wo wohnen die metöken? 0x0036c1de.pdf · wo wohnen die metoken?* als wolfram hoepfner und...

7
GERHARD THÜR http://epub.oeaw.ac.at/gerhard-thuer [email protected] http://www.oeaw.ac.at/antike/index.php?id=292 Dieses Dokument darf ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden (Lizenz CC BY-NC-ND), gewerbliche Nutzung wird urheberrechtlich verfolgt. This document is for scientific use only (license CC BY-NC-ND), commercial use of copyrighted material will be prosecuted. Nr. 76 (Aufsatz / Essay, 1989) Wo wohnen die Metöken? Demokratie und Architektur. Der hippodamische Städtebau und die Entstehung der Demokratie, hg. v. Wolfgang Schuller, Wolfram Hoepfner u. Ernst Ludwig Schwandner, 1989, 117–121 © Deutscher Kunstverlag (München) mit freundlicher Genehmigung (www.deutscherkunstverlag.de) Schlagwörter: Aisch. Hiket. 609, 957; Lys. 21, 9. 14; Lyk. 1, 145 – Reihenhaus – synoikia – misthosis – prostates Key Words: Aisch. Hiket. 609, 957; Lys. 21.9, 14; Lyk. 1.145 serial house – sunoikia – misthosis – prostates

Upload: others

Post on 01-Jun-2020

5 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: Wo wohnen die Metöken? 0x0036c1de.pdf · Wo wohnen die Metoken?* Als Wolfram Hoepfner und Emst-Ludwig Schwand-ner in Konstanz die »Typenhauser« im Piraus vor-stellten 1, fiel die

GERHARD THÜR

http://epub.oeaw.ac.at/gerhard-thuer

[email protected] http://www.oeaw.ac.at/antike/index.php?id=292

Dieses Dokument darf ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden (Lizenz CC BY-NC-ND), gewerbliche Nutzung wird urheberrechtlich verfolgt. This document is for scientific use only (license CC BY-NC-ND), commercial use of copyrighted material will be prosecuted.

Nr. 76 (Aufsatz / Essay, 1989) Wo wohnen die Metöken? Demokratie und Architektur. Der hippodamische Städtebau und die Entstehung der Demokratie, hg. v. Wolfgang Schuller, Wolfram Hoepfner u. Ernst Ludwig Schwandner, 1989, 117–121 © Deutscher Kunstverlag (München) mit freundlicher Genehmigung (www.deutscherkunstverlag.de) Schlagwörter: Aisch. Hiket. 609, 957; Lys. 21, 9. 14; Lyk. 1, 145 – Reihenhaus – synoikia

– misthosis – prostates Key Words: Aisch. Hiket. 609, 957; Lys. 21.9, 14; Lyk. 1.145 – serial house – sunoikia –

misthosis – prostates

Page 2: Wo wohnen die Metöken? 0x0036c1de.pdf · Wo wohnen die Metoken?* Als Wolfram Hoepfner und Emst-Ludwig Schwand-ner in Konstanz die »Typenhauser« im Piraus vor-stellten 1, fiel die

GERHARD THUR

Wo wohnen die Metoken?*

Als Wolfram Hoepfner und Emst-Ludwig Schwand-ner in Konstanz die »Typenhauser« im Piraus vor-stellten 1, fiel die scherzhafte Bemerkung, vielleicht hatten wir hier zufallig den Schauplatz Platons Dialog Politeia vor uns, das Haus des greisen Waf-fenhandlers Kephalos, eines aus Sizilien zugezoge-

Metoken.' Die Frage, in den relativ beschei-denen »Reihenhausem« Biirger oder Metoken ge-wohnt hatten, trat auf dem Kolloquium hinter dem zentralen Problem zuriick: Hangt dervon Hippoda-mos Milet in den Jahren nach 470 Chr. im Piraus erstmals verwirklichte funktional-rationale Stadtplan mit der »Einfiihrung« der Demokratie in Athen zusammen? - Nur in Parenthese mochte ich gegen die beiden eingangs erwahnten Autoren merken, daB grundlegend Verfassungs- und Rechtseinrichtungen in aller Regel nicht »erfunden« oder »eingefiihrt«, sondern zu ephemeren Anlassen aus bereits vorhandenen Elementen zusammenge-fiigt wurden3 ; so diirfte der gemeinsame Nenner, auf den Hippodamos' Stadt- und Hausplanung und die gleichzeitigen Verfassungsanderungen sich bringen lassen, eher in einer tiefgreifenden Rationalisierung des Polis-Lebens liegen. - Die banale Frage nach den Wohnverhaltnissen der Metoken wurde nicht weiter verfolgt.

Die Reihenhauser im Piraus sind auf einem schma-len Streifen Grund etwa 12 20 m Flache ge-baut; der zur StraBe zeigenden Schmalseite liegt haufig ein Geschaftslokal, nach riickwarts folgt eine Reihe Einzelraumen, die einem schmalen Hof her zuganglich sind. Unwillkiirlich fiihlt sich das Bild der altertiimlichen Dorfer erinnert, die sich osterreichischen Burgenland 4 iiber die ungarische Tiefebene bis nach Siebenbiirgen und in das Banat hinziehen - noch hinziehen. Kein groBarti-ges, aber wohl ein realistisches Bild des Piraus und auch des klassischen Athen unterhalb der prachtigen Akropolis. Wenn wir den beiden Bauforschern glauben diirfen

- diesmal bewegen sie sich in ihrem eigentlichen Metier - gab es in der klassischen Polis keine signifi-kant nachweisbaren Unterschiede zwischen den Wohnhausern der Aristokraten und der Durch-schnittsbiirger, auch nicht der Metoken. Aus den archaologischen meist allein greifbaren Hausgrund-rissen kann also nicht auf den Status der Bewoh-ner schlieBen.

In dieser Diskussion wurde auch die Frage aufge-worfen, in welche Rechtsform die Wohnverhaltnisse

Metoken gekleidet waren. Nur zu diesem Aspekt kann ich einen bescheidenen Beitrag leisten. Die schriftlichen Quellen lassen Aussagen allenfalls fiir Athen zu und sind auch dort iiberraschend diirf-tig. Wenn ich im folgenden eine Losung vorzu-schlagen versuche, bewege ich mich also weitgehend im Bereich Hypothesen. Doch glaube ich zeigen zu konnen, daB auch die bisherigen Meinungen nicht besser fundiert sind. Metoken, »Mitbewohner«, sind in Athen Leute,

die fiir langere Zeit, oft schon seit Generationen, meist mit Familie und Sklaven, im Lande Sie sind Ausland her zugezogen und genieBen zwar nicht die mit dem athenischen Biirgerrecht verbun-denen politischen Rechte, aber doch einen den Athe-

vergleichbaren Rechtsschutz. Als »Ge-genleistung« tragen sie die militarischen und finan-ziellen Lasten der Polis mit. Kennzeichen ihrer infe-rioren Stellung ist die Pflicht, die Metokensteuer einer Drachme im Monat, das Metoikion, zu bezah-len - immerhin den Tageslohn eines Fachar-beiters -; auBerdem I11iissen sie einen Biirger als eine Art gesetzlichen Vertreter der Polis gegeniiber ha-

einen Prostates. Den nicht ansassigen Fremden, den Xenos, treffen diese Pflichten nicht, sein Rechts-

* AnlaB zu diesem Beitrag gab die Teilnahme KoHoquium in Konstanz, wofiir ich Herrn KoHegen SchuHer herzlich danke -auch dafiir, er den auf der 42. Session der SIHDA in Salzburg gehaltenen Vortrag in erweiterter Form in diesen Band aufgenom-

hat. Fiir anregende Diskussion danke ich den Herren Univ.-Doz. Dr.J. Rainer(Graz), Dr. Dreher(Konstanz) und Frau

Debrunner (London). , Beim Abfassen dieses Beitrags waren mir zuganglich W. Hoepfner

- L. Schwandner, Haus und Stadt im klassischen Griechenland (1986) 12-20, und W. Hoepfner, Architektur und Demokratie -Wohnen in der klassischen Polis, Thyssen-Vortrage 2 (1986).

, Zur »Kephalos-Episode« s. Wolf, Griechisches Rechtsdenken IV 1 (1968) 310-315. Auch der Dialog Protagoras und Xenophons Symposion im Haus des Biirgers Kallias diirften sich im Piraus abgespielt haben; dieser war auch noch Eigentiimer eines wohl bescheideneren Hauses in der oberen Stadt, s. dazu F. Pesando, Oikos ktesis . La casa greca in eta classica (1987) 19f.

3 Zur freien Beweiswiirdigung s. meine Erwagungen in: Beweisfiih-rung vor den SchwurgerichtshOfen Athens, SB Wien 317 (1977) 315-319, und zur Todesstrafe fiir Blutverbrechen in JJurP 20 (im Dr.). Neuere Arbeiten zur Entstehung der Demokratie in Athen s. 37

• Einen Blick in diese inzwischen fast versunkene Welt, die ein barockes Siedlungsprogramm mit bescheidensten ver-wirklichte, eroffnet R. Rainer, Anonymes im nordlichen Burgenland (1961).

117

Page 3: Wo wohnen die Metöken? 0x0036c1de.pdf · Wo wohnen die Metoken?* Als Wolfram Hoepfner und Emst-Ludwig Schwand-ner in Konstanz die »Typenhauser« im Piraus vor-stellten 1, fiel die

schutz ist allerdings auf Handelssachen beschrankt.5 Die David Whitehead 96f.) polemisch aufgestellte These, die Metoken seien keine den noi gegeniiber privilegierte Schicht gewesen, son-dern in der Mehrzahl eher ausgebeutete »Gastarbei-ter«, ist nicht schliissig erwiesen; die Abwagung der rechtlichen Vorziige und Nachteile kann hierfiir letztlich nicht den Ausschlag geben.

Fest steht, daB ein groBer Teil der arbeitenden BevOlkerung, vor der Handwerker und Hand-ler in der Stadt und im Piraus, zur Schicht der Metoken gehorte; Landwirtschaft wurde gewohn-lich den Biirgem selbst gemeinsam mit den Sklaven verrichtet. 6 Um die Probleme der Wohnver-haltnisse richtig einzuordnen, miiBte demogra-phische Angaben heranziehen. Hier gibt es nur Schatzungen.7 Deutlich wird die Dimension des urbanistischen Problems durch zwei einigermaBen gesicherte Befunde: Fiir das 4.Jahrhundert Chr. ist mit etwa 10000 Metokenhaushalten zu rechnen; die meisten davon waren im Piraus, in der Stadt Athen oder in deren nachster Umgebung angesie-delt. 8 Angesichts dieses gewaltigen Bedarfs Wohnraum nimmt es wunder, daB aus Athen iiber die Rechtsverhaltnisse des Wohnens allgemein, und speziell iiber die der Metoken so wenig iiberliefert 1st.

Angelehnt heutige Vorstel1ungen halt sich bisher jeder Bearbeiter des Themas »Metoken« die Al-ternative, die freie BevOlkerung Athens konne ent-weder im eigenen Haus oder zur Miete gewohnt haben; selbstverstandlich schlieBt landwirtschaftli-che Pacht das Wohnen mit ein. Diese Altemative mag fiir Biirger zutreffen, fiir die Metoken scheint es eine dritte Moglichkeit gegeben zu haben, die meiner Meinung nach sogar den Regelfal1 gebildet haben diirfte. Doch priifen wir zuerst Eigentum und Miete bei den Metoken.

Eine wesentliche Schranke zwischen Biirgern und Metoken war die Vorschrift, daB Eigentum den grundsatzlich den Biirgern vorbehalten war. Nach einhelliger Auffassung scheidet deshalb fiir den Metoken das Wohnen im eigenen Heim aus, es sei denn, ihm wurde durch VolksbeschluB ausdriick-lich das Recht verliehen, Grund und Haus zu erwer-

yf]c; oLxLac; EYX't1']GLC;, manchmal fiir das Haus al1ein.9 diesem Rechtszustand geht

in seinen Poroi aus. Da dieses Privileg nur relativ selten verliehen wurde, muBte die Masse der Metoken ihre Wohnbediirfnisse in ande-rer Weise befriedigt

Quel1en vorzulegen, behauptet Whitehead 11

in Anlehnung altere Literatur, daB die Metoken

118

regelmaBig zur Miete gewohnt hatten. Die sparli-chen Belege zur »Mietwohnung in den griechischen Stadten« sind im Ergebnisbericht iiber ein quium gesammelt, das 1974 Architektur-Refe-rat des DAI in Berlin abgehalten wurde. '2 Vertrags-urkunden sind kaum iiberliefert. Aus Athen gibt es nur ein einziges, zudem zweifelhaftes Fragment ei-nes privaten Mietvertrages iiber eine Wohnung, ein Ostrakon '}, und eine einzige Liste sechs vermie-teten vermutlich mit Geschaftslokalen, die dem Heiligtum der Athena Polias gehOrten '4; die bei der Agora gelegenen Hauser wurden fiinf Biir-gern und einem Metoken gemietet. Aus den beilaufig erwahnten Mietverhaltnissen ist

selbst fiir Athen wenig Substantielles zu entneh-UnbestrittenermaBen wird fiir die Miete

! s. dazu J . Lipsius, Das Attische Recht und Rechtsverfahren ('905 / '5) 79' f.; G. Busolt - Swoboda, Griechische Staats-kunde ('920/ 26) 985 f.; R. W. The Law of Athens 1 (1968) 187-199; D.M. MacDowell, The Law in Classical Athens (1978) 76-79; Biscardi, Diritto greco antico (1982) 88-90; J . Die athenische Demokratie (1987) 55-57. Einzel-untersuchungen sind zu Wilamowitz-Mollendorff, Demotika der Metoken, Hermes22, 1887, 107-128, 211-259;

Clerc, Les meteques atblniens (1893 [N. 1979J); Hommel, RE (1932) 1413-1458 s. Metoikoi; D. Whitehead, The Ideo-logy of the Athenian Metic (1977).

6 S. die J . Davies, Wealth and the Power of Wealth in Classical Athens (1981) 50 wiedergegebene Aufstellung.

7 Zur Zahl der BevOlkerung Athens s. Bleicken 5) 54 f. und Hansen, Demography and Democracy (1986) mit ausfuhr-

lichen Angaben der kontroversen Literatur. 8 Zahlenangaben: (3000 i.J . 431; mit Sicherheit nicht

die Gesamtzahl) und Ktesikles Athen. 6,272 (FGH 245 F 1; 10000 nach der Zahlung unter Demetrios Phaleron, 4.Jahrhundert); s. dazu Whitehead 5) 97f., Davies

49. Den aktuellen Wohnort eines Metoken gibt der dem Namen beigefugte Zusatz »OLXWV / oLxouoa . .. (Demos)«; D . Whitehead, The Demes of Attica (1986) 8 3 fuhrt insgesamt inschriftliche Belege hierfUr

9 J . Pecirka, Formula for the Grant of Enktesis in Attic Inscrip-tions (1966) ; Stelzer, Untersuchungen zur Enktesis im atti-schen Recht (Diss. iur. Munchen 1971) 16f.

Poroi 2,6 (zitiert 34). " Metic 5) 71 ; ohne in rechtliche Details zu gehen,

leuchtet Davies 49-52 das Einkommen der atheni-schen Burger aus »Vermietung« Wohnhausern.

" Dreizehnter, Zum Wohnen in der Antike, in : Die antike Stadt und ihre Teilbereiche, DiskAB 1 (1974) 78-90 (hier 79-84), der freilich die rechtlichen Ergebnisse D . Behrend, Attische Pachturkunden (1970) oft unzulassig generalisiert. Vgl. seither G . Casanova, Private Leasing Contracts in Greek Inscriptions, in: Scr. Montevecchi (1981) 89-97; D. Hennig, Chiron 13, 1983,411-495; ders ., Chiron 15, 1985, 165-186 (Vermietung Hausern und Wohnungen durch das Heiligtum in Delos), und Untersuchung zur Misthosis Gebliuden im Recht der grako-agyptischen Papyri (1985).

') Szanto, MDAI(A) 7, 1889, 137-145 (2. 4·Jh. Chr.); Beh-rend 12) Nr. 4; SEG XXXI 143 Koumanoudis, Szanto), 328 (abweichende Lesungen W. Peek).

'. IG II ' 1590 (343/ 342 Chr.); Behrend 12) Nr. 10. '! Entsprechend dunn sind auch die Ausfuhrungen zur Miete in den

zitierten LehrbUchern: Lipsius 751-760, MacDowell 140- 142, Biscardi 153 f.

Page 4: Wo wohnen die Metöken? 0x0036c1de.pdf · Wo wohnen die Metoken?* Als Wolfram Hoepfner und Emst-Ludwig Schwand-ner in Konstanz die »Typenhauser« im Piraus vor-stellten 1, fiel die

Wohnraum der Ausdruck gebraucht - er umfa6t freilich auch Pachtverhaltnisse und den Werkvertrag -, das Entgelt fiir das Beniitzen einer Wohnung oder eines Hauses hei6t EVO(XLOV. Ein Haus, das mehreren Parteien bewohnt wird und dem Eigentiimer Gewinn abwirft, wird (J'UVOLX(a genannt 16 ; darunter einen bestimmten Haustyp versteht 17 oder auch ein Haus - etwa ein Reihenhaus im Piraus -, das untypischerweise mehreren Familien bewohnt wird, blei-

Die unterschiedlichen Preise sowohl 18 als auch 19 zeigen, da6

sich die Bausubstanz in Athen nicht allzu einformig vorstellen darf.

Aus keiner einzigen Stelle, die privater Woh-nungsmiete in Form der Misthosis spricht, geht hervor, ein Biirger oder ein Metok als Mieter auftrat. Das pa6t in den altbekannten Befund, da6 Geschafte des Alltags aus Athen kaum iiberliefert sind. Literatur, Gerichtsreden und Inschriften zei-gen andere Ausschnitte des Rechtslebens als die Papyri. Nach dem die Frage, die Masse der Metoken in Miete lebte, als bezeich-

Das Hauptargument, der scheinbar denknot-wendige Gegensatz Eigentum und Miete, konnte aus heutiger Sicht erst in die Quellen hinein-getragen worden sein. Es fallt auf, da6 weder der »Mietzins« noch das typische »Miets-haus« (J'UvoLx(a) Ausdruck abgelei-tet sind. Ebenso seltsam mutet es da6 angesichts

zehntausenden privaten Mietverhaltnissen, die im 5. und 4. J ahrhundert fiir Metoken zu erwarten waren, kein einziger Hinweis auf eine solche Woh-nungsmiete iiberliefert ist.

folgenden mochte ich mich dem Problem auf einem Umweg nahern. Bei der Durchsicht der juri-stischen und historischen Literatur iiber die Meto-ken sind mir zwei Ungereimtheiten aufgefallen: Sie betreffen die Funktion des Prostates und das Ziel der

a3tQO(J"ta(J(0'U. Es besteht Streit dariiber, der Prostates nur in

dem Augenblick notig ist, in dem der Fremde sich als Metok registrieren la6t, oder seine Funktion so lange dauert, wie der Metok sich in Athen aufhalt. 20

Wilamowitz trat fiir das erste ein. Die Mitteilungen der Lexikographen, der Prostates kiimmere sich

privaten und offentlichen Angelegenheiten des Metoken 21 , seien auf das 5. und friihe 4. Jahrhundert zu beziehen; schon in den ersten Jahrzehnten des 4.Jahrhunderts habe sich die Beistandspflicht des Prostates vollig verfliichtigt. geblieben sei allein die Pflicht des Metoken, bei der Registrierung einen athenischen Biirgen zu stellen. Dem gegeniiber

stiitzt sich wie ich meine zu Recht, auf folgende 1) Die Bemerkung des Iso-krates, das Ansehen des Metoken hange dem seines Prostates spricht dafiir, da6 diese Bezie-hung jedem Athener standig gegenwartig gewesen sein mu6te. 22 2) Da wir aus den Gerichtsreden iiber das Vorverfahren nur sehr sparliche Informationen haben, ist es wahrscheinlich, da6 die Pflicht des verklagten Metoken, vor dem Gerichtsmagistrat sei-

Prostates als Biirgen zu stellen, auch noch im spateren 4. Jahrhundert weiterbestand. Zu Beginn des 4. Jahrhunderts gibt es hierauf einige Hinweise. 2J

3) Das Hauptargument liegt jedoch darin, da6 die 330 Chr. geschriebene Athenaion Politeia

noch die a3tQo(J"ta(J(0'U kennt. Sie sei gegen Metoken gerichtet, die ohne Prostates auftraten. Beschrankte sich die Funktion des Prostates auf den Beistand beim Registrieren, ware die unnotig. Wollte sich jemand ohne Biirgen als Metok ein-schreiben lassen, wiirde er schlicht abgewiesen. Die Existenz der - die Lexikographen erwahnen nur eine einzige, leider verlorene Rede aus einem solchen Proze6 aus der Feder des Hypereides 25 -

beweist also, da6 die Beziehung zwischen dem Metoken und seinem Prostates, wie immer sie gestal-tet gewesen sein mag, auf Dauer angelegt war. Doch was war das Ziel dieser Die Lexika

zitieren nur einen einzigen verniinftigen Satz aus Hypereides' Rede: Die Geschworenen mogen

,6 Belege s. Dreizehnter Anm.12) 81; Davies 6) 51 25; Pesando 2) 65-67.

'7 50 Dreizehnter und Pesando ,8 Preise 1600Dr. bis 10000Dr. (Dem.45,28)

stellt Davies 6) 52 26 zusammen. ' 9 Davies 50 mit Nachweisen und Literatur; vgl.

Dreizehnter 12) 82 10. Zu den Belegen fur unter-schiedliche GroBen und Preise zahlt Theophr.

23 ,9 (freundlicher Hinweis Frau Dr. G. Aicher, Wien). Die Diskussion hat Harrison 5) 189-193 zusammenge-faBt; Vertreter der ersten Meinung sind 190 3 zitiert.

" 5. Bekker Anekd. (Lex. Rhet.) 201 s. WtQom;ao(ou ' Eloo; i]QELTO yaQ TLva

xai xai a"Tou, EYYU1']TijV Weitere Belege s. Harrison,

0 . 189 3. .. Isokr. 8,53 (356 .. . xai TOU;

OLOU; TOU; ... ' ! Wenig uberzeugend ist 1606 (Lys. gg. Hippotherses,

gehalten bald nach 403 vielleicht Prostates; s. Harri-son, 191 mit 1), eher ist der Zusammenhang in Isokr. 17,12·41 (393-391 greifbar.

'. Aristot. 58: (§ 2) (sc. aL TOL; ... (§ 3)

ELoaYEL TOU Wtom;ao(ou xai WtQom;a-oCou , xai xai TOL; . .. (zur Text-kritik s. bei 29 30).

'5 5uda S. ... ... »xai

119

Page 5: Wo wohnen die Metöken? 0x0036c1de.pdf · Wo wohnen die Metoken?* Als Wolfram Hoepfner und Emst-Ludwig Schwand-ner in Konstanz die »Typenhauser« im Piraus vor-stellten 1, fiel die

Gegner verlangen, ein Gesetz vorzulegen, in dem bestimmt sei, er brauche keinen Prostates. Damit in Einklang steht die den Lexika gegebene Defini-tion der sei eine gegen Metoken, die keinen Prostates Diesen et-was merkwiirdigen Tatbestand »keinen Prostates

iibernahm die modeme Literatur, kor-rigierte die Lexika aber in einem wesentlichen Punkt. Obwohl Aristoteles und die Lexika iiberein-stimmend blx'r], Privatklage, sprechen, miisse es sich in diesem Fall eine YQacpi], eine Popular-klage, gehandelt AIs Stiitze dient die zeichnung der blx'r] als in einer einzigen Lexikon-Stelle.>8 Doch diirfte hier nur die - fast zwingende - Konsequenz aus dem in anderen Lexika iiberlieferten Tatbestand gezogen worden sein: Ein Metok, der »keinen Prostates hat«, scheint nicht die Interessen eines bestimmten Privatmannes zu verlet-zen, sondem »offentliche«.

Ich wiirde jedoch eher den umgekehrten Weg ge-und dem den Lexika iiberlieferten Tatbe-

stand mi6trauen. Sehr oft schlie6en die Lexikogra-zu Unrecht aus dem rhetorischen Schwerpunkt

eines Pladoyers auf den juristischen. Wir sollten uns also vor die der Athenaion Politeia halten. Folgt in 58,2 dem Text

der die Abkiirzung 1-.1. mit auflost 29 ,

so darf der fiir Metokenprozesse zustandige Pole-marchos gar keine YQacpi] entgegennehmen. Die Ge-genmeinung lost die Abkiirzung mit doch fehlt hierfiir im folgenden ein mit auszudriicken-der Gegensatz. Schon § 2 spricht also fiir die Lbla blx'r] in § 3. Doch diese gen ware in § 3 das Nebeneinander blx'r] im engeren, privaten Sinn und im weiteren, als

hochst anst06ig. also den Tatbe-stand einer privaten blx'r] finden, die dem Prostates gegen den Metoken zustehen konnte.

Hier hilft der innere Zusammenhang des § 3 weiter. Die parallel erwahnte blx'r] steht dem Freilasser in seiner Funktion als Prostates gegen seinen ehemaligen Sklaven zu, der sich einem ande-ren Prostates zuwendet und ihm die bei der Freilas-sung auferlegten Leistungen vorenthalt.3' Gibt es vergleichbare Leistungspflichten des Metoken ge-geniiber seinem Prostates? Damit bin ich wieder beim Hauptthema dieses Beitrags angelangt. Es ware denkbar, da6 das dauernde und fiir jeden Athener leicht erkennbare NaheverhaItnis zwischen Meto-ken und Prostates darin bestand, da6 der Prostates dem Metoken eine oLxLa oder O'VvoLxLa zur Verfii-gung stellte. Mit der privaten blx'r] ginge der Prostates gegen einen Metoken vor, der

I20

sich ihm abwendet und ihn dadurch die Einkiinfte aus der bereitgestellten Wohnung bringt. Das Rechtsverhaltnis des Wohnens ware dann nicht Miete, sondern das Gewahren der Unterkunft, ge-wi6 gegen Entgelt, mit einem Element personen-rechtlicher Bindung. das konkrete Ziel dieser Dike ist den Quellen nichts zu entnehmen.

diese Hypothese nur einigerma6en wahr-scheinlich zu machen, ich Quellen vorlegen, die den Prostates im mit der Wohnung des Metoken zeigen. Ein gewisser Hinweis auf solch ein Verhaltnis konnte in der Wendung liegen

OLXELV, »unter einem Prostates woh-in Lys.2I,9.14 (bereits 398 Chr.) und

Lyk. I,145 335 Chr.). Das Gegenteil ware »fiir sich allein wohnen«.32 Die beiden Rednerstellen suggerieren iiber das Wohnen hinaus eine per-sonenrechtliche Gewalt des Prostates; damit wollen sie die unwiirdige Situation gei6eln, in die der Geg-ner sich begeben Er war als athenischer Biirger

eines kurzfristipen Vorteils willen Metok im benachbarten Oropos bzw. Megara geworden.H

Indirekt la6t sich die Funktion, die der Prostates bei der Unterbringung Metoken hat, in dem Reformvorschlag ablesen, den in seinem Werk »iiber die Staatseinkiinfte« macht. 34 Nachdem er sich beklagt hat, da6 allzuviele Barbaren

,6 S. z. Harpokration s. a3tQOOtaOLO\J (vgl. den ersten Satz in 8,35, 28, und in Lex. Rhet., 21).

' 7 Ohne jede Diskussion iibernehmen Harrison 5) 195 und MacDowell 5) 78, 223 die a3tQOotaOLo\J Lipsius 65 Ph. Gauthier, Symbola (1972) 135 f. sieht den Sinn jener angeblichen in einer Art vorlaufi -gem Verfahren vor dem Polemarchen, freilich ohne Quellenbelege oder Parallelen anzufiihren.

,8 5: a3tOotaOLou xata tWV "'EU{}EQWV, a3tQOotaOLou xata tWV VE!10VtWV !1EtoLxwv. xat i) E1;ijv t<jJ tOV E3tLtQ03tOV tWV aOIXOU!1EVWV oQljJavwv. Mit der sonst nicht belegten

diirfte die der zulassige ELoayyE"'La (s . Harrison, 5, Il7f.) gemeint sein.

'9 S. folgt der Ausgabe Kaibel - Wilamowitz, woran auch Rhodes, Commentary the Aristotelian Athenaion Politeia (1981), festhalt.

JO Konsequent Lipsius (s. 27) und Harrison, 193 vertreten. Allein Whitehead 5) 92 spricht trotz

des Textes unbekiimmert einer Ct3tQoota-OLOU.

J' Vgl. Harpokration s. Ct3tOOtaOLou' EotlV xata twv Ct3tE"'EU{}EQwoaOI v ,

CtIjJLotWVtaL tE autwv ij EtEQOV xai ii XE"'EUOUOLV 3tOIWOLV . ... S. dazu Harrison,

165, 182 f. J' Vgl. Herodot 5,98,1: ... eautwv, und Thuk.

E3tt oljJwv autwv autOV0!10L oLxi]oElav. JJ Zu beiden Texten s. Gauthier 27) 128.

Xenophon Poroi (355 Chr.) 2: (§ 6) Elta xat OLXIWV EotLV EvtOC; tWV tELXWV xat OLX03tEOa , EL i) 3tO"'LC;

OL aLt01J!1EVOL

Page 6: Wo wohnen die Metöken? 0x0036c1de.pdf · Wo wohnen die Metoken?* Als Wolfram Hoepfner und Emst-Ludwig Schwand-ner in Konstanz die »Typenhauser« im Piraus vor-stellten 1, fiel die

Athen stromten, schlagt er vor, durch groBziigigere Enktesis-Politik mehr hellenische »Gastarbeiter« - er meint es wirklich so - ins Land zu locken (§ 6). Diejenigen Athener, welche die meisten Metoken aufzuweisen hatten 35, seien offentlich zu ehren (§ 7). Die Ehrung ist ein bewahrtes Mittel der athenischen Demokratie, Privatinitiative fiir den Staat zu mobili-sieren. Der Zusammenhang zwischen den §§ 6 und 7 ergibt, daB diejenigen Biirger, welche Hauser oder Bauplatze die zu gewinnenden Metoken verkauft hatten, deren Prostatai geworden waren. Dem Vorschlag liegt offenbar das der Praxis entnommene Denkmodell zugrunde, der Prostates sei selbstver-standlich Unterkunftgeber des Metoken.

Eine einzige Stelle kann ich anfiihren, welche den Prostates ausdriicklich als Quartiergeber des Meto-ken nennt: Aischylos' Hiketiden, aufgefiihrt

Chr. Der Text fiihrt uns gute hundert Jahre hinter zuriick. Doch nicht ganz zufallig ist es genau jene Zeit, in der Hippodamos Milet die Reihenhauser im Piraus plante. Dichterisch ver-bramt und auf dem archaischen Prinzip der Gast-freundschaft aufbauend, wird genau dasselbe vorge-schlagen, was in eine niichterne Gastar-beiter-Terminologie kleidet. Pelasgos, der Konig

Argos, will die Tochter des Danaos als Metoken aufnehmenY Sowohl der Konig selbst als die Biirger Hauser gebaut, in die sie in ihrer Funktion als Prostatai die Metoken aufnehmen wol-len. Hier ist, wie auf dem Kolloqium geauBert wurde, vermutlich politische Propaganda greifbar. Die Athener sollen ermuntert werden, sich programm zur Ansiedlung Metoken zu beteili-gen. Nebenbei erfahren wir, daB der Eigentiimer des zur Verfiigung gestellten Hauses fiir den Metoken

die personenrechtliche Stellung eines Prostates iibernimmt.37

Nichts spricht gegen die daB sich dieses rechtliche Konzept des Prostates bis zum Ende des 4·Jahrhunderts erhalten Typisch fiir die athe-

nische Demokratie ist die Kombination ar-chaisch-aristokratischer Ideologie der Gastfreund-schaft mit kalter wirtschaftlicher Berechnung eines durch (nicht YQacpi)!) indirekt erzwingbaren Entgelts. Mit dieser Hypothese ware

das auffallige Schweigen der Quellen iiber token zu erklaren, die in privater Miete lebten. Sie wohnten

xai tE xai ti)c; (§ 7) xai EL !!EtOL-

xai tOUtOLC; tLC; OLtLVEC;

... J5 Die Kommentare, Ph. Gauthier, Un commentaire historique des

poroi de Xenophon (1976) 71 f., und Schiitrumpf, Xenophon. Vorschlage zur BeschaHung Geldmitteln (1982) 85 beziehen tOUtOLC; auf die soeben genannten Metoikophylakes. die zu gewahrende Enktesis (das Recht, Grund zu erwerben) aber athenische Biirger yoraussetzt, die den Grund yerkaufen, lag es naher, einen Wettstreit unter den Eigentiimem der in § 6 genann-ten Hauser und Bauplatze anzuregen als unter den Metoikophyla-kes. Auch in IG 11' 1629, 190-204 (325/324 Chr.) sollen die Biirger geehrt werden, die ihre Trieren als erste seeklar melden. Nur so konnen die §§ 6 und 7 sinnyoll yerbunden werden.

)6 Aischyl. Hik. 609: !!EtOLXELV ti)c; yijc; QOUC; ... 957-965: ... xai MJ!!at' Eoti ta I O!!LXe(i XEQL. I EotLV U!!LV EUtUXOUC; M!!ouC; I EL tLC; xaQLC;, I OLXELV xai I toutWV ta xai ta I tat1jC; I tE ijbE 11jJi)<poc;.

)7 Zur Stelle s. Gauthier 133 f., .der den Ausnahmefall einer »kollektiven Prostasie« erwagt. Die Variante, nach der die Danaiden auf einzelne Hauser yerteilt wohnen sollen, kommt der historischen und rechtlichen Situation Athens wohl ziemlich nahe. Zum der Metoken in der allmahlichen Entwicklung des »Biirgerrechts« in Athen s. R. Sealey, How Citizenship and the City began in Athens, AJAHist (= Journ. of Hist.) 8, [1987], 117. Welchen Aussagewert Aischylos' Stiick fiir die Entstehung der athenischen Demokratie hat, hier bleiben; s. dazu die einigermaBen gegensatzli-chen Meinungen Sealey, 119f. und Ch. Meier, Der Umbruch zur Demokratie in Athen (462/461 Chr.), in: R. Her-zog - R. Koselleck (Hrsg.), Epochenschwelle und Epochenbe-wuBtsein (1987) (hier ders., Die politische Kunst der griechischen Tragodie (1988) 99- 112.

)8 Etwas wenig diHerenziert yerweisen auch Hoepfner - Schwandner 1) 274 in ihrer Zusammenfassung auf die Bedeutung der

Gastfreundschaft.

121

Page 7: Wo wohnen die Metöken? 0x0036c1de.pdf · Wo wohnen die Metoken?* Als Wolfram Hoepfner und Emst-Ludwig Schwand-ner in Konstanz die »Typenhauser« im Piraus vor-stellten 1, fiel die

Namensregister

Moderne Namen sind kursiv gedruckto Literaturhinweise in den Anmerkungen wurden nicht beriicksichtigto

Achaer 43 Achilleus 44 Adamesteanu, Do 35 Adikran 25 Agamemnon 43 fo, 50 Aicher, 117 Alexander do Gro 13 Alkamenes 102 fo, 106 Alkibiades 13,34 Alkmaion Kroton 23 Alkmeoniden 5 5 Amyntas 65 Anaxagoras Anaximandros Andreev,]. 50 Antiphon 64

76, 78 Patroos 81, 89

Delphi 89 Apries 25 Archaianaktiden 75 fo, 80 Archeptolemos 59,64 Archytas Tarent 23 fo Aristagoras Milet 54 Aristides 120 Aristodikos 93, 95, 97fo, 100 Aristogeiton 95 Aristoteles '4, '7,

62 Arkesilaos 110 26 Artaphernes 107 Artemis 78 Asheri, Do 10,25,34 Aspasia 18 Athena Polias 8 3, 116 Augustin 29

Bastian, 8 Battos 1110 25 Benveniste, 110 Blavatskij, Vo Do 71 fo Bleicken,]. 37, 120 Borbein, 15 fo, 120 Brotinos 19 Burkert, Wo Burns,Ao 60 Busolt, 43,48 Bythyllos 19

Cobet,]. 49

Damon 106 Davies,}. '4,40,42 Dekulako, 11 Delatte, 20fo Demetrios Phaleron 15, 23 Diels, 21

Dion 18,28 Dionysios 104 Dionysios 10 Dionysios 110 28 Dorieus 49 Dorpfeld, Wo II

122

Dreher, 8 Dumberg, 69,71

Eder, Wo 13,23,34 Ehrenberg, Vo 10 Ephialtes 32, 56, 112, 120 Eupalinos 9 Euryphon 12

Fabricius, 64 Finley,Molo 14,43

Gehrke, '4, 53 fo, 120 Gigon, 00 30 Graeve, Vo Vo 65

9 Gschnitzer, F. 120

10 Hansen, '4, 30, 42 Harmodios 95, 97 Harrison, Ro Wo 117 Hekataios Hekate 78 Hennig, Do 15 fo, 30, 32, 34, 57 Hephaistos 104 Herakleides 28, 34 Heraklit 20, 94

F. 58 Hignett, 88 Hippodamos, hippodamisch 10-'4,33,56,

94fo, 106, l'4fo, 119fo Hippon Syrakus 28 fo Hoepfner, Wo 7 fo, 14 31 fo, 34 fo, 39,42,

57,64,66,72,111,115,120 Homer, homerisch 29,43 fo, 47-50,56,88

Judeich, 120

Kephalos 41, 115 Kienast, 9

Sikyon 57 kleisthenisch 34,

46, 50, 55 62, 81,84-89,94,99, 107, 120

Kleomenes 10 50, 57, 107 64

Kolb, F. 34,66 Kritios 92

Lahr, Sto Vo do 8 Larsen,]. 00 56 Lauter, 40, 60 Lauter-Bufe, 40 Le Corbusier '4 Lehmann, 12,23 Lengauer, Wo fo Leon 19 Lotze, Do 40 Lykurg (Spartaner) 30, 48

Maiandrios Samos 54 Marcenko, 10 Do 71 Mardonios 53 Meier, 7fo, 10,39 Menelaos 43 Mertens, Do 12 Mess, 8

Sto 66 MOSSl?, 62

Nesiotes 92 Newiger, 16 Newman, Wo Lo 61 Nippel, Wo 39fo Novello, 8

Odysseus 44

Papastavrou, 11 Parmenides 94 Peisistratiden 8 1, 8 3 Peisistratos 43, 49,57,81 88fo, 107 Peisistratos doJo 84 Peleus 44 Perikles, perikleisch 15, 50, 56, 59fo,

64fo, 101 fo, 105 fo Petrakos, 11 Phaleas Chalkedon 29 Pheidon Argos 27 Phidias 103 fo, 106 Philolaos 20fo, 27 Platon 13, '7fo, 21-24, 40fo, 62, 64 Polygeorgi, II Polyklet 66, 91,101,103, 105fo Polykrates 107 Polyzalos Gela 99 Preifihofen, F. 11, 15\fo, 31 Protagoras '4 Psaumis 112 Pythagoras, Pythagoreer 11, 19-22,31,

Raaflaub, Wo 15 Renehan, Ro 110 Rosler, Wo 8 Ruschenbusch, 16,37,41, 54,67

Sartori, F. 53 Schaefer, 61, 64 Schefold, Schnurr, 8 Schuller, Wo 13,57,120 Schwandner, Eo-Lo 7fo, 11, 16,31 fo, 35, 39,

42,57,66,72,111,115,120 Seiler, F. 88 Sepulveda 61 Shear, Leslie jro 82, 87fo Simmias 19fo Sokrates 18,89 Solon, solonisch 23, 34, 46fo , 49,5',

Spahn, 8, 109, 11 1 Spartokiden 80