besoldungsreparatur Öffentlicher dienst

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FSG BMHS. Die Reparatur zur Besoldung inkl. Vereinbarung neu

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Besoldungsreform + vereinbarte Reparatur 05/2015

14.05.2015

H. Himmer 2015

EntstehungKlagen zur Anrechnung von Vordienstzeiten(zB SCHMITZER C-530/13)

Altersdiskriminierung bei Anrechnung mussvom Gesetzgeber „repariert“ werden

EUGH hat keine konkreten Maßnahmengesetzt (Minder-/Mehrkosten wurden nichtfestgelegt)

H. Himmer 2015

§§§§

EntstehungTausende Anträge* auf Neuberechnung

Verhandlungen GÖD/Bundesregierung

Antrag/Beschluss im Nationalrat 01/2015

Bestätigung durch Bundesrat 02/2015

Kundmachung 11.02.2015

Wirksam seit 12.02.2015Dadurch sind auch alle *Anträge obsolet (§ 175 Abs. 79 Z 2 und Z 3

GehG neue Fassung)

Reparatur (Begutachtung bis 17.04.2015, Ausschussbericht 06.05.2015)

H. Himmer 2015

§§§§

Zwei Auswirkungen

N

Neuer unbefristeter Vertrag

A

Aktiv Beschäftigte (Beamte, I L)

Berechnung der Vordienstzeiten-> Besoldungsdienstalter

Überleitung aufgrund des Entgelts im Februar 2015-> Besoldungsdienstalter

H. Himmer 2015

Eine Gehaltsstaffel

H. Himmer 2015

N A

Beamte VB

Vorrückung alle 2 Jahre

Anrechnung neu• Gebietskörperschaftszeiten bzw. Zeiten bei internationalen

Einrichtungen

• Einschlägige Berufstätigkeit oder Verwaltungspraktika bis zu zehn*Jahren

• Zeiten des Bezugs einer Beschädigtenrente nach demHeeresversorgungs-gesetz wegen Minderung der Erwerbsfähigkeitvon mindestens 90%

• Zeiten des Präsenzdienstes bis zu 6 Monaten oder Zivildienstes bis zu9 Monaten

* im neuen Lehrer/innen Dienstrecht (pd) bleiben 12 Jahre

H. Himmer 2015

N

Anrechnung neuVordienstzeiten in der Privatwirtschaft …

Einschlägige Vordienstzeiten•eine fachliche Einarbeitung auf dem neuen Arbeitsplatz überwiegendunterbleiben kann oder•ein erheblich höherer Arbeitserfolg durch die vorhandene Routine zuerwarten ist

Anrechenbar sind nur Zeiten einer einschlägigen Berufstätigkeit. Es muss sichtatsächlich um eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gehandelt haben. EineTätigkeit, die vorwiegend der Ausbildung dient, erfüllt diese Voraussetzungnicht. Damit sind Studien aller Art ebenso von einer Anrechnungausgeschlossen wie das Unterrichts-praktikum, die Gerichtspraxis oder diesechs Monate übersteigenden Zeiten eines Präsenz- oder Zivildienstes.

H. Himmer 2015

N

Beschluss

H. Himmer 2015

A

Soweit im Verlauf der Umsetzung ein Verbesserungsbedarf zu Tage

treten sollte, ist auf die gemeinsam mit dem Gesetzesbeschluss

ergangene Entschließung des Nationalrats zu verweisen, nach der die

Regierung zur Vorlage entsprechender Verbesserungsvorschläge

aufgefordert ist, wenn eine eingehende Prüfung ergeben sollte, dass

mit der Neuregelung eine Beeinträchtigung der

Lebensverdienstsumme einhergeht.

Quelle: Erlass des BKA, GZ: 921.000/0002-III/5/2015 , 23.01.2015

VerhandlungenGÖD

erfolgreich

Dienstrecht-Novelle in Begutachtung 17.04.15

Dienstrecht-Novelle im Ausschuss 06.05.15

Überleitung1. Februar Entgelt = Basis

Überleitungsbetrag

2. Rundung auf nächsten Euro

3. Suche nach nächstniedriger Stufe (in neuer Staffel)

4. Berechnung des neuen Besoldungsdienstalters (Stufe neu – 1) * 2 plus Zeit seit letzter Vorrückung

H. Himmer 2015

A

I L/l 2a2Stufe 4Vorrückung1.1.20141.1.2016

2.250

I L/l 2a2Stufe 2

Besoldungsdienstalter neu ab 01.03.2015:[(2-1)*2] + 1 Jahr 2 Monate = 3 Jahre 2 Monate

Überleitung5. Ab März 2015 bis zur nächsten

Vorrückung = gleiches Entgelt (Wahrungszulage, ruhegenussfähig)

6. Nächste Vorrückung = neue Stufe oder kleine/große DAZ =Überleitungsstufe

7. Erhöhung des Besoldungsdienstalters1,5 Jahre (l1, l2a2/l2a1), 6 Monate (l2b1), alle anderen um 1 Jahr-> Dadurch ist die nächsten Vorrückung:6 Monaten bei (l1, l2a2/l2a1), 1,5 Jahren bei (l2b1), sonst 1 Jahr

H. Himmer 2015

A

€ 2.205,00I L/l 2a2Stufe 2

+ € 45,20

€ 2.250,20

Wahrungs-zulage

I L/l 2a2Stufe 3

1.1.2016BD-Alter=4 J

€ 2.265,00

1.1.2016BD-Alter=4 J+1,5 Jahre= 5,5 Jahre

Überleitung

5. Ab nächster Vorrückung bis vorgezogene Vorrückung(Ergänzungszulage, ruhegenussfähig) l1, l2a2/l2a1 = x 3 Geh. Überleit.stufe

l2b1 = 1/3 - Überleitungsbetrag

alle anderen = x 1 Differenzbetrag

6. Vorgezogene Vorrückung

7. Weitere Vorrückung alle 2 Jahre

H. Himmer 2015

A

€ 2.265,00I L/l 2a2Stufe 3

+ € 44,40Ergänz.-zulage

I L/l 2a2Stufe 4

€ 2.342,00

1.7.2016BD-Alter=6 J

1.1. bis 1.7.2016

- € 2.250,20

€ 2.265,00

€ 14,80

€ 2.309,40

Besold. Alter Stufe alt Stufe neu Monat/Jahr Gehalt alt Gehalt neu +/-

29,17 Stufe 4 Stufe 2 Mär.15 2250,20 2250,20 -

29,25 Stufe 4 Stufe 2 Apr.15 2250,20 2250,20 -

29,33 Stufe 4 Stufe 2 Mai.15 2250,20 2250,20 -

29,42 Stufe 4 Stufe 2 Jun.15 2250,20 2250,20 -

29,50 Stufe 4 Stufe 2 Jul.15 2250,20 2250,20 -

29,58 Stufe 4 Stufe 2 Aug.15 2250,20 2250,20 -

29,67 Stufe 4 Stufe 2 Sep.15 2250,20 2250,20 -

29,75 Stufe 4 Stufe 2 Okt.15 2250,20 2250,20 -

29,83 Stufe 4 Stufe 2 Nov.15 2250,20 2250,20 -

29,92 Stufe 4 Stufe 2 Dez.15 2250,20 2250,20 -01.01.2016 Vorrückung 30,00 Stufe 5 Stufe 3 Jän.16 2310,50 2309,40 - 1,10

+ 1,5 Jahre 31,58 Stufe 5 Stufe 3 Feb.16 2310,50 2309,40 - 1,10

31.67 Stufe 5 Stufe 3 Mär.16 2310,50 2309,40 - 1,10

31,75 Stufe 5 Stufe 3 Apr.16 2310,50 2309,40 - 1,10

31,83 Stufe 5 Stufe 3 Mai.16 2310,50 2309,40 - 1,10

31,92 Stufe 5 Stufe 3 Jun.16 2310,50 2309,40 - 1,10 01.07.2016 Vorrückung 32,00 Stufe 5 Stufe 4 Jul.16 2310,50 2342,00 31,50

32,08 Stufe 5 Stufe 4 Aug.16 2310,50 2342,00 31,50

32,17 Stufe 5 Stufe 4 Sep.16 2310,50 2342,00 31,50

32,25 Stufe 5 Stufe 4 Okt.16 2310,50 2342,00 31,50

32,22 Stufe 5 Stufe 4 Nov.16 2310,50 2342,00 31,50

32,42 Stufe 5 Stufe 4 Dez.16 2310,50 2342,00 31,50

Inkl.Wahrungs-

zulage

€ 45,20

Inkl.Ergänzungs-

zulage

€ 44,40

H. Himmer 2015

3,5 Jahre

Wirksamab 01.09.2015

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