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Kanton Solothurn Gemeinde Metzerlen-Mariastein Schlussbericht Güterregulierung Metzerlen – Mariastein 1991 – 2006 INGENIEUR - UND V ERMESSUNGSBÜRO HÄNGGI Amtliche Vermessung Ingenieurwesen Güterregulierung Raumplanung Gemeindeingenieurwesen Büro Nunningen: Grellingerstr. 21, 4208 Nunningen Büro Dornach: Kreuzweg 15, 4143 Dornach Tel. 061 795 97 97 Fax 061 795 97 98 Tel. 061 701 12 82 Fax 061 703 86 40

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Kanton Solothurn Gemeinde Metzerlen-Mariastein

Schlussbericht Güterregulierung Metzerlen – Mariastein 1991 – 2006 INGENIEUR - UND VERMESSUNGSBÜRO HÄNGGI Amtliche Vermessung Ingenieurwesen Güterregulierung Raumplanung Gemeindeingenieurwesen Büro Nunningen: Grellingerstr. 21, 4208 Nunningen Büro Dornach: Kreuzweg 15, 4143 Dornach Tel. 061 795 97 97 Fax 061 795 97 98 Tel. 061 701 12 82 Fax 061 703 86 40

Güterregulierung Metzerlen –Mariastein 1991 – 2006 Schlussbericht

01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 2

Inhaltsverzeichnis

Seite 1 Einleitung 2

2 Organe der Flurgenossenschaft 4

3 Chronologischer Ablauf der Güterregulierung 7

4 Ausführung zu den Technischen Arbeiten 144

4.1 Zweck der Güterregulierung 14

4.2 Alter Besitzstand 14

4.3 Neuer Besitzstand 155

4.4 Pachtlandarrondierung 15

4.5 Baum-, Wald- und Stangenschätzung 15

4.6 Bautechnische Massnahmen 15

4.7 Oekologische Aufwertungsmassnahmen 16

4.8 Vermarkung 17

4.9 Amtliche Vermessung 17

4.10 Restkostenverteiler 188

5 Finanzen 18

6 Berichte 19

6.1 Bericht des Präsidenten der Flurgenossenschaft 19

6.2 Bericht des Präsidenten der Schätzungskommission 20

6.3 Bericht Amt für Raumplanung, Abteilung Naturschutz 20

6.4 Bericht des Amtes für Landwirtschaft 23

6.5 Schlussbemerkung durch den Projektleiter 24

6.6 Statistik 25

6.7 Ausschnitt Alter Bestand 26

6.8 Neuer Bestand 27

Güterregulierung Metzerlen –Mariastein 1991 – 2006 Schlussbericht

01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 3

1 Einleitung

Die Behörden von Metzerlen – Mariastein haben sich bereits vor Jahrzehnten intensiv um die Gründung einer Flurgenossenschaft zur Durchführung einer Güterregulierung bemüht. Im Zu-sammenhang mit der dringend notwendigen Aussiedlung des Landwirtschaftsbetriebes von Otto Dreier stand die Durchführung einer Güterregulierung im Jahre 1989 erneut zur Diskussion. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften musste auch die bevorstehende neue Amtliche Vermes-sung in Frage gestellt werden, da die Eigentumsverhältnisse als zwingend zusammenlegungs-bedürftig bezeichnet wurden und die Vermarkung der ausserordentlich starken Parzellierung (napoleonische Erbteilung!) für die GrundeigentümerInnen unverantwortbar hohe Kosten verur-sacht hätten. Die Landwirte bewirtschafteten seit Generationen nicht mehr ihre eigenen Kleinst-parzellen, sondern durch pachtweisen Tausch und gegenseitige Absprache entstandene Bewirt-schaftungsparzellen. Den jungen Landwirten war teilweise die Lage ihrer eigenen Grundstücke gar nicht bekannt, da sie diese noch nie bewirtschaftet hatten. Diese und noch viele andere Gründe führten dazu, die Gründung einer Flurgenossenschaft einzuleiten.

Güterregulierung Metzerlen –Mariastein 1991 – 2006 Schlussbericht

01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 4

2 Organe der Flurgenossenschaft

a) Vorstand

Borer Ivo Präsident Frei Walter, jun. Vizepräsident Meier René, jun. Aktuar Erb Ernst Mitglied bis 1995 Erb Christian Mitglied, seit 1996 Dreier Otto Mitglied, bis 2002 Dreier Robert Mitglied, seit 2003 Köninger Edwin Mitglied, Vertreter der Naturkommission Meier Bruno Mitglied Meier Marin Mitglied Schaffter Kurt, jun. Mitglied Meier – Schaffter Ruth Kassierin

Borer Ivo

v.l.n.r. Meier Marin Meier René Erb Christian Dreier Robert Meier Bruno Schaffter Kurt Meier-Schaffter Ruth Frei Walter Koeninger Edwin

Güterregulierung Metzerlen –Mariastein 1991 – 2006 Schlussbericht

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b) Schätzungskommission

Rippstein Anton, Kienberg Präsident Fürst Bruno, Gunzgen Vizepräsident, (sel.) Flückiger Robert, Kyburg Aktuar, bis 30.6.1998 Marti Gottlieb, Rohr Mitglied, Aktuar seit 1998 Brunner Herbert, Ramiswil Mitglied

Rippstein Anton

v.l.n.r.

Marti Gottlieb

Brodbeck Andreas

Fürst Bruno

Brunner Herbert

c) Rechnungsrevisoren

Renz Anton bis 1994 Renz Bruno Wyss Willi

Güterregulierung Metzerlen –Mariastein 1991 – 2006 Schlussbericht

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d) Projektleitung Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi, Nunningen

Hänggi Bruno Projektleiter Brodbeck Andreas Sachbearbeiter Güterregulierung Studer Heiner Sachbearbeiter bautechnische Massnahmen

v.l.n.r.

Kaufmann Jürg

Hänggi Bruno

Studer Heiner

Brodbeck Andy

e) Landwirtschaftliche Vorplanung

Brügger Peter Bauernsekretariat, Solothurn

f) Bodenkartierung

Dr. Weisskopf Peter Eidg. Forschungsanstalt für landw. Pflanzenbau, Zürich –

Reckenholz Rudolf Hanic

g) Naturinventar, Naturkonzept

Weber Darius Hintermann und Weber AG, Reinach

h) Aufsichtsbehörde

Kaufmann Jürg Amt für Landwirtschaft, Solothurn

Güterregulierung Metzerlen –Mariastein 1991 – 2006 Schlussbericht

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3 Chronologischer Ablauf der Güterregulierung

22.08.1989 Anfrage des Gemeinderates beim Amt für Landwirtschaft betr. Aussiedlung Landwirt-schaftsbetrieb Dreier Otto

20.03.1990 1.Orientierungsveranstaltung über den Ablauf einer Güterregulierung (ca. 120 Personen)

29.05.1990 Gemeindeversammlung bewilligt Projektierungskredit für die Vorbereitungsarbeiten zur Gründung einer Flurgenossenschaft und zur Durchführung einer Güterregulierung

25.09.1990 Erstellung Übersichtsplan, RRB Nr. 3205

21.01.1991 Zusicherung der Amtlichen Mitwirkung durch den Regierungsrat, RRB Nr. 190

31.01.1991 1. Sitzung der Schätzungskommission

11.03.1991 Öffentliche Auflage der Gründungsakten (Beizugsgebiet, Eigentümer- und Flächenver-zeichnis, Statuten)

12.03.1991 1. Orientierungsversammlung (ca. 80 Personen)

12.04.1991 Gründungsversammlung Flurgenossenschaft Metzerlen – Mariastein, MZH Metzerlen, Leitung durch Beda Erb, Vorsteher Oberamt Dorneck-Thierstein

Die Flurgenossenschaft wird mit einem vermutlich historisch einmaligen Resultat von 196 Zustimmungen und einer einzigen Neinstimme beschlossen

Wahl des Vorstandes mit Ivo Borer als Präsident

Wahl Projektleitung, Bruno Hänggi, Ingenieur- und Vermessungsbüro, Nunningen

17.05.1991 1. Vorstandssitzung Flurgenossenschaft Metzerlen – Mariastein

Auftrag an Bauernsekretariat Solothurn zur Ausarbeitung der landwirtschaftlichen Vor-planung

Auftrag an Eidg. Forschungsanstalt Reckenholz zur Erarbeitung der Bodenkartierung

18.10.1991 1. Generalversammlung Flurgenossenschaft Metzerlen – Mariastein

23.10.1991 Gesuch an Landwirtschaftliche Kreditkasse, Investitionskredit (zinsloses Darlehen)

12.11.1991 Kenntnisnahme vom Gründungsbeschluss und Genehmigung der Statuten durch den Regierungsrat, RRB Nr. 3429

30.03.1992 Aushub der 46 Profillöcher für die Bodenkartierung

15.04.1992 Vorschlag des Vorstandes für den Ausbau des Wegnetzes: Belagswege, Mergelwege, Rasenwege

21.05.1992 Feldbesichtigung der 46 Profillöcher mit Einladung an alle GenossenschafterInnen

23.11.1992 Öffentliche Auflage Erweiterung Beizugsgebiet (Wald) und Bonitierungsgrundsätze

30.03.1993 Zusicherung des Kantonsbeitrages an die Grundlagenbeschaffung; RRB Nr. 1170

09.08.1993 Amtschreiberei Dornach informiert über die Nachforschungen betr. dem Eigentum an 2 Grundstücken deren Eigentümer am 11. März 1911 nach Amerika ausgewandert sind

Güterregulierung Metzerlen –Mariastein 1991 – 2006 Schlussbericht

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12.01.1994 Informationsveranstaltung Naturkonzept, Orientierung durch Darius Weber

03.02.1994 Besichtigung möglicher Siedlungsstandorte durch die kantonalen Amtstellen

22.04.1994 Besichtigung des Beizugsgebietes durch die Ingenieurschule für Landwirtschaft, Zolliko-fen (Nachdiplomstudium für Agrar – Umweltingenieure)

17.10.1994 Öffentliche Auflage Vorprojekt, Technischer Bericht und Voruntersuchungsbericht (Be-richt über die Auswirkungen auf die Umwelt)

19.11.1994 Besichtigung der Quellschutzzone Ried, Festlegung der neuen Schutzzonengrenzen

14.12.1994 Behandlung der Einsprachen zum Vorprojekt durch den Vorstand; 6 Einsprachen - alle gütlich erledigt

14.02.1995 Auflösung der Flurgenossenschaft von 1937, Erweiterung des Beizugsgebietes, Geneh-migung einer Statutenänderung und Genehmigung der Bonitierungsgrundsätze; RRB Nr. 459

27.03.1995 Besprechung mit den WaldeigentümerInnen, private Waldzusammenlegung

03.04.1995 Gesuch um Verlegung der Rebkatasterflächen von den „Äusseren Reben“ in die „Niederen Reben“ und „St. Annafeld“ an das Amt für Landwirtschaft

23.05.1995 Genehmigung des Vorprojektes; RRB Nr. 1407

20.06.1995 Beitragszusicherung an die Grundlagenbeschaffung; Nachsubventionierung Grundla-genpläne; RRB Nr. 1652

14.07.1995 Grundsatzverfügung durch das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement; Zusicherung des Bundesbeitragssatzes von 31.5% (ca. 35% der beitragsberechtigten Kosten abzüglich 10% Kürzung infolge Spargesetz des Bundes)

Güterregulierung Metzerlen –Mariastein 1991 – 2006 Schlussbericht

01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 9

04.09.1995

bis 28.09.1995: Durchführung der 1. Wunschtage; 32 EigentümerInnen unentschuldigt nicht erschienen

01.11.1995 Inkrafttreten des Veränderungsverbotes während des Güterregulierungsverfahrens

15.11.1995 1. Etappe, vermessungstechnische Arbeiten alter und neuer Bestand: Genehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr. 2866

16.02.1996 Augenschein durch Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Rebbau und Weinwirtschaft

26.02.1996 Besichtigung von neuen Flurwegen in Benken SG (neue bautechnische Verfahren) durch den Vorstand

26.03.1996 Genehmigung der Akten zur Detailbonitierung Alter Bestand; RRB Nr. 734

23.04.1996 Augenschein mit Amt für Raumplanung, Abt. Naturschutz; oekologische Aufwertungs-massnahmen

10.06.1996 Bewilligung für den Anbau von Reben in den „Niederen Reben“ durch das Bundesamt für Landwirtschaft

24.09.1996 Genehmigung der Schlussabrechnung der Grundlagenbeschaffung inkl. Nachsubventio-nierung; RRB Nr. 2250

26.09.1996 2. Etappe, Wegebau Los 1; öffentliche Auflage

01.10.1996 Zusicherung des Bundesbeitrages an die 1. Etappe, vermessungstechnische Arbeiten alter und neuer Bestand, durch das Bundesamt für Landwirtschaft, Abt. Strukturverbes-serungen

19.11.1996 Genehmigung Amtliche Vermessung Los 2 (Grundlagenvermessung alter Bestand); RRB Nr. 2653

25.11.1996 2. Etappe, Wegebau Los 1, Projektgenehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr. 2762

26.11.1996 bis 11.12.1996: Durchführung der 2. Wunschtage

03.07.1997 3. Etappe, Wegebau Los 2 öffentliche Auflage

15.09.1997 bis 29.09.1997: öffentliche Auflage Neuzuteilungsentwurf, Besitzstandstabellen und Reglement über den Nutzungsübergang

23.09.1997 3. Etappe, Wegebau Los 2, Projektgenehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr. 2357

29.09.1997 4. Etappe, Renaturierung und Bachausdolung „Fichtenraingraben (Riedbach) Los 1, öffentliche Auflage

03.11.1997 1. Wegabnahme durch den Vorstand

17.11.1997 4. Etappe, Renaturierung und Bachausdolung „Fichtenraingraben (Riedbach) Los 1: Projektgenehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr. 2715

Güterregulierung Metzerlen –Mariastein 1991 – 2006 Schlussbericht

01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 10

01.12.1997 bis 17.12.1997: Einspracheverhandlungen Neuzuteilung durch die Schätzungskommissi-on. Von 27 Einsprachen können 21 gütlich erledigt werden, 7 Entscheide, 2 weitere Ent-scheide im Zusammenhang mit Änderungen bei Dritten infolge Einspracheerledigung.

8 Beschwerden an den Regierungsrat

07.03.1998 60 EinwohnerInnen (darunter viele Kinder) pflanzen 900 Sträucher in die Böschungen des Riedbaches

28.09.1998 5. Etappe, Wegebau Los 3: Projektgenehmigung und Beitragszusicherung Wegebau Los 3; RRB Nr. 2092

01.10.1998 Antritt des neuen Besitzstandes zur Nutzung und Bewirtschaftung, inkl. Neuvertei-lung des Pachtlandes

16.10.1998 Besichtigung von diversen Flurwegen im Raume Delsberg (verschiedene Ausbauarten) durch den Vorstand

27.10.1998 Beitragszusicherung des Kantons an die Restkosten der Renaturierung „Fichtenraingra-ben; RRB Nr. 2201

16.11.1998 Augenschein und Orientierung der Arbeitsgruppe Natur und Landschaft der Planungs-gruppe Dorneck

03.12.1998 Vorstand beschliesst die Erstellung von 2 reitsport- tauglichen Flurwegen

08.12.1998 Genehmigung der Neuzuteilungsakten; RRB Nr. 2503

In 5 Fällen musste der Regierungsrat in separaten Verfahren über Beschwerden ent-scheiden, auf 2 Beschwerden ist der Regierungsrat nicht eingetreten (Nichtbezahlung des Kostenvorschusses) und in einem Fall wurde die Beschwerde zurückgezogen.

08.01.1999 Öffentliche Auflage Baum- und Stangenschätzung

11.01.1999 Information über die neue Transitgasleitung durch SVIL

Güterregulierung Metzerlen –Mariastein 1991 – 2006 Schlussbericht

01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 11

15.01.1999 Gemeinderat Rodersdorf kauft eine Parzelle von 560 m2 (Schutzzone 1, Kipfmattquelle)

26.01.1999 Aufforderung um strikte Einhaltung des Veränderungsverbotes durch das Amt für Land-wirtschaft (nach dem Neuantritt wurden in kurzer Zeit viele alte Bäume gefällt)

28.01.1999 Androhung von Verzeigungen durch die Umweltkommission bei Nichteinhaltung des Veränderungsverbotes

19.02.1999

Information an den Vorstand über den Wert von Hochstammbäumen durch Pro Natura Solothurn

09.03.1999 Orientierung der Baumbesitzer über die Möglichkeiten zur Erhaltung des Baumgürtels rund um das Baugebiet durch die Umweltkommission

26.10.1999 6. Etappe, Wegebau Los 4: Projektgenehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr. 2055

13.01.2000 Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft an Pro Natura Solothurn „Auswirkungen von Güterregulierungen auf den Hochstamm Baumbestand“

10.04.2000 Bericht der AG Natur und Landschaft über die Auswirkungen der Güterregulierung Metzerlen – Mariastein auf die Landschaft (Hochstamm Obstbäume)

01.07.2000 Pauschalentschädigung von Fr. 87 000.- der Transitgas AG an die Flurgenossenschaft für die Instandstellung beschädigter Flurwege

17.07.2000 Vorstellung des Berichtes der AG Natur und Landschaft über die Auswirkungen der Gü-terregulierung Metzerlen – Mariastein auf die Landschaft (Hochstamm Obstbäume) durch Pro Natura Solothurn und ANL, Aarau, Herr Keller

15.09.2000 Vergabe der Projektierung für die Bachfreilegung Riedbach 2. Teil (Gebiet Grund) an das Ingenieurbüro Peter Jermann, Zwingen

Güterregulierung Metzerlen –Mariastein 1991 – 2006 Schlussbericht

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20.09.2000 1. Etappe VTA, Verpflockung und Vermarkung: Genehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr. 1750

09.11.2000 Erhebung der Flurnamen mit Kurt Schaffter sen.

21.11.2000 3. Etappe, Wegebau Los 2: Genehmigung der Schlussabrechnung und Nachsubventio-nierung; RRB Nr. 2250

19.02.2001 bis 05.03.2001, öffentliche Auflage der Dienstbarkeitenbereinigung

27.04.2001 10. GV der Flurgenossenschaft Metzerlen – Mariastein

22.05.2001 Genehmigung der Dienstbarkeitenbereinigung; RRB Nr. 1070

21.08.2001 7. Etappe, Wegebau Los 5: Projektgenehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr.1644

11.09.2001 6. Etappe, Wegebau Los 4: Genehmigung der Schlussabrechnung und Nachsubventio-nierung; RRB Nr. 1851

03.12.2001 bis 04.01.2002, öffentliche Auflage der Amtliche Vermessung Los 4 mit samt der definiti-ven Neuzuteilung (2 Einsprachen; gütliche Erledigung)

14.04.2002 Letzte Wegabnahme durch den Vorstand inkl. Abschluss- und Ergänzungsarbeiten

01.06.2002 Aufhebung des Veränderungsverbotes durch das Amt für Landwirtschaft

17.06.2002 Abnahme der Renaturierungs- und Ausdolungsarbeiten Riedbach Los 2 durch den Vor-stand

11.11.2002 7. Etappe, Wegebau Los 5, Riedbach Los 2 Ergänzung: Projektgenehmigung und Bei-tragszusicherung; RRB Nr. 2178

Güterregulierung Metzerlen –Mariastein 1991 – 2006 Schlussbericht

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30.06.2003 bis 14.07.2003, öffentliche Auflage Kostenverteiler Phase 1 (Grundsätze, Punktierung und Pauschalbeträge)

Holzwerte der Wald-Wechselbestände

14 Einsprachen; 13 Einsprachen gütlich erledigt durch die Schätzungskommission, 1 Entscheid ohne Erhebung einer Beschwerde

10.11.2003

Der Vorstand beschliesst die Erstellung eines „Gedenk-Brunnens im Bitzi“ zur Erinnerung an die Güterregulierung

02.12.2003 Genehmigung Amtliche Vermessung Los 4 (definitive Neuzuteilung); RRB Nr. 2220

27.09.2004 Genehmigung Kostenverteiler Phase 1 (Grundsätze, Punktierung und Pauschalbeträge) sowie Holzwerte der Wald-Wechselbestände; RRB Nr. 2000

25.10.2005 Versand der Schlussrechnung (Kostenverteiler Phase 2) an die GenossenschaffterInnen

02.03.2006 letzte offizielle Vorstandssitzung der Flurgenossenschaft Metzerlen – Mariastein

01.04.2006 13. Generalversammlung; Auflösungsbeschluss der Flurgenossenschaft

Güterregulierung Metzerlen –Mariastein 1991 – 2006 Schlussbericht

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4 Ausführung zu den Technischen Arbeiten

Bruno Hänggi, Projektleiter und Anton Rippstein, Präsident Schätzungskommission

4.1 Zweck der Güterregulierung

Gemäss § 3 der Statuten der Flurgenossenschaft bezweckte die Genossenschaft: Arrondierung der Landwirtschaftsbetriebe Verminderung der Parzellenzahl und Verbesserung der Grundstücksgrenzen Erstellung von Naturinventar und Landschaftsschutzkonzept Erhalt und Aufwertung der Naturelemente (insbesondere Offenlegung von Eindolungen) Erstellung einer Wegnetzstudie (weitmöglichst basierend auf dem bestehenden Wegnetz) Bessere Erschliessung der Parzellen Gewährleistung der Verkehrssicherheit durch die Erstellung von Flur- und Radwegen Vermarkung der Grundstücke als Grundlage für die Amtliche Vermessung Parzellenweise Ausscheidung von Wald und offener Flur Abgrenzung des Grundeigentums zwischen verschiedenen Nutzungszonen Anpassung der Pachtverhältnisse Schaffung günstiger Voraussetzungen für den Obstbau im Haupt- und Nebenerwerb

4.2 Alter Besitzstand

Die Berechnung der Tauschwerte des Alten Besitzstandes erfolgte auf der Basis der alten Ka-tasterpläne aus den Jahren um 1870 sowie der Bodenkartierung durch die Eidg. Forschungsan-stalt, Zürich – Reckenholz und der Bonitierung durch die Schätzungskommission. Die Qualität der bewerteten Böden war erwartungsgemäss sehr unterschiedlich, resultierten doch Boden-punktzahlen zwischen 20 und 96.

Die Böden wurden in acht Fruchtbarkeitsstufen eingeteilt, entsprechend ihrer Gründigkeit des Wasserhaushaltes und der landwirtschaftlichen Nutzung. Die anschliessende Bonitierung ist eine der wichtigsten Grundlagen für jede Güterregulierung, damit der richtige Tauschwert des Bodens bestimmt werden kann.

Die Feldbonitierung erfolgte vom 6. September bis 22. Oktober 1993. Sie basierte auf den in der Bodenkarte vorgegebenen Werten, wobei die örtlichen Gegebenheiten von der Schätzungs-kommission auf dem Felde beurteilt und entsprechend den Bonitierungsgrundsätzen bei der Wertfestlegung berücksichtigt wurden. Die Bonitätswerte wurden durch die Schätzungskommis-sion sehr detailliert festgelegt. Sie gaben, wie auch die anschliessende Berechnung durch das Ingenieurbüro, im Laufe des Regulierungsverfahrens zu keinerlei Beanstandungen Anlass.

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4.3 Neuer Besitzstand

Die Schätzungskommission und die Projektleitung nahmen anlässlich von drei Wunschtagen - in Einzelfällen zusätzlichen weiteren - die Wünsche der GenossenschafterInnen entgegen. Für die Neuzuteilung wurde zudem der allgemeine Abzug für Wegbau und ökologische Ersatzmass-nahmen auf 1,8 % des Bodenwertes festgesetzt. Die Wünsche und Angaben der Grundeigen-tümerInnen bildeten die Basis für einen ersten Neuzuteilungsentwurf. Ueberschneidungen der Wünsche waren dabei unvermeidlich. Auf Grund der Gespräche mit den Grundeigentümern wurde der Zuteilungsentwurf überarbeitet bis er soweit optimiert war, dass keine Verbesserun-gen mehr erreicht werden konnten. Es brauchte viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen bis für alle Beteiligten eine einigermassen befriedigende Lösung zustande kam. Die Gerichtsentscheide bestätigten, dass die Schätzungskommission bei der Zuteilung jederzeit nach dem Prinzip „jeder Eigentümer hat Anspruch auf Land in ähnlicher Güte und ähnlicher Lage“ gehandelt hat.

4.4 Pachtlandarrondierung

Im Anschluss an die Zuteilung des Eigenlandes erfolgte im Einverständnis mit den Grundeigen-tümern und Pächtern eine Pachtlandarrondierung. Zu diesem Zweck wurden ähnlich den Neuzu-teilungsverhandlungen zwei Wunschtage durchgeführt, an welchen die Bewirtschafter und die Landeigentümer ihre Wünsche bekannt geben konnten. Im Gegensatz zur Zuteilung des Eigen-tums kann die Schätzungskommission bei der Pachtlandarrondierung jedoch lediglich Empfeh-lungen abgeben. Da in Metzerlen-Mariastein vor der Regulierung einzelne Grundeigentümer bedingt durch die pachtweise Arrondierung Eigenland verpachtet hatten, dieses Pachtland im Rahmen der Neuzuteilung zur Eigenbewirtschaftung zurücknahmen und zudem vereinzelt Grundeigentümer ihr Land auch nach auswärts verpachteten, entstand ein nicht unerheblicher Pachtlandverlust. Dieser hatte zur Folge, dass einigen Landwirten nicht mehr der volle Pacht-landanspruch zugeteilt werden konnte.

Der Neuantritt (Nutzungsübergang) erfolgte auf den 1. Oktober 1998.

4.5 Baum-, Wald- und Stangenschätzung

Im Anschluss an die Neuzuteilung wurde im Rahmen der Baum- und Stangenschätzung den veränderten Eigentumsverhältnissen Rechnung getragen. Bäume, Stangen und Schächte, die sich im neuen Besitzstand auf dem Land eines andern Eigentümers befinden, wurden gestützt auf die Bonitierungsgrundsätze bewertet. Die Bewertung der Wechselbestände Wald erfolgte durch Forstingenieur Willi Jäggi in Dornach.

4.6 Bautechnische Massnahmen

Das Wegnetz der Gemeinde Metzerlen – Mariastein umfasst ca. 23 km Feldwege (davon 10 km Belagswege und 13 km Mergelwege). In seiner Grundstruktur (Linienführung) wurde das histo-risch gewachsene Wegnetz erhalten, wobei die Wege durch bautechnische Massnahmen (Ver-breiterung, Verbesserung der Fundation, Belagseinbau) qualitativ verbessert wurden. Neuzutei-lungsbedingt (jede Parzelle soll durch einen Weg erschlossen sein) entstanden ca. 2 km neue Wege; gleichzeitig wurden aber auch ca. 2 km alte Wege urbarisiert. Entlang der Maria-steinstrasse erfolgte der Ausbau eines kombinierten Rad-, Fuss- und Bewirtschaftungsweges, an der Rodersdorfstrasse wurde über die Landumlegung die Ausscheidung der Wegparzelle realisiert, welche den Ausbau eines Weges zu einem späteren Zeitpunkt erlaubt.

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4.7 Oekologische Aufwertungsmassnahmen

Das Kernstück der oekologischen Aufwertungsmassnahmen besteht zweifellos in der Renaturie-rung (Ausdolung) des Fichtenraingrabens (Riedbach), welche in 2 Baulosen realisiert werden konnte. Auf einer Länge von rund 800 m kann der Wasserlauf ab Burgstrasse bis zur Landes-grenze freimäandrierend in einem 12 m breiten Streifen natürlich fliessen. Der obenliegende Teil des Riedbaches wurde in einem 2. Baulos ebenfalls vollständig ausgedolt und nach den Richtli-nien und Empfehlungen für den Bau und Erhalt offener Gewässer natürlich ausgestaltet. Das Projekt wurde durch Pro Natura grosszügig unterstützt. Die gesamte Renaturierung und Revita-lisierung des Riedbaches dürfte sich nachhaltig auf Flora und Fauna auswirken.

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Die oekologischen Massnahmen umfassten aber auch die Erhaltung von Hecken und Kraut-säumen auf Rugglingen, die Vergrösserung der Feuchtgebiete im Bättental (Nachtweid), sowie die Schaffung von Ausgleichsflächen im intensiv genutzten Ackerland.

4.8 Vermarkung

Entsprechend den neuen Vorschriften werden nur noch die Eckpunkte der neuen Parzellen mit Grenzsteinen vermarkt. Auf die Vermarkung der Feldwege wird generell verzichtet (ausser bei aufstossenden Grenzen). Die Vermarkungsbreite der Wege beträgt unabhängig des Ausbaus generell 4 m.

4.9 Amtliche Vermessung

Im Güterregulierungsverfahren kam erstmals im Kanton Solothurn das sogenannte kombinierte Verfahren „Güterregulierung – Amtliche Vermessung“ zur Anwendung. Das Fixpunktnetz wurde bereits bei der Grundlagenvermessung erstellt, die bleibenden Elemente wie Staatsstrassen, Waldränder, Hecken und Hoheitsgrenzen wurden zusammen mit dem alten Besitzstand definitiv erhoben und konnten im Rahmen der Amtlichen Vermessung, nach der Vermarkung des Neu-besitzstandes, übernommen werden.

Güterregulierung Metzerlen –Mariastein 1991 – 2006 Schlussbericht

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4.10 Restkostenverteiler

Für eine gerechte Verteilung der Restkosten wurden diese nach einem speziellen Verteilschlüs-sel, in welchem die erzielten Vor - und Nachteile der Grundeigentümer gewichtet sind, individuell aufgeteilt. Für die Verteilung der Kosten wurden neben einer Grundbelastung, die Verbesserung der Arrondierung, die Grundstücksform und die Erschliessungsverhältnisse berücksichtigt.

5 Finanzen

Ausgaben

Vermessungstechnische Arbeiten und Baukosten Grundlagenetappe bis Etappe 7 Fr. 5'564’000 Landkäufe durch die Flurgenossenschaft Fr. 128’000 Verschiedene Ausgaben Abschlussarbeiten Fr. 13’000

Total Ausgaben Fr. 5’705’000

Einnahmen

Beiträge Einwohnergemeinde Fr. 440’000 Beiträge Kanton Solothurn Fr. 1’870’000 Beiträge Bund Fr. 1’713’000 Beitrag Pro Natura Fr. 50’000 Beitrag Amt für Wasserwirtschaft Fr. 40’000 Beitrag Transitgas AG Fr. 87’000 Verkauf Massenland Fr. 360’000 FG interne Verrechnung Mehrzuteilungen Fr. 54’000

Total Einnahmen Fr. 4’614’000

Kassabestand 31.8.2005 Fr. 69’000

Restkosten Fr. 1’022’000

Güterregulierung Metzerlen –Mariastein 1991 – 2006 Schlussbericht

01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 19

6 Berichte 6.1 Bericht des Präsidenten der Flurgenossenschaft Ivo Borer

Bereits im Jahre 1928 und später Mitte der 70-iger Jahre des letzten Jahrhunderts versuchte man in unserer Gemeinde eine Güterregulierung durchzuführen. Einmal scheiterte es am gros-sen Beizugsgebiet um das Dorf herum und das zweite mal an den Kirschbäumen.

Im Jahre 1989 schien die Zeit gekommen zu sein, um eine Güterregulierung durchzuführen. Die Herren Jürg Kaufmann vom Amt für Landwirtschaft und Bruno Hänggi vom Ing.- und Vermes-sungsbüro Hänggi, Nunningen haben die Landwirte und LandeigentümerInnen anlässlich der Orientierungsversammlungen von den Vorteilen überzeugen können. Gleichzeitig wurde aber auch auf mögliche Nachteile hingewiesen, sodass der Gründung einer Flurgenossenschaft nichts mehr im Wege stand.

Am 12. April 1991 wurde der Gründung der Flurgenossenschaft mit dem Zweck eine Güteregu-lierung durchzuführen mit nur einer Gegenstimme zugestimmt. Zum Projektleiter wurde Bruno Hänggi, Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi in Nunningen gewählt. Mit dieser Wahl wurde eine gute Entscheidung getroffen. Er ging auf die Anliegen der GenossenschafterInnen und der Vorstandsmitglieder ein und man begegnete sich mit gegenseitigem Respekt. So konnten immer wieder optimale und allgemein akzeptierte Lösungen oder zumindest Kompromisse gefunden werden.

Für mich gibt es drei Gründe für die Durchführung einer Güterregulierung

- die LandeigentümerInnen

- die Natur und

- die Gemeinde

Für die LandeigentümerInnen resultieren weniger Parzellen, diese sind dafür grösser, haben bessere Parzellenformen und sind besser erschlossen.

Mit der Renaturierung und Revitalisierung des Fichtenraingrabens und des Riedbaches, letzterer mit der teilweisen Uferbepflanzung, wurde die Natur und die Landschaft nachhaltig geprägt.

Mit den Vereinbarungen zwischen dem Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft und den BebwirtschafterInnen konnte ein bedeutendes ökologisches Element von Metzerlen-Mariastein, der Hochstamm-Obstbaum-Gürtel um das Dorf erhalten wird.

Die Gemeinde kann ihre über 100 jährigen Katasterpläne im Archiv ablegen, denn sie erhält neue Pläne für das Grundbuch. Das gesamte Wegnetz wurde saniert, was die Gemeinde finan-ziell wesentlich entlastet.

Für die Landwirte, die in der heutigen Wirtschaftslage mit Globalisierung etc. Immer mehr unter Druck geraten, ist eine Güterregulierung fast ein Segen. Um das Einkommen sicher zu stellen, geht es heute nicht mehr um Preiserhöhungen, sondern um Senkungen der Produktionskosten. Bei weniger aber grösseren Parzellen gibt es weniger Leerfahrten und weniger Parzellengren-zen, was dazu führt, dass man schneller und effizienter arbeiten kann.

So wie es Gewinner gibt, gibt es auch Verlierer. Für mich sind aber nur die Unzufriedenen die Verlierer.

Das Projekt war so umfassend und komplex, dass viele gute Lösungen gefragt waren. Viele Kompromisse waren nötig, um die Güterregulierung zu einem guten Abschluss zu bringen. Wäh-rend dieser Zeit war ich Einwohner- und Bürgergemeindepräsident. Es war mir deshalb möglich, den Gemeinderat immer schnell zu orientieren und kurzfristig Beschlüsse zu fassen.

Güterregulierung Metzerlen –Mariastein 1991 – 2006 Schlussbericht

01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 20

Herrn Jürg Kaufmann vom Amt für Landwirtschaft, dem Projektleiter Bruno Hänggi, Ing.- und Vermessungsbüro Hänggi und seinen Mitarbeitern Andy Brodbeck und Heiner Studer, der Schätzungskommission mit Präsident Toni Rippstein, den GemeinderätInnen, den Vorstandskol-legen sowie der Kassierin Frau Ruth Meier – Schaffter gebührt mein aufrichtiger Dank für die gute Zusammenarbeit.

Die 1991 gegründete Flurgenossenschaft wird mit dem heutigen Datum aufgelöst und das ge-samte Werk der Gemeinde zu Eigentum und Unterhalt übergeben.

Wer glaubt man könne Allen alles recht machen, denen möchte ich in Erinnerung rufen: „Allen Leuten Recht getan ist eine Kunst, die niemand kann“.

6.2 Bericht des Präsidenten der Schätzungskommission

Anton Rippstein

Abschnitte der Schlussbetrachtung von Anton Rippstein haben Eingang gefunden in den Aus-führungen zu den technischen Arbeiten.

Die Durchführung der Güterregulierung Metzerlen – Mariastein kann mit Recht als ein gelunge-nes Werk bezeichnet werden, für welches ich allen Beteiligten meinen besten Dank ausspre-chen möchte. Vorab danke ich meinen Kollegen in der Schätzungskommission, Bruno Fürst, Vizepräsident, der leider vor zwei Jahren verstorben ist, Robert Flückiger und Gottlieb Marti als Aktuare, sowie Herbert Brunner.

Danken möchte ich auch dem Vertreter des Amtes für Landwirtschaft Jürg Kaufmann für die gute Zusammenarbeit und seine fachliche Beratung. Ganz speziellen Dank gebührt der Projekt-leitung, Ing. Büro Bruno Hänggi in Nunningen, insbesondere Andy Brodbeck für die technischen Leistungen und die flotte Zusammenarbeit. Auch möchte ich dem Vorstand insbesonders den-jenigen mit besonderen Aufgaben, dem Präsident, dem Aktuar und der Kassierin danken. Die Realisierung dieses komplexen Werkes war nur dank einer guten Zusammenarbeit aller Beteilig-ten in dieser relativ kurzen Zeit möglich.

6.3 Bericht Amt für Raumplanung, Abteilung Naturschutz

Rolf Glünkin, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft

Ausgangslage

Die ursprüngliche Landschaft von Metzerlen-Mariastein entwickelte sich im Verlauf der Jahrtau-sende zu einer vom Menschen gestalteten Kulturlandschaft. Die ehemalige traditionelle Land-wirtschaft mit ihren bescheidenen technischen Möglichkeiten musste sich im Grenzbereich von Jura zu Sundgauer Hügelland den natürlichen Gegebenheiten stark anpassen. Heute ist es um-gekehrt, die landwirtschaftlichen Vorrangflächen werden immer rationeller genutzt, Natur und Landschaft stark beeinflusst. In dieser Situation ist es bedeutungsvoll, die rationelle Bodennut-zung mit den Anforderungen des Natur- und Heimatschutzes übereinzustimmen. Die Güteregu-lierung Metzerlen-Mariastein fiel in eine Zeit des raschen Wandels in der Landwirtschaft wie auch im Naturschutz. Als am 12. April 1991 die Flurgenossenschaft Metzerlen-Mariastein ge-gründet wurde, war noch die Wegleitung des Bundes „Natur- und Heimatschutz bei Melioratio-nen“ aus dem Jahre 1983 für den Bereich Natur und Landschaft massgebend. Gleichzeitig stand das Leitbild „Moderne Meliorationen als Chance“, kurz vor der Veröffentlichung (1992). Die Ar-beitshilfe „Meliorationen im Einklang mit Natur und Landschaft“ konkretisierte dieses Leitbild. Sie kam aber erst 1998 heraus, also zu einer Zeit, als die Güterregulierung Metzerlen-Mariastein bereits in vollem Gang war.

Güterregulierung Metzerlen –Mariastein 1991 – 2006 Schlussbericht

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Im Zweckartikel der Statuten wurden neben den traditionellen Güterregulierungszielen für die Natur und Landschaft folgende Ziele (Massnahmen) formuliert:

• die Erstellung eines Naturinventars und eines Landschaftsschutzkonzeptes;

• die Erhaltung der Naturelemente in der Landschaft und die Offenlegung von Eindolungen (in Metzerlen waren alle Bäche ausserhalb des Waldes eingedolt).

Naturinventar und Naturkonzept

Entsprechend der landwirtschaftlichen Vorplanung wurde auch für den Bereich Natur und Land-schaft eine Bestandesaufnahme von der Flurgenossenschaft in Auftrag gegeben: das Naturin-ventar. Das Inventar wurde von der Hintermann & Weber AG im Jahr 1992 erarbeitet und im Januar 1993 fertiggestellt. Das Naturinventar zeigte, dass in Metzerlen-Mariastein die Vielfalt der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten immer noch beeindruckend ist, auch wenn bereits zahl-reiche einst häufige und typische Arten verschwunden sind. Aus regionaler Sicht besonders wertvoll sind die Vorkommen der Pflanzen Helm-Orchis, Knollige Platterbse, Preiselbeere, Gelb-lichem Klee, Venusspiegel und der Tiere Dohle, Grünspecht, Hohltaube (Vorkommen nur ver-mutet), Kuckuck, Schleiereule, Wespenbussard, Geburtshelferkröte, Ringelnatter und Gotte-sanbeterin.

Regional besonders wertvolle Lebensräume sind die frischen, artenreichen Heumatten. Dieser Typ von ungedüngten Wiesen wurde im Nordjura bis auf letzte Reste zurückgedrängt und ist heute vom gänzlichen Verschwinden bedroht.

Nachdem das Naturinventar fertiggestellt war, wurde dem gleichen Büro von der Einwohnerge-meinde Metzerlen-Mariastein der Auftrag für ein Naturkonzept erteilt. Dieses lag im Mai 1994 vor. Das Naturkonzept beinhaltet Leitbilder für die Entwicklung von Natur und Landschaft und Massnahmen für die Ortsplanung (Gesamtplan) und die Güterregulierung. Die Zielvorstellungen sind zusammengefasst folgende:

• die Bewahrung der bis heute auffallend wenig von Zersiedlung und technischen Einrichtun-gen verunstalteten, auch im regionalen Vergleich schönen Landschaft, mit einigen punktuel-len Aufwertungen. Wesentlich ist die Erhaltung der hochstämmigen Obstbäume;

• die Erhaltung der wenigen noch vorhandenen und die Schaffung von etwa 14 ha neuen ar-tenreichen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Diese bestehen neben einigen kleinflächi-gen Gewässern und Feuchtgebieten in erster Linie aus naturnah genutzten Wiesen und aus Saumbereichen längs Waldrändern und Hecken.

Auswirkungen auf Natur und Landschaft

Jede Güterregulierung hat Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Durch eine neue Parzellie-rung, ein verändertes Wegnetz und einer neuen Zuteilung des Landes werden die landwirt-schaftlichen Nutzflächen entsprechend angepasst. Gleichzeitig sollen die Eingriffe in die Land-schaft mit Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen gemildert werden. Die Einsicht, dass Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen dem Landwirt einen Nutzen bringen, ist erst in den letzten Jahren ge-wachsen. Bei Landumlegungen, vorab bei Güterregulierungen, sind im Rahmen der Unterneh-men als Ersatz angemessene ökologische Ausgleichsflächen zu schaffen (§ 21 NHV).

Das Beizugsgebiet der Güterregulierung Metzerlen-Mariastein betrug 427 ha. Gesamtmeliorati-onen von mehr als 400 ha unterliegen der UVP-Pflicht (Verordnung über die Umweltverträglich-keitsprüfung, UVPV). Die Flurgenossenschaft liess durch das Ingenieur- und Vermessungsbüro Bruno Hänggi einen Bericht zur Voruntersuchung verfassen. Da sich zeigte, dass vom Vorhaben der Güterregulierung keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt ausgingen, genügte die-ser Bericht für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit. Auswirkungen auf Natur und Land-schaft hatten vor allem der Wegebau und die Aussiedlungen. Aufgrund der ausgewiesenen Er-satzmassnahmen konnte das Vorhaben als umweltverträglich beurteilt werden.

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Mit der Güterregulierung wurde gleichzeitig die Ortsplanung revidiert und Vorarbeiten für den Richtplan erstellt. Die Koordination der einzelnen Planungen war nicht immer einfach. Dank dem Willen aller Beteiligten zu konstruktiven Lösungen, wurden Wege gefunden, ein befriedigendes Resultat zu erreichen.

Welche Naturwerte wurden erhalten und geschaffen?

Von grosser Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild sind in Metzerlen-Mariastein die Hochstamm-Obstanlagen. Das während der Güterregulierung geltende Fällverbot wurde teilwei-se missachtet. Dies führte zu heftigen Diskussion. In verschiedenen Gesprächen konnten die Wogen geglättet werden. Mit dem Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft konnten schliess-lich bis heute rund 2000 Hochstamm-Obstbäume mit Vereinbarungen gesichert werden. Diese werden ergänzt durch einen Anteil an ungedüngten Wiesen. Der Preiszerfall beim Obst stellt eine neue Herausforderung dar. Die Zukunft der Hochstamm-Obstbäume ist heute mehr denn je in Frage gestellt. In der Ortsplanung konnte zudem in den Gebieten mit Landschaftsschutzzone eine Lösung für Intensiv-Obstanlagen mit Hagelschutz-Netzen gefunden werden.

Die für den heutigen Zustand der Natur in Metzerlen-Mariastein besonders wertvollen Flächen konzentrieren sich auf den ganzen Südhang am niederen Berg (kantonales Vorranggebiet Natur und Landschaft). Die klimamilde Lage und die Südexposition ermöglichen eine Vielzahl beson-ders wertvoller Lebensräume: artenreiche Heumatten, Hecken, Lesesteinhaufen, Reste von Trockenmauern und Waldränder, mit einem eng miteinander verzahnten Mosaik. Mit einer ge-schickten Zuteilung der Parzellen und einer entsprechenden Pachtlandarrondierung wurden diese Flächen interessierten Bewirtschaftern zugeteilt und konnten so erhalten werden. Mit dem Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft hatten die Bewirtschafter die Möglichkeit, auf freiwil-liger Basis Vereinbarungen abzuschliessen. Davon wurde reichlich Gebrauch gemacht, so dass heute ein beinah zusammenhängendes grossflächiges Mosaik von ungedüngten Heumatten, Waldrändern und Hecken erhalten werden konnte.

Die zentrale Ersatz- und Ausgleichsmassnahme war die Renaturierung (Ausdolung) des Fich-tenraingrabens (Riedbaches). Aufgrund einer Vorstudie durch das Büro Hintermann & Weber AG vom Januar 1994 wurde das Einzugsgebiet „Ried“ als am besten geeignet für ein Ausdo-lungsprojekt beurteilt. Das ausgearbeitete Projekt umfasst einen 12 m breiten Streifen vom Fich-tenrain bis an die französische Grenze, in welchem der ausgedolte Bach auf einer Länge von 760 m mäandrierend fliesst. Es wurde als 4. Etappe am 17. November 1997 vom Regierungsrat genehmigt. Es war die bisher längste Bachausdolung im Kanton Solothurn. Das Projekt wurde neben der öffentlichen Hand mit einem Beitrag von Pro Natura – Schweizerischer Bund für Na-turschutz unterstützt. Am 12. Januar 1998 erfolgte der Spatenstich. Am Samstag, 7. März 1998 wurde der Bach durch rund 60 Personen aus den Schulen und der Bevölkerung von Metzerlen bepflanzt.

Schlussbetrachtung

Eine Güterregulierung ist immer ein Eingriff in Natur und Landschaft. Aus den verschiedenen Problemen, welche in der Güterregulierung Metzerlen-Mariastein zu eingehenden Diskussionen führten, kann für weitere Projekt gelernt werden.

Die Natur braucht Zeit. Die Entwicklung ist mit der Fertigstellung des Werkes nicht abgeschlos-sen. Ob sich die gesetzten Ziele – insbesondere gefährdete und seltene Arten etablieren können – lässt sich erst längerfristig nachweisen. Mit einem einfachen Kontrollprogramm wird die Ent-wicklung der einzelnen Flächen dokumentiert. Trotzdem lässt sich schon heute sagen, dass mit den umgesetzten Massnahmen (insbesondere dem ausgedolten Fichtenraingraben, den Ver-einbarungen über die wichtigsten Flächen mit Hochstamm-Obstbäumen und dem Verbund na-turnah genutzter Wiesen) eine Lösung verwirklicht wurde, die sich sehen lassen kann. Dafür ist allen Beteiligten zu danken.

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6.4 Bericht des Amtes für Landwirtschaft

Jürg Kaufmann

"Wir werden uns dafür einsetzen, dass eine Güterregulierung Metzerlen-Mariastein in der kür-zest möglichen Zeit - Zeitprognose ca. 10 Jahre - durchgeführt und abgeschlossen werden kann" waren sinngemäss meine Worte, als ich am 3. November 1989 im Restaurant Kreuz erstmals vor den Landwirten der Milch- und landwirtschaftlichen Genossenschaft Metzerlen stand. Eine sehr gewagte Prognose, standen doch die Meliorationsverfahren im damaligen Zeit-punkt unter einem ungeheuren Druck. Die strukturellen Bedürfnisse und Ansprüche der moder-nen Landwirtschaft waren ebenso hoch zu werten, wie die Forderungen von Natur und Land-schaft, die Bodenverbesserungsmassnahmen gänzlich abzuschaffen. Im gleichen Zeitpunkt wurden Güterregulierungen mit einem Beizugsgebiet von über 400 ha der Umweltverträglich-keits- Prüfungspflicht unterstellt.

Trotz der beträchtlichen und in ihrem Ausmass nicht vollständig erkennbaren Hypotheken grün-deten die Eigentümer des napoleonisch-realgeteilten Besitzstandes am 12. April 1991 mit einer einzigen Gegenstimme die Flurgenossenschaft Metzerlen-Mariastein und dem festen Willen in möglichst kurzer Zeit grundbuchrechtlich und bewirtschaftungsmässig vernünftige Bedingungen zu schaffen.

Die erste grosse Herausforderung bildete für die neugegründete Genossenschaft und den Pro-jektleiter Bruno Hänggi die Erarbeitung eines UVP-konformen Vorprojektes mitsamt Bericht über die Auswirkungen auf die Umwelt und entsprechenden Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen. Das Projekt Metzerlen wurde gesamtschweizerisch zum Pilotprojekt einer modernen Melioration und geniesst heute noch den Ruf als Beispiel einer hervorragend umgesetzten kommunalen Gesamtplanung. Obschon noch nicht alle neuen Abläufe und Instrumente bekannt und erprobt waren, konnten die in den Statuten der Flurgenossenschaft gesetzten Ziele erreicht werden.

Mit der Genehmigung des Vorprojektes am 23. Mai 1995 durch den Regierungsrat des Kantons Solothurn waren die Voraussetzungen gegeben, dass sich auch das Bundesamt für Landwirt-schaft mit Beiträgen am Grossunternehmen beteiligen konnte. Viele Hürden und unvorhergese-hene Probleme waren von diesem Zeitpunkt an auf einer für eine Güterregulierung dieses Aus-masses wahrhaftigen Sprintstrecke bis 2004 zu meistern.

Die erste Überraschung erlebten wir gleich zu Beginn des Verfahrens, indem nämlich National- und Ständerat in einer buchstäblichen Nacht- und Nebelaktion den Privatwaldzusammenlegun-gen die Unterstützungen strichen. Einzig die Entflechtungsmassnahmen im Bereiche der Wald-ränder blieben Bestandteil der umfassenden Strukturverbesserung.

Die raumplanerischen Vorgaben, die Erarbeitung und Integration eines Natur- und Landschafts-konzeptes sowie die Umsetzung oekologischer Ersatz-, Aufwertungs- und Ausgleichsmassnah-men waren Herausforderungen an Projektleitung und Organe der Flurgenossenschaft. Im Zent-rum stand dabei die Ausdolung des Riedbaches (Fichtenraingraben) auf einer Rekordlänge von schlussendlich fast 2 km. Mit der Idee, das bestehende Wegnetz in seiner Lage weitgehend zu übernehmen, wurde ein grosser Schritt in Richtung moderne Melioration gemacht.

Ich freue mich heute zusammen mit allen Beteiligten über den geglückten Abschluss der Güter-regulierung Metzerlen-Mariastein. Mit einem Minimum an Eingriffen in die Landschaft wurde ein vor allem auch oekologisch vertretbares Werk geschaffen, welches in erster Linie den verblei-benden Landwirtschaftsbetrieben eine zukunftsorientierte Bewirtschaftung gewährleistet. Die Amtliche Vermessung konnte in einem Parzellennetz erfolgen, das übersichtlich ist und dessen Grenzen und Grenzpunkte klar definiert sind.

Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mussten sich in den vergangenen Jahren mit dem teilweise sehr komplizierten und komplexen Verfahren einer Güterregulierung auseinanderset-zen. Ein Verfahren, welches von den Betroffenen viel Geduld und Verständnis erforderte; ein Verfahren jedoch, welches heute aus der Gemeinde Metzerlen-Mariastein nicht mehr wegzu-denken ist und das klare Zeichen hinterlässt. Eine umfassende Sanierung und der Ausbau des

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Flurwegnetzes sowie die Realisierung der Grundbuchvermessung wäre ohne Güterregulierung nie möglich gewesen.

Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen und allen, welche zum guten Gelingen der umfassen-den Strukturverbesserung beigetragen haben, recht herzlich danken. Vorab dem Vorstand unter der straffen und souveränen Leitung von Ivo Borer und der Schätzungskommission mit seinem Präsidenten Toni Rippstein, deren aufwendige und nicht immer sehr dankbare Aufgabe oft kriti-siert oder gar nicht beachtet worden ist. Einen ganz speziellen Dank richte ich an die Adresse des Ingenieurbüros Bruno Hänggi und dessen Mitarbeitern Heiner Studer und Andy Brodbeck für den grossen Einsatz bei Planung und Ausführung der meliorationstechnischen Massnahmen. In den Dank einschliessen möchte ich aber auch die beteiligten Bauunternehmungen, welche mit dazu beigetragen haben, das Nebeneinander von Bauen und Bewirtschaften erträglich zu gestalten.

Eine Güterregulierung ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe für sämtliche Beteiligten; dies gilt vor allem für die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, aber auch für die Gemeinde Metzerlen-Mariastein; meine Anerkennung und mein Dank für die Solidarität und das Engagement! Ich wünsche zusammen mit der Einwohnergemeinde Metzerlen-Mariastein, dass die gemeinsam geschaffenen strukturellen Bedingungen zum Wohle der ganzen Gemeinde ge-nutzt und erhalten werden.

Beim Durchblättern der regierungsrätlichen Entscheide sind bei mir viele Erinnerungen geweckt worden; Erinnerungen und Gedanken, welche mit persönlichen Begegnungen, Entscheiden, Baustellen und ganz speziellen Ereignissen im Zusammenhang stehen und ich gerne bewahre.

6.5 Schlussbemerkung durch den Projektleiter

Bruno Hänggi

Mit grosser Begeisterung haben wir im Jahre 1991 die Vorbereitungsarbeiten für die Gründung der Flurgenossenschaft in Angriff genommen. Die Tatsache, dass die Durchführung einer Güter-regulierung zweifelsohne zu den anspruchvollsten aber auch zu den interessantesten Aufgaben eines Kulturingenieurs gehört, hat sich erneut eindrücklich bestätigt. Die verschiedensten Inte-ressen der Landwirte, der übrigen LandbesitzerInnen, der Erbengemeinschaften, die Ansprüche von Gemeinde und Kanton, der Naturschutzorganisationen, der Besitzer von Obstgärten usw. unter einen Hut zu bringen ist wahrlich keine einfache Sache. Mit um so grösserer Genugtuung und Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass die grosse Mehrheit der GrundeigentümerInnen mit dem Ausgang der Regulierungsarbeiten mehr oder weniger zufrieden ist. Wir sind uns bewusst, dass wir mit der Durchführung der Güterregulierung Metzerlen – Mariastein sowie den übrigen Güterregulierungen die Natur und das Landschaftsbild des Leimentales nachhaltig, hoffentlich positiv, mitgestaltet haben.

Die vielen Sitzungen und Gespräche mit Behörden und GrundeigentümerInnen haben mich sehr beeindruckt. Dieses tief in das Privateigentum eindringende Unternehmen hätte nie zufrieden-stellend abgeschlossen werden können, wenn nicht die grosse Mehrheit der Grundeigentüme-rInnen dem Unternehmen jederzeit positiv und wohlwollend gesinnt gewesen wäre. Dafür möch-te ich sämtlichen GrundeigentümerInnen meinen aufrichtigen und herzlichsten Dank ausspre-chen.

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Danken möchte ich aber auch dem Vorstand, mit dem Präsidenten Ivo Borer und der Schät-zungskommission, unter der Leitung von Toni Rippstein. Ein grosses Dankeschön geht auch an Jürg Kaufmann vom Amt für Landwirtschaft, welcher uns jederzeit tatkräftig unterstützte und nach jeder Sitzung spät abends, bei unterschiedlichsten klimatischen Bedingungen, noch den langen Weg nach Solothurn unter die Räder nehmen musste. Auch den Gemeindebehörden, den Vertretern der übrigen involvierten Amtsstellen, wie dem Amt für Raumplanung, dem Amt für Wasserwirtschaft sowie den Bundesvertretern sei an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön ausgesprochen. Auch allen meinen Mitarbeitern, insbesondere Andreas Brodbeck und Heiner Studer möchte ich für die gewissenhafte Ausführung der Arbeiten herzlich danken.

Verschiedene Aussagen, wie, „ich kann mir eigentlich gar nicht mehr vorstellen, wie ich meinen Betrieb ohne Güterregulierung bewirtschaften könnte“, lassen uns hoffen, dass wir doch vieles richtig gemacht haben.

6.6 Statistik

Fläche nach erfolgter amtlicher Vermessung 848 ha 13 a 94 m2

Alte Parzellen 1319 (inkl. Wald und Wege 1630)

Alte Grenzpunkte (GP) 11'040

Neue Parzellen 287 (exkl Wald, Wege)

Grundeigentumsverhältnisse 197 (278 beteiligte Personen)

Flurwege 23 km

Beizugsgebiet Gründung 507 ha

Beizugsgebiet (Bearbeitung) 473 ha

- hievon offene Flur 428 ha

- und Waldrandbereich 45 ha

Anzahl Bonitätsflächen 1292

Wechselbestand Obstbäume 1176

Siedlungen 3

vermarkte Grenzpunkte (neue Parzellen) 940 (total 2931 Grenzpunkte inkl. unvermarkte GP, Staatstrassen und Hoheitsgrenzen)

bereinigte Dienstbarkeiten 2876

Parzellen pro Grundeigentümer alt 6.7 neu 1.6

Eigentümer mit mehr als 5 Parzellen alt 40 neu 11

Eigentümer mehr als 40 Parzellen alt 11

Eigentümer mit nur noch 1 Parzelle neu 129

57% der Fläche ist im Besitz der Haupterwerbsbetriebe

Nunningen, 15. März 2006 Der Projektleiter:

Bruno Hänggi

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