so unterstützt der kanton aargau die gebäudemodernisierung
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Fachveranstaltung "Neues von MINERGIE 2013" vom 21. März 2013 in Spreitenbach von Andrea EberhardTRANSCRIPT
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Abteilung EnergieAndrea Eberhard
Spreitenbach21. März 2013
Neues von Minergie 2013
Energiepolitik und Förderprogrammdes Kantons Aargau
So unterstützt der Kanton Aargau die Gebäudemodernisierung
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Energiepolitik des Kantons Aargau
Förderprogramm
Informationen
Minergie im Kanton Aargau
Agenda
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Kernenergie deckt nur 10% unserer Energieversorgung
Oel und Gas weiterhin dominant• Energieimporte Schweiz rund 10 Mia. pro Jahr• Auslandabhängigkeit• Umweltproblem
Es wird ein beschwerlicher Wegdie Kernenergie zu ersetzen
Es wird eine Herkules-Aufgabedie fossilen Energieträger zu ersetzen
Rahmenbedingungen
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Liter Heizöl pro m2/Jahr*(*auf Grundlage entsprechender CH-Normen)
Baujahr1920
Baujahr1920-1975
Baujahrab 1975-1995
20
15
5
10
25
Umbau-Grenzwert
4.8 Liter-Haus (MuKEn)Neubau-Grenzwert
Zielsetzung: Senkung des Bedarfs
Umsetzung im Kanton Aargau
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Verabschiedung 4. April 2008
Energiegesetz und Energieverordnung
in Kraft seit 1. September 2012
Revision Energiesparverordnungin Kraft seit 1. März 2009
1. Schritt 2. Schritt
Umsetzung im Kanton Aargau
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Wesentliche Änderungen
Fossile Heizungen
Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen
Heizungen im Freien
beheizte Freiluftbäder
Grossverbraucher
Änderungen im Energiegesetz und der Energieverordnung in den Bereichen
Umsetzung im Kanton Aargau
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Neue Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen sind zulässig, wenn kein Alternativsystem:
für die Anwendung genügt
wirtschaftlich tragbar ist
energieeffizienter ist
einen geringeren CO2-Ausstoss hat
Kein generelles Verbot aber Nachweispflicht !
Handlungsfeld Vorschriften§ 22 EnergieV: Kostennachweis für fossile Heizungen
Umsetzung im Kanton Aargau
Kostennachweis www.ag.ch/energie
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Handlungsfeld Vorschriften§ 24 EnergieV: Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen
Umsetzung im Kanton Aargau
Keine neuen Elektroheizungenmit Ausnahme von Not- und Komfortheizungen in begrenztem Umfang
Wenn diese besonders sparsam sind (Heizenergiebedarf < 5W/m2 EBF)
Dezentrale Elektroheizungen dürfen ersetzt werden
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Handlungsfeld Vorschriften§ 27 EnergieV: Grossverbraucher
Umsetzung im Kanton Aargau
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit einem Wärmeverbrauch von > 5 GWh oder einen Elektritzitätsverbrauch von > 0.5 GWh pro Jahr.
Analyse Energieverbrauch
wirtschaftlich zumutbare Massnahmen treffen
z.B. Bürogebäude, Hallenbäder, Rechenzentren, Lagerhallen etc.
www.ag.ch/energie
> Bauen & Energie > Grossverbraucher
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www.ag.ch/energie
> Bauen & Energie > Energetische Bauvorschriften
Energiegesetz (EnergieG / SAR 773.200)
Energieverordnung (EnergieV / SAR 773.211)
Internetseite
Vollzugshilfen
www.endk.ch
> Fachleute > Vollzugshilfen
Umsetzung im Kanton Aargau
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Förderprogramm
www.ag.ch/energie
> Förderungen
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Neubauten:MINERGIE-A® Fr. 5‘000.- pauschal ≤ 250 m2
Primäranforderung MINERGIE®
MINERGIE-A® Fr. 20‘000.- pauschal ≤ 250 m2
Primäranforderung MINERGIE-P®
MINERGIE-P® Fr. 15‘000.- pauschal ≤ 250 m2
Modernisierungen:MINERGIE® Fr. 15‘000.- pauschal ≤ 250 m2
MINERGIE-P® Fr. 25‘000.- pauschal ≤ 250 m2
Höhere Beiträge über 250 m2. Ganzes Gebäude muss MINERGIE®-Label tragen. Keine Kumulation mit anderen Förderungen von haustechnischen Anlagen
(Holzheizungen, Wärmepumpen, Solaranlagen etc.)
FörderungenMinergie
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Förderungen
Telefon 062 835 45 35
Das Gebäudeprogramm - Beiträge
www.dasgebaeudeprogramm.ch
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Solarwärmeanlagen pauschal Fr. 1‘800.-
Förderungen
Stückholzfeuerungen pauschal Fr. 2‘000.-Automatische Feuerungen ≤ 25 kW pauschal Fr. 3‘500.-
Wärmepumpe ≤ 20 kW Heizleistung pauschal Fr. 3‘000.-(keine Luft/Wasser Wärmepumpe)
Gebäudetechnik
Höhere Beiträge bei grösseren Anlagen gefördert werden auch Abwärmenutzungen, Nah- und Fernwärmenetze
Einbau eines Wasserverteilsystem pauschal Fr. 5‘700.-(≤ 20 kW Heizleistung)
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Förderungen
Gesucheingabe vor Installations- / Baubeginn
Beilagen gemäss Gesuchformular
Zu beachten ist:
Bedingungen und Informationen
www.ag.ch/energie
> Förderungen
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Telefonische Beratung kostenlos
GEAK® Plus Fr. 700.- für EinfamilienhausFr. 1'000.- für Mehrfamilienhaus(in Form einer Rückvergütung)
Förderungen
www.ag.ch/energie
> Bauen & Energie > energieberatungAARGAU
energieberatungAARGAU
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Ausdehnung der Palette an Beratungsdienstleistungen.
energieberatungAARGAU
Start neue Energieberatung im Aargau: Frühjahr 2013
Information
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diese die Anforderungender Abteilung Energie erfüllen und
die vertragliche Vereinbarungunterzeichnet ist.
Rekrutierung Energieberaterinnen / Energieberater
energieberatungAARGAU
Information
Zugang für alle qualifizierten Fachpersonenauf Antrag, sofern:
Bautechnik
Bauphysik
Architektur
Haustechnik
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Kernkompetenz in einem der drei BereicheBautechnik, Haustechnik, Bauphysik(höhere Ausbildung)
Qualifizierte Aus- oder Weiterbildung inmindestens einem der beiden übrigenKompetenzbereiche
Erfahrung in allen drei Bereichen
Anforderungen
energieberatungAARGAU
Information
Bautechnik
Bauphysik
Architektur
Haustechnik
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die richtige Massnahme
zum richtigen Zeitpunkt
unabhängig von Energieträgern, Technologien und Produkten.
Ziel
energieberatungAARGAU
Information
Kompetente Beratung mit dem Fokus auf:
Anmeldung
www.ag.ch/energie
> Bauen & Energie > energieberatungAARGAU
Weitere Informationen sowie Anmeldeformular unter
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Anmelden: www.ag.ch/bvu > über uns > Newsletter
InformationNeu: Newsletter
Aktuelle Informationen zum Thema Energie
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Rund 600 Gesuch pro Jahr werden im Kanton AG eingereicht.
Primäranforderungen und der Minergie-Grenzwert weisen immer weniger Reserven auf, was eine saubere Planung und Bauausführung voraussetzt.
Die Planung- und Ausführungsqualität einer Liegenschaft ist entscheidend für die Zufriedenheit der Bewohner.
Intensivierung der Kontrolle im Bereich der Gesuchprüfung wie auch der Ausführung.
Die Anforderungen des Energiegesetzes und der Energieverordnung müssen auch bei einem Minergie-Gebäude eingehalten werden.
Minergie im Kanton Aargau
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Die Energiezukunft liegt in unseren Händen
http://okologie.org/wp-content/uploads/2010/02/sonnenenergie.jpg
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit