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Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 1
Gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen: Voneinander lernen
Prävention häuslicher Gewalt
Marion Ernst, Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes
Remich, 16.11.2009
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Alle reden von Prävention…
Primäre Prävention: Verhinderung erstmaliger Gewaltprimäre universelle Prävention: allgemeine Bevölkerungprimäre selektive Prävention: Risikogruppen
Sekundäre Prävention: (möglichst frühzeitige) Beendigung der Gewalt bzw. Verhinderung weiterer Gewalt
Tertiäre Prävention: Minderung der Gewaltfolgen
Teils große Überschneidungen untereinanderAbgrenzung zur Intervention unscharf
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Intervention/Repression mit (u.a.) sekundärpräventiven Aspekten
Einrichtung Sonderdezernat StA (2001) Novellierung SPolG (2004) AG Schwachstellenanalyse Einrichtung Interventionsstelle (2007) Aus- und Fortbildung von Polizei, Justiz, Jugendhilfe usw.
(2000…)
Beispiel Gesundheitswesen: Handreichung und Schulungen von Ärzten, Pflegepersonal… zu eigener Schlüsselposition und Türöffnerfunktionund zu den Handlungsmöglichkeiten/Aufgaben: Erkennen von Gewalteinwirkungen, Kontakt mit Betroffenen, Behandlung, gerichtsverwertbare Dokumentation (!), Weitervermittlung an Fachstellen/ Motivation
…
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„Häusliche Gewalt: erkennen – behandeln – dokumentieren. Eine Information für Ärztinnen und Ärzte“
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Intervention/Repression mit (u.a.) tertiärpräventiven Aspekten
Gesundheitswesen: Medizinische Notfallversorgung und Behandlung, Weitervermittlung an psychosoziale oder psychotherapeutische Fachstellen (Motivation)
Jugendämter und Jugendhilfeeinrichtungen:Durchführung adäquater Hilfe- bzw. Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Heilung(zugleich sekundär- und primärpräventiv)
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Primäre Prävention
Partnerschaftsgewalt ist eine „Hypothek für die nachfolgende Generation“ (Dr. Kindler, DJI), denn
Partnerschaftsgewalt wird in hohen Raten „vererbt“
Die Kinder möglichst frühzeitig vor weiterer elterlicher Partnerschaftsgewalt zu schützen und ihnen Hilfe zur Heilung zu gewähren, trägt entscheidend zur Unterbrechung der generationsübergreifenden Weitergabe der Gewalt bei, verhindert deren Reproduktion
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Kindliche Schädigungen durch elterliche Partnerschaftsgewalt
Erhöhung der Gewaltrate in späteren eigenen Partnerschaften um das Dreifache
Partnerschaftsgewalt ist einer der wichtigsten Risikofaktoren für Kindesmisshandlung => zusätzliche Erhöhung der Rate späterer PG
mindert die schulische Leistung und die Intelligenz (8 IQ), Beeinträchtigung der emotionalen und sozialen
Entwicklung, Minderung der Konfliktlösekompetenz und der Beziehungsfähigkeit (HG macht einsam)
Das Ausmaß der kindlichen Schädigung entspricht dem des Aufwachsens mit einem oder zwei suchtkranken Elternteilen
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Primärprävention im Saarland Jugendhilfe / Familiengerichte
Schulung aller Mitarbeiter/innen der Jugendämter (ASD) Art und Umfang der kindlichen Schädigung Kriterien und Verfahren zur Kindeswohlgefährdungsprüfung Hilfebedarf Kontakt mit den Familienmitgliedern Kooperation mit Familiengericht Rechtlicher Schutz (§ 8a SGB VIII, § 1666 BGB, §§ 1,2 GewSchG,
§ 12 SPolG) Weiterentwicklung von Jugendhilfeinterventionen bei
Kindeswohlgefährdungen durch elterl. Partnerschaftsgewalt
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Broschüre für dieJugendämter1. Aufl. April 2008
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Stärkere Beachtung von Partnerschaftsgewalt imKindschaftsrecht
Ausbildung der angehenden Richter/innen, Staatsanwälte/innen u. Rechtsanwälte/innen (Referendare)
Fortbildungen/Fortbildungsangebote für Familiengerichte(Veranstaltungen des Saarlandes bei der Deutschen Richterakademie, im Gemeinsamen Justizfortbildungs-programm von Rheinland-Pfalz/Saarland, im Saarland)
Erstellung einer Praxishilfe für Familiengerichte durch die Bund-Länder-AG „Häusliche Gewalt“
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Rückkopplung ins System
Konsequenzen für das polizeiliche Einschreiten
Gefährdungsmeldung an das Jugendamt bei mehrmaliger Gewalt auch ohne konkrete Anhaltspunkte für kindliche Schädigungen
Sensibilisierung für die kindlichen Schädigungen durch Ergänzung der Handlungsrichtlinie und Schulung
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„Handlungsrichtlinie für die polizeiliche Arbeit in Fällen Häuslicher Gewalt“
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Vielen Dank!