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WORLD FEDERATION FOR MEDICAL EDUCATION Medizinische Ausbildung Globale Standards der WFME zur Qualitätsverbesserung WFME – Büro: Universität Kopenhagen · Dänemark · 2003 Deutsche Übersetzung: Prof. Dr. med. Florian Eitel, Sybille Schikora, Nikos Apostolopoulos wfme WORLD FEDERATION FOR MEDICAL EDUCATION

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WORLD FEDERATION FOR MEDICAL EDUCATION

Medizinische Ausbildung

Globale Standards der WFME zur

Qualitätsverbesserung

WFME – Büro: Universität Kopenhagen · Dänemark · 2003

Deutsche Übersetzung: Prof. Dr. med. Florian Eitel, Sybille Schikora, Nikos Apostolopoulos

wfmeWORLD FEDERATION FOR

MEDICAL EDUCATION

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Medizinische Ausbildung

Globale Standards der WFME zur

Qualitätsverbesserung

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INHALT

VORWORT ……….………………………………………………………………... 3 EINFÜHRUNG ..…………………………………………………………………. 5 Entstehung des Projekts ….………………………………………………............ 5 Das WFME–Projekt „Standards der medizinischen Ausbildung“ ……........... 5 Konzept …….…………………………………………………………………… 5 Zielsetzung …….…………………………………………………………………. 5 Grundprinzipien …………………………………………………………………… 6 Anwendung von Standards ………………………………………………………... 7 DIE GLOBALEN STANDARDS DER WFME …………………………………...... 8 Definitionen ………………………………………………………………………… 8 1. Aufgabe und Zielsetzung …………………………………………………… 9 2. Studiengang ……………………………………………………………................ 10 3. Prüfungen ………………………………………………………........................... 12 4. Studierende ………………………………………………………………………….. 13 5. Akademisches Lehrpersonal / Dozenten ………………………………………….. 14 6. Ressourcen für die Lehre ………………………………………………......... 15 7. Evaluation der Lehre ……..…………………………………………………….... 17 8. Leitung und Verwaltung ………………………………………………………….. 18 9. Kontinuierliche Qualitätsverbesserung der Lehre ……………………………………... 19 KONZEPT FÜR DIE STANDARDISIERUNG DER LEHRE …………............... 20 BIBLIOGRAPHIE ……………………………………………………………………. 28 ANHANG …………………………………………………………………………… 29 Mitglieder der Ausschüsse des WFME-Projekts Globale Standards Anmerkungen der Übersetzer (im Text durch hochgestellte Indizes gekennzeichnet)

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VORWORT

Der Exekutiv-Rat der World Federation for Medical Education

Vorwort zur Trilogie der WFME-Dokumente

Globale Standards in der medizinischen Aus-, Weiter- und Fortbildunga

Die Verbesserung der Gesundheit aller Menschen ist das Hauptziel medizinischer Lehrea. Dies ist auch der übergeordnete Auftrag der World Federation for Medical Education (WFME). Der WFME als internationaler Organisation, die alle medizinischen Lehrer und medizinischen Ausbildungsinstitutionen repräsentiert, ist es gemäß ihrer Satzung ein Anliegen, in der medizinischen Ausbildung höchste wissenschaftliche und ethische Standards zu fördern, welche zu neuen Methoden des Lernens, neuen Lehrformen und innovativem Management der medizinischen Ausbildung führen. Entsprechend diesem Mandat startete die WFME 1998 mit ihrem Positionspapier das Vorhaben Internationale Standards in der Medizinischen Ausbildung. Die Absicht war, ein System zur Qualitätsverbesserung in der medizinischen Ausbildung in einem globalen Zusammenhang darzustellen, das von Institutionen, die für die medizinische Aus-, Weiter- oder Fortbildung verantwortlich sind, genutzt werden könnte. In der Anfangsphase der Entwicklung des ersten der drei Dokuments, Standards in der Medizinischen Ausbildung, wurde deutlich, dass eine rigide Festlegung globaler Standards unzureichende Wirkung auf die medizinischen Fakultäten und ihre Curricula haben würde und vielmehr zur Qualitätsverschlechterung der medizinischen Ausbildung führen könnte. Gemeinhin wird kritisiert, dass die medizinische Ausbildung sich weder den veränderten Bedingungen im System der Gesundheitsversorgung hinreichend angepasst hat, noch den Bedürfnissen und Erwartungen der Gesellschaft. Daher musste zwingend ein Ansatz für Veränderung und Reform in die Standards eingebracht werden. Dies führte zu einer Konzipierung der WFME-Standards in der Form, dass zwei unterschiedliche Arten der Verbindlichkeit festlegt wurden: (a) Grundstandards oder minimale Anforderungen; und (b) Standards für Qualitätsentwicklung. Von Anfang an war geplant, dass die WFME-Standards den Status von Akkreditierungskriterien haben würden. Nach weiteren Beratungen hat die WFME den Standpunkt eingenommen, dass nur auf nationaler Ebene beauftragte Gremien direkt für Akkreditierungsverfahren verantwortlich sein können. Jedoch könnte die WFME eine unterstützende Rolle bei der allfälligen Schaffung eines Akkreditierungsverfahrens wahrnehmen. Weltweit anerkannte Standards können Evaluationsagenturen als Vorlage dienen. Es entspräche auch den Absichten der WFME, wenn Leitlinien und Verfahrensweisen zur Nutzung ihrer Standards für Akkreditierungszwecke entwickelt würden. In der Qualitätsverbesserung der medizinischen Ausbildung sind institutionelle Selbst-Evaluation, externe Begutachtung und Beratung unverzichtbare Bestandteile. Ihre Struktur und Funktion erlauben der WFME, Beratungsteams für sämtliche Weltregionen zu bilden. Medizinisches Personal ist im Prinzip weltweit migrationsfähig und WFME-Standards tragen zur Sicherung professioneller Kompetenz migrationswilliger Ärzte bei. Jedoch sind gleichermaßen Anreize dafür erforderlich, dass lokal ausgebildete Ärzte in ihren eigenen Regionen b tätig werden. Die WFME-Standards sollten nicht so verstanden werden, dass sie die Migration der Mediziner verstärken und den 'brain drain' von Ärzten aus den Entwicklungsländern antreiben würden. Die Welt ist durch zunehmende Globalisierung gekennzeichnet, gegen welche die Ärzteschaft nicht immun ist, und die Standards sollten aus Gründen der Qualitätssicherung weltweit für verpflichtende Kompetenznachweise von Ärzten herangezogen werden. Um sicherzustellen, dass ärztliche Kompetenzen weltweit in ärztliches Handeln umsetzbar und übertragbar sind, ist eine gut zugängliche und transparente Dokumentation der Leistungsangebote von Ausbildungsinstitutionen und ihrer Curricula wesentlich. Das World Directory of Medical Schools, das von der World Health Organization veröffentlicht wurde, diente nie

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4 einem anderen Zweck als dem einer Auflistung, Bewertungen wurden ausdrücklich ausgeschlossen. Die WMFE hat schon in ihrem Positionspapier von 1998 vorgeschlagen, dass ein World Register of Medical Schools entwickelt wird, das darauf abzielt, ein Verzeichnis derjenigen medizinischen Aus-, Weiter- und Fortbildungsstätten zu schaffen, welche Qualitätssicherung ihrer Curricula betreiben, was darauf hinweist, dass die im Verzeichnis aufgeführten Institutionen weltweit akzeptierte und anerkannte Standards in der medizinische Aus-, Weiter- oder Fortbildung verfolgen. Die Darstellung der Globalen Standards der WFME in dieser Trilogie bezieht sich auf alle drei Phasen der medizinischen Lehre a: Studium; Fachweiterbildung und berufliche Fortbildung. Die drei Dokumente dienten der Weltkonferenz: Global Standards in Medical Education for Better Health Care, Kopenhagen, 15. – 19. März 2003 als Diskussionsgrundlage. Zur Entwicklung der Standards rief die WFME drei internationale Ausschüsse ins Leben. Sie bestanden jeweils aus einer Arbeitsgruppe, die sich zu Klausursitzungen trafen, und einem weit gefächerten Gremium von Sachverständigen, die hauptsächlich elektronisch kommunizierten. Mitglieder der Ausschüsse wurden auf Grund ihrer Sachkenntnis ausgewählt, wobei die geographische Verteilung ein wichtiger Gesichtspunkt war. Die Entwurfsdokumente der Standards sind bei vielen Anlässen und in zahlreichen Institutionen in der ganzen Welt diskutiert worden. Die zahlreichen Reaktionen und Kommentare, die eingingen, wurden aufbereitet und in die Entwürfe eingearbeitet. Die drei Teile der Globalen Standards befinden sich in verschiedenen Stadien der Umsetzung. Dennoch hat der Exekutivrat der WFME sie alle formal verabschiedet. Das Dokument über die Standards in der medizinischen Ausbildung ist in mehr als zehn Sprachen übersetzt worden. Es wurde in Pilotstudien an einer Reihe von medizinischen Fakultäten validiert und beeinflusst bereits nationale und regionale b Verfahren zur Begutachtung und Akkreditierung medizinischer Ausbildungsstätten. Die WFME schuldet allen großen Dank, die zu diesem sehr komplexen Prozess der Formulierung globaler Standards beigetragen haben. Enthusiasmus und die Hilfsbereitschaft, die wir in allen Regionen der Welt angetroffen haben, waren überwältigend, was zeigt, dass die Standards sowohl wünschenswert als auch anwendbar sind. An der Schwelle zur Weltkonferenz 2003 forderte die WFME die Gesamtheit der mit der medizinischen Lehre Befassten auf, zusammen mit allen, die für die Gesundheitsversorgung der Länder der Welt verantwortlich sind, zum laufenden Projekt beizutragen. Dadurch sollte der Inhalt dieser Trilogie weiter ausgearbeitet und einer Nutzung zugeführt werden, wodurch die Globalen Standards in der medizinischen Aus-, Weiter- und Fortbildung der WFME weiterhin validiert und konsentiert würden.

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EINFÜHRUNG Entstehung des Projekts Seit 1984 hat die WFME ein internationales Kooperationsprojekt zur Neuorientierung der medizinischen Aus-, Weiter- und Fortbildung (International Collaborative Programme for the Reorientation of Medical Education) durchgeführt. Eckpunkt in diesem Prozess war die Edinburgh Declaration, 1988 (1), die von der World Health Assembly in die WHO Resolution 42.38, 1989 (2) übernommen wurde. Weiterer Eckpunkt war die Empfehlungen des Weltgipfels zur medizinischen Lehre (Recommendations of the World Summit on Medical Education), 1993 (3), die sich in der WHO Resolution 48.8, Reorientation of Medical Education and Medical Practice for Health for All, 1995 (4) widerspiegeln. Um Reform und Innovation in der medizinischen Aus-, Weiter- und Fortbildung weiter zu fördern, entschloss sich die WFME, die Umsetzung ihrer Ausbildungspolitik auf die institutionelle Ebene auszudehnen, wie in einem Positionspapier der WFME (1998) (5) beschrieben. Zu Anfang lag das Schwergewicht auf der medizinischen Ausbildung (Studium) in den medizinischen Fakultäten. Die Initiative wurde danach auf die Fachweiterbildung und die berufliche Fortbildung der Ärzte (Continuing Professional Development, CPD) ausgedehnt. Das WFME-Projekt Internationale Standards in der medizinischen Aus-, Weiter- und Fortbildung (International Standards in Medical Education, 5), das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der World Medical Association (WMA) gutgeheißen wird, hat hauptsächlich drei Zielrichtungen:

• die medizinischen Fakultäten anzuregen, ihre eigenen Reformpläne und Vorhaben zur Qualitätsverbesserung der Lehre in Übereinstimmung mit internationalen Empfehlungen zu gestalten;

• ein System nationaler und/oder internationaler Evaluation und Akkreditierung medizinischer Fakultäten einzurichten, um minimale Qualitätsstandards für ihre Curricula sicherzustellen;

• durch einwandfrei definierte internationale Standards der Lehre einen Beitrag zur Sicherstellung der zunehmend internationalisierten Gesundheitsversorgung zu leisten.

Dieses Unterfangen hat in verschiedenen Erdteilen Vorgänger bei der Entwicklung curricularer Standards, wie z.B. das Projekt EMA (Medizinische Lehre in Nord- und Südamerika) von PAFAMS (6) und das Projekt ROME (Neuorientierung der medizinischen Lehre) in Südostasien (7). Die WHO hat ebenfalls das Verfahren für die Entwicklung von Standards untersucht (8). Das WFME–Projekt „Standards der medizinischen Ausbildung“ Der Exekutivrat der WFME berief im Dezember 1998 einen internationalen Ausschuss im Rahmen seiner Beschäftigung mit Internationalen Standards in der medizinischen Ausbildung, der aus einer Arbeitsgruppe und einem Internationalen Berater-Gremium bestand. Sie wurden beauftragt, internationale Standards für Curricula in der medizinischen Ausbildung zu definieren. Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe fand in Kopenhagen statt (Oktober 1999). In ihrem Bericht (9) definiert die Arbeitsgruppe eine Reihe von internationalen Standards für die medizinische Ausbildung. Sie sind so gestaltet ist, dass Fakultäten in verschiedenen Phasen ihrer Entwicklung und mit unterschiedlichen die Lehre betreffenden, sozio-ökonomischen und kulturellen Bedingungen in die Lage versetzt werden, dieses System von Standards auf derjenigen Organisationsebenebene anzuwenden, welche ihrem Auftrag entspricht. Besonderer Wert wird auf solche Standards gelegt, die Verbesserung der Lehrqualität und Reform bewirken könnten. Die zweite Sitzung der WFME-Arbeitsgruppe in Barcelona (März 2001) überarbeitete das Dokument mit dem Titel Internationale Standards in der medizinischen Ausbildung im Licht der Kommentare, die sie von dem Internationalen Berater-Gremium erhalten hatte, sowie von einer Anzahl von Konferenzen auf der ganzen Welt, bei denen der Entwurf des Dokuments vorgestellt wurde. Darüber hinaus entwickelte die Arbeitsgruppe Leitlinien für die Umsetzung der Standards. Das endgültige Dokument wurde vom Exekutivrat der WFME im Juni 2001 verabschiedet. KONZEPT Es können internationale Standards, die allgemein für die medizinische Ausbildung anwendbar sind, definiert werden (5). Diese berücksichtigen die länderspezifischen Unterschiede in der medizinischen Ausbildung, welche gekennzeichnet sind durch eigene Lehrtradition, Kultur, sozio-ökonomischen Bedingungen, Morbiditätsspektren und die verschiedenen Formen der Gesundheitsversorgungssysteme. Derartige Unterschiede können auch innerhalb einzelner Länder vorkommen. Allerdings ist die wissenschaftliche Grundlage der Medizin global. Die Aufgabe des Studiums ist überall die Gewährleistung der Berufsfähigkeit der Absolventen. Trotz der genannten Unterschiede gibt es deshalb weltweit einen hohen Grad an Übereinstimmung in Struktur, Verfahrensweisen und Ergebnis der medizinischen Fakultäten. Ein weltweit gültiger Satz von Standards für die medizinische Ausbildung ist nicht mit einem globalen Kern-Curriculum gleichzusetzen. Der Kern eines Curriculum besteht aus Medizintheorie und ärztlicher Praxis auf der Grundlage der biomedizinischen Wissenschaften sowie Handlungs- und Sozialwissenschaften, weiterhin aus Grund legenden klinischen Fertigkeiten, Fertigkeit in medizinischer Entscheidungsfindung, Kommunikationsfähigkeit und ethischer Einstellung. Dieser Kern muss von allen medizinischen Fakultäten gestaltet werden, die gute Ärzte hervorbringen wollen. Diese Kernpunkte beeinflussen

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6wesentlich das Konzept der internationalen Standards in der medizinischen Ausbildung. Umgekehrt befassen sich derartige Standards nicht mit inhaltlichen und quantitativen Einzelheiten des Studienganges. Gleichermaßen von Bedeutung für internationale Standards ist der Prozess der Lehre. Lehrverfahren, welche sich zur Erreichung der Berufsfähigkeit bewährt haben, müssen die Grundlage für Definitionen internationaler Standards abgeben, wobei anerkannte und konsentierte Prinzipien der Lerntheorie einbezogen werden. Zu berücksichtigen sind auch die institutionellen Rahmenbedingungen. Internationale Standards müssen natürlich modifiziert oder ergänzt werden, je nach regionalen b, nationalen und institutionellen Bedürfnissen und Prioritäten. Die WFME hat eindeutig betont, dass Uniformität von Studiengängen c keinen Nutzen bringt (5). Überdies muss Qualitätssicherung medizinischer Studiengänge deren kontinuierliche Verbesserung anstreben sowie hierfür Leitlinien bereitstellen, um zu vermeiden, dass Standards als Einebnung auf tieferem Qualitätsniveau missverstanden werden. Standards sind für Ausbildungsinstitutionen in erster Linie nützlich als Kriterien für ihre interne Evaluation und Qualitätsverbesserung. Sie sind unabdingbar Werkzeuge für externe Evaluation, Begutachtung oder Akkreditierung medizinischer Fakultäten d. Darüber hinaus können Standards mit Vorteil für Untersuchungen zur Qualität der Lehre herangezogen werden, indem institutionelle Selbst-Evaluation und externe Begutachtung kombiniert werden. ZIELSETZUNG Mehrere Veröffentlichungen haben in letzter Zeit die Notwendigkeit für radikale Reform e und Innovationen in Struktur und Prozess der Aus-, Weiter- und Fortbildung dargestellt (10-14). Eine solche Neubesinnung ist wesentlich, um:

• die Ärzte für die Bedürfnisse und Erwartungen der Gesellschaft vorzubereiten; • mit der Explosion von medizinischem Wissen und Technologie umzugehen; • lebenslanges Lernen als ärztliche Grundhaltung hervorzuheben; • die Schulung in den neuen Informationstechnologien sicherzustellen; • die medizinische Lehre an sich verändernde Bedingungen im Gesundheitsversorgungssystem anzupassen.

Die WHO hat ebenfalls die Notwendigkeit der Reform der Lehre befürwortet (15-17). Sie hat eine Reihe von Aktivitäten vorgeschlagen, mit der Absicht, den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Dabei wurde besonders betont, wie bedeutsam es ist, die Rolle des Arztes in der Gesellschaft zu verstehen. Weiterhin wurde die Bedeutung der Notwendigkeit kontinuierlicher Fortbildung und Fach übergreifender Zusammenarbeit hervorgehoben. Nur eine Minderheit der mehr als 1600 medizinischen Fakultäten weltweit wird externer Evaluation und Akkreditierungs-verfahren unterzogen. Das veranlasst zum Nachdenken, zumal die dringende Notwendigkeit der Reform reichlich dokumentiert ist. Die rasche Zunahme der Anzahl neuer medizinischer Fakultäten in den letzten Jahrzehnten, von denen viele auf unannehmbarer Grundlage eingerichtet wurden (z.B. einige Profit orientierte, private Hochschulen), gibt zur Sorge Anlass. Daher richtet sich ein wesentlicher Teil der Strategie der WFME darauf, vorrangig internationale Standards und Leitlinien für die Lehre festzulegen sowohl für Institutionen als auch für ihre Studiengänge. Die Berücksichtigung internationaler Standards wird innovativ den medizinischen Fakultäten helfen, sich selbst zu messen. Weiterhin könnten international gültige Standards als Grundlage für die nationale und regionale Begutachtung und Akkreditierung von Studiengängen genutzt werden. GRUNDPRINZIPIEN Die WFME-Arbeitsgruppe untersuchte die Vorteile der Entwicklung internationaler Standards in der medizinischen Ausbildung und die Einwände dagegen. Von Interesse war auch die allgemeine Anwendung von Leitlinien bei der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung der Lehre (9). Folgende Voraussetzungen für die allgemeine Akzeptanz internationaler Standards wurden als wesentlich erachtet:

• Nur allgemeine Aspekte bezüglich der Hochschulen und der Lehre sollten behandelt werden. • Standards sollten sich mit umfassenden Kategorien des Lehrinhaltes, des Unterrichtsprozesses, der

Ausbildungsumgebung und des Ergebnisses der Lehre befassen. • Standards sollten als Hebel für kontinuierliche Qualitätsverbesserung und Reform dienen. • Befolgung der Standards muss eine Angelegenheit jedes einzelnen Ortes, jedes Landes oder jeder Region bleiben. • Standards sollten so formuliert werden, dass die regionalen und nationalen Unterschiede in den Studiengängen

berücksichtigt werden. Sie sollten Profilbildung und individuelle Entwicklungen der Fakultäten ermöglichen, indem sie deren unverzichtbare Autonomie respektieren.

• Die Verwendung eines konsentierten Satzes von internationalen Standards bedeutet oder verlangt nicht vollständige Gleichheit der Lehrinhalte und der Ergebnisse der medizinischen Fakultäten.

• Standards sollten die dynamische Natur der Entwicklung von Curricula berücksichtigen. • Standards werden als Werkzeug formuliert, das Fakultäten modellhaft hilft, eigene Organisationsentwicklung und

Qualitätsverbesserung von Studiengängen vorzunehmen. • Standards sollten nicht zum Ranking der Fakultäten verwendet werden.

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• Standards verfolgen nicht nur die Absicht, minimale Anforderungen festzulegen, sondern auch, Qualitätsentwicklung über das bestehende Niveau hinaus anzuregen. Der Satz an Standards sollte, zusätzlich zu Grundanforderungen, auch Leitlinien für kontinuierliche Qualitätsverbesserung einschließen.

• Standards sollten durch breite internationale Diskussion und Konsens weiter entwickelt werden. • Der Wert der Standards muss in Evaluationsstudien in jeder einzelnen Region getestet werden. Solche Projekte

sollten auf der Grundlage einer Kombination von freiwilliger institutioneller Selbst-Evaluation und externer Begutachtung durchgeführt werden.

Standards bedeuten nicht ein Entweder-Oder, sondern regeln die Variabilität des Verhaltens durch Ziel gerichtete Planung. Darüber hinaus könnten einige Hochschulen eine so einzigartige Qualität entwickeln, die sie weit über die Standards hinausgeht, die von der Mehrzahl der Fakultäten erfüllt werden. Solche Qualitäten könnten Fakultäten, langfristig gesehen, als Beispiele für neue Zielsetzung dienen.

Standards müssen eindeutig definiert werden. Sie müssen fundiert, angemessen, relevant, messbar, erreichbar sein. Sie müssen für die Benutzer akzeptabel sein. Sie müssen die Praxis verändern können, Unterschiedlichkeit anerkennen und angemessene Qualitätsentwicklung fördern.

Evaluation, die auf allgemein anerkannte Standards aufsetzt, ist eine wichtige Triebkraft für Verbesserung und Erhöhung der Lehrqualität, wenn Neuorientierung und Reform angestrebt werden. Gleichermaßen unterstützt sie kontinuierliche Qualitätsverbesserung und -entwicklung.

Die Verwendung international akzeptierter Standards kann eine Grundlage für nationale Evaluationen medizinischer Fakultäten sowie für eine weitere regionale Begutachtung schaffen.

Die WFME ist der Ansicht, dass die Anwendung von Standards die Diskussion über Zielsetzungen anregen und die Entwicklung von Konsens darüber fördern kann. Die Anwendung von Standards wird den Hochschulen helfen, Grundlagen ihrer Studiengänge zu formulieren und die Grundprinzipien der Lehre zu definieren. Standards werden die Möglichkeiten für Ausbildungsforschung und -entwicklung erweitern. Sie werden Diskussion und Kooperation über Abteilungs-, Klinik- und Institutsgrenzen und andere Barrieren hinaus fördern.

Die Existenz von Standards wird Ausbilder in ihrem Bemühen stärken, Reformen umzusetzen. Sie unterstützt Medizinstudenten bei der Wahl ihrer Lernziele und -inhalte.

Den Designern von Curricula wird die Akzeptanz von Standards Ersparnis von Zeit und Mitteln bringen.

Die Verwendung von Standards für Evaluation von Lehrqualität wird Geldgebern, Politikern und der Gesellschaft wertvolle Orientierung bieten.

Erfolgt die Lehre auf dem Boden gemeinsamer internationaler Standards, so wird der Austausch von Medizinstudenten unterstützt. Die Anerkennung von Ärzten in Ländern, in denen sie nicht ausgebildet wurden, wird erleichtert. Folglich wird sich die Problematik bei der Beurteilung ärztlicher Qualifikation bei denjenigen entschärfen, die in Universitäten verschiedener Ländern ausgebildet wurden.

Schließlich können medizinische Fakultäten, die unter dem Standard liegen, durch Verwendung eines Systems der Evaluation und Akkreditierung, das auf international akzeptierten Standards beruht, in ihrer Lehrqualität optimiert werden, was wahrscheinlich auf die Qualitätsverbesserung der Gesundheitsversorgung, sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene, Auswirkungen haben wird.

ANWENDUNG VON STANDARDS Standards für das Medizinstudium werden seit vielen Jahren in nationalen Systemen der Evaluation und Akkreditierung verwendet (18-20). Die angewandten Methoden unterscheiden sich von einem Land zum anderen.

Die WFME ist der Überzeugung, dass die dargestellte Kollektion von internationalen Standards weltweit als Werkzeug für Qualitätssicherung und -entwicklung des Medizinstudiums verwendet werden kann. Dies könnte auf verschiedene Art und Weise geschehen:

• Institutionelle Selbst-Evaluation Die vorrangige Absicht der WFME bei der Einführung eines Instruments zur Qualitätsverbesserung besteht darin, einen neuen Bezugsrahmen bereitzustellen, mit dessen Hilfe sich Fakultäten freiwillig durch Verfahren der institutionellen Selbst-Evaluation und Selbst-Verbesserung messen können. Die hier entwickelten Leitlinien können deshalb als Handreichung zum Selbstreport für medizinische Fakultäten verstanden werden, die versuchen, die Globalen Standards der WFME in der medizinischen Ausbildung zu erfüllen.

• Externe Begutachtung Der beschriebene Prozess kann durch Einbeziehung von Evaluation und Beratung durch externe Gutachtergremien weiter entwickelt werden.

• Kombination von institutioneller Selbst-Evaluation und externer Begutachtung Die WFME hält eine solche Kombination für den wertvollsten Ansatz.

• Begutachtung und Akkreditierung

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8Je nach lokalen Bedürfnissen und Traditionen können die Leitlinien auch von nationalen oder regionalen Evaluationsagenturen verwendet werden, die sich mit Lehrevaluation und Akkreditierung befassen.

DIE GLOBALEN STANDARDS DER WFME

DEFINITIONEN Die WFME empfiehlt die folgende Kollektion von globalen Standards für die medizinische Ausbildung. Die Standards sind strukturiert nach 9 Gattungen mit insgesamt 36 Arten. Anmerkungen: Die WFME ist sich der komplexen Wechselwirkungen und Verknüpfungen zwischen den verschiedenen Gattungen und Arten bewusst. Gattungen sind definiert als den Arten übergeordnete, weniger operationale, abstraktere Kategorien von Struktur, Prozess und Ergebnis der Lehre. Es sind im Einzelnen: 1. Aufgabe und Zielsetzung 2. Studiengang 3. Prüfungen 4. Studierende 5. Akademisches Lehrpersonal/Dozenten 6. Ressourcen für die Lehre 7. Evaluation der Lehre 8. Leitung und Verwaltung 9. Kontinuierliche Qualitätsverbesserung der Lehre Arten werden als unterscheidbare Bestandteile einer Gattung definiert. Sie sind der Gattung untergeordnet, konkret und operational in dem Sinne, dass sie als Leistungsindikatoren genutzt werden können.

STANDARDS werden für jede Art dargestellt, wobei zwei Grade der Verbindlichkeit des Standards definiert werden:

• Richtlinie f. Dies bedeutet, dass der Standard von jeder Fakultät erfüllt werden muss, und dass dessen Umsetzung durch Evaluation nachgewiesen werden muss. Richtlinien werden als ein 'muss' formuliert.

• Leitlinie g. Dies bedeutet, dass der Standard dem internationalen Konsens über die beste Praxis von Fakultäten und medizinischer Ausbildung entspricht. Die Erfüllung einiger oder aller dieser Standards inklusive Initiativen zu ihrer Erfüllung sollten von den Fakultäten dokumentiert werden. Die Erfüllbarkeit dieser Standards wird von der Professionalität der Fakultät, ihrer Ausstattung und Ausbildungspolitik abhängen. Selbst hochprofessionelle Fakultäten erfüllen möglicherweise nicht alle Standards.

Leitlinien werden durch 'sollte' ausgedrückt.

ANMERKUNGEN werden verwendet, um Ausdrücke in den Standards zu erklären, in einen Sinnzusammenhang zu stellen oder am Beispiel zu erläutern.

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1. AUFGABE UND ZIELSETZUNG 1.1 DEFINITION VON AUFTRAG UND ZIELSETZUNG

Richtlinie: Die medizinische Fakultät muss ihr Pflichtenheft (mission statement) und ihre Zielsetzungen definieren und öffentlich darstellen. Auftragsbeschreibung und Zielsetzung muss den Prozess der Ausbildung erklären, dessen Ergebnis ein Arzt ist, der berufs- und weiterbildungsfähig ist in jedem Fach der Medizin. Er muss in der Lage sein, Berufsfertigkeiten zu entwickeln, und auf diese Weise die Rolle des Arztes im Gesundheitsversorgungssystem ausfüllen können. Leitlinie: Auftrag und die Zielsetzungen sollten soziale Verantwortung, Wissenschaftsverständnis und soziales Engagement umfassen sowie Bereitschaft zur Weiter- und Fortbildung fordern. Anmerkungen:

• Feststellung des Auftrags und Zielsetzungen werden allgemeine und besondere Sachverhalte einschließen, die für institutionelle, nationale und regionale Politik relevant sind.

• Jede Disziplin der Medizin bezieht sich auf alle Formen medizinischer Praxis und Forschung. • Weiter- und Fortbildung umfasst Fachweiterbildung, Erwerb von Teilgebiets- und Zusatzbezeichnungen sowie

Fortbildung im Sinne lebenslangen Lernens und kontinuierlicher Professionalisierung. 1.2 BETEILIGUNG AN DER FORMULIERUNG VON AUFGABEN UND ZIELSETZUNGEN

Richtlinie: Die Beschreibung von Aufgabe und Zielsetzung einer Fakultät muss durch die verantwortlichen Interessenvertreter erfolgen. Leitlinie: An der Formulierung der Aufgaben und der Zielsetzungen sollten möglichst viele Interessenvertreter beteiligt werden. Anmerkungen:

• Verantwortliche Interessenvertreter sind Dekan, Mitglieder des Fakultätsrats, die Universität, Regierungsstellen und ärztliche Standesvertreter.

• Ein größerer Kreis von Interessenvertretern umfasst Vertreter des akademischen Lehrpersonals, Studierende, Vertreter aus der Gemeinde, Vertreter der Bildungs- und Gesundheitsbehörden, Standesorganisationen und Fachgesellschaften sowie Weiter- und Fortbildungsbeauftragte.

1.3 AKADEMISCHE AUTONOMIE

Richtlinie: Es muss eine strategische Verfahrensweise festgelegt sein, für welche die Verwaltung und die Dozentenschaft/das akademische Lehrpersonal der Fakultät verantwortlich sind. Innerhalb dieser Strategie sind sie frei, das Curriculum zu gestalten und die für seine Durchführung notwendigen Mittel zuzuweisen. Leitlinie: Die Beiträge des gesamten akademischen Personals sollten sich mit dem aktuellen Lehrplan befassen, und die Mittelzuweisungen sollten im Verhältnis zum Ausbildungsbedarf vorgenommen werden. 1.4 AUSBILDUNGSERGEBNIS

Richtlinie: Die Fakultät muss diejenigen Kompetenzen definieren, welche die Studenten zur Approbation aufweisen sollten mit Bezug auf die Fachweiterbildung und deren künftige Aufgaben im Gesundheitssystem. Leitlinie: Die Beziehung der für die Approbation zu erwerbenden Kompetenzen zu denjenigen in Weiter- und Fortbildung sollte im Einzelnen dargestellt sein. Messung der Kompetenzen der in Weiter- und Fortbildung Befindlichen und deren Dokumentation sollten als Feedback für die Lehrentwicklung genutzt werden. Anmerkungen:

• Ausbildungsergebnis wäre zu definieren als Kompetenzen, die Studierende vor der Approbation erwerben müssen. • Kompetenzen innerhalb der Medizin und der medizinischen Praxis umfassen Wissen und Verständnis der

klinischen Wissenschaften einschließlich ihrer naturwissenschaftlichen, verhaltens- und sozialwissenschaftlichen Grundlagen ein, sowie Public Health (Bevölkerungsmedizin), Allgemeinmedizin, und für die Praxis der Medizin relevante medizinische Ethik. Kompetenz umfasst weiterhin Einstellungen und klinische Fertigkeiten (in Bezug auf Diagnostik, praktische Prozeduren, Kommunikationsfähigkeit, Behandlung und Prävention von Krankheit, Gesundheitsvorsorge, Rehabilitation und medizinische Entscheidungsfindung inklusive Problemlösungstechniken). Schließlich gehört zur Kompetenz die Fähigkeit zu lebenslangem Lernen und Professionalisierung.

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2. STUDIENGANG 2.1 CURRICULUM-MODELLE UND LEHRMETHODEN Richtlinie: Die Fakultät muss das vorgesehene Curriculum-Modell und die angewandten Lehrmethoden definieren. Leitlinie: Studienplan und Lehrmethoden sollten sicherstellen, dass Studierende für ihren Lernprozess Verantwortung übernehmen und zu lebenslangem, selbst gesteuertem Lernen veranlasst werden. Anmerkungen:

• Curriculum-Modelle werden sich auf die Fachdisziplinen, das Gesundheitssystem, Fallorientierung, Allgemein- und Bevölkerungsmedizin, etc. beziehen.

• Lehrmethoden sind untrennbar mit Lernmethoden verbunden. • Studienplan und Lehrmethoden sollten auf evidenten Ergebnissen von Lerntheorien beruhen. Sie sollten die

Fähigkeit der Studierenden fördern, als künftige Kollegen professionell an der wissenschaftlichen Entwicklung der Medizin teilzunehmen.

2.2 WISSENSCHAFTLICHE METHODE

Richtlinie: Die Fakultät muss im gesamten Studiengang die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und evidenz-basierter Medizin vermitteln, einschließlich analytischen und kritischen Denkens. Leitlinie: Der Lehrplan sollte Module zur Schulung der Studenten in wissenschaftlichem Denken und Forschungsmethoden einschließen. Anmerkung:

• Schulung in wissenschaftlichem Denken und Forschungsmethoden kann als Wahlveranstaltung zur Mitarbeit der Studierenden in oder zur selbständigen Ausführung von Forschungsprojekten angeboten werden.

2.3 BIOMEDIZINISCHE GRUNDLAGENWISSENSCHAFTEN

Richtlinie: Die Fakultät muss ausbildungsrelevante Inhalte der biomedizinischen Wissenschaften identifizieren und in den Studienplan eingliedern, um Verständnis von wissenschaftlichen Erkenntnissen, Konzepten und Methoden zu schaffen, was für das Erlernen und die Anwendung von Ergebnissen der klinischen Forschung unabdingbar ist. Leitlinie: Die Inhalte der biomedizinischen Wissenschaften im Lehrplan sollten den wissenschaftlichen, technologischen und klinischen Entwicklungen ebenso wie den Gesundheitsbedürfnissen der Gesellschaft angepasst sein. Anmerkung:

• Die biomedizinischen Grundlagenwissenschaften können sich – je nach lokalen Anforderungen, Interessen und Traditionen – in der Regel rekrutieren aus Anatomie, Biochemie, Physiologie, Biophysik, Molekularbiologie, Zellbiologie, Genetik, Mikrobiologie, Immunologie, Pharmakologie, Pathologie, etc.

2.4 VERHALTENS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN UND MEDIZINISCHE ETHIK

Richtlinie: Die Fakultät muss ausbildungsrelevante Inhalte der Verhaltens- und Sozialwissenschaften, der medizinischen Ethik und der Rechtsmedizin identifizieren und in den Studienplan eingliedern, um effektive Kommunikation, medizinische Entscheidungsfindung und auf ethischen Prinzipien beruhende Gesundheitsversorgung zu fördern. Leitlinie: Die Beiträge der Verhaltens- und Sozialwissenschaften und der medizinischen Ethik zum Curriculum sollten den wissenschaftlichen Entwicklungen in der Medizin, den sich verändernden demographischen und kulturellen Bedingungen und den Gesundheitsbedürfnissen der Gesellschaft angepasst werden. Anmerkungen:

• Verhaltens- und Sozialwissenschaften werden – je nach lokalen Anforderungen, Interessen und Traditionen – in der Regel medizinische Psychologie, medizinische Soziologie, Biostatistik, Epidemiologie, Hygiene und Public Health (Bevölkerungsmedizin) etc. einschließen.

• Verhaltens- und Sozialwissenschaften und medizinische Ethik sollten Wissen, Konzepte, Methoden, Fertigkeiten und Einstellungen darstellen, die notwendig sind, um sozioökonomische, demographische und kulturelle Einflussgrößen für Ätiopathogenese, Verbreitung und Folgen von Erkrankungen zu erkennen.

2.5 KLINISCH-WISSENSCHAFTLICHE MEDIZIN UND KLINISCHE FERTIGKEITEN

Richtlinie: Die Fakultät muss sicherstellen, dass Studierende genügend Patientenkontakt haben, um klinische Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, so dass sie in der Lage sind, mit der Approbation klinische Verantwortung angemessen zu übernehmen.

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Leitlinie: Jeder Student sollte früh Patientenkontakt haben, um an der Gesundheitsversorgung teilnehmen zu können. Die verschiedenen Trainingsmodule zum Erwerb klinischer Fertigkeiten sollten den verschiedenen Ausbildungshasen angepasst sein. Anmerkungen:

• Die klinisch-wissenschaftliche Medizin umfasst – je nach lokalen Anforderungen, Interessen und Traditionen – in der Regel Innere Medizin (mit Spezialisierungen), Chirurgie (mit Spezialisierungen), Anästhesie, Dermato- und Venerologie, Diagnostische Radiologie, Notfallmedizin, Allgemein- und Familienmedizin, Geriatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Labormedizin, Neurologie und Psychiatrie, Neurochirurgie, Onkologie und Strahlentherapie, Augenheilkunde, Orthopädie, Oto-Rhino-Laryngologie, Kinderheilkunde, Pathologie, Physikalische Medizin, Rehabilitationsmedizin etc.

• Klinische Fertigkeiten beinhalten die Anamneseerhebung, körperliche Untersuchung, weiterführende Untersuchungen, ärztliche Nothilfe-Maßnahmen sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit, einschließlich Führungsqualitäten.

• Mit klinischer Verantwortung ist Gesundheitsfürsorge, Prävention und Patientenversorgung gemeint. • Die Teilnahme an der Gesundheitsversorgung wird relevante praktische Erfahrung im vertragsärztlichen Bereich

sowie Teamarbeit mit anderen Berufen des Gesundheitssystems einschließen. 2.6 STRUKTUR, ZUSAMMENSETZUNG DES STUDIENPLANS UND STUDIENDAUER

Richtlinie: Die Fakultät muss Inhalt, Umfang und Abfolge der Kurse und anderer Elemente des Studienplans beschreiben, einschließlich des Verhältnisses von Pflicht- zu Wahlveranstaltungen, sowie der Rolle von Gesundheitsfürsorge, Prävention und Rehabilitation im Studienplan, ebenso wie die Berührungspunkte mit Komplementär- oder Alternativmedizin. Leitlinie: Vorklinische, klinische einschließlich klinisch-theoretischer Fächer sollten nicht getrennt für sich sondern integrativ gelehrt werden. Anmerkungen:

• Das Verhältnis von Pflicht- zu Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen kann variieren. • Integration von Disziplinen würde sowohl horizontale (gleichzeitige) als auch vertikale (aufeinander folgende)

Integration von Lehrplankomponenten umfassen. 2.7 CURRICULUM-MANAGEMENT

Richtlinie: Einer Studienplan-Kommission muss Pflicht und Recht zur Planung und Umsetzung des Studienplans übertragen werden, um die Zielerreichung der Fakultät zu sichern. Leitlinie: Der Studienplan-Kommission sollte mit Ressourcen für Planung und Umsetzung von Lehr- und Lernmethoden, Prüfungen, Kurs-Evaluation und für curriculare Innovationen ausgestattet werden. Lehrpersonen, Studenten und andere Bezugsgruppen sollten in der Studienplan-Kommission vertreten sein. Anmerkungen:

• Recht der Studienplan-Kommission bedeutet Entscheidungsbefugnis gegenüber Interessen von Instituten, Kliniken und Abteilungen sowie gegenüber Einzelinteressen. Die Studienplan-Kommission kontrolliert den Studienplan entsprechend existierender Regeln und gesetzlicher Vorschriften, wie sie von der Leitungsebene der Institution und vom Staat definiert wurden.

• Andere Bezugsgruppen: hier wären weitere am Ausbildungsprozess Beteiligte, Vertreter anderer Berufsgruppen im Gesundheitswesen oder anderer Fakultäten der Universität eingeschlossen.

2.8 VERKNÜPFUNG MIT DER GESUNDHEITSVERSORGUNG UND DEM GESUNDHEITSWESEN

Richtlinie: Eine operationale, d.h. konkret greifbare, Verknüpfung zwischen Studiengang und Fachweiterbildung, in die der Student nach der Approbation eintreten muss, muss gesichert werden. Leitlinie: Die Studienplan-Kommission sollte Informationen aus dem Berufsfeld suchen, in dem Graduierte wahrscheinlich tätig werden. Sie sollte als Reaktion auf das 'Feedback' aus Öffentlichkeit und Gesellschaft den Studienplan entsprechend modifizieren. Anmerkungen:

• Die Fachweiterbildung ist durch die jeweilige Weiterbildungsordnung geregelt. • Operationale Verknüpfung bedeutet eindeutige Definition und Beschreibung von Elementen der Lehre und ihrer

Beziehungen untereinander in den verschiedenen Phasen von Ausbildung und Berufsausübung. Derartige operationale Verknüpfungen sollten auch mit Rücksicht auf lokale, nationale, regionale und weltweit wirksame Einflüsse gestaltet werden.

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3. PRÜFUNGEN

3.1 PRÜFUNGSMETHODEN Richtlinie: Die Fakultät muss die für ihre Prüfungen vorgesehenen Methoden definieren und bekannt machen, einschließlich der Bestehenskriterien. Leitlinie: Die Zuverlässigkeit und Gültigkeit der Prüfungsverfahren sollte dokumentiert und evaluiert werden. Neue Prüfungsverfahren sollten entwickelt werden. Anmerkungen:

• Bei der Definition von Methoden, die bei Prüfungen verwendet werden, wären folgende Aspekte berücksichtigt werden: das Verhältnis von begleitenden (formativen) zu selektionierenden (summativen) Prüfungen, die Anzahl der Examina und anderer Tests (z.B. „Scheine“), das Verhältnis von schriftlichen zu mündlichen Examina, die Verwendung von auf den Leistungsdurchschnitt bezogenen (‚normativen’) oder von unabhängigen (,kriterienbezogenen’) Kriterien, die sich fachspezifische Anforderungen beziehen bei der Beurteilung der Einzelleistung. den Leistungen unabhängiger Kriterien Urteile, schließlich die Verwendung besonderer Prüfungsformen, z.B. 'objektive strukturierte klinische Examen' (OSCE).

• Evaluation von Prüfungsverfahren könnte auch den Zusammenhang zwischen Prüfungsanforderung und Lernverhalten untersuchen.

• Neue Prüfungsverfahren können die Heranziehung von externen Prüfern einschließen. 3.2 BEZIEHUNG ZWISCHEN PRÜFUNG UND LERNEN Richtlinie: Prüfungsstruktur, -methoden und -durchführung müssen nachvollziehbar die Ausbildungsziele widerspiegeln und müssen das Lernen fördern. Leitlinie: Anzahl und Art der Examina sollten durch Einbeziehung verschiedener curricularer Anteile so ausgewogen werden, dass Fächer übergreifendes Lernen angeregt wird. Die Notwendigkeit, exzessive Mengen an Information aufzunehmen, sollte beseitigt und eine Überfrachtung des Studienplans vermieden werden. Anmerkung:

• Die Anpassung von Anzahl und Art der Examina sollte von der Absicht geleitet werden, das Lernen nicht durch Prüfungen zu behindern.

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4. STUDIERENDE 4.1 ZULASSUNGS- UND AUSWAHLVERFAHREN Richtlinie: Die Fakultät muss ein Zulassungsverfahren für Studierende haben und ein nachvollziehbares Auswahlverfahren. Leitlinie: Das Zulassungsverfahren sollte von Zeit zu Zeit auf der Grundlage relevanter berufsfeldbezogener Daten überprüft werden, um der sozialen Verantwortung der Institution und den Anforderungen von Bevölkerung und Gesellschaft gerecht zu werden. Das Verhältnis von Auswahlverfahren, Studiengang und erforderlicher Kompetenz der Approbierten Graduierten sollte untersucht werden. Anmerkungen:

• Die Darstellung des Auswahlverfahren der Studenten wird sowohl Prinzipien als auch Methoden der Auswahl beinhalten und sollte die Beschreibung des Entscheidungsprozesses einschließen.

• Die Überprüfung des Zulassungsverfahrens und die Rekrutierung der Studierenden werden sich auch um Verbesserung der Auswahlkriterien bemühen, um einen Eindruck darüber zu bekommen, wie Studierende in die ärztliche Rolle hineinwachsen. Die Überprüfung zielt auch darauf ab, die fachbedingte Vielfalt der geforderten Kompetenzen abzudecken.

4.2 AUFNAHME VON STUDIERENDEN Richtlinie: Die Anzahl der aufzunehmenden Studenten muss festgelegt und für alle Phasen der Ausbildung und Schulung mit der Lehrkapazität der Fakultät übereinstimmen. Leitlinie: Quantität und Qualität der aufzunehmenden Studierenden sollten in Abstimmung mit den in die Lehre Involvierten überprüft werden und von Zeit zu Zeit reguliert werden, um die Anforderungen von Bevölkerung und Gesellschaft zu erfüllen. Anmerkungen:

• Unter Anforderungen von Bevölkerung und Gesellschaft fallen: Beachtung einer ausgewogenen Aufnahme nach Geschlecht, Ethnie und anderen sozialen Erfordernissen, einschließlich der Möglichkeit, besondere Zulassungsrichtlinien für unterprivilegierte Studenten zu erlassen.

• In die Lehre involviert sind auch Personen, die für die Planung und Entwicklung der Personalausstattung im nationalen Gesundheitssektor verantwortlich sind.

4.3 FÖRDERUNG UND BERATUNG DER STUDIERENDEN Richtlinie: Ein Programm für die Förderung von Studierenden, einschließlich Beratung, muss von der Fakultät angeboten werden. Leitlinie: Die angebotene Beratung sollte den Studierenden ihren Lernfortschritt rückmelden und die sozialen und persönlichen Bedürfnisse der Studenten berücksichtigen. Anmerkung:

• Soziale und persönliche Bedürfnisse: beinhaltet Lernhilfe, Laufbahnberatung, Beratung bei gesundheitlichen oder finanziellen Problemen.

4.4 STUDENTISCHE MITBETEILIGUNG Richtlinie: Die Fakultät muss Verfahrensweisen zur Mitbeteiligung der Studierenden an Entscheidungen in den Gremien haben und für ihre angemessene Teilnahme an Entwurf, Durchführung und Evaluation des Studienplans, sowie in anderen für sie relevanten Angelegenheiten sorgen. Leitlinie: Studentische Aktivitäten und Studentenorganisationen sollten ermutigt und unterstützt werden. Anmerkung:

• Studentische Aktivitäten und Organisationen: Dies beinhaltet studentische Selbstverwaltung und Vertretung in Lehrkommissionen und anderen relevanten Gremien, sowie soziale Aktivitäten.

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5. AKADEMISCHES LEHRPERSONAL / DOZENTEN 5.1 EINSTELLUNGSPOLITIK Richtlinie: Die Fakultät muss ein Personalmanagement haben, das Qualifikation und Verantwortlichkeiten des Lehrpersonals regelt und den Personalschlüssel zur angemessenen Durchführung des Studienganges festlegt, das benötigt wird, um den Lehrstoff angemessen anzubieten, einschließlich des Gleichgewichts. Personalmanagement erstreckt sich auch auf das nicht-medizinische akademischem Personal und das Verhältnis von Vollzeit- zu Teilzeitbeschäftigten, deren Verantwortlichkeiten ausdrücklich festgelegt und überwacht werden müssen. Leitlinie: Eine Verfahrensweise zur Festlegung von Berufungskriterien sollte entwickelt werden, welche Erfolge in Forschung Lehre und Krankenversorgung sowie Beiträge zur Erfüllung des Auftrages der Institution, ökonomischer Vorgaben und Fakultätsangelegenheiten berücksichtigen. Anmerkungen:

• Personalschlüssel: Dies umfasst auch Personal mit gleichzeitiger Lehrverpflichtung in Vorklinik und Klinik, in der Universität und Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Personal mit mehrfachen Lehraufträgen.

• Fakultätsangelegenheiten können Frauenquote, Ethnie, Religionszugehörigkeit, Mehrsprachigkeit und andere Angelegenheiten betreffen, die für die Fakultät relevant sind.

• Erfolge können durch formale Qualifikationen, Berufserfahrung, Forschungsleistung, Lehrerfahrung, Auszeichnungen etc. gemessen werden.

5.2 PERSONALENTWICKLUNG Richtlinie: Die Fakultät muss eine Personalpolitik haben, die einen ausgewogenen Personalschlüssel anstrebt für die Aufgaben in Lehre, Forschung und Service-Funktionen. Diese Politik muss für die Anerkennung verdienstvoller akademischer Aktivitäten sorgen, mit angemessener Wertung sowohl von Forschungsleistung als auch Lehrbefähigung. Leitlinie: Die Personalpolitik sollte Dozentenschulung, Personalentwicklung und Lehrpreise einschließen. Dozenten-Studenten-Relationen, die für die verschiedenen Studienplan-Komponenten angemessen sind, sollten berücksichtigt werden. Die Vertretung der Dozentenschaft in relevanten Gremien sollte gewährleistet werden. Anmerkungen:

• Service-Funktionen schließen klinische Aufgaben im Gesundheitsversorgungssystem, Verwaltungs- und Leitungsfunktionen etc. ein.

• Anerkennung verdienstvoller akademischer Aktivitäten geschieht durch Auszeichnungen, Beförderung und/oder Vergütung.

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6. RESSOURCEN FÜR DIE LEHRE 6.1 BAULICHE EINRICHTUNGEN Richtlinie: Die Fakultät muss genügend bauliche Einrichtungen für das Personal und die Studentenschaft haben, um sicherzustellen, dass der Studiengang angemessen durchgeführt werden kann. Leitlinie: Die Lernumgebung für die Studenten sollte durch regelmäßige Modernisierung und Erweiterung der Einrichtungen verbessert werden, um neuen Entwicklungen in der Lehre zu entsprechen. Anmerkung:

• Bauliche Einrichtungen umfassen Hörsäle, Seminarräume, Laboratorien, Bibliotheken, Einrichtungen der Informationstechnologie, Sozialräume etc.

6.2 RESSOURCEN FÜR DEN UNTERRICHT Richtlinie: Die Fakultät muss für angemessene klinische Qualifikation und die notwendige Ausstattung sorgen, einschließlich ausreichender Patientenzahl und klinischer Schulungseinrichtungen. Leitlinie: Unterrichtseinrichtungen sollten mit dem Ziel gestaltet werden, einen klinischen Unterricht sicherzustellen, der den Versorgungserfordernissen in dem entsprechenden geographischen Gebiet angemessen ist. Anmerkungen:

• Klinische Schulungseinrichtungen umfassen Hospitäler in einer angemessene Mischung der primären, sekundären und tertiären Versorgungsstufe, Spezialkliniken und Polikliniken, Einrichtungen der Primärversorgung, Gesundheitszentren und andere öffentliche Gesundheitsversorgungseinrichtungen, sowie Labors für Fertigkeitentraining (skills laboratories).

• Einrichtungen für klinischen Unterricht sollten regelmäßig auf ihre Eignung und Qualität in Bezug auf die Umsetzung des Studienplanes überprüft werden.

6.3 INFORMATIONSTECHNOLOGIE Richtlinie: Die Fakultät muss eine Vorgehensweise verfolgen, die effektive Nutzung und Evaluation von Informations- und Kommunikationstechnologie im Studiengang zum Ziel hat. Leitlinie: Es sollte Dozenten und Studierenden ermöglicht werden, Informations- und Kommunikationstechnologie zum Selbststudium, als Zugang zu Informationen, bei der Versorgung von Patienten und bei der Arbeit im Gesundheits-versorgungssystem zu nutzen. Anmerkungen:

• Bei der Benutzung von Computern, internen und externen Netzwerken und anderen Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologie wird grundsätzlich Koordination mit den Bibliotheksdiensten der Institution angestrebt.

• Die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie ist als Teil der Ausbildung in evidenz-basierter Medizin sehen, und kann die Studierenden auf Fortbildung und kontinuierliche Professionalisierung vorbereiten.

6.4 FORSCHUNG Richtlinie: Die Fakultät muss eine Politik verfolgen, welche die Beziehung zwischen Forschung und Lehre fördert. Sie muss die Forschungseinrichtungen und Forschungsbereiche, die an der Institution Priorität haben, darstellen. Leitlinie: Die Wechselbeziehung zwischen Forschung und Lehre sollte sich im Studienplan widerspiegeln und den laufenden Lehrbetrieb beeinflussen. Sie sollte Studenten zum Engagement in medizinischer Forschung und Entwicklung ermutigen und vorbereiten. 6.5 LEHREXPERTISE Richtlinie: Die Fakultät muss eine Verfahrensweise bezüglich des Einsatzes von Lehrexpertise bei der Planung von Lehre und der Entwicklung von Lehrmethoden festlegen. Leitlinie: Lehrexperten sollten konsultiert werden können. Deren Expertise sollte gesichertes Wissen für die Dozentenschulung und für Ausbildungsforschung verfügbar machen.

• Lehrexpertise handelt von Problemen, Prozessen und Praxis der Lehre. Sie stützt sich unter anderem auf Ärzte mit Erfahrung in der Ausbildungsforschung, pädagogische Psychologen und Soziologen. Sie kann von einer

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16Ausbildungseinheit einer Institution bereitgestellt werden, oder bei einer anderen nationalen oder internationalen Institution erworben werden.

• Medizinische Ausbildungsforschung untersucht die Wirksamkeit von Lehr- und Lernmethoden, und die institutionellen Rahmenbedingungen der Lehre.

6.6 AUSTAUSCH IN DER AUSBILDUNG Richtlinie: Die Fakultät muss eine Politik der Zusammenarbeit mit anderen Ausbildungsinstitutionen und der Anerkennung von an einer anderen Institution erbrachten Ausbildungsleistungen verfolgen. Leitlinie: Regionaler und internationaler Austausch von akademischem Personal und Studenten sollte durch Bereitstellung von angemessenen Mitteln unterstützt werden. Anmerkungen:

• Anerkennung von Ausbildungsleistungen kann durch aktive Studienplan-Koordination zwischen medizinischen Fakultäten erleichtert werden.

• Andere Ausbildungsinstitutionen können andere Hochschulen und Schulen des öffentlichen Gesundheitswesens, andere Fakultäten und Ausbildungsinstitutionen für andere Berufe im Gesundheitswesen oder medizinrelevante Berufe umfassen.

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7. EVALUATION DER LEHRE 7.1 VERFAHRENSWEISEN Richtlinie: Die Fakultät muss ein Verfahren zur Evaluation der Lehre einrichten, das den Studienplan und den Kompetenzzuwachs der Studierenden überwacht und sicherstellt, dass Mängel identifiziert und behoben werden. Leitlinie: Lehrevaluation sollte sich auf die Rahmenbedingungen des Ausbildungsprozesses richten, die besonderen Komponenten des Studienplans und das allgemeine Ergebnis der Lehre. Anmerkungen:

• Verfahrensweisen: dies bedeutet die Verwendung von gültigen und verlässlichen Methoden und verlangt, dass grundlegende Daten zum med. Lehrplan zur Verfügung stehen. Die Einbeziehung von Experten in der med. Ausbildung würde das Fundament für den Qualitätsnachweis med. Ausbildung an der Institution noch erweitern.

• Identifizierte Mängel umfassen Probleme, die dem Lehrplan-Ausschuss mitgeteilt werden. • Der Zusammenhang des Ausbildungsprozesses umfasst die Organisation und die Mittel sowie die Lern-Umgebung

und Kultur der med. Hochschule. • Besondere Komponenten der Programm-Evaluation schließen Kursbeschreibung und Leistung der Studenten ein. • Allgemeine Ergebnisse werden z.B. durch Laufbahnwahl und Leistung der Postgraduierten gemessen.

7.2 FEEDBACK VON DOZENTEN UND STUDIERENDEN Richtlinie: Feedback sowohl von Dozenten als auch Studierenden muss systematisch erhoben, analysiert und bei curricularen Entscheidungen eingebracht werden. Leitlinie: Dozenten und Studierende sollten aktiv bei der Planung der Lehrevaluation und bei der Verwendung ihrer Ergebnisse für die Studienplan-Entwicklung beteiligt werden. 7.3 LEISTUNG DER STUDIERENDEN Richtlinie: Die Studienleistung muss in Bezug zu Studienplan, Auftrag und Zielsetzungen der Fakultät analysiert werden. Leitlinie: Studienleistungen sollten in Relation zur Vorbildung der Studierenden, zu den Bedingungen und Eingangsqualifikationen analysiert werden. Das Ergebnis sollte als Feedback verwendet werden für Auswahl-, Zulassungs-, und Curriculum-Planungskommission, ebenso wie für die Studenten-Beratung. Anmerkung:

• Maße für Studienleistung umfassen Informationen über durchschnittliche Studiendauer, Noten, Bestehensquoten bei Examina, Erfolgs- und Dropout-Raten, Berichte der Studierenden über die Bedingungen in ihren Kursen, sowie die von den Studenten aufgebrachte Zeit für spezielle Interessensgebiete.

7.4 EINBEZIEHUNG VON VERANTWORTLICHEN Richtlinie: Lehrevaluation muss Leitung und Verwaltung der Fakultät, das akademische Personal und die Studenten einbeziehen. Leitlinie: Ein größerer Kreis von Verantwortlichen sollte zu den Ergebnissen der Kurs- und Studienplan-Evaluation Zugang haben. Ihre Ansichten über die Relevanz und Entwicklung des Studienplans sollten Beachtung finden. Anmerkung:

• Ein größerer Kreis von Verantwortlichen wird Bildungs- und Gesundheitsbehörden, Vertreter der Öffentlichkeit, Berufsorganisationen und Personen, die für die ärztliche Fachweiter- und Fortbildung verantwortlich sind, einschließen.

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8. LEITUNG UND VERWALTUNG 8.1 LEITUNG Richtlinie: Leitungsstrukturen und -funktionen einer medizinischen Fakultät müssen definiert werden, einschließlich ihrer Beziehungen innerhalb der Universität. Leitlinie: Die Leitungsstrukturen sollten die Struktur von Fakultätsausschüssen vorgeben und die Vertretung von akademischem Personal, Studenten und anderen Interessengruppen widerspiegeln. Anmerkungen:

• Die Ausschuss-Struktur wird eine Studienplankommission einschließen mit der Befugnis, den Studienplan zu entwerfen und durchzuführen.

• Beziehungen innerhalb der Universität und ihre Leitungsstrukturen sollten genau bestimmt werden, wenn die medizinische Fakultät Teil einer Universität ist oder ihr zugeordnet ist.

• Andere Verantwortliche werden Ministerien für Bildung und Gesundheit, andere Vertreter des Gesundheitsversorgungssektors und der Öffentlichkeit einschließen.

8.2 AKADEMISCHE LEITUNG Richtlinie: Die Verantwortlichkeiten der akademischen Leitung der medizinischen Fakultät für den Studiengang müssen eindeutig festgelegt werden. Leitlinie: Die akademische Leitung sollte in bestimmten Zeitabständen bezüglich der Erfüllung des Auftrags und der Zielsetzungen evaluiert werden. 8.3 LEHRBUDGET UND MITTELZUWEISUNG Richtlinie: Die Fakultät muss eine eindeutige Vorstellung bezüglich Verantwortlichkeit und Befugnis für den Studienplan und dessen Finanzierung haben, einschließlich eines gesonderten Lehrbudgets. Leitlinie: Die Fakultät sollte hinreichend autonom sein, um die Mittel in angemessener Weise zur Erreichung ihrer Ziele einzusetzen, einschließlich der Vergütung des Lehrpersonals. Anmerkung:

• Das Lehrbudget wird von der Budgetierung jeder einzelnen Institution und jedes Landes abhängen. 8.4 VERWALTUNGSPERSONAL UND MANAGEMENT Richtlinie: Das Verwaltungspersonal der Fakultät muss ausreichend sein, um die Durchführung des Studienganges sowie anderer Aktivitäten zu gewährleisten. Es muss effizientes Management und Mittelverwaltung garantieren. Leitlinie: Das Management sollte ein Programm für Qualitätssicherung einbeziehen und sollte sich regelmäßiger Überprüfung unterziehen. 8.5 INTERAKTION MIT DEM GESUNDHEITSSEKTOR Richtlinie: Die medizinische Fakultät muss konstruktive Interaktionen mit dem Gesundheitssektor und damit verbundenen Bereichen von Gesellschaft und Regierung unterhalten. Leitlinie: Die Zusammenarbeit mit Partnern des Gesundheitssektors sollte formal festgelegt werden. Anmerkungen:

• Der Gesundheitssektor schließt das Gesundheitsversorgungssystem, entweder öffentlich oder privat, medizinische Forschungsinstitutionen etc. ein.

• Mit der Gesundheitssektor verbundene Bereiche werden, je nach Problemlage und lokaler Organisation, Institutionen und Verwaltungsgremien einschließen, die mit der Gesundheitsfürsorge und Prävention von Krankheiten zu tun haben (z.B. solche mit Umwelt-, Ernährungs- und sozialen Verantwortlichkeiten).

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9. Kontinuierliche Qualitätsverbesserung der Lehre Richtlinie: Die Fakultät als dynamische Institution muss Verfahren für regelmäßige Überprüfung und Modernisierung ihrer Struktur und Funktionen einführen und muss dokumentierte Mängel korrigieren. Leitlinie: Der Prozess der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung sollte auf prospektiven Studien und Analysen beruhen und sollte zur Revision der Verfahrensweisen und Lehrpraxis führen - in Übereinstimmung mit früherer Erfahrung, gegenwärtigen Aktivitäten und zukünftigen Perspektiven. Dabei sollte sie die folgenden Gesichtspunkte behandeln:

• Anpassung des Auftrags und der Zielsetzungen der medizinischen Fakultät an die wissenschaftliche, sozio-ökonomische und kulturelle Entwicklung der Gesellschaft.

• Modifikation der erforderlichen Kompetenzen der Absolventen entsprechend den festgestellten Anforderungen des Umfeldes, in das die Approbierten eintreten werden. Die Modifikation soll die klinischen Fertigkeiten, Schulung im öffentlichen Gesundheitswesen und Teilnahme an der Patientenversorgung betreffen, damit die Approbierten ihren Verantwortlichkeiten entsprechen können.

• Anpassung des Curriculum-Modells und der Lehrmethoden, um sicherzustellen, dass diese angemessen und relevant sind.

• Angleichung von curricularen Elementen und ihren Beziehungen untereinander an Entwicklungen in den biomedizinischen Wissenschaften, den Verhaltenwissenschaften, den Sozialwissenschaften, den klinischen Disziplinen, sowie an Veränderungen im demographischen Profil, im Morbiditätsspektren der Bevölkerung, und in den sozio-ökonomischen und kulturellen Bedingungen. Die Angleichung soll sicherstellen, dass neues relevantes Wissen, Konzepte und Methoden eingeführt und Veraltetes aufgegeben wird.

• Entwicklung von Beurteilungskriterien, von Evaluationsmethoden und der Anzahl der Examina entsprechend den Veränderungen in den Ausbildungszielen, Lernzielen und –methoden.

• Anpassung der Studenten-Zulassungsverfahren und der Auswahlmethoden an sich ändernde Erwartungen und Bedingungen, Personalbedarf, Veränderungen im Schulsystem und an die Anforderungen des Studienganges.

• Anpassung der Berufs- und Personalpolitik bezüglich des akademischen Personals entsprechend den sich verändernden Bedürfnissen der Fakultät.

• Modernisierung der Ausbildungsmittel entsprechend den sich verändernden Bedürfnissen der Fakultät, d.h. der Einschreibung der Studenten, Anzahl und Profil des akademischen Personals, dem Studiengang und gegenwärtigen Ausbildungsgrundsätzen.

• Weiterentwicklung des Prozesses der Lehrevaluation. • Entwicklung der Organisationsstruktur und von Grundsätzen des Managements, um den sich ändernden

Rahmenbedingungen und Bedürfnissen der medizinischen Fakultät gerecht zu werden und, langfristig, den Interessen der verschiedenen Beteiligten zu dienen.

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ENTWURF FÜR DIE LEHRBERICHTERSTATTUNG Diese Anleitung soll medizinischen Fakultäten helfen, ihren Studiengang Medizin mit den Globalen Standards der WFME in der zu überprüfen zu vergleichen.

Die Datensammlung, welche sich an Gattungen und Arten der Globalen Standards ausrichtet, sollte ein Dokument als Ergebnis haben, das umfassende Antworten auf alle Gesichtspunkte gibt. Antworten sollten sich, wenn möglich, auf veröffentlichte Dokumente beziehen, die im Anhang erscheinen.

Die medizinischen Fakultäten werden von der WFME darin bestärkt, Analysen von Stärken, Schwächen, Risiken und Chancen unter Anwendung der Global Standards für ihre Studiengänge zu erstellen

Darstellung der Entscheidungsprozesse und der Gründe für Entscheidungen können dabei ebenso wichtig sein wie die Entscheidungen selbst.

1. AUFGABE UND ZIELSETZUNG 1.1 Definition von Auftrag und der Zielsetzung Minimalerfordernis Der allgemeine Auftrag und die Zielsetzungen der Fakultät werden dargestellt, gegebenenfalls durch ein Exemplar einer diesbezüglichen Veröffentlichung. Die Zielsetzungen des Studienganges sollten im Einzelnen beschrieben werden.

Wie werden sie den relevanten Beteiligten bekannt gemacht?

Optimierungsansatz

Es wird im Einzelnen ausgeführt, wie soziale Verantwortung, Forschungsleistung, Engagement für das öffentliche Interesse und Gewährleistung des Überganges der Absolventen in Weiter- und Fortbildung in den Zielsetzungen vertreten sind.

Auf entsprechende, veröffentlichte Darstellungen von Auftrag und Zielsetzung sollte verwiesen werden.

1.2 Beteiligung an der Formulierung von Aufgabe und der Zielsetzung Minimalerfordernis Wer sind die hauptsächlichen Interessenvertreter der Hochschule?

Wie hat die Hochschule ihre Interessenvertreter einbezogen bei der Formulierung von Auftrags und der Zielsetzung?

Optimierungsansatz

Welche anderen Gruppen als die obengenannten Verantwortlichen konsultiert die Hochschule?

Wie konsultiert die Hochschule diese Gruppen und wie bezieht sie diese in laufende Vorhaben zur Verbesserung des Pflichtenheftes und der Zielsetzungen ein?

1.3 Akademische Autonomie Minimalerfordernis Institutionelle Vorgehensweisen und staatliche Vorschriften, die Verantwortung für den Studienplanplan und die Zuteilung von Mitteln übertragen, werden beschrieben, gegebenenfalls durch ein Exemplar einer diesbezüglichen Veröffentlichung.

Optimierungsansatz

Welche Vorgehensweisen und Verfahren hat die Fakultät, um zu gewährleisten, dass der Unterricht durch individuelle Lehrpersonen und durch Institute, Kliniken oder Abteilungen dem Studienplan angemessen entspricht?

Wie wird dies evaluiert und, wenn nötig, korrigiert?

Welches Vorgehen sieht die Fakultät für die Kontrolle der Mittelzuteilung vor, um einen sich entwickelnden Studienplan zu unterstützen?

1.4 Ausbildungsergebnis

Minimalerfordernis Welches sind die allgemeinen Kompetenzen (Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen), die zur Approbierung von den Studierenden gefordert werden?

Wie verhalten sich diese Kompetenzen zur anschließenden Weiterbildung der Approbierten?

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21Wie verhalten sich diese Kompetenzen zu den existierenden und aufkommenden Anforderungen der Gesellschaft, in der die Approbierten tätig werden?

Optimierungsansatz

Es wird im Einzelnen dargelegt, wie die Kompetenzen bei der Approbierung sich auf Weiter- und Fortbildung beziehen.

Wie misst die Fakultät die Kompetenzen ihrer Studierenden, und wie sammelt sie die diesbezüglichen Daten?

Wie bringt die Hochschule diese Information als Feedback in die Entwicklung des Studienplans ein?

2. AUSBILDUNGSPROGRAMM

2.1 Curriculum-Modelle und Lehrmethoden Minimalerfordernis Welches sind die Prinzipien, welche Gestaltung und Durchführung von Studienplan, Lehrformen und Lernmethoden, die tatsächlich verwendet werden, prägen?

Optimierungsansatz

Regen Studienplan und Lehrmethoden die Studierenden, Eigenverantwortung für ihr Lernen zu übernehmen?

Es ist im Einzelnen darzulegen, wie es sich die Fakultät vorstellt, dass diese Methoden die Studeierenden für lebenslanges Lernen vorbereitet.

2.2 Wissenschaftliche Methode Minimalerfordernis Welche Komponenten des Studienplans entsprechen den Prinzipien der wissenschaftlichen Methode sowie der evidenz-basierten Medizin und befähigen zu analytischem sowie kritischem Denken?

Optimierungsansatz

Welche besonderen Möglichkeiten gibt es für die Studenten, um Forschungsausbildung zu erlangen?

2.3 Biomedizinische Grundlagenwissenschaften Minimalerfordernis Welche der biomedizinischen Grundlagenwissenschaften tragen zum Studiengang bei?

Wie wird ihr Beitrag zu den verschiedenen Phasen des Studienplans in die klinische Versorgung integriert?

Optimierungsansatz

Mit welchem Verfahren passt die Fakultät die Beiträge der verschiedenen biomedizinischen Grundlagenwissenschaften zum Studienplan an die Entwicklungen in Wissenschaft, Praxis und der Durchführung der Gesundheitsversorgung an?

2.4 Verhaltens- und Sozialwissenschaften und medizinische Ethik Minimalerfordernis Welche der Verhaltens- und Sozialwissenschaften, der Disziplinen der medizinischen Ethik und Rechtsmedizin tragen zum Studiengang bei?

Sind Beiträge dieser Wissenschaften und Disziplinen, welche effektive Kommunikation, medizinische Entscheidungsfindung und ethisches Verhalten fördern, im Studienplan enthalten?

Optimierungsansatz

Welche Vorgehensweisen hat die Fakultät, um zu gewährleisten, dass die Beiträge von Verhaltens- und Sozialwissenschaften sowie medizinische Ethik zum Studienplan den Entwicklungen in Wissenschaft, Praxis und Durchführung der Gesundheitsversorgung entsprechen?

2.5 Klinisch-wissenschaftliche Medizin und klinische Fertigkeiten Minimalerfordernis Welche besonderen Zielsetzungen (Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen) werden festgelegt, um klinische Kompetenz bei der Approbierung zu gewährleisten?

In welchen einzelnen klinischen Disziplinen und mit welchem Betätigungsausmaß sind diese Erfahrungen (Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen) zu erwerben?

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Welches sind die Formen der Praxis (stationäre/ambulante Behandlung, Hospital/Vertragsärztlicher Bereich, ländlich/städtisch, spezialisiert/allgemein), in denen diese Erfahrungen erworben werden soll?

Optimierungsansatz

Welche spezifischen Möglichkeiten gibt es für frühe und kontinuierliche Teilnahme an der Patientenversorgung?

Welche spezifischen Möglichkeiten gibt es für relevante Erfahrung im Praxisbereich und für die Arbeit mit anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen?

2.6 Struktur, Zusammensetzung des Studienplans und Studiendauer Minimalerfordernis Für die Pflicht-Teile des Studienplans ist eine Zusammenfassung bezüglich Themen/Gegenstände, Zeitdauer (Stunden/Wochen) pro Semester/Jahr anzufertigen. Die Relation zwischen Vorlesungen, Unterricht in kleinen Gruppen, Seminaren, Laborarbeit, praktischer Tätigkeit, etc. ist auszuweisen.

Eine kurze Synopse individueller Themen ist herzustellen. Es ist anzugeben, wo Gesundheitsförderung, Präventivmedizin, und Alternativ-/Komplementärmedizin behandelt werden.

Für Wahlveranstaltungen ist eine ähnliche Zusammenfassung anzufertigen.

Optimierungsansatz

Welche Vorgehensweisen leiten die Integration (horizontale/vertikale und vorklinische/klinische Wissenschaften) des Studienplans?

Welche Mechanismen sichern den Vollzug der Integration?

2.7 Curriculum-Management Minimalerfordernis Welchen Aufgabenbereich hat die Studienplankommission und wie ist deren Zusammensetzung? Insbesondere, welche Befugnisse hat die Kommission, um Konflikte der Ausbildungsgrundsätze zu lösen und die Beiträge bestimmter Disziplinen zum Curriculum zu festzusetzen?

Wie werden die Kommissionsentscheidungen umgesetzt?

Optimierungsansatz

Worin bestehen die Verfahren der Fakultät und die Ressourcen der Studienplankommission, um Innovationen im Studienplan und Lehrevaluation einzuführen?

2.8 Verknüpfung mit der Gesundheitsversorgung und dem Gesundheitswesen Minimalerfordernis Welche Verbindungen bestehen zwischen dem Studium und der Weiterbildung?

Welche spezifischen Übergangsmodule sind im letzten Studienjahr dafür eingerichtet?

Gibt es wechselseitige Beziehungen zwischen den Ausschüssen, die für Studium und die anschließende Weiter- und Fortbildung verantwortlich sind?

Optimierungsansatz

Wie erreicht die Studienkommission Mitarbeit der Gesundheitsdienste, um den Übergang zwischen Studium und Weiterbildung zu gewährleisten?

Welche Mechanismen existieren, um Feedback aus dem Berufsfeld und von der Gesellschaft zu bekommen und zu nutzen?

3. PRÜFUNGEN 3.1 Prüfungsmethoden

Minimalerfordernis Die Prüfungsordnung, einschließlich des Zeitplans, Bewertungskriterien und Bestehensgrenzen, sind zugänglich zu machen.

Wer ist für die Prüfungsordnung zuständig?

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Zusammensetzung und Aufgabenbereiche der beteiligten Ausschüsse sind zu beschreiben.

Optimierungsansatz

Wie gewährleistet die Fakultät Zulässigkeit und Gültigkeit der Prüfungsverfahren?

Wie werden interne Prüfungsverfahren durch externe Standards validiert?

Wie werden neue Beurteilungsmethoden erforscht, getestet und eingeführt?

3.2 Relation zwischen Prüfung und Lernen Minimalerfordernis Wie werden Prüfungsverfahren mit Ausbildungszielen und Lernmethoden in Einklang gebracht?

Optimierungsansatz

Wie überwacht die Fakultät die Prüfungen, um Überfrachtung des Studienplansplans zu reduzieren und integriertes Lernen anzuregen?

In welchem Ausmaß sind integrierte Prüfungen in verschiedenen Studienplan-Modulen vertreten?

4. STUDIERENDE 4.1 Zulassungs- und Auswahlverfahren

Minimalerfordernis Welches sind die akademischen Kriterien für die Zulassung zum Medizinstudium?

Gibt es zusätzliche Erfordernisse auf institutioneller oder staatlicher Ebene?

Welches Gremium ist für das Auswahlverfahren verantwortlich?

Welche Methoden benutzt es?

Welche Einspruchsmöglichkeiten existieren?

Optimierungsansatz

Wie testet das Auswahlverfahren Eignung und Fähigkeit, in den verschiedenartigen Bereichen der Medizin zu tätig zu werden?

Wie entsprechen sie sozialen Verantwortlichkeiten und den Gesundheitsanforderungen?

Wie evaluiert die Auswahlkommission das Ergebnis ihrer Vorgehensweise anhand der anschließenden Lernerfolge?

4.2 Einschreibung der Studenten Minimalerfordernis Die Gesamtzahl der eingeschriebenen Studenten und ihre Verteilung nach verschiedenen Kriterien sind darzustellen.

Wie wird die Zahl der Aufgenommenen in Relation zur Kapazität der Fakultät bestimmt?

Optimierungsansatz

Welche Mechanismen existieren, um die Einschreibung und Quoten anzupassen?

Wer wird bei Veränderungen in Umfang und Zusammensetzung der aufgenommenen Studierenden konsultiert?

4.3 Förderung und Beratung der Studenten Minimalerfordernis Welche Beratungsdienste sind in der Fakultät für Studierende verfügbar? Welche anderen Unterstützungsprogramme sind über die Fakultät verfügbar? Welche zusätzlichen Unterstützungsprogramme, die von anderen Organisationen bereitgestellt werden, sind den Studierenden zugänglich? Optimierungsansatz

Welche Verfahrensweisen existieren, um Studenten zu herauszufinden, die seelsorgerische, psychologische, soziale und/oder Lernhilfen benötigen?

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4.4 Studentische Vertretung

Minimalerfordernis Welches sind die Vorgehensweisen der Fakultät in Bezug auf allfällige Beiträge der Studierenden zum Studienplan?

Welches sind die Vorgehensweisen der Fakultät in Bezug auf Beiträge der Studierenden in anderen Angelegenheiten, die für Studierende relevant sind?

Auf welche Weise haben Studierende zur Entwicklung dieser Vorgehensweisen beigetragen?

Optimierungsansatz

Über welche Verfahren verfügt die Fakultät, um studentische Selbstverwaltung und Teilnahme an den Aktivitäten der leitenden Gremien der Fakultät zu unterstützen?

5. AKADEMISCHES LEHRPERSONAL/DOZENTEN

5.1 Berufungspolitik Minimalerfordernis Welche Vorgehensweisen hat die Fakultät, um sicherzustellen, dass die Personalausstattung dem Umfang und einer Ausgewogenheit der für die Durchführung des Studienplans erforderlichen Lehrbefähigungen entspricht?

Welches sind die Berufungskriterien?

Gibt es institutionelle oder Verordnungen oder Anforderungen, welche die Personalentscheidungen der Fakultät beeinflussen?

Wie ist das Zahlenverhältnis von medizinischem zu nicht-medizinischem Personal und von Vollzeit- zu Teilzeitbeschäftigten?

Wie häufig überprüft die Fakultät ihre Prioritätenliste für die Personalausstattung?

Optimierungsansatz

Wie stellt sich die Fakultät die Verbesserung ihrer Einstellungspraxis vor, um ihren Auftrag und ihre Zielsetzung zu erfüllen?

Wie wird diese Verbesserung die Bedeutung wissenschaftlicher, Ausbildungs- und klinischer Qualifikationen beeinflussen?

5.2 Personalentwicklung

Minimalerfordernis Welche Vorgehensweise hat die Fakultät, um sicherzustellen, dass Lehre, Forschung und Krankenversorgung angemessen anerkannt und belohnt werden?

Gibt es zusätzliche institutionelle oder staatliche Verfahrensweisen oder Vorschriften?

Optimierungsansatz

Welche Personal-Entwicklungsmaßnahmen existieren oder werden vorgeschlagen, um es Lehrern zu ermöglichen, ihre Befähigungen zu verbessern und Anerkennung für ihre Leistung zu erhalten? Wie wird Teilnahme an Personal-Entwicklungsprogrammen unterstützt? Wie wird das Zahlenverhältnis von Dozenten zu Studierenden, je nach den verschiedenen Studienplan-Komponenten, bei der Personalpolitik berücksichtigt?

In welchem Ausmaß wird die Vertretung der Lehrer in relevanten Gremien sichergestellt?

6. RESSOURCEN FÜR DIE LEHRE 6.1 Bauliche Einrichtungen Minimalerfordernis Eine kurze Beschreibung der einzelnen baulichen Einrichtungen, die für die Durchführung der vorklinischen Komponenten des Studienplansplans zur Verfügung stehen, ist anzufertigen.

Wie überprüft die Fakultät die Angemessenheit der Ausbildungsmittel?

Welche Mechanismen existieren, um Feedback von Studenten und Personal über die Einrichtungen zu sammeln?

Welche Befugnis hat die med. Hochschule, Mittel einzusetzen, um Mängel zu beheben?

Optimierungsansatz

Es ist anzugeben, welche Pläne zur Verbesserung dieser Einrichtungen in Bezug auf neue Entwicklungen in der Lehre existieren.

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6.2 Ressourcen für den Unterricht

Minimalerfordernis Einrichtungen, die für das Studium in Hospitälern, Ambulanzen, Polikliniken, Gesundheitszentren für die Primärversorgung, Labors für Fertigkeitentraining etc. zur Verfügung stehen, sind zu beschreiben.

Wie überprüft die Fakultät die Eignung der Einrichtungen für die Lehre und die für die klinische Ausbildung erforderlichen Patientenzahlen?

Welche Mechanismen existieren, um Mängel zu beheben?

Optimierungsansatz

Wie passt die Fakultät ihre Nutzung klinischer Ausbildungseinrichtungen, Labors für Fertigkeitentraining und außeruniversitärer, akademischer Einrichtungen den sich verändernden Anforderungen an und welche Verbesserungen nimmt sie vor?

6.3 Informationstechnologie Minimalerfordernis Welche Politik verfolgt die Fakultät bei der Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologie in ihrem Studiengängen?

Welcher Ausschuss oder welches Gremium ist für die Formulierung der Politik der Fakultät hinsichtlich Informations- und Kommunikationstechnologie zuständig?

Gibt es zusätzliche institutionelle oder staatliche Verordnungen?

Welche Befugnisse hat die Fakultät für die Mittelverteilung zur Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien?

Optimierungsansatz

Wie verbessert die Fakultät die Durchführung des Studienplans durch Verwendung von Informationstechnologie?

In welchem Ausmaß verwenden Dozenten und Studierende Informations- und Kommunikationstechnologie für Selbststudium, Datenerhebung, Versorgung von Patienten und Arbeit im Gesundheitsversorgungssystem?

Welche Schulung steht dem Lehrpersonal und den Studierenden für die Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologie zur Verfügung?

6.4 Forschung Minimalerfordernis Eine kurze Beschreibung der Forschungseinrichtungen und –programme der Hochschule ist anzufertigen.

Wie fördert die Hochschule die Wechselwirkung ihrer Forschungs- und Ausbildungsaktivitäten?

Optimierungsansatz

Welche Mechanismen existieren, um sicherzustellen, dass Forschungsaktivitäten sich im Unterricht und im Studienplan niederschlagen? Gibt es Initiativen an der Fakultät, um Studenten in die medizinische Forschung einzubinden?

6.5 Lehrexpertise Minimalanforderung Welche Vorgehensweisen und Verfahren hat die Fakultät, um sicherzustellen, dass sich ihre Ausbildungsmethodologien für die Ausführung des Studienplans eignen?

Optimierungsansatz

Hat die Fakultät Zugang zu einer Einrichtung für Medizindidaktik oder anderer Ausbildungsexpertise?

Die Nutzung solcher Expertise ist zu beschreiben.

6.6 Austausch in der Ausbildung Minimalanforderung Welche Politik verfolgt die Fakultät für die Zusammenarbeit mit anderen Ausbildungsinstitutionen?

Eine Zusammenfassung der existierenden Zusammenarbeit mit anderen Institutionen ist anzufertigen. Die Art solcher Verbindungen, Studentenaustausch, Personalaustausch und Forschungsaktivitäten sind zu beschreiben.

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26Was ist die Politik und die Praxis der Fakultät bezüglich des Transfers von andernorts erbrachten Ausbildungsleistungen?

Optimierungsansatz

Alle Aktivitäten der regionalen und internationalen Kooperation mit anderen medizinischen Fakultäten sind zu beschreiben.

Welche Befugnis hat die Fakultät um Mittel für die internationale Kooperation einzusetzen?

7. EVALUATION DER LEHRE

7.1 Verfahrensweisen Minimalanforderungen Wie evaluiert die medizinische Fakultät ihren Studiengang?

Gibt es eine Gruppe, die unabhängig Leistungs- und Ergebnisdaten überwacht und sicherstellt, dass sich das zuständige Gremium mit festgestellten Mängeln befasst? Welche Evaluationsdaten werden gesammelt?

Optimierungsansatz

Es ist zu beschreiben, wie Evaluationsaktivitäten verstärkt und verfeinert werden, um alle wichtigen Komponenten medizinischer Studiengänge zu erfassen.

7.2 Feedback der Lehrer und Studenten Minimalanforderungen Wie erhebt, analysiert und verwendet die Fakultät die Meinungen von Dozenten und Studierenden über den Studiengang?

Optimierungsansatz

Wie regt die Fakultät einzelne Lehrpersonen und Studierende zur Teilnahme an Evaluationsaktivitäten und an der sich daraus ergebenden Curriculum-Entwicklung an?

7.3 Leistung der Studierenden Minimalanforderung Welche statistischen Daten über Leistungen der Studierenden werden gesammelt und analysiert. Wie werden diese Daten in Bezug auf Studienplan, Auftrag und Zielsetzungen der Fakultät verwendet?

Optimierungsansatz

Welche individuellen Parameter der Studierenden werden bezüglich ihrer Leistungen während des Studiums erhoben. Welches Feedback stellen diese Daten dar für die Auswahl der Studenten, den Studienplanplan und die Studienberatung?

7.4 Einbeziehung der verantwortlichen Bezugsgruppen Minimalanforderungen Wie wird die Führungsebene der Fakultät in die Lehrevaluation eingebunden? Wie teilt die Fakultät die Evaluationsergebnisse den relevanten Bezugsgruppen mit?

Optimierungsansatz

In welchem Ausmaß wird ein weiterer Kreis von Interessierten in die Lehrvaluation und –entwicklung einbezogen? Welche Mechanismen (formal und informell) sind eingerichtet worden, um die Berücksichtigung der Sichtweisen der Bezugsgruppen zu gewährleisten?

8. LEITUNG UND VERWALTUNG

8.1 Leitung Minimalanforderung Die Struktur der Leitungsebene, ihre Komponenten und ihre Funktionen sind zu beschreiben.

Das Beziehungen zwischen Fakultät und Universität sind zu beschreiben, falls die Fakultät Teil einer Universität ist oder ihr angegliedert ist.

Optimierungsansatz

Repräsentation und Funktionen von akademischem Personal, von Studierenden und Bezugsgruppen in den verschiedenen Leitungsebenen und Ausschüssen sind zu beschreiben.

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8.2 Akademische Leitung Minimalanforderungen Die akademische Management-Struktur der Fakultät ist zu beschreiben, wobei die einzelnen Verantwortungsbereiche für den Studiengang eindeutig darzustellen sind.

Optimierungsansatz

Wie wird die Leistung der akademischen Führung der Fakultät evaluiert. Wie wird sie in Bezug auf Auftrag und Zielsetzung bewertet?

8.3 Lehrbudget und Mittelzuweisung Minimalanforderung Die Kostenrechnung und –verantwortlichkeit der Fakultät ist zu beschreiben.

Optimierungsansatz

Wie wird eine angemessene Mittelzuweisung gesichert, um die Zielsetzungen der Hochschule zu erreichen?

8.4 Verwaltungspersonal und Management Minimalanforderung Welche administrativen Unterstützungsfunktionen werden vom Personal der Hochschule erbracht?

Die Struktur des Verwaltungspersonals, die diese Funktionen unterstützt, ist zu beschreiben.

Wie wird die erforderliche Anzahl an Verwaltungspersonal in Bezug zum Studiengang und zu anderen Aktivitäten bestimmt?

Optimierungsansatz

Wie wird das Management des Studiengangs überprüft?

Hat die Verwaltungs- und Management-Komponente der Fakultät ein Qualitätssicherungsprogramm?

8.5 Interaktion mit dem Gesundheitssektor Minimalanforderung Die Beziehung zwischen der medizinischer Fakultät und den Gesundheitsdiensten, mit denen sie zusammenarbeitet, ist zu beschreiben, und zwar in Bezug auf Auftrag und Ziele der Fakultät, Studiengänge, die Bereitstellung von Ressourcen, Lehreinrichtungen und Personal.

Optimierungsansatz

Welche formalen Mechanismen existieren, die sicherstellen, dass die Fakultät konstruktiv mit dem Gesundheitssektor zusammenarbeitet?

Jede Art von gemeinsamer Verantwortung zwischen Fakultät und den Gesundheitsdiensten ist zu beschreiben.

9. KONTINUIERLICHE QUALITÄTSVERBESSERUNG DER LEHRE

Minimalanforderungen Welche Verfahren verwendet die Fakultät für regelmäßige Überprüfung und Anpassung ihres Auftrags, ihrer Strukturen und Aktivitäten?

Wie häufig unternimmt die Fakultät solche Überprüfungen?

Qualität Die laufenden und geplanten Aktivitäten sind zu beschreiben, die in der Absicht unternommen werden, die Anpassung der Fakultät an ihre sich verändernde Umgebung zu garantieren.

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ISBN NR.: 87-989108-1-7