotenziale verbunden. Dieser Schritt fragt noch nicht „was kann schief gehen“, sondern prüft, wel-che möglichen Gefahrenquellen dem Projekt innewohnen (inhärent sind), in diesem Fall also einer bestimmten Chemikalie, einer Stoffgruppe, einer bestimmten Einheit oder auch einem Verfahren.

Schritt 2:

Identifizierung, was schief gehen kann (Abweichung).

Gefährdungen entstehen normalerweise bei Abweichungen vom Normalbetrieb, oder in anderen Worten, wenn etwas „schief geht“. Diese Abweichungen sind der Ausgangs-punkt. Für jede Gefährdung wird bestimmt, welche Abweichungen auftreten können, die zu unsicheren Zuständen führen.

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Schritt 3:

Identifizierung der auslösenden Ursachen für die Abweichung (Unabhängige Pri-märfehler).

Als nächster Schritt werden die tatsächlichen (auslösenden) Ursachen für diese Abwei-chungen untersucht. Dies wird zur Bestimmung der Wahrscheinlichkeit benötigt. Jede einzelne auslösende Ursache wird als unabhängiger Primärfehler bezeichnet. Es kann mehrere Primärfehler geben, die zur gleichen Abweichung führen.

Schritt 4:

Bestimmung der Wirkung der Abweichung (Ereignis).

Für jede Abweichung werden die möglichen Auswirkungen angenommen. Dies wird zur Bestimmung des Ausmaßes benötigt. Es werden alle die Ereignisse, die unerwünscht sind und von einer der identifizierten Abweichungen ausgelöst werden können, mit Hilfe der Risiko Matrix bewertet.

Schritt 5:

Für jede auslösende Ursache Bestimmung der Wahrscheinlichkeit und des Aus-maßes der Auswirkung des Ereignisses.

Nachdem die möglichen Ereignisse identifiziert wurden, werden jeweils das Ausmaß der Auswirkungen des Ereignisses und die Eintrittswahrscheinlichkeit für die auslösen-de Ursache bestimmt. Bei der Bestimmung dieser Größen wird die Wirkung von beste-henden oder vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen (z. B. Schaltung, Sicherheitsventil, etc.) nicht angerechnet. Es wird nur die Wirksamkeit der normalen Betriebsseinrichtungen sowie geplanter Maßnahmen zur inhärenten Sicherheit berück-sichtigt. Dies ist notwendig, um „Rohdaten“ zum Risiko zu erhalten. Mit Hilfe dieser „Rohdaten“ kann dann das notwendige Schutzniveau bestimmt werden und für vorhan-dene oder geplante Maßnahmen kann geprüft werden, ob sie angemessen sind.

Anmerkung 1: Es kann für jedes Ereignis möglicherweise mehrere Paare von Wahr-scheinlichkeit und Ausmaß geben. In diesem Fall wird Schritt 5 für jedes Wertepaar durchgeführt, um das größte Risiko heraus zu finden.

Anmerkung 2: Jede Variation eines Ereignisses sollte untersucht werden und die ge-planten Gegenmaßnahmen bewertet werden.

Schritt 6:

Bestimmung der Risikoklasse durch Aufsuchen des Schnittpunktes der Werte für Wahrscheinlichkeit und Ausmaß in der Risiko Matrix.

Wahrscheinlichkeit und Ausmaß können für jeden Satz von Auswirkungen jeweils nur geschätzt werden. Daher werden die Werte für die Wahrscheinlichkeit (P0-P4) und das Ausmaß (S1-S4) in der Risiko Matrix nur als Größenordnung angegeben. Man folgt der Wahrscheinlichkeit waagrecht nach rechts und dem Ausmaß senkrecht nach unten und

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Stand: June 2011 Seite 9 von 46 Revision: 2 Bearbeitung: GT, GUS

bestimmt den Schnittpunkt. Der Schnittpunkt der Werte für Wahrscheinlichkeit und Aus-maß ergibt ein farbiges Feld mit einem Buchstaben. Am Ende der Abbildung mit der Ri-siko Matrix ist der Schlüssel zum Bestimmen der entsprechenden Risikoklasse angege-ben.

Schritt 7:

Bestimmung der risikomindernden Maßnahme, die gegebenenfalls notwendig ist, um das Risiko auf ein akzeptables Maß zu bringen.

Der Buchstabe, der das Risiko klassifiziert, verweist auf das Mindestmaß an Schutz, das notwendig ist, um das Risiko akzeptabel zu machen. Eine weitere Reduzierung des Risikos kann im Einzelfall wünschenswert und/oder notwendig sein (siehe Risikoklas-se).

Schritt 8:

Bestimmung, ob eine weitere Reduzierung des Risikos gerechtfertigt ist.

Wenn das Risiko als unakzeptabel (Risikoklasse A, B, oder C) eingestuft wurde, wird es durch Umsetzung der vorgeschriebenen Mindestmaßnahmen in den akzeptablen Be-reich bewegt. Es wird allerdings dringend empfohlen, ein oder zwei zusätzliche Maß-nahmen (“layers of protection”) vorzusehen, um das mit dieser Abweichung verbundene Risiko weiter zu reduzieren. Wenn das Risiko als Risikoklasse D oder E eingestuft wur-de, ist es akzeptabel, der Betriebsleiter oder der Unternehmensbereich sollten jedoch erwägen, das mit dieser Abweichung verbundene Risiko durch zusätzliche Maßnahmen weiter zu reduzieren. Wenn das Risiko als Risikoklasse F eingestuft wurde, sind keine weiteren Maßnahmen zur Risikominderung notwendig bzw. ökonomisch sinnvoll.

Weitere Details zum praktischen Gebrauch der BASF Risiko Matrix können in “The BASF Risk Matrix User’s Guide” (nur in Englisch) gefunden werden.

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4. Konventionen

4.1 Ein-Fehler-Prinzip

Üblicherweise werden nur einfache, unabhängige Fehler als Primärfehler, die eine Ereigniskette auslösen, berücksichtigt. Dies gilt aber nur, wenn

die Fehler wirklich unabhängig sind,

die Fehler selten sind und zufällig passieren, und

sie nicht für längere Zeiträume existieren.

Ein Primärfehler ist ein Fehler, der ein Verfahren aktiv dazu bringt, den „Gutbereich“ zu verlassen.

Dieses „Ein-Fehler-Prinzip“ wird nur auf Primärfehler oder auslösende Ursachen ange-wendet. Das Versagen einer Überwachungseinrichtung (Definition siehe 2.2) wird nicht als Primärfehler angesehen.

Das Versagen einer Überwachungseinrichtung oder ein Bedienungsfehler werden immer unterstellt und wird daher nicht als „Doppelfehler“ angesehen.

Daher können auch mehrere Überwachungseinrichtungen eine Schutzeinrichtung nicht ersetzen.

Bei sehr hohem Risiko kann BASF im Einzelfall entscheiden, dass vom Ein-Fehler-Prin-zip abgewichen wird und auch Doppel- oder Mehrfachfehler berücksichtigt werden.

4.2 Annahmen zur Auswahl von Leckageszenarien

Der folgende Entscheidungsbaum fasst die BASF-Annahmen zur Auswahl einer ver-nünftigen Leckgröße für Rohrleitungen und Apparate zusammen.

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Stand: June 2011 Seite 11 von 46 Revision: 2 Bearbeitung: GT, GUS

Anmerkung:

Die Raute “Leckage vor Bruch” beinhaltet die Auswahl geeigneter Dichtungen als auch die Berücksichtigung aller mechanischer Belastungsgrößen, speziell die Vermeidung der Belastung durch Schwingung, Temperaturschock, mechanische Kräfte. Die Ausle-gungsbedingungen müssen sicherstellen, dass eine Leckage eintritt bevor es zum vol-len Bruch kommt.

Annahmen zur Leckagerate von Regelventilen und Rückschlagklappen sind in E-P-SF 710 enthalten.

Zäher

Werkstoff?

Leckage vor

Bruch?

Korrosion und

Erosion

minimal?

Beginnende

Leckage

erkennbar?

Voller Bruch

angenommen

Durchmesser so groß

wählen, dass Leck

erkennbar ist, aber

mindestens 5 mm

5 mm Durchmesser

angenommen

nein

nein

nein

nein

ja

ja

ja

ja

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Seite 12 von 46 Stand: June 2011 Revision: 2 Bearbeitung: GT, GUS

5. Methode

Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutz- (SGU-) Betrachtungen sind für BASF Anlagen vorgeschrieben. Die folgenden Seiten enthalten eine Beschreibung der Methode und der Anforderungen an SGU-Betrachtungen.

5.1 Die Methode im Grundsatz

Die Planung einer Chemieanlage wird bestimmt von wirtschaftlichen, verfahrenstechni-schen, betrieblichen und sicherheitstechnischen Überlegungen, Prüfungen und Ent-scheidungen. Das ist ein fortwährender und ineinandergreifender Prozess. Im Sinne ei-ner konsequenten, umfassenden und systematischen Durcharbeitung eines Projektes ist es erforderlich, die wesentlichen sicherheitstechnischen Überlegungen und Ergeb-nisse entsprechend dem Planungsfortschritt und den Entscheidungsnotwendigkeiten an festgelegten Haltepunkten darzulegen und in einem Kreis von Fachleuten zu diskutieren und zu verabschieden.

Um den Bau sicherer Anlagen zu gewährleisten hat die BASF daher das Instrumentari-um der SGU-Betrachtungen eingeführt. Es handelt sich dabei um eine fest in den Pro-jektablauf eingebundene, bis zu vierstufige Überprüfung der Planungsunterlagen und die anschließende Prüfung der fertiggestellten Anlage.

Entsprechend dem Projektfortschritt werden bei den SGU-Betrachtungen die prozess-spezifischen Gefährdungspotenziale ermittelt, das entsprechende Anlagensicherheits-konzept festgelegt und dann die Planungsunterlagen auf Einhaltung des anlagenspezi-fischen Sicherheitskonzepts und der allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderun-gen überprüft. Vor Inbetriebnahme der fertiggestellten Anlage erfolgt dann deren Über-prüfung auf die Einhaltung der Vorgaben und Konformität mit den Planungsunterlagen.

Die BASF SGU-Betrachtungen setzen sich aus drei wesentlichen Elementen zusam-men:

Der Dokumentation zur Vorbereitung der SGU-Betrachtung.

Der eigentlichen Besprechung mit interdisziplinärer Beteiligung und Diskussion.

Der Dokumentation der Ergebnisse der Besprechung.

5.2 Aufgabenstellung

Die Aufgabe der einzelnen Stufen variiert mit dem Projektfortschritt:

SGU-Betrachtung Stufe 0

Identifizierung der Hauptgefährdungspotenziale, die mit den Stoffen und dem Verfahren bzw. der Anlage verbunden sind. Optionen für inhärente Sicherheit. Vorentscheidung über Verfahrenstechnologie und Standortalternativen. Erfordernisse an Standort, brand-schutztechnische Infrastruktur, Logistik und Umweltschutz sowie Vorschattierung be-hördlicher Genehmigungsfragen.

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SGU-Betrachtung Stufe 1

Präzisierung der Gefährdungspotenziale, die mit den Stoffen und dem Verfahren bzw. der Anlage verbunden sind. Überprüfung des vorgelegten sicherheitstechnischen Grundkonzeptes. Bestätigung und ggf. Ergänzung der vorgelegten Lösungsstrategie sowie Darlegung und Entscheidung, dass das gewählte Verfahren an dem vorgesehe-nen Standort aus sicherheitstechnischer Sicht durchgeführt werden kann. Überprüfung des vorgelegten Umweltschutzkonzeptes und der Strategie zum Erhalt der behördlichen Genehmigungen.

SGU-Betrachtung Stufe 2

Verabschiedung und Dokumentation des Sicherheits-, des Gesundheitsschutz- und des Umweltschutzkonzepts. Diese müssen für betriebserfahrene Fachleute auch ohne pro-jektspezifische Kenntnisse verständlich sein. Überprüfung der Planungsunterlagen auf Einhaltung des sicherheitstechnischen Grundkonzeptes sowie allgemeiner sicherheits-technischer Anforderungen.

SGU-Betrachtung Stufe 3

Detaillierte Überprüfung der Planungsunterlagen auf Einhaltung des Anlagensicher-heitskonzepts sowie allgemeiner sicherheitstechnischer Anforderungen im Sinne einer sicherheitstechnischen Selbstkontrolle nach einem normierten und durch entsprechen-de Dokumentation nachvollziehbaren HAZOP-Verfahren.

SGU-Betrachtung Stufe 4

Überprüfung der Umsetzung des Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzkonzep-tes beim Bau der Anlage vor der Inbetriebnahme.

5.3 Einbindung in den Projektablauf, Zeitpunkte

Die zeitliche Abfolge der SGU-Betrachtungen orientiert sich an den Festpunkten des BASF-Genehmigungsverfahrens und ist wie folgt festgelegt:

Die SGU-Betrachtung Stufe 0 findet in der Phase der Verfahrensentwicklung vor bzw. zu Beginn der Anlagenprojektierung statt.

Die SGU-Betrachtung Stufe 1 findet in der Phase 1 vor der Erstellung des Antrags auf Freigabe zur Ausarbeitung statt.

Die SGU-Betrachtung Stufe 2 findet in der Phase 2 vor der Erstellung des Antrags auf Genehmigung statt.

Die SGU-Betrachtung Stufe 3 findet in der Phase 3 während der Detailplanung der Anlage statt.

Die SGU-Betrachtung Stufe 4 findet nach mechanischer Fertigstellung vor dem An-fahren der Anlage statt.

Termingerechte Durchführung und Ergebnis der SGU-Betrachtungen sind Basis für die von der regionalen SGU-Fachstelle zu erstellenden Stellungnahme zu Umweltschutz,

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Seite 14 von 46 Stand: June 2011 Revision: 2 Bearbeitung: GT, GUS

Behördengenehmigung und Sicherheit zur Vorlage des Projektantrages bei der Kom-mission S.

Projekt Meilensteine SGU-Betrachtungen

Stufe 0

Projektaufnahme

Aufgabenstellung

Prozess

Konzeptionsplanung

Projektdefinition

Freigabe zur Ausarbeitung

Stufe 1

EKP-Start

Inbetriebnahme

Stufe 4

Erweiterte Konzeptionsplanung

EKP-Ergebnisse

Stufe 2

Genehmigung

Detailplanung

Stufe 3, wenn erforderlich

Durchführung

Mechanische Fertigstellung

Inbetriebnahmebereitschaft

Gate 4

VIP 2, Gate 4.1

VIP 7

VIP 8, Gate 4.2

Gate 4.3

Gate 5

Gate 6

Bei Projekten mit Verfahren von Dritten und Abwicklung mit Kontraktoren sind die unter Punkt 5.6 beschriebenen Durchführungsbestimmungen bei der zeitlichen Abfolge zu be-rücksichtigen.

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5.4 Entscheidungskriterien für die Anwendung

SGU-Betrachtungen werden bei der Planung von Neuanlagen sowie bei Änderungen von bestehenden Anlagen für alle sicherheits- oder umweltrelevanten Verfahrensab-schnitte durchgeführt.

Technology Manager und Engineering Manager stimmen frühzeitig mit der zuständigen SGU-Fachstelle ab, ob und in welchem Umfang SGU-Betrachtungen durchzuführen sind.

Kategorie A Kategorie B Kategorie C

Wert € Über 5.0 Mio. 0.6 bis 5.0 Mio. Unter 0.6 Mio.

Zuständige SGU-Fachstelle

SGU R in Abstim-mung mit Fachstelle

G für Anlagensi-cherheit

SGU R SGU L

Das Ergebnis dieser Abstimmung vermerkt die regionale SGU-Fachstelle im Beiblatt der technischen Prüfung des Projektantrages.

Grundsätzlich sind für alle Projekte der Kategorie B und C SGU-Betrachtungen der Stu-fen 1, 2 und 4 durchzuführen. Für Projekte der Kategorie A ist zusätzlich eine SGU-Be-trachtung der Stufe 0 durchzuführen. Diese wird für die übrigen Projekte empfohlen.

Eine SGU-Betrachtung Stufe 3 wird in der Regel für Anlageteile erforderlich, die auf Grund der Stoffe und/oder des Verfahrens ein besonders hohes Gefährdungspotenzial haben. Dies ist z. B. bei Handhabung großer Mengen an sehr toxischen Stoffen oder großer Mengen an brennbaren Flüssiggasen sowie bei Verfahren mit hohem Potenzial für Durchgehreaktionen der Fall. Die Notwendigkeit der Durchführung einer SGU-Be-trachtung Stufe 3 und der Umfang, der zu betrachten ist, wird spätestens während der SGU-Betrachtung Stufe 2 entschieden.

Ausnahmen zu diesen Regeln können durch die zuständige SGU-Fachstelle nach Ein-zelfallprüfung für folgende Fälle gewährt werden:

Handelt es sich bei einem Projekt um eine Kapazitätserweiterung oder um eine Ver-fahrensänderung am gleichen Standort, so liegen die grundsätzlichen Konzepte der Gefahrenbeherrschung aus früheren SGU-Betrachtungen in der Regel bereits fest. Es sind dann nur noch die neuen Anlagenteile und die Schnittstellen zwischen vor-handenen und neuen Einrichtungen auf ihre sicherheitstechnische Relevanz zu prü-fen. Wenn außerdem keine Umwelt- und Genehmigungsfragen offen sind, kann die förmliche Stufe 1 der SGU-Betrachtung somit, in Absprache mit der zuständigen SGU-Fachstelle, häufig mit der SGU-Betrachtung Stufe 2 kombiniert werden.

Für nicht chemiebezogene Projekte, d.h. Projekte, die keine Handhabung von Che-mikalien oder Änderung von Verfahren beinhalten und die keine sonstige Beziehung

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(z. B. durch Nachbarschaft) zur Chemie haben, kann auf SGU-Betrachtungen ver-zichtet werden.

Für Ersatzinvestitionen mit aktuellem und dokumentiertem Sicherheitskonzept kann ebenfalls auf SGU-Betrachtungen verzichtet werden. Es wird jedoch empfohlen, vor-handene, ältere Sicherheitskonzepte auch bei Ersatzinvestitionen erneut zu diskutie-ren. Häufig kann mit relativ geringem Aufwand das Sicherheitsniveau verbessert wer-den.

SGU-Betrachtungen – insbesondere die Stufen 2 und 3 – können sinngemäß auch für die Prüfung von bestehenden Anlagen (Altanlagen) angewandt werden.

5.5 Details der SGU-Betrachtungsstufen

5.5.1 SGU-Betrachtung Stufe 0

5.5.1.1 Abzuliefernde Dokumentation

Die folgenden Unterlagen für die SGU-Betrachtung Stufe 0 sind vom Technology Ma-nager in Schriftform zu erarbeiten und rechtzeitig an den Teilnehmerkreis zu verschi-cken:

Beschreibung des beabsichtigten Projektumfangs

Verfahrensüberblick und -umfang

Vorläufige Beschreibung der Chemie des Verfahrens oder der Verfahrensalternativen

Beschreibung spezieller Maschinen und Apparate

Überblick über Sicherheits-, Security- und Umweltgefährdungspotenziale und mögli-che Problemfelder

Verfahrenssicherheitskonzept des Unternehmensbereichs (falls vorhanden)

Beschreibung der Standort- und Blockfeldalternativen mit

- Übersichtskarte Standort/Region

- Lageplan Werk

- einfachem Blockschema, das den möglichen Verbund der Rohstoffe und Fertig-produkte mit anderen Betrieben aufzeigt

Vorläufige Stoffdaten (physikalische und chemische Eigenschaften, Daten zur Reaktivität sowie Daten zum Gesundheitsschutz) (z. B. in Tabellenform (s. 5.8.4))

Erwartete Rohstoffe und Zwischenprodukte

Erwartete Abfälle und Emissionen in Luft und Wasser

Vorläufiger Zeitplan des Projektes

Es ist besser mit grob geschätzten Angaben frühzeitig in die Besprechung zu gehen, als die Besprechung zu verzögern, um zu diesem Zeitpunkt noch fehlende Angaben zu er-halten oder die Aussagegenauigkeit zu erhöhen.

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5.5.1.2 Teilnehmer

Unternehmensbereich Technologieverantwortlicher Betriebsleiter Leiter Business Unit

Projektmanagement Technology Manager Engineering Manager

Betriebsbetreuung Betriebsingenieur

SGU-Fachstellen Vertreter je nach Projekt, Tabelle siehe 5.8.1

Forschung oder spezielle Fachkräfte Vertreter je nach Projekt

Die Teilnehmer an den SGU-Betrachtungen müssen laut Gruppenrichtlinie nicht nur auf ihrem Fachgebiet kompetent sein, sondern auch autorisiert sein, für ihre jeweilige Ein-heit verbindliche Entscheidungen zu treffen. In Fällen, in denen ein Teilnehmer nicht entscheidungsbefugt ist, muss daher dann auch sein Vorgesetzter teilnehmen.

5.5.1.3 Themen

Grunddaten Projekt (1)

Projektüberblick

- Beschreibung von Umfang und Inhalt des Projektes sowie Angabe zum erwünsch-ten Inbetriebnahmetermin

Grunddaten Verfahren (2)

Übergabeprotokoll

- Beilegen, sofern vorhanden, auch erster Entwurf möglich

Gehandhabte Stoffe

- Auflistung der besonders „auffälligen“ Stoffe mit grober Vorstellung der erwarteten Menge, z. B. in Formblatt „Stoffdaten“ (siehe 5.8.4)

- Unterliegen Stoffe besonderen Rechtsvorschriften?

Beschreibung der Chemie

- Kurze Beschreibung der Haupt- und der wichtigsten Nebenreaktionen

Verfahrensbeschreibung

- Kurze Beschreibung des Verfahrens mit Auflistung der wichtigsten Schritte sowie möglicher Alternativen

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Appendix 1: General Requirements for Safety, Security, Health and Environmental Protection

Part I – BASF Process Safety Strategy

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Spezielle Aspekte

- Steht das Projekt in der öffentlichen Kritik und ist hierzu eine kritische Berichter-stattung zu erwarten (Umweltbelastung, Lärmbelastung, Gesundheitsgefährdung, usw.) oder gibt es Bestrebungen von ideologisch geprägten Organisationen gegen das Projekt?

- Beinhaltet das Projekt besonders schützenswertes BASF Know-how beispielswei-se im Anlagenbau oder in der Verfahrenstechnik und sind daher besondere Infor-mationsschutzmaßnahmen bei Planung, Behördenbeteiligung/Offenlegung, Auf-tragsvergabe und Bau zu berücksichtigen?

Standort, Umgebung (3)

Standort

- Optionen, Risiken durch Klima, Hochwasser, Erdbeben, Sicherheitslage (Security) etc.

- Gibt es nationale Rechtsvorschriften, die spezielle Anforderungen an die Security-Maßnahmen stellen?

Umgebungsdaten

- Auflistung der Nachbaranlagen, interner bewohnter Bauten, sensibler externer Empfänger (inkl. Wohnbebauung, öff. Einrichtungen etc.) mit Darstellung der Sicherheitsabstände

Infrastruktur

- Verfügbarkeit und Anforderungen an die „Utilities“ (Energieversorgung, Hilfsener-gien, Kläranlage, etc.)

- Darstellung der brandschutztechnischen Infrastruktur mit

Angaben zur Löschwasserversorgung (Kapazität, Verfügbarkeit) und Lösch-wasserrückhaltung (zentral, dezentral)

Einrichtungen des abwehrenden Brandschutzes (öffentliche Feuerwehr, Werk-feuerwehr, Hilfeleistungsverbund)

- Darstellung der medizinischen Infrastruktur mit Angaben zu medizinischen Einrich-tungen und Einrichtungen des Katastrophenschutzes

Logistik

- Logistikkonzept für Rohstoffe, Produkte und Nebenprodukte / Abfälle.

Anlagensicherheit (sicherheitstechnisches Grundkonzept) (4)

Beherrschung der Gefahren durch Stoffe

- Identifikation besonderer Gefährdungspotenziale der Stoffe durch Festlegung von Prüfungen

Beherrschung der Gefahren von chemischen Reaktionen durch:

- Identifikation besonderer Gefährdungspotenziale des Verfahrens wie z. B. Mög-lichkeiten von Durchgehreaktionen oder Kühlpanne

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Appendix 1: General Requirements for Safety, Security, Health and Environmental Protection

Part I – BASF Process Safety Strategy

Stand: June 2011 Seite 19 von 46 Revision: 2 Bearbeitung: GT, GUS

Schutz gegen Gefahren von der Anlage auf Umgebung

- Auflistung besonderer Gefahren, die von der Anlage ausgehen können.

Schutz der Anlage vor Gefahren aus Nachbarschaft

- Auflistung besonderer Gefahren, die von der Nachbarschaft auf die Anlage einwir-ken können.

Arbeits- und Gesundheitsschutz (5)

In Stufe 0 noch nicht relevant

Umweltschutz und Genehmigungen (6)

Allgemeine Fragen

- Prüfung der allgemeinen genehmigungsrechtlichen Anforderungen an potenziellen Standorten (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich?)

- Prüfung, ob „World Bank Guidelines“ (1998 World Bank Pollution Prevention and Abatement Handbook Guidelines) eingehalten werden müssen

- Altlasten

bekannte oder vermutete Altablagerungen im geplanten Baugebiet

bekannte oder vermutete Grundwasser- und Bodenverunreinigungen aufgrund früherer Produktaustritte / Störungen im geplanten Baugebiet

Emissionen in Luft

- Immissionssituation am Standort; für welche Schadstoffe sind Immissionswerte überschritten; um wieviel Prozent sind die Immissionswerte unter- bzw. überschrit-ten

- Welche Schadstoffe werden emittiert

- Für welche Stoffe sind Emissionsrechte erforderlich (Emissionshandel)

- Für welche Stoffe bestehen nationale bzw. regionale Emissionsbegrenzungen

Emissionen in Wasser

- Abwasseranfallstellen und Abwasserströme

- Menge und Inhaltsstoffe je Abwasserstrom (so weit vorhanden)

- Art des Anfalls (kontinuierlich, diskontinuierlich)

- mögliche Reinigungskonzepte

- vorhandene Sammlersysteme und Reinigungsanlagen (Verfahren, freie Kapazitä-ten, Genehmigungssituation) an möglichen Standorten

- Existierende Begrenzungen bestimmter Schadstoffe am Standort

- Zu erwartende Begrenzungen der Emission bestimmter Schadstoffe aufgrund hö-herer Qualitätsanforderungen an den Vorfluter und neuer gesetzlicher Regelungen

- Identifizierung, Auflistung und Bewertung von offenen, grundlegenden Problemen

- Identifizierung und Auflistung von fehlenden Daten

- Pilotversuche erforderlich (ja/nein)

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Appendix 1: General Requirements for Safety, Security, Health and Environmental Protection

Part I – BASF Process Safety Strategy

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Abfallanfall

- Menge, Zusammensetzung

- Art der Entsorgung

- Entsorgungsanlagen und deren Genehmigungssituation

- Zwischenlagerung, Bereitstellung, Transport

Lärm

- Klärung der Vorgaben für Schallimmissionen (Arbeitsplatz, Wohnnachbarschaft) gemäß nationaler Gesetze, Verordnungen bzw. Lärmschutzkonzepte des Standor-tes

Festlegung des weiteren Vorgehens (7)

Terminplanung für Betrachtungsstufe 1

- Beschluss und Dokumentation

Zeitplan

- Grober Entwurf für die wichtigsten Meilensteine des Projektes

Eine Zusammenfassung der Gliederung der zu behandelnden Themenfelder findet sich in 5.8.2 sowie ein Beispiel einer Reizwortliste in 5.8.3.

5.5.1.4 Zu erstellende Dokumentation

Für die Erstellung der Dokumentation der SGU-Betrachtung Stufe 0 ist der Technology Manager zuständig. Sie besteht aus den gegebenenfalls korrigierten Unterlagen zu den Grunddaten und zum Standort (Themenfelder 1 bis 3 in 5.8.2), einer Notiz zur Doku-mentation der Diskussion der Standortalternativen, der Verfahrensalternativen, grundle-gender Fragen zum Sicherheits- und Umweltschutzkonzept sowie der Strategie zur Er-haltung notwendiger Genehmigungen (Themenfelder 4 bis 7 in 5.8.2) sowie den Plänen (siehe A in 5.8.2). Die offenen Punkte und Aufgaben sind ebenfalls zu dokumentieren.

5.5.2 SGU-Betrachtung Stufe 1

5.5.2.1 Abzuliefernde Dokumentation

Die folgenden Unterlagen für die SGU-Betrachtung Stufe 1 sind von Engineering Mana-ger und Technology Manager in Schriftform zu erarbeiten und an den Teilnehmerkreis rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vor der Besprechung) zu verschicken:

Protokoll der SGU-Betrachtung Stufe 0 (wenn durchgeführt)

Beschreibung des Projektumfangs

Verfahrensüberblick und -umfang

Übergabeprotokoll bei neuen Verfahren

Detaillierte Beschreibung des Projektes und der Chemie des Verfahrens

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ein einfaches Blockschema, das den Verbund der Rohstoffe und Fertigprodukte mit anderen Betrieben aufzeigt.

Verfahrensfließbilder

Liste der wichtigsten Maschinen- und Apparatedaten. Diese Daten können auch in die Fließbilder integriert werden.

Überblick über Sicherheits- und Umweltgefährdungspotenziale und mögliche Prob-lemfelder

Entwurf des sicherheitstechnisches Grundkonzepts

Verfahrenssicherheitskonzept des Unternehmensbereichs (falls vorhanden)

Standort- und Blockfeldkarten

Stoffdaten (physikalische und chemische Eigenschaften, Daten zur Reaktivität sowie Daten zum Gesundheitsschutz) (z. B. in Tabellenform (s. 5.8.4))

Erwartete Rohstoffe und Zwischenprodukte

Erwartete Abfälle und Emissionen in Luft und Wasser (z. B. Beiblätter zum Projekt-antrag auf Freigabe zur Ausarbeitung für Abluft, Abgase, Lärm, für Rückstände und für Abwasser)

Vorläufiger Zeitplan des Projektes

5.5.2.2 Teilnehmer

Unternehmensbereich Betriebsleiter

Projektmanagement Technology Manager Engineering Manager

Betriebsbetreuung Betriebsingenieur

SGU-Fachstellen Vertreter je nach Projekt, Tabelle siehe 5.8.1

Forschung oder spezielle Fachkräfte Vertreter je nach Projekt

Die Teilnehmer an den SGU-Betrachtungen müssen laut Gruppenrichtlinie nicht nur auf ihrem Fachgebiet kompetent sein, sondern auch autorisiert sein, für ihre jeweilige Ein-heit verbindliche Entscheidungen zu treffen. In Fällen, in denen ein Teilnehmer nicht entscheidungsbefugt ist, muss daher dann auch sein Vorgesetzter teilnehmen.

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5.5.2.3 Themen

Grunddaten Projekt (1)

Projektüberblick

- Beschreibung von Umfang, Inhalt und erwartetem zeitlichen Ablauf des Projektes

Grunddaten Verfahren (2)

Übergabeprotokoll

- Beilegen, sofern vorhanden (erforderlich bei Übergabe von Verfahren zwischen unterschiedlichen Einheiten)

Gehandhabte Stoffe

- Einsatzstoffe, Erzeugnisse, Hilfsstoffe und Nebenprodukte.

- Sicherheitstechnische Eigenschaften.

- Besondere Rechtsvorschriften (z. B. Chemikalien bzw. Produkte, die zur Herstel-lung chemischer Kampfstoffe, illegaler Drogen oder von Explosivstoffen verwendet werden können)

- Grobe Angaben über den Betriebsinhalt der verschiedenen Anlageteile.

- Bereitstellung der Daten möglichst unter Verwendung des Formblattes „Stoffda-ten“ (siehe 5.8.4)

- Es sind ebenfalls die im bestimmungsgemäßen Betrieb vorhandenen Zwischen-produkte und auch die unter abweichenden Betriebsbedingungen entstehenden Stoffe mit den entsprechenden Eigenschaften zu nennen.

Beschreibung der Chemie

- Beschreibung der Haupt- und Nebenreaktionen sowie der wichtigsten Reaktionen, die bei Störungen ablaufen können.

Verfahrensbeschreibung

- Es soll das Verfahren im Überblick, unter Betonung der sicherheitstechnisch wich-tigen Daten und Fakten, erläutert werden. Es soll u. a. auf folgende Punkte einge-gangen werden:

Angaben über Einhaltung der bestimmungsgemäßen Reaktionsbedingungen

Unter welchen Bedingungen treten sicherheitstechnisch unerwünschte Neben-reaktionen auf

Angaben über die Kinetik und Reaktionsenthalpie bei exothermen Reaktionen (z. B. Neigung und Bedingungen zum spontanen „Durchgehen" oder „Einschla-fen" der Reaktion)

Spezielle Aspekte

- Fortschreibung Öffentlichkeitsaspekte

- Fortschreibung Know-how-Schutz

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- Sind Produkte betroffen, die als hochwertige Endprodukte oder als hochpreisige Rohstoffe für den illegalen Markt interessant und daher gefährdet sein könnten (Diebstahl, Raubüberfall, Produktfälschung)?

Standort, Umgebung (3)

Standort

- Die Daten zum gewählten Standort hinsichtlich Sicherheitsabständen, Risiken durch Klima, Hochwasser, Erdbeben, Sicherheitslage (Security) etc. sind fortzu-schreiben.

- Gibt es nationale Rechtsvorschriften, die spezielle Anforderungen an die Security-Maßnahmen stellen?

Wenn ja, Abschätzung der Auswirkung dieser Vorschriften

- Ist es beim Einsatz von Externen und Subunternehmen notwendig, über die Ein-kaufs- und Vergabebedingungen der BASF hinausgehende Maßnahmen zur Fest-stellung von illegaler Beschäftigung oder Sozialversicherungsbetrug zu ergreifen?

Umgebungsdaten und Beurteilung des Standortes

- Die Wechselwirkungen zwischen der geplanten Anlage und den benachbarten An-lagen bzw. der Nachbarschaft sind für den bestimmungsgemäßen Betrieb und bei Abweichungen davon zu beschreiben und mögliche Gefährdungen aufzuzeigen.

- An Hand der Abstandsverhältnisse ist insbesondere einzugehen auf die Gefähr-dung von Gebäuden mit hoher Personendichte (z. B. Bürogebäude, Werkstätten, Kantinen), interne und externe Verkehrswege, Bushaltestellen, Anlagen der zent-ralen Energieversorgung und Hauptrohrbrücken sowie sensibler externer Empfän-ger (inkl. Wohnbebauung, öff. Einrichtungen etc.).

- Die Wechselwirkungen zwischen der geplanten Anlage und dem Security-Konzept des Standortes ist zu bewerten

- Der Einfluss des Projektes auf die Security-Einstufung des Standortes ist zu be-werten

Infrastruktur

- Fortschreibung der Anforderungen an die „Utilities“ (Energieversorgung, Hilfsener-gien, Kläranlage, etc.)

- Darstellung der medizinischen Infrastruktur mit Angaben zu medizinischen Einrich-tungen und Einrichtungen des Katastrophenschutzes

Neben den sicherheitstechnischen Aspekten des zur Wahl stehenden Standor-tes innerhalb des Werksgeländes müssen hier je nach Gefährdungspotential die Werksumgebung (Besiedelung, Wohndichte) sowie die technische und me-dizinische Infrastruktur im Falle einer Störung betrachtet werden (Zufahrten, Rettungswege, medizinische Einrichtungen, Einrichtungen des Katastrophen-schutzes)

- Fortschreibung der Darstellung der brandschutztechnischen Infrastruktur mit

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Angaben zur Löschwasserversorgung (Kapazität, Verfügbarkeit), Löschwasser-rückhaltung (zentral, dezentral) und Löschwasserentsorgung

Einrichtungen des abwehrenden Brandschutzes (öffentliche Feuerwehr, Werk-feuerwehr, Hilfeleistungsverbund)

- Darstellung der Security-Infrastruktur (z. B. Sicherung Werkszaun, Toranlagen, etc.)

- Einfluss des Projektes auf die Verkehrsführung und das Verkehrsaufkommen während der Bauphase und nach Inbetriebnahme

Logistik

- Fortschreibung des Logistikkonzepts für Rohstoffe, Produkte und Nebenprodukte / Abfälle.

Anlagensicherheit (sicherheitstechnisches Grundkonzept) (4)

Das sicherheitstechnische Grundkonzept besteht in der Beschreibung der wesentlichen anlagenspezifischen Gefährdungspotenziale. Die zu treffenden organisatorischen und technischen Gegenmaßnahmen sind im Grundsatz darzustellen und zu erläutern. Hier-bei sind die Auswirkungen auf die Mitarbeiter, die Anlage und ihre Umgebung und die Umwelt zu berücksichtigen. Die weitere Ausarbeitung und ihre Lösung im Detail bleibt der späteren Planung vorbehalten, die sicherheitstechnische Darstellung und Bewer-tung erfolgt dann in der Sicherheitsbetrachtung Stufe 2.

Die folgenden Themen sollen behandelt werden:

Beherrschung der Gefahren durch Stoffe

- Werkstoffwahl, Verwendung von Sonderwerkstoffen

- Konzept zur Vermeidung von Leckagen, Maßnahmen zu deren Beherrschung

- besondere bauliche Vorkehrungen wie z. B. Kammern

Beherrschung der Gefahren durch chemische Reaktionen

- Entwurf Konzept zur Einhaltung der bestimmungsgemäßen Reaktionsbedingun-gen

- Entwurf Konzept zur Vermeidung sicherheitstechnisch unerwünschter Nebenreak-tionen

- Überprüfung der in Stufe 0 festgelegten Prüfungen auf Vollständigkeit: DSC-Mes-sungen, adiabatische Kalorimetrie-Messungen, adiabatische Induktionszeiten, etc. von Einsatzstoffen, Nebenprodukten, Endprodukten und Abfallstoffen. Prüfen, ob weitere Untersuchungen notwendig sind.

Beherrschung der Gefahren durch physikalische Effekte

- Schutz von Apparaten gegen unzulässige Drucke und Temperaturen (z. B. Druck-entlastungs- und Entsorgungseinrichtungen, PLT-Schutzeinrichtungen)

Beherrschung des Ausfalls von Hilfsenergien

- Maßnahmen bei Energie- oder Hilfsenergieausfall

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Anlagenanordnung, Baukonzept

- Zur sicherheitstechnischen Beurteilung der Anlagenanordnung (z. B. Abstände) und des Baukonzeptes sind Lage und Zuordnung von Produktionsbau, Messwarte und Sozialräumen, Tanklager und Nebenanlagen darzustellen und deren bauliche Ausführung (z. B. geschlossener Produktionsbau, offenes Apparategerüst) verbal zu beschreiben.

Brandschutzkonzept

- Bauliche, technische, organisatorische Maßnahmen

- Gefahrenabwehr (Planung, Management)

Explosionsschutz

- Entwurf des Konzepts für den Explosionsschutz (z. B. primäre Explosionsschutz-maßnahmen wie Inertisierung, Zündquellenvermeidung, eigensichere Anlage)

Schutz gegen Gefahren von der Anlage auf Umgebung

- Auflistung besonderer Gefahren, die von der Anlage ausgehen können und Optio-nen für mögliche Schutzkonzepte für Nachbarschaft.

Schutz gegen Gefahren von Umgebung auf die Anlage

- Auflistung besonderer Gefahren, die von der Nachbarschaft auf die Anlage einwir-ken können und Optionen für mögliche Schutzkonzepte.

Schutz der Beschäftigten im Dennoch-Fall

- Konzept für die Maßnahmen bei Schadensfällen (z. B. Notentspannungs- und Notentleereinrichtungen, Feuerlöschanlagen, Auffangbecken, Gruben)

Schutz der Umgebung im Dennoch-Fall

- Konzept für die Maßnahmen bei Schadensfällen (z. B. Alarmierung, Einrichtungen zum Niederschlagen von Dämpfen, Druckertüchtigung von Bauwerken)

Arbeits- und Gesundheitsschutz (5)

Konzept Stoffbeherrschung

Zugänglichkeit

Lärmschutz

Berührungsschutz

Umweltschutz und Genehmigungen (6)

Allgemeine Fragen

- Altlasten wie Stufe 0

Emissionen in Luft

- Menge, Zusammensetzung

- Art der Reinigung

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Seite 26 von 46 Stand: June 2011 Revision: 2 Bearbeitung: GT, GUS

- Eventuell vorhandene oder neue Reinigungsanlagen und deren Genehmigungssi-tuation

Emissionen in Wasser

- detaillierte Zusammenstellung der Abwasserströme (Basis ist Stufe 0) mit Anga-ben zur Eliminierbarkeit und möglicher Hemmwirkung auf biologische Reinigungs-prozesse

- Prüfung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Behandlung am Ort des Anfalls

- Festlegung der Verfahren zur dezentralen/zentralen Behandlung von Abwasser und Schlamm am vorgesehenen Standort

- Schutzkonzepte für Abwasser, Kühlwasser, Regenwasser, Löschwasser

- Störungsmanagement

- Vorgespräche mit Genehmigungsbehörden

- ökologische Bewertung der Einleitung unter Berücksichtigung des Vorfluters und neuer Abwasserinhaltsstoffe, die bisher noch keiner Regelung unterliegen

Abfallanfall

- Charakterisierung der Abfälle (vgl. Stoffliste für Produkte /Rohstoffe, falls erforder-lich)

- Beschreibung der Potentiale zur Vermeidung, Verminderung, Verwertung

- Art der Entsorgung aufgrund interner und externer Rahmenbedingungen

- Prüfung interner und externer Entsorgungswege auf Eignung (Anlagenausstat-tung, Genehmigung, etc.)

- Planung von Zwischenlagern und Bereitstellungsplätzen

- Bewertung der Transportmöglichkeiten (Verpackung, Verkehrsmittel, etc.)

Lärm

- Festlegung einzuhaltender Schallimmissionsanteile

- Ermittlung dominierender Schallquellen anhand von Apparatelisten bzw. Fließbil-dern und Möglichkeiten zum Schallschutz

Festlegung des weiteren Vorgehens (7)

Notwendigkeit Betrachtungsstufe 2

- Beschluss und Dokumentation

Zeitplan

- Auflistung der für SGU-Betrachtungen und Behördengenehmigungen relevanten Meilensteine des Projektes mit einzuhaltenden Zeitpunkten

Eine Zusammenfassung der Gliederung der zu behandelnden Themenfelder findet sich in 5.8.2 sowie ein Beispiel einer Reizwortliste in 5.8.3.

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Stand: June 2011 Seite 27 von 46 Revision: 2 Bearbeitung: GT, GUS

5.5.2.4 Zu erstellende Dokumentation

Für die Erstellung der Dokumentation der SGU-Betrachtung Stufe 1 ist in der Regel der Engineering Manager zuständig. Sie besteht aus den gegebenenfalls korrigierten Unter-lagen zu den Grunddaten und zum Standort (Themenfelder 1 bis 3 in 5.8.2), der Doku-mentation des Sicherheits- und des Umweltschutzkonzeptes (Themenfelder 4 bis 7 in 5.8.2) sowie den Plänen (siehe A in 5.8.2). Es wird empfohlen, das Sicherheits- und Umweltschutzkonzept sowie die offenen Punkte und Aufgaben in tabellarischer Form zu dokumentieren (Beispiel siehe 5.8.5).

5.5.3 SGU-Betrachtung Stufe 2

5.5.3.1 Abzuliefernde Dokumentation

Die folgenden Unterlagen für die SGU-Betrachtung Stufe 2 sind von Engineering Mana-ger und Technology Manager in Schriftform zu erarbeiten und an den Teilnehmerkreis rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vor der Besprechung) zu verschicken:

Protokoll der SGU-Betrachtung Stufe 1

Beschreibung des seit Stufe 1 fortgeschriebenen Projektumfangs

Detaillierte Beschreibung des Projektes und der Chemie des Verfahrens

Fortschreibung der Verfahrensfließbilder

RI-Fließbilder (Stand „RI-Fließbild für PLT-Planung, durchgesprochen“ oder besser)

Liste der wichtigsten Maschinen- und Apparatedaten. Diese Daten können auch in die Fließbilder integriert werden.

Beschreibung der PLT-Schaltungen

Liste der Auslegungsszenarien für Druckabsicherung sowie Fackelgasmengen

Überblick über Sicherheits- und Umweltgefährdungspotenziale und mögliche Prob-lemfelder sowie vorgesehene Gegenmaßnahmen

Beschreibung des sicherheitstechnisches Grundkonzepts

Verfahrenssicherheitskonzept des Unternehmensbereichs (falls vorhanden)

Aufstellungspläne

Fortschreibung der Stoffdaten (physikalische und chemische Eigenschaften, Daten zur Reaktivität sowie Daten zum Gesundheitsschutz) (z. B. in Tabellenform (s. 5.8.4))

Fortschreibung des Umweltschutzkonzeptes

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Seite 28 von 46 Stand: June 2011 Revision: 2 Bearbeitung: GT, GUS

5.5.3.2 Teilnehmer

Unternehmensbereich Betriebsleiter

Projektmanagement Technology Manager Engineering Manager

EMR-Fachkonstruktion EMR-Fachingenieur

EMR-Betriebsbetreuung EMR-Betriebsingenieur

Betriebsbetreuung Betriebsingenieur

SGU-Fachstellen Vertreter, je nach Projekt Tabelle siehe 5.8.1

Technische Anlagenüberwachung Vertreter, je nach Projekt

Forschung oder spezielle Fachkräfte Vertreter, je nach Projekt

Die Teilnehmer an den SGU-Betrachtungen müssen laut Gruppenrichtlinie nicht nur auf ihrem Fachgebiet kompetent sein, sondern auch autorisiert sein, für ihre jeweilige Ein-heit verbindliche Entscheidungen zu treffen. In Fällen, in denen ein Teilnehmer nicht entscheidungsbefugt ist, muss daher dann auch sein Vorgesetzter teilnehmen.

5.5.3.3 Themen

Grunddaten Projekt (1)

Fortschreibung der Daten von Stufe 1

Grunddaten Verfahren (2)

Fortschreibung der Daten von Stufe 1

Standort, Umgebung (3)

Fortschreibung der Daten von Stufe 1

Anlagensicherheit (sicherheitstechnisches Grundkonzept) (4)

Das in Stufe 1 behandelte sicherheitstechnische Grundkonzept liegt nun in ausgearbei-teter Form vor. Die nachstehend aufgeführten Punkte geben einen Überblick über übli-cherweise anzusprechende Themen und Fragestellungen. Beim Einzelprojekt können die Schwerpunkte anders liegen und zusätzliche Gesichtspunkte notwendig werden.

Beherrschung der Gefahren durch Stoffe

- Dichtheit der Anlage

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Stand: June 2011 Seite 29 von 46 Revision: 2 Bearbeitung: GT, GUS

Fragen des Projektmedienschlüssels für kritische Stoffe.

Dichtungen an Maschinen und Apparaten. Stopfbuchsen, einfach oder doppelt wirkende Gleitringdichtungen, stopfbuchslose Pumpen.

Verlegungsart (z. B. unterirdisch) von Rohrleitungen für besonders kritische Stoffe.

Schutz vor mechanischer Beschädigung (Rammschutz), Aufstellung von Glas-apparaten, Verlegung von Glas- oder Kunststoffleitungen.

Beherrschung der Gefahren durch chemische Reaktionen

- Verhindern einer gefährlichen Akkumulation reaktiver Stoffe.

- Verhindern der Mischung von unverträglichen Stoffen.

- Reaktionsabbruch durch Stoppersysteme, Notkühlung, -verdünnung, Schnellab-lassen in Vorlagen, etc.

Beherrschung der Gefahren durch physikalische Effekte

- Schutz vor zu hohen Drucken oder Temperaturen.

- Vermeidung von Erosion, Vibration etc. bzw. Maßnahmen zur Beherrschung der Effekte.

- Für kritische Sicherheitsventile sollen die besonderen Betriebszustände erörtert werden, für welche die Auslegung erfolgen soll.

- Abblaseort und -richtung von Sicherheitsventilen sind festzulegen. Bei kritischen Stoffen sind mit den Fachstellen Auffangsysteme (Quench-, Catchbehälter etc.) zu erarbeiten.

- Besondere Auslegekriterien für sicherheitstechnisch kritische Apparate, z. B. ex-plosionsdruckfeste oder druckstoßfeste Auslegung (gegebenenfalls bei Staubexp-losionsgefahr oder speziellen Stoffen).

- Bei der Überprüfung des PLT-Konzeptes ist insbesondere auf folgende Punkte einzugehen:

Abschaltsysteme automatisch, von Hand, Doppelabsperrung, Doppelabsper-rung mit Zwischenentspannung, gegebenenfalls gekoppelt mit automatischen Spül- und Inertisierungsmaßnahmen.

Abschaltsignale

Redundanz und Diversität, Sicherheitsstellung der Armaturen bei Hilfsenergie-ausfall

Prinzipielle Maßnahmen zum Schutz sicherheitstechnisch wichtiger PLT-Ein-richtungen; z. B. besondere Verlegungsart zum Schutz gegen Brandeinwirkung

Bei Festlegung von PLT-Schutzeinrichtungen sind – je nach Gefährdungspoten-tial und Risiko (Matrix) – die Einstufungen nach SIL (SIL 2 oder 3) vorzuneh-men.

Überwachungseinrichtungen, die im Zusammenhang mit PLT-Schutzeinrichtungen stehen, sind zu bewerten und ihre Qualität fest zu legen.

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Beherrschung des Ausfalls von Hilfsenergien

- Totaler Ausfall aller, Ausfall einzelner Energien.

- Angaben über Notversorgung (Batteriepufferung, Notstromaggregat)

- Sicherstellung der Funktion bestehender Einrichtungen zur gefahrlosen Beseiti-gung von Emissionen.

- Beseitigung gegebenenfalls zusätzlich auftretender Emission brennbarer oder to-xischer Stoffe.

Anlagenanordnung, Baukonzept Folgende Punkte sind zu überprüfen:

- Lageplan mit Angabe der Gebäudeumrisse, Anlagenabstände, auch zu Nachbar-betrieben.

- Bauausführung der Anlage und der Gebäude, Freianlage / geschlossene Gebäu-de, Stahlbau / Stahlbeton, Bühnen mit Gitterrost, Riffelblech oder Stahlbeton, Brandabschnitte.

- Bau- und Bühnenentwässerung, dabei u. a. zu berücksichtigen:

Notwendigkeit für Ölabscheider, Rinnenabdeckung, Vermeidung des Zünd-schnureffekts.

- Standort von Apparaten, -gruppen mit besonderem Gefährdungspotential.

- Fluchtwege, Lage von Treppenhäusern, Steigleitern.

- Ausführung der Messwarte, der Schalträume und des Sozialtrakts; Druckausle-gung der Wände, Schleusen, Belüftung und Klimatisierung mit Angaben über Lage der Ansaugöffnungen und der Fenster.

- Besondere Maßnahmen für die Lagerung gefährlicher Stoffe, z. B. getrennte Räume mit Belüftung.

- Sondermaßnahmen, wie z. B.:

Betonkammern, Trennschutzwände, Auffangtassen, -gruben, Schallschutzver-kleidungen.

- Notwendigkeit Zugang oder Zufahrt zur Anlage oder einzelnen Teilen oder Räu-men auf berechtigte Personen zu beschränken:

Erforderliche bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen.

- Notwendigkeit unberechtigtes Eindringen in die Anlage oder in sicherheitsrelevan-te Bereiche bzw. Räume automatisch zu erkennen:

Erforderliche Security Maßnahmen (technisch und organisatorisch)

Brandschutzkonzept

- Die Maßnahmen zum Brandschutz und zur Brandbekämpfung sollen mit Fachleu-ten (ggf. Feuerwehr GUS/F einschalten) in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr des Standortes abgestimmt und als Brandschutzkonzept dokumentiert werden. Dazu zählen:

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Spezielle bauliche Maßnahmen wie z. B. spezielle Brandschutzisolierung, spe-zieller Brandschutz von wichtigen Apparaturen und Notbedienungseinrichtun-gen, Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen

Technischer Brandschutz wie z. B. Feuerlöscheinrichtungen inklusive Lösch-wasserversorgung (Pumpen, Wasserwerfer, Berieselung, Beschäumungsanlagen), Gefahrenmeldeanlagen, Sicherheitsventile für Brand-fall, Fragen der Zugänglichkeit im Brandfall

Organisatorischer Brandschutz und Gefahrenabwehrplanung

Explosionsschutz

- Zoneneinteilung gemäß GR Part II, G-S-SF 100-4. Dies erfolgt in einem Team (Technology Manager, Engineering Manager, PLT-Ingenieure, Explosionsschutz-experte und falls erforderlich weitere Experten anderer Fachbereiche)

- Es sollen Angaben zu folgenden Punkten gemacht werden:

Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung von explosionsfähiger Atmo-sphäre (Stoffvermeidung, Inertisierung)

Zündquellenvermeidung

Maßnahmen zur Vermeidung von elektrostatischer Aufladung

Maßnahmen zur Vermeidung von Rückzündung

- Bei Inertisierung zusätzlich zu beantworten:

Für welche Anlagenteile, im laufenden Betrieb, permanent oder stoßweise?

Erforderliches Druckniveau und dessen Sicherstellung.

Schutz gegen Gefahren von der Anlage auf Umgebung

- Konzept zum Schutz der Nachbarschaft gegen die in Stufe 1 identifizierten Gefah-ren, die von der Anlage ausgehen können.

Schutz gegen Gefahren von Umgebung auf die Anlage

- Konzept zum Schutz der Anlage gegen die in Stufe 1 identifizierten Gefahren, die von der Nachbarschaft auf die Anlage einwirken können.

Schutz der Beschäftigten im Dennoch-Fall

- Abschottsysteme, Notentspannung, Notentleerung

Ausführung

Ableitung in die Atmosphäre

Ableitung in Behälter/Gasometer/Fackelsysteme

Ableitung in Abwasserkanäle, Sammelgruben

- Alarmierung der Beschäftigten und Maßnahmenkonzept (Evakuierung, Bereitstel-lung von Schutzräumen, etc.).

- Soll die Anwesenheit im Betrieb an Stelle von Meldekarten automatisch mittels Werksausweis und Kartenleser erfasst werden?

Schutz der Umgebung im Dennoch-Fall

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- Einsatz von Explosionssperren, Rohrbruchventilen außerhalb der Anlage und zwi-schen Anlageteilen, Flammenrückschlagsicherungen, Wasserschleier, Dampfsper-ren.

- Druckertüchtigung von Bauwerken.

- Einrichtungen zur Alarmierung der Nachbarschaft.

Arbeits- und Gesundheitsschutz (5)

Konzept Stoffbeherrschung

Zugänglichkeit

Lärmschutz

Berührungsschutz

Ergonomie

- Besondere Aufmerksamkeit ist neben der prinzipiellen sicherheitstechnischen Ge-staltung des PLT-Konzeptes der Gestaltung von Leitständen und Messwarten zu widmen, um ein sicheres Bedienen der Anlage zu gewährleisten. Hier ist schon bei der Planung nicht nur auf eine ergonomisch richtige Ausstattung der Einrich-tung, der EDV-Hardware, Möblierung und Beleuchtung zu achten, sondern durch die Wahl der eingesetzten Software (EDV-Programme) muss eine Überlastung der audio-visuellen Funktionen des Bedienungspersonals vermieden werden. Es muss gewährleistet sein, dass die sicherheitsrelevanten Daten unverwechselbar in ver-schieden wählbarer Informationstiefe angezeigt werden können

Betreibbarkeit

Umweltschutz und Genehmigungen (6)

Allgemeine Fragen

- Altlasten wie Stufe 0

Emissionen in Luft

- Wie Stufe 1 (Überprüfung Status Genehmigungsverfahren)

Emissionen in Wasser

- Antrag zur Genehmigung bei den Wasserbehörden

- Verträge mit Dritten

Abfallanfall

- Anfragen zur Genehmigung der Abfallentsorgung

- Vorverträge mit dem Abfallentsorger

Lärm

- Schalltechnische Beurteilung und gegebenenfalls akustische Vorplanung

Festlegung des weiteren Vorgehens (7)

Notwendigkeit Betrachtungsstufe 3

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Stand: June 2011 Seite 33 von 46 Revision: 2 Bearbeitung: GT, GUS

- Beschluss zu Notwendigkeit und Umfang

- Dokumentation

Zeitplan

- Fortschreibung der für SGU-Betrachtungen und Behördengenehmigungen rele-vanten Meilensteine des Projektes mit einzuhaltenden Zeitpunkten

Eine Zusammenfassung der Gliederung der zu behandelnden Themenfelder findet sich in 5.8.2 sowie ein Beispiel einer Reizwortliste in 5.8.3.

5.5.3.4 Zu erstellende Dokumentation

Für die Erstellung der Dokumentation der SGU-Betrachtung Stufe 2 ist in der Regel der Engineering Manager zuständig. Sie besteht aus den gegebenenfalls korrigierten Unter-lagen zu den Grunddaten und zum Standort (Themenfelder 1 bis 3 in 5.8.2), der Doku-mentation des Sicherheits- und des Umweltschutzkonzeptes (Themenfelder 4 bis 7 in 5.8.2) sowie den Plänen (siehe A in 5.8.2). Es wird empfohlen, das Sicherheits- und Umweltschutzkonzept sowie die offenen Punkte und Aufgaben in tabellarischer Form zu dokumentieren (Beispiel siehe 5.8.5).

5.5.4 SGU-Betrachtung Stufe 3

5.5.4.1 Methode

Die anzuwendenden Regeln lehnen sich an die ursprünglich von ICI mit dem Ziel einer systematischen Vorgehensweise entwickelten und in der Broschüre1 "Hazard and Operability Studies" veröffentlichten Methode an. Die deutsche Übersetzung wurde un-ter dem Titel

„Der Störfall im chemischen Betrieb" Verhütung durch P rognose

A uffinden der Ursachen A bschätzen der Auswirkungen G egenmaßnahmen

von der BG Chemie herausgebracht und wird seitdem als PAAG-Methode propagiert.2

Neben der PAAG-Methode ist auch die Anwendung äquivalenter, BASF-intern standar-disierter Verfahren (z. B. BASF-HAZOP, BASF-Checklistenverfahren) im Einzelfall mit Genehmigung der Fachstelle Anlagensicherheit möglich.

Die PAAG-Methode verlangt im ersten Schritt (1) eine möglichst genaue, verbale Funk-tionsbeschreibung des zu untersuchenden Anlagenteils. Im Schritt (2) ist daraus für je-de, nacheinander zu betrachtende Anlagenkomponente (Rohrleitung, Apparat) die Soll-funktion genau zu formulieren. Durch Projektion von Leitworten (3) auf die jeweilige Sollfunktion werden im Schritt (4) hypothetische Abweichungen von dieser Sollfunktion (hypothetische Störungen) postuliert.

1 Chemical Industry Safety and Health Council of the Chemical Industries Association Atlantic House, 93 Albert Emba,

London SE1 7TU 2 Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, Postfach 10 14 80, D-69004 Heidelberg

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Leitwort (3): Hypothetische Störungen (4):

Nein z. B. keine Förderung

Mehr mehr Förderung

Weniger weniger Förderung

Sowohl als auch zusätzliche Förderung eines anderen Stoffes

Teilweise Förderung nur einer Komponente

Umkehrung Rückströmung

Anders als Förderung ganz anderer Stoffe

In der kreativen Phase, Schritt (5), wird von der hypothetischen Störung ausgehend nach möglichen Ursachen für eine entsprechende reale Störung gesucht. Lässt sich aus (5) eine realisierbare Störung herleiten, wird im Schritt (6) die Auswirkung und die Tragweite überprüft. In Schritt (7) werden die bereits getroffenen oder gegebenenfalls noch zu treffenden Maßnahmen zur Abwendung der Störung und Verhinderung eines möglichen Störfalls formuliert und daraus resultierende Aktivitäten festgelegt.

5.5.4.2 Zu prüfende Unterlagen

Im Gegensatz zu den SGU-Betrachtungen der Stufen 0 bis 2 stellt die SGU-Betrach-tung Stufe 3 die Durchsprache fertiger Planungsunterlagen im Planungsteam nach vor-gegebenen Regeln dar (siehe 5.5.4.1). Diese Durchsprache ist zeitaufwendig. Man wird sich deshalb im Regelfall auf RI-Fließbilder sicherheitstechnisch besonders wichtiger Anlagenteile beschränken. Welche Anlagenteile darunter zu verstehen sind, ist in der Aussprache zur SGU-Betrachtung Stufe 2 präzisiert worden. Eine Entscheidung darü-ber haben Engineering Manager und Technology Manager zusammen mit dem Vertre-ter der Einheit Anlagensicherheit herbeizuführen. Sie legen für die spätere Durchsprache die Abgrenzung im Detail fest.

Im allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass die eingesetzten Apparate al-len möglichen Betriebsbedingungen standhalten. Bei den Druckbehältern ist das durch gesetzlich vorgeschriebene Prüfverfahren, gegebenenfalls ergänzt durch intern als not-wendig erachtete Zusatzmaßnahmen, gewährleistet. Hier sind aber im Rahmen der Stu-fe 3 die Auslegungsdaten noch einmal zu prüfen.

Besonders zu achten ist auf die Ausführung der Fremdlieferung einzelner Units (z. B. Verdichter, Kälteanlagen oder Pumpen mit besonderen Sperr- und Spülsystemen). Hier sind auch die Schnittstellen (z. B. Entlüftungen) gründlich zu untersuchen.

Es ist darauf zu achten, dass der Projektmedienschlüssel und die Planungsunterlagen für die PLT-Geräte der vom Engineering Manager bisher formulierten Aufgabenstellung entsprechen und insbesondere die Funktionen der PLT-Schutzeinrichtungen nachvoll-ziehbar dokumentiert werden. Sollten in diesen oder anderen Punkten während der Stu-fe 3 Zweifel entstehen, so ist diesen nachzugehen. Wenn sich während der Stufe 3 Än-

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derungen an der Aufgabenstellung ergeben, sind diese von der angesprochenen Fach-stelle eigenverantwortlich und entsprechend dem bisherigen Planungsprozedere zu be-rücksichtigen.

Es ist ferner davon auszugehen, dass die zum Zeitpunkt der Stufe 3 gültigen Planungs-richtlinien und Normen die Anforderungen erfüllen. Wenn im Einzelfall Zweifel bestehen, muss dem nachgegangen werden.

Die folgenden Unterlagen für die SGU-Betrachtung Stufe 3 sind von Engineering Mana-ger und Technology Manager in Schriftform zu erarbeiten und an den Teilnehmerkreis rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vor der Besprechung) zu verschicken:

Protokoll und Dokumentation der SGU-Betrachtungen Stufe 1 und 2

Detaillierte Beschreibung der Chemie des Verfahrens inklusive der Betriebsdaten

Verfahrensfließbilder

Geprüfte RI-Fließbilder („eingefroren“ – Qualität „Approved for Construction“)

Liste der Maschinen- und Apparatedaten. Diese Daten können auch in die Fließbilder integriert werden.

Beschreibung der PLT-Schaltungen mit Funktionsplänen

5.5.4.3 Teilnehmer

Die Durchsprache erfolgt in einer Arbeitsgruppe aus folgenden Mitgliedern:

Teamleitung 1 Vertreter

Protokollführung 1 Vertreter

Planungsteam Project Manager Betriebsleiter Technology Manager Engineering Manager Lead-E&I-Engineer Betriebsingenieur

Anlagensicherheit 1 Vertreter

Forschung, spezielle Fachabteilungen

Vertreter, je nach Projekt

Engineering Manager und Technology Manager stellen das Arbeitsteam rechtzeitig zu-sammen. Der Teamleiter wird in Abstimmung zwischen projektierender Abteilung und

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der Einheit Anlagensicherheit benannt. Er soll weder Vorgesetzter eines Teammitglieds noch in die Planung des Projektes involviert sein.

5.5.4.4 Verantwortung des Teamleiters und des Teams

Der Teamleiter ist Motor und Steuerungsorgan des Teams. Er muss mit der PAAG-Methodik vertraut sein. Er benutzt die Leitworte, stellt Fragen und regt das Team zum kreativen Arbeiten an. Der Teamleiter soll moderieren, die sicherheitstechnische Prüf-arbeit leistet das Team.

Entsprechend dieser Aufgabenteilung liegen auch die Verantwortlichkeiten.

Der Teamleiter ist verantwortlich, dass die SGU-Betrachtung den vorgegebenen Regeln der Methode gemäß mit der nötigen Sorgfalt in dem vom Engineering Manager darge-legten Umfang durchgeführt wird.

Das Team trägt die sicherheitstechnische Verantwortung entsprechend dem Arbeits- und Fachbereich des einzelnen Mitglieds.

Der Protokollführer hat die Aufgabe eine nachvollziehbare Dokumentation zu erstellen, aus der insbesondere auch die Gründe für die getroffenen Entscheidungen ersichtlich sind. Dazu benötigt er technischen Sachverstand und projektbezogenes Detailwissen. Er ist in der Regel Mitglied des Planungsteams.

5.5.4.5 Zeitaufwand, Zeitpunkt

Wie die Praxis zeigt, benötigt ein geübtes Team für die Bearbeitung eines durchschnitt-lichen RI-Fließbildes bei einem kontinuierlichen Verfahren ca. 1 - 2 Tage. Dazu kommt noch der Aufwand für die redaktionelle Durchsicht der Protokolle und der Zeitbedarf für die Vorbereitung.

Bei einem diskontinuierlichen Verfahren werden anhand der Betriebsvorschrift (Rezep-tur) die unterschiedlichen Betriebszustände, die die Anlage in zeitlicher Abfolge an-nimmt, auf Abweichungen untersucht. Daher ist hier der Zeitbedarf pro Fließbild in der Regel deutlich höher.

Die SGU-Betrachtung Stufe 3 wird in vielen Fällen im kritischen Pfad liegen und muss daher sorgfältig in den Gesamtterminplan eingeordnet werden. Anzustreben ist eine zeitliche Raffung, möglichst mehrere Durchsprechtage in unmittelbarer zeitlicher Folge und Iosgelöst vom unmittelbaren Planungs- und Betriebsgeschehen. Auf Grund der Na-tur des PAAG-Formates wird jedoch empfohlen, täglich nicht mehr als 6 Stunden mit der Durchsprache zu verbringen.

Dem Teamleiter obliegt die klare und zielbewusste Durchführung. Er muss darauf ach-ten, dass die Diskussion nicht ausufert. Rein betriebliche oder verfahrenstechnische Gesichtspunkte und Belange sind anderen Besprechungen vorbehalten. Im Team sol-len auch nur Fragen gelöst werden, wofür das gesamte Team notwendig ist. Fragen, die nur der Spezialist ausreichend genau beantworten kann oder die längerer Überle-gungszeit bedürfen, sollen vom Teamleiter herausgelöst und zunächst einer Bearbei-

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tung außerhalb des Teams zugeführt werden, um anschließend dem gesamten Team zur Prüfung wieder vorgelegt zu werden.

5.5.4.6 Zu erstellende Dokumentation

Eine besondere Bedeutung kommt der Dokumentation zu. Sie ist wichtig für Änderun-gen, insbesondere zu einem späteren Zeitpunkt, da die Überlegungen, die zum Einbau oder auch Weglassen einer sicherheitstechnischen Maßnahme geführt haben, verfüg-bar sein müssen. Auch müssen Hinweise für spätere Betriebsvorschriften und War-tungspläne festgehalten sein.

Zur rationellen und übersichtlichen Dokumentation können geeignete Formblätter3 oder spezielle Software (z. B. PHAWorks®, Fa. Primatech) verwendet werden. Die ausge-druckten Blätter werden Teil der sicherheitstechnischen Dokumentation im Rahmen der Abschlussakten.

Die Bestätigung für eine sorgfältige, den vorgegebenen Regeln entsprechende Durch-führung der Stufe 3 findet sichtbaren Ausdruck durch ein Testat, das der Teamleiter auf den geprüften Unterlagen gibt. Das Testat besteht aus der Unterschrift des Teamleiters mit Datum auf dem Zeichnungsoriginal. Die markierten und mit Testat versehenen Un-terlagen werden archiviert und sind ebenfalls Teil der sicherheitstechnischen Dokumen-tation.

Die Verantwortung für eine angemessene und ausgewogene Dokumentation trägt der Engineering Manager, der auch den Protokollführer benennt. Er trägt ebenfalls Sorge dafür, dass im Rahmen der Abschlussakten die geprüften Unterlagen mit dem notwen-digen Testat und der zugehörigen Dokumentation dem Betreiber der Anlage und den für den Betrieb zuständigen VT- und PLT-Betriebsingenieuren ausgehändigt werden.

Der Engineering Manager ist dafür verantwortlich, dass die Durchführung der vom Team beschlossenen Änderungen und Ergänzungen entsprechend dem üblichen Pla-nungsprozedere veranlasst werden und ordnungsgemäß in die Planungsunterlagen übertragen werden.

5.5.5 Abarbeitung offener Punkte und Änderungen nach erfolgter SGU-Betrachtung Stufe 2 oder 3

Offene Punkte, deren Aufgabenstellung eindeutig formuliert ist und deren Bearbeitung klar festgelegt ist, werden vom Engineering Manager bearbeitet. Die Erledigung wird dokumentiert.

Offene Punkte, bei denen zusätzliche Informationen zur Beurteilung des Projektes zu erheben sind oder bei denen die Bearbeitung offen gelassen wurde, werden ebenfalls vom Engineering Manager bearbeitet. Das Ergebnis bzw. ein Vorschlag zur Umsetzung wird jedoch der zuständigen SGU-Fachstelle zur Stellungnahme vorgelegt und dem Team der SGU-Betrachtung zur Kenntnis gebracht. Die Entscheidung zum weiteren Vorgehen wird dokumentiert ebenso wie die endgültige Erledigung.

3 Formblatt mit Materialnummer 9033 500 verfügbar

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Bei Änderungen an Anlageteilen, die keine SGU-Betrachtung Stufe 3 erhalten, muss geprüft werden, ob die Änderung das in der SGU-Betrachtung Stufe 2 beschlossene Sicherheits- und Umweltschutzkonzept beeinflusst. Ist dies der Fall, so muss die Ände-rung formal dokumentiert und der zuständigen SGU-Fachstelle zur Stellungnahme ge-bracht werden.

Bei Planungsunterlagen, die im Rahmen der SGU-Betrachtung Stufe 3 untersucht wor-den sind, wird jedoch ein formales Vorgehen für jede Änderung notwendig. Es müssen die sicherheitstechnischen Auswirkungen geprüft und dokumentiert werden. Die Durch-führung der Prüfung muss durch denjenigen, der die sicherheitstechnische Verantwor-tung für die Änderung trägt, (per Unterschrift) bestätigt werden.

Im Extremfall kann es bedeuten, dass die SGU-Betrachtung Stufe 2 oder 3 in Teilberei-chen zu wiederholen ist. Bei Änderungen während der Planungs- und Abwicklungspha-se ist der Engineering Manager für die korrekte Verwaltung von Änderungen verant-wortlich. Nach der Übergabe der Anlage liegt die Verantwortung beim Betreiber.

5.5.6 SGU-Betrachtung Stufe 4

5.5.6.1 Abzuliefernde Dokumentation

Die folgenden Unterlagen für die SGU-Betrachtung Stufe 4 sind von Engineering Mana-ger und Technology Manager in Schriftform zu erarbeiten und an den Teilnehmerkreis rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vor der Besprechung) zu verschicken:

Protokoll der SGU-Betrachtungen Stufen 1 bis 3

Bericht über Bearbeitung und Abschluss aller offenen Punkte aus früheren Sitzungen

Bericht über Status der Abnahmeprüfungen

5.5.6.2 Teilnehmer

Technology Manager

Engineering Manager

Alle beteiligten planenden Fachstellen

Betriebsleiter

VT-, PLT-Betriebsingenieur

Technische Anlagenüberwachung

SGU-Fachstellen je nach Projekt, Tabelle siehe 5.8.1

5.5.6.3 Themen

Überprüfung der Genehmigungssituation und der Einhaltung der genehmigungs-rechtlichen Anforderungen

Überprüfung der Verträge mit Abfallentsorgern

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Bestätigung, dass alle erforderlichen Abnahmeprüfungen erfolgt sind (Apparate, Rohrleitungen, Schutzeinrichtungen)

Überprüfung der organisatorischen Vorkehrungen zum sicheren Betrieb der Anlage (Bedienungsanweisungen, Ausbildung etc.)

Überprüfung, ob Vorgaben aus vorangegangenen Stufen erfüllt wurden.

Begehung der Anlage mit Überprüfung u. a. von

- Flucht und Rettungswegen

- Not- und Augenbrausen

- Feuerlöscheinrichtungen und andere brandschutztechnische Maßnahmen

- Beschilderung

- Absturz-, Stolper-, Stoss- und Quetschgefahren

- Bedienbarkeit von Armaturen

Nach Inbetriebnahme der Anlage Überprüfung, ob Vorgaben der akustischen Pla-nung eingehalten werden

Ein Beispiel einer Reizwortliste befindet sich in 5.8.6.

5.5.6.4 Zu erstellende Dokumentation

Für die Dokumentation ist in der Regel der Betriebsleiter verantwortlich. Es soll doku-mentiert werden, dass alle für ein Anfahren der Anlage notwendigen Punkte erledigt sind. Alle noch offenen Punkte müssen mit Benennung einer verantwortlichen Person und Termin dokumentiert werden. Die beteiligten Stellen sollen die Richtigkeit mit Un-terschrift bestätigen. Die als Beispiel in 5.8.6 aufgeführte Reizwortliste kann auch zur Dokumentation verwendet werden.

5.6 Durchführung von SGU-Betrachtungen bei Projekten mit Verfahren von Drit-ten (Fremdtechnologie) und Abwicklung durch Kontraktoren

Die Pflicht zur Durchführung der SGU-Betrachtungen Stufen 0 - 4 besteht unabhängig von der Form der Projektabwicklung durch BASF oder Kontraktoren auch für Verfahren von Dritten (Fremdtechnologie).

Inhalt und sicherheitstechnische Aufgaben sind identisch.

Im Folgenden wird zwischen Abwicklung mit Kontraktoren auf Reimbursable-Basis und Fest- oder Targetpreis-Basis unterschieden.

5.6.1 Abwicklung mit Kontraktoren auf „Reimbursable-Basis“

Im Falle von Anlagen, welche durch einen Kontraktor auf „Reimbursable-Basis“ erstellt werden, gilt das gleiche Procedere wie bei der Projektabwicklung durch BASF.

Dem Kontraktor sind rechtzeitig vor Vertragsabschluss Procedere und voraussichtliche Termine für die SGU-Betrachtungen und eventuelle Auswirkungen auf Planung und

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Projektabwicklung bekannt zu machen. Der BASF-Engineering Manager ist für Vorbe-reitung der SGU-Betrachtungen und die Protokollierung zuständig.

5.6.2 Abwicklung mit Kontraktoren auf „Turn Key Fest- oder Targetpreis-Basis“

Im Falle von Anlagen oder Units, welche durch einen Kontraktor auf „Fest- oder Targetpreis-Basis“ erstellt werden, wird das bisher beschriebene Procedere erweitert, damit die Anbieter die Anforderungen an Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz der BASF kennen und in der Lage sind, diese finanziell und terminlich beim Angebot zu berücksichtigen.

Bei der unter Punkt 5.3 beschriebenen zeitlichen Abfolge der SGU-Betrachtungen ist zu beachten, dass die SGU-Betrachtungen der Stufe 0 und Stufe 1 vor Auftragsvergabe an den Kontraktor und die Stufe 2, die Stufe 3 (falls Stufe 3 erforderlich ist) sowie die Stufe 4 nach Auftragsvergabe durchgeführt werden.

Die SGU-Betrachtung Stufe 0 wird BASF-intern in der Phase der Projektkonzeption durchgeführt.

Das Ergebnis der SGU-Betrachtung Stufe 0 dient der Festlegung der anlagenspezifi-schen Sicherheitsanforderungen, welche in die an die Anbieter gerichtete Anfrage zur Angebotserstellung („Invitation to bid“) aufzunehmen sind, ebenso wie die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen („Basic Requirements“). In der Anfrage an die Anbieter sind auch die für die SGU-Betrachtung Stufe 1 notwendigen Unterlagen aufzu-führen.

Die SGU-Betrachtung Stufe 1 (siehe Punkt 5.2 und Punkt 5.5.2) wird nach Vorliegen der Angebote mit allen Anbietern separat durchgeführt, sofern keine anderen Aus-schlussgründe vorliegen.

Der Zeitpunkt für die Durchführung der SB 1 mit den Anbietern ist abhängig von der Zielsetzung des beauftragenden Unternehmensbereiches:

Fordert der Unternehmensbereich zu einem frühen Zeitpunkt eine hohe Planungssi-cherheit, kann die SGU-Betrachtung Stufe 1 mit allen Anbietern bereits vor der Frei-gabe zur Ausarbeitung erfolgen. Nachteilig sind hohe Planungskosten und hoher Zeitaufwand vor der Freigabe zur Ausarbeitung.

Fordert der Unternehmensbereich zu einem frühen Zeitpunkt die Freigabe zur Aus-arbeitung, dann wird die SGU-Betrachtung Stufe 1 für die Freigabe zur Ausarbeitung auf der Basis vorläufiger Angaben BASF-intern durchgeführt. Die SGU-Betrachtung Stufe 1 mit allen Anbietern erfolgt dann nach der Freigabe zur Ausarbeitung. Nachteil dieser Variante ist höhere Planungsunsicherheit hinsichtlich Kosten und Abwick-lungszeit zum Zeitpunkt der Freigabe zur Ausarbeitung.

Bei diesen SGU-Betrachtungen der Stufe 1 mit den Anbietern ist in besonderem Maße darauf zu achten, dass die geforderten Unterlagen (s. Punkt 5.5.2.1) und ihr Ausarbei-tungsgrad eine zuverlässige Beurteilung des SGU-Konzeptes zulassen und alle kosten-relevanten Themen geklärt werden, wie z. B.:

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Auslegungstemperatur und -drücke der Apparaturen

Prinzip der Pumpenabdichtung (z. B. Magnet, GLRD, etc.)

Besondere Auslegungskriterien der kritischen Apparate

Sicherheitstechnische Gesichtspunkte des Baukonzeptes (z. B. Kammerung, Druck-auslegung etc.)

Bei der SGU-Betrachtung Stufe 1 werden die Notwendigkeit und der Umfang einer SGU-Betrachtung Stufe 3 festgelegt.

Der BASF-Engineering Manager ist für die Vorbereitung der SGU-Betrachtungen und die Protokollierung zuständig. Die anlagenspezifischen sicherheitstechnischen Anforde-rungen werden im Protokoll dokumentiert.

Das Protokoll der SGU-Betrachtung Stufe 1 und allgemeine sicherheitstechnische An-forderungen („Basic Requirements“) werden in den Kontraktor-Vertrag aufgenommen, damit sicherheitsrelevante Änderungen nach Vertragsabschluss mit Auswirkungen auf Kosten und Termine vermieden werden.

Die SGU-Betrachtung Stufe 2 wird nach der Auftragsvergabe an den ausgewählten Kontraktor und nach Vorliegen dessen Basic Engineering-Planungsdokumente vor der Projektgenehmigung durchgeführt.

Zweckmäßigerweise sollte die Zusammenstellung der Unterlagen zur Vorbereitung die-ser SGU-Betrachtungen und die Protokollierung dem Kontraktor übertragen werden; der BASF-Engineering Manager übernimmt die Einschaltung der zu beteiligenden BASF-Stellen. Das Protokoll der SGU-Betrachtung Stufe 2 wird von den zuständigen BASF-Einheiten überprüft und ist für die weitere Bearbeitung verbindlich.

Wird die Auftragsvergabe an den ausgewählten Kontraktor erst nach Projektgenehmi-gung angestrebt, so sind kostenrelevante Punkte – soweit möglich – bereits in der SGU-Betrachtung Stufe 1 zu erfassen und in den Vertrag mit dem Kontraktor aufzu-nehmen. Für noch nicht erfassbare Auswirkungen einer SGU-Betrachtung Stufe 2 ist vom BASF-Project Manager vor Projektgenehmigung eine Betrachtung des Risikos für Kosten, Terminplanung und Realisiserungsmöglichkeit anzustellen und entsprechend im Risk Register zum Projektantrag zu vermerken und zu berücksichtigen.

Falls eine SGU-Betrachtung Stufe 3 für notwendig erachtet wird (Vertragsinhalt), wird diese unter Leitung des Kontraktors unter Beteiligung der BASF-Fachleute aus Betrieb und Sicherheitstechnik durchgeführt. Die Protokollierung obliegt dem Kontraktor und ist von BASF zu genehmigen.

Die vorgeschriebene SGU-Betrachtung Stufe 4 ist vom Kontraktor vorzubereiten und unter Beteiligung der BASF-Fachleute aus Betrieb und Sicherheitstechnik durchzufüh-ren.

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5.7 Schlussbemerkung

Die sicherheitstechnischen Anforderungen an unsere Anlagen sind gestiegen. Umfang-reiche Gesetzeswerke und behördliche Verordnungen sind Ausdruck eines stark sensi-bilisierten Sicherheitsbewusstseins und -bedürfnisses in der Öffentlichkeit. Dem haben wir im Rahmen der Selbstverpflichtung der BASF zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care) und zur nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung (Sustainable Development) verstärkt Rechnung getragen durch Formulierung und Einführung der SGU-Betrachtungen in den Stufen 0 bis 4. Es liegt an uns, durch eine angemessene und vernünftige Handhabung der Mittel ein ausgewogenes Verhältnis aus wünschens-wertem sicherheitstechnischem Effekt und aufgewandten Kosten zu erzielen.

5.8 Anhänge

5.8.1 Beteiligung der SGU-Fachstellen

Die folgende Tabelle veranschaulicht für die Projektkategorien die Regeln für die Betei-ligung der SGU-Fachstellen. Diese entsenden die für die Beurteilung des Projektes er-forderlichen Fachleute für Anlagensicherheit, Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Brand-schutz und/oder Umweltschutz in Abhängigkeit vom Inhalt des Projektes und der anste-henden SGU-Betrachtungsstufe.

Kategorie A Kategorie B Kategorie C

Wert € Über 5.0 Mio. 0.6 bis 5.0 Mio. Unter 0.6 Mio.

SGU-Betrachtung

Stufe Beteiligt Beteiligt Beteiligt

0 SGU G SGU R SGU L

SGU R SGU L

SGU L

1 SGU G SGU R SGU L

SGU R SGU L

SGU L

2 SGU G SGU R SGU L

SGU R SGU L

SGU L

3 SGU G SGU R SGU L

SGU G SGU R SGU L

SGU G SGU L

4 SGU R SGU L

SGU R SGU L

SGU L

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Erläuterung:

SGU G = globale Fachstellen für Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz. Globale Fachstellen existieren nur für Anlagensicherheit und für Arbeitsmedizin.

SGU R = regionale Fachstellen für Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz. Die regionalen Fachstellen sind in der Regel die für die Region oder die Gruppengesell-schaft zuständigen Einheiten des regionalen Kompetenzzentrums Responsible Care.

SGU L = lokale Fachstellen für Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz. Die lokalen Fachstellen sind die für Fragen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes zuständigen Mitarbeiter des Standortes bzw. des Betriebes.

5.8.2 Themenfelder der SGU-Betrachtungen Stufe 0 bis 2

Themenfeld SB Stufe Bemerkungen

0 1 2

1 Grunddaten Projekt

Projektbeschreibung V + F

2 Grunddaten Verfahren

Übergabeprotokoll V + F

Stoffdaten V + F

Beschreibung Chemie V + F Inkl. Gleichungen, Enthalpien, Neben-reaktionen

Verfahrensbeschreibung V + F

3 Standort, Umgebung

Daten Standort + F F Inkl. Wetterdaten, Erdbebengefahr

Daten Umgebung + F F

Verfügbare Infrastruktur + F F Inkl. Kläranlage, Medizin, Feuerwehr, Löschwasser

Logistik + F F Inkl. Logistik für Rohstoffe, Produkte + Abfälle

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Themenfeld SB Stufe Bemerkungen

0 1 2

4 Anlagensicherheit (sicherheitstechnisches Grundkonzept)

Beherrschung der Gefahren durch Stoffe V + F

Beherrschung der Gefahren durch chemische Reaktionen V V +

Beherrschung der Gefahren durch physikalische Effekte V +

Beherrschung des Ausfalls von Hilfsenergien V +

Baukonzept V +

Brandschutzkonzept V +

Explosionsschutz V +

Schutz gegen Gefahren von der Anlage auf Umgebung V + F

Schutz gegen Gefahren von Umgebung auf die Anlage V + F

Schutz der Beschäftigten im Dennoch-Fall V +

Schutz der Umgebung im Dennoch-Fall V +

5 Arbeits- und Gesundheitsschutz

Konzept Stoffbeherrschung V + Inkl. Verringerung der Exposition

Zugänglichkeit V + Inkl. Fluchtwege

Lärmschutz V +

Berührungsschutz V + Inkl. heiße Oberflächen, bewegliche Teile

Ergonomie +

Betreibbarkeit + Inkl. Anfahren, Abstellen, Reinigen

6 Umweltschutz und Genehmigungen

Allgemeine Fragen + F F Inkl. Altlasten

Emissionen in Luft V + F Inkl. Art, Menge, Schutzkonzept, Ge-nehmigungen

Emissionen in Wasser V + F Inkl. Anfallort, Art, Menge, Schutzkon-zept, Genehmigungen

Abfallanfall V + F Inkl. Art, Menge, Schutzkonzept, Lo-gistik

Lärm V + F

7 Weiteres Vorgehen

Entscheidung über notwendige Stufen + + +

Zeitplan + + + Inkl. Meilensteine, Behördengenehmi-gungen

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Themenfeld SB Stufe Bemerkungen

0 1 2

A Anhänge (Pläne, Listen, etc.)

A.2.1 Übergabeprotokoll V + F

A.2.2 Stoffliste V + F

A.2.3 Blockschemata + F F

A.2.4 Übersichtsfließbild V + F

A.3.1 Standort und Umgebungsplan + F F

A.3.2 Lagepläne V + F

A.4.1 Verfahrensfließbilder + F

A.4.2 R + I -Fließbilder +

A.4.3 Maschinen- und Apparateliste V +

A.4.4 Aufstellungspläne V +

A.4.5 Beschreibung der PLT-Funktion +

A.4.6 Auslegungsszenarien Druckabsicherung +

A.4.7 Auslegungsszenarien Fackelgasmengen +

V = vorläufige Version, Entwurf

+ = bei Betrachtung zu behandelndes Thema

F = Fortschreibung

5.8.3 Beispiel Reizwortliste für SGU-Betrachtungen Stufe 0 bis 2

Der folgende Link führt zu einer Reizwortliste, die bei BASF Corporation verwendet wird (nur in Englisch):

http://iwww.basf-corp.com/Ecology/docs/pscoekeywordlist2010.doc

5.8.4 Formulare für Stoffdaten

Zur tabellarischen Dokumentation der Stoffdaten sind die Formblätter „Stoffdaten, Teil 1“ und „Stoffdaten, Teil 2“ verfügbar. Alle Formulare sowie ausgefüllte Musterbeispiele für Stufe 1 und Stufe 2 sind auf der GUS/A-Homepage verfügbar: Link zu Formularen und Musterbeispielen.

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5.8.5 Formulare zur Dokumentation des Sicherheits- und Umweltschutzkonzep-tes

Zur tabellarischen Dokumentation des Sicherheits- und Umweltschutzkonzeptes und der Fließbilddurchsprache sind die Formblätter „Inhaltsverzeichnis“, „Teilnehmerliste“, „Sicherheits- und Umweltschutzkonzept“ und „Fließbilddurchsprache“ verfügbar. Alle Formulare sowie ausgefüllte Musterbeispiele für Stufe 1 und Stufe 2 sind auf der GUS/A-Homepage verfügbar: Link zu Formularen und Musterbeispielen.

5.8.6 Beispiel Checkliste für SGU-Betrachtung Stufe 4

Beispiele für Checklisten für die SGU-Betrachtung Stufe 4, wie sie bei BASF verwendet werden, sind durch Anklicken verfügbar: Ludwigshafen (deutsch) und Antwerpen „Pre-Startup Safety Review, Antwerp“ (nur in Englisch). Diese Checklisten können gleichzei-tig zur Dokumentation der Ergebnisse verwendet werden.