eawag: das wasserforschungs-institut des eth-bereichs neues lohnsystem im eth-bereich pamela graves
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Eawag: Das Wasserforschungs-Institut des ETH-Bereichs
Neues Lohnsystemim ETH-Bereich
Pamela Graves
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Themenblöcke der Veranstaltung
– Ziel der Veranstaltung
– Das neue Lohnsystem (vom alten zum NLS)
– Überführungsgrundsätze der Eawag
– Lohnentwicklung
– Ausnahmen
– Personalgespräch
– Nächste Schritte
– Fragen
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Ziel der Veranstaltung
– Ziel der Informationsveranstaltung ist
das Verständnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eawag für das
neue Lohnsystem (inkl. Personalgespräch) zu vertiefen
und nicht einzelne Einstufungen und Zuordnungen zu diskutieren
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Das neue Lohnsystems (NLS) / Eckdaten
– Bundesratsentscheid vom 23.9.05 zur überarbeiteten PVO
– Einführung (Überführung) per 1. Januar 2006
– Leistungskomponente soll bis spätestens per 1.1.09 eingeführt werden
– Zur Zeit ist an der Eawag vorgesehen die Leistungskomponente per 1.
Januar 2007 einzuführen.
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Das neue Lohnsystems
Das Neue Lohnsystem
– ist funktions-, erfahrungs- und leistungsbezogen
– soll dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ entsprechen
– soll transparent und gerecht umgesetzt werden
soll in seiner Handhabung für die Eawag finanziell verkraftbar sein
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Vom alten zum neuen Lohnsystem 1/2
– 15 Funktionsstufen zugeordnet (heute: 38 Lohnklassen)
– Jede Funktion/Aufgabe wird nur noch einer Funktionsstufe
zugewiesen, in welcher die gesamte Lohnentwicklung erfolgt
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Vom alten zum neuen Lohnsystem 2/2
Lohnanpassungen
– Neben der Funktion bestimmt die nutzbare Erfahrung und die
Gesamtbeurteilung der Leistung die individuelle Lohnanpassung
– Die Leistungskomponente basiert auf dem „jährlichen“
Personalgespräch
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Fr.
1 2 3 ...4 Funktionsjahre
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nutzbareErfahrung
LeistungLohnband
Lohnkonzept (Komponenten)
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Funktion
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1. Fach- kompetenz
2. Selbst-kompetenz
4.Komp. zur
Führung u.Führungsunterst.
5. Bean-spruchungen u. Arbeitsbe- dingungen
1.1. Wissen, Zusatzwissen u.W‘Aktualisierung
1.2. Kenntnisse und Fertig- keiten
2.1. Selbstständigkeit /Kreativität
2.2. Flexibilität
3.1. Kommunikations-fähigkeit
3.2. Kooperations- und Team- fähigkeit
4.1. Führung
4.2. Führungs-unterstützung
Psychische Beanspru- chungen
5.2.
spruchungen / Umgeb.einfl.
5.1.
5.3. Unregelmässige Arbeitszeit
Physische Bean- 3. Sozial- kompetenz
Bewertungskriterien der 120 Referenz-Funktionen im ETH-Bereich
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Höchst
Tiefst
Steigerungspotential
über Erfahrungsjahre/-zuwachs
Dimensionierung der Lohnbänder
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Überführungsgrundsätze der Eawag
1 Grundsatz „gleiche Funktionen zu gleicher FS“
Via Transfer keine „ versteckten Beförderungen“ realisieren
2 Umschreibung Funktion
3 Lohnmässige Grobbewertung für Zuordnung der Funktion zu FS:
Stand im Vergleich zu C-Linie sowie Vergleich Endlohn in alter LK versus
neuer FS
4 Vorschlag Abteilungsleitung
5 Differenzierung für besonders anspruchsvolle versus „normale“
Funktionsinhalte (speziell Bereich Administratorinnen und technisches
Personal)
6 Funktionenweise Abstimmung / Quervergleiche mit anderen Institutionen
7 Beförderung zu höherer FS bei Entwicklung zu erweiterter Funktion als
weiterhin wichtiges Karriereelement
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Grundsätze PostDoc
PostDoc
Starten in Funktionsstufe 7 (1021-07).
Sind sie länger an der Eawag, soll nach ca. 3 Jahren ein
Funktionsstufenwechsel in FS 8 beantragt werden.
Rückblickend 3 bis 4 Jahre an der Eawag auf Antrag in FS 8
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Grundsätze Labor-Bereich
– (LK 13 bis) LK 16 in FS 6
auf Antrag LK 16 in FS 7
– LK 17 in FS 7
– LK 18 in FS 8
Generelle Differenzierung über die Leistungskomponente ist möglich
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Grundsätze Administratorinnen
– Junge Administratorinnen sind in FS 5
– Administratorinnen sind in der Regel in FS 6
– Ausnahmefälle in FS 7
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Stellenbewirtschaftung Einstufungs- und Beförderungsrichtlinien
Die bisherige Eawag-Weisung „Stellenbewirtschaftung, Einstufungs-
und Beförderungsrichtlinen“ Weisung 04-08 wird gegenwärtig
überarbeitet. Der gegenwärtige Arbeitstitel heisst „Lohnrichtlinie
Eawag“.
Beilage der Lohnrichtlinie sind die Anforderungsprofile der Eawag-
Funktionen.
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Eawag spezifische Umsetzung / Auszug aus Entwurf Lohnrichtlinie
Profil Charakterisierung Bemerkungen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
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101 Wiss. Assistenz
1011-06 Doc / Wiss
102 Wiss. und höhere wiss. Mitarbeitende
1021-07 Wiss
1022-08 erfa Wiss
1023-09 selbst Wiss vgl. 1111-09
1024-10 internat Wiss vgl. 1031-10 / 1112-10
103 Leitende wiss. Mitarbeitende (Senior Scientist/MER)
1031-10 Senior Scientist vgl. 1112-10
1032-11 Senior Scientist II vgl. 1113-11 / 1121-11
1033-12 Senior Scientist III vgl. 1122-12
1034-13 Senior Scientist IV vgl. 1123-13
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Anforderungsprofil Techn. Fachspezialist I
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Auszug Entwurf Anforderungsprofile der Eawag-Funktionen
102 Wiss. und höhere wiss. Mitarbeitende
Mitarbeit in Forschungsprojekten bis selbst-ständige Planung/Bearbeitung von Forschungs-projekten.Tätigkeit mit dispositiven bis konzeptionellen Vorgaben
Hochschulstudium mit DissertationPraxis und UmsetzungskenntnisseWissensaktualisierung hochKenntnisse der Prozesse und Abläufe innerhalb einer Abteilung.
1021-07 Wiss Selbstständige Bearbeitung eines Projektes (inkl. Planung, Recherchen, Auswertung und mündl. / schriftl. Präsentation)Mitarbeit in Forschungsprojekten der Arbeits-gruppe Mitarbeit an Publikationen und in der LehreMitarbeit bei übergeordneten Aufgaben der Gruppe und AbteilungMitwirkung bei der Akquisition von DrittmittelnMitarbeit bei der Ausbildung von Dipl / Doc / Prakt
Hochschulabschluss DrMehrjährige Berufserfahrung im Fachbereich (Postdoc)Kenntnisse der Abläufe / Prozesse innerhalb der AbteilungGute Deutsch- und Englischkenntnisse
1022-08 erfa Wiss Selbstständige Bearbeitung eines Projektes (inkl. Mittelbeschaffung, Planung, Recherchen, Auswertung und mündl. / schriftl. Präsentation)Englische Publikationen in begutachteten, ZeitschriftenMitarbeit in Forschungsprojekten der Arbeitsgruppe Mitarbeit an Publikationen und in der LehreMitarbeit bei übergeordneten Aufgaben der Gruppe und AbteilungMitarbeit bei der Ausbildung von DocAusbildung von Dipl / Prakt
Hochschulabschluss DrMehrjährige Berufserfahrung im Fachbereich (Postdoc)Kenntnisse der Abläufe / Prozesse innerhalb der AbteilungSehr gute Deutsch- und EnglischkenntnisseFranzösischkenntnisse
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Funktionsstufenwechsel
– Funktionsstufenwechsel erfolgen nur bei der Übernahme einer
anderen Funktion (grösseren und komplexeren Verantwortung
und/oder einer anspruchsvolleren Aufgabe)
– Die Eawag-Konferenz berät analog der bisherigen „Beförderungs-
konferenz“ über Funktionsstufenwechsel bis in die FS 9,
ab FS 10 berät die Direktion,
Entscheid liegt grundsätzlich beim Direktor
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Leistungskomponente
– Zur Zeit ist an der Eawag vorgesehen die Leistungskomponente per
1. Januar 2007 einzuführen (ist aber noch nicht abschliessend
entschieden).
– Basis ist die Leistungsbeurteilung des Personalgesprächs
– Die Komponenten sind:
Ziele
und
Beurteilung der Aufgabenerfüllung (Aufgaben)
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Gesamtbeurteilung 1/2
Auszug aus dem PG-Formular
A wesentlich übertroffen
B übertroffen
C vollumfänglich erfüllt
D mehrheitlich erfüllt
E teilweise erfüllt
N nicht erfüllt
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Gesamtbeurteilung 2/2
– Die Gesamtbeurteilung wird von den Vorgesetzten zusammen mit
einem allfälligen begründeten Antrag auf eine höhere Einstufung via
Abteilungsleitung der Personalabteilung eingereicht. Sie werden an
der Eawag-Lohnkonferenz (Beförderungsrunde) oder Direktion
behandelt.
– Über die lohnmässige Konsequenz einer Gesamtbeurteilung wird an
der Eawag-Konferenz beraten
– Die Eawag prüft, ob für ausgewählte Funktionsstufen ein
Bonussystem gem. PVO Art. 27 Abs. 5 beim ETH-Rat beantragt
werden soll.
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Lohnentwicklung / Prinzip der Lohnsteuerung
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Weitere Lohnkomponenten
– Die Betreuungszulage, die Treueprämie und die Funktionszulagen
bleiben im heutigen Umfange bestehen
– In besonderen Fällen können Arbeitsmarktzulagen als flexibler
Ausgleich temporärer Arbeitsmarkteinflüsse ausgesprochen werden.
Es besteht jedoch kein Besitzanspruch
– Für ausserordentliche Leistungen von Mitarbeitenden oder Teams
können monetäre und nichtmonetäre Sonderprämien (bisher
Leistungsprämien) ausgesprochen werden
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Ausnahmen, keiner Funktion zugeordnet
Folgende Mitarbeiterkreise werden nicht ins neue Lohnsystem integriert– Doktorierende– PraktikantInnen – DiplomandInnen– Lernende– Aushilfen und StundenlöhnerInnen
Individuelle Ausnahmen – Pauschallohnbezüger (Anstellungen, die sich nach den Normen der
Mittelgeber richten, z.B. Marie Curie, NF)
gem. Art. 35 Abs. 1, Die Höhe des Pauschallohnes richtet sich nach den Normen der Mittelgeber …
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Das Personalgespräch
– Die Eawag plant, das Personalgespräch (Formular und Wegleitung) an die
neuen Anforderungen des NLS anzupassen.
– Das Konzept steht (Direktionsentscheid ausstehend), Fahrplan und
Umsetzung müssen noch konkretisiert werden.
– Grundsatz: Das Personalgespräch findet jährlich zwischen den direkten
Vorgesetzten und den Mitarbeitenden statt.
Die Leistungsbeurteilung findet jährlich im Rahmen des PG statt.
– Detaillierte Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
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Was sind die nächsten Schritte 1/2
– Das neue Lohnsystem ist ab 1. Januar 2006 gültig
– Die bisherigen Ortszulagen werden per 31.12.05 aufgehoben und in den
individuellen Lohn integriert
– Die Überführung der bisherigen Lohnklassen in die neue Funktionseinstufung
wird den Mitarbeitenden ab Mitte November 2005 schriftlich via
Abteilungsleitung mitgeteilt.
– Für die Ermittlung der anrechenbaren Erfahrung wird im ETH-Bereich ein
standardisiertes Verfahren angewandt (wenige Ausnahmen)
– Ist der/die Mitarbeitende mit der Zuordnung nicht einverstanden, soll ein
erstes Gespräch mit dem AL stattfinden. Die Personalabteilung kann
beigezogen werden.
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Was sind die nächsten Schritte 2/2
– Der/die Mitarbeitende kann innerhalb von 4 Wochen (Stichtag noch offen) einen
begründeten Antrag für eine andere FS stellen. Unterstützung/Beratung durch
Ombudspersonen und Personalvertretung
– Eawag-Überprüfungskommission (R. Schertenleib, M. Snozzi, P. Graves und bei
Bedarf Beizug von Berufsgruppenwissen) prüft Antrag und erarbeitet z.H.
des Direktors einen Antrag. Der Direktor entscheidet. MA wird schriftlich
benachrichtigt.
– Der/die Mitarbeitende gelangt an die paritätische Überprüfungskommission des
ETH-Bereichs.
– Paritätische Überprüfungskommission gibt Empfehlung ab.
– Direktor in Absprache mit Direktion entscheidet definitiv und stellt Verfügung aus.
Diese kann bei der Eidg. Rekurskommission angefochten werden.
Eawag: Das Wasserforschungs-Institut des ETH-Bereichs
Besten Dank für die Aufmerksamkeit
Pamela Graves