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Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“
Volksabstimmung vom 18. Mai
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Worum geht es?
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Worum geht es?
Initiative verlangt: Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes beeinträchtigt haben, sollen endgültig das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen auszuüben.
Vom Parlament bereits beschlossen: Verschärfungen des Tätigkeitsverbotes. Unterschied zur Initiative: Mehr Spielraum für Richter / Einzelfallprüfung eines Gerichts.
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Drei Gründe für ein Nein
• Initiative ist nicht mehr nötig• Initiative ist unverhältnismässig• Problematik der Jugendlieben
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1) Initiative ist nicht mehr nötig
• Das Gesetz wurde per Parlamentsbeschluss bereits geändert.
• Das Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter wurde dabei deutlich verschärft.
• Die Initiative bringt keinen weiteren Schutz.
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2) Initiative ist unverhältnismässig
• Das automatische lebenslängliche Tätigkeitsverbot unbesehen des Einzelfalls verletzt das verfassungsrechtliche Verhältnismässigkeitsprinzip.
• Die Gerichte müssten einen gefährlichen pädokriminellen Vergewaltiger genau gleich behandeln wie einen Täter ohne Rückfallgefahr.
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3) Problematik der Jugendlieben
• Geht ein 19-Jähriger eine Liebesbeziehung mit einer 15-Jährigen ein, verliert er bei einer Verurteilung für den Rest seines Lebens, mit Kindern tätig zu sein.
• Dies hat nichts dem Schutz von Kindern vor Pädophilen zu tun. Hier zeigt sich, dass die Initiative zu weit geht und den Einzelfall nicht berücksichtigt.
• Das Gesetz ist dagegen zielgerichteter im Kampf gegen Pädophile und hat keine ungewollten Nebeneffekte.
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Haltung der CVP Schweiz
Nein zur Initiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“
Entscheid der CVP-Delegierten in Zug vom 12. April mit 119 zu 106 Stimmen