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Smartphones und Apps - Spione in der Hosentasche Seite 1 von 28 Dieses Dokument ist aus dem gleichnamigen Internetangebot des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, zu finden unter: http://www.mjv.rlp.de/smartphones/ Smartphones und Apps - Spione in der Hosentasche In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dieses Internetangebot ins Leben gerufen. Verbraucherinnen und Verbraucher aller Altersgruppen können sich auf den nachfolgenden Seiten über Gefahren und Risiken, aber auch über ihre Rechte rund um die Nutzung von Smartphones und Apps informieren. Alle Informationen sowie den Flyer "Smartphones und Apps - Spione in der Hosentasche" können Sie sowohl über die Internetseite des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (www.mjv.rlp.de/smartphones ) als auch der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abrufen.

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  • Smartphones und Apps - Spione in der Hosentasche Seite 1 von 28 Dieses Dokument ist aus dem gleichnamigen Internetangebot des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, zu finden unter: http://www.mjv.rlp.de/smartphones/

    Smartphones und Apps - Spione in der Hosentasche

    In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. und dem

    Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat das

    Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dieses Internetangebot ins

    Leben gerufen. Verbraucherinnen und Verbraucher aller Altersgruppen können

    sich auf den nachfolgenden Seiten über Gefahren und Risiken, aber auch über ihre

    Rechte rund um die Nutzung von Smartphones und Apps informieren.

    Alle Informationen sowie den Flyer "Smartphones und Apps - Spione in der

    Hosentasche" können Sie sowohl über die Internetseite des Ministeriums der Justiz

    und für Verbraucherschutz (www.mjv.rlp.de/smartphones) als auch der

    Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. oder des Landesbeauftragten für den

    Datenschutz und die Informationsfreiheit abrufen.

  • Smartphones und Apps - Spione in der Hosentasche Seite 2 von 28 Dieses Dokument ist aus dem gleichnamigen Internetangebot des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, zu finden unter: http://www.mjv.rlp.de/smartphones/

    Inhaltsverzeichnis

    1. Profilbildung

    1.1. Online-Werbung

    1.2. Datenzugriffe

    1.3. Vorsicht bei Profilbildung durch „freiwillige Angaben“

    1.4. Datenschutzbestimmungen

    2. Einwilligung, Auskunft und sonstige Nutzerrechte

    2.1. Einwilligung

    2.2. Nutzerrechte

    3. Schutz vor Schadsoftware

    3.1. Verbreitung durch Apps

    3.2. Eine weitere Gefahrenquelle: Root und Jailbreak

    3.3. Einsatz von Schutzsoftware

    3.4. Freeware-Angebote im Test

    4. Datenspeicherung

    4.1. Datensynchronisation - Überblick behalten

    4.2. Smartphones, Tablets und Clouds: mobile Speicher für Dokumente

    4.3. Berufliches und Privates trennen

    5. Mehr Sicherheit durch Löschung

    5.1. Sicheres, endgültiges Löschen

    5.2. Löschungsrechte schriftlich geltend machen

    5.3. Reparatur, Service und Verkauf - Wichtige Daten löschen

    6. Vorsicht Kostenfallen

    6.1. Kostenfallen vermeiden

    6.2. Mobiles Bezahlen (mobile payment) und mobile Bankgeschäfte (mobile

    banking)

    7. Checkliste

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    1. Profilbildung

    Smartphones und Apps sind die Standbeine der mobilen Internetnutzung.

    Ihnen wächst nach und nach der Status persönlicher Begleitgegenstande wie

    Geldbörsen, Brillen oder Armbanduhren zu. So wie diese begleiten die Geräte

    ihre Besitzer auf Schritt und Tritt. Bereits jeder dritte Deutsche besitzt ein

    Smartphone; bei den unter 30-jährigen ist es sogar jeder zweite. Die digitalen

    Alleskönner verfügen über ein umfangreiches Wissen über ihre Besitzer und deren

    soziales Umfeld: Kontaktdaten, Termine, Kommunikations- und Nutzungsverhalten,

    Aufenthaltsorte, Konsumgewohnheiten, Interessen und Vorlieben. Diese

    Informationen stammen meist aus den sogenannten "Apps", die ein Smartphone erst

    smart werden lassen. Fast eine Milliarde dieser Apps wurden in Deutschland im Jahr

    2011 auf mobile Systeme geladen. Verschiedene Vorkommnisse haben gezeigt,

    dass von solchen Apps häufig Daten ohne Einwilligung der Nutzer erhoben und

    hinter deren Rücken an Dritte übermittelt und zum Teil für fragwürdige Zwecke

    genutzt wurden1.

    1.1. Online-Werbung

    Von Bedeutung sind hierbei in erster Linie Apps, die kostenlos angeboten werden.

    Entwicklung und Pflege einer Applikation und deren Vertrieb bringen einen

    bestimmten Aufwand mit sich. Häufig wird dieser durch Online-Werbung

    „refinanziert“, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einhergeht.

    Von zunehmender Bedeutung ist dabei Online-Werbung in Form verhaltensbasierter

    Werbung, bei der, anders als nach dem Gießkannenprinzip, Werbung, ausgerichtet

    oder passend auf die Interessen und Verhaltensmuster der Nutzer, gezielt präsentiert

    wird. Je gezielter die Werbung auf die Nutzer zugeschnitten ist, desto mehr lässt sich

    damit erlösen.

    1 http://www.datenschutz.rlp.de/de/service.php?submenu=downloads

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    Untersuchungen zeigen, dass mit personalisierter Werbung zum Teil mehr als

    doppelt soviel erlöst werden kann, wie mit unspezifisch verteilter Werbung. Zudem

    wird Werbung, die mit dem sozialen Umfeld der Nutzer verbunden ist, mehr als drei

    Mal so häufig wahrgenommen wie neutrale Werbung. Je nach Produktbereich klicken

    bis mehr als die Hälfte der Nutzerinnen und Nutzer solche Werbung an und bis zu 20

    Prozent entscheiden sich in der Folge für das Produkt2.

    Ziel von Datenerhebungen bei der Online-Werbung ist die Individualisierung von

    Nutzern, ihre Einordnung in Interessenbereiche (Targeting) und ihre

    Wiedererkennung bzw. Verfolgbarkeit (Tracking)3.

    1.2. Datenzugriffe

    Davon betroffen sind allerdings nicht nur die Daten, die bei der Nutzung der App oder

    des Internet entstehen. Untersuchungen zeigen, dass eine Reihe von Apps in einer

    Weise auf Daten des Smartphones zugreifen, die die Nutzer so nicht erwarten. Etwa,

    wenn eine Anwendung, die eine bloße Taschenlampenfunktion bietet, auf das

    Adressbuch, die Telefonliste, den Standort des Nutzers oder die von ihm besuchten

    Webseiten zugreift – ohne den Nutzer darüber zu informieren oder um Erlaubnis zu

    fragen.

    Man sollte darauf achten, welche Daten eine App verwenden will. Für Smartphones

    mit dem weit verbreiteten Betriebssystem „Android“ lässt sich dies vor dem Download

    oder spätestens bei der Installation klären, da hier entsprechende

    Informationsmöglichkeiten bestehen bzw. der Nutzer gebeten wird, den

    Datenzugriffen zu zustimmen. Bei Geräten mit dem Betriebssystem iOS

    (iPhone/iPad) erfolgt jeweils eine Nachfrage, wenn auf das Adressbuch oder den

    Standort zugegriffen werden soll; darüber hinaus kann

    2 http://www.datenschutz.rlp.de/de/service.php?submenu=downloads

    3 http://www.datenschutz.rlp.de/de/service.php?submenu=downloads

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    festgelegt werden, welche Apps überhaupt auf Standortdaten zugreifen können

    sollen.

    Grundsätzlich kann man steuern, ob, wann und wer erfährt, wo man sich gerade

    befindet. Schließlich muss die GPS- oder WLAN-Funktion des Smartphones nicht

    dauerhaft aktiv sein. Wenn diese Funktionen abgeschaltet sind, kann keine

    Applikation ungefragt auf Standortdaten zugreifen.

    1.3. Vorsicht bei Profilbildung durch „freiwillige Angaben“

    Die Erstellung von Profilen nützt Unternehmen, die die gesammelten Informationen

    wirtschaftlich verwerten können. Mit den gewonnenen Details zu

    Konsumgewohnheiten und zur Lebensführung kann zum Beispiel Werbung besser

    auf die persönlichen Bedürfnisse und Lebensumstände zugeschnitten werden. An

    vielen Stellen im Netz wird man direkt zu persönlichen Verhältnissen und Vorlieben

    befragt – sei es bei der Anmeldung für einen Dienst oder im Rahmen von

    Meinungsumfragen oder Marktforschung.

    Auch beim Online-Shopping werden Verbraucherinnen und Verbraucher oftmals

    nicht nur nach einer Postanschrift gefragt, sondern zum Beispiel auch nach dem

    Geburtsdatum, nach einer Telefonnummer, nach dem Einkommen oder nach

    anstehenden Anschaffungen wie einem Computer oder PKW. Auf dem Bildschirm ist

    dabei meist kaum zu erkennen, dass solche Angaben völlig freiwillig sind. Die

    Bestellung kann in aller Regel auch ohne die Eingabe solch sensibler Informationen

    durchgeführt werden. Nur ein kleines Sternchen-Symbol am Rand eines

    Eingabefeldes weist auf eine Fußnote hin, die bestimmte Angaben als nicht

    verpflichtend kennzeichnet.

    Gewinnspiele im Netz dienen vor allem dazu, Informationen über Verbraucherinnen

    und Verbraucher zu erhalten. Beim Ausfüllen der entsprechenden Eingabemasken

    wird man aufgefordert, Fragen zum Einkaufsverhalten zu beantworten oder das

    Einverständnis für Werbung zu erteilen. Auch diese Eingaben sind meist freiwillig,

    was auf den ersten Blick nicht so erscheinen mag.

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    1.4. Datenschutzbestimmungen

    Welche Daten ein Gerät oder ein Dienst am Smartphone oder Tablet tatsächlich

    sammelt, verraten die Datenschutzbestimmungen. Für jedes Gerät und für jede App

    müssen Nutzerinnen und Nutzer eigene Bestimmungen bestätigen, andernfalls ist die

    Nutzung zumeist nicht möglich. Eine entsprechende Abfrage erfolgt in der Regel bei

    der Inbetriebnahme von Geräten bzw. bei der Installation von Apps auf dem Gerät.

    Es ist ratsam, vor der Bestätigung immer einen Blick auf die Regelwerke zu werfen,

    anstatt sie ungeprüft zu bestätigen. Nicht selten überraschen die Klauseln bzw. die

    gewählten Voreinstellungen.

    Als Beispiel hier ein Auszug aus der Datenschutzerklärung des

    Suchmaschinenbetreibers Google, Inc4., u.a. für die Nutzung des Smartphone-

    Betriebssystems Android (Stand: 27. Juli 2012):

    […] Wenn Sie unsere Dienste nutzen oder von Google bereitgestellte Inhalte aufrufen,

    erfassen und speichern wir bestimmte Daten gegebenenfalls in Serverprotokollen. Diese

    Protokolle können Folgendes enthalten:

    • Einzelheiten zu der Art und Weise, wie Sie unsere Dienste genutzt haben,

    beispielsweise Ihre Suchanfragen.

    • Telefonieprotokollinformationen wie Ihre Telefonnummer, Anrufernummer,

    Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-

    Routing-Informationen und Art der Anrufe. […]

    Datenschutzbestimmungen sind oft klausuliert verfasst und schwer zu verstehen.

    Wer die obigen Bedingungen an seinem Gerät quittiert, der muss

    mit Folgendem rechnen:

    4 http://www.google.de/intl/de/policies/privacy/

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    Das Unternehmen Google kann möglicherweise nachvollziehen, welche Dienste der

    Nutzer in Anspruch genommen hat, welchen Inhalt die Suchanfragen hatten, welche

    Telefonnummer das Gerät hat, welche Telefonnummern angerufen wurden oder

    darauf angerufen haben, wie lange telefoniert wurde und welche Nummern SMS-

    Nachrichten erhalten haben.

    Die Art und Weise der Gerätenutzung wird also sehr umfänglich mitgeschnitten. Wer

    das Sammeln seiner Daten nicht wünscht, ist gezwungen, auf das Gerät ganz zu

    verzichten oder es nur beschränkt einzusetzen. Nur dann kann man vermeiden, dass

    die Daten überhaupt gesammelt werden. Zu beachten ist auch, dass sich

    Datenschutzbestimmungen jederzeit ändern können. Ein einmal hohes

    Datenschutzniveau könnte binnen kurzer Zeit abgesenkt werden.

    Datenschutzeinstellungen für die verbreitet genutzten Plattformen Apple iOS und

    Google Android haben wir in einem Dokument5 zusammengefasst.

    Datenweitergabe

    Persönliche Daten sind mittlerweile ein Handelsgut. Erlaubt ist der "blühende Handel"

    aufgrund der Einverständnisse zur Datenweitergabe. Diese werden den Nutzern im

    Rahmen von Datenschutzbestimmungen gewissermaßen "abgerungen". Das

    Ergebnis ist, dass zum Beispiel die eigene Email-Adresse oder Telefonnummer an

    Dritte weitergegeben werden und dann für Werbung genutzt werden kann. Gerade

    auf die mögliche Datenweitergabe in den Datenschutzbestimmungen sollte man also

    achten.

    Tipps:

    • Geben Sie nur so viele Daten über sich preis wie absolut erforderlich.

    • Lesen Sie Datenschutzbestimmungen und insbesondere die

    Weitergabeklauseln kritisch.

    5 https://justiz50.rlp.icteam.net/icc/justizqa/nav/d06/binarywriterservlet?imgUid=e203699e-23b6-931b-ccf9-

    0677fe9e30b1&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111

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    2. Einwilligung, Auskunft und sonstige Nutzerrechte Die auf Smartphones laufenden Hilfsprogramme (Apps) unterliegen

    rechtlichen Vorgaben. Diese müssen beachtet werden und durchsetzbar sein.

    Zu oft ist dies bei Apps nicht der Fall.

    Dabei haben App-Anbieter bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von

    personenbezogenen Daten in Deutschland das deutsche Datenschutzrecht

    (Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw.

    Telemediengesetz (TMG)) zu beachten, sofern sie nicht einen Sitz oder eine

    datenverarbeitende Niederlassung in der Europäischen Union (EU) oder dem

    Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben. Für diese Anbieter gilt das Recht des

    jeweiligen Mitgliedstaates, welches aufgrund der harmonisierenden Wirkung der

    Richtlinie 95/46/EG vergleichbare Mindeststandards haben muss.

    Auch wenn die Anbieter von Apps zumeist das deutsche Datenschutzrecht zu

    beachten haben, ist die Durchsetzung der sich aus unserem Rechtssystem

    ableitenden Rechte gegenüber den häufig im Ausland ansässigen Unternehmen

    schwierig bis aussichtslos. Helfen können dabei unter Umständen nicht einmal die

    deutschen Datenschutzbehörden, da sich ihre Befugnisse auf die Unternehmen mit

    einem Sitz beziehungsweise einer Niederlassung in ihrem Hoheitsgebiet

    beschränken. Umso wichtiger ist es, sich bei der Nutzung von Apps genau zu

    überlegen, ob man bereit ist, seine persönlichen Daten Anbietern für die Nutzung

    einer App zu überlassen. Weicht eine App von den – nachfolgend aufgeführten –

    deutschen Datenschutzvorgaben ab, sollte die App nicht installiert werden.

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    2.1. Einwilligung Will ein App-Anbieter persönliche Daten der Anwender erheben, verarbeiten oder

    nutzen – insbesondere wenn es für die Funktion der App nicht erforderlich ist –

    braucht er hierfür eine wirksame Einwilligung des Nutzers. Eine solche setzt

    Folgendes voraus:

    • Einwilligungsfähigkeit: Anders als beim Abschluss eines Vertrages

    kommt es bei der Einwilligung in den Umgang mit den eigenen

    personenbezogenen Daten nicht auf die Geschäftsfähigkeit des

    Betroffenen, sondern auf seine Einsichtsfähigkeit an. Abhängig vom

    Entwicklungsstand muss der Betroffene im Einzelfall die Tragweite seiner

    Entscheidung erfassen können.

    • Bestimmtheit und Freiwilligkeit: Eine wirksame Einwilligung kann nur

    freiwillig erfolgen. Um den freien Willen entfalten zu können, müssen

    Betroffene wissen, worein sie einwilligen. Daher kann eine Einwilligung

    nicht vorab pauschal eingeholt werden. Vielmehr müssen den Betroffenen

    die notwendigen Informationen gegeben werden, damit sie in der Lage

    sind, den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten jederzeit zu

    kontrollieren. Soweit dies erfolgt, finden sich diese Informationen in der

    Regel in den so genannten Datenschutzbestimmungen der Anbieter.

    Informationen sind ausreichend bestimmt, wenn sie aufklären:

    • über die Art der zu erhebenden und zu verarbeitenden

    personenbezogenen Daten,

    • über die Bedeutung der Einwilligung,

    • über den vorgesehenen Zweck,

    • über mögliche Empfänger,

    • über die verantwortliche Stelle,

    • über eine Widerrufsmöglichkeit für die Zukunft unter

    Hinweis auf die Folgen.

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    • Zeitpunkt: Als Wirksamkeitsvoraussetzung muss die erforderliche

    Einwilligung vorab erfolgen.

    • Form: Eine Einwilligung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen, wozu sie

    vom Betroffenen zu unterschreiben ist. Diese Möglichkeit besteht beim

    Herunterladen und Nutzen einer App auf dem Smartphone nicht. Sofern in

    diesem Zusammenhang eine Einwilligung von den Anwendern eingeholt

    wird, erfolgt dies in der Regel durch Bestätigung über einen Button (sog.

    Opt-In). Eine in dieser Form erteilte elektronische Einwilligung ist vom

    Anbieter zu protokollieren und muss von ihm für den Anwender zum

    jederzeitigen Abruf bereitgehalten werden.

    Wird die Einwilligung im Zusammenhang mit anderen Erklärungen – zum

    Beispiel bei Kauf- und Beitrittserklärungen oder Allgemeinen

    Geschäftsbedingungen – erteilt, ist sie vom übrigen Text besonders

    abzuheben.

    • Vom Anbieter zu beachten: Eine wirksame Einwilligung ist aber kein

    Freifahrtschein für die Anbieter von Apps. Vielmehr haben sie beim

    Umgang mit den personenbezogenen Daten der Anwender den Grundsatz

    der Datensparsamkeit zu beachten. Erhoben und verarbeitet werden

    dürfen danach nur die zur Erreichung des verfolgten Zwecks erforderlichen

    Daten.

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    2.2. Nutzerrechte Da Anwender aber auch nach der Installation der App noch die Kontrolle über ihre

    personenbezogenen Daten behalten sollen, stehen ihnen unter bestimmten

    Voraussetzungen Rechte zu. Nutzerinnen und Nutzer haben das Recht auf:

    • Benachrichtigung

    • Auskunft

    • Berichtigung

    • Löschung

    • Sperrung

    • Widerspruch gegen Verarbeitung und Nutzung

    • Schadensersatz

    • Widerruf der Einwilligung

    Recht auf Auskunft

    Um zu erfahren, was mit den eigenen Daten geschehen ist, können

    Anwender die Anbieter ihrer Apps formlos um Auskunft ersuchen. Dabei kann

    Auskunft darüber eingefordert werden,

    • worein eingewilligt wurde,

    • zu welchem Zweck welche personenbezogenen Daten erhoben wurden,

    • was mit den Daten geschehen ist,

    • ob und welche Dritte die Daten erhalten haben.

    Einen Musterbrief zum Auskunftsersuchen finden Sie hier6. Die Auskunft haben die

    Anbieter kostenlos zu erteilen. Gibt es Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der

    Rechte, kann bei Anbietern mit deutschem Geschäftssitz die zuständige

    Datenschutzbehörde7 helfen.

    6 http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/72821A.doc 7 http://www.datenschutz.rlp.de/de/kontrolle.php?submenu=priv

  • Smartphones und Apps - Spione in der Hosentasche Seite 12 von 28 Dieses Dokument ist aus dem gleichnamigen Internetangebot des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, zu finden unter: http://www.mjv.rlp.de/smartphones/

    3. Schutz vor Schadsoftware

    Regelmäßig wird vor Viren, Trojanern und Schadsoftware, die das Smartphone

    infizieren können, gewarnt. Doch welche Gefahren bestehen und wie kann

    man sich schützen?

    Da ein Smartphone viel mehr Computer als Telefon ist, ist ein potenzieller

    Angriff möglich. Der Zugang zum Internet sowie Apps oder Bluetooth machen die

    mobilen Geräte besonders anfällig. Es finden sich dort jede Menge persönlicher

    Daten, die auch für Hacker interessant sein können.

    Der Sicherheits-Spezialist für Netzwerktechnik, Juniper Networks8, fand heraus, dass

    die Anzahl der aktiven Handy-Viren zwischen 2010 und 2011 um 155 Prozent auf

    über 28.500 anstieg. So kann eine Schadsoftware beispielsweise den Standort des

    Telefons übermitteln oder Bankinformationen seines Besitzers auslesen. Trojaner

    versenden ungefragt SMS-Nachrichten wie Premium-SMS, die mit extrem hohen

    Kosten verbunden sind.

    3.1. Verbreitung durch Apps

    Schädlinge verbreiten sich in fast allen Fällen durch Apps. Besonders die Google-

    Plattform Android ist von Angriffen durch Schadsoftware betroffen. Für Android-

    Geräte gibt es eine Vielzahl von App-Märkten, welche die kleinen Programme

    ungeprüft zum Download anbieten. Google hat im Februar 2012 reagiert und lässt

    seither alle angebotenen Apps durch den Sicherheitsdienst „Bouncer“ überprüfen.

    Doch bereits kurz nach der Inbetriebnahme tauchten erste Apps auf, die den

    Bouncer zeitweise austricksen konnten. Fremde Android-App-Stores werden nach

    wie vor nicht überprüft.

    Tipp:

    Laden Sie Apps nur aus dem offiziellen Android Store Google Play herunter, da

    man dort am besten vor gefährlichen Apps geschützt ist.

    8 http://www.juniper.net/de/de/company/press-center/press-releases/2012/pr_2012_02_15-11_00.html

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    3.2. Eine weitere Gefahrenquelle: Root und Jailbreak

    Es ist für die Nutzer möglich, durch das Ausnutzen von Lücken die vollständige

    Kontrolle über ein Android-Smartphone zu übernehmen. So erlangt man alle Rechte

    des Superusers „Root“. Bei derart „gerooteten“ Geräten ist es möglich, zum Beispiel

    Programme mit Funktionen zu installieren, die im Normalfall verwehrt bleiben

    würden. Dadurch steigt das Sicherheitsrisiko erheblich.

    Dagegen sind Schädlinge für iOS, also für das iPhone, nach wie vor nicht bekannt.

    Apps für IPhone und Co werden offiziell nur zentral über den Apple-App-Store

    angeboten. Die dort eingestellten Apps sind geprüft.

    So ist der Nutzer relativ sicher, es sei denn, er hat zuvor mit einem illegalen

    „Jailbreak“ zusätzliche Funktionen freigeschaltet und lädt Apps außerhalb des Apple-

    Stores herunter.

    Der sogenannte Jailbreak („Gefängnisausbruch“) wird bei Apple-Nutzern immer

    populärer. Denn viele iPhone- und iPad-Nutzer fühlen sich durch Apples restriktive

    Sicherheitspolitik eingeschränkt. Was auf den ersten Blick praktisch erscheint, ist für

    Apple-Nutzer zu einem der Hauptrisiken geworden. Jailbreaks öffnen iPhones und

    iPads für Attacken von außen.

    Tipp:

    Vermeiden Sie, Ihr Smartphone via Jailbreak oder Root zu öffnen.

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    3.3. Einsatz von Schutzsoftware

    Die Hersteller der Schutzsoftware raten insbesondere Android-Nutzern zur

    Installation eines Virenschutzes. Hier eine Übersicht von zahlreichen kostenlosen

    und kostenpflichtigen Angeboten für Android-Smartphones:

    Anbieter Preis Betriebssystem

    AegisLab Antivirus Free kostenlos Android http://bit.ly/Nm4tYf

    Antivirus Free kostenlos Android http://bit.ly/aspQm7

    avast! Mobile Security kostenlos Android http://bit.ly/LEFhZh

    AVG Antivirus Free bzw. Pro

    kostenlos Premium-version 7,64 €

    Android http://bit.ly/LlByTE http://bit.ly/oXknXu

    Avira Free Android Security kostenlos Android http://bit.ly/Hh4W8V

    BitDefender Mobile Security

    kostenlos Premium-version 7,95 €

    Android http://bit.ly/sra2en

    BluePoint Antivirus Free kostenlos Android http://bit.ly/M8NMO8

    BullGuard Mobile Security 10 24,95 €/Jahr

    Android Windows Mobile Blackberry Symbian

    http://bit.ly/MH1OY9

    Comodo Mobile Security kostenlos Android http://bit.ly/Mv7Lre

    Dr.Web Antivirus 3,91 € Android http://bit.ly/nufYal

    ESET Mobile Security 14,95 € Android Windows Mobile Symbian

    http://bit.ly/LDvO61

    F-Secure Mobile Security 34,95 €/Jahr Android Windows Mobile Symbian

    http://bit.ly/h8DBar

    G Data MobileSecurity kostenlos Android http://bit.ly/kHgNp9

    GuardX Antivirus kostenlos Android http://bit.ly/Mv85WQ

  • Smartphones und Apps - Spione in der Hosentasche Seite 15 von 28 Dieses Dokument ist aus dem gleichnamigen Internetangebot des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, zu finden unter: http://www.mjv.rlp.de/smartphones/

    IKARUS mobile.security LITE kostenlos Android http://bit.ly/Mv89Gd

    Kaspersky Mobile Security 24,95 €/Jahr

    Android Windows Mobile Blackberry Symbian

    http://bit.ly/bflSyI

    Kaspersky Mobile Security Lite kostenlos Android http://bit.ly/M8SprB

    Kinetoo Malware Scan kostenlos Android http://bit.ly/NTmQF0

    LabMSF Antivirus kostenlos Android http://bit.ly/Liopg0

    Lookout Security & Antivirus kostenlos Android http://bit.ly/H98KJV

    McAfee Mobile Security 29,99 €/Jahr Android Blackberry Symbian

    http://bit.ly/MlnsBO

    MobiShield kostenlos

    Android Windows Mobile Blackberry Symbian

    http://bit.ly/M97Q5e http://bit.ly/L7zSIW

    MobiShield for Jailbreak iOS k.A. iPhone http://bit.ly/M8T8ZN

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    NetQin Mobile Antivirus k.A.

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    Norton Mobile Security 29,99 €/Jahr Android http://bit.ly/KAO9D7

    Norton Mobile Security Lite kostenlos Android http://bit.ly/Mxenn7

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    Stand: Juni 2012

    bitl.y-Hinweis:

    In der vorstehenden Übersicht werden zur vereinfachten Handhabung anstelle langer

    Internet-Adressen sogenannte Kurzlinks verwendet, die direkt auf die jeweilige

    Software verweisen. Um diese zu erzeugen, wird auf den entsprechenden Dienst von

    bitly.com (USA) zurückgegriffen.

    Wenn Sie einen solchen Kurzlink nutzen, werden Sie zu bitly.com weitergeleitet. Dort

    wird der Kurzlink auf die ursprüngliche Internet-Adresse umgesetzt und Sie werden

    dorthin weitergeleitet. Dabei wird technisch bedingt die IP-Adresse Ihres Rechners

    bit.ly bekanntgegeben. bit.ly erfährt damit, von welchem Rechner aus zu welchem

    Zeitpunkt auf eine bestimmte Internet-Adresse zugegriffen wurde. Uns ist nicht

    bekannt, ob bit.ly diese Information speichert, für welche Zwecke sie gegebenenfalls

    genutzt und ob sie an Dritte weitergegeben wird. Wenn Sie dies vermeiden möchten,

    können Sie auf die genannten Programme auch über jeweilige Markt-Plattform für Ihr

    Smartphone bzw. die Webseite des Anbieters zugreifen.

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    3.4. Freeware-Angebote im Test

    Das Magdeburger IT-Security-Institut AV-TEST9 hat erstmals aktuelle Freeware

    Antivirus-Apps für das marktführende Smartphone Betriebssystem Android auf deren

    Schutzleistung im Vergleich zu zwei ausgewählten kostenpflichtigen Anbietern

    untersucht.

    Die Ergebnisse sind für Freeware-Angebote nicht unbedingt positiv. Knapp die Hälfte

    erkennen weniger als 65 Prozent der 618 getesteten Schädlinge, wohingegen die

    beiden kostenpflichtigen Schutzlösungen ein gutes bis sehr gutes Schutzverhalten

    aufweisen.

    Tipp:

    • Halten Sie das Betriebssystems Ihres Smartphones auf dem neuesten

    Stand.

    9 http://www.av-test.org/tests/android/

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    4. Datenspeicherung

    Manche Apps sind bewusst so gestaltet, dass sie viele Daten über ihre

    Anwender sammeln. Oft kann diese Eigenschaft nicht über die

    Datenschutzeinstellungen geändert werden. Eine Nutzung ohne

    Datensammlungen und Weitergabe ist mitunter gar nicht möglich.

    Hier bietet sich an, nach Alternativen zu suchen, die einen besseren Datenschutz

    bieten. Der Markt von Apps zeigt sich, bezogen auf das Datenschutzniveau, sehr

    uneinheitlich, wie beispielsweise die Ergebnisse der Stiftung Warentest10 zeigen.

    Auch soziale Netzwerke wie Facebook und Google+ wissen viel über ihre Nutzer. Sie

    sammeln und verwerten nicht nur Daten, die ein Nutzer selbständig einstellt. Sie

    können auch solche Daten auswerten, die von Freunden und Bekannten in soziale

    Netzwerke eingestellt wurden.

    Smartphones eignen sich sehr gut für die unkomplizierte Erstellung von Video- oder

    Bildaufnahmen. Mit nur wenigen Schritten können Videoclips und Fotos vom Gerät in

    die sozialen Netzwerke kopiert werden. Das ist oft leichter zu bewerkstelligen als das

    Auslesen der Daten von einem PC.

    Der Nachteil: Sind die Daten einmal im Netz und für Dritte sichtbar, können sie

    beliebig oft weiterkopiert werden.

    Tipps:

    • Suchen Sie nach Alternativen, wenn Ihnen eine App zu wenig

    Datenschutz bietet.

    10

    https://www.test.de/Datenschutz-bei-Apps-Welche-Apps-Ihre-Daten-ausspaehen-4378643-4383181/

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    4.1. Datensynchronisation – Überblick behalten

    Die Vorstellung ist verlockend: mit wenigen Klicks am Rechner werden die Daten

    vom Schreibtisch-PC mit dem Speicher des Smartphones abgeglichen. Dienste zur

    Datensynchronisation kopieren Adressbücher, Emails und Termine in die mobilen

    Geräte. Damit sind solche Informationen immer und überall im Smartphone oder

    Tablet einsehbar und veränderbar. Vom mobilen Gerät aus können solche Daten

    noch weiter verbreitet werden – zum Beispiel in soziale Netzwerke. Dann kann man

    die Einträge auch dort einsehen und verwalten. Zu beachten ist aber, dass oft nicht

    nur die reinen Datensätze übertragen werden, sondern auch alle dazu gespeicherten

    Informationen – zum Beispiel Dokumente zu Termineinträgen oder Emails mit allen

    Anhängen. Auf diese Weise könnte Geheimes in fremde Hände gelangen.

    4.2. Smartphones, Tablets und Clouds: mobile Speicher für Dokumente

    Smartphones und Tablets können schon heute in einigen Bereichen als vollwertiger

    Ersatz für den heimischen Schreibtisch-PC dienen. Gerade am Tablet gestaltet sich

    die Abwicklung von Emails als sehr komfortabel. Emails enthalten aber nicht nur

    reinen Text, sondern auch allerlei Anhänge wie zum Beispiel Tabellen,

    Präsentationen, gescannte Urkunden oder Formulare. Bei einem Verlust des Gerätes

    könnten solche Informationen an Unbefugte gelangen. Deswegen ist es ratsam, den

    Speicherinhalt möglichst klein zu halten.

    Zum Datenverlust kommt es, wenn Daten versehentlich gelöscht werden oder Geräte

    gestohlen beziehungsweise verlegt werden. Das regelmäßige Durchführen von

    Sicherheitskopien, den sogenannten Backups, kann einen Datenverlust in Grenzen

    halten. Sicherheitskopien können manuell angefertigt oder automatisiert durch

    entsprechende Dienste vorgenommen werden.

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    Als Ablageort für gesicherte Daten bieten sich die Clouddienste, der heimische

    Schreibtisch-PC oder Datenträger wie externe Festplatten oder. USB-

    Speichersticks an. Backups sollten immer an einem sicheren Ort verwahrt werden.

    Gerade wer auf seinem mobilen Gerät sensible Daten ablegt und bearbeitet, sollte

    bei den Sicherheitskopien eine Verschlüsselung in Erwägung ziehen.

    Die sogenannten Datenclouddienste, oder zu deutsch "Datenwolkendienste", werden

    immer beliebter. Darüber können große Datenmengen auf fremden Computern im

    Internet gespeichert werden. Dieser Speicher ist vom Smartphone oder Tablet aus

    stets online verfügbar und erweitert deren begrenzte Speichermöglichkeiten. Neben

    den nützlichen Eigenschaften gibt es aber auch nachteilige: Die Ablage von Daten in

    der Cloud schützt nicht vor versehentlichem Verlust und zumindest zeitweiliger

    Unterbrechung in der Verfügbarkeit. Regelmäßig melden Betreiber von Clouds

    Pannen in ihren Serversystemen oder sogar Datenverluste.Man sollte darauf achten,

    dass die Daten im gewählten Clouddienst verschlüsselt werden und die

    Verbindungen zwischen Cloud und Gerät ebenfalls eine zuverlässige

    Verschlüsselung bieten.

    Tipps:

    • Behalten Sie den Überblick bei den Daten, die Sie im mobilen Gerät

    synchronisieren oder in Datenclouds ablegen.

    • Fertigen Sie regelmäßig Sicherheitskopien an, entweder in einem

    Clouddienst oder auf einem Speichermedium zuhause.

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    4.3. Berufliches und Privates trennen

    Smartphone und Tablet sind für viele gar nicht mehr wegzudenken – sowohl beruflich

    als auch privat. Oft ergibt sich folgendes Bild: über das Smartphone, das der

    Arbeitgeber zur Verfügung stellt, wird nebenbei die private Kommunikation

    abgewickelt. Das Nutzen von zwei verschiedenen Geräten zu unterschiedlichen

    Zwecken ist umständlich. Viele Arbeitgeber gestatten die doppelte Nutzung.

    Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie sich mit den Datenschutzrichtlinien Ihres Arbeitgebers

    vertraut machen. In Zweifelsfällen können Sie sich beim betrieblichen

    Datenschutzbeauftragten nach der zulässigen Verwendung oder besonderen

    Sorgfaltspflichten bei mobilen Geräten erkundigen.

    Soweit überhaupt möglich sollten berufliche Daten von privaten getrennt werden. Auf

    diese Weise behält man den Überblick, vor allem über die geschäftlichen

    Informationen, und kann diese vor fremdem Zugriff besser schützen.

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    5. Mehr Sicherheit durch Löschung

    Mit der Zeit sammeln sich viele Daten auf den Geräten an. Mit dem Verlust

    eines Gerätes können sie in unbefugte Hände gelangen. Wer regelmäßig

    nicht mehr benötigte Daten löscht oder sie zur Archivierung auf den

    heimischen Schreibtisch-PC überträgt, kann solche Risiken verringern.

    Dasselbe gilt für Speicher in Datenclouds. Der Verlust der Zugangscodes könnte

    Fremden den ungewollten Zugriff auf persönliche Informationen ermöglichen.

    5.1. Sicheres, endgültiges Löschen

    Nicht immer, wenn Daten im Gerät oder in Diensten gelöscht werden, kann der

    Nutzer davon ausgehen, dass diese tatsächlich vernichtet wurden. Teilweise landen

    gelöschte Informationen zunächst nur in einem digitalen Papierkorb. Von dort aus ist

    zumeist über mehrere Tage hinweg eine Wiederherstellung der Informationen

    möglich.

    In diesem Zusammenhang ist das soziale Netzwerk Facebook aufgefallen, das erst

    nach öffentlichem Druck eine endgültige Löschung der als gelöscht markierten

    Inhalte seiner Nutzer ausführte. Über Jahre hinweg wurden Daten, die im System

    ausdrücklich gelöscht wurden, nicht von den Servern entfernt. Sie waren im

    Nutzerprofil bloß nicht mehr sichtbar.

    Tipp:

    • Löschen Sie regelmäßig nicht mehr benötigte Daten von Smartphone

    und Tablet.

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    5.2. Löschungsrechte schriftlich geltend machen

    Nutzerinnen und Nutzer sind nicht rechtlos, wenn Anbieter keine oder nur

    unzureichende Möglichkeiten bieten, Daten zu löschen. Sie können die Löschung

    ihrer persönlichen Daten verlangen, wenn die Speicherung nicht mehr zulässig ist

    und keine sonstigen Aufbewahrungsvorschriften entgegenstehen. So unterliegen

    zum Beispiel Daten für Zwecke der Abrechung einer gesetzlichen Speicherfrist.

    Darunter können zum Beispiel eine Haus- oder Emailadresse und Kontoverbindungs-

    bzw. Kreditkartendaten fallen. Wer den Eindruck hat, dass Geräte oder Dienste die

    Löschung von Daten nicht ermöglichen, kann sich schriftlich an den Anbieter wenden

    und den Löschungsanspruch geltend machen.

    5.3. Reparatur, Service und Verkauf – Wichtige Daten löschen

    Wer sein mobiles Gerät in die Reparatur oder zum Service gibt, muss damit rechnen,

    dass die darauf befindlichen Daten ungewollt in fremde Hände gelangen. Dies kann

    zum Beispiel durch Unachtsamkeit des Service-Personals geschehen. Teilweise

    entscheiden sich Hersteller oder Händler dazu, anstelle der Durchführung einer

    Reparatur ein Austauschgerät zu liefern. Dann sind die Daten auf dem Altgerät meist

    unwiederbringlich verloren. Das alte Gerät wird zum Risiko, wenn es nicht vernichtet

    wird, sondern auf Umwegen in den Handel für gebrauchte Waren gelangt.Deswegen

    sollten zur Sicherheit alle wichtigen Daten vor Weggabe eines mobilen Gerätes

    gelöscht werden. Zu den wichtigen Daten gehören auch die im Gerät

    abgespeicherten Zugangsdaten, zum Beispiel für Emaildienste, soziale Netzwerke

    oder Datenclouds.

    Tipp:

    • Löschen Sie alle wichtigen Daten, bevor Sie Ihr mobiles Gerät in die

    Reparatur oder zum Verkauf geben.

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    6. Vorsicht: Kostenfallen

    Schon längst haben bunte und schrille Werbebanner Einzug gefunden auf die

    Bildschirme von Smartphones und Tablets. Ganz anders als beim

    Internet-Surfen am heimischen Schreibtisch-PC ist schon das Anklicken

    von mobilen Werbeanzeigen mit Gefahren für Nutzerinnen und Nutzer

    verbunden. Hinter vielen scheinbar harmlosen Annoncen lauern Kostenfallen, die

    kaum als solche zu erkennen sind. Oft werden Apps beworben, ohne hinreichend

    deutlich zu machen, dass der Bezug mit Kosten verbunden ist. Wichtige

    Vertragsdetails erscheinen nur in kleiner Schrift. Oft führt ein einmaliges

    Herunterladen der Zusatzsoftware zu einem Abonnement, bei dem wöchentlich

    Forderungen in Höhe von bis zu 10 Euro anfallen können.

    Die Anbieter ziehen das Geld unmittelbar über die Mobilfunkrechnung ein, häufig

    über Monate hinweg unbemerkt. Der Benutzer ist an dem Gerät eindeutig

    identifizierbar und löst durch eine Bestellung am Gerät mit wenigen Fingerzeigen

    eine Belastung seines Kundenkontos aus. Dazu bedarf es nicht einmal der Eingabe

    eines Namens oder sonstiger personenbezogener Daten durch den Nutzer.

    6.1. Kostenfallen vermeiden

    Buttonlösung

    Seit dem 1. August 2012 sind Verbraucherinnen und Verbraucher bei

    Vertragsschlüssen an mobilen Geräten grundsätzlich besser geschützt. Die

    wesentlichen Vertragsdetails müssen übersichtlich dargestellt werden. Zudem

    müssen die Anbieter durch ein deutlich gestaltetes Bestätigungsfeld im letzten

    Bestellschritt zu erkennen geben, dass ein kostenpflichtiges Angebot vorliegt. Ein

    Vertrag gilt als nicht geschlossen, wenn diese Felder keinen eindeutigen Hinweis

    tragen wie „jetzt kostenpflichtig bestellen“. Dennoch kann das

    versehentliche Anklicken solcher Felder weiterhin zu unerwünschten Abrechnungen

    führen.

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    Drittanbietersperre

    Wer sich gar nicht erst in die Gefahr eines ungewollten Abonnements begeben

    möchte, sollte bei seinem Mobilfunkanbieter eine sogenannte

    „Drittanbietersperre“ setzen lassen. Damit wird jeder Versuch eines Diensteanbieters

    unterbunden, die Mobilfunkrechnung zu belasten.

    Weitere Informationen und einen Musterbrief zur Drittanbietersperre gibt es auf den

    Internet-Seiten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz11.

    Tipp:

    • Lassen Sie an Ihrem Mobilfunkanschluss eine Drittanbietersperre

    einrichten, um sich vor ungewollten Abonnements zu schützen.

    6.2. Mobiles Bezahlen (mobile payment) und mobile Bankgeschäfte (mobile

    banking)

    Schon heute lässt sich vieles bequem und einfach per Smartphone bezahlen, vor

    allem Fahrscheine im öffentlichen Personennahverkehr oder Online-Einkäufe über

    Apps. Voraussetzung für die Nutzung ist zumeist die Teilnahme an einem

    Zahlungssystem wie zum Beispiel Paypal oder mPass. Hier gilt es, die Zugangsdaten

    vor fremdem Zugriff zu schützen.

    Der stationäre Einzelhandel setzt verstärkt auf das Bezahlen mittels NFC-Chips in

    Smartphones. NFC steht für Near Field Communication. Der Begriff bezeichnet eine

    drahtlose Technologie, bei der über kurze Distanzen hinweg

    11 http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ134614382421343/link1094291A.html

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    Kontoinformationen zwischen Geräten ausgetauscht werden. Vor Ort im Handel oder

    im Restaurant kann gezahlt werden, indem man das Smartphone an ein

    entsprechendes Empfangsgerät hält. NFC ist noch umstritten. Bislang ist nicht

    abschließend geklärt, ob und inwieweit das Verfahren für rechtswidrige

    Zahlungsvorgänge missbraucht werden kann.

    Bei mobilen Bankgeschäften sollte ebenfalls besondere Sorgfalt angewandt werden.

    Zugangs- und Transaktionsnummern (PINs und TANs) sollten unabhängig

    voneinander aufbewahrt werden. Befinden sich auf einem Gerät sowohl die

    Zugangs- als auch die Transaktionsnummern, können Fremde bei Verlust oder

    Diebstahl des Gerätes problemlos Überweisungen zu ihren eigenen Gunsten

    veranlassen.

    Trojanische Programme oder Phishing-Seiten versuchen Zugangs- und

    Transaktionsnummern auszuspähen. Aus diesem Grund sollte man keine

    unbekannten Links in Emails anklicken und trotz Aufforderung keine Bankdaten

    eingeben. Die Buchungen auf dem Konto sollten regelmäßig überprüft werden.

    Tipps:

    • Lassen Sie sich vor einem Vertragsschluss trotz des kleinen Bildschirms

    nicht dazu verleiten, nicht alle wesentlichen Vertragsbedingungen

    durchzulesen.

    • Schützen Sie beim mobilen Zahlen oder bei mobilen Bankgeschäften

    Ihre Zugangsdaten und Transaktionscodes vor fremdem Zugriff.

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    7. Checkliste

    Was können Sie zu Ihrem Schutz tun? Für manche Daten können Sie über

    entsprechende Einstellungen festlegen, ob Ihr Smartphone diese an den

    Hersteller des Gerätes oder an eine App rückmeldet. Da die Geräte in der

    Standardeinstellung üblicherweise „sehr redselig“ sind, sollten Sie Ihr

    Smartphone gleich bei der Inbetriebnahme dahingehend kontrollieren. Bei der

    Nutzung von Apps sollten Sie Folgendes beachten:

    • Verwenden Sie nur Apps aus sicheren Quellen, also den Softwareportalen der

    Geräte- bzw. Betriebssystemhersteller.

    • Machen Sie sich mit den besonderen Datenschutzbestimmungen einer App

    vertraut. Beachten Sie, dass diese sich jederzeit ändern können.

    • Nutzen Sie die Datenschutzeinstellungen, um ungewollte Datenübertragungen

    einzuschränken; Bluetooth, GPS und WLAN sollten nur aktiviert sein, wenn sie

    benötigt werden.

    • Achten Sie darauf, welche Daten Sie auf Ihrem Smartphone gespeichert und

    abrufbar haben.

    • Schützen Sie Ihre Daten durch Verschlüsselung, Passwort und

    gegebenenfalls die Löschfunktion nach Verlust.

    • Löschen Sie Ihre Daten, bevor Sie das Smartphone zur Reparatur geben oder

    verkaufen.

    • Virenschutz und Firewall sind beim Smartphone unbedingt zu empfehlen –

    auch wenn ihr Schutz nicht dem beim heimischen PC entspricht.

    • Führen Sie Sicherheitsupdates durch und aktualisieren Sie regelmäßig das

    Betriebssystem.

    • Sofern Sie wissen, wer Ihre Daten verwaltet, können Sie sich an diesen

    Anbieter wenden und Auskunft über die gespeicherten Daten fordern.

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    Lassen Sie sich mitteilen,

    • worein Sie eingewilligt haben sollen; prüfen Sie gegebenenfalls einen Widerruf

    Ihrer Einwilligung und verlangen Sie die Löschung der Daten – vor allem,

    wenn Sie nicht eingewilligt haben. Falsche Daten sind auf Ihren Antrag hin zu

    berichtigen.

    • welche Daten über Sie gesammelt wurden, zu welchem Zweck und was damit

    passiert ist. Lassen Sie sich Dritte nennen, an die Ihre Daten möglicherweise

    weitergegeben wurden.

    Achtet der Anbieter Ihre Rechte nicht, kann er sich schadensersatzpflichtig

    machen. Mit einem einfachen Brief können Sie Ihre Rechte gegenüber dem

    Anbieter geltend machen. Sollte der Anbieter Ihre Rechte ignorieren, wenden

    Sie sich an die für den Sitz des Anbieters zuständige

    Datenschutzaufsichtsbehörde12 – dort hilft man Ihnen weiter.

    Stand: August 2012

    12

    http://www.datenschutz.rlp.de/de/kontrolle.php?submenu=priv