arbeitshilfe: »aufnahme aus dem ausland« beim familiennachzug · 1. einleitung und...

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1. Einleitung und Problemstellung 2. Voraussetzungen für die Aufnahme aus dem Aus- land gemäß § 22 Satz 1 AufenthG 3. Unzulässigkeit der Einschränkung auf »außerge- wöhnliche Einzelfälle« 4. Antragstellung und Verfahrensablauf 5. Erste Praxiserfahrungen Hinweis: Eine gekürzte Fassung dieser Arbeitshilfe wurde vorab als Beitrag im Asylmagazin 6/2017 veröf- fentlicht. Stand: Juni 2017 Mit dem sogenannten Asylpaket II trat zum 16. März 2016 unter anderem die vielfach kritisierte Regelung in § 104 Abs. 13 AufenthG in Kraſt, durch welche das Recht auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für einen Zeitraum von zwei Jah- ren ausgesetzt wurde. 1 Nicht nur, aber insbesondere * Anna Schmitt und Sebastian Muy sind Sozialarbeiter_innen im BBZ – Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant_innen/KommMit – für Migranten und Flüchtlinge e. V. in Berlin. Der Beitrag gibt die persönlichen Auffassungen der Autorin und des Autors wieder. 1 BGBl. [2016] Teil I Nr. 12, S. 392; von Beginn an wurden immer wieder Bedenken an der Vereinbarkeit mit grund- und menschen- rechtlichen Vorgaben geäußert, vgl. z. B. Anna Lübbe, Die Angst vor der syrischen Großfamilie: Familiennachzug für Syrer aus- setzen?, 13.11.2015, abruar bei www.fluechtlingsforschung.net; Stefan Keßler, Sind subsidiär Geschützte beim Familiennachzug Flüchtlinge zweiter Klasse? Anmerkungen zur Diskussion um das für Schutzsuchende aus Syrien hat die Regelung weit- reichende und häufig katastrophale Folgen. Im Jahr 2015 hatte die weit überwiegende Mehrheit der Schutz- suchenden aus Syrien vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch die Flüchtlingseigen- schaſt zuerkannt bekommen. Nur 0,06 % der Schutzsu- chenden aus Syrien – 61 Personen – wurde damals der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt. 2 Deren Anteil stieg jedoch seit Inkraſttreten des »Asylpakets II« aufgrund geänderter Entscheidungspraxis des BAMF bis August 2016 sukzessive an. Seitdem erhalten rund zwei Drittel der Schutzsuchenden aus Syrien nur noch den subsi- diären Schutzstatus. 3 Das heißt, durch das Zusammen- wirken von gesetzlicher Sperrfrist und zunehmend re- »Asylpaket II«, Asylmagazin 1–2/2016, S. 18–21; Deutscher Bun- destag, Wissenschaſtliche Dienste, Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinder- rechtskonvention (KRK), WD 2-3000-026/16, abruar bei www. bundestag.de; Vgl. Helene Heuser, Aussetzung des Familiennach- zugs – ein Verstoß gegen das Grundgesetz? Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten und das Grundrecht auf Familie, in: Asylmagazin 4/2017, S. 125–131, abruar bei www.asyl.net. 2 Vgl. BAMF, Asylgeschäſtsstatistik für den Monat Dezember 2015, S. 2, abruar bei www.bamf.de. 3 Nur noch rund ein Drittel erhält den Flüchtlingsstatus. Vgl. BAMF, Asylgeschäſtsstatistik für den Monat März 2017, S. 2, abruar bei www.bamf.de. 1 Einleitung und Problemstellung Anna Schmitt und Sebastian Muy * Arbeitshilfe: »Aufnahme aus dem Ausland« beim Familiennachzug Anwendung des § 22 Satz 1 AufenthG beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten § 104 Abs. 13 AufenthG 1 Bis zum 16. März 2018 wird ein Famili- ennachzug zu Personen, denen nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt worden ist, nicht gewährt. […] 3 Die §§ 22, 23 bleiben unberührt. Inhalt und Hinweise

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Page 1: Arbeitshilfe: »Aufnahme aus dem Ausland« beim Familiennachzug · 1. Einleitung und Problemstellung 2. Voraussetzungen für die Aufnahme aus dem Aus-land gemäß § 22 Satz 1 AufenthG

1 Einleitung und Problemstellung2 Voraussetzungen fuumlr die Aufnahme aus dem Aus-

land gemaumlszlig sect 22 Satz 1 AufenthG3 Unzulaumlssigkeit der Einschraumlnkung auf raquoauszligerge-

woumlhnliche Einzelfaumlllelaquo4 Antragstellung und Verfahrensablauf5 Erste Praxiserfahrungen

Hinweis Eine gekuumlrzte Fassung dieser Arbeitshilfe wurde vorab als Beitrag im Asylmagazin 62017 veroumlf-fentlicht

Stand Juni 2017

Mit dem sogenannten Asylpaket II trat zum 16 Maumlrz 2016 unter anderem die vielfach kritisierte Regelung in sect 104 Abs 13 AufenthG in Kraft durch welche das Recht auf Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtigten fuumlr einen Zeitraum von zwei Jah-ren ausgesetzt wurde1 Nicht nur aber insbesondere

Anna Schmitt und Sebastian Muy sind Sozialarbeiter_innen im BBZ ndash Beratungs- und Betreuungszentrum fuumlr junge Fluumlchtlinge und Migrant_innenKommMit ndash fuumlr Migranten und Fluumlchtlinge e V in Berlin Der Beitrag gibt die persoumlnlichen Auffassungen der Autorin und des Autors wieder

1 BGBl [2016] Teil I Nr 12 S 392 von Beginn an wurden immer wieder Bedenken an der Vereinbarkeit mit grund- und menschen-rechtlichen Vorgaben geaumluszligert vgl z B Anna Luumlbbe Die Angst vor der syrischen Groszligfamilie Familiennachzug fuumlr Syrer aus-setzen 13112015 abrufbar bei wwwfluechtlingsforschungnet Stefan Keszligler Sind subsidiaumlr Geschuumltzte beim Familiennachzug Fluumlchtlinge zweiter Klasse Anmerkungen zur Diskussion um das

fuumlr Schutzsuchende aus Syrien hat die Regelung weit-reichende und haumlufig katastrophale Folgen Im Jahr 2015 hatte die weit uumlberwiegende Mehrheit der Schutz-suchenden aus Syrien vom Bundesamt fuumlr Migration und Fluumlchtlinge (BAMF) noch die Fluumlchtlingseigen-schaft zuerkannt bekommen Nur 006 der Schutzsu-chenden aus Syrien ndash 61 Personen ndash wurde damals der subsidiaumlre Schutzstatus zuerkannt2 Deren Anteil stieg jedoch seit Inkrafttreten des raquoAsylpakets IIlaquo aufgrund geaumlnderter Entscheidungspraxis des BAMF bis August 2016 sukzessive an Seitdem erhalten rund zwei Drittel der Schutzsuchenden aus Syrien nur noch den subsi-diaumlren Schutzstatus3 Das heiszligt durch das Zusammen-wirken von gesetzlicher Sperrfrist und zunehmend re-

raquoAsylpaket IIlaquo Asylmagazin 1ndash22016 S 18ndash21 Deutscher Bun-destag Wissenschaftliche Dienste Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs fuumlr unbegleitete minderjaumlhrige Fluumlchtlinge mit der VN-Kinder-rechtskonvention (KRK) WD 2-3000-02616 abrufbar bei wwwbundestagde Vgl Helene Heuser Aussetzung des Familiennach-zugs ndash ein Verstoszlig gegen das Grundgesetz Der Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtigten und das Grundrecht auf Familie in Asylmagazin 42017 S 125ndash131 abrufbar bei wwwasylnet

2 Vgl BAMF Asylgeschaumlftsstatistik fuumlr den Monat Dezember 2015 S 2 abrufbar bei wwwbamfde

3 Nur noch rund ein Drittel erhaumllt den Fluumlchtlingsstatus Vgl BAMF Asylgeschaumlftsstatistik fuumlr den Monat Maumlrz 2017 S 2 abrufbar bei wwwbamfde

1 Einleitung und Problemstellung

Anna Schmitt und Sebastian Muy

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Auslandlaquo beim Familiennachzug

Anwendung des sect 22 Satz 1 AufenthG beim Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtigten

sect 1 0 4 A b s 1 3 A u f e n t h G

1Bis zum 16 Maumlrz 2018 wird ein Famili-ennachzug zu Personen denen nach dem 17 Maumlrz 2016 eine Aufenthaltserlaubnis nach sect 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt worden ist nicht gewaumlhrt [hellip] 3Die sectsect 22 23 bleiben unberuumlhrt

Inhalt und Hinweise

striktiver BAMF-Entscheidungspraxis ist mittlerweile die weit uumlberwiegende Mehrheit der Schutzsuchenden aus Syrien von der Aussetzung des Familiennachzugs bis zum 16 Maumlrz 2018 betroffen Insgesamt erhielten im Jahr 2016 153700 Antragsteller_innen vom BAMF den subsidiaumlren Schutzstatus zugesprochen davon 121562 aus Syrien4 Hinter diesen Zahlen verbergen sich unzaumlhlige tragische Schicksale Die gesetzlich ver-ordnete Familientrennung bedeutet fuumlr die Betroffenen pure Verzweiflung groszliges Leid und eine immense psy-chische Belastung fuumlr Frauen Maumlnner und Kinder5

Die Aussetzung des Familiennachzugs wurde am 25 Februar 2016 im Bundestag mit den Stimmen der CDUCSU und des weit uumlberwiegenden Teiles der SPD-Fraktion beschlossen6 Die SPD rechtfertigte ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf u a mit der kleinen Zahl der von dem Gesetz Betroffenen sowie mit der Feststellung dass nach den sectsect 22 und 23 AufenthG wei-terhin Ausnahmen fuumlr Haumlrtefaumllle moumlglich seien7

Ein Jahr spaumlter am 10 Maumlrz 2017 teilte die Bundes-regierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit dass bis zu diesem Zeitpunkt noch kein einziges Visum nach sect 22 AufenthG erteilt wurde8 Es seien bislang nur zehn Anfragen auf humanitaumlre Aufnahme gemaumlszlig sect 22 AufenthG von Familienangehoumlrigen von unbegleiteten minderjaumlhrigen subsidiaumlr Schutzberech-tigten aus Syrien an das Auswaumlrtige Amt herangetragen worden Am 20 Maumlrz 2017 teilte Staatssekretaumlr Walter J Lindner mit bislang seien beim Auswaumlrtigen Amt in insgesamt 49 Faumlllen Unterlagen eingegangen mit de-nen eine humanitaumlre Aufnahme nach sect 22 Satz 1 Alt 2 AufenthG begehrt und in denen zur Begruumlndung auch auf die Aussetzung des Familiennachzugs hingewiesen werde Ein Groszligteil der Faumllle werde gegenwaumlrtig im Auswaumlrtigen Amt gepruumlft9

Schon im Gesetzgebungsprozess zum raquoAsylpaket IIlaquo hatten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sich mit der Frage auseinandergesetzt inwiefern die

4 Vgl BAMF Asylgeschaumlftsstatistik fuumlr den Monat Dezember 2016 S 2 abrufbar bei wwwbamfde

5 Vgl z B Panajotis Gavrilis und Clara Anne Buumlnger Zerrissenes Gluumlck Beitrag vom 1042017 abrufbar bei wwwdeutschlandra-diokulturde Manuel Almeida Vergara Wenn Buumlrokratie in den Tod fuumlhrt Beitrag vom 642017 abrufbar bei wwwfrde Jana Anz-linger Das Warten auf die Kinder Beitrag vom 3032017 abrufbar bei wwwtazde

6 Abstimmungsergebnis abrufbar unter wwwbundestagde 7 Vgl den Redebeitrag von Staatsministerin Aydan Oumlzoğuz (SPD) in

der Plenardebatte am 2522016 Plenarprotokoll 18158 S 15478 abrufbar bei wwwbundestagde

8 Vgl BT-Drs 1811473 Antwort auf die Kleine Anfrage der Frak-tion DIE LINKE Verstaumlrkte Erteilung subsidiaumlren Schutzes fuumlr syrische Fluumlchtlinge und Einschraumlnkung des Familiennachzugs 1032017 abrufbar bei wwwbundestagde S 20

9 Vgl BT-Drs 1811682 abrufbar bei wwwbundestagde Antwort auf Frage 1

pauschale Aussetzung des Familiennachzugs zu sub-sidiaumlr Schutzberechtigten mit den voumllkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nach der UN-Kinder-rechtskonvention (KRK) vereinbar sei In ihrem Fazit kommen sie zu dem Schluss

raquoDie konsequente Anwendung des (neuen) sect 104 Abs 13 AufenthG widerspricht fuumlr sich genom-men den Bestimmungen der KRK da die Norm das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungs-ermessen auf Null reduziert und damit der Behoumlr-de fuumlr eine Dauer von zwei Jahren die Moumlglichkeit verwehrt bei der Entscheidung uumlber einen Antrag auf Familienzusammenfuumlhrung Aspekte des Kin-deswohls konventionskonform zu beruumlcksichti-gen [hellip]

Dagegen lieszligen sich die ermessenssteuernden Vorgaben der KRK im Rahmen einer behoumlrdli-chen Ermessensausuumlbung nach sect 22 S 1 AufenthG durchaus gewaumlhrleisten Mit einer regelmaumlszligigen Anwendung von sect 22 AufenthG wuumlrde die Be-houmlrde aber das gesetzlich intendierte Regel-Aus-nahme-Verhaumlltnis rsaquoumkehrenlsaquo und dem Ziel und Zweck des novellierten AufenthG zuwiderhan-deln

Wollte man ndash als moumlglichen Ausweg aus dem Dilemma ndash das novellierte AufenthG konven-tions- und damit voumllkerrechtskonform auslegen duumlrfte der neue sect 104 Abs 13 AufenthG zuguns-ten von sect 22 AufenthG praktisch nicht zur An-wendung kommen und waumlre insoweit obsoletlaquo10

Angesichts dessen dass sowohl in der Plenardebatte zum raquoAsylpaket IIlaquo als auch in der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages die hu-manitaumlre Aufnahme nach sect 22 AufenthG als rechtlich verbliebene raquoHintertuumlrlaquo fuumlr den Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtigten diskutiert worden ist er-staunt es wie wenige Antraumlge nach sect 22 AufenthG seit-dem tatsaumlchlich beim Auswaumlrtigen Amt eingegangen sind11 Sicherlich ist so mancher Antrag angesichts der lange unklaren und intransparenten Verfahrensablaumlufe versandet etwa bei sich als unzustaumlndig verstehenden Auslaumlnderbehoumlrden Und sicher sind die Auslandsver-

10 Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienste Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs fuumlr unbegleitete minderjaumlhrige Fluumlchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK) WD 2-3000-02616 ab-rufbar bei wwwbundestagde S 10

11 Am 26 Mai 2017 schreibt das Auswaumlrtige Amt bislang haumltten (im Zusammenhang mit der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten) 313 Personen eine humanitaumlre Aufnahme beantragt vgl Auswaumlrtiges Amt Familiennachzug und die Anwendung des sect 22 Aufenthaltsgesetz bei minderjaumlhrigen subsidiaumlr Schutzberechtigten 26 Mai 2017 online abrufbar bei httpberlin-hilftcom S 2

2 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 3

tretungen in vielen Faumlllen ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen von sich aus fuumlr die Antragsteller_in-nen guumlnstige Umstaumlnde zu beruumlcksichtigen und diese uumlber gesetzliche Moumlglichkeiten der Antragstellung zu informieren so dass die Auslandsvertretungen Antraumlge auf Familiennachzug zu subsidiaumlr schutzberechtigten Minderjaumlhrigen eigentlich automatisch auch nach sect 22 S 1 i V m sect 104 Abs 13 S 3 AufenthG pruumlfen bzw ei-nen entsprechenden Antrag haumltten anregen muumlssen12 Dieser Text soll eine Hilfestellung fuumlr all jene sein die subsidiaumlr Schutzberechtigte und ihre Familien bei der Familienzusammenfuumlhrung praktisch unterstuumltzen Anhand von Informationen zu den Kriterien der Auf-nahme nach sect 22 AufenthG Hinweisen zum Verfahren sowie ersten Praxiserfahrungen und einem Beispiel-Antrag soll das Prozedere moumlglichst transparent und zugaumlnglich gemacht werden

sect 22 Satz 1 1 Alternative bezieht sich auf die Tatbestands alternative der voumllkerrechtlichen Gruumlnde Gemaumlszlig den Verwaltungsvorschriften zum Aufenthalts-gesetz kann die Bundesrepublik Deutschland

raquo[hellip] eine voumllkerrechtliche Aufnahmeverpflich-tung aus allgemeinem Voumllkerrecht oder aus Voumll-kervertragsrecht haben Eine Aufnahme nach sect 22 Satz 1 aus voumllkerrechtlichen Gruumlnden kommt nur in Betracht wenn nach dem Aufenthaltsgesetz bzw nach auslaumlnderrechtlichen Spezialgesetzen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht

12 So mit Verweis auf sectsect 24 25 VerwVfG (Untersuchungsgrundsatz Aufklaumlrungspflicht) und Art 20 Abs 3 GG (Gesetzmaumlszligigkeits-grundsatz der Verwaltung) Helene Heuser Aussetzung des Fami-liennachzugs a aO (Fn 1) S 127

moumlglich ist Insofern ist diese Tatbestandsalterna-tive ein Auffangtatbestandlaquo13

In der bisherigen Verwaltungspraxis des Auswaumlrtigen Amtes zum sect 22 AufenthG im Zusammenhang mit der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutz-berechtigten spielt diese Tatbestandsalternative keine Rolle Warum wir das fuumlr falsch halten und davon aus-gehen dass sich aus menschenrechtlichen Vertraumlgen sehr wohl eine Verpflichtung zur Visavergabe aus voumll-kerrechtlichen Gruumlnden ergeben kann werden wir in Abschnitt 3 ausfuumlhren

sect 22 Satz 1 2 Alternative bezieht sich auf die Tat-bestandsalternative der dringenden humanitaumlren Gruumlnde Aufgrund des Ausnahmecharakters der Norm kommt eine Aufnahme laut den Verwaltungsvorschrif-ten nur dann in Betracht wenn die aufzunehmende Person sich

raquo[hellip] in einer Sondersituation befindet die ein Eingreifen zwingend erfordert und es rechtfertigt ihn ndash im Gegensatz zu anderen Auslaumlndern in ver-gleichbarer Lage ndash aufzunehmen Dabei muss die Aufnahme des Schutzsuchenden im konkreten Einzelfall ein Gebot der Menschlichkeit seinlaquo14

Es muumlsse sich also um raquosingulaumlre Einzelschicksalelaquo15 handeln

Zur Beurteilung ob eine Aufnahme gewaumlhrt werden soll sind nach den Verwaltungsvorschriften

raquo[hellip] alle Gesichtspunkte die fuumlr oder gegen eine Aufnahme sprechen zu beruumlcksichtigenndash Bestehen einer erheblichen und unausweichli-

chen Gefahr fuumlr Leib und Leben des Schutzsu-chenden

ndash enger Bezug zu Deutschland (fruumlhere Auf-enthalte Familienangehoumlrige in Deutschland u auml)

ndash besondere Anknuumlpfungspunkte an ein be-stimmtes Bundesland in Deutschland

ndash Kontakte in Deutschland zu PersonenOrgani-sationen die ggf bereit waumlren Kosten fuumlr Auf-enthaltTransport zu uumlbernehmen

13 Bundesministerium des Innern (BMI) Allgemeine Verwaltungs-vorschrift zum Aufenthaltsgesetz abrufbar bei wwwverwaltungs-vorschriften-im-internetde Absatz 22111

14 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 2211215 Auswaumlrtiges Amt Visumhandbuch Stand Maumlrz 2017 65 Ergaumln-

zungslieferung abrufbar bei wwwauswaertiges-amtde [letzter Zugriff am 2842017] S 22

2Voraussetzungen fuumlr die Aufnahme aus dem Ausland gemaumlszlig sect 22 Satz 1 AufenthG

sect 2 2 S a t z 1 A u f e n t h G

Einem Auslaumlnder kann fuumlr die Aufnahme aus dem Ausland aus voumllkerrechtlichen oder dringenden humanitaumlren Gruumlnden eine Auf-enthaltserlaubnis erteilt werden

ndash moumlglicherweise bereits bestehende Kontakte zu anderen Staaten fuumlr die eine Uumlbernahme in Betracht kommen koumlnntelaquo16

Der Hinweis auf die allgemeinen Verhaumlltnisse im Hei-matstaat koumlnne jedenfalls nicht als dringender humani-taumlrer Grund eingestuft werden17 Das Visumhandbuch fuumlhrt daruumlber hinaus aus dass Personen nicht zu be-ruumlcksichtigen seien die schon in einem anderen Staat Zuflucht gefunden haben die selbst schwere Gewaltta-ten begangen haben oder bei denen offensichtlich keine erhebliche und unausweichliche Gefahr fuumlr Leib und Leben bestehe18

Aus sect 22 Satz 1 AufenthG lasse sich kein Rechtsan-spruch auf Aufnahme ableiten Bei der Ermessensent-scheidung koumlnnen auch Gesichtspunkte beruumlcksichtigt werden die nach den Regelerteilungsvoraussetzungen des sect 5 AufenthG maszliggeblich sind also z B ob der Lebensunterhalt in Deutschland gesichert ist Im All-gemeinen komme jedoch den voumllkerrechtlichen oder humanitaumlren Erteilungsgruumlnden bei der Ermessen-sausuumlbung ein besonderes Gewicht zu19 Daher sollte in solchen Faumlllen alleine die wirtschaftliche Unterstuumlt-zungsbeduumlrftigkeit der nachziehenden Person nicht zur Versagung fuumlhren

Aus einschlaumlgigen Gesetzeskommentaren wird deut-lich dass sect 22 AufenthG durchaus als Auffangnorm auch im Zusammenhang mit der Familienzusammen-fuumlhrung zu verstehen ist wenn die gesetzliche Lage eine Familienzusammenfuumlhrung zwar nicht zulaumlsst der deutsche Staat sich aber einer Aufnahme raquoaus mo-ralischen bzw menschlichen Gruumlnden nicht verschlie-szligen kannlaquo20 Dienelt und Bergmann zufolge werden in diesem Zusammenhang in erster Linie humanitaumlre Gruumlnde nach den sectsect 23 ff sowie Familienzusammen-fuumlhrungen gemaumlszlig sectsect 27 ff AufenthG beruumlcksichtigt21 Stiegeler zufolge kommt eine Aufnahme nach sect 22 in speziellen Faumlllen der Familienzusammenfuumlhrung in Betracht

raquo[hellip] so zB beim Nachzug von kleinen Kindern zu einem Asylbewerber oder beim Nachzug der kranken Mutter wenn die dringend gebotene Zu-

16 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 2211217 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 221518 AA Visumhandbuch a a O (Fn 15) S 2419 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 221420 Klaus Peter Stiegeler (2016) sect 22 Aufnahme aus dem Ausland in

Hofmann (Hg) Auslaumlnderrecht 2 Auflage Baden-Baden S 455ndash457 Rn 4

21 Vgl Klaus DieneltJan Bergmann (2016) in sect 22 Aufnahme aus dem Ausland in BergmannDienelt (Hg) Auslaumlnderrecht Kom-mentar 11 Auflage Muumlnchen S 507ndash513 Rn 8

sammenfuumlhrung an der fehlenden Krankenversi-cherung scheitern wuumlrdelaquo22

Auch sei nach sect 22 Satz 1 bereits der Familiennachzug von erwachsenen Kindern aus Kriegsgebieten (Irak) er-moumlglicht worden Ein dringender humanitaumlrer Grund gemaumlszlig sect 22 AufenthG koumlnne auch dann vorliegen wenn die aus dem Ausland aufzunehmende Person die Voraussetzungen einer speziellen gesetzlichen Haumlrte-fallregelung ndash etwa des sect 36 Abs 2 AufenthG ndash nicht erfuumlllt etwa wegen fehlender Sicherung des Lebensun-terhaltes23

Wie bereits erwaumlhnt spielt die Tatbestandsalternative der voumllkerrechtlichen Gruumlnde in der Verwaltungspra-xis des Auswaumlrtigen Amtes in diesem Zusammenhang bisher keine Rolle Diese Tatsache erscheint jedoch aus einer menschenrechtlichen Perspektive houmlchst frag-wuumlrdig wie wir im Folgenden anhand der Stellung-nahme des Deutschen Instituts fuumlr Menschenrechte24 zeigen moumlchten

Das Recht auf Familienleben ist nicht nur im Grundgesetz (Art 6) und in der Europaumlischen Men-schenrechtskonvention (Art 8) sondern auch in ver-schiedenen UN-Menschenrechtsvertraumlgen so in der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) (Art 9 10 und 16) und im UN-Zivilpakt (Art 17) verbrieft Bei allen Maszlignahmen die minderjaumlhrige Kinder betreffen sind die Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet den Gesichtspunkt des Kindeswohls vorrangig zu beruumlcksichtigen (Art 3 KRK) Daruumlber hinaus wird das Recht auf grenzuumlberschreitende Fami-lienzusammenfuumlhrung in der KRK auch ganz explizit genannt Gemaumlszlig Art 10 KRK

raquo[hellip] werden von einem Kind oder seinen El-tern zwecks Familienzusammenfuumlhrung gestellte Antraumlge auf Einreise in einen Vertragsstaat oder Ausreise aus einem Vertragsstaat von den Ver-

22 Stiegeler (2016) sect 22 a a O (Fn 20) S 455ndash457 Rn 423 Vgl ebd24 Deutsches Institut fuumlr Menschenrechte (DIMR) Stellungnahme

Das Recht auf Familie Familieneinheit von Kindern und Eltern ermoumlglichen ndash auch fuumlr subsidiaumlr Geschuumltzte 16122016 Au-tor Hendrik Cremer abrufbar bei wwwinstitut-fuer-menschen-rechtede

3Unzulaumlssigkeit der Einschraumln- kung auf raquoauszligergewoumlhnliche Einzelfaumlllelaquo

4 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 5

tragsstaaten wohlwollend human und beschleu-nigt bearbeitetlaquo

Die KRK konkretisiert damit die staatlichen Verpflich-tungen zur Realisierung des Rechts auf Familienleben in Lebenssituationen in denen Kinder uumlber Staatsgren-zen hinweg von ihren Eltern getrennt sind25

Die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten bis zum 16 Maumlrz 2018 laumluft einer beschleunigten Bearbeitung der Visaantraumlge jedoch diametral entgegen und verstoumlszligt damit fuumlr sich genommen bereits gegen Art 10 KRK und das Recht auf Familienleben26

Die ohnehin schon betraumlchtlich lange Familientren-nung durch lange Asyl- und Visaverfahren27 wird durch die Sperrfrist noch bedeutend verlaumlngert sodass sie zu einer Familientrennung von drei Jahren und mehr fuumlhrt

Daher sind die deutschen Auslandsvertretungen und Auslaumlnderbehoumlrden weiterhin verpflichtet An-traumlge auf Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzbe-rechtigten entgegenzunehmen und zu bearbeiten Den menschenrechtlichen Vorgaben koumlnnen die Be-houmlrden waumlhrend der Geltungsdauer von sect 104 Abs 13 AufenthG durch regelmaumlszligige Anwendung von sect 22 Satz 1 AufenthG gerecht werden welcher aufgrund des oben genannten sect 104 Abs 13 Satz 3 raquounberuumlhrtlaquo bleibt also weiterhin angewandt werden muss28 Die in sect 22 AufenthG genannte Voraussetzung der raquovoumllker-rechtliche Gruumlndelaquo folgt hier unmittelbar aus den ge-nannten Menschenrechtskonventionen insbesondere der UN-Kinderrechtskonvention Die Behoumlrden sind zur voumllkerrechtskonformen Auslegung und Anwen-dung innerstaatlichen Rechts verpflichtet Das bedeu-tet dass innerstaatliches Recht so auszulegen ist dass kein voumllkerrechtswidriges Ergebnis folgt29 Aus diesem Grund kann sect 22 AufenthG waumlhrend der Geltungs-dauer von sect 104 Abs 13 AufenthG nicht mehr nur als Vorschrift fuumlr auszligergewoumlhnliche Einzelfaumllle verstanden werden30 Sind minderjaumlhrige Kinder von der Entschei-dung uumlber den Visumsantrag betroffen so ergibt sich aus den Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskon-vention (Art 3 Art 9) eine Ermessensreduzierung auf null31 Demnach muumlssten die bearbeitenden Behoumlrden Visa erteilen

25 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 1026 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24)27 Jan Tobias Behnke Der Familiennachzug zum anerkannten syri-

schen Schutzberechtigten ndash eine Betrachtung der Verwaltungspra-xis des Auswaumlrtigen Amtes InfAuslR 1 2017 S 5ndash8

28 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 13 f29 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 1430 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24)31 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 16

Es spricht also viel dafuumlr dass sowohl die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten allgemein als auch die Einschraumlnkung der Anwendung des sect 22 Satz 1 AufenthG auf raquoauszligergewoumlhnliche Ein-zelfaumlllelaquo vom Voumllkerrecht nicht gedeckt sind Demnach koumlnnte in allen Faumlllen in denen eine dauerhafte Fami-lientrennung aufgrund der genannten Regelungen zu erwarten ist ein Antrag nach sect 22 Satz 1 AufenthG in-frage kommen Wird dieser abgelehnt koumlnnte versucht werden durch die Rechtsprechung eine grundsaumltzliche Klaumlrung der hier aufgeworfenen Fragen zu erreichen Allerdings wird der Versuch einer solchen Klaumlrung viel Zeit beanspruchen falls mehrere Instanzen oder gar internationale Gerichte damit befasst werden Es ist nicht zu erwarten dass eine abschlieszligende Klaumlrung vor dem Ende der Laufzeit der Regelung des sect 104 Abs 13 AufenthG erfolgt Entsprechend wird der Versuch ge-gen die genannten Regelungen grundsaumltzlich vorzuge-hen fuumlr zahlreiche Betroffene keine Loumlsung darstellen In der Praxis duumlrften die Faumllle in denen geltend ge-macht werden kann dass es sich um auszligergewoumlhnliche Einzelfaumllle handelt zur Zeit deutlich bessere Aussich-ten auf Erfolg haben

41 Uumlberblick

Die Bundesregierung beschreibt das Antragsverfahren nach sect 22 AufenthG folgendermaszligen

raquo1 Darlegung der Gefaumlhrdungsituation der auf-zunehmenden Person schriftlichper Mail an das Auswaumlrtige Amt Schilderung der Gefaumlhr-dungssituation bzw der besonderen Notlage der Familienangehoumlrigen und der Situation der Referenzperson in Deutschland sowie der sonstigen Umstaumlnde des Einzelfalls erforder-lich Unterlagen und Nachweise die die beson-dere Notlage belegen (z B aumlrztliche Atteste) und der BAMF-Bescheid der Referenzperson in Deutschland sollten beigefuumlgt werden

2 Auf Grundlage der Schilderung und der einge-reichten Unterlagen erfolgt eine Bewertung des Einzelfalls

3 Im Fall der Glaubhaftmachung einer besonde-ren GefaumlhrdungNotlage wird eine persoumlnliche Anhoumlrung in der zustaumlndigen Auslandsvertre-tung durchgefuumlhrt

4 Auf Grundlage der durchgefuumlhrten Anhoumlrung trifft das Auswaumlrtige Amt eine abschlieszligende

4 Antragstellung und Verfahrensablauf

Entscheidung uumlber das Ersuchen auf humani-taumlre Aufnahme [hellip]laquo32

42 Antragstellung

Das Referat 508-9 des Auswaumlrtigen Amtes ist zustaumlndig die Antraumlge entgegenzunehmen Dieses ist angesiedelt in der Rechtsabteilung und im Allgemeinen beauftragt mit den Themen raquoAuslaumlnderrecht einschlieszliglich Asyl-recht Visumrecht Auslaumlnderpolitiklaquo (Referat 508) so-wie raquoVisumrecht Einzelfaumllle und Verwaltungsstreitver-fahren in Visumangelegenheitenlaquo (Referat 509)33

Eine Antragstellung per E-Mail ist moumlglich Der Antrag muss also nicht unbedingt an die deutsche Auslands-vertretung vor Ort gesendet werden Eine Ablehnung im gesetzlich nicht geregelten Vorpruumlfverfahren duumlrfte gerichtlich schwer anzufechten sein da kein rechtsmit-telfaumlhiger Bescheid ergeht (siehe Abschnitt 46) Daher kann es aus juristischen Gruumlnden sinnvoll sein parallel zum Begehren um Vorpruumlfung an das Auswaumlrtige Amt auch einen foumlrmlichen Visumsantrag bei der zustaumlndi-gen deutschen Auslandsvertretung einzureichen am besten per Fax35

Laut Visumhandbuch setzt sich die Zentrale des Auswaumlrtigen Amts wenn die Voraussetzungen fuumlr eine Aufnahme vorliegen mit der zustaumlndigen obersten Landesbehoumlrde bzw Auslaumlnderbehoumlrde in Verbindung um die Zustimmung zur Aufnahme zu erwirken36

In der Praxis hat sich gezeigt dass das Auswaumlrtige Amt nach einer ersten positiven Vorabpruumlfung des Falls darum bittet dass die Antragsteller_innen selbst

32 BT-Drs 1811473 Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Verstaumlrkte Erteilung subsidiaumlren Schutzes fuumlr syrische Fluumlchtlinge und Einschraumlnkung des Familiennachzugs 1032017 abrufbar unter wwwbundestagde S 20 f

33 Vgl Organisationsplan des Auswaumlrtigen Amtes abrufbar bei wwwauswaertiges-amtde

34 Vgl auch die Angaben bei wwwauswaertiges-amtde unter raquoKon-taktlaquo

35 Vgl DRK-Suchdienst Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Fluumlchtlingen (Maumlrz 2017) ab-rufbar bei familieasylnet unter raquoChecklisten amp Merkblaumltterlaquo S 2

36 AA Visumhandbuch a a O (Fn 15) S 24

Kontakt mit der Auslaumlnderbehoumlrde aufnehmen und dort die erforderliche Zustimmung beantragen Ein eigener fruumlhzeitiger Antrag an die Auslaumlnderbehoumlrde ggf mit der Bitte um Vorabzustimmung kann demnach hilfreich sein um die Dauer des Antragsverfahrens so niedrig wie moumlglich zu halten

Inhaltlich sollten beim Schreiben des Antrags wenn moumlglich die Kriterien beruumlcksichtigt werden die in den Anwendungshinweisen zum sect 22 AufenthG beschrie-ben sind siehe Abschnitt 2 dieses Beitrags

Als praktische Hilfestellung zum Verfassen eines Antrages haben wir diesem Beitrag ein Beispielschrei-ben beigefuumlgt (siehe unten ab S 10)

43 Glaubhaftmachung

Bei der Beantragung eines Visums gemaumlszlig sect 22 AufenthG ist ein moumlglichst ausfuumlhrlicher Vortrag der Antragsteller_innen notwendig Dem Vortrag koumlnnen zur Glaubhaftmachung geeignete Unterlagen beigefuumlgt werden Denkbar sind medizinische Atteste die immer moumlglichst aktuell und in deutsche Sprache uumlbersetzt sein sollten Wenn es der Darlegung einer Verfolgungs-situation dient koumlnnen neben dem BAMF-Bescheid auch das Anhoumlrungsprotokoll und im Falle einer lau-fenden Klage auf Zuerkennung des Fluumlchtlingsschut-zes37 die Klagebegruumlndung beigefuumlgt werden

Zur Glaubhaftmachung der Identitaumlt und der fami-liaumlren Bezuumlge von aufzunehmender Person im Ausland und Referenzperson in Deutschland sollten Passkopien sowie moumlglichst Heiratsurkunde Familienregisteraus-zug bzw Familienbuch o auml eingereicht werden letztere auch in deutscher Uumlbersetzung

Alle Nachweise die auf eine zumindest teilweise Si-cherung des Lebensunterhaltes und auf ausreichenden Wohnraum fuumlr die aufzunehmende Person hinweisen koumlnnen die Zustimmung der Auslaumlnderbehoumlrde spaumlter beguumlnstigen

44 Vorabpruumlfung

Nachdem der Antrag gemaumlszlig sect 22 AufenthG dem Aus-waumlrtigen Amt zugegangen ist pruumlft dieses zunaumlchst vorab ob eine persoumlnliche Anhoumlrung stattfinden soll und ein Visumverfahren eingeleitet wird je nachdem ob der Antrag als aussichtsreich eingestuft wird

Ist die Vorabpruumlfung positiv ausgefallen so teilt das Auswaumlrtige Amt dies per E-Mail mit und leitet eigen-staumlndig einen Vorsprachetermin in der zustaumlndigen

37 Vgl hierzu asylnet Musterklage zur Erlangung des Fluumlchtlings-schutzes fuumlr Asylsuchende aus Syrien Meldung vom 382016

K o n t a k t R e f e r a t 5 0 8 - 9

bull Postadresse Auswaumlrtiges Amt 11013 Berlin

bull E-Mail 508-9-R1auswaertiges-amtdebull Fax +49 30 1817 340234

6 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 7

deutschen Auslandsvertretung ein Bei Personen mit Aufenthalt in Syrien ist es sinnvoll bereits bei der An-stragstellung anzugeben welche Auslandsvertretung in Frage kommt bzw fuumlr die antragstellende Person erreichbar ist (z B Beirut Erbil Tuumlrkei) Der Termin wird nach bisherigen Erfahrungen kurze Zeit spaumlter per E-Mail durch die Botschaft mitgeteilt und findet bereits wenige Wochen spaumlter statt

45 Visumsverfahren

Nach der Vorsprache kann die Bearbeitung der Vi-saantraumlge noch einmal mehrere Monate in Anspruch nehmen Auch im Nachhinein kann die Botschaft etwa telefonisch Nachfragen an dendie Antragsteller_in richten Medizinische Atteste werden grundsaumltzlich von der Botschaft auf Echtheit und Plausibilitaumlt gepruumlft

Die Akte wird waumlhrend des Visumverfahrens zur Pruumlfung an die zustaumlndige Auslaumlnderbehoumlrde versandt

raquoSoweit die dringenden humanitaumlren Gruumlnde auf Umstaumlnden im Bundesgebiet beruhen obliegt de-ren Nachpruumlfung der Auslaumlnderbehoumlrde die die fuumlr die Entscheidung erforderlichen Nachweise vom Auslaumlnder verlangen kannlaquo38

Ein Antrag auf Zustimmung bei der Auslaumlnderbehoumlrde mit ndash sofern moumlglich ndash Nachweisen uumlber das Vorhan-densein von Wohnraum und die zumindest teilweise Sicherung des Lebensunterhaltes aber auch uumlber be-reits erbrachte raquoIntegrationsleistungenlaquo der hier le-benden Angehoumlrigen (z B erfolgreicher Schulbesuch erfolgreicher Besuch von Sprach- und Integrations-kursen Aufnahme einer Arbeit einer Ausbildung oder eines Studiums etc) kann ggf hilfreich sein Von der Lebensunterhaltssicherung wie von den anderen Re-gelerteilungsvoraussetzungen kann raquounter Beruumlcksich-tigung des im Einzelfall gegebenen Aufnahmegrundes insgesamt oder im Einzelnen abgesehen werdenlaquo39

46 Ablehnung nach Vorabpruumlfung

Sollte die Vorabpruumlfung negativ ausfallen so werden die Antragsteller_innen per E-Mail informiert dass die gesetzlichen Voraussetzungen einer humanitaumlren Auf-nahme nicht erfuumlllt seien Die Ablehnungen werden bisher inhaltlich nicht ausfuumlhrlich begruumlndet Sie wer-den auch nicht in Form eines Bescheides mit Rechts-mittelbelehrung versandt Die Antragsteller_innen er-

38 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 221339 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 2204

halten keinen Vorsprachetermin die Moumlglichkeit der persoumlnlichen Antragstellung bei der Auslandsvertre-tung wird verwehrt

Wer hiergegen vorgehen will dem bleibt das Mittel der Untaumltigkeitsklage da die Botschaft nach der nega-tiven Vorpruumlfung den (vorab z B per Fax erhaltenen40) Antrag nicht weiter bearbeiten wird Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Berlin zu erheben Es ist mit einer einjaumlhrigen Verfahrensdauer im Klageverfahren zu rechnen41 Da den Familien mit dem Abwarten dieser Verfahrensdauer in der Regel nicht geholfen sein wird ist zudem ein Antrag auf einstweilige Anordnung ge-maumlszlig sect 123 VwGO zu stellen Das VG Berlin hat dann daruumlber zu entscheiden ob ein Abwarten der Entschei-dung im Hauptsacheverfahren unzumutbare Nachteile fuumlr die Familie mit sich braumlchte sodass bereits im Eil-verfahren uumlber eine Visumserteilung zu entscheiden ist Es muss also detailliert einzelfallbezogen dargestellt werden warum ein Abwarten der Entscheidung im Hauptsacheverfahren oder des Ablaufs der Sperrfrist im Maumlrz 2018 fuumlr die Betroffenen unzumutbar waumlre Zu denken waumlre hierbei z B an Faumllle von Kindern eines subsidiaumlr Schutzberechtigten die bis zum 16 Maumlrz 2018 volljaumlhrig werden von Eltern eines UMF der vor oder kurz nach dem 16 Maumlrz 2018 volljaumlhrig wird oder an Faumllle lebensbedrohlicher Erkrankungen Da eine Vor-wegnahme der Hauptsache nur ausnahmsweise in Be-tracht kommt sind die Anforderungen an die Glaub-haftmachung der Unzumutbarkeit hoch Es liegen dazu bisher keine positiven Gerichtsentscheidungen vor42 Gegebenenfalls ist auch an eine Verfassungsbeschwer-de wegen der Verletzung des Grundrechts auf Familie gemaumlszlig Art 6 GG43 zu denken

Der Verein JUMEN ndash Juristische Menschenrechts-arbeit in Deutschland e V engagiert sich in diesem Bereich und kann gegebenenfalls beratend oder un-terstuumltzend taumltig werden44 Insbesondere fuumlr Faumllle die moumlglicherweise uumlber den Einzelfall hinaus von grund-saumltzlicher Bedeutung sind gibt es Rechtsmittelfonds

40 Siehe Abschnitt 4241 Das VG Berlin schreibt die durchschnittliche Dauer visumsrecht-

licher Klageverfahren betrage raquoweniger als ein Jahrlaquo Entscheidung vom 332017 ndash 30 L 83116 V ndash S 7 ebenso Entscheidung vom 252017 ndash 36 L 9117 V ndash S 4

42 Es liegen zwei verwaltungsgerichtliche Entscheidungen und eine oberverwaltungsgerichtliche Entscheidung vor in denen auf dieser argumentativen Grundlage gestellte Eilantraumlge abgelehnt werden vgl VG Berlin vom 332017 ndash 30 L 83116 V ndash und VG Berlin vom 252017 ndash 36 L 9117 V ndash und OVG Berlin-Brandenburg vom 2842017 ndash 3 S 23173 M 3817 ndash asylnet M25046

43 Vgl Helene Heuser Aussetzung des Familiennachzugs a aO (Fn 1)

44 Vgl Adriana Kessler Ullika Borkamp Sigrun Krause JUMEN ndash Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland in Asylmagazin 42017 S 123 siehe auch httpsjumenorg

die angefragt werden koumlnnen wie beispielsweise beim Bundesfachverband unbegleitete minderjaumlhrige Fluumlcht-linge e V45

47 Exkurs Sondertermine beim Familiennachzug zu GFK-Fluumlchtlingen

Sofern der Familiennachzug zu Asylberechtigten oder anerkannten Fluumlchtlingen nach der Genfer Fluumlcht-lingskonvention stattfinden soll wird das Auswaumlrtige Amt regelmaumlszligig auf den Vorrang des regulaumlren Fami-liennachzugsverfahrens nach sectsect 29 ff AufenthG ver-weisen Die langen Wartezeiten insbesondere bei der Deutschen Botschaft Beirut in den regulaumlren Familien-nachzugsverfahren koumlnnen also nicht einfach durch ei-nen Antrag nach sect 22 AufenthG umgangen werden In auszligergewoumlhnlichen humanitaumlren oder medizinischen Faumlllen sowie beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjaumlhrigen Fluumlchtlingen die innerhalb der naumlchs-ten zwoumllf Monate volljaumlhrig werden werden seitens der Deutschen Botschaft Beirut jedoch Sondertermine ge-waumlhrt46

5 Erste Praxiserfahrungen

Bis zum Tag der Fertigstellung dieser Arbeitshilfe47 ist uns eine Visumserteilung nach sect 22 im Zusammenhang mit der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten bekannt geworden (Aufnahme ei-nes Kleinkindes aus einem Anrainerstaat Syriens zum Nachzug zu seinen Eltern) Die Mehrzahl der bislang eingegangenen Antraumlge befinden sich nach den letzten Informationen des Auswaumlrtigen Amts noch in Bearbei-tung Dr Schauer vom Auswaumlrtigen Amt beschrieb in einer Sachverstaumlndigenanhoumlrung im Innenausschuss des Bundestages am 20 Maumlrz 2017 jedoch einige Faumllle die an die Behoumlrde herangetragen wurden und die er offenbar als aussichtsreich einschaumltzte

raquoUnd um Ihnen nur so ein paar Beispiele zu ge-ben und auch klarzumachen dass es fuumlr uns nicht immer nur um den Minderjaumlhrigen hier geht sondern eben um das Gesamtschicksal der Fa-

45 Vgl wwwb-umfdedethemenrechtshilfe46 Vgl Informationen der Deutschen Botschaft Beirut abrufbar bei

wwwbeirutdiplode Informationen zu Sonderterminen Hinwei-se zu aumlrztlichen Attesten Vorzugstermine fuumlr Familienangehoumlri-ge von unbegleiteten minderjaumlhrigen Schutzberechtigten zwecks rechtzeitiger Antragstellung

47 Stand 1162017

milie und durchaus auch Minderjaumlhrige vor Ort denn die die hier sind denen geht es ja meistens besser als denen die noch vor Ort sind Also wir haben auch eine Minderjaumlhrige hier mit subsi-diaumlrem Schutz die bei einer Tante lebt Eltern in Aleppo sie ist am Herzen erkrankt da werden wir eine Anhoumlrung durchfuumlhren Dann gibt es ein 13-jaumlhriges Maumldchen hier in Berlin die mit dem Vater ist also nicht unbegleitet da wollen wir die Mutter und drei minderjaumlhrige Kinder aus Damaskus holen das Maumldchen hat eine Wirbel-saumlulenverformung und braucht die Operation hat Angststoumlrungen Also es waumlre normalerweise kein klassischer Fall aber in so einem Fall sehen wir das schon als gerechtfertigt an Dann haben wir eine Mutter mit zwei minderjaumlhrigen Kindern in Syrien der EhemannVater ist hier in Deutsch-land mit subsidiaumlrem Schutz und das zweijaumlhrige Kind in Syrien ist an Epilepsie erkrankt Wir ha-ben eine Mutter hier in Deutschland also keine Minderjaumlhrige aber sie hat zwei minderjaumlhrige Kinder in Somalia die nachziehen sollen Dann eine Ehefrau und zwei minderjaumlhrige Kinder die zu ihrem Ehemann hier nachziehen sollen sie ist verfolgt weil sie in Aleppo Krankenschwester war Und wir haben z B auch einen Fall wo ein Ehe-mann in Syrien [gemeint wohl raquoin Deutschlandlaquo die Red] eine Spenderniere der Ehefrau braucht die mit minderjaumlhrigen Kindern in Damaskus ist Das sind also so die Art Faumllle die jetzt in Bearbei-tung sind und die sicherlich positiv entschieden werdenlaquo48

In einem Schreiben vom 26 Mai 2017 teilt das Auswaumlr-tige Amt mit es habe sich nach Gespraumlchen mit dem Bundesministerium des Innern uumlber Kriterien verstaumln-digen koumlnnen wie es die Grundgedanken der UN-Kin-derrechtskonvention im Verfahren nach sect 22 AufenthG besonders beruumlcksichtigen koumlnne

raquoDabei soll insbesondere gelten dass eine Auf-nahme je eher in Betracht kommt desto juumlnger der unbegleitete minderjaumlhrige Fluumlchtling ist Aber auch Krankheiten Behinderungen und Ver-letzungen die Unterkunfts- und Betreuungssitua-tion sowie die Dauer und Umstaumlnde der Trennung von den Eltern werden wir beruumlcksichtigenlaquo49

Wie viele und welche Faumllle letztlich Erfolg haben wer-den laumlsst sich momentan noch nicht mit Gewissheit

48 Schauer (Auswaumlrtiges Amt) in der Sachverstaumlndigenanhoumlrung des Innenausschusses des Bundestages 2032017 abrufbar unter wwwbundestagde 010554-011133

49 AA Familiennachzug a a O (Fn 11)

8 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

sagen Wir wollen jedenfalls Betroffene und Unterstuumlt-zende dazu ermutigen es mit einer Antragstellung zu versuchen

Aus menschenrechtlicher Perspektive ist die Aus-setzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzbe-rechtigten jedoch grundsaumltzlich problematisch Seine katastrophalen Folgen fuumlr tausende betroffene Fami-lien werden durch die einzelfallbezogene Anwendung des sect 22 AufenthG nicht wirksam abgemildert werden koumlnnen zumal die Familientrennung durch die langen buumlrokratischen Verfahren auch im gluumlcklichen Falle einer Visumerteilung erheblich verlaumlngert wird Zur Abstimmung uumlber bereits im Herbst 2016 vorgelegte Antraumlge der linken und gruumlnen Oppositionsparteien im Bundestag uumlber die Abschaffung des sect 104 Abs 13 AufenthG kam es bis heute nicht weil die Abgeord-neten der Regierungskoalition im Innenausschuss die vorgesehene Beratung und Abstimmung im Bundestag mehrfach verhindert haben50 Stattdessen forderte zu-letzt die CDUCSU offensiv die Aussetzung des Famili-ennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten auch uumlber den Maumlrz 2018 hinaus zu verlaumlngern51 Daher bedarf es weiterhin erheblicher politischer und juristischer Gegenbemuumlhungen um dem Recht auf Familienleben tausender Fluumlchtlinge aus Syrien zur Durchsetzung zu verhelfen

Anhang Beispielschreiben

Das auf den nachfolgenden Seiten wiedergegebene Bei-spielschreiben soll eine Hilfestellung bei der Formulie-rung eigener Antraumlge sein Es ist kein Musterschreiben welches in dieser Form oder mit gleichen Textbaustei-nen uumlbernommen werden kann Wichtig ist sich beim Schreiben des Antrags auf die detaillierte Schilderung der Besonderheiten des Einzelfalls zu konzentrieren und dabei die Kriterien zur Aufnahme nach sect 22 Satz 1 AufenthG im Blick zu behalten

Textfassungen des Beispielschreibens sind daruumlber hinaus in den Formaten doc sowie odt abrufbar bei wwwasylnet

50 Vgl Deutscher Bundestag Plenardebatte am 2742017 Plenarpro-tokoll 18231 abrufbar bei wwwbundestagde S 23268ff Rede-beitraumlge von Luise Amtsberg (Gruumlne) und Ulla Jelpke (DIE LIN-KE) Plenardebatte am 162017 Plenarprotokoll 18237 abrufbar bei wwwbundestagde vgl auch Rundmails von Thomas Hohlfeld Referent fuumlr Migration und Integration der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 1852017 und vom 3152017

51 CDUCSU Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtigten uumlber 2018 hinaus aussetzen Pressemitteilung vom 1432017 abrufbar bei wwwcducsude siehe auch Deutscher Bundestag Plenarpro-tokoll 18237 a a O (Fn 50) S 24161 ff Redebeitraumlge der Abge-ordneten von CDUCSU

familieasylnet Erlaumluterungen zur Familienzusam-menfuumlhrung zu Asylsuchenden und zu schutzberech-tigten Personen Das Informationsportal wurde mit Foumlrderung von UNHCR umfassend uumlberarbeitet und vervollstaumlndigt Es richtet sich insbesondere an Bera-terinnen und Berater die mit Fragen zum Familien-nachzug zu Fluumlchtlingen konfrontiert sind

Themenschwerpunkt Im Asylmagazin 42017 er-schien ein Themenschwerpunkt Familienzusam-menfuumlhrung mit Beitraumlgen von Helene Heuser und UNHCR Deutschland

BBZ ndash Beratungs- und Betreuungszentrum fuumlr junge Fluumlchtlinge und MigrantinnenTraumlger KommMit e V Turmstr 72 10551 BerlinE-Mail Anna Schmitt aschmittkommmitbbzdeE-Mail Sebastian Muy smuykommmitbbzdewwwbbzberlinde

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 9

IMPRESSUM

Anna Schmitt und Sebastian Muy Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Auslandlaquo beim Fa-miliennachzug ndash Anwendung des sect 22 Satz 1 AufenthG beim Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtig-ten Juni 2017Herausgeber Informationsverbund Asyl und Migrati-on e V Greifswalder Straszlige 4 10405 Berlin

Traumlger des Informationsverbunds Asyl und Migration

in Kooperation mit

familieasylnetInformationen zum Verfahren der

Familienzusammenfuumlhrung

Weitere Informationen

Kontaktdaten BBZKommMit

[Absender] Name (vollstaumlndig wie in Pass)Adresse Antragssteller_in

Auswaumlrtiges Amt11013 Berlinper E-Mail 508-9-R1auswaertiges-amtde

ggf in Kopie an die deutsche Auslandsvertretung in (Fax )

Ort Datum

Antrag auf Familiennachzughilfsweise Antrag auf Aufnahme aus dem Ausland gem sect 22 Satz 1 AufenthG fuumlr1 Name Geburtsdatum Passnummerggf 2 Name Geburtsdatum Passnummerggf 3 Name Geburtsdatum Passnummer

Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit beantrage [ichich fuumlr meine o g Angehoumlrigen] ein Visum zum Aufenthalt gem [sect 30 (Ehegatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern zu UMF)] hilfsweise gemaumlszlig sect 22 Satz 1 AufenthG

Mit Bescheid vom hellip mit Geschaumlftszeichen hellip wurde [mirmeinen Angehoumlrigen] in Deutschland vom Bundes-amt fuumlr Migration und Fluumlchtlinge (BAMF) der subsidiaumlre Schutz zuerkannt [Ich habeSie haben] gegen den Bescheid am hellip beim Verwaltungsgericht Klage auf Zuerkennung der Fluumlchtlingseigenschaft nach der Genfer Fluumlchtlingskonvention erhoben BAMF-Bescheid und Klageschrift anbei in Kopie

Ich bitte um Pruumlfung ob in unserem Fall die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug nach [sect 30 (Ehe-gatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern] in Betracht kommt Sie sind zu einer solchen Pruumlfung verpflichtet da die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs nach sect 104 Abs 13 AufenthG gegen Art 6 GG Art 8 EMRK und Art 3 Art 9 und Art 10 UN-Kinderrechtskonvention verstoumlszligt

Sollten Sie die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug wegen der Regelung in sect 104 Abs 13 AufenthG ablehnen so bitte ich um Pruumlfung [meinesunseres] Anliegens nach sect 22 Satz 1 AufenthG Es liegen sowohl voumllkerrechtliche als auch dringende humanitaumlre Gruumlnde fuumlr eine Aufnahme nach sect 22 Satz 1 AufenthG vor

Argumente fuumlr voumllkerrechtliche Gruumlnde (UN-KRK vorrangige Beruumlcksichtigung des Kindeswohls keine Trennung des Kindes von den Eltern Recht auf wohlwollende humane und beschleunigte Bearbeitung von Antraumlgen auf Familienzusammenfuumlhrung) bspw

bull Familienzusammenfuumlhrung in Syrien ist unmoumlglichunzumutbar

10 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Beispielschreiben (Version 1362017)

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 11

bull Dauer der Trennung ist unzumutbar lang Es ist mit einer Trennung von insgesamt mindestens hellip Jahren zu rechnen Fuumlr unsere Kinder ist dies keine uumlberschaubare Zeit

bull UMF Volljaumlhrigkeit vor oder kurz nach 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennachzugbull Nachziehendes Kind Volljaumlhrigkeit vor dem 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennach-

zugbull UMF ist sehr jungbull hellip

Argumente fuumlr dringende humanitaumlre Gruumlnde (raquosingulaumlres Einzelschicksallaquo)

bull raquoErhebliche und unausweichliche Gefahr fuumlr Leib und Lebenlaquobull raquobesonders gelagerte Notsituationlaquobull rArrmoumlglichst umfassender Vortrag uumlber Schutzsuchende

Moumlgliche Gesichtspunkte

bull Verfolgungsgefahr (zur Glaubhaftmachung ggf Klagebegruumlndung undoder Anhoumlrungsprotokoll anbei)bull gesundheitliche Situation (psychisch und physisch) von Personen im Ausland und Personen in Deutsch-

land (zur Glaubhaftmachung Atteste anbei)bull Behinderungenbull Wohn- Versorgungs- Betreuungssituationbull junges Alter des UMF der Kinderbull Unterkunfts- und Betreuungssituationbull Dauer und Umstaumlnde der Trennung von Kindern und Elternbull

raquoEnger Bezug zu Deutschlandlaquo (fruumlhere Aufenthalte Familienangehoumlrige in Deutschland u auml) raquobesondere Anknuumlpfungspunkte an ein bestimmtes Bundeslandlaquo

Ich lebe seit in Deutschland und im Bundesland hellip Mit mir in Deutschland leben noch (alle Famili-enangehoumlrigen nennen Staatsangehoumlrigkeit und Familienstand angeben ggf Aufenthaltsstatus

Ichmeine Angehoumlrigen haben weitere Verwandte in Deutschland (ggf mit laumlngeren Aufenthaltszeiten)

(Ggf fruumlhere Aufenthalte in Deutschland )

raquoVoraussichtliche Kosten eines Aufenthalts in Deutschlandlaquo

Ggf Ichmeine Verwandten xy haben ein monatliches Einkommen von als Sie wuumlrden michmeine Angehoumlrigen finanziell in Deutschland unterstuumltzen und wuumlrden auch fuumlr die Reisekosten aufkommenFreundeHilfsorganisation xy wuumlrden den Aufenthalt meiner Angehoumlrigen finanziell unterstuumltzen

Achtung raquoHinweis auf die allgemeinen Verhaumlltnisse im Heimatstaatlaquo werden nicht als dringender humanitauml-rer Grund eingestuft

Terminvergabe

Ich habe meine Angehoumlrigen haben in der deutschen Auslandsvertretung xy einen Vorsprachetermin erbeten und wir haben folgende Referenznummern erhalten hellip

Ich bitte Sie mir mitzuteilen wann [ichmeine Angehoumlrigen] in der deutschen Auslandsvertretung in [hellip] meinihr Anliegen zeitnah persoumlnlich vorbringen kannkoumlnnen Wie Sie wissen dauert die Terminverga-be der Visastelle (Beirut) 10-12 Monate Fuumlr subsidiaumlr Schutzberechtigte werden Termine erst ab Anfang 2018 vergeben Ein fruumlherer Termin ist in unserem Einzelfall jedoch dringend erforderlich

Kontaktdaten

Wenn Sie weitere Nachweise und Informationen benoumltigen teilen Sie mir dies bitte schriftlich mit per E-Mail

hellip

Kontakt meiner Angehoumlrigen in Syrien (Tel und E-Mail)

Ich bitte Sie unseren Antrag wohlwollend zu pruumlfen und danke Ihnen im Voraus fuumlr Ihre Bemuumlhungen

Unterschrift

Anlagen hellip

12 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Page 2: Arbeitshilfe: »Aufnahme aus dem Ausland« beim Familiennachzug · 1. Einleitung und Problemstellung 2. Voraussetzungen für die Aufnahme aus dem Aus-land gemäß § 22 Satz 1 AufenthG

striktiver BAMF-Entscheidungspraxis ist mittlerweile die weit uumlberwiegende Mehrheit der Schutzsuchenden aus Syrien von der Aussetzung des Familiennachzugs bis zum 16 Maumlrz 2018 betroffen Insgesamt erhielten im Jahr 2016 153700 Antragsteller_innen vom BAMF den subsidiaumlren Schutzstatus zugesprochen davon 121562 aus Syrien4 Hinter diesen Zahlen verbergen sich unzaumlhlige tragische Schicksale Die gesetzlich ver-ordnete Familientrennung bedeutet fuumlr die Betroffenen pure Verzweiflung groszliges Leid und eine immense psy-chische Belastung fuumlr Frauen Maumlnner und Kinder5

Die Aussetzung des Familiennachzugs wurde am 25 Februar 2016 im Bundestag mit den Stimmen der CDUCSU und des weit uumlberwiegenden Teiles der SPD-Fraktion beschlossen6 Die SPD rechtfertigte ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf u a mit der kleinen Zahl der von dem Gesetz Betroffenen sowie mit der Feststellung dass nach den sectsect 22 und 23 AufenthG wei-terhin Ausnahmen fuumlr Haumlrtefaumllle moumlglich seien7

Ein Jahr spaumlter am 10 Maumlrz 2017 teilte die Bundes-regierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit dass bis zu diesem Zeitpunkt noch kein einziges Visum nach sect 22 AufenthG erteilt wurde8 Es seien bislang nur zehn Anfragen auf humanitaumlre Aufnahme gemaumlszlig sect 22 AufenthG von Familienangehoumlrigen von unbegleiteten minderjaumlhrigen subsidiaumlr Schutzberech-tigten aus Syrien an das Auswaumlrtige Amt herangetragen worden Am 20 Maumlrz 2017 teilte Staatssekretaumlr Walter J Lindner mit bislang seien beim Auswaumlrtigen Amt in insgesamt 49 Faumlllen Unterlagen eingegangen mit de-nen eine humanitaumlre Aufnahme nach sect 22 Satz 1 Alt 2 AufenthG begehrt und in denen zur Begruumlndung auch auf die Aussetzung des Familiennachzugs hingewiesen werde Ein Groszligteil der Faumllle werde gegenwaumlrtig im Auswaumlrtigen Amt gepruumlft9

Schon im Gesetzgebungsprozess zum raquoAsylpaket IIlaquo hatten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sich mit der Frage auseinandergesetzt inwiefern die

4 Vgl BAMF Asylgeschaumlftsstatistik fuumlr den Monat Dezember 2016 S 2 abrufbar bei wwwbamfde

5 Vgl z B Panajotis Gavrilis und Clara Anne Buumlnger Zerrissenes Gluumlck Beitrag vom 1042017 abrufbar bei wwwdeutschlandra-diokulturde Manuel Almeida Vergara Wenn Buumlrokratie in den Tod fuumlhrt Beitrag vom 642017 abrufbar bei wwwfrde Jana Anz-linger Das Warten auf die Kinder Beitrag vom 3032017 abrufbar bei wwwtazde

6 Abstimmungsergebnis abrufbar unter wwwbundestagde 7 Vgl den Redebeitrag von Staatsministerin Aydan Oumlzoğuz (SPD) in

der Plenardebatte am 2522016 Plenarprotokoll 18158 S 15478 abrufbar bei wwwbundestagde

8 Vgl BT-Drs 1811473 Antwort auf die Kleine Anfrage der Frak-tion DIE LINKE Verstaumlrkte Erteilung subsidiaumlren Schutzes fuumlr syrische Fluumlchtlinge und Einschraumlnkung des Familiennachzugs 1032017 abrufbar bei wwwbundestagde S 20

9 Vgl BT-Drs 1811682 abrufbar bei wwwbundestagde Antwort auf Frage 1

pauschale Aussetzung des Familiennachzugs zu sub-sidiaumlr Schutzberechtigten mit den voumllkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nach der UN-Kinder-rechtskonvention (KRK) vereinbar sei In ihrem Fazit kommen sie zu dem Schluss

raquoDie konsequente Anwendung des (neuen) sect 104 Abs 13 AufenthG widerspricht fuumlr sich genom-men den Bestimmungen der KRK da die Norm das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungs-ermessen auf Null reduziert und damit der Behoumlr-de fuumlr eine Dauer von zwei Jahren die Moumlglichkeit verwehrt bei der Entscheidung uumlber einen Antrag auf Familienzusammenfuumlhrung Aspekte des Kin-deswohls konventionskonform zu beruumlcksichti-gen [hellip]

Dagegen lieszligen sich die ermessenssteuernden Vorgaben der KRK im Rahmen einer behoumlrdli-chen Ermessensausuumlbung nach sect 22 S 1 AufenthG durchaus gewaumlhrleisten Mit einer regelmaumlszligigen Anwendung von sect 22 AufenthG wuumlrde die Be-houmlrde aber das gesetzlich intendierte Regel-Aus-nahme-Verhaumlltnis rsaquoumkehrenlsaquo und dem Ziel und Zweck des novellierten AufenthG zuwiderhan-deln

Wollte man ndash als moumlglichen Ausweg aus dem Dilemma ndash das novellierte AufenthG konven-tions- und damit voumllkerrechtskonform auslegen duumlrfte der neue sect 104 Abs 13 AufenthG zuguns-ten von sect 22 AufenthG praktisch nicht zur An-wendung kommen und waumlre insoweit obsoletlaquo10

Angesichts dessen dass sowohl in der Plenardebatte zum raquoAsylpaket IIlaquo als auch in der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages die hu-manitaumlre Aufnahme nach sect 22 AufenthG als rechtlich verbliebene raquoHintertuumlrlaquo fuumlr den Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtigten diskutiert worden ist er-staunt es wie wenige Antraumlge nach sect 22 AufenthG seit-dem tatsaumlchlich beim Auswaumlrtigen Amt eingegangen sind11 Sicherlich ist so mancher Antrag angesichts der lange unklaren und intransparenten Verfahrensablaumlufe versandet etwa bei sich als unzustaumlndig verstehenden Auslaumlnderbehoumlrden Und sicher sind die Auslandsver-

10 Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienste Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs fuumlr unbegleitete minderjaumlhrige Fluumlchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK) WD 2-3000-02616 ab-rufbar bei wwwbundestagde S 10

11 Am 26 Mai 2017 schreibt das Auswaumlrtige Amt bislang haumltten (im Zusammenhang mit der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten) 313 Personen eine humanitaumlre Aufnahme beantragt vgl Auswaumlrtiges Amt Familiennachzug und die Anwendung des sect 22 Aufenthaltsgesetz bei minderjaumlhrigen subsidiaumlr Schutzberechtigten 26 Mai 2017 online abrufbar bei httpberlin-hilftcom S 2

2 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 3

tretungen in vielen Faumlllen ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen von sich aus fuumlr die Antragsteller_in-nen guumlnstige Umstaumlnde zu beruumlcksichtigen und diese uumlber gesetzliche Moumlglichkeiten der Antragstellung zu informieren so dass die Auslandsvertretungen Antraumlge auf Familiennachzug zu subsidiaumlr schutzberechtigten Minderjaumlhrigen eigentlich automatisch auch nach sect 22 S 1 i V m sect 104 Abs 13 S 3 AufenthG pruumlfen bzw ei-nen entsprechenden Antrag haumltten anregen muumlssen12 Dieser Text soll eine Hilfestellung fuumlr all jene sein die subsidiaumlr Schutzberechtigte und ihre Familien bei der Familienzusammenfuumlhrung praktisch unterstuumltzen Anhand von Informationen zu den Kriterien der Auf-nahme nach sect 22 AufenthG Hinweisen zum Verfahren sowie ersten Praxiserfahrungen und einem Beispiel-Antrag soll das Prozedere moumlglichst transparent und zugaumlnglich gemacht werden

sect 22 Satz 1 1 Alternative bezieht sich auf die Tatbestands alternative der voumllkerrechtlichen Gruumlnde Gemaumlszlig den Verwaltungsvorschriften zum Aufenthalts-gesetz kann die Bundesrepublik Deutschland

raquo[hellip] eine voumllkerrechtliche Aufnahmeverpflich-tung aus allgemeinem Voumllkerrecht oder aus Voumll-kervertragsrecht haben Eine Aufnahme nach sect 22 Satz 1 aus voumllkerrechtlichen Gruumlnden kommt nur in Betracht wenn nach dem Aufenthaltsgesetz bzw nach auslaumlnderrechtlichen Spezialgesetzen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht

12 So mit Verweis auf sectsect 24 25 VerwVfG (Untersuchungsgrundsatz Aufklaumlrungspflicht) und Art 20 Abs 3 GG (Gesetzmaumlszligigkeits-grundsatz der Verwaltung) Helene Heuser Aussetzung des Fami-liennachzugs a aO (Fn 1) S 127

moumlglich ist Insofern ist diese Tatbestandsalterna-tive ein Auffangtatbestandlaquo13

In der bisherigen Verwaltungspraxis des Auswaumlrtigen Amtes zum sect 22 AufenthG im Zusammenhang mit der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutz-berechtigten spielt diese Tatbestandsalternative keine Rolle Warum wir das fuumlr falsch halten und davon aus-gehen dass sich aus menschenrechtlichen Vertraumlgen sehr wohl eine Verpflichtung zur Visavergabe aus voumll-kerrechtlichen Gruumlnden ergeben kann werden wir in Abschnitt 3 ausfuumlhren

sect 22 Satz 1 2 Alternative bezieht sich auf die Tat-bestandsalternative der dringenden humanitaumlren Gruumlnde Aufgrund des Ausnahmecharakters der Norm kommt eine Aufnahme laut den Verwaltungsvorschrif-ten nur dann in Betracht wenn die aufzunehmende Person sich

raquo[hellip] in einer Sondersituation befindet die ein Eingreifen zwingend erfordert und es rechtfertigt ihn ndash im Gegensatz zu anderen Auslaumlndern in ver-gleichbarer Lage ndash aufzunehmen Dabei muss die Aufnahme des Schutzsuchenden im konkreten Einzelfall ein Gebot der Menschlichkeit seinlaquo14

Es muumlsse sich also um raquosingulaumlre Einzelschicksalelaquo15 handeln

Zur Beurteilung ob eine Aufnahme gewaumlhrt werden soll sind nach den Verwaltungsvorschriften

raquo[hellip] alle Gesichtspunkte die fuumlr oder gegen eine Aufnahme sprechen zu beruumlcksichtigenndash Bestehen einer erheblichen und unausweichli-

chen Gefahr fuumlr Leib und Leben des Schutzsu-chenden

ndash enger Bezug zu Deutschland (fruumlhere Auf-enthalte Familienangehoumlrige in Deutschland u auml)

ndash besondere Anknuumlpfungspunkte an ein be-stimmtes Bundesland in Deutschland

ndash Kontakte in Deutschland zu PersonenOrgani-sationen die ggf bereit waumlren Kosten fuumlr Auf-enthaltTransport zu uumlbernehmen

13 Bundesministerium des Innern (BMI) Allgemeine Verwaltungs-vorschrift zum Aufenthaltsgesetz abrufbar bei wwwverwaltungs-vorschriften-im-internetde Absatz 22111

14 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 2211215 Auswaumlrtiges Amt Visumhandbuch Stand Maumlrz 2017 65 Ergaumln-

zungslieferung abrufbar bei wwwauswaertiges-amtde [letzter Zugriff am 2842017] S 22

2Voraussetzungen fuumlr die Aufnahme aus dem Ausland gemaumlszlig sect 22 Satz 1 AufenthG

sect 2 2 S a t z 1 A u f e n t h G

Einem Auslaumlnder kann fuumlr die Aufnahme aus dem Ausland aus voumllkerrechtlichen oder dringenden humanitaumlren Gruumlnden eine Auf-enthaltserlaubnis erteilt werden

ndash moumlglicherweise bereits bestehende Kontakte zu anderen Staaten fuumlr die eine Uumlbernahme in Betracht kommen koumlnntelaquo16

Der Hinweis auf die allgemeinen Verhaumlltnisse im Hei-matstaat koumlnne jedenfalls nicht als dringender humani-taumlrer Grund eingestuft werden17 Das Visumhandbuch fuumlhrt daruumlber hinaus aus dass Personen nicht zu be-ruumlcksichtigen seien die schon in einem anderen Staat Zuflucht gefunden haben die selbst schwere Gewaltta-ten begangen haben oder bei denen offensichtlich keine erhebliche und unausweichliche Gefahr fuumlr Leib und Leben bestehe18

Aus sect 22 Satz 1 AufenthG lasse sich kein Rechtsan-spruch auf Aufnahme ableiten Bei der Ermessensent-scheidung koumlnnen auch Gesichtspunkte beruumlcksichtigt werden die nach den Regelerteilungsvoraussetzungen des sect 5 AufenthG maszliggeblich sind also z B ob der Lebensunterhalt in Deutschland gesichert ist Im All-gemeinen komme jedoch den voumllkerrechtlichen oder humanitaumlren Erteilungsgruumlnden bei der Ermessen-sausuumlbung ein besonderes Gewicht zu19 Daher sollte in solchen Faumlllen alleine die wirtschaftliche Unterstuumlt-zungsbeduumlrftigkeit der nachziehenden Person nicht zur Versagung fuumlhren

Aus einschlaumlgigen Gesetzeskommentaren wird deut-lich dass sect 22 AufenthG durchaus als Auffangnorm auch im Zusammenhang mit der Familienzusammen-fuumlhrung zu verstehen ist wenn die gesetzliche Lage eine Familienzusammenfuumlhrung zwar nicht zulaumlsst der deutsche Staat sich aber einer Aufnahme raquoaus mo-ralischen bzw menschlichen Gruumlnden nicht verschlie-szligen kannlaquo20 Dienelt und Bergmann zufolge werden in diesem Zusammenhang in erster Linie humanitaumlre Gruumlnde nach den sectsect 23 ff sowie Familienzusammen-fuumlhrungen gemaumlszlig sectsect 27 ff AufenthG beruumlcksichtigt21 Stiegeler zufolge kommt eine Aufnahme nach sect 22 in speziellen Faumlllen der Familienzusammenfuumlhrung in Betracht

raquo[hellip] so zB beim Nachzug von kleinen Kindern zu einem Asylbewerber oder beim Nachzug der kranken Mutter wenn die dringend gebotene Zu-

16 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 2211217 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 221518 AA Visumhandbuch a a O (Fn 15) S 2419 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 221420 Klaus Peter Stiegeler (2016) sect 22 Aufnahme aus dem Ausland in

Hofmann (Hg) Auslaumlnderrecht 2 Auflage Baden-Baden S 455ndash457 Rn 4

21 Vgl Klaus DieneltJan Bergmann (2016) in sect 22 Aufnahme aus dem Ausland in BergmannDienelt (Hg) Auslaumlnderrecht Kom-mentar 11 Auflage Muumlnchen S 507ndash513 Rn 8

sammenfuumlhrung an der fehlenden Krankenversi-cherung scheitern wuumlrdelaquo22

Auch sei nach sect 22 Satz 1 bereits der Familiennachzug von erwachsenen Kindern aus Kriegsgebieten (Irak) er-moumlglicht worden Ein dringender humanitaumlrer Grund gemaumlszlig sect 22 AufenthG koumlnne auch dann vorliegen wenn die aus dem Ausland aufzunehmende Person die Voraussetzungen einer speziellen gesetzlichen Haumlrte-fallregelung ndash etwa des sect 36 Abs 2 AufenthG ndash nicht erfuumlllt etwa wegen fehlender Sicherung des Lebensun-terhaltes23

Wie bereits erwaumlhnt spielt die Tatbestandsalternative der voumllkerrechtlichen Gruumlnde in der Verwaltungspra-xis des Auswaumlrtigen Amtes in diesem Zusammenhang bisher keine Rolle Diese Tatsache erscheint jedoch aus einer menschenrechtlichen Perspektive houmlchst frag-wuumlrdig wie wir im Folgenden anhand der Stellung-nahme des Deutschen Instituts fuumlr Menschenrechte24 zeigen moumlchten

Das Recht auf Familienleben ist nicht nur im Grundgesetz (Art 6) und in der Europaumlischen Men-schenrechtskonvention (Art 8) sondern auch in ver-schiedenen UN-Menschenrechtsvertraumlgen so in der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) (Art 9 10 und 16) und im UN-Zivilpakt (Art 17) verbrieft Bei allen Maszlignahmen die minderjaumlhrige Kinder betreffen sind die Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet den Gesichtspunkt des Kindeswohls vorrangig zu beruumlcksichtigen (Art 3 KRK) Daruumlber hinaus wird das Recht auf grenzuumlberschreitende Fami-lienzusammenfuumlhrung in der KRK auch ganz explizit genannt Gemaumlszlig Art 10 KRK

raquo[hellip] werden von einem Kind oder seinen El-tern zwecks Familienzusammenfuumlhrung gestellte Antraumlge auf Einreise in einen Vertragsstaat oder Ausreise aus einem Vertragsstaat von den Ver-

22 Stiegeler (2016) sect 22 a a O (Fn 20) S 455ndash457 Rn 423 Vgl ebd24 Deutsches Institut fuumlr Menschenrechte (DIMR) Stellungnahme

Das Recht auf Familie Familieneinheit von Kindern und Eltern ermoumlglichen ndash auch fuumlr subsidiaumlr Geschuumltzte 16122016 Au-tor Hendrik Cremer abrufbar bei wwwinstitut-fuer-menschen-rechtede

3Unzulaumlssigkeit der Einschraumln- kung auf raquoauszligergewoumlhnliche Einzelfaumlllelaquo

4 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 5

tragsstaaten wohlwollend human und beschleu-nigt bearbeitetlaquo

Die KRK konkretisiert damit die staatlichen Verpflich-tungen zur Realisierung des Rechts auf Familienleben in Lebenssituationen in denen Kinder uumlber Staatsgren-zen hinweg von ihren Eltern getrennt sind25

Die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten bis zum 16 Maumlrz 2018 laumluft einer beschleunigten Bearbeitung der Visaantraumlge jedoch diametral entgegen und verstoumlszligt damit fuumlr sich genommen bereits gegen Art 10 KRK und das Recht auf Familienleben26

Die ohnehin schon betraumlchtlich lange Familientren-nung durch lange Asyl- und Visaverfahren27 wird durch die Sperrfrist noch bedeutend verlaumlngert sodass sie zu einer Familientrennung von drei Jahren und mehr fuumlhrt

Daher sind die deutschen Auslandsvertretungen und Auslaumlnderbehoumlrden weiterhin verpflichtet An-traumlge auf Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzbe-rechtigten entgegenzunehmen und zu bearbeiten Den menschenrechtlichen Vorgaben koumlnnen die Be-houmlrden waumlhrend der Geltungsdauer von sect 104 Abs 13 AufenthG durch regelmaumlszligige Anwendung von sect 22 Satz 1 AufenthG gerecht werden welcher aufgrund des oben genannten sect 104 Abs 13 Satz 3 raquounberuumlhrtlaquo bleibt also weiterhin angewandt werden muss28 Die in sect 22 AufenthG genannte Voraussetzung der raquovoumllker-rechtliche Gruumlndelaquo folgt hier unmittelbar aus den ge-nannten Menschenrechtskonventionen insbesondere der UN-Kinderrechtskonvention Die Behoumlrden sind zur voumllkerrechtskonformen Auslegung und Anwen-dung innerstaatlichen Rechts verpflichtet Das bedeu-tet dass innerstaatliches Recht so auszulegen ist dass kein voumllkerrechtswidriges Ergebnis folgt29 Aus diesem Grund kann sect 22 AufenthG waumlhrend der Geltungs-dauer von sect 104 Abs 13 AufenthG nicht mehr nur als Vorschrift fuumlr auszligergewoumlhnliche Einzelfaumllle verstanden werden30 Sind minderjaumlhrige Kinder von der Entschei-dung uumlber den Visumsantrag betroffen so ergibt sich aus den Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskon-vention (Art 3 Art 9) eine Ermessensreduzierung auf null31 Demnach muumlssten die bearbeitenden Behoumlrden Visa erteilen

25 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 1026 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24)27 Jan Tobias Behnke Der Familiennachzug zum anerkannten syri-

schen Schutzberechtigten ndash eine Betrachtung der Verwaltungspra-xis des Auswaumlrtigen Amtes InfAuslR 1 2017 S 5ndash8

28 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 13 f29 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 1430 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24)31 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 16

Es spricht also viel dafuumlr dass sowohl die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten allgemein als auch die Einschraumlnkung der Anwendung des sect 22 Satz 1 AufenthG auf raquoauszligergewoumlhnliche Ein-zelfaumlllelaquo vom Voumllkerrecht nicht gedeckt sind Demnach koumlnnte in allen Faumlllen in denen eine dauerhafte Fami-lientrennung aufgrund der genannten Regelungen zu erwarten ist ein Antrag nach sect 22 Satz 1 AufenthG in-frage kommen Wird dieser abgelehnt koumlnnte versucht werden durch die Rechtsprechung eine grundsaumltzliche Klaumlrung der hier aufgeworfenen Fragen zu erreichen Allerdings wird der Versuch einer solchen Klaumlrung viel Zeit beanspruchen falls mehrere Instanzen oder gar internationale Gerichte damit befasst werden Es ist nicht zu erwarten dass eine abschlieszligende Klaumlrung vor dem Ende der Laufzeit der Regelung des sect 104 Abs 13 AufenthG erfolgt Entsprechend wird der Versuch ge-gen die genannten Regelungen grundsaumltzlich vorzuge-hen fuumlr zahlreiche Betroffene keine Loumlsung darstellen In der Praxis duumlrften die Faumllle in denen geltend ge-macht werden kann dass es sich um auszligergewoumlhnliche Einzelfaumllle handelt zur Zeit deutlich bessere Aussich-ten auf Erfolg haben

41 Uumlberblick

Die Bundesregierung beschreibt das Antragsverfahren nach sect 22 AufenthG folgendermaszligen

raquo1 Darlegung der Gefaumlhrdungsituation der auf-zunehmenden Person schriftlichper Mail an das Auswaumlrtige Amt Schilderung der Gefaumlhr-dungssituation bzw der besonderen Notlage der Familienangehoumlrigen und der Situation der Referenzperson in Deutschland sowie der sonstigen Umstaumlnde des Einzelfalls erforder-lich Unterlagen und Nachweise die die beson-dere Notlage belegen (z B aumlrztliche Atteste) und der BAMF-Bescheid der Referenzperson in Deutschland sollten beigefuumlgt werden

2 Auf Grundlage der Schilderung und der einge-reichten Unterlagen erfolgt eine Bewertung des Einzelfalls

3 Im Fall der Glaubhaftmachung einer besonde-ren GefaumlhrdungNotlage wird eine persoumlnliche Anhoumlrung in der zustaumlndigen Auslandsvertre-tung durchgefuumlhrt

4 Auf Grundlage der durchgefuumlhrten Anhoumlrung trifft das Auswaumlrtige Amt eine abschlieszligende

4 Antragstellung und Verfahrensablauf

Entscheidung uumlber das Ersuchen auf humani-taumlre Aufnahme [hellip]laquo32

42 Antragstellung

Das Referat 508-9 des Auswaumlrtigen Amtes ist zustaumlndig die Antraumlge entgegenzunehmen Dieses ist angesiedelt in der Rechtsabteilung und im Allgemeinen beauftragt mit den Themen raquoAuslaumlnderrecht einschlieszliglich Asyl-recht Visumrecht Auslaumlnderpolitiklaquo (Referat 508) so-wie raquoVisumrecht Einzelfaumllle und Verwaltungsstreitver-fahren in Visumangelegenheitenlaquo (Referat 509)33

Eine Antragstellung per E-Mail ist moumlglich Der Antrag muss also nicht unbedingt an die deutsche Auslands-vertretung vor Ort gesendet werden Eine Ablehnung im gesetzlich nicht geregelten Vorpruumlfverfahren duumlrfte gerichtlich schwer anzufechten sein da kein rechtsmit-telfaumlhiger Bescheid ergeht (siehe Abschnitt 46) Daher kann es aus juristischen Gruumlnden sinnvoll sein parallel zum Begehren um Vorpruumlfung an das Auswaumlrtige Amt auch einen foumlrmlichen Visumsantrag bei der zustaumlndi-gen deutschen Auslandsvertretung einzureichen am besten per Fax35

Laut Visumhandbuch setzt sich die Zentrale des Auswaumlrtigen Amts wenn die Voraussetzungen fuumlr eine Aufnahme vorliegen mit der zustaumlndigen obersten Landesbehoumlrde bzw Auslaumlnderbehoumlrde in Verbindung um die Zustimmung zur Aufnahme zu erwirken36

In der Praxis hat sich gezeigt dass das Auswaumlrtige Amt nach einer ersten positiven Vorabpruumlfung des Falls darum bittet dass die Antragsteller_innen selbst

32 BT-Drs 1811473 Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Verstaumlrkte Erteilung subsidiaumlren Schutzes fuumlr syrische Fluumlchtlinge und Einschraumlnkung des Familiennachzugs 1032017 abrufbar unter wwwbundestagde S 20 f

33 Vgl Organisationsplan des Auswaumlrtigen Amtes abrufbar bei wwwauswaertiges-amtde

34 Vgl auch die Angaben bei wwwauswaertiges-amtde unter raquoKon-taktlaquo

35 Vgl DRK-Suchdienst Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Fluumlchtlingen (Maumlrz 2017) ab-rufbar bei familieasylnet unter raquoChecklisten amp Merkblaumltterlaquo S 2

36 AA Visumhandbuch a a O (Fn 15) S 24

Kontakt mit der Auslaumlnderbehoumlrde aufnehmen und dort die erforderliche Zustimmung beantragen Ein eigener fruumlhzeitiger Antrag an die Auslaumlnderbehoumlrde ggf mit der Bitte um Vorabzustimmung kann demnach hilfreich sein um die Dauer des Antragsverfahrens so niedrig wie moumlglich zu halten

Inhaltlich sollten beim Schreiben des Antrags wenn moumlglich die Kriterien beruumlcksichtigt werden die in den Anwendungshinweisen zum sect 22 AufenthG beschrie-ben sind siehe Abschnitt 2 dieses Beitrags

Als praktische Hilfestellung zum Verfassen eines Antrages haben wir diesem Beitrag ein Beispielschrei-ben beigefuumlgt (siehe unten ab S 10)

43 Glaubhaftmachung

Bei der Beantragung eines Visums gemaumlszlig sect 22 AufenthG ist ein moumlglichst ausfuumlhrlicher Vortrag der Antragsteller_innen notwendig Dem Vortrag koumlnnen zur Glaubhaftmachung geeignete Unterlagen beigefuumlgt werden Denkbar sind medizinische Atteste die immer moumlglichst aktuell und in deutsche Sprache uumlbersetzt sein sollten Wenn es der Darlegung einer Verfolgungs-situation dient koumlnnen neben dem BAMF-Bescheid auch das Anhoumlrungsprotokoll und im Falle einer lau-fenden Klage auf Zuerkennung des Fluumlchtlingsschut-zes37 die Klagebegruumlndung beigefuumlgt werden

Zur Glaubhaftmachung der Identitaumlt und der fami-liaumlren Bezuumlge von aufzunehmender Person im Ausland und Referenzperson in Deutschland sollten Passkopien sowie moumlglichst Heiratsurkunde Familienregisteraus-zug bzw Familienbuch o auml eingereicht werden letztere auch in deutscher Uumlbersetzung

Alle Nachweise die auf eine zumindest teilweise Si-cherung des Lebensunterhaltes und auf ausreichenden Wohnraum fuumlr die aufzunehmende Person hinweisen koumlnnen die Zustimmung der Auslaumlnderbehoumlrde spaumlter beguumlnstigen

44 Vorabpruumlfung

Nachdem der Antrag gemaumlszlig sect 22 AufenthG dem Aus-waumlrtigen Amt zugegangen ist pruumlft dieses zunaumlchst vorab ob eine persoumlnliche Anhoumlrung stattfinden soll und ein Visumverfahren eingeleitet wird je nachdem ob der Antrag als aussichtsreich eingestuft wird

Ist die Vorabpruumlfung positiv ausgefallen so teilt das Auswaumlrtige Amt dies per E-Mail mit und leitet eigen-staumlndig einen Vorsprachetermin in der zustaumlndigen

37 Vgl hierzu asylnet Musterklage zur Erlangung des Fluumlchtlings-schutzes fuumlr Asylsuchende aus Syrien Meldung vom 382016

K o n t a k t R e f e r a t 5 0 8 - 9

bull Postadresse Auswaumlrtiges Amt 11013 Berlin

bull E-Mail 508-9-R1auswaertiges-amtdebull Fax +49 30 1817 340234

6 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 7

deutschen Auslandsvertretung ein Bei Personen mit Aufenthalt in Syrien ist es sinnvoll bereits bei der An-stragstellung anzugeben welche Auslandsvertretung in Frage kommt bzw fuumlr die antragstellende Person erreichbar ist (z B Beirut Erbil Tuumlrkei) Der Termin wird nach bisherigen Erfahrungen kurze Zeit spaumlter per E-Mail durch die Botschaft mitgeteilt und findet bereits wenige Wochen spaumlter statt

45 Visumsverfahren

Nach der Vorsprache kann die Bearbeitung der Vi-saantraumlge noch einmal mehrere Monate in Anspruch nehmen Auch im Nachhinein kann die Botschaft etwa telefonisch Nachfragen an dendie Antragsteller_in richten Medizinische Atteste werden grundsaumltzlich von der Botschaft auf Echtheit und Plausibilitaumlt gepruumlft

Die Akte wird waumlhrend des Visumverfahrens zur Pruumlfung an die zustaumlndige Auslaumlnderbehoumlrde versandt

raquoSoweit die dringenden humanitaumlren Gruumlnde auf Umstaumlnden im Bundesgebiet beruhen obliegt de-ren Nachpruumlfung der Auslaumlnderbehoumlrde die die fuumlr die Entscheidung erforderlichen Nachweise vom Auslaumlnder verlangen kannlaquo38

Ein Antrag auf Zustimmung bei der Auslaumlnderbehoumlrde mit ndash sofern moumlglich ndash Nachweisen uumlber das Vorhan-densein von Wohnraum und die zumindest teilweise Sicherung des Lebensunterhaltes aber auch uumlber be-reits erbrachte raquoIntegrationsleistungenlaquo der hier le-benden Angehoumlrigen (z B erfolgreicher Schulbesuch erfolgreicher Besuch von Sprach- und Integrations-kursen Aufnahme einer Arbeit einer Ausbildung oder eines Studiums etc) kann ggf hilfreich sein Von der Lebensunterhaltssicherung wie von den anderen Re-gelerteilungsvoraussetzungen kann raquounter Beruumlcksich-tigung des im Einzelfall gegebenen Aufnahmegrundes insgesamt oder im Einzelnen abgesehen werdenlaquo39

46 Ablehnung nach Vorabpruumlfung

Sollte die Vorabpruumlfung negativ ausfallen so werden die Antragsteller_innen per E-Mail informiert dass die gesetzlichen Voraussetzungen einer humanitaumlren Auf-nahme nicht erfuumlllt seien Die Ablehnungen werden bisher inhaltlich nicht ausfuumlhrlich begruumlndet Sie wer-den auch nicht in Form eines Bescheides mit Rechts-mittelbelehrung versandt Die Antragsteller_innen er-

38 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 221339 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 2204

halten keinen Vorsprachetermin die Moumlglichkeit der persoumlnlichen Antragstellung bei der Auslandsvertre-tung wird verwehrt

Wer hiergegen vorgehen will dem bleibt das Mittel der Untaumltigkeitsklage da die Botschaft nach der nega-tiven Vorpruumlfung den (vorab z B per Fax erhaltenen40) Antrag nicht weiter bearbeiten wird Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Berlin zu erheben Es ist mit einer einjaumlhrigen Verfahrensdauer im Klageverfahren zu rechnen41 Da den Familien mit dem Abwarten dieser Verfahrensdauer in der Regel nicht geholfen sein wird ist zudem ein Antrag auf einstweilige Anordnung ge-maumlszlig sect 123 VwGO zu stellen Das VG Berlin hat dann daruumlber zu entscheiden ob ein Abwarten der Entschei-dung im Hauptsacheverfahren unzumutbare Nachteile fuumlr die Familie mit sich braumlchte sodass bereits im Eil-verfahren uumlber eine Visumserteilung zu entscheiden ist Es muss also detailliert einzelfallbezogen dargestellt werden warum ein Abwarten der Entscheidung im Hauptsacheverfahren oder des Ablaufs der Sperrfrist im Maumlrz 2018 fuumlr die Betroffenen unzumutbar waumlre Zu denken waumlre hierbei z B an Faumllle von Kindern eines subsidiaumlr Schutzberechtigten die bis zum 16 Maumlrz 2018 volljaumlhrig werden von Eltern eines UMF der vor oder kurz nach dem 16 Maumlrz 2018 volljaumlhrig wird oder an Faumllle lebensbedrohlicher Erkrankungen Da eine Vor-wegnahme der Hauptsache nur ausnahmsweise in Be-tracht kommt sind die Anforderungen an die Glaub-haftmachung der Unzumutbarkeit hoch Es liegen dazu bisher keine positiven Gerichtsentscheidungen vor42 Gegebenenfalls ist auch an eine Verfassungsbeschwer-de wegen der Verletzung des Grundrechts auf Familie gemaumlszlig Art 6 GG43 zu denken

Der Verein JUMEN ndash Juristische Menschenrechts-arbeit in Deutschland e V engagiert sich in diesem Bereich und kann gegebenenfalls beratend oder un-terstuumltzend taumltig werden44 Insbesondere fuumlr Faumllle die moumlglicherweise uumlber den Einzelfall hinaus von grund-saumltzlicher Bedeutung sind gibt es Rechtsmittelfonds

40 Siehe Abschnitt 4241 Das VG Berlin schreibt die durchschnittliche Dauer visumsrecht-

licher Klageverfahren betrage raquoweniger als ein Jahrlaquo Entscheidung vom 332017 ndash 30 L 83116 V ndash S 7 ebenso Entscheidung vom 252017 ndash 36 L 9117 V ndash S 4

42 Es liegen zwei verwaltungsgerichtliche Entscheidungen und eine oberverwaltungsgerichtliche Entscheidung vor in denen auf dieser argumentativen Grundlage gestellte Eilantraumlge abgelehnt werden vgl VG Berlin vom 332017 ndash 30 L 83116 V ndash und VG Berlin vom 252017 ndash 36 L 9117 V ndash und OVG Berlin-Brandenburg vom 2842017 ndash 3 S 23173 M 3817 ndash asylnet M25046

43 Vgl Helene Heuser Aussetzung des Familiennachzugs a aO (Fn 1)

44 Vgl Adriana Kessler Ullika Borkamp Sigrun Krause JUMEN ndash Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland in Asylmagazin 42017 S 123 siehe auch httpsjumenorg

die angefragt werden koumlnnen wie beispielsweise beim Bundesfachverband unbegleitete minderjaumlhrige Fluumlcht-linge e V45

47 Exkurs Sondertermine beim Familiennachzug zu GFK-Fluumlchtlingen

Sofern der Familiennachzug zu Asylberechtigten oder anerkannten Fluumlchtlingen nach der Genfer Fluumlcht-lingskonvention stattfinden soll wird das Auswaumlrtige Amt regelmaumlszligig auf den Vorrang des regulaumlren Fami-liennachzugsverfahrens nach sectsect 29 ff AufenthG ver-weisen Die langen Wartezeiten insbesondere bei der Deutschen Botschaft Beirut in den regulaumlren Familien-nachzugsverfahren koumlnnen also nicht einfach durch ei-nen Antrag nach sect 22 AufenthG umgangen werden In auszligergewoumlhnlichen humanitaumlren oder medizinischen Faumlllen sowie beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjaumlhrigen Fluumlchtlingen die innerhalb der naumlchs-ten zwoumllf Monate volljaumlhrig werden werden seitens der Deutschen Botschaft Beirut jedoch Sondertermine ge-waumlhrt46

5 Erste Praxiserfahrungen

Bis zum Tag der Fertigstellung dieser Arbeitshilfe47 ist uns eine Visumserteilung nach sect 22 im Zusammenhang mit der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten bekannt geworden (Aufnahme ei-nes Kleinkindes aus einem Anrainerstaat Syriens zum Nachzug zu seinen Eltern) Die Mehrzahl der bislang eingegangenen Antraumlge befinden sich nach den letzten Informationen des Auswaumlrtigen Amts noch in Bearbei-tung Dr Schauer vom Auswaumlrtigen Amt beschrieb in einer Sachverstaumlndigenanhoumlrung im Innenausschuss des Bundestages am 20 Maumlrz 2017 jedoch einige Faumllle die an die Behoumlrde herangetragen wurden und die er offenbar als aussichtsreich einschaumltzte

raquoUnd um Ihnen nur so ein paar Beispiele zu ge-ben und auch klarzumachen dass es fuumlr uns nicht immer nur um den Minderjaumlhrigen hier geht sondern eben um das Gesamtschicksal der Fa-

45 Vgl wwwb-umfdedethemenrechtshilfe46 Vgl Informationen der Deutschen Botschaft Beirut abrufbar bei

wwwbeirutdiplode Informationen zu Sonderterminen Hinwei-se zu aumlrztlichen Attesten Vorzugstermine fuumlr Familienangehoumlri-ge von unbegleiteten minderjaumlhrigen Schutzberechtigten zwecks rechtzeitiger Antragstellung

47 Stand 1162017

milie und durchaus auch Minderjaumlhrige vor Ort denn die die hier sind denen geht es ja meistens besser als denen die noch vor Ort sind Also wir haben auch eine Minderjaumlhrige hier mit subsi-diaumlrem Schutz die bei einer Tante lebt Eltern in Aleppo sie ist am Herzen erkrankt da werden wir eine Anhoumlrung durchfuumlhren Dann gibt es ein 13-jaumlhriges Maumldchen hier in Berlin die mit dem Vater ist also nicht unbegleitet da wollen wir die Mutter und drei minderjaumlhrige Kinder aus Damaskus holen das Maumldchen hat eine Wirbel-saumlulenverformung und braucht die Operation hat Angststoumlrungen Also es waumlre normalerweise kein klassischer Fall aber in so einem Fall sehen wir das schon als gerechtfertigt an Dann haben wir eine Mutter mit zwei minderjaumlhrigen Kindern in Syrien der EhemannVater ist hier in Deutsch-land mit subsidiaumlrem Schutz und das zweijaumlhrige Kind in Syrien ist an Epilepsie erkrankt Wir ha-ben eine Mutter hier in Deutschland also keine Minderjaumlhrige aber sie hat zwei minderjaumlhrige Kinder in Somalia die nachziehen sollen Dann eine Ehefrau und zwei minderjaumlhrige Kinder die zu ihrem Ehemann hier nachziehen sollen sie ist verfolgt weil sie in Aleppo Krankenschwester war Und wir haben z B auch einen Fall wo ein Ehe-mann in Syrien [gemeint wohl raquoin Deutschlandlaquo die Red] eine Spenderniere der Ehefrau braucht die mit minderjaumlhrigen Kindern in Damaskus ist Das sind also so die Art Faumllle die jetzt in Bearbei-tung sind und die sicherlich positiv entschieden werdenlaquo48

In einem Schreiben vom 26 Mai 2017 teilt das Auswaumlr-tige Amt mit es habe sich nach Gespraumlchen mit dem Bundesministerium des Innern uumlber Kriterien verstaumln-digen koumlnnen wie es die Grundgedanken der UN-Kin-derrechtskonvention im Verfahren nach sect 22 AufenthG besonders beruumlcksichtigen koumlnne

raquoDabei soll insbesondere gelten dass eine Auf-nahme je eher in Betracht kommt desto juumlnger der unbegleitete minderjaumlhrige Fluumlchtling ist Aber auch Krankheiten Behinderungen und Ver-letzungen die Unterkunfts- und Betreuungssitua-tion sowie die Dauer und Umstaumlnde der Trennung von den Eltern werden wir beruumlcksichtigenlaquo49

Wie viele und welche Faumllle letztlich Erfolg haben wer-den laumlsst sich momentan noch nicht mit Gewissheit

48 Schauer (Auswaumlrtiges Amt) in der Sachverstaumlndigenanhoumlrung des Innenausschusses des Bundestages 2032017 abrufbar unter wwwbundestagde 010554-011133

49 AA Familiennachzug a a O (Fn 11)

8 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

sagen Wir wollen jedenfalls Betroffene und Unterstuumlt-zende dazu ermutigen es mit einer Antragstellung zu versuchen

Aus menschenrechtlicher Perspektive ist die Aus-setzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzbe-rechtigten jedoch grundsaumltzlich problematisch Seine katastrophalen Folgen fuumlr tausende betroffene Fami-lien werden durch die einzelfallbezogene Anwendung des sect 22 AufenthG nicht wirksam abgemildert werden koumlnnen zumal die Familientrennung durch die langen buumlrokratischen Verfahren auch im gluumlcklichen Falle einer Visumerteilung erheblich verlaumlngert wird Zur Abstimmung uumlber bereits im Herbst 2016 vorgelegte Antraumlge der linken und gruumlnen Oppositionsparteien im Bundestag uumlber die Abschaffung des sect 104 Abs 13 AufenthG kam es bis heute nicht weil die Abgeord-neten der Regierungskoalition im Innenausschuss die vorgesehene Beratung und Abstimmung im Bundestag mehrfach verhindert haben50 Stattdessen forderte zu-letzt die CDUCSU offensiv die Aussetzung des Famili-ennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten auch uumlber den Maumlrz 2018 hinaus zu verlaumlngern51 Daher bedarf es weiterhin erheblicher politischer und juristischer Gegenbemuumlhungen um dem Recht auf Familienleben tausender Fluumlchtlinge aus Syrien zur Durchsetzung zu verhelfen

Anhang Beispielschreiben

Das auf den nachfolgenden Seiten wiedergegebene Bei-spielschreiben soll eine Hilfestellung bei der Formulie-rung eigener Antraumlge sein Es ist kein Musterschreiben welches in dieser Form oder mit gleichen Textbaustei-nen uumlbernommen werden kann Wichtig ist sich beim Schreiben des Antrags auf die detaillierte Schilderung der Besonderheiten des Einzelfalls zu konzentrieren und dabei die Kriterien zur Aufnahme nach sect 22 Satz 1 AufenthG im Blick zu behalten

Textfassungen des Beispielschreibens sind daruumlber hinaus in den Formaten doc sowie odt abrufbar bei wwwasylnet

50 Vgl Deutscher Bundestag Plenardebatte am 2742017 Plenarpro-tokoll 18231 abrufbar bei wwwbundestagde S 23268ff Rede-beitraumlge von Luise Amtsberg (Gruumlne) und Ulla Jelpke (DIE LIN-KE) Plenardebatte am 162017 Plenarprotokoll 18237 abrufbar bei wwwbundestagde vgl auch Rundmails von Thomas Hohlfeld Referent fuumlr Migration und Integration der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 1852017 und vom 3152017

51 CDUCSU Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtigten uumlber 2018 hinaus aussetzen Pressemitteilung vom 1432017 abrufbar bei wwwcducsude siehe auch Deutscher Bundestag Plenarpro-tokoll 18237 a a O (Fn 50) S 24161 ff Redebeitraumlge der Abge-ordneten von CDUCSU

familieasylnet Erlaumluterungen zur Familienzusam-menfuumlhrung zu Asylsuchenden und zu schutzberech-tigten Personen Das Informationsportal wurde mit Foumlrderung von UNHCR umfassend uumlberarbeitet und vervollstaumlndigt Es richtet sich insbesondere an Bera-terinnen und Berater die mit Fragen zum Familien-nachzug zu Fluumlchtlingen konfrontiert sind

Themenschwerpunkt Im Asylmagazin 42017 er-schien ein Themenschwerpunkt Familienzusam-menfuumlhrung mit Beitraumlgen von Helene Heuser und UNHCR Deutschland

BBZ ndash Beratungs- und Betreuungszentrum fuumlr junge Fluumlchtlinge und MigrantinnenTraumlger KommMit e V Turmstr 72 10551 BerlinE-Mail Anna Schmitt aschmittkommmitbbzdeE-Mail Sebastian Muy smuykommmitbbzdewwwbbzberlinde

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 9

IMPRESSUM

Anna Schmitt und Sebastian Muy Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Auslandlaquo beim Fa-miliennachzug ndash Anwendung des sect 22 Satz 1 AufenthG beim Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtig-ten Juni 2017Herausgeber Informationsverbund Asyl und Migrati-on e V Greifswalder Straszlige 4 10405 Berlin

Traumlger des Informationsverbunds Asyl und Migration

in Kooperation mit

familieasylnetInformationen zum Verfahren der

Familienzusammenfuumlhrung

Weitere Informationen

Kontaktdaten BBZKommMit

[Absender] Name (vollstaumlndig wie in Pass)Adresse Antragssteller_in

Auswaumlrtiges Amt11013 Berlinper E-Mail 508-9-R1auswaertiges-amtde

ggf in Kopie an die deutsche Auslandsvertretung in (Fax )

Ort Datum

Antrag auf Familiennachzughilfsweise Antrag auf Aufnahme aus dem Ausland gem sect 22 Satz 1 AufenthG fuumlr1 Name Geburtsdatum Passnummerggf 2 Name Geburtsdatum Passnummerggf 3 Name Geburtsdatum Passnummer

Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit beantrage [ichich fuumlr meine o g Angehoumlrigen] ein Visum zum Aufenthalt gem [sect 30 (Ehegatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern zu UMF)] hilfsweise gemaumlszlig sect 22 Satz 1 AufenthG

Mit Bescheid vom hellip mit Geschaumlftszeichen hellip wurde [mirmeinen Angehoumlrigen] in Deutschland vom Bundes-amt fuumlr Migration und Fluumlchtlinge (BAMF) der subsidiaumlre Schutz zuerkannt [Ich habeSie haben] gegen den Bescheid am hellip beim Verwaltungsgericht Klage auf Zuerkennung der Fluumlchtlingseigenschaft nach der Genfer Fluumlchtlingskonvention erhoben BAMF-Bescheid und Klageschrift anbei in Kopie

Ich bitte um Pruumlfung ob in unserem Fall die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug nach [sect 30 (Ehe-gatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern] in Betracht kommt Sie sind zu einer solchen Pruumlfung verpflichtet da die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs nach sect 104 Abs 13 AufenthG gegen Art 6 GG Art 8 EMRK und Art 3 Art 9 und Art 10 UN-Kinderrechtskonvention verstoumlszligt

Sollten Sie die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug wegen der Regelung in sect 104 Abs 13 AufenthG ablehnen so bitte ich um Pruumlfung [meinesunseres] Anliegens nach sect 22 Satz 1 AufenthG Es liegen sowohl voumllkerrechtliche als auch dringende humanitaumlre Gruumlnde fuumlr eine Aufnahme nach sect 22 Satz 1 AufenthG vor

Argumente fuumlr voumllkerrechtliche Gruumlnde (UN-KRK vorrangige Beruumlcksichtigung des Kindeswohls keine Trennung des Kindes von den Eltern Recht auf wohlwollende humane und beschleunigte Bearbeitung von Antraumlgen auf Familienzusammenfuumlhrung) bspw

bull Familienzusammenfuumlhrung in Syrien ist unmoumlglichunzumutbar

10 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Beispielschreiben (Version 1362017)

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 11

bull Dauer der Trennung ist unzumutbar lang Es ist mit einer Trennung von insgesamt mindestens hellip Jahren zu rechnen Fuumlr unsere Kinder ist dies keine uumlberschaubare Zeit

bull UMF Volljaumlhrigkeit vor oder kurz nach 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennachzugbull Nachziehendes Kind Volljaumlhrigkeit vor dem 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennach-

zugbull UMF ist sehr jungbull hellip

Argumente fuumlr dringende humanitaumlre Gruumlnde (raquosingulaumlres Einzelschicksallaquo)

bull raquoErhebliche und unausweichliche Gefahr fuumlr Leib und Lebenlaquobull raquobesonders gelagerte Notsituationlaquobull rArrmoumlglichst umfassender Vortrag uumlber Schutzsuchende

Moumlgliche Gesichtspunkte

bull Verfolgungsgefahr (zur Glaubhaftmachung ggf Klagebegruumlndung undoder Anhoumlrungsprotokoll anbei)bull gesundheitliche Situation (psychisch und physisch) von Personen im Ausland und Personen in Deutsch-

land (zur Glaubhaftmachung Atteste anbei)bull Behinderungenbull Wohn- Versorgungs- Betreuungssituationbull junges Alter des UMF der Kinderbull Unterkunfts- und Betreuungssituationbull Dauer und Umstaumlnde der Trennung von Kindern und Elternbull

raquoEnger Bezug zu Deutschlandlaquo (fruumlhere Aufenthalte Familienangehoumlrige in Deutschland u auml) raquobesondere Anknuumlpfungspunkte an ein bestimmtes Bundeslandlaquo

Ich lebe seit in Deutschland und im Bundesland hellip Mit mir in Deutschland leben noch (alle Famili-enangehoumlrigen nennen Staatsangehoumlrigkeit und Familienstand angeben ggf Aufenthaltsstatus

Ichmeine Angehoumlrigen haben weitere Verwandte in Deutschland (ggf mit laumlngeren Aufenthaltszeiten)

(Ggf fruumlhere Aufenthalte in Deutschland )

raquoVoraussichtliche Kosten eines Aufenthalts in Deutschlandlaquo

Ggf Ichmeine Verwandten xy haben ein monatliches Einkommen von als Sie wuumlrden michmeine Angehoumlrigen finanziell in Deutschland unterstuumltzen und wuumlrden auch fuumlr die Reisekosten aufkommenFreundeHilfsorganisation xy wuumlrden den Aufenthalt meiner Angehoumlrigen finanziell unterstuumltzen

Achtung raquoHinweis auf die allgemeinen Verhaumlltnisse im Heimatstaatlaquo werden nicht als dringender humanitauml-rer Grund eingestuft

Terminvergabe

Ich habe meine Angehoumlrigen haben in der deutschen Auslandsvertretung xy einen Vorsprachetermin erbeten und wir haben folgende Referenznummern erhalten hellip

Ich bitte Sie mir mitzuteilen wann [ichmeine Angehoumlrigen] in der deutschen Auslandsvertretung in [hellip] meinihr Anliegen zeitnah persoumlnlich vorbringen kannkoumlnnen Wie Sie wissen dauert die Terminverga-be der Visastelle (Beirut) 10-12 Monate Fuumlr subsidiaumlr Schutzberechtigte werden Termine erst ab Anfang 2018 vergeben Ein fruumlherer Termin ist in unserem Einzelfall jedoch dringend erforderlich

Kontaktdaten

Wenn Sie weitere Nachweise und Informationen benoumltigen teilen Sie mir dies bitte schriftlich mit per E-Mail

hellip

Kontakt meiner Angehoumlrigen in Syrien (Tel und E-Mail)

Ich bitte Sie unseren Antrag wohlwollend zu pruumlfen und danke Ihnen im Voraus fuumlr Ihre Bemuumlhungen

Unterschrift

Anlagen hellip

12 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Page 3: Arbeitshilfe: »Aufnahme aus dem Ausland« beim Familiennachzug · 1. Einleitung und Problemstellung 2. Voraussetzungen für die Aufnahme aus dem Aus-land gemäß § 22 Satz 1 AufenthG

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 3

tretungen in vielen Faumlllen ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen von sich aus fuumlr die Antragsteller_in-nen guumlnstige Umstaumlnde zu beruumlcksichtigen und diese uumlber gesetzliche Moumlglichkeiten der Antragstellung zu informieren so dass die Auslandsvertretungen Antraumlge auf Familiennachzug zu subsidiaumlr schutzberechtigten Minderjaumlhrigen eigentlich automatisch auch nach sect 22 S 1 i V m sect 104 Abs 13 S 3 AufenthG pruumlfen bzw ei-nen entsprechenden Antrag haumltten anregen muumlssen12 Dieser Text soll eine Hilfestellung fuumlr all jene sein die subsidiaumlr Schutzberechtigte und ihre Familien bei der Familienzusammenfuumlhrung praktisch unterstuumltzen Anhand von Informationen zu den Kriterien der Auf-nahme nach sect 22 AufenthG Hinweisen zum Verfahren sowie ersten Praxiserfahrungen und einem Beispiel-Antrag soll das Prozedere moumlglichst transparent und zugaumlnglich gemacht werden

sect 22 Satz 1 1 Alternative bezieht sich auf die Tatbestands alternative der voumllkerrechtlichen Gruumlnde Gemaumlszlig den Verwaltungsvorschriften zum Aufenthalts-gesetz kann die Bundesrepublik Deutschland

raquo[hellip] eine voumllkerrechtliche Aufnahmeverpflich-tung aus allgemeinem Voumllkerrecht oder aus Voumll-kervertragsrecht haben Eine Aufnahme nach sect 22 Satz 1 aus voumllkerrechtlichen Gruumlnden kommt nur in Betracht wenn nach dem Aufenthaltsgesetz bzw nach auslaumlnderrechtlichen Spezialgesetzen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht

12 So mit Verweis auf sectsect 24 25 VerwVfG (Untersuchungsgrundsatz Aufklaumlrungspflicht) und Art 20 Abs 3 GG (Gesetzmaumlszligigkeits-grundsatz der Verwaltung) Helene Heuser Aussetzung des Fami-liennachzugs a aO (Fn 1) S 127

moumlglich ist Insofern ist diese Tatbestandsalterna-tive ein Auffangtatbestandlaquo13

In der bisherigen Verwaltungspraxis des Auswaumlrtigen Amtes zum sect 22 AufenthG im Zusammenhang mit der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutz-berechtigten spielt diese Tatbestandsalternative keine Rolle Warum wir das fuumlr falsch halten und davon aus-gehen dass sich aus menschenrechtlichen Vertraumlgen sehr wohl eine Verpflichtung zur Visavergabe aus voumll-kerrechtlichen Gruumlnden ergeben kann werden wir in Abschnitt 3 ausfuumlhren

sect 22 Satz 1 2 Alternative bezieht sich auf die Tat-bestandsalternative der dringenden humanitaumlren Gruumlnde Aufgrund des Ausnahmecharakters der Norm kommt eine Aufnahme laut den Verwaltungsvorschrif-ten nur dann in Betracht wenn die aufzunehmende Person sich

raquo[hellip] in einer Sondersituation befindet die ein Eingreifen zwingend erfordert und es rechtfertigt ihn ndash im Gegensatz zu anderen Auslaumlndern in ver-gleichbarer Lage ndash aufzunehmen Dabei muss die Aufnahme des Schutzsuchenden im konkreten Einzelfall ein Gebot der Menschlichkeit seinlaquo14

Es muumlsse sich also um raquosingulaumlre Einzelschicksalelaquo15 handeln

Zur Beurteilung ob eine Aufnahme gewaumlhrt werden soll sind nach den Verwaltungsvorschriften

raquo[hellip] alle Gesichtspunkte die fuumlr oder gegen eine Aufnahme sprechen zu beruumlcksichtigenndash Bestehen einer erheblichen und unausweichli-

chen Gefahr fuumlr Leib und Leben des Schutzsu-chenden

ndash enger Bezug zu Deutschland (fruumlhere Auf-enthalte Familienangehoumlrige in Deutschland u auml)

ndash besondere Anknuumlpfungspunkte an ein be-stimmtes Bundesland in Deutschland

ndash Kontakte in Deutschland zu PersonenOrgani-sationen die ggf bereit waumlren Kosten fuumlr Auf-enthaltTransport zu uumlbernehmen

13 Bundesministerium des Innern (BMI) Allgemeine Verwaltungs-vorschrift zum Aufenthaltsgesetz abrufbar bei wwwverwaltungs-vorschriften-im-internetde Absatz 22111

14 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 2211215 Auswaumlrtiges Amt Visumhandbuch Stand Maumlrz 2017 65 Ergaumln-

zungslieferung abrufbar bei wwwauswaertiges-amtde [letzter Zugriff am 2842017] S 22

2Voraussetzungen fuumlr die Aufnahme aus dem Ausland gemaumlszlig sect 22 Satz 1 AufenthG

sect 2 2 S a t z 1 A u f e n t h G

Einem Auslaumlnder kann fuumlr die Aufnahme aus dem Ausland aus voumllkerrechtlichen oder dringenden humanitaumlren Gruumlnden eine Auf-enthaltserlaubnis erteilt werden

ndash moumlglicherweise bereits bestehende Kontakte zu anderen Staaten fuumlr die eine Uumlbernahme in Betracht kommen koumlnntelaquo16

Der Hinweis auf die allgemeinen Verhaumlltnisse im Hei-matstaat koumlnne jedenfalls nicht als dringender humani-taumlrer Grund eingestuft werden17 Das Visumhandbuch fuumlhrt daruumlber hinaus aus dass Personen nicht zu be-ruumlcksichtigen seien die schon in einem anderen Staat Zuflucht gefunden haben die selbst schwere Gewaltta-ten begangen haben oder bei denen offensichtlich keine erhebliche und unausweichliche Gefahr fuumlr Leib und Leben bestehe18

Aus sect 22 Satz 1 AufenthG lasse sich kein Rechtsan-spruch auf Aufnahme ableiten Bei der Ermessensent-scheidung koumlnnen auch Gesichtspunkte beruumlcksichtigt werden die nach den Regelerteilungsvoraussetzungen des sect 5 AufenthG maszliggeblich sind also z B ob der Lebensunterhalt in Deutschland gesichert ist Im All-gemeinen komme jedoch den voumllkerrechtlichen oder humanitaumlren Erteilungsgruumlnden bei der Ermessen-sausuumlbung ein besonderes Gewicht zu19 Daher sollte in solchen Faumlllen alleine die wirtschaftliche Unterstuumlt-zungsbeduumlrftigkeit der nachziehenden Person nicht zur Versagung fuumlhren

Aus einschlaumlgigen Gesetzeskommentaren wird deut-lich dass sect 22 AufenthG durchaus als Auffangnorm auch im Zusammenhang mit der Familienzusammen-fuumlhrung zu verstehen ist wenn die gesetzliche Lage eine Familienzusammenfuumlhrung zwar nicht zulaumlsst der deutsche Staat sich aber einer Aufnahme raquoaus mo-ralischen bzw menschlichen Gruumlnden nicht verschlie-szligen kannlaquo20 Dienelt und Bergmann zufolge werden in diesem Zusammenhang in erster Linie humanitaumlre Gruumlnde nach den sectsect 23 ff sowie Familienzusammen-fuumlhrungen gemaumlszlig sectsect 27 ff AufenthG beruumlcksichtigt21 Stiegeler zufolge kommt eine Aufnahme nach sect 22 in speziellen Faumlllen der Familienzusammenfuumlhrung in Betracht

raquo[hellip] so zB beim Nachzug von kleinen Kindern zu einem Asylbewerber oder beim Nachzug der kranken Mutter wenn die dringend gebotene Zu-

16 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 2211217 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 221518 AA Visumhandbuch a a O (Fn 15) S 2419 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 221420 Klaus Peter Stiegeler (2016) sect 22 Aufnahme aus dem Ausland in

Hofmann (Hg) Auslaumlnderrecht 2 Auflage Baden-Baden S 455ndash457 Rn 4

21 Vgl Klaus DieneltJan Bergmann (2016) in sect 22 Aufnahme aus dem Ausland in BergmannDienelt (Hg) Auslaumlnderrecht Kom-mentar 11 Auflage Muumlnchen S 507ndash513 Rn 8

sammenfuumlhrung an der fehlenden Krankenversi-cherung scheitern wuumlrdelaquo22

Auch sei nach sect 22 Satz 1 bereits der Familiennachzug von erwachsenen Kindern aus Kriegsgebieten (Irak) er-moumlglicht worden Ein dringender humanitaumlrer Grund gemaumlszlig sect 22 AufenthG koumlnne auch dann vorliegen wenn die aus dem Ausland aufzunehmende Person die Voraussetzungen einer speziellen gesetzlichen Haumlrte-fallregelung ndash etwa des sect 36 Abs 2 AufenthG ndash nicht erfuumlllt etwa wegen fehlender Sicherung des Lebensun-terhaltes23

Wie bereits erwaumlhnt spielt die Tatbestandsalternative der voumllkerrechtlichen Gruumlnde in der Verwaltungspra-xis des Auswaumlrtigen Amtes in diesem Zusammenhang bisher keine Rolle Diese Tatsache erscheint jedoch aus einer menschenrechtlichen Perspektive houmlchst frag-wuumlrdig wie wir im Folgenden anhand der Stellung-nahme des Deutschen Instituts fuumlr Menschenrechte24 zeigen moumlchten

Das Recht auf Familienleben ist nicht nur im Grundgesetz (Art 6) und in der Europaumlischen Men-schenrechtskonvention (Art 8) sondern auch in ver-schiedenen UN-Menschenrechtsvertraumlgen so in der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) (Art 9 10 und 16) und im UN-Zivilpakt (Art 17) verbrieft Bei allen Maszlignahmen die minderjaumlhrige Kinder betreffen sind die Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet den Gesichtspunkt des Kindeswohls vorrangig zu beruumlcksichtigen (Art 3 KRK) Daruumlber hinaus wird das Recht auf grenzuumlberschreitende Fami-lienzusammenfuumlhrung in der KRK auch ganz explizit genannt Gemaumlszlig Art 10 KRK

raquo[hellip] werden von einem Kind oder seinen El-tern zwecks Familienzusammenfuumlhrung gestellte Antraumlge auf Einreise in einen Vertragsstaat oder Ausreise aus einem Vertragsstaat von den Ver-

22 Stiegeler (2016) sect 22 a a O (Fn 20) S 455ndash457 Rn 423 Vgl ebd24 Deutsches Institut fuumlr Menschenrechte (DIMR) Stellungnahme

Das Recht auf Familie Familieneinheit von Kindern und Eltern ermoumlglichen ndash auch fuumlr subsidiaumlr Geschuumltzte 16122016 Au-tor Hendrik Cremer abrufbar bei wwwinstitut-fuer-menschen-rechtede

3Unzulaumlssigkeit der Einschraumln- kung auf raquoauszligergewoumlhnliche Einzelfaumlllelaquo

4 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 5

tragsstaaten wohlwollend human und beschleu-nigt bearbeitetlaquo

Die KRK konkretisiert damit die staatlichen Verpflich-tungen zur Realisierung des Rechts auf Familienleben in Lebenssituationen in denen Kinder uumlber Staatsgren-zen hinweg von ihren Eltern getrennt sind25

Die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten bis zum 16 Maumlrz 2018 laumluft einer beschleunigten Bearbeitung der Visaantraumlge jedoch diametral entgegen und verstoumlszligt damit fuumlr sich genommen bereits gegen Art 10 KRK und das Recht auf Familienleben26

Die ohnehin schon betraumlchtlich lange Familientren-nung durch lange Asyl- und Visaverfahren27 wird durch die Sperrfrist noch bedeutend verlaumlngert sodass sie zu einer Familientrennung von drei Jahren und mehr fuumlhrt

Daher sind die deutschen Auslandsvertretungen und Auslaumlnderbehoumlrden weiterhin verpflichtet An-traumlge auf Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzbe-rechtigten entgegenzunehmen und zu bearbeiten Den menschenrechtlichen Vorgaben koumlnnen die Be-houmlrden waumlhrend der Geltungsdauer von sect 104 Abs 13 AufenthG durch regelmaumlszligige Anwendung von sect 22 Satz 1 AufenthG gerecht werden welcher aufgrund des oben genannten sect 104 Abs 13 Satz 3 raquounberuumlhrtlaquo bleibt also weiterhin angewandt werden muss28 Die in sect 22 AufenthG genannte Voraussetzung der raquovoumllker-rechtliche Gruumlndelaquo folgt hier unmittelbar aus den ge-nannten Menschenrechtskonventionen insbesondere der UN-Kinderrechtskonvention Die Behoumlrden sind zur voumllkerrechtskonformen Auslegung und Anwen-dung innerstaatlichen Rechts verpflichtet Das bedeu-tet dass innerstaatliches Recht so auszulegen ist dass kein voumllkerrechtswidriges Ergebnis folgt29 Aus diesem Grund kann sect 22 AufenthG waumlhrend der Geltungs-dauer von sect 104 Abs 13 AufenthG nicht mehr nur als Vorschrift fuumlr auszligergewoumlhnliche Einzelfaumllle verstanden werden30 Sind minderjaumlhrige Kinder von der Entschei-dung uumlber den Visumsantrag betroffen so ergibt sich aus den Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskon-vention (Art 3 Art 9) eine Ermessensreduzierung auf null31 Demnach muumlssten die bearbeitenden Behoumlrden Visa erteilen

25 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 1026 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24)27 Jan Tobias Behnke Der Familiennachzug zum anerkannten syri-

schen Schutzberechtigten ndash eine Betrachtung der Verwaltungspra-xis des Auswaumlrtigen Amtes InfAuslR 1 2017 S 5ndash8

28 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 13 f29 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 1430 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24)31 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 16

Es spricht also viel dafuumlr dass sowohl die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten allgemein als auch die Einschraumlnkung der Anwendung des sect 22 Satz 1 AufenthG auf raquoauszligergewoumlhnliche Ein-zelfaumlllelaquo vom Voumllkerrecht nicht gedeckt sind Demnach koumlnnte in allen Faumlllen in denen eine dauerhafte Fami-lientrennung aufgrund der genannten Regelungen zu erwarten ist ein Antrag nach sect 22 Satz 1 AufenthG in-frage kommen Wird dieser abgelehnt koumlnnte versucht werden durch die Rechtsprechung eine grundsaumltzliche Klaumlrung der hier aufgeworfenen Fragen zu erreichen Allerdings wird der Versuch einer solchen Klaumlrung viel Zeit beanspruchen falls mehrere Instanzen oder gar internationale Gerichte damit befasst werden Es ist nicht zu erwarten dass eine abschlieszligende Klaumlrung vor dem Ende der Laufzeit der Regelung des sect 104 Abs 13 AufenthG erfolgt Entsprechend wird der Versuch ge-gen die genannten Regelungen grundsaumltzlich vorzuge-hen fuumlr zahlreiche Betroffene keine Loumlsung darstellen In der Praxis duumlrften die Faumllle in denen geltend ge-macht werden kann dass es sich um auszligergewoumlhnliche Einzelfaumllle handelt zur Zeit deutlich bessere Aussich-ten auf Erfolg haben

41 Uumlberblick

Die Bundesregierung beschreibt das Antragsverfahren nach sect 22 AufenthG folgendermaszligen

raquo1 Darlegung der Gefaumlhrdungsituation der auf-zunehmenden Person schriftlichper Mail an das Auswaumlrtige Amt Schilderung der Gefaumlhr-dungssituation bzw der besonderen Notlage der Familienangehoumlrigen und der Situation der Referenzperson in Deutschland sowie der sonstigen Umstaumlnde des Einzelfalls erforder-lich Unterlagen und Nachweise die die beson-dere Notlage belegen (z B aumlrztliche Atteste) und der BAMF-Bescheid der Referenzperson in Deutschland sollten beigefuumlgt werden

2 Auf Grundlage der Schilderung und der einge-reichten Unterlagen erfolgt eine Bewertung des Einzelfalls

3 Im Fall der Glaubhaftmachung einer besonde-ren GefaumlhrdungNotlage wird eine persoumlnliche Anhoumlrung in der zustaumlndigen Auslandsvertre-tung durchgefuumlhrt

4 Auf Grundlage der durchgefuumlhrten Anhoumlrung trifft das Auswaumlrtige Amt eine abschlieszligende

4 Antragstellung und Verfahrensablauf

Entscheidung uumlber das Ersuchen auf humani-taumlre Aufnahme [hellip]laquo32

42 Antragstellung

Das Referat 508-9 des Auswaumlrtigen Amtes ist zustaumlndig die Antraumlge entgegenzunehmen Dieses ist angesiedelt in der Rechtsabteilung und im Allgemeinen beauftragt mit den Themen raquoAuslaumlnderrecht einschlieszliglich Asyl-recht Visumrecht Auslaumlnderpolitiklaquo (Referat 508) so-wie raquoVisumrecht Einzelfaumllle und Verwaltungsstreitver-fahren in Visumangelegenheitenlaquo (Referat 509)33

Eine Antragstellung per E-Mail ist moumlglich Der Antrag muss also nicht unbedingt an die deutsche Auslands-vertretung vor Ort gesendet werden Eine Ablehnung im gesetzlich nicht geregelten Vorpruumlfverfahren duumlrfte gerichtlich schwer anzufechten sein da kein rechtsmit-telfaumlhiger Bescheid ergeht (siehe Abschnitt 46) Daher kann es aus juristischen Gruumlnden sinnvoll sein parallel zum Begehren um Vorpruumlfung an das Auswaumlrtige Amt auch einen foumlrmlichen Visumsantrag bei der zustaumlndi-gen deutschen Auslandsvertretung einzureichen am besten per Fax35

Laut Visumhandbuch setzt sich die Zentrale des Auswaumlrtigen Amts wenn die Voraussetzungen fuumlr eine Aufnahme vorliegen mit der zustaumlndigen obersten Landesbehoumlrde bzw Auslaumlnderbehoumlrde in Verbindung um die Zustimmung zur Aufnahme zu erwirken36

In der Praxis hat sich gezeigt dass das Auswaumlrtige Amt nach einer ersten positiven Vorabpruumlfung des Falls darum bittet dass die Antragsteller_innen selbst

32 BT-Drs 1811473 Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Verstaumlrkte Erteilung subsidiaumlren Schutzes fuumlr syrische Fluumlchtlinge und Einschraumlnkung des Familiennachzugs 1032017 abrufbar unter wwwbundestagde S 20 f

33 Vgl Organisationsplan des Auswaumlrtigen Amtes abrufbar bei wwwauswaertiges-amtde

34 Vgl auch die Angaben bei wwwauswaertiges-amtde unter raquoKon-taktlaquo

35 Vgl DRK-Suchdienst Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Fluumlchtlingen (Maumlrz 2017) ab-rufbar bei familieasylnet unter raquoChecklisten amp Merkblaumltterlaquo S 2

36 AA Visumhandbuch a a O (Fn 15) S 24

Kontakt mit der Auslaumlnderbehoumlrde aufnehmen und dort die erforderliche Zustimmung beantragen Ein eigener fruumlhzeitiger Antrag an die Auslaumlnderbehoumlrde ggf mit der Bitte um Vorabzustimmung kann demnach hilfreich sein um die Dauer des Antragsverfahrens so niedrig wie moumlglich zu halten

Inhaltlich sollten beim Schreiben des Antrags wenn moumlglich die Kriterien beruumlcksichtigt werden die in den Anwendungshinweisen zum sect 22 AufenthG beschrie-ben sind siehe Abschnitt 2 dieses Beitrags

Als praktische Hilfestellung zum Verfassen eines Antrages haben wir diesem Beitrag ein Beispielschrei-ben beigefuumlgt (siehe unten ab S 10)

43 Glaubhaftmachung

Bei der Beantragung eines Visums gemaumlszlig sect 22 AufenthG ist ein moumlglichst ausfuumlhrlicher Vortrag der Antragsteller_innen notwendig Dem Vortrag koumlnnen zur Glaubhaftmachung geeignete Unterlagen beigefuumlgt werden Denkbar sind medizinische Atteste die immer moumlglichst aktuell und in deutsche Sprache uumlbersetzt sein sollten Wenn es der Darlegung einer Verfolgungs-situation dient koumlnnen neben dem BAMF-Bescheid auch das Anhoumlrungsprotokoll und im Falle einer lau-fenden Klage auf Zuerkennung des Fluumlchtlingsschut-zes37 die Klagebegruumlndung beigefuumlgt werden

Zur Glaubhaftmachung der Identitaumlt und der fami-liaumlren Bezuumlge von aufzunehmender Person im Ausland und Referenzperson in Deutschland sollten Passkopien sowie moumlglichst Heiratsurkunde Familienregisteraus-zug bzw Familienbuch o auml eingereicht werden letztere auch in deutscher Uumlbersetzung

Alle Nachweise die auf eine zumindest teilweise Si-cherung des Lebensunterhaltes und auf ausreichenden Wohnraum fuumlr die aufzunehmende Person hinweisen koumlnnen die Zustimmung der Auslaumlnderbehoumlrde spaumlter beguumlnstigen

44 Vorabpruumlfung

Nachdem der Antrag gemaumlszlig sect 22 AufenthG dem Aus-waumlrtigen Amt zugegangen ist pruumlft dieses zunaumlchst vorab ob eine persoumlnliche Anhoumlrung stattfinden soll und ein Visumverfahren eingeleitet wird je nachdem ob der Antrag als aussichtsreich eingestuft wird

Ist die Vorabpruumlfung positiv ausgefallen so teilt das Auswaumlrtige Amt dies per E-Mail mit und leitet eigen-staumlndig einen Vorsprachetermin in der zustaumlndigen

37 Vgl hierzu asylnet Musterklage zur Erlangung des Fluumlchtlings-schutzes fuumlr Asylsuchende aus Syrien Meldung vom 382016

K o n t a k t R e f e r a t 5 0 8 - 9

bull Postadresse Auswaumlrtiges Amt 11013 Berlin

bull E-Mail 508-9-R1auswaertiges-amtdebull Fax +49 30 1817 340234

6 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 7

deutschen Auslandsvertretung ein Bei Personen mit Aufenthalt in Syrien ist es sinnvoll bereits bei der An-stragstellung anzugeben welche Auslandsvertretung in Frage kommt bzw fuumlr die antragstellende Person erreichbar ist (z B Beirut Erbil Tuumlrkei) Der Termin wird nach bisherigen Erfahrungen kurze Zeit spaumlter per E-Mail durch die Botschaft mitgeteilt und findet bereits wenige Wochen spaumlter statt

45 Visumsverfahren

Nach der Vorsprache kann die Bearbeitung der Vi-saantraumlge noch einmal mehrere Monate in Anspruch nehmen Auch im Nachhinein kann die Botschaft etwa telefonisch Nachfragen an dendie Antragsteller_in richten Medizinische Atteste werden grundsaumltzlich von der Botschaft auf Echtheit und Plausibilitaumlt gepruumlft

Die Akte wird waumlhrend des Visumverfahrens zur Pruumlfung an die zustaumlndige Auslaumlnderbehoumlrde versandt

raquoSoweit die dringenden humanitaumlren Gruumlnde auf Umstaumlnden im Bundesgebiet beruhen obliegt de-ren Nachpruumlfung der Auslaumlnderbehoumlrde die die fuumlr die Entscheidung erforderlichen Nachweise vom Auslaumlnder verlangen kannlaquo38

Ein Antrag auf Zustimmung bei der Auslaumlnderbehoumlrde mit ndash sofern moumlglich ndash Nachweisen uumlber das Vorhan-densein von Wohnraum und die zumindest teilweise Sicherung des Lebensunterhaltes aber auch uumlber be-reits erbrachte raquoIntegrationsleistungenlaquo der hier le-benden Angehoumlrigen (z B erfolgreicher Schulbesuch erfolgreicher Besuch von Sprach- und Integrations-kursen Aufnahme einer Arbeit einer Ausbildung oder eines Studiums etc) kann ggf hilfreich sein Von der Lebensunterhaltssicherung wie von den anderen Re-gelerteilungsvoraussetzungen kann raquounter Beruumlcksich-tigung des im Einzelfall gegebenen Aufnahmegrundes insgesamt oder im Einzelnen abgesehen werdenlaquo39

46 Ablehnung nach Vorabpruumlfung

Sollte die Vorabpruumlfung negativ ausfallen so werden die Antragsteller_innen per E-Mail informiert dass die gesetzlichen Voraussetzungen einer humanitaumlren Auf-nahme nicht erfuumlllt seien Die Ablehnungen werden bisher inhaltlich nicht ausfuumlhrlich begruumlndet Sie wer-den auch nicht in Form eines Bescheides mit Rechts-mittelbelehrung versandt Die Antragsteller_innen er-

38 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 221339 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 2204

halten keinen Vorsprachetermin die Moumlglichkeit der persoumlnlichen Antragstellung bei der Auslandsvertre-tung wird verwehrt

Wer hiergegen vorgehen will dem bleibt das Mittel der Untaumltigkeitsklage da die Botschaft nach der nega-tiven Vorpruumlfung den (vorab z B per Fax erhaltenen40) Antrag nicht weiter bearbeiten wird Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Berlin zu erheben Es ist mit einer einjaumlhrigen Verfahrensdauer im Klageverfahren zu rechnen41 Da den Familien mit dem Abwarten dieser Verfahrensdauer in der Regel nicht geholfen sein wird ist zudem ein Antrag auf einstweilige Anordnung ge-maumlszlig sect 123 VwGO zu stellen Das VG Berlin hat dann daruumlber zu entscheiden ob ein Abwarten der Entschei-dung im Hauptsacheverfahren unzumutbare Nachteile fuumlr die Familie mit sich braumlchte sodass bereits im Eil-verfahren uumlber eine Visumserteilung zu entscheiden ist Es muss also detailliert einzelfallbezogen dargestellt werden warum ein Abwarten der Entscheidung im Hauptsacheverfahren oder des Ablaufs der Sperrfrist im Maumlrz 2018 fuumlr die Betroffenen unzumutbar waumlre Zu denken waumlre hierbei z B an Faumllle von Kindern eines subsidiaumlr Schutzberechtigten die bis zum 16 Maumlrz 2018 volljaumlhrig werden von Eltern eines UMF der vor oder kurz nach dem 16 Maumlrz 2018 volljaumlhrig wird oder an Faumllle lebensbedrohlicher Erkrankungen Da eine Vor-wegnahme der Hauptsache nur ausnahmsweise in Be-tracht kommt sind die Anforderungen an die Glaub-haftmachung der Unzumutbarkeit hoch Es liegen dazu bisher keine positiven Gerichtsentscheidungen vor42 Gegebenenfalls ist auch an eine Verfassungsbeschwer-de wegen der Verletzung des Grundrechts auf Familie gemaumlszlig Art 6 GG43 zu denken

Der Verein JUMEN ndash Juristische Menschenrechts-arbeit in Deutschland e V engagiert sich in diesem Bereich und kann gegebenenfalls beratend oder un-terstuumltzend taumltig werden44 Insbesondere fuumlr Faumllle die moumlglicherweise uumlber den Einzelfall hinaus von grund-saumltzlicher Bedeutung sind gibt es Rechtsmittelfonds

40 Siehe Abschnitt 4241 Das VG Berlin schreibt die durchschnittliche Dauer visumsrecht-

licher Klageverfahren betrage raquoweniger als ein Jahrlaquo Entscheidung vom 332017 ndash 30 L 83116 V ndash S 7 ebenso Entscheidung vom 252017 ndash 36 L 9117 V ndash S 4

42 Es liegen zwei verwaltungsgerichtliche Entscheidungen und eine oberverwaltungsgerichtliche Entscheidung vor in denen auf dieser argumentativen Grundlage gestellte Eilantraumlge abgelehnt werden vgl VG Berlin vom 332017 ndash 30 L 83116 V ndash und VG Berlin vom 252017 ndash 36 L 9117 V ndash und OVG Berlin-Brandenburg vom 2842017 ndash 3 S 23173 M 3817 ndash asylnet M25046

43 Vgl Helene Heuser Aussetzung des Familiennachzugs a aO (Fn 1)

44 Vgl Adriana Kessler Ullika Borkamp Sigrun Krause JUMEN ndash Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland in Asylmagazin 42017 S 123 siehe auch httpsjumenorg

die angefragt werden koumlnnen wie beispielsweise beim Bundesfachverband unbegleitete minderjaumlhrige Fluumlcht-linge e V45

47 Exkurs Sondertermine beim Familiennachzug zu GFK-Fluumlchtlingen

Sofern der Familiennachzug zu Asylberechtigten oder anerkannten Fluumlchtlingen nach der Genfer Fluumlcht-lingskonvention stattfinden soll wird das Auswaumlrtige Amt regelmaumlszligig auf den Vorrang des regulaumlren Fami-liennachzugsverfahrens nach sectsect 29 ff AufenthG ver-weisen Die langen Wartezeiten insbesondere bei der Deutschen Botschaft Beirut in den regulaumlren Familien-nachzugsverfahren koumlnnen also nicht einfach durch ei-nen Antrag nach sect 22 AufenthG umgangen werden In auszligergewoumlhnlichen humanitaumlren oder medizinischen Faumlllen sowie beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjaumlhrigen Fluumlchtlingen die innerhalb der naumlchs-ten zwoumllf Monate volljaumlhrig werden werden seitens der Deutschen Botschaft Beirut jedoch Sondertermine ge-waumlhrt46

5 Erste Praxiserfahrungen

Bis zum Tag der Fertigstellung dieser Arbeitshilfe47 ist uns eine Visumserteilung nach sect 22 im Zusammenhang mit der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten bekannt geworden (Aufnahme ei-nes Kleinkindes aus einem Anrainerstaat Syriens zum Nachzug zu seinen Eltern) Die Mehrzahl der bislang eingegangenen Antraumlge befinden sich nach den letzten Informationen des Auswaumlrtigen Amts noch in Bearbei-tung Dr Schauer vom Auswaumlrtigen Amt beschrieb in einer Sachverstaumlndigenanhoumlrung im Innenausschuss des Bundestages am 20 Maumlrz 2017 jedoch einige Faumllle die an die Behoumlrde herangetragen wurden und die er offenbar als aussichtsreich einschaumltzte

raquoUnd um Ihnen nur so ein paar Beispiele zu ge-ben und auch klarzumachen dass es fuumlr uns nicht immer nur um den Minderjaumlhrigen hier geht sondern eben um das Gesamtschicksal der Fa-

45 Vgl wwwb-umfdedethemenrechtshilfe46 Vgl Informationen der Deutschen Botschaft Beirut abrufbar bei

wwwbeirutdiplode Informationen zu Sonderterminen Hinwei-se zu aumlrztlichen Attesten Vorzugstermine fuumlr Familienangehoumlri-ge von unbegleiteten minderjaumlhrigen Schutzberechtigten zwecks rechtzeitiger Antragstellung

47 Stand 1162017

milie und durchaus auch Minderjaumlhrige vor Ort denn die die hier sind denen geht es ja meistens besser als denen die noch vor Ort sind Also wir haben auch eine Minderjaumlhrige hier mit subsi-diaumlrem Schutz die bei einer Tante lebt Eltern in Aleppo sie ist am Herzen erkrankt da werden wir eine Anhoumlrung durchfuumlhren Dann gibt es ein 13-jaumlhriges Maumldchen hier in Berlin die mit dem Vater ist also nicht unbegleitet da wollen wir die Mutter und drei minderjaumlhrige Kinder aus Damaskus holen das Maumldchen hat eine Wirbel-saumlulenverformung und braucht die Operation hat Angststoumlrungen Also es waumlre normalerweise kein klassischer Fall aber in so einem Fall sehen wir das schon als gerechtfertigt an Dann haben wir eine Mutter mit zwei minderjaumlhrigen Kindern in Syrien der EhemannVater ist hier in Deutsch-land mit subsidiaumlrem Schutz und das zweijaumlhrige Kind in Syrien ist an Epilepsie erkrankt Wir ha-ben eine Mutter hier in Deutschland also keine Minderjaumlhrige aber sie hat zwei minderjaumlhrige Kinder in Somalia die nachziehen sollen Dann eine Ehefrau und zwei minderjaumlhrige Kinder die zu ihrem Ehemann hier nachziehen sollen sie ist verfolgt weil sie in Aleppo Krankenschwester war Und wir haben z B auch einen Fall wo ein Ehe-mann in Syrien [gemeint wohl raquoin Deutschlandlaquo die Red] eine Spenderniere der Ehefrau braucht die mit minderjaumlhrigen Kindern in Damaskus ist Das sind also so die Art Faumllle die jetzt in Bearbei-tung sind und die sicherlich positiv entschieden werdenlaquo48

In einem Schreiben vom 26 Mai 2017 teilt das Auswaumlr-tige Amt mit es habe sich nach Gespraumlchen mit dem Bundesministerium des Innern uumlber Kriterien verstaumln-digen koumlnnen wie es die Grundgedanken der UN-Kin-derrechtskonvention im Verfahren nach sect 22 AufenthG besonders beruumlcksichtigen koumlnne

raquoDabei soll insbesondere gelten dass eine Auf-nahme je eher in Betracht kommt desto juumlnger der unbegleitete minderjaumlhrige Fluumlchtling ist Aber auch Krankheiten Behinderungen und Ver-letzungen die Unterkunfts- und Betreuungssitua-tion sowie die Dauer und Umstaumlnde der Trennung von den Eltern werden wir beruumlcksichtigenlaquo49

Wie viele und welche Faumllle letztlich Erfolg haben wer-den laumlsst sich momentan noch nicht mit Gewissheit

48 Schauer (Auswaumlrtiges Amt) in der Sachverstaumlndigenanhoumlrung des Innenausschusses des Bundestages 2032017 abrufbar unter wwwbundestagde 010554-011133

49 AA Familiennachzug a a O (Fn 11)

8 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

sagen Wir wollen jedenfalls Betroffene und Unterstuumlt-zende dazu ermutigen es mit einer Antragstellung zu versuchen

Aus menschenrechtlicher Perspektive ist die Aus-setzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzbe-rechtigten jedoch grundsaumltzlich problematisch Seine katastrophalen Folgen fuumlr tausende betroffene Fami-lien werden durch die einzelfallbezogene Anwendung des sect 22 AufenthG nicht wirksam abgemildert werden koumlnnen zumal die Familientrennung durch die langen buumlrokratischen Verfahren auch im gluumlcklichen Falle einer Visumerteilung erheblich verlaumlngert wird Zur Abstimmung uumlber bereits im Herbst 2016 vorgelegte Antraumlge der linken und gruumlnen Oppositionsparteien im Bundestag uumlber die Abschaffung des sect 104 Abs 13 AufenthG kam es bis heute nicht weil die Abgeord-neten der Regierungskoalition im Innenausschuss die vorgesehene Beratung und Abstimmung im Bundestag mehrfach verhindert haben50 Stattdessen forderte zu-letzt die CDUCSU offensiv die Aussetzung des Famili-ennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten auch uumlber den Maumlrz 2018 hinaus zu verlaumlngern51 Daher bedarf es weiterhin erheblicher politischer und juristischer Gegenbemuumlhungen um dem Recht auf Familienleben tausender Fluumlchtlinge aus Syrien zur Durchsetzung zu verhelfen

Anhang Beispielschreiben

Das auf den nachfolgenden Seiten wiedergegebene Bei-spielschreiben soll eine Hilfestellung bei der Formulie-rung eigener Antraumlge sein Es ist kein Musterschreiben welches in dieser Form oder mit gleichen Textbaustei-nen uumlbernommen werden kann Wichtig ist sich beim Schreiben des Antrags auf die detaillierte Schilderung der Besonderheiten des Einzelfalls zu konzentrieren und dabei die Kriterien zur Aufnahme nach sect 22 Satz 1 AufenthG im Blick zu behalten

Textfassungen des Beispielschreibens sind daruumlber hinaus in den Formaten doc sowie odt abrufbar bei wwwasylnet

50 Vgl Deutscher Bundestag Plenardebatte am 2742017 Plenarpro-tokoll 18231 abrufbar bei wwwbundestagde S 23268ff Rede-beitraumlge von Luise Amtsberg (Gruumlne) und Ulla Jelpke (DIE LIN-KE) Plenardebatte am 162017 Plenarprotokoll 18237 abrufbar bei wwwbundestagde vgl auch Rundmails von Thomas Hohlfeld Referent fuumlr Migration und Integration der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 1852017 und vom 3152017

51 CDUCSU Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtigten uumlber 2018 hinaus aussetzen Pressemitteilung vom 1432017 abrufbar bei wwwcducsude siehe auch Deutscher Bundestag Plenarpro-tokoll 18237 a a O (Fn 50) S 24161 ff Redebeitraumlge der Abge-ordneten von CDUCSU

familieasylnet Erlaumluterungen zur Familienzusam-menfuumlhrung zu Asylsuchenden und zu schutzberech-tigten Personen Das Informationsportal wurde mit Foumlrderung von UNHCR umfassend uumlberarbeitet und vervollstaumlndigt Es richtet sich insbesondere an Bera-terinnen und Berater die mit Fragen zum Familien-nachzug zu Fluumlchtlingen konfrontiert sind

Themenschwerpunkt Im Asylmagazin 42017 er-schien ein Themenschwerpunkt Familienzusam-menfuumlhrung mit Beitraumlgen von Helene Heuser und UNHCR Deutschland

BBZ ndash Beratungs- und Betreuungszentrum fuumlr junge Fluumlchtlinge und MigrantinnenTraumlger KommMit e V Turmstr 72 10551 BerlinE-Mail Anna Schmitt aschmittkommmitbbzdeE-Mail Sebastian Muy smuykommmitbbzdewwwbbzberlinde

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 9

IMPRESSUM

Anna Schmitt und Sebastian Muy Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Auslandlaquo beim Fa-miliennachzug ndash Anwendung des sect 22 Satz 1 AufenthG beim Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtig-ten Juni 2017Herausgeber Informationsverbund Asyl und Migrati-on e V Greifswalder Straszlige 4 10405 Berlin

Traumlger des Informationsverbunds Asyl und Migration

in Kooperation mit

familieasylnetInformationen zum Verfahren der

Familienzusammenfuumlhrung

Weitere Informationen

Kontaktdaten BBZKommMit

[Absender] Name (vollstaumlndig wie in Pass)Adresse Antragssteller_in

Auswaumlrtiges Amt11013 Berlinper E-Mail 508-9-R1auswaertiges-amtde

ggf in Kopie an die deutsche Auslandsvertretung in (Fax )

Ort Datum

Antrag auf Familiennachzughilfsweise Antrag auf Aufnahme aus dem Ausland gem sect 22 Satz 1 AufenthG fuumlr1 Name Geburtsdatum Passnummerggf 2 Name Geburtsdatum Passnummerggf 3 Name Geburtsdatum Passnummer

Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit beantrage [ichich fuumlr meine o g Angehoumlrigen] ein Visum zum Aufenthalt gem [sect 30 (Ehegatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern zu UMF)] hilfsweise gemaumlszlig sect 22 Satz 1 AufenthG

Mit Bescheid vom hellip mit Geschaumlftszeichen hellip wurde [mirmeinen Angehoumlrigen] in Deutschland vom Bundes-amt fuumlr Migration und Fluumlchtlinge (BAMF) der subsidiaumlre Schutz zuerkannt [Ich habeSie haben] gegen den Bescheid am hellip beim Verwaltungsgericht Klage auf Zuerkennung der Fluumlchtlingseigenschaft nach der Genfer Fluumlchtlingskonvention erhoben BAMF-Bescheid und Klageschrift anbei in Kopie

Ich bitte um Pruumlfung ob in unserem Fall die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug nach [sect 30 (Ehe-gatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern] in Betracht kommt Sie sind zu einer solchen Pruumlfung verpflichtet da die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs nach sect 104 Abs 13 AufenthG gegen Art 6 GG Art 8 EMRK und Art 3 Art 9 und Art 10 UN-Kinderrechtskonvention verstoumlszligt

Sollten Sie die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug wegen der Regelung in sect 104 Abs 13 AufenthG ablehnen so bitte ich um Pruumlfung [meinesunseres] Anliegens nach sect 22 Satz 1 AufenthG Es liegen sowohl voumllkerrechtliche als auch dringende humanitaumlre Gruumlnde fuumlr eine Aufnahme nach sect 22 Satz 1 AufenthG vor

Argumente fuumlr voumllkerrechtliche Gruumlnde (UN-KRK vorrangige Beruumlcksichtigung des Kindeswohls keine Trennung des Kindes von den Eltern Recht auf wohlwollende humane und beschleunigte Bearbeitung von Antraumlgen auf Familienzusammenfuumlhrung) bspw

bull Familienzusammenfuumlhrung in Syrien ist unmoumlglichunzumutbar

10 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Beispielschreiben (Version 1362017)

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 11

bull Dauer der Trennung ist unzumutbar lang Es ist mit einer Trennung von insgesamt mindestens hellip Jahren zu rechnen Fuumlr unsere Kinder ist dies keine uumlberschaubare Zeit

bull UMF Volljaumlhrigkeit vor oder kurz nach 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennachzugbull Nachziehendes Kind Volljaumlhrigkeit vor dem 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennach-

zugbull UMF ist sehr jungbull hellip

Argumente fuumlr dringende humanitaumlre Gruumlnde (raquosingulaumlres Einzelschicksallaquo)

bull raquoErhebliche und unausweichliche Gefahr fuumlr Leib und Lebenlaquobull raquobesonders gelagerte Notsituationlaquobull rArrmoumlglichst umfassender Vortrag uumlber Schutzsuchende

Moumlgliche Gesichtspunkte

bull Verfolgungsgefahr (zur Glaubhaftmachung ggf Klagebegruumlndung undoder Anhoumlrungsprotokoll anbei)bull gesundheitliche Situation (psychisch und physisch) von Personen im Ausland und Personen in Deutsch-

land (zur Glaubhaftmachung Atteste anbei)bull Behinderungenbull Wohn- Versorgungs- Betreuungssituationbull junges Alter des UMF der Kinderbull Unterkunfts- und Betreuungssituationbull Dauer und Umstaumlnde der Trennung von Kindern und Elternbull

raquoEnger Bezug zu Deutschlandlaquo (fruumlhere Aufenthalte Familienangehoumlrige in Deutschland u auml) raquobesondere Anknuumlpfungspunkte an ein bestimmtes Bundeslandlaquo

Ich lebe seit in Deutschland und im Bundesland hellip Mit mir in Deutschland leben noch (alle Famili-enangehoumlrigen nennen Staatsangehoumlrigkeit und Familienstand angeben ggf Aufenthaltsstatus

Ichmeine Angehoumlrigen haben weitere Verwandte in Deutschland (ggf mit laumlngeren Aufenthaltszeiten)

(Ggf fruumlhere Aufenthalte in Deutschland )

raquoVoraussichtliche Kosten eines Aufenthalts in Deutschlandlaquo

Ggf Ichmeine Verwandten xy haben ein monatliches Einkommen von als Sie wuumlrden michmeine Angehoumlrigen finanziell in Deutschland unterstuumltzen und wuumlrden auch fuumlr die Reisekosten aufkommenFreundeHilfsorganisation xy wuumlrden den Aufenthalt meiner Angehoumlrigen finanziell unterstuumltzen

Achtung raquoHinweis auf die allgemeinen Verhaumlltnisse im Heimatstaatlaquo werden nicht als dringender humanitauml-rer Grund eingestuft

Terminvergabe

Ich habe meine Angehoumlrigen haben in der deutschen Auslandsvertretung xy einen Vorsprachetermin erbeten und wir haben folgende Referenznummern erhalten hellip

Ich bitte Sie mir mitzuteilen wann [ichmeine Angehoumlrigen] in der deutschen Auslandsvertretung in [hellip] meinihr Anliegen zeitnah persoumlnlich vorbringen kannkoumlnnen Wie Sie wissen dauert die Terminverga-be der Visastelle (Beirut) 10-12 Monate Fuumlr subsidiaumlr Schutzberechtigte werden Termine erst ab Anfang 2018 vergeben Ein fruumlherer Termin ist in unserem Einzelfall jedoch dringend erforderlich

Kontaktdaten

Wenn Sie weitere Nachweise und Informationen benoumltigen teilen Sie mir dies bitte schriftlich mit per E-Mail

hellip

Kontakt meiner Angehoumlrigen in Syrien (Tel und E-Mail)

Ich bitte Sie unseren Antrag wohlwollend zu pruumlfen und danke Ihnen im Voraus fuumlr Ihre Bemuumlhungen

Unterschrift

Anlagen hellip

12 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Page 4: Arbeitshilfe: »Aufnahme aus dem Ausland« beim Familiennachzug · 1. Einleitung und Problemstellung 2. Voraussetzungen für die Aufnahme aus dem Aus-land gemäß § 22 Satz 1 AufenthG

ndash moumlglicherweise bereits bestehende Kontakte zu anderen Staaten fuumlr die eine Uumlbernahme in Betracht kommen koumlnntelaquo16

Der Hinweis auf die allgemeinen Verhaumlltnisse im Hei-matstaat koumlnne jedenfalls nicht als dringender humani-taumlrer Grund eingestuft werden17 Das Visumhandbuch fuumlhrt daruumlber hinaus aus dass Personen nicht zu be-ruumlcksichtigen seien die schon in einem anderen Staat Zuflucht gefunden haben die selbst schwere Gewaltta-ten begangen haben oder bei denen offensichtlich keine erhebliche und unausweichliche Gefahr fuumlr Leib und Leben bestehe18

Aus sect 22 Satz 1 AufenthG lasse sich kein Rechtsan-spruch auf Aufnahme ableiten Bei der Ermessensent-scheidung koumlnnen auch Gesichtspunkte beruumlcksichtigt werden die nach den Regelerteilungsvoraussetzungen des sect 5 AufenthG maszliggeblich sind also z B ob der Lebensunterhalt in Deutschland gesichert ist Im All-gemeinen komme jedoch den voumllkerrechtlichen oder humanitaumlren Erteilungsgruumlnden bei der Ermessen-sausuumlbung ein besonderes Gewicht zu19 Daher sollte in solchen Faumlllen alleine die wirtschaftliche Unterstuumlt-zungsbeduumlrftigkeit der nachziehenden Person nicht zur Versagung fuumlhren

Aus einschlaumlgigen Gesetzeskommentaren wird deut-lich dass sect 22 AufenthG durchaus als Auffangnorm auch im Zusammenhang mit der Familienzusammen-fuumlhrung zu verstehen ist wenn die gesetzliche Lage eine Familienzusammenfuumlhrung zwar nicht zulaumlsst der deutsche Staat sich aber einer Aufnahme raquoaus mo-ralischen bzw menschlichen Gruumlnden nicht verschlie-szligen kannlaquo20 Dienelt und Bergmann zufolge werden in diesem Zusammenhang in erster Linie humanitaumlre Gruumlnde nach den sectsect 23 ff sowie Familienzusammen-fuumlhrungen gemaumlszlig sectsect 27 ff AufenthG beruumlcksichtigt21 Stiegeler zufolge kommt eine Aufnahme nach sect 22 in speziellen Faumlllen der Familienzusammenfuumlhrung in Betracht

raquo[hellip] so zB beim Nachzug von kleinen Kindern zu einem Asylbewerber oder beim Nachzug der kranken Mutter wenn die dringend gebotene Zu-

16 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 2211217 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 221518 AA Visumhandbuch a a O (Fn 15) S 2419 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 221420 Klaus Peter Stiegeler (2016) sect 22 Aufnahme aus dem Ausland in

Hofmann (Hg) Auslaumlnderrecht 2 Auflage Baden-Baden S 455ndash457 Rn 4

21 Vgl Klaus DieneltJan Bergmann (2016) in sect 22 Aufnahme aus dem Ausland in BergmannDienelt (Hg) Auslaumlnderrecht Kom-mentar 11 Auflage Muumlnchen S 507ndash513 Rn 8

sammenfuumlhrung an der fehlenden Krankenversi-cherung scheitern wuumlrdelaquo22

Auch sei nach sect 22 Satz 1 bereits der Familiennachzug von erwachsenen Kindern aus Kriegsgebieten (Irak) er-moumlglicht worden Ein dringender humanitaumlrer Grund gemaumlszlig sect 22 AufenthG koumlnne auch dann vorliegen wenn die aus dem Ausland aufzunehmende Person die Voraussetzungen einer speziellen gesetzlichen Haumlrte-fallregelung ndash etwa des sect 36 Abs 2 AufenthG ndash nicht erfuumlllt etwa wegen fehlender Sicherung des Lebensun-terhaltes23

Wie bereits erwaumlhnt spielt die Tatbestandsalternative der voumllkerrechtlichen Gruumlnde in der Verwaltungspra-xis des Auswaumlrtigen Amtes in diesem Zusammenhang bisher keine Rolle Diese Tatsache erscheint jedoch aus einer menschenrechtlichen Perspektive houmlchst frag-wuumlrdig wie wir im Folgenden anhand der Stellung-nahme des Deutschen Instituts fuumlr Menschenrechte24 zeigen moumlchten

Das Recht auf Familienleben ist nicht nur im Grundgesetz (Art 6) und in der Europaumlischen Men-schenrechtskonvention (Art 8) sondern auch in ver-schiedenen UN-Menschenrechtsvertraumlgen so in der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) (Art 9 10 und 16) und im UN-Zivilpakt (Art 17) verbrieft Bei allen Maszlignahmen die minderjaumlhrige Kinder betreffen sind die Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet den Gesichtspunkt des Kindeswohls vorrangig zu beruumlcksichtigen (Art 3 KRK) Daruumlber hinaus wird das Recht auf grenzuumlberschreitende Fami-lienzusammenfuumlhrung in der KRK auch ganz explizit genannt Gemaumlszlig Art 10 KRK

raquo[hellip] werden von einem Kind oder seinen El-tern zwecks Familienzusammenfuumlhrung gestellte Antraumlge auf Einreise in einen Vertragsstaat oder Ausreise aus einem Vertragsstaat von den Ver-

22 Stiegeler (2016) sect 22 a a O (Fn 20) S 455ndash457 Rn 423 Vgl ebd24 Deutsches Institut fuumlr Menschenrechte (DIMR) Stellungnahme

Das Recht auf Familie Familieneinheit von Kindern und Eltern ermoumlglichen ndash auch fuumlr subsidiaumlr Geschuumltzte 16122016 Au-tor Hendrik Cremer abrufbar bei wwwinstitut-fuer-menschen-rechtede

3Unzulaumlssigkeit der Einschraumln- kung auf raquoauszligergewoumlhnliche Einzelfaumlllelaquo

4 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 5

tragsstaaten wohlwollend human und beschleu-nigt bearbeitetlaquo

Die KRK konkretisiert damit die staatlichen Verpflich-tungen zur Realisierung des Rechts auf Familienleben in Lebenssituationen in denen Kinder uumlber Staatsgren-zen hinweg von ihren Eltern getrennt sind25

Die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten bis zum 16 Maumlrz 2018 laumluft einer beschleunigten Bearbeitung der Visaantraumlge jedoch diametral entgegen und verstoumlszligt damit fuumlr sich genommen bereits gegen Art 10 KRK und das Recht auf Familienleben26

Die ohnehin schon betraumlchtlich lange Familientren-nung durch lange Asyl- und Visaverfahren27 wird durch die Sperrfrist noch bedeutend verlaumlngert sodass sie zu einer Familientrennung von drei Jahren und mehr fuumlhrt

Daher sind die deutschen Auslandsvertretungen und Auslaumlnderbehoumlrden weiterhin verpflichtet An-traumlge auf Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzbe-rechtigten entgegenzunehmen und zu bearbeiten Den menschenrechtlichen Vorgaben koumlnnen die Be-houmlrden waumlhrend der Geltungsdauer von sect 104 Abs 13 AufenthG durch regelmaumlszligige Anwendung von sect 22 Satz 1 AufenthG gerecht werden welcher aufgrund des oben genannten sect 104 Abs 13 Satz 3 raquounberuumlhrtlaquo bleibt also weiterhin angewandt werden muss28 Die in sect 22 AufenthG genannte Voraussetzung der raquovoumllker-rechtliche Gruumlndelaquo folgt hier unmittelbar aus den ge-nannten Menschenrechtskonventionen insbesondere der UN-Kinderrechtskonvention Die Behoumlrden sind zur voumllkerrechtskonformen Auslegung und Anwen-dung innerstaatlichen Rechts verpflichtet Das bedeu-tet dass innerstaatliches Recht so auszulegen ist dass kein voumllkerrechtswidriges Ergebnis folgt29 Aus diesem Grund kann sect 22 AufenthG waumlhrend der Geltungs-dauer von sect 104 Abs 13 AufenthG nicht mehr nur als Vorschrift fuumlr auszligergewoumlhnliche Einzelfaumllle verstanden werden30 Sind minderjaumlhrige Kinder von der Entschei-dung uumlber den Visumsantrag betroffen so ergibt sich aus den Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskon-vention (Art 3 Art 9) eine Ermessensreduzierung auf null31 Demnach muumlssten die bearbeitenden Behoumlrden Visa erteilen

25 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 1026 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24)27 Jan Tobias Behnke Der Familiennachzug zum anerkannten syri-

schen Schutzberechtigten ndash eine Betrachtung der Verwaltungspra-xis des Auswaumlrtigen Amtes InfAuslR 1 2017 S 5ndash8

28 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 13 f29 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 1430 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24)31 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 16

Es spricht also viel dafuumlr dass sowohl die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten allgemein als auch die Einschraumlnkung der Anwendung des sect 22 Satz 1 AufenthG auf raquoauszligergewoumlhnliche Ein-zelfaumlllelaquo vom Voumllkerrecht nicht gedeckt sind Demnach koumlnnte in allen Faumlllen in denen eine dauerhafte Fami-lientrennung aufgrund der genannten Regelungen zu erwarten ist ein Antrag nach sect 22 Satz 1 AufenthG in-frage kommen Wird dieser abgelehnt koumlnnte versucht werden durch die Rechtsprechung eine grundsaumltzliche Klaumlrung der hier aufgeworfenen Fragen zu erreichen Allerdings wird der Versuch einer solchen Klaumlrung viel Zeit beanspruchen falls mehrere Instanzen oder gar internationale Gerichte damit befasst werden Es ist nicht zu erwarten dass eine abschlieszligende Klaumlrung vor dem Ende der Laufzeit der Regelung des sect 104 Abs 13 AufenthG erfolgt Entsprechend wird der Versuch ge-gen die genannten Regelungen grundsaumltzlich vorzuge-hen fuumlr zahlreiche Betroffene keine Loumlsung darstellen In der Praxis duumlrften die Faumllle in denen geltend ge-macht werden kann dass es sich um auszligergewoumlhnliche Einzelfaumllle handelt zur Zeit deutlich bessere Aussich-ten auf Erfolg haben

41 Uumlberblick

Die Bundesregierung beschreibt das Antragsverfahren nach sect 22 AufenthG folgendermaszligen

raquo1 Darlegung der Gefaumlhrdungsituation der auf-zunehmenden Person schriftlichper Mail an das Auswaumlrtige Amt Schilderung der Gefaumlhr-dungssituation bzw der besonderen Notlage der Familienangehoumlrigen und der Situation der Referenzperson in Deutschland sowie der sonstigen Umstaumlnde des Einzelfalls erforder-lich Unterlagen und Nachweise die die beson-dere Notlage belegen (z B aumlrztliche Atteste) und der BAMF-Bescheid der Referenzperson in Deutschland sollten beigefuumlgt werden

2 Auf Grundlage der Schilderung und der einge-reichten Unterlagen erfolgt eine Bewertung des Einzelfalls

3 Im Fall der Glaubhaftmachung einer besonde-ren GefaumlhrdungNotlage wird eine persoumlnliche Anhoumlrung in der zustaumlndigen Auslandsvertre-tung durchgefuumlhrt

4 Auf Grundlage der durchgefuumlhrten Anhoumlrung trifft das Auswaumlrtige Amt eine abschlieszligende

4 Antragstellung und Verfahrensablauf

Entscheidung uumlber das Ersuchen auf humani-taumlre Aufnahme [hellip]laquo32

42 Antragstellung

Das Referat 508-9 des Auswaumlrtigen Amtes ist zustaumlndig die Antraumlge entgegenzunehmen Dieses ist angesiedelt in der Rechtsabteilung und im Allgemeinen beauftragt mit den Themen raquoAuslaumlnderrecht einschlieszliglich Asyl-recht Visumrecht Auslaumlnderpolitiklaquo (Referat 508) so-wie raquoVisumrecht Einzelfaumllle und Verwaltungsstreitver-fahren in Visumangelegenheitenlaquo (Referat 509)33

Eine Antragstellung per E-Mail ist moumlglich Der Antrag muss also nicht unbedingt an die deutsche Auslands-vertretung vor Ort gesendet werden Eine Ablehnung im gesetzlich nicht geregelten Vorpruumlfverfahren duumlrfte gerichtlich schwer anzufechten sein da kein rechtsmit-telfaumlhiger Bescheid ergeht (siehe Abschnitt 46) Daher kann es aus juristischen Gruumlnden sinnvoll sein parallel zum Begehren um Vorpruumlfung an das Auswaumlrtige Amt auch einen foumlrmlichen Visumsantrag bei der zustaumlndi-gen deutschen Auslandsvertretung einzureichen am besten per Fax35

Laut Visumhandbuch setzt sich die Zentrale des Auswaumlrtigen Amts wenn die Voraussetzungen fuumlr eine Aufnahme vorliegen mit der zustaumlndigen obersten Landesbehoumlrde bzw Auslaumlnderbehoumlrde in Verbindung um die Zustimmung zur Aufnahme zu erwirken36

In der Praxis hat sich gezeigt dass das Auswaumlrtige Amt nach einer ersten positiven Vorabpruumlfung des Falls darum bittet dass die Antragsteller_innen selbst

32 BT-Drs 1811473 Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Verstaumlrkte Erteilung subsidiaumlren Schutzes fuumlr syrische Fluumlchtlinge und Einschraumlnkung des Familiennachzugs 1032017 abrufbar unter wwwbundestagde S 20 f

33 Vgl Organisationsplan des Auswaumlrtigen Amtes abrufbar bei wwwauswaertiges-amtde

34 Vgl auch die Angaben bei wwwauswaertiges-amtde unter raquoKon-taktlaquo

35 Vgl DRK-Suchdienst Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Fluumlchtlingen (Maumlrz 2017) ab-rufbar bei familieasylnet unter raquoChecklisten amp Merkblaumltterlaquo S 2

36 AA Visumhandbuch a a O (Fn 15) S 24

Kontakt mit der Auslaumlnderbehoumlrde aufnehmen und dort die erforderliche Zustimmung beantragen Ein eigener fruumlhzeitiger Antrag an die Auslaumlnderbehoumlrde ggf mit der Bitte um Vorabzustimmung kann demnach hilfreich sein um die Dauer des Antragsverfahrens so niedrig wie moumlglich zu halten

Inhaltlich sollten beim Schreiben des Antrags wenn moumlglich die Kriterien beruumlcksichtigt werden die in den Anwendungshinweisen zum sect 22 AufenthG beschrie-ben sind siehe Abschnitt 2 dieses Beitrags

Als praktische Hilfestellung zum Verfassen eines Antrages haben wir diesem Beitrag ein Beispielschrei-ben beigefuumlgt (siehe unten ab S 10)

43 Glaubhaftmachung

Bei der Beantragung eines Visums gemaumlszlig sect 22 AufenthG ist ein moumlglichst ausfuumlhrlicher Vortrag der Antragsteller_innen notwendig Dem Vortrag koumlnnen zur Glaubhaftmachung geeignete Unterlagen beigefuumlgt werden Denkbar sind medizinische Atteste die immer moumlglichst aktuell und in deutsche Sprache uumlbersetzt sein sollten Wenn es der Darlegung einer Verfolgungs-situation dient koumlnnen neben dem BAMF-Bescheid auch das Anhoumlrungsprotokoll und im Falle einer lau-fenden Klage auf Zuerkennung des Fluumlchtlingsschut-zes37 die Klagebegruumlndung beigefuumlgt werden

Zur Glaubhaftmachung der Identitaumlt und der fami-liaumlren Bezuumlge von aufzunehmender Person im Ausland und Referenzperson in Deutschland sollten Passkopien sowie moumlglichst Heiratsurkunde Familienregisteraus-zug bzw Familienbuch o auml eingereicht werden letztere auch in deutscher Uumlbersetzung

Alle Nachweise die auf eine zumindest teilweise Si-cherung des Lebensunterhaltes und auf ausreichenden Wohnraum fuumlr die aufzunehmende Person hinweisen koumlnnen die Zustimmung der Auslaumlnderbehoumlrde spaumlter beguumlnstigen

44 Vorabpruumlfung

Nachdem der Antrag gemaumlszlig sect 22 AufenthG dem Aus-waumlrtigen Amt zugegangen ist pruumlft dieses zunaumlchst vorab ob eine persoumlnliche Anhoumlrung stattfinden soll und ein Visumverfahren eingeleitet wird je nachdem ob der Antrag als aussichtsreich eingestuft wird

Ist die Vorabpruumlfung positiv ausgefallen so teilt das Auswaumlrtige Amt dies per E-Mail mit und leitet eigen-staumlndig einen Vorsprachetermin in der zustaumlndigen

37 Vgl hierzu asylnet Musterklage zur Erlangung des Fluumlchtlings-schutzes fuumlr Asylsuchende aus Syrien Meldung vom 382016

K o n t a k t R e f e r a t 5 0 8 - 9

bull Postadresse Auswaumlrtiges Amt 11013 Berlin

bull E-Mail 508-9-R1auswaertiges-amtdebull Fax +49 30 1817 340234

6 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 7

deutschen Auslandsvertretung ein Bei Personen mit Aufenthalt in Syrien ist es sinnvoll bereits bei der An-stragstellung anzugeben welche Auslandsvertretung in Frage kommt bzw fuumlr die antragstellende Person erreichbar ist (z B Beirut Erbil Tuumlrkei) Der Termin wird nach bisherigen Erfahrungen kurze Zeit spaumlter per E-Mail durch die Botschaft mitgeteilt und findet bereits wenige Wochen spaumlter statt

45 Visumsverfahren

Nach der Vorsprache kann die Bearbeitung der Vi-saantraumlge noch einmal mehrere Monate in Anspruch nehmen Auch im Nachhinein kann die Botschaft etwa telefonisch Nachfragen an dendie Antragsteller_in richten Medizinische Atteste werden grundsaumltzlich von der Botschaft auf Echtheit und Plausibilitaumlt gepruumlft

Die Akte wird waumlhrend des Visumverfahrens zur Pruumlfung an die zustaumlndige Auslaumlnderbehoumlrde versandt

raquoSoweit die dringenden humanitaumlren Gruumlnde auf Umstaumlnden im Bundesgebiet beruhen obliegt de-ren Nachpruumlfung der Auslaumlnderbehoumlrde die die fuumlr die Entscheidung erforderlichen Nachweise vom Auslaumlnder verlangen kannlaquo38

Ein Antrag auf Zustimmung bei der Auslaumlnderbehoumlrde mit ndash sofern moumlglich ndash Nachweisen uumlber das Vorhan-densein von Wohnraum und die zumindest teilweise Sicherung des Lebensunterhaltes aber auch uumlber be-reits erbrachte raquoIntegrationsleistungenlaquo der hier le-benden Angehoumlrigen (z B erfolgreicher Schulbesuch erfolgreicher Besuch von Sprach- und Integrations-kursen Aufnahme einer Arbeit einer Ausbildung oder eines Studiums etc) kann ggf hilfreich sein Von der Lebensunterhaltssicherung wie von den anderen Re-gelerteilungsvoraussetzungen kann raquounter Beruumlcksich-tigung des im Einzelfall gegebenen Aufnahmegrundes insgesamt oder im Einzelnen abgesehen werdenlaquo39

46 Ablehnung nach Vorabpruumlfung

Sollte die Vorabpruumlfung negativ ausfallen so werden die Antragsteller_innen per E-Mail informiert dass die gesetzlichen Voraussetzungen einer humanitaumlren Auf-nahme nicht erfuumlllt seien Die Ablehnungen werden bisher inhaltlich nicht ausfuumlhrlich begruumlndet Sie wer-den auch nicht in Form eines Bescheides mit Rechts-mittelbelehrung versandt Die Antragsteller_innen er-

38 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 221339 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 2204

halten keinen Vorsprachetermin die Moumlglichkeit der persoumlnlichen Antragstellung bei der Auslandsvertre-tung wird verwehrt

Wer hiergegen vorgehen will dem bleibt das Mittel der Untaumltigkeitsklage da die Botschaft nach der nega-tiven Vorpruumlfung den (vorab z B per Fax erhaltenen40) Antrag nicht weiter bearbeiten wird Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Berlin zu erheben Es ist mit einer einjaumlhrigen Verfahrensdauer im Klageverfahren zu rechnen41 Da den Familien mit dem Abwarten dieser Verfahrensdauer in der Regel nicht geholfen sein wird ist zudem ein Antrag auf einstweilige Anordnung ge-maumlszlig sect 123 VwGO zu stellen Das VG Berlin hat dann daruumlber zu entscheiden ob ein Abwarten der Entschei-dung im Hauptsacheverfahren unzumutbare Nachteile fuumlr die Familie mit sich braumlchte sodass bereits im Eil-verfahren uumlber eine Visumserteilung zu entscheiden ist Es muss also detailliert einzelfallbezogen dargestellt werden warum ein Abwarten der Entscheidung im Hauptsacheverfahren oder des Ablaufs der Sperrfrist im Maumlrz 2018 fuumlr die Betroffenen unzumutbar waumlre Zu denken waumlre hierbei z B an Faumllle von Kindern eines subsidiaumlr Schutzberechtigten die bis zum 16 Maumlrz 2018 volljaumlhrig werden von Eltern eines UMF der vor oder kurz nach dem 16 Maumlrz 2018 volljaumlhrig wird oder an Faumllle lebensbedrohlicher Erkrankungen Da eine Vor-wegnahme der Hauptsache nur ausnahmsweise in Be-tracht kommt sind die Anforderungen an die Glaub-haftmachung der Unzumutbarkeit hoch Es liegen dazu bisher keine positiven Gerichtsentscheidungen vor42 Gegebenenfalls ist auch an eine Verfassungsbeschwer-de wegen der Verletzung des Grundrechts auf Familie gemaumlszlig Art 6 GG43 zu denken

Der Verein JUMEN ndash Juristische Menschenrechts-arbeit in Deutschland e V engagiert sich in diesem Bereich und kann gegebenenfalls beratend oder un-terstuumltzend taumltig werden44 Insbesondere fuumlr Faumllle die moumlglicherweise uumlber den Einzelfall hinaus von grund-saumltzlicher Bedeutung sind gibt es Rechtsmittelfonds

40 Siehe Abschnitt 4241 Das VG Berlin schreibt die durchschnittliche Dauer visumsrecht-

licher Klageverfahren betrage raquoweniger als ein Jahrlaquo Entscheidung vom 332017 ndash 30 L 83116 V ndash S 7 ebenso Entscheidung vom 252017 ndash 36 L 9117 V ndash S 4

42 Es liegen zwei verwaltungsgerichtliche Entscheidungen und eine oberverwaltungsgerichtliche Entscheidung vor in denen auf dieser argumentativen Grundlage gestellte Eilantraumlge abgelehnt werden vgl VG Berlin vom 332017 ndash 30 L 83116 V ndash und VG Berlin vom 252017 ndash 36 L 9117 V ndash und OVG Berlin-Brandenburg vom 2842017 ndash 3 S 23173 M 3817 ndash asylnet M25046

43 Vgl Helene Heuser Aussetzung des Familiennachzugs a aO (Fn 1)

44 Vgl Adriana Kessler Ullika Borkamp Sigrun Krause JUMEN ndash Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland in Asylmagazin 42017 S 123 siehe auch httpsjumenorg

die angefragt werden koumlnnen wie beispielsweise beim Bundesfachverband unbegleitete minderjaumlhrige Fluumlcht-linge e V45

47 Exkurs Sondertermine beim Familiennachzug zu GFK-Fluumlchtlingen

Sofern der Familiennachzug zu Asylberechtigten oder anerkannten Fluumlchtlingen nach der Genfer Fluumlcht-lingskonvention stattfinden soll wird das Auswaumlrtige Amt regelmaumlszligig auf den Vorrang des regulaumlren Fami-liennachzugsverfahrens nach sectsect 29 ff AufenthG ver-weisen Die langen Wartezeiten insbesondere bei der Deutschen Botschaft Beirut in den regulaumlren Familien-nachzugsverfahren koumlnnen also nicht einfach durch ei-nen Antrag nach sect 22 AufenthG umgangen werden In auszligergewoumlhnlichen humanitaumlren oder medizinischen Faumlllen sowie beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjaumlhrigen Fluumlchtlingen die innerhalb der naumlchs-ten zwoumllf Monate volljaumlhrig werden werden seitens der Deutschen Botschaft Beirut jedoch Sondertermine ge-waumlhrt46

5 Erste Praxiserfahrungen

Bis zum Tag der Fertigstellung dieser Arbeitshilfe47 ist uns eine Visumserteilung nach sect 22 im Zusammenhang mit der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten bekannt geworden (Aufnahme ei-nes Kleinkindes aus einem Anrainerstaat Syriens zum Nachzug zu seinen Eltern) Die Mehrzahl der bislang eingegangenen Antraumlge befinden sich nach den letzten Informationen des Auswaumlrtigen Amts noch in Bearbei-tung Dr Schauer vom Auswaumlrtigen Amt beschrieb in einer Sachverstaumlndigenanhoumlrung im Innenausschuss des Bundestages am 20 Maumlrz 2017 jedoch einige Faumllle die an die Behoumlrde herangetragen wurden und die er offenbar als aussichtsreich einschaumltzte

raquoUnd um Ihnen nur so ein paar Beispiele zu ge-ben und auch klarzumachen dass es fuumlr uns nicht immer nur um den Minderjaumlhrigen hier geht sondern eben um das Gesamtschicksal der Fa-

45 Vgl wwwb-umfdedethemenrechtshilfe46 Vgl Informationen der Deutschen Botschaft Beirut abrufbar bei

wwwbeirutdiplode Informationen zu Sonderterminen Hinwei-se zu aumlrztlichen Attesten Vorzugstermine fuumlr Familienangehoumlri-ge von unbegleiteten minderjaumlhrigen Schutzberechtigten zwecks rechtzeitiger Antragstellung

47 Stand 1162017

milie und durchaus auch Minderjaumlhrige vor Ort denn die die hier sind denen geht es ja meistens besser als denen die noch vor Ort sind Also wir haben auch eine Minderjaumlhrige hier mit subsi-diaumlrem Schutz die bei einer Tante lebt Eltern in Aleppo sie ist am Herzen erkrankt da werden wir eine Anhoumlrung durchfuumlhren Dann gibt es ein 13-jaumlhriges Maumldchen hier in Berlin die mit dem Vater ist also nicht unbegleitet da wollen wir die Mutter und drei minderjaumlhrige Kinder aus Damaskus holen das Maumldchen hat eine Wirbel-saumlulenverformung und braucht die Operation hat Angststoumlrungen Also es waumlre normalerweise kein klassischer Fall aber in so einem Fall sehen wir das schon als gerechtfertigt an Dann haben wir eine Mutter mit zwei minderjaumlhrigen Kindern in Syrien der EhemannVater ist hier in Deutsch-land mit subsidiaumlrem Schutz und das zweijaumlhrige Kind in Syrien ist an Epilepsie erkrankt Wir ha-ben eine Mutter hier in Deutschland also keine Minderjaumlhrige aber sie hat zwei minderjaumlhrige Kinder in Somalia die nachziehen sollen Dann eine Ehefrau und zwei minderjaumlhrige Kinder die zu ihrem Ehemann hier nachziehen sollen sie ist verfolgt weil sie in Aleppo Krankenschwester war Und wir haben z B auch einen Fall wo ein Ehe-mann in Syrien [gemeint wohl raquoin Deutschlandlaquo die Red] eine Spenderniere der Ehefrau braucht die mit minderjaumlhrigen Kindern in Damaskus ist Das sind also so die Art Faumllle die jetzt in Bearbei-tung sind und die sicherlich positiv entschieden werdenlaquo48

In einem Schreiben vom 26 Mai 2017 teilt das Auswaumlr-tige Amt mit es habe sich nach Gespraumlchen mit dem Bundesministerium des Innern uumlber Kriterien verstaumln-digen koumlnnen wie es die Grundgedanken der UN-Kin-derrechtskonvention im Verfahren nach sect 22 AufenthG besonders beruumlcksichtigen koumlnne

raquoDabei soll insbesondere gelten dass eine Auf-nahme je eher in Betracht kommt desto juumlnger der unbegleitete minderjaumlhrige Fluumlchtling ist Aber auch Krankheiten Behinderungen und Ver-letzungen die Unterkunfts- und Betreuungssitua-tion sowie die Dauer und Umstaumlnde der Trennung von den Eltern werden wir beruumlcksichtigenlaquo49

Wie viele und welche Faumllle letztlich Erfolg haben wer-den laumlsst sich momentan noch nicht mit Gewissheit

48 Schauer (Auswaumlrtiges Amt) in der Sachverstaumlndigenanhoumlrung des Innenausschusses des Bundestages 2032017 abrufbar unter wwwbundestagde 010554-011133

49 AA Familiennachzug a a O (Fn 11)

8 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

sagen Wir wollen jedenfalls Betroffene und Unterstuumlt-zende dazu ermutigen es mit einer Antragstellung zu versuchen

Aus menschenrechtlicher Perspektive ist die Aus-setzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzbe-rechtigten jedoch grundsaumltzlich problematisch Seine katastrophalen Folgen fuumlr tausende betroffene Fami-lien werden durch die einzelfallbezogene Anwendung des sect 22 AufenthG nicht wirksam abgemildert werden koumlnnen zumal die Familientrennung durch die langen buumlrokratischen Verfahren auch im gluumlcklichen Falle einer Visumerteilung erheblich verlaumlngert wird Zur Abstimmung uumlber bereits im Herbst 2016 vorgelegte Antraumlge der linken und gruumlnen Oppositionsparteien im Bundestag uumlber die Abschaffung des sect 104 Abs 13 AufenthG kam es bis heute nicht weil die Abgeord-neten der Regierungskoalition im Innenausschuss die vorgesehene Beratung und Abstimmung im Bundestag mehrfach verhindert haben50 Stattdessen forderte zu-letzt die CDUCSU offensiv die Aussetzung des Famili-ennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten auch uumlber den Maumlrz 2018 hinaus zu verlaumlngern51 Daher bedarf es weiterhin erheblicher politischer und juristischer Gegenbemuumlhungen um dem Recht auf Familienleben tausender Fluumlchtlinge aus Syrien zur Durchsetzung zu verhelfen

Anhang Beispielschreiben

Das auf den nachfolgenden Seiten wiedergegebene Bei-spielschreiben soll eine Hilfestellung bei der Formulie-rung eigener Antraumlge sein Es ist kein Musterschreiben welches in dieser Form oder mit gleichen Textbaustei-nen uumlbernommen werden kann Wichtig ist sich beim Schreiben des Antrags auf die detaillierte Schilderung der Besonderheiten des Einzelfalls zu konzentrieren und dabei die Kriterien zur Aufnahme nach sect 22 Satz 1 AufenthG im Blick zu behalten

Textfassungen des Beispielschreibens sind daruumlber hinaus in den Formaten doc sowie odt abrufbar bei wwwasylnet

50 Vgl Deutscher Bundestag Plenardebatte am 2742017 Plenarpro-tokoll 18231 abrufbar bei wwwbundestagde S 23268ff Rede-beitraumlge von Luise Amtsberg (Gruumlne) und Ulla Jelpke (DIE LIN-KE) Plenardebatte am 162017 Plenarprotokoll 18237 abrufbar bei wwwbundestagde vgl auch Rundmails von Thomas Hohlfeld Referent fuumlr Migration und Integration der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 1852017 und vom 3152017

51 CDUCSU Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtigten uumlber 2018 hinaus aussetzen Pressemitteilung vom 1432017 abrufbar bei wwwcducsude siehe auch Deutscher Bundestag Plenarpro-tokoll 18237 a a O (Fn 50) S 24161 ff Redebeitraumlge der Abge-ordneten von CDUCSU

familieasylnet Erlaumluterungen zur Familienzusam-menfuumlhrung zu Asylsuchenden und zu schutzberech-tigten Personen Das Informationsportal wurde mit Foumlrderung von UNHCR umfassend uumlberarbeitet und vervollstaumlndigt Es richtet sich insbesondere an Bera-terinnen und Berater die mit Fragen zum Familien-nachzug zu Fluumlchtlingen konfrontiert sind

Themenschwerpunkt Im Asylmagazin 42017 er-schien ein Themenschwerpunkt Familienzusam-menfuumlhrung mit Beitraumlgen von Helene Heuser und UNHCR Deutschland

BBZ ndash Beratungs- und Betreuungszentrum fuumlr junge Fluumlchtlinge und MigrantinnenTraumlger KommMit e V Turmstr 72 10551 BerlinE-Mail Anna Schmitt aschmittkommmitbbzdeE-Mail Sebastian Muy smuykommmitbbzdewwwbbzberlinde

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 9

IMPRESSUM

Anna Schmitt und Sebastian Muy Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Auslandlaquo beim Fa-miliennachzug ndash Anwendung des sect 22 Satz 1 AufenthG beim Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtig-ten Juni 2017Herausgeber Informationsverbund Asyl und Migrati-on e V Greifswalder Straszlige 4 10405 Berlin

Traumlger des Informationsverbunds Asyl und Migration

in Kooperation mit

familieasylnetInformationen zum Verfahren der

Familienzusammenfuumlhrung

Weitere Informationen

Kontaktdaten BBZKommMit

[Absender] Name (vollstaumlndig wie in Pass)Adresse Antragssteller_in

Auswaumlrtiges Amt11013 Berlinper E-Mail 508-9-R1auswaertiges-amtde

ggf in Kopie an die deutsche Auslandsvertretung in (Fax )

Ort Datum

Antrag auf Familiennachzughilfsweise Antrag auf Aufnahme aus dem Ausland gem sect 22 Satz 1 AufenthG fuumlr1 Name Geburtsdatum Passnummerggf 2 Name Geburtsdatum Passnummerggf 3 Name Geburtsdatum Passnummer

Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit beantrage [ichich fuumlr meine o g Angehoumlrigen] ein Visum zum Aufenthalt gem [sect 30 (Ehegatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern zu UMF)] hilfsweise gemaumlszlig sect 22 Satz 1 AufenthG

Mit Bescheid vom hellip mit Geschaumlftszeichen hellip wurde [mirmeinen Angehoumlrigen] in Deutschland vom Bundes-amt fuumlr Migration und Fluumlchtlinge (BAMF) der subsidiaumlre Schutz zuerkannt [Ich habeSie haben] gegen den Bescheid am hellip beim Verwaltungsgericht Klage auf Zuerkennung der Fluumlchtlingseigenschaft nach der Genfer Fluumlchtlingskonvention erhoben BAMF-Bescheid und Klageschrift anbei in Kopie

Ich bitte um Pruumlfung ob in unserem Fall die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug nach [sect 30 (Ehe-gatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern] in Betracht kommt Sie sind zu einer solchen Pruumlfung verpflichtet da die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs nach sect 104 Abs 13 AufenthG gegen Art 6 GG Art 8 EMRK und Art 3 Art 9 und Art 10 UN-Kinderrechtskonvention verstoumlszligt

Sollten Sie die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug wegen der Regelung in sect 104 Abs 13 AufenthG ablehnen so bitte ich um Pruumlfung [meinesunseres] Anliegens nach sect 22 Satz 1 AufenthG Es liegen sowohl voumllkerrechtliche als auch dringende humanitaumlre Gruumlnde fuumlr eine Aufnahme nach sect 22 Satz 1 AufenthG vor

Argumente fuumlr voumllkerrechtliche Gruumlnde (UN-KRK vorrangige Beruumlcksichtigung des Kindeswohls keine Trennung des Kindes von den Eltern Recht auf wohlwollende humane und beschleunigte Bearbeitung von Antraumlgen auf Familienzusammenfuumlhrung) bspw

bull Familienzusammenfuumlhrung in Syrien ist unmoumlglichunzumutbar

10 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Beispielschreiben (Version 1362017)

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 11

bull Dauer der Trennung ist unzumutbar lang Es ist mit einer Trennung von insgesamt mindestens hellip Jahren zu rechnen Fuumlr unsere Kinder ist dies keine uumlberschaubare Zeit

bull UMF Volljaumlhrigkeit vor oder kurz nach 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennachzugbull Nachziehendes Kind Volljaumlhrigkeit vor dem 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennach-

zugbull UMF ist sehr jungbull hellip

Argumente fuumlr dringende humanitaumlre Gruumlnde (raquosingulaumlres Einzelschicksallaquo)

bull raquoErhebliche und unausweichliche Gefahr fuumlr Leib und Lebenlaquobull raquobesonders gelagerte Notsituationlaquobull rArrmoumlglichst umfassender Vortrag uumlber Schutzsuchende

Moumlgliche Gesichtspunkte

bull Verfolgungsgefahr (zur Glaubhaftmachung ggf Klagebegruumlndung undoder Anhoumlrungsprotokoll anbei)bull gesundheitliche Situation (psychisch und physisch) von Personen im Ausland und Personen in Deutsch-

land (zur Glaubhaftmachung Atteste anbei)bull Behinderungenbull Wohn- Versorgungs- Betreuungssituationbull junges Alter des UMF der Kinderbull Unterkunfts- und Betreuungssituationbull Dauer und Umstaumlnde der Trennung von Kindern und Elternbull

raquoEnger Bezug zu Deutschlandlaquo (fruumlhere Aufenthalte Familienangehoumlrige in Deutschland u auml) raquobesondere Anknuumlpfungspunkte an ein bestimmtes Bundeslandlaquo

Ich lebe seit in Deutschland und im Bundesland hellip Mit mir in Deutschland leben noch (alle Famili-enangehoumlrigen nennen Staatsangehoumlrigkeit und Familienstand angeben ggf Aufenthaltsstatus

Ichmeine Angehoumlrigen haben weitere Verwandte in Deutschland (ggf mit laumlngeren Aufenthaltszeiten)

(Ggf fruumlhere Aufenthalte in Deutschland )

raquoVoraussichtliche Kosten eines Aufenthalts in Deutschlandlaquo

Ggf Ichmeine Verwandten xy haben ein monatliches Einkommen von als Sie wuumlrden michmeine Angehoumlrigen finanziell in Deutschland unterstuumltzen und wuumlrden auch fuumlr die Reisekosten aufkommenFreundeHilfsorganisation xy wuumlrden den Aufenthalt meiner Angehoumlrigen finanziell unterstuumltzen

Achtung raquoHinweis auf die allgemeinen Verhaumlltnisse im Heimatstaatlaquo werden nicht als dringender humanitauml-rer Grund eingestuft

Terminvergabe

Ich habe meine Angehoumlrigen haben in der deutschen Auslandsvertretung xy einen Vorsprachetermin erbeten und wir haben folgende Referenznummern erhalten hellip

Ich bitte Sie mir mitzuteilen wann [ichmeine Angehoumlrigen] in der deutschen Auslandsvertretung in [hellip] meinihr Anliegen zeitnah persoumlnlich vorbringen kannkoumlnnen Wie Sie wissen dauert die Terminverga-be der Visastelle (Beirut) 10-12 Monate Fuumlr subsidiaumlr Schutzberechtigte werden Termine erst ab Anfang 2018 vergeben Ein fruumlherer Termin ist in unserem Einzelfall jedoch dringend erforderlich

Kontaktdaten

Wenn Sie weitere Nachweise und Informationen benoumltigen teilen Sie mir dies bitte schriftlich mit per E-Mail

hellip

Kontakt meiner Angehoumlrigen in Syrien (Tel und E-Mail)

Ich bitte Sie unseren Antrag wohlwollend zu pruumlfen und danke Ihnen im Voraus fuumlr Ihre Bemuumlhungen

Unterschrift

Anlagen hellip

12 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Page 5: Arbeitshilfe: »Aufnahme aus dem Ausland« beim Familiennachzug · 1. Einleitung und Problemstellung 2. Voraussetzungen für die Aufnahme aus dem Aus-land gemäß § 22 Satz 1 AufenthG

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 5

tragsstaaten wohlwollend human und beschleu-nigt bearbeitetlaquo

Die KRK konkretisiert damit die staatlichen Verpflich-tungen zur Realisierung des Rechts auf Familienleben in Lebenssituationen in denen Kinder uumlber Staatsgren-zen hinweg von ihren Eltern getrennt sind25

Die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten bis zum 16 Maumlrz 2018 laumluft einer beschleunigten Bearbeitung der Visaantraumlge jedoch diametral entgegen und verstoumlszligt damit fuumlr sich genommen bereits gegen Art 10 KRK und das Recht auf Familienleben26

Die ohnehin schon betraumlchtlich lange Familientren-nung durch lange Asyl- und Visaverfahren27 wird durch die Sperrfrist noch bedeutend verlaumlngert sodass sie zu einer Familientrennung von drei Jahren und mehr fuumlhrt

Daher sind die deutschen Auslandsvertretungen und Auslaumlnderbehoumlrden weiterhin verpflichtet An-traumlge auf Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzbe-rechtigten entgegenzunehmen und zu bearbeiten Den menschenrechtlichen Vorgaben koumlnnen die Be-houmlrden waumlhrend der Geltungsdauer von sect 104 Abs 13 AufenthG durch regelmaumlszligige Anwendung von sect 22 Satz 1 AufenthG gerecht werden welcher aufgrund des oben genannten sect 104 Abs 13 Satz 3 raquounberuumlhrtlaquo bleibt also weiterhin angewandt werden muss28 Die in sect 22 AufenthG genannte Voraussetzung der raquovoumllker-rechtliche Gruumlndelaquo folgt hier unmittelbar aus den ge-nannten Menschenrechtskonventionen insbesondere der UN-Kinderrechtskonvention Die Behoumlrden sind zur voumllkerrechtskonformen Auslegung und Anwen-dung innerstaatlichen Rechts verpflichtet Das bedeu-tet dass innerstaatliches Recht so auszulegen ist dass kein voumllkerrechtswidriges Ergebnis folgt29 Aus diesem Grund kann sect 22 AufenthG waumlhrend der Geltungs-dauer von sect 104 Abs 13 AufenthG nicht mehr nur als Vorschrift fuumlr auszligergewoumlhnliche Einzelfaumllle verstanden werden30 Sind minderjaumlhrige Kinder von der Entschei-dung uumlber den Visumsantrag betroffen so ergibt sich aus den Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskon-vention (Art 3 Art 9) eine Ermessensreduzierung auf null31 Demnach muumlssten die bearbeitenden Behoumlrden Visa erteilen

25 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 1026 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24)27 Jan Tobias Behnke Der Familiennachzug zum anerkannten syri-

schen Schutzberechtigten ndash eine Betrachtung der Verwaltungspra-xis des Auswaumlrtigen Amtes InfAuslR 1 2017 S 5ndash8

28 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 13 f29 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 1430 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24)31 Vgl DIMR Stellungnahme a a O (Fn 24) S 16

Es spricht also viel dafuumlr dass sowohl die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten allgemein als auch die Einschraumlnkung der Anwendung des sect 22 Satz 1 AufenthG auf raquoauszligergewoumlhnliche Ein-zelfaumlllelaquo vom Voumllkerrecht nicht gedeckt sind Demnach koumlnnte in allen Faumlllen in denen eine dauerhafte Fami-lientrennung aufgrund der genannten Regelungen zu erwarten ist ein Antrag nach sect 22 Satz 1 AufenthG in-frage kommen Wird dieser abgelehnt koumlnnte versucht werden durch die Rechtsprechung eine grundsaumltzliche Klaumlrung der hier aufgeworfenen Fragen zu erreichen Allerdings wird der Versuch einer solchen Klaumlrung viel Zeit beanspruchen falls mehrere Instanzen oder gar internationale Gerichte damit befasst werden Es ist nicht zu erwarten dass eine abschlieszligende Klaumlrung vor dem Ende der Laufzeit der Regelung des sect 104 Abs 13 AufenthG erfolgt Entsprechend wird der Versuch ge-gen die genannten Regelungen grundsaumltzlich vorzuge-hen fuumlr zahlreiche Betroffene keine Loumlsung darstellen In der Praxis duumlrften die Faumllle in denen geltend ge-macht werden kann dass es sich um auszligergewoumlhnliche Einzelfaumllle handelt zur Zeit deutlich bessere Aussich-ten auf Erfolg haben

41 Uumlberblick

Die Bundesregierung beschreibt das Antragsverfahren nach sect 22 AufenthG folgendermaszligen

raquo1 Darlegung der Gefaumlhrdungsituation der auf-zunehmenden Person schriftlichper Mail an das Auswaumlrtige Amt Schilderung der Gefaumlhr-dungssituation bzw der besonderen Notlage der Familienangehoumlrigen und der Situation der Referenzperson in Deutschland sowie der sonstigen Umstaumlnde des Einzelfalls erforder-lich Unterlagen und Nachweise die die beson-dere Notlage belegen (z B aumlrztliche Atteste) und der BAMF-Bescheid der Referenzperson in Deutschland sollten beigefuumlgt werden

2 Auf Grundlage der Schilderung und der einge-reichten Unterlagen erfolgt eine Bewertung des Einzelfalls

3 Im Fall der Glaubhaftmachung einer besonde-ren GefaumlhrdungNotlage wird eine persoumlnliche Anhoumlrung in der zustaumlndigen Auslandsvertre-tung durchgefuumlhrt

4 Auf Grundlage der durchgefuumlhrten Anhoumlrung trifft das Auswaumlrtige Amt eine abschlieszligende

4 Antragstellung und Verfahrensablauf

Entscheidung uumlber das Ersuchen auf humani-taumlre Aufnahme [hellip]laquo32

42 Antragstellung

Das Referat 508-9 des Auswaumlrtigen Amtes ist zustaumlndig die Antraumlge entgegenzunehmen Dieses ist angesiedelt in der Rechtsabteilung und im Allgemeinen beauftragt mit den Themen raquoAuslaumlnderrecht einschlieszliglich Asyl-recht Visumrecht Auslaumlnderpolitiklaquo (Referat 508) so-wie raquoVisumrecht Einzelfaumllle und Verwaltungsstreitver-fahren in Visumangelegenheitenlaquo (Referat 509)33

Eine Antragstellung per E-Mail ist moumlglich Der Antrag muss also nicht unbedingt an die deutsche Auslands-vertretung vor Ort gesendet werden Eine Ablehnung im gesetzlich nicht geregelten Vorpruumlfverfahren duumlrfte gerichtlich schwer anzufechten sein da kein rechtsmit-telfaumlhiger Bescheid ergeht (siehe Abschnitt 46) Daher kann es aus juristischen Gruumlnden sinnvoll sein parallel zum Begehren um Vorpruumlfung an das Auswaumlrtige Amt auch einen foumlrmlichen Visumsantrag bei der zustaumlndi-gen deutschen Auslandsvertretung einzureichen am besten per Fax35

Laut Visumhandbuch setzt sich die Zentrale des Auswaumlrtigen Amts wenn die Voraussetzungen fuumlr eine Aufnahme vorliegen mit der zustaumlndigen obersten Landesbehoumlrde bzw Auslaumlnderbehoumlrde in Verbindung um die Zustimmung zur Aufnahme zu erwirken36

In der Praxis hat sich gezeigt dass das Auswaumlrtige Amt nach einer ersten positiven Vorabpruumlfung des Falls darum bittet dass die Antragsteller_innen selbst

32 BT-Drs 1811473 Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Verstaumlrkte Erteilung subsidiaumlren Schutzes fuumlr syrische Fluumlchtlinge und Einschraumlnkung des Familiennachzugs 1032017 abrufbar unter wwwbundestagde S 20 f

33 Vgl Organisationsplan des Auswaumlrtigen Amtes abrufbar bei wwwauswaertiges-amtde

34 Vgl auch die Angaben bei wwwauswaertiges-amtde unter raquoKon-taktlaquo

35 Vgl DRK-Suchdienst Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Fluumlchtlingen (Maumlrz 2017) ab-rufbar bei familieasylnet unter raquoChecklisten amp Merkblaumltterlaquo S 2

36 AA Visumhandbuch a a O (Fn 15) S 24

Kontakt mit der Auslaumlnderbehoumlrde aufnehmen und dort die erforderliche Zustimmung beantragen Ein eigener fruumlhzeitiger Antrag an die Auslaumlnderbehoumlrde ggf mit der Bitte um Vorabzustimmung kann demnach hilfreich sein um die Dauer des Antragsverfahrens so niedrig wie moumlglich zu halten

Inhaltlich sollten beim Schreiben des Antrags wenn moumlglich die Kriterien beruumlcksichtigt werden die in den Anwendungshinweisen zum sect 22 AufenthG beschrie-ben sind siehe Abschnitt 2 dieses Beitrags

Als praktische Hilfestellung zum Verfassen eines Antrages haben wir diesem Beitrag ein Beispielschrei-ben beigefuumlgt (siehe unten ab S 10)

43 Glaubhaftmachung

Bei der Beantragung eines Visums gemaumlszlig sect 22 AufenthG ist ein moumlglichst ausfuumlhrlicher Vortrag der Antragsteller_innen notwendig Dem Vortrag koumlnnen zur Glaubhaftmachung geeignete Unterlagen beigefuumlgt werden Denkbar sind medizinische Atteste die immer moumlglichst aktuell und in deutsche Sprache uumlbersetzt sein sollten Wenn es der Darlegung einer Verfolgungs-situation dient koumlnnen neben dem BAMF-Bescheid auch das Anhoumlrungsprotokoll und im Falle einer lau-fenden Klage auf Zuerkennung des Fluumlchtlingsschut-zes37 die Klagebegruumlndung beigefuumlgt werden

Zur Glaubhaftmachung der Identitaumlt und der fami-liaumlren Bezuumlge von aufzunehmender Person im Ausland und Referenzperson in Deutschland sollten Passkopien sowie moumlglichst Heiratsurkunde Familienregisteraus-zug bzw Familienbuch o auml eingereicht werden letztere auch in deutscher Uumlbersetzung

Alle Nachweise die auf eine zumindest teilweise Si-cherung des Lebensunterhaltes und auf ausreichenden Wohnraum fuumlr die aufzunehmende Person hinweisen koumlnnen die Zustimmung der Auslaumlnderbehoumlrde spaumlter beguumlnstigen

44 Vorabpruumlfung

Nachdem der Antrag gemaumlszlig sect 22 AufenthG dem Aus-waumlrtigen Amt zugegangen ist pruumlft dieses zunaumlchst vorab ob eine persoumlnliche Anhoumlrung stattfinden soll und ein Visumverfahren eingeleitet wird je nachdem ob der Antrag als aussichtsreich eingestuft wird

Ist die Vorabpruumlfung positiv ausgefallen so teilt das Auswaumlrtige Amt dies per E-Mail mit und leitet eigen-staumlndig einen Vorsprachetermin in der zustaumlndigen

37 Vgl hierzu asylnet Musterklage zur Erlangung des Fluumlchtlings-schutzes fuumlr Asylsuchende aus Syrien Meldung vom 382016

K o n t a k t R e f e r a t 5 0 8 - 9

bull Postadresse Auswaumlrtiges Amt 11013 Berlin

bull E-Mail 508-9-R1auswaertiges-amtdebull Fax +49 30 1817 340234

6 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 7

deutschen Auslandsvertretung ein Bei Personen mit Aufenthalt in Syrien ist es sinnvoll bereits bei der An-stragstellung anzugeben welche Auslandsvertretung in Frage kommt bzw fuumlr die antragstellende Person erreichbar ist (z B Beirut Erbil Tuumlrkei) Der Termin wird nach bisherigen Erfahrungen kurze Zeit spaumlter per E-Mail durch die Botschaft mitgeteilt und findet bereits wenige Wochen spaumlter statt

45 Visumsverfahren

Nach der Vorsprache kann die Bearbeitung der Vi-saantraumlge noch einmal mehrere Monate in Anspruch nehmen Auch im Nachhinein kann die Botschaft etwa telefonisch Nachfragen an dendie Antragsteller_in richten Medizinische Atteste werden grundsaumltzlich von der Botschaft auf Echtheit und Plausibilitaumlt gepruumlft

Die Akte wird waumlhrend des Visumverfahrens zur Pruumlfung an die zustaumlndige Auslaumlnderbehoumlrde versandt

raquoSoweit die dringenden humanitaumlren Gruumlnde auf Umstaumlnden im Bundesgebiet beruhen obliegt de-ren Nachpruumlfung der Auslaumlnderbehoumlrde die die fuumlr die Entscheidung erforderlichen Nachweise vom Auslaumlnder verlangen kannlaquo38

Ein Antrag auf Zustimmung bei der Auslaumlnderbehoumlrde mit ndash sofern moumlglich ndash Nachweisen uumlber das Vorhan-densein von Wohnraum und die zumindest teilweise Sicherung des Lebensunterhaltes aber auch uumlber be-reits erbrachte raquoIntegrationsleistungenlaquo der hier le-benden Angehoumlrigen (z B erfolgreicher Schulbesuch erfolgreicher Besuch von Sprach- und Integrations-kursen Aufnahme einer Arbeit einer Ausbildung oder eines Studiums etc) kann ggf hilfreich sein Von der Lebensunterhaltssicherung wie von den anderen Re-gelerteilungsvoraussetzungen kann raquounter Beruumlcksich-tigung des im Einzelfall gegebenen Aufnahmegrundes insgesamt oder im Einzelnen abgesehen werdenlaquo39

46 Ablehnung nach Vorabpruumlfung

Sollte die Vorabpruumlfung negativ ausfallen so werden die Antragsteller_innen per E-Mail informiert dass die gesetzlichen Voraussetzungen einer humanitaumlren Auf-nahme nicht erfuumlllt seien Die Ablehnungen werden bisher inhaltlich nicht ausfuumlhrlich begruumlndet Sie wer-den auch nicht in Form eines Bescheides mit Rechts-mittelbelehrung versandt Die Antragsteller_innen er-

38 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 221339 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 2204

halten keinen Vorsprachetermin die Moumlglichkeit der persoumlnlichen Antragstellung bei der Auslandsvertre-tung wird verwehrt

Wer hiergegen vorgehen will dem bleibt das Mittel der Untaumltigkeitsklage da die Botschaft nach der nega-tiven Vorpruumlfung den (vorab z B per Fax erhaltenen40) Antrag nicht weiter bearbeiten wird Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Berlin zu erheben Es ist mit einer einjaumlhrigen Verfahrensdauer im Klageverfahren zu rechnen41 Da den Familien mit dem Abwarten dieser Verfahrensdauer in der Regel nicht geholfen sein wird ist zudem ein Antrag auf einstweilige Anordnung ge-maumlszlig sect 123 VwGO zu stellen Das VG Berlin hat dann daruumlber zu entscheiden ob ein Abwarten der Entschei-dung im Hauptsacheverfahren unzumutbare Nachteile fuumlr die Familie mit sich braumlchte sodass bereits im Eil-verfahren uumlber eine Visumserteilung zu entscheiden ist Es muss also detailliert einzelfallbezogen dargestellt werden warum ein Abwarten der Entscheidung im Hauptsacheverfahren oder des Ablaufs der Sperrfrist im Maumlrz 2018 fuumlr die Betroffenen unzumutbar waumlre Zu denken waumlre hierbei z B an Faumllle von Kindern eines subsidiaumlr Schutzberechtigten die bis zum 16 Maumlrz 2018 volljaumlhrig werden von Eltern eines UMF der vor oder kurz nach dem 16 Maumlrz 2018 volljaumlhrig wird oder an Faumllle lebensbedrohlicher Erkrankungen Da eine Vor-wegnahme der Hauptsache nur ausnahmsweise in Be-tracht kommt sind die Anforderungen an die Glaub-haftmachung der Unzumutbarkeit hoch Es liegen dazu bisher keine positiven Gerichtsentscheidungen vor42 Gegebenenfalls ist auch an eine Verfassungsbeschwer-de wegen der Verletzung des Grundrechts auf Familie gemaumlszlig Art 6 GG43 zu denken

Der Verein JUMEN ndash Juristische Menschenrechts-arbeit in Deutschland e V engagiert sich in diesem Bereich und kann gegebenenfalls beratend oder un-terstuumltzend taumltig werden44 Insbesondere fuumlr Faumllle die moumlglicherweise uumlber den Einzelfall hinaus von grund-saumltzlicher Bedeutung sind gibt es Rechtsmittelfonds

40 Siehe Abschnitt 4241 Das VG Berlin schreibt die durchschnittliche Dauer visumsrecht-

licher Klageverfahren betrage raquoweniger als ein Jahrlaquo Entscheidung vom 332017 ndash 30 L 83116 V ndash S 7 ebenso Entscheidung vom 252017 ndash 36 L 9117 V ndash S 4

42 Es liegen zwei verwaltungsgerichtliche Entscheidungen und eine oberverwaltungsgerichtliche Entscheidung vor in denen auf dieser argumentativen Grundlage gestellte Eilantraumlge abgelehnt werden vgl VG Berlin vom 332017 ndash 30 L 83116 V ndash und VG Berlin vom 252017 ndash 36 L 9117 V ndash und OVG Berlin-Brandenburg vom 2842017 ndash 3 S 23173 M 3817 ndash asylnet M25046

43 Vgl Helene Heuser Aussetzung des Familiennachzugs a aO (Fn 1)

44 Vgl Adriana Kessler Ullika Borkamp Sigrun Krause JUMEN ndash Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland in Asylmagazin 42017 S 123 siehe auch httpsjumenorg

die angefragt werden koumlnnen wie beispielsweise beim Bundesfachverband unbegleitete minderjaumlhrige Fluumlcht-linge e V45

47 Exkurs Sondertermine beim Familiennachzug zu GFK-Fluumlchtlingen

Sofern der Familiennachzug zu Asylberechtigten oder anerkannten Fluumlchtlingen nach der Genfer Fluumlcht-lingskonvention stattfinden soll wird das Auswaumlrtige Amt regelmaumlszligig auf den Vorrang des regulaumlren Fami-liennachzugsverfahrens nach sectsect 29 ff AufenthG ver-weisen Die langen Wartezeiten insbesondere bei der Deutschen Botschaft Beirut in den regulaumlren Familien-nachzugsverfahren koumlnnen also nicht einfach durch ei-nen Antrag nach sect 22 AufenthG umgangen werden In auszligergewoumlhnlichen humanitaumlren oder medizinischen Faumlllen sowie beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjaumlhrigen Fluumlchtlingen die innerhalb der naumlchs-ten zwoumllf Monate volljaumlhrig werden werden seitens der Deutschen Botschaft Beirut jedoch Sondertermine ge-waumlhrt46

5 Erste Praxiserfahrungen

Bis zum Tag der Fertigstellung dieser Arbeitshilfe47 ist uns eine Visumserteilung nach sect 22 im Zusammenhang mit der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten bekannt geworden (Aufnahme ei-nes Kleinkindes aus einem Anrainerstaat Syriens zum Nachzug zu seinen Eltern) Die Mehrzahl der bislang eingegangenen Antraumlge befinden sich nach den letzten Informationen des Auswaumlrtigen Amts noch in Bearbei-tung Dr Schauer vom Auswaumlrtigen Amt beschrieb in einer Sachverstaumlndigenanhoumlrung im Innenausschuss des Bundestages am 20 Maumlrz 2017 jedoch einige Faumllle die an die Behoumlrde herangetragen wurden und die er offenbar als aussichtsreich einschaumltzte

raquoUnd um Ihnen nur so ein paar Beispiele zu ge-ben und auch klarzumachen dass es fuumlr uns nicht immer nur um den Minderjaumlhrigen hier geht sondern eben um das Gesamtschicksal der Fa-

45 Vgl wwwb-umfdedethemenrechtshilfe46 Vgl Informationen der Deutschen Botschaft Beirut abrufbar bei

wwwbeirutdiplode Informationen zu Sonderterminen Hinwei-se zu aumlrztlichen Attesten Vorzugstermine fuumlr Familienangehoumlri-ge von unbegleiteten minderjaumlhrigen Schutzberechtigten zwecks rechtzeitiger Antragstellung

47 Stand 1162017

milie und durchaus auch Minderjaumlhrige vor Ort denn die die hier sind denen geht es ja meistens besser als denen die noch vor Ort sind Also wir haben auch eine Minderjaumlhrige hier mit subsi-diaumlrem Schutz die bei einer Tante lebt Eltern in Aleppo sie ist am Herzen erkrankt da werden wir eine Anhoumlrung durchfuumlhren Dann gibt es ein 13-jaumlhriges Maumldchen hier in Berlin die mit dem Vater ist also nicht unbegleitet da wollen wir die Mutter und drei minderjaumlhrige Kinder aus Damaskus holen das Maumldchen hat eine Wirbel-saumlulenverformung und braucht die Operation hat Angststoumlrungen Also es waumlre normalerweise kein klassischer Fall aber in so einem Fall sehen wir das schon als gerechtfertigt an Dann haben wir eine Mutter mit zwei minderjaumlhrigen Kindern in Syrien der EhemannVater ist hier in Deutsch-land mit subsidiaumlrem Schutz und das zweijaumlhrige Kind in Syrien ist an Epilepsie erkrankt Wir ha-ben eine Mutter hier in Deutschland also keine Minderjaumlhrige aber sie hat zwei minderjaumlhrige Kinder in Somalia die nachziehen sollen Dann eine Ehefrau und zwei minderjaumlhrige Kinder die zu ihrem Ehemann hier nachziehen sollen sie ist verfolgt weil sie in Aleppo Krankenschwester war Und wir haben z B auch einen Fall wo ein Ehe-mann in Syrien [gemeint wohl raquoin Deutschlandlaquo die Red] eine Spenderniere der Ehefrau braucht die mit minderjaumlhrigen Kindern in Damaskus ist Das sind also so die Art Faumllle die jetzt in Bearbei-tung sind und die sicherlich positiv entschieden werdenlaquo48

In einem Schreiben vom 26 Mai 2017 teilt das Auswaumlr-tige Amt mit es habe sich nach Gespraumlchen mit dem Bundesministerium des Innern uumlber Kriterien verstaumln-digen koumlnnen wie es die Grundgedanken der UN-Kin-derrechtskonvention im Verfahren nach sect 22 AufenthG besonders beruumlcksichtigen koumlnne

raquoDabei soll insbesondere gelten dass eine Auf-nahme je eher in Betracht kommt desto juumlnger der unbegleitete minderjaumlhrige Fluumlchtling ist Aber auch Krankheiten Behinderungen und Ver-letzungen die Unterkunfts- und Betreuungssitua-tion sowie die Dauer und Umstaumlnde der Trennung von den Eltern werden wir beruumlcksichtigenlaquo49

Wie viele und welche Faumllle letztlich Erfolg haben wer-den laumlsst sich momentan noch nicht mit Gewissheit

48 Schauer (Auswaumlrtiges Amt) in der Sachverstaumlndigenanhoumlrung des Innenausschusses des Bundestages 2032017 abrufbar unter wwwbundestagde 010554-011133

49 AA Familiennachzug a a O (Fn 11)

8 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

sagen Wir wollen jedenfalls Betroffene und Unterstuumlt-zende dazu ermutigen es mit einer Antragstellung zu versuchen

Aus menschenrechtlicher Perspektive ist die Aus-setzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzbe-rechtigten jedoch grundsaumltzlich problematisch Seine katastrophalen Folgen fuumlr tausende betroffene Fami-lien werden durch die einzelfallbezogene Anwendung des sect 22 AufenthG nicht wirksam abgemildert werden koumlnnen zumal die Familientrennung durch die langen buumlrokratischen Verfahren auch im gluumlcklichen Falle einer Visumerteilung erheblich verlaumlngert wird Zur Abstimmung uumlber bereits im Herbst 2016 vorgelegte Antraumlge der linken und gruumlnen Oppositionsparteien im Bundestag uumlber die Abschaffung des sect 104 Abs 13 AufenthG kam es bis heute nicht weil die Abgeord-neten der Regierungskoalition im Innenausschuss die vorgesehene Beratung und Abstimmung im Bundestag mehrfach verhindert haben50 Stattdessen forderte zu-letzt die CDUCSU offensiv die Aussetzung des Famili-ennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten auch uumlber den Maumlrz 2018 hinaus zu verlaumlngern51 Daher bedarf es weiterhin erheblicher politischer und juristischer Gegenbemuumlhungen um dem Recht auf Familienleben tausender Fluumlchtlinge aus Syrien zur Durchsetzung zu verhelfen

Anhang Beispielschreiben

Das auf den nachfolgenden Seiten wiedergegebene Bei-spielschreiben soll eine Hilfestellung bei der Formulie-rung eigener Antraumlge sein Es ist kein Musterschreiben welches in dieser Form oder mit gleichen Textbaustei-nen uumlbernommen werden kann Wichtig ist sich beim Schreiben des Antrags auf die detaillierte Schilderung der Besonderheiten des Einzelfalls zu konzentrieren und dabei die Kriterien zur Aufnahme nach sect 22 Satz 1 AufenthG im Blick zu behalten

Textfassungen des Beispielschreibens sind daruumlber hinaus in den Formaten doc sowie odt abrufbar bei wwwasylnet

50 Vgl Deutscher Bundestag Plenardebatte am 2742017 Plenarpro-tokoll 18231 abrufbar bei wwwbundestagde S 23268ff Rede-beitraumlge von Luise Amtsberg (Gruumlne) und Ulla Jelpke (DIE LIN-KE) Plenardebatte am 162017 Plenarprotokoll 18237 abrufbar bei wwwbundestagde vgl auch Rundmails von Thomas Hohlfeld Referent fuumlr Migration und Integration der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 1852017 und vom 3152017

51 CDUCSU Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtigten uumlber 2018 hinaus aussetzen Pressemitteilung vom 1432017 abrufbar bei wwwcducsude siehe auch Deutscher Bundestag Plenarpro-tokoll 18237 a a O (Fn 50) S 24161 ff Redebeitraumlge der Abge-ordneten von CDUCSU

familieasylnet Erlaumluterungen zur Familienzusam-menfuumlhrung zu Asylsuchenden und zu schutzberech-tigten Personen Das Informationsportal wurde mit Foumlrderung von UNHCR umfassend uumlberarbeitet und vervollstaumlndigt Es richtet sich insbesondere an Bera-terinnen und Berater die mit Fragen zum Familien-nachzug zu Fluumlchtlingen konfrontiert sind

Themenschwerpunkt Im Asylmagazin 42017 er-schien ein Themenschwerpunkt Familienzusam-menfuumlhrung mit Beitraumlgen von Helene Heuser und UNHCR Deutschland

BBZ ndash Beratungs- und Betreuungszentrum fuumlr junge Fluumlchtlinge und MigrantinnenTraumlger KommMit e V Turmstr 72 10551 BerlinE-Mail Anna Schmitt aschmittkommmitbbzdeE-Mail Sebastian Muy smuykommmitbbzdewwwbbzberlinde

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 9

IMPRESSUM

Anna Schmitt und Sebastian Muy Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Auslandlaquo beim Fa-miliennachzug ndash Anwendung des sect 22 Satz 1 AufenthG beim Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtig-ten Juni 2017Herausgeber Informationsverbund Asyl und Migrati-on e V Greifswalder Straszlige 4 10405 Berlin

Traumlger des Informationsverbunds Asyl und Migration

in Kooperation mit

familieasylnetInformationen zum Verfahren der

Familienzusammenfuumlhrung

Weitere Informationen

Kontaktdaten BBZKommMit

[Absender] Name (vollstaumlndig wie in Pass)Adresse Antragssteller_in

Auswaumlrtiges Amt11013 Berlinper E-Mail 508-9-R1auswaertiges-amtde

ggf in Kopie an die deutsche Auslandsvertretung in (Fax )

Ort Datum

Antrag auf Familiennachzughilfsweise Antrag auf Aufnahme aus dem Ausland gem sect 22 Satz 1 AufenthG fuumlr1 Name Geburtsdatum Passnummerggf 2 Name Geburtsdatum Passnummerggf 3 Name Geburtsdatum Passnummer

Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit beantrage [ichich fuumlr meine o g Angehoumlrigen] ein Visum zum Aufenthalt gem [sect 30 (Ehegatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern zu UMF)] hilfsweise gemaumlszlig sect 22 Satz 1 AufenthG

Mit Bescheid vom hellip mit Geschaumlftszeichen hellip wurde [mirmeinen Angehoumlrigen] in Deutschland vom Bundes-amt fuumlr Migration und Fluumlchtlinge (BAMF) der subsidiaumlre Schutz zuerkannt [Ich habeSie haben] gegen den Bescheid am hellip beim Verwaltungsgericht Klage auf Zuerkennung der Fluumlchtlingseigenschaft nach der Genfer Fluumlchtlingskonvention erhoben BAMF-Bescheid und Klageschrift anbei in Kopie

Ich bitte um Pruumlfung ob in unserem Fall die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug nach [sect 30 (Ehe-gatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern] in Betracht kommt Sie sind zu einer solchen Pruumlfung verpflichtet da die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs nach sect 104 Abs 13 AufenthG gegen Art 6 GG Art 8 EMRK und Art 3 Art 9 und Art 10 UN-Kinderrechtskonvention verstoumlszligt

Sollten Sie die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug wegen der Regelung in sect 104 Abs 13 AufenthG ablehnen so bitte ich um Pruumlfung [meinesunseres] Anliegens nach sect 22 Satz 1 AufenthG Es liegen sowohl voumllkerrechtliche als auch dringende humanitaumlre Gruumlnde fuumlr eine Aufnahme nach sect 22 Satz 1 AufenthG vor

Argumente fuumlr voumllkerrechtliche Gruumlnde (UN-KRK vorrangige Beruumlcksichtigung des Kindeswohls keine Trennung des Kindes von den Eltern Recht auf wohlwollende humane und beschleunigte Bearbeitung von Antraumlgen auf Familienzusammenfuumlhrung) bspw

bull Familienzusammenfuumlhrung in Syrien ist unmoumlglichunzumutbar

10 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Beispielschreiben (Version 1362017)

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 11

bull Dauer der Trennung ist unzumutbar lang Es ist mit einer Trennung von insgesamt mindestens hellip Jahren zu rechnen Fuumlr unsere Kinder ist dies keine uumlberschaubare Zeit

bull UMF Volljaumlhrigkeit vor oder kurz nach 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennachzugbull Nachziehendes Kind Volljaumlhrigkeit vor dem 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennach-

zugbull UMF ist sehr jungbull hellip

Argumente fuumlr dringende humanitaumlre Gruumlnde (raquosingulaumlres Einzelschicksallaquo)

bull raquoErhebliche und unausweichliche Gefahr fuumlr Leib und Lebenlaquobull raquobesonders gelagerte Notsituationlaquobull rArrmoumlglichst umfassender Vortrag uumlber Schutzsuchende

Moumlgliche Gesichtspunkte

bull Verfolgungsgefahr (zur Glaubhaftmachung ggf Klagebegruumlndung undoder Anhoumlrungsprotokoll anbei)bull gesundheitliche Situation (psychisch und physisch) von Personen im Ausland und Personen in Deutsch-

land (zur Glaubhaftmachung Atteste anbei)bull Behinderungenbull Wohn- Versorgungs- Betreuungssituationbull junges Alter des UMF der Kinderbull Unterkunfts- und Betreuungssituationbull Dauer und Umstaumlnde der Trennung von Kindern und Elternbull

raquoEnger Bezug zu Deutschlandlaquo (fruumlhere Aufenthalte Familienangehoumlrige in Deutschland u auml) raquobesondere Anknuumlpfungspunkte an ein bestimmtes Bundeslandlaquo

Ich lebe seit in Deutschland und im Bundesland hellip Mit mir in Deutschland leben noch (alle Famili-enangehoumlrigen nennen Staatsangehoumlrigkeit und Familienstand angeben ggf Aufenthaltsstatus

Ichmeine Angehoumlrigen haben weitere Verwandte in Deutschland (ggf mit laumlngeren Aufenthaltszeiten)

(Ggf fruumlhere Aufenthalte in Deutschland )

raquoVoraussichtliche Kosten eines Aufenthalts in Deutschlandlaquo

Ggf Ichmeine Verwandten xy haben ein monatliches Einkommen von als Sie wuumlrden michmeine Angehoumlrigen finanziell in Deutschland unterstuumltzen und wuumlrden auch fuumlr die Reisekosten aufkommenFreundeHilfsorganisation xy wuumlrden den Aufenthalt meiner Angehoumlrigen finanziell unterstuumltzen

Achtung raquoHinweis auf die allgemeinen Verhaumlltnisse im Heimatstaatlaquo werden nicht als dringender humanitauml-rer Grund eingestuft

Terminvergabe

Ich habe meine Angehoumlrigen haben in der deutschen Auslandsvertretung xy einen Vorsprachetermin erbeten und wir haben folgende Referenznummern erhalten hellip

Ich bitte Sie mir mitzuteilen wann [ichmeine Angehoumlrigen] in der deutschen Auslandsvertretung in [hellip] meinihr Anliegen zeitnah persoumlnlich vorbringen kannkoumlnnen Wie Sie wissen dauert die Terminverga-be der Visastelle (Beirut) 10-12 Monate Fuumlr subsidiaumlr Schutzberechtigte werden Termine erst ab Anfang 2018 vergeben Ein fruumlherer Termin ist in unserem Einzelfall jedoch dringend erforderlich

Kontaktdaten

Wenn Sie weitere Nachweise und Informationen benoumltigen teilen Sie mir dies bitte schriftlich mit per E-Mail

hellip

Kontakt meiner Angehoumlrigen in Syrien (Tel und E-Mail)

Ich bitte Sie unseren Antrag wohlwollend zu pruumlfen und danke Ihnen im Voraus fuumlr Ihre Bemuumlhungen

Unterschrift

Anlagen hellip

12 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Page 6: Arbeitshilfe: »Aufnahme aus dem Ausland« beim Familiennachzug · 1. Einleitung und Problemstellung 2. Voraussetzungen für die Aufnahme aus dem Aus-land gemäß § 22 Satz 1 AufenthG

Entscheidung uumlber das Ersuchen auf humani-taumlre Aufnahme [hellip]laquo32

42 Antragstellung

Das Referat 508-9 des Auswaumlrtigen Amtes ist zustaumlndig die Antraumlge entgegenzunehmen Dieses ist angesiedelt in der Rechtsabteilung und im Allgemeinen beauftragt mit den Themen raquoAuslaumlnderrecht einschlieszliglich Asyl-recht Visumrecht Auslaumlnderpolitiklaquo (Referat 508) so-wie raquoVisumrecht Einzelfaumllle und Verwaltungsstreitver-fahren in Visumangelegenheitenlaquo (Referat 509)33

Eine Antragstellung per E-Mail ist moumlglich Der Antrag muss also nicht unbedingt an die deutsche Auslands-vertretung vor Ort gesendet werden Eine Ablehnung im gesetzlich nicht geregelten Vorpruumlfverfahren duumlrfte gerichtlich schwer anzufechten sein da kein rechtsmit-telfaumlhiger Bescheid ergeht (siehe Abschnitt 46) Daher kann es aus juristischen Gruumlnden sinnvoll sein parallel zum Begehren um Vorpruumlfung an das Auswaumlrtige Amt auch einen foumlrmlichen Visumsantrag bei der zustaumlndi-gen deutschen Auslandsvertretung einzureichen am besten per Fax35

Laut Visumhandbuch setzt sich die Zentrale des Auswaumlrtigen Amts wenn die Voraussetzungen fuumlr eine Aufnahme vorliegen mit der zustaumlndigen obersten Landesbehoumlrde bzw Auslaumlnderbehoumlrde in Verbindung um die Zustimmung zur Aufnahme zu erwirken36

In der Praxis hat sich gezeigt dass das Auswaumlrtige Amt nach einer ersten positiven Vorabpruumlfung des Falls darum bittet dass die Antragsteller_innen selbst

32 BT-Drs 1811473 Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Verstaumlrkte Erteilung subsidiaumlren Schutzes fuumlr syrische Fluumlchtlinge und Einschraumlnkung des Familiennachzugs 1032017 abrufbar unter wwwbundestagde S 20 f

33 Vgl Organisationsplan des Auswaumlrtigen Amtes abrufbar bei wwwauswaertiges-amtde

34 Vgl auch die Angaben bei wwwauswaertiges-amtde unter raquoKon-taktlaquo

35 Vgl DRK-Suchdienst Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Fluumlchtlingen (Maumlrz 2017) ab-rufbar bei familieasylnet unter raquoChecklisten amp Merkblaumltterlaquo S 2

36 AA Visumhandbuch a a O (Fn 15) S 24

Kontakt mit der Auslaumlnderbehoumlrde aufnehmen und dort die erforderliche Zustimmung beantragen Ein eigener fruumlhzeitiger Antrag an die Auslaumlnderbehoumlrde ggf mit der Bitte um Vorabzustimmung kann demnach hilfreich sein um die Dauer des Antragsverfahrens so niedrig wie moumlglich zu halten

Inhaltlich sollten beim Schreiben des Antrags wenn moumlglich die Kriterien beruumlcksichtigt werden die in den Anwendungshinweisen zum sect 22 AufenthG beschrie-ben sind siehe Abschnitt 2 dieses Beitrags

Als praktische Hilfestellung zum Verfassen eines Antrages haben wir diesem Beitrag ein Beispielschrei-ben beigefuumlgt (siehe unten ab S 10)

43 Glaubhaftmachung

Bei der Beantragung eines Visums gemaumlszlig sect 22 AufenthG ist ein moumlglichst ausfuumlhrlicher Vortrag der Antragsteller_innen notwendig Dem Vortrag koumlnnen zur Glaubhaftmachung geeignete Unterlagen beigefuumlgt werden Denkbar sind medizinische Atteste die immer moumlglichst aktuell und in deutsche Sprache uumlbersetzt sein sollten Wenn es der Darlegung einer Verfolgungs-situation dient koumlnnen neben dem BAMF-Bescheid auch das Anhoumlrungsprotokoll und im Falle einer lau-fenden Klage auf Zuerkennung des Fluumlchtlingsschut-zes37 die Klagebegruumlndung beigefuumlgt werden

Zur Glaubhaftmachung der Identitaumlt und der fami-liaumlren Bezuumlge von aufzunehmender Person im Ausland und Referenzperson in Deutschland sollten Passkopien sowie moumlglichst Heiratsurkunde Familienregisteraus-zug bzw Familienbuch o auml eingereicht werden letztere auch in deutscher Uumlbersetzung

Alle Nachweise die auf eine zumindest teilweise Si-cherung des Lebensunterhaltes und auf ausreichenden Wohnraum fuumlr die aufzunehmende Person hinweisen koumlnnen die Zustimmung der Auslaumlnderbehoumlrde spaumlter beguumlnstigen

44 Vorabpruumlfung

Nachdem der Antrag gemaumlszlig sect 22 AufenthG dem Aus-waumlrtigen Amt zugegangen ist pruumlft dieses zunaumlchst vorab ob eine persoumlnliche Anhoumlrung stattfinden soll und ein Visumverfahren eingeleitet wird je nachdem ob der Antrag als aussichtsreich eingestuft wird

Ist die Vorabpruumlfung positiv ausgefallen so teilt das Auswaumlrtige Amt dies per E-Mail mit und leitet eigen-staumlndig einen Vorsprachetermin in der zustaumlndigen

37 Vgl hierzu asylnet Musterklage zur Erlangung des Fluumlchtlings-schutzes fuumlr Asylsuchende aus Syrien Meldung vom 382016

K o n t a k t R e f e r a t 5 0 8 - 9

bull Postadresse Auswaumlrtiges Amt 11013 Berlin

bull E-Mail 508-9-R1auswaertiges-amtdebull Fax +49 30 1817 340234

6 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 7

deutschen Auslandsvertretung ein Bei Personen mit Aufenthalt in Syrien ist es sinnvoll bereits bei der An-stragstellung anzugeben welche Auslandsvertretung in Frage kommt bzw fuumlr die antragstellende Person erreichbar ist (z B Beirut Erbil Tuumlrkei) Der Termin wird nach bisherigen Erfahrungen kurze Zeit spaumlter per E-Mail durch die Botschaft mitgeteilt und findet bereits wenige Wochen spaumlter statt

45 Visumsverfahren

Nach der Vorsprache kann die Bearbeitung der Vi-saantraumlge noch einmal mehrere Monate in Anspruch nehmen Auch im Nachhinein kann die Botschaft etwa telefonisch Nachfragen an dendie Antragsteller_in richten Medizinische Atteste werden grundsaumltzlich von der Botschaft auf Echtheit und Plausibilitaumlt gepruumlft

Die Akte wird waumlhrend des Visumverfahrens zur Pruumlfung an die zustaumlndige Auslaumlnderbehoumlrde versandt

raquoSoweit die dringenden humanitaumlren Gruumlnde auf Umstaumlnden im Bundesgebiet beruhen obliegt de-ren Nachpruumlfung der Auslaumlnderbehoumlrde die die fuumlr die Entscheidung erforderlichen Nachweise vom Auslaumlnder verlangen kannlaquo38

Ein Antrag auf Zustimmung bei der Auslaumlnderbehoumlrde mit ndash sofern moumlglich ndash Nachweisen uumlber das Vorhan-densein von Wohnraum und die zumindest teilweise Sicherung des Lebensunterhaltes aber auch uumlber be-reits erbrachte raquoIntegrationsleistungenlaquo der hier le-benden Angehoumlrigen (z B erfolgreicher Schulbesuch erfolgreicher Besuch von Sprach- und Integrations-kursen Aufnahme einer Arbeit einer Ausbildung oder eines Studiums etc) kann ggf hilfreich sein Von der Lebensunterhaltssicherung wie von den anderen Re-gelerteilungsvoraussetzungen kann raquounter Beruumlcksich-tigung des im Einzelfall gegebenen Aufnahmegrundes insgesamt oder im Einzelnen abgesehen werdenlaquo39

46 Ablehnung nach Vorabpruumlfung

Sollte die Vorabpruumlfung negativ ausfallen so werden die Antragsteller_innen per E-Mail informiert dass die gesetzlichen Voraussetzungen einer humanitaumlren Auf-nahme nicht erfuumlllt seien Die Ablehnungen werden bisher inhaltlich nicht ausfuumlhrlich begruumlndet Sie wer-den auch nicht in Form eines Bescheides mit Rechts-mittelbelehrung versandt Die Antragsteller_innen er-

38 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 221339 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 2204

halten keinen Vorsprachetermin die Moumlglichkeit der persoumlnlichen Antragstellung bei der Auslandsvertre-tung wird verwehrt

Wer hiergegen vorgehen will dem bleibt das Mittel der Untaumltigkeitsklage da die Botschaft nach der nega-tiven Vorpruumlfung den (vorab z B per Fax erhaltenen40) Antrag nicht weiter bearbeiten wird Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Berlin zu erheben Es ist mit einer einjaumlhrigen Verfahrensdauer im Klageverfahren zu rechnen41 Da den Familien mit dem Abwarten dieser Verfahrensdauer in der Regel nicht geholfen sein wird ist zudem ein Antrag auf einstweilige Anordnung ge-maumlszlig sect 123 VwGO zu stellen Das VG Berlin hat dann daruumlber zu entscheiden ob ein Abwarten der Entschei-dung im Hauptsacheverfahren unzumutbare Nachteile fuumlr die Familie mit sich braumlchte sodass bereits im Eil-verfahren uumlber eine Visumserteilung zu entscheiden ist Es muss also detailliert einzelfallbezogen dargestellt werden warum ein Abwarten der Entscheidung im Hauptsacheverfahren oder des Ablaufs der Sperrfrist im Maumlrz 2018 fuumlr die Betroffenen unzumutbar waumlre Zu denken waumlre hierbei z B an Faumllle von Kindern eines subsidiaumlr Schutzberechtigten die bis zum 16 Maumlrz 2018 volljaumlhrig werden von Eltern eines UMF der vor oder kurz nach dem 16 Maumlrz 2018 volljaumlhrig wird oder an Faumllle lebensbedrohlicher Erkrankungen Da eine Vor-wegnahme der Hauptsache nur ausnahmsweise in Be-tracht kommt sind die Anforderungen an die Glaub-haftmachung der Unzumutbarkeit hoch Es liegen dazu bisher keine positiven Gerichtsentscheidungen vor42 Gegebenenfalls ist auch an eine Verfassungsbeschwer-de wegen der Verletzung des Grundrechts auf Familie gemaumlszlig Art 6 GG43 zu denken

Der Verein JUMEN ndash Juristische Menschenrechts-arbeit in Deutschland e V engagiert sich in diesem Bereich und kann gegebenenfalls beratend oder un-terstuumltzend taumltig werden44 Insbesondere fuumlr Faumllle die moumlglicherweise uumlber den Einzelfall hinaus von grund-saumltzlicher Bedeutung sind gibt es Rechtsmittelfonds

40 Siehe Abschnitt 4241 Das VG Berlin schreibt die durchschnittliche Dauer visumsrecht-

licher Klageverfahren betrage raquoweniger als ein Jahrlaquo Entscheidung vom 332017 ndash 30 L 83116 V ndash S 7 ebenso Entscheidung vom 252017 ndash 36 L 9117 V ndash S 4

42 Es liegen zwei verwaltungsgerichtliche Entscheidungen und eine oberverwaltungsgerichtliche Entscheidung vor in denen auf dieser argumentativen Grundlage gestellte Eilantraumlge abgelehnt werden vgl VG Berlin vom 332017 ndash 30 L 83116 V ndash und VG Berlin vom 252017 ndash 36 L 9117 V ndash und OVG Berlin-Brandenburg vom 2842017 ndash 3 S 23173 M 3817 ndash asylnet M25046

43 Vgl Helene Heuser Aussetzung des Familiennachzugs a aO (Fn 1)

44 Vgl Adriana Kessler Ullika Borkamp Sigrun Krause JUMEN ndash Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland in Asylmagazin 42017 S 123 siehe auch httpsjumenorg

die angefragt werden koumlnnen wie beispielsweise beim Bundesfachverband unbegleitete minderjaumlhrige Fluumlcht-linge e V45

47 Exkurs Sondertermine beim Familiennachzug zu GFK-Fluumlchtlingen

Sofern der Familiennachzug zu Asylberechtigten oder anerkannten Fluumlchtlingen nach der Genfer Fluumlcht-lingskonvention stattfinden soll wird das Auswaumlrtige Amt regelmaumlszligig auf den Vorrang des regulaumlren Fami-liennachzugsverfahrens nach sectsect 29 ff AufenthG ver-weisen Die langen Wartezeiten insbesondere bei der Deutschen Botschaft Beirut in den regulaumlren Familien-nachzugsverfahren koumlnnen also nicht einfach durch ei-nen Antrag nach sect 22 AufenthG umgangen werden In auszligergewoumlhnlichen humanitaumlren oder medizinischen Faumlllen sowie beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjaumlhrigen Fluumlchtlingen die innerhalb der naumlchs-ten zwoumllf Monate volljaumlhrig werden werden seitens der Deutschen Botschaft Beirut jedoch Sondertermine ge-waumlhrt46

5 Erste Praxiserfahrungen

Bis zum Tag der Fertigstellung dieser Arbeitshilfe47 ist uns eine Visumserteilung nach sect 22 im Zusammenhang mit der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten bekannt geworden (Aufnahme ei-nes Kleinkindes aus einem Anrainerstaat Syriens zum Nachzug zu seinen Eltern) Die Mehrzahl der bislang eingegangenen Antraumlge befinden sich nach den letzten Informationen des Auswaumlrtigen Amts noch in Bearbei-tung Dr Schauer vom Auswaumlrtigen Amt beschrieb in einer Sachverstaumlndigenanhoumlrung im Innenausschuss des Bundestages am 20 Maumlrz 2017 jedoch einige Faumllle die an die Behoumlrde herangetragen wurden und die er offenbar als aussichtsreich einschaumltzte

raquoUnd um Ihnen nur so ein paar Beispiele zu ge-ben und auch klarzumachen dass es fuumlr uns nicht immer nur um den Minderjaumlhrigen hier geht sondern eben um das Gesamtschicksal der Fa-

45 Vgl wwwb-umfdedethemenrechtshilfe46 Vgl Informationen der Deutschen Botschaft Beirut abrufbar bei

wwwbeirutdiplode Informationen zu Sonderterminen Hinwei-se zu aumlrztlichen Attesten Vorzugstermine fuumlr Familienangehoumlri-ge von unbegleiteten minderjaumlhrigen Schutzberechtigten zwecks rechtzeitiger Antragstellung

47 Stand 1162017

milie und durchaus auch Minderjaumlhrige vor Ort denn die die hier sind denen geht es ja meistens besser als denen die noch vor Ort sind Also wir haben auch eine Minderjaumlhrige hier mit subsi-diaumlrem Schutz die bei einer Tante lebt Eltern in Aleppo sie ist am Herzen erkrankt da werden wir eine Anhoumlrung durchfuumlhren Dann gibt es ein 13-jaumlhriges Maumldchen hier in Berlin die mit dem Vater ist also nicht unbegleitet da wollen wir die Mutter und drei minderjaumlhrige Kinder aus Damaskus holen das Maumldchen hat eine Wirbel-saumlulenverformung und braucht die Operation hat Angststoumlrungen Also es waumlre normalerweise kein klassischer Fall aber in so einem Fall sehen wir das schon als gerechtfertigt an Dann haben wir eine Mutter mit zwei minderjaumlhrigen Kindern in Syrien der EhemannVater ist hier in Deutsch-land mit subsidiaumlrem Schutz und das zweijaumlhrige Kind in Syrien ist an Epilepsie erkrankt Wir ha-ben eine Mutter hier in Deutschland also keine Minderjaumlhrige aber sie hat zwei minderjaumlhrige Kinder in Somalia die nachziehen sollen Dann eine Ehefrau und zwei minderjaumlhrige Kinder die zu ihrem Ehemann hier nachziehen sollen sie ist verfolgt weil sie in Aleppo Krankenschwester war Und wir haben z B auch einen Fall wo ein Ehe-mann in Syrien [gemeint wohl raquoin Deutschlandlaquo die Red] eine Spenderniere der Ehefrau braucht die mit minderjaumlhrigen Kindern in Damaskus ist Das sind also so die Art Faumllle die jetzt in Bearbei-tung sind und die sicherlich positiv entschieden werdenlaquo48

In einem Schreiben vom 26 Mai 2017 teilt das Auswaumlr-tige Amt mit es habe sich nach Gespraumlchen mit dem Bundesministerium des Innern uumlber Kriterien verstaumln-digen koumlnnen wie es die Grundgedanken der UN-Kin-derrechtskonvention im Verfahren nach sect 22 AufenthG besonders beruumlcksichtigen koumlnne

raquoDabei soll insbesondere gelten dass eine Auf-nahme je eher in Betracht kommt desto juumlnger der unbegleitete minderjaumlhrige Fluumlchtling ist Aber auch Krankheiten Behinderungen und Ver-letzungen die Unterkunfts- und Betreuungssitua-tion sowie die Dauer und Umstaumlnde der Trennung von den Eltern werden wir beruumlcksichtigenlaquo49

Wie viele und welche Faumllle letztlich Erfolg haben wer-den laumlsst sich momentan noch nicht mit Gewissheit

48 Schauer (Auswaumlrtiges Amt) in der Sachverstaumlndigenanhoumlrung des Innenausschusses des Bundestages 2032017 abrufbar unter wwwbundestagde 010554-011133

49 AA Familiennachzug a a O (Fn 11)

8 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

sagen Wir wollen jedenfalls Betroffene und Unterstuumlt-zende dazu ermutigen es mit einer Antragstellung zu versuchen

Aus menschenrechtlicher Perspektive ist die Aus-setzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzbe-rechtigten jedoch grundsaumltzlich problematisch Seine katastrophalen Folgen fuumlr tausende betroffene Fami-lien werden durch die einzelfallbezogene Anwendung des sect 22 AufenthG nicht wirksam abgemildert werden koumlnnen zumal die Familientrennung durch die langen buumlrokratischen Verfahren auch im gluumlcklichen Falle einer Visumerteilung erheblich verlaumlngert wird Zur Abstimmung uumlber bereits im Herbst 2016 vorgelegte Antraumlge der linken und gruumlnen Oppositionsparteien im Bundestag uumlber die Abschaffung des sect 104 Abs 13 AufenthG kam es bis heute nicht weil die Abgeord-neten der Regierungskoalition im Innenausschuss die vorgesehene Beratung und Abstimmung im Bundestag mehrfach verhindert haben50 Stattdessen forderte zu-letzt die CDUCSU offensiv die Aussetzung des Famili-ennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten auch uumlber den Maumlrz 2018 hinaus zu verlaumlngern51 Daher bedarf es weiterhin erheblicher politischer und juristischer Gegenbemuumlhungen um dem Recht auf Familienleben tausender Fluumlchtlinge aus Syrien zur Durchsetzung zu verhelfen

Anhang Beispielschreiben

Das auf den nachfolgenden Seiten wiedergegebene Bei-spielschreiben soll eine Hilfestellung bei der Formulie-rung eigener Antraumlge sein Es ist kein Musterschreiben welches in dieser Form oder mit gleichen Textbaustei-nen uumlbernommen werden kann Wichtig ist sich beim Schreiben des Antrags auf die detaillierte Schilderung der Besonderheiten des Einzelfalls zu konzentrieren und dabei die Kriterien zur Aufnahme nach sect 22 Satz 1 AufenthG im Blick zu behalten

Textfassungen des Beispielschreibens sind daruumlber hinaus in den Formaten doc sowie odt abrufbar bei wwwasylnet

50 Vgl Deutscher Bundestag Plenardebatte am 2742017 Plenarpro-tokoll 18231 abrufbar bei wwwbundestagde S 23268ff Rede-beitraumlge von Luise Amtsberg (Gruumlne) und Ulla Jelpke (DIE LIN-KE) Plenardebatte am 162017 Plenarprotokoll 18237 abrufbar bei wwwbundestagde vgl auch Rundmails von Thomas Hohlfeld Referent fuumlr Migration und Integration der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 1852017 und vom 3152017

51 CDUCSU Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtigten uumlber 2018 hinaus aussetzen Pressemitteilung vom 1432017 abrufbar bei wwwcducsude siehe auch Deutscher Bundestag Plenarpro-tokoll 18237 a a O (Fn 50) S 24161 ff Redebeitraumlge der Abge-ordneten von CDUCSU

familieasylnet Erlaumluterungen zur Familienzusam-menfuumlhrung zu Asylsuchenden und zu schutzberech-tigten Personen Das Informationsportal wurde mit Foumlrderung von UNHCR umfassend uumlberarbeitet und vervollstaumlndigt Es richtet sich insbesondere an Bera-terinnen und Berater die mit Fragen zum Familien-nachzug zu Fluumlchtlingen konfrontiert sind

Themenschwerpunkt Im Asylmagazin 42017 er-schien ein Themenschwerpunkt Familienzusam-menfuumlhrung mit Beitraumlgen von Helene Heuser und UNHCR Deutschland

BBZ ndash Beratungs- und Betreuungszentrum fuumlr junge Fluumlchtlinge und MigrantinnenTraumlger KommMit e V Turmstr 72 10551 BerlinE-Mail Anna Schmitt aschmittkommmitbbzdeE-Mail Sebastian Muy smuykommmitbbzdewwwbbzberlinde

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 9

IMPRESSUM

Anna Schmitt und Sebastian Muy Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Auslandlaquo beim Fa-miliennachzug ndash Anwendung des sect 22 Satz 1 AufenthG beim Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtig-ten Juni 2017Herausgeber Informationsverbund Asyl und Migrati-on e V Greifswalder Straszlige 4 10405 Berlin

Traumlger des Informationsverbunds Asyl und Migration

in Kooperation mit

familieasylnetInformationen zum Verfahren der

Familienzusammenfuumlhrung

Weitere Informationen

Kontaktdaten BBZKommMit

[Absender] Name (vollstaumlndig wie in Pass)Adresse Antragssteller_in

Auswaumlrtiges Amt11013 Berlinper E-Mail 508-9-R1auswaertiges-amtde

ggf in Kopie an die deutsche Auslandsvertretung in (Fax )

Ort Datum

Antrag auf Familiennachzughilfsweise Antrag auf Aufnahme aus dem Ausland gem sect 22 Satz 1 AufenthG fuumlr1 Name Geburtsdatum Passnummerggf 2 Name Geburtsdatum Passnummerggf 3 Name Geburtsdatum Passnummer

Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit beantrage [ichich fuumlr meine o g Angehoumlrigen] ein Visum zum Aufenthalt gem [sect 30 (Ehegatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern zu UMF)] hilfsweise gemaumlszlig sect 22 Satz 1 AufenthG

Mit Bescheid vom hellip mit Geschaumlftszeichen hellip wurde [mirmeinen Angehoumlrigen] in Deutschland vom Bundes-amt fuumlr Migration und Fluumlchtlinge (BAMF) der subsidiaumlre Schutz zuerkannt [Ich habeSie haben] gegen den Bescheid am hellip beim Verwaltungsgericht Klage auf Zuerkennung der Fluumlchtlingseigenschaft nach der Genfer Fluumlchtlingskonvention erhoben BAMF-Bescheid und Klageschrift anbei in Kopie

Ich bitte um Pruumlfung ob in unserem Fall die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug nach [sect 30 (Ehe-gatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern] in Betracht kommt Sie sind zu einer solchen Pruumlfung verpflichtet da die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs nach sect 104 Abs 13 AufenthG gegen Art 6 GG Art 8 EMRK und Art 3 Art 9 und Art 10 UN-Kinderrechtskonvention verstoumlszligt

Sollten Sie die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug wegen der Regelung in sect 104 Abs 13 AufenthG ablehnen so bitte ich um Pruumlfung [meinesunseres] Anliegens nach sect 22 Satz 1 AufenthG Es liegen sowohl voumllkerrechtliche als auch dringende humanitaumlre Gruumlnde fuumlr eine Aufnahme nach sect 22 Satz 1 AufenthG vor

Argumente fuumlr voumllkerrechtliche Gruumlnde (UN-KRK vorrangige Beruumlcksichtigung des Kindeswohls keine Trennung des Kindes von den Eltern Recht auf wohlwollende humane und beschleunigte Bearbeitung von Antraumlgen auf Familienzusammenfuumlhrung) bspw

bull Familienzusammenfuumlhrung in Syrien ist unmoumlglichunzumutbar

10 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Beispielschreiben (Version 1362017)

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 11

bull Dauer der Trennung ist unzumutbar lang Es ist mit einer Trennung von insgesamt mindestens hellip Jahren zu rechnen Fuumlr unsere Kinder ist dies keine uumlberschaubare Zeit

bull UMF Volljaumlhrigkeit vor oder kurz nach 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennachzugbull Nachziehendes Kind Volljaumlhrigkeit vor dem 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennach-

zugbull UMF ist sehr jungbull hellip

Argumente fuumlr dringende humanitaumlre Gruumlnde (raquosingulaumlres Einzelschicksallaquo)

bull raquoErhebliche und unausweichliche Gefahr fuumlr Leib und Lebenlaquobull raquobesonders gelagerte Notsituationlaquobull rArrmoumlglichst umfassender Vortrag uumlber Schutzsuchende

Moumlgliche Gesichtspunkte

bull Verfolgungsgefahr (zur Glaubhaftmachung ggf Klagebegruumlndung undoder Anhoumlrungsprotokoll anbei)bull gesundheitliche Situation (psychisch und physisch) von Personen im Ausland und Personen in Deutsch-

land (zur Glaubhaftmachung Atteste anbei)bull Behinderungenbull Wohn- Versorgungs- Betreuungssituationbull junges Alter des UMF der Kinderbull Unterkunfts- und Betreuungssituationbull Dauer und Umstaumlnde der Trennung von Kindern und Elternbull

raquoEnger Bezug zu Deutschlandlaquo (fruumlhere Aufenthalte Familienangehoumlrige in Deutschland u auml) raquobesondere Anknuumlpfungspunkte an ein bestimmtes Bundeslandlaquo

Ich lebe seit in Deutschland und im Bundesland hellip Mit mir in Deutschland leben noch (alle Famili-enangehoumlrigen nennen Staatsangehoumlrigkeit und Familienstand angeben ggf Aufenthaltsstatus

Ichmeine Angehoumlrigen haben weitere Verwandte in Deutschland (ggf mit laumlngeren Aufenthaltszeiten)

(Ggf fruumlhere Aufenthalte in Deutschland )

raquoVoraussichtliche Kosten eines Aufenthalts in Deutschlandlaquo

Ggf Ichmeine Verwandten xy haben ein monatliches Einkommen von als Sie wuumlrden michmeine Angehoumlrigen finanziell in Deutschland unterstuumltzen und wuumlrden auch fuumlr die Reisekosten aufkommenFreundeHilfsorganisation xy wuumlrden den Aufenthalt meiner Angehoumlrigen finanziell unterstuumltzen

Achtung raquoHinweis auf die allgemeinen Verhaumlltnisse im Heimatstaatlaquo werden nicht als dringender humanitauml-rer Grund eingestuft

Terminvergabe

Ich habe meine Angehoumlrigen haben in der deutschen Auslandsvertretung xy einen Vorsprachetermin erbeten und wir haben folgende Referenznummern erhalten hellip

Ich bitte Sie mir mitzuteilen wann [ichmeine Angehoumlrigen] in der deutschen Auslandsvertretung in [hellip] meinihr Anliegen zeitnah persoumlnlich vorbringen kannkoumlnnen Wie Sie wissen dauert die Terminverga-be der Visastelle (Beirut) 10-12 Monate Fuumlr subsidiaumlr Schutzberechtigte werden Termine erst ab Anfang 2018 vergeben Ein fruumlherer Termin ist in unserem Einzelfall jedoch dringend erforderlich

Kontaktdaten

Wenn Sie weitere Nachweise und Informationen benoumltigen teilen Sie mir dies bitte schriftlich mit per E-Mail

hellip

Kontakt meiner Angehoumlrigen in Syrien (Tel und E-Mail)

Ich bitte Sie unseren Antrag wohlwollend zu pruumlfen und danke Ihnen im Voraus fuumlr Ihre Bemuumlhungen

Unterschrift

Anlagen hellip

12 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Page 7: Arbeitshilfe: »Aufnahme aus dem Ausland« beim Familiennachzug · 1. Einleitung und Problemstellung 2. Voraussetzungen für die Aufnahme aus dem Aus-land gemäß § 22 Satz 1 AufenthG

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 7

deutschen Auslandsvertretung ein Bei Personen mit Aufenthalt in Syrien ist es sinnvoll bereits bei der An-stragstellung anzugeben welche Auslandsvertretung in Frage kommt bzw fuumlr die antragstellende Person erreichbar ist (z B Beirut Erbil Tuumlrkei) Der Termin wird nach bisherigen Erfahrungen kurze Zeit spaumlter per E-Mail durch die Botschaft mitgeteilt und findet bereits wenige Wochen spaumlter statt

45 Visumsverfahren

Nach der Vorsprache kann die Bearbeitung der Vi-saantraumlge noch einmal mehrere Monate in Anspruch nehmen Auch im Nachhinein kann die Botschaft etwa telefonisch Nachfragen an dendie Antragsteller_in richten Medizinische Atteste werden grundsaumltzlich von der Botschaft auf Echtheit und Plausibilitaumlt gepruumlft

Die Akte wird waumlhrend des Visumverfahrens zur Pruumlfung an die zustaumlndige Auslaumlnderbehoumlrde versandt

raquoSoweit die dringenden humanitaumlren Gruumlnde auf Umstaumlnden im Bundesgebiet beruhen obliegt de-ren Nachpruumlfung der Auslaumlnderbehoumlrde die die fuumlr die Entscheidung erforderlichen Nachweise vom Auslaumlnder verlangen kannlaquo38

Ein Antrag auf Zustimmung bei der Auslaumlnderbehoumlrde mit ndash sofern moumlglich ndash Nachweisen uumlber das Vorhan-densein von Wohnraum und die zumindest teilweise Sicherung des Lebensunterhaltes aber auch uumlber be-reits erbrachte raquoIntegrationsleistungenlaquo der hier le-benden Angehoumlrigen (z B erfolgreicher Schulbesuch erfolgreicher Besuch von Sprach- und Integrations-kursen Aufnahme einer Arbeit einer Ausbildung oder eines Studiums etc) kann ggf hilfreich sein Von der Lebensunterhaltssicherung wie von den anderen Re-gelerteilungsvoraussetzungen kann raquounter Beruumlcksich-tigung des im Einzelfall gegebenen Aufnahmegrundes insgesamt oder im Einzelnen abgesehen werdenlaquo39

46 Ablehnung nach Vorabpruumlfung

Sollte die Vorabpruumlfung negativ ausfallen so werden die Antragsteller_innen per E-Mail informiert dass die gesetzlichen Voraussetzungen einer humanitaumlren Auf-nahme nicht erfuumlllt seien Die Ablehnungen werden bisher inhaltlich nicht ausfuumlhrlich begruumlndet Sie wer-den auch nicht in Form eines Bescheides mit Rechts-mittelbelehrung versandt Die Antragsteller_innen er-

38 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 221339 BMI Allg Verwaltungsvorschrift a a O (Fn 13) Abs 2204

halten keinen Vorsprachetermin die Moumlglichkeit der persoumlnlichen Antragstellung bei der Auslandsvertre-tung wird verwehrt

Wer hiergegen vorgehen will dem bleibt das Mittel der Untaumltigkeitsklage da die Botschaft nach der nega-tiven Vorpruumlfung den (vorab z B per Fax erhaltenen40) Antrag nicht weiter bearbeiten wird Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Berlin zu erheben Es ist mit einer einjaumlhrigen Verfahrensdauer im Klageverfahren zu rechnen41 Da den Familien mit dem Abwarten dieser Verfahrensdauer in der Regel nicht geholfen sein wird ist zudem ein Antrag auf einstweilige Anordnung ge-maumlszlig sect 123 VwGO zu stellen Das VG Berlin hat dann daruumlber zu entscheiden ob ein Abwarten der Entschei-dung im Hauptsacheverfahren unzumutbare Nachteile fuumlr die Familie mit sich braumlchte sodass bereits im Eil-verfahren uumlber eine Visumserteilung zu entscheiden ist Es muss also detailliert einzelfallbezogen dargestellt werden warum ein Abwarten der Entscheidung im Hauptsacheverfahren oder des Ablaufs der Sperrfrist im Maumlrz 2018 fuumlr die Betroffenen unzumutbar waumlre Zu denken waumlre hierbei z B an Faumllle von Kindern eines subsidiaumlr Schutzberechtigten die bis zum 16 Maumlrz 2018 volljaumlhrig werden von Eltern eines UMF der vor oder kurz nach dem 16 Maumlrz 2018 volljaumlhrig wird oder an Faumllle lebensbedrohlicher Erkrankungen Da eine Vor-wegnahme der Hauptsache nur ausnahmsweise in Be-tracht kommt sind die Anforderungen an die Glaub-haftmachung der Unzumutbarkeit hoch Es liegen dazu bisher keine positiven Gerichtsentscheidungen vor42 Gegebenenfalls ist auch an eine Verfassungsbeschwer-de wegen der Verletzung des Grundrechts auf Familie gemaumlszlig Art 6 GG43 zu denken

Der Verein JUMEN ndash Juristische Menschenrechts-arbeit in Deutschland e V engagiert sich in diesem Bereich und kann gegebenenfalls beratend oder un-terstuumltzend taumltig werden44 Insbesondere fuumlr Faumllle die moumlglicherweise uumlber den Einzelfall hinaus von grund-saumltzlicher Bedeutung sind gibt es Rechtsmittelfonds

40 Siehe Abschnitt 4241 Das VG Berlin schreibt die durchschnittliche Dauer visumsrecht-

licher Klageverfahren betrage raquoweniger als ein Jahrlaquo Entscheidung vom 332017 ndash 30 L 83116 V ndash S 7 ebenso Entscheidung vom 252017 ndash 36 L 9117 V ndash S 4

42 Es liegen zwei verwaltungsgerichtliche Entscheidungen und eine oberverwaltungsgerichtliche Entscheidung vor in denen auf dieser argumentativen Grundlage gestellte Eilantraumlge abgelehnt werden vgl VG Berlin vom 332017 ndash 30 L 83116 V ndash und VG Berlin vom 252017 ndash 36 L 9117 V ndash und OVG Berlin-Brandenburg vom 2842017 ndash 3 S 23173 M 3817 ndash asylnet M25046

43 Vgl Helene Heuser Aussetzung des Familiennachzugs a aO (Fn 1)

44 Vgl Adriana Kessler Ullika Borkamp Sigrun Krause JUMEN ndash Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland in Asylmagazin 42017 S 123 siehe auch httpsjumenorg

die angefragt werden koumlnnen wie beispielsweise beim Bundesfachverband unbegleitete minderjaumlhrige Fluumlcht-linge e V45

47 Exkurs Sondertermine beim Familiennachzug zu GFK-Fluumlchtlingen

Sofern der Familiennachzug zu Asylberechtigten oder anerkannten Fluumlchtlingen nach der Genfer Fluumlcht-lingskonvention stattfinden soll wird das Auswaumlrtige Amt regelmaumlszligig auf den Vorrang des regulaumlren Fami-liennachzugsverfahrens nach sectsect 29 ff AufenthG ver-weisen Die langen Wartezeiten insbesondere bei der Deutschen Botschaft Beirut in den regulaumlren Familien-nachzugsverfahren koumlnnen also nicht einfach durch ei-nen Antrag nach sect 22 AufenthG umgangen werden In auszligergewoumlhnlichen humanitaumlren oder medizinischen Faumlllen sowie beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjaumlhrigen Fluumlchtlingen die innerhalb der naumlchs-ten zwoumllf Monate volljaumlhrig werden werden seitens der Deutschen Botschaft Beirut jedoch Sondertermine ge-waumlhrt46

5 Erste Praxiserfahrungen

Bis zum Tag der Fertigstellung dieser Arbeitshilfe47 ist uns eine Visumserteilung nach sect 22 im Zusammenhang mit der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten bekannt geworden (Aufnahme ei-nes Kleinkindes aus einem Anrainerstaat Syriens zum Nachzug zu seinen Eltern) Die Mehrzahl der bislang eingegangenen Antraumlge befinden sich nach den letzten Informationen des Auswaumlrtigen Amts noch in Bearbei-tung Dr Schauer vom Auswaumlrtigen Amt beschrieb in einer Sachverstaumlndigenanhoumlrung im Innenausschuss des Bundestages am 20 Maumlrz 2017 jedoch einige Faumllle die an die Behoumlrde herangetragen wurden und die er offenbar als aussichtsreich einschaumltzte

raquoUnd um Ihnen nur so ein paar Beispiele zu ge-ben und auch klarzumachen dass es fuumlr uns nicht immer nur um den Minderjaumlhrigen hier geht sondern eben um das Gesamtschicksal der Fa-

45 Vgl wwwb-umfdedethemenrechtshilfe46 Vgl Informationen der Deutschen Botschaft Beirut abrufbar bei

wwwbeirutdiplode Informationen zu Sonderterminen Hinwei-se zu aumlrztlichen Attesten Vorzugstermine fuumlr Familienangehoumlri-ge von unbegleiteten minderjaumlhrigen Schutzberechtigten zwecks rechtzeitiger Antragstellung

47 Stand 1162017

milie und durchaus auch Minderjaumlhrige vor Ort denn die die hier sind denen geht es ja meistens besser als denen die noch vor Ort sind Also wir haben auch eine Minderjaumlhrige hier mit subsi-diaumlrem Schutz die bei einer Tante lebt Eltern in Aleppo sie ist am Herzen erkrankt da werden wir eine Anhoumlrung durchfuumlhren Dann gibt es ein 13-jaumlhriges Maumldchen hier in Berlin die mit dem Vater ist also nicht unbegleitet da wollen wir die Mutter und drei minderjaumlhrige Kinder aus Damaskus holen das Maumldchen hat eine Wirbel-saumlulenverformung und braucht die Operation hat Angststoumlrungen Also es waumlre normalerweise kein klassischer Fall aber in so einem Fall sehen wir das schon als gerechtfertigt an Dann haben wir eine Mutter mit zwei minderjaumlhrigen Kindern in Syrien der EhemannVater ist hier in Deutsch-land mit subsidiaumlrem Schutz und das zweijaumlhrige Kind in Syrien ist an Epilepsie erkrankt Wir ha-ben eine Mutter hier in Deutschland also keine Minderjaumlhrige aber sie hat zwei minderjaumlhrige Kinder in Somalia die nachziehen sollen Dann eine Ehefrau und zwei minderjaumlhrige Kinder die zu ihrem Ehemann hier nachziehen sollen sie ist verfolgt weil sie in Aleppo Krankenschwester war Und wir haben z B auch einen Fall wo ein Ehe-mann in Syrien [gemeint wohl raquoin Deutschlandlaquo die Red] eine Spenderniere der Ehefrau braucht die mit minderjaumlhrigen Kindern in Damaskus ist Das sind also so die Art Faumllle die jetzt in Bearbei-tung sind und die sicherlich positiv entschieden werdenlaquo48

In einem Schreiben vom 26 Mai 2017 teilt das Auswaumlr-tige Amt mit es habe sich nach Gespraumlchen mit dem Bundesministerium des Innern uumlber Kriterien verstaumln-digen koumlnnen wie es die Grundgedanken der UN-Kin-derrechtskonvention im Verfahren nach sect 22 AufenthG besonders beruumlcksichtigen koumlnne

raquoDabei soll insbesondere gelten dass eine Auf-nahme je eher in Betracht kommt desto juumlnger der unbegleitete minderjaumlhrige Fluumlchtling ist Aber auch Krankheiten Behinderungen und Ver-letzungen die Unterkunfts- und Betreuungssitua-tion sowie die Dauer und Umstaumlnde der Trennung von den Eltern werden wir beruumlcksichtigenlaquo49

Wie viele und welche Faumllle letztlich Erfolg haben wer-den laumlsst sich momentan noch nicht mit Gewissheit

48 Schauer (Auswaumlrtiges Amt) in der Sachverstaumlndigenanhoumlrung des Innenausschusses des Bundestages 2032017 abrufbar unter wwwbundestagde 010554-011133

49 AA Familiennachzug a a O (Fn 11)

8 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

sagen Wir wollen jedenfalls Betroffene und Unterstuumlt-zende dazu ermutigen es mit einer Antragstellung zu versuchen

Aus menschenrechtlicher Perspektive ist die Aus-setzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzbe-rechtigten jedoch grundsaumltzlich problematisch Seine katastrophalen Folgen fuumlr tausende betroffene Fami-lien werden durch die einzelfallbezogene Anwendung des sect 22 AufenthG nicht wirksam abgemildert werden koumlnnen zumal die Familientrennung durch die langen buumlrokratischen Verfahren auch im gluumlcklichen Falle einer Visumerteilung erheblich verlaumlngert wird Zur Abstimmung uumlber bereits im Herbst 2016 vorgelegte Antraumlge der linken und gruumlnen Oppositionsparteien im Bundestag uumlber die Abschaffung des sect 104 Abs 13 AufenthG kam es bis heute nicht weil die Abgeord-neten der Regierungskoalition im Innenausschuss die vorgesehene Beratung und Abstimmung im Bundestag mehrfach verhindert haben50 Stattdessen forderte zu-letzt die CDUCSU offensiv die Aussetzung des Famili-ennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten auch uumlber den Maumlrz 2018 hinaus zu verlaumlngern51 Daher bedarf es weiterhin erheblicher politischer und juristischer Gegenbemuumlhungen um dem Recht auf Familienleben tausender Fluumlchtlinge aus Syrien zur Durchsetzung zu verhelfen

Anhang Beispielschreiben

Das auf den nachfolgenden Seiten wiedergegebene Bei-spielschreiben soll eine Hilfestellung bei der Formulie-rung eigener Antraumlge sein Es ist kein Musterschreiben welches in dieser Form oder mit gleichen Textbaustei-nen uumlbernommen werden kann Wichtig ist sich beim Schreiben des Antrags auf die detaillierte Schilderung der Besonderheiten des Einzelfalls zu konzentrieren und dabei die Kriterien zur Aufnahme nach sect 22 Satz 1 AufenthG im Blick zu behalten

Textfassungen des Beispielschreibens sind daruumlber hinaus in den Formaten doc sowie odt abrufbar bei wwwasylnet

50 Vgl Deutscher Bundestag Plenardebatte am 2742017 Plenarpro-tokoll 18231 abrufbar bei wwwbundestagde S 23268ff Rede-beitraumlge von Luise Amtsberg (Gruumlne) und Ulla Jelpke (DIE LIN-KE) Plenardebatte am 162017 Plenarprotokoll 18237 abrufbar bei wwwbundestagde vgl auch Rundmails von Thomas Hohlfeld Referent fuumlr Migration und Integration der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 1852017 und vom 3152017

51 CDUCSU Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtigten uumlber 2018 hinaus aussetzen Pressemitteilung vom 1432017 abrufbar bei wwwcducsude siehe auch Deutscher Bundestag Plenarpro-tokoll 18237 a a O (Fn 50) S 24161 ff Redebeitraumlge der Abge-ordneten von CDUCSU

familieasylnet Erlaumluterungen zur Familienzusam-menfuumlhrung zu Asylsuchenden und zu schutzberech-tigten Personen Das Informationsportal wurde mit Foumlrderung von UNHCR umfassend uumlberarbeitet und vervollstaumlndigt Es richtet sich insbesondere an Bera-terinnen und Berater die mit Fragen zum Familien-nachzug zu Fluumlchtlingen konfrontiert sind

Themenschwerpunkt Im Asylmagazin 42017 er-schien ein Themenschwerpunkt Familienzusam-menfuumlhrung mit Beitraumlgen von Helene Heuser und UNHCR Deutschland

BBZ ndash Beratungs- und Betreuungszentrum fuumlr junge Fluumlchtlinge und MigrantinnenTraumlger KommMit e V Turmstr 72 10551 BerlinE-Mail Anna Schmitt aschmittkommmitbbzdeE-Mail Sebastian Muy smuykommmitbbzdewwwbbzberlinde

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 9

IMPRESSUM

Anna Schmitt und Sebastian Muy Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Auslandlaquo beim Fa-miliennachzug ndash Anwendung des sect 22 Satz 1 AufenthG beim Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtig-ten Juni 2017Herausgeber Informationsverbund Asyl und Migrati-on e V Greifswalder Straszlige 4 10405 Berlin

Traumlger des Informationsverbunds Asyl und Migration

in Kooperation mit

familieasylnetInformationen zum Verfahren der

Familienzusammenfuumlhrung

Weitere Informationen

Kontaktdaten BBZKommMit

[Absender] Name (vollstaumlndig wie in Pass)Adresse Antragssteller_in

Auswaumlrtiges Amt11013 Berlinper E-Mail 508-9-R1auswaertiges-amtde

ggf in Kopie an die deutsche Auslandsvertretung in (Fax )

Ort Datum

Antrag auf Familiennachzughilfsweise Antrag auf Aufnahme aus dem Ausland gem sect 22 Satz 1 AufenthG fuumlr1 Name Geburtsdatum Passnummerggf 2 Name Geburtsdatum Passnummerggf 3 Name Geburtsdatum Passnummer

Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit beantrage [ichich fuumlr meine o g Angehoumlrigen] ein Visum zum Aufenthalt gem [sect 30 (Ehegatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern zu UMF)] hilfsweise gemaumlszlig sect 22 Satz 1 AufenthG

Mit Bescheid vom hellip mit Geschaumlftszeichen hellip wurde [mirmeinen Angehoumlrigen] in Deutschland vom Bundes-amt fuumlr Migration und Fluumlchtlinge (BAMF) der subsidiaumlre Schutz zuerkannt [Ich habeSie haben] gegen den Bescheid am hellip beim Verwaltungsgericht Klage auf Zuerkennung der Fluumlchtlingseigenschaft nach der Genfer Fluumlchtlingskonvention erhoben BAMF-Bescheid und Klageschrift anbei in Kopie

Ich bitte um Pruumlfung ob in unserem Fall die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug nach [sect 30 (Ehe-gatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern] in Betracht kommt Sie sind zu einer solchen Pruumlfung verpflichtet da die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs nach sect 104 Abs 13 AufenthG gegen Art 6 GG Art 8 EMRK und Art 3 Art 9 und Art 10 UN-Kinderrechtskonvention verstoumlszligt

Sollten Sie die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug wegen der Regelung in sect 104 Abs 13 AufenthG ablehnen so bitte ich um Pruumlfung [meinesunseres] Anliegens nach sect 22 Satz 1 AufenthG Es liegen sowohl voumllkerrechtliche als auch dringende humanitaumlre Gruumlnde fuumlr eine Aufnahme nach sect 22 Satz 1 AufenthG vor

Argumente fuumlr voumllkerrechtliche Gruumlnde (UN-KRK vorrangige Beruumlcksichtigung des Kindeswohls keine Trennung des Kindes von den Eltern Recht auf wohlwollende humane und beschleunigte Bearbeitung von Antraumlgen auf Familienzusammenfuumlhrung) bspw

bull Familienzusammenfuumlhrung in Syrien ist unmoumlglichunzumutbar

10 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Beispielschreiben (Version 1362017)

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 11

bull Dauer der Trennung ist unzumutbar lang Es ist mit einer Trennung von insgesamt mindestens hellip Jahren zu rechnen Fuumlr unsere Kinder ist dies keine uumlberschaubare Zeit

bull UMF Volljaumlhrigkeit vor oder kurz nach 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennachzugbull Nachziehendes Kind Volljaumlhrigkeit vor dem 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennach-

zugbull UMF ist sehr jungbull hellip

Argumente fuumlr dringende humanitaumlre Gruumlnde (raquosingulaumlres Einzelschicksallaquo)

bull raquoErhebliche und unausweichliche Gefahr fuumlr Leib und Lebenlaquobull raquobesonders gelagerte Notsituationlaquobull rArrmoumlglichst umfassender Vortrag uumlber Schutzsuchende

Moumlgliche Gesichtspunkte

bull Verfolgungsgefahr (zur Glaubhaftmachung ggf Klagebegruumlndung undoder Anhoumlrungsprotokoll anbei)bull gesundheitliche Situation (psychisch und physisch) von Personen im Ausland und Personen in Deutsch-

land (zur Glaubhaftmachung Atteste anbei)bull Behinderungenbull Wohn- Versorgungs- Betreuungssituationbull junges Alter des UMF der Kinderbull Unterkunfts- und Betreuungssituationbull Dauer und Umstaumlnde der Trennung von Kindern und Elternbull

raquoEnger Bezug zu Deutschlandlaquo (fruumlhere Aufenthalte Familienangehoumlrige in Deutschland u auml) raquobesondere Anknuumlpfungspunkte an ein bestimmtes Bundeslandlaquo

Ich lebe seit in Deutschland und im Bundesland hellip Mit mir in Deutschland leben noch (alle Famili-enangehoumlrigen nennen Staatsangehoumlrigkeit und Familienstand angeben ggf Aufenthaltsstatus

Ichmeine Angehoumlrigen haben weitere Verwandte in Deutschland (ggf mit laumlngeren Aufenthaltszeiten)

(Ggf fruumlhere Aufenthalte in Deutschland )

raquoVoraussichtliche Kosten eines Aufenthalts in Deutschlandlaquo

Ggf Ichmeine Verwandten xy haben ein monatliches Einkommen von als Sie wuumlrden michmeine Angehoumlrigen finanziell in Deutschland unterstuumltzen und wuumlrden auch fuumlr die Reisekosten aufkommenFreundeHilfsorganisation xy wuumlrden den Aufenthalt meiner Angehoumlrigen finanziell unterstuumltzen

Achtung raquoHinweis auf die allgemeinen Verhaumlltnisse im Heimatstaatlaquo werden nicht als dringender humanitauml-rer Grund eingestuft

Terminvergabe

Ich habe meine Angehoumlrigen haben in der deutschen Auslandsvertretung xy einen Vorsprachetermin erbeten und wir haben folgende Referenznummern erhalten hellip

Ich bitte Sie mir mitzuteilen wann [ichmeine Angehoumlrigen] in der deutschen Auslandsvertretung in [hellip] meinihr Anliegen zeitnah persoumlnlich vorbringen kannkoumlnnen Wie Sie wissen dauert die Terminverga-be der Visastelle (Beirut) 10-12 Monate Fuumlr subsidiaumlr Schutzberechtigte werden Termine erst ab Anfang 2018 vergeben Ein fruumlherer Termin ist in unserem Einzelfall jedoch dringend erforderlich

Kontaktdaten

Wenn Sie weitere Nachweise und Informationen benoumltigen teilen Sie mir dies bitte schriftlich mit per E-Mail

hellip

Kontakt meiner Angehoumlrigen in Syrien (Tel und E-Mail)

Ich bitte Sie unseren Antrag wohlwollend zu pruumlfen und danke Ihnen im Voraus fuumlr Ihre Bemuumlhungen

Unterschrift

Anlagen hellip

12 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Page 8: Arbeitshilfe: »Aufnahme aus dem Ausland« beim Familiennachzug · 1. Einleitung und Problemstellung 2. Voraussetzungen für die Aufnahme aus dem Aus-land gemäß § 22 Satz 1 AufenthG

die angefragt werden koumlnnen wie beispielsweise beim Bundesfachverband unbegleitete minderjaumlhrige Fluumlcht-linge e V45

47 Exkurs Sondertermine beim Familiennachzug zu GFK-Fluumlchtlingen

Sofern der Familiennachzug zu Asylberechtigten oder anerkannten Fluumlchtlingen nach der Genfer Fluumlcht-lingskonvention stattfinden soll wird das Auswaumlrtige Amt regelmaumlszligig auf den Vorrang des regulaumlren Fami-liennachzugsverfahrens nach sectsect 29 ff AufenthG ver-weisen Die langen Wartezeiten insbesondere bei der Deutschen Botschaft Beirut in den regulaumlren Familien-nachzugsverfahren koumlnnen also nicht einfach durch ei-nen Antrag nach sect 22 AufenthG umgangen werden In auszligergewoumlhnlichen humanitaumlren oder medizinischen Faumlllen sowie beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjaumlhrigen Fluumlchtlingen die innerhalb der naumlchs-ten zwoumllf Monate volljaumlhrig werden werden seitens der Deutschen Botschaft Beirut jedoch Sondertermine ge-waumlhrt46

5 Erste Praxiserfahrungen

Bis zum Tag der Fertigstellung dieser Arbeitshilfe47 ist uns eine Visumserteilung nach sect 22 im Zusammenhang mit der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten bekannt geworden (Aufnahme ei-nes Kleinkindes aus einem Anrainerstaat Syriens zum Nachzug zu seinen Eltern) Die Mehrzahl der bislang eingegangenen Antraumlge befinden sich nach den letzten Informationen des Auswaumlrtigen Amts noch in Bearbei-tung Dr Schauer vom Auswaumlrtigen Amt beschrieb in einer Sachverstaumlndigenanhoumlrung im Innenausschuss des Bundestages am 20 Maumlrz 2017 jedoch einige Faumllle die an die Behoumlrde herangetragen wurden und die er offenbar als aussichtsreich einschaumltzte

raquoUnd um Ihnen nur so ein paar Beispiele zu ge-ben und auch klarzumachen dass es fuumlr uns nicht immer nur um den Minderjaumlhrigen hier geht sondern eben um das Gesamtschicksal der Fa-

45 Vgl wwwb-umfdedethemenrechtshilfe46 Vgl Informationen der Deutschen Botschaft Beirut abrufbar bei

wwwbeirutdiplode Informationen zu Sonderterminen Hinwei-se zu aumlrztlichen Attesten Vorzugstermine fuumlr Familienangehoumlri-ge von unbegleiteten minderjaumlhrigen Schutzberechtigten zwecks rechtzeitiger Antragstellung

47 Stand 1162017

milie und durchaus auch Minderjaumlhrige vor Ort denn die die hier sind denen geht es ja meistens besser als denen die noch vor Ort sind Also wir haben auch eine Minderjaumlhrige hier mit subsi-diaumlrem Schutz die bei einer Tante lebt Eltern in Aleppo sie ist am Herzen erkrankt da werden wir eine Anhoumlrung durchfuumlhren Dann gibt es ein 13-jaumlhriges Maumldchen hier in Berlin die mit dem Vater ist also nicht unbegleitet da wollen wir die Mutter und drei minderjaumlhrige Kinder aus Damaskus holen das Maumldchen hat eine Wirbel-saumlulenverformung und braucht die Operation hat Angststoumlrungen Also es waumlre normalerweise kein klassischer Fall aber in so einem Fall sehen wir das schon als gerechtfertigt an Dann haben wir eine Mutter mit zwei minderjaumlhrigen Kindern in Syrien der EhemannVater ist hier in Deutsch-land mit subsidiaumlrem Schutz und das zweijaumlhrige Kind in Syrien ist an Epilepsie erkrankt Wir ha-ben eine Mutter hier in Deutschland also keine Minderjaumlhrige aber sie hat zwei minderjaumlhrige Kinder in Somalia die nachziehen sollen Dann eine Ehefrau und zwei minderjaumlhrige Kinder die zu ihrem Ehemann hier nachziehen sollen sie ist verfolgt weil sie in Aleppo Krankenschwester war Und wir haben z B auch einen Fall wo ein Ehe-mann in Syrien [gemeint wohl raquoin Deutschlandlaquo die Red] eine Spenderniere der Ehefrau braucht die mit minderjaumlhrigen Kindern in Damaskus ist Das sind also so die Art Faumllle die jetzt in Bearbei-tung sind und die sicherlich positiv entschieden werdenlaquo48

In einem Schreiben vom 26 Mai 2017 teilt das Auswaumlr-tige Amt mit es habe sich nach Gespraumlchen mit dem Bundesministerium des Innern uumlber Kriterien verstaumln-digen koumlnnen wie es die Grundgedanken der UN-Kin-derrechtskonvention im Verfahren nach sect 22 AufenthG besonders beruumlcksichtigen koumlnne

raquoDabei soll insbesondere gelten dass eine Auf-nahme je eher in Betracht kommt desto juumlnger der unbegleitete minderjaumlhrige Fluumlchtling ist Aber auch Krankheiten Behinderungen und Ver-letzungen die Unterkunfts- und Betreuungssitua-tion sowie die Dauer und Umstaumlnde der Trennung von den Eltern werden wir beruumlcksichtigenlaquo49

Wie viele und welche Faumllle letztlich Erfolg haben wer-den laumlsst sich momentan noch nicht mit Gewissheit

48 Schauer (Auswaumlrtiges Amt) in der Sachverstaumlndigenanhoumlrung des Innenausschusses des Bundestages 2032017 abrufbar unter wwwbundestagde 010554-011133

49 AA Familiennachzug a a O (Fn 11)

8 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

sagen Wir wollen jedenfalls Betroffene und Unterstuumlt-zende dazu ermutigen es mit einer Antragstellung zu versuchen

Aus menschenrechtlicher Perspektive ist die Aus-setzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzbe-rechtigten jedoch grundsaumltzlich problematisch Seine katastrophalen Folgen fuumlr tausende betroffene Fami-lien werden durch die einzelfallbezogene Anwendung des sect 22 AufenthG nicht wirksam abgemildert werden koumlnnen zumal die Familientrennung durch die langen buumlrokratischen Verfahren auch im gluumlcklichen Falle einer Visumerteilung erheblich verlaumlngert wird Zur Abstimmung uumlber bereits im Herbst 2016 vorgelegte Antraumlge der linken und gruumlnen Oppositionsparteien im Bundestag uumlber die Abschaffung des sect 104 Abs 13 AufenthG kam es bis heute nicht weil die Abgeord-neten der Regierungskoalition im Innenausschuss die vorgesehene Beratung und Abstimmung im Bundestag mehrfach verhindert haben50 Stattdessen forderte zu-letzt die CDUCSU offensiv die Aussetzung des Famili-ennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten auch uumlber den Maumlrz 2018 hinaus zu verlaumlngern51 Daher bedarf es weiterhin erheblicher politischer und juristischer Gegenbemuumlhungen um dem Recht auf Familienleben tausender Fluumlchtlinge aus Syrien zur Durchsetzung zu verhelfen

Anhang Beispielschreiben

Das auf den nachfolgenden Seiten wiedergegebene Bei-spielschreiben soll eine Hilfestellung bei der Formulie-rung eigener Antraumlge sein Es ist kein Musterschreiben welches in dieser Form oder mit gleichen Textbaustei-nen uumlbernommen werden kann Wichtig ist sich beim Schreiben des Antrags auf die detaillierte Schilderung der Besonderheiten des Einzelfalls zu konzentrieren und dabei die Kriterien zur Aufnahme nach sect 22 Satz 1 AufenthG im Blick zu behalten

Textfassungen des Beispielschreibens sind daruumlber hinaus in den Formaten doc sowie odt abrufbar bei wwwasylnet

50 Vgl Deutscher Bundestag Plenardebatte am 2742017 Plenarpro-tokoll 18231 abrufbar bei wwwbundestagde S 23268ff Rede-beitraumlge von Luise Amtsberg (Gruumlne) und Ulla Jelpke (DIE LIN-KE) Plenardebatte am 162017 Plenarprotokoll 18237 abrufbar bei wwwbundestagde vgl auch Rundmails von Thomas Hohlfeld Referent fuumlr Migration und Integration der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 1852017 und vom 3152017

51 CDUCSU Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtigten uumlber 2018 hinaus aussetzen Pressemitteilung vom 1432017 abrufbar bei wwwcducsude siehe auch Deutscher Bundestag Plenarpro-tokoll 18237 a a O (Fn 50) S 24161 ff Redebeitraumlge der Abge-ordneten von CDUCSU

familieasylnet Erlaumluterungen zur Familienzusam-menfuumlhrung zu Asylsuchenden und zu schutzberech-tigten Personen Das Informationsportal wurde mit Foumlrderung von UNHCR umfassend uumlberarbeitet und vervollstaumlndigt Es richtet sich insbesondere an Bera-terinnen und Berater die mit Fragen zum Familien-nachzug zu Fluumlchtlingen konfrontiert sind

Themenschwerpunkt Im Asylmagazin 42017 er-schien ein Themenschwerpunkt Familienzusam-menfuumlhrung mit Beitraumlgen von Helene Heuser und UNHCR Deutschland

BBZ ndash Beratungs- und Betreuungszentrum fuumlr junge Fluumlchtlinge und MigrantinnenTraumlger KommMit e V Turmstr 72 10551 BerlinE-Mail Anna Schmitt aschmittkommmitbbzdeE-Mail Sebastian Muy smuykommmitbbzdewwwbbzberlinde

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 9

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Anna Schmitt und Sebastian Muy Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Auslandlaquo beim Fa-miliennachzug ndash Anwendung des sect 22 Satz 1 AufenthG beim Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtig-ten Juni 2017Herausgeber Informationsverbund Asyl und Migrati-on e V Greifswalder Straszlige 4 10405 Berlin

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Familienzusammenfuumlhrung

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Auswaumlrtiges Amt11013 Berlinper E-Mail 508-9-R1auswaertiges-amtde

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Ort Datum

Antrag auf Familiennachzughilfsweise Antrag auf Aufnahme aus dem Ausland gem sect 22 Satz 1 AufenthG fuumlr1 Name Geburtsdatum Passnummerggf 2 Name Geburtsdatum Passnummerggf 3 Name Geburtsdatum Passnummer

Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit beantrage [ichich fuumlr meine o g Angehoumlrigen] ein Visum zum Aufenthalt gem [sect 30 (Ehegatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern zu UMF)] hilfsweise gemaumlszlig sect 22 Satz 1 AufenthG

Mit Bescheid vom hellip mit Geschaumlftszeichen hellip wurde [mirmeinen Angehoumlrigen] in Deutschland vom Bundes-amt fuumlr Migration und Fluumlchtlinge (BAMF) der subsidiaumlre Schutz zuerkannt [Ich habeSie haben] gegen den Bescheid am hellip beim Verwaltungsgericht Klage auf Zuerkennung der Fluumlchtlingseigenschaft nach der Genfer Fluumlchtlingskonvention erhoben BAMF-Bescheid und Klageschrift anbei in Kopie

Ich bitte um Pruumlfung ob in unserem Fall die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug nach [sect 30 (Ehe-gatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern] in Betracht kommt Sie sind zu einer solchen Pruumlfung verpflichtet da die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs nach sect 104 Abs 13 AufenthG gegen Art 6 GG Art 8 EMRK und Art 3 Art 9 und Art 10 UN-Kinderrechtskonvention verstoumlszligt

Sollten Sie die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug wegen der Regelung in sect 104 Abs 13 AufenthG ablehnen so bitte ich um Pruumlfung [meinesunseres] Anliegens nach sect 22 Satz 1 AufenthG Es liegen sowohl voumllkerrechtliche als auch dringende humanitaumlre Gruumlnde fuumlr eine Aufnahme nach sect 22 Satz 1 AufenthG vor

Argumente fuumlr voumllkerrechtliche Gruumlnde (UN-KRK vorrangige Beruumlcksichtigung des Kindeswohls keine Trennung des Kindes von den Eltern Recht auf wohlwollende humane und beschleunigte Bearbeitung von Antraumlgen auf Familienzusammenfuumlhrung) bspw

bull Familienzusammenfuumlhrung in Syrien ist unmoumlglichunzumutbar

10 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

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bull Dauer der Trennung ist unzumutbar lang Es ist mit einer Trennung von insgesamt mindestens hellip Jahren zu rechnen Fuumlr unsere Kinder ist dies keine uumlberschaubare Zeit

bull UMF Volljaumlhrigkeit vor oder kurz nach 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennachzugbull Nachziehendes Kind Volljaumlhrigkeit vor dem 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennach-

zugbull UMF ist sehr jungbull hellip

Argumente fuumlr dringende humanitaumlre Gruumlnde (raquosingulaumlres Einzelschicksallaquo)

bull raquoErhebliche und unausweichliche Gefahr fuumlr Leib und Lebenlaquobull raquobesonders gelagerte Notsituationlaquobull rArrmoumlglichst umfassender Vortrag uumlber Schutzsuchende

Moumlgliche Gesichtspunkte

bull Verfolgungsgefahr (zur Glaubhaftmachung ggf Klagebegruumlndung undoder Anhoumlrungsprotokoll anbei)bull gesundheitliche Situation (psychisch und physisch) von Personen im Ausland und Personen in Deutsch-

land (zur Glaubhaftmachung Atteste anbei)bull Behinderungenbull Wohn- Versorgungs- Betreuungssituationbull junges Alter des UMF der Kinderbull Unterkunfts- und Betreuungssituationbull Dauer und Umstaumlnde der Trennung von Kindern und Elternbull

raquoEnger Bezug zu Deutschlandlaquo (fruumlhere Aufenthalte Familienangehoumlrige in Deutschland u auml) raquobesondere Anknuumlpfungspunkte an ein bestimmtes Bundeslandlaquo

Ich lebe seit in Deutschland und im Bundesland hellip Mit mir in Deutschland leben noch (alle Famili-enangehoumlrigen nennen Staatsangehoumlrigkeit und Familienstand angeben ggf Aufenthaltsstatus

Ichmeine Angehoumlrigen haben weitere Verwandte in Deutschland (ggf mit laumlngeren Aufenthaltszeiten)

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raquoVoraussichtliche Kosten eines Aufenthalts in Deutschlandlaquo

Ggf Ichmeine Verwandten xy haben ein monatliches Einkommen von als Sie wuumlrden michmeine Angehoumlrigen finanziell in Deutschland unterstuumltzen und wuumlrden auch fuumlr die Reisekosten aufkommenFreundeHilfsorganisation xy wuumlrden den Aufenthalt meiner Angehoumlrigen finanziell unterstuumltzen

Achtung raquoHinweis auf die allgemeinen Verhaumlltnisse im Heimatstaatlaquo werden nicht als dringender humanitauml-rer Grund eingestuft

Terminvergabe

Ich habe meine Angehoumlrigen haben in der deutschen Auslandsvertretung xy einen Vorsprachetermin erbeten und wir haben folgende Referenznummern erhalten hellip

Ich bitte Sie mir mitzuteilen wann [ichmeine Angehoumlrigen] in der deutschen Auslandsvertretung in [hellip] meinihr Anliegen zeitnah persoumlnlich vorbringen kannkoumlnnen Wie Sie wissen dauert die Terminverga-be der Visastelle (Beirut) 10-12 Monate Fuumlr subsidiaumlr Schutzberechtigte werden Termine erst ab Anfang 2018 vergeben Ein fruumlherer Termin ist in unserem Einzelfall jedoch dringend erforderlich

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hellip

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sagen Wir wollen jedenfalls Betroffene und Unterstuumlt-zende dazu ermutigen es mit einer Antragstellung zu versuchen

Aus menschenrechtlicher Perspektive ist die Aus-setzung des Familiennachzugs zu subsidiaumlr Schutzbe-rechtigten jedoch grundsaumltzlich problematisch Seine katastrophalen Folgen fuumlr tausende betroffene Fami-lien werden durch die einzelfallbezogene Anwendung des sect 22 AufenthG nicht wirksam abgemildert werden koumlnnen zumal die Familientrennung durch die langen buumlrokratischen Verfahren auch im gluumlcklichen Falle einer Visumerteilung erheblich verlaumlngert wird Zur Abstimmung uumlber bereits im Herbst 2016 vorgelegte Antraumlge der linken und gruumlnen Oppositionsparteien im Bundestag uumlber die Abschaffung des sect 104 Abs 13 AufenthG kam es bis heute nicht weil die Abgeord-neten der Regierungskoalition im Innenausschuss die vorgesehene Beratung und Abstimmung im Bundestag mehrfach verhindert haben50 Stattdessen forderte zu-letzt die CDUCSU offensiv die Aussetzung des Famili-ennachzugs zu subsidiaumlr Schutzberechtigten auch uumlber den Maumlrz 2018 hinaus zu verlaumlngern51 Daher bedarf es weiterhin erheblicher politischer und juristischer Gegenbemuumlhungen um dem Recht auf Familienleben tausender Fluumlchtlinge aus Syrien zur Durchsetzung zu verhelfen

Anhang Beispielschreiben

Das auf den nachfolgenden Seiten wiedergegebene Bei-spielschreiben soll eine Hilfestellung bei der Formulie-rung eigener Antraumlge sein Es ist kein Musterschreiben welches in dieser Form oder mit gleichen Textbaustei-nen uumlbernommen werden kann Wichtig ist sich beim Schreiben des Antrags auf die detaillierte Schilderung der Besonderheiten des Einzelfalls zu konzentrieren und dabei die Kriterien zur Aufnahme nach sect 22 Satz 1 AufenthG im Blick zu behalten

Textfassungen des Beispielschreibens sind daruumlber hinaus in den Formaten doc sowie odt abrufbar bei wwwasylnet

50 Vgl Deutscher Bundestag Plenardebatte am 2742017 Plenarpro-tokoll 18231 abrufbar bei wwwbundestagde S 23268ff Rede-beitraumlge von Luise Amtsberg (Gruumlne) und Ulla Jelpke (DIE LIN-KE) Plenardebatte am 162017 Plenarprotokoll 18237 abrufbar bei wwwbundestagde vgl auch Rundmails von Thomas Hohlfeld Referent fuumlr Migration und Integration der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 1852017 und vom 3152017

51 CDUCSU Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtigten uumlber 2018 hinaus aussetzen Pressemitteilung vom 1432017 abrufbar bei wwwcducsude siehe auch Deutscher Bundestag Plenarpro-tokoll 18237 a a O (Fn 50) S 24161 ff Redebeitraumlge der Abge-ordneten von CDUCSU

familieasylnet Erlaumluterungen zur Familienzusam-menfuumlhrung zu Asylsuchenden und zu schutzberech-tigten Personen Das Informationsportal wurde mit Foumlrderung von UNHCR umfassend uumlberarbeitet und vervollstaumlndigt Es richtet sich insbesondere an Bera-terinnen und Berater die mit Fragen zum Familien-nachzug zu Fluumlchtlingen konfrontiert sind

Themenschwerpunkt Im Asylmagazin 42017 er-schien ein Themenschwerpunkt Familienzusam-menfuumlhrung mit Beitraumlgen von Helene Heuser und UNHCR Deutschland

BBZ ndash Beratungs- und Betreuungszentrum fuumlr junge Fluumlchtlinge und MigrantinnenTraumlger KommMit e V Turmstr 72 10551 BerlinE-Mail Anna Schmitt aschmittkommmitbbzdeE-Mail Sebastian Muy smuykommmitbbzdewwwbbzberlinde

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 9

IMPRESSUM

Anna Schmitt und Sebastian Muy Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Auslandlaquo beim Fa-miliennachzug ndash Anwendung des sect 22 Satz 1 AufenthG beim Familiennachzug zu subsidiaumlr Schutzberechtig-ten Juni 2017Herausgeber Informationsverbund Asyl und Migrati-on e V Greifswalder Straszlige 4 10405 Berlin

Traumlger des Informationsverbunds Asyl und Migration

in Kooperation mit

familieasylnetInformationen zum Verfahren der

Familienzusammenfuumlhrung

Weitere Informationen

Kontaktdaten BBZKommMit

[Absender] Name (vollstaumlndig wie in Pass)Adresse Antragssteller_in

Auswaumlrtiges Amt11013 Berlinper E-Mail 508-9-R1auswaertiges-amtde

ggf in Kopie an die deutsche Auslandsvertretung in (Fax )

Ort Datum

Antrag auf Familiennachzughilfsweise Antrag auf Aufnahme aus dem Ausland gem sect 22 Satz 1 AufenthG fuumlr1 Name Geburtsdatum Passnummerggf 2 Name Geburtsdatum Passnummerggf 3 Name Geburtsdatum Passnummer

Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit beantrage [ichich fuumlr meine o g Angehoumlrigen] ein Visum zum Aufenthalt gem [sect 30 (Ehegatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern zu UMF)] hilfsweise gemaumlszlig sect 22 Satz 1 AufenthG

Mit Bescheid vom hellip mit Geschaumlftszeichen hellip wurde [mirmeinen Angehoumlrigen] in Deutschland vom Bundes-amt fuumlr Migration und Fluumlchtlinge (BAMF) der subsidiaumlre Schutz zuerkannt [Ich habeSie haben] gegen den Bescheid am hellip beim Verwaltungsgericht Klage auf Zuerkennung der Fluumlchtlingseigenschaft nach der Genfer Fluumlchtlingskonvention erhoben BAMF-Bescheid und Klageschrift anbei in Kopie

Ich bitte um Pruumlfung ob in unserem Fall die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug nach [sect 30 (Ehe-gatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern] in Betracht kommt Sie sind zu einer solchen Pruumlfung verpflichtet da die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs nach sect 104 Abs 13 AufenthG gegen Art 6 GG Art 8 EMRK und Art 3 Art 9 und Art 10 UN-Kinderrechtskonvention verstoumlszligt

Sollten Sie die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug wegen der Regelung in sect 104 Abs 13 AufenthG ablehnen so bitte ich um Pruumlfung [meinesunseres] Anliegens nach sect 22 Satz 1 AufenthG Es liegen sowohl voumllkerrechtliche als auch dringende humanitaumlre Gruumlnde fuumlr eine Aufnahme nach sect 22 Satz 1 AufenthG vor

Argumente fuumlr voumllkerrechtliche Gruumlnde (UN-KRK vorrangige Beruumlcksichtigung des Kindeswohls keine Trennung des Kindes von den Eltern Recht auf wohlwollende humane und beschleunigte Bearbeitung von Antraumlgen auf Familienzusammenfuumlhrung) bspw

bull Familienzusammenfuumlhrung in Syrien ist unmoumlglichunzumutbar

10 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Beispielschreiben (Version 1362017)

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 11

bull Dauer der Trennung ist unzumutbar lang Es ist mit einer Trennung von insgesamt mindestens hellip Jahren zu rechnen Fuumlr unsere Kinder ist dies keine uumlberschaubare Zeit

bull UMF Volljaumlhrigkeit vor oder kurz nach 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennachzugbull Nachziehendes Kind Volljaumlhrigkeit vor dem 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennach-

zugbull UMF ist sehr jungbull hellip

Argumente fuumlr dringende humanitaumlre Gruumlnde (raquosingulaumlres Einzelschicksallaquo)

bull raquoErhebliche und unausweichliche Gefahr fuumlr Leib und Lebenlaquobull raquobesonders gelagerte Notsituationlaquobull rArrmoumlglichst umfassender Vortrag uumlber Schutzsuchende

Moumlgliche Gesichtspunkte

bull Verfolgungsgefahr (zur Glaubhaftmachung ggf Klagebegruumlndung undoder Anhoumlrungsprotokoll anbei)bull gesundheitliche Situation (psychisch und physisch) von Personen im Ausland und Personen in Deutsch-

land (zur Glaubhaftmachung Atteste anbei)bull Behinderungenbull Wohn- Versorgungs- Betreuungssituationbull junges Alter des UMF der Kinderbull Unterkunfts- und Betreuungssituationbull Dauer und Umstaumlnde der Trennung von Kindern und Elternbull

raquoEnger Bezug zu Deutschlandlaquo (fruumlhere Aufenthalte Familienangehoumlrige in Deutschland u auml) raquobesondere Anknuumlpfungspunkte an ein bestimmtes Bundeslandlaquo

Ich lebe seit in Deutschland und im Bundesland hellip Mit mir in Deutschland leben noch (alle Famili-enangehoumlrigen nennen Staatsangehoumlrigkeit und Familienstand angeben ggf Aufenthaltsstatus

Ichmeine Angehoumlrigen haben weitere Verwandte in Deutschland (ggf mit laumlngeren Aufenthaltszeiten)

(Ggf fruumlhere Aufenthalte in Deutschland )

raquoVoraussichtliche Kosten eines Aufenthalts in Deutschlandlaquo

Ggf Ichmeine Verwandten xy haben ein monatliches Einkommen von als Sie wuumlrden michmeine Angehoumlrigen finanziell in Deutschland unterstuumltzen und wuumlrden auch fuumlr die Reisekosten aufkommenFreundeHilfsorganisation xy wuumlrden den Aufenthalt meiner Angehoumlrigen finanziell unterstuumltzen

Achtung raquoHinweis auf die allgemeinen Verhaumlltnisse im Heimatstaatlaquo werden nicht als dringender humanitauml-rer Grund eingestuft

Terminvergabe

Ich habe meine Angehoumlrigen haben in der deutschen Auslandsvertretung xy einen Vorsprachetermin erbeten und wir haben folgende Referenznummern erhalten hellip

Ich bitte Sie mir mitzuteilen wann [ichmeine Angehoumlrigen] in der deutschen Auslandsvertretung in [hellip] meinihr Anliegen zeitnah persoumlnlich vorbringen kannkoumlnnen Wie Sie wissen dauert die Terminverga-be der Visastelle (Beirut) 10-12 Monate Fuumlr subsidiaumlr Schutzberechtigte werden Termine erst ab Anfang 2018 vergeben Ein fruumlherer Termin ist in unserem Einzelfall jedoch dringend erforderlich

Kontaktdaten

Wenn Sie weitere Nachweise und Informationen benoumltigen teilen Sie mir dies bitte schriftlich mit per E-Mail

hellip

Kontakt meiner Angehoumlrigen in Syrien (Tel und E-Mail)

Ich bitte Sie unseren Antrag wohlwollend zu pruumlfen und danke Ihnen im Voraus fuumlr Ihre Bemuumlhungen

Unterschrift

Anlagen hellip

12 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Page 10: Arbeitshilfe: »Aufnahme aus dem Ausland« beim Familiennachzug · 1. Einleitung und Problemstellung 2. Voraussetzungen für die Aufnahme aus dem Aus-land gemäß § 22 Satz 1 AufenthG

[Absender] Name (vollstaumlndig wie in Pass)Adresse Antragssteller_in

Auswaumlrtiges Amt11013 Berlinper E-Mail 508-9-R1auswaertiges-amtde

ggf in Kopie an die deutsche Auslandsvertretung in (Fax )

Ort Datum

Antrag auf Familiennachzughilfsweise Antrag auf Aufnahme aus dem Ausland gem sect 22 Satz 1 AufenthG fuumlr1 Name Geburtsdatum Passnummerggf 2 Name Geburtsdatum Passnummerggf 3 Name Geburtsdatum Passnummer

Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit beantrage [ichich fuumlr meine o g Angehoumlrigen] ein Visum zum Aufenthalt gem [sect 30 (Ehegatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern zu UMF)] hilfsweise gemaumlszlig sect 22 Satz 1 AufenthG

Mit Bescheid vom hellip mit Geschaumlftszeichen hellip wurde [mirmeinen Angehoumlrigen] in Deutschland vom Bundes-amt fuumlr Migration und Fluumlchtlinge (BAMF) der subsidiaumlre Schutz zuerkannt [Ich habeSie haben] gegen den Bescheid am hellip beim Verwaltungsgericht Klage auf Zuerkennung der Fluumlchtlingseigenschaft nach der Genfer Fluumlchtlingskonvention erhoben BAMF-Bescheid und Klageschrift anbei in Kopie

Ich bitte um Pruumlfung ob in unserem Fall die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug nach [sect 30 (Ehe-gatten)sect 32 (Kinder)sect 36 I (Eltern] in Betracht kommt Sie sind zu einer solchen Pruumlfung verpflichtet da die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs nach sect 104 Abs 13 AufenthG gegen Art 6 GG Art 8 EMRK und Art 3 Art 9 und Art 10 UN-Kinderrechtskonvention verstoumlszligt

Sollten Sie die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug wegen der Regelung in sect 104 Abs 13 AufenthG ablehnen so bitte ich um Pruumlfung [meinesunseres] Anliegens nach sect 22 Satz 1 AufenthG Es liegen sowohl voumllkerrechtliche als auch dringende humanitaumlre Gruumlnde fuumlr eine Aufnahme nach sect 22 Satz 1 AufenthG vor

Argumente fuumlr voumllkerrechtliche Gruumlnde (UN-KRK vorrangige Beruumlcksichtigung des Kindeswohls keine Trennung des Kindes von den Eltern Recht auf wohlwollende humane und beschleunigte Bearbeitung von Antraumlgen auf Familienzusammenfuumlhrung) bspw

bull Familienzusammenfuumlhrung in Syrien ist unmoumlglichunzumutbar

10 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Beispielschreiben (Version 1362017)

Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 11

bull Dauer der Trennung ist unzumutbar lang Es ist mit einer Trennung von insgesamt mindestens hellip Jahren zu rechnen Fuumlr unsere Kinder ist dies keine uumlberschaubare Zeit

bull UMF Volljaumlhrigkeit vor oder kurz nach 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennachzugbull Nachziehendes Kind Volljaumlhrigkeit vor dem 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennach-

zugbull UMF ist sehr jungbull hellip

Argumente fuumlr dringende humanitaumlre Gruumlnde (raquosingulaumlres Einzelschicksallaquo)

bull raquoErhebliche und unausweichliche Gefahr fuumlr Leib und Lebenlaquobull raquobesonders gelagerte Notsituationlaquobull rArrmoumlglichst umfassender Vortrag uumlber Schutzsuchende

Moumlgliche Gesichtspunkte

bull Verfolgungsgefahr (zur Glaubhaftmachung ggf Klagebegruumlndung undoder Anhoumlrungsprotokoll anbei)bull gesundheitliche Situation (psychisch und physisch) von Personen im Ausland und Personen in Deutsch-

land (zur Glaubhaftmachung Atteste anbei)bull Behinderungenbull Wohn- Versorgungs- Betreuungssituationbull junges Alter des UMF der Kinderbull Unterkunfts- und Betreuungssituationbull Dauer und Umstaumlnde der Trennung von Kindern und Elternbull

raquoEnger Bezug zu Deutschlandlaquo (fruumlhere Aufenthalte Familienangehoumlrige in Deutschland u auml) raquobesondere Anknuumlpfungspunkte an ein bestimmtes Bundeslandlaquo

Ich lebe seit in Deutschland und im Bundesland hellip Mit mir in Deutschland leben noch (alle Famili-enangehoumlrigen nennen Staatsangehoumlrigkeit und Familienstand angeben ggf Aufenthaltsstatus

Ichmeine Angehoumlrigen haben weitere Verwandte in Deutschland (ggf mit laumlngeren Aufenthaltszeiten)

(Ggf fruumlhere Aufenthalte in Deutschland )

raquoVoraussichtliche Kosten eines Aufenthalts in Deutschlandlaquo

Ggf Ichmeine Verwandten xy haben ein monatliches Einkommen von als Sie wuumlrden michmeine Angehoumlrigen finanziell in Deutschland unterstuumltzen und wuumlrden auch fuumlr die Reisekosten aufkommenFreundeHilfsorganisation xy wuumlrden den Aufenthalt meiner Angehoumlrigen finanziell unterstuumltzen

Achtung raquoHinweis auf die allgemeinen Verhaumlltnisse im Heimatstaatlaquo werden nicht als dringender humanitauml-rer Grund eingestuft

Terminvergabe

Ich habe meine Angehoumlrigen haben in der deutschen Auslandsvertretung xy einen Vorsprachetermin erbeten und wir haben folgende Referenznummern erhalten hellip

Ich bitte Sie mir mitzuteilen wann [ichmeine Angehoumlrigen] in der deutschen Auslandsvertretung in [hellip] meinihr Anliegen zeitnah persoumlnlich vorbringen kannkoumlnnen Wie Sie wissen dauert die Terminverga-be der Visastelle (Beirut) 10-12 Monate Fuumlr subsidiaumlr Schutzberechtigte werden Termine erst ab Anfang 2018 vergeben Ein fruumlherer Termin ist in unserem Einzelfall jedoch dringend erforderlich

Kontaktdaten

Wenn Sie weitere Nachweise und Informationen benoumltigen teilen Sie mir dies bitte schriftlich mit per E-Mail

hellip

Kontakt meiner Angehoumlrigen in Syrien (Tel und E-Mail)

Ich bitte Sie unseren Antrag wohlwollend zu pruumlfen und danke Ihnen im Voraus fuumlr Ihre Bemuumlhungen

Unterschrift

Anlagen hellip

12 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

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Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo 11

bull Dauer der Trennung ist unzumutbar lang Es ist mit einer Trennung von insgesamt mindestens hellip Jahren zu rechnen Fuumlr unsere Kinder ist dies keine uumlberschaubare Zeit

bull UMF Volljaumlhrigkeit vor oder kurz nach 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennachzugbull Nachziehendes Kind Volljaumlhrigkeit vor dem 17032018 rArr absoluter Verlust des Rechts auf Familiennach-

zugbull UMF ist sehr jungbull hellip

Argumente fuumlr dringende humanitaumlre Gruumlnde (raquosingulaumlres Einzelschicksallaquo)

bull raquoErhebliche und unausweichliche Gefahr fuumlr Leib und Lebenlaquobull raquobesonders gelagerte Notsituationlaquobull rArrmoumlglichst umfassender Vortrag uumlber Schutzsuchende

Moumlgliche Gesichtspunkte

bull Verfolgungsgefahr (zur Glaubhaftmachung ggf Klagebegruumlndung undoder Anhoumlrungsprotokoll anbei)bull gesundheitliche Situation (psychisch und physisch) von Personen im Ausland und Personen in Deutsch-

land (zur Glaubhaftmachung Atteste anbei)bull Behinderungenbull Wohn- Versorgungs- Betreuungssituationbull junges Alter des UMF der Kinderbull Unterkunfts- und Betreuungssituationbull Dauer und Umstaumlnde der Trennung von Kindern und Elternbull

raquoEnger Bezug zu Deutschlandlaquo (fruumlhere Aufenthalte Familienangehoumlrige in Deutschland u auml) raquobesondere Anknuumlpfungspunkte an ein bestimmtes Bundeslandlaquo

Ich lebe seit in Deutschland und im Bundesland hellip Mit mir in Deutschland leben noch (alle Famili-enangehoumlrigen nennen Staatsangehoumlrigkeit und Familienstand angeben ggf Aufenthaltsstatus

Ichmeine Angehoumlrigen haben weitere Verwandte in Deutschland (ggf mit laumlngeren Aufenthaltszeiten)

(Ggf fruumlhere Aufenthalte in Deutschland )

raquoVoraussichtliche Kosten eines Aufenthalts in Deutschlandlaquo

Ggf Ichmeine Verwandten xy haben ein monatliches Einkommen von als Sie wuumlrden michmeine Angehoumlrigen finanziell in Deutschland unterstuumltzen und wuumlrden auch fuumlr die Reisekosten aufkommenFreundeHilfsorganisation xy wuumlrden den Aufenthalt meiner Angehoumlrigen finanziell unterstuumltzen

Achtung raquoHinweis auf die allgemeinen Verhaumlltnisse im Heimatstaatlaquo werden nicht als dringender humanitauml-rer Grund eingestuft

Terminvergabe

Ich habe meine Angehoumlrigen haben in der deutschen Auslandsvertretung xy einen Vorsprachetermin erbeten und wir haben folgende Referenznummern erhalten hellip

Ich bitte Sie mir mitzuteilen wann [ichmeine Angehoumlrigen] in der deutschen Auslandsvertretung in [hellip] meinihr Anliegen zeitnah persoumlnlich vorbringen kannkoumlnnen Wie Sie wissen dauert die Terminverga-be der Visastelle (Beirut) 10-12 Monate Fuumlr subsidiaumlr Schutzberechtigte werden Termine erst ab Anfang 2018 vergeben Ein fruumlherer Termin ist in unserem Einzelfall jedoch dringend erforderlich

Kontaktdaten

Wenn Sie weitere Nachweise und Informationen benoumltigen teilen Sie mir dies bitte schriftlich mit per E-Mail

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Kontakt meiner Angehoumlrigen in Syrien (Tel und E-Mail)

Ich bitte Sie unseren Antrag wohlwollend zu pruumlfen und danke Ihnen im Voraus fuumlr Ihre Bemuumlhungen

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Anlagen hellip

12 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo

Page 12: Arbeitshilfe: »Aufnahme aus dem Ausland« beim Familiennachzug · 1. Einleitung und Problemstellung 2. Voraussetzungen für die Aufnahme aus dem Aus-land gemäß § 22 Satz 1 AufenthG

Terminvergabe

Ich habe meine Angehoumlrigen haben in der deutschen Auslandsvertretung xy einen Vorsprachetermin erbeten und wir haben folgende Referenznummern erhalten hellip

Ich bitte Sie mir mitzuteilen wann [ichmeine Angehoumlrigen] in der deutschen Auslandsvertretung in [hellip] meinihr Anliegen zeitnah persoumlnlich vorbringen kannkoumlnnen Wie Sie wissen dauert die Terminverga-be der Visastelle (Beirut) 10-12 Monate Fuumlr subsidiaumlr Schutzberechtigte werden Termine erst ab Anfang 2018 vergeben Ein fruumlherer Termin ist in unserem Einzelfall jedoch dringend erforderlich

Kontaktdaten

Wenn Sie weitere Nachweise und Informationen benoumltigen teilen Sie mir dies bitte schriftlich mit per E-Mail

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Kontakt meiner Angehoumlrigen in Syrien (Tel und E-Mail)

Ich bitte Sie unseren Antrag wohlwollend zu pruumlfen und danke Ihnen im Voraus fuumlr Ihre Bemuumlhungen

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Anlagen hellip

12 Arbeitshilfe raquoAufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzuglaquo