sklaverei im rom

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TU Dresden - Institut für Geschichte 21. 01. 2008 HS: Die römische Plebs Dozent: Prof. Dr. Martin Jehne Referent: Hannes Walter Sklaverei im Rom der Kaiserzeit Definition - in der römischen Gesellschaft existierten zahlreiche Formen von Abhängigkeitsverhältnissen und Un- bzw. Halbfreiheit (neben Sklaven z.B. Kolonen, Klienten usw.) Grenzen zwischen diesen Gruppen konnten verschwimmen und waren in der späten Kaiserzeit teilweise nur noch rein rechtlicher Natur - Zentrale Unterscheidungen im Personenrecht: Freie (Freigeborene, Freigelassene) und Sklaven (versklavt oder als Sklave geboren (“vernae”)) - nach bürgerlichem Recht galten Sklaven als Sache (“res“), nach dem Naturrecht waren aber alle Menschen gleich - weitere Merkmale des Sklavenstatus: Herr (“dominus“) hatte Gewalt über Leben und Tod des Sklaven (“servus”), diese Gewalt wurde im Laufe der Kaiserzeit leicht beschränkt Sklaven durften kein Eigentum haben, nur Besitz (“peculium”) den der Herr ihnen zugestand, rechtlich aber weiter darüber verfügte Sklaven durften nicht heiraten, eheähnliche Verbindungen nur mit Erlaubnis des Herrn Sklaven waren nicht rechtsfähig Herr war für Versorgung, Disziplinierung und Verfolgung bei Flucht verpflichtet Freilassung lag nur im Ermessen des Herrn Sklaven konnten Eigentum von Privatpersonen, dem Staat (“servi publici“) oder dem Kaiser (familia caesaris“) sein Rahmenbedingungen in der Kaiserzeit - im wesentlichen Ende der großen Expansionen und damit auch weniger Massenversklavungen höhere Preise - leichte Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation durch Gesetze - Schätzungen (Brunt) gehen davon aus das um 14 n. Chr. ca. doppelt so viele Sklaven wie freie Männer in Italien lebten (bei Bevölkerungszahl von etwa 7 Mio. also etwa 3 Mio. Sklaven) - Augustus schränkte die Möglichkeit zur Freilassung ein um die Zahl ehemaliger Sklaven unter den Bürgern zu begrenzen und die Vermischung mit der einheimischen Bevölkerung einzudämmen - die Gruppe der Sklaven besaß keine einheitlichen Klassenmerkmale: hohe soziale Heterogenität unterschiedliche Herkunft und Arbeit in verschiedenen Wirtschaftszweigen sozialer Status von dem des jeweiligen Herren abhängig Gegensatz zwischen familia urbana und familia rustica Wesentliche Quellen der Sklaverei - Kriegsgefangenschaft

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Sklaverei

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Page 1: Sklaverei im Rom

TU Dresden - Institut für Geschichte 21. 01. 2008 HS: Die römische Plebs Dozent: Prof. Dr. Martin Jehne Referent: Hannes Walter

Sklaverei im Rom der Kaiserzeit

Definition - in der römischen Gesellschaft existierten zahlreiche Formen von Abhängigkeitsverhältnissen und Un- bzw. Halbfreiheit (neben Sklaven z.B. Kolonen, Klienten usw.) → Grenzen zwischen diesen Gruppen konnten verschwimmen und waren in der späten Kaiserzeit teilweise nur noch rein rechtlicher Natur - Zentrale Unterscheidungen im Personenrecht: Freie (Freigeborene, Freigelassene) und Sklaven (versklavt oder als Sklave geboren (“vernae”)) - nach bürgerlichem Recht galten Sklaven als Sache (“res“), nach dem Naturrecht waren aber alle Menschen gleich - weitere Merkmale des Sklavenstatus: → Herr (“dominus“) hatte Gewalt über Leben und Tod des Sklaven (“servus”), diese Gewalt wurde im Laufe der Kaiserzeit leicht beschränkt → Sklaven durften kein Eigentum haben, nur Besitz (“peculium”) den der Herr ihnen zugestand, rechtlich aber weiter darüber verfügte → Sklaven durften nicht heiraten, eheähnliche Verbindungen nur mit Erlaubnis des Herrn → Sklaven waren nicht rechtsfähig → Herr war für Versorgung, Disziplinierung und Verfolgung bei Flucht verpflichtet → Freilassung lag nur im Ermessen des Herrn → Sklaven konnten Eigentum von Privatpersonen, dem Staat (“servi publici“) oder dem Kaiser (familia caesaris“) sein Rahmenbedingungen in der Kaiserzeit - im wesentlichen Ende der großen Expansionen und damit auch weniger Massenversklavungen → höhere Preise - leichte Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation durch Gesetze - Schätzungen (Brunt) gehen davon aus das um 14 n. Chr. ca. doppelt so viele Sklaven wie freie Männer in Italien lebten (bei Bevölkerungszahl von etwa 7 Mio. also etwa 3 Mio. Sklaven) - Augustus schränkte die Möglichkeit zur Freilassung ein um die Zahl ehemaliger Sklaven unter den Bürgern zu begrenzen und die Vermischung mit der einheimischen Bevölkerung einzudämmen - die Gruppe der Sklaven besaß keine einheitlichen Klassenmerkmale: → hohe soziale Heterogenität → unterschiedliche Herkunft und Arbeit in verschiedenen Wirtschaftszweigen → sozialer Status von dem des jeweiligen Herren abhängig → Gegensatz zwischen familia urbana und familia rustica Wesentliche Quellen der Sklaverei - Kriegsgefangenschaft

Page 2: Sklaverei im Rom

- Menschenraub (z.B. durch Seeräuber) - Nachwuchs von versklavten Eltern - durch Strafurteile - Aufnahme von Findelkindern - Selbstverkauf Gegensätze zwischen familia urbana und familia rustica - Sklaven auf dem Land zumeist stärker ausgebeutet als in der Stadt durch härtere Lebens- und Arbeitsbedingungen auf Plantagen, in Bergwerken oder Mühlen - Verkauf oder Versetzung in die Landwirtschaft oft als Strafe für städtische Sklaven - Chance zur Freilassung für städtische Sklaven größer, da sie direkteren Kontakt zum Herr sowie zumeist höhere Lebenserwartung und bessere Verdienstmöglichkeiten als Sklaven auf dem Land hatten Arbeitsfelder städtischer Sklaven (Auswahl) - Unterhaltung: Musiker, Schauspieler, Gladiatoren - beim Militär als Trossknechte, zuständig für Transport und Versorgung - als Handwerker in allen Bereichen (z.B. Bäcker, Weber, Schmied, Kunsthandwerk usw.) - als Bauarbeiter oder zur Instandhaltung/Erweiterung der Infrastruktur, in Manufakturen - für den Kaiser z. B. als Wächter, Boten, Gärtner, Dienstpersonal - in der Verwaltung, u.a. als Schreiber, Bibliothekar, Buchhalter usw. - Ärzte, Architekten, Agenten für Senatoren, Lehrer/Erzieher Freilassung (manumissio) - seit den Bestimmungen des Augustus erst ab dem 30 Lebensjahr und nur eine bestimmte Anzahl pro Besitzer, Freigelassene erhielten Bürgerrecht oder nur lateinisches Recht - Freilassungssteuer 5 % des Sklavenwerts - Freigelassene waren ihrem ehemaligen Herrn weiterhin verpflichtet (Loyalität, Teil des Erbes gehört Patron, Verpflichtung zu weiteren Diensten möglich, Unterstützung für bedürftigen Patron) - besonders Sklaven mit hohem Verdienst und selbstständiger Arbeit hatten gute Chancen freigelassen zu werden - reiche Freigelassene gehörten durchaus zur Oberschicht, besonders ehemalige Sklaven des Kaisers Literatur: BROCKMEYER, Norbert: Antike Sklaverei, Darmstadt 1987. ECK, Werner, HEINRICHS, Johannes: Sklaven und Freigelassene in der Gesellschaft der Römischen Kaiserzeit, Darmstadt 1993. EBERT, Joachim u. a. : Die Arbeitswelt der Antike, Leipzig 1983. SCHUMACHER, Leonhard: Sklaverei in der Antike. Alltag und Schicksal der Unfreien, München 2001.