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Meinungsfreiheit und Medien in der deutschen Entwicklungspolitik Meinungsfreiheit und Medien in der deutschen Entwicklungspolitik

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Page 1: Meinungsfreiheit und Medien · (Zivilpakt) ist das Recht auf Meinungsfreiheit, freie Mei-nungsäußerung und Zugang zu Information in Artikel 19 verankert. Der Zivilpakt wurde inzwischen

Meinungsfreiheit und Medien in der deutschen Entwicklungspolitik

Meinungsfreiheit und Medien in der deutschen Entwicklungspolitik

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»Gerechte Entwicklungschancen für alle gibt es dann, wenn Mindest standards des gesell-schaftlichen Miteinanders erfüllt sind. Das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung und freien Zugang zu Information ist solch ein Mindeststandard.«

»Gerechte Entwicklungschancen für alle gibt es dann, wenn Mindest standards des gesell-schaftlichen Miteinanders erfüllt sind. Das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung und freien Zugang zu Information ist solch ein Mindeststandard.«

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Liebe Leserinnen, liebe Leser,über die modernen Medien ist die Welt näher zusammenge­rückt. Informationen und Ideen rasen in Sekundenschnelle um den Globus. Gleichzeitig erleben wir, wie in vielen Ländern die öffentliche Meinungsbildung eingeschränkt wird. Die deut­sche Entwicklungspolitik sieht das Recht auf Meinungsfreiheit jedoch als unerlässliche Voraussetzung für Entwicklung. Nur wenn Menschen sich frei äußern und informieren können, können sie auch weitere Rechte einfordern und die Gesell­schaft, in der sie leben, mitgestalten.

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt darin, dass auch benach­teiligte Gruppen Zugang zu Informationen und unabhängigen Medien erhalten. Diese Broschüre stellt beispielhaft dar, was wir für freie Meinungsäußerung und Zugang zu Information tun – und wie wir es tun. Die Chance, sich frei zu informieren und ohne Angst öffentlich äußern zu können, sollte nieman­dem vorenthalten werden. Dies ist nicht nur ein Schlüssel für nachhaltige Entwicklung. Es ist auch eine Frage der Würde und der Entfaltungsmöglichkeiten der Menschen.

Dr. Gerd Müller, MdBBundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

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Freie Meinungsäußerung als Menschenrecht

Alle Menschen haben das Recht, Informationen zu suchen, zu verbreiten und die eigene Meinung ungehindert zu vertreten. Doch obwohl sich fast alle Staaten der Erde zur Einhaltung und Förderung dieses Rechts verpflichtet haben, wird die Meinungsfreiheit in vielen Ländern ein­geschränkt.

Schlüsselrolle für EntwicklungWenn alle Menschen sich frei und ohne Angst informie­ren und öffentlich äußern, dann können sie auch weitere Menschenrechte einfordern – zum Beispiel die Rechte auf Nahrung, Bildung und Gesundheit. Meinungsfreiheit und ungehinderter Zugang zu Information sind daher nicht nur Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie und wirtschaftlichen Fortschritts. Sie spielen eine Schlüsselrolle für nachhaltige und menschliche Entwicklung.

Freie Meinungsäußerung als Menschenrecht

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Mitsprache benachteiligter GruppenIn vielen Ländern dominieren politische und wirtschaftlicheEliten die öffentliche Meinungsbildung. Benachteiligten Grup­pen fehlt oft der Zugang zu verständlichen Informationen und unabhängigen, basisnahen Medien. Lokalsprachliche, barriere­freie Medienangebote, partizipative Bürgermedien und bessere Medienkompetenz können Abhilfe schaffen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Zugang zu Information ist die Basis dafür, dass sich marginalisierte Menschen öffentlich zu Wort melden und von Entscheidungsträgern gehört werden. Dazu zählen zum Beispiel Frauen aus ländlichen Regionen, in Armut lebende Jugendliche, ethnische, sexuelle oder religiöse Minderheiten sowie Menschen mit Behinderungen.

Medien als Plattform für DialogOb Zeitung oder Fernsehen, Blog, Bürgerradio oder soziales Netzwerk: Menschen nutzen Medien unterschiedlich. Sie suchen Nachrichten und Unterhaltung, knüpfen Kontakte, äußern Wünsche, Gedanken, politische Ideen und Forderun­gen. Im besten Fall sind Medien eine breit genutzte Plattform für gesellschaftlichen Dialog. Freier und gleichberechtigter Zu­gang zu und aktive Nutzung von Medien sind darum wichtige Mittel zur Stärkung von Meinungsfreiheit. Eine unabhängige, leistungsfähige Medienlandschaft ist essenzieller Bestandteil einer demokratischen Öffentlichkeit.

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BEispiEl latEinaMErika: In Guatemala, Kolumbien, Ecuador und Bolivien fördert das BMZ die Entwicklung nach­haltiger Geschäftsmodelle für lokale Sender. So können die Radios auf dem Land dauerhaft relevante und verständliche Programme anbieten, in denen die Menschen mitreden können.

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BEispiEl palästinEnsischE GEBiEtE: Jugendliche können bei politischen Entscheidungen in den Palästinensischen Ge­bie ten oft nicht mitreden. Das BMZ unterstützt sie dabei, sich mit Hilfe neuer Medien Gehör zu verschaffen.

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Digitale DynamikDer digitale Wandel eröffnet Menschen auf der ganzen Welt neue Chancen, sich zu äußern und zu informieren. Bürgerinnen und Bürger veröffentlichen Nachrichten, Bilder und Videos in sozialen Netzwerken, sie nutzen Online­Platt­formen zur Interaktion mit staatlichen Behörden, vernetzen sich weltweit und rufen zu Protesten gegen Menschenrechts­verletzungen auf.

Gleichzeitig birgt die Digitalisierung jedoch auch Risiken: Überwachungstechnologien schränken die Privatsphäre ein und ermöglichen die umfassende Zensur von Online­Inhalten. Die digitale Kluft zwischen Arm und Reich, Stadt und Land, Frauen und Männern, Alt und Jung schafft neue Formen der Ausgrenzung.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, stärken wir digitale Medien­ und Datenkompetenz und fördern den diskriminierungsfreien Zugang zum Internet. Die politi­schen und rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz der Privatsphäre und zur Förderung von Meinungsfreiheit und Zugang zu Information müssen den neuen technischen Entwicklungen angepasst werden.

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Meinungsfreiheit und Medienentwicklung in der deutschen EntwicklungspolitikWas wir tun

→ Wir stärken breitenwirksam das Recht auf freie Meinungsäußerung und Z ugang zu InformationWir unterstützen Menschen in Entwicklungsländern dabei, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Zugang zu Information zu kennen, effektiv einzufordern und zu ver­wirklichen. Insbesondere benachteiligte Personengruppen sollen sich uneingeschränkt informieren und ihre Bedürf­nisse und Hoffnungen öffentlich artikulieren können. Unse­re Partner sind zivilgesellschaftliche Akteure und Medien­institutionen, die Meinungsvielfalt, politischen Dialog und Medienfreiheit stärken. Staatliche Akteure werden dabei unterstützt, ihre Rolle als Pflichtenträger wahrzunehmen. Sie müssen das Recht aller auf freie Meinungsäußerung und Zugang zu In formation achten, schützen und gewährleisten.

Meinungsfreiheit und Medienentwicklung in der deutschen Entwicklungspolitik

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BEispiEl naMiBia: Im südlichen Afrika stärkt das BMZ ein Netzwerk zivilgesellschaft­licher Organisationen. Die NRO setzen sich in Ländern wie Namibia, Sambia und Botswana für den Schutz von Medienschaffenden, für bes sere Mediengesetze und die Einhaltung der Menschen­rechte ein.

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→ Wir fördern gezielt Verbesserungen auf institutioneller und struktureller Ebene Beratung zu menschenrechtskonformen Gesetzen und deren Anwendung hat das Ziel, die politischen und recht­lichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Dazu werden auch Nichtregierungsorganisationen gefördert, die sich für Meinungsfreiheit und den Schutz von Medienschaffenden und Menschenrechtsaktivisten einsetzen.

Qualifizierung ist eine wichtige Voraussetzung für hoch­wertigen und gesellschaftlich relevanten Journalismus. Wir unterstützen den Aufbau von Aus­ und Fortbildungsangebo­ten, die Modernisierung von Curricula und die Qualifikation von Lehrenden – dabei legen wir besonderen Wert auf eine enge Verzahnung mit der Berufspraxis.

Durch die Entwicklung nachhaltiger Finanzierungsmodelle für unabhängigen Journalismus stärken wir die Professi­onalität und wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Medien­sektors in Entwicklungsländern. Mit Berufsverbänden, Presseräten, regionalen Netzwerken und Medienorganisatio­nen arbeiten wir zu Innovation und Qualität.

Wir setzen uns ein für die gesellschaftliche Teilhabe be nach­teiligter Personengruppen. Darum stärken wir die Stimmen z.B. von Frauen und Mädchen in ländlichen Regionen, von Jugendlichen in städtischen Randgebieten oder von ethnischen Minderheiten so, dass diese Menschen auch gehört werden.

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Unser strategischer Ansatz

Digitaler Wandel

Digitaler Wandel

politische und rechtliche rahmenbedingungen

Qualifizierung

professionalität und wirtschaftliche nachhaltigkeit des

Mediensektors

Gesellschaftliche teilhabe

recht auf freie Meinungsäußerung

und Zugang zu information

politische und rechtliche rahmenbedingungen

Qualifizierung

professionalität und wirtschaftliche nachhaltigkeit des

Mediensektors

Gesellschaftliche teilhabe

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→ Wir richten unsere Maßnahmen an menschenrechtlichen Standards und Prinzipien ausMenschenrechte und Entwicklung bedingen sich gegensei­tig. Deswegen ist das Ziel unserer Arbeit die Verwirklichung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben ist. Alle Projekte müssen in ihrer Planung, Durchführung und Auswertung die menschenrechtlichen Prinzipien erfüllen: Nichtdiskriminierung und Chancen­gleichheit, Partizipation und Empowerment, Transparenz und Rechenschaftspflicht. In der Beratung unserer Partner orientieren wir uns an internationalen Standards wie dem Modellgesetz für Informationsfreiheit der Afrikanischen Menschenrechtskommission.

BEispiEl Ghana: Damit Medien und Zivilgesellschaft den Staat besser zur Rechenschaft anhalten können, brauchen sie In­formationen von öffentlichen Stellen. In Ghana fördert das BMZ ein Bündnis, das sich für Informationsfreiheit einsetzt. Außerdem werden Zivilgesellschaft und Medienschaffende darin gestärkt, ihre Rechte einzufordern.

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BEispiEl MyanMar: In dem sich öff­nenden Medienmarkt Myanmars besteht ein großer Bedarf an gut qualifizierten Journa­listinnen und Journalisten. Das BMZ unter­stützt den Aufbau des “Myanmar Journalism Institute”, damit die Menschen sich durch professionellen und hochwertigen Journalis­mus informieren können.

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BEispiEl UGanDa: Jugendliche haben oft nur sehr begrenzte Möglichkeiten sich zu informieren. In Uganda unter­stützt das BMZ Organisationen, die den jungen Menschen dort über Radio und digitale Technologien Foren anbieten, in denen sie sich informieren und austauschen können. So können die Jugend lichen vor Ort mitreden.

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Partner des BMZ

Bei der Förderung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Zugang zu Information in Entwicklungsländern arbei­tet das BMZ strategisch mit der DW Akademie zusammen. Sie ist die für Entwicklungszusammenarbeit zuständige Direktion des internationalen, öffentlich­rechtlichen Senders Deutsche Welle.

Darüber hinaus kooperiert das BMZ mit Nichtregierungs­organisationen, die sich für das Recht auf freie Meinungs­äußerung und Zugang zu Information einsetzen. Weitere wichtige Akteure sind politische Stiftungen und kirchliche Hilfswerke. Auch in bilateralen Programmen der DeutschenGesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)werden Maßnahmen zur Stärkung des Rechts auf freie Mei­nungsäußerung und Zugang zu Information durchgeführt.

Partner des BMZ

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Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert zu vertreten sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Ideen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

schon GEWUsst? Auch im völkerrechtlich verbindlichen Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) ist das Recht auf Meinungsfreiheit, freie Mei-nungsäußerung und Zugang zu Information in Artikel 19 verankert. Der Zivilpakt wurde inzwischen von 168 Staaten ratifiziert. Die Konvention über die Rechte des Kindes, die Kindern das Recht auf freie Meinungsäußerung und Infor-mationsfreiheit garantiert, wurde von 193 Staaten ratifiziert.

Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

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»Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sind unverzichtbare Grundlage für die volle Ent-faltung des Menschen. Sie sind essenziell für jede Gesellschaft.«Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen

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impressum

herausgeber Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat Öffentlichkeits­arbeit, digitale Kommunikation und Besucherdienst

redaktionBMZ, Referat Governance, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Meinungs­ und Pressefreiheit

GestaltungBlockDesign

DruckBonifatius Druck und Verlag

BildnachweiseS. 1 (Titel): AFP/Getty Images S. 2: Fotohaus HeimhuberS. 5: DW Akademie/E. ErnS. 7: DW Akademie/P. Deselaers S. 8: DW Akademie/T. Elias S. 11: DW Akademie/C. Springate S. 15: DW Akademie/P. BenningS. 16: DW Akademie/M. OhlsenS. 19: T. Imo/photothek.net

standMai 2015

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