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GUT ALTERN in Berlin Was ist, wenn ...? 22 Fragen zum Thema Häusliche Pflege

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  • GUTALTERN

    in Berlin

    Was ist, wenn ... ? 22 Fragen zum Thema Husliche Pflege

  • Zur Erstellung der 1. Auflage dieser Publikation erteilten die Landesstelle Pflegende Angehrige Nordrhein-Westfalen, die Landesseniorenvertretung NRW e. V. als langjhri-ger Trger der Fachstelle und das Ministerium fr Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen als Frderer die Genehmigung fr den modifizier-ten Nachdruck der gleichnamigen, sehr erfolgreichen Broschre der Landesstelle Pflegende Angehrige Nordrhein-Westfalen.

    Dafr mchten wir uns an dieser Stelle ausdrcklich bedanken.

  • GRUSSWORT

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    Mario CzajaSenator fr Gesundheit und Soziales

    so lange wie mglich zu Hause zu bleiben das wnschen sich die meisten lteren und pflegebedrftigen Menschen. Sie mchten in ihrer eigenen Wohnung le-ben und trotz Pflegebedrftigkeit ein selbstbestimmtes Leben fhren.

    Die Berliner Sozialpolitik untersttzt dieses Anliegen. In der Stadt wurden daher frhzeitig die Weichen fr eine vorrangig ambulante Versorgung gestellt und ein tragfhiges Beratungs- und Unterstt-zungssystem ausgebaut. Mit Erfolg: Rund drei Viertel aller Pflegebedrftigen leben nach wie vor zu Hause eine berdurch-schnittlich hohe Zahl. Bei rund zwei Dritteln davon bernehmen die Angehri-gen die Pflege. Hinzu kommen knapp 600 ambulante Pflegedienste, rund 30 Kurzzeit- und ber 80 Tagespflegeeinrichtungen,

    ohne deren Arbeit fr viele Pflegebedrfti-ge das Leben in den eigenen vier Wnden nicht mglich wre.

    Nicht nur Berlin setzt alles daran, Pflege-bedrftigen ein Altern in Wrde zu ermg-lichen. Auch auf Bundesebene wurden die Rahmenbedingungen insbesondere fr die husliche Pflege verbessert. Ab Januar 2015 werden mit dem 1. Pflegestrkungs-gesetz zum Beispiel Untersttzungsleis-tungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tagespflege sowie niedrigschwellige Betreuungsangebote gestrkt; Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf erhalten auch ohne Pflegestufe Zugang zu deutlich mehr Leistungen, wie zum Beispiel auf Tages- und Kurzzeitpflege. Noch in dieser Wahlperiode soll zudem mit dem 2. Pflegestrkungsgesetz ein neuer

  • Hinweis:

    Wenn im Text beispielhaft ausschlielich von der pflegebedrf-tigen Mutter gesprochen wird, so gelten die Aussagen selbstver-stndlich auch fr pflegebedrftige Vter oder andere Verwand-te, wie z. B. Ehepartner, Kinder, Tanten oder Onkel, aber auch Freunde und Freundinnen sowie Nachbarn. Desgleichen wird im Text von pflegenden Angehrigen gesprochen, hier gelten die Aussagen auch fr andere, nicht verwandte und nicht gewerbliche Pflegepersonen, wie Freunde oder Nachbarn.

    Grundstzlich richtet sich die Broschre an Frauen und Mnner. Zum vereinfachten Lesen wird die weibliche Schreibweise verwendet.

    Besonders wichtige Hinweise sind im Text mit einem roten Pfeil markiert.

    Im Anhang finden Sie ein Glossar mit Erluterungen zu den im Text fett gedruckten Begriffen und ein Adressverzeichnis.

    Die Broschre bildet die ab dem 01.01.2015 geltende Gesetzeslage ab.

  • GRUSSWORT

    Pflegebedrftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingefhrt und damit auch den spezifischen Bedrfnissen von Demenzkranken besser Rechnung ge-tragen werden.

    Wer bezahlt meine Pflege? Wie verhalte ich mich, wenn meine Mutter an Demenz erkrankt ist? Wie finde ich einen guten Pflegedienst? Wo kann ich einen Pflege-kurs machen? Ob Pflege durch Angehrige oder professionelle Pflegedienste den Be-troffenen und ihren Angehrigen stellen sich viele Fragen. Ebenso wichtig wie ein bedarfsgerechtes Angebot an Pflegediensten ist daher die Unterstt-zung durch Information und Beratung. In Berlin gibt es 28 Pflegesttzpunkte, die Sie zu allen Fragen rund um Pflege und Alter beraten. Auerdem untersttzen zwlf Kontaktstellen PflegeEngagement das pflegeflankierende Ehrenamt und die Selbsthilfe.

    Pflege fhrt zu tiefgreifenden Vernderun-gen im Leben der Pflegebedrftigen und der Pflegenden. Die Broschre Was ist, wenn ? gibt einen berblick darber, was bei eigener Pflegebedrftigkeit oder Pflegebedrftigkeit eines Angehrigen auf Sie zukommen kann. Anhand von typischen Szenarien erfahren Sie, was

    geregelt werden sollte, wie der Alltag prak-tisch gestaltet werden kann, auf welche Leistungen gesetzliche Ansprche beste-hen und welche Einrichtungen und Dienste Rat oder Hilfe bei huslicher Pflege bieten.

    Husliche Pflege ist erfllend, kann aber auch belastend und krftezehrend sein. Das Engagement der Helfenden und Pflegenden verdient unsere Anerkennung und grten Respekt. Insbesondere die Leistung der pflegenden Angehrigen und Ehrenamtlichen kann gar nicht hoch genug bewertet werden. Fr die Pflegebe-drftigen ist sie ein groes Geschenk und fr unsere Gesellschaft als Ganzes unverzichtbar.

    Fr das Engagement aller Pflegenden mchte ich mich an dieser Stelle ausdrck-lich bedanken. Ich hoffe, dass die vorlie-gende Broschre Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, Mut macht und Ihnen hilft, die Herausforderungen der Pflege erfolgreich zu bewltigen.

    Ihr

    Mario Czaja

    Senator fr Gesundheit und Soziales

  • INHALTSVERZEICHNIS

    Allgemeine Fragen

    1. Pflege von Angehrigen auch ein Thema fr Sie? 102. Demenzkranke leben oft in einer fremden Welt. Wie verhalte ich mich meine Mutter gegenber, wenn sie an Demenz erkrankt ist?

    6

    153. Wie lange kann Mutter in ihrer eigenen Wohnung bleiben? 204. Kann ich die Pflege selbst bernehmen oder muss ein Pflegedienst kommen? 235. Was ist bei und nach der Entscheidung fr einen Pflegedienst zu beachten? 24

    Fragen zur Pflegeversicherung und der Finanzierung der Pflege

    6. Wer bezahlt die Pflege? 307. Was muss meine Mutter tun, um Pflegegeld zu erhalten? 338. Die Eingruppierung in eine Pflegestufe. Welche Voraussetzungen muss meine Mutter erfllen? 349. Was geschieht, nachdem der Antrag auf eine Pflegeeinstufung gestellt wurde? 3810. Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung? 4011. Was bietet die Pflegeversicherung zur Untersttzung pflegender Angehriger noch? 42

    Untersttzung und Entlastung

    12. Was sind Pflegeberatungseinstze? 4913. Meine Mutter kann sich nicht mehr richtig bewegen. Wie kann ich sie vom Bett in den Sessel setzen? Wie kann ich sie baden oder duschen? 5114. Kann ich die Pflege mit meinem Beruf vereinbaren? 53

  • 7

    INHALTSVERZEICHNIS

    15. Was ist eigentlich Tagespflege? 5716. Wer kmmert sich um Mutter, wenn ich selbst krank werde oder dringend Urlaub brauche? 5917. Gibt es stundenweise Entlastungsangebote? Wie kann ich solche Helferinnen bezahlen? 6118. Kann eine Haushaltshilfe aus Osteuropa die Betreuung meiner Mutter bernehmen? 6419. Was muss geschehen, wenn Mutter nicht mehr allein fr sich entscheiden kann? 68

    Vollstationre Pflege eine Alternative

    20. Ein Umzug in eine vollstationre Pflegeeinrichtung eine gute Alternative Wie bereite ich die Entscheidung vor? 7021. Wie komme ich damit zurecht? Wer bezahlt die Kosten fr vollstationre Pflege, wenn die Rente nicht ausreicht? 71

    Der letzte Abschied 22. Am Ende des Lebens Sterben zu Hause Wird meine Mutter zu Hause sterben knnen? 73

    Glossar 77Adressverzeichnis 97

  • 8

    ZWEI BEISPIELE

    So kann es doch nicht weitergehen Wenn der Pflegebedarf schleichend entsteht

    Marianne E. ist voll berufsttig. Seit Jahren untersttzt sie ihre mittlerweile 93-jhrige Mutter mit kleinen Hilfestellun-gen. Sie geht mit ihr einkaufen. Sie putzt regelmig die Treppe und die Fenster. Die anstrengenderen Hausarbeiten wie das Wechseln der Bettwsche erledigt sie auch. Einmal wchentlich hilft sie ihrer Mutter beim Baden. Zunehmend bemerkt sie, dass ihre Mutter die tgliche Krperpflege vernachlssigt. Es scheint so, als knne ihre Mutter das Wasser nicht mehr richtig halten. Wenn sie ihre Mutter darauf anspricht, bestreitet diese die offensichtliche leichte Inkontinenz (Blasenschwche). Marianne E. fragt sich, wie es mit ihrer Mutter weitergehen soll.

    In diesem Beispiel entwickelt sich der Untersttzungsbedarf der alten Dame eher schleichend. Frau E. hat deshalb durchaus Zeit, ohne Zeitdruck Informationen einzuholen, die eigenen Mglich-keiten und Grenzen zu bedenken und mit der Familie und mit Fachleuten zu besprechen, wie man gegebenenfalls gemein-sam mit anderen weiter mit der Situation umgehen kann. Lsungen fr viele potenzielle Probleme lassen sich zu diesem frhen Zeitpunkt bereits vorbereiten.

    Marianne E. muss jedoch wissen, an wen sie sich wenden kann.

    Fachlicher Rat kann eine groe Hilfe sein.

  • 9

    ZWEI BEISPIELE

    Nach dem Schlaganfall ist alles anders Wenn die Mutter von heute auf morgen zum Pflegefall wird

    Die Mutter von Petra H. lebt allein. Sie ist 78 Jahre alt. Sie geht gern auf Reisen und besucht regelmig das Theater und Konzerte. Fr das nchste Jahr hat die Mutter von Frau H. berlegt, evtl. in eine Einrichtung des betreuten Wohnens um-zuziehen. Nur zur Sicherheit, denn sie will ihr Leben so lange wie mglich selbststndig und selbstbestimmt fhren. Und die groe Wohnung wurde ihr langsam zuviel. Bei einem ihrer Besuche findet Petra H. ihre Mutter auf dem Fuboden der Diele vor. Die alte Dame kann nicht sprechen und sich kaum bewegen. Petra H. verstndigt sofort den Notarzt. Ihre Mutter wird ins Krankenhaus gebracht. Dort wird ein Schlaganfall diagnostiziert. Wie soll es nun weitergehen?

    In diesem Beispiel muss Frau H. kurzfristig zusammen mit ihrer Mutter entscheiden, wie es fr diese weitergehen kann und soll. Wo soll ihre Mutter in Zukunft leben? Wer wird sie untersttzen? Und was muss sie tun, wenn ihre Mutter nicht mehr fr sich selbst entscheiden kann?

    Sie sehen: In beiden Fllen haben die Angehrigen groe Sorgen und es stellen sich viele Fragen. Und diese sind letztlich in ihrem Umfang unabhngig davon, ob die Pflege ihrer Mutter pltzlich und unerwartet bernommen werden muss oder langsam immer umfangreicher wird.

  • 10

    FRAGE 1

    Pflege von Angehrigen auch ein Thema fr Sie?

    Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, ob Sie Ihre Mutter pflegen wrden, wenn diese pflegebedrftig wrde? Oder fhlen Sie sich noch zu jung, um sich darber Gedanken zu machen? War es bisher kein Thema fr Sie?

    Auf jeden Menschen kann die Aufgabe zukommen, die Pflege von Angehrigen zu bernehmen.

    Viele Angehrige wachsen langsam in eine Pflegeaufgabe hin-ein. Zunchst leisten sie nur kleine Hilfen im Haushalt. Mit den Jahren wird es aber immer mehr, was an Hilfe und Pflege zu bernehmen ist. Eine bewusste Entscheidung, ob sie die Pflege zu Hause bernehmen wollen, hat es dabei nie gegeben. Die anfangs ntigen Hilfen waren ja kein Problem. Und niemand hat damit gerechnet, dass die Pflegebedrftige irgendwann Betreuung rund um die Uhr brauchen knnte.

    Andere Angehrige mssen jedoch ganz pltzlich die Pflege eines nahestehenden Menschen bernehmen. Denn enge Ver-wandte knnen z. B. einen Schlaganfall erleiden und dadurch berraschend und unerwartet pflegebedrftig werden. Dann mssen sich die Angehrigen von heute auf morgen auf eine neue Lebenssituation einstellen. Sie bernehmen dann zumeist selbstverstndlich die Betreuung zu Hause, obwohl sie die Gr-e der neuen Aufgabe gar nicht berblicken. Denn so viel Neues ist zu bedenken. Manches muss sofort erledigt werden. Anderes ergibt sich erst im Laufe der Zeit.

    Angehrige knnen ber Nacht pflege- bedrftig werden.

  • 11

    FRAGE 1

    Grndliche Information im Vorfeld ist ein sinnvoller Weg, sich auf die Pflege vorzubereiten. Wer gut informiert ist, kann mit der vernderten Lebenssituation, die sich durch die Pflege er-gibt, besser umgehen. Ihre Mutter hat einen Anspruch auf eine frhzeitige und umfassende Pflegeberatung durch die Pflege-beraterinnen ihrer Pflegekasse. Wenn sie erstmals einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, muss die Pflegekasse ihr innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen. Den Beratungsgutschein kann Ihre Mutter bei den aufgefhrten Beratungsstellen kostenfrei einlsen. In Berlin erfolgt die Pflegeberatung meist durch die Pflegesttzpunkte. Die Pflegeberatung kann bei Bedarf auch bei Ihrer Mutter zu Hause stattfinden. Sie dient dazu, den Start in die Pflege zu Hause so optimal wie mglich zu gestalten. Soll-te diese Erstberatung nicht reichen, knnen sie weitere Bera-tungstermine vereinbaren. Ist Ihre Mutter privat versichert, erfolgt die Pflegeberatung durch das Unternehmen COMPASS Private Pflegeberatung. Telefonisch erreichen Sie COMPASS unter der Rufnummer 0 800 101 88 00.

    Frhzeitige Infor-mation ist die beste Vorbereitung.

  • 12

    FRAGE 1

    Die ntigen Handreichungen und Verrichtungen in der hus- lichen Pflege werden Sie bald sicher erledigen. Sie lassen sich re-lativ schnell, vor allem bei fachlicher Anleitung, erlernen. Wie Sie diese erhalten, finden Sie in der Antwort zu FRAGE 4.

    Die Krperpflege als solche ist nicht immer das Problem. Die Belastungen durch die husliche Pflege liegen zumeist nicht in einzelnen Teilaufgaben, sie liegen anderswo.

    Sie mssen mglicherweise stndig verfgbar sein. Sie reagie-ren auf alle Befindlichkeiten Ihrer Mutter, beruhigen, streicheln und trsten. Sie versuchen, Ihr Bestes fr Ihre Mutter zu geben. Und denken dennoch oft, das sei noch nicht genug. Es ist ja ei-nerseits schn, gebraucht zu werden und etwas von dem zu-rckgeben zu knnen, was Sie von Ihrer Mutter in vergangenen Zeiten erhalten haben. Andererseits ist die stndige Bereitschaft eine groe Belastung.

    Zum Beispiel mssen Sie bei einer eventuellen Demenzerkran-kung Ihrer Mutter im fortgeschrittenen Stadium mit Situatio-nen rechnen, die Sie an Ihre Grenzen bringen werden. Und es ist im Anfangsstadium der Demenz kaum abzuschtzen, wie sich die Persnlichkeit Ihrer Mutter verndern wird. Auch Ihrer Mut-ter werden diese Vernderungen Angst machen. Sie kann ag-gressiv reagieren, auch auf Sie als Pflegeperson. Sie kann Sie beschuldigen, Geld gestohlen zu haben. Sie kann mit allem un-zufrieden sein. Sie kann stndig weglaufen wollen.

    Sie als Pflegeperson denken in solchen Grenzsituationen mg- licherweise an sich selbst zuletzt. Gerade Frauen, die in der Re-alitt die Hauptpflegepersonen sind, haben es schwer, sich aus der anerzogenen Rollenerwartung zu lsen, fr andere da sein zu mssen. Eine zustzliche Belastung kann die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sein. Hierzu finden Sie Informationen und Anregungen in der Antwort zu FRAGE 14.

    Und Ihre Mutter mchte vermutlich gern immer von ein und derselben Person umsorgt werden, nmlich von Ihnen. Sie mchte niemand anderen an sich heranlassen. Das kann damit

    Achten Sie auf Ihre Grenzen.

  • 13

    FRAGE 1

    zu tun haben, dass Vernderungen des gewohnten Lebens- und Tagesablaufs ihr Angst machen. Alles Neue, was Sie Ihrer Mutter mglicherweise vorschlagen, wird deshalb oft zunchst abge-lehnt. Betreuung durch fremde Personen wird genauso wie der Besuch einer Tagespflegeeinrichtung von ihr nicht akzeptiert. Denn das gewohnte Umfeld und der gewohnte Ablauf bedeuten fr Ihre Mutter Sicherheit. Sie sollten trotzdem Hilfen zur Ent-lastung von auen in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich an ei-nen Pflegesttzpunkt und bei Demenz an die Alzheimer Ge-sellschaft Berlin e.V. oder die Alzheimer Angehrigen-Initiative e.V. Sprechen Sie mit der Fachkraft im Rahmen der Pflegebera-tungseinstze (siehe Antwort zu FRAGE 12).

    Scheuen Sie sich nicht, sich und anderen einzugestehen, wenn Sie an eigene Grenzen stoen. Denn wenn Sie sich nicht frh- zeitig helfen lassen, ist Ihre vllige Erschpfung als Pflegende vorprogrammiert.

    Denken Sie daran: Sie brauchen als Pflegeperson auch Zeit fr sich. Treffen Sie weiter Ihren Freundeskreis, tauschen Sie sich aus mit anderen Menschen. Gehen Sie soweit wie mglich Ihren Hobbys nach. Denn dabei knnen Sie auftanken.

    Suchen Sie auch Kontakt zu einem Gesprchskreis fr pflegende Angehrige. Dort finden Sie Gesprchspartner, die Ihre Situa- tion verstehen. Sie merken dort, dass Sie mit den Sorgen und der Verzweiflung, die auf Sie zukommen knnen, nicht allein sind. Sie knnen ber die Schuldgefhle reden, die Sie vielleicht ha-ben, wenn Sie Ihre Mutter zeitweilig in andere Hnde geben. Und Sie knnen ber den Schmerz und die Trauer reden, die durch das langsame Abschiednehmen von einem geliebten Menschen zu bewltigen sind. Denn es ist besonders schmerz-lich, die Persnlichkeitsvernderung eines Angehrigen miter- leben zu mssen. Das geschieht zwangslufig bei Menschen, die an Demenz erkrankt sind.

    Sprechen Sie ber Ihre Gefhle.

  • 14

    FRAGE 1

    Untersttzungs- und Entlastungsmglich-keiten nutzen.

    Viele pflegende Angehrige geraten durch die Pflege in eine un-gewollte Isolation, da sie ihre Freundschaften und Bekannt-schaften kaum mehr pflegen knnen und psychisch ausgelaugt sind. Daher ist es wichtig, mit Ihren Freunden und Bekannten ber Ihre Situation zu reden und gemeinsam nach Mglichkei-ten zu suchen, Ihre sozialen Kontakte aufrecht zu erhalten. Haben Sie niemanden, mit dem Sie reden knnen, oder trauen Sie sich nicht, knnen Sie als Mitglied einer gesetzlichen Kran-kenkasse kostenfrei und auf Wunsch auch anonym unter www.pflegen-und-leben.de persnliche Untersttzung und psychologische Begleitung erhalten.

    Niemand kann ohne Pause rund um die Uhr fr jemand ande-ren da sein. Deshalb gibt es Untersttzungs- und Entlastungs-mglichkeiten fr pflegende Angehrige, die teilweise nicht un-mittelbar in Verbindung mit Pflegebedrftigkeit stehen mssen. Hierzu gehren z. B. Mobilittshilfedienste, ehrenamtliche Besuchsdienste, Essen auf Rdern und Hausnotruf. Pflege-sttzpunkte oder auch Kontaktstellen PflegeEngagement fr pflegeflankierendes Ehrenamt und Selbsthilfe knnen Sie dazu ansprechen.

    Bedenken Sie als Pflegende: Nur solange es Ihnen selbst gut geht, wird es auch Ihrer pflegebedrftigen Mutter den Umstn-den entsprechend gut gehen. Wenn Sie sich berfordern und zu-sammenbrechen, hat Ihre Mutter nichts davon.

    Nutzen Sie alle Mglichkeiten. Prfen Sie beispielsweise, ob die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises fr Ihre Mut-ter in Frage kommt und sich dadurch Mglichkeiten wie die Nutzung des so genannten SonderFahrDienstes erffnen.

    Sprechen Sie hierauf Ihren Pflegesttzpunkt an!

    http://www.pflegen-und-leben.de

  • 15

    FRAGE 2

    Demenzkranke leben oft in einer fremden Welt. Wie verhalte ich mich, wenn meine Mutter an Demenz erkrankt ist?

    Gerade fr Sie als Angehrige ist es schmerzlich zu sehen, wenn Ihre Mutter an einer Demenz erkrankt und nach und nach die Fhigkeit verliert, die Anforderungen ihres gewhnlichen All-tags allein zu bewltigen. Unterhaltungen und Gesprche mit ihr werden zunehmend schwieriger und Ihre Mutter entwickelt auf einmal Verhaltensweisen, die Sie frher nie an ihr beobach-tet haben. Sie vernachlssigt ihre Krperpflege, die bersicht im Haushalt geht ihr mehr und mehr verloren.

    Ihre Stimmung unterliegt auf einmal groen Schwankungen: An manchen Tagen ist Ihre Mutter gut gelaunt und freundlich, an anderen Tagen ist sie jedoch unsicher oder bisweilen aggres-siv Ihnen gegenber.

    Was ist dann zu tun? Wie verhlt man sich richtig?

    Vorab sollten Sie einige grundlegende Dinge ber Demenzer-krankungen wissen: Demenz ist eine Erkrankung, die durch Be-eintrchtigung des Gedchtnisses und des Denkvermgens so-wie durch weitere Warnsignale auffllig wird. Die Erkrankung darf keineswegs mit dem normalen Alterungsprozess gleichge-setzt werden, daher sollten Sie sich im Zweifel nicht zufrieden geben mit Aussagen wie: Mit 80 Jahren ist das normal, da kann man sowieso nichts machen. Bei Verdacht auf eine Demenz wird die Diagnose eines Facharztes (Neurologen) bentigt.

    Demenz gehrt nicht zum normalen Alterungsprozess.

  • 16

    FRAGE 2

    Denn es geht nicht nur darum, ob berhaupt eine Demenz vor-liegt, sondern welche Form der Demenz vorliegt. Eine Demenz- erkrankung ist zwar nach heutigem Stand der Medizin nicht heilbar, jedoch lsst sich der Krankheitsverlauf hinauszgern und positiv beeinflussen. Den Pflegenden kann ihre Arbeit er-leichtert werden. Dazu muss der Arzt aber wissen, um welche Form der Demenz es sich handelt.

    Eine klare Diagnose wird auch Ihnen als Pflegeperson anschlie-end einen verstndnisvolleren Umgang mit der Erkrankten er-mglichen. Denn durch eine Diagnose lassen sich manche der Ihnen bisher unerklrlichen und krnkenden Verhaltensweisen Ihrer Mutter als Folge der Erkrankung verstehen, auch im Nach-hinein. Auf der Basis der Diagnose knnen Sie sich von erfah- renen Fachleuten zum Umgang mit Ihrer erkrankten Mutter be-raten lassen sowie Informationen zu Entlastungsangeboten fr die tgliche Betreuung einholen. Gerade in diesem Bereich gibt es in Berlin viele Angebote.

    Wie kann sich die Demenz auswirken?

    Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind, nehmen durch-aus im Anfangsstadium den beginnenden Krankheitsprozess an sich selbst wahr. Das macht ihnen Angst und kann sowohl zum Rckzug als auch zu ungewohnt forderndem Verhalten fhren. Es kann einerseits noch viele gute Tage geben, die an frhere Zeiten erinnern und an denen die Erkrankung kaum wahrzu-nehmen ist. Andererseits wird Ihre Mutter Sie an manchen Ta-gen vielleicht gar nicht mehr wieder erkennen und Sie wissen nicht, wie Sie sich dann Ihrer Mutter gegenber verhalten sol-len. Es gibt leider keine allgemeine Regel, wie man mit demen-zerkrankten Menschen umgehen sollte. Denn so wie jeder Mensch anders ist, ist auch jeder Krankheitsverlauf anders. Was auf die eine Demenzerkrankte beruhigend wirkt, kann bei der anderen Erkrankten das Gegenteil bewirken und sogar Auslser fr Unruhe werden.

    Eine klare Diagnose hilft.

  • 17

    FRAGE 2

    Am besten handeln Sie daher nach dem Prinzip Versuch und Irrtum, um herauszufinden, mit welchen Umgangsweisen Sie und Ihre Mutter am besten zurechtkommen. Versuchen Sie, respektvoll gegenber Ihrer Mutter zu handeln. Das heit: Sprechen Sie von Angesicht zu Angesicht, auch wenn Sie das Ge-fhl haben, dass Ihre Mutter Sie gerade nicht versteht. Stoen Sie Ihre Mutter nicht auf ihre Mngel und Schwchen.

    Vielleicht bemerken Sie z. B., dass Ihre Mutter eine Zahnbrste in der Hand hlt und nicht wei, was sie damit tun soll. Dann ist es besser, ihr das Zhneputzen vorzumachen, als sie unge-duldig an den richtigen Gebrauch der Zahnbrste zu erinnern.

    Demenz ist eine stetig fortschreitende Erkrankung, die nach und nach die Urteils- und Entscheidungsfhigkeit des Betroffe-nen schwer beeintrchtigt. Deshalb ist es wichtig, manche Din-ge frhzeitig zu regeln und den Erkrankten in wichtige Ent-scheidungen einzubeziehen, so lange er noch dazu in der Lage ist.

    Bleiben Sie auf Augenhhe.

    Einbeziehung in Entscheidungen solange wie mglich.

  • 18

    FRAGE 2

    Sie haben dazu die Mglichkeit, mit Ihrer Mutter eine Betreu-ungsverfgung, eine Vorsorgevollmacht, eine Kontovollmacht und/oder eine Patientenverfgung zu verfassen (siehe Antwort zu FRAGE 19). Diese Verfgungen und Vollmachten geben Ihnen spter Handlungssicherheit und sind eine Erinnerungssttze, was Ihre Mutter fr sich selbst entschieden hat. Damit kann so ein Dokument bei schwierigen Entscheidungen eine groe Hilfe und Entlastung sein. Lassen sie sich hierzu rechtzeitig, z.B. vom Pflegesttzpunkt Ihres Vertrauens, beraten.

    Und grundstzlich gilt ein Weiteres: Versuchen Sie, geduldig zu sein. Das wird nicht immer gelingen, aber seien Sie gerade dann auch geduldig mit sich selbst. Verzeihen Sie auch sich selbst Ihre eigenen schlechten Tage. Sie sind kein bermensch.

    Menschen mit Demenz nehmen die Realitt oft anders wahr. Sie knnen zum Beispiel in einem Schatten, der durch einen Gegen-stand geworfen wird, etwas Bengstigendes wahrnehmen, z. B. ein Tier. Versuchen Sie dann nicht, Ihrer Mutter diese Wahrneh-mung auszureden, es wird nur ihre Verunsicherung steigern oder sie sogar wtend machen. Denn fr Ihre Mutter ist ihre Wahrnehmung die Wirklichkeit, ihre Angst deshalb in dem Mo-ment real. Es bringt nichts, ihr diese ausreden zu wollen. Versu-chen Sie lieber, Ihre Mutter dann abzulenken und ihre Angst zu zerstreuen. Nehmen Sie sie am Arm, fhren Sie sie sanft in einen anderen Raum. Richten Sie ihr Interesse auf etwas anderes. So kann sie sich beruhigen.

    Besonders schmerzlich wird es fr Sie als Angehrige, wenn Ihre Mutter Sie nicht erkennt, Sie vielleicht sogar auffordert, ihre Wohnung zu verlassen, oder Sie extrem bevormundet. Solche Verhaltensweisen hngen mit frheren Erinnerungen zusam-men. Ihre Mutter lebt womglich gerade in einer Erinnerungs-welt, in der Sie vielleicht noch ein kleines Kind sind, das man aus dem Zimmer schicken kann und darf. Ist man allein und auf sich selbst gestellt, ist es allerdings oft schwer, sich die mgliche Ursache des Verhaltens der Mutter zu erklren.

    Geduld ist gefragt auch sich selbst gegenber.

    Lernen Sie, die Wahrnehmung der Erkrankten zu verstehen und damit umzugehen.

  • 19

    FRAGE 2

    Im Gesprch mit Fachleuten von gerontopsychia- trischen Beratungsstellen und Selbsthilfeorganisationen, bei-spielsweise der Alzheimer Gesellschaft oder der Alzheimer Angehrigen-Initiative, ist es jedoch oft mglich, das Verhalten zu verstehen und gemeinsam Wege zu finden, mit dem schwie-rigen Verhalten und den ngsten der Erkrankten umgehen zu lernen. Auch entlasten solche Gesprche und Kontakte, weil sie die Mglichkeit bieten, die eigenen Sorgen, Probleme und Nte anzusprechen und loszuwerden.

    Die Begleitung und Pflege einer demenzkranken Angehrigen ist oft sehr schwierig und aufreibend. Sie werden hufig Situati-onen erleben, in denen Sie mit Ihren Nerven am Ende sind. Ver-suchen Sie dann nicht, allein mit Ihren Sorgen fertig zu werden.

    Suchen Sie sich bewusst Entlastung durch Gesprche mit der Familie, Freunden, anderen pflegenden Angehrigen oder Fach-leuten geteiltes Leid ist halbes Leid.

    Unter www.wegweiser-demenz.de und www.alzheimer.de finden Sie weitere Informationen. Sie knnen sich auch direkt wenden an den Pflegesttzpunkt Ihrer Wahl, die Alzheimer Ge-sellschaft Berlin e.V. (www.alzheimer-berlin.de), die Alz-heimer Angehrigen-Initiative e.V. (www.alzheimer-organi-sation.de) oder das Kompetenzzentrum Pflegeuntersttzung (www.pflegeunterstuetzung-berlin.de). Viele Gesprchs-gruppen und Hinweise finden Sie auch in der Broschre Ange-bote fr pflegende Angehrige der RAGA Berlin (siehe GLOSSAR Ratgeber fr die Pflege zu Hause).

    Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. (www.deutsche-alz heimer.de) hat unter der bundesweit einheitlichen Telefon-nummer 01803 / 171017 das Alzheimer-Telefon eingerichtet. Be-ratungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 15 Uhr. Bei Bedarf knnen Beratungster-mine auch auerhalb dieser Zeiten vereinbart werden. Die Bera-tung erfolgt durch professionell geschulte Sozialarbeiterinnen und Sozialpdagoginnen.

    http://www.wegweiser-demenz.dehttp://www.alzheimer.dehttp://www.alzheimer-berlin.dehttp://www.alzheimer-organisation.dehttp://www.alzheimer-organisation.dehttp://www.pflegeunterstuetzung-berlin.dehttp://www.deutsche-alzheimer.dehttp://www.deutsche-alzheimer.de

  • 20

    FRAGE 3

    Wie lange kann Mutter in ihrer eigenen Wohnung bleiben?

    Frhzeitig vorsorgen.

    Grundstzlich kann Ihre Mutter in ihrer eigenen Wohnung le-ben, solange sie das mchte. Gute Kontakte innerhalb der Nach-barschaft oder der Familie sind dabei natrlich von Vorteil. Ein Ansprechpartner sollte mglichst in der Nhe sein, um in Notsi-tuationen schnell helfen zu knnen, oder Helfern, wie beispiels-weise der Feuerwehr, den Zugang zur Wohnung zu ermglichen.

    Viele pflegebedrftige Menschen leben noch allein, teilweise auch ohne Angehrige in unmittelbarer Nhe zu haben. Sie whlen unterschiedliche Strategien, um in der eigenen Woh-nung bleiben zu knnen. Zum Beispiel befestigen sie zur Orien-tierung Zettel mit Hinweisen an Tren und Schrnken, lassen sich Rauchmelder oder ein Hausnotrufgert einbauen oder de-ponieren einen Wohnungsschlssel bei Nachbarn oder Freun-den. Auch eine Haushaltshilfe, ein Pflegedienst oder ein Liefer-service, wie Essen auf Rdern, knnen sehr hilfreich sein. ber einen lngeren Zeitraum ist ein solches Arrangement je-doch nur mglich bei Pflegebedrftigen, die nicht so massiv an Demenz erkrankt sind, dass sie sich oder andere gefhrden. So-ziale Kontakte tragen dazu bei, dass der pflegebedrftige Mensch nicht vereinsamt. Allerdings ist das Bedrfnis nach so-zialen Kontakten bei Pflegebedrftigen genauso unterschiedlich wie bei gesunden Menschen. Wer sein Leben lang ein Einzelgn-ger war, dem reicht womglich auch bei Pflegebedrftigkeit sei-ne Haushaltshilfe als Kontaktperson.

    Sollte sich eine Demenzerkrankung verschlimmern, kann Ihre Mutter dann in ihrer Wohnung bleiben, wenn sie sich selbst oder andere nicht gefhrdet. Sinnvoll ist es jedoch, bereits bei den ersten Anzeichen einer Demenzerkrankung das Gesprch mit Ihrer Mutter zu suchen und Regelungen fr den Fall zu treffen, dass Ihre Mutter nicht mehr selbst und allein entscheiden kann. Hinweise hierzu finden Sie in der Antwort zu FRAGE 19.

  • 21

    FRAGE 3

    Solange Ihre Mutter allein lebt, kann man vorbeugen, indem man z. B. ein Gert einbauen lsst, das den Elektroherd bei berhitzung abschaltet. Es gibt noch weitere technische Sicher-heitsvorkehrungen, die man treffen kann. Pflegesttzpunkte wissen darber Bescheid und geben Ihnen Rat und Auskunft. Irgendwann kann es jedoch soweit sein, dass Ihre Mutter nicht mehr allein leben kann. Das ist dann der Fall, wenn sie z. B. im Winter allein die Wohnung verlsst und sich selbst gefhrdet, weil sie nicht dem Wetter entsprechend gekleidet ist. Oder wenn sie aus dem Haus geht und nicht mehr allein zurckfindet.

    Sptestens dann mssen Sie ber eine Vernderung der Lebens-situation Ihrer Mutter nachdenken. Vielleicht knnen Sie es er-mglichen, Ihre Mutter bei sich zu Hause aufzunehmen. Weitere Mglichkeiten sind der Umzug in eine vollstationre Pflegeein-richtung oder in eine Wohngemeinschaft fr Demenzerkrankte.

    Bedenken Sie bitte, wenn Sie sich fr die Wohngemeinschaft entscheiden, dass Sie hierbei als Angehrige oder Betreuerin das Recht aber auch die Pflicht haben, verantwortungsvoll das Gemeinschaftsleben und die Ablufe der Wohngemeinschaft mit zu gestalten. Wenn Sie Ihre Mutter bei sich zu Hause auf-

    Sicherheit im Haushalt ist oberstes Gebot.

  • 22

    FRAGE 3

    nehmen mchten, dann bedenken Sie, dass die Betreuung einer Demenzerkrankten Sie bis an Ihre krperlichen und seelischen Grenzen bringen kann. Achten Sie auf sich und schaffen Sie sich von Anfang an Freirume, um Kraft zu tanken und sich zu erholen.

    Sie sollten unbedingt Entlastungsangebote in Form von Ge-sprchsgruppen nutzen. Dort erfahren Sie viel ber das Krank-heitsbild. Sie lernen von anderen, wie Sie sich in schwierigen Situationen verhalten knnen. Und Sie machen die Erfahrung, mit Ihren Sorgen nicht allein zu sein.

    Erkundigen Sie sich auch nach so genannten niedrigschwel- ligen Betreuungsangeboten, z. B. Gesprchs- und Betreuungs-gruppen im Wohnumfeld Ihrer Mutter. Solche Gruppen bieten manchmal die Mglichkeit, sich zu treffen und dazu gleichzeitig die erkrankte Angehrige mitzubringen, die dann zeitgleich von ehrenamtlichen Krften betreut wird. Mglichkeiten des Aus-tausches mit anderen pflegenden Angehrigen bieten Ihnen vor allem die Kontaktstellen PflegeEngagement und bei Demenz-Erkrankungen die Alzheimer Angehrigen-Initiative und die Alzheimer Gesellschaft Berlin.

    Weitere Informationen und eine bersicht ber die niedrig-schwelligen Betreuungsangebote und die Angebote der Kontaktstellen PflegeEngagement finden Sie unter: www.berlin.de/sen/soziales/themen/pflege-und-reha-bilitation/pflege-zu-hause

    Auch die regelmige Entlastung, z. B. durch eine Tages- oder Kurzzeitpflege, sollten Sie beizeiten in Erwgung ziehen und dann auch organisieren. Anregungen dazu finden Sie in den Antworten zu den FRAGEN 15 und 16. Der Pflegesttzpunkt Ihrer Wahl hilft Ihnen, ein passendes Angebot zu finden.

    In jedem Falle sollte eine eventuelle Entscheidung, die Mutter in der eigenen Wohnung aufzunehmen, vorab mit allen Fami- lienmitgliedern, auch Geschwistern, besprochen werden. Diese sollten ihr Einverstndnis erklren und sich an der neuen Auf-gabe beteiligen, z. B. an Wochenenden oder im Urlaub.

    http://www.berlin.de/sen/soziales/themen/pflege-und-rehabilitation/pflege-zu-hausehttp://www.berlin.de/sen/soziales/themen/pflege-und-rehabilitation/pflege-zu-hause

  • 23

    FRAGE 4

    Kann ich die Pflege selbst bernehmen oder muss ein Pflegedienst kommen?

    Sie knnen die Pflege selbst bernehmen, wenn Sie es sich kr-perlich und seelisch zutrauen. Alle ntigen Fertigkeiten und Techniken knnen Sie in einem Pflegekurs erlernen.

    Ein Pflegekurs ist fr Sie kostenlos und wird von der Pflegekasse, oft in Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst oder anderen qualifizierten Stellen, angeboten. Es ist sehr sinnvoll, vorberei-tend einen Pflegekurs zu besuchen, da Sie dort viele ntzliche Informationen erhalten werden. Hilfreich ist auch hier nicht zu-letzt der Austausch mit anderen Menschen, die sich in hnlicher Situation befinden. Denn viele pflegende Angehrige sagen zu Recht: Wer nicht selbst in einer solchen Situation lebt oder ge-lebt hat, kann viele Probleme berhaupt nicht nachvollziehen.

    Wenn Sie keine Gelegenheit haben, einen Pflegekurs aufzusu-chen, knnen Sie auch eine husliche Pflegeschulung in Ihren eigenen vier Wnden in Anspruch nehmen.

    Sollte diese Mglichkeit fr Sie infrage kommen, sprechen Sie die Pflegekasse Ihrer Mutter wegen der Einzelfragen an.

    Genauso knnen Sie natrlich einen Pflegedienst mit der Pflege beauftragen. Diese Lsung kann schon deshalb erforderlich sein, weil Sie berufsttig sind oder die krperliche Pflege aus anderen Grnden nicht bernehmen knnen oder mchten. Zum Beispiel, weil Sie Scham und Ekel vor Ausscheidungen emp-finden oder es Sie berwindung kostet, Ihrer Mutter die Vorla-gen oder Windeln zu wechseln. Diese oder andere Aufgaben, denen Sie sich nicht gewachsen fhlen, knnen Sie ohne schlechtes Gewissen an den Pflegedienst delegieren.

    Ein Pflegekurs kostet Sie keinen Cent.

  • 24

    FRAGE 5

    Was ist bei und nach der Entscheidung fr einen Pflegedienst zu beachten?

    Ambulante Pflege wird von privaten Pflegediensten und den Pflegediensten der Wohlfahrtsverbnde bzw. ihrer Mitgliedsor-ganisationen angeboten.

    Alle Pflegedienste, die durch die Pflegekassen zugelassen wer-den, sind gesetzlich verpflichtet, auf die Qualitt ihres Ange-bots zu achten. Seit dem Jahr 2011 werden alle Pflegedienste und vollstationren Pflegeeinrichtungen mindestens einmal jhrlich anhand einheitlicher Kriterien durch den Medizini-schen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der Pflegekassen besucht, beraten und bewertet. Diese Qualitts-prfungen finden als Regel-, Wiederholungs- oder Anlasspr-fung statt. Ergeben sich hierbei konkrete Anhaltspunkte fr eine mangelhafte Pflege, werden die betroffenen Pflegebedrf-tigen zuknftig in die Prfung mit einbezogen. Die Prfergeb-nisse werden als so genannte Transparenzberichte bzw.

  • 25

    FRAGE 5

    Pflegenoten im Internet nach einem einheitlichen Schema mit "Schulnoten" verffentlicht, sofern der Pflegeanbieter nicht Klage gegen die Benotung erhoben hat. Sie knnen Anhalts-punkte fr die Qualitt eines Pflegedienstes geben. Die Prfungsergebnisse finden Sie unter:

    www.aok-pflegedienstnavigator.de www.bkk-pflegefinder.de www.pflegelotse.de www.der-pflegekompass.de

    Informationen zu den Pflegenoten finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale Berlin (siehe unten).

    Manche Pflegedienste haben auch Qualittszertifikate, auf die sie verweisen. Ein solches Zertifikat allein sollte jedoch nicht ausschlaggebend sein, sich fr einen bestimmten Pflegedienst zu entscheiden.

    Bevor Sie sich auf die Suche nach einem fr Sie geeigneten Pfle-gedienst machen, sollten Sie genau berlegen, welche Hilfen Sie konkret bentigen, z. B. fr Pflege, Hauswirtschaft oder Betreu-ung. Anschlieend sollten Sie klren, wie die bentigte Hilfe er-bracht werden kann. Was knnen Familienmitglieder oder Nachbarn leisten? Wofr mchten Sie professionelle Krfte ein-setzen?

    Nutzen Sie fr die eigene Vorklrung und die Suche vorhandene Checklisten, z. B.

    die Verbraucherinformation Nr. 05 der Pflegesttzpunkte, die Sie auf der Internetseite www.pflegestuetzpunkteberlin.de unter dem Stichwort Informationsbltter A-Z finden, oder

    die Checkliste fr die Wahl eines ambulanten Pflegedienstes der Verbraucherzentrale Berlin unter www.vz-berlin.de (Rubri-ken: Gesundheit + Pflege, ambulante Pflege, Noten fr am-bulante Pflegedienste, Tipps fr die Wahl eines geeigneten Pflegedienstes).

    Prfen Sie die ange-botenen Leistungen.

    http://www.aok-pflegedienstnavigator.dehttp://www.bkk-pflegefinder.dehttp://www.pflegelotse.dehttp://www.der-pflegekompass.dehttp://www.pflegestuetzpunkteberlin.de http://www.vz-berlin.de

  • 26

    FRAGE 5

    Informationen und Hilfe knnen Sie sich dazu bei einem Pflege-sttzpunkt, der Pflegekasse Ihrer Mutter oder auch bei ihrem Hausarzt holen.

    Bei der Suche sollten Sie z. B. fragen, welche Palette von Leis- tungen die einzelnen Dienste bereitstellen. Ambulante Pflege und Haushaltshilfe bieten nahezu alle Pflegedienste an. Einige Pflegedienste haben sich auf bestimmte Krankheitsbilder wie Demenz oder Krebserkrankungen spezialisiert und entspre-chend geschultes Personal.

    Viele Pflegedienste halten weitere Hilfen vor oder vermitteln diese. Das knnen Hausnotruf, Essen auf Rdern, zustz- liche niedrigschwellige Betreuungs-, Besuchs- oder Mobilitts-hilfedienste und vieles mehr sein. Fr Sie als pflegende Angeh-rige kann es hilfreich sein, ein breites Untersttzungsangebot aus einer Hand abrufen zu knnen.

    Holen Sie ein oder mehrere Angebote zu den voraussicht- lichen Kosten ein. In Berlin werden Pflegeleistungen und haus-wirtschaftliche Leistungen ber so genannte Leistungsmodule oder Leistungskomplexe abgerechnet. Einen berblick zu den Leistungskomplexen vermittelt Ihnen die fr Soziales zustn- dige Senatsverwaltung: www.berlin.de/sen/soziales/ vertraege/sgb11/pambu/index.htmlDie Module sind bei allen Anbietern identisch, bei den Preisen gibt es Unterschiede. Lassen Sie sich die einzelnen Positionen des Kostenangebots vom Pflegedienst erklren. Falls ntig, bitten Sie Ihren Pflegesttzpunkt um Hilfe.

    Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie sich nicht nur von den Kosten leiten lassen. Wenn Sie einen Pflegedienst in Anspruch nehmen mchten, fragen Sie nach, ob der Dienst mglichst immer die-selben Krfte schickt. Das ist natrlich nur in Grenzen mglich, denn auch Haushaltshilfen und Pflegekrfte mchten abends oder am Wochenende gelegentlich frei haben. Es sollte jedoch einzurichten sein, dass Ihre Mutter sich auf vier bis fnf feste Krfte einstellen kann.

    Angebote einholen!

    http://www.berlin.de/sen/soziales/vertraege/sgb11/pambu/index.htmlhttp://www.berlin.de/sen/soziales/vertraege/sgb11/pambu/index.html

  • 27

    FRAGE 5

    Wichtig ist auch ihr persnlicher Eindruck vom Pflegedienst. Suchen Sie dazu den Pflegedienst auf, fhren Sie ein Gesprch mit der Pflegedienstleitung und achten Sie auf den herrschen-den Umgangston im Betrieb. Lassen Sie in Ihre Entscheidung einflieen, ob Sie sich gut beraten fhlen und Ihnen das Be-triebsklima zusagt.

    Wenn Sie sich fr einen Pflegedienst entschieden haben, gilt es, eine persnliche Pflegeplanung aufzustellen und den Pflegever-trag abzuschlieen. In der Pflegeplanung werden alle individu-ellen Pflegemanahmen festgehalten. Sie ist damit der Leitfaden fr alle an der Pflege beteiligten Personen. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Mutter, Sie sowie gegebenenfalls weitere Angehrige bei der Planung mit einbezogen werden. Die Pflege-planung muss kontinuierlich berprft werden. Tritt eine Vernderung in der Pflege ein, muss sie natrlich angepasst werden.

    Die aufgrund der Pflegeplanung getroffenen Vereinbarungen zwischen Ihrer Mutter und dem Pflegedienst werden in dem Pflegevertrag schriftlich festgehalten. Muster verbraucher-freundlicher Vertrge bietet die Verbraucherzentrale an. Sie knnen sich aber auch Mustervertrge von den zur Auswahl stehenden Pflegediensten zuschicken lassen und diese verglei-chen. Wichtig dabei ist insbesondere, dass mglichst detailliert und unmissverstndlich Art und Umfang der Leistungen beschrieben, die Preise einzeln aufgelistet und die Leistungen, die Ihre Mutter eventuell selbst bezahlen muss, ausgewiesen sind. Den Vertragsvordruck knnen Ihre Mutter und Sie hand-schriftlich um besondere Wnsche und Vereinbarungen ergn-zen. Prfen Sie mit Ihrer Mutter und gegebenenfalls weiteren Angehrigen den Vertrag in Ruhe, bevor Ihre Mutter ihn unter-schreibt. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an Ihren rtlichen Pflegesttzpunkt, er wird Ihnen gerne weiterhelfen.

    Machen Sie sich selbst ein Bild.

    An Pflegeplanung beteiligen.

    Pflegevertrag nicht ungeprft schlieen.

  • 28

    FRAGE 5

    Pflege- dokumentation zu Hause belassen.

    Alles, was die Pflege Ihrer Mutter betrifft, wird in der Pflege- dokumentation eingetragen. Sie bildet den aktuellen Stand der Pflegesituation und den bisherigen Verlauf ab und sollte bei Ihrer Mutter zu Hause aufbewahrt werden. Kennzeichen guter Zusammenarbeit ist es, dass die Pflegedokumentation den Beitrag der pflegenden Angehrigen und die Wnsche Ihrer Mutter und der Angehrigen ausweist.

    Leistungsnachweise prfen.

    Der Pflegedienst wird Ihrer Mutter zeitnah einen so genannten Leistungsnachweis ber die tglich durchgefhrten Pflegema-nahmen vorlegen, den Ihre Mutter durch ihre Unterschrift besttigen muss. In Ausnahmenfllen, z. B. bei Vorliegen einer Vollmacht, knnen auch Sie diese Unterschrift leisten. Dieser Nachweis ist die Grundlage fr die Abrechnung mit der Pflege-kasse Ihrer Mutter und gegebenenfalls mit dem Sozialamt. Fr Leistungen, die Ihre Mutter selbst bezahlt, erhlt sie eine Rechnung. Prfen Sie mit Ihrer Mutter den Leistungsnachweis sowie die Rechnung sorgfltig und klren Sie eventuelle Unstimmigkeiten.

  • 29

    FRAGE 5

    In einem so sensiblen Bereich wie der Pflege knnen immer mal Probleme und Konflikte entstehen. Dann sollten Sie zuerst mit Ihrer Pflegekraft sprechen. Manch-mal liegt nur ein Missverstndnis vor, das schnell aus dem Weg gerumt werden kann. Ist keine Klrung mglich, wenden Sie sich an die Pflegedienstleitung, z. B. bei zu hufigem Wechsel der Pflegeperson oder bei greren Abweichungen von den ab-gesprochenen Einsatzzeiten. Ein guter Pflegedienst wird Ihre Beschwerden auf jeden Fall ernst nehmen und versuchen, zu ei-ner befriedigenden Lsung zu kommen. Gelingt dies nicht, knnen Sie sich zur Untersttzung an Pflege in Not, die Pflege-kasse Ihrer Mutter, die Verbraucherzentrale Berlin und an das zustndige Sozialamt, wenn Ihre Mutter Leistungen der Hilfe zur Pflege erhlt, wenden.

    Bei Vertragsversten, Pflegemngeln und Pflegefehlern sowie Problemen mit der Abrechnung sollten Sie die Pflegekasse und gegebenenfalls das zustndige Sozialamt informieren und ein-beziehen. Findet sich keine befriedigende Lsung, sollte Ihre Mutter den Pflegedienst wechseln. Praxisorientierte Ratschlge und Hinweise knnen Sie der Broschre "Husliche Pflege - Was tun bei Pflegefehlern, Abrechnungsmanipulation und Gewalt?" entnehmen. Sie finden Sie im Internet unter www.berlin.de/sen/soziales/themen/pflege-und-reha-bilitation/beschwerden. Sie kann auch bei der Broschren-stelle der fr Soziales zustndigen Senats verwaltung bezogen werden. Die Kontaktdaten finden Sie im Adress verzeichnis.

    Probleme offensiv angehen.

    http://www.berlin.de/sen/soziales/themen/pflege-und-rehabilitation/beschwerdenhttp://www.berlin.de/sen/soziales/themen/pflege-und-rehabilitation/beschwerden

  • 30

    FRAGE 6

    Wer bezahlt die Pflege?

    Pflegekosten werden innerhalb eines festgelegten Rahmens durch die Pflegeversicherung bernommen. Voraussetzung ist, dass Ihre Mutter eine Pflegestufe anerkannt bekommt oder zum Personenkreis der Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf gehrt. Kosten, die durch die Pflegeversiche-rung nicht gezahlt werden, mssen privat bernommen werden.

    Bei Pflegebedrftigen, die die notwendige Pflege aus privaten Mitteln nicht bestreiten knnen, springt unter bestimmten Be-dingungen auch das Sozialamt ihres Bezirkes als letztes Auf-fangnetz mit ffentlichen (steuerfinanzierten) Mitteln, der so genannten Hilfe zur Pflege, ein. Eine festgelegte Einkommens-grenze und eine Vermgensschongrenze von 2.600 Euro (bei Ehepaaren 3.214 Euro) darf dann nicht berschritten werden. Bei berschreitung der Vermgensgrenze ist das Vermgen zur Pflegefinanzierung einzubringen. Ist das regelmige Einkom-men zu hoch, so ist ein Teil des Einkommens fr die Pflege auf-zuwenden (siehe auch Antwort zu FRAGE 21).

    Hilfe zur Pflege knnen Menschen erhalten,

    die voraussichtlich fr weniger als sechs Monate der Pflege be-drfen also nur einen vorbergehenden Pflegebedarf haben, oder

    die einen geringeren Bedarf als Pflegestufe I haben, d. h. mit Pflegestufe 0, oder

    deren Hilfebedarf nicht oder nicht ausreichend durch andere Sozialleistungstrger (insbesondere Pflege- und Krankenversi-cherung) gedeckt werden konnte.

    Bitte bedenken Sie hierbei, dass das Sozialamt nur den notwen-digen Hilfebedarf bernehmen kann und diesen im Rahmen eines eigenen Feststellungsverfahrens festlegt.

    Unter Umstnden bernimmt der Staat einen Teil der Kosten.

  • 31

    FRAGE 6

    Beziehen Sie dies mit ein, wenn Sie sich mit einem Pflegedienst ber die Leistungen, die er erbringen soll, austauschen. Denn Leistungen werden erst ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens bernommen. Deswegen sollte Ihre Mutter bei Bedarf den An-trag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt mglichst zeitnah stellen. Bedenken Sie auch, dass das Sozialamt gesetzlich ver-pflichtet ist, auf die husliche Pflege hinzuwirken, d. h. konkret: berlegen Sie zunchst, was Sie selbst oder mit anderen, nahe stehenden Personen (Nachbarschaftshilfe) beitragen knnen, bevor Sie an andere Hilfen denken.

    Wird ein Pflegedienst mit der Pflege beauftragt, wird dieser die Pflege als so genannte Sachleistung unmittelbar mit der Pfle-gekasse und gegebenenfalls mit dem Sozialamt abrechnen.

    Wenn Sie als Angehrige die Pflege selbst bernehmen, erhlt Ihre Mutter bei vorhandener Pflegestufe ein monatliches Pfle-gegeld (siehe Antwort zu FRAGE 10). Mit diesem Geld kann Ihre Mutter die erhhten Aufwendungen bestreiten, die durch die

  • 32

    FRAGE 6

    Pflegeverbrauchs-material zustzlich zum Pflegegeld.

    Pflege entstehen, oder auch Ihnen als der pflegenden Person eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen.

    Fr alle, die eine Pflegestufe haben, gibt es einen Zuschuss zum Pflegeverbrauchsmaterial von bis zu 31 Euro monatlich (siehe Antwort zu FRAGE 13).

    Das Landespflegegeldgesetz (LPflGG) stellt darber hinaus Blinden, hochgradig Sehbehinderten und Gehrlosen unter be-stimmten Voraussetzungen auf Antrag ein Pflegegeld zum pau-schalen Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Mehraufwen-dungen zur Verfgung. Das Pflegegeld nach dem Landesgesetz soll dazu beitragen, dem Pflegebedrftigen nach Mglichkeit den Verbleib bei der Familie oder im eigenen Haushalt zu sichern.

    Gegebenenfalls haben Sie auch einen Anspruch auf Husliche Krankenpflege zur Krankenhausvermeidung bzw. zur Sicherung der rztlichen Behandlung. Diese Leistung muss durch einen Arzt (Krankenhaus-, Haus- bzw. Facharzt) verordnet und von Ihrer Mutter bei ihrer Krankenkasse beantragt werden. Fragen Sie hierzu bei Ihrem Arzt nach und lassen Sie sich in Ihrem Pfle-gesttzpunkt beraten.

  • 33

    FRAGE 7

    Was muss meine Mutter tun, um Pflegegeld zu erhalten?

    Um Pflegegeld zu erhalten, muss Ihre Mutter eine Pflegestufe zuer-kannt bekommen oder zum Personenkreis der Menschen mit be-sonderem Betreuungsbedarf gehren. Eine Pflegestufe beantragt sie bei ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse ist immer bei der Kranken-kasse angesiedelt, bei der man versichert ist. Ist Ihre Mutter z. B. bei der AOK krankenversichert, muss sie auch bei der AOK Pflegeleis-tungen beantragen. Ein Anruf bei der Pflegekasse reicht aus und das Antragsformular wird zugeschickt. Wer privat krankenversi-chert ist, ist zumeist auch beim selben Versicherer privat pflegever-sichert, hier schafft ein Blick in die Versicherungsvertrge Klarheit.

    Das Antragsformular der Pflegekasse ist in der Regel einfach auszu-fllen. Bei der Frage, ob man

    Geldleistung Sachleistung oder Kombinationsleistung

    beantragt, sollte man sich vom Pflegesttzpunkt, der Pflegekasse oder vom Krankenhaussozialdienst beraten lassen. Eine solche Ent-scheidung kann jederzeit auch wieder gendert werden.

    Mchten Sie als Angehrige Pflegegeld fr Ihre Mutter beantragen, bentigen Sie eine Vollmacht Ihrer Mutter. Ist eine Vollmacht wegen einer unerwarteten Erkrankung nicht vorhanden, muss fr Ihre Mutter eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Pflegegeld gilt nicht als Einkommen und muss daher nicht versteuert werden.

    Daher ist es ausgesprochen wichtig, rechtzeitig ber Vollmachten fr diese Situation zu sprechen und diese einzurichten (lesen Sie hierzu auch die Antwort zu FRAGE 19). Denn es ist nicht zulssig, fr die Eltern oder auch den Ehepartner zu unterschreiben, auch wenn es in der Praxis nicht selten vorkommt.

    Fr Pflege- leistungen ist die Pflegekasse Ihrer Mutter zustndig.

    Frhzeitig an Vollmachten denken!

  • 34

    FRAGE 8

    Die Eingruppierung in eine Pflegestufe Welche Voraussetzungen muss meine Mutter erfllen?

    Pflegebedrftige knnen Leistungen der Pflegeversicherung be-antragen, wenn die Pflegebedrftigkeit voraussichtlich mehr als sechs Monate dauert. Mit dieser Festlegung soll ausge-schlossen werden, dass Menschen, die nach einem Unfall oder einer Operation nur kurzfristig pflegebedrftig sind, Leistungen erhalten. Nicht ausgeschlossen sind jedoch Menschen mit einer Lebenserwartung unter sechs Monaten, z. B. aufgrund einer Krebserkrankung oder eines schweren Schlaganfalls.

    Eine Pflegestufe erhlt man zuerkannt, wenn tglich Hilfe in mindestens zwei Bereichen der so genannten Grundpflege be-ntigt wird. Zur Grundpflege zhlen folgende drei Bereiche:

    Krperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kmmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung),

    Ernhrung (mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Unter-sttzung beim Essen und Trinken),

    Mobilitt (Hilfe beim Gehen, Stehen, Treppensteigen, Aufste-hen, Zubettgehen, An- und Auskleiden und beim Verlassen der Wohnung).

    Zustzlich muss mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirt-schaftlichen Versorgung erforderlich sein. Sie umfasst das Ein-kaufen, Kochen, Saubermachen der Wohnung, Waschen, Wech-seln von Wsche und Kleidung, Beheizen der Wohnung.

    Pflege- und Hilfebe-darf in zwei Lebens-bereichen

  • 35

    FRAGE 8

    Pflegestufe 0Man spricht man von einem Pflegebedarf der Stufe 0, wenn Ihre Mutter regelmig Untersttzung z. B. in Form von hauswirt-schaftlichen Hilfen, sozialer Betreuung oder pflegerischer Ver-sorgung braucht, um in den eigenen vier Wnden wohnen blei-ben zu knnen, aber die Voraussetzungen fr die Stufe I noch nicht erfllt.

    Wenn sie zudem in ihrer Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschrnkt ist (etwa aufgrund Demenz, psychischer Erkran-kung oder geistiger Behinderung) und deshalb zum Kreis der Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf gehrt, kann sie schon mit Pflegestufe 0 Leistungen beanspruchen, die bisher vielfach nur Pflegebedrftigen mit hheren Pflegestufen vorbe-halten waren:

    Pflegegeld(sieheAntwortzuFRAGE10)

    Pflegeberatungseinstze(sieheAntwortzuFRAGE12)

    zustzlicheBetreuungs-undEntlastungsleistungen (siehe Antwort zu FRAGE 11)

    Tages-undNachtpflege(sieheAntwortzuFRAGE15)

    Kurzzeitpflege(sieheAntwortzuFRAGE16)

    ZuschssefrPflegehilfsmittel(sieheAntwortzuFRAGE11)

    ZuschssefrwohnumfeldverbesserndeManahmen (siehe Antwort zu FRAGE 11)

    WohngruppenzuschlaginambulantbetreutenWohngruppen (siehe GLOSSAR Pflege-Wohngemeinschaften)

    AnschubfinanzierungzurGrndungvonambulantbetreuten Wohngruppen (siehe GLOSSAR Pflege-Wohngemeinschaften)

    Wenn sie sozialhilfeberechtigt ist, kann sie bei Bedarf ergnzende Leistungen vom Sozialamt erhalten.

  • 36

    FRAGE 8

    Pflege- und Hilfebe-darf fr mindestens 90 Minuten am Tag

    Pflegestufe I (erheblich Pflegebedrftige)

    Um in die Pflegestufe I eingruppiert zu werden, muss man fr mindestens 90 Minuten am Tag Hilfe bentigen. Das heit, dass man zum Beispiel Untersttzung beim tglichen Waschen, Du-schen oder Baden, beim Wasserlassen oder beim Stuhlgang, beim An- und Ausziehen, bei der Nahrungsaufnahme sowie zu-stzlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung braucht. Die pflegerische Hilfe muss mit tglich mindestens 46 Minuten den hauswirtschaftlichen Hilfebedarf berwiegen.

    Pflegebedarf Hauswirtschaftliche Hilfe Zeitaufwand

    einmal tglich bei der Krperpflege, der Ernhrung oder der Mobilitt (mindestens zwei Verrichtungen)

    mehrmals wchentlich insgesamt mindestens 90 Minuten im Tages-durchschnitt wchentlich, Pflegebedarf mehr als 45 Minuten

    Pflege- und Hilfebe-darf fr mindestens 3 Stunden pro Tag

    Pflegestufe II (Schwerpflegebedrftige)

    Die Einstufung in Pflegestufe II erhlt man, wenn man bei der Krperpflege, der Ernhrung oder der Mobilitt mindestens drei-mal tglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bentigt. Der Hil-febedarf insgesamt darf 3 Stunden tglich nicht unterschreiten, wovon mindestens tglich 2 Stunden Pflegebedarf bestehen.

  • 37

    FRAGE 8

    Pflegebedarf Hauswirtschaftliche Hilfe Zeitaufwand

    dreimal tglich zu verschiedenen Tageszei-ten bei der Krper- pflege, der Ernhrung oder der Mobilitt

    mehrmals wchentlich insgesamt mindestens 3 Stunden im Tages-durchschnitt wchentlich, Pflegebedarf mindestens 2 Stunden

    Pflegestufe III (Schwerstpflegebedrftige)

    Schwerstpflegebedrftige bentigen fr die Zuerkennung der Pflegestufe III einen Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts. Der Hilfebedarf muss mindestens 5 Stunden tglich betragen, mindestens vier Stunden davon mssen auf die Pflege entfallen.

    Pflege- und Hilfebe-darf fr mindestens 5 Stunden pro Tag

    Pflegebedarf Hauswirtschaftliche Hilfe Zeitaufwand

    rund um die Uhr, auch nachts Hilfe bei der Krperpflege, der Ernh-rung oder der Mobilitt

    mehrmals wchentlich insgesamt mindestens 5 Stunden im Tages-durchschnitt wchentlich, Pflegebedarf mindestens 4 Stunden

    Hierbei ist zu beachten, dass zur Berechnung der Pflegestufe die Zeit veranschlagt wird, die eine so genannte Laienpflege-kraft (also keine Kranken- oder Altenpflegerin) zur Durchfh-rung der Pflege bentigt. Whlen Sie fr Ihre Mutter die Sachleistung (Pflege durch einen Pflegedienst), knnen Sie aus diesen Zeitangaben nicht die Zeiten ableiten, die ein Pflege-dienst zu Ihrer Mutter kommt.

  • 38

    FRAGE 9

    Was geschieht, nachdem der Antrag auf eine Pflegeeinstufung gestellt wurde?

    Hat Ihre Mutter den Antrag auf eine Pflegeeinstufung gestellt, erhlt sie innerhalb von vier Wochen Besuch von einem Gutach-ter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder der Medicproof GmbH, wenn sie privat versichert ist. Eine Verkrzung dieser Frist ist bei Besonderheiten mglich. Der Gutachter meldet sich vorher an und vereinbart mit Ihrer Mut-ter oder Ihnen einen Termin. Eine Begutachtung im Kranken-haus oder nach Aktenlage gibt es nur in Ausnahmefllen bei besonderen Umstnden.

    Ausfhrliche Informationen zur Pflegebegutachtung finden Sie im Internet unter www.mdk.de/324.htm in mehreren Sprachen oder unter www.medicproof.de.

    Aufgabe des Gutachters ist es, den Pflegebedarf zu ermitteln. Die Begutachtung findet durch eine Pflegefachkraft oder einen Arzt oder eine rztin in der Regel in der Wohnung Ihrer Mutter statt. Sie besteht aus einer Untersuchung der krperlichen F-higkeiten Ihrer Mutter sowie aus der Beantwortung etlicher Fra-gen. Bei deren Beantwortung sind Pflegebedrftige, insbeson-dere Menschen mit Demenz, oft berfordert.

    Ihre Mutter hat das Recht, whrend der Begutachtung Angeh-rige an ihrer Seite zu haben. Nutzen Sie oder eine Vertrauens-person diese Mglichkeit. Wenn das zum vorgeschlagenen Ter-min nicht mglich ist, bitten Sie den MDK oder die Medicproof GmbH telefonisch, den Termin zu verlegen.

    Auf die Begutachtung sollten Ihre Mutter und Sie sich vorberei-ten, um den Gutachter zu untersttzen, einen mglichst reali-ttsnahen Eindruck von ihrer Pflegesituation zu gewinnen.

    Der MDK stellt den Pflegebedarf fest.

    www.mdk.de/324.htmhttp://www.medicproof.de

  • 39

    FRAGE 9

    Alle Unterlagen, die fr den Gutachter wichtig sein knnten, sollten vorliegen. Sehr sinnvoll ist es, im Vorfeld der Begutach-tung ein Pflegetagebuch zu fhren. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse, bei der Verbraucherzentrale oder einem Pflegesttzpunkt. Ein Pflegetagebuch mit ausfhr-lichen Hinweisen zum Ausfllen bietet das Ministerium fr Ar-beit, Soziales, Frauen und Familie in Brandenburg auf seinen Internetseiten www.masf.brandenburg.de (Service - Publikatio-nen) zum Herunterladen an.

    Nachdem die Begutachtung durch den MDK oder die Medicproof GmbH stattgefunden hat, entscheidet die Pflegekasse anhand der Erkenntnisse der Begutachtung, ob Ihre Mutter eine Pflege-stufe bekommt. Darber erhlt sie von der Pflegekasse inner-halb von fnf Wochen einen schriftlichen Bescheid. Ist Ihre Mut-ter mit der Einstufung der Pflegekasse nicht einverstanden, sollte sie sich das Pflegegutachten schicken lassen. Das kann nur die Pflegebedrftige selbst anfordern. Angehrige, die eine Vollmacht der Pflegebedrftigen haben, knnen ebenfalls das Pflegegutachten erbitten.

    Dieses sollten Sie dann mglichst gemeinsam mit einer Fach-kraft, z. B. vom rtlichen Pflegesttzpunkt, durchsehen. Da-nach knnen Sie mit Ihrer Mutter entscheiden, ob sie Wider-spruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einlegen.

    Informationen, worauf es bei der Begutachtung ankommt, wie Sie sich auf den anstehenden Termin vorbereiten und was Sie tun knnen, wenn der Antrag Ihrer Mutter abgelehnt wurde, haben die Verbraucherzentralen in einem Ratgeber Pflegegutachten und Pflegetagebuch. Antragstellung, Begutachtung, Bewilligung zusammengestellt. Diesen sowie weitere Ratgeber zum Thema Pflege finden Sie im Themenbereich Gesundheit und Pflege auf der Internetseite www.ratgeber-verbraucherzentrale.de.

    http://www.masf.brandenburg.dehttp://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de

  • 40

    FRAGE 10

    Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung?

    Das Pflegegeld dient zur Begleichung pflegebedingter Mehrkosten.

    Das Pflegegeld wird, wie zuvor bereits gesagt, Ihrer Mutter ge-zahlt, damit diese pflegebedingte Mehrkosten auffangen kann. Auerdem kann sie den Menschen, die sie pflegen, davon eine materielle Anerkennung zukommen lassen.

    Die Hhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe und danach, ob ein besonderer Betreuungsbedarf vorliegt:

    ohne Betreuungsbedarf mit Betreuungsbedarf

    Pflegestufe 0 0 Euro 123 Euro

    Pflegestufe I 244 Euro 316 Euro

    Pflegestufe II 458 Euro 545 Euro

    Pflegestufe III 728 Euro 728 Euro

    Ab 2014 prft die Bundesregierung alle drei Jahre die Notwen-digkeit und Hhe einer Anpassung der Leistungsbetrge.

    Bei Wahl der Pflegesachleistung entscheidet sich Ihre Mutter fr pflegerische Hilfen durch einen Pflegedienst. Dieser rechnet sei-ne Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Der Betrag der Sachleistung reicht bei umfangreicher Pflege hufig nicht aus. Dann muss Ihre Mutter aus eigener Tasche zuzahlen (siehe Ant-wort zu FRAGE 6). Bei finanzieller Bedrftigkeit sind ergnzende Leistungen durch das Sozialamt mglich.

    Pflegesachleis- tungen sind pflege-rische Hilfen durch einen Pflegedienst.

  • 41

    FRAGE 10

    Die Hhe der Pflegesachleistung richtet sich ebenfalls nach der Pflegestufe und danach, ob ein erhhter Betreuungsbedarf vorliegt:

    ohne Betreuungsbedarf mit Betreuungsbedarf

    Pflegestufe 0 0 Euro 231 Euro

    Pflegestufe I 468 Euro 689 Euro

    Pflegestufe II 1.144 Euro 1.298 Euro

    Pflegestufe III 1.612 Euro 1.612 Euro

    Bei festgestellten besonderen Hrtefllen ist ab 01.01.2015 eine Pflegesachleistung von 1.995 Euro mglich. Diese Hrteflle sind jedoch uerst selten.

    Bei der Kombinationsleistung werden Pflegegeld und Pflege-sachleistung nebeneinander bezogen. Wenn Ihre Mutter z. B. einmal in der Woche zum Baden einen Pflegedienst kommen lsst, werden die Pflegesachleistungen in Hhe von 468 Euro (in Pflegestufe I) nicht aufgezehrt. Verbraucht man fr das wchentliche Bad ca. 25 Prozent der Pflegesachleistung, also 117 Euro, so erhlt Ihre Mutter noch 75 Prozent des Pflegegel-des, also 183 Euro auf ihr Konto berwiesen.

    Die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung ist mglich.

  • 42

    FRAGE 11

    Was bietet die Pflegeversicherung zur Untersttzung pflegender Angehriger noch?

    Zustzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

    Die Pflegeversicherung sieht fr Menschen mit einem besonde-ren Betreuungsbedarf zustzlich zum Pflegegeld 104 Euro bzw. in schweren Fllen 208 Euro pro Monat fr Betreuungs- und Entlastungsleistungen ( 45b SGB XI) vor. Die Kosten hierfr knnen auch schon bei Pflegestufe 0 (siehe Antwort zu FRAGE 8) erstattet werden.

    Ihre Mutter kann diese Mittel fr Kurzzeit- und Verhinderungs-pflege, Tagespflege, Betreuungsleistungen durch ambulante Pflegedienste oder nach Landesrecht anerkannte niedrigschwel-lige Betreuungs- und Entlastungsangebote einsetzen. Zum 01.01.2015 wurde der Begriff der "Niedrigschwelligen Entlas-tungsangebote" neu ins SGB XI eingefhrt. Diese Angebote dienen der Deckung des Bedarfs an Untersttzung im Haushalt, insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, bei der

  • 43

    FRAGE 11

    Bewltigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforde-rungen des Alltags oder bei der eigenverantwortlichen Organi-sation individuell bentigter Hilfeleistungen.

    Auch wenn Ihre Mutter nicht zu den Menschen mit einem be-sonderen Betreuungsbedarf gehrt, kann sie Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Dies gilt fr alle Pflegestufen. Damit erhalten jetzt auch Pflegebedrftige, die z. B. nach einem Schlaganfall strker krperlich eingeschrnkt sind, einen Anspruch. Die Kosten hierfr werden ihr in Hhe von 104 Euro monatlich erstattet.

    Erhlt Ihre Mutter Pflegesachleistungen, kann sie zudem bis zu 40 Prozent ihres Pflegesachleistungsbetrags fr niedrigschwel-lige Betreuungs- und Entlastungsangebote einsetzen.

    Wichtig: Leistungen nach 45b SGB XI mssen zwar bei der Pflegekasse beantragt werden. Wenn Ihre Mutter aber eine Pfle-gestufe oder eine Hherstufung beantragt, lsst die Pflegekas-se allerdings automatisch durch den MDK mitprfen, ob sie zum Personenkreis der Menschen mit einem besonderen Betreuungsbedarf gehrt und bewilligt gegebenenfalls die entsprechenden Leistungen.

    Darber hinaus knnen auch die Pflegeberatungseinstze (siehe Antwort zu FRAGE 12) in Anspruch genommen werden.

    Sie sind unfallversichert.

    Leistungen nach 45b SGB XI gegebenenfalls extra beantragen.

  • 44

    FRAGE 11

    Gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung

    In huslicher Umgebung pflegende Angehrige sind gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch fr andere Personen, wenn ihre Pflegettigkeit dauerhaft ist und sie keine Zuwendungen ber das gesetzliche Pflegegeld hinaus erhalten. Dies bedeutet, dass sie gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfllen sowie recht-lich anerkannten Berufskrankheiten, die mit der Pflegettigkeit zusammenhngen, wie normale Arbeitnehmer abgesichert sind. Versichert ist die Pflegettigkeit im Bereich der Krperpflege, Ernhrung, Mobilitt und hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Versicherungsschutz besteht automatisch, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Nicht versichert sind Ttigkeiten, die ber-wiegend allen in der Wohnung lebenden Personen und gleich-zeitig auch dem Pflegebedrftigen nutzen, weil dann die Versor-gung der Familie und nicht die Pflege im Vordergrund steht.

    Wenn Sie in Berlin Ihre Mutter nicht erwerbsmig zu Hause pflegen, sind Sie ber die Unfallkasse Berlin (UKB) versichert. Die Kosten fr die Pflege-Unfallversicherung trgt die UKB.

    Hinweis: Eine Ausnahme gilt fr Pflegepersonen, die bei ei-nem Pflegebedrftigen angestellt sind und von diesem eine Vergtung erhalten, die ber das gesetzliche Pflegegeld hin- ausgeht. Diese Personen mssen vom privaten Haushalts- vorstand bei der UKB angemeldet und mit einem Jahresbeitrag versichert werden.

  • 45

    FRAGE 11

    Falls Sie whrend der Pflege einen Unfall erleiden und rztliche Hilfe in Anspruch nehmen, mssen Sie dem Arzt bzw. Kranken-haus sagen, dass der Unfall whrend Ihrer Pflegettigkeit pas-siert ist. Sie sollten dafr sorgen, dass der UKB innerhalb von drei Tagen formlos eine Unfallmeldung zugeht.

    Darber hinaus sind Sie wegen der huslichen Pflege Ihrer Mut-ter gegebenenfalls zustzlich rentenversichert. Das ist nur der Fall, wenn Ihre Mutter Pflegegeld aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung bezieht und wenn Sie als Pflegeperson Ihre Mutter nicht erwerbsmig wenigstens 14 Stunden wchentlich in ihrer huslichen Umgebung pflegen. Weitere Voraussetzun-gen sind zum Beispiel, dass Sie neben der Pflegettigkeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbsttig sind, selber noch keine Altersrente erhalten und die Pflegettigkeit voraussicht-lich mehr als zwei Monate im Jahr ausgebt wird.

    Der Schutz durch die gesetzliche Rentenversicherung ist fr Sie kostenlos, denn dafr zahlt die Pflegekasse des Pflegebedrf- tigen Ihre Rentenversicherungsbeitrge. Dazu ist es jedoch not-wendig, dass Sie der Pflegekasse Ihrer Mutter melden, dass Sie die Pflegende sind. Die Pflegekassen haben fr die Anmeldung bei der Rentenversicherung in der Regel spezielle Vordrucke. Fragen Sie danach!

    Weitere Informationen finden Sie unter www.unfallkasse-berlin.de und www.deutsche-rentenversicherung-berlin-brandenburg.de

    Ausfhrlichere Darstellungen finden Sie in der Broschre Gesetzliche Unfallversicherung fr husliche Pflegepersonen der Unfallkasse Baden-Wrttemberg (www.uk-bw.de) sowie in der Broschre Rente fr Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de), die Sie aus dem Inter-net herunterladen knnen.

    Sie sind gegebenenfalls rentenversichert.

    http://www.unfallkasse-berlin.dehttp://http://www.uk-bw.dehttp://www.deutsche-rentenversicherung.de

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    FRAGE 11

    Leistungen der Wohnumfeldverbesserung

    Sie haben die Mglichkeit, die Wohnung an die Bedrfnisse Ihrer Mutter besser anzupassen. Wohnungsanpassungen dienen dazu, die Selbststndigkeit des Pflegebedrftigen zu erhhen oder die Pflege erst zu ermglichen oder sie zu erleichtern. Wohnungsanpassungen werden von der Pflegeversicherung bezuschusst. Voraussetzung ist die Zuerkennung einer Pflege-stufe oder die Zuordnung zum Personenkreis der Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf.

    Eine Wohnumfeldverbesserung wird nur fr die Wohnung bezu-schusst, in der der Pflegebedrftige dauerhaft lebt. Das kann die eigene Wohnung sein oder auch die Wohnung von Angeh-rigen, mit denen der Pflegebedrftige zusammenlebt. Einen Zu-schuss gibt es zum Beispiel fr Trverbreiterungen, Schwellen-entfernungen oder fr den Austausch der Badewanne gegen eine flache Dusche. Der Zuschuss wird bis zu einer Hhe von 4.000 Euro je Manahme gezahlt. Leben mehrere Pflegebedrf-tige in einer gemeinsamen Wohnung, gilt dieser Anspruch fr jeden dieser Bewohner, unabhngig, ob sie Eigentmer oder Mieter der Wohnung sind. Pro Manahme werden maximal 16.000 Euro bewilligt.

    Fr nderungen im Wohnbereich, die die Pflege erleichtern, gibt es Zuschsse.

  • 47

    FRAGE 11

    Es ist sinnvoll, sich vor einer Wohnungsanpassung von einem Pflegesttzpunkt beraten zu lassen. Dieser untersttzt Sie nicht nur bei der Auswahl der geeigneten Manahmen und der Beantragung des Zuschusses, sondern hilft Ihnen auch beim Einholen der notwendigen Genehmigungen, die fr Umbau-manahmen im angemieteten Wohnraum notwendig sind. Ein Antrag auf Genehmigung einer Wohnraumanpassung ist beim Hauseigentmer, der Wohnungsbaugesellschaft oder der Woh-nungsbaugenossenschaft zu stellen. In diesem Zusammenhang haben Sie auch die Mglichkeit, sich ber eine eventuelle Kos-tenbeteiligung an den Umbaumanahmen durch den Vermieter zu informieren. Immer mehr Vermieter sind daran interessiert, ihre Wohnungen so zu gestalten, dass ein Wegzug ihrer meist langjhrigen Mieter mglichst verhindert wird. Pflegesttz-punkte kennen sich auch mit den technischen Hilfsmitteln aus, die die Pflege erleichtern knnen.

    Der Antrag auf einen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung muss gestellt werden, bevor Sie Verbindlichkeiten eingehen. Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag beizufgen.

    Weitere Informationen finden Sie bei der Verbraucherzentrale unter www.vz-berlin.de (Stichwort: Wohnberatung), im Informationsblatt Nr. 16 der Pflegesttzpunkte unter www.pflegestuetzpunkteberlin.de (Stichwort Informationsblt-ter A-Z) oder erhalten Sie direkt beim rtlichen Pflegesttz-punkt.

    http://www.vz-berlin.dehttp://www.pflegestuetzpunkteberlin.de

  • 48

    FRAGE 11

    Pflegehilfsmittel Wenn fr Ihre Mutter eine Pflegestufe anerkannt worden ist oder Sie zum Personenkreis der Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf gehrt, hat sie einen Anspruch auf Versor-gung mit zur Pflege und selbststndigen Lebensfhrung not-wendigen Pflegehilfsmitteln durch ihre Pflegekasse. Parallel dazu bernimmt die Krankenkasse weiterhin die Finanzierung der Hilfsmittel, die zur Behandlung von Krankheit oder Behin-derung notwendig sind (siehe Antwort zu FRAGE 13).

    PflegekurseDie Pflegekassen sollen pflegenden Angehrigen, aber auch an-deren, an einer ehrenamtlichen Pflegettigkeit interessierten Personen, unentgeltlich Pflegekurse anbieten ( 45 SGB XI). Das Vorliegen einer Pflegestufe ist hierfr nicht erforderlich. Das An-gebot richtet sich somit an alle Brger. Die Kurse werden meist in Zusammenarbeit mit anderen, wie privaten Anbietern, Ver-bnden der freien Wohlfahrtspflege, Volkshochschulen, ange-boten. Sie bieten praktische Anleitung und Informationen, aber auch Beratung und Untersttzung zu vielen verschiedenen The-men. Auerdem bieten die Kurse die Mglichkeit, sich mit ande-ren auszutauschen und Kontakte zu knpfen. Die Schulungen knnen auch zuhause stattfinden. Weitere Informationen er-halten Sie beim rtlichen Pflegesttzpunkt.

    Informationsangebote der Pflegekassen im Internet

    Zu den ambulanten Pflegediensten sowie den teil- und vollsta-tionren Einrichtungen haben die Pflegekassen Internetportale eingerichtet. Hier knnen Sie sich auch informieren:

    www.aok-gesundheitsnavi.de (AOK)www.bkk-pflegefinder.de (BKK) www.der-pflegekompass.de (Knappschaft)www.pflegelotse.de (vdek Verband der Ersatzkassen)

    http://www.aok-gesundheitsnavi.dehttp://www.bkk-pflegefinder.dehttp://www.der-pflegekompass.dehttp://www.pflegelotse.de

  • 49

    FRAGE 12

    Was sind Pflegeberatungseinstze?

    Haben Sie sich als Angehrige entschieden, die Pflege selbst zu bernehmen, wird Ihre Mutter Pflegegeld erhalten.

    Dann muss Ihre Mutter regelmige Pflegeberatungseinstze durch eine Pflegefachkraft abrufen. Diese Einstze sind Besuche einer Pflegefachkraft zur Untersttzung der Pflege zu Hause und werden von nahezu allen Pflegediensten angeboten. Bei Pflegestufe I und II muss dieser Einsatz einmal pro Halbjahr stattfinden. Bei Pflegestufe III findet der Einsatz vierteljhrlich statt. Sie sollten einen ersten Termin am besten gleich nach der Bewilligung der Pflegestufe vereinbaren. Mit einem guten Pflegedienst werden Sie dann eine Vereinbarung treffen knnen, dass Sie diese Besuche zuknftig nicht vergessen knnen. Die Besuche einer Pflegefachkraft sind fr die Pflegebedrftigen kostenlos, mssen aber in Anspruch genommen werden, um weiterhin volles Pflegegeld zu bekommen. Diese Einstze sollten Sie als pflegende Angehrige dazu nutzen, sich zu auftauchenden Pflegeproblemen beraten zu lassen!

    Die Beratung durch Pflegefachkrfte ist unerlsslich und hilfreich.

  • 50

    FRAGE 12

    Sie knnen sich dabei auch ber Entlastungsangebote fr pfle-gende Angehrige informieren lassen. Fordern Sie eine Bera-tung ber mgliche Hilfsmittel und weitere Entlastungsmg-lichkeiten vom Berater ein!

    Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf knnen diese Beratungseinstze ohne eine Pflegestufe halbjhrlich und mit Pflegestufe sogar vierteljhrlich beanspruchen. Einen beson- deren Betreuungsbedarf haben z. B. Menschen, die an Demenz erkrankt sind und ihren Alltag nicht mehr allein regeln knnen. Wenn Ihre Mutter niedrigschwellige Betreuungsangebote als Pflegesachleistung nutzt und daneben nur Pflegegeld erhlt, muss sie die Beratungseinstze in Anspruch nehmen. Diese Beratungseinstze sollen betreuende und pflegende Angehri-ge befhigen, mit den hohen krperlichen und seelischen Belas-tungen bei der Betreuung dieser Menschen besser umgehen zu knnen. Sie sollen ihnen zudem helfen, den berblick zu behal-ten und einen fr sie mglichst optimalen Pflege-Mix zusam-men zu stellen.

    Nutzen Sie diese Beratungseinstze, um nach Entlastungsange-boten vor Ort zu fragen. Wer Pflegesachleistungen erhlt, muss diese Beratungseinstze einer Pflegefachkraft nicht abrufen, da dann bereits regelmig Fachkrfte ins Haus kommen.

    Trotz der regelmigen Untersttzung durch Pflegefachkrfte kann es bei der huslichen Betreuung und Pflege zu schwie- rigen Situationen, wie berforderung, Verzweiflung und Aggression, kommen. Die extreme Belastung kann dazu fhren, dass die eigenen Grenzen erreicht werden. Man wird immer

    dnnhutiger, was schneller zu Konflikten fhrt. Pflegende Angehrige werden in diesen Situationen in Berlin von der Bera-tungsstelle Pflege in Not beraten und untersttzt. Auf Wunsch auch anonym.

    In schwierigen Situationen Pflege in Not kontaktieren

  • 51

    FRAGE 13

    Meine Mutter kann sich nicht mehr richtig bewegen. Wie kann ich sie vom Bett in den Sessel setzen? Wie kann ich sie baden oder duschen?

    Es gibt technische Hilfsmittel, die es Ihnen ermglichen, Ihrer Mutter aus dem Bett oder Sessel zu helfen, ohne dass Sie sich dabei als Pflegeperson krperlich berfordern. Meist ermgli-chen diese Hilfsmittel auch eine schmerzfreie und schonende Umlagerung Ihrer Mutter. So gibt es z. B. Rutschmatten, Dreh-teller oder Lifter (Hebehilfen oder Transferhilfen), fahrbar oder fest installiert, mit deren Hilfe Sie Ihre Mutter vom Bett in den Sessel setzen knnen. Unterschtzen Sie auch die Vorteile eines Pflegebettes nicht. Pflegebetten sind heute immer elektrisch verstellbar, sodass Ihre Mutter die eigene Lage im Bett ohne Ihre Hilfe verndern kann. Holzverkleidungen machen die Pflegebet-ten optisch ansprechender. Darber hinaus gibt es Badewan-nenlifter und fahrbare Duschsthle sowie eine Vielzahl weiterer technischer Hilfsmittel fr verschiedene Einsatzbereiche. Teil-weise knnen diese technischen Hilfsmittel, auch ohne dass bereits eine anerkannte Pflegebedrftigkeit vorliegt, vom Haus-arzt zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden. Das kann z. B. fr Badewannenlifter in Betracht kommen.

    Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder ermglichen, werden wiederum ohne rztliche Verordnung von der Pflegekasse zur Verfgung gestellt.

    Bei Hilfsmitteln ist ein Eigenanteil von zehn Prozent der Kosten, aber hchstens 25 Euro je verordnetem Hilfsmittel zu zahlen. Das gilt nicht, wenn die Hilfsmittel nur ausgeliehen werden, wie das z. B. bei Pflegebetten meistens der Fall ist.

    Technische Hilfs-mittel entlasten.

  • 52

    FRAGE 13

    Fr zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden Ausgaben bis 31 Euro monatlich bernommen.

    Es gibt auch kleine Hilfsmittel oder Alltagshilfen, wie zum Beispiel:

    eine Anti-Rutsch-Matte, eine Drehscheibe zur Untersttzung beim Umsetzen, Gleitmatten zur Positionsvernderung bei Bettlgerigkeit, einen Haltegrtel zur Untersttzung beim Aufstehen

    und Setzen,

    die vom Arzt verordnet werden knnen und von der Kranken-kasse finanziert werden. Erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse oder einem Pflegesttzpunkt in Ihrer Nhe.

  • 53

    FRAGE 14

    Kann ich die Pflege mit meinem Beruf vereinbaren?

    Wenn die Pflege Ihrer Mutter zunehmend zeitaufwendiger wird, werden Sie sich mglicherweise mit dem Gedanken auseinander-setzen, Ihren Beruf aufzugeben.

    Bedenken Sie jedoch, dass Ihre Berufsttigkeit bis ins Alter Ihre finanzielle Existenz sichert und Ihnen auch Abwechslung und Anregung auer Haus bietet. Sprechen Sie deshalb zunchst mit Ihrem Arbeitgeber, ob es mglich ist, Ihre Arbeitszeit flexibler zu gestalten. Dann knnen Sie besser mit unvorhergesehenen Situ-ationen zu Hause umgehen. Fragen Sie z. B. konkret, ob Sie in der Mittagszeit bei Ihrer Mutter nach dem Rechten sehen knnen. Bitten Sie um einen Firmenparkplatz! Das erspart Ihnen die zeit-raubende Parkplatzsuche, falls Sie zwischendurch mal schnell nach Hause mssen. Sie knnen Ihre Mutter whrend Ihrer Ar-beitszeit aber auch in einer Tagespflege unterbringen (siehe Ant-wort zu FRAGE 15).

    Sie haben als Berufsttige die Mglichkeit, kurzfristig auf unter-schiedliche Pflegesituationen zu reagieren. Die gesetzlichen Be-stimmungen bieten Ihnen die Chance, sich fr maximal 24 Monate in Ihrer Arbeitszeit flexibel auf die Pflegesituation mit Ihrer Mutter einzustellen, ohne Ihren Arbeitsplatz aufgeben zu mssen. Im Folgenden stellen wir Ihnen die verschiedenen Modelle vor.

    Im Rahmen einer kurzzeitigen Freistellung haben Beschftigte das Recht, der Arbeit bis zu zehn Arbeitstagen fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um fr einen pflegebedrftigen nahen Angehrigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Diese kurzzeitige Aus-zeit wird mit einem Pflegeuntersttzungsgeld analog Kinder-krankengeld gekoppelt. Diese Lohnersatzleistung betrgt bis zu

    Berufsttigkeit schafft Abwechslung.

    Zehn Tage kurzzeitige Freistellung.

  • 54

    FRAGE 14

    90 Prozent des Nettolohnes und wird von der Pflegeversicherung bernommen.

    Wenn Sie die Pflege fr einen lngeren Zeitraum bernehmen wollen, knnen Sie sich fr die Dauer von bis zu sechs Mo- naten von der Arbeit freistellen lassen, wenn der Betrieb mehr als 15 Beschftigte hat. Dem Arbeitgeber muss die Auszeit mindes-tens zehn Tage vorher angekndigt werden. In dieser Zeit bezie-hen Sie kein Gehalt, bleiben aber sozialversichert und knnen ein zinsloses Darlehen beantragen, um einen Teil Ihres Verdienstausfalles auszugleichen. Die Beitragszahlung zur Rentenversicherung wird von der Pflegekasse bernommen, wenn die Pflegeperson mindestens 14 Stunden in der Woche pflegt. Der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz wird ber die Familienversicherung oder die freiwillige Weiterversicherung mit dem Mindestbeitrag in der Krankenkasse sichergestellt. Die Krankenversicherung fhrt automatisch auch zur Absicherung in der Pflegeversicherung. Auf Antrag erstattet die Pflegekasse den Beitrag fr die Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Hhe des Mindestbeitrages. Der Versicherungsschutz in der Arbeitslosen-versicherung bleibt erhalten. Die Beitrge zur Arbeitslosenversi-cherung werden von der Pflegekasse bernommen.

    Wenn sechs Monate nicht reichen, um Ihre Mutter zu pflegen, knnen Sie die Familienpflegezeit nutzen. Mit der Familienpfle-gezeit haben Sie das Recht, Ihre Arbeitszeit bis zu 24 Monate fr die Pflege von Angehrigen zu reduzieren. Wenn Sie sechs Mona-te ganz aussetzen, werden diese auf die Familienpflegezeit ange-rechnet und Ihnen bleiben damit anschlieend noch 18 Monate, in denen Sie weniger arbeiten knnen. Die Pflege Ihrer Mutter knnen Sie sich mit anderen Familienmitgliedern teilen, zum Bei-spiel mit Ihren Kindern, Ihren Geschwistern oder Ihrem Ehepart-ner. Indem Sie jeweils fr bis zu 24 Monate im Beruf krzer treten, knnen beispielsweise mehrere berufsttige Geschwister so die Pflege ihrer Mutter auch lngerfristig organisieren.

    Auerdem knnen Sie Ihre Arbeitszeit fr drei Monate ganz oder teilweise reduzieren, wenn Sie ihre Mutter in ihrer letzten Lebens-

    Bis zu sechs Monate Pflegezeit.

    Familienpflegezeit nehmen.

  • 55

    FRAGE 14

    phase begleiten. Das gilt auch dann, wenn sie nicht zu Hause, sondern zum Beispiel im Hospiz gepflegt wird.

    Die Familienpflegezeit muss dem Arbeitgeber sptestens acht Wochen vor dem gewnschten Beginn schriftlich angekndigt werden. Sie knnen bei reduziertem Verdienst Ihre Arbeitszeit ber einen Zeitraum von maximal 24 Monaten auf bis zu 15 Stun-den reduzieren. Wird zum Beispiel die Arbeitszeit in der Pflege-phase auf 50 Prozent reduziert, erhalten Sie weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich mssen Sie spter wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts so lange, bis das Zeitkonto wieder aus-geglichen ist. Allerdings kann auch whrend dieser Zeit der Verdienstausfall mit einem zinslosen Darlehen teilweise ausgegli-chen werden. Zum Erhalt der Rentenansprche mssen Sie eine Versicherung abschlieen.

    Informieren Sie sich, z.B. beim Bundesamt fr Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Referat 405, 50964 Kln auf dem Wege der schriftlichen Anfrage, in den Internetportalen www.wege-zur-pflege.de oder www.familien-pflege-zeit.de sowie ber das Servicetelefon Wege zur Pflege (Mo Do von 9 Uhr bis 18 Uhr unter der Nummer 01801 - 50 70 90) und sprechen Sie frhzeitig mit Ihrem Arbeitgeber. Die Beratungsstelle KOBRA Beratung fr Frauen und Unternehmen - bietet eine individuelle Beratung zur Gestaltung von pflegefreundlichen Arbeitszeitmodellen und Vereinbarungen zur Familienpflegezeit an (Beratungstermine Montag - Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr; Tel. 030 / 695923-0).

    Sollten Sie sich fr eine dauerhafte Reduzierung Ihrer Arbeitszeit entscheiden, denken Sie daran, die Pflegekasse zu informieren. Wenn Sie weniger als 30 Stunden berufsttig sind und als Haupt-pflegeperson Ihre Mutter betreuen, sind Sie rentenversicherungs-pflichtig. Das kann in der Rentenversicherung einen kleinen Aus-gleich schaffen fr eine Einschrnkung oder Aufgabe Ihrer Berufsttigkeit.

    http://www.wege-zur-pflege.dehttp://www.familien-pflege-zeit.de

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    FRAGE 14

    Sollten Sie jedoch zu der Entscheidung gelangen, die Berufst-tigkeit vollstndig aufzugeben, setzen Sie sich vor der Kndi-gung Ihres Arbeitsplatzes unbedingt mit der Arbeitsagentur (frher: Arbeitsamt) in Verbindung. Lassen Sie sich beraten, inwieweit Sie whrend und nach Beendigung der Pflege Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II haben. Auch kann die Kndigung des Arbeitsplatzes Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung haben. Im ungnstigsten Fall mssen Sie Ihre Krankenversicherungsbeitrge selber tragen, daher ist ein Beratungsgesprch im Vorfeld einer Kndigung wichtig.

    Pflegende Angehrige knnen sich freiwillig in der Arbeits- losenversicherung weiterversichern. Fragen Sie auch dazu die Arbeitsagentur.

  • 57

    FRAGE 15

    Was ist eigentlich Tagespflege?

    Nachtpflegeangebote gibt es in Berlin zurzeit nicht.

    Wenn Sie tagsber Ihre Mutter gut versorgt wissen wollen, weil Sie mglicherweise berufsttig sind oder einfach mal Zeit fr sich brauchen, kann eine Tagespflege die passende Lsung sein. Hier wird Ihre Mutter tagsber in einem abwechslungsreichen Umfeld gepflegt und betreut. Bei gemeinsamen Beschftigungen kann sie andere Menschen kennenlernen und mit ihnen zusam-men in geselliger Runde die blichen Mahlzeiten einnehmen.

    Eine Tagespflegeeinrichtung ist in der Regel wochentags zwi-schen 8 und 17 Uhr (mindestens sechs Stunden) geffnet; es gibt die Mglichkeit, Tagespflege auch halbtags oder an einzelnen Wochentagen in Anspruch zu nehmen. Manche Einrichtungen sind auch an Wochenenden und Feiertagen geffnet. Falls Sie Ihre Mutter nicht selbst zur Tagespflege bringen oder abholen knnen, bieten diese Einrichtungen gewhnlich einen Fahr-dienst an.

    Die Pflegekasse bernimmt im Rahmen der Leistungsbetrge die pflegebedingten Aufwendungen der Tagespflege, die Auf-wendungen der sozialen Betreuung und die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege sowie die notwendige Befr-derung der Pflegebedrftigen von der Wohnung zur Einrichtung und zurck.

    Die Kosten fr die Unterkunft und Verpflegung und auch inves-tive Kosten sind vom Pflegebedrftigen selbst zu tragen. Bei fi-nanzieller Bedrftigkeit sind ergnzende Leistungen durch das Sozialamt mglich.

    Tagespflege ist auch stundenweise mglich.

  • 58

    FRAGE 15

    Jeder Versicherte, der ambulante Sachleistungen und/oder Pflegegeld bekommt, kann Tages- und Nachtpflege ohne Anrechnung auf diese Leistungen in Anspruch nehmen. Damit steht deutlich mehr Geld fr Versorgung und Betreuung zur Verfgung. Beispiel: Bisher gab es fr die Kombination von Tagespflege und ambulanten Pflegesachleistungen in Pflegestu-fe III bis zu 2.325 Euro. Ab 01.01.2015 stehen hierfr bis zu 3.224 Euro monatlich zur Verfgung. Auch Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf profitieren erstmals von dieser Leistung.

  • 59

    FRAGE 16

    Wer kmmert sich um Mutter, wenn ich selbst krank werde oder dringend Urlaub brauche?

    Wenn Sie selbst krank werden, zur Kur mssen oder dringend Urlaub bentigen, knnen Sie Leistungen fr eine Verhinde-rungspflege (Ersatzpflege) erhalten. Die Pflegekasse zahlt fr die Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro im Jahr fr lngs-tens vier Wochen. Das kommt jedoch nur in Betracht, wenn bereits sechs Monate im Rahmen einer Pflegestufe gepflegt wird. Wird die Verhinderungspflege von engen Verwandten bernommen, knnen diese lediglich Fahrkostenersatz oder Verdienstausfall bis zu der oben genannten Summe von 1.612 Euro geltend machen. Es knnte auch der Pflegedienst entspre-chend hufiger kommen, wenn Ihre Mutter noch stundenweise allein bleiben kann.

    Pflegen Sie noch keine sechs Monate oder finden Sie keine Ersatzpflegeperson, kann Ihre Mutter fr die Zeit Ihres Urlaubs auch in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung ziehen.

    Ein Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht, wenn husliche Pflege zeitweise nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden kann und auch teilstationre Pflege nicht ausreicht. In einer Kurz-zeitpflegeeinrichtung werden Pflegebedrftige ber eine begrenzte Zeit von bis zu vier Wochen im Jahr stationr betreut. Kurzzeitpflege kann im Anschluss an eine stationre Behand-lung oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorber- gehend husliche Pflege nicht mglich oder nicht ausreichend ist, erfolgen. Die Kosten der Kurzzeitpflege werden fr bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr mit bis zu 1.612 Euro bernommen. Bentigt Ihre Mutter mehr Kurzzeitpflege, kann der Anspruch auf Verhinderungspflege hierfr verwendet werden. Statt vier Wochen sind so bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr mglich. Die Pflegekasse bernimmt dann bis zu 3.224 Euro.

    Ersatzpflegekrfte werden bezahlt.

    Kurzzeitpflege ist ein wichtiges Entlastungsangebot.

  • 60

    FRAGE 16

    Verhinderungspflege knnen darber hinaus auch vollstatio-nre Pflegeeinrichtungen oder andere Einrichtungen, die keinen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen haben, anbieten.

    Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege knnen auch neben- einander innerhalb eines Kalenderjahres beansprucht werden. Es kann sein, dass Sie im Frhsommer in Urlaub fahren und Verhinderungspflege beanspruchen. Dann erkranken Sie im November und mssen ins Krankenhaus. Ihre Mutter knnte dann fr diese Zeit in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung ziehen. Der Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege entsteht jedes Kalenderjahr wieder neu. Fr Verhinderungs-pflege kann der Betrag um bis zu 806 Euro aufgestockt werden, wenn Ihre Mutter entsprechend weniger oder keine Kurzzeit-pflege in Anspruch nimmt. Die Pflegekasse bernimmt in die-sem Fall bis zu 2.418 Euro fr Verhinderungspflege. Die Kosten sind nachzuweisen.

    Diese Regelungen erleichtern es Ihnen, die Untersttzung zu whlen, die Ihnen in ihrer konkreten Situation am besten hilft.

    Wenn Sie eine solche Einrichtung in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie umgehend mit Ihrer Pflegekasse eine bernahme der Kosten klren! Lassen Sie sich auch in jedem Fall vorher einen Kostenvoranschlag erstellen. Kosten, die ber den oben genannten