informationen zur ausbildung · 2021. 3. 2. · die ausbildung orientiert sich an den prinzipien...

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Stand: September 2020

Seminarprogramm - Organisation - Vorgaben

Informationen zur Ausbildung Ausbildungsjahrgang November 2020

Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

2

INHALT

EINFÜHRUNGGrußwort des Seminarleiters 3

ALLGEMEINESKontaktdaten und Ansprechpartner 4

AUSBILDUNG AN SEMINAR UND SCHULERegelungen und Absprachen 6

ORGANISATIONVorgaben und Vorgänge 15

WEITERE HINWEISEAdressen und Links 18

3

HERZLICHWILLKOMMEN!

Sehr geehrte Lehramtsanwärterinnen und -anwärter,

mit den folgenden Seiten möchte ich Sie im Namen des Kollegiums und der Verwaltung des

Seminars willkommen heißen und über die wichtigsten Vorgaben, Regelungen und Ansprech-

partnerInnen informieren. Alle wesentlichen Elemente der Ausbildung und deren rechtli-

che Grundlage sind hier dargestellt. Die „Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zwei-

ten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen“ (OVP vom 10. April 2011 – geändert durch

Verordnung vom 8. Juli 2018) enthält Vorschriften über die Ausbildung im Vorbereitungs-

dienst an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und den Ausbildungsschulen

und die Organisation der Zweiten Staatsprüfung, die den Vorbereitungsdienst abschließt.

In der Anlage 1 der OVP sind die zu erwerbenden Kompetenzen und Standards fest-

gelegt, die die Ziele des Vorbereitungsdienstes am Seminar definieren und darstellen.

Wir möchten Sie möglichst zielgerichtet im Prozess Ihrer Professionalisierung begleiten und un-

terstützen und bitten Sie, sich mit den relevanten Vorgaben und Abläufen möglichst umfassend

vertraut zu machen. Nur dann können Sie als selbstständige Lerner Ihre Ausbildung mitgestalten.

Sie lernen einen großartigen und höchst anspruchsvollen Beruf, dessen gesellschaftliche Be-

deutung nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, und das nicht nur im Bezug auf die aktuell

relevanten Querschnittsthemen Digitalisierung, Umgang mit Vielfalt und Sprachsensibles Unterrich-

ten. Das Kollegium des Seminars für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen wünscht

Ihnen, dass Sie die für Sie und Ihre Entwicklung wichtigen Erfahrungen sammeln können und

natürlich einen guten Start in Köln. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen (Pandemie) muss

die Ausbildung je nach SItuation entsprechend angepasst werden (Präsenzveranstaltungen,

Ausbildungselemente, Kommunikation). Bitte beachten Sie die jeweils aktuellen Absprachen

und Veröffentlichungen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Mettler (Seminarleitung Gymnasium/Gesamtschule)

Die Ausbildung orientiert sich an den Prinzipien der Erwachsenenbildung. Sie versteht die Referendarinnen und Referendare als autonome Lernende, die aktiv und selbstverantwortlich am Ausbildungsprozess teilneh-men und ihn konstruktiv mitgestalten. Partizipation und Kooperation sind grundlegende Prinzipien der Se-minararbeit, die in einem motivierenden und von gegenseitiger Wertschätzung getragenen Arbeitsklima sei-tens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wie auch der Seminarausbilderinnen und -ausbilder stattfindet.

1

Während des gesamten Vorbereitungsdienstes ist Ihre

Dienststelle das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbil-

dung Köln (Seminar Gy/Ge) und nicht die Ausbildungsschu-

le.

Der Dienstweg ist die Einhaltung der Zuständigkeiten und der

Behördenhierarchie bei allen schriftlichen Eingaben. Alle Zu-

schriften (Anträge, Anfragen, u.a. an Behörden wie BRK, LPA,

MSB) sind zu adressieren an die entsprechende Behörde mit

dem Zusatz 'auf dem Dienstweg' (a.d.D.) und zur Weiterleitung

offen im Seminar abzugeben bzw. dem Seminar zuzusenden,

damit die für Sie zuständige Dienststelle (also das Seminar

Köln) mit Blick auf eine meist abzugebende Stellungnahme

über diese Vorgänge informiert ist.

Ausnahmen sind: Beschwerden über Vorgesetzte; Beihilfeanträge

(direkt an die BRK); alle Zuschriften an das LBV; Prüfungsvorgänge,

die mit dem LPA direkt abzuwickeln sind (vgl. hierzu entsprechen-

de Hinweise).

PERSONEN

Leiter des ZfsL: Ingo Schaub (ingo.schaub@zfsl.nrw.de; Raum: 143a)

Seminarleiter Gy/Ge: Jens Mettler (jens.mettler@zfsl.nrw.de; Raum: 160)

Seminarbüro Gy/Ge: Gabriele Quint

Dienststelle/Dienstweg/Personen

Standort:

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln

Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Claudiusstraße 1

50678 Köln

Tel.: 0221 - 8275-3486

Fax: 0221 - 8275 -3488

Mail: seminar-gyge@zfsl-koeln.nrw.de

Homepage: www.zfsl-koeln.nrw.de/Seminar_GyGe

Postanschrift:

c/o TH Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 54

50968 Köln

2

• Bescheinigungen aller Art

• Bearbeitung aller übrigen Formulare

• Krankmeldungen (Bitte ab dem 1. Tag anrufen, ab dem 3. Tag die Krankmeldung im Original sofort ans

Seminarbüro schicken!)

• Änderungen des Familienstandes, der Anschrift, Telefonnummer u. E-Mailadresse (Bitte immer

umgehend das Seminar informieren!)

• Abgabe aller Zuschriften an LPA, BRK, MSB (siehe Dienstweg)

• Anträge auf Teilnahme an Klassen- und Kursfahrten, Anträge auf Sonderurlaub, Nebentätigkeiten

• Anzeige von DIenstunfällen

Öffnungszeiten der Verwaltung des Seminars

montags bis mittwochs: 09:00 – 16:00 Uhr

donnerstags: 09:00 – 15:00 Uhr

freitags: 09:00 – 12:00 Uhr

(in der Zeit von 12:00 – 13:00 Uhr ist Mittagspause)

Diese Öffnungszeiten können nicht immer garantiert werden. Bei wichtigen Anlässen ist es zweckmäßig, sich

telefonisch anzumelden. Für die Abgaben von Unterlagen hängt vor dem Eingang in den Verwaltungstrakt

des ZfsL Köln Gy/Ge ein grüner Briefkasten. Der Eingang von E-Mails durch das Sekretariat wird regelmäßig

überprüft. Ein Faxgerät empfängt auch außerhalb der Öffnungszeiten schriftliche Vorgänge. Telefonische Mit-

teilungen können auch auf Band gesprochen werden. Bitte bei allen Mitteilungen auf Band grundsätzlich

Namen, Datum und Uhrzeit präzise und verständlich angeben!

Das Seminarbüro (Raum 163) ist Ihre zentrale Anlaufstelle, es ist zuständig für

3

Die Ausbildung am Seminar Gy/Ge Köln

folgt den Vorgaben der OVP 2018 und

des Kerncurriculums und damit den

Prinzipien der Standard-, Personen-,

Handlungsfeld- und Wissenschafts-

orientierung. Die Ausbildungsinhalte

wurden vom Kollegium des Seminars

in enger Zusammenarbeit mit den ABB

der Ausbildungsschulen in einem Aus-

bildungsprogramm konkretisiert und

den an der Ausbildung beteiligten Insti-

tutionen und Personen zugeordnet (s.

Seminarhomepage Gy/Ge). Auf dieser

Basis erstellen die Fach- und Kernsemi-

narleiterInnen für Ihre Veranstaltungen

ausdifferenzierte Curricula.

http://www.zfsl-koeln.nrw.de/Seminar_GyGe/

4

AUSBILDUNG AN SCHULEN

Die Ausbildungsbeauftragen der Ausbildungsschulen sind für die Ausbildung der LAA an den Schulen verantwortlich. Das Aufgabenfeld der Ausbildungsbeauftragten (ABB) umfasst die Koordination der Lehrerausbildung an der Schule sowie

• die Beratung der Schulleitung und der Referendarinnen und Referendare, • die Teilnahme an allen Eingangs- und Perspektivgesprächen,• einen regelmäßigen Einsatz als Ausbildungslehrerin oder Ausbildungslehrer,• eine Stellungnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis im Rahmen der Langzeitbeurteilung,• die Unterstützung der Kooperation zwischen Schule und Seminar (hier insbesondere auch die Mitarbeit am

gemeinsamen Ausbildungsprogramm von Schule und ZfsL).

Zur Entwicklung der Zusammenarbeit sowie der Arbeit an Konzepten und inhaltlichen Fragen finden regelmäßig Informations- und Kooperationsveranstaltungen statt.

Die Ausbildung an der Schule umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Da-von entfallen auf den selbstständigen Un-terricht in zwei vollständigen Schulhalbjah-ren durchschnittlich neun Wochenstunden (s.u.).

Detaillierte Informationen zu den rechtli-chen Rahmenbedingungen des Einsatzes der LAA an der Schule (Unterricht, Aufsicht, Vertretungen, Mehrarbeit und Weiteres) entnehmen Sie bitte dem Merkblatt auf un-serer Homepage: http://www.zfsl-koeln.nrw.de/Seminar_GyGe/Informationen_zum_VD/index.html.

Mehrarbeit von LAA ist bis zur erfolgreich abgelegten Zweiten Staatsprüfung im Um-fang von max. 3 Stunden, nach abgelegter Prüfung im Umfang von 6 Stunden mög-lich. Die Mehrarbeit muss bei der Seminar-leitung beantragt und von ihr genehmigt werden.

AUSBILDUNGSUMFANG

SU wird i.d.R. in den Quartalen 2-5 im Um-fang von insgesamt 18 Wochenstunden von den LAA erteilt.

LAA im Selbstständigen Unterricht sind ver-pflichtet, sich in ihrer Unterrichtstätigkeit an die Vorgaben des Schulgesetzes, der geltenden Lehrpläne, der APO-SI, der APO-GOSt, der Fachkonferenzbeschlüsse der Ausbildungsschule sowie die aktuelle Er-lasslage zu besonderen Bereichen ihrer Tä-tigkeit zu halten, dies gilt insbesondere für Versetzungsbestimmungen, LRS-Erlass, Er-lasse zu Nachteilsausgleich im zielgleichen (und ggf. zieldifferenten) Gemeinsamen Unterricht, Hausaufgabenerlass, Richtlinien für Schulfahrten, Verwaltungsvorschriften zur Aufsicht.

Es wird dringend empfohlen, sich bereits vor Beginn des Selbstständigen Unterrich-tes mit den entsprechenden Regelungen vertraut zu machen.

EINSATZ IM UNTERRICHT

Die (Neu)Zuweisung zu einer Ausbildungs-schule vor bestandener Zweiter Staatsprü-fung ist nur in sehr seltenen Ausnahme-fällen möglich. Hierüber entscheidet die Seminarleitung nach Rücksprache mit allen an der Ausbildung Beteiligten und der Be-zirksregierung.

Die (Teil-) Abordnung an eine zweite, be-nachbarte Ausbildungsschule zur Durch-führung von Hospitationen oder Ausbil-dungsunterricht ist grundsätzlich möglich, bedarf aber eines diesbezüglichen Antrags an die Seminarleitung sowie der Zustim-mung beider beteiligten Schulleitungen.

Auch für eine Neuzuweisung nach der Zweiten Staatsprüfung (auch diese muss über die Seminarleitung beantragt werden und erfordert eine ausführliche Beratung) gibt es ein Formular auf der Homepage des ZfsL: http://www.zfsl-koeln.nrw.de/Seminar_GyGe/Formulare/Antrag_Wechsel-der-Schule-nach-der-Prue-fung.pdf.

ZUWEISUNG ZU SCHULEN

ÜÜbbeerrssiicchhtt üübbeerr ddiiee AAuussbbiilldduunngg ggeemmääßß OOVVPP 11.. QQuuaarrttaall ((BBeeggiinnnn 11..55..//11..1111..)) 22.. QQuuaarrttaall 33.. QQuuaarrttaall 44.. QQuuaarrttaall 55.. QQuuaarrttaall 66.. QQuuaarrttaall

SScchh

uullee

• Startphase der Schule • Beginn des schulischen

Begleitprogramms • EPG • Erste Hospitationen und

Ausbildungsunterricht (14 Std.)

Einstieg in den SU (9 Std.), erste Klassenarbeiten und Klausuren, Bewertung sonstiger Mitarbeit...

• SU (9 Std.), weiterer Ausbildungsunterricht • Beiträge zum Schulleben • Kollegiale Praxisberatung • Elternsprechtage und Zeugniskonferenzen • Klassenfahrten, Wandertage, Projektwochen...

• Ausbildungsunterricht unter

Anleitung (14 Std.) • Examen • Praktikum an einer anderen

Schulform • Informationen zum Bewer-

bungs- und Einstel-lungsverfahren

SSee

mmiinn

aarr//ZZ

ffssLL

• Startphase im Seminar • ggf. Intensivphase,

Fachseminartage • EPG • erste Unterrichtsbesuche • Einführung in die POB-C • Einführung in die kollegiale

Praxisberatung

• Fach- und Kernseminararbeit • Unterrichtsbesuche • Regelmäßiges Feedback und Leistungsrückmeldungen • Gruppenhospitationen • Arbeit in Lerngemeinschaften (Anleitung, Austausch, Feedback) • POB-C • ggf. Ausbildung in Modulen

LLAAAA

Informationen zu den Vorgaben einholen, erste Unterrichtsplanungen (Einzelstunde und UV)

Vor- und Nachbereitung der Kern- und Fachseminare und Unterrichtsbesuche, Unterrichtsplanung, Korrekturen, kollegiale Beratung und Hospitationen...

Examensvorbereitung (Kolloquium/UPP)

Selbstgesteuerter Kompetenzerwerb/Arbeit in Lerngemeinschaften/Kollegiale Beratung/Praxisintegrierte Portfolioarbeit/Kollegiales Feedback...

FFoo

rrmmuu

llaarree

Dokumentation EPG

Anträge auf

• Teilnahme an Klassenfahrten, Wandertagen...

• Nebentätigkeiten • ...

• Meldung zur Prüfung • Ausnahmegenehmigung Länge der

UPP • Festlegung des Prüfungstages

• Langzeitbeurteilungen Seminar und Schule • Meldung der Themen für die UPP • Dokumentation des Praktikums gem. §12

5

Einleitung

Die Ausbildung findet für die LAA i.d.R. in zwei Fach- und einem überfachlichen Kernse-

minar/en und an der Ausbildungsschule statt. Eine Ausnahme sind LAA, die nur in einem

Fach, und damit auch nur in einem Fachseminar ausgebildet werden. Die Seminare finden

14-tägig als Doppelsitzungen statt (Zeiten und Termine entnehmen Sie bitte dem Semi-

narplan auf unserer Homepage). Der Seminartag ist aktuell der Dienstag, jedoch müssen

aufgrund der hohen Zahl an LAA Seminare auch Mittwoch nachmittags stattfinden. Die

Ausbildungsprogramme der Fachseminare sind auf das Curriculum des Kernseminars ab-

gestimmt. Die Ausbildungsprogramme werden regelmäßig aktualisiert. Die aktuell gülti-

gen Curricula sind auf der Homepage des Seminars zu finden.

Die Teilnahme an allen Seminarveranstaltungen ist verpflichtend, Seminarveranstaltun-

gen haben grundsätzlich Vorrang vor schulischen Veranstaltungen. Sollten Sie an der

Schule Termine haben, die Ihre selbstständig unterrichteten Lerngruppen betreffen (z.B.

Zeugnis-/Notenkonferenz), hat nur dann die schulische Veranstaltung Vorrang vor Ausbil-

dungsveranstaltungen des Seminars. Informieren Sie die betroffene Fach- bzw. Kernsemi-

narleitung und die Seminarleitung rechtzeitig über den Grund Ihrer Abwesenheit.

Grundlegendes Werk für alle Rechtsfragen an der Schule ist die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften (BASS).

AUSBILDUNG AM SEMINAR

6

Rolle der Kernseminarleitungen• Die KSL sind immer überfachliche Ausbilder und „Coach“.• Die KSL beteiligen sich nicht an der Benotung. Dies ist eine zentrale Gelingens-

bedingung, um eine vertrauensvolle Ausbildungsatmosphäre für die perso-nenorientierte Beratung mit Coachingelementen (siehe POB-C) zu schaffen.

• In der Regel betreuen die KSL die LAA des eigenen Kernseminars als „Coach“. In Konfliktfällen entscheidet die Seminarleitung über eine ggf. andere Zuord-nung. Bei eigener Ausbildungsbeteiligung der Seminarleitung entscheidet ein von der Seminarleitung benannter Vertreter.

• KSL dürfen LAA ihres Kernseminars nicht im Fachseminar ausbilden.

Unterrichtsbesuche durch die Kernseminarleitungen• Die KSL nehmen Einsicht in den Unterricht ihrer oder seiner LAA, und zwar

mindestens zweimal.• Auf Wunsch der LAA führen die KSL Unterrichtsbesuche und Ausbildungsbe-

ratung durch, entweder gemeinsam mit den Fachleitungen oder auch geson-dert. Das Kollegium des Seminars empfiehlt ausdrücklich auch die Durchfüh-rung gemeinsamer Unterrichtsbesuche von Fach- und Kernseminarleitung.

• Die KSL beteiligen sich nicht an der Benotung der Leistungen.

POB-C und Beratung• Die Kernseminarleitungen sind zuständig für die rollen- und ressourcenorien-

tierte Begleitung und Beratung der Studienreferendarinnnen und -referenda-re. Der Coaching-Prozess ist benotungsfrei, dialogisch und vertraulich. Ziel der POB-C ist die Begleitung und Unterstützung des individuellen Professionalisie-rungsprozesses der LAA.

• Mindestens zwei Beratungsgespräche im Rahmen der Personenorientierten Beratung mit Coaching-Elementen sind im Laufe der Ausbildung verbindlich. Die Durchführung der Gespräche und UBs bei ei der Kernseminarleitung ist durch die LAA zu dokumentieren, nicht jedoch die Inhalte der Gespräche.

Eingangs- und Perspektivgespräch• Ihre Ausbildung beginnt mit dem Eignungs- und Perspektivgespräch, welches

Sie in den ersten 6 Wochen Ihres Vorbereitungsdienstes mit Ihrer Kernsemi-narleitung und Ihrer/m ABB durchführen. Es beruht auf einer von den LAA gehaltenen Unterrichtsstunde. Im Anschluss daran werden auf der Grundlage der bereits erreichten berufsbezogenen Kompetenzen weitere Perspektiven entwickelt.

Die Durchführung des EPG folgt inhaltlich den Vorschlägen des MSB, die im Zusammenhang mit der Arbeit am Portfolio gemacht wurden. Nach aktueller Beschlusslage werden die EPGs mit den jeweils zuständigen Kernseminarleitungen geführt.

Ausbildung im Kernseminar

7

Eine Schulgruppe bilden LAA des-

selben Ausbildungsjahrgangs an

einer oder mehreren Ausbildungs-

schulen. Die LAA arbeiten in den

Schulgruppen selbstgesteuert,

wobei die Resultate in die Kernse-

minararbeit einfließen.

Als mögliche Aufgaben bieten sich u.a. an:

• gegenseitige Beratung bei allen ausbildungsbezogenen Fragen,

• gegenseitige fachübergreifende Unterrichtshospitationen und -bera-

tungen, Gruppenhospitationen,

• Arbeit an Gegenständen und Inhalten des Kernseminars,

• Bearbeitung von Praxisaufgaben,

• gegenseitige kollegiale Fallberatungen

Konkrete Hinweise zur Schulgruppenarbeit finden Sie auf der Seminar-

homepage (Link s.u.).

Das Portfolio ist ein individuelles Instrument, das den „roten Fa-

den“ durch die Ausbildung herstellt, indem es die systematische

Dokumentation, Reflexion und dialogische Steuerung des individu-

ellen Kompetenzaufbaus im Sinne des Lehrerausbildungsgesetzes

unterstützt: „Alle Praxiselemente werden in einem Portfolio doku-

mentiert.“ (LABG § 12 Absatz 1) Die Portfolioarbeit erfolgt auf der

Grundlage der Portfolio-Einlagen des Schulministeriums für den Vor-

bereitungsdienst.

Für die Reflexion umfassen die Portfolio-Einlagen: einen Bogen für

das Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) (S. 2-4), auf die Hand-

lungsfelder der Ausbildung bezogene Reflexionsbögen (S. 5-16) so-

wie einen Bilanzierungsbogen für die Abschlussreflexion (S.17-18).

Eine ausführliche Handreichung zur Portfolioarbeit finden Sie auf

der Seminarhomepage.

http://www.zfsl-koeln.nrw.de/Seminar_GyGe/Seminarprogramm/index.html

Schulgruppenarbeit

Portfolio

8

Unterrichtsbesuche

Unterrichtsbesuche stellen einen zentralen Bereich der Ausbildung dar. Auf der Grund-

lage von in der Regel fünf Unterrichtsbesuchen pro Fach (also in der Regel insgesamt

10) wird den LAA nach jedem Besuch eine an den Ausbildungsstandards orientierte

Beratung angeboten, die jeweils sowohl Informationen über den bisher erreichten Aus-

bildungsstand, als auch eine gemeinsame Erarbeitung möglicher Entwicklungsperspek-

tiven enthält (vgl. OVP 2011 §10, 5).

An den Unterrichtsbesuchen für das jeweilige Fach nimmt grundsätzlich die betreuen-

de Fachleitung teil. Eine Teilnahme von zusätzlichen an der Ausbildung beteiligten Per-

sonen (Schulleiterinnen und Schulleiter, Ausbildungsbeauftragte, Mitreferendarinnen

und Mitreferendare) ist dabei grundsätzlich wünschenswert, um die in der Nachbespre-

chung erörterten Aspekte möglichst intensiv auch aus unterschiedlichen Perspektiven

zu betrachten und größtmögliche Transparenz zu erzielen. Eine Teilnahme der Kernse-

minarleitungen an den verpflichtenden Unterrichtsbesuchen in den einzelnen Fächern

wird empfohlen. Weitere Regelungen zu den Unterrichtsbesuchen entnehmen Sie bitte

dem Leistungskonzept des Seminars sowie den Hinweisen der Fachgruppen.

Gem. OVP 2018 §11 Abs. 3 bezieht ein Unterrichtsbesuch in besonderer Weise Fragen der

Medienkompetenz und des lernfördernden Einsatzes von modernen Informations- und Kom-

munikationstechniken ein. Bitte beachten SIe hierzu die Handreichung und das entspre-

chende Formular auf unserer Homepage.

• Das Seminar Gy/Ge des ZfsL Köln hat für die schriftliche Unterrichtsplanung,

die Unterrichtsnachbesprechung und ihre Dokumentation Konzepte, Formate

und umfangreiche Handreichungen entwickelt.

• Gemäß §11 OVP legen die LAA zu den Unterrichtsbesuchen eine kurzgefasste

schriftliche Planung vor. Handreichungen zur Erstellung der Unterrichtsentwürfe

finden Sie auf der Seminarhomepage.

• Die Schriftlichen Arbeiten zur Staatsprüfung orientieren sich an den Vorgaben

des Landesprüfungsamtes.

• Die Anfertigung der Schriftlichen Arbeit wird zum Ende der Ausbildungszeit im

Fachseminar thematisiert. Es wird empfohlen, zum vierten oder fünften UB in

einem Fach oder beiden Fächern einen Entwurf entsprechend den Vorgaben des

Prüfungsamtes für die Schriftliche Arbeit zu gestalten. Hierzu erfolgt von der jewei-

ligen Fachleitung eine spezifische Rückmeldung.

9

Arbeiten im Seminar

Für Ausbildungszwecke steht den Fachseminaren der Computerraum 355 mit derzeit 10 Internet-Rechnern zur Verfügung. Dieser ist auch Semi-narraum, Reservierung im Seminar-büro ist erforderlich. Notebooks und Beamer können über die Fachleitungen für Seminarsitzun-gen online reserviert werden. Das W-LAN EDUROAM der TH Köln kann nach Beantragung einer Campus-ID genutzt werden. Nähere Informatio-nen finden Sie unter: https://www.zfsl.nrw.de/KOE/Service/Nutzung-Internet/index.html

Das W-LAN EDUROAM der TH Köln kann nach Beantragung einer Campus-ID genutzt werden.

COMPUTER

Am Seminartag Dienstag steht den LehramtsanwärterInnen bei Bedarf ein Aufenthaltsraum zur Verfügung: Raum 336.

Parken können Sie unmittelbar vor dem Seminargebäude (Parkuhren). Der Parkplatz mit Parkkarte beim Pförtner ist den Mitarbeitern vorbe-halten.

ARBEITSRAUM

...können Sie• im Gebäudeteil E 1 in Raum 02

(Parterre hinter der Cafeteria)• im Copy-Shop am Ubierring 29.

KOPIEREN

10

Die Grundsätze der Leistungsbeurteilung im Verlauf des Vor-

bereitungsdienstes sind im Leistungskonzept des ZfsL Köln GyGe

festgeschrieben. Fachspezifische Konkretionen hierzu finden Sie

in der Übersicht der Fachseminare.

http://www.zfsl-koeln.nrw.de/Seminar_GyGe/Seminarprogramm/index.htmlhttp://www.zfsl-koeln.nrw.de/Seminar_GyGe/Fachseminare/index.html

Staatsprüfung

Bitte beachten Sie die Hinweise des Landesprüfungsamtes für Lehr-amtsanwärterinnen und –anwärter sowie Prüferinnen und Prüfer.

https://www.pruefungsamt.nrw.de/staatspruefung

Leistungsbewertung

LangzeitbeurteilungenDie an der fachbezogenen Ausbildung beteiligten Seminarausbilder bewerten Verlauf und Erfolg des Vorbereitungsdienstes der LAA in Form einer Langzeitbe-urteilung am Ende der Ausbildung (vgl. OVP 2018: §16, 1). Die LAA haben jederzeit das Recht, Auskunft über ihren Leistungsstand zu erhalten. Hinweise und nähere Ausführungen zu den Grundsätzen der Bewertung können Sie dem Leistungskon-zept des Seminars GyGe entnehmen:

http://www.zfsl-koeln.nrw.de/Seminar_GyGe/Seminarprogramm/index.html

AusbildungsschulenAusbildungslehrerInnen verfassen für den Zeitraum des Unterrichts unter Anlei-tung einen Beurteilungsbeitrag, der fachliche und überfachliche Kompetenzen bewertet, aber nicht mit einer Note abschließt. Die Beurteilungsbeiträge sollen spätestens am Ende des Halbjahres, in dem der Ausbildungsunterricht unter Anleitung betreut wird, erstellt und den LAA zur Kenntnis gegeben (Unterschrift) werden.

Die Langzeitbeurteilung der Schulleitung beruht auf den Beurteilungsbeiträgen der AusbildungslehrerInnen sowie eigenen Beobachtungen.

Wichtig:• Die Langzeitbeurteilung und alle erstellten Beurteilungsbeiträge der

Ausbildungsschule müssen unterschrieben in zweifacher Ausfertigung spätestens vier Wochen vor dem individuellen Prüfungstermin im Seminar gebündelt eingereicht werden. Für die fristgerechte Erstellung und Weiterleitung an das ZfsL sorgt die Schule.

• Für die Beurteilungsbeiträge und Langzeitzeitbeurteilungen der Schulen und des ZfsL gelten die Hinweise des Landesprüfungsamtes (Link auf dieser Seite).

11

Grundsätzlich werden alle Seminarveranstaltungen des Seminars GyGe

mit einem einheitlichen Verfahren evaluiert. Die Ergebnisse bleiben in der

Hand der Datengeber und der jeweiligen Seminarausbilder, ebenso die

Verantwortung für den Umgang mit den Ergebnissen.

Besonders relevante Erkenntnisse und/oder Ergebnisse werden auf der

Ebene der SK oder fachaffiner Gruppen von Seminarausbildern diskutiert

und für die Seminarentwicklung genutzt. Die Evaluation wird mit den Semi-

nargruppen besprochen und das Ergebnis sowie relevante Konsequenzen

werden auf einem dafür vorgesehenen Formular dokumentiert und bei der

Seminarleitung eingereicht.

Zusätzlich werden organisatorische Aspekte der Ausbildung sowie relevan-

te (z.T. neue) fach- und kernseminarübergreifende Ausbildungsele-mente

(Kerncurriculum und seine Umsetzung, EPG, POB-C…) evaluiert.

Hiervon unbenommen bleibt die Evaluation der Ausbildung auf Ebene des

ZfsL.

https://www.zfsl.nrw.de/KOE/Ausbildungsrahmen/Evaluation-am-ZfsL-Koeln/index.html

Evaluation

12

Vorgänge, Anträge und Abläufe (A-Z)

Dienstbefreiung von LAA wg. Begleitung einer Klassen-/KursfahrtDie Teilnahme an Klassenfahrten / Kursfahrten / Sportfreizeiten o.ä. wird grundsätzlich als kompetenzför-dernd eingestuft, muss jedoch beim Seminar rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen vor Beginn beantragt werden. Sie sollte in aller Regel nicht im ersten Ausbildungshalbjahr stattfinden.

Gemäß einer Absprache mit dem zuständigen Dezernat und mit den übrigen Leitenden Direktoren im Re-gierungsbezirk Köln kann ein LAA während seiner Ausbildung in der Regel nur einmal an einer mehrtägigen Klassen-/Kursfahrt teilnehmen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

• LAA können nur als Begleiter an einer Fahrt teilnehmen.• Die Teilnahme kann mit Blick auf ausbildungsrelevante Parameter nur in Klassen/ Kursen stattfinden, die

der LAA bereits durch Hospitation/ Unterricht kennen gelernt hat oder in denen er in absehbarer Zeit Unterricht übernehmen wird.

• Die Fahrt muss von dem/der Schulleiter/in genehmigt sein. • Die Fahrt darf nicht in zeitlicher Nähe von Prüfungen liegen. • Sollten Seminarveranstaltungen tangiert sein, so sind die betroffenen Ausbilder rechtzeitig von dem LAA

selbst in Kenntnis zu setzen.

Die Dienstbefreiung von einer Ausbildungsveranstaltung z.B. zur Teilnahme an außerordentlichen schu-lischen Veranstaltungen wird mit Hilfe des entsprechenden Antrags bei der Seminarleitung beantragt und kann im Laufe der Ausbildung insgesamt maximal zweimal gewährt werden. Bitte kontaktieren Sie in Zwei-fels- oder Konfliktfällen die Seminarleitung. LAA sind i.d.R. nicht für Lehrerfort- und -weiterbildungen der BRK teilnahmeberechtigt (siehe Fortbildungen).

Dienstunfähigkeit/DienstunfallBei Verhinderung oder Erkrankung müssen rechtzeitig die Ausbildungsschule und das Seminar telefonisch (ggf. auf Anrufbeantworter unter Angabe Ihres Namens, Datum und Uhrzeit) oder per Mail informiert werden. Sollten Ausbildungsveranstaltungen betroffen sein, melden Sie sich zusätzlich bei Ihren Seminarleitungen ab. Sollten durch Krankheit bereits vereinbarte Hospitationstermine entfallen müssen, so benachrichtigen Sie bitte auch rechtzeitig die betreffenden FL/KSL. Dauert die Erkrankung länger als zwei Tage, so ist dem Semi-nar als Dienststelle der LAA ein ärztliches Attest (Original!) über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung vorzulegen. Die Wiederaufnahme des Dienstes muss dem Seminar unverzüglich telefonisch, per Fax, Mail oder in anderer schriftlicher Form mitgeteilt werden. Krankmeldungen müssen auch in den Ferien (unter-richtsfreie Zeit) schriftlich erfolgen, da die Gesamtzahl der Krankheitstage bei einer evtl. später zu beantra-genden Verlängerung des VD angerechnet werden kann.

Wird ein Beamter im Zusammenhang mit seinen dienstlichen Tätigkeiten oder beim Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges (Wohnung – Seminar/Wohnung – Ausbildungsschule/Seminar – Ausbil-dungsschule) verletzt, so kann er die Anerkennung des Unfalls als Dienstunfall beantragen. Entsprechende Formulare, die umgehend a.d.D. einzureichen sind, können heruntergeladen werden. Wichtig ist die Benen-nung eines Zeugen; dies kann auch jemand sein, dem über den Vorfall berichtet wurde.

EInsichtnahme in eine andere Schulform§ 12 OVP schreibt die "Einsichtnahme in die besonderen Aufgaben und Probleme einer anderen Schulform" im Rahmen des Vorbereitungsdienstes vor. Diese Einsichtnahme erfolgt im Umfang von einer Woche bzw. ca. 10-20 Stunden, die jedoch nicht an einem Stück erfolgen muss. Flexible Modelle (z.B. mehrere Wochen hintereinander jeweils an einem Tag oder auf zwei Wochen aufgeteilt) sind denkbar. In der Regel findet die Hospitation an einer anderen Schulform nach der Staatsprüfung statt. Es liegt ein Formblatt für die Bestätigung dieser Einsichtnahme in eine andere Schulform vor.

http://www.zfsl-koeln.nrw.de/Seminar_GyGe/Formulare/index.html

13

Die vorzeitige Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst (VD) ist auf Antrag der LAA jederzeit auf dem Dienstweg (a.d.D.) möglich,

muss aber hinreichend begründet werden. Ein entsprechendes Formular ist in der Verwaltung erhältlich. Als Gründe werden nur

durch Atteste belegte Krankheiten bzw. Anträge auf Erziehungsurlaub akzeptiert. Zusätzlich muss ein Beratungsgespräch mit der

Seminarleitung stattfinden und dokumentiert werden. Die BRK wird eine Einzelfallprüfung vornehmen und den Antragsteller

nach einer Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen über das Ergebnis unterrichten. Falls die BRK die angegebenen Gründe nicht

akzeptiert, ist eine Wiederaufnahme des VD zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich. Beachten Sie darüber hinaus, dass

es erforderlich ist, nach Eintritt in das Prüfungsverfahren beim Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen in Dortmund den

Rücktritt vom Prüfungsverfahren zu beantragen. Ein nicht genehmigter Rücktritt führt zum Nicht-Bestehen der Prüfung.

ENTLASSUNG

Die Teilnahme an Fortbildungsveranstal-tungen im Rahmen der Fachseminargruppe ist grundsätzlich möglich. Die individuelle Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Lehrerfort- und –weiterbil-dung der BRK ist im Regelfall nicht möglich.

Seminarinterne Fortbildungsveranstaltun-gen müssen durch die betreffenden Se-minarausbilderInnen bei der ZfsL-Leitung beantragt werden. Beizulegen ist das Ver-anstaltungsprogramm sowie die Liste der TeilnehmerInnen. Im 2. und 3. Ausbildungs-halbjahr ist sicherzustellen, dass durch die-se Veranstaltung kein BdU/SU ausfällt bzw. der Ausfall von der Schulleitung genehmigt wird.

FORTBILDUNGEN

Personalratsvertreter für das ZfsL Köln ist Herr Christoph Heinz, Georg-Büch-ner-Gymnasium (christoph-heinz@freenet.de, Tel.: 02238-8468332).

Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungs-fragen sam Seminar sind Frau Flach und Frau Burg, Gesprächstermine können über die Verwaltung vereinbart werden

KONTAKTE

Nebentätigkeiten müssen Sie sich vor deren Beginn von der Bezirksregierung genehmigen lassen. Alle im Vordruck auf-geführten Angaben müssen von dem Ar-beitgeber in einem separaten Schreiben bestätigt werden. Dieses Schreiben geben Sie mit Ihrem An-trag im Seminar zur Weiterleitung an die Bezirksregierung Köln ab (siehe Dienst-weg). Die Übernahme einer Nebentätigkeit gegen Vergütung bedarf der Genehmigung der Seminarleitung. Anträge auf Nebentä-tigkeit werden nur akzeptiert, wenn der An-trag genaue Angaben über Art, Umfang und Dauer der Nebenbeschäftigung enthält. Dazu ist es notwendig, eine Beauftragung des Trägers der Einrichtung, an der die Nebentätigkeit ausgeübt wird, vorzulegen. Dies bezieht sich vor allem auf Tätigkeiten, die der Kompetenzerweiterung dienen, z.B. außerschulische Lehrtätigkeiten.

http://www.zfsl-koeln.nrw.de/Service/Formulare/index.html

NEBENTÄTIGKEITEN

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OBAS (Seiteneinstieg)

Der Gesetzgeber hat mit dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 (§ 13) die Eckpunkte einer berufsbegleitenden Ausbildung für Seiteneinsteigerin-nen und Seiteneinsteiger festgelegt. Auf Vorschlag der Schule unter Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Lehrerausbildung wird im Rahmen des Einstellungsverfahrens über die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung entschieden. Schulen schreiben Stellen für den Seiteneinstieg im Internet unter www.lois.nrw.de aus.

Weiterführende Hinweise zu Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsverfah-ren entnehmen Sie der Homepage des MSB (Link rechts auf dieser Seite).

Personenstand

Bitte vergessen Sie nicht, • jedwede Änderung des Personenstandes (Heirat, Geburt eines Kindes,

Promotion o.a.) unter Beifügung der jeweiligen Urkunde auf dem Dienstweg der BRK in Köln (Dezernat 47) schriftlich mitzuteilen. Außerdem muss die Änderung dem LBV direkt (d.h. nicht auf dem Dienstweg) mitgeteilt werden.

• jede Änderung der Anschrift umgehend formlos der Seminarverwaltung und der BRK (Dez. 47) mitzuteilen.

• Änderungen von Telefon-Fax-Nummern/E-Mail-Adressen umgehend in der Seminarverwaltung formlos schriftlich einzureichen.

Einstellung

Hinweise zu Einstellungsverfahren und Stellenangebote finden Sie im Internet unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote

Sonderurlaub ist über einen entsprechenden Antrag 4 Wochen vorher bei der Seminarleitung im Umfang von bis zu drei Tagen zu bantragen. http://www.zfsl-koeln.nrw.de/Service/Formulare/index.html

Sobald einer Beamtin ihre Schwangerschaft bekannt ist, sollte sie sofort ihre Schulleitung sowie das Seminar unterrichten und dabei den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben unter Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Beschei-nigung. Das Seminar informiert Sie anschließend über Ihre Mutterschutzrechte und leitet die Unterlagen an die BRK weiter, diese erlässt ein sofortiges Arbeits-verbot bis zur Untersuchung durch den BAD. Die Untersuchung dient sowohl dem Schutz der Mutter und des Kindes (vgl. genaue Verfügung auf der Seminarhome-page)

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Das Dezernat 47 bei der Bezirksregierung Köln ist zuständig für alle Personenstands-änderungen, Anträge auf Erziehungsurlaub und Entlassung aus dem VD. Die Zuständigkeit ist wie folgt alphabetisch geordnet:

Frau Fuchs: (0221/147/2722) Buchstaben: A-HiHerr Vostell: (0221/1472571) Buchstaben: Ho-Q

Frau Dannenberg-Hensen (0221/147/2419): Buchstaben: R - Z (nur bis 14:00 Uhr erreichbar)Frau Asmus: (0221/147/2420) nur Seiteneinsteiger (OBAS)

Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Website: www.bezreg-koeln.nrw.de

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung KölnSeminar Gy/Gec/o TH Köln Gustav-Heinemann-Ufer 5450968 Köln

Tel.: 0221 - 8275-3486 Fax: 0221 - 8275 -3488 Raum : 163

Mail : seminar-gyge@zfsl-koeln.nrw.de

• Krankmeldung und Dienstantritt • Abgabe aller Zuschriften an LPA, BRK, MSW (siehe Dienstweg)• Antrag auf Teilnahme an mehrtägigen Klassen- und Kursfahrten (siehe Formular)• Antrag auf Sonderurlaub bis zu 3 Tagen• Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift, Telefonnummer • Anträge auf Nebentätigkeit • Anzeige von Dienstunfällen

ZUSTÄNDIGKEITEN UND ADRESSEN

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Bezirksregierung KölnDezernat 47.2 ggf. auch Dez. 46Zeughausstr. 2-1050667 Köln Tel.: 0221/147/0

Postanschrift:Bezirksregierung KölnDezernat ….50606 Köln

• Antrag auf Verkürzung bzw. Verlängerung des Vorbereitungsdienstes• Antrag auf Neustrukturierung des Vorbereitungsdienstes in Verbindung mit

Mutterschutz• Sonderurlaub von mehr als 3 Tagen (formlos)• Antrag auf Erziehungsurlaub • Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (Formular in der Verwaltung

erhältlich)• Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift (formlos)• Antrag auf Nebentätigkeit (a.d.D. über das Seminar)

Alle Vorgänge über die Verwaltung.

Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungenfür Lehrämter an Schulen Otto-Hahn-Straße 37D - 44227 DortmundTel.: 0231 – 936977 - 0Fax: 0231 – 936977 – 79 • Antrag auf Rücktritt von der Prüfung - erforderlich nach Eintritt in das

Prüfungsverfahren

LBVLandesamt für Besoldung und Versorgung NRWKeine Straße angeben!40192 DüsseldorfTel.: 0211/6023-01 (Zentrale)Fax: 0211/6023-1243 • ohne Dienstweg!• Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift oder neue Bankverbindung

(formlos)• Rückfragen/ Bescheinigungen im Zusammenhang mit Ihren Bezügen; Lohnsteuerkarten• immer Personalnummer angeben!

ZUSTÄNDIGKEITEN UND ADRESSEN

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ABKÜRZUNGEN

APG Ausbildungsplanungsgespräch (siehe OBAS)

ABB Ausbildungsbeauftragte an den Schulen

ADO Allgemeine Dienstordnung

BAD Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst

BASS bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften

SU bedarfsdeckender/selbstständiger Unterricht

BRK Bezirksregierung Köln

EPG Eingangs- und Perspektivgespräch

FS/FL Fachseminar / Fachleitung

KS/KSL Kernseminar / Kernseminarleitung

LABG Lehrerausbildungsgesetz

LAA LehramtsanwärterIn

L.i.A. Lehrer in Ausbildung (siehe OBAS)

LBV Landesamt für Besoldung und Versorgung

MSB Ministerium für Schule und Bildung

OBAS Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern

OVP Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen

POB-C Personenorientierte Beratung mit Coaching-Elementen

UB Unterrichtsbesuch

UNB Unterrichtsnachbesprechung

UPP Unterrichtspraktische Prüfung (im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung)

VD Vorbereitungsdienst

Websitewww.zfsl-koeln.nrw.de01

erstellt von Jens Mettler

alle Bilder: Jens Mettler oder https://pixabay.com/de/

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