unfallchirurgisches gutachten - mandelbaum

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e Einrrf - -,langt Jan_ 9ng Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger 1 L -- %uh. DR. ALFRED STEINDL, Msc. Dr. Pochieser Facharzt für Unfallchirurgie und Sporttraumatologie A - 3205 Weinburg, Brüder-Teich-Straße 28a, 1. Stock Tel.: 0664/2709673 www.dr-steindl.com An Landesgericht St. Pölten Schießstattring 6 3100 St. Pölten Weinburg, 17.12.2014 UNFALLCHIRURGISCHES GUTACHTEN Betrifft: TOTH Rosina, geb.: 8.1.1963 Hutweidengasse 21/5/7 1190 Wien Vorfall vom 3.3.2009 Aktenzahl: 35 Hv 38/09a Strafsache gegen CERVENY Helmut wegen § 88 (1 u. 4) 2. Fall (§81 Abs. 1 Z 2) StGB Im gegenständlichen Gutachten soll auftragsgemäß (Auftrag vom 30.10.2014 — eingelangt am 5.11.2014) festgestellt werden: 1. Art der erlittenen Verletzungen von Frau TOTH Rosina 2. Grad der erlittenen Verletzungen 3. Dauer der aus der Verletzung resultierenden Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit vom medizinischen Standpunkt aus. täingoism "72. JAN. 2015 35 Hv 38/09a 1

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Page 1: UNFALLCHIRURGISCHES GUTACHTEN - Mandelbaum

e Einrrf--,langt

Jan_ 9ng Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger 1 L -- %uh. DR. ALFRED STEINDL, Msc.

Dr. Pochieser Facharzt für Unfallchirurgie und Sporttraumatologie A - 3205 Weinburg, Brüder-Teich-Straße 28a, 1. Stock

Tel.: 0664/2709673 www.dr-steindl.com

An Landesgericht St. Pölten Schießstattring 6 3100 St. Pölten

Weinburg, 17.12.2014

UNFALLCHIRURGISCHES GUTACHTEN

Betrifft: TOTH Rosina, geb.: 8.1.1963

Hutweidengasse 21/5/7

1190 Wien

Vorfall vom 3.3.2009

Aktenzahl: 35 Hv 38/09a

Strafsache gegen CERVENY Helmut wegen § 88 (1 u. 4) 2. Fall (§81

Abs. 1 Z 2) StGB

Im gegenständlichen Gutachten soll auftragsgemäß (Auftrag vom

30.10.2014 — eingelangt am 5.11.2014) festgestellt werden:

1. Art der erlittenen Verletzungen von Frau TOTH Rosina

2. Grad der erlittenen Verletzungen

3. Dauer der aus der Verletzung resultierenden

Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit vom

medizinischen Standpunkt aus.

täingoism "72. JAN. 2015

35 Hv 38/09a 1

Page 2: UNFALLCHIRURGISCHES GUTACHTEN - Mandelbaum

Zur Erstellung des Gutachtens wurden herangezogen:

1. Vorliegender Gerichtsakt

2. Behandlungsprotokoll des Landesklinikums Tulln

3. Originalröntgenaufnahmen des Landesklinikums Tulln (übermittelt

in digitaler Form auf CD-Rom)

4. Behandlungsprotokoll der Hals-, Nasen- und Ohrenabteilung des

Donauspitals im Sozialmedizinischen Zentrum Wien

5. Krankengeschichte des Lorenz-Böhler-Krankenhauses

6. Behandlungsbericht des Rehabilitationszentrums Weißer Hof

7. Behandlungsbericht des Rehabilitationszentrums Meidling

8. Eigene Untersuchung vom 17.12.2014 in der Ordination in 3205

Weinburg

GEGENSTÄNDLICHER VORFALL:

(nach eigenen Angaben und Aktenlage)

Am 3.3.2009, gegen 16:00 Uhr in Königstetten beim Heimweg von der

Arbeit als PKW-Lenkerin ( angegurtet, Nackenstützen waren im Oldtimer-

PKW nicht vorhanden) bei einem Zusammenstoß mit einem anderen PKW

verletzt worden. Frau Toth Rosina kann sich noch erinnern, dass sie

versucht hat nach rechts auszuweichen, dann setzt das

Erinnerungsvermögen aus, das Erinnerungsvermögen setzt dann ca. 3 Tage

später im Lorenz-Böhler-Krankenhaus, wo sie dann das Bewusstsein

wieder erlangt hat, wieder ein.

Im Notarztprotokoll wurde festgehalten: „Frontalzusammenstoß mit

zweitem PKW, dann 5 Minuten beschwerdefrei, danach plötzlich

umgefallen. Laut anwesender Diplomkrankenschwester 5 Minuten

bewusstlos gewesen, seither erbricht Patientin permanent, kann sich an

nichts erinnern, Schmerzen Halswirbelsäule."

Als Diagnose wurde vom Notarzt festgehalten:

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Verdacht auf Schädelhirntrauma

Haiswirbelsäulenverletzung.

Laut Behandlungsprotokoll des Lorenz-Böhler-Krankenhauses erfolgte die

Einlieferung mit dem Notarzthubschrauber. Es wurde nach ärztlicher und

Röntgenuntersuchung folgende Diagnosen gestellt:

Gehirnerschütterung

Erschütterung des Gleichgewichtsorganes

Zerrung der Halswirbelsäule

Leichte Prellung des Bauches

Brustkorbprellung.

Weiters wurden als vorbestehende Erkrankungen festgehalten:

Bandscheibenvorwölbung zwischen V. und VI. Halswirbel

Asthma bronchiale Erkrankung

Allergie auf Penicillin und Acetylate

Lupus-Erkrankung.

Im Erstuntersuchungsbefund ist folgender Text festgehalten: „Patientin

wird mit dem Notarzthubschrauber um 18.15 Uhr ins LBK eingeliefert.

Laut Notarzt bestand eine Synkope der Patientin am Unfallort, Patientin

bei der Einlieferung nicht intubiert, nicht beatmet, wirkt grob neurologisch

unauffällig, trägt eine Steck-Krawatte. Pupillen isocor, mittelweit,

reagieren prompt auf Licht. Keine Flüssigkeit aus den Schädelöffnungen.

Die oberen und unteren Extremitäten werden frei bewegt. Äußerlich keine

Verletzungszeichen. Auf Anfrage gibt die Patientin Schmerzen im Bereich

der Halswirbelsäule und am Brustkorb rechtsseitig an. Während des

Schockraumprocedere ist die Patientin hämodynamisch stabil. Der

Unfallhergang ist der Patientin erinnerlich, Patientin erbricht im

Schockraum. Harnstreifentest ist negativ auf Microhämaturie, das

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Abdomen weich, Thorax kompressionsempfindlich. Patientin gibt an

Asthmatikerin zu sein, sowie Allergie auf Penicillin und

Atetylsalicylsäure."

Es wurden dann Diagnoseergänzungen durchgeführt:

Bruch des VII. Halswirbels

Brustbeinprellung rechts.

Am Aufnahmetag wurde im Neuaufnahmedekurs folgender Text

festgehalten: „Die Patientin wird gegen 18.55 Uhr wach, spontan atmend,

in allen Qualitäten orientiert zur Überwachung auf die Intensivstation

aufgenommen. Sie ist mit dem PKW verunfallt und hat sich oben genannte

Verletzungen zugezogen, war am Unfallort dann ca. 5 Minuten bewusstlos,

zusätzlich in der Anamnese Asthma bronchiale und Depressio. Die

Patientin nimmt außerdem Euthyrox. Hierorts jedenfalls ist die Patientin zu

jeder Zeit kardio-, respiratorisch stabil. Die arteriellen Mitteldrücke um

70, die periphere Sättigung bei Raumluft um 95. Sie klagt noch einmalig

über Kopfschmerzen. Es besteht eine Penicillin-Salicylatallergie."

Am 4.3.2009 wurde im neurologischen Befundverlauf festgehalten: „Die

Patientin weiss, dass sie gestern einen Autounfall hatte, sonst nur

bruchstückhafte Erinnerungen, heute klagt sie noch über ausgeprägte

Kopfschmerzen sowie auch sonst Schmerzen am gesamten Körper und

Prellungen. Neurologisch: die Patientin ist wach, allseits orientiert. Im

Bereich der Hirnnerven: pupillo- und Optomotorik unauffällig, die übrigen

Hirnnerven unauffällig. Im Bereich der oberen Extremitäten: die Patientin

trägt eine weiche Schanzkrawatte, Tonus, Trophik, Kraft, Sensibilität

seitengleich, MER seitengleich mittellebhaft auslösbar, im

Armvorhalteversuch keine Absinken, kein Pronieren, FNV zielsicher. Im

Bereich der unteren Extremitäten: Tonus, Trophik, Kraft, Sensibilität

seitengleich, MER seitengleich, Pyramidenbahnzeichen negativ. Diagnose:

35 Hv 38/09a

Page 5: UNFALLCHIRURGISCHES GUTACHTEN - Mandelbaum

Commotio cerebri. Distorsion der Halswirbelsäule. Procedere: Aufgrund

der geschilderten Kopfschmerzen noch Beginn mit einer adäquaten

Schmerztherapie empfohlen, zusätzlich noch MRT der Halswirbelsäule

aufgrund der im CT fraglichen Fraktur von C7. Klinisch neurologisch

diesbezüglich unauffällig."

Im Dekurs von 4.3.2009 wurde festgehalten: „Die Patientin hat heftige

Kopfschmerzen, wogegen sie Dipidolor und Perfalgan erhält. Einmal

gegen Abend erbricht sie auch etwas, sodass sie Navopan bekommt was

ebenfalls gut wirkt. Neurologischer Befund siehe Dr. Hollosi. Es wird ein

MRI durchgeführt, der lediglich eine Sprung im Bereich des 7. Halswirbels

zeigt. Die Patientin trägt eine weiche Schanzkrawatte. Die Patientin gibt

heute einiges zu ihrer Anamnese bekannt. Dazu gehört eine schwere

Tuberculose im «Jugendalter, eine Thyreoititis hashimoto und ein operiertes

Melanom. Wegen der beiden letztgenannten Krankheiten ist sie in

kurzfristigen Abständen im Krankenhaus Lainz in Kontrolle."

Im Transferierungsbericht auf die Normalabteilung am 5.3.2009 wurde

festgehalten: „Patientin verunfallte bei einem PKW-Unfall und war einige

Minuten bewusstlos am Unfallort. Diagnosen: Commotio cerebri, Fraktur

im Bereich C7 Vorderkante. Weiters sei zu erwähnen, dass die Patientin

Asthmatikerin ist uns sie nimmt Berodual und Symbicort schon längere Zeit

zu Hause. Sie kommt am 3.3.2009 auf die Intensivstation wegen Übelkeit,

Brechreiz und Erbrechen. Die Vitalparameter in Ordnung. Die

Kopfschmerzen in den ersten 48 Stunden noch sehr stark, heute noch

vorhanden, aber doch etwas geringer, ein MR von C7 wird angefertigt. Aus

der Anamnese ist noch Thyreoiditis Hashimoto bekannt und eine TB im

Alter von 16 Jahren. Ein Melanom wurde bei ihr operiert, sie ist in

ständiger Betreuung im Krankenhaus Lainz. Zur Zeit ist die Patientin

mobilisiert, hat aber noch etwas Schwindel beim Aufstehen und

Kopfschmerzen, fallweise auch Übelkeit. Die Therapie zuletzt bei ihr:

Euthyrox 75 mg lx, Berodual und Symbicort nimmt sie selber, Pantoloc 40

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mg kann auf oral umgestellt werden. Bei Übelkeit Novapan, zur

Schmerztherapie Tonopan bis 2x1 und Voltaren 100 mg retard 2x, eine

Penicillin und S'ylicylat-Allergie wird von der Patientin auch angegeben."

In den Dekursen wurde festgehalten:

6.3.2009: „Die MR-Abklärung hat ergeben, dass es sich nicht um eine

Fraktur sondern um einen Bewegungsartefakt handelt."

7.3.2009: „ Schanzkrawatte wird ab heute abgenommen, sie soll von der

Physiotherapie isometrische Übungen für die Halswirbelsäule gezeigt

bekommen. Wir beginnen mit einer aktiven muskelstabilisierenden

Therapie von der Halswirbelsäule, Perfalganinfusionen werden abgesetzt,

durch 2x500 mg Parkemed ersetzt. Bei Bedarf zusätzlich Tramaltropfen."

9.3.2009: „Die Patientin gibt subjektiv eine Besserung der Beschwerden

an, allerdings klagt sie noch über starken Schwindel und Schmerzen im

Bereich der Halswirbelsäule. Elektrotherapie soll fortgesetzt werden. Sie

hat jetzt an mehreren Körperstellen umschriebenen Regionen, welche ca. 5

cm im Durchmesser halt en an denen sich ein kleinflächiges Exanthem hat.

Dieses hat sie jetzt selbst mit Thermowatte behandelt. Da ein Lupus

bekannt ist, soll die Patientin bitte heute vom Hautarzt begutachtet werden.

Die Hautefloreszenzen im Ohr sind jetzt trocken, seither hat sie auch nicht

mehr das Gefühl, dass Flüssigkeit aus dem Ohr rinne."

MRI-Befund der Halswirbelsäule: „Bandscheibenvorwölbung C5/C6,

Duralsackeindellung und Kompression des Myelons, vorwiegend median,

kein Markraumödem. Die übrigen Bandscheibenräume soweit erfasst,

unauffällig."

10.3.2009: „Die Patientin klagt über anhaltenden Schwindel sowie

Übelkeit. Sie soll nochmals der Neurologin vorgestellt werden. Die

Patientin klagt vor allem auch über Schmerzen am linken Oberbauch. Dort

ist sie etwas druckempfindlich. Sonst ist das Abdomen weich. Parkemed

soll abgesetzt werden, die Patientin wird stattdessen Aleve nehmen, das ist

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Page 7: UNFALLCHIRURGISCHES GUTACHTEN - Mandelbaum

ein Schmerzmittel das sie sonst gut verträgt. Die Patientin ist starke

Raucherin und benötigt ein Nicorettepflaster."

Im neurologischen Behandlungsverlauf am 10.3.2009 wurde festgehalten:

„Die Patientin gibt an, dass sie sich immer noch sehr schlecht fühlen

würde, sie habe einen permanenten Dauerschwindel, auch nachts wache

sie aufgrund des Schwindels auf der Schwindel sei permanent vorhanden,

es gibt keine Pausen, dauere 24 Stunden, sie habe auch immer noch

Übelkeit und Erbrechen, sie sei jedoch schon aufgestanden und habe auch

geduscht. Sie klagt über ein Druckgefühl im Brustbereich und fühle sich

insgesamt nicht besonders, bei Lagerungswechsel gibt es keine Position,

die Besserung des Schwindels bringt, auch auf Lagewechsel keine

wesentliche Verschlechterung, egal in welcher Lage, da der Schwindel

dauerhaft vorhanden ist. Prämedikation: Euthyrex, Pantoloc, Dipondrin,

Passedan bei Bedarf Naropan bei Übelkeit, Nicorette-Pflaster, nun neu

begonnen mit Naproxen als Schmerztherapie 2x1. Neurologisch: Die

Patientin ist wach, allseits orientiert. Im Bereich der Hirnnerven: die

Patientin gibt an, dass auch jetzt zur Zeit ein Dreckschwindel bestehe,

keinerlei Spontannystagmus nachweisbar, kein Blickrichtungsnystagmus,

kein eindeutiger Nystagmus provozierbar, die übrigen Hirnnerven

unauffällig. Im Bereich der oberen Extremitäten: Tonus, Trophik, Kraft,

Sensibilität seitengleich, MER seitengleich mittellebhaft auslösbar, im

Armvorhalteversuch kein Absinken, kein Pronieren, FNV links spur

unsicher. Im Bereich der unteren Extremitäten: Tonus, Trophik, Kraft,

Sensibilität seitengleich, MER seitengleich, Pyramidenbahnzeichen

negativ, Stand und Gang nicht geprüft. Diagnose: Commotio cerebri.

Distorsion der Halswirbelsäule. Procedere: Beginn mit Betaserc 2x16 mg

täglich, HNO-Kontrolle. Vor Mobilisierung Physiotherapie empfohlen.

Myolastan 50 mg lx1 zur Nacht."

Konsiliararztbefund Hals-, Nasen- und Ohrenärztliche Begutachtung:

„Drehschwindel bei Commotio am 3.3.2009? Status: Ohren beidseits

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Page 8: UNFALLCHIRURGISCHES GUTACHTEN - Mandelbaum

bland. Trommelfelle beidseits zart, taubengrau, kein Hinweis auf

Hämatotympanon. Im linken Gehörgang zeigt sich im

Gehörgangsdachbereich eine kleine Läsion, die mit einem trockenen

Blutkoagel belegt ist. Ansonsten ist kein Hinweis auf Blutung oder akute

oder chronische Entzündung sichtbar. Nase bland. Mund/Rachen: St. p.

TE, sonst bland, Hals palpatorisch unauffällig. Nervus facialis beidseits

intakt. Klinisch gibt die Patientin rechts ein gering reduziertes Gehör an.

Stimmgabelversuch nach Weber: zentral, ansonsten sind die

Stimmgabelversuche mit der C2 und C3-Stimmgabel beide Male rechts

verspätet angegeben aber gehört. Klinisch zeigt sich kein

Spontannystagmus. Provokationsnystagmus wird wegen des

Allgemeinzustandes der Patientin nicht geprüft. Diagnose: Kein Hinweis

auf peripher vestibulären Schwindel. Verdacht auf Commotio

Labyrinthii. Empfehle: Tonaudiogramm und Kontrolle mit Befund. Das

Tonaudiogramm kann in meiner Ordination auf Tel.: 330 3333 gefaxt

werden, während der Ordinationszeit. Ansonsten ist eine Mobilisation der

Patientin empfohlen."

Am 11.3.2009 wurde folgender Dekurs festgehalten: „Heute Abdomen-

Ultraschall, neurologisch Commotio und Distorsio an der Halswirbelsäule.

Beginn mit Betaserc 2x16 mg, Myolastan 50 mg lx1 in der Nacht. Die

Oberbauchbeschwerden dürften jedoch nicht unfallkausaler Natur sein."

Im psychologischen Konsiliarbefund am 12.3.2009 wurde festgehalten:

„Psychologische Begutachtung: Fragestellung: Psychischer Status,

Therapie: Multiple Belastbarkeit durch Vorerkrankungen (Lupus,

Hautkrebs, Auto-Immunerkrankung, etc.) und „schwere Biographie".

„Zweifel" an Diagnosen führen zu Verunsicherung. Schwindel und

Übelkeit verunsichern zusätzlich. Gefühl der „Ablehnung" durch Personal

kann widerlegt werden. Gegen Gesprächsende deutliche

Stimmungsverbesserung und leicht erhöhter Optimismus. Oberarzt Dr.

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Skala wird als Vertrauensperson genannt = Ärztin des Vertrauens. Gute

Stabilisierung, höhere Compliance erreicht. Kontrolle am 16.3.2009."

Folgende Dekurse wurden festgehalten:

13.3.2009: „Die Patientin hat heute erstmals nicht erbrochen, die Therapie

mit Zofran läuft weiter. Ich hatte gestern noch ein Telefonat mit Dr.

Laytha, Facharzt für HNO. Dieser hat bestätigt, dass bei einer Commotio

des Labyrinthes, es drei bis vier Wochen zu Erbrechen und Übelkeit

kommen kann. Heute Kontaktaufnahme mit einer HNO-Abteilung."

Psychologische Begutachtung am 14.3.2009: „Fragestellung:

Psychologischer Status. Diagnose: ohne pathologischen Befund, multiple

Belastungen durch Life-Events, problematische Persönlichkeitsentwicklung

mit leichten paranoiden Zügen. Ohne pathologischen Befund, deutliche

Verbesserung der Stimmungslage, höhere Zufriedenheit mit Pflege und

ärztlicher Beratung. Sorge wegen Therapie nach Entlassung (möchte

Weißen Hof), merkbare Reduktion der Symptome berichtet, innere Unruhe

geringer, allgemeine Ängstlichkeiten ebenso, Compliance besser aber

weiterhin Zweifel an Diagnose und gedrückte Affektlage. Kontrolle am

16.3.2009."

Dekurs am 15.3.2009: „ Gestern ist es der Patientin wieder ein bisschen

schlechter gegangen. Sie hat auch gestern wieder erbrochen. Derzeit erhält

sie die Infusionstherapie. Diese wird fortgesetzt."

Psychologische Begutachtung am 16.3.2009: „Fragestellung: Kontrolle.

Diagnose: Akute Belastung vor allem durch letzte Nacht (wurde von

anderen Patientin „attackiert"), diese Krisenhaftigkeit von Ärzten „ nicht

ernst genommen". Dadurch auf physischer Zustand schlechter, Verlegung

ins SMZ-Ost organisiert. Morgen „Abschlussgespräch" mit OA Dr. Skala.

Gegen Gesprächsende Entlastung und Stabilisierung merkbar, Probleme

können rationalisiert werden, Frust reduziert werden."

Dekurs am 17.3.2009: „Patientin klagt über anhaltende Schmerzen von

Seiten der Halswirbelsäule. Heute soll ein Gespräch mit den Angehörigen

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der Patientin erfolgen. Zusätzlich neuerliche Kontaktaufnahme mit den

HNO-Ärzten des SMZ-Ost. Patientin klagt weiter über anhaltende

Bauchschmerzen, das Abdomen ist weich. Eine Ultraschalluntersuchung

sowie eine Laboruntersuchung wurde bereits durchgeführt und hat keine

Auffälligkeiten gezeigt. Patientin hat heute nicht mehr erbrochen, für heute

nochmals Rücksprache mit der HNO-Abteilung der Barmherzigen Brüder."

Psychologische Begutachtung am 17.3.2009: „Fragestellung:

Psychologischer Status/Vermittlungsgespräch OA Dr. Skala/Fr. Toth.

Diagnose: Patientin wurde von OA Dr. Skala umfassend über bisherige

Diagnosen, Therapieschritte und deren Begründung/Notwendigkeit

aufgeklärt. Nach Darstellungen von Frau Toth und deren Lebensgefährten

kann ein Abschluss gefunden und Missverständnisse erkannt werden.

Patientin möchte sogar auf der 3. Station bleiben „weil sie OA Dr. Skala

vertraut". Es wird aber akzeptiert, die Anordnung von OA Dr. Graff

(Verlegung auf die 4./6. Abteilung) zu folgen (nach Abklärung im SMZ-

Ost). Patientin ist damit zufrieden und einverstanden."

Am 17.3.2009 erfolgte eine Verlegung an die Hals-, Nasen- und

Ohrenabteilung; des Sozialmedizinischen Zentrums Ost.

Laut Arztbrief ist im Verlauf festgehalten: „Die Aufnahme erfolgte als

Übernahme aus dem Lorenz-Böhler-Krankenhaus bei anhaltender

Vertigosymptomatik und Erbrechen. Während des Aufenthaltes klagte die

Patientin rezidivierend über Drehschwindel, Brechreiz und Erbrechen und

Unsicherheitsgefühl beim Gehen. Diagnostisch wurde keinerlei Hinweis

für einen otogen bedingten Schwindel gefunden. Der Schwindel ist bei St.

p. Verkehrsunfall mit Halswirbelsäulen-Trauma am ehesten als cervikal

bedingt einzuschätzen. Eine weitere orthopädische und physikalische

Betreuung wurde der Patientin empfohlen."

Stationärer Aufenthalt von 17.3. bis 27.3.2009.

Es erfolgte dann eine Rehabilitationsbehandlung von 22.4. bis 30.7.2009,

die Aufnahmediagnosen lauteten:

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Zerrung der Halswirbelsäule

Gehirnerschütterung

Brustkorbprellung

Bauchprellung.

Die Entlassungsdiagnosen lauteten:

Zerrung der Halswirbelsäule (geheilt)

Fragliche Prellung des Gleichgewichtsorganes

Geheilte Gehirnerschütterung

Geheilte Brustkorbprellung

Geheilte Bauchprellung.

Neuerlich RZ Bad Tobelbad von 9.2. bis 29.3.2010 und dort erfolgte eine

Direktüberstellung in das Rehabilitationszentrum Meidling und dort wieder

stationär von 29.3. - 12.5.2010.

In der Zusammenfassung des Arztbriefes des Rehabilitationszentrum

Meidling ist folgender Text festgehalten: „ Während des hierortigen

Aufenthaltes wurde die Versicherte einer eingehenden Durchuntersuchung

unterzogen und in ein umfassendes Wiederherstellungsprogramm

eingeteilt. Unter anderem war sie in der Physiotherapie und der

Ergotherapie eingeteilt. Auf der psychologischen Station wurde ein

kognitives Training unternommen, des Weiteren wurde mit einer

Psychotherapie begonnen. Auch die Kreativgruppe besuchte sie. Sie nahm

an den einzelnen Therapien teil und imponierte dabei sehr bemüht, eine

Verbesserung der subjektiven Beschwerden wurde aber nicht erreicht.

Bekanntlich handelt es sich um einen Arbeitsunfall (Autounfall).

Versicherte zog sich dabei eine Contusio capitis zu. Das Unfallgeschehen

wird voll erinnert. Eine kurze Synkope am Unfallsort war berichtet worden.

Im Rahmen des aktuellen Aufenthaltes konnten keine unfallbedingten

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Page 12: UNFALLCHIRURGISCHES GUTACHTEN - Mandelbaum

Folgen festgestellt werden. Psychologischerseits findet sich eine:

Fixierung auf subjektive Beschwerden mit einer Neigung zu psychogenen

Mechanismen und dissoziativ-vegetativer Symptomatik. Anzeichen von

erhöhter Angstbereitschaft und erschwerter Affektverarbeitung.

Organizitätshinweise sind nicht abzugrenzen. Die Unfallsfolgen auf HNO-

fachärztlichen und unfallchirurgischem Gebiet wurden bereits von den

entsprechenden Disziplinen bewertet. Bezüglich der Aktivitäten des

täglichen Lebens war die Patientin auf der Station mit dem Rollstuhl

unterwegs und war selbständig. Nach Abschluss der

Wiederherstellungsbehandlung wurde die Versicherte nach Hause

entlassen. Sie lebt bekanntlich bei einer Familie, von der sie betreut wird.

Die Fortführung der hierorts begonnenen Psychotherapie wird

empfohlen."

Über den Hausarzt erfolgte eine Einweisung an die neurologische

Abteilung des Landesklinikum Tulln, dort stationär von 11.4. bis

26.4.2013: als Diagnosen wurden festgehalten:

Somatoformes Schmerzsyndrom

Kopfschmerz bei Medikamentenübergebrauch

Posttraumatische Belastungsstörung

Hypertensive Blutdruckregulation

chronische Vertigosymptomatik

Gesichtsfeldeinengung

Hashimoto Thyreoiditis

Lupus

Asthma bronchiale

Zustand nach Zerrung der Halswirbelsäule

Gehirnerschütterung

Nebendiagnosen.

35 Hv 38/09a 12

Page 13: UNFALLCHIRURGISCHES GUTACHTEN - Mandelbaum

In der Zusammenfassung wurde folgender Befund festgehalten:

„Gesichtsfeldausfall temporal beidseits und oberer Gesichtsfeldrand,

Hypästhesie, Hypothermie und Algesie ganze linke obere Extremität;

Hypästhesie und Normothermie linker Hermithorax; ventral Hypästhesie;

und linke untere Extremität: Kraftdefizit Kraft proximal linke untere

Extremität bis auf Zehenbewegung; Heben und Senken in Ordnung;

Kraftdefizit proximal linke obere Extremität mit Ausnahme Finger und

Handbewegungen; Stand und Gang frei nicht möglich. "

In der Epikrise wurde folgender Text festgehalten: „ Wie oben beschrieben,

wurde Frau Toth zur Abklärung und Therapieanpassung des chronischen

Schmerzsyndroms, der Schwindelsymptomatik und rezidivierenden

Synkopen (differenzialdiagnostisch atonische Anfälle) aufgenommen.

Diesbezüglich wurde eine Bildgebung mittels Ml?T des Schädels und

Halswirbelsäule veranlasst, ein kleiner breitbasiger medianer

Bandscheibenprolaps auf Höhe C3/C4 sowie eine geringgradige

Bandscheibenprotrusion auf Höhe C5/C6 kamen zur Darstellung. ART des

Schädels war unauffällig. Des Weiteren wurde zur Abklärung der

Vertigosymptomatik die Patientin dem hierorts Facharzt für HNO zur

Begutachtung vorgestellt, es fand sich kein sicherer Hinweis auf peripher

vestibuläre Läsion. Frau Toth erhielt diesbezüglich ein

Biofeedbacktraining, worunter eine Besserung der Symptomatik

verzeichnet werden konnte. Zur Abklärung der Synkopen,

differentialdiagnostisch atonische Anfälle, wurde am 12.4.2013 hierorts

eine EEG-Untersuchung mit Kipptisch durchgeführt, das Ergebnis war

unauffällig. Als Nebenbefund wurden hypertone Blutdruckwerte registriert,

diese wurden mittels 24 Stunden-Blutdruckmessung genauer dokumentiert.

Aufgrund der derzeitig vordergründigen Vertigosymptomatik der Patientin

wird von einer antihypertensiven medikamentösen Einstellung momentan

Abstand genommen — regelmäßige Kontrolle und Therapieeinstellung sind

35 Hv 38/09a 13

Page 14: UNFALLCHIRURGISCHES GUTACHTEN - Mandelbaum

durch den niedergelassenen Hausarzt oder Facharzt für Innere Medizin

vorzunehmen. Die Patientin klagte interkurrent über Gesichtsfeldausfälle,

deshalb wurde sie ophtalmologisch begutachtet. Eine Visusminderung

(vorbekannt) bei regelrechtem Augendruck wurde diagnostiziert, die

Gesichtsfelduntersuchung ergab einen zentralen Rest auf 10° beidseits, im

Fundusbefund konnte eine altersentsprechend unauffällige Papille

beidseits und normale Maculae beidseits dokumentiert werden. Es fand

sich kein Hinweis auf Doppelbilder, weitere regelmäßige Kontrollen beim

betreuenden niedergelassenen Augenarzt Dr. Gunst werden empfohlen und

von Frau Toth wie bisher wahrgenommen. Das von der Patientin

angegebene chronische Schmerzsyndrom (Cephalea) wurde vorerst mittels

Bildgebung im Schädel-CT und MRT abgeklärt (beide Befunde

unauffällig). Des Weiteren wurde die bereits etablierte Dauertherapie der

Patient umgestellt bzw. die analgetische Therapie mit Seractil und

Piroxicam abgesetzt (aufgrund einer hierdurch möglicherweise

bestehenden analgetikainduzierten Komponente), die Therapie mit Sirdalud

gering gesteigert. Naproxen wurde wegen subjektiv empfundener

Wirksamkeit belassen. Bei Verdacht auf posttraumatischer

Belastungsstörung wurde Frau Toth im Rahmen des stationären

Aufenthaltes auch von unserem Konsiliararzt für Psychiatrie betreut: die

Diagnose einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung und leicht

rezidivierende Depression wurde gestellt. Eine duale antidepressive

Therapie mit Saroten und Ixel wurde etabliert. Die bereits voretablierte

Therapie mit Seroquel wurde gesteigert auf Seroquel 100 mg lxtäglich

(weitere Dosissteigerung ab 1.5.2013 auf Seroquel XR 200 mg 0-0-1 wird

empfohlen). Mit Einverständnis der Patientin wurde eine Anmeldung zur

hierortigen Psychotherapie besprochen und geplant. Im Rahmen des

stationären Aufenthaltes erhielt die Patientin auch regelmäßige

Physiotherapien und physikalisch medizinische Massnahmen, die auch zu

einer Besserung der Schmerzsymptomatik geführt haben. Eine weitere

35 Hv 38/09a 14

Page 15: UNFALLCHIRURGISCHES GUTACHTEN - Mandelbaum

Betreuung in unserer Schmerzambulanz wurde mit der Patientin

vereinbart, ein Termin für Donnerstag, den 16.5.2013 festgelegt. Im

Rahmen des stationären Aufenthaltes wurde Frau Toth auch

sozialarbeiterisch betreut, ein Antrag auf Pflegegeld und Rehabilitation im

Kurzentrum Bad Pirawarth wurden auf Wunsch der Patientin gestellt. Frau

Toth Rosina konnte am 26.4.2013 in gebessertem und stabilen

Allgemeinzustand aus der stationären Pflege entlassen werden."

Es erfolgten dann noch stationäre Aufenthalte in der Rehaklinik Bad

Pirawarth von 2.7. - 30.7.2013 und von 29.10. - 26.11.2014. Ambulante

Schmerzbehandlung im Landesklinikum Tulln erfolgte von 16.5. bis

10.4.2014 sowie von 5.5. bis 28.10.2014.

Seit 15.1.2010 weren laut Arztbericht monatlich manuell — osteopathische

Behandlungstermine wahrgenommen bei Prim. Dr. Andreas Kaizn in Wien

— Facharzt für physikalische Medizin.

Frau Toth Rosina war zum Vorfallszeitpunkt als Versicherungsangestellte

bei der Firma Wüstenrot als KFZ-Sachbearbeiterin tätig.

Sie war rund 1 Jahr in Krankenstand und ist seither in

Berufsunfähigkeitspension.

Sie bezieht derzeit ein Pflegegeld der Pflegestufe 2.

Vorerkrankun2en oder Vorverletzun2en: (eigene Angaben)

Appendektomie im Kleinkindesalter

Im 9. Lebensjahr Tonsillektomie

Im 15. Lebensjahr Tuberkulose

Messerstichverletzung im Bauchbereich im 18. Lebensjahr

1978 Knöchelbruchoperation

Mehrfache Melanomentfernungen mit anschließender Chemotherapie 2003

2006 Zwerchfellbruchoperation

Seit 1999 Lupuserkrankung

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AKTUELLE BESCHWERDEN (subjektive Angaben):

„Ich habe dauerhaft Kopfschmerzen, leide unter dauerndem

Drehschwindel und dadurch muss ich immer wieder brechen, weil ich

immer wieder schwindelig bin. Auch auf der Herfahrt habe ich jetzt in der

Rettung mehrfach erbrechen müssen (15 mal), weil ich immer schwindelig

bin seit dem Unfall."

AKTUELLER BEFUND:

51-jährige Frau, 156 cm groß, 78 kg schwer, guter Allgemein- und

normaler Ernährungszustand. Wird mit der Rettung zur Untersuchung

gebracht, kommt im Rollstuhl sitzend.

Gibt auf die gestellten Fragen klare und gerichtete Antworten, ist örtlich,

zeitlich sowie zur Person voll orientiert.

Kopf:

Trägt eine getönte optische Brille, trägt sie deshalb, weil sie

lichtempfindlich ist. Äußerlich am Kopf keine mit dem Vorfall in

Zusammenhang stehenden Narben sichtbar, das Gesichts- und

Schädelskelett ist stabil, die Hirnnervenaustrittspunkte sind nicht

druckschmerzhaft, bei der Exploration kommt es aber sofort wieder zu

einem Brechreiz. Grobe Seh- und Hörprüfung unauffällig, Pupillen sind

seitengleich mittelweit, auf Licht und konsensuell prompt reagierend,

Augapfelbeweglichkeit ist seitengleich, kein Ruhenystagmus.

Halswirbelsäule:

Sie trägt eine weiche Schanzkrawatte, nach Abnahme der weichen

Schanzkrawatte ist die Halswirbelsäule äußerlich unauffällig, auch beim

Druck auf die Dornfortsätze kommt es sofort wieder zu einem Brechreiz.

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Brustkorb:

Äußerlich unauffällig, keine mit dem Vorfall in Zusammenhang stehende

Narben, der Brustkorb stabil, kein wesentlicher Kompressionsschmerz, die

Atmung ist frei.

Bauch:

An der Bauchdecke zeigt sich eine schräg verlaufende Narbe nach

Stichverletzung und Gallenblasenentfernung und Narben auch am linken

Oberbauch nach Drainagen, die Bauchdecke ist weich und eindrückbar.

Darmgeräusche lebhaft.

Röntgen:

Originalröntgenaufnahmen Unfallkrankenhaus Lorenz-Böhler:

3.3.2009:

Computertomog,rafie Schädel (5 Filme): kein Hinweis für eine frische

traumatische Knochenverletzung, keine intrakranielle Blutung oder

Raumforderung, keine Hirnschwellung.

CT Brustkorb und Bauch (8 Filme): keine Parenchymverletzungen im

Brustkorb oder Abdomen, keine knöchernen Verletzungen nachweisbar.

CT Hals-, Brust-, und Lendenwirbelsäule: (12 Filme): keine frische

traumatische Knochenverletzung, Bewegungsartefakt in Höhe des 7.

Halswirbels, leichte spondylotische Randzackenbildung in der gesamten

Brust- und oberen Lendenwirbelsäule.

12.3.2009:

Lungenröntgen: kein Hinweis für eine frische traumatische

Knochenverletzung, kein Lungenkollaps, kein Rippenfellerguss bei

eingeschränkter Beurteilbarkeit auf Grund Überstrahlung der Aufnahme

17.3.2009:

Lungenröntgen: kein Hinweis für eine frische traumatische

Knochenverletzung, kein Lungenkollaps, kein Rippenfellerguss,

Lungenfelder seitengleich gut belüftet.

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BEURTEILUNG

1: Frau TOTH Rosina erlitt beim gegenständlichen Vorfall vom 3.3.2009

folgende Verletzungen:

Schädelprellung mit fraglicher Gehirnerschütterung

Zerrung der Halswirbelsäule

Leichte Bauchprellung

Brustkorbprellung

Eine primär in den Behandlungsunterlagen möglicherweise eingetretene

Erschütterung des Gleichgewichtsorganes konnte bei den in der weiteren

Folge durchgeführten ausgedehnten Untersuchungen nicht objektiviert

werden. Auch eine allfällig aufgetretene posttraumatische

Belastungsstörung konnte bei keiner Untersuchung bestätigt werden. Diese

Fragestellungen sind allenfalls durch neurologisch-psychiatrische Facharzt-

Gutachten und Hals-Nasen-Ohren-Facharzt-Gutachten zu beurteilen

(erstere liegen im Gerichtsakt bereits auf und verneinen eine unfallkausale

Verletzung des Gleichgewichtsorganes oder eine posttraumatische

Belastungsstörung — aus Sicht des zeichnenden Sachverständigen ist daher

eine neuerliche Gutachtenserstellung aus den angesprochenen Fachgebieten

nicht erforderlich da keine Änderung der gutachterlichen

Schlussfolgerungen zu erwarten ist).

2: Der Grad der erlittenen Verletzungen leicht.

3: Die Dauer der aus der Verletzung resultierenden

Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit vom medizinischen

Standpunkt aus beträgt mehr als 14 Tage und weniger als 24 Tage.

Dr. Alf d eindl, Msc.

Weinburg, 17.12.2014

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