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Gerrit Gödiker Pflegestärkungsgesetz II Hilfen bei Schwerbehinderung

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Page 1: P egestärkungsgesetz II Hilfen bei Schwerbehinderung · Pflegestärkungsgesetz II §15 Bei der Begutachtung sind auch solche Kriterien zu berücksichtigen die zu einem Hilfebedarf

Gerrit Gödiker

Pflegestärkungsgesetz IIHilfen bei

Schwerbehinderung

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Hilfen bei Schwerbehinderung

• SGB XI

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach dem SGB XI, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken

Ende 2015 gab es ca. 7,5 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung in Deutschland

Gerrit Gödiker

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Der Antrag

• Merkzeichen nicht vergessen! Was man nicht beantragt, bekommt man nicht…..

• Alle Erkrankungen angegeben?

• Ihre Behinderung sieht man Ihnen nicht unbedingt an (was dazu schreiben/schreiben lassen)

Gerrit Gödiker

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Die Merkzeichen

• aG --- die guten Parkplätze und evtl. das Taxi (PS 2/PG 3 auch sowie bei H oder Bl)

• G --- die Busfahrt

• H --- hilflos

• Bl --- blind (Landesblindengeld nicht vergessen!), Parkplatz

• B --- jemand muss/darf mit

• RF --- das Fernsehen wird billiger

• Gl --- Gehörlosengeld nicht vergessen!

Gerrit Gödiker

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Weitere Vorteile

• Steuerermäßigungen (Jahresausgleich/KFZ/Werbungskosten)

• Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

• Evtl. Zuzahlungen zu Hilfsmitteln (Krankenkasse nur im Umfeld von 500m Zuständig zum Erhalt der Mobilität)

• Hilfen bei Wohnung, Umbauten etc….

• Besonderer Kündigungsschutz ab Beantragung

• Früherer Renteneintritt ohne Abzüge möglich

• Freibeträge beim Wohngeld

Gerrit Gödiker

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Integrationsämter

• Information und Beratung zu geeigneten Arbeitsplätzen, behinderungsgerechte Gestaltung, oder bei persönlichen Schwierigkeiten

• Finanzielle Leistungen (Neuschaffung oder Ausstattung behinderungsgerechter Arbeitsplätze

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Integrationsfachdienste

• Beratung von Arbeitgebern und –nehmern

• Hilfe bei dem Übergang in den Arbeitsmarkt

• Begleitung am Arbeitsplatz

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Nachteile?

• Leider ja…. Evtl. bei der Arbeitssuche….

Gerrit Gödiker

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Was gehört dazu?

• Unterlagen von Krankenhäusern, Rehabilitationsmaßnahmen, Pflegegutachten….(holen die sich sowieso)

• Nicht nur auf Unterlagen verlassen:

informieren sie Ihre Ärzte! Die können zu den Einschränkungen was schreiben…

Gerrit Gödiker

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Nicht zufrieden?

• Widerspruchsfrist 4 Wochen

• Jeder kann etwas übersehen…. Sie können sich die Unterlagen welche der Entscheidung zugrunde liegen zusenden lassen (evtl Kosten für Kopien)

Gerrit Gödiker

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Festgestellt ist festgestellt…..

• Ohne Widerspruch stimmen sie der Entscheidung zu

• Sollten sie einen Verschlechterungsantrag stellen: neue Untersuchungsergebnisse etc., sonst gibt es ja nur die bereits begutachteten Einschränkungen

Gerrit Gödiker

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Da fehlt was….

Stimmt, persönliches Budget und persönliche Assistenz

….. Kommt hinterher!

Gerrit Gödiker

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Pflegestärkungsgesetz II

• Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

• Gültig ab 01.01.2016

• Stufenweise Umsetzung

• Stärkung der ambulanten Pflege

Warum? Familie als größter Pflegedienst……

1995 – 1,06 M Pflegebedürftige

2012 – 2,54 M Pflegebedürftige

2030 – 3,31 M Pflegebedürftige

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Pflegestärkungsgesetz II

Veränderter Anspruch auf Beratung:

- Beratung wird durch Auskunft/Schulung „ersetzt“

- Anspruch auf kostenlose, unabhängige Beratung

- Anspruch auch gegenüber Angehörigen/Pflegepersonen geltend zu machen

- Beratung nach §37 Abs. 3 auch außerhalb des Pflegegeldes

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Pflegestärkungsgesetz II

Information und Auskunft:

Bei Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

- Leistungs/Preisvergleichslisten auch zu Tages/Nachtpflege und zu niedrigschwelligen Betreuungs/Entlastungsleistungen

- Anspruch auf Beratung und Inanspruchnahme Pflegestützpunkte (siehe auch PSG III- Pflege soll zurück zu den Kommunen und Landkreisen – Steuerung der Angebote vor Ort)

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Pflegestärkungsgesetz II

Soziale Absicherung der pflegenden Angehörigen:

- Ab 10 Stunden Pflege an min. 2 Tagen die Woche, bei Teilzeitbeschäftigung mit max. 30 Std/Woche

- Steigend mit dem Bedarf der Pflegebedürftigkeit

- Ab Pflegegrad 2

- Verbesserte Sicherung bei Arbeitslosigkeit

- Weiter Familienpflegezeit

Gerrit Gödiker

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Pflegestärkungsgesetz II

der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff:

Pflegebedürftige im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche,

kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für min. 6 Monate und mindestens der in §15 festgelegten Schwere bestehen

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Pflegestärkungsgesetz II

Bisher:

Zeitaufwand in Minuten bestimmt die Pflegestufe 1-3 (bei eingeschränkter Alltagskompetenz PS 0)

Fürchterlich: 45Min für Pflege und 45Min für Hauswirtschaft

Demnächst:

Einschränkungen werden in Punktwerten erfasst und dann in einem Pflegegrad erfasst. Grad der Selbstständigkeit wird dazu ermittelt.

Unterm Strich zählt….

Gerrit Gödiker

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Pflegestärkungsgesetz II

Pflegegrade 1-5 werden im neuen NBA ermittelt durch Erfassung der Selbstständigkeit in den Bereichen:

1. Mobilität 10%

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 2 oder 3 mit 15%

3. Verhaltensweise und psychische Problemlage

4. Selbstversorgung 40%

5. Bewältigung von- und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen 20%

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15%

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Pflegestärkungsgesetz II

In jedem Modul wird der Schweregrad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörung in 5 Punktbereichen abgebildet

Jedem Punktbereich wird mittels einer Modulspezifischen Gewichtung ein gewichteter Punktwert zugeordnet (die Module sind unterschiedlich wichtig…)

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Pflegestärkungsgesetz II

Beispiel Mobilität:

- Positionswechsel im Bett

- Stabile Sitzposition halten

- Aufstehen aus sitzender Position / umsetzen

- Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches

- Treppensteigen

0 Punkte für selbstständig, 1 für überwiegend selbstständig, 2 für überwiegend unselbstständig, 3 für unselbstständig

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Pflegestärkungsgesetz II

Ein Pflegebedürftiger der alleine sitzen kann, jedoch nicht stehen/sich umsetzen. Im Rollstuhl kann er sich fortbewegen. Im Bett Korrekturen der Position („rutscht im Bett runter“). Treppensteigen max. unter personeller Hilfestellung

Punktwert

Positionswechsel im Bett 1

Stabile Sitzposition halten 0

Aufstehen/umsetzen 2

Fortbewegen im Wohnbereich 1

Treppensteigen 3

Gesamt 7

Punktzahl für Gesamtergebnis 7,5(Ergebnis Modul 1 zwischen 6-9)

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Pflegestärkungsgesetz II

§15

Bei der Begutachtung sind auch solche Kriterien zu berücksichtigen die zu einem Hilfebedarf führen, für den Leistungen des Fünften Buches vorgesehen sind. Dies gilt auch für krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen. Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen sind Maßnahmen der Behandlungspflege, bei denen der behandlungspflegerische Hilfebedarf aus medizinisch-pflegerischen Gründen regelmäßig und auf Dauer untrennbarer Bestandteil einer pflegerischen Maßnahme in den genannten sechs Bereichen ist oder mit einer solchen notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht

Heißt: Behandlungspflege wird zeitlich nun Berücksichtigt.

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Pflegestärkungsgesetz II

Punktwerte zum erreichen der Pflegegrade:

0-12 Punkte Keine Pflegebedürftigkeit

12,5 bis unter 27: Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung

27 bis unter 47,5: Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung

47,5 bis unter 70: Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung

70 bis unter 90: Pflegerad 4 – schwerste Beeinträchtigung

90 bis 100: Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung

Kindern unter 18 Monaten wird ein gesonderter Punktwert zum erreichen eines Pflegegrades zugeordnet

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Pflegestärkungsgesetz II

Überleitung der bisherigen Pflegestufen und Leistungen in das neue System:

Automatische Überleitung

Bestandsschutz

Keiner wird schlechter gestellt

Aussetzung der Wiederholungsbegutachtungen bis 01.01.2019

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Pflegestärkungsgesetz II

Automatische Überleitung:

Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz wird die bisherige Stufe um einen Pflegegrad höher eingestuft, mit eingeschränkter Alltagskompetenz wird 2 Grade höher eingestuft

Beispiel:

PS1 ohne Demenz wird zu Pflegegrad 2

PS1 mit Demenz (EA=eingeschränkte Alltagskompetenz) wird zu Pflegegrad 3

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Pflegestärkungsgesetz II

wird zu

Unterhalb PS 1 (PS0) Pflegegrad 2

PS1 Pflegegrad 2

PS1 mit EA Pflegegrad 3

PS2 Pflegegrad 3

PS2 mit EA Pflegegrad 4

PS3 Pflegegrad 4

PS3 mit EA Pflegegrad 5

Härtefall Pflegegrad 5

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Pflegestärkungsgesetz II

Bestandsschutz

Es besteht ein lebenslanger Bestandschutz auf den übergeleiteten Pflegegrad

Auch bei beantragter Neubegutachtung nach formaler Überleitung kann keiner geringer eingestuft werden.

Ausnahme: Die Pflegebedürftigkeit ist beendet

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Pflegestärkungsgesetz II

Angepasste Leistungen im PSG II:

Pflegegrad 1:

Pflegeberatung

Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen gemäß §38a (Wohngruppenzuschlag)

Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach §40

Zuschüsse zu Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

Zusätzliche Betreuung nach §43b in stat. Einrichtungen

Pflegekurse für Pflegepersonen

Entlastungsbetrag gem. §45b i.H. von 125 Euro

Keine Tagespflege/vollstationäre Pflege!

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Pflegestärkungsgesetz II

Leistungen der Tages/Nachtpflege

bisher PSG II

PS 0 231€ 689€

PS1 468€ 689€

PS1 EA 689€ 1298€

PS2 1144€ 1298€

PS2 EA 1298€ 1612€

PS3 1612€ 1612€

PS3 EA 1612€ 1995€

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Pflegestärkungsgesetz II

Bisherige Betreuungs/Entlastungsleistungen werden umgestellt auf einen Entlastungsbetrag von 125 €

Bestandschutz greift wenn: die Gesamthöhe der Leistungen nicht um min 83€ steigen (wenn der bisherige Betrag bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz 208 € betrug)

Inhaltlich gleichbleibend

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Pflegestärkungsgesetz II

Pflegesachleistung

Bisher PSG II

PS0 231€ 689€

PS1 468€ 689€

PS1 EA 689€ 1298€

PS2 1144€ 1298€

PS2 EA 1298€ 1612€

PS3 1612€ 1612€

PS3 EA 1612€ 1995€

Gerrit Gödiker

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Pflegestärkungsgesetz II

Pflegegeldleistung

bisher PSG II

PS0 123€ 316€

PS1 244€ 316€

PS1 EA 316€ 545€

PS2 458€ 545€

PS2 EA 545€ 728€

PS3 728€ 728€

PS3 EA 728€ 901€

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Pflegestärkungsgesetz II

Vollstationäre Pflege:

- Anspruch ab Pflegegrad 2

- Bei Pflegegrad 1 Zuzahlung von 125€

- Einrichtungsabhängiger Eigenanteil, nicht weiter Pflegestufenabhängiger Eigenanteil! (ab Jan. 17 höherer Eigenanteil gegenüber Dez.16 wird von der Pflegekasse übernommen)

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Pflegestärkungsgesetz II

Leistungen bei vollstationärer Pflege

bisher Pflegegrad PSG II

Pflegegrad 1 125€

PS1 1064€ 2 770€

PS1 EA 1064€ 3 1262€

PS2 1330€ 3 1262€

PS2 EA 1612€ 4 1775€

PS3 1612€ 4 1775€

PS3 EA 1612€ 5 2005€

Härtefall 1995€ 5 2005€

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Pflegestärkungsgesetz II

Weitere Leistungen

bisher PSG II

Verhinderungs/Kurzzeitpflege (Jahr) je 1612€ je 1612€ ab PG 2

Wohnumf. Verb. Maßnahmen (1x) 4000€ 4000€

Pflegehilfsmittel (Monat) 40€ 40€

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Pflegestärkungsgesetz II

……. Hilfsmittel die der Gutachter des MDK im Laufe der Begutachtung als notwendig erachtet und diese im Gutachten empfiehlt gelten mit Einverständnis des Versicherten als beantragt und dieser Antrag soll in der Regel nicht erneut von den Kassen geprüft werden…..

z.B. Badewannenlifter, Gehhilfen, Duschstühle….

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Betreuungs/Entlastungsleistungen

• Ab 2017 für jeden 125 Euro/Monat ab Pflegegrad 1

• Z.B. für die Begleitung zu Einkäufen, sozialen Veranstaltungen, Hauswirtschaft, ergotherapeutische Maßnahmen

• auch für Fahrten zur Tagespflege, Kosten bei Kurzzeitpflege

• „alles außer Pflege“

• Wird angespart! (verfällt zur Mitte des Folgejahres)

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Verhinderungspflege

• Bei Verhinderung der Pflegeperson (Grund ist erstmal zweitrangig)

• 1612 Euro bis max. 2418 Euro/Jahr (durch Kurzzeitpflege)

• Bei stundenweiser Verhinderung wird das Pflegegeld nicht gekürzt

• Nahe Verwandte geht nicht

• Ansonsten Profis und Privatpersonen

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Kurzzeitpflege

• Bis max. 3224 Euro/Jahr (bei Aufstockung durch Verhinderungspflege)

• Bis zu 8 Wochen

• Stationäre Form der Verhinderung der Pflegeperson

• Wo diese durchgeführt ist, ist zweitrangig…..

• Weitere Kosten evtl über Betreuungsleistungen abzurechnen

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Pflegehilfsmittel

• 40 Euro/Monat

• Über Apotheke/Santitätshaus/Versand

• Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Handschuhe

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Wohnumfeldverb. Maßnahmen

• Bis zu 4000 Euro pro Maßnahme

• Zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung

• Ebenerdige Dusche, Treppenlift, Türverbreiterungen --- individuell zur Verbesserung der Situation….. Kostenvoranschlag reicht….

• …. Hilfsmittel kann man trotzdem bekommen!

• Antragspflichtige Maßnahme! (nicht anfangen ohne Bewilligung!)

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Sonst noch

Hilfe zur Pflege nicht vergessen!

Bei zu hoher finanzieller Belastung hilft das Sozialamt!

Widerspruchsfrist 4 Wochen (auch hier kann man etwas vergessen)

Hilfsmittel gehen auch ohne Pflegestufe (meistens), ebenso Leistungen nach SGB V (Vermeidung von Krankenhausbehandlung)

Reha-Maßnahmen für pflegende Angehörige

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Holen sie sich die Hilfe die sie bekommen können!das Leben mit Einschränkungen ist schwer genug, diese Leistungen gibt es um Ihnen Hilfen an die Hand zu geben!

Denken Sie an Ihre Angehörigen, nutzen sie Möglichkeiten zur Entlastung!

Gerrit Gödiker