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pibs wünscht schöne Ferien!

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pibs wünscht schöne Ferien!

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Juni 89 pibs

REVISION LOHNGESETZ

Zur Zeit schliesst das Projektteam dieSituationsanalyse ab. Was ist das, eineSituationsanalyse, und worum geht esdabei?

Immer, wenn Sie sich in einer besonde-ren, nicht gerade alltäglichen Lagebefinden, etwa vor einem ganztägigenAusflug, vor dem Ausfüllen der Steuerer-klärung oder bevor Sie Gäste einladen,geben Sie sich Rechenschaft über dieVoraussetzungen und Rahmenbedingun-gen, welche Sie für die DurchführungIhres Vorhabens berücksichtigen müs-sen. Vor dem Ausflug werden Sie sichüberlegen, wer Sie begleiten wird undwie es um die Leistungsfähigkeit IhrerReisegefährtinnen und -gefährten be-stellt ist, mit welchem Wetter Sie rechnenmüssen und wieviel Geld Sie ausgebenwollen. Ehe Sie die Steuererklärungausfüllen, vergewissern Sie sich über dasVorhandensein aller dafür notwendigenUnterlagen, wie etwa Lohnausweise,Bankbelege oder Hypothekarzins-Rech-nungskopien. Möchten Sie einige Ihnenbesonders liebe Gäste einladen, so gebenSie sich Rechenschaft darüber, wievielePersonen Sie in Ihrer Wohnung einiger-massen bequem unterbringen können,ob die Zahl der Damen etwa derjenigender Herren entspricht, wie Sie IhreBesucherinnen und Besucher unterhal-ten möchten, und welche Speisen oderGetränke Gefallen finden dürfen.

Erst nachdem Sie sich über die jeweiligenVoraussetzungen im klaren sind, werdenSie sich entschliessen, was Sie sich imeinzelnen vornehmen und wie Sie dasVorhaben durchführen wollen.

Ähnlich geht das Projektteam bei derDurchführung der Situationsanalyse vor.Um die Voraussetzungen und Möglich-keiten einer Lohngesetzrevision mög-lichst umfassend berücksichtigen undnützen zu können, sind umfangreicheAbklärungen unerlässlich. Zunächst sindvielerlei vorhandene Unterlagen, wieGesetze, Verordnungen, Eingaben vonParlamentariern, Verbänden, Dienststel-len der öffentlichen Kantonalen Verwal-tung usw., daraufhin zu prüfen, ob sie für

von Damian Hugenschmidt, Projektleiter

das Projekt ganz oder teilweise berück-sichtigt werden müssen. Weil eineLohngesetzrevision alle Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter von BASEL-STADTbetrifft, muss auch deren Meinung zurSache, ihre Wünsche und Vorbehalte, ingeeigneter Form erfragt und festgehaltenwerden.

Das Projektteam hat in diesem Zusam-menhang alle Verbände und Interessen-gruppen des Basler Staatspersonals zuStellungnahmen dazu aufgefordert, wasfür Stärken und Schwächen sie amgeltenden Lohngesetz beobachten, wel-che Änderungen und Ergänzungen sieim Zusammenhang mit einer Revisionwünschen und welche weiteren Vorstel-lungen sie mit einem solchen Vorhabenverbinden. Bis jetzt sind 18 Stellungnah-men von seiten von Verbänden undInteressengruppen sowie 21 Eingabenvon Departementen, Betrieben und Ab-teilungen beim Projektteam eingegan-gen. Diese teils umfangreichen Äusse-rungen zu verschiedensten Fragen desProjekts hat das Projektteam systema-tisch erfasst, d.h. nach Themenkreisenwie z.B. dem Stellen-Einreihungsinstru-mentarium, dem Entlöhnungskonzept,der Anwendung des analytischen Ar-beitsbewertungssystems und des Lohnge-setzes geordnet. In einem weiterenSchritt wurden die eigentlichen Pro-bleme, welche in den einzelnen Stellung-nahmen enthalten sind, herausgearbeitetund in knapper Form als Problem undUrsache dargestellt. Anschliessend ha-ben Leitungsausschuss, Berater und Pro-jektteam den ermittelten Problemkata-log nach Prioritäten, d.h. nach derDringlichkeit, untersucht, mit der diesebehandelt werden können oder sollen.

Die derart erstellte Problem-Auslegeord-nung wird am 26. Juni mit den Vertreternder Arbeitsgemeinschaft der baselstädti-schen Staatspersonalverbände (AGSt)diskutiert, geändert und ergänzt. Nachdieser letzten Bereinigung steht demProjektteam eine optimale Grundlagefür die Ermittlung der Zielsetzungen füreine Lohngesetzrevision, den nächstenSchritt der Vorstudie zur Verfügung.

MessenBaseM5.-18.Mai

1990

worlddidac

Worlddidac Expo 90in Basel

Vom 15. bis 18. Mai 1990 wird Basel dieWelthauptstadt der Bildung sein: Unterdem neuen Namen «Worlddidac Expo 90»findet in den Hallen der Schweizer Mu-stermesse in Basel zum siebten Mal dieInternationale Lehrmittel- und Bildungs-messe statt, die unter dem Signet «Didac-ta» zu einem Begriff geworden ist.

Der neue Name signalisiert, dass dieWorlddidac Expo weltweiten Einflussauf die Bildungs- und Lehrmittelbrancheausüben will. Auch möchte der Veran-stalter, der Weltverband der Lehrmittel-firmen «Worlddidac» mit dem neuenMessenamen die Identifikation Messe-Veranstalter zum Ausdruck bringen.Das Motto der Messe heisst «Lernenohne Grenzen». Da Bildung heute dankgrosserer Internat ionals t und rasante-ren technischen Fortschritts zu einer Le-bensaufgabe geworden ist, will dieWorlddidac Expo 90 Anbietern und An-wendern von Lehr- und Lernmittel sämt-licher Schulstufen ein zentrales undwichtiges Forum der Begegnung sein.Wie schon 1988 werden die besten Neu-heiten im Lehrmittel- und Bildungsbe-reich mit dem «Worlddidac Award»ausgezeichnet.1988 hatten 593 Aussteller aus 28 Län-dern ihre Produkte präsentiert und60 550 Besucher die Messe frequentiert.

Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariatder Worlddidac Expo 90, Postfach,CH-4021 Basel, Tel. 686 20 20.

Wenn Sie einen Druckfehler finden,dann bedenken Sie bitte, dass er beab-sichtigt war. Unser Blatt bringt für je-den etwas, und es gibt immer Leute, dienach Fehlern suchen.

Täglicher Text einer Zeitung in Finn-land

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Juni 89 pibs

INFOSpibs-Leser/innen-Umfrage

Bis Redaktionsschluss sind über 1000Antwortkarten mit vielen Anmerkun-gen, Kritiken und Vorschlägen einge-sandt worden. Diese werden nun genauüberprüft und ausgewertet. In einer dernächsten pibs-Ausgaben werden wir dieErgebnisse veröffentlichen und auf all-fällige neu zu treffende Massnahmeneingehen.

*Neuauflage des «Führerdurch das soziale Basel»

Soeben ist die 11. überarbeitete Auflagedes «Führer durch das soziale Basel»erschienen. Das Verzeichnis informiertüber die bestehenden sozialen Einrich-tungen von Basel-Stadt. Es ist eineumfassende Orientierungshilfe für allesozial Tätigen.Das Verzeichnis ist zu beziehen bei derFamilien- und Erziehungsberatung, Mis-sionsstrasse 7, Postfach, 4003 Basel,Tel. 25 64 70, zum Preise von Fr. 17.-zuzüglich Versandkosten.

*1989: Kein pibs-SportDie in den beiden letzten pibs-Ausgabenangebotenen Sportarten scheinen dasInteresse der Staatsangestellten nichtgefunden zu haben. Bei Anmeldeschlusswaren nicht genügend Einzelsportler/in-nen bzw. Fussballteams gemeldet. DasOK hat deshalb beschlossen, dieses Jahrkeinen pibs-Sporttag durchzuführen.

*Kriko bleibt beiStaatsanwaltschaft

Der Regierungsrat hat sich in mehrerenSitzungen mit der Frage der Unterstel-lung des Kriminalkommissariates be-fasst. Dieses ist gemäss geltender Ord-nung der Staatsanwaltschaft unterstellt.Der Regierungsrat ist grundsätzlich zurAuffassung gelangt, dass es beim Statusquo bleiben soll. Im Sinne einer Empfeh-lung leitet er seinen Beschluss an diezuständige Expertenkommission zur To-talrevision der Strafprozessordnung wei-ter.

Wussten Sie, dass 1988 ...

... der Verkehrsverein Basel 356 Stadt-rundfahrten mit 6230 Personendurchgeführt hat?

... die Basler Personenschiffahrt insge-samt 144613 Personen auf demRhein zwischen Basel, Rheinfeldenund Kembs befördert hat?

... die Gesamtzahl der Museenbesu-cher/innen 869 263 betrug?

... in unserer Stadt insgesamt 667367Gäste übernachteten?

... Zürich über 2 Millionen und Genf1,9 Millionen Logiernächte aufwie-sen?

Jubiläum 1991 Basel

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat beschlossen, nicht nur dasJubiläum zum 700jährigen Bestehenunserer Eidgenossenschaft selbstver-ständlich auch in Basel würdig zubegehen, sondern insbesondere auchzum Anlass zu nehmen, wichtige Zu-kunftsfragen für unser Land, aber auchfür Basel und die Region aufzugreifenund verschiedene passende Projekte undAktionen durchzuführen, bzw. zu unter-stützen. Er strebt dabei eine breiteBeteiligung aller Bevölkerungskreise anund will auch Leute erfassen, die nicht«schon immer und bei allem dabei» sind.Möglichst viele Baslerinnen und Baslersollen durch das Jubiläum ein wenig«bewegt» werden. Der Regierungsratstrebt im Rahmen des Jubiläums 1991unter anderem folgende Ziele an:

Intensivierung und Popularisierungdes Nachdenkens über die Zukunftder Eidgenossenschaft, Basels undunserer Region.Belebung der zentralen eidgenössi-schen «Grundtugend», der Solidari-tät, die dem Bund bis heute Gestaltund Halt gab, unter Vertiefung desVerständnisses für Miteidgenossen,insbesondere in anderssprachigenoder wirtschaftlich benachteiligtenRegionen des Landes, Förderung derSolidarität über den schweizerischenRahmen hinaus.Stärkung des Zusammengehörig-keitsgefühls der Menschen in derSchweiz sowie innerhalb der schwei-zerischen und ausländischen Regiodurch Austausch und Begegnung,Gemeinschaftserlebnisse, Spiel undSpass.Leistung freundeidgenössischer Bei-träge an gesamtschweizerische undregionale Jubiläumsgemeinschafts-werke.

In diesem Sinne hat der Regierungsratdes Kantons Basel-Stadt das Büro fürPlanungskoordination beauftragt, einedie Basler Aktivitäten begleitende «Jubi-läums-Kommission» zu bilden, die imgesellschaftlichen Leben Basels, aberauch in der öffentlichen Verwaltungsolide abgestützt ist und alle weiterenVorbereitungs- und Durchführungsar-beiten begleiten soll.Eine Initiativgruppe hat vorgängig ihreArbeit aufgenommen. Sie diskutiert undprüft zurzeit verschiedene Projekte undAktivitäten rund um das Jubiläum 1991in Basel, pibs wird in Zukunft regelmäs-sig über den Stand der Vorbereitungsar-beiten berichten.

_«_ *Wir ziehen um!

Ab 3. Juli lautet unsere neue Adresse:Logopädischer DienstKanonengasse 274051 BaselTel. 22 53 85

40DIENST-1JAHRE

\Alfred FeldChemisches LaborKantonsspitalI . Ju l i 1949

Herzliche Gratulation!

PKV feierteEnde Mai konnte der PersonalverbandKantonaler Verwaltungen Basel-Stadtsein 25. Jubiläum feiern. Der Präsident,Theo Wolf, durfte zum Jubiläumsfesteine illustre Gästeschar begrüssen. Inseinem Ausblick ging der Präsident spe-ziell auf die für den PKV wichtigenSchwerpunkte der nächsten Jahre ein.Dabei wird der Verband den beiden be-vorstehenden Revisionen des Pensions-kassen- und Lohngesetzes grösste Auf-merksamkeit schenken. Im weitern istTheo Wolf der Ansicht, dass die Einfüh-rung der 40-Stunden-Woche für dasStaatspersonal im Moment nicht vor-dringlich sei.

Aktion

Sole-SchwimmbadKurzentrum Rheinfelden

Das Kurzentrum Rheinfelden führtwieder eine Verkaufsaktion von 10er-Abonnementen für das Schwimmbaddurch.

lOer-Abonnement Fr. 74.-(Normalpreis Fr. 90.-)

gültig bis 31. August 1990

Bezug:Finanzverwaltung Basel-Stadt, Fisch-markt 10, 1. Stock, Schalter l + 2

Ende der Aktion: 31. August 1989

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Juni 89 pibs

Werner Zaugg, Hauptkassier bei der Finanzverwaltung, ...

ff

Ych schafffür

Basel-StadtDas Signet soll auf breiter Basis einge-setzt werden. Die Absicht ist, den Be-wohnerinnen und Bewohnern unseresKantons und unserer Region die täglichvielfältigen Dienstleistungen der Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter von BASEL-STADT aufzuzeigen und bewusst zu ma-chen. Hier die ersten praktischen Beispie-le:

... Ernst Schneider, Chauffeur beim Felix Planer-Spi-tal, helfen mit, den Arbeitgeber BASEL-STADT inder Öffentlichkeit positiv zu zeigen.

.Jürg Moor, Wagenführer bei den BVB, und . Alexandra Bürgi und Thomas Zbinden präsentieren dieneuen Trikots der 11. Tour de Suisse der Lehrlinge derAllgemeinen Gewerbeschule Basel.

Schwimmen Sie mit!

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitervon BASEL-STADT haben ab14. August 1989 die Möglichkeit, je-weils am

Mittwoch von 18.30 - 20.00 Uhrin der Schwimmhalle des Rittergass-Schulhauses

zu schwimmen.

Machen Sie mit...schwimmen Sie mit!

11. Tour de Suisse der Lehrlinge2.-8. Juli 1989, 714 km

Streckenplan:

1. Etappe: Basel-Staffelegg-Aarau-Wohlen-Cham-Unterägeri 136 km2. Etappe: Zug-Schwyz-Altdorf-Andermatt-Gotthardpass-Airolo 103 km3. Etappe: Airolo-Nufenenpass-Ulrichen-Brig-Sierre 111 km4. Etappe: Sion-Martigny-Bex-Col de la Croix-Col du Pillon-Gstaad 112 km5. Etappe: Einzel-Zeitfahren Gstaad-Lauenen 7 km6. Etappe: Gstaad-Broc-Jaunpass-Wimmis-Blumenstein-Kiesen-Biglen-

Hasle-Burgdorf 142km7. Etappe: Burgdorf-Langenthal-Niederbipp-Balsthal-Passwang-Basel 103 km

TOTAL 714kfn

Start: Sonntag, 2. Juli 1989, 9.00 Uhr, vor dem Basler Rathaus

Ankunft: Samstag, 8. Juli 1989, 12.00 Uhr vor der Garage Hardwald Auto-mobile AG, Birsstrasse 256, Basel

Organisation: Hans Peter Rist, Allgemeine Gewerbeschule Basel

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GSÜNDER LABESport zur Vorbeugung von Herzinfarkt

von PD Dr. med. Ursula Ackermann-Liebrich und Dr. med. Andreas Bodenmann,Abteilung für Sozial- und Präventivmedizin

In der Sommerzeit ist Sporttreibenbesonders attraktiv; vor allem die Was-sersportarten, aber auch Wandern undVelofahren erfreuen sich zurzeit einergrossen Beliebtheit. Leute, die bisherkaum sportlich aktiv gewesen sind,beginnen sich vielleicht zu fragen, obnun nicht die Gelegenheit günstig wäre,mit einer Sportart anzufangen, Schliess-lich sei ja Sport gesund... Ist Sport aberwirklich gesund? Dieser Frage soll indieser und in den nächsten pibs-Num-mern nachgegangen werden.Wissenschaftlich am besten untersuchtist die Beziehung zwischen Sport undHerz-Kreislaufkrankheiten; dabei ist vorallem an den Herzinfarkt zu denken.Herz-Kreislaufkrankheiten stellen beiuns die häufigste Todesursache dar. Manschätzt aber, dass % aller tödlichenHerzinfarkte durch eine gesündere Le-bensweise vermeidbar wären. DassNichtrauchen und fettarme Ernährungzu einer gesünderen Lebensweise dazu-gehören, ist wohl unterdessen bekannt.Weniger bekannt dürfte sein, dass auchregelmässiges Sporttreiben gesund ist,indem es die Häufigkeit der Herzinfarktedeutlich senkt. Grosse, vorwiegend ame-rikanische Studien sind zum Schlussgelangt, dass sportlich aktive Leute nurhalb so häufig an einem Herzinfarktsterben wie sportlich inaktive (sieheAbbildung). Diese Schutzwirkung desSports wird durch mehrere biologischeMechanismen erklärt; aus Platzgründenkann auf sie nicht weiter eingangenwerden.Was heisst jedoch «regelmässiges Sport-treiben»? Um eine günstige Wirkung aufdas Herz-Kreislaufsystem zu erzielen,sollte man l - 2 Stunden in der Woche

intensiv Sport treiben. Auch wenigerintensives Sporttreiben (wie z.B. Wan-dern) ist sinnvoll; allerdings braucht esdann etwas mehr Zeit dafür (ca. 5Stunden). Ferner ist es wichtig, dass mansich während des grössten Teils desJahres hindurch fit hält; wenn z.B.jemand bloss in den Sommerferiensportlich ist, oder l Woche im Winter Skifährt, sonst aber nie, ist das für dieGesunderhaltung des Herz-Kreislaufsy-stems nutzlos.

Für Ihre sportlichen Aktivitäten wün-schen wir Ihnen viel Spass!

Wer sich seinen Problemen nicht ge-wachsen fühlt, verschaffe sich körperli-che Bewegung.

Harold J. Reilly

Löst das die Probleme? Nein, es löst ausder Verkrampfung. Unter nervlicher An-spannung, etwa beim Autofahren, spanntman unwillkürlich die Muskeln an. Manmerkt es erst an den Schmerzen. Nicht nurungesundes Essen, Trinken oder allerleiGifte können «einen ganz krank ma-chen», sondern auch Sorgen, Ängste und«gigantische» Probleme. Je stärker mansich darauf fixiert, desto weniger lassensie sich lösen. Ein Spaziergang, Sport,Dauerlauf, Holzhacken, Gartenarbeitlenken die Aufmerksamkeit auf diekörperliche Betätigung und pumpen dasBlut kräftig durch den Körper. Mit einemMal fühlt man sich nicht mehr «wie amBoden zerstört». Man kann sich aufrich-ten, manches abschütteln, steht aberjedenfalls über den Dingen. So gewinntman schnell einen besseren Überblick.Kann man die Probleme auch nicht gleichlösen, können sie einen doch nicht mehrumwerfen. Im Maschinen- und Computer-zeitalter ist das Hauptanliegen des Welt-gesundheitstages körperliche Bewegung.Eines Tages könnten wir ausschliesslichauf sie angewiesen sein.

Schwimme nie mit vollem oder ganz leeremMagen! — Warte nach üppigem Essen 2 Stun-den. Meide Alkohol!

Herzinfarktmortalität(DG) - Wie von der WHO in Genf ver-lautet, zeigen die durch Herzerkrankun-gen bedingten Mortalitätsraten auch in-nerhalb der hochentwickelten Länderder Welt erhebliche Unterschiede. Diefolgenden Zahlen beziehen sich auf diejährlich zu verzeichnenden Todesfällepro 100000 Einwohner: Japan 42,Schweiz 112, Deutschland 160, USA218, England 248.

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RECHTDas Amtsgeheimnis

von Gabrielle Kremo, Appellationsgericht

In vielen Bereichen der Verwaltung er-fahren die dort tätigen Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter Dinge, die aus den ver-schiedensten Gründen nicht an Aussen-stehende weitergegeben werden sollten.Die Staatsangestellten sind daher imRahmen der allgemeinen Treuepflichtan das sogenannte Amtsgeheimnis ge-bunden. Die Pflicht zur Verschwiegen-heit über dienstliche Angelegenheitenliegt einerseits im Interesse des Gemein-wesens, indem ein ungestörter Gang derVerwaltung gewährleistet werden soll,andererseits sollen aber auch die einzel-nen Bürgerinnen und Bürger davor ge-schützt sein, dass ihre privaten Angele-genheiten, die sie vor den Verwaltungs-behörden offenlegen müssen, weiterenPersonen zur Kenntnis gebracht werden.Besonders wichtig ist das Amtsgeheim-nis zum Beispiel im sozialen Bereich beiden Betreuungsaufgaben der Fürsorgeund der Vormundschaftsbehörde, im Er-ziehungswesen, da die Lehrerinnen undLehrer oft über die familiären Verhält-nisse ihrer Schüler Bescheid wissen, beider Steuerverwaltung, den Strafuntersu-chungsbehörden und Gerichten, im Per-sonalwesen sowie im militärischen Be-reich. Im Gesundheitswesen an denstaatlichen Spitälern ergibt sich diePflicht zur Verschwiegenheit nicht nuraus dem Amtsgeheimnis, sondern in er-ster Linie aus dem Arztgeheimnis, wel-ches alle im Rahmen der besonderen Be-ziehung zum Patienten wahrgenomme-nen Tatsachen umfasst. Allgemein ist dieVerschwiegenheit des Mitarbeiters deröffentlichen Verwaltung wohl in sehrviel mehr Bereichen von Bedeutung, alsman auf den ersten Blick meinen könnte.

Die Sanktionen bei Verletzung des Amts-geheimnissesDas Schweizerische Strafgesetzbuchstellt in Art. 320 die Verletzung desAmtsgeheimnisses unter Strafe, wobeiGefängnis oder Busse angedroht wer-den. Unabhängig von einem möglichenStrafprozess wird gegen fehlbare Beamtemeist auch ein Disziplinarverfahren ein-geleitet. Im Gegensatz zum Strafprozesskann hier schon eine fahrlässige Verlet-zung des Amtsgeheimnisses genügen,wenn die geheimzuhaltende Angelegen-heit durch ein sorgfaltswidriges, d.h. un-vorsichtiges Verhalten des Beamten oderder Beamtin bekannt geworden ist. ImDisziplinarverfahren können je nach derSchwere der Dienstpflichtverletzung ver-schiedene Massnahmen verhängt wer-den; schlimmstenfalls droht die Entlas-sung.

Wer untersteht dem Amtsgeheimnis?Die Pflicht zur Wahrung des Amtsge-heimnisses gilt für sämtliche Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter der Verwaltungund der Gerichte, also nicht nur für Be-amte im Sinne des Beamtengesetzes, son-dern auch für Angestellte, provisorischAngestellte, aushilfsweise oder sonst für

beschränkte Zeit beschäftigte Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter und sogarfür ehrenamtlich tätige Personen. Für dieeinzelnen Bereiche der Verwaltung be-stehen im übrigen einige Spezialbestim-mungen, in welchen die Pflicht zur Ver-schwiegenheit nochmals ausdrücklichfestgehalten wird, so zum Beispiel imFürsorgegesetz. Bei den Gerichten wirdüberdies ein sogenanntes Handgelübde(Versprechen in die Hand) abgelegt, inwelchem u.a. die Verschwiegenheit indienstlichen Angelegenheiten verspro-chen wird. Dem Amtsgeheimnis unter-stehen ausser den Beamtinnen und Be-amten auch Behördenmitglieder, d.h.vor allem Parlamentarierinnen und Par-lamentarier sowie die Mitglieder der ver-schiedenen Kommissionen. Die Mitglie-der des Grossen Rates sind insbesondereverpflichtet, die Verhandlungen und Be-schlüsse der parlamentarischen Kom-missionen bis zur Veröffentlichung einesBerichtes vertraulich zu behandeln. So-wohl für Beamte wie für Behördenmit-glieder dauert die Pflicht zur Verschwie-genheit auch nach Beendigung desDienstverhältnisses resp. des Mandatsfort.

Was ist ein Amtsgeheimnis?Als «Amtsgeheimnisse» gelten nur sol-che Tatsachen, welche die betreffendenStaatsangestellten oder Behördenmit-glieder in dieser Eigenschaft wahrge-nommen haben oder ihnen aufgrund ih-rer Funktion anvertraut worden sindund die eben ein «Geheimnis» darstel-len, d.h. nicht bereits allgemein bekanntsind. Auch was nur einem beschränktenPersonenkreis bekannt ist, stellt daherimmer noch ein Geheimnis dar. Dassel-be gilt zum Beispiel auch für Dinge, dieerst zu einem späteren Zeitpunkt an dieÖffentlichkeit gelangen sollen.Liegt ein Amtsgeheimnis vor, sind jegli-che Mitteilungen an Unbefugte verbotenund zwar auch dann, wenn diese überdie Angelegenheit schon etwas wissen,weil ihnen eben ihr Wissen nicht nochvon kompetenter Seite bestätigt werdensoll. Unzulässig ist ferner auch das Zu-gänglichmachen von Akten oder dieHerausgabe von Gegenständen. Heikelkann das Erzählen von «Fällen» ausdem Dienstbereich ohne Namensnen-nung sein, weil hier aufgrund von Be-sonderheiten dann doch erkennbar wer-den kann, um wen es sich handelt. Sol-che Anhaltspunkte müssen dann jeden-falls weggelassen werden.

Wem gegenüber muss das Amtsgeheimnisgewahrt bleiben?Das Amtsgeheimnis soll verhindern,dass Aussenstehende etwas über vertrau-lich zu behandelnde Tatsachen erfahren.Keine Aussenstehenden sind alle Privat-personen in den sie selbst betreffendenAngelegenheiten. Diese haben im Ge-genteil sogar feinen Anspruch auf Aus-kunfterteilung und mit wenigen Ausnah-

men auch ein Recht auf Akteneinsicht.Soweit jemand als Vertreter des Betroffe-nen Auskunft verlangt, so ist - auch beiAngehörigen wenn möglich eineschriftliche Vollmacht zu verlangen oderzumindest eine mündliche Einwilligungdes Betroffenen einzuholen. BesondereVorsicht ist allgemein bei telefonischenAnfragen am Platz.Zulässig ist die Auskunfterteilung an Pri-vatpersonen ferner auch dann, wenndies gesetzlich vorgesehen ist. So dürfenzum Beispiel das Betreibungsamt, dasHandelsregisteramt und das Grund-buchamt unter bestimmten Vorausset-zungen Auskünfte an Private erteilen, dadiese Institutionen unter anderem gera-de dazu geschaffen worden sind, demBürger gewisse Informationen zur Ver-fügung zu stellen. In all diesen Bereichenist aber die Auskunfterteilung gesetzlichgenau geregelt.

Der Informationsaustausch zwischen denVerwaltungsbehördenBei Mitteilungen gegenüber anderen Be-amten ist zunächst massgeblich, ob dieseselbst in amtlicher Funktion ebenfallsmit der betreffenden Angelegenheit zutun haben. Während im privaten Um-gang mit anderen Mitarbeiterinnen undMitarbeitern, die nicht dienstlich mit derSache befasst sind, keine Mitteilungenerfolgen dürfen, sind innerhalb derDienststelle und gegenüber der Auf-sichtsbehörde Mitteilungen über amtli-che Angelegenheiten ohne weiteres zu-lässig. Ausserdem ist im baselstädtischenOrganisationsgesetz für Geschäfte, die inden Bereich mehrerer Departemente fal-len, ausdrücklich vorgesehen, dass diebetreffenden Verwaltungsstellen vonsich aus für die gegenseitige Informationund geeignete Koordinationsmassnah-men sorgen. Klar ist dabei natürlich,dass die von einer anderen Dienststelleorientierten Beamten bezüglich dieserMitteilungen ebenfalls an das Amtsge-heimnis gebunden sind. Allgemein sindMitteilungen gegenüber anderen Ver-waltungssstellen zulässig, wenn diese diegleiche administrative Funktion wahr-nehmen, die Informationen aus dienstli-chen Gründen benötigen und auch überdieselben Mittel verfügen, um von Priva-ten Auskünfte zu verlangen. In vielenBereichen ist im übrigen die Auskunfter-teilung und deren Einschränkungen imVerkehr mit anderen Behörden gesetz-lich geregelt. So ist zum Beispiel in derStrafprozessordnung vorgesehen, dassder Regierungsrat den Beamten hinsicht-lich der Amtsgeheimnisse die Verweige-rung der Zeugenaussage vor Gericht vor-schreiben kann, sofern und solange dieSicherheit und das Wohl des Gemeinwe-sens es dringend verlangen. Andererseitsgilt zum Beispiel im Personalwesen, dassdie Personalchefs der einzelnen Departe-mente und Sektionen das Personalamtlaufend über die in ihrem Bereich anfal-lenden Angelegenheiten zu informierenhaben. Ferner sind als weiteres Beispieldie Kommissionen des Grossen Ratesberechtigt, nicht nur vom Regierungsratund einzelnen seiner Mitglieder, sondern

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RECHTauch von Amtsstellen und Verwaltungs-abteilungen nähere Aufschlüsse und Er-gänzungen zu den Akten zu verlangen,wobei in diesen Fällen dem zuständigenDepartementsvorsteher Mitteilung da-von zu machen ist. Allgemein ist für dieErteilung von Auskünften gegenüber an-deren Behörden massgeblich, ob das In-teresse an der Weiterleitung der Infor-mation grosser ist als das Geheimhal-tungsinteresse. Bestehen irgendwelcheZweifel darüber, so sollten sich die be-treffenden Beamten an ihre vorgesetzteBehörde wenden.

Die Entbindung vom Amtsgeheimnisdurch die vorgesetzte BehördeIn Ausnahmefällen kann sich eineWeitergabe von Amtsgeheimnissen anPrivatpersonen oder andere Behörden,gegenüber denen an sich keine Aus-kunftspflicht bestünde, aus zwingendenGründen als notwendig erweisen. Wieerwähnt, muss sich die Mitarbeiterinoder der Mitarbeiter an die vorgesetzteBehörde wenden, welche die schriftlicheBewilligung zur Offenbarung des Amts-geheimnisses erteilen kann. Dabei hatdie vorgesetzte Behörde die Notwendig-keit der Bekanntgabe gegen das öffentli-che Interesse und allfällige Interessenvon Privaten an der Geheimhaltung ge-geneinander abzuwägen. Liegen solchePrivatinteressen vor, zum Beispiel wenndie persönlichen oder finanziellen Ver-hältnisse von Privatpersonen betroffensind, müssen diese vor dem Entscheidüber die Preisgabe des Amtsgeheimnis-ses angehört werden.

Mitteilungen an Presse und andere Me-dienvertreterAufgrund des Amtsgeheimnisses und derTreuepflicht gegenüber dem Staat ist esden einzelnen Mitarbeiterinnen undMitarbeitern nicht erlaubt, sich in amtli-chen Angelegenheiten an die Öffentlich-keit zu wenden. Zur Orientierung derMedienvertreter über staatliche Angele-genheiten sind grundsätzlich nur jeneBeamtinnen und Beamten befugt, diemit dieser Aufgabe speziell betraut wor-den sind. Zudem sollten in diesem wich-tigen Bereich genaue Richtlinien undWeisungen über die Weiterleitung vonInformationen bestehen. Im übrigen istdie Öffentlichkeitsarbeit Sache des Re-gierungsrates, wobei nach dem Organi-sationsgesetz das öffentliche Interessemassgeblich ist und keine öffentlichenund privaten Interessen verletzt werdendürfen.Die einzelnen Angestellten dürfen sichhingegen auch bei tatsächlichen odervermeintlichen Missständen im Amtnicht an die Presse wenden, um mit Hilfeder Öffentlichkeit dagegen anzukämp-fen, sondern müssen zuerst mit allen zurVerfügung stehenden dienstlichen Mit-teln gegen allfällige Unzulänglichkeitenangehen. Wenn ihnen die Vorgesetztenkein Gehör schenken, können sie sichnötigenfalls an den Departementsvorste-her wenden. Nur in ganz krassen und sel-tenen Ausnahmefällen wäre es allenfallsdenkbar, dass der Mitarbeiter oder die

Mitarbeiterin bei sehr schwerwiegendenMissständen keine andere Möglichkeitmehr sieht, als an die Medien zu gelan-gen. Im Normalfall darf jedoch, auch

wenn das Vorgehen auf dem dienstlichenWeg eine gewisse Zivilcourage erfordert,keine «Flucht an die Öffentlichkeit» er-folgen.

UMWELT-TIPSTip 4: Kompostieren

Landen Ihre Abfälle aus Küche undGarten noch immer im Abfallsack?«Stinkt's» Ihnen schon lange, dass sichder «Mist» immer wieder so schnellanhäuft?Beginnen Sie zu kompostieren. DerFrühling ist die ideale Jahreszeit, umeinen Kompostierplatz einzurichten. EinKompost hat überall Platz, sei es imGarten eines Ein- oder Mehrfamilien-hauses, in einem Hinterhof oder einHauskomposter auf Ihrem Balkon.Suchen Sie für Ihren Kompostplatz einenmöglichst windgeschützten, halbschatti-gen Platz aus und achten Sie darauf, dassdas Wasser abfliessen und die Bodenlebe-wesen einwandern können.Sammeln Sie alles anfallende organischeMaterial, wie zum Beispiel Frucht- undGemüseabfälle, Speisereste, verwelkteBlumen, Kaffeesatz mit Filter, Teesatz,Eierschalen, Woll- und Haarreste, Fe-dern, Unkraut, Gras, Laub-, Baum- undHeckenschnitt. Grobe Abfälle solltenauf Fingerlänge zerkleinert werden.Nicht in den Kompost gehören: Papier,der Inhalt von Staubsaugersäcken (ent-hält Schwermetalle), Gummi, Metalle,Glas sowie Keramik und Steine.Falls Sie keinen eigenen Garten besitzen,können Sie vielleicht in Ihrem Quartiereine Gruppe organisieren. Es gibt aberauch bereits einige öffentlich zugängli-che Kompostierplätze auf Allmendbo-den, wo Sie bei einer Kompostgruppemitmachen können.Wie Sie Ihren Kompost aufsetzen undmischen müssen, damit er keinen unan-genehmen Geruch verbreitet und dass

Schliesslich krümelige Erde entsteht,können Sie verschiedenen Merkblätternentnehmen, die Sie entweder über dieStadtgärtnerei (Tel. 254011) oder überdie Koordinationsstelle für Umwelt-schutz (Tel. 216161) beziehen können.Falls Sie sich persönlich informierenlassen oder die Adresse einer Kompost-gruppe wissen wollen, so wenden Sie sichentweder an die Kompostberatungsstelleder Stadtgärtnerei oder an das Zentrumfür Umweltberatung. Beide Stellen sindIhnen auch gerne beim Einrichten einesgemeinschaftlichen Kompostierplatzesbehilflich.Die Koordinationsstelle für Umwelt-schutz und das Zentrum für Umweltbe-ratung bieten auch weiterführende Lite-ratur zum Thema Kompostieren undbiologisches Gärtnern an.

Kontaktadressen:Zentrum für Umweltberatung (ZUB)Steinentorstrasse 144051 BaselTel. 23 83 82(Di-Fr, 16.00-18.00 Uhr)

Stadtgärtnerei Basel-StadtSchönbeinstrasse 134056 BaselTel. 25 40 11Koordinationsstelle für Umwelt-schutzMartinsgasse 124001 BaselTel. 216161(Mo-Fr, 14.00-17.00 Uhr

Carmela SchöbiKoordinationsstelle für UmweltschutzBS

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Gesucht:TIXI-Chauffeure/-Chauffeusen

Leider genügt die jetzige Kapazität anFahrzeugen und Fahrdienstmitgliedernnoch nicht, die Bedürnisse der Behinder-ten in unserer Region abzudecken. Mo-natlich können oft mehr als einhundertgewünschte Fahrten nicht ausgeführtwerden, weil TIXI «ausgebucht» ist.TIXI möchte jedoch die Fahrwünschealler Behinderten erfüllen, die Kapazitätder Vorbestellungen ausweiten und dieMöglichkeit einführen, regelmässigeFahrten zu buchen, um dadurch den be-hinderten Mitbürgern im Sinne derGleichberechtigung zu den nichtbehin-derten in solidarischer Weise eine echtepersönliche Hilfe anzubieten.Wenn Sie TIXI helfen, kann schon balddieses Wunschziel erreicht werden.Sie sind herzlich willkommen, wenn Siesich für den TIXI-Fahrdienst engagierenmöchten. Dafür genügt der «normale»PW-Fahrausweis, und Sie können wäh-len, wie oft im Monat, an welchem Tagund für welche der drei FahrschichtenSie sich ehrenamtlich zur Verfügung stel-len wollen.

TIXI fährt täglich 15 Stunden (3 Schich-ten ä 5 Stunden) während 366 Tagen imSchaltjahr.

Schichtzeiten:werktags07.30 bis 12.30 Uhr14.00 bis 19.00 Uhr19.00 bis 24.00 Uhr

SA/SO und gesetzl. Feiertage09.00 bis 14.00 Uhr14.00 bis 19.00 Uhr19.00 bis 24.00 Uhr

Die TlXI-Zentrale wird vorwiegend vonbehinderten Disponentinnen und Dispo-nenten bedient und ist ebenfalls täglichwährend 15 Stunden besetzt (Fahrten-koordination und Hilfestellung für dieChauffeure/Chauffeusen). Die Aufträgewerden über Sprechfunk an die Fahrzeu-ge übermittelt. In allen Fahrzeugen sindalle Ortspläne der bedienten Ortschaftenvorhanden.

An TIXI-Chauffeure/-Chauffeusenwerden folgende Anforderungen gestellt:1. Fahrbewilligung Kategorie B (PW);

B l (Taxi) nicht notwendig.2. Fahrbewilligung seit mindestens

einem Jahr.3. Fahrtüchtigkeit muss gegeben sein

(Alkoholverbot vor und während desEinsatzes usw.).

4. Mitgliedschaft bei TIXI (Versiche-rungsschutz und keine Taxi-Prüfung,Beitrag Fr. 5.-).

Haben Sie Interesse? Dann telefonierenSie der TlXI-Zentrale, Tel. 762584,Herr Maier wird Ihnen gerne weitereAuskunft erteilen.

Foto: Niggi Bräuning

Was ist TIXi:TIXIBEHINDERTENTRANSPORTBEIDER BASEL

ist ein privater Verein, der es sich zumZiel gesetzt hat, för Behinderte einenTransportdienst zum Tarif der öffentli-chen Verkehrsmittel anzubieten.

Das heisst:Behinderte, die Tram oder Bus nichtbenutzen können - nicht einsteigen,die Haltestelle nicht erreichen könnenetc. - fahren innerhalb jeder der dreiTarifzonen, in die das TIXI-Bedie-nungsgebiet aufgeteilt ist, zum Fahr-preis von Fr. 1.50 pro Fahrt.Bei Überschreitung einer Tarifzonen-grenze Fr. 3.-, bei Überschreitung vonzwei Tarifzonengrenzen Fr. 4.50. Sokostet eine Fahrt von Basel nach Pfef-fngen oder Kaiseraugst Fr. 1.50, nachLiestal oder Sissach Fr. 3.-, nach An-wil oder Langenbruck Fr. 4.50.

Die TIXI-Fahrzeuge sind rollstuhlgerecht ausgerüstet und haben für Gehbehinderte bequeme Einstiegrampen.Die Transporte werden von Haustür zu Haustür vorgenommen. Im Monat werden über 3000 Behinderte beför-dert und dabei rund 40 000 Kilometer zurückgelegt.

Lehrabschlussprüfungenim Rang:

DamenschneiderinnenBerufs- und FrauenfachschuleNyffenegger Caroline (5,3)Wüst Sonja (5,6)

ElektronikerInstitut für PhysikMüller Dominik (5,6)

FeinmechanikerInstitut für PhysikUeckert Christian (5,4)

Kauf m. Angestellte/rKantonsspital BaselBirbaum Monika (5,5)Zaugg Martin (5,6)

KöchinFelix Platter-SpitalFrey Regula (5,3)

MaschinenmechanikerAGS/Lehrwerkstätte fürMechanikerFelix Bruno (5,4)Kaufmann Thomas (5,3)

MechanikerBasler Verkehrs-BetriebeBuchs Daniel (5,3)

VermessungszeichnerVermessungsamt Basel-StadtMaier Stephan (5,7)

Den Rang-Kandidatinnen und -Kandi-daten speziell, aber auch allen anderenPrüfungsabsolventen, sei herzlich zumErfolg gratuliert. Gleichzeitig dankenwir allen Lehrmeistern und Lehrern, diezu diesen guten Resultaten beigetragenhaben, für ihren Einsatz.

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RUND UMS GELD

Die wichtigsten Wertpapiere im Überblickvon Georges Riedweg, Vizedirektor der Basler Kantonalbank

*Durch Sparen, Erbschaft, Verkauf von Vermögenswerten oder Lottogewinne werden manchmal grossere Beträge verfügbar. Neben dem Spar- oderPrivatkonto, die für ein gewisses «Polster» sehr gut geeignet sind, sollten auch die höher verzinslichen Anlagepapiere wie Obligationen, oder Beteili-gungspapiere wie Aktien, als zusätzliche Anlagemöglichkeit in Betracht gezogen werden. Damit der Anleger die für ihn beste Wahl treffen kann, sollteer sich an den Anlageberater seiner Bank wenden. Hier eine kurze Übersicht über die gebräuchlichsten Wertpapiere:

ANLAGEMEDIEN VORTEILE NACHTEILE EIGNET SICH

Kassaobligationen - Stückelung meist Fr. 1000- mittelfristige Anlage (3-8 Jahre)- beschränkter Handel der eigenen

Kassaobligationen- mündelsicheres Papier

(Kassaobligationen der BaslerKantonalbank)

- keine vorzeitige (d.h. vor Endver-fall) Rückzahlung der Kassaobli-gationen seitens des Schuldnersmöglich

- laufende Ausgabe zu marktkon-formen Zinssätzen

- kein offizieller Handel- Zinssatz in der Regel etwas tiefer

als bei Anleihensobligationen

- als Alternative zu einem Kontooder Sparheft

- als zweiten Schritt für den Aufbaueines Wertschriftendepots

- für die Vorsorge von Ausbil-dungsgeldern der Kinder

- für den Aufbau der 3. Säule(Altersvorsorge)

- für ältere Kunden; Anlagedauerkann auf 3 Jahre beschränktwerden

Anleihensobligationen Stückelung meist Fr. 5000regelmässiger, offizieller Handel(Notiz im Kursblatt der BaslerEffekten-Börse und in anderenKursblättern von Schweiz. Bör-senplätzen)etwas höherer Zins als bei Spar-heften und Kassaobligationendurch den Erwerb einer Obliga-tion (Teilschuldverschreibung)entstehen für Sie Gläubigerrechte,d.h. Anspruch auf einen festenZins während der ganzen Laufzeitund Anspruch auf Kapitalrück-zahlung bei Fälligkeit

lange Laufzeitenüber diese Laufzeiten sind gros-sere Kursschwankungen nichtauszuschliessen, da das Zins-niveau sich laufend verändertvorzeitige Rückzahlung bzw.Kündigung der Obligationseitens des Schuldners möglicheinmalige Ausgabe (Emission)

- als dritten Schritt für den Aufbaueines Wertschriftendepots

- für den Aufbau der 3. Säule- für den längerfristig orientierten

Anleger- für den Anleger, der keinen gros-

seren Risiken ausgesetzt sein will- für den ertragsbewussten Anleger

Aktie Mitinhaber der GesellschaftMitgliedschaftsrechte:- Teilnahme an der G.V.- Stimmrecht- Wahlrecht- KontrollrechtVermögensrechte:- Anspruch auf Dividende- Recht zum Bezug neuer Aktien

bei Kapitalerhöhung- Anspruch auf einen Liquida-

tionserlös

keinen Anspruch auf Kapital-rückzahlungRisikokapital, d.h. die Kursent-wicklung der Aktie hängt weitge-hend vom Geschäftsgang derGesellschaft ab

für Anleger, die gewohnt sindUnternehmerrisiken mitzutragenfür Anleger, die dem Wachstums-gedanken Priorität einräumenals vierten Schritt für den Aufbaueines Wertschriftenportefeuilles

Partizipationsschein(Kapitalbeschaffung ohneMitgliedschaftsrechte)

Mitinhaber der GesellschaftVermögensrechte

keinen Anspruch auf Kapital-rückzahlungkeine MitgliedschaftsrechteRisikokapital

als Alternative zu AktienBeteiligungsmöglichkeit für Aus-länder bei Gesellschaften, die nurNamenaktien ausstellen

Anteilscheine einesAnlagefonds(Fonds, die dem Anlage-fondsgesetz unterstelltsind)

- breite Risikostreuung möglich- kollektive Kapitalanlage- fachkundige, permanente Über-

wachung des Wertschriften-bestandes

- die Fondsleitung ist verpflichtet,die ausgegebenen Anteilscheinejederzeit zum Inventarwertzurückzunehmen (Anlagefonds-gesetz)

- die Fonds unterliegen einer staat-lichen Aufsicht (Eidg. Banken-kommission)

- Verlustrisiko kann minimiertwerden

- periodische Orientierung über dieFondsentwicklung (Rechen-schaftsbericht)

keine direkte Einflussnahmemöglich

für kleinere und grossere Vermö-gensanlagenals Basisanlage beim Aufbaueines Wertschriftenportefeuillesfür Anleger, die weder die nötigeZeit noch das Verständnis für denAufbau eines Vermögens auf-bringen wollenfür Investoren, die- sachwertorientiert- renditenbewusst- wachstumsorientiert- ländermässig- branchenmässiganlegen möchten. Die Anlagezieleder zahlreichen Fonds vermögendie einzelnen Wünsche weitge-hend abzudecken

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PIBS-MÄRTIDiese Rubrik steht den Mitarbeiterinnenund Mitarbeitern von BASEL-STADTgratis zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Text maschinenge-schrieben oder Blockschrift mit fol-genden Angaben:1.. Name, Vorname, Adresse, Tel.-Nr.2. Arbeitsort3. KurztextEinsenden an Redaktion pibs, Postfach,4005 Basel.Schlecht lesbare Inserate können nichtveröffentlicht werden.

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IPOLIZEI- UND MILITÄRDEPARTEMENTWho is who?

Der Vorsteher des Polizei- und Militärde-partementes hat 13 Direktunterstellte.Dazu gehören die Bereiche: Polizeikoni-mando, Kontrollbüro, AdministrativeDienste, Berufsfeuerwehr, Gerichtsärztli-cher Dienst, Gerichtschemisches Labora-torium, Militärverwaltung und Amt fürZivilschutz.Dies sind der Departementschef und seineDirektunterstellten (in alphabetischerReihenfolge): Regierungsrat

Karl Schnyder, 58Vorsteher Polizei- u.Militärdepartement

Dr. Johann Albisser, 60Departementssekretär

Dr. Thomas Briellmann, 35GerichtschemikerGerichtschemischesLaboratorium

Sylvia Burkhardt, 48Beauftragte für dasBeschwerdewesen

Prof. Dr. Richard Dirnhofer, 47GerichtsarztGerichtsärztlicher Dienst

Alfredo Fabbri, 50SpezielleDepartementsangelegenheiten

Dr. René Flubacher, 48Abteilungsleiter,Administrative Dienste

Fritz Hubler, 59Personalchef

Bruno Leuenberger, 50Chef Amt für Zivilschutz u.Ortschef

Major Markus Mohler, 48Polizeikommandant

Oberst Urs Rütti, 52Chef der Militärverwaltung u.Kreiskommandant

Hanspeter Schepperle, 48Dienstchef Rechnungswesen,Hausverwaltung

Major Rene Strasser, 47KommandantFeuerwehr

Bruno Varni, 45Vorsteher Kontrollbüro

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KULTUR PRAKTISCHMuseen für Kinder

Haben Sie auch schon an einem Sams-tagnachmittag versucht, Ihre liebenKleinen vom Fernseher wegzulocken(damit Sie sich in Ruhe Ihr Programmanschauen können) und unisono zurAntwort bekommen: «Uns ist soo lang-weilig!». Wenn Sie nun nicht schon wie-der «Eile mit Weile» spielen wollen undFussball Ihnen zu anstrengend ist, so istguter Rat teuer.Wir hätten Ihnen hier einen Tip: FragenSie die Kinder, ob sie nicht mal ins Mu-seum möchten. Falls Sie nun ein grossesGähnen zur Antwort bekommen, hierein paar Informationen:In den Basler Museen können Kindernicht nur viele wunderliche Dinge an-schauen, sondern auch

- malen wie richtige Künstler/innen,- töpfern wie die alten Griechen,- Häuser bauen wie in fernen Ländern,- Rüstungen schmieden wie im Mittelal-

ter,- Musikinstrumente selber bauen,- Geschichten erfinden und selber spie-

len,- Gläserbemalen wie vor 700 Jahren,- Videofilme drehen,- Sonnenuhren basteln,- Steine behauen wie die Alten Römer,- ausgraben wie die Archäologinnen/

Archäologen,

- den Spuren des Mammuts durch dieStadt nachspüren,usw., usw..

Die staatlichen Museen veranstaltennicht nur viele Führungen speziell fürKinder (jeweils Samstag, 14.30 Uhr, alle14 Tage; für 7- bis 11-jährige), sonderneine Menge Aktionen, in welchen Kin-der und Jugendliche selbst aktiv etwasentdecken und erarbeiten können. Nichtnur mit ihrer Klasse dürfen Schülerin-nen und Schüler im Museum tätig wer-den; an schulfreien Nachmittagen und inden Ferien koordiniert und organisiertdie Museumsdidaktik Basel verschiedeneAktivitäten, welche jeweils von erfahre-nen Museumspädagoginnen und -päda-gogen geleitet werden. So können sichKinder z.B. während den Sommerferienjeweils am Mittwoch im Antikenmu-seum treffen, von wo aus wir zu verschie-denen Aktionen in diversen Museenstarten.Falls Sie also demnächst selber ins Mu-seum gehen und eine fröhliche ScharKinder an der Arbeit sehen, so wundernSie sich nicht. Auch Ihre Kinder könntenbald darunter sein und diese lustvolleArt des Lernens entdecken.Übrigens: Alle diese Angebote sind gra-tis. Gratis erhalten Sie auch ein vollstän-diges Programm dieser Aktionen bei:

Museumsdidaktik,Steinenvorstadt 53, 4051 Basel,Tel. 23 98 23

AblösungWer hätte Interesse, den Münster-Si-grist an 2 - 3 Sonntagen im Monat,während zirka l 1/2 Stunden am Mor-gen zu unterstützen und ihn vielleichtan einem freien Sonntag oder bei Fe-rienabwesenheit zu vertreten? Einidealer Job für einen Pensionierten.Über Entschädigung und weitere Fra-gen gibt der Münster-Sigrist, WernerHenseler, Tel. 22 21 82, Auskunft.

Schätze der BaslerGoldschmiedekunst

1400 - 1989

Barfüsserkirche, 20. Mai bis 2. Oktober

Ein Büro aufmachen...von René Regenass

Ein Büro aufmachen: Gemeint ist nichteine Stellenvermittlung oder eine Steuer-beratung. Wenn auch für beides ein Büronotwendig ist. Es geht um die Redensart.Dass dieses geflügelte Wort schon ziem-lich angegraut ist und bald einmal sichaufs Altenteil des Sprachgebrauchs zu-rückziehen wird, spielt insofern keineRolle, als seine Aussage wohl bestehenbleibt.Von der Krankheit des «Büroaufma-chens» angesteckt sind auch jüngereMenschen. Selbst wenn das Büro im her-kömmlichen Sinn einmal ganz ausge-storben ist, werden trotzdem noch «Bü-ros aufgemacht». Dazu braucht es heuteschon keine Aktenordner, Stapel vonPapier und Bleistiftspitzer mehr. Es ge-nügt, dass ein Mensch den unbeirrbarenDrang hat, sich unentbehrlich zu ma-chen. Meist, es sei nicht verhehlt, sinddies nicht gerade die qualifiziertestenMitarbeiter. Ihre Intelligenz reicht abersoweit, dass sie sich dessen bewusst sind.Also müssen sie auf den Putz hauen, sichunermüdlich in den Vordergrund drän-gen. Gelegenheiten dazu gibt es viele undüberall, sowohl in der Privatindustrie alsauch bei den Ämtern. Die Mitteilungzum Beispiel, dass die Kaffeepause ausinternen Gründen um eine halbe Stundeverschoben werden müsse. Oder: DieAnkündigung, die Telefonanschlüsse

würden zur Direktwahl bloss noch fürdie Region freigegeben, alle ändern Ge-spräche seien über die Zentrale zu ver-langen.Nun zeigt sich, was ein «Büroaufma-cher» von Gnaden ist: Er sammelt flugsUnterschriften gegen die verschobeneKaffeepause, als sei dies das Wichtigsteder Welt. Beim Telefonerlass geht esnoch höher zu und her; da wird der Teu-fel gleich übergross an die Wand gemalt:Die Kommunikation mit dem Auslandwürde zusammenbrechen, die Zentralewäre hilflos überlastet, wenn sie An-schlüsse nach Marokko und Südameri-ka, in die USA herstellen müsse.Daraus wird ersichtlich, wie unentbehr-lich ein Mensch ist, der es versteht, auseiner Mücke einen Elefanten zu machen.Die Vorgesetzten wissen nun, dass derbetreffende Angestellte seine Tätigkeitbis nach Afrika und Übersee ausgedehnthat!Auf den Lippen des «Büroaufmachers»liegt täglich eine potentielle Katastro-phe. Geschieht nichts, dann muss einEreignis herbeigezwungen werden, undsei es die Anregung, eine weitere Toiletteeinzurichten oder den Lift anders zu pro-grammieren, um unnötiges Auf- und Ab-fahren zu verhindern. Oder es wird derbeliebte Vorschlag aufs Tapet gebracht,die Türschilder an den Büros seien zu

vergrössern, damit akademische Titelund Doppelnamen Platz fänden.Solche Leute können ganz schön nerven.Es genügt jedoch nicht, sie einfach alsWichtigtuer zu belächeln. Finden sie mitihren Vorschlägen keine Resonanz,nimmt man ihnen durch Nichtbeachtungdie Möglichkeit, sich in Szene zu setzen,dann verschaffen sie sich auf andereWeise Gehör und Aufmerksamkeit. EinMittel dazu sind die Sitzungen. Dorteröffnet sich für den «Büroaufmacher»ein weites Feld, um sich zu profilieren.Dass sein Name häufig in Protokollenerscheint, ist ihm ein Beweis mehr, wieunentbehrlich er eigentlich ist.Ja, so ist es mit dem geflügelten Wort«Ein Büro aufmachen». Unsere Zeit, inder so schnell Oberflächlichkeit mit Tief-sinn verwechselt wird, fördert natürlichden «Büroaufmacher», den Angeber.Um ihn rasch zu erkennen, ist der Lehr-satz zu berücksichtigen: Je geringer dieFachkompetenz, desto grosser die Nei-gung, ein Büro aufzumachen.PS: Und wie steht es denn mit. denFrauen? Ich glaube, sie sind bis jetztweitgehend verschont von dieser Krank-heit. Vielleicht, weil ihnen Karriere, so-fern sie überhaupt möglich ist, nicht allesbedeutet...

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NOTIZENDer Ombudsman berichtet

Über seine Tätigkeit in den MonatenSeptember bis Dezember 1988 erstatteteder baselstädtische Ombudsman, An-dreas Nabholz, erstmals Bericht an denGrossen Rat. Nachfolgend ein kleinerAuszug.

In den vier Berichtsmonaten von AnfangSeptember bis Ende Dezember 1988wurden 111 Beschwerdefälle registriert.Damit sind Beanstandungen gemeint, dieden Ombudsman zu einer Untersuchungveranlassten oder die zumindest zueinem ausführlichen Beratungsgesprächim Ombudsman-Büro führten. Die weit-aus grossere Zahl einzelner telefonischerBeratungen und Auskünfte wurde nichterfasst. Von den registrierten 111 Fällenkonnten 78 noch im Berichtsjahr abge-schlossen und damit erledigt werden,während 33 als pendente Fälle im Jahre1989 weiterbearbeitet werden. Beschwer-deführer/innen waren 110 natürlicheund eine juristische Person.

Von den 111 registrierten Beschwerdenwurden sieben schriftlich eingereichtund 104 mündlich vorgetragen.

Gegen alle sieben Departemente unsererKantonsverwaltung wurden Beanstan-dungen vorgebracht. Die Häufigkeit vonBeschwerden gegen ein Departementoder gar eine Dienstabteilung kann ganzverschiedene Ursachen haben und wirdhier zahlenmässig nicht festgehalten. Inerster Linie dürfte sie im bearbeitetenSachgebiet begründet sein. Trifft dasSachgebiet alle Mitbürger/innen underst noch in verpflichtender Weise (z.B.Steuern), dann muss sich das auf dieHäufigkeit der Beschwerden auswirken.Das gleiche gilt für persönlich einschnei-dende, heikle Massnahmen, wie sie z.B.die Vormundschaftsbehörde zu treffenhat, die nicht immer im Einverständnismit den Beteiligten angeordnet wurden.Nun aber können auch mangelndeFührung oder Ausbildung der Mitarbei-ter/innen, mangelhafte gesetzlicheGrundlagen oder Kombinationen dergenannten Faktoren zur Häufung vonBeschwerden führen. In dieser vieldeuti-gen Situation darf der Ombudsman keineblanken Zahlen veröffentlichen, dieallzu leicht zu ungerechtfertigten An-prangerungen Anlass gäben. Anderer-seits wird es in seiner weiteren Tätigkeitgewiss eine seiner Hauptaufgaben sein,dort Verbesserungsmassnahmen zu emp-fehlen, wo Konfliktherde sich deutlicherkennen lassen.Wenn auch die Vielfalt der Anliegeneindrücklich ist, so lässt sich doch imgrossen und ganzen feststellen, dass dieBeanstandungen oft im Zusammenhangmit Geldleistungen stehen (Renten,Steuern, Erbschaften, Lohn). Dabei han-delt es sich in der grossen Mehrheit umbedauerliche Schicksale, die Mitmen-schen unserer Gesellschaft zu tragenhaben. Ein unerklärlich paradoxes Phä-

nomen bildet in diesem Zusammenhangdie zu beobachtende zunehmende Ent-wicklung des Sozialstaates einerseits undder sog. «neuen Armut» andererseits.13 Beschwerden oder fast 12 % aller Fällewurden von Staatsangestellten gegen dieÖffentliche Verwaltung als ihren Arbeit-geber erhoben.In rund der Hälfte aller Fälle kam derOmbudsman zum Ergebnis, dass dieÖffentliche Verwaltung rechtmässig undauch korrekt gehandelt hat.In etwa einem Drittel der Fälle ergab dieUntersuchung, dass beide Seiten ihrenAnteil zur Beschwerdesituation beigetra-gen hatten.Schliesslich kam der Ombudsman inetwa 13 % der Fälle zum Schluss, dass dieBeschwerde vollumfänglich begründetist. In diesen Fällen waren die Dienststel-len ohne Zögern bereit, die vom Om-budsman empfohlenen Korrekturen vor-zunehmen.

Beispiel aus der Praxis

Die Intervention dient dem Abbau vonMisstrauen

Eine Witwe wandte sich an den Ombuds-man, weil ihr die von der Pensionskassedes Basler Staatspersonals zugesprocheneRente zu bescheiden erschien und ver-schiedene Bekannte die Ansicht geäusserthätten, da könne etwas nicht stimmen.Die Rentenverfügung war seit einigenWochen schon rechtskräftig. Die Petentinbestätigte nämlich, dass sie keine Schrittezur Anfechtung dieser Verfügung unter-nommen, die unten korrekt aufgeführteRechtsmittelbelehrung nicht einmal be-achtet habe.Da der Ombudsman auch rechtskräftigentschiedene Verfügungen nachträglichauf ihre Rechtmässigkeit und Richtigkeitüberprüfen kann und im vorliegenden Fallanzunehmen war, dass die Witwe bei derPensionskasse wohl kaum offene Türenvorfinden würde, nachdem sie die gesetzli-chen Fristen unbenutzt hatte verstreichenlassen, wurde diese Angelegenheit über-prüft. Die Untersuchung ergab, dass dieVerfügung in Übereinstimmung mit denbestehenden Vorschriften erlassen undauch rechnerisch korrekt ausgeführtwurde. Da der verstorbene Ehemannvorzeitig pensioniert worden war, hattedas Ehepaar zu Lebzeiten des Ehemanneseinen Rentenanspruch von 56 % desanrechenbaren Lohnes. Die Witwe erhältnoch 40 % des anrechenbaren Lohnes,also 16 % weniger Rente, als zu Lebzeitendes Ehepartners.Der Ombudsman vermochte das vonDritten noch zusätzlich geschürte Miss-trauen der Beschwerdeführerin insofernabzubauen, als er ihr in seinem Schlussbe-richt bestätigen konnte, dass die Verfü-gung der Pensionskasse in allen Teilenkorrekt war.

• BRIEFE AN DIEREDAKTION

«jä! Ych schaff für d Stadt, pibs Nr. 78,April 89»Aussage über Krankenschwestern, die«ihrem Patienten die geheimsten Wünschevon den Augen lesen»

Sehr geehrter Herr WallerIch möchte Sie darauf aufmerksammachen, dass Ihnen diese Formulierungmissglückt ist, bzw. etliches Missbehagenverursacht hat.Wir arbeiten nicht mehr für Gottes Lohn,noch sind wir dazu da, die geheimstenWünsche (welche auch immer gemeintsind!) von den Augen der Patienten zulesen.Dass sich das Berufsbild der Kranken-schwester verändert, zeigt sich eben auchdarin, dass wir uns solche Einordnungennicht mehr gefallen lassen.Ich bin jedoch überzeugt, dass dieseAussage nicht in schlechter Absichtgemacht worden ist, sondern mangelndeInformation über den heutigen Stand desBerufes der Krankenschwestern aus-schlaggebend war.

N. Studer und Mitunterzeichner/innen

Stellungnahme

Sehr geehrte Frau Studerund weitere Mitunterzeichner/innen

Besten Dank für Ihre Stellungnahme zumeinem letzten pibs-Artikel.Ich bedauere es aufrichtig, Sie mitmeinem Passus bezüglich der Kranken-schwestern verstimmt zu haben. Stand esdoch keineswegs in meiner Absicht,gerade Ihren Berufszweig, dem es dankgrosser Anstrengungen allmählich zuRecht gelingt, seine Bedeutung imtraditionellen Gefüge besser zur Geltungzu bringen, nicht ernst zu nehmen.Nun, ich muss gestehen, dass ich beinachträglicher Betrachtung der zusam-menhangslos in den Raum gestelltenCharakterisierung Ihrer Arbeit für IhreKritik Verständnis habe. Doch darf ichIhnen versichern, dass der Grund dafürkein Verkennen des hohen pflegerischenKönnens war, das Ihr Beruf heuteerfordert. Möglicherweise mitgespielthat vielmehr das aussergewöhnlicheVerständnis und Mitgefühl, das ichpersönlich anlässlich eines längerenSpitalaufenthaltes vom Pflegeteam, viel-fach ausserhalb der grossen normalenzeitlichen Belastung und zusätzlich zumtadellosen pflegerischen Aufwand, erfah-ren durfte.Gerne hoffe ich, dass Sie in Ihrem Beruf,nebst der grossen Belastung, doch auchviel Freude und Genugtuung erleben.

R. Waller, Zentraler Personalchef

Jemand verwöhnen heisst ihm das ge-ben, was er gar nicht braucht.

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Frans Clauwaert,Solarenergie

HOBBY«Sol lucet omnibus»

«Die Sonne scheint für jedermann»

Name: Frans ClauwaertAlter: 53Zivilstand: verheiratet, 2 SöhneBeruf: Bauingenieur im Baudeparte-ment, Tiefbauamt-Nationalstrassen-büroHobbies: Ökologie, Kulturgeschich-te, Sprachen, Wandern, Singen imMännerchor Oberwil

von Andreas F. Schultheiss

Frans Clauwaert beschäftigt sich in seinerFreizeit mit einem Thema, das wir allekennen: mit der Sonne. Im Gegensatz zurbreiten Masse der Menschheit, welche anden verschiedenen Stranden dieser ErdeSonnenenergie nur in Kombination miteinem Sonnenbrand erfährt, befasst sichder akademische Mitarbeiter im Natio-nalstrassenbüro jedoch wissenschaftlichund kulturgeschichtlich mit dieser Mate-rie. Seine berufliche Tätigkeit als Bauin-genieur im Tiefbauamt führt beinahe logi-scherweise zu seinem Interessenschwer-punkt, der technischen Nutzung von Son-nenenergie im Strassenverkehr.

«Die elektromagnetische Sonnenstrah-lung, welche auf der Erdoberfläche auf-tritt, ist 10 000mal grosser als unser heu-tiger Bedarf an Primärenergie auf derganzen Erde! Gleichzeitig verschwendenwir jedoch wertvolle Ressourcen und be-lasten damit weitgehend unnötig unsereUmwelt. Vor allem auf der Strasse wer-den Energie und Rohstoffe denkbarschlecht genützt. Wir brauchen deshalbvor allem im individuellen Pendelver-kehr leichte Fahrzeuge mit Elektro-Mo-toren, welche mit einem weitaus besserenWirkungsgrad als Benzinmotoren funk-

Frans Clauwaert

Elektromotoren sind beim Tram schon lange Wirk-lichkeit. Dezentral erzeugter Solarstrom könnte auchhier zum Einsatz gelangen.

Mit Sonnenenergie angetriebene Automobile sind kei-ne Utopie mehr.

tionieren. Die Nutzung der Sonnenener-gie drängt sich dabei geradezu auf».Wenn Frans Clauwaert, seit den frühensechziger Jahren in der Schweiz ansässi-ger belgischer Staatsangehöriger, übersein Hobby berichtet, fällt es einem Ge-sprächspartner nicht immer leicht, sei-nen Erläuterungen zu folgen. Bestensauf das Interview für die pibs-Hobbyse-rie vorbereitet, untermauert er jede sei-ner Aussagen mit einem wissenschaftlichabgestützten Artikel oder einer Grafik.Er weiss, es gibt viele Zweifler. Diese zuüberzeugen ist jedoch nicht ganz ein-fach, denn eine wissenschaftlich seriöseDarstellung wirkt für Laien meist trok-ken formuliert und ist zudem mit kom-plizierten Formeln durchmischt. Unter-nimmt er jedoch den Versuch, denselbenInhalt vereinfacht für ein breiteres Publi-kum zu verfassen, fehlen meist die ent-scheidenden wissenschaftlichen Belege,was wiederum die Zweifler zu bemän-geln wissen.Frans Clauwaert beschäftigt sich nur auftheoretischer Ebene mit der Fotovoltaik,der Umsetzung von Licht in elektrischeEnergie. Als ausgesprochener Nicht-Autofahrer, wie er sich selbst bezeichnet,besitzt er logischerweise auch kein Solar-auto. Beruflich ist er aber laufend mitden Belangen des Strassenverkehrs kon-frontiert, so dass er zweifelsfrei weiss,wovon er spricht. Sein Haupt-Postulat

mag zwar vielen Lesern noch utopischerscheinen: Leichte, auf den Pendlerver-kehr zugeschnittene Solarfahrzeuge, wel-che die heutigen Benzinkarossen mit ih-rer für den Nahverkehr übertriebenenLeistung ersetzen. Erfahrungen, wie siebeispielsweise aus vergangenen «Toursde Sol» gezogen werden konnten, zeigenjedoch, dass Utopien sehr schnell techni-sche Wirklichkeit werden können. FransClauwaert ist sich jedoch bewusst: «Son-nenenergie hat natürlich einen entschei-denden "Haken". Steht die benötigte In-frastruktur einmal, lässt sich daran nichtmehr viel verdienen». Dies ist derGrund, dass die Sonnenenergie viel zugeringe Förderung durch einflussreicheKartelle im Energiebereich erfährt.Denn: Sol lucet omnibus. Gratis.Die weitverbreitete Meinung, eine Um-stellung auf fotovoltaisch genutzte Elek-tromotoren verursache einen wesentlich

grosseren Stromverbrauch oder führegar zu einem neuen AKW, weist Clau-waert ab. Im Gegenteil könnte der gün-stige Wirkungsgrad der Fotovoltaikdazu beitragen, eine neue, bessere Ener-giesituation zu schaffen, welche die be-grenzten fossilen Brennstoffe sparenhilft. Zum Verheizen und zur Fortbewe-gung seien diese jedenfalls viel zu scha-de, denn «unsere fossilen Energieträgerwerden millionenfach schneller ver-braucht, als sie sich geologisch aufge-baut haben».

Frans Clauwaert prognostiziert vermut-lich richtig, wenn er behauptet, dass dasAuto nach dem Jahre 2000 Mobilitäts-mittel Nr. l bleiben wird. Die Verkehrs-leistungen des Individualverkehrs wer-den wahrscheinlich gar noch weiter an-steigen. Sicher ist deshalb, dass seinHobby-Stoff - im Gegensatz zu dennicht erneuerbaren Brennstoffen - kaumausgehen wird.

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Sommerliche Sonnenmenüs für Terrasse, Garten etc.von Hanneke van der Werf, dipl. Ernährungsberaterin, Kantonsspital Basel

Kalte Gurkensuppe mit Joghurt und Dill Curry- Vollreissalat mit Bananen undPfirsichwürfeli

Gazpacho: Kalte Tomatensuppe mit Chi-lipulver, Knoblauch, Zwiebeln und Pepe- Käse-Lightwurstsalat mit Rettich/Ra-roniwürfeli diesli

Broccolisuppe mit Schinkenwürfeli und Vollkornhörnlisalat mit Thon, Zwiebeln,Knoblauchbrot Tomaten und Cayennepfeffer

Blumenkohlsuppe mit Käsewürfeln

Gemüselasagne mit Spinat, Rüebli,Champignons und Sweet Corn

Hirsotto: Hirse mit Zucchetti- und Rüebli-würfeli, mit Bouillon und Weisswein ko-chen

Geschwellte mit Kräuterfrischkäse undknackigen Salaten

Melonensalat mit Johannisbeeren

DolggeNach elf zum Teil glänzenden Auflagenhaben sich die Veranstalter des personalin-ternen Grümpelturniers um den pibs-Cuprelativ kurzfristig dazu entschlossen, diediesjährige Auflage des Wettbewerbs aus-fallen zu lassen. Auf dem Schreibtischliegt die Kurznotiz: «Das OK wird imkommenden Jahr einen letzten Versuchstarten...». Weil wir das «pibs-Grümpeli»seit seinem Auftakt immer als gediegeneVeranstaltung empfunden haben, ist dieQuintessenz für uns eigentlich unsympa-tisch, weil sie der Eigeninitiative der Aus-richter einen gewaltigen. Dämpfer auf-setzt.Als das pibs-Turnier vor elf Jahren erfun-den wurde, ist man gewissermassen ineine Marktlücke gestossen: Sieht manvom Clique-Grümpeli einmal ab, gab esdiese Form von Freizeit- und Plausch-Fussball im Stadtbereich praktisch nicht,wer mitmixen wollte, musste einen ent-sprechenden Wettbewerb «auf dem Lan-de» aufsuchen. Und dann sind, einigeJahre später, die Grümpelturniere grossenStils aus dem Boden geschossen. Zuerstlancierte die «Basler Zeitung» ihrenWettbewerb, später haben «Radio Basi-lisk» und der FC Nordstern mit ihremGrümpeli auf dem Rankhof nachgezogen.Beide Veranstalter rührten im Vorfeld ih-rer Turniere emsig die Werbetrommel,was zur Folge hatte, dass beidseits bis zu200 Mannschaften (und damit pro Grüm-peli mehr als 1200 Aktive) mit von derPartie waren. Ohne unsere These durchwissenschaftliche Analysen untermauernzu können stellen wir angesichts des unge-brochenen Andrangs zu diesen Grümpelifest, dass sie wohl der Hauptgrund für denNiedergang des pibs-Turniers darstellendürften, mit zwei sich ergänzenden Aussa-gen: Einmal ist der früher trockene Marktplötzlich gesättigt, zweitens mag sich dereine und andere der munteren Kicker ge-sagt haben, dass er seine Kollegen am Ar-beitsplatz eigentlich laufend sieht, sodasser beim sportlichen Plausch gern einmaleine andere Umgebung hat.Wer weiss - vielleicht stimmen beide The-sen nicht, vielleicht bedauert der eine undandere das sanfte Ende des Turniers undlässt sich dann im kommenden Jahr zuneuem Mittun motivieren. Der Verfasserdes Dolgge und die Veranstalter lassensich jedenfalls 1990 positiv überraschen.

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Velotouren6. Tour (ca. 66 km):Donnerstag, 13. JuliBesammlung:Hegenheimerstrasse/Alter ZollZeit:08.30 UhrTourenleiter:Eugen Kayser, Tel. 43 52 54Auskunft:Tel. 180 am Vorabend ab 20.00 Uhr

7. Tour (ca. 64 km):Donnerstag, 27. JuliBesammlung:Hegenheimerstrasse/Alter ZollZeit:08.30 UhrTourenleiter:Paul Kraus, Tel. 43 81 78Auskunft:Tel. 180 am Vorabend ab 20.00 Uhr

8. Tour (ca. 78 km):Donnerstag, 7. SeptemberBesammlung:Hegenheimerstrasse/Alter ZollZeit:08.30 UhrTourenleiter:Eugen Kayser, Tel. 43 52 54Auskunft:Tel. 180 am Vorabend ab 20.00 Uhr

9. Tour (ca. 70 km):Donnerstag, 21. SeptemberBesammlung:Hegenheimerstrasse/Alter ZollZeit:09.00 UhrTourenleiter:Paul Kraus, Tel. 43 81 78Auskunft:Tel. 180 am Vorabend ab 20.00 Uhr

10. Tour (ca. 68 km):Donnerstag, 5. OktoberBesammlung:Hegenheimerstrasse/Alter ZollZeit:09.00 UhrTourenleiter:Eugen Kayser, Tel. 43 52 54Auskunft:Tel. 180 am Vorabend ab 20.00 Uhr

9. pibs-Jassturnier

Mittwoch,22. November 1989

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PENSIONIERTE AKTIV8. pibs-Jassturnier

Herzliche Gratulation 1. Greti Hörnlimann2. Otto Kolb3. Ernst Thommen

4380 (Mitte)4207 (links)4153 (rechts)

Foto: Werner-Film

4. Lina Schuhmacher 4140/5. Rene Bader 41344/5. Theo Naeher 4134/7. MargritReich 4116 / 8. Albert Buchmann 4097 / 9. Maria Stucki 4086 / 10. Heinrich Koller4068/ 11. Walter Brunner 4063 / 12. Marcelle Höflin4048 / 13. Walter Bühler 4041 /14. Josef Hänggi 4034 / 15. Albert Lützelschwab 4033 / 16. Fritz Morf 4021 / 17.Louis Roth 4020 / 18. Margrit Frey 4012 / 19. Leo Leu 4011 / 20. Edmund Graf 4007.

Nicht im Stich lassen.Sich nicht und andere nicht.

Führung durch den Basler WaldÜber 30 Pensionierte mit ihren Lebenspartncrn waren es, die sich amDonnerstagnachmittag, 11. Mai 1989, unter der kundigen Leitung von Hans Ritzler,Forstingenieur und Oberförster der Bürgergemeinde Basel, durch den Hard-Waldführen Hessen. Nach der Besichtigung des Werkhofes der Forstverwaltung konntensie auf einem ausgedehnten Waldspaziergang viel Interessantes erfahren überWaldarbeit, Waldschäden und allgemein über den Zustand des Basler Waldes. Es warein interessanter Nachmittag, den die Besucherinnen und Besucher bestimmt inguter Erinnerung behalten werden.