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Unterweisungsunterlage zur Arbeitssicherheitfür Auftragnehmer bei Boehringer Ingelheim
an den Standorten Ingelheim, Biberach,Dortmund und Hannover
Stand: 01.06.2016
Inhalte
• Das Unternehmen
• Die Standorte in Deutschland
• Sinn der Einweisung
• Voraussetzung für den Werkzutritt
• Verhalten auf dem Werksgelände – allgemein
• Verhalten bei Gebäudealarm
• Verhalten im Notfall
• Verhalten nach einem Arbeitsunfall
• Schutzmaßnahmen
• Umweltschutz
• Datenschutz
• Ansprechpartner
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Das Unternehmen
Boehringer Ingelheim gehört weltweit zu den 20 führenden, forschenden Arzneimittelherstellern.
Bei Boehringer Ingelheim arbeiten weltweit ca. 47.700 Mitarbeiter, davon ca. 8.600 am Standort Ingelheimdavon ca. 5.500 am Standort Biberachdavon ca. 580 am Standort Dortmunddavon ca. 90 am Standort Hannover
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Gegründet: 1885 in Ingelheim am Rhein von Albert Boehringer(1861 – 1939) mit damals 28 Mitarbeitern
Stand: 01.06.2016
Die Standorte in Deutschland
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IngelheimVerwaltungPraxis/KlinikSelbstmedikationTiergesundheitPharma-HerstellungChemikalienEntwicklungMedizin
BiberachForschung und EntwicklungMedizin, Pharmaherstellung,BiopharmazeutikaVerwaltung
DortmundBoehringer Ingelheim microParts GmbHSpezielle Mikrosystemtechnik(z.B. respimat® Soft Mist Inhaler)
HannoverForschungszentrum für Tierimpfstoffe
Stand: 01.06.2016
Sinn der Einweisung
•An den Standorten arbeiten die Menschen in chemisch-pharmazeutischen Betrieben, Laboren, Werkstätten und der Verwaltung.
•Auf dem Werksgelände ergeben sich vielfältige Gefährdungspotenziale.
•Als chemisch-pharmazeutisches Unternehmen unterliegt Boehringer Ingelheim besonders strengen Sicherheitsanforderungen.
•Die Schulung soll die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln bekannt machen und auf mögliche Gefahren hinweisen.
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Voraussetzungen für den Werkzutritt
• Voranmeldung: Der Auftragnehmer (AN) muss alle Mitarbeiter und die seiner Nachunternehmer beim Boehringer Ingelheim anmelden.
• Der AN muss alle Mitarbeiter mit Hilfe dieser Präsentation in den Verhaltensregeln vor dem Zutritt schulen.
• Diese Schulung ist nachweislich einmal jährlich zu wiederholen. Der Werksausweis wird maximal auf ein Jahr ausgestellt.
• Die Mitarbeiter des AN können zu einem Test mit Fragen zu den Verhaltensregeln aufgefordert werden. Der Test kann einmal wiederholt werden. Wird der Test nicht bestanden, wird kein Werkszutritt erteilt bzw. die Mitarbeiter müssen das Werkgelände verlassen. In diesem Fall ist der Betreuer zu informieren. Kosten, die hieraus z.B. auf Grund von Wartezeiten oder einer erneuten Anreise entstehen, verantwortet der AN.
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Voraussetzungen für den Werkzutritt
• Mit der Übergabe des Werksausweises an den Mitarbeiter des AN,bestätigt dieser, dass er in den Verhaltensregeln geschult wurde.
• Der AN übernimmt die Gewähr dafür, dass alle bei Ausführung des Auftrags einzuhaltenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und spezielle auf den Auftrag bezogenen Vorschriften eingehalten werden.
• Der AN ist verpflichtet, alle Mitarbeiter diesbezüglich zu kontrollieren.
• Der Werksausweis ist offen und sichtbar zu tragen.
• Die Einfahrerlaubnis ist im Fahrzeug sichtbar zu hinterlegen. Das Fahren im Werkgelände ist auf das unbedingt benötigte Maß zu reduzieren. Transportierte Ladung muss gesichert werden.
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Verhalten auf dem Werksgelände - allgemein
• Rauchverbot (gilt auch in Fahrzeugen)
• Alkoholverbot auf dem gesamten Werkgelände
• Feuer, offenes Licht und Feuerarbeiten verboten,(z.B. Schweißen, Flexen, Gasbrenner),auch im Freien nur mit Erlaubnisschein
• Fotografier- und Filmverbot
• In besonders gekennzeichneten Bereichen:Betrieb von Mobiltelefonen verboten,dies gilt auch für ex-geschützte Geräte
• Hereinnahme von Tieren ist untersagt
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Verhalten auf dem Werksgelände - allgemein
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• Rücksicht gegenüber andere Verkehrsteilnehmern
• Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten, besonders die gekennzeichneten, verkehrsberuhigten Zonen
• nur auf zugewiesenen Parkplätzen parken
• Halteverbot beachten, z.B. unter Rohrbrücken, über Hydranten, an Feuerlöscheinrichtungen, Schachtdeckeln sowie durch Bodenmarkierungen ausgewiesene Bereiche
• Besondere Vorsicht an Ladezonen, engen Verkehrswegen und an Baustellen
• Wenn Fahrräder benutzt werden müssen sie verkehrstüchtig sein
Stand: 01.06.2016
Verhalten auf dem Werksgelände
• Rettungs- und Fluchtwege freihalten
• Brandschutzordnung beachten(besonders die Lage des Sammelplatzes)
• Notfalleinrichtungen freihalten
•Bei Betreten des Gebäudes sich am Flucht- und Rettungsplan orientieren,damit die Flucht- und Rettungswege/ Sammelplatz bekannt sind.
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Verhalten bei Gebäudealarm
• Gebäude verlassen
• Sammelplatz aufsuchen (Lage siehe Brandschutzordnung)
• Brandschutztüren schließen
• Löscheinrichtungen nutzen
• Keine Aufzüge benutzen
• Treppenhäuser benutzen
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Verhalten im Notfall
Notruf vom Werkstelefon: 112
Notruf vom Handy:Ingelheim: (06132) 77 – 112Biberach: (07351) 54 – 112Hannover: (06132) 77 – 112 Dortmund: (06132) 77 – 112
• Wer meldet ?• Wo ist es passiert ?• Was ist passiert ?• Wie viele Verletzte ?• Welche Verletzungen ?• Warten auf Rückfragen!
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Grundsätzlich jeden Arbeitsunfall auf dem Werksgelände auch an den BI–Betreuer melden!
Stand: 01.06.2016
Verhalten nach einem Arbeitsunfall
Leichte Verletzungen:Verletzte(n) zum Werksärztlichen Dienst bringen
Schwere Verletzungen:Notruf absetzen (Werkstelefon: 112)
Nach Elektrounfall (Stromschlag etc.)immer Arzt aufsuchen (auch bei Wohlbefinden)
Notfalleinrichtungen vor Ort nutzen
BI- Betreuer informieren
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Augendusche Notdusche
Notruf vom Handy:Ingelheim: (06132) 77 – 112Biberach: (07351) 54 – 112Hannover: (06132) 77 – 112 Dortmund: (06132) 77 – 112
Stand: 01.06.2016
Schutzmaßnahmen
• Gefahrenquelle vermeiden/beseitigen/reduzieren
• Sicherheitstechnische Maßnahmen
• Organisatorische Maßnahmen
• Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
PSA ist vom Auftragnehmer mitzubringen und nach den geltenden Regeln einzusetzen. Hierzu gehört auch, dass diese aktuell geprüft ist.
• Verhaltensbezogene Maßnahmen
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Schutzmaßnahmen: Erlaubnisschein
Für gefährliche Arbeiten sind Erlaubnisscheine erforderlich:
• Arbeiten mit Brand- und Zündgefahren (Schweiß-, Flexarbeiten)
• Einsteigen/Befahren von Behältern und engen Räumen
• Arbeiten mit Absturzgefahr (Dächer, Schachtbauwerke etc.)
• Anlagenabschaltungen
• Arbeiten mit Straßensperrung,Autokraneinsatz
• Erd- und Grabarbeiten
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Der Erlaubnisschein wird vom BI-Betreuer
übergeben und erläutert und muss vor Ort an der Arbeitsstelle aushängen!
Stand: 01.06.2016
Schutzmaßnahmen: Gefahrstoffkennzeichnung
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Piktogramme
Explosive Stoffe
Oxidierend wirkende
Stoffe
ÄtzendeStoffe
Umweltgefährdende
Stoffe
Entzündbare Stoffe
Giftige StoffeUnter Druck
stehendeGase
Schwachtoxische
Stoffe
Reizende und schwach
sensibilisierende Stoffe
CMR Stoffeund stark
sensibilisierendeStoffe
Stand: 01.06.2016
Schutzmaßnahmen: Gefahrenkennzeichnung
• Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
Nicht ex-geschützte Mobiltelefone verboten Nutzung von Elektrogeräten nur in Verbindung mit Erlaubnisschein
• Warnung vor elektromagnetischen Feldern
• Verbot für Personen mit Herzschrittmachernund Implantaten, z.B. Insulinpumpen
• Warnung vor radioaktiven Strahlen
• Warnung vor biologischen oder gentechnischen Stoffen
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Schutzmaßnahmen: Absturzsicherung
Prinzip:
• Absturzgefahr muss ausgeschlossen sein
• Kollektive Maßnahmen (z.B. dreiteiliger Seitenschutz) vor individuellen Maßnahmen
• Nur durch Gerüstersteller freigegebene Gerüste betreten
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Schutzmaßnahmen: Hygiene
• Hygiene im Labor, Lager und Produktion etc.
• Kein Essen und Trinken in den Arbeitsbereichen
• Getrennte Aufbewahrung von Straßen-/Arbeitskleidung
• Verschmutzte Körperstellen und Kleidung vor jedem Pausen- und Toilettengang reinigen
• Geeignete Waschgelegenheiten benutzen19Stand: 01.06.2016
Schutzmaßnahmen: Arbeitszeit
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Generell gilt:
• Arbeiten außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit müssen gemeldet werden.
• Arbeiten nach 19.00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen müssen dem Werkschutz bekannt sein – Abstimmung über AG-Betreuer.
• Zulassung auf Sonn- und Feiertagsarbeit wird vom AN und dem für den AN zuständigen Amt für Arbeitsschutz erstellt und ist mit dem BI-Betreuer abzustimmen!
• Die Ausnahmegenehmigung ist dem AG-Betreuer vorzulegen.
Generell gilt:
• Arbeiten außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit müssen gemeldet werden.
• Arbeiten nach 19.00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen müssen dem Werkschutz bekannt sein – Abstimmung über AG-Betreuer.
• Zulassung auf Sonn- und Feiertagsarbeit wird vom AN und dem für den AN zuständigen Amt für Arbeitsschutz erstellt und ist mit dem BI-Betreuer abzustimmen!
• Die Ausnahmegenehmigung ist dem AG-Betreuer vorzulegen.
Stand: 01.06.2016
EHS
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Health= die Gesundheit,
der Gesundheitszustand,der Gesundheitsschutz
Safety & Security= die Sicherheit, die Arbeitssicherheit,
das Notfallmanagement, die Gefahrenabwehr
Environmental Protection= das Umfeld, die Umgebung,
die Umwelt, der Umweltschutz, das Energiemanagement
EHS Vision
Wir streben danach, eines der sichersten und ökologisch verantwortungsvollsten Pharmaunternehmen
mit gesunden Mitarbeitern zu sein.
– Environmental Protection, Health & Safety
Stand: 01.06.2016
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Geltungsbereich und Verantwortlichkeiten: Gelten für alle deutschen Standorte und alle hier tätigen Gesellschaften.
Compliance: Wir erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.
EHS Managementsystem: Unser integriertes EHS Management-system ist gemäß den Anforderungen der Normen DIN ISO 14001, ISO 50001 und OHSAS 18001 etabliert. Damit wird systematisch die Compliance sichergestellt und ein kontinuierlicher Verbesse-rungsprozess aufrechterhalten.
Verpflichtung: Wir verpflichten uns, die Auswirkungen unserer Tätigkeiten und Produkte auf Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten und kontinuierlich nach weiteren Optimie-rungsmöglichkeiten zu streben.
Mitarbeiter und Öffentlichkeit: Wir stehen im offenen Dialog mit Mitarbeitern, Behörden, Medien, Nachbarn …
Geschäftspartner
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EHS Leitlinien
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Umweltschutz und Energie
Unsere Verpflichtungen sind:
• die natürlichen Ressourcen, Rohstoffe und Energie sparsam einzusetzen und die Effizienz kontinuierlich zu steigern
• Energiedienstleistungen, Produkte und Einrichtungen zu beschaffen, die unsere energiebezogenen Leistungen verbessern
• die Umweltbelastungen bei allen Tätigkeiten zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten
Es ist daher auch Aufgabe der Partnerfirmen, durch sparsamen Umgang mit Energien und Ressourcen ihren Beitrag zur Effizienzverbesserung zu leisten.
Die Partnerfirmen leiten ihre Mitarbeiter zum sparsamen Einsatz von Energie und zum Schutz der Umwelt an.
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• Farbreste, Lösungsmittel und Kraftstoffe etc. dürfen nicht in die Abwasserkanalisation eingeleitet werden (rote Kennzeichnung).Diese Stoffe sind vom AN außerhalb des Werkes dem Entsorgungs-kreislauf zuzuführen oder in Abstimmung mit dem BI-Verantwortlichen den Entsorgungseinrichtungen der Standorte anzudienen.
• Schmutzwasser und Chemikalien dürfen niemals in den Regenwasserkanal (grüne Kennzeichnung) eingeleitet werden.
• Bei Havarien ist umgehend die Sicherheitszentrale zu informieren.
Notruf vom Festnetz: 112
Notruf vom Handy:
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Ingelheim: (06132) 77 – 112 Biberach: (07351) 54 – 112 Hannover: (06132) 77 – 112 Dortmund: (06132) 77 – 112
Umweltschutz: Gewässerschutz
Stand: 01.06.2016
Umweltschutz: Abfallentsorgung
• Keine Abfälle in die im Werk aufgestellten Müllcontainer werfen.
• Abfälle, sofern vom BI-Verantwortlichen genehmigt, den Entsorgungseinrichtungen der Standorte anzuliefern!
• Eigener Abfall ist selbst sachgerecht zu entsorgen!
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Datenschutzinformation
Datenschutzhinweis:
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass im Rahmen der Abwicklung unserer Geschäftsbeziehungen Daten zu Ihrer Person (Name, Firmen-anschrift, Bild, Telefonnummer) und zum Vorgang selber (Ein- und Ausgangszeiten, Bemerkungen zu Vorkommnissen, Vorgesetzte, Schulungsteilnahmen) gemäß den gesetzlichen und Boehringer Ingelheim-internen Bestimmungen dokumentiert und gespeichert werden.
Falls Sie Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten unseres Hauses, den Sie unter der Rufnummer 06132/77-6464 oder auch per E- Mail unter [email protected] erreichen können.
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Arzneimittelsicherheit - was sollen Sie melden?
Sollten Sie Probleme, wie z. B. eine Nebenwirkung (z. B. Juckreiz), Überdosierung, brüchige Tablette oder fehlender Beipackzettel, mit einem Boehringer Ingelheim (BI) Präparat haben/feststellen oder sollten Sie davon erfahren dass eine andere Person ein Problem mit einem BI Präparat hat, melden Sie dies bitte sofort an folgende Abteilung:
Pharmacovigilance Germany
Telefon: 06132-77-2604 Fax: 06132-72-141522
E-Mail (intern): zrPV local Germany
E-Mail (extern): [email protected]
Bitte melden Sie soviel Information wie möglich, wie z. B. : Ihren Namen/Kontaktdaten, Name des BI Präparates, Information über das Problem, wie z. B. aufgetretene Nebenwirkungen, Information über den Patienten (Alter, Geschlecht), sowie das Datum an dem Sie von dem Problem erfahren haben.
Im Zweifelsfall immer melden!
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Ansprechpartner
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Bei Rückfragen zum Anmelde- und Schulungsprozess können Sie sich gerne an uns wenden:
Bei Fragen zum AnmeldeprozessWerkschutz DeutschlandTelefon +49 6132 77 81 44
Bei Fragen zur SicherheitsunterweisungArbeitssicherheit DeutschlandTelefon +49 6132 77 80 63
Stand: 01.06.2016
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit