2014 06-18 neobiota strategie bl gregor pfister

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Neobiotastrategie

Basel Landschaft

20.06.2014 / Gregor Pfister

Inhalt

1. Eine kurze Einführung

2. Die Grundzüge der Strategie

3. Danksagung

2

1. Einführung / Einteilung

20.06.2014 3

Einteilung

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Neozoen

Neobiota

Neophyten

Ausbreitung

5

Quelle: AWL ZH

Lineare Phase Exponentielle Phase Stabile Phase

capl@washjeff.edu Ernest von Rosen, www.amgmedia.com

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Was sind Neophyten?

7

Was sind Neophyten?

Was sind invasive Neophyten?

Birs bei Aesch BL; Sommer 2011

Foto: Sean Hathaway

Foto: Agroscope ACWFoto: Info Flora (kl. Bild), Bugwood.org (gr. Bild)

Foto: Sean Hathaway

Schäden an Bauwerken

Gesundheitliche Folgen

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Was sind invasive Neophyten?

Gesetzliche Grundlagen

Freisetzungsverordnung (FrSV), in Kraft seit 1. Okt. 2008

Art. 49: Die Kantone überwachen die Einhaltung der Sorgfaltspflichtbeim Umgang mit gebietsfremden Organismen in der Umwelt.

Art. 52 Abs. 1: Treten Organismen auf, die Menschen, Tiere oder die Umwelt schädigen oder die biologische Vielfalt oder deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen könnten, so ordnen die Kantone die erforderlichen Massnahmen zur Bekämpfung und, soweit erforderlich und sinnvoll, zur künftigen Verhinderung ihres Auftretens an.

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2. Die Strategie

AbwehrInvasive Neobiota breiten sich nicht weiter aus und werden wenn möglich zurück-gedrängt

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SchutzEmpfindliche und besonders schützenswerte Standorte sind frei von invasiven Neobiota

VorsorgeKeine Neuansiedlungen von invasiven Neobiota

Grundsätze der Umsetzung

Koordinationsstelle Sicherheitsinspektorat

– Koordination verschiedener Akteure bei Grenzüber-schreitenden Aktionen

– Zentrale Meldestelle

Steuerung und Qualitätssicherung

– Kantonale Steuerungsgruppe Neobiota

– Monitoring

Einbezug lokaler Akteure

– Um flächendeckende Wirkung zu erzielen

– Koordination und fachliche Unterstützung durch Sicherheitsinspektorat

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Massnahmenplan (5 Jahresplan)

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Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5

Information, Bewusstseinsbildung, Beobachtung, Qualitätssicherung

Bekämpfungsaktionen

Handel, Verschleppung, Rechtsgrundlagen

Massnahmen

Prävention

– Information und Bewusstseinsbildung / Homepage Neobiota

– Anreize schaffen durch aufzeigen von Alternativen

– Alternative Gesetzesgrundlagen anpassen

Monitoring

– Beobachtung

– Qualitätssicherung / Erfolgskontrolle

– Neobiotakataster / Meldewesen

Koordination

– Austausch und Zusammenarbeit

– Bund und Kanton

– Kanton und Gemeinden

– Gemeinden und Private 14

Massnahmen (2)

Bekämpfung:

Priorität 1: stark sensibel

− Flussufer die durch Erosion instabil werden

− Wichtige Bauwerke die unter invasiven Organismen Schaden nehmen

− Öffentliche Plätze (z.B. Parks, Kinderspielplätze) mit gesundheitsgefährdenden Neophyten

− Naturschutzgebiete, Schutz der Artenvielfalt

− Ausbreitungsherde wie Deponien, Abbau- und Wiederauffüllungsstandorte

− Verkehrsinfrastruktur

− Verjüngungsflächen im Wald wenn Naturverjüngung gefährdet

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Massnahmen (3)

Bekämpfung:

Priorität 2: sensibel

– Verjüngungsflächen im Wald wenn Naturverjüngung gefährdet und Rückkehr der Neophyten sehr wahrscheinlich

– Ökologische Ausgleichsflächen für Ansaat und Pflege

Priorität 3: wenig sensibel

– Orte ohne ökologischen und ökonomischen Nutzen

– Gesundheit der Bevölkerung nicht gefährdet

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Fachstellen / Gemeinden / NGO

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Fisch

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Infras

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Bau

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Sicherheitsinspektorat

Amt für Raumplanung/NL

Tiefbauamt Wasserbau

Tiefbauamt Strassen

Hochbauamt

A Umwelt & Energie/Boden

A Umwelt & Energie Oberflächengewässer

Amt für Wald

Forstbetriebe

Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain

Kantonsarzt

Veterinär-, Jagd-, Fischereiwesen

Gemeinden

Nichtregierungsorganisationen

Private

Koordination

Zuständige Fachstellen

In Ausübung der Fachverantwortung mit betroffen

3. Danksagung Fachgruppe

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