vernetzt + versorgt - pnhl.depnhl.de/wp-content/uploads/2014/02/netz_magazin_618.pdf · netzinterne...

17
vernetzt + versorgt Gesundheitsregion Lauenburg Recht: Das neue Datenschutzrecht ab dem 25.5.2018 Projekte des Netzes: Televisiten mit elVi ® Netzmehrwert: Unterstützung beim Datenschutz Mobile Kommunikation im Netz Die App-zum-Doc von mediQuu Nr. 6/Juni 2018

Upload: vuongduong

Post on 17-Sep-2018

215 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

vernetzt + versorgtGesundheitsregionLauenburg

Recht: Das neue Datenschutzrecht ab dem 25.5.2018Projekte des Netzes: Televisiten mit elVi®

Netzmehrwert: Unterstützung beim Datenschutz

Mobile Kommunikation im Netz

Die App-zum-Doc von mediQuuN

r. 6/

Jun

i 201

8

vernetzt + versorgt

3

Liebe Netzmitglieder, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und liebe Freunde des Praxisnetzes Herzogtum Lauenburg,

bereits seit vier Jahren begleite ich nun schon das Praxisnetz Herzogtum Lauenburg in der Geschäftsstelle. Ich freue mich ganz persönlich über die tolle Arbeit die wir alle leisten und die qualitativ hochwertige Entwicklung, die wir in den letzten Jahren in unserer Versorgungsregion erreicht haben. Zum insgesamt siebten Mal können Sie in unserem aktuellen Mitglieder-magazin wieder einiges über diese Entwicklung und über gegenwärtige Themen lesen, seien Sie gespannt!

Wie wir bereits in der Dezemberausgabe berichtet hatten, stellen wir die netzinterne Mitgliederverwaltung und -kommunikation auf das neue, speziell für Arztnetze entwickelte Netzverwaltungssystem „mediQuu“ um. Gekoppelt mit der „App-zum-Doc“ können Sie ab sofort alle netzrelevanten Informationen und Dokumente über Ihr Smartphone abrufen. Mit „mediQuu“ erleichtern wir nicht nur uns in der Geschäftsstelle die tägliche Arbeit, Ihnen als Mitglieder des Netzes stehen darüber alle Netzthemen gebündelt und jederzeit abrufbar zur Verfügung. Ab Seite 16 erfahren Sie mehr!

Ein für Sie aktuell sehr wichtiges Thema stellt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung dar, welche seit dem 25. Mai in Kraft getreten ist. Auf unserer Fortbildungsveranstaltung Anfang Mai haben wir gemeinsam mit einer Medizinrechtlerin aus Hamburg mehr Licht ins Dunkel gebracht. Alle für Sie als Praxisinhaber wichtigen Aspekte zu dieser Neuregelung haben wir in den Rubriken „Veranstaltungen“, „Recht“ und „Netzmehrwert“ noch einmal zusammengestellt.

Gerade in ländlichen Regionen wie der unseren, spielt das Thema Telemedizin eine immer größere Rolle. In dieser Ausgabe möchten wir Sie über unser im Mai gestartetes Projekt zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen mittels „elVi® (elektronische Visite)“ informieren. Dieses Projekt startet im Rahmen eines mit der AOK NordWest und der KVSH geschlossenen Selektivvertrages nach § 140a SGB V. Nach einer Pilotphase mit einer Handvoll Praxen und Einrichtungen, soll die elektronische Visite dann perspektivisch auf das gesamte Kreisgebiet erweitert werden.

Ich wünsche Ihnen nun viel Spaß bei der Lektüre der siebten Ausgabe von „vernetzt + versorgt“!Weiterhin stehen meine Kollegen und ich Ihnen jederzeit für Fragen, Lob und Tadel und natürlich auch für Ideen und Anregungen zur Netzarbeit in der Geschäftsstelle zur Verfügung!

Herzlichst Ihre

Christina MöllmannPNHL Projektleitung

Editorial2 inhalt

Inhalt

3 Editorial

Aktuelles aus der Geschäftsstelle

4 PNHLalsSponsorbeiImpfwette20175 WissenstransfernachFernost6 NeuimPraxisnetzteam– MagdalenaBehrends6 NeueKooperationfürmedizinische Geräteundmedizintechnische Leistungen:Klindwort-Medical

Projekte des Netzes

8 StartschussfürersteTelevisiten mitelVi®imPNHL9 Impressum

Kollegialer Dialog

12 DieLaborreform2018

Netzwerken in der Region

15 LandFrauenmachensichstark

Titelthema

16 mediQuu:MobileKommunikation imNetz

Veranstaltungen20 ImDschungelderneuen EU-Datenschutzgrundverordnung21 UmgangmitderPrivatliquidation22 Ausblick:UnsereImpffortbildungen in201823 Veranstaltungskalender2018

Recht

24 „AllesneumachtderMai?“ DasneueDatenschutzrechtab dem25.5.2018

Versicherungen & Finanzen

26 BetrieblicheAltersvorsorgeauch inPraxenfinanzierbar

Steuern

28 Beschäftigungsverbotewegen Schwangerschaft

Netzmehrwert

30 UnterstützungbeimDatenschutz inderPraxis

Abb. links: Blick auf das gotische Rathaus in der Möllner Altstadt. In den alten Gemäuern befindet sich heute ein Museum für

Stadtgeschichte, das zusammen mit dem Till-Eulenspiegel-Museum in Mölln betrieben wird.

vernetzt + versorgt vernetzt + versorgt

54 aktuEllEs aus dEr GEschäftsstEllE aktuEllEs aus dEr GEschäftsstEllE

PNHL als Sponsor bei Impfwette 2017:

43 Geldspritzen für die Klassenkassen Wissenstransfer nach Fernost

Neue HerausforderungenNach der Begrüßung im Ministerium für Wirtschaft in Kiel waren für die zehnköpfige Delegation in den folgenden Tagen Besuche von Projekten, Firmen und Einrichtungen organisiert. So führte es die Chinesen am 19. April nach Mölln, um beim Praxisnetz Herzogtum Lauenburg (PNHL) einige Eindrücke zum Thema Altenpflege in Deutschland zu erhalten. „In China soll aktuell das Pflegenetz aufgebaut werden, da stehen wir noch ziemlich am Anfang – es gibt viele neue Herausforderungen, die es zu lösen gilt“, erklärt der ebenfalls anwesende Dolmetscher Xiuyong Lin.

Was ist das PNHL?PNHL-Vorstand Dr. Ulrich Berghof und Geschäftsführer Markus Knöfler begrüßten die chinesische Delegation im Konferenz-raum beim Lebenshilfewerk Mölln-Hagenow (LHW). Nachdem zunächst der Wissensdurst der Gäste bezüglich der Arbeit des LHW außerplanmäßig befriedigt wurde, begann Markus Knöfler mit einer Vorstellung der ländlichen Versorgungsre-gion Herzogtum Lauenburg sowie des Praxisnetzes, seiner Strukturen und Projekte. Von besonderem Interesse waren für die Chinesen nicht nur die Zielsetzung des Netzes, die Vorteile für die Mitglieder, die Projekte Medikationscheck und Wund-versorgung. Bei fast allen Themen gab es auch immer wieder Fragen zur Finanzierung.

Videochat ins PflegeheimDas Thema „Wunderversorgung“ konnte Dr. Ulrich Berghof zur Überleitung nutzen. Zu guter Letzt wurde das Projekt „elektronische Visite (elVi®)“, ein Videochat zwischen Arzt und Heimbewohner beziehungsweise Wundexpertin, vorgestellt. Die chinesischen Gäste erlebten Dr. Berghof live bei der Visite einer Patientin in einem Altenpflegeheim in Poggensee bei Nusse. Normalerweise würde ein klassischer Hausbesuch von Mölln aus eine reine Fahrtzeit für Hin- und Rückweg von rund 30 Minuten bedeuten. Dank des Videochats erreiche man eine

„Wichtig ist auch das Engagement der Lehrer“, hob Dr. Roland Preuss, Mitglied des Kreisausschusses der Ärztekammer, in seiner Begrüßung der Nordkreis-Sieger hervor. Ziel der „Wette“ sei es den Impfschutz zu verbessern. „Impfen macht Sinn“, erklärte Preuss den Schülern in einfachen Beispielen die Hintergründe. So seien beispielsweise die Pocken, gegen die es sonst kein Medikament gibt, nur durch weltweites Impfen ausgerottet worden. Er kritisierte auch die Impfgegner mit deutlichen Worten, deren Argumente seien statistisch nicht zu halten.

Die Impfwette ist eine Initiative des Kreisausschusses der Ärzte-kammer und des Gesundheitsamts des Kreises Herzogtum Lauenburg. Möglich wird diese Aktion jedoch nur mit Hilfe von Sponsoren. Im letzten Jahr beteiligten sich als Preisstifter das Praxisnetz Herzogtum Lauenburg, der Rotary Club Herzogtum Lauenburg-Mölln, der Rotary Club Ratzeburg-Alte Salzstraße, der Lions Club Herzogtum Lauenburg, die Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg sowie der Kiwanis-Club Ratzeburg. Begonnen hatte das Projekt im Jahr 2014, allerdings noch nicht kreisweit sondern nur an den Möllner und Ratzeburger Schu-len. Der Erfolg der ersten Impfwette animierte die Initiatoren jedoch, die Aktion auf den gesamten Kreis auszuweiten.

erhebliche Zeitersparnis, wie Berghof den Gästen verdeutlich-te. Berghof: „Das ist ein großer Vorteil, gerade weil wir hier nicht so viele Ärzte haben.“

Vor Ort in Poggensee agierte Wundexpertin Angelika Wieland quasi als verlängerter Arm des Möllner Allgemeinmediziners. „Riecht die Wunde?“, „Gibt es weitere Beachtungen?“, „Wie ist die Entwicklung der Wunde?“, so die Fragen Berghofs an Wieland beim Verbandswechsel einer offenen Wunde. „Ich würde ein anderes Pflaster wählen“, lautet die Empfehlung der Wundexpertin, der Dr. Berghof folgte.

Nach einer abschließenden Fragerunde endete der für beide Seiten interessante Austausch.

seit 2014 sammeln jährlich schülerinnen und schüler unseres kreisgebietes möglichst viele impfausweise in ihren klassen ein. Bei den diesjährigen Preisverleihungen im nord- und südkreis konnten sich die Gewinner über Gesamtgeldpreise in höhe von 8.200 Euro freuen.

im rahmen der regionalpartnerschaft zwischen Zhejiang (china) und schleswig-holstein organisier-te die Wirtschaftsförderung und technologietransfer schleswig-holstein Gmbh im april auf Wunsch des Wirtschaftsministeriums eine einwöchige „study tour“ für eine chinesische delegation. der orga-nisator auf chinesischer seite war dieses Jahr das Minis terium für Gesundheit der Provinz Zhejiang.

„Dieses Projekt ist in besonderer Weise geeignet, ein Bewusstsein der Eigenverantwortung zu schaffen“, lobte Kreispräsident Meinhard Füllner, der sich manchmal über die Sorglosigkeit seiner Mitmenschen in einer immer globaler und mobiler werdenden Welt wunderte. „Die Lehrer haben hier eine Schlüsselfunktion“, lautete Füllners Appel an die Schulen, das Gesundheitsbewusstsein der Schüler weiter zu fördern.

Und so funktioniert die Impfwette: Klassen, die es schaffen, in einem vorher festgelegten Zeit-raum möglichst viele Impfausweise ihrer Klasse zusammen zutragen, haben die Chance auf einen Geldpreis für ihre Klassenkasse. Der mögliche Gewinn richtet sich dabei nach der Zahl der vorge-legten Impfpässe. Klassen, in den mehr als 80 Pro-zent der Impfausweise vorgelegt wurden, erhiel-ten 200 Euro, bei Vorlage von mehr als 90 Prozent gewann die Klasse 250 Euro und bei 100 Prozent 400 Euro. In diesem Jahr wurden insgesamt 43 der 73 teilnehmenden Klassen prämiert.

Sponsoren,

Initiatoren und

die prämierten

Schüler im

Nordkreis.

Die chinesische Delegation zeigte großes Interesse an den Versorgungs-

modellen, der Arbeit und der Finanzierung des PNHL.

vernetzt + versorgt vernetzt + versorgt

6 7aktuEllEs aus dEr GEschäftsstEllEaktuEllEs aus dEr GEschäftsstEllE

Neu im Praxisnetzteam –Magdalena Behrends

Seit Anfang Februar 2018 unterstützt uns Frau Behrends für sechs Monate im Rahmen eines Praxissemesters in unserer Geschäftsstelle.

Nach ihrer Ausbildung zur tiermedizinischen Fachange-stellten und anschließender einjähriger Vertriebstätigkeit zog es Frau Behrends 2015 nach Wolfsburg an die Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, um dort im Rahmen des Studiums „Management im Gesundheits-wesen“ Einblicke in unterschiedliche Bereiche unseres Gesundheitssystems zu erhalten. Die Schwerpunkte ihres Studiums legte sie ab dem 4. Semester auf die Pharmazeu-tische Industrie und den Arzneimittelhandel.

Aktuell befindet sich Frau Behrends in ihrem Praxissemester, das sie im Anschluss mit der Erstellung ihrer Bachelorarbeit abschließen wird. In diesem Zusammenhang wird sie sich im Rahmen unseres Netzprojektes mit der Implementie-rung der elektronischen Visite (elVi®) in Pflegeeinrichtungen ländlicher Regionen befassen. Sie wird dabei analysieren, welche Chancen und Umsetzungshürden bestehen, um geeignete Handlungsoptionen ableiten zu können.

Darüber hinaus unterstützt uns Frau Behrends in folgenden Bereichen:➔ Organisation und Teilnahme bei Fortbildungsveran - staltungen für Ärzte und medizinisches Fachpersonal➔ Korrespondenz und Terminmanagement für die Geschäftsführung und Projektleitung➔ Recherche und Aufbereitung von Informationen➔ Redaktionelle Unterstützung bei der Erstellung des Mitgliedermagazins „vernetzt + versorgt“➔ Webseitenpflege der Praxisnetz-Homepage

Das Team um Geschäftsführer Marco Graupner ist auf den Vertrieb medizinischer Neugeräte spezialisiert. Dies beinhaltet auch die Anlieferung, Installation und eine detaillierte Einwei-sung, die erst abgeschlossen ist, wenn die Mitarbeiter in der Praxis mit den Geräten vertraut und zufrieden sind.

Darüber hinaus bietet Klindwort-Medical sämtliche Dienstleis-tungen rund um mess- und sicherheitstechnische Kontrollen, Wartungen und Reparaturen. Im „Rundum-Sorglos-Paket“ werden Sie als Kunde rechtzeitig automatisch von einem Ser-vicetechniker über eine anstehende Prüfung informiert. Dieser holt die Geräte zur Wartung ab oder prüft sie direkt vor Ort bei Ihnen in der Praxis.

Bei Interesse an diesem Angebot melden Sie sich direkt bei Marco Graupner, Klindwort-Medical GmbHKnickrehm 1, 23611 Bad Schwartau, Tel.: +49 451 [email protected], www.klindwort-medical.de

Neue Kooperation für medizinische Geräte und medizintechnische Leistungen

Klindwort-MedicalVon unserem regionalen Partner klindwort-Medical aus Bad schwartau erhalten unsere netzmit-glieder ab sofort ein exklusives angebot, um die technischen abläufe der Praxen reibungslos zu gestalten.

Vorteile für die Mitglieder des PNHL:➔ 10 % Rabatt auf alle technischen Dienst- leistungen und Medizingeräte ➔ Notdienst 24 Stunden am Tag/7 Tage die Woche ➔ Schneller Vorortservice ➔ Persönliche Ansprechpartner➔ Qualifizierte, ständig weitergebildete Servicetechniker

Magdalena Behrends

wird sich im Rahmen

ihrer Bachelorarbeit

mit unserem Projekt

der elVi®-Implemen-

tierung in Pflege-

heimen wissen-

schaftlich auseinan-

dersetzen.

vernetzt + versorgt

8 ProJEktE dEs nEtZEs

Die Nutzung digitaler Möglichkeiten in der Versorgung sieht Dr. Heiner Garg (FDP), Gesundheitsminister von Schleswig-Holstein, als große Chance, Patienten und Ärzte zu entlasten. „Telemedizin kann dabei eine Brücke zwischen ambulantem und stationärem Sektor sowie zwischen

ländlichem Raum und Spezialisten in Ballungs-gebieten schlagen. Gerade in einem Flächen-land wie Schleswig-Holstein kann dies einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Versorgung leisten“, so Garg.

Fernbehandlungsverbot aufgehoben

Startschuss für erste Televisiten mit elVi® im PNHL

„Es muss medizinisch vertretbar sein“ – unter dieser Grundvoraussetzung hebt die ärztekammer schleswig-holstein das fernbehandlungsverbot als erste kammer bundesweit auf und nimmt damit eine Vorreiterposition ein. anders als in Baden-Württemberg, wo bereits seit 2016 ein modellhaftes außerkrafttreten des fernbehandlungsverbots unter auflagen möglich ist, wird die fernbehandlung in schleswig-holstein künftig auch außer-halb von Modellprojekten möglich sein.

Die elektronische Visite (elVi®) in der Pflegeheimversorgung Auch in unserem Kreis wird die Telemedizin zunehmend an Bedeutung gewinnen. Am 1.4.2018 fiel der Startschuss für das Projekt der telemedizi-nischen Pflegeheimversorgung im Rahmen eines Exklusivvertrages mit der AOK NordWest. Dieser Vertrag wurde gemäß §140a SGB V zur Etablierung von Videosprechstunden mittels elVi® zur Förde-rung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflege-heimen unseres Kreises geschlossen. Konkrete Ziele daraus lauten: ➔ Sicherstellung der ärztlichen Versorgung

in Pflegeheimen➔ Erhöhung von Qualität und

Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versor-gung von Versicher-ten in Pflegeein-richtungen

➔ Deckung der Engpässe in der medizinischen Versorgung

➔ Reduzierung von Fahrzeiten

Die Besonderheit des Ver-trags ist die Einbeziehung und Erprobung des Instru-ments der elektronischen Visite (elVi®) als wesentliches Element. Als teilnehmender Haus- oder Facharzt können Sie – nach einem ersten per-sönlichen Arzt-Patientenkontakt – jeden weiteren Kontakt zum Pflegeheimbewohner im Rahmen der jeweiligen Behandlung derselben Erkrankung alternativ als Videosprechstunde durchführen und extrabudgetär abrechnen.

Mithilfe des elVi®-Systems können neben dem virtuellen Kontakt zum Heimbewohner, auch interdisziplinäre Videokonferenzen zwischen unterschiedlichen und räumlich entfernten Leis-tungserbringern stattfinden und im selben Zuge die Behandlungsprozesse optimiert werden.

Online in die PraxisDie elektronische Arztvisite spart Zeit, reduziert Wege, ist einfach und noch sicherer.

aok.de/nw

AOK NORDWEST Gesundheit in besten Händen.

Gern beraten wir Sie kostenfrei und unverbind-lich unter: 0800 2655-505175

Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versor-gung von Versicher-

Die Besonderheit des Ver-trags ist die Einbeziehung elVi® bietet neben

dem virtuellen Kontakt

zwischen Patient und

Arzt auch die Möglichkeit

des interdisziplinären

Austauschs.

vernetzt + versorgt vernetzt + versorgt

11VErsorGunG konkrEt10 ProJEktE dEs nEtZEs

Impressum

Praxisnetz Herzogtum Lauenburg e. V.Praxisnetz Herzogtum Lauenburg Management GmbH

Vorstandssprecher*inDr. med. Torsten Diederich,Dr. med. Susanne Westermann

GeschäftsstelleWasserkruger Weg 7, 23879 MöllnTel. 04542- 854 2887, Fax 04542- 854 2888E-Mail: [email protected], Web: www.pnhl.de

VereinsregisterAmtsgericht Ratzeburg VR 464

Zuständige KVKassenärztliche Vereinigung Schleswig-HolsteinBismarckallee 1-3, 23795 Bad SegebergBerufsordnung unter www.aeksh.de

Grafische Konzeption und LayoutBerger & Berger, Hamburg, www.berger-grafikdesign.de

RedaktionMarkus knöfler, Geschäftsführung PNHLE-Mail: [email protected] Möllmann, Projektleitung PNHLE-Mail: [email protected] sander, Projektmanagement PNHLE-Mail: [email protected] BehrendsE-Mail: [email protected] anders, Journalist, RedakteurE-Mail: [email protected] Biller, Journalist, FotografE-Mail: [email protected]

RedaktionsleitungMaximilian sander, Projektmanagement PNHLE-Mail: [email protected] krüger, Inhaberin spierenstichE-Mail: [email protected]

Verantwortlicher im Sinne des PressegesetzesMarkus Knöfler

Fotos Colourbox.de, Thomas Biller, Fotolia: ArTo, PattadisiStock: 10174593_258, ferhat tekdemir, fizkes, Jane_Kelly, JanPietruszka, masterSergeant, pe-art, Peopleimages, verbaska_studio (2x)

Sofern Personenbezeichnungen nur in männlicher Form verwendet werden, sind mit diesen selbstverständlich männliche und weibliche Personen gemeint.

Durch diesen telemedizinischen Ansatz ergeben sich Vorteile sowohl für den Patienten in den betreuenden Einrichtungen, als auch für die Praxis:

Vorteile für die Patienten➔ Verbleib im gewöhnlichen Umfeld➔ Vermeidung von unnötigen Wegen und Belastungen der Patienten➔ Gewährleistung der Betreuungskontinuität➔ Reduzierung von Praxisbesuchen➔ Vermeidung von Infektions- und Ansteckungsgefahren in der Arztpraxis➔ Verhinderung von medikamentösen Wechselwirkungen

Vorteile für die Praxis➔ Kontinuierliche Versorgung immobiler Patienten➔ Entlastung der Praxisprozesse➔ Erhalt von Zusatzinformationen durch Bild- und Befundübermittlung➔ Möglichkeit der kurzfristigen Anweisung anderer Professionen➔ Kurzfristige Reaktionen im laufenden Praxisbetrieb

Teilnahmevoraussetzungen für den Patienten➔ Alle in einem Pflegeheim betreuten Versicherten der AOK NordWest ➔ Schriftliche Einwilligung zur Durchführung von Videosprechstunden

Teilnahmevoraussetzungen für den Arzt➔ Vertragsarzt nach § 95 SGB V im Kreisgebiet➔ Mitglied im Praxisnetz Herzogtum Lauenburg e. V.➔ Hausärztlicher Kooperationsvertrag nach § 119b Abs. 2 SGB V mit der zu betreuenden stationären Einrichtung➔ Bei Fachärzten ist die Teilnahme auf die Fachgruppen beschränkt, die gemäß EBM die GOP 01439 und 01450 abrechnen dürfen

Vergütung für den Arzt➔ Je elektronischer Visite 15 € (extrabudgetär), Voraussetzung ist ein persönlicher Arzt- Patienten-Kontakt im aktuellen oder in einem der unmittelbar vor der Berechnung voraus- gehenden Berechnungsquartale

➔ Technikzuschlag 5 € (extrabudgetär / max. 50x pro Quartal und Vertragsarzt möglich)

Lizenzkosten elVi® für den Arzt (pro Quartal)➔ elVi® Spartarif 174,93 € (inkl. MwSt.)3 Videositzungen pro Monat genügen, um die Lizenzkosten zu refinanzieren!

Hardwarekosten elVi® für den Arzt (einmalig)➔ Kamera für die Videokonferenz ca. 70,- €

Wenn Sie Interesse an der Teilnahme am Projekt der tele-medizinischen Pflegeheimversorgung haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne in der Geschäftsstelle des PNHL!

elVi® in der WundversorgungSelbstverständlich ist die Nutzung von elVi® auch für alleanderen Patienten, die nicht in der AOK NordWest versichertsind, möglich. Eine Abrechnung erfolgt dann ausschließlich nach den Regelungen des EBM. Auch innerhalb der Wundversorgung integrieren wir das Videokonferenzsystem elVi® in den Versorgungsprozess. Das Team der Wundmanagerinnen ist mit der jeweiligen Soft- und Hardware ausgestattet und kann darüber auf verschiedene Weise aktiv werden: Zum einen können Pflegeeinrichtungen, die Patienten mit Nachversorgungsbedarf chronischer Wunden betreuen, über elVi® Kontakt zu den jeweiligen Wund-managerinnen aufnehmen, wenn es um konkrete Fragen zur Wundversorgung individueller Patienten geht. Dabei kann die Wunde über das System beurteilt werden, gleichzeitig besteht die Möglichkeit einer Anleitung der Pflegekraft, wie die Wunde zu verbinden ist. Dies ist besonders in akuten Situationen von Vorteil und verschafft dem Pflegepersonal in der betreuenden Einrichtung zusätzliche Sicherheit.

Zum anderen kann elVi® auch im Überleitungsprozess aus dem Krankenhaus genutzt werden. Wird ein Patient mit Nachversor-gungsbedarf einer chronischen Wunde aus dem Krankenhaus entlassen, kann vor der Entlassung eine Videokonferenz zwischen Entlassmanager, Patient und Wundmanagerin stattfinden. Die Wundmanagerin ist somit über den Zustand der Wunde genau informiert und kann die nächsten Schritte der Behandlung zu-sammen mit dem betreuenden Hausarzt abstimmen. Im selben Zug fungiert das Team der Wundmanagerinnen als „menschliche Schnittstelle“ zwischen Krankenhaus und Hausarzt. Die Nutzung von elVi® im Entlassprozess wird derzeit zusammen mit dem DRK-Krankenhaus Mölln-Ratzeburg getestet.

Die zahlreichen Vorteile der Videosprechstunde werden schon jetzt in weiteren PNHL-Projekten, wie der Wundversorgung, genutzt.

vernetzt + versorgt

12 kollEGialEr dialoG

Die Unsicherheit in Bezug auf die Laborreform, die am 1.4.2018 in Kraft getreten ist, war bereits im Vorfeld sehr groß. Aus diesem Grund veran-stalteten das Praxisnetz Herzogtum Lauenburg und das LADR Zentrallabor Dr. Kramer & Kollegen am 15. März eine gemeinsame Informationsver-anstaltung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Das Interesse übertraf die Erwartungen der Veranstalter: Mehr als hundert Kolleginnen und Kollegen waren der Einladung gefolgt und hörten den launigen Vortrag des geladenen Experten Uli Früh von der WCG Consulting AG aus Reutlingen.1

Was sind die Hintergründe der Laborreform 2018?In den vergangenen Jahren wurde bei der Anfor-derung von Laborleistungen und damit auch bei den Laborkosten ein jährlicher Zuwachs von fünf Prozent verzeichnet. Der Zuwachs der morbidi-tätsbedingten Gesamtvergütung lag dennoch bei nur zwei Prozent jährlich. Demnach mussten die

Laborkosten von der Kassenärztlichen Vereinigung aus dem haus- und fachärztlichen Vergütungsbereich quersubventio-niert werden. Die Höhe des Labortopfes – von der Kassenärzt-lichen Bundesvereinigung vorgegeben – basierte auf einem Leistungsbedarf aus dem Jahr 2008, der mit den jährlichen Veränderungsraten sowie den Steigerungen des Orientie-rungswertes bislang notdürftig weiterentwickelt wurde.

Strittig waren bei dieser Grundlage beispielsweise die Auf-teilung von Unterschüssen im Labortopf. Die Mehrheit der Hausärzte wollte das bislang geltende Fifty-Fifty-Prinzip nicht mehr mittragen und pochte auf eine Veränderung, die die Fachärzte stärker in die (finanzielle) Verantwortung für Labor-kosten nimmt.

Was sind die wesentlichen Neuerungen?Das Ergebnis zäher Verhandlungen ist mit der Laborreform am 1.4.2018 in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:➔ Eigenlaborleistungen (Haus- und Facharzt), über Laborge-

meinschaften bezogene Leistungen sowie die laborärzt-lichen Pauschalen werden aus dem jeweiligen Versor-gungsbereich (haus-/fachärztlich) finanziert. Damit wird die Finanzierung der Laborleistungen verstärkt nach dem Verursacherprinzip aufgeteilt.

➔ Der Wirtschaftlichkeitsbonus wurde neu justiert und setzt auf einen Vergleich eines praxisindividuellen Laborfallwer-tes mit einem unteren und oberen Fallwert innerhalb der Fachgruppe. Hier soll in Zukunft ein Vergleich innerhalb der Fachgruppe gezogen werden können – und nicht wie bisher als Praxis mit sich selbst. Liegt die Praxis mit ihrem indivi-duellen Praxisfallwert unterhalb der unteren Fallwertgrenze ihrer Fachgruppe, wird der Wirtschaftlichkeitsbonus zu 100 Prozent vergütet. Liegt der individuelle Praxisfallwert über der oberen Fallwertgrenze, entfällt der Vergütungsanspruch. Zwischen den Fallwertgrenzen erfolgt eine abgestaffelte Vergütung des Wirtschaftlichkeitsbonus.

➔ Die Kassenärztlichen Vereinigungen bestim-men in ihren Honorarverteilungsmaßstäben die Vergütungen von Laborleistungen. Die derzeitige Quote wird von 91,6 Prozent auf 89 Prozent abgesenkt.

➔ Die Labore in Schleswig-Holstein erhalten eine Leistungsbegrenzung in Form eines Budgets. Leistungen, die über dieses Budget hinausgehen, werden nur noch mit 35 Pro-zent vergütet.

➔ Im Labortopf verbleiben nur noch die Labor-leistungen, die auf Muster 10 angefordert werden, sowie die Vergütung des Wirtschaft-lichkeitsbonus. Reicht das Volumen im Labor-topf nicht aus, erfolgt ein Ausgleich. Dieser ergibt sich aus dem haus- und fachärztlichen Vergütungsanteil im Labortopf.

Was ändert sich bei der Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus für den Veranlasser?Der Wirtschaftlichkeitsbonus wird wie bisher gemäß EBM berechnet. Hausärzte, Allgemein-mediziner, praktische Ärzte und hausärztliche Internisten sowie Pädiater erhalten gemäß EBM mehr Punkte als bisher.

Könnte ich in meiner Praxis durch die Reform einen geringeren Wirtschaftlichkeitsbonus erhalten als bisher?Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt entscheidend vom individuellen Anfor-derungsverhalten und den anzusetzenden Aus-nahmekennziffern ab. Es ist davon auszugehen, dass es sowohl „Gewinner“ als auch „Verlierer“ gibt. Um einen Vergleichswert zu haben, sollten Sie prüfen, wie hoch der Wirtschaftlichkeitsbonus nach alter Formel war und diesen dann mit der ersten Quartalsabrechnung vergleichen.

Wie kann der Veranlasser das Laborbudget überwachen?Die vom Labor erbrachten EBM-Leistungen werden dem Veranlasser informativ vom Labor mitgeteilt (zumeist in der Fußzeile des Befundes). Die ab-schließende Berechnung erfolgt durch die jeweilige KV nach der Zusammenführung aller relevanten Daten seitens der abrechnenden Praxis (Ausnahme-kennziffern) und des leistungserbringenden Labors.

Die Laborreform 2018seit april 2018 gelten neue Grundsätze bei der Vergütung von laborleistungen. der ladr labor-verbund dr. kramer & kollegen informiert in dieser ausgabe über die wichtigsten neuerungen.

1 Falls Sie den Vortrag verpasst haben oder sich einige Passagen online anhören möchten: Unter dem Link https://ladr.de/ebm- neuregelung-video finden Sie einen Zusammenschnitt als Videostream.

Die Laborreform auf einen

Blick: Dipl. Kfm. Karsten

Wilkening, Leiter der

Abrechnung für die Labore

im LADR Laborverbund

Dr. Kramer & Kollegen,

hat die wichtigsten Fragen

und Antworten für Sie noch

einmal zusammengefasst.

vernetzt + versorgt

14 kollEGialEr dialoG

LandFrauen machen sich stark

Gibt es Änderungen bei den Ausnahme­kennziffern?Die Ausnahmekennziffern sind ab 1.4.2018 we-sentlich differenzierter: Die Kennziffern werden ab sofort in der Abrechnung des behandelnden Arztes aufgeführt – und nicht wie bisher auf der Labor-überweisung. Es gilt: Je mehr Kennziffern einge-tragen werden können, desto geringer der praxis-individuelle Laborfallwert und umso mehr bleibt vom Wirtschaftlichkeits-bonus erhalten. Das Praxisteam sollte jedoch genau kalkulieren, denn eine Kennziffer wirkt ab sofort nicht mehr automatisch befreiend für alle La-borleistungen des betreffenden Patienten, sondern bezieht sich nur noch auf einige indikationsspezifi-sche Leistungen. Vor allem bei mulitmorbiden Pati-enten mit mehreren Ausnahme-Indikationen ist es erforderlich, alle passenden Ausnahmekennziffern aufzuführen, damit die entsprechenden Laborleis-tungen nicht in die Berechnung des individuellen Laborfallwertes einfließen.

Fließen die Laborkosten im Zusammenhang mit der Gesundheitsuntersuchung in die Ermittlung des individuellen Fallwertes ein?

der kreisverband um anne schmaljohann hat die Weiterbildung von frauen aus verschieden sten Berufsgruppen in ganz unterschiedlichen themengebieten zum Ziel erklärt und bietet dafür Vorträge, seminare, Exkursionen und studienreisen an.

Nein, diese bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben die Leistungen um die Prä-OP-Analytik nach GOP 32125.

Zum 1.7.2018 werden weitere Laborleistungen in den EBM aufgenommen: Wie wirken sich diese auf das Budget aus?

Ab Juli 2018 stehen neue Leistungen im Rahmen der Antibiotika-resistenzüberprüfung unter Kennziffer 32004 zur Verfügung. Um virale und bakterielle Infektionen bei Patien-ten besser identifizieren

zu können, wurde die im EBM abgebildete Labordiagnostik auf einen zeitgemäßen Stand gebracht. Eine neue Ausnah-mekennziffer wird dafür sorgen, dass die neuen GOPen nicht in die Ermittlung des praxisindividuellen Laborfallwertes einfließen. Zusätzlich werden einige der neuen Leistungen bis zum Jahr 2021 extrabudgetär vergütet. Ein entsprechendes Informationsschreiben vom LADR ist hierzu in Vorbereitung: Unter www.LADR.de finden Sie regelmäßig „Aktuelles“ zum Thema medizinische Labordiagnostik.

Karsten Wilkening, Leiter AbrechnungLauenburger Straße 67, 21502 GeesthachtTelefon: +49 (4152) 803-180, Mobil: +49 (1520) 9079416 [email protected]

Die LandFrauen im Herzogtum Lauenburg sind mit insgesamt 1.830 Mitgliedern der größte Frauen-verband im Kreis. Neben den Weiterbildungspro-grammen stehen die Gestaltung des Gemeinwe-sens und des kulturellen Lebens, die Stärkung der Gemeinschaft, des Selbstverständnisses und der Wahrung der Interessen aller Frauen im ländlichen Raum im Mittelpunkt.

Dafür sind die LandFrauen in neun Ortsvereinen organisiert, welche alle ihre eigenen Programme erstellen. Dabei sind stets auch medizinische Themen Teil des vielfältigen Angebotes:

Berkenthin: „Hören – mit den Ohren und mit dem Gehirn“ von Referent Prof. Dr. Jonas Obleser und Audiologin Franziska Scharata vom Institut für Psychologie am UKSH LübeckBreitenfelde: „Die Schilddrüse: kleines Organ mit großer Wirkung“ von Renate FrankRatzeburg: „Telemedizin“ von Herrn Dr. Bartmann über die medizinische Versorgung in der Zukunft, nämlich der Möglichkeit, über das Internet mit dem Arzt zu kommunizieren. Darüber hinaus engagieren sich die Ratzeburger LandFrauen

mit dem Nähen von Herzkissen für Frauen, die an Brustkrebs erkrankt sind und nach einer Operation diese Kissen im Ratze-burger Krankenhaus zur Linderung ihrer Beschwerden über-reicht bekommen. Schwarzenbek: „Körnerkissen für Säuglinge“ – Workshop, in dem die Schwarzenbeker LandFrauen die kleinen Kissen für die Entbindungsstation des Johanniterkrankenhauses Geest-hacht, unter Chefarzt Dr. Klaus von Oertzen, fertigen. Sie wer-den zur Linderung von Bauchschmerzen bei Neugeborenen benötigt und den Eltern mit nach Hause gegeben. Büchen: „Wenn Schäfchen zählen nicht mehr hilft – Einschlafen (k)ein Problem?!“ zum Thema Schlaflosigkeit mit Herrn Dr. Baier Gudow: „Blockaden im Körper“ mit der Referentin Andrea Petersen.

Kreisweit werden überregionale Vorträge, wie zum Beispiel über Borreliose, oder auch kreative Workshops angeboten. Die Pro-gramme der Ortsvereine sind sehr vielseitig: alle Themen und Berichte finden Sie auf der gemeinsamen Homepage www.landfrauen-herzogtum.de. Gäste sind stets gern gesehen und herzlich willkommen, das „Reinschnuppern“ in den Orts-verein Ihrer Wahl ausdrücklich erwünscht!

Infos und Kontakt: Anne Schmaljohann Tel. [email protected], www.landfrauen-herzogtum.de

v. r.: Die Kreisvorsitzende Anne Schmaljohann und ihre Stellvertreterinnen Susanne Uhrbrook und

Ilona Schütt kümmern sich um vielfältige Angebote für Frauen aus dem Herzogtum

Es gilt: Je mehr Kennziffern eingetragen werden können, desto geringer der praxis­individuelle Laborfallwert und umso mehr bleibt vom Wirtschaftlichkeits bonus erhalten. Karsten Wilkening

Ab Juli 2018 werden zusätzlich neue Leistungen für Labordiagnostik im EBM aufgenommen.

vernetzt + versorgt vernetzt + versorgt

17

Die

titElthEMa

Zeit vor den Sommer-ferien wird

wie gewohnt noch einmal intensiv für Fortbil-dungen und Qualitätszirkeltreffen genutzt. Zu den unterschiedlichen Terminen haben wir in den letzten Wochen einige Einladungen an Sie versandt – und zwar mithilfe von mediquu und der App-zum-Doc.

Wie Sie sicherlich gemerkt haben, fällt das Her-unterladen einer PDF-Datei, eventuelles Ausdru-cken, wieder Einscannen und Faxen seitdem weg. Den Zugang zum Anmeldeformular erreichen Sie nun ganz bequem per Klick auf den „Link zur Anmeldung“ in Ihrer Mail. Die Rückmeldung lässt sich nun direkt am PC ausfüllen und per Klick über den Button „Anmelden“ an uns übermitteln.

Einfacher geht es nicht? Wir setzen noch eins drauf: mithilfe der an unser Netzverwaltungssystem gekoppelten App-zum-Doc erhalten Sie Einladungen sowie alle weiteren Nachrichten aus dem PNHL direkt auf Ihr Smart-phone. Alle Informationen aus dem PNHL stehen Ihnen somit über die App-zum-Doc gebündelt zur Verfügung. Ihre persönlichen Zugangsdaten haben wir Ihnen bereits im April per Postkarte in die Praxis geschickt.

Die Funktionen der App ganz konkretUrsprünglich war die App-zum-Doc als Infor-mationsplattform für Patienten gedacht, die darüber Ärzte in ihrer Region sowie notwendige

Notrufnummern ermitteln können. Mittlerweile wird die App auch für den verschlüsselten Austausch zwischen registrierten Ärzten und ihren Patienten genutzt (z. B. Medikationspläne, Fotodokumentation, etc.). Diese Funktionen bleiben auch weiterhin bestehen, doch zusätzlich wurde Praxisnetzen nun die Möglichkeit eines eigenen Mitgliederbereiches innerhalb der App gegeben. Die Nutzung dieses Mitgliederbereichs ist für Sie als Netzmitglied kostenlos!

Die Benutzeroberfläche der AppÜber den Button „Ärzte“ lassen sich alle in der App registrier-ten Ärzte (Für die Re-gistrierung als Praxis fallen 2,40 € / Monat an) in Deutschland finden. Der Button „Service“ bietet den Nutzern einen direk-ten Zugang zu den Notdienstnummern des ärztlichen- und zahnärztlichen Bereit-schaftsdienstes sowie zum Apothekennot-dienst und der Gift-zentrale. Unter dem Button „Dokumente“ können Medikations-pläne und weitere Bilder und Dokumen-te gespeichert und zwischen Arzt und Patient ausgetauscht werden.

16 titElthEMa

seit april ist es nun endlich soweit – unser neues netzverwaltungssystem mediQuu, gekoppelt mit der für sie kostenlosen app-zum-doc, unterstützt uns in der täglichen netzkommunikation und netzverwaltung. ihre Vorteile und in welchen Bereichen das system zum Einsatz kommt, stellen wir ihnen im folgenden vor.

mediQuu

Veranstaltungen, neuigkeiten, termine, umfragen: die kom-munikation zwischen Mitgliedern und Geschäftsstelle wird ab jetzt für alle ein-facher und schneller.

Unser digitaler Netzgefährte im Einsatz

Funktionen für Patienten,

aber natürlich auch für Sie!

Netz-

interner

Bereich

Den netz-

internen

Bereich der

App erreichen

Sie über den

Button PNHL

vernetzt + versorgt vernetzt + versorgt

18 19titElthEMatitElthEMa

Für Sie als Netzmitglied ist der graue Button „PNHL“ wichtig. Über diesen gelangen Sie zu unserem internen und passwortgeschützten Netzbereich. Hier haben Sie Einsicht in unseren

Veranstaltungskalender (Termine), in den Newsbereich sowie in unsere netzeigene Cloud, in welche wir regelmäßig Doku-mente hochladen. Zum Beispiel finden Sie hier Präsentationen vergangener Fortbildungen, nützliche „Praxishelfer“ zum Her-unterladen und vieles mehr. Im Bereich der Umfragen können Sie - wenn gerade aktuell - an netzinternen Umfragen, nun auch direkt über ihr Smartphone teilnehmen.

Neben den oben erwähnten Funktionen, steht Ihnen im Menü der App die Funktion „Nachrichten (PNHL)“ zur Verfügung. Anstatt im wilden „Maildschungel“ nach Praxisnetzmails suchen zu müssen, erhalten Sie alle Nachrichten über die App als „Push-Nachricht“. Im Ordner „Nachrichten (PNHL)“ stehen Ihnen somit alle Infos aus dem Netz gebündelt zur Verfügung.

Der Login für Mitglieder ist einmalig mit den Ihnen zugeordne-ten Benutzerdaten notwendig. Einmal eingeloggt, steht Ihnen der gesamte PNHL Bereich der App zur Verfügung. Sollten Ihnen Ihre Benutzerdaten nicht mehr vorliegen, melden Sie

sich gerne bei uns in der Geschäftsstelle, wir lassen Ihnen Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort dann noch einmal zukommen.

Die Veranstaltungsanmeldung ist sowohl über den Link in denen an Sie gesandten Nachrichten sowie über den QR-Code Scanner möglich. Wir nutzen bisher ausschließlich die Funkti-on des Links innerhalb der Nachrichten, eine Ausweitung auf den QR-Code Scanner ist aber jederzeit möglich. Geben Sie uns dazu gerne Ihr Feedback.

Mit Stand Mitte Mai 2018 können wir berichten, dass sich bereits einige Mitglieder für die App und die Push-Nachricht registriert haben. Wir freuen uns jederzeit auf Ihr Feedback und nehmen gerne auch Anregungen zur Weiterentwicklung der App mit auf – fast alles ist möglich. So sind wir aktuell mit den Entwicklern der App in der Umsetzung, den Netzkalender der App mit Outlook (Windows) und iCal (Apple) zu synchroni-sieren.

Und so einfach funktioniert’s➔ Halten Sie Ihr Smartphone bereit.➔ Loggen Sie sich parallel mit den Ihnen zugesandten Zugangsdaten im Webbrowser (Chrome/Firefox/Safari) ein unter: login.app-zum-doc.de➔ Folgen Sie den Anweisungen des Einrichtungs- assistenten, um ihre hinterlegten Praxisdaten zu überprüfen und den Praxisnetzbereich in der App für Sie freizuschalten.➔ Nach Abschluss des Einrichtungsassistenten steht für Sie der „Mitgliederbereich“ sowie im Menü Ihr neues Postfach „Nachrichten (PNHL)“ bereit.

Fragen zum System oder zur Einrichtung beantworten wir Ihnen gerne und freuen uns auf die neuen Wege der Kommunikation mit Ihnen.

Ihre Vorteile mit mediQuu und der App-Zum-Doc

➔ Sie erhalten Nachrichten des PNHL direkt auf Ihr Smartphone.➔ Sie können Informationen aus dem PNHL jederzeit über die App auf Ihrem Smartphone einsehen.➔ Sie können über Ihr Smartphone jederzeit den Fortbildungs- und Veranstaltungskalender des PNHL einsehen.➔ Sie können sich direkt über Ihr Smartphone für Netzfortbildungen anmelden.➔ Sie können direkt über Ihr Smartphone an netzinternen Umfragen teilnehmen.➔ Sie können jederzeit von unterwegs auf bereitgestellte Dokumente zugreifen (PNHL-Cloud).➔ Wichtige Informationen werden für Sie übersichtlich im netzinternen Mitgliederbereich gebündelt.➔ Einmal heruntergeladen, können Sie auch ohne stabile Internetverbindung auf alle Dokumente und Informationen zugreifen.

Die Vorteile für uns als Geschäftsstelle

➔ Wir erreichen unsere Mitglieder unkompliziert und mit nur einer Nachricht auf unterschiedlichen Kanälen.

➔ Wir erfassen unsere Mitglieder mit individuellen Informationen und können Kategorien und Eigenschaften der Mitgliederverwaltung einfach und bequem einrichten.➔ Wir können Fortbildungen und Veranstaltungen einfach digital organisieren und Ihre Anmeldungen über mediQuu verwalten.➔ Wir erstellen einfach und komfortabel Netzum- fragen und stellen Ihnen diese über die App zur Verfügung.➔ Wir arbeiten über die webbasierte Anwendung gemeinsam und gleichzeitig mit unseren Kollegen und Mitgliedern an Dokumenten und Präsentationen.➔ Wir können uns perspektivisch mit anderen Arzt- netzen in einem zugangsgeschützten „Facebook für Arztnetze“ austauschen.

Alle E-Mails des Netzes erhalten Sie als

Push-Nachricht über die App.

Merken Sie sich bereits terminierte

Veranstaltungen des Jahres vor.

(Ausschnitt Terminkalender PNHL)

Wir freuen uns auf die zukünftige Kommunikation mit Ihnen: Am Puls der digitalen Zeit!

vernetzt + versorgt vernetzt + versorgt

21VEranstaltunGEn

„Am 25.5. tritt die neue Datenschutzverordnung in Kraft und wir haben keine Ahnung“, leitete PNHL-Vorstand Dr. Ulrich Berghof den Nachmittag ein. Es herrscht aktuell große Verun-sicherung, was zu tun ist, um auf der sicheren Seite zu sein.

Worum geht’s?Referentin Ute Asmussen von der Hamburger Kanzlei Fürsten-berg & Partner erklärte, dass es in erster Linie um personen-bezogene Daten (identifizierte und identifizierbare Personen) gehe, zum Beispiel Patientendaten oder um die Personaldaten der Mitarbeiter. Die relevante Handlung sei hier, dass Daten erhoben, gespeichert, bearbeitet und weitergeleitet werden. Dabei ist es unerheblich, ob dies mit oder ohne Hilfe automa-tisierter Verfahren geschieht.

Was wird benötigt?Jede Praxis braucht einen Datenschutzverantwortlichen, der die Rechenschaftspflicht innehat und als Adressat anzugeben ist. Hier empfahl Asmussen als erste Maßnahme das Impressum der Homepage anzupassen, sonst drohe eine Abmahnung. Der Datenschutzverantwortliche leitet entsprechende Maßnahmen, wie das Anlegen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätig-keit, ein. Ab zehn Personen, die mit automatisierter Datenver-

arbeitung betraut sind, wird auch ein Datenschutzbeauftragter benötigt. Dieser ist unter anderem für die Überwachung der entsprechenden Prozesse in der Praxis verantwortlich, berät den Praxisinhaber und ist Anlaufstelle bei der Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.

Anlegen eines Verzeichnisses der VerarbeitungstätigkeitIn das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit muss alles no-tiert werden, was im Praxisalltag an Daten erfasst wird, egal ob auf dem PC oder analog. Laut Asmussen müsse man sich in dem Verzeichnis nur ganz allgemein halten. Wichtig sei, das es existiere. Darin wird beispielsweise angegeben, dass Namen und Adressen von Patienten gesammelt werden, aber auch Mitarbeiterdaten, Abrechnungen und Adressdaten externer Dienstleister. Grundsätzlich dürften Praxen weiterhin alle Da-ten sammeln wie zuvor. Asmussen riet aber „sparsam“ dabei vorzugehen und „nichts Unnötiges“ zu archivieren.

Viele Daten müssen sogar weiterhin gesammelt werden, da zum Teil eine Rechtspflicht besteht oder sie der Vertragser-füllung dienen. Eine schriftliche Einwilligung des Patienten sei dann nötig, wenn die Datenerfassung über die ärztliche Behandlung hinausgeht (z. B. bei Speichern der Handynummer für WhatsApp-Meldungen). „Sie können weiterhin fast alles machen, Sie müssen es nur im Verzeichnis dokumentieren“, beruhigte die Rechtsanwältin ihr Auditorium.

Wo gibt es Hilfe?Muster für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gibt es zum Beispiel im Internet auf den Seiten der KBV. Zu Letzt hatte Philipp Staneck, Geschäftsführer der Askanier GmbH, das Wort: Zusammen mit dem Praxisnetz hat sein Unternehmen das An-gebot für alle Netzmitglieder erarbeitet, für 79 Euro pro Monat die Umsetzung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung zu realisieren. (Mehr dazu auf Seite 30).

Im Dschungel der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung

seit dem 25. Mai 2018 gilt die Eu-datenschutzgrundverordnung (Eu-dsGVo), die auch relevanz für arztpraxen hat. rechtanwältin ute asmussen erläuterte die wichtigsten Punkte in einer fortbildung.

Zum Wunschthema „Grundlagen der Gebührenordnung für ärzte (Goä)“ versammelten sich am 18. april knapp 30 Praxismitarbeiterinnen zu einem umfangreichen Workshop im rathaus schwarzenbek.

20 VEranstaltunGEn

Herr André Lehmann, Leiter der Rechnungsabtei-lung der PVS (Privatärztliche Verrechnungsstelle) Schleswig-Holstein/Hamburg schaffte Klarheit zum Thema Privatliquidation.

Im ersten Teil der Veranstaltung erläuterte er den „Paragraphen-Teil“ sowie die verschiedenen Ab-schnitte der GOÄ: unter anderem wurden Fragen zu Ausschlüssen von Leistungen, möglichen Zuschlä-gen sowie Steigerungsmöglichkeiten unter Berück-sichtigung von Schwierigkeit und Zeitaufwand, thematisiert. Für Leistungen, die nicht in der GOÄ abgebildet werden, findet gemäß § 6 GOÄ eine Analogbewertung statt, bei der eine Zuordnung zu einer gleichwertigen Leistung nach Art-, Kosten- und Zeitaufwand vorgenommen wird.

Gut gestärkt startete die Gruppe nach der Pause in den zweiten Teil der Veranstaltung, den Lehmann der praxisnahen Erstellung einer Abrechnung widmete. Die verschiedenen Abrechnungsmög-lichkeiten und Inhalte einer Beratung sowie bei fach- bzw. symptombezogenen Unter suchungen wurden anhand verschiedener Beispiele erläutert. Intensiver wurden die Möglichkeiten der Abrech-nung bei Besuchen und Wegegeld thema tisiert. Liegen auf einem Weg beispielsweise mehrere Besuche, so könne das volle Wegegeld abgerechnet werden. Bei einem Besuch in einer häuslichen Gemeinschaft oder einem Heim sei lediglich eine anteilige Berechnung möglich. Im Übrigen bestehe auch bei Nichtantreffen eines Patienten ein Abrechnungsanspruch, sofern der Arzt ange-fordert wurde, so Lehmann.

Nach einigen Beispielen durften die Teilnehmer-innen ihr Wissen in verschiedenen Übungen selbst unter Beweis stellen, bevor sie in einem letzten

Vortrag Informationen im Bereich der Sonografie erhielten. Bei der Abrechnung paarig angelegter Organe sei hierbei Sorgfalt geboten – so werde zum Beispiel die sonografische Untersuchung beider Nieren separat abgebildet.

Dieser informative, dreistündige Vortrag gestattete aufgrund des Umfangs kaum die Möglichkeit eines Informationsaustausches unter den Teilneh-merinnen. Auf dem nächsten Stammtisch werden wir die Interaktivität wieder in den Vordergrund stellen. Aufgrund von Schulferien werden die beiden nächsten MFA-Stammtische nicht wie gewohnt am zweiten Mittwoch im Quartal stattfinden. Sie dürfen sich hierzu folgende Termine vormerken:Mittwoch, 4.7.2018: 9. MFA­StammtischMittwoch, 24.10.2018: 10. MFA­Stammtisch

Eine gesonderte Einladung hierzu werden Sie rechtzeitig von uns erhalten.

Umgang mit der Privatliquidation

Die europaweit geltenden Regeln der DSGVO sollen personen-

bezogene Daten stärker schützen.

Die GOÄ-Grundlagen wurden in einem intensiven Vortrag von

André Lehmann (PVS) erörtert.

vernetzt + versorgt vernetzt + versorgt

2322 VEranstaltunGEnVEranstaltunGEn

Veranstaltungskalender 2018für die Zeit unmittelbar vor der diesjährigen „sommerpause“ möchten wir ihnen noch einige bereits terminierte Veranstaltungen und fortbildungen mitteilen. termine nach den sommerferien befinden sich zum teil noch in der Planung.

In diesem Jahr widmen wir uns insbesondere den Humanen Papillom Viren (HPV), sowie erneut dem Thema Influenza. Um unseren Patienten einen entsprechenden Schutz gewähr-leisten zu können, insbesondere den besonders gefährdeten älteren und chronisch kranken Patienten, setzen wir uns die Verbesserung der Impfquoten im Herzogtum Lauenburg weiter zum Ziel. Diese liegen im Bereich der Influenza-Schutz-impfung nach wie vor unter dem Landesdurchschnitt (s. u.) und dem Bundesdurchschnitt (35 % in der Saison 2016/17)1. Im Vergleich zum Vorjahr haben wir uns in 2017 hinsichtlich der Impfquoten sogar von 34 % auf 33 % verschlechtert: Zwar stieg auch die Gesamtzahl an Patienten um ca. 1.000 an, dennoch zeigt uns diese Entwicklung, dass hier noch mehr Anstrengungen nötig sind. Unsere übergeordnete Zielsetzung, die Impfquoten wenigstens auf das Niveau des Bundesdurch-schnitts zu bringen, schaffen wir nur in gemeinsamer Anstren-gung mit Ihnen! Einen ersten Schritt in diese Richtung setzen

wir mit unseren Fortbildungs veranstaltungen zum Thema Impfen, zu denen wir Sie herzlich einladen:

Safe the Date:Prävention bei Kindern und Jugendlichen (Schwerpunkt HPV) Referentin Frau Dr. med. Kerstin Barlet 27.6.2018 von 16.30 – 18.30 Uhr Landhaus RosalieDorfstraße 21, 23881 Breitenfelde

Prävention bei Alten und chronisch Kranken Patienten (Schwerpunkt Influenza)Voraussichtlich im September 2018 Genauere Informationen folgen

Ausblick: Unsere Impffortbildungen in 2018

das Jahr 2017 wurde im Pnhl als „impfaktionsjahr“ deklariert. fortbildungen und Veran-staltungen zum thema wurden von ihnen als ärzte und Praxispersonal sehr gut angenommen. in 2018 werden wir die fortbildungsreihe zum thema impfen weiter intensivieren.

Impfquoten Influenza 2017

Praxisnetz Hzgt. Lauenburg e. V. Schleswig­Holstein

Alter Patienten in Jahren

Geimpfte Patienten

Patienten ge-samt (Hausarzt)

Quote Geimpfte Patienten

Patienten ge-samt (Hausarzt)

Quote

60 bis 64 795 4.206 19 % 28.743 139.160 21 %

65 bis 69 1.098 3.843 29 % 40.085 131.744 30 %

70 bis 74 1.199 3.367 36 % 44.601 117.342 38 %

75 bis 79 1.667 4.367 38 % 61.126 142.307 43 %

80 bis 84 1.279 2.887 44 % 43.034 87.444 49 %

85 bis 89 627 1.508 42 % 21.883 45.868 48 %

90 bis 94 278 651 43 % 9.624 19.732 49 %

95 bis 99 45 142 32 % 2.250 4.429 51 %

100 bis 104 2 12 17 % 158 465 41 %

105 bis 109 0 1 0 % 4 26 16 %

Gesamt in 2017 6.990 20.984 33 % 251.508 688.518 37 %

Vergleich zu 2016 6.827 19.860 34 % 253.107 682.174 37 %

Vgl.: Netzmonitor der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

Themen in Planung➔ Infoveranstaltung zum DIMINI-Projekt➔ Infoveranstaltung zum Innovationsfondsprojekt „elVi®“➔ Impffortbildung - Prävention bei älteren und chronisch kranken Patienten➔ Fortbildung zur Telematikinfrastruktur➔ Fortbildung – Lohnen die HzV-Verträge?➔ Fortbildung – Praxisabgabe /-übergabe

Besuchte Veranstaltungen von Geschäftsstelle und Vorstand 14.03.2018 – Preisverleihung „Impfwette“, Ratzeburg 21.03.2018 – Netzwerktreffen für traumatisierte Flüchtlinge, Ratzeburg 11.04. 2018 – 6. Pflegedialog im Herzogtum, Mölln17.04.2018 – 78. Vorstandssitzung PNHL e. V., Grambek18.04.2018 – conhIT, Berlin 24.04.2018 – Kongress: Gesundheitsnetzwerker, Berlin 28.05.2018 – Kongress: Zwei Jahre Innovationsfonds

Veranstaltungen im Netz17.08.2018 – PNHL Sommerfest19.09.2018 – 7. Pflegedialog im Herzogtum07.11.2018 – Jährliche Mitgliederversammlung

Fortbildungen für Ärzte, Psychotherapeuten und das Praxisteam27.06.2018 – Impffortbildung: Prävention bei Kindern und Jugendlichen (Schwerpunkt HPV)26.09.2018 – Kickoff-Veranstaltung im Nordkreis zum Start des Innovationsfondsprojektes „RubiN“14.11.2018 – Kickoff-Veranstaltung im Südkreis zum Start des Innovationsfondsprojektes „RubiN“

MFA­Stammtische04.07.2018 – 9. MFA-Stammtisch (aufgrund der Sommerferien um eine Woche vorgezogen)24.10.2018 – 10. MFA-Stammtisch (aufgrund der Herbstferien um zwei Wochen verschoben)

1 Vgl.: Robert-Koch-Institut, https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Influenza/FAQ06.html, 13.03.2018

vernetzt + versorgt vernetzt + versorgt

24 25

Schritt 1:

Schritt 4: Schritt 6:

Schritt 5:

Schritt 2:

Schritt 3:

rEchtrEcht

Praxisinhaber sollten sich umfassend über die neuen Anforde-rungen im Datenschutzrecht informieren, um diese nachweis-bar erfüllen zu können. Dies kann in sechs Schritten geschehen:

Schritt 1: Prüfung, ob in der Praxis ein Datenschutzbeauf­tragter benötigt wirdSobald in einer Praxis mindestens 10 Mitarbeiter mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind, ist zwingend ein Daten-schutzbeauftragter zu benennen. Allerdings können dazu auch Praxen mit weniger Personal verpflichtet sein. Hier existieren Unterschiede, die sich nach der jeweiligen Praxis-größe und dem Umfang der zu verarbeitenden Daten richten.

Schritt 2: Einrichtung eines Verarbeitungsverzeichnisses aller Datenverarbeitungsverfahren

Gemäß Art. 30 DSGVO ist jeder datenschutzrechtlich Verant-wortliche – und damit jede Arztpraxis – zum Führen eines

Verarbeitungsverzeichnisses über alle Datenverarbei-tungsverfahren verpflichtet. Ein solches Verfahren stellt z. B. bereits das Führen einer elektronischen Patienten-akte dar. Zudem muss aus dem Verzeichnis u. a. ersicht-lich sein, zu welchem Zweck eine Datenverarbeitung erfolgt und welche Personen davon betroffen sind.

Schritt 3: Regelmäßige GAP­Analyse (inkl. evtl. notwendiger Datenschutz­Folgenabschätzung)Die GAP-Analyse verlangt vom Praxisinhaber als datenschutz-rechtlich Verantwortlichen, die praxisinternen Datenverarbei-tungsvorgänge regelmäßig auf Schwachstellen zu überprüfen und dies zu dokumentieren.

Teilweise ist auch die Durchführung einer sogenannten Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig. Dabei handelt es sich um eine präzise Risikoanalyse bezüglich der Datenver-arbeitungsprozesse, die jedoch bereits vor Beginn der Daten-verarbeitungstätigkeit notwendig ist und ggf. in Abstimmung mit der Datenschutzbehörde zu erfolgen hat.

„Alles neu macht der Mai?“ Das neue Datenschutzrecht ab dem 25.5.2018

seit 25. Mai 2018 findet in form der Eu-datenschutzgrundverordnung 2016/679 (dsGVo) ein neues datenschutzrecht in Europa anwendung. dieses gilt unmittelbar auch für ärzte, Zahnärzte sowie apotheker und legt diesen Berufsgruppen neue organisatorische, dokumentarische sowie informatorische Pflichten auf. Zudem tritt gemeinsam mit der dsGVo am 25.5.2018 das neue Bundesdaten-schutzgesetz in kraft. Bereits seit november 2017 gelten außerdem neue strafrechtliche Bestimmungen zum umgang mit Patienten-daten und zur ärztlichen schweigepflicht.

adVErtorial

Schritt 4: Wahrung der Informationspflichten gegenüber dem PatientenNach der DSGVO haben Patienten einen umfangreichen Informationsanspruch hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten. Jeder Patient muss über seine Rechte aufgeklärt und bei Daten erhebung informiert werden. Es empfiehlt sich die Entwicklung einer allgemeinen Patienteninformation zur Erhebung personenbezogener Daten, die dem Patienten zugänglich gemacht werden muss. Zudem sind die daten-schutzrechtlichen Einwilligungserklärungen, die sich von den Einwilligungserklärungen in die Behandlung als solche unter-scheiden, an das neue Datenschutzrecht anzupassen. Auch die Datenschutzerklärungen auf der Homepage sind zu ändern.

Schritt 5: Technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Datensicherheit zu gewährleistenAuch Ärzte sind nun verpflichtet, im Interesse des Daten-schutzes technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, durch die die Sicherheit der Datenverarbeitung in der Praxis gewährleistet wird, wie. z. B. Verschlüsselungsmaßnah-men oder die Beschränkung von Zugriffsrechten auf Daten.

Schritt 6: Überprüfung und Anpassung vorhandener Verträge mit DienstleisternAuftragsverarbeitungsverträge mit externen Dienstleistern sind an das neue Datenschutz-recht anzupassen.

Was können wir für Sie tun?Wenn Sie Interesse an weiterführenden Informa-tionen haben, können Sie uns gerne kontaktieren und wir übersenden Ihnen unseren kostenfreien Newsletter zum neuen Datenschutzrecht. Wenn Praxen diese sechs geschilderten Schritte abar-beiten und weiterführende Informationen einho-len, ist die erste essentielle Etappe gemeistert. Wir wünschen nun gutes Gelingen beim Umset-zen der neuen datenschutzrechtlichen Anforde-rungen. Rechtsanwalt Dr. Sebastian Braun

Die Checkliste von

Dr. Sebastian Braun

(Lex Medicorum – Kanzlei

für Medizinrecht) gibt

einen Überblick der für Sie

wichtigsten Themen der

DSGVO

Wenn Sie die wichtigen Schritte im Blick behalten, können Sie für die

Sicherheit Ihrer Patienten- und Personaldaten garantieren.

https://blog.lex-medicorum.de/Telefon: 0341/3085526E-Mail: [email protected]

Schritt 3:

aller Datenverarbeitungsverfahren Gemäß Art. 30 DSGVO ist jeder datenschutzrechtlich Verant-

wortliche – und damit jede Arztpraxis – zum Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses über alle Datenverarbei-

tungsverfahren verpflichtet. Ein solches Verfahren stellt z. B. bereits das Führen einer elektronischen Patienten-akte dar. Zudem muss aus dem Verzeichnis u. a. ersicht-lich sein, zu welchem Zweck eine Datenverarbeitung erfolgt und welche Personen davon betroffen sind.

Schritt 3: Regelmäßige GAP­Analyse Schritt 3:Schritt 3: Regelmäßige GAP­Analyse Schritt 3:(inkl. evtl. notwendiger Datenschutz­Folgenabschätzung)Die GAP-Analyse verlangt vom Praxisinhaber als datenschutz-

Zudem tritt gemeinsam mit der dsGVo am 25.5.2018

Die Checkliste von

vernetzt + versorgt vernetzt + versorgt

26 27VErsichErunGEn & finanZEn

� KreissparkasseHerzogtum Lauenburg

VErsichErunGEn & finanZEn

Das Stichwort ist „betriebliche Altersversorgung“. Im Bereich Vorsorge müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer heute mehr und auch anderes tun als noch vor wenigen Jahren.

Viele Praxen suchen verstärkt nach Lösungen, um als Arbeitgeber attraktiv zu sein. Die Einrichtung einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung (bAV) steigert Ihr Ansehen als Praxis. Untersuchungen haben gezeigt, dass direkt nach dem Arbeitsentgelt eine bAV das stärkste Auswahlkriterium bei der Entscheidung für einen Arbeitgeber ist. Mitarbeitergewinnung und -zufriedenheit, Mitarbeiterbindung und -motivation können durch eine bAV verstärkt erreicht werden. Qualifizierte Fachkräfte sind eine wertvolle Basis für Ihre Praxis. Wer auf die Moti-vation und Fähigkeit seiner Mitarbeiter langfristig bauen kann, ist im Wettbewerb die berühmte Nasenlänge voraus. Punkten Sie mit dem

Angebot einer attraktiven Betriebsrente und entsprechenden Zuschüssen zur bAV bereits in Ihrer Stellenausschreibung.

Ein Beispiel – Ihre Mitarbeiterin möchte für die Altersvorsor-ge eine Entgeltumwandlung von 100 Euro einsetzen. Sie als Arbeitgeber sparen dadurch 20 % der Sozialversicherungsab-gaben und geben diesen Betrag als Zuschuss an Ihre Mitarbei-terin weiter. Sie zahlt dadurch 120 Euro in Ihre Altersvorsorge, hat selbst durch zusätzliche steuerliche Vorteile einen Net-toaufwand von circa. 50 Euro und Ihnen entstehen keinerlei zusätzliche Kosten. (Siehe Grafik Seite 27)

Dies ist nur ein Beispiel von vielen. Sie können Ihren Zuschuss auch höher ansetzen und damit ein deutlicheres Zeichen set-zen. Um in dem Dschungel an Informationen und Möglichkei-ten den richtigen Weg zu gehen und den Überblick zu behal-ten, gibt es bei der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg mit Ulrich Reichelt einen Spezialisten, der sich ausschließlich dem Thema „betriebliche Altersversorgung“ widmet und mit Ihnen gern auch für Ihre Praxis die passende Lösung findet. Der Vor-teil – Ihr Verwaltungsaufwand bleibt gering, die Abwicklung und alle organisatorischen Fragen erledigt die Kreissparkasse mit den jeweiligen Produktgebern der bAV.

Um Versorgungslücken im Alter zu vermeiden, sieht das Betriebsrentenstärkungsgesetz langfristig eine gesetzliche Beitragspflicht der Arbeitgeber vor. So ist für Neuverträge ab 1. Januar 2019 ein 15 %iger Zuschuss bindend. Für Bestands-verträge greift die Regelung ab 2022.

Zur zusätzlichen Mitarbeiterbindung und zu Ihrer Sicherheit gibt es für die Zahlungen eine gesetzliche Verfallbarkeit. Sie

So werden Sie zum attraktiven Arbeitgeber

So werden aus 50 Euro Nettoaufwand für den Arbeitnehmer 120 Euro für die Altersvorsorge1

Betriebliche Altersvorsorge auch in Praxen finanzierbar

adVErtorial

fachkräftemangel – ein Problem, das in nahezu allen Praxen bekannt ist. aber wie kann gerade ihre Praxis für Mitarbeiter besonders interessant werden?

Entgeltumwandlung durch den arbeitnehmer100 Eur

100

Euro

Bei

trag

steuerersparnis 30 Eur

sozialversicherungsersparnis 20 Eur

nettoaufwand 50 Eur

lohnnebenkostenersparnis des arbeitgebers 20 Eur

lohnnebenkostenersparnis des arbeitgebers 20 Eur

können, sofern keine Tarifbindung besteht, eine entsprechen-de Verfallbarkeit vereinbaren. Verlässt dann der Mitarbeiter innerhalb von drei Jahren nach Beginn der Versorgung das Unternehmen, können Sie die gezahlten Beiträge mit weiteren Beiträgen verrechnen.

Für eine eingehende Beratung zu diesem umfangreichen zu-kunftsweisenden Thema steht Ihnen Ulrich Reichelt gern zur Verfügung. Er übernimmt die gesamte Betreuung, die beim

Arbeitgebergespräch beginnt, die Mitarbei-terinformation mit allen Fragen vollum-fänglich einschließt und auch die Einfüh-rung in Ihrer Praxis beinhaltet.

Unser besonderer Tipp:Sie haben Angestellte mit einem regelmäßigen Monatseinkommen unter 2.200 Euro? Dann haben Sie seit dem 1. Januar dieses Jahres die Möglichkeit, einen Betrag zwischen 20 und 40 Euro für Ihre Angestellten in eine Betriebs-rente einzuzahlen. Sie erhalten dafür vom Finanzamt eine Erstattung von 30 %! Die 70 % Differenz sind natürlich weiterhin eine Betriebsausgabe. In den meisten Fällen können Sie so Ihren Arbeitnehmern 40 Euro monatlich in eine Betriebsrente zahlen und haben dabei lediglich einen Aufwand von rund 20 Euro.

Ulrich ReicheltKundenberater VersicherungsserviceE-Mail: [email protected]: 0 45 41/ 88 15 13 53

1 Jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze/DRV. Im Jahr 2018 sind dies 260 Euro monatlich. Zusätzlich sind gegebenenfalls weitere 4 % der BBG steuerfrei möglich, wenn keine Altzusage besteht.2 Berechnungsgrundlagen: Sozialversicherungsbeiträge circa 20 %, Grenzsteuersatz 30 %

Die Ausgangsposition in Deutschland➔ 93.200 Einzel- und Gemeinschaftspraxen,

medizinische Versorgungszentren ➔ Ca. 560.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ➔ Hoher Frauenanteil ➔ Ca. 15.600 € durchschnittliches Bruttogehalt ➔ Langfristiger Anstieg des Versorgungsbedarfs

aufgrund demografischen Wandels ➔ Starker Anstieg der medizinischen Versorgungszentren

in den letzten Jahren ➔ Konjunkturunabhängig

s KreissparkasseHerzogtum Lauenburg

auswirkungen beim arbeitnehmer2 Weitergabe der sV-Ersparnis höherer Gesamtbeitrag für die baV

vernetzt + versorgt vernetzt + versorgt

29

Beschäftigungsverbote wegen Schwangerschaft:

Pflichten und Chancen für den Arbeitgeber

28 stEuErnstEuErn adVErtorial

Vorab die gute Nachricht: finanzielle Mehrbelastungen ent-stehen für Sie in der Regel nicht. Doch die Organisation und die Personalplanung werden erschwert, da zahlreiche Schutz-vorschriften einzuhalten sind.

Mitteilungspflicht der ArbeitnehmerinDie werdende Mutter soll dem Arbeitgeber ihre Schwanger-schaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr der Zustand bekannt ist. Da es sich um eine Soll-vorschrift handelt, sind zeitliche Verzögerungen jedoch ohne arbeits- und sozialrechtliche Konsequenzen. Die Kosten für das Schwangerschaftsattest muss der Arbeitgeber erstatten.

Meldung der Schwangerschaft & GefährdungsbeurteilungDas Mutterschutzgesetz (§ 27 MuSchuG) verpflichtet Sie als Arbeitgeber zur unverzüglichen Meldung der Schwangerschaft an die zuständige Arbeitsschutzbehörde. Vorlagen für Schles-wig-Holstein finden Sie unter https://www.uk-nord.de/de/staatliche-arbeitsschutzbehoerde-bei-der-unfallkasse-nord/formulare.html. Mit der Meldung verbunden ist eine Gefähr-dungsbeurteilung inkl. Dokumentation. Ist eine Umorganisa-tion des Arbeitsplatzes nicht (ausreichend) möglich, muss ein Beschäftigungsverbot erteilt werden. In kleinen Praxen wird das meist der Fall sein.

Umfang eines BeschäftigungsverbotesEin Beschäftigungsverbot kann auch erst im Laufe der Schwangerschaft erteilt werden, der Umfang kann sich auf einige Stunden pro Tag oder die volle Arbeitszeit beziehen. Die Arbeit-geberkosten, die sich auf das Beschäftigungs-verbot beziehen, werden aus der Umlage U2 erstattet.

Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit„Schwanger ist nicht krank.“ Daher schließen sich eine krankheitsbedingte Arbeits-unfähigkeit und ein Beschäf-tigungsverbot aus, wobei eine Arbeitsunfähigkeit Vorrang hat. Finanziell ist ein Beschäftigungsverbot für Mitarbeiterin und Chef in der Regel günstiger. Vermeiden Sie daher „Eiertänze“.

Fazit➔ Die Pflichten eines Arbeitgebers bei

Schwangerschaft einer Mitarbeiterin sind umfassend.

➔ Binden Sie Ihren Steuerberater mit ein.➔ Wenn Sie bezüglich der Arbeitsplatz-

gefährdung unsicher sind, sprechen Sie lieber ein Beschäftigungs verbot aus. Die Haftung liegt sonst bei Ihnen.

➔ Sie sind nicht auf den behandelnden Gynäkologen angewiesen.

➔ Finanzielle Nachteile entstehen Ihnen nicht.➔ Auch Ihrer Mitarbeiterin entstehen keine

finanziellen Nachteile. ➔ Die Schutzvorschriften gelten nicht für

Gesellschafterinnen einer Praxis.Britta Jürgensen

DatenschutzDie Schwangerschaft Ihrer Mitarbeiterin dürfen Sie ohne berechtigte Interessen Dritten nicht unbefugt bekannt geben. Gut ist daher, wenn die werdende Mutter selbst ihre Kolleginnen frühzei-tig informiert.

KündigungsschutzIhrer Mitarbeiterin dürfen Sie während der Schwan-gerschaft und in der Elternzeit nicht kündigen.

Umlageverfahren: der finanzielle AusgleichSie zahlen monatlich in eine „Lohnfortzahlungs-versicherung“ ein (Umlage U2), die Ihnen alle Mut-terschaftsaufwendungen erstattet. Die Umlage wird im Rahmen der Sozialversicherungsbeiträge ermittelt und abgeführt, sie beträgt zwischen 0,25 % und 1,00 % des rentenversicherungspflichti-gen Entgeltes aller Mitarbeiter.

Arten von BeschäftigungsverbotenUnter Umständen müssen von verschiedener Seite Beschäftigungsverbote erteilt werden. Es gibt drei unterschiedliche Arten:

Wenn sich in ihrer Praxis „ein freudiges Ereignis“ ankündigt, ergeben sich daraus für sie als arbeitgeber umfassende konsequenzen. hierbei sind besonders mögliche bzw. notwendige Beschäftigungsverbote zu beachten.

dickhaut, Jürgensen & Partnersteuerberater – rechtsanwältinBornbach 16, 22848 NorderstedtE-Mail: [email protected].: 040- 308 505 10

Art des Beschäftigungsverbotes Grund Wer stellt aus?

Individuell Gefahr für Leben und Gesundheit von Mutter und/oder Kind

behandelnder Arzt (Gynäkologe)

Arbeitsplatzbezogen (generell) Gefährdung am Arbeitsplatz Arbeitgeber

Arbeitsplatzbezogen (vorläufig) Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz noch nicht abgeschlossen

Arbeitgeber/Behörde

Die Schwangerschaft einer Mit­arbeiterin bringt der Praxis direkt keine finanziellen Nachteile. Auf umfassende Regelungen muss jedoch geachtet werden.

vernetzt + versorgt

30 nEtZMEhrWErt

erfolgt ein Check Ihres Impressums auf Ihrer Praxis-Homepage und selbstverständlich wird der zuständige Datenschutzbeauftragte der Alsterbyte GmbH benannt. Zum Vergleich: Bei Nichtbenennung eines Datenschutzbeauftragten können Ihnen Bußgelder bis zu 100.000 € drohen.Neugierig geworden? – In einem Termin vor Ort können Sie mit Herrn Staneck alle individuellen Einzelheiten besprechen. Wenden Sie sich hierfür an folgenden Kontakt:

Alsterbyte GmbH, Weingarten 2221481 Lauenburg/ElbeTel: 04153-86 98 0, Fax: 04153-86 98 199E-Mail: [email protected]

Unterstützung beim Datenschutz in der Praxis

unsere Veranstaltung zum thema „Eu-datenschutzgrundverordnung“ ist bei ihnen auf so großes interesse gestoßen, dass wir noch einen schritt weiter gehen und ihnen auch das nötige Werkzeug zur umsetzung an die hand geben und unsicherheiten abnehmen können.

Im Anschluss an den informativen Vortrag unserer Referentin Frau Asmussen folgte eine kurze Vorstel-lung der Alster-byte GmbH durch Herrn Staneck, Geschäftsführer der Askanierhaus GmbH & Co. KG. In Zu-sammenarbeit mit unserem Praxisnetz

entstand die Idee, Ihnen als Netzmitgliedern ein Datenschutzkonzept an die Hand zu geben, welches speziell auf Gesundheitseinrichtungen ausgerichtet ist und Ihnen bei Bedarf die mühevolle Auseinandersetzung mit diesem Thema erspart.

Nach einer Erstellungsgebühr von mehreren Hundert Euro erreichen übliche Datenschutz-angebote mit umfangreichen Leistungs paketen auf dem freien Markt oftmals Beträge von meh-reren Tausend Euro pro Jahr. Doch professioneller Datenschutz muss nicht teuer sein – die Alsterbyte GmbH bietet Ihnen als Netzmitgliedern ein selbst entwickeltes Daten-schutzkonzept inklusive Verarbeitungsverzeichnis für 79,00 € inkl. MwSt. pro Monat. Sie erhalten dafür alle relevanten Vordrucke einschließlich Datenschutz- und Einwilligungserklärungen sowie Mitarbeiterbelehrungen etc. Zusätzlich

Mit diesem

kosten-

günstigen

Angebot

sind Sie beim

Thema Daten-

schutz auf

der sicheren

Seite.

Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder ganz herzlich im Praxisnetz:Frau Dr. med. Petra Weber und Bernd Weber (Internistische Hausärzte)Hausärztliche Praxis in Lauenburg

Wir möchten Ihnen folgende Änderungen im Vorstand bekannt geben:➔ Herr Dr. Jäger orientiert sich beruflich neu und verlässt

dafür leider unser Kreisgebiet.➔ Frau Lübke (Psychotherapeutin aus Groß Grönau)

wurde vom Vorstand kommissarisch als Nachfolgerin für Herrn Dr. Jäger gewählt. Auf der jährlichen Mitglie-derversammlung im November 2018 haben Sie die Möglichkeit, dies per Wahl zu beschließen.

Mehr als ein Notfallordner:steuerlich aufeinander abgestimmte Beratungskonzepte und Dienstleistungen für das private und berufl iche Umfeld von Ärzten

privat• gezielte Familienabsicherung• steueroptimierte Vermögens- und Generationenplanung• vorausschauende Vorsorge- und Versicherungsstrategie

berufl ich• systematische Praxisentwicklung• steuerliche Finanzierungs- und Nachfolgeplanung• Notfallkonzepte bei Krankheit, Unfall oder Tod• Steuerfallen bei Praxisaufgabe

Ihr individuelles und steueroptimiertes Vorsorge- & Notfallkonzept

Dittmann & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbHKleine Wallstraße 2, 23909 Ratzeburg

Telefon: + 49 4541 8782- 0Fax: + 49 4541 8782-10 [email protected], www.dittmann-kollegen.de