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Page 1: Hallo TAXI 4 2010

Das Magazin für Taxiunternehmer April 2010

BETTER PLACE-TAXIS IN TOKYO

ISSN

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WILLY-BRANDT-FLUGHAFEN: BERLINER TAXIS FINDEN IHREN PLATZ

WERBUNG AUF TAXIS - UMSTRITTEN, ABER UN-UMSTRITTEN WICHTIG

CAR2GO IM REGELBETRIEB KOEXISTENZ IN ULM UND UM ULMHERUM?

ANGST - UND WIE WIR DA-MIT UMGEHEN MÜSSENBG-SEMINAR KLÄRT AUF

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Dass unser Taxigewerbe einmal vom Ausbruch eines Vulkans in Island profitiert, hätte vor eini-gen Wochen niemand gelaubt.

Gähnende Leere hier in Bremen, brummendes Geschäft an den

Flughäfen Frankfurt und München. Gezeigt haben die

Ereignisse Mitte April aber auch eines: Wir sind ein

leistungsfähiges Gewerbe, und wir sind da wenn man uns

braucht. Nicht nur, wenn die Kunden Schlange stehen und

reihenweise Touren nach Mai-land, London und Barcelona

rausgehen. Sondern auch, wenn die Mietwagen schon längst

ihren Betrieb eingestellt haben. Vielleicht konnte Eyjafjallajökull

den einen oder anderen davon überzeugen, dass es gut ist, dass

es uns gibt. Für die gesamte Gesellschaft, nicht nur für den

Einzelnen!

Jan Cassalette

Danke,Eyjafjallajökull

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NACH

RICHTEN

+++ Nachrichten +++

Nach dem Zusammenstoß mit einem Taxi

in Castrop-Rauxel ist ein Fußgänger gestor-

ben. Der 34-jährige Mann erlitt schwerste

Kopfverletzungen, denen er noch an der

Unfallstelle erlegen ist. Am 17.4. gegen

1.40 Uhr war ein 61-jähriger Taxifahrer aus

Castrop-Rauxel in Richtung Frohlinde

unterwegs. An Bord hatte er drei Fahrgä-

ste und erfasste mit seinem Wagen einen

34-Jährigen aus Castrop-Rauxel, der die

Fahrbahn überquerte. Der Fußgänger wurde

auf die Fahrbahn geschleudert und erlitt

erhebliche Kopfverletzungen. Der Taxifahrer

und seine Fahrgäste erlitten einen Schock.

Sie wurden nach ambulanter Behandlung im

Krankenhaus wieder entlassen. Zur Klärung

des Unfallherganges zog die Polizei einen

Sachverständigen hinzu. / Schwer verletzt

wurde eine 84 Jahre alte Troisdorferin bei

einem Unfall in Siegburg. Ein Taxi erfasste

die Frau nach Angaben der Polizei, als diese

versucht hatte, die Fahrbahn zu überqueren.

Trotz einer Vollbremsung des Taxis, die sich

auch anhand der sichergestellten Spuren auf

der Fahrbahn nachvollziehen ließ, wurde die

84-jährige Troisdorferin von dem Mercedes

erfasst und schwer verletzt. Zeugen hatten

nach Angaben eines vor Ort ermittelnden

Beamten mit ansehen müssen, wie die Frau

bei dem Unfall durch die Luft schleuderte./

Fast jedes dritte Londoner Taxi ist mittler-

weile ein Mercedes-Benz Vito. Die Groß-

raumlimousine verdrängt immer mehr die

klassischen Taxis von LTI aus der City. Bis

Ende des Jahres wollen die Stuttgarter einen

Marktanteil von 50 Prozent erreichen - auch

wegen der strengeren Abgasvorschriften,

die die alten „Black Cabs“ nicht mehr

erfüllen. Mehr als 500 Vito fahren derzeit

durch London, insgesamt sind mehr als

20.000 Taxen dort unterwegs. Das auf die

Taxibranche spezialisierte Unternehmen

Ecocity rüstet den Vito gemeinsam mit

Mercedes für den britischen Markt um;

so gibt es eine lenkbare Hinterachse für

das Rangieren in den engen Gassen der

englischen Hauptstadt. / Die Zustände am

Taxistand des Zürcher Hauptbahnhofes

sind teilweise unhaltbar. Der Taxiverband

der Stadt Zürich will nicht mehr tatenlos

zusehen, wie der Ruf der Taxifahrer ruiniert

wird. Deshalb wurden am Dienstagnachmit-

tag am Zürcher HB weisse Bändel verteilt.

Taxifahrer, die mit einem solchen Band ihre

Antenne schmücken, zeigen, dass sie keine

Fahrtenverweigerer sind.

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Better Place Japan bringt in diesen Tagen zusam-men mit Nihon Kotsu, Ja-pans grösstem Taxi Betrieb und dem Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) die ers-ten Taxis mit Wechselbat-terie auf die Strassen von Tokio. Offizieller Start des Projektes ist der 26. April 2010. Bereits im Septem-ber letzten Jahres machte der Präsident von Better Place Japan, Kiyotaka Fujii, die Taxis auf Japans Strassen für 20 % des Kohlenmono-xid-Ausstosses verantwortlich. Bat-teriewechsel ist seiner Meinung nach

der Schlüssel um Elektro-Taxis auf die Strasse zu bringen, da kaum ein Taxifahrer die Zeit zum Aufladen hat. Elektroautos sind in Japan in-nerhalb der Autoindustrie ein ernst

Die ersten Batterietaxis rollen durch Tokyo

Alltagstauglich durch Wechselbatteriesystem?

Wegen versuchten Mordes und schweren Raubes muss sich ein 26-jähriger Delmenhorster vor der Oldenburger Schwurgerichtskam-mer verantworten. Hintergrund des Verfahrens sind schwerste Strafta-ten, die der Angeklagte im Herbst vergangenen Jahres in Delmenhorst begangen hatte. Zum Auftakt dieser Serie hatte sich der 26-Jährige be-waffnet. Dazu warf er am 26. Septem-ber 2009 mit einem Gullydeckel das Schaufenster eines Waffengeschäftes in der Delmenhorster Innenstadt ein und stahl aus den Auslagen acht Schreckschusswaffen. Wenige Tage später überfiel er – schwer bewaffnet und maskiert – in Delmenhorst eine Spielothek. Dort konnte er 650 Euro erbeuten. Von

Tat zu Tat steigerte sich dann seine Gewaltbereitschaft. Am 17. Okto-ber stürmte er in einen Sexshop und verlangte von der Angestellten die Herausgabe ihrer Einnahmen. Mu-tig erklärte die Angestellte, dass er von ihr kein Geld bekommen würde. Das sollte die Frau bitter bereuen: Sie musste sich auf den Boden kni-en, während der Angeklagte ihr die Waffe an den Kopf hielt.

Weil sie das Geld immer noch nicht herausgeben wollte, drückte der 26-Jährige ab und schoss der Frau dreimal in den Kopf. Die Folge waren schwerste Schädelverletzungen. Um Weiteres zu vermeiden, stellte sich die Frau tot, während der Angeklag-te das Geld an sich nahm. Nur einen

Tag später bestieg er in Bremen ein Taxi, um sich nach Delmenhorst fah-ren zu lassen. Am Zielort angekom-men zog er seine Waffen und bedroh-te damit den Taxifahrer. Dem Fahrer gelang die Flucht. Der Angeklagte stahl ihm jedoch Geld und Taxi.

Der 26-Jährige legte ein umfassen-des Geständnis ab. Für die brutalen Taten machte er seine Drogensucht verantwortlich. Zu den Schüssen auf die Sexshop-Angestellte sagte er: „Ich wollte, dass sie ruhig ist“. Der Angeklagte saß bis 2005 im Gefäng-nis. Ihm droht im aktuellen Verfahren nicht nur eine hohe Gefängnisstrafe, sondern auch die anschließende un-begrenzte Sicherungsverwahrung. Der Prozess wird fortgesetzt.

26-Jährigem droht Sicherungsverwahrung

Taxiräuber wandert womöglich lebenslang und unbegrenzt hinter Gitter

zu nehmendes Thema, bei der Bevöl-kerung dagegen nicht sehr bekannt. Better Place und seine Partner ent-schieden sich daher für Roppongi Hills im Zentrum von Tokio, als einen Platz der ideal zur Einfüh-rung von Elektroautos in Form von Elektrotaxis geeignet ist. Die Taxis in Tokio fahren rund 300 Kilometer pro Schicht. In der 90-tägigen Test-phase werden neun Taxifahrer exakt wie Ihre 3000 Kollegen des grössten Taxi-Unternehmens Japans 16 Stun-den-Schichten fahren und das Elek-trotaxi testen. Better Place träumt davon, mit Tokio weltweit die erste Großstadt mit Elektrotaxis basie-rend auf Ihrem System auszurüsten.

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Er war bei seinen Untertanen ein all-seits anerkannter König und Feld-herr, was von ihm die Jahrtausende überdauerte, ist der „Pyrrhussieg“.Soweit, so schlecht, wird der eine oder andere Leser sich denken, aber was hat das nun mit dem Taxefahren zu tun. Eigentlich gar nichts, liebe Leserinnen und Leser, es sei denn, man wird Zeuge, wie heutzutage politische, besonders gewerbepoliti-sche Auseinandersetzungen geführt werden und welches Ergebnis diese Auseinandersetzungen dann zeiti-gen.Um allen Missverständnissen vor-zubeugen: König Pyrrhus regierte weder in Schönefeld, noch im Land-kreis Dahme-Spreewald und schon gar nicht das Bundesland Branden-burg. Das tun andere. König Pyrrhus war Grieche und stammte aus Argos auf der Peloponnes. Seine Schlach-ten hat er nicht im Berlinischen oder Brandenburgischen Pflichtfahrge-biet, vielmehr im Süden Italiens, auf Sizilien und im heutigen Grie-chenland geführt. Aber was um alles in der Welt hat dies denn nun mit Schönefeld zu tun, werden Sie sich wiederum fragen. Und wieder lautet die Ant-wort: „eigentlich nichts“, es sei denn, man hat die Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am 24.03.2010 erlebt, wo ein Berliner Taxiunter-nehmer vor jenem OVG gegen die Taxiordnung des Landkreises Dah-me-Spreewald zu Felde gezogen ist, soweit diese sich mit der Regelung der „Taxi-Vorfahrt“ im Bereich des Flughafens (SXF) für Taxen beschäf-tigt. Mit „Vorfahrt“ bzw. „Taxi-Vor-fahrt“ ist hier nicht etwa jenes Periodikum früherer Zeiten ge-meint, welches nach unbestätig-ten Gerüchten demnächst wieder

fröhliche Urständ feiern soll. Mit „Taxi-Vorfahrt“ ist jene Regelung gemeint, die die Berliner Verwaltung unter beifälligem Gemurmel der damals in Berlin maßgeblichen Gewerbevertreter mit dem Land-kreis Dahme-Spreewald ausgehan-delt hatte, wonach die eigentliche Vorfahrt von zwei Zufahrten aus bedient wird, die, sozusagen wie früher, zwar nicht durch eine Mauer aber doch deutlich voneinander ge-trennt sind und auf der einen Seite den in Schönefeld konzessionierten, auf der anderen Seite den in Berlin konzessionierten Taxen zugewiesen sind. Von diesen getrennten Zufahr-ten darf dann abwechselnd, sozusa-gen „eins zu eins“ und somit anders als früher, der eigentliche Halteplatz angefahren werden. Diese Regelung hat zumindest unter den Berliner Taxifahrern viel Unmut hervorgerufen, hat sie doch zur Fol-ge, dass - zumindest nach dem sub-jektiven Empfinden der Berliner – die Schönefelder von dem meistens lee-ren, ihnen zugewiesenen Zufahrts-streifen ohne große Verzögerung in die eigentliche Vorfahrt einfahren können, hingegen die Berliner sich während der gleichen Zeit die Reifen eckig stehen.Die Schönefelder hatten hierge-gen immer eingewandt, dem sei gar nicht so, vielmehr würden sie (die Schönefelder) den Ankunftsflugplan von SXF, der doch im Vergleich zu Tegel relativ übersichtlich und überschaubar erscheint, gründlich studieren und ihre Fahrgewohnhei-ten danach einrichten. Das bedeu-tet – wiederum nach der Lesart der Schönefelder - dass sie pünktlich zur Ankunft bestimmter Flüge am Flug-hafen erscheinen, dort unter Aus-nutzung der Regel „1 zu 1“ rela-tiv ungehindert vorfahren und die längeren Pausen zwischen den An-

Ob Willy Brandt Taxi fuhr?

Berlins zukünftiger Großflughafen wegweisend für das Taxigewerbe

Von

Rechtsanwalt Andreas Just([email protected])

Kennen Sie König Pyrrhus? Gute Frage, wird der eine oder andere den-ken oder sagen, genau so, wie es im Fernsehen immer Usus ist, wenn der Befragte nun rein gar nichts zu antworten weiß. Er lobt dann den Fragenden oder die Frage als „gut“ und hofft, so um die Beantwortung eben dieser Frage herumzukommen.

Ich will Sie, meine lieben Leserin-nen und Leser, keineswegs auf die Folter spannen. Schließlich soll in diesem Magazin, wie wir alle gelernt haben, nicht nur das Taxefahren an sich ausreichend beleuchtet werden. In Zeiten, in denen der Taxifahrer vom simplen Droschkenkutscher zum mehrsprachig parlierenden Per-sonenbeförderungsmanager mutiert, sollen hier auch andere Dinge, wie Kultur, Musik, Sport oder ganz ein-fach Allgemeinbildung zu ihrem Recht kommen.Pyrrhus war ein König der Antike. Er hatte in den wirren Zeiten nach Alexander dem Großen, wie viele andere auch, versucht, sich ein klei-nes Eckchen von dessen zerfallen-dem Riesenreich zu reservieren. Im Rahmen dieser Bemühungen legte er sich mit allen möglichen Zeitge-nossen, so auch mit dem damals gerade aufstrebenden Römischen Reich an. Er führte gegen die Rö-mer verschiedene Schlachten, die er auch sämtlich gewann, erlitt dabei allerdings so herbe Verluste, dass er die Römer schließlich um Frie-den bitten musste, was die Römer, kühl rechnende Taktiker, die sie nun einmal waren, schroff ablehn-ten und den eigentlich siegreichen König Pyrrhus in das politische Ab-seits trieben. Ironie der Geschichte:

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künften dazu nutzen, Einkäufe zu tätigen, Mutti zu besuchen oder sonstigen Dingen des täglichen Le-bens nachzugehen, die mit der ei-gentlichen Ausübung des Berufs als Taxifahrer wenig oder gar nichts zu tun haben.Dies mag alles sein und lässt sich - zumindest von Berliner Seite - auch nicht überprüfen. Es erschien je-doch einem Berliner Taxiunterneh-mer so wenig nachvollziehbar, dass er sich entschloss, die nach seiner Meinung vorhandene Ungerechtig-keit dieser Regelung zu Lasten der Berliner im Wege des sog „Nor-menkontrollverfahrens“ überprüfen zu lassen. Seine Klage zielte darauf ab, dass das Gericht feststellen soll-te, dass die aufgrund dieser Regelung erlassene TaxO des Landkreises LDS rechtswidrig und somit für ihn nicht verbindlich sei. Über diese Klage zu entscheiden hatte das für Ber-lin und Brandenburg gemeinsam zuständige Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Beklagte war der Landkreis Dahme-Spreewald; „Beigeladener“ war das Land Ber-lin, welches schließlich - unstrei-

tig - die vom Kläger angegriffene Regelung mit verzapft hat.An dieser Stelle ein Einschub. Ich erinnere mich an die vielen Schlau-meier, die vor Beginn der Prozesse um die Regelung am Flughafen Tegel (Zuschlag, Kreditkartenpflicht etc.) kluge Ratschläge dahingehend erteilt hatten, dass man diese doch am besten im Wege eines Normen-kontrollverfahrens angreifen solle. Diese Schlaumeier werden sicher-lich jetzt wieder aufschreien und dem Anwaltsbüro, welches für die nach wie vor laufenden Verfahren in Sachen Tegel federführend verant-wortlich zeichnet, ein „siehste, hab ich doch gleich gesagt“ entgegen schleudern. Diesen Herrschaften sei jedoch gesagt, dass Berlin und Bran-denburg zwar über ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht verfügen, aber dennoch rechtlich getrennte Bundesländer sind. In Brandenburg ist das Normenkontrollverfahren rechtlich vorgesehen, in Berlin hin-gegen nicht.Das für beide Bundesländer zustän-dige Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg befindet sich - Taxi-

schulen seid wachsam - seit geraumer Zeit nicht mehr in der Kirchstraße in Berlin-Tiergarten sondern in der Hardenbergstraße in Berlin-Charlot-tenburg, also in Berlin. Maßgeblich für die Zulässigkeit dieser speziel-len Art von Klage ist jedoch nicht der Sitz des Gerichts. Maßgeblich ist einzig der Sitz der beklagten Ge-bietskörperschaft und dies ist im Falle Schönefeld nun einmal das Land Brandenburg, im Fall Tegel das Land Berlin.Zurück nach SXF. Frisch und fromm und wohl auch recht unbekümmert hatte unser Berliner Taxiunterneh-mer geklagt und im Wesentlichen - so jedenfalls der Vortrag des Be-richterstatters in der erwähnten mündlichen Verhandlung - die allge-meine Ungerechtigkeit der erwähn-ten Regelung geltend gemacht. Er beklagte tägliche Mindereinnahmen von rund 70,00 EUR für jedes seiner Fahrzeuge seit Einführung dieser Regelung. Der Landkreis Dahme-Spreewald, für den immerhin gleich drei Herr-schaften (ein Kreisrechtsrat, eine Dame aus der Verwaltung und ein

Der ehemalige Hauptstadtflughafen der DDR wurde bereits 1946 gegründet

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weiterer Herr, dessen Funktion nicht ganz klar wurde) erschienen waren, machte im Wesentlichen gel-tend, dass er die Regelung eigentlich ganz prima fände und Erhebungen vor und nach der Einführung dieser Regel gezeigt hätten, dass die in Schönefeld zugelassenen Taxenun-ternehmer nur unwesentlich mehr Aufträge einfahren würden als vor-her. Über die Taxiordnung des Land-kreises LDS, die doch eigentlich Gegenstand der Klage war, wurden augenscheinlich recht wenige Worte verloren.Für das „beigeladene“ Land Ber-lin erschien lediglich ein einzelner Beamter aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Man nahm die Sache dort offensichtlich nicht ganz so wichtig, ging es doch nicht um umweltverträgliche Radfahreran-gebotsstreifen, sondern nur um die Interessen Berliner Taxifahrer. Die-ser Herr nahm dann auch sogleich am Tisch des beklagten Landkreises LDS Platz, hielt sich in der Sache weitgehend zurück und schloss sich eigentlich nur den Ausführun-gen der Herrschaften aus dem Land-

kreis Dahme-Spreewald an. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass auch er diese Regelung „ganz prima“ fand und eine Benachteili-gung Berliner Taxiunternehmer rein gar nicht zu erkennen vermochte. Ob dieser Herr nun spezifisch mit den Problemen des Berliner Taxige-werbes vertraut war oder nicht, ob er sich überhaupt für dessen Probleme interessierte, blieb offen. Jedenfalls waren von der Berliner Fachbehör-de, dem LABO aus der Puttka-merstraße, welches sich gern als „Freund des Berliner Taxigewerbes“ darstellt, niemand zu sehen, we-der auf Seiten der Beklagten oder der Beigeladenen, noch, soweit er-sichtlich, auf den Zuschauerbänken. Auch die Spitzen der Berliner Ge-werbevertretungen von Innung und TVB, die diese Regelung schließlich mit verzapft hatten, glänzten - bis auf den Ersten Vorsitzenden der In-nung des Berliner Taxigewerbes e. V. - durch Abwesenheit. Vielleicht war das Verfahren für deren Mitglieder nicht so bedeutend.Es entspann sich dann eine rechtli-che Erörterung, die im Wesentlichen

durch das Gericht vorgenommen wurde. Ohne die juristisch meist nicht vorgebildete Leserschaft die-ser Zeitung zu sehr langweilen zu wollen, sei das Ergebnis wie folgt zu-sammengefasst:Der Kläger, der mit seiner Klage lediglich die TaxO des Landkreises LDS, nicht aber die Regelung an sich angegriffen hatte, hat diesen Prozess gewonnen. Hierzu herzli-chen Glückwunsch. Das Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass die TaxO des Landkreises Dahme-Spreewald insoweit nichtig sei. Diese Aussage beinhaltet den schlimms-ten Grad der Abstrafung einer ge-setzgebenden Körperschaft durch ein Verwaltungsgericht. Nichtig ist diese Verordnung aber nicht etwa, weil der Kläger so brillant vorgetra-gen hat oder weil die Regelung nach der Auffassung des Gerichts schrei-end ungerecht ist. Nichtig ist die Verordnung aus-schließlich deshalb, als der Land-kreis Dahme-Spreewald bei Erlass dieser Verordnung einen groben handwerklichen Fehler begangen hat, indem er nämlich gegen das

Während der „Aschepause“ waren beide Berliner Flughäfen komplett gesperrt

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sogenannte „Zitiergebot“ verstieß. Dieses schreibt zwingend vor, dass die gesetzliche Grundlage jeder Verordnung im Text der betreffen-den Verordnung selbst genannt werden muss. Das hatte man im juristischen Kompetenzzentrum des Landkreises Dahme-Spreewald schlicht vergessen. Dem Kläger ist somit ohne viel eigenes Zutun der Erfolg vornehmlich durch die hand-werkliche Inkompetenz des Land-kreises Dahme-Spreewald in den Schoß gefallen.Aber was in aller Welt, werden Sie jetzt wiederum fragen, hat das al-les mit König Pyrrhus zu tun. Ganz einfach liebe Leserinnen und Leser. Die Vorfahrtsregelung als solche bleibt nämlich bestehen, schon al-lein deshalb, weil der Kläger sie gar nicht angegriffen hatte. Warum er dies nicht getan hat, wurde im Laufe der Verhandlung nicht klar. Gründe sind mir auch aus sonstigen Quellen nicht bekannt. Dies war vielleicht auch ganz gut so, denn so brauchte das Verwaltungsgericht über diese Vorfahrtsregelung und die dieser Vorfahrtregelung zugrunde liegende Vereinbarung nicht weiter nachzudenken, und die rechtlichen Erwägungen, die es im Rahmen des

Rechtsgesprächs zum Besten gab, auch nicht in Urteilsform zu klei-den. Denn das, was das Oberverwal-tungsgericht so von sich gab, war für die Berliner Taxiunternehmer und vor allen Dingen für diejenigen Berliner Verbände und das Berliner LABO, welche schließlich für die-se Regelung mitverantwortlich ge-zeichnet hatten, weiß Gott schlimm genug.Das Oberverwaltungsgericht moch-te dem Kläger hinsichtlich der von ihm beklagten Ungerechtigkeit der Regelung nicht folgen. Diese müsse er selbst dann, wenn sie in der von ihm vorgetragenen Form zuträfe, eben hinnehmen. Das Gericht be-rief sich dabei auf das sog. „Gebiet-sprinzip“ im Taxigewerbe, wonach diejenige Behörde, in deren Gebiet das Einsatzgebiet der bei ihr zugelas-senen Taxen liegt, auch die Bestim-mungshoheit hat, wer denn neben den im eigentlichen Zuständigkeits-bereich konzessionierten Taxen zu welchen Bedingungen Beförderungs-aufgaben nachgehen dürfe. Dies bedeutet, dass allein LDS die Bestimmungshoheit darüber hat, ob die Berliner im Bereich der Ge-meinde Schönefeld laden dürfen oder nicht. Das Gericht hat ziemlich

deutlich gemacht, dass ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch für Taxen aus der Nachbargemeinde (hier also Berlin im Verhältnis zu LDS), im Bereich der „anderen“ Gemeinde laden zu dürfen, ohne entsprechen-de Vereinbarung der beteiligten Ge-bietskörperschaften nicht besteht. Auf gut Deutsch: Wenn LDS meint, sie kommen mit ihren eigenen Ta-xen nicht aus, können sie Berlin um Unterstützung bitten. Wenn LDS meint, die Anzahl der dort zugelas-senen Taxen reicht aus, sind die Ber-liner „Neese“. Und, wer den Ballsaal zur Verfügung stellt, bestimmt, wel-che Kapelle zum Tanz aufspielt. Das Gericht wies dann sicherlich zurecht darauf hin, dass, wenn Tegel geschlossen werde, der Bedarf an Taxen am dann zu eröffnenden BBI um ein Vielfaches höher sein wer-de, als derzeit in SXF und dass der Landkreis Dahme-Spreewald wahr-scheinlich gar nicht umhinkommen werde, mit den Berlinern eine Ko-operation einzugehen. Dann werden, so der Berichterstatter wörtlich, „die Karten neu gemischt“.Wissen Sie jetzt, was König Pyrrhus mit Schönefeld zu tun hat? Wenn nicht, hier nochmal zum mitschrei-ben: Die Schlacht um die TaxO in

Die größte Baustelle Deutschlands: Hier entsteht der „Willy-Brandt-Flughafen“ auf dem Gelände vom Flughafen Schönefeld

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SXF ist allenfalls vorübergehend ge-wonnen. Niemand wird LDS aber da-ran hindern können, eine handwerk-lich unanfechtbare neue TaxO zu beschließen. Ob eine erneute Ausei-nandersetzung um diese TaxO dann aus Berliner Sicht gewonnen werden kann, bleibt mehr als offen. Die Ur-sache allen Übels, die Regelung an sich, bleibt unverändert – jetzt nun auch noch mit höchstrichterlichem Segen – bestehen, schließlich haben die Berliner selbst die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.Aus Berliner Sicht lässt sich nur hoffen, dass von Berliner Seite we-nigstens in der Zukunft starke und kompetente Verhandlungsführer in das Rennen um BBI geschickt wer-den, die insbesondere auch in der Zu-sammenarbeit mit der Flughafenge-sellschaft selbst vertrauensbildende Maßnahmen erstellen können und dass sodann nicht gegen sondern mit den Verantwortlichen von LDS eine Regelung gefunden wird, die sowohl den Taxifahrern aus LDS als auch den Taxifahrern aus Berlin gerecht wird. Schließlich soll der künftige, gemeinsam betriebene Flughafen „Berlin-Brandenburg-International“ und nicht „Königs-Wusterhausen, Teltow, Zossen“ heißen.

Es bleibt zu hoffen, dass die dem-nächst anstehenden Verhandlungen von Berliner Seite professioneller angegangen werden, als die damali-gen Verhandlungen, die zur derzeit gültigen, vom Oberverwaltungsge-richt beurteilten Regelung führten. Es bedarf natürlich hierzu insbe-sondere auch eines konkret darge-stellten Berliner Interesses, welches die Bereitschaft, ordentliche Arbeit am BBI abzuleisten, unterstreicht. Es bedarf des Weiteren einer Einigkeit aller maßgebenden Institutionen im Berliner Taxigewerbe. Vor allen Dingen ist zu vermeiden, dass das gegenseitige Schienbeintre-ten, welches von bestimmten Insti-tutionen im Berliner Taxigewerbe of-fenkundig als Volkssport verstanden wird, endlich aufhört. Es wird dafür Sorge zu tragen sein, dass diejeni-gen, die - aus welchen Gründen auch immer - aus der gemeinsam vorgegebenen Linie ausscheiden, keine Gelegenheit haben, vor Drit-ten weiter zu stänkern. Und wenn ich von einem Interesse des Berliner Taxigewerbes schreibe, welches von diesem zweifelsfrei zu dokumentie-ren sein wird, dann weiß ich auch, wovon ich rede.Ich selbst habe erlebt, wie den Ber-

liner Verbänden der 90er Jahre die Anrainerkreise von Schönefeld einschließlich Schönefeld selbst als Pflichtfahrgebiet angedient wur-den und dies von bestimmten Ge-werbevertretern, die teilweise noch heute im Amt sind, mit einer mir bis heute unbegreiflichen Arroganz abgelehnt wurde. Ich hatte damals auf die mir bekannten maßgebli-chen Herrschaften eingeredet wie beim Verkauf von Sauerbier und musste lediglich erleben, dass die maßgeblichen Herrschaften unter Verweis auf lange Fahrten und lange Rückfahrten, viele Kilometer „und überhaupt“ gar nicht daran dachten, dieses ihnen angetragene Geschenk auch nur eines Gedankens zu würdi-gen. Das Ergebnis dieser verfehlten Politik durfte am 24.03.2010 von al-len Teilnehmern und Besuchern der Verhandlung beim OVG nachhaltig bewundert werden.

In der Hoffnung, auch in Zukunft von BBI von einem in Berlin zugelas-senen Taxi abgeholt werden zu kön-nen, verbleibt diesmal mit zornigen Grüßen

Ihr Rechtsanwalt Andreas Just

Taxis haben auch am Flughafen Schönefeld kein Beförderungsmonopol

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Wer kennt die Situation nicht. Der Urlaub ist zu Ende. Das quengelnde Kind, Kinderwagen, Koffer, Ruck-sack, der Teddy und die schon leicht genervten Eltern wollen nur noch nach Hause. Die Situation am Flug-hafen ist immer die Gleiche. Es wird gewartet, bis man endlich ein freies Taxi bekommt. Hier werden Minu-ten zu gefühlten Stunden. Koffer-raum auf, Kindersitz montiert und dann ist das Problem da. Der Kof-ferraum will nicht schließen, Teddy und Rucksack sind auch noch übrig.Nun war der Taxifahrer schnell ent-schlossen. Ruck zuck wurde das Gepäck wieder ausgeladen und die Familie stand da und wartete erneut. Nur dumm für den ersten Fahrer, dass ein Kollege im Übrigen mit dem gleichen Fahrzeugtyp hilfsbereiter war. Durch geschicktes Verstauen passten doch alle Koffer in den Kof-ferraum. Der Fahrgast war nun so verärgert, dass er sich beschwerdeführend an die Behörde wandte und es schluss-endlich zu einem Ordnungswidrig-keitenverfahren vor dem zuständi-gen Amtsgericht kam.Das angerufene Gericht kam zu der Erkenntnis, dass es offensichtlich dem unleidigen Taxifahrer zu müh-sam und auch zu langwierig war das ordnungsgemäße Verstauen des Gepäcks abzuwarten. Bei gebotener Mühewaltung hätte die Tour durch-

aus durchgeführt werden können. Das Gericht sah im Verhalten des Taxifahrers einen vorsätzlichen Ver-stoß gegen die Beförderungspflicht nach § 22 PBefG. Auch dem Ein-wand des Fahrers, dass ein Teil des Gepäcks nur im Fußraum hätte mitgenommen werden können und daher die Sicherheit nicht gewähr-leistet war, folgte das Gericht nicht. Grundsätzlich sei es nicht verboten

Gepäckstücke im Fahrgastraum mit-zunehmen. Wichtig zu beachten ist, dass vom Gepäckstück keine Gefahr ausgehen kann. Dies sei aber nicht der Fall wenn ein Verstauen im Fuß-raum möglich ist. Anders wäre der Sachverhalt zu sehen, wenn Gepäck-stücke lose auf dem Rücksitz gelegt werden. Hier bestünde bei einem Unfall durchaus die Gefahr, dass Fahrgäste oder der Fahrer zu Scha-den kommen. Wenn der Fahrgast be-reit ist die Unbequemlichkeit durch Verstauen des Gepäcks im Fußraum hinzunehmen, habe es keinen nach-vollziehbaren Grund gegeben den Fahrauftrag abzulehnen.Mit einem ähnlich gelagerten Fall musste sie schon das Oberlandesge-richt Düsseldorf vor geraumer Zeit befassen. In der Urteilsbegründung der Düsseldorfer Richter heißt es

sinngemäß, dass auch für die Beför-derung in einem Taxi der Paragraph 15 Abs. 1 BOKraft anzuwenden ist. Eine bloße Einschränkung der Be-quemlichkeit durch die sichere Mitnahme von Gepäckstücken im Fahrgastraum rechtfertigt nicht die Ablehnung der Beförderung. Auch hier wurde ein entsprechendes Buß-geld fällig. In der Weigerung des Ta-xifahrers sahen die Richter, genau wie die Hamburger Kollegen, ein vorsätzliches Handeln.Die BOKraft geht dem Grunde nach von einer Beförderung in einem Om-nibus aus. Denn hier wird bestimmt, dass der Fahrgast Sachen (Handge-päck, Reisegepäck, Kinderwagen usw.) so unter zu bringen und zu be-aufsichtigen hat, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes jederzeit gewährleistet ist. Örtliche Taxenord-nungen übertragen die Tätigkeit des Verstauens von Sachen in aller Re-gel auf den Taxifahrer. Und eigent-lich sollte dies grundsätzlich keine Rechtsfrage sein sondern immer im Sinne der Erbringung einer guten Dienstleistung gelöst werden. Nicht selten dürfte sich dies auch positiv auf die Bemessung des Trinkgeldes auswirken. Die Lehre daraus: Die Beförderungs-pflicht ist nur dann nicht mehr ge-geben, wenn die Sicherheit und Ord-nung nicht gewährleistet werden kann. Einbußen der Bequemlichkeit rechtfertigen keine Ablehnung des Beförderungsauftrages. Verärgerte Fahrgäste werden sich überlegen, ob sie nicht doch lieber Freunde oder Nachbarn bitten den Flughafentrans-fer zu übernehmen. Zwar festigt das die nachbarschaftlichen Beziehun-gen aber für das Taxigewerbe sind solche Kunden auf Dauer verloren. Amtsgericht Hamburg Az: 237 OWi 19/09; OLG Düsseldorf Az 5SsOWi 91/96

Da schrumpft der Kofferraum!

Verweigerer schaden dem Taxigewerbe - und landen vor Gericht

Von

Hartmut Knaack([email protected])

Wie viel Gepäck kann oder muss ein Taxi mitnehmen? Zum wiederholten Male haben sich Gerichte mit dieser Frage befassen müssen, weil die Be-förderung abgelehnt wurde. Was gilt als Verstoß gegen die Beförderungs-pflicht?

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SERVICE & INFO

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Allerdings kommt die Teilnahme an einem Seminar nahezu einem Lottogewinn gleich. Man muss die Initiative ergreifen und sich anmel-den also mitspielen und dann noch das Glück haben einen der knappen Plätze zu ergattern.

„Sicherheit im Taxigewerbe „ vom 2. bis 3. März in Bad Bramstedt. Das war so ein Glücktreffer für 20 Gewin-ner, Verzeihung, Teilnehmer. Eine gut gemischte Truppe. Überwiegend selbst fahrende Unternehmerinnen und Unternehmer aus städtischen und ländlichen Gebieten.Und wie sich schon bald heraus-

stellte, sind in der Tat Probleme, die in städtischen Gebieten auftreten können nicht vergleichbar mit den Erfahrungen im ländlichen Bereich. Die Fahrgastklientel ist sehr unter-schiedlich.Doch bevor es so richtig zur Sache ging, gab es einige theoretische Ein-führungen. So wurden Fragen der Verkehrssicherheit, des möglichen Unfallgeschehens rund um das Taxi, Gesundheitsschutz sowie Stress ver-hindern und vermeiden, behandelt. Keine Angst es wurde alles kurz, knapp, sehr informativ und praxiso-rientiert dargestellt. Diplomingeni-eurin Martina Hefner und Diplom-

Manchmal fährt die Angst mit

Die neue Berufsgenossenschaft Verkehr führt Sicherheitsseminare durch

Von

Hartmut Knaack([email protected])

Menschenkenntnis, ein Muss für denjenigen, der im Taxi- und Miet-wagengewerbe tätig ist. Kann Men-schenkenntnis erlernt werden?Die Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) unterstützt Taxi und Mietwagenun-ternehmen mit einem umfassenden Seminarangebot und vielen Materia-lien, die den Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung stehen um den nicht immer gefahrlosen Alltag zu meis-tern.

Im Notfall schnell und richtig zu reagieren ist alles andere als einfach

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Hallo TAXI • 13

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ICE

& IN

FOS

ingenieur Michael Hein (technische Aufsichtsbeamte der BG) verstanden es, das Interesse zu wecken und hat-ten auch den Mut, den Themenbe-reich „Aufgaben und Funktionen der Berufsgenossenschaft“ sich bis zur letzen Seminarstunde aufzuheben. Es blieben alle Teilnehmer und das gewiss nicht aus Höflichkeit. Kaum einem waren der Leistungsumfang und die gebotenen Möglichkeiten der BG bekannt. Sicher spielt auch Voreingenommenheit eine Rolle. Alles was Geld kostet, wird – zu Recht - besonders kritisch gesehen, verstärkt durch die Tatsache, diesen Kosten nicht entrinnen zu können. Die Leistungen des ASD für das Taxi- und Mietwagengewerbe an-fänglich zu Recht kritisiert und als nutzlose Zwangsabgabe betrachtet und auch das Inkasso der Insolven-zumlage (was nun den Krankenkas-sen übertragen wurde) erhöhten den Grad der Unbeliebtheit im Gewerbe deutlich. Ärgerlich für die Berufsge-nossenschaft. Sie hatte ohne eigene Einflussmöglichkeit gesetzliche Re-

gelungen umzusetzen. Auch für die ASD-Leistungen ist dies so zu sehen. Die aus der Feder Brüsseler Eurokra-ten entstammenden Vorgaben sind nicht auf die Belange der im Taxi- und Mietwagengewerbe typischem Kleinunternehmen zugeschnitten. Dass dennoch ein Nutzen für das Gewerbe gezogen werden kann, ist nicht zuletzt der BG-Verkehr und den ehrenamtlich tätigen Delegier-ten des Gewerbes in der Vertreter-versammlung zu verdanken.

Es gibt definitiv keine Alternati-ve zur Berufsgenossenschaft. Kei-ne Private Versicherung vermag das Leistungsspektrum der Berufsgenos-senschaften abzudecken. Dennoch gibt es eine Gemeinsamkeit mit al-len Versicherungen. Man ärgert sich über die Prämie, ist aber froh, wenn man im Bedarfsfall einen starken und verlässlichen Partner zur Seite hat. Die angeborene Kunst der Ver-drängung führt dazu, den Bedarfsfall für sich selbst auszuschließen. War-um soll man für etwas bezahlen, was

allenfalls andere betrifft. Ein „circu-lus vitiosus“.

Der lateinische Begriff für Zirkel-schlag/Teufelskreis gibt eine gute Gelegenheit auf den Hauptreferen-ten Dipl. Jurist Andreas Stumpf (M.M) überzuleiten.

Oh Gott, ein Jurist, entfuhr es einem Teilnehmer. Und in der Tat. Es gab einige juristische Ausführungen. Dann kam Andreas Stumpf aber zur Sache. M.M. steht im Übrigen für die Abkürzung des europäischen Hochschulgrades „Master of Media-tion (M.M.)“.

Und die kräftige Statur des Referen-ten ließ schnell den Schluss zu, dass nicht nur verbales Konfliktmanage-ment sein Metier ist. Aber natürlich nur Körpereinsatz, wenn es wirklich keine andere Lösung gibt und auch nur zu Gefahrenabwehr.Einschätzung von besonderen Si-tuationen, Körpersprache und Stimmeinsatz in der Deeskaltion.

Um die eigene Gesundheit zu schützen hilft manchmal nur noch (verhältnismäßige) Gewalt

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SERVICE & INFO

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Anwendung der klassischen Dees-kalationsregeln, also das Verhalten in Bedrohungssituationen, wie aktiv werden, ausbrechen aus der Opferrol-le, Unerwartetes tun, Gefahrenzone verlassen, um nur einige Beispiele zu nennen. Natürlich wurde dies mit praktischen Übungen trainiert.Manchmal kam der Jurist zum Vor-schein, so z.B. mit der Definition zur Eigensicherung: „Eigensicherung ist die Summe aller Handlungen die eine Person setzen kann; um sich und an-dere bestmöglich vor An- und Über-griffen zu schützen“. Alles klar? War aber wirklich eine Ausnahme.Rollenspiele im Seminarraum und natürlich am Arbeitsplatz Taxi lie-ßen die Zeit wie im Fluge vergehen.Andreas Stumpf beantwortete sehr fachkundig, praxisbezogen und verständlich die vielen Fragen der Teilnehmer. Unter anderem auch die Frage, wann ein Fahrauftrag ab-gelehnt werden kann, verbunden mit der Problematik der eventuell unterlassenen Hilfeleistung. Die BOKraft sagt bereits klar aus, dass

die Sicherheit als oberstes Gebot über der Beförderungspflicht steht. Ein Fahrauftrag kann grundsätzlich dann abgelehnt werden, wenn der verantwortliche Fahrer aus seinem momentanen subjektiven Empfin-den eine Gefahr für die sichere Be-förderung sieht. „Sicherheit geht vor Wirtschaftlichkeit“. Auch wenn angetrunkene Fahrgäste sehr un-angenehm werden können, muss man stets darauf bedacht sein gege-benenfalls Hilfe leisten zu müssen, wenngleich das aggressive Verhalten ein dazu verleiten könnte möglichst schnell den Schauplatz zu verlassen. Polizei oder Krankenwagen sollten gegebenenfalls gerufen werden.Eines wurde in den Gesprächen und dem Austausch eigener Erlebnisse der Teilnehmer deutlich. Erfahrung und Menschenkenntnis sind gute Begleiter bei der täglichen Arbeit. Die Fähigkeit einen Menschen auf-grund des ersten Eindrucks richtig einzuschätzen und eine Situation richtig zu erkennen, zu beurteilen und Schlüsse zu ziehen, was gedacht

und wie gehandelt wird.Zu den angeborenen Fähigkeiten gehört die Menschenkenntnis lei-der nicht. Durch Lebenserfahrung, Intuition und Intelligenz wird sie erworben. Die Auseinanderset-zung mit besonderen Situationen und das Trainieren entsprechender Verhaltensweisen helfen die Fähig-keit zu entwickeln. Die qualitativ anspruchsvollen Seminare der BG Verkehr zeigen nutzbare Wege für den stressfreieren Arbeitsalltag auf und helfen Ängste abzubauen. Die vielen praktischen Übungen fördern das Selbstbewusstsein. Das sichere Auftreten, der freundliche aber be-stimmte Umgang mit dem Fahrgast vermeidet es in die Opferrolle zu ge-raten. Sie sollten sich die Zeit für ein Se-minar nehmen. Sprechen sie mit der „Regionalabteilungen Prävention“ der Berufsgenossenschaft Verkehr. Für sie und ihr Unternehmen ein sicherer Gewinn.

Informationen: www.bg-verkehr.de

Tun etwas für ihre Sicherheit - Taxiunternehmer und -fahrer aus dem Bundesgebiet beim BG-Seminar

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Design Magazin Ausgabe 1o2 Doodle Kampagne „Woran denkst du beim Telefonieren?“ www.designmadeingermany.de

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SERVICE & INFO

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Das Zahlen von Gebühren für das Privatfernsehen findet andererseits sicher genausowenig Anhänger wie die Forderung nach einem Zurück zu drei Programmen. Niemand will auch 8 Euro für eine Tages- oder gar 20 Euro für eine Wochenzeitung be-zahlen. Die günstigen Preise von Druckerzeugnissen sind – wie na-türlich auch für diese Zeitung – nur zu halten, indem sie mit Werbung refinanziert werden. Auch im Taxi-gewerbe wird Werbung eher hinge-

nommen, und nicht als einträgliche Einnahmequelle begrüßt. Warum eigentlich? Fest steht: Kein Taxiun-ternehmer würde Werbung auf sei-nen Taxis akzeptieren, wenn es sich nicht lohnen würde. Dennoch sträu-ben sich noch einige Unternehmer, klamme Kassen und steigende Prei-se gezielt durch Werbung auszuglei-chen. Das Potenzial ist jedoch be-achtlich. Auszahlungen bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Fahrzeug bietet der Werbeflächenvermittler TAXi-AD aus Hamburg etwa für Kombinatio-nen aus Dach- und Seitenwerbung. Zusatzeinnahmen, die in schwieri-gen Zeiten den Unterschied machen können.

Dennoch gibt es Berührungsängste: Wenn schon Werbung sein muss, wozu braucht man noch einen Ver-mittler? Natürlich können einzelne Taxiunternehmer auch selbst mit Werbekunden sprechen, und sei es nur für ein Rabattgeschäft mit dem Autohaus. Natürlich werden auch immer wieder Zentralen von interes-sierten Werbekunden angesprochen. Auf diesem Wege bleibt Taxiwerbung jedoch tatsächlich nur ein punktuel-les Zubrot. Und der im Zweifel un-geliebten Werbung auf den Fahrzeu-gen entgeht man dennoch nicht. Ein professioneller Makler, der national und überregional Werbung anbie-tet, kann einiges mehr. Nur dieser

Werbung – verschmäht, aber unersetzlich

Taxiwerbung - Kaum ein anderes Thema wird so kontrovers diskutiert

Werbung ist das ungeliebte Kind – nicht nur im Taxigewerbe. Ständi-ge Werbeunterbrechungen im TV? Nein danke!

Diese Form der Seitenwerbung ist inzwischen in weiten Teilen des Gewerbes anerkannt

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Vollständig mit Werbung beklebte Taxis sind dageben noch umstritten

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kommt über Kontakte zu Agenturen und überregional agierende Unter-nehmen auch an bundesweite Auf-träge. Und nur so entsteht mit der Vermittlung lokaler Werbung eine stete und verlässliche Einnahme-quelle auf lohnendem Niveau. Hin-zu kommt, dass für manche Werbe-formen sogar ein monatliches Fixum geboten wird – auch wenn einmal keine Werbebuchung vorliegt. Und schließlich fällt die Kundenakquise für die Taxiunternehmer komplett weg, die entsprechenden Ressour-cen können anderweitig eingesetzt werden. Die monetären Argumente scheinen sicher die schlagkräftigs-ten. Aber auch Rabatte und Gegen-geschäfte lassen sich leichter im großen Maßstab vereinbaren. Über seine Kontakte kann ein bundesweit agierender Anbieter Werbekunden gewinnen, die sonst aus finanziellen Erwägungen Taxiwerbung nicht ge-bucht hätten. Diese Kunden bieten im Gegenzug geldwerte Leistungen (etwa Sach- oder Dienstleistungen), die der Anbieter für seine Zwecke

nutzen kann. Die teilnehmenden Taxiunternehmer erhalten trotzdem Werbegelder vom Anbieter, oder kön-nen auch selbst diese Leistungen für sich nutzen, wie z.B. Anzeigeplätze in Tageszeitungen oder Eintrittskar-ten für (Sport-) Events zur eigenen Nutzung oder Weitergabe an beson-dere Kunden.„Trau, schau wem“. Welche Anbie-ter kommen als Geschäftspartner in Frage? Bekanntestes Beispiel auch hier sicher TAXi-AD, spätestens nach der Übernahme des Taxige-schäftes von CreaCar aus Köln der zurzeit größte Taxi-Werbeflächen-vermarkter in Deutschland. Sogar in schlechten Jahren wie in 2009 – in einer Wirtschaftskrise wird häufig zuerst bei der Werbung gespart – hat TAXi-AD noch ca. 2 Millionen Euro bundesweit in das Taxigewerbe überwiesen. Insgesamt wurden in den letzten 5 Jahren bislang ca. 15 Millionen Euro direkt an Taxiunter-nehmer ausbezahlt. Der Geschäftsführer von TAXi-AD, Falk Röbbelen, kann daher nicht ver-

stehen, dass das Taxigewerbe die An-gebote von TAXi-AD dennoch wenig honoriert: „Es geht auch nicht nur um die reinen Werbeeinnahmen. Wir würden uns freuen, wenn mehr Zen-tralen die Möglichkeiten der konst-ruktiven Zusammenarbeit nutzen würden. So könnte eine Zentrale z.B. die werbefreien Zeiten der Dachwer-bung für Eigenwerbung nutzen. Man könnte aber auch einen von BZP und Zentralen gemeinsam entwickel-ten i-phone APP dort bewerben. Es gibt diverse Möglichkeiten für den Verband und die Zentralen, wie sie durch Synergien mit den attraktiven Werbeflächen am Taxi wirtschaftli-che Vorteile erzielen können.“ TAXi-AD habe dabei auch die Inte-ressen des Gewerbes im Blick, wie etwa beim Grundsatz, keine Wer-bung für unseriöse, politisch oder moralisch fragwürdige Botschaften wie Bordellwerbung anzunehmen. Aufträge für siebenstellige Umsät-ze seien so insgesamt schon ausge-schlagen worden. Als weiteres Bei-spiel führt Röbbelen an, die Preise für Taxler trotz hohem Wettbewer-berdruck stabil zu halten, obwohl regionale Anbieter mit Dumping-preisen das Preisgleichgewicht stö-ren. Aber Taxiunternehmer müssten leistungsgerecht entlohnt werden – „sonst könnten wir auch nicht mehr zu gleichen Qualitätsstandards an-bieten. Gegen das Gewerbe will und könnte TAXi-AD auf Dauer auch nicht arbeiten. Schon aus reinem Ei-gennutz sind wir immer auf Koope-ration und einvernehmliche Lösun-gen bedacht. Leider wird das nicht immer so wahrgenommen.“Wichtig scheint jedenfalls, dass man sich nicht kannibalisiert. Falk Röb-belen führt die Frankfurter Zentra-le 01er oder auch die Hannoveraner Zentrale 3811 als nachahmenswerte Beispiele an, die Eigenwerbung auf der Tür machen und trotzdem dem Taxiunternehmer die Möglichkeit lassen, mit Fremdwerbung zusätz-lich Geld zu verdienen. Entschei-dend, so Röbbelen, sei das Mitein-ander. Alles andere koste nur Kraft und Geld. Aber auch Röbbelen sieht durchaus eine positive Entwicklung hin zu einer Zusammenarbeit ohne Berührungsängste.

Vollständig mit Werbung beklebte Taxis sind dageben noch umstritten

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Im neuen E-Klasse T-Modell ist kein Platz für Hektik und Stress, aber viel Raum für Ihre Sicherheit, Ihren Komfort und reichlich Gepäck. Unterschiedlichste Assistenzsysteme sorgen für entspanntes Fahren und ein großzügiges Raumkonzept für maximale Bequemlichkeit. Steigen Sie ein und genießen Sie die Vorzüge des idealen Taxis. Als

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Page 19: Hallo TAXI 4 2010

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VERBÄND

E Bereits seit 1997 ist der Bundesver-band Partner der „Auto Mobil Inter-national“ in Leipzig, der zweitgröß-ten Automesse Deutschlands. Auf dem Leipziger Messegelände tagte der Erweiterte Vorstand des BZP, um die gewerbepolitischen Weichen am Vortag des Taxitages am 13.04.2010 zu stellen. Neben besserer Dienstleis-tungsqualität und der BZP-Sicher-heits- und Qualifizierungs-Initiative stand vor allem die bessere Vermark-tung der Dienstleistung Taxi im Fo-kus der Beratungen.

Nach internen Beratungen öffne-ten sich die Pforten im immer noch hochmodernen Congress-Centrum der Messe Leipzig, der über 130 Be-

sucher fassende Saal war schnell bis auf den letzten Platz mit Delegier-ten der Gewerbeorganisationen und Fördermitgliedern aus der Industrie gefüllt. Die Versammlung gedachte zunächst den seit der letzten Zu-sammenkunft ermordeten Kollegen Erhard Peters aus Oldenburg und Pe-ter Lüchow aus Hamburg.

In seinem Rechenschaftsbericht wusste Verbandspräsident Fred Buch-holz allerdings zu berichten, dass sich die Sicherheitslage trotz dieser grauenhaften Geschehnisse insge-samt wohl positiv verändert habe. Nach ersten Meldungen der BG Ver-kehr habe sich die sinkende Anzahl von Überfallverletzten aus dem Jahr 2008 auch 2009 fortgeschrieben und sei damit deutlich niedriger als in den Jahren 2007 und zuvor ausgefal-len. Diese erfreuliche Entwicklung sei wohl Ausdruck der erweiterten technischen Möglichkeiten und Si-cherheitsanstrengungen im Taxi.

Positive Unternehmenszahlen und Expertenprognosen, ein wiederer-starkender DAX-Kurs sowie erstmals wieder sinkende Arbeitslosenzahlen ließen auch vorsichtig auf ein besse-res wirtschaftliches Umfeld hoffen, worauf auch die von zumindest ei-nigen Zentralen signalisierten Zu-wächse bei den Taxibestellungen

hinwiesen. Zwar habe das Gewer-be im bisherigen Verlauf der Krise branchenumspannend ein Minus von 10-15 % einstecken müssen, damit stehe man aber im Vergleich mit anderen Branchen und insbe-sondere Dienstleistern – nach einer weltweiten Wirtschaftskrise – trotz erheblicher Einbußen in den „Flug-hafenstädten“ gar nicht so schlecht da, wie noch im Laufe letzten Jahres zu befürchten war.

Unverändert arbeite der BZP daran, die Notwendigkeit seiner Qualifizie-rungsoffensive weiter in die Köpfe der Politiker, Beamten und Vertreter weiterer wichtiger Institutionen wie dem DIHK und den Kammern zu verankern. Unter der modifizierten Überschrift „Sicherheits- und Qua-lifizierungsoffensive“ habe man den Schwerpunkt der Sicherheitsverbes-serung deutlicher ins Spiel gebracht. Taktisch gehe man jetzt auch den Weg über die Bundesländer, weil bei der neuen Bundesregierung ange-sichts des neuen Koalitionspartners der Fortgang deutlich schwieriger geworden ist. Die Hauptforderungen des Verbandes bestünden weiterhin in der Einführung einer „Kleinen Fachkunde“ für Taxi- und Mietwa-genfahrer, einer bundeseinheitliche Vorschrift über einen auszulegenden Fahrerausweis und der überfälligen

Bunter Straußan Maßnahmen

BZP stellt Weichen für die Zukunft - Eigenes „App“ geplant

Von

Frederik Wilhelmsmeyer([email protected])

Sitzung des Erweiterten BZP-Vor-standes und 14. Taxitag in Leip-zig: Der Bundesverband will die Dienstleistung Taxi bundesweit ver-markten – Zentralendatenbanken, einheitliche Schnittstellen, Inter-netportale und Mobilfunkapplikati-onen sind dabei mögliche Wege zum besseren Kundenkontakt. Die AMI verabschiedet sich mit einem sehr gelungenen Taxitag in einen zwei-jährigen Turnus.

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VERB

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generelle Anschnallpflicht in Taxis und Mietwagen.

Zur Fachkundeprüfung für die an-gehenden Unternehmer berichtete Buchholz über eine sehr erfolgreiche Intervention des Bundesverbandes. Einige IHK´s hatten versucht, im Zusammenhang anstehender Ände-rungen aufgrund einer neuen EU-Verordnung für die Zulassung zum Beruf des Verkehrsunternehmers bei der nationalen Berufszugangsver-ordnung (die den Verkehr mit Taxen und Mietwagen eigentlich gar nicht berühren) gleich die mündliche Prü-fung zu kassieren. Der umgehende und energische Protest des BZP bei DIHK und BMVBS habe zu einem Einlenken des DIHK geführt, der ak-tuelle Stand des Verordnungsentwur-fes sehe unverändert die Berufszu-gangsprüfung in zwei schriftlichen und einem mündlichen Teil vor.

Ein heiß diskutiertes Thema sei der „Fiskaltaxameter“. Es gebe durchaus gewichtige Stimmen im Taxigewer-be, die sich für die Einführung sol-cher Geräte aussprechen. In einer de-zidierten Stellungnahme gegenüber dem Finanzministerium habe sich der BZP mit dem Entwurf eines BMF-Schreibens zur Aufbewahrung digi-taler Unterlagen bei Bargeschäften auseinandergesetzt, der eine isolierte Taxenlösung vorsah. Dieses – so das sachliche Hauptargument des BZP – würde unausweichlich eine „Flucht in den Mietwagen“ und damit nicht weniger als das Ende der Funktions-fähigkeit des Taxigewerbes als öf-fentliches Verkehrsmittel bewirken. Das juristische Hauptargument des BZP laute, dass es keine gesetzliche Ermächtigung gibt, die eine solch

weitgehende Feststellungsverpflich-tung des Unternehmers erzeugt. Die BZP-Stellungnahme jedenfalls sei aus Kreisen der Finanzverwaltung als die „gründlichste und sachlichs-te“ gelobt worden und habe dort die Problematik der notwendigen Einbe-ziehung von Mietwagen in ihrer gan-zen Tragweite erst richtig bewusst gemacht.

Das Ende Oktober 2008 gestartete „car2go“-Projekt sei nach sehr posi-tiver Bewertung von der Daimler AG mit mittlerweile 300 Smarts in den Realbetrieb gegangen. Die Projekt-verantwortlichen hätten dem BZP versprochen, dass car2go ein Projekt für aufstrebende Millionenstädte sei und deshalb mit Ausnahme der Ulmer Kollegen kein deutscher Ta-xiunternehmer getroffen wird. Fakt sei, dass die Nutzung sehr einfach und technisch ausgereift sei. Das Gewerbe werde offenbar erfolgrei-che Mobilitätskonzepte nicht auf-halten können. Es gelte vielmehr die These zu überprüfen, ob solche An-gebote in Metropolen nicht zulasten der Privat-PKW-Nutzung neue Mo-bilitätswege ebneten, was wieder zu einer zusätzlichen Auslastung auch der Taxibranche führen könnte.

Auch der vierte Taxizentralenkon-gress am 29. und 30. Oktober 2009 in Hannover sei als voller Erfolg zu verbuchen. Eines der behandelten Themen sei die auf BZP-Initiative hin entwickelte einheitliche Taxi-schnittstelle CiA 447 gewesen, die sich auf dem besten Wege zu einem künftigen Industriestandard im ge-samten Sonderfahrzeugbereich be-findet. CiA 447 biete nicht nur die historische Chance, den finanziel-

len wie technischen Aufwand bei der Umrüstung eines PKW zu ei-nem Taxi zu reduzieren und künfti-ge Anwendungen und Prozesse zur Erschließung neuer Geschäftsfelder zu ermöglichen. Auch die Tendenz zur Reduzierung der Einbauräume und Sicherheitsvorschriften dränge zukünftig regelrecht zur Integrati-on der Vermittlungssysteme in das eingebaute Fahrzeugdisplay und lege auch hier die Nutzung des CiA-Standards nahe. Eine wichtige Rolle bei der hoffentlich schnellen Markt-durchdringung von CiA 447 spiele eine Arbeitsgruppe innerhalb der Standardisierungsorganisation „Can in Automation“ (daher CiA), die in Zusammenarbeit mit dem BZP alle wichtigen Branchenlieferanten be-reits an den Tisch gebracht hat. Bei besten Voraussetzungen, hier einen wirklich großen Wurf im Interesse von Branche und Industrie zu errei-chen, seien alle bisher noch nicht eingebundenen Firmen dringend aufgerufen, sich ebenfalls einzubrin-gen.

Erfolgreich baue der Bundesverband auch die Exklusivvorteile für BZP-Mitglieder wie mit den Rahmenab-kommen mit ORLEN bzw. STAR und ARAL wie auch der Telekom aus, so könnten Mitglieder von BZP-Organisationen z.B. mit einem Nachlass für Diesel von 2,5 Cent/Liter bei ARAL tanken. Ganz aktu-ell habe man mit A.T.U vereinbart, dass für Mitglieder beim Reifenkauf die Montage kostenlos erfolgt, eine weitere Ersparnis von über 30 Euro.

Ein sehr ansehnlichen Erfolg des Verbandes sei, dass der BZP erneut die EU-weite Ausschreibung der

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VERBÄND

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Taxidienstleistungen für die Deut-sche Bahn AG gewonnen hat und so die seit 2007 auf Grundlage ei-nes Rahmenvertrages intensivierte Kooperation mit dem größten Ver-kehrsträger beim Störungsmanage-ment fortgesetzt wird. Maßgeblich hierfür sei unter anderem, dass der Bundesverband wegen seines hohen Organisationsgrades auf eine nahe-zu flächendeckende Struktur in der Bundesrepublik zurückgreifen kann und sich die Zusammenarbeit zwi-schen Bahn und BZP sehr bewährt hat. Preislich habe der BZP wieder erfolgreich verhandelt: außerhalb der Gebiete mit Tarifbindung gelte ab dem 1.3.2010 ein Entgelt von 0,65 Euro je gefahrenen Kilometer bzw. 0,76 Euro bei Großraumfahrzeugen.

Mit neuen Mitgliedern wie der Fach-vereinigung Personenverkehr des Landesverbandes Thüringen des Ver-kehrsgewerbes (LTV) aus Erfurt und dem Fördermitglied Prävent GmbH für Arbeitsmedizin und Arbeitssi-cherheit aus Dortmund erfreue sich der Bundesverband mit mittlerwei-le 49 Organisationen des Taxi- und Mietwagengewerbes als engeren Mitgliedern und 22 Fördermitglied-schaften breiterer Unterstützung und Anerkennung denn je.

Der bundesweiten gemeinsamen Ver-marktung der Taxi-Dienstleistungen widmete sich ein Initiativantrag, den der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer ein-brachte. Landesverbands-Vorstand Wolfgang Ziegler analysierte die ge-genwärtig nur regional funktionie-rende Vermarktung, um angesichts nur eingeschränkt erfolgreicher bun-desweiter Rufnummernangebote und in allerjüngster Zeit regelrecht inflationär angebotener Mobilfunk-Applikationen („Apps“) zur direk-ten Bestellung für Taxikunden eine übergreifende Lösung in der Hand des BZP zu fordern. Auf Basis einer zu erschaffenden Datenbank sollten bspw. Internetportale, Telefonaus-künfte und ein Zentralen-System übergreifendes App eine bundesweit funktionierende direkte Vermark-tung des Gewerbes ermöglichen, ohne dass Dritte sich in die beste-

henden Kundenbeziehungen der Zentralen reindrängelten und dann die Hand aufhielten. Mit überwälti-gender Mehrheit wurde eine Arbeits-gruppe beauftragt, sich der best mög-lichen Umsetzung anzunehmen.

Nach einem Bericht des BZP-Vor-standsmitgliedes Peter Zander über die Entwicklung bei Gefahrtarifen und den Mindestentgelten in der BG Verkehr stellte Dr. Eiad Awwad von der Prävent GmbH das neu ent-wickelte Konzept der arbeitsmedizi-nischen und sicherheitstechnischen Betreuung des in Dortmund ansäs-sigen Unternehmens vor. Die seit rund einem Jahrzehnt in diesem Be-reich tätige Prävent betreut derzeit bereits Zentralen und Verbände in Dortmund, Bremen und Frankfurt. Neu ist ein Komplettpaket, das bun-desweit alle erforderlichen Unter-suchungen und einen Informations-dienst für 24,50 Euro pro Mitarbeiter und Jahr anbietet, BZP-Mitglieder erhalten diesen Service sogar für un-schlagbar günstige 19,90 Euro.

Am Dienstag folgte ein bei bestem Wetter sehr gut gelungener 14. Taxi-tag auf der AUTO MOBIL INTER-NATIONAL, bei dem der BZP wie bereits in den Vorjahren gemeinsam mit seinem sächsischen Landesver-band LVS Exklusivpartner der Messe Leipzig war. In der bei Sonnenschein fast schon tropisch heißen Glashalle präsentierten sich die neuesten Taxi-Modelle, wobei sich hier traditionell vor allem die Importeure aus der weitgehend angetretenen Taxindus-trie hervortaten. Zahlreiche andere Anbieter rund um die Dienstleis-tung Taxi rundeten das Bild ab und boten dem zahlreich erschienenen Fachpublikum eine breit gefächertes Angebot.

Gut besucht war dabei auch die von LVS und BZP ausgerichtete Podi-umsveranstaltung in dem Congress Centrum Leipzig: Hunderte von Zu-schauern verfolgten die Referate von BZP-Präsident Fred Buchholz zur aktuellen Entwicklung im Taxi- und Mietwagengewerbe, dem Rechtsre-ferat zu aktuellen Entscheidungen zur Abgrenzung zwischen Taxi- und

Mietwagenverkehr von BZP-Ge-schäftsführer RA Thomas Grätz so-wie zum spezifischen Datenschutz bei Taxizentralen. RA Dr. Kluth aus Hamburg zeigte die bisher häufig unterschätzte Brisanz auf, die die sehr datensensible Vermittlungstä-tigkeit einer modernen Zentrale mit sich bringt. Der BZP hat sich hierbei weitere Aufklärung und die Sensibi-lisierung des Gewerbes auf die Fahne geschrieben.

Regelrecht in einer Menschenmenge verschwand dann der BZP-Messe-stand bei der mittäglichen Auslo-sung der Tombolagewinne. BZP-För-dermitglieder und -Zentralen sowie dem Gewerbe verbundene Industrie hatten wieder Navigationsgeräte, iPods, Uhren, Werkstatt- und Treib-stoffgutscheine, ein Fahrsicherheits-training sowie Städtereisen nach Berlin, Bremen, Chemnitz, Dresden und Leipzig spendiert und damit zahlreiche Besucher nicht nur an Erfahrungen reicher nach Hause fah-ren lassen.

Der Hauptgewinn, ein Mercedes-Benz Fitnessbike Sport im Wert von 1.099 Euro kam genau in die richti-gen Hände: Sigrid Wustrow aus Leip-zig, seit 1960 (!) Taxiunternehmerin, ist passionierte Radfahrerin. Kein Wunder: Ihr Mann, Taxiunternehmer Siegfried Rustow, wurde im gleichen Jahr (!) in Leipzig Vizeweltmeister bei Steher(-rad)rennen, 1961 Deut-scher Meister und erneut Vizewelt-meister in der gleichen Disziplin. Taxi-Repräsentant Robert Wilhelm von Mercedes-Benz hat sicher selten so einen Volltreffer gelandet wie bei diesem Preis für die sympathischen Hauptgewinner, die es vor Freude kaum fassen konnten.

Bei einem so gut gelungenen Taxi-tag kam am Ende doch Wehmut auf, dass die nächste AMI erst 2012 statt-findet. Bereits im letzten Jahr fiel mitten in der Wirtschaftskrise die Entscheidung, in einen zweijährigen Turnus zu wechseln.

In der kommenden Ausgabe wird Hallo TAXI erneut ausführlich über die AMI berichten.

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Mit der symbolischen „Betankung“ eines batterieelektrischen Ford Tran-sit an einer Ladestation haben Jürgen Roters (Oberbürgermeister der Stadt Köln), Volker Staufert (Vorstand Technik und Netze der RheinEnergie AG), Christa Thoben (Wirtschafts-ministerin von NRW), Bernhard Mattes (Vorsitzender der Geschäfts-führung der Ford-Werke GmbH), Dr. Veit Steile (Abteilungsleiter für Um-welt und Infrastruktur im Bundes-ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) sowie Prof. Dr. Ferdinand Dudenhöffer (Universti-tät Duisburg-Essen) die Praxispha-se des Elektromobilitäts-Projekts „colognE-mobil“ offiziell gestartet. Mit dem breit angelegten Feldver-such, der vom Bundesverkehrs-ministerium mit rund 7,5 Milli-

onen Euro gefördert wird, soll die Elektromobilität unter Alltagsbe-dingungen im Kölner Stadtgebiet getestet werden. Im Mittelpunkt steht zunächst die Erprobung von

zehn batterieelektrischen Ford Tran-sit-Nutzfahrzeugen (Bild rechts), die als Liefer- und Verteilerfahrzeuge eingesetzt werden, sowie der Auf-bau der erforderlichen Infrastruktur. Die Ford Motor Company wird ihre

globale Elektro-Mobilitätsstrate-gie bis 2013 mit fünf Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen auf Europa aus-weiten. Die neuen Modelle zählen zum C- und CD-Segment sowie zu den leichten Nutzfahrzeugen. Die Offensive startet mit zwei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen, dem Ford Transit Connect Electric – der bereits im kommenden Jahr de-bütieren wird – sowie dem Ford Fo-cus Electric, der 2012 folgt. 2013 führt Ford zwei Modelle mit Benzin-Hyb-rid-Antrieb der nächsten Generation sowie einen Plug-in-Hybriden ein. Die globale Elektro-Mobilitätsstra-tegie von Ford bringt eine ganze Palette an elektrifizierten Fahr-zeugen mit unterschiedlichen Technologien für die verschiedene Märkte der Welt hervor.

Elektromobile gehören in Köln bald zum Strassenbild

In den letzten Jahren eilte den Taxis der Ruf voraus, schlecht gewar-tet und technisch nicht immer ganz auf der Höhe zu sein. Bei der letzten Erhebung der GTÜ für das Jahr 2004 waren Taxis im Vergleich zu Perso-nenwagen mit überdurchschnittlich vielen Mängeln unterwegs - vor al-lem in den Bereichen Lenkanlage und Achsen/Räder/Reifen/Aufhän-

gungen. Während 18,6 Prozent aller Pkw mit erheblichen Mängeln oder gar als verkehrsunsicher auffielen, lag diese Quote bei Taxis um ein Viertel höher, nämlich bei 23 Pro-zent. Im Gegenzug ging der Anteil der Taxis ohne Mängel kontinuier-lich auf 36 Prozent zurück.Erfreulicherweise hat sich der tech-nische Zustand der Taxis in der Zwi-schenzeit deutlich verbessert und die Flotte wurde immer jünger.Allein im vergangenen Jahr tauschten die Taxi-Unternehmen rund 14.000 Altfahrzeuge gegen Neuwagen aus. Derzeit liegt das Durchschnittsalter aller Taxis bei rund fünf Jahren.Dies macht sich auch in der aktuel-len Mängelstatistik positiv bemerk-bar. Die Zahl der Taxis ohne Mängel stieg im Jahr 2009 auf 46,4 Prozent

(Pkw 48,2). Erhebliche Mängel spür-ten die GTÜ-Prüfingenieure bei 18,1 Prozent der Taxis auf (Pkw 17,6). Da-mit hat sich das Mängelaufkommen dieser Fahrzeuggruppe nahezu dem der Pkw angeglichen - trotz enorm hoher jährlicher km-Leistung. Im Schnitt legt ein Taxi pro Jahr mehr als 50.000 km zurück. „Wir freuen uns, dass nach den schlechten Wer-ten der letzten Jahre die aktuellen Mängelzahlen der Taxis mit denen der Pkw fast gleichauf liegen“, lobt GTÜ-Geschäftsführer Rainer de Bi-asi die Bemühungen des Taxigewer-bes. „Diese positive Entwicklung macht deutlich, dass die Kritik der GTÜ gefruchtet hat und die Fahr-zeuge heute technisch wesentlich besser in Schuss sind, als dies noch vor fünf Jahren der Fall war.“

Doch nicht so schlimm? GTÜ testet Taxis

Einsatz rund um die Uhr, Stadt-fahrten mit materialbelastendem Stop-and-Go und überdurchschnitt-liche Jahresfahrleistungen - das ist der Alltag von rund 80.0000 Taxis in Deutschland. Für die Prüf- und Sachverständigenorganisation GTÜ ein Grund, diese Fahrzeuggruppe einer gesonderten Analyse zu unter-ziehen.

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Einfach wie bei einem Prepaid Han-dy – Vertrag erfolgt die Vermietung eines Smart fourtwo cdi. Keine Vor-bestellung, lediglich eine einmalige Registrierung über ein Internet Por-tal ist erforderlich. Bezahlt wird nur für die tatsächliche Nutzung 0,19 € die Minute. Der nicht mehr benötig-te Wagen wird einfach am Zielort auf einem freien Parkplatz abgestellt. Die Pilotphasen in Ulm und der te-

xanischen Hauptstadt Austin wur-den abgeschlossen.Kann so etwas wirklich funktio-nieren? Ohne großen Aufwand ein Fahrzeug mieten und einfach auf einem freien Parkplatz abstellen, wenn man es nicht mehr benötigt? Nach Abschluss des einjährigen öf-fentlichen Pilotprojektes von Car-2Go in Ulm zeigt sich Dr. Thomas Weber, Vorstand der Daimler AG, zuständig für Konzernforschung und Mercedes-Benz Cars Entwicklung, sehr zufrieden. „Mit Car2go haben wir als Innovationsführer im Bereich urbaner Mobilität in kürzester Zeit ein vollkommen neues und attrakti-ves Geschäftsmodell entwickelt, das nicht nur weltweit für große Auf-merksamkeit sorgt, sondern auch eine mögliche Antwort für den Ver-

kehr der Zukunft in glo-balen Ballungszentren bietet“ .Mit dem Ende des Pilot-projektes in Ulm nach nunmehr einjährigem öffentlichem Betrieb hat sich aufgrund des gro-ßen Erfolges die Frage nach dem weiteren Ver-bleib in der Donaustadt von selbst beantwortet. Car2go wird in der Stadt Ulm und damit auch der bayerischen Nachbar-stadt Neu-Ulm erhalten bleiben und ausgebaut. Zu den derzeit 200 zur Verfügung stehenden smart fortwo cdi werden im Laufe der zweiten Jahreshälfte 100 Fahr-zeuge smart mhd mit Ottomotor und Start-/Stopp-Automatik hinzu-kommen und nach und nach die bisherige Die-selflotte ganz ersetzen.

Die ersten Prototypen der neuen Fahrzeuge sollen bereits im Sommer auf den Ulmer Straßen rollen. Eine neue Generation der Car2go-Telema-tik wird zum Einsatz kommen. Da-durch wird die Steuerung des Miet-vorganges noch komfortabler und intuitiver als bisher möglich.Zu Beginn des Pilotprojektes hat man mit rund 8000 registrierten Kunden gerechnet. 18.000 Kunden (15 % der Ulmer Führerscheinbesit-zer) sind es zwischenzeitlich gewor-den, wahrlich eine Erfolgsstory, die bereits bei diesem Projekt zu Kapa-zitätsproblemen führt. Ob die zu-künftig 300 Fahrzeuge ausreichend sein werden, ist man sich noch nicht sicher. 3 Millionen km wurden mit den blauweißen smart fortwo zu-rückgelegt. Die Durchschnittsstre-cke pro Mieter liegt bei etwa 15 km. Die Fahrzeuge sind 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche unter-wegs. Der Auslastungsschwerpunkt liegt zwischen der Mittagszeit und den frühen Abendstunden.Ziel des Projektes in Ulm war es zu zeigen, dass neuartige Mobilitäts-konzepte mit einem intelligenten Geschäftsmodell neben der indi-viduellen Mobilität funktionieren können. Stand während der ersten Monate noch die Zuverlässigkeit der Mietabläufe im Mittelpunkt, so erreichte die Verfügbarkeit der Car-2go Systeme inzwischen einen Wert von 99,9%. Ein aktueller Schwer-punkt der Entwicklung liegt auf der vollautomatisierten Disposition des Serviceteams: Ab Juni werden die Reinigungskräfte mithilfe mobiler Endgeräte zu den Fahrzeugen ge-führt, die gereinigt, gewaschen oder betankt werden müssen. Ein neu-artiges, von der Daimler Forschung entwickeltes System wählt dabei, unter Berücksichtigung zahlreicher Rahmenbedingungen, automatisch

car2go: Die Zukunft der Mobilität?

Daimler lädt, das Gewerbe kommt nicht: Ulmer Kollegen „nicht erreichbar“

Von

Hartmut Knaack([email protected])

Vor einem Jahr startete die Daimler AG das Projekt „Car2go“. Eine in-novative Idee, die letzte Meile im öffentlichen Personennahverkehr zu erschließen.

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den kürzesten umweltfreundlichs-ten Weg von Fahrzeug zu Fahrzeug aus.„Ich freue mich sehr, dass wir mit der Gesellschaftsgründung den Rah-men für eine internationale Markt-einführung von Car2go schaffen konnten“, so Robert Heinrich, bis-heriger Projektleiter und jetzt Ge-schäftsführer der neu gegründeten Car2Go GmbH. Zwar gab es keine konkreten Äuße-rungen zum wirtschaftlichen Erfolg, was bei einer einjährigen Pilotphase auch nicht zu erwarten war. Dass die Zielvorgaben erfüllt und gar über-troffen wurden lässt sich allein aus der Schnelligkeit schließen, mit der der Vorstand aus Stuttgart grünes Licht für Car2go gab. Die Gründung der Car2go GmbH mit Sitz in Ulm ermöglicht einen nahtlosen Über-gang aus der Pilotphase in die kom-merzielle Umsetzung. Die Daimler AG erwartet mit diesem neuen Sys-tem eine führende Rolle im Bereich der urbanen Mobilität einnehmen zu können.Schon Ende des Jahres soll in einer europäischen Großstadt Car2go zur

Verfügung stehen. Dem Vernehmen nach wird es keine deutsche Groß-stadt sein. Durch die fast hundert-prozentige Bewirtschaftung des Parkraums in deutschen Städten ist es schwierig ausreichend Stellplätze für die Fahrzeuge zur Verfügung zu halten. Ähnlich wie auf einem Taxi-halteplatz sollten die Mietfahrzeuge direkt im Zentrum bereit stehen. Trotz bohrender Nachfragen war auch nicht im Ansatz erkennbar, welche Stadt es sein wird. Von besonderem Interesse ist na-türlich die Frage, wie sich dieses neue Nahverkehrs-System auf das Taxigeschäft auswirken wird. Zwar wurde zu Beginn des Projektes nach Aussagen des DEUTSCHEN TAXI- UND MIETWAGENVERBAND E.V. (BZP) eine gutachterliche Beglei-tung im Rahmen dieses Projektes zugesichert. Wie aber von Andreas Leo, Pressesprecher des Projektes zu erfahren war, gibt es eine wis-senschaftliche Begleitung mit dem Schwerpunkt „Umwelt“, nicht je-doch begleitende Untersuchungen über die Auswirkungen auf das Ta-xigewerbe. Bei dem als traditionell

partnerschaftlich zu bezeichnenden Verhältnis zwischen der Daimler AG und dem Taxi- und Mietwagen-gewerbe sollte der BZP die Kontakte nutzen und sich massiv für eine Be-gleitung des Car2go Systems einset-zen. Hierdurch ist natürlich nicht zu er-warten, Neuentwicklungen basie-rend auf erst seit wenigen Jahren verfügbaren völlig neuen techni-schen Möglichkeiten aufhalten zu können. Letztlich sind es die glei-chen Technologien, mit denen heu-te moderne Taxizentralen arbeiten. Mit Maschinenstürmermentalität ist der Fortschritt nicht zu verhin-dern. Man muss aber frühzeitig da-bei sein, um Trends zu erkennen und die Auswirkungen auf das Taxi- und Mietwagengewerbe sicher beurtei-len zu können. Nur so lassen sich Risiken abschätzen, vielleicht aber auch Chancen nutzen. Sich in den Schmollwinkel zurückzuziehen ist der falsche Weg.Eine Kontaktaufnahme mit der Ul-mer Taxizentrale erbrachte keine Aufschlüsse über die Betroffenheit des örtlichen Taxigewerbes. Trotz

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fünfmaliger Telefonate und einer schriftlichen Anfrage war man zu einer Stellungnahme nicht bereit. Auch entsprechende Fragen an den Geschäftsführer der neu gegründeten Car2go GmbH wurden nur vage und ausweichend beantwortet. Grund-sätzlich habe man ein gutes Verhält-nis zur Ulmer Taxizentrale und sei im Gespräch. Möglichkeiten der Zu-sammenarbeit würden sondiert und es gäbe auch einige konstruktive An-sätze, so Robert Heinrich. Wie diese Zusammenarbeit wirklich aussehen könnte, blieb offen. Man wolle dem Vorstand der Taxizahlzentrale nicht vorgreifen und warte auf Reaktion von dort. Auch uns bleibt nichts an-deres als darauf zu warten. Vielleicht wird es doch einmal eine Äußerung der Ulmer Kollegen geben.Die statistischen Auswertungen so-wie das Projekt begleitende Kunden-umfragen belegen, dass Car2go sich im Segment des angestammten Ta-xigeschäftes bewegt. Allerdings be-grenzen die eingesetzten Fahrzeuge den Kundenkreis. Große Koffer und sperrige Kinderwagen sind da schon

ein Problem. Dennoch muss die erreichte Ziel-gruppe zu denken geben. Mehr als 60% der angemeldeten Kunden sind zwischen 18 und 36 Jahre alt. In dieser Gruppe werden über 1/3 der Führerscheinbesitzer erreicht. Die durchschnittliche Fahrstrecke liegt zwischen 15 und 20 km. Die typische Mietdauer beträgt 30 bis 60 Minuten. In dicht besiedelten Gebieten ist die Fahreraktivität be-sonders hoch. Über 80% der Kunden mieten im Übrigen Car2go spontan also ohne Vorreservierung. Der An-teil der Einwegfahrten bewegt sich um 90%. Für die Probephase in Ulm kalkulierten die Schwaben mit 19 Cent pro Minute, eine Stunde koste-te maximal 9,90 Euro, für einen gan-zen Tag wurden 49,90 Euro fällig.Nach vorsichtigen Schätzungen den-ke man bei Car2go durchaus, dass das Taxigeschäft tangiert sein könnte und beziffert - ohne dies nachhaltig belegen zu können – die Umsatzein-buße auf etwa 5%. Ob vielleicht der Wunsch auf ein eigenes Auto durch die Optimie-

rung der Nahverkehrssysteme lei-den könnte, wurde bislang ebenfalls nicht untersucht. Der Carsharing-Markt - Car2go ist im weitesten Sin-ne hier einzuordnen - weist in den Ballungsgebieten nahezu zweistelli-ge Zuwachsraten auf. Hier tummeln sich Bürgervereine und selbst die Deutsche Bahn AG. Diese Entwick-lung könnte auch den Autobauer selbst treffen.Eines steht fest: Car2go wird in Ulm unbefristet fortgesetzt und die Flot-te deutlich ausgebaut. Ein weiteres Projekt gibt es im Übrigen in Aus-tin, Texas. Bisher richtet sich hier das Angebot an eine geschlossene Benutzergruppe, den 13.000 Stadt-bediensteten. Noch in diesem Jahr wird in die öffentliche Phase einge-treten. Gespannt darf man darauf sein, welche europäische Großstadt Car2go als Verkehrsmittel für die letze Meile des ÖPNV im Angebot haben wird.

Wer sich weiter informieren möchte: http://www.car2go.com/

Robert Henrich, Geschäftsführer der car2go GmbH, stellte Hallo TAXI die aktuelle Entwicklung vor

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Taxivisionen Zukunft des Autos? Zukunft des Taxis?

künftig alle zwei Jahre veranstal-teten Designwettbewerb für inno-vative Mobilitätskonzepte werden. Dieser Wettbewerb soll den Blick auf Design-Lösungen lenken, die klassische Fahrzeugtypen hinter sich lassen und teils Fahrzeuge, teils aber auch systemische Lösungen präsentieren. Dabei sollen gestalte-rische, ökonomische, ökologische und verkehrsplanerische Aspekte berücksichtigt werden und Begriffe wie Verkehrsvermeidung, nachhalti-ger Gruppentransport und Lokalität eine zentrale Rolle spielen.

Die Opelvillen Rüsselsheim, ein international renommierte Ausstel-lungsort für Kunst und Design, die Hochschule für Gestaltung Offen-bach; die Modellregion Elektromo-bilität Rhein Main sowie das House of Logistics & Mobility, Frankfurt, das sind die Partner, von denen die Veranstaltung getragen wird.

Die klassische Autoindustrie hat ihre Meinungsführerschaft verloren. Bei Milliardenverlusten allenthal-ben, bei Pleiten, Teilverkäufen und Notfusionen kann man nicht gerade von einer blühenden Branche spre-chen. Auch die Lobbyisten werden nicht mehr so selbstverständlich gehört. Sehr klar warnte Joschka Fischer den Phoenix-Moderator

Jörg Schönenborn, was bevorstehen könnte: „Heute ist die Autoindustrie für Deutschland immer noch Faktor Nummer 1. Aber wir müssen hier höllisch aufpassen. Wir waren stark in der Fotooptik, wie beispielswei-se mit Rollei, Leica und Agfa. Und in der Unterhaltungselektronik mit Grundig, Telefunken, Loewe oder Braun. Das ist alles weg. Wir müs-sen jetzt verdammt achtgeben, dass wir den Zug nicht verschlafen.“« Ob es die Automobilbranche in der heu-tigen Form in 10 Jahren noch geben wird ist in der Tat fraglich. Fraglos sind jedoch drei globale Trends: 1. Ein nach wie vor massives Wachs-tum der Weltbevölkerung. 2. Eine zunehmendes Verstädterung mit ex-tremem Mobilitätsbedürfnis. 3. Der von sozialem, ökologischem und zunehmend ökonomische Druck angetriebene Umbau hin zu Nach-CO2-Welt. Wie sollen wir darauf reagieren? Wie können wir das Heft in die Hand nehmen? Eine Zukunft ohne nachhaltige Systeme ist für uns undenkbar, ebenso wie eine Zukunft ohne ästhetische Qualität. Mobili-tätsfragen sind an der Grenzen zum 2. Jahrzehnt des neuen Millenniums auch Fragen nach Bild der Welt der Zukunft, nach der Gesellschaft der Welt der Zukunft und nach einer in vielfacher Hinsicht nachhaltigen In-dustriepolitik.

Von

Prof. Georg-Christof Bertsch([email protected])

Prof. Bertsch lehrt interkulturelle Designprojekte an der HfG Offen-bach sowie als visiting professor an der Bezalel Academy of Art & De-sign, Jerusalem sowie der Istanbul Teknik Üniversitesi, Istanbul.

In Hallo TAXI berichten wir seit Herbst 2009 monatlich über Taxi-Entwicklungen und Designs von Studenten der Hochschule für Ge-staltung Offenbach. Nun von Juni bis Juli 2010 veranstalten wir zusammen mit der Ausstellungshalle Stiftung Opelvillen Rüsselsheim ein Sympo-sium und eine Ausstellung, die die-se Frage noch genauer beleuchten werden. Der Hintergrund ist so ein-fach wie gewaltig: Die Diskussion um Mobilität der Zukunft formiert sich vor unseren Augen neu: Ener-giefragen, Ballungsräume, politische Rahmenbedingungen, Produktions-planungen, Nutzererwartungen und gestalterische Konzepte gehorchen nicht mehr der Logik des 20. Jh. Der Untertitel „Mobilität jenseits der aktuellen Nachhaltigkeitsdebatte“ bezieht sich auf die zur Zeit sehr stark auf die CO2-Debatte reduzier-te Diskussion um unsere mobile Zu-kunft. Dies ist eine völlig verkürzte Sichtweise auf die Mobilitätsfrage, auch wenn Emissionsfragen sicher zu den wichtigsten Teilen des The-mas gehören. Die Veranstaltung soll darüber hin-aus auch Ausgangspunkt für einen

Mobilität jenseits aktueller Nachhaltigkeits-Debatten

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DIE ZUKUNFT DES AUTOS?Mobilität jenseits aktueller Nachhaltigkeits-DebattenInternationales Design Symposium am 6.6.2010Workshop, Projektschau und Kamingespräche vom 7.6.– 04.7. 2010

Stiftung Opelvillen, Zentrum für KunstLudwig-Dörfl er-Allee 965428 RüsselsheimTel.: 06142 - 835907E-Mail: [email protected]

Ihre Anmeldung zum Symposium „Die Zukunft des Autos? Mobilität jenseits aktueller Nachhaltigkeits-Debatten“ am 6.6.2010 schicken Sie bitte per Email oder Fax an: [email protected] oder 06142 - 836014 Das Formular hierfür steht auf der Homepage der Stiftung Opelvillen zum Download bereit: www.opelvillen.de

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Chefredakteur (V.i.S.d.P.):Jan Cassalette ([email protected])Gewerbe und BZP: Hartmut Knaack ([email protected])Leserbriefe: [email protected]

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