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Informationen zum Studiengang Psychologie Bachelor of Science (B. Sc.)

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Informationen zum Studiengang

Psychologie

Bachelor of Science (B. Sc.)

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Inhalt

1. Einrichtungen und Ansprechpartner 3 2. Das Fachgebiet Psychologie im Fachbereich 06 4 3. Der Studiengang Psychologie an der JLU Gießen 5

3.1 Ziele und Leitideen des Studienganges 5 3.2 Studienanforderungen 5 3.3 Studienstruktur: Module, Workload, Credit Points 5 3.4 Studienaufbau 6 3.4.1 Die Prüfungen 8 3.4.2 Die Module des ersten Studienjahres (1. und 2. Semester) 11 3.5 Promotion 20 3.6 Berufsfelder 20

4. Der Studienort Gießen und die Justus-Liebig-Universität 20 5. Bewerbung, Zulassung und Studienbeginn 21

5.1 Bewerbung für das erste Fachsemester 21 5.2 Zulassung für das erste Fachsemester 22 5.3 Bewerbung für ein höheres Fachsemester 23 5.4 Studienbeginn und Studieneinführung 23 5.5 Sonstiges 24

4. Information und Beratung an der JLU 25 5. Modulverzeichnis 29 6. Spezielle Ordnung für den Studiengang B. Sc. Psychologie 30 Wichtige Links: Universität Gießen: www.uni-giessen.de Studiengänge, Bewerbung etc.: www.uni-giessen.de/studium FB 06 Homepage: www.uni-giessen.de/fbz/fb06/psychologie Stand: Juli 2018 Alle Angaben sind zum Zeitpunkt des Drucks aktuell. Spätere Veränderungen/Neuregelungen sind möglich! In diesem Studienführer finden die Spezielle Ordnung für den Bachelor-Studiengang Psychologie, Abschluss Bachelor of Science vom 03.09.2007, mit dem 15. Änderungsbeschluss vom 07.02.2018 und die Allgemeine Bestimmungen vom 21. Juli 2004, mit 17. Änderungsbeschluss vom 24. Januar 2017 Anwendung.

IMPRESSUM:

Herausgeber: Zentrale Studienberatung der Justus-Liebig-Universität Gießen Erwin-Stein-Gebäude, Goethestr. 58, 35390 Gießen

Redaktion: Alexander Kohrt

Redaktionsschluss: Juli 2018

Druck: Druckerei der Justus-Liebig-Universität Gießen

Druckdatum / Auflage: 24.07.2018 / 250 Datei: Z:\ZSB\Daten\A - Bachelor-Master of Science\Psychologie\S-B-Psycho-Jul18.docx

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1. Einrichtungen und Ansprechpartner Das Fachgebiet Psychologie ist Teil des Fachbereichs 06 (Psychologie und Sportwissenschaft)

Studienfachberatung für Psychologie B.Sc.: Die Studienfachberatung Psychologie berät bei inhaltlichen Fragen zum Studium. Die Beratung wird von Dipl.-Psych. Ingrid Staiger, Studienkoordinatorin am FB 06, angeboten. Web: www.uni-giessen.de/fbz/fb06/dekanat/ansprechpartner/staiger E-Mail: [email protected] Telefon: (0641) 99-26002 (Sprechzeiten aktuell siehe o.g. Webseiten)

Studentische Studienberatung Fachschaft des FB 06: [email protected] Web: www2.uni-giessen.de/fs-psy/wordpress/ Dekanat – Studiendekanat – Sekretariat Otto-Behaghel-Str. 10, 35394 Gießen Dekanin: Prof. Dr. Christiane Hermann Sekretariat: Ulrike Schäfer, Tel. (0641) 99-26000; Liane Umsonst, Tel. (0641) 99-26001 E-Mail: [email protected] Studiendekanin: Prof. Dr. Hermann Müller Studienkoordinatorin: Ingrid Staiger, Tel. 0641 99-26002 E-Mail: [email protected] Praktikumsausschuss für Psychologie B.Sc. Vorsitzender: Prof. Dr. Rudolf Stark E-Mail: [email protected] Prüfungsamt Akademisches Prüfungsamt Geisteswissenschaften, Karl-Glöckner-Str. 5 A, 35394 Gießen Zuständige Sachbearbeiterin für den Fachbereich 06 Psychologie und Sportwissenschaft Beatrice Robaniuk: Tel. (0641) 98442161 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: www.uni-giessen.de/fbz/paemter/gwiss/mitarbeiter/b-schmidt Frau Schmidt ist auch zuständig für Bescheinigungen für Fachwechsler, Quereinsteiger und Prüfungskandidaten. Prüfungsausschuss für den Bachelor-Studiengang Psychologie Vorsitzender: Prof. Dr. Jan Hense Stellv. Vorsitzende: Prof. Dr. Christine Hermann Europabeauftragte: Studiendekanin Prof. Dr. Christiane Hermann, [email protected] Überblick diverse Ansprechpartner/innen am Fachbereich: www.uni-giessen.de/fbz/fb06/dekanat/gremien-ausschuesse

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2. Das Fachgebiet Psychologie im Fachbereich 06

Die Psychologie versucht, das Erleben und Handeln von Menschen zu begreifen. Warum nehmen wir die Welt so wahr, wie wir sie wahrnehmen? Warum können wir uns an manche Ereignisse so gut erinnern, aber vergessen andere, egal wie sehr wir uns bemühen? Warum lösen wir einige Probleme ganz spielend, während uns andere gewaltige Probleme bereiten? Warum verhalten sich Menschen in denselben Situationen ganz unterschiedlich? Was macht unsere Persönlichkeit aus? Wie entwickeln sich unsere geistigen Fähigkeiten von der Kindheit bis ins hohe Alter? Wie erleben Menschen soziale Gruppen und wie verhalten sie sich in der Interaktion mit anderen? Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Gießener Fachgebiets Psychologie im Fachbereich 06 (Psychologie und Sportwissenschaft) wollen diese Fragen beantworten. Sie möchten ihr Wissen auch einsetzen und an Studierende weitergeben. Dabei legen sie großen Wert auf die Verbindung von Forschung und Ausbildung. Denn Spitzenlehre setzt Spitzenforschung voraus. An der Universität Giessen werden deshalb angehende Psychologinnen und Psychologen auf national und international konkurrenzfähigem Niveau ausgebildet und so erstklassig auf ihre berufliche Karriere vorbereitet. Das Psychologische Institut der Universität Giessen gehört laut dem Förderranking der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) nach Anzahl und Umfang der Bewilligungen von Forschungsgeldern zur absoluten Spitzengruppe der Psychologieinstitute in Deutschland. Die Forschung ist naturwissenschaftlich und experimentell ausgerichtet und setzt die Schwerpunkte im Bereich der kognitions-, bio-, und neurowissenschaftlichen Forschung. Psychologische Grundlagenforschung wird in Giessen auf internationalem Niveau betrieben. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verwenden dabei neuroendokrinologische Verfahren (z.B. Welchen Einfluss hat die Neurotransmitterkonzentration im Blut auf die Persönlichkeit?), psychophysikalische Techniken (z.B. Wie werden visuelle Signale im Gehirn verarbeitet?), funktionelle bildgebende Verfahren (z.B. Welche Hirnbereiche sind für komplexe geistige Leistungen zuständig?) und hochkontrollierte Verhaltensexperimente. Das Fachgebiet verfügt über eine exzellente Ausstattung an Laboren und Versuchseinrichtungen. Hier haben die Studentinnen und Studenten sehr früh im Verlauf ihres Studiums die Möglichkeit, sich aktiv an der Forschung zu beteiligen oder ihre Studien- und Abschlussarbeiten mithilfe modernster Techniken durchzuführen. Am Fachbereich 06 studieren zurzeit ca. 850 Studierende das Hauptfach Psychologie. Das Fach umfasst derzeit 15 Professuren und drei Juniorprofessuren. Damit ist das gesamte Spektrum der wissenschaftlichen Psychologie in Forschung und Lehre vertreten. Studierende der Psychologie in Giessen sind mit dem Lehrangebot und der Studiensituation sehr zufrieden. Das hat das CHE-Hochschulranking 2013 ergeben, nach dem das Gießener Fachgebiet Psychologie in den Bereichen Betreuung der Studierenden und Studiensituation insgesamt zur Spitzengruppe in Deutschland zählt. Die einzelnen Abteilungen sind auf den Webseiten ausführlich dargestellt:

www.uni-giessen.de/fbz/fb06/psychologie

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3. Der Studiengang Psychologie an der JLU Gießen

Alle Regelungen zum Studiengang und den Prüfungen sind in den „Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge an der JLU“(= AllB) und der „Speziellen Ordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie des Fachbereichs Psychologie und Sportwissenschaft“ (=SpezO) enthalten und rechtsverbindlich. Beide Ordnungen sowie die Modulbeschreibungen, Studienplan, Praktikumsregelungen etc. werden im Netz bei den „Mitteilungen der Universität Gießen“ (=MUG) unter www.uni-giessen.de/mug veröffentlicht. Die AllB sowie die spezielle Ordnung finden Sie jeweils in einem extra Heft. Die Ordnungen sind durch Akkreditierung (Agentur: AQUAS) des Studienganges sowie Veröffentlichung im MUG rechtskräftig. 3.1 Ziele und Leitideen des Studienganges Mit dem „Bachelor of Science (B.Sc.) in Psychologie“ bietet die Justus-Liebig-Universität einen modular aufgebauten Studiengang an, der die Studierenden zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Fach Psychologie führen wird. Das Ziel des Studiums besteht darin, neben einem fundierten Überblickswissen die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln. Die Studierenden sollen grundlegende Kenntnisse über wissenschaftliche Methoden und Befunde der empirischen Psychologie erwerben und dieses Wissen auf Fragen der Forschung und Praxis anwenden können. Dabei wird der Pflichtkanon von Studienfächern durch 3 Wahlpflichtmodule erweitert, in denen Theorie, Methodik und Praxis empirisch-wissenschaftlichen Arbeitens vertiefend vermittelt werden. Die fachliche Qualifizierung wird durch den Erwerb fachübergreifender Kernkompetenzen ergänzt. Der Bachelor-Studiengang wird somit ein breites Spektrum an berufsvorbereitenden und –qualifizierenden Ausbildungsangeboten beinhalten, bietet zugleich aber auch ein stabiles Fundament für die anschließende Aufnahme eines Masterstudiums. 3.2 Studienanforderungen Neben dem Interesse für die Psychologie sollten Sie auch Interesse an den Naturwissenschaften mitbringen, den Umgang mit mathematischen Formeln nicht scheuen und - da ein Teil der Fachliteratur in englischer Sprache vorliegt und einige Veranstaltungen auch auf Englisch abgehalten werden - über ausreichende Englischkenntnisse verfügen oder bereit sein, sich diese sehr schnell anzueignen. 3.3 Studienstruktur: Module, Workload, Credit Points Das Studium ist in so genannte "Module" gegliedert. Ein Modul kann sich aus verschiedenen Veranstaltungen zu einem bestimmten Themenbereich zusammensetzen (z.B. Vorlesung und Übung oder Vorlesung und Praktikum). Für jedes Modul ist in der Modulbeschreibung genau definiert, welche fachlichen Inhalte vermittelt werden und welche Lernziele für die Studierenden mit dem Studium dieses Moduls erreicht werden sollen. Die Veranstaltungen, die zu einem Modul gehören, können sich über ein oder mehrere Semester erstrecken. Die Modulbeschreibungen des Studiengangs sind Teil der Speziellen Ordnung. Die Credit-Points (Leistungspunkte) geben Auskunft darüber, welcher Arbeitsaufwand = Workload (Veranstaltungsbesuch + zusätzliche Arbeit für Vor- und Nachbereitung sowie Prüfungszeit) erbracht werden muss, um das Modul erfolgreich abzuschließen. Jeweils 30 Stunden ergeben einen Credit-Point (CP). Pro Studiensemester werden durchschnittlich 30 CP erreicht, das sind ca. 900 Stunden Arbeitsbelastung pro Semester oder 1800 Stunden im Jahr. Ein gesamtes Bachelorstudium umfasst einschließlich der Abschlussarbeit (= "Bachelor Thesis") mindestens 180 CP. Nach dem Bachelor-Abschluss ist eine Weiterführung im konsekutiven Masterstudium möglich, sofern ein guter Bachelor Abschluss (laut Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge der Justus-Liebig-Universität Gießen) vorliegt. Der konsekutive (= aufbauend) 4-semestrige Masterstudiengang „Psychologie“ kann jeweils zu einem Wintersemester begonnen werden. Informationen zum Masterstudiengang finden Sie unter: www.uni-giessen.de/studium/studienangebot/master/psychologie.

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3.4 Studienaufbau Das Bachelorstudium Psychologie dauert 3 Jahre (6 Semester). Es werden 22 Module absolviert, welche sich über ein, zwei oder drei Semester erstrecken. Das Studium umfasst in den beiden ersten Studienjahren neben den Grundlagenfächern (Allgemeine Psychologie, Biologische Psychologie, Entwicklungspsychologie, Differentielle Psychologie und Sozialpsychologie), die berufsfeldorientierten Regelanwendungsfächer Klinische Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Pädagogische Psychologie sowie Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und den Erwerb methodischer Kompetenzen in den Gebieten Statistik, Testtheorie und Diagnostik. Das Modul Wissenschaftliche Methoden in der Psychologie dient dem Erwerb fachübergreifender Kernkompetenzen. Im dritten Studienjahr schließt ein profilbildendes Wahlpflichtstudium an, das neben einem mindestens 8-wöchigen Berufsfeldpraktikum und der Bachelor-Arbeit (= Thesis) klassische Arbeitsfelder der Psychologie (z.B. Personalauswahl, Lernförderung, Fehlentwicklung) und sich neu eröffnende (z.B. Neurowissenschaften, Lernen mit Medien) Arbeitsfelder umfasst. Die Schwerpunkte werden durch die 3 Wahlpflichtmodule und das Referenzfach bestimmt. Von den folgenden derzeit 14 Wahlpflichtmodulen (zu belegen sind jeweils die Teile A und B) müssen 3 gewählt werden: • Wahrnehmung und Handlung • Kognitive Neurowissenschaften • Biologie und Persönlichkeit • Kognitive Entwicklung und ihre Störungsbilder • Klinische Störungsbilder • Biologische Psychologie und Neurowissenschaften • Lern- und Verhaltensstörungen • Arbeits- und Organisationspsychologie • Funktionelle Magnetresonanztomografie • Psychologische Aspekte von Weiterbildung und Training • Sozialpsychologie • Motivationale und emotionale Determinanten von Lernverhalten und Leistung • Psychologische Diagnostik • Motivation, Emotion und Handeln: Theorie, Methoden, Anwendungen Als Referenzfächer sind Module aus den Bereichen Medizin, Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Erziehungswissenschaften, Musikwissenschaft und Sportwissenschaft vorgesehen. Es können aber auch Module aus anderen Disziplinen als Referenzfach gewählt werden. In einem Abschlussmodul, erwerben Studierende vertiefende Qualifikationen in der Theorie und Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens. Auf der Grundlage der neigungs- und berufsfeldorientierten Kombination von Studienmodulen wird so im dritten Studienjahr ein individuelles Qualifikationsprofil herausgebildet und das Studium mit der Bachelor-Arbeit (Thesis) abgeschlossen.

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Der Studienverlauf im Überblick

1. Studienjahr 2. Studienjahr 3. Studienjahr

Statistik PSY-BA-PM-01

12 CP

Testtheorie PSY-BA-PM-10

6 CP

Berufsfeldpraktikum PSY-BA-PM-15

12 CP

Wissenschaftliches Arbeiten in der Psychologie

PSY-BA-PM-02 6 CP

Psychologische Diagnostik PSY-BA-PM-09

9 CP

Bachelor Arbeit PSY-BA-PM-16

12 CP

Allgemeine Psychologie I PSY-BA-PM-03

9 CP

Klinische Kinder und Jugend-Psychologie

PSY-BA-PM-11A 3 CP

Wahlpflichtmodul (1) PSY-BA-WPM (1-14)

8 CP

Allgemeine Psychologie II PSY-BA-PM-04

6 CP

Klinische Psychologie PSY-BA-PM-11

9 CP

Wahlpflichtmodul (2) PSY-BA-WPM (1-14)

8 CP

Entwicklungspsychologie PSY-BA-PM-05

9 CP

Pädagogische Psychologie PSY-BA-PM-12

9 CP

Wahlpflichtmodul (3) PSY-BA-WPM (1-14)

8 CP

Differentielle und Persönlichkeitspsychologie

PSY-BA-PM-06 9 CP

Arbeits- und Organisationspsychologie

PSY-BA-PM-13 9 CP

Referenzfach PSY-BA-REF (5-6)

6 CP

Biologische Psychologie PSY-BA-PM-07

6 CP

Experimentelles Praktikum PSY-BA-PM-14

12 CP

Theorie und Praxis wissenschaftlichen Arbeitens

PSY-BA-WPAM 6 CP

Sozialpsychologie PSY-BA-PM-08

6 CP

63 CP 57 CP 60 CP

180 CP

PSY = Psychologie. BA = Bachelor-Studiengang. PM = Pflichtmodul. WPM = Wahlpflichtmodul. WPAM = Wahlpflicht Abschlussmodul.

Im Studiengang bestehen folgende berufsfeldorientierte und standortspezifische Ausrichtungen: Das Fach Klinische Psychologie beschäftigt sich mit den Entstehungsbedingungen, der Diagnostik und der Therapie psychischer Störungen wie z.B. Angststörungen, Depressionen, Essstörungen und Suchterkrankungen. Durch die neurowissenschaftliche Schwerpunktbildung und den am Fachbereich angesiedelten Weiterbildungsstudiengang “Verhaltenstherapie“ mit angeschlossener Lehrambulanz bestehen hervorragende Möglichkeiten sowohl die biologischen Grundlagen psychischer Erkrankungen als auch deren Behandlung kennen zu lernen. Weitere Schwerpunkte des Studiums sind Gesundheitsverhalten, Rehabilitation, Klassifikation psychischer Störungen und psychotherapeutische Verfahren.

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Im Fach Arbeits- und Organisationspsychologie werden praktisch alle zentralen Forschungs- und Anwendungsgebiete dieses Bereichs der Psychologie behandelt. Ein besonderer Akzent wird im Bereich der Personalauswahl und -entwicklung gesetzt, da hier ein wichtiger Arbeitsmarkt für Studierende mit Bachelor-Abschluss gesehen wird. Durch die Wahl eines wirtschaftswissenschaftlichen Referenzfachs können organisationspsychologische Kenntnisse mit betriebswirtschaftlichen verknüpft werden, was für eine berufliche Tätigkeit im Unternehmensbereich von unschätzbarem Wert ist. Das Fach Pädagogische Psychologie beschäftigt sich mit Prozessen des Lernens und Lehrens sowie deren Optimierung durch wissenschaftlich kontrollierte Interventionen. Dazu gehören a) Maßnahmen zur Förderung kognitiver, motivationaler und sozialer Kompetenzen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen; und b) Maßnahmen zur Gestaltung von Lernumgebungen unter Nutzung moderner Lerntechnologien (Multimedia, E-Learning, virtuelle Lernumgebungen). Die Arbeitsfelder reichen vom Vorschulbereich, über die schulische Bildung und die Erziehung im Elternhaus, bis hin zur beruflichen Aus- und Weiterbildung. Einen weiteren Schwerpunkt des Studiums bilden Module zur biopsychologischen und neurowissenschaftlichen Forschung. Hier werden theoretische und praktische Kenntnisse zu den neuronalen, genetischen und biochemischen Grundlagen des menschlichen Verhaltens und seiner Störungen vermittelt. In diesem Profilbereich stehen Laboreinrichtungen (Kernspintomographie, molekulargenetisches Labor) und Forschungseinrichtungen (z.B. Graduiertenkolleg) zur Verfügung, die in Deutschland einmalig sind.

3.4.1 Die Prüfungen Die Regelungen für Prüfungen sind in den „Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge“ (AllB), der Speziellen Ordnung (SpezO) sowie den Modulbeschreibungen festgelegt und in der jeweils aktuell rechtsgültigen Fassung in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) zu finden. Die AllB finden Sie unter: www.uni-giessen.de/mug Die Spezielle Ordnung des Bachelor of Science Psychologie mit allen Anlagen finden Sie unter: www.uni-giessen.de/cms/mug/7/findex35.html/7_35_06_1_P Bitte beachten Sie auch stets die Hinweise des Prüfungsamtes und wenden Sie sich bei Fragen dorthin: www.uni-giessen.de/fbz/paemter/gwiss/ba/psych Modulprüfungen Prüfungsformen sind mündliche Prüfungen, Klausuren, schriftliche Hausarbeiten, Portfolios, Kolloquien, Seminarvorträge, Moderationen, Posterpräsentationen, Zusammenfassungen fachspezifischer Texte, Testentwicklung und Durchführung oder Versuchs- bzw. Exkursionsberichte. Die Form der Prüfungen ist in den jeweiligen Modulbeschreibungen angegeben. Sind in der Modulbeschreibung alternative Prüfungsformen genannt, so erfolgt die Festlegung der Prüfungsform zu Beginn der Veranstaltung durch die Dozentin/ den Dozenten. Bei Ausgleichs- und Wiederholungsprüfung erfolgt die Festlegung mit Bekanntgabe des Prüfungstermins. Arten von Modulprüfungen Es gibt zwei Arten von Modulprüfungen, die modulabschließenden und die modulbegleitenden Prüfungen. Die modulabschließende Prüfung bezieht sich auf die Inhalte des gesamten Moduls, sie kann im Misserfolgsfall zweimal wiederholt werden. Die meisten Module im Bachelor Psychologie der Uni Gießen haben modulabschließende Prüfungen. Die modulbegleitende Prüfung besteht aus mehreren, i.d.R. den verschiedenen Lehrveranstaltungen eines Moduls zugeordneten Teilprüfungen. In einem Modul, das sich beispielsweise aus den zwei Teilen Vorlesung und Seminar zusammensetzt (plus der studentischen Eigenarbeit), können die Teilprüfungen etwa Klausur, Präsentation und Hausarbeit sein (es ist aber keineswegs so, dass jede Lehrveranstaltung eine Teilprüfung zugeordnet sein muss). Jede Teilprüfung wird bewertet.

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Die Prüfungsformen auch für Wiederholungsprüfungen oder Ausgleichprüfungen sind jeweils in der Modulbeschreibung angegeben (allgemeine Informationen finden Sie auch unter dem Punkt „Wiederholungsmöglichkeiten“ in diesem Heft). Ein Modul ist dann erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Prüfungen erfolgreich absolviert wurden. Die Module des 1. Studienjahres sind in 3.4.2 dargestellt.

Bewertung von Modulprüfungen Für jedes Modul gibt es zwei Bewertungen: 1. dem bestandenen Modul wird die Bewertung nach CPs (Credit-Punkte, s.o.) für den Arbeitsaufwand (= Workload) zugewiesen 2. Für jede Prüfungsleitung gibt es eine Note, die dann die Gesamtnote für die Qualität der Prüfungsleistung, die der Student/die Studentin erbracht hat, für dieses Modul bestimmt.

Die Benotung der Modulprüfungen erfolgt nach § 29 der „Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte Studiengänge“ (AllB).

Die Gesamtnote (Bachelor-Abschlussnote) ergibt sich als Summe gewichteter Modulnoten. Module –im Umfang von max. 15 CP können nach Entscheidung der/des Studierenden aus der Berechnung der Gesamtnote herausgenommen werden. Die Auswahl ist beschränkt auf die Module des 1. und 2. Studienjahres ausschließlich des Moduls Statistik und des Moduls Experimentelles Praktikum. Das Modul Wissenschaftliches Arbeiten in der Psychologie und das Berufspraxismodul werden nicht benotet. Anmeldung für Module und Prüfungen Die Studierenden müssen sich für die einzelnen Module und die dazugehörigen Prüfungen selbst anmelden. Die Meldungen zu den Prüfungen einer Lehrveranstaltung erfolgen automatisch mit der Anmeldung zu diesen Lehrveranstaltungen in FlexNow (siehe unten). Für modulabschließende Prüfungen kann eine zusätzliche Anmeldung über FlexNow erforderlich sein. Die Anmeldung regelt der Fachbereich. Alle Psychologiestudierenden (Studienanfänger sowie Studierende höheren Semesters) haben sich bis spätestens zum Freitagvormittag vor Vorlesungsbeginn (dies gilt nur für das WiSe, im SoSe werden die Anmeldungszeiten rechtzeitig bekanntgegeben) zu den einzelnen Modulen bei FlexNow anzumelden. Studienanfängern wird in der Studieneinführungswoche erklärt, wie sie sich anzumelden haben. Freitagnachmittag soll einzusehen sein, ob man in allen Veranstaltungen einen Platz erhalten hat. Ist dies nicht der Fall besteht die Möglichkeit sich für eine andere Veranstaltung anzumelden. Die Teilnahme am Modul und den Prüfungen ohne Anmeldungen ist nicht möglich! Wer bei einem Modul gemeldet ist, ist damit auch verpflichtet, an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilzunehmen. Dabei sind die Studierenden grundsätzlich an die Reihenfolge der Veranstaltungen gebunden, wie sie in der Modulbeschreibung angegeben sind. Wie Sie gegebenenfalls von einer Prüfung zurücktreten können, wird weiter unten („Rücktritt von Prüfungen“) beschrieben. Voraussetzung für die Zulassung zu den Modulen BA-PM-16 Bachelorarbeit und BA-WPAM Bachelor-Abschlussmodul (3. Studienjahr) ist der Nachweis von mindestens 8 bestandenen Modulen aus den ersten beiden Studienjahren, sowie der Nachweis über den ersten Prüfungsversuch von weiteren 6 Modulen der ersten beiden Studienjahre. Die Anmeldung des Thesis-Moduls (Bachelor-Arbeit) kann frühestens nach Abschluss der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters erfolgen. In Vorlesungen besteht keine Anwesenheitspflicht. Für alle anderen Veranstaltungstypen besteht Anwesenheitspflicht, wobei Fehlzeiten im Umfang von bis zu 3 Stunden oder bis zu 2 Sitzungen (für Veranstaltungen mit 2 SWS) möglich sind. Weitergehende Regelungen zur Teilnahme werden in der jeweiligen Veranstaltung beim ersten Termin festgelegt. Bei Fehlzeiten, deren Gründe die oder der Studierende nicht zu vertreten hat, entscheidet der/die Modulverantwortliche, ob und in welcher Art und Weise eine Äquivalenzleistung erforderlich und angemessen ist.

Rücktritt von Prüfungen Es ist möglich, sich von Prüfungen abzumelden bzw. zurückzutreten, aber Achtung: Bedenken Sie, dass viele Veranstaltungen nur jedes zweite Semester angeboten werden und sich durch einen Prüfungsrücktritt die Dauer Ihres Studiums verlängern kann.

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• Der Rücktritt von einer Prüfung ohne Angabe von Gründen ist spätestens bis zum Ende der 4. Vorlesungswoche möglich. Sie müssen sich über FlexNow (siehe unten) von dem Modul bzw. der Prüfung abmelden. • Modulabschlussprüfungen können bis 1 Woche vor Ende der Vorlesungszeit angemeldet werden. Für Abmeldungen von einer MAP gilt die 3-Tages-Frist. • Ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen ist von der modulabschließenden Prüfung im Thesismodul nicht möglich. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Rücktritts aus triftigem Grund • Treten Sie zu einer Prüfung ohne fristgerechte Abmeldung nicht an, gilt diese als nicht bestanden. • Zu einem späteren Zeitpunkt ist ein Rücktritt nur möglich, wenn o die Modulveranstaltung aus einer Vorlesung besteht. Ein Rücktritt von Modulprüfungen einer Vorlesung ohne Angabe von Gründen ist bis spätestens 10 Tage vor Beginn des Prüfungszeitraums (1 Woche vor Ende der Vorlesungszeit) möglich. o triftige Gründe vorliegen, z.B. eine Erkrankung des Prüflings oder eine Erkrankung eines vom Prüfling überwiegend allein zu versorgendes Kindes bis zu 14 Jahren. Dies muss dem Prüfungsausschuss unverzüglich mitgeteilt und belegt werden. Näheres regelt § 23, 2 der AllB. Dafür gilt insbesondere: • Treten Sie krankheitsbedingt zu einer Prüfung nicht an, ist eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) erforderlich. Einen Vordruck dieser Bescheinigung finden Sie auf den Internetseiten des Geisteswissenschaftlichen Prüfungsamtes. • Die Bescheinigung muss spätestens am 3. Werktag nach dem Prüfungstermin dem Prüfungsamt vorliegen. • Wenn Sie krankheitsbedingt an einer Prüfung nicht teilnehmen können, sind Sie automatisch zur Ausgleichsprüfung bzw. Wiederholungsprüfung angemeldet. Bitte informieren Sie sich bezüglich der Termine rechtzeitig bei der jeweiligen Veranstaltungsleitung! • Im Zweifelsfall kann das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses ein amtsärztliches Attest verlangen. Wiederholungsmöglichkeiten • In den Modulbeschreibungen sind die Form der Ausgleichsprüfung (nur bei modulbegleitenden Prüfungen) bzw. die Form der Wiederholungsprüfung festgelegt. • Alle modulabschließenden Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Das Thesismodul ist davon ausgenommen. • Wird das Modul nicht bestanden, ist bei modulbegleitenden Prüfungen eine Ausgleichsprüfung für jede nicht bestandene Teilprüfung erforderlich. Die Gesamtnote für das Modul wird in diesen Fällen aus dem Ergebnis der Ausgleichsprüfung an Stelle der nicht bestandenen Prüfungsteile und aus den bestandenen Teilen gebildet. • Ist das Modul auch nach der Ausgleichsprüfung nicht bestanden, wird eine Wiederholungsprüfung über alle Modulinhalte durchgeführt. Bitte betrachten Sie hierzu die jeweilige Modulbeschreibung. • Nicht bestandene modulabschließende Prüfungen müssen zum nächsten angebotenen Termin angetreten werden. Nicht bestandene modulbegleitende Prüfungen müssen im ersten Prüfungsturnus nach dem Nichtbestehen wiederholt werden. • Alle modulabschließenden Prüfungen können zum zweiten Mal wiederholt werden. Das Thesismodul ist davon ausgenommen. Sind alle Wiederholungsmöglichkeiten in einem Modul ausgeschöpft und ist die Modulprüfung dann nicht bestanden, so ist die Bachelor-Prüfung endgültig nicht bestanden, und das Studium kann nicht fortgesetzt werden. Prüfungsamt/Prüfungsausschuss Psychologie Siehe Kapitel 1 Ansprechpartner/innen Das Prüfungsverwaltungssystem „FlexNow“ Das Prüfungsverfahren (An-/Abmeldung, Prüfungsverlaufsdokumentation) wird mit dem Prüfungsverwaltungssystem FlexNow bearbeitet. Zur Anmeldung wird die Chipkarte bzw. alternativ ein

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Benutzername und Passwort benötigt. Chipkarte, Benutzername und Passwort erhalten Sie bei der Chipkartenausgabe. In der Studieneinführungswoche gibt es eine ausführliche Einführung in die Nutzung des Systems. 3.4.2 Die Module des ersten Studienjahres (1. und 2. Semester) Redaktionelle Änderungen der Modulbeschreibungen sind nach Redaktionsschluss möglich. Sie finden die jeweils aktuelle Fassung unter: www.uni-giessen.de/mug/7/findex35.html/7_35_06_1_P PSY-BA-PM-01a Statistik I 1. Sem. 6 CP Modulbezeichnung Statistik Engl. Modulbezeichnung Statistics Modulcode PSY-BA-PM-01a FB / Fach / Institut FB 06 / Psychologie und Sportwissenschaft Verwendet im Studiengang / Semester

Bachelor Psychologie / 1. Semester

Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Christof Schuster Teilnahmevoraussetzungen keine

Kom

pete

nzzie

le

Die Studierenden erlernen grundlegende Konzepte der Datenanalyse, die für die Erhebung von Daten und deren Auswertung von zentraler Bedeutung sind. Sie wenden diese Kenntnisse zudem auf die Lösung statistischer Aufgaben an.

Mod

ulin

halte

• Deskriptive Statistik • Wahrscheinlichkeitsrechnung • Logik des statistischen Inferenzschlusses • Statistische Analyse von Unterschieds- und Zusammenhangshypothesen

Lehrveranstaltungsform(en) Vorlesung und Proseminar Prüfungsform Modulabschlussprüfung

Wor

kloa

d in

Stu

nden

Insgesamt 180 Stunden = 6 CP davon für A Lehrveranstaltungen

A1 Vorlesung Statistik I

A2 Proseminar Statistik I

Aa Präsenzstunden 30 30 Ab Vor- und Nachbereitung, modulbegleitende Prüfungen

30 30

B Selbstgestaltete Arbeit 15 C Prüfung incl. Vorbereitung 30 15

Mod

ulpr

üfun

g

Prüfungsvorleistung(en) Regelmäßige Teilnahme Prüfungsform(en) (Umfang) A1: Klausur ( 90 Minuten) Form der Ausgleichsprüfung Form der Wiederholungsprüfung

Klausur (90 Minuten) oder mündliche Prüfung (15-30 Minuten)

Bildung der Modulnote A1: 100%

Angebotsrhythmus Modulrhythmus: jährlich

Moduldauer: 1 Semester

1. Modulsemester: A1 und A2

Aufnahmekapazität 90 Unterrichtssprache Deutsch

Hinweise Modulberatung und vorausgesetzte Literatur: siehe Semesteraushang / Termin: siehe Vorlesungsverzeichnis

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PSY-BA-PM-01b Statistik II 2. Sem. 6 CP Modulbezeichnung Statistik II Engl. Modulbezeichnung Statistics Modulcode PSY-BA-PM-01b FB / Fach / Institut FB 06 / Psychologie und Sportwissenschaft Verwendet im Studiengang / Semester

Bachelor Psychologie / 2. Semester

Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Christof Schuster Teilnahmevoraussetzungen keine

Kom

pete

nzzie

le

Die Studierenden erlernen grundlegende Konzepte der Datenanalyse, die für die Erhebung von Daten und deren Auswertung von zentraler Bedeutung sind. Sie wenden diese Kenntnisse zudem auf die Lösung statistischer Aufgaben an.

Mod

ulin

halte

• Ein- und mehrfaktorielle Varianzanalyse • Varianzanalyse mit Messwiederholung • Versuchsplanung und lineares Modell

Lehrveranstaltungsform(en) Vorlesung und Proseminar Prüfungsform Modulabschlussprüfung

Wor

kloa

d in

Stu

nden

Insgesamt 180 Stunden = 6 CP davon für A Lehrveranstaltungen

A1 Vorlesung Statistik II

A2 Proseminar Statistik II

Aa Präsenzstunden 30 30 Ab Vor- und Nachbereitung, modulbegleitende Prüfungen

30 30

B Selbstgestaltete Arbeit 15 C Prüfung incl. Vorbereitung 30 15

Mod

ulpr

üfun

g

Prüfungsvorleistung(en) Regelmäßige Teilnahme Prüfungsform(en) (Umfang) A1: Klausur ( 90 Minuten) Form der Ausgleichsprüfung Form der Wiederholungsprüfung

Klausur (90 Minuten) oder mündliche Prüfung (15-30 Minuten)

Bildung der Modulnote A1: 100%

Angebotsrhythmus Modulrhythmus: jährlich

Moduldauer: 1 Semester

1. Modulsemester: A1 und A2

Aufnahmekapazität 90 Unterrichtssprache Deutsch

Hinweise Modulberatung und vorausgesetzte Literatur: siehe Semesteraushang / Termin: siehe Vorlesungsverzeichnis

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PSY-BA-PM-02 Wissenschaftliches Arbeiten in der Psychologie 1. - 2. Sem. 6 CP

Modulbezeichnung Wissenschaftliches Arbeiten in der Psychologie Engl. Modulbezeichnung Research Methods in Psychology Modulcode PSY-BA-PM-02 FB / Fach / Institut FB 06 / Psychologie Verwendet im Studiengang / Semester

Bachelor Psychologie/ 1. - 2. Semester

Modulverantwortliche/r Dr. Jutta Billino, Dr. Alexander Schütz Teilnahmevoraussetzungen keine

Kom

pete

nzzie

le Die Studierenden

• verfügen über einen Überblick über das wissenschaftliches Arbeiten in der Psychologie, • können Forschungsergebnisse anhand wissenschaftlicher Kriterien beurteilen, • beherrschen Methoden und Techniken der Datenstrukturierung und -exploration, • können den aktuellen Stand der Forschung zu einem Thema recherchieren, • sind in der Lage, wissenschaftliche Erkenntnisse unter Berücksichtigung definierter Richtlinien schriftlich abzufassen.

Mod

ulin

halte

• Methoden des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns / Wissenschaftstheorie • Grundsätze der experimentellen Forschung und Versuchsplanung • Umgang mit Daten und Strategien der Datenanalyse • Recherche und Beschaffung wissenschaftlicher Literatur • Literaturverwaltung mittels gängiger Programme, z.B. Citavi • Strukturiertes Lesen wissenschaftlicher Texte • Schreiben von Manuskripten und Studienarbeiten

Lehrveranstaltungsform(en) Seminare Prüfungsform modulbegleitende Prüfungen

Wor

kloa

d in

Stu

nden

Insgesamt 180 Stunden = 6 CP davon für A Lehrveranstaltungen A1 Seminar A2 Seminar

Aa Präsenzstunden 30 30

Ab Vor- und Nachbereitung, modulbegleitende Prüfungen 35 35

B Selbstgestaltete Arbeit 10 10

C Prüfung incl. Vorbereitung 15 15

Mod

ulpr

üfun

g

Prüfungsvorleistung(en) Regelmäßige Teilnahme Prüfungsform(en) (Umfang)

Problemorientierte wöchentliche Lernerfolgskontrollen (z.B. Übungen, Präsentationen, schriftliche Ausarbeitungen, Kurztests). Das Modul wird nur als bestanden bzw. nicht bestanden bewertet. Als bestanden gilt das Modul dann, wenn in jedem Semester jeweils 75 % der semesterbegleitenden Lernerfolgskontrollen als bestanden beurteilt wurden.

Form der Ausgleichsprüfung Wird das Modul insgesamt nicht bestanden, so werden als Ausgleichsprüfung die nicht bestandenen Teilprüfungen als schriftliche Ausarbeitung oder mündliche Prüfung (15-30 Min.)

Form der Wiederholungsprüfung

Ist das Modul auch nach der Ausgleichsprüfung nicht bestanden, wird eine 45-minütige mündliche Wiederholungsprüfung über alle Modulinhalte durchgeführt.

Bildung der Modulnote 100% Seminar

Angebotsrhythmus Jedes Jahr Dauer: 2 Semester WiSe: 1.FS: A1

SoSe: 2.FS: A2

Aufnahmekapazität 90 Unterrichtssprache Deutsch

Hinweise Modulberatung und vorausgesetzte Literatur: siehe Semesteraushang / Termin: siehe Vorlesungsverzeichnis

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PSY-BA-PM-03 Allgemeine Psychologie I: Wahrnehmung, Emotion und Motivation 1.+2. Sem. 9 CP

Modulbezeichnung Allgemeine Psychologie I: Wahrnehmung, Emotion und Motivation Engl. Modulbezeichnung General Psychology 1 Modulcode PSY-BA-PM-03 FB / Fach / Institut FB 06 / Psychologie / Abt. Allgemeine Psychologie Verwendet im Studiengang / Semester

Bachelor Psychologie / 1.+ 2. Semester

Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Karl R. Gegenfurtner Teilnahmevoraussetzungen keine

Kom

pete

nzzie

le Die Studierenden

• erwerben Kenntnisse über grundlegende Befunde und Konzepte der Wahrnehmungs-, Emotions- und Motivationsforschung, • erlernen Methoden und wichtige Ergebnisse der Allgemeinen Psychologie, • lernen, ihr Wissen über Forschungsergebnisse und Methoden der Allgemeinen Psychologie auf ausgewählte Forschungsfragen anzuwenden (Handlungskompetenz).

Mod

ulin

halte

• Wahrnehmung • Emotion • Motivation

Lehrveranstaltungsform(en) Vorlesung und Seminar Prüfungsform modulabschließende Prüfung

Wor

kloa

d in

Stu

nden

Insgesamt 270 Stunden = 9 CP davon für A Lehrveranstaltungen A1 Vorlesung A2 Vorlesung A3 Seminar

Aa Präsenzstunden 30 30 30 Ab Vor- und Nachbereitung, modulbegleitende Prüfungen 30 30 30

B Selbstgestaltete Arbeit 30 C Modulabschlussprüfung 60

Mod

ulpr

üfun

g

Prüfungsvorleistung(en) Erbringen einer Leistung in A3, die mind. mit „bestanden“ bewertet sein muss (Präsentationen, schriftliche Ausarbeitung, Hausarbeiten, schriftliche Zusammenfassungen, Moderationen, Bericht, mündliche Prüfung (15 Min.) oder Test (45 Minuten)) oder eine Kombination von maximal 2 Prüfungsformen pro Seminar.

Prüfungsform(en) (Umfang) Klausur (90-180 Minuten) oder mündliche Prüfung (30-45 Minuten) Form der Wiederholungsprüfung

Klausur (90-180 Minuten) oder mündliche Prüfung (30-45 Minuten)

Bildung der Modulnote 100 % Klausur oder 100 % mündliche Prüfung

Angebotsrhythmus Jedes Jahr Dauer: 2 Semester WiSe: A1

SoSe: A2 Wahlweise WiSe oder SoSe: A3

Aufnahmekapazität 90 Unterrichtssprache Deutsch

Hinweise Modulberatung und vorausgesetzte Literatur: siehe Semesteraushang / Termin: siehe Vorlesungsverzeichnis

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PSY-BA-PM-04 Allgemeine Psychologie II: Kognition, Gedächtnis und Lernen 1.+2. Sem. 6 CP

Modulbezeichnung Allgemeine Psychologie II: Kognition, Gedächtnis und Lernen Engl. Modulbezeichnung General Psychology 2 Modulcode PSY-BA-PM-04 FB / Fach / Institut FB 06 / Psychologie / Abt. Allgemeine Psychologie Verwendet im Studiengang / Semester

Bachelor Psychologie / 1.+ 2. Semester

Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Markus Knauff Teilnahmevoraussetzungen keine

Kom

pete

nzzie

le Die Studierenden

• erwerben Kenntnisse über grundlegende Befunde und Konzepte der Kognitionspsychologe, insbesondere in den Bereichen Gedächtnis, Denken und Problemlösen, • erwerben Kenntnisse über Methoden und Ergebnisse der Lernpsychologie, • lernen, ihr Wissen über Forschungsergebnisse und Methoden der Allgemeinen Psychologie auf ausgewählte Forschungsfragen anzuwenden (Handlungskompetenz).

Mod

ulin

halte

• Gedächtnis • Logisches und schlussfolgerndes Denken • Problemlösen • Klassische Lerntheorien • Kognitives Lernen

Lehrveranstaltungsform(en) Vorlesung und Seminar Prüfungsform modulabschließende Prüfung

Wor

kloa

d in

Stu

nden

Insgesamt 180 Stunden = 6 CP davon für A Lehrveranstaltungen A1 Vorlesung A2 Seminar

Aa Präsenzstunden 30 30 Ab Vor- und Nachbereitung, modulbegleitende Prüfungen 30 30

B Selbstgestaltete Arbeit 30 C Modulabschlussprüfung 30

Mod

ulpr

üfun

g

Prüfungsvorleistung(en) Erbringen einer Leistung in A2, die mind. mit „bestanden“ bewertet sein muss (Präsentationen, schriftliche Ausarbeitung, Hausarbeiten, schriftliche Zusammenfassungen, Moderationen, Bericht, mündliche Prüfung (15 Min.) oder Test (45 Minuten)) oder eine Kombination von maximal 2 Prüfungsformen pro Seminar.

Prüfungsform(en) (Umfang) Klausur (90-120 Minuten) oder mündliche Prüfung (30-45 Minuten) Form der Wiederholungsprüfung Klausur (90-180 Minuten) oder mündliche Prüfung (30-45 Minuten)

Bildung der Modulnote 100 % Klausur oder 100 % mündliche Prüfung

Angebotsrhythmus Modulrhythmus: jährlich

Moduldauer: 2 Semester

2. Modulsemester A1 Wahlweise 1. oder 2. Modulsemester

Aufnahmekapazität Unterrichtssprache Deutsch

Hinweise Modulberatung und vorausgesetzte Literatur: siehe Semesteraushang / Termin: siehe Vorlesungsverzeichnis

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PSY-BA-PM-05 Entwicklungspsychologie 1.+2. Sem. 9 CP Modulbezeichnung Entwicklungspsychologie Engl. Modulbezeichnung Developmental Psychology Modulcode PSY-BA-PM-05 FB / Fach / Institut FB 06 / Psychologie / Abt. Entwicklungspsychologie Verwendet im Studiengang / Semester

Bachelor Psychologie / 1.+ 2. Semester

Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Gudrun Schwarzer Teilnahmevoraussetzungen keine

Kom

pete

nzzie

le

Die Studierenden • erwerben grundlegende Kenntnisse Theorien und Methoden der Entwicklungspsychologie, • lernen deren Umsetzung im Bereich verschiedener entwicklungspsychologischer Funktionen und Inhalte kennen und erwerben Kenntnisse über die Anwendung entwicklungspsychologischer Ergebnisse.

Mod

ulin

halte

• Geschichte, Grundbegriffe und Methoden der Entwicklungspsychologie • Entwicklung von Psychomotorik, Wahrnehmung, Kognition, Sprache, Emotion, Moral, Bindung, Geschlechtstypisierung • Entwicklung in spezifischen Altersbereichen: frühe Kindheit, Jugendalter und höheres Alter • Bedeutung von Familie, Gleichaltrigen und Kultur für die menschliche Entwicklung

Lehrveranstaltungsform(en) Vorlesung und Seminar Prüfungsform modulabschließende Prüfung

Wor

kloa

d in

Stu

nden

Insgesamt 270 Stunden = 9 CP davon für A Lehrveranstaltungen A1 Vorlesung A2 Vorlesung A3 Seminar

Aa Präsenzstunden 30 30 30 Ab Vor- und Nachbereitung, modulbegleitende Prüfungen 30 30 30

B Selbstgestaltete Arbeit 30 C Modulabschlussprüfung 60

Mod

ulpr

üfun

g

Prüfungsvorleistung(en) Erbringen einer Leistung in A3, die mind. mit „bestanden“ bewertet sein muss (Präsentationen, schriftliche Ausarbeitung, Hausarbeiten, schriftliche Zusammenfassungen, Moderationen, Bericht, mündliche Prüfung (15 Min.) oder Test (45 Minuten) oder eine Kombination von maximal 2 Prüfungsformen pro Seminar.

Prüfungsform(en) (Umfang) Klausur (90-180 Minuten) oder mündliche Prüfung (30-45 Minuten) Form der Wiederholungsprüfung

Klausur (90-180 Minuten) oder mündliche Prüfung (30-45 Minuten)

Bildung der Modulnote 100 % Klausur oder 100 % mündliche Prüfung Angebotsrhythmus Jedes Jahr Dauer: 2 Semester WiSe: A1

SoSe: A2 Wahlweise WiSe oder SoSe: A3

Aufnahmekapazität Unterrichtssprache Deutsch Hinweise Modulberatung und vorausgesetzte Literatur: siehe Semesteraushang / Termin: siehe

Vorlesungsverzeichnis

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PSY-BA-PM-06 Differentielle Psychologie 1.+2. Sem. 9 CP Modulbezeichnung Differentielle Psychologie Engl. Modulbezeichnung Differential Psychology Modulcode PSY-BA-PM-06 FB / Fach / Institut FB 06 / Psychologie / Abt. Differentielle Psychologie Verwendet im Studiengang / Semester

Bachelor Psychologie / 1.+ 2. Semester

Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Dr. Jürgen Hennig Teilnahmevoraussetzungen keine

Kom

pete

nzzie

le

Die Studierenden • erwerben grundlegende Kenntnisse über Befunde und Methoden der Differentiellen Psychologie und Persönlichkeitsforschung, • lernen die Umsetzung dieser Befunde und Methoden in ausgewählten Anwendungsfeldern kennen.

Mod

ulin

halte

• Theorien der Persönlichkeit: • Intelligenz, Genetik, Erbe-Umwelt-Problematik • Methoden der Differentiellen Psychologie und Persönlichkeitsforschung, wie z.B. Faktorenanalyse, Zwillingsforschung, Heritabilitätsschätzung

Lehrveranstaltungsform(en) Vorlesung und Seminar Prüfungsform modulabschließende Prüfung

Wor

kloa

d in

Stu

nden

Insgesamt 270 Stunden = 9 CP davon für A Lehrveranstaltungen A1 Vorlesung A2 Vorlesung A3 Seminar

Aa Präsenzstunden 30 30 30 Ab Vor- und Nachbereitung, modulbegleitende Prüfungen 30 30 30

B Selbstgestaltete Arbeit 30 C Modulabschlussprüfung 60

Mod

ulpr

üfun

g

Prüfungsvorleistung(en) Erbringen einer Leistung in A3, die mind. mit „bestanden“ bewertet sein muss (Präsentationen, schriftliche Ausarbeitung, Hausarbeiten, schriftliche Zusammenfassungen, Moderationen, Bericht, mündliche Prüfung (15 Min.) oder Test (45 Minuten)) oder eine Kombination von maximal 2 Prüfungsformen pro Seminar.

Prüfungsform(en) (Umfang) Klausur (90 Minuten) oder mündliche Prüfung (30-45 Minuten) Form der Wiederholungsprüfung

Klausur (90 Minuten) oder mündliche Prüfung (30-45 Minuten)

Bildung der Modulnote 100 % Klausur oder 100 % mündliche Prüfung Angebotsrhythmus Jedes Jahr Dauer: 2 Semester WiSe: A1

SoSe: A2 Wahlweise WiSe oder SoSe: A3

Aufnahmekapazität Unterrichtssprache Deutsch/Englisch (nach Wahl des Lehrenden, wird zu Beginn des Moduls festgelegt) Hinweise Modulberatung und vorausgesetzte Literatur: siehe Semesteraushang / Termin: siehe

Vorlesungsverzeichnis

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PSY-BA-PM-07 Biologische Psychologie 1. Sem. 6 CP Modulbezeichnung Biologische Psychologie Engl. Modulbezeichnung Biological Psychology Modulcode PSY-BA-PM-07 FB / Fach / Institut FB 06 / Psychologie / Abt. Biologische Psychologie Verwendet im Studiengang / Semester

Bachelor Psychologie / 1. Semester

Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Bianca Wittmann Teilnahmevoraussetzungen keine

Kom

pete

nzzie

le

Die Studierenden • erwerben Grundkenntnisse der biologischen Psychologie, • erwerben Kenntnisse über Methoden der biologischen Psychologie, • lernen Forschungsansätze der biologischen Psychologie kennen.

Mod

ulin

halte

• Neurophysiologie • Funktionelle Neuroanatomie • Methoden der biologischen Psychologie • Endokrines System • Biologische Rhythmen • Neurobiologische Basis von Lernen und Gedächtnis

Lehrveranstaltungsform(en) Vorlesung und Seminar Prüfungsform modulabschließende Prüfung

Wor

kloa

d in

Stu

nden

Insgesamt 180 Stunden = 6 CP davon für A Lehrveranstaltungen A1 Vorlesung A2 Seminar

Aa Präsenzstunden 30 30 Ab Vor- und Nachbereitung, modulbegleitende Prüfungen 30 30

B Selbstgestaltete Arbeit 30 C Modulabschlussprüfung 30

Mod

ulpr

üfun

g

Prüfungsvorleistung(en) Erbringen einer Leistung in A2, die mind. mit „bestanden“ bewertet sein muss: (Präsentationen, schriftliche Ausarbeitung, Hausarbeiten, schriftliche Zusammenfassungen, Moderationen, Bericht, mündliche Prüfung (15 Min.) oder Test (45 Minuten)) oder eine Kombination von maximal 2 Prüfungsformen pro Seminar.

Prüfungsform(en) (Umfang) Klausur (90-120 Minuten) oder mündliche Prüfung (30-45 Minuten) Form der Wiederholungsprüfung

Klausur (90-120 Minuten) oder mündliche Prüfung (30-45 Minuten)

Bildung der Modulnote 100 % Klausur oder 100 % mündliche Prüfung Angebotsrhythmus Modulrhythmus:

jährlich Moduldauer: 1 Semester

1. Modulsemester A1 und A2

Aufnahmekapazität Unterrichtssprache Deutsch Hinweise Modulberatung und vorausgesetzte Literatur: siehe Semesteraushang / Termin: siehe

Vorlesungsverzeichnis

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PSY-BA-PM-08 Sozialpsychologie 1.+ 2.Sem. 6 CP Modulbezeichnung Sozialpsychologie Engl. Modulbezeichnung Social Psychology Semester der erstmaligen Durchführung / Version

Version ab Wintersemester 2016/17

Modulcode PSY-BA-PM-08 FB / Fach / Institut FB 06 / Psychologie / Abt. Sozialpsychologie Verwendet im Studiengang / Semester

Bachelor Psychologie / 3./4. Semester

Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Jan Häusser Teilnahmevoraussetzungen keine

Kom

pete

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le

Die Studierenden • grundlegende Kenntnisse über Theorien, Methoden und empirische Befunde der Sozialpsychologie, • praxisnahe Kenntnisse über Anwendungsfelder der Sozialpsychologie , • Kenntnisse zur Vor- und Nachbereitung einer englischsprachigen Vorlesung.

Mod

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halte

• Geschichte der Sozialpsychologie • Theorien und Methoden sozialpsychologischer Forschung • Selbstkonzept und Selbstwert • Soziale Kognition, Personenwahrnehmung und Attribution • Wahrnehmung von Gruppen und Stereotypen • Einstellungen • Attraktion und Liebe • Sozialer Austausch und soziale Interaktion • Gruppenprozesse und –entscheidungen • Angewandte Sozialpsychologie

Lehrveranstaltungsform(en) Vorlesung und Seminar Prüfungsform modulbegleitende Prüfungen

Wor

kloa

d in

Stu

nden

Insgesamt 180 Stunden = 6 CP davon für A Lehrveranstaltungen

A1 Vorlesung A2 Seminar

Aa Präsenzstunden 30 30 Ab Vor- und Nachbereitung, modulbegleitende Prüfungen

30 30

B Selbstgestaltete Arbeit 30 C Modulabschlussprüfung 30

Mod

ulpr

üfun

g

Prüfungsvorleistung(en) regelmäßige Teilnahme im Seminar Prüfungsform(en) (Umfang) A1: Klausur (90-120 Minuten) oder mündliche Prüfung (30-45 Minuten)

A2: Erbringen einer Leistung, die mind. mit „bestanden“ bewertet sein muss (Präsentationen, schriftliche Ausarbeitung, Hausarbeiten, schriftliche Zusammenfassungen, Moderationen, Bericht, mündliche Prüfung (15 Min.) oder Test (45 Minuten)) oder eine Kombination von maximal 2 Prüfungsformen pro Seminar.

Form der Ausgleichsprüfung Wird das Modul insgesamt nicht bestanden, so werden als Ausgleichsprüfung die nicht bestandenen Teilprüfungen als Klausur oder mündliche Prüfung durchgeführt (Klausur: 45-90 Minuten, mündl. Prüfung 15-30 Minuten)

Form der Wiederholungsprüfung

Klausur (90-180 Minuten) oder mündliche Prüfung (30-45 Minuten)

Bildung der Modulnote 100 % Klausur oder 100 % mündliche Prüfung

Angebotsrhythmus Modulrhythmus: jährlich

Moduldauer: 2 Semester

1. Modulsemester A1 Wahlweise 1. oder 2. Modulsemester A2

Unterrichtssprache Deutsch

Hinweise Modulberatung und vorausgesetzte Literatur: siehe Semesteraushang / Termin: siehe Vorlesungsverzeichnis

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3.5 Promotion An das Masterstudium – jedoch noch nicht nach dem Bachelorabschluss –können Psychologieabsolventinnen und -absolventen bei guten Studienleistungen ein Promotionsstudium von meist 3 bis 4 Jahren Dauer anschließen, das mit einer schriftlichen Doktorarbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Disputation) abschließt. Seit dem Wintersemester 2011/2012 wird zudem ein strukturiertes Vorpromotionsprogramm „PreProPsych“ angeboten. Nähere Informationen unter: www.uni-giessen.de/fbz/fb06/psychologie/studium/master-sg/PreProPsych 3.6 Berufsfelder Absolventinnen und Absolventen eines Masterstudiums Psychologie finden Einsatzfelder in ganz unterschiedlichen Bereichen. So arbeiten Psychologinnen und Psychologen in eigenen Praxen, in Kliniken, in staatlichen Schulämtern, an Hochschulen, in Wirtschaftsunternehmen, bei der Agentur für Arbeit, in Beratungsstellen, in Markt- und Meinungsforschungsinstituten, in Sportverbänden u.v.m. Sie erstellen Gutachten, beraten bei Lebensproblemen, lehren an Hochschulen, führen Intelligenztests durch, untersuchen Unfallursachen, konzipieren Assessment-Center zur Personalauswahl, erforschen die Entstehung psychischer Erkrankungen, trainieren Führungskräfte usw. Ausführlichere Informationen zu möglichen Berufsfeldern finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (www.dgps.de) und des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (www.bdp-verband.org/beruf/). Der Bachelorstudiengang qualifiziert für psychologische Routinetätigkeiten sowie selbständige Tätigkeiten, die in der Regel unter der Verantwortung oder Anleitung von Diplom-Psychologen/innen oder Master-Abschluss in Psychologie stehen. Da der Regelabschluss in der Psychologie der Master-Abschluss ist, folgt eine volle Berufsqualifizierung erst nach einem konsekutiven Masterstudium.

4. Der Studienort Gießen und die Justus-Liebig-Universität

Gießen, die „Kulturstadt an der Lahn“, liegt in Mittelhessen, rund 70 km nördlich von Frankfurt am Main. Die Region zeichnet sich durch eine landschaftlich ansprechende Lage im Lahntal, zwischen Vogelsberg, Taunus und Westerwald aus und bietet ein reiches kulturelles Angebot und vielfältige Freizeitaktivitäten. Der Wohnraum für Studierende ist ausreichend, die Lebenshaltungskosten sind vergleichsweise gering und die Verkehrsanbindungen in alle Richtungen durch Autobahn, öffentliche Verkehrsmittel und die Nähe zum Frankfurter Flughafen sind sehr gut. Gießen ist eine junge Stadt und in Deutschland diejenige Stadt mit der höchsten Studierendendichte: Auf die knapp 85.000 Einwohner/innen kommen zirka 28.800 Studierende der Justus-Liebig-Universität und noch einmal knapp 11.000 Studierende der Technischen Hochschule Mittelhessen. Das Leben, das Kulturangebot, das Stadtbild und auch die Gastronomie in Gießen sind so durch die Studierenden maßgeblich geprägt. Durch die hohe Studierendendichte kommen junge Menschen, die sich für ein Studium an der Justus-Liebig-Universität entscheiden, schnell in Kontakt mit anderen. Für Studienanfängerinnen und -anfänger aller Fächer wird zudem in jedem Semester eine systematische Einführung angeboten: Die Zentrale Studienberatung führt in Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachbereichen jeweils kurz vor Vorlesungsbeginn die Studieneinführungswoche durch. Die Justus-Liebig-Universität ist eine Volluniversität mit elf Fachbereichen und mehreren wissenschaftlichen Zentren. Im Bereich der Kultur- und Geisteswissenschaften können die Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und die Psychologie sowie verschiedene sprach-, literatur-, geschichts- und kulturwissenschaftliche, aber auch künstlerische Fächer im Rahmen von Staatsexamens-, Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen für alle Schulstufen studiert werden. Mit der Medizin, der Zahn- und der Veterinärmedizin, den Agrarwissenschaften, der Ökotrophologie und der Biologie sowie dem kompletten Spektrum der klassischen Naturwissenschaften bietet die Universität Gießen eine einmalige

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Fächerkonstellation, die interdisziplinäres Studieren und Forschen im Bereich der Lebenswissenschaften fördert.

5. Bewerbung, Zulassung und Studienbeginn

5.1 Bewerbung für das erste Fachsemester Ein Studienbeginn ist nur im Wintersemester möglich. Bewerber/innengruppe A Bewerber/innen die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben. Die Bewerbung für die Studiengänge Psychologie (Bachelor of Science) sowie Rechtswissenschaften erfolgt für diese Bewerbergruppe innerhalb des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV). Zuerst ist eine Registration unter www.hochschulstart.de notwendig, danach können Sie sich über das Bewerbungsportal der JLU Gießen für den Studiengang bewerben. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Bewerbung im Dialogorientierten Serviceverfahren unter: www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/portal/dosv Die allgemeinen Bewerbungsfristen der Universität Gießen enden

• für einen Studienbeginn im Oktober (Wintersemester) am 15.07. • für einen Studienbeginn im April (Sommersemester) am 15.01 (nur für Bewerbung in höhere

Semester relevant). Informationen und der Link zum Online-Bewerbungsportal stehen jeweils sechs Wochen vor Bewerbungsschluss im Internet zur Verfügung: www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/portal Bewerber/innengruppe B Bewerber/innen die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, aber deutsche Staatsbürger oder Staatsbürger eines EU-Staates oder Staatsbürger Lichtensteins, Norwegens oder Islands sind. Die Bewerbung für die Studiengänge Psychologie (Bachelor of Science) sowie Rechtswissenschaften erfolgt für diese Bewerbergruppe innerhalb des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV). Zuerst ist eine Registration unter www.hochschulstart.de notwendig, danach können Sie sich über www.uni-assist.de für die Studiengänge an der JLU Gießen bewerben. (www.uni-assist.de, Geneststraße 5, 10829 Berlin). Dort werden Anträge zentral geprüft. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Bewerbung im Dialogorientierten Serviceverfahren unter: www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/portal/dosv Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt - Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation internationaler Studierender (Studierendensekretariat), Goethestr. 58, 35390 Gießen, Tel. 0641-99-16400; [email protected]; Infos unter www.uni-giessen.de/internationales/studierenjlu/bewerbung Bewerber/innengruppe C Bewerber/innen die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung und keine deutschen Staatsbürger oder Staatsbürger eines EU-Staates oder Staatsbürger Lichtensteins, Norwegens oder Islands sind. Die Bewerber/innen dieser Bewerber/innengruppe bewerben sich über uni-assist (www.uni-assist.de, Geneststraße 5, 10829 Berlin). Dort werden Anträge zentral geprüft. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt - Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation internationaler Studierender (Studierendensekretariat), Goethestr. 58, 35390 Gießen, Tel. 0641-99-16400; [email protected]; Infos unter www.uni-giessen.de/internationales/studierenjlu/bewerbung

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5.2 Zulassung für das erste Fachsemester Zugangsvoraussetzung / Hochschulzugangsberechtigung ist die Allgemeine Hochschulreife (= Abitur oder vergleichbarer Abschluss), Fachhochschulreife, Meisterprüfung, Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. Ein Praktikumsnachweis (Vorpraktikum) ist für die Zulassung nicht erforderlich. Der Studiengänge ist derzeit örtlich zulassungsbeschränkt, d.h. es wird eine „Höchstzahl“ an Studienplätzen und damit auch an Studienanfänger/innen festgelegt. Wie erfolgt die Studienplatzvergabe? In örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen wird an der JLU entsprechend der Vergabeverordnung Hessen vorgegangen. An dieser Stelle stellen wir die wichtigsten Fakten über das Verfahren dar. Ausführliche Beschreibung unter: www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/quoten-oertlich Wie funktioniert das Auswahlverfahren? Wenn sich für örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge mehr Menschen bewerben, als Studienplätze vorhanden sind, muss die Universität auswählen, wer einen Studienplatz erhält. Von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden 20% nach Wartezeit 80% in einem Hochschulauswahlverfahren (HAV) der Universität vergeben. Alle Bewerber/innen werden zunächst nach ihrer Wartezeit in eine Rangreihe gebracht. Es werden so viele Bewerber/innen zugelassen, wie Studienplätze in dieser Quote zu vergeben sind. Der/die letzte Zugelassene hat eine Wartezeit, welche die Mindestwartezeit für das Zulassungsverfahren für dieses eine Semester ist. Die Wartezeit wird nicht vorher festgelegt und ist für jedes Semester individuell. Wartezeit ist definiert als die Zeit, die zwischen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und Bewerbung vergeht, abzüglich von Studienzeiten an deutschen Hochschulen. „Wartelisten“, auf denen man auf bessere Plätze rutschen würde, gibt es nicht. Man muss sich für jedes Semester neu bewerben! Im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens (HAV) können unterschiedliche Kriterien berücksichtigt werden, wobei die Note der Hochschulzugangsberechtigung maßgeblichen Einfluss haben muss! Die Universität legt für die einzelnen Studiengänge die Auswahlkriterien fest, die in ihrem HAV verwendet werden. Für jedes Bewerbungsverfahren können andere Auswahlkriterien festgelegt werden. Im HAV für den Bachelorstudiengang „Psychologie“ werden aktuell die Studienplätze nach dem Kriterium Note der Hochschulzugangsberechtigung vergeben. Bitte erkundigen Sie sich nach dem aktuellen Verfahren, wenn Sie sich um einen Studienplatz bewerben möchten. Grenzwerte vergangener Auswahlverfahren finden sich unter: www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/nc

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5.3 Bewerbung für ein höheres Fachsemester Wenn Sie sich für einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben wollen, müssen Ihre Studienzeiten (mindestens ein Fachsemester) aus einem anderen Studium anerkannt werden. Für die Anerkennung von Prüfungs- bzw. Studienleistungen bzw. die Anrechnung von Studienzeiten muss ein Antrag beim Prüfungsamt des Fachbereichs (Adresse siehe Kapitel 1) gestellt werden. Ein entsprechendes Formular wird auf der Website bereitgestellt. Für die Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester, die an das Studierendensekretariat der JLU gerichtet werden muss, gelten die üblichen Fristen (siehe oben). Erfolgt keine Anerkennung von mindestens einem Semester, müssen Sie sich für einen Studienplatz im ersten Fachsemester bewerben (s.o.). Dies ist nur zum Wintersemester möglich. Siehe auch: www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/hoeheresemester 5.4 Studienbeginn und Studieneinführung Das Studium der Psychologie kann an der Uni Gießen nur im Wintersemester aufgenommen werden. Die Vorlesungen beginnen in der Regel in der zweiten bis dritten Oktoberwoche. In der Woche vor Vorlesungsbeginn findet traditionell die Studieneinführungswoche (s.u.) statt. Nützliche Hinweise zum Studienbeginn: www.uni-giessen.de/studium/studienbeginn/ Die Zulassung und Einschreibung („Immatrikulation“) Etwa Mitte bis Ende August erhalten Sie nach Eingang Ihrer Bewerbung ggf. eine Studienplatzzusage (= Zulassungsbescheid). Der genaue Zeitpunkt ist von Fach zu Fach verschieden. Bei Studiengängen ohne „NC“ geht es am schnellsten. In denen mit „NC“ kann man ggf. auch eine Absage bekommen. In dem Zulassungsbescheid finden Sie weitere wichtige Informationen, z.B. Hinweise zu den Unterlagen sowie das Datum und den Zeitraum, den Sie für Ihre Einschreibung haben. Bei der Einschreibung erhalten Sie den vorläufigen Studienausweis. Der Studienausweis (bzw. der vorläufige Studienausweis zusammen mit Ihrem Personalausweis) kann ab 1. September. (bzw. 1. März) als Fahrkarte (RMV und NVV) genutzt werden (Semesterticket, Infos dazu beim AStA www.uni-giessen.de/cms/org/ssv/asta. Nach der Einschreibung wird Ihre Chipkarte erstellt, diese benötigen Sie u. a. um sich für die Lehrveranstaltungen anzumelden. Sie erhalten die Chipkarte i.d.R. während der Studieneinführungswoche, dabei müssen Sie sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen und Ihren vorläufigen Studienausweis abgeben. Das Studierendensekretariat, in dem die Einschreibung stattfindet, befindet sich im Erwin-Stein-Haus, Goethestr. 58. Bei Fragen und Problemen in Zusammenhang mit der Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat (Tel. 0641/99-16400 – über Call Justus, die Studierenden-Hotline). Für die Einschreibung ausländischer Studierender ist die Außenstelle des Studierendensekretariats, Goethestr. 58, zuständig (Tel. 0641/99-16400 – über Call Justus, die Studierenden-Hotline). Die Studieneinführungswoche Sie haben sich für einen Studiengang entschieden, sich vielleicht die Studienführer und Informationsbroschüren dazu besorgt bzw. im Netz gesurft, sind möglicherweise verwirrt nach der Lektüre und haben vor Studienbeginn viele neue Fragen, z.B.

• Wie bekomme ich eigentlich meinen Stundenplan? • Wo muss ich am ersten Vorlesungstag hin? • Woher weiß ich, für was ich mich wann und wo in welche Anmeldelisten eintragen muss? • Welche Bücher benötige ich und welche kann ich ausleihen?

Um Sie mit diesen und vielen anderen Fragen, die den Studienablauf und das studentische Leben allgemein betreffen, nicht alleine zu lassen, bietet die Universität Gießen ein umfassendes Informations- und Betreuungsprogramm an. Die Studieneinführungswoche – von Insidern kurz StEW genannt – ist an der

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Universität Gießen fester Bestandteil des Studiums für Studienanfängerinnen und -anfänger. Sie findet in der Woche vor Beginn der Vorlesungen statt. Dort erhalten Sie die für Ihr Studium wichtigen, umfassenden Informationen. Auch die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen wird in dieser Woche vorgenommen. Die Einladung zur StEW erhalten Sie bei der Einschreibung. Sie müssen sich für die StEW nicht anmelden, sondern Sie gehen einfach am ersten Tag zu den Veranstaltungen, die für Ihr Fach angeboten werden. Infos unter: www.uni-giessen.de/studium/studienbeginn/stew. Die Studieneinführungswoche findet grundsätzlich in kleinen, überschaubaren Gruppen von Studienanfängerinnen und -anfängern eines jeden Faches bzw. Studienganges statt. Jede dieser Gruppen wird von einem studentischen Mentor oder einer Mentorin (das sind Studierende dieses Faches im höheren Semester) betreut. Das Programm ist fachspezifisch, Vorträge und Kleingruppenarbeit wechseln sich ab. Sie erhalten und erarbeiten in dieser Woche die notwendigen Informationen:

• Stundenplan, Koordination verschiedener Fächer und Lehrveranstaltungen, • Studienaufbau, Prüfungsordnungen, • Lern- und Arbeitstechniken im Studiengang, • Einführung in verschiedene Bereiche der Psychologie in Vorträgen, • Veranstaltungsorte, • Benutzung von Bibliotheken, Internet u.a.m., • Einrichtungen der Universität, • Aufbau der Universität (Wer ist wofür zuständig?), • System „FlexNow“ zur Anmeldung für die Veranstaltungen sowie zur Prüfungsverwaltung.

Dass Sie Ihre zukünftigen Kommilitoninnen und Kommilitonen kennen lernen, ergibt sich während der Studieneinführungswoche fast von selbst (und besonders gut beim gemeinsamen Erkunden der Universität und der Stadt Gießen...). Wichtig ist, dass Sie in der Woche aktiv und kontinuierlich mitarbeiten. Dann werden Sie am Ende der Woche wissen, wo´s lang geht am ersten Vorlesungstag, im ersten Semester und an der Uni. 5.5 Sonstiges

• Studienfinanzierung/-förderung - Bafög (auch Antragsformulare): Studentenwerk - Abteilung Förderung - Otto-Behaghel-Str. 25, Tel. 0641/400080, 35394 Gießen www.uni-giessen.de/studentenwerk

• Zimmersuche/ Studierendenwohnheime: Studentenwerk - Abteilung Wohnen - Otto-Behaghel-Str. 25, Tel. 0641/ 400080, 35394 Gießen www.uni-giessen.de/studentenwerk Weitere Tipps zur Wohnungssuche unter www.uni-giessen.de/studium/wohnen • Auslandsstudium, Partneruniversitäten Die Universität beteiligt sich an europäischen Austauschprogrammen (Erasmus) mit Hochschulen in europäischen Ländern (Frankreich, Italien, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich, Österreich). www.uni-giessen.de/internationales/erasmus/out

Darüber hinaus haben die Fachgebiete zahlreiche weitere Kontakte in der Forschung oder Partnerschaften mit europäischen und außereuropäischen Hochschulen. Umfangreiche Informationen findet man fachübergreifend und fachspezifisch im Netz auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes (Goethestraße 58, 35390 Gießen) unter http://www.uni-giessen.de/cms/internationales. Wenn Sie an einem Auslandsstudium interessiert sind, sollten Sie dies am besten zunächst mit dem Europabeauftragten oder mit Ihrem Studienfachberater (siehe Kap.1) besprechen, damit das für Sie passende Programm oder Angebot gefunden werden kann.

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Gießener Studierende können aber selbstverständlich auch das Austauschprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD, siehe www.daad.de) nutzen oder ein Auslandsstudium an einer Universität unabhängig von laufenden Programmen beantragen. • Fremdsprachenkenntnisse sind für Psychologinnen und Psychologen sinnvoll und notwendig. Fremdsprachenkenntnisse sind nicht nur dann erforderlich, wenn Sie z.B. ein oder zwei Semester im Ausland studieren wollen (s.o.), sie werden auch von Arbeitgebern erwartet. Speziell Englisch ist ein „Muss“ als Wissenschaftssprache der Naturwissenschaftler, in der auch in deutschen Industrieunternehmen kommuniziert wird. Studierende der Psychologie lesen ab dem ersten Semester englische Texte. Wer Fremdsprachen lernen möchte oder wer schon vorhandene Sprachkenntnisse auffrischen oder vertiefen will, findet an der Universität Gießen ein vielfältiges Kursangebot. Diese Kurse werden jedes Semester im Vorlesungsverzeichnis angekündigt und können von allen Studierenden besucht werden (Sie müssen sich nicht extra für ein Sprachfach einschreiben!). Darüber hinaus können Sie auch die Angebote des „Lernzentrums Fremdsprachen“ unserer Universität nutzen (Sprachlabor, Sprach-Selbstlernprogramme, Kontakte zu Personen mit der jeweiligen Muttersprache etc.: www.uni-giessen.de/fbz/zentren/zfbk). • Allgemeiner Hochschulsport Das vielfältige Veranstaltungsangebot des allgemeinen Hochschulsports finden Sie im Internet unter: www.uni-giessen.de/ahs

• Das Personal- und Vorlesungsverzeichnis Im Internet finden Sie das Vorlesungsverzeichnis unter vv.uni-giessen.de/

4. Information und Beratung an der JLU

Alle Beratungsangebote der Universität im Netz unter: www.uni-giessen.de/studium/beratung

Hier sind einige wichtige Einrichtungen, die auch für Studienanfänger relevant sind: • Call Justus - Studierenden-Hotline der Uni Gießen Call Justus – Studierenden-Hotline ist die erste Anlaufstelle für telefonische Anfragen von Studieninteressierten und Studierenden bei Fragen rund um das Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Dort erhalten Sie Auskunft zu:

• Studienangeboten • Informationsveranstaltungen für Studieninteressierte • Bewerbungsverfahren • Semesterbeitrag, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation • Fachwechsel und Hochschulortwechsel • Sprechzeiten und Adressen der Studienfachberater/innen • Sprechzeiten und Adressen der Zentralen Studienberatung und anderen universitären

Beratungsstellen • Informationsmaterial auf Wunsch per Post.

„Kann man an der Universität Gießen Materialwissenschaften oder Medizin studieren? Bis wann muss ich mich bewerben? Wie hoch ist der Semesterbeitrag? Wann ist die Studieneinführungswoche? Wie und bis wann muss ich mich rückmelden?“ Mit diesen und vielen anderen Anliegen können sich Interessierte an die Studierenden-Hotline, kurz „Call Justus“, wenden. Komplexere Anliegen leitet Call Justus an die zuständigen Mitarbeiter/innen des Studierendensekretariates bzw. der Zentralen Studienberatung weiter oder vermittelt zu anderen Einrichtungen der Universität, z.B. zu Fachbereichen, Prüfungsämtern, Beratungseinrichtungen, dem Studentenwerk etc.

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• Call Justus – Studierenden-Hotline • Sprechzeiten: Mo-Fr 9.00 – 16.00 Uhr Tel: 0641 / 99 16 400

• Die Zentrale Studienberatung Die Zentrale Studienberatung informiert und berät Sie in allen Phasen Ihres Studiums:

• bei der Studienwahl über Studienmöglichkeiten, -anforderungen und -inhalte und bei Fragen und Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Entscheidung für ein Studium ergeben können.

• bei Fragen zu Bewerbung und Zulassung: Bewerbungsverfahren, Zulassungsbeschränkungen, Hochschulstart.de-Verfahren, Überbrückungsmöglichkeiten von Wartezeiten etc.

• in der Studieneingangsphase und bei der Studienplanung • bei individuellen Fragen und Schwierigkeiten im Studienverlauf: Orientierungsschwierigkeiten,

Unsicherheit bei der „richtigen“ Fächerwahl, Zusatzqualifikationen, Studien-, Lern-, Arbeits- und Prüfungs(vorbereitungs)probleme, Studienunterbrechung, Studienfachwechsel oder -abbruch, psychische Probleme und vieles mehr.

• Studierende in bestimmten Lebenslagen (Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Studieren mit Kind, psychische Probleme in Zusammenhang mit dem Studium usw.) und

• während der Studienausgangsphase und beim Übergang in die Arbeitswelt. Die Beraterinnen orientieren sich an den methodischen Standards professioneller Beratung. Die Beratung ist vertraulich und ergebnisoffen. Sie erhalten professionelle Unterstützung bei der Suche nach Informationen und ihrer Verarbeitung und Einordnung sowie bei der Reflexion studienbezogener Fragestellungen und Probleme. Die Beraterinnen erarbeiten mit Ihnen Lösungen, wenn Sie sich in Ihrem Studium beeinträchtigt fühlen, z. B. durch Unsicherheit, Entscheidungskonflikte, Arbeitsstörungen, Prüfungsangst, Kommunikationsschwierigkeiten. Kurzinformationen erhalten Sie in der offenen Sprechstunde (für die Sie sich nicht anmelden müssen) oder auch während der Telefonsprechstunde. Für ein ausführliches Beratungsgespräch sollten Sie einen Termin vereinbaren, entweder telefonisch in der Telefonsprechstunde oder über Call Justus, oder aber direkt in der offenen Sprechstunde. Terminanfragen bitte möglichst nicht per E-Mail.

In der Zentralen Studienberatung (Goethestr. 58) können Sie zudem kostenlos u.a. folgendes Informationsmaterial erhalten:

• Studienführer und Informationsmaterial für alle Studiengänge der JLU (mit Studien- und Prüfungsordnung)

• Informationen zu Bewerbung und Zulassung zum Studium • Institutionen- und Sozialwegweiser • Informationen für Wohnungssuchende, Unilageplan u. a. m.

Zentrale Studienberatung Goethestr. 58, 35390 Gießen Öffnungszeiten und offene Sprechstunde: Mo, Fr: 9.00 - 12.00 Uhr; Di, Do: 15.00 - 17.00 Uhr Telefonsprechstunde: Mo, Di und Do, Fr: 13.00 – 15.00 Uhr, Tel: 0641 / 99 16 223 Terminvereinbarungen sind auch über Call Justus – Studierenden-Hotline (siehe oben) möglich. E-Mail: [email protected] Homepage: www.uni-giessen.de/studium/beratung/zsb

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• Die Studienfachberatung Die Studienfachberatung wird von Lehrenden des Fachbereichs angeboten (siehe S. 3). Dorthin können Sie sich wenden, wenn

• Sie Fragen zum Studienaufbau und zur individuellen Studienplanung, zu einzelnen Studienfächern, gewünschten Spezialisierungen etc. im Studium haben,

• Sie unsicher sind, ob Sie für das Studium „geeignet“ sind, • Sie Hilfestellung und Unterstützung bei der Zusammenstellung des individuellen Studien- und

Prüfungsplans (Wahl der Profilmodule) benötigen.

• Studentische Studienberatung der Fachschaften „Alle Studierenden eines Fachbereiches bilden die Fachschaft“, so die Definition laut Hochschulgesetz. Umgangssprachlich versteht man unter der „Fachschaft“ die Gruppe von hochschulpolitisch aktiven Studierenden, deren Aufgabe u. a. die Interessenvertretung der Studierenden ist. Diese Fachschaft bietet ebenfalls eine Studienberatung an, in der Sie mit Studierenden über Studium, studentischen Alltag u. ä. sprechen können (siehe. S. 3).

• Beratung für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende

Beratung zu Studium (Studienwahl und -entscheidung, Bewerbung für den Studienplatz mit Härtefall- oder Nachteilsausgleichantrag, Studiengestaltung, Fehlzeiten und Urlaubssemester, Nachteilsausgleich bei Prüfungen, technische Hilfsmittel, Studienassistenz und andere Angebote der Universität): Internet: www.uni-giessen.de/studium/beratung/studmitbehinderung/beratung Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Studierende in der Zentralen Studienberatung, Erwin-Stein-Gebäude, Goethestr. 58, 35390 Gießen, E-Mail: [email protected], Telefonsprechstunde in der Regel Di 13:00 - 15:00 Uhr (Tel.: 0641 / 99 16216) und Offene Sprechstunde in der Regel Do 12:30 bis 14:30 Uhr – aktuelle Termine auf oben genannter Internetseite. Termine können über das Sekretariat (Tel.: 0641 / 99 16214) oder über die Studierenden-Hotline Call Justus (s.o.) vereinbart werden.

Beratung zu sozialen Belangen im Studium (Studienfinanzierung, Finanzierung von personellen Hilfen und technischen Hilfsmitteln, Unterstützung bei sonstigen sozialen Fragen und Schwierigkeiten; Wohnheimplätze mit Sonderausstattung etc.): Studentenwerk Gießen / Beratung & Service, Studentenhaus, Otto-Behaghel-Straße 25, 35394 Gießen; Beratung: Mo - Do 12:00 - 15:00 Uhr, Fr 9:00 - 14:30 Uhr; Tel.: (0641) 40008 160; [email protected]

Beratung durch Studierende im Autonomen Referat für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (ABeR) im AStA der JLU Gießen, Mail: [email protected], Internet: www.asta-giessen.de; Otto-Behaghel-Straße 25d, 35394 Gießen, Tel: 0641-9914800 • Studieren mit Kind /mit familiären Verpflichtungen www.uni-giessen.de/studium/mitkind und www.kind-und-studium.de Beratung zu Studium (Studienwahl, Studiengestaltung, Urlaubssemester, Schwierigkeiten bei Veranstaltungsteilnahme, Prüfungen und allen Fragen sonst zum Studium mit Kind): Zentrale Studienberatung, Goethestr. 58 (siehe oben); [email protected]. Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall einen Termin für ein Beratungsgespräch, am besten telefonisch über die Studierenden-Hotline Call Justus (siehe oben). Beratung zu sozialen Belangen im Studium (Beratung und Unterstützung bei finanziellen und sozialen Fragen und Schwierigkeiten; Kinderbetreuung und Tagesmütter, kostenloses Mensaessen, Wohnheimplätze u.a.m.: Netzwerk Studieren mit Kind) in der Allgemeinen Sozialberatung des Studentenwerkes, Studentenhaus, Otto-Behaghel-Straße 25, Raum 14, 15 und 19; Beratung: Mo bis Fr von 12:00 bis 14:30 Uhr; Tel.: (0641) 4 00 08-1 62; [email protected]

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• Sozialberatung des Studentenwerkes Hier erhalten alle Studierenden Unterstützung bei der Bewältigung sozialer, finanzieller und psychischer Probleme. Studentenhaus, Otto-Behaghel-Straße 25, Raum 14, 15 und 19; Beratung: Mo bis Fr von 12:00 bis 14:30 Uhr; Tel.: (0641) 4 00 08-1 62; [email protected] • Beratung internationaler Studierender bzw. zum Studium im Ausland Infos unter: www.uni-giessen.de/internationales Akademisches Auslandsamt / Abteilung Internationale Studierende, Goethestr. 58, 35390 Gießen Beratung für internationale Studierende: Jessica Wilzek und Saltanat Rakhimzhanova Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 10.00 – 12.00 Uhr [email protected] Tel.: +49 (0)641 99 16400 (über die Studierenden-Hotline) Beratung zum Studium und Praktikum im Ausland: Meike Röhl Sprechzeiten: Mo, Mi 10.00 – 12.00 Uhr, Do. 14.00 – 16.00 Uhr [email protected] DAAD-PROMOS-Programm: [email protected] Tel: +49 (0)641 99 12136 Beratung internationaler Doktorand/innen: Patrycja Zakrzewska Sprechzeiten: Mo und Mi 10-12 Uhr [email protected] Tel.: 0641/99-12172

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5. Modulverzeichnis

Code Bezeichnung Semester PSY-BA-PM-01a Statistik I 1. PSY-BA-PM-01b Statistik II 2. PSY-BA-PM-02 Wissenschaftliches Arbeiten in der Psychologie 1. - 2. PSY-BA-PM-03 Allgemeine Psychologie I: Wahrnehmung, Emotion und Motivation 1. + 2. PSY-BA-PM-04 Allgemeine Psychologie II: Kognition, Gedächtnis und Lernen 1. + 2. PSY-BA-PM-05 Entwicklungspsychologie 1. + 2. PSY-BA-PM-06 Differentielle Psychologie 1. + 2. PSY-BA-PM-07 Biologische Psychologie 1. PSY-BA-PM-08 Sozialpsychologie 1. + 2. PSY-BA-PM-09 Psychologische Diagnostik 3. PSY-BA-PM-10 Testtheorie 3. PSY-BA-PM-11 Klinische Psychologie 3. + 4. PSY-BA-PM-11-A Klinische Kinder- und Jugendpsychologie 4. PSY-BA-PM-12 Pädagogische Psychologie 3. PSY-BA-PM-13 Arbeits- und Organisationspsychologie 4. PSY-BA-PM-14 Experimentelles Praktikum 3. + 4. PSY-BA-PM-15 Berufsfeldpraktikum 4. - 6. PSY-BA-PM-16 Bachelor-Arbeit 6. PSY-BA-WPM-01 A a Wahrnehmung und Handlung A 5. PSY-BA-WPM-01 B a Wahrnehmung und Handlung B 6. PSY-BA-WPM-02 A a Kognitive Neurowissenschaften A 5. PSY-BA-WPM-02 B a Kognitive Neurowissenschaften B 6. PSY-BA-WPM-03 A a Biologie und Persönlichkeit A 5. PSY-BA-WPM-03 B a Biologie und Persönlichkeit B 6. PSY-BA-WPM-04 A a Kognitive Entwicklung und ihre Störungsbilder A 5. PSY-BA-WPM-04 B a Kognitive Entwicklung und ihre Störungsbilder B 6. PSY-BA-WPM-05 A a, b Biologische Psychologie und Neurowissenschaften A 5. PSY-BA-WPM-05 B a, b Biologische Psychologie und Neurowissenschaften B 6. PSY-BA-WPM-06 A b Klinische Störungsbilder A 5. PSY-BA-WPM-06 B b Klinische Störungsbilder B 6. PSY-BA-WPM-07A b Lern- und Verhaltensstörungen A 5. PSY-BA-WPM-07 B b Lern- und Verhaltensstörungen B 6. PSY-BA-WPM-08 A b Arbeits- und Organisationspsychologie A 5. PSY-BA-WPM-08 B b Arbeits- und Organisationspsychologie B 6. PSY-BA-WPM-09 A b Funktionelle Magnetresonanztomografie A 5. PSY-BA-WPM-09 B b Funktionelle Magnetresonanztomografie B 6. PSY-BA-WPM-10 A Sozialpsychologie A 5. PSY-BA-WPM-10 B Sozialpsychologie B 6. PSY-BA-WPM-11 A Motivationale und emotionale Determinanten von Lernverhalten und

Leistung A 5.

PSY-BA-WPM-11 B Motivationale und emotionale Determinanten von Lernverhalten und Leistung B

6.

PSY-BA-WPM-12 A Psychologische Diagnostik A 5. PSY-BA-WPM-12 B Psychologische Diagnostik B 6. PSY-BA-WPM-13 A Motivation, Emotion und Handeln: Theorien, Methoden, Anwendungen A 5. PSY-BA-WPM-13 B Motivation, Emotion und Handeln: Theorien, Methoden, Anwendungen B 6. PSY-BA-WPM-14 A Psychologische Aspekte von Weiterbildung und Training A 5. PSY-BA-WPM-14 B Psychologische Aspekte von Weiterbildung und Training B 6. PSY-BA-WPAM-A Bachelor Abschlussmodul A 5. PSY-BA-WPAM-B Bachelor Abschlussmodul B 6.

a Wahlpflicht: Grundlagen

b Wahlpflicht: Anwendung a, b kann wahlweise mit Grundlagen oder Anwendungsschwerpunkt angeboten werden.

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6. Spezielle Ordnung für den Studiengang B. Sc. Psychologie

Spezielle Ordnung für den Bachelorstudiengang „Psychologie“

des Fachbereichs 06 – Psychologie und Sportwissenschaft – der Justus-Liebig-Universität Gießen

Vom 03.09.2007 Zuletzt geändert durch Beschluss vom 07.02.2018

Diese Ordnung in der Fassung des 15. Änderungsbeschlusses gilt ab dem Wintersemester 2018/2019. Bis dahin gelten die bisherigen Bestimmungen fort.

Bisherige Fassungen:

Fachbereichsrat Senat Präsidium Verkündung Urfassung 03.09.2007 05.09.2007 01.10.2007

1. Änderung 18.12.2007 06.02.2008 10.03.2008 2. Änderung 04.02.2009 18.03.2009 01.04.2009 3. Änderung 10.06.2009 15.07.2009 29.07.2009 4. Änderung 16.12.2009 10.02.2010 14.09.2010 5. Änderung 16.06.2010 07.07.2010 13.07.2010 6. Änderung 01.12.2010 19.01.2011 31.01.2011 7. Änderung 09.02.2011 23.03.2011 29.03.2011 8. Änderung 11.01.2012 08.02.2012 28.02.2012 9. Änderung 28.11.2012 19.12.2012 15.01.2013 18.01.2013

10. Änderung 30.04.2014 07.05.2014 14.05.2014 18.05.2014 11. Änderung 16.07.2014 03.09.2014 09.09.2014 11.09.2014 12. Änderung 03.02.2016 27.04.2016 11.05.2016 22.05.2016 13. Änderung 08.02.2017 22.03.2017 29.03.2017 05.05.2017 14. Änderung 29.11.2017 20.12.2017 09.01.2018 19.01.2018 15. Änderung 07.02.2018 21.03.2018 28.03.2018 09.04.2018

§ 1 (zu § 1 AllB)

Der Bachelor-Studiengang Psychologie führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und umfasst 6 Semester.

§ 2 (zu § 2)

Der Fachbereich 06 „Psychologie und Sportwissenschaft“ der Justus-Liebig-Universität Gießen verleiht nach erfolgreich abgeschlossenem Studium den Grad eines Bachelor of Science.

§ 3 (zu § 5 Abs. 1)

Die Module sind in Anlage 2 beschrieben.

§ 4 (zu § 6 Abs. 1)

Der Bachelor-Studiengang umfasst 22 Module:

– 16 Pflichtmodule,

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– 1 Praktikumsmodul,

– 1 Thesismodul,

– 1 Referenzfachmodul und

– 3 Wahlpflichtmodule (jeweils Teil A und B).

Von den 3 Wahlpflichtmodulen ist jeweils eins aus dem Anwendungs- und eines aus dem Grundlagenbereich zu wählen.

Die Module umfassen zwischen 3 und 12 CP.

§ 4a

Für alle Module wird die Veranstaltungsteilnahme als Prüfungsvorleistung wie folgt geregelt:

(1) In Vorlesungen besteht keine Anwesenheitspflicht.

(2) Für alle anderen Veranstaltungstypen gilt, dass Fehlzeiten im Umfang von bis zu 3 Stunden oder bis zu 2 Sitzungen (für Veranstaltungen mit 2 SWS) möglich sind.

(3) Weitergehende Regelungen zur Teilnahme an der Veranstaltung werden beim ersten Termin einer Veranstaltung festgelegt.

§ 5 (zu § 8 Abs. 3)

Voraussetzung für die Zulassung zu den Modulen BA-PM-16 Bachelorarbeit und BA-WPAM Bachelor-Abschlussmodul (3. Studienjahr) ist der Nachweis aller Module des ersten Studienjahres (PM1-PM 08) als bestanden, sowie von mindestens einem bestandenen Modul aus dem zweiten Studienjahr. Weiterhin muss noch der Nachweis über den ersten Prüfungsversuch von weiteren vier Modulen des zweiten Studienjahres vorgelegt werden.

§ 6 (zu § 9 Abs. 1)

Studierende müssen an einem Berufsfeld- bzw. Tätigkeitsfeld-Praktikum teilnehmen. Näheres regelt die Praktikumsordnung (Anlage 5). Vorschläge für Berufsfeld-Praktika können sowohl von Studierenden als auch von Professorinnen/Professoren in Kooperation mit außeruniversitären Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gemacht werden.

§ 7 (zu § 10 Abs. 1)

(1) Der Prüfungstyp (modulabschließend oder modulbegleitend) ist jeweils in den Modulbeschreibungen (Anlage 2) festgelegt.

(2) Besteht die Modulprüfung aus der Summe von modulbegleitenden Prüfungen und führt das Gesamtergebnis zum Nichtbestehen, ist eine Ausgleichsprüfung erforderlich. Diese findet als Klausur und/oder mündliche Prüfung statt. Für jede nicht bestandene Teilprüfung beträgt die Dauer der Klausur mindestens 45 Minuten, die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt jeweils mindestens 15 Minuten. Die Gesamtnote wird in diesen Fällen aus dem Ergebnis der Ausgleichsprüfung an Stelle der nicht bestandenen Prüfungsteile und aus den bestandenen Teilen gebildet. Ist die Gesamtnote nicht mindestens „Ausreichend/Sufficient“, ist die Modulprüfung nicht bestanden.

(3) Die Verfahren zur Notenbildung (in Prozentanteilen) sind in den Modulbeschreibungen (Anlage 2) festgelegt. Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt gemäß §§ 28, 29 AllB.

§ 8 (zu § 10 Abs. 3)

Prüfungsformen sind mündliche Prüfungen, Klausuren, schriftliche Hausarbeiten, Portfolios, Kolloquien, Seminarvorträge, Moderationen, Posterpräsentationen, Zusammenfassungen fachspezifischer Texte, Testentwicklung und Durchführung oder Versuchs- bzw. Exkursionsberichte. Die Form der Prüfungen ist in den jeweiligen Modulbeschreibungen angegeben (Anlage 2). Sind in der Modulbeschreibung alternative Prüfungsformen genannt, so

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erfolgt die Festlegung der Prüfungsform zu Beginn der Veranstaltung durch die Dozentin/den Dozenten. Bei Ausgleichs- und Wiederholungsprüfung erfolgt die Festlegung mit Bekanntgabe des Prüfungstermins.

§ 9 (zu § 11 Abs. 1 Satz 1)

In Anlage 1 ist ein Studienverlaufsplan beigefügt. Der Bachelor-Studiengang ist in ein Grundstudium (1. und 2. Studienjahr) und ein Vertiefungsstudium (3. Studienjahr) untergliedert.

§ 10 (zu § 13)

Der Studiengang kann nur im Wintersemester begonnen werden.

§ 11 (zu § 20 Abs. 1)

Die Anmeldung des Thesis-Moduls kann frühestens nach Abschluss der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters (nach Studienverlaufsplan) erfolgen. Ausnahmen regelt der Prüfungsausschuss.

§ 12 (zu § 23 Abs. 1 Satz 1 AllB)

(1) Die Meldungen zu den Prüfungen einer Lehrveranstaltung erfolgen automatisch mit der Anmeldung zu diesen Lehrveranstaltungen. Der Rücktritt von einer Modulprüfung ohne Angabe von Gründen muss spätestens am Ende der vierten Vorlesungswoche des Semesters erfolgen, in dem die Prüfung stattfinden soll.

Besteht die Modulveranstaltung aus einer Vorlesung, kann der Rücktritt von diesem Teil der modulbegleitenden Prüfung ohne Angabe von Gründen auch spätestens 10 Tage vor Beginn des Prüfungszeitraums (1 Woche vor Ende der Vorlesungszeit) erfolgen.

Modulabschlussprüfungen können bis 1 Woche vor Ende der Vorlesungszeit angemeldet werden. Für Abmeldungen von einer MAP gilt die 3-Tages-Frist.

(2) Ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen ist von der modulabschließenden Prüfung im Thesismodul nicht möglich. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Rücktritts aus triftigem Grund (§ 23 Abs. 3 AllB).

§ 13 (zu § 25 Abs. 2)

(1) Die Prüfung kann nach Entscheidung des Prüfungsausschusses als Gruppenprüfungen durchgeführt werden.

(2) Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt je Prüfling und Fach mindestens 30, höchstens aber 60 Minuten.

§ 14 (zu § 25 Abs. 5 Satz 2)

Die Dauer einer Klausur beträgt mindestens 45, höchstens aber 360 Minuten.

§ 15 (zu § 26 Abs. 4)

Die Abschlussarbeit (Thesis) und/oder die mündliche Prüfung bzw. das Kolloquium können auch in englischer Sprache durchgeführt werden.

§ 16 (zu § 26 Abs. 5)

Die Thesis wird von dem Prüfungsausschuss ausgegeben. Die Arbeit ist innerhalb von 12 Wochen abzugeben. Das Thema muss so beschaffen sein, dass es innerhalb der gesetzten Frist bearbeitet werden kann.

§ 17 (zu § 29 Abs. 1)

(1) Notenwerte und Rundungsregeln sind § 29 (2) AllB zu entnehmen.

(2) Klausuren können zum Teil oder zur Gänze in Form des Antwort-Wahl-Verfahrens (Multiple Choice) durchgeführt werden.

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§ 18 (zu § 30 Abs. 2 Satz 2)

Der Studiengang ist bestanden, wenn sämtliche im Studienverlaufsplan als verpflichtend vorgesehenen Module bestanden sind.

§ 19 (zu § 31 Abs. 1)

(1) Die Gesamtnote ergibt sich als Summe gewichteter Modulnoten.

(2) Module –im Umfang von max. 15 CP können nach Entscheidung der/des Studierenden aus der Berechnung der Gesamtnote herausgenommen. Die Auswahl ist beschränkt auf die Module des 1. und 2. Studienjahres ausschließlich des Moduls Statistik und des Moduls Experimentelles Praktikum.

(3) Das Modul Wissenschaftliches Arbeiten in der Psychologie und das Berufspraxismodul werden nicht benotet.

§ 20 (zu § 32)

Für jede Studierende/jeden Studierenden wird eine tabellarische Zusammenstellung in deutscher und englischer Sprache angefertigt, die die Modultitel, Datum der Prüfungen, die Noten, die Gesamtnote enthält.

§ 21 (zu § 33 Satz 2)

Die eine modulbegleitende oder modulabschließende Prüfung betreffenden Prüfungsleistungen samt Korrekturen können auf Antrag an die Dozentin/den Dozenten binnen 6 Wochen nach Eintragung der Noten in das Prüfungsverwaltungssystem eingesehen werden.

§ 22 (zu § 34 Abs. 2; 4)

(1) Nicht bestandene modulabschließende Prüfungen müssen zum nächsten angebotenen Termin angetreten werden. Nicht bestandene modulbegleitende Prüfungen müssen im ersten Prüfungsturnus nach dem Nichtbestehen wiederholt werden.

(2) Alle modulabschließenden Prüfungen können zum zweiten Mal wiederholt werden. Das Thesismodul ist davon ausgenommen.

§ 23 (zu § 35 Abs. 3)

Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist.

§ 24 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Diese Ordnung in der Fassung des 15. Änderungsbeschlusses gilt ab dem Wintersemester 2018/2019. Bis dahin gelten die bisherigen Bestimmungen fort.