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Smartphones und Apps - Spione in der Hosentasche Seite 1 von 28 Dieses Dokument ist aus dem gleichnamigen Internetangebot des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, zu finden unter: http://www.mjv.rlp.de/smartphones/
Smartphones und Apps - Spione in der Hosentasche
In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. und dem
Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat das
Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dieses Internetangebot ins
Leben gerufen. Verbraucherinnen und Verbraucher aller Altersgruppen können
sich auf den nachfolgenden Seiten über Gefahren und Risiken, aber auch über ihre
Rechte rund um die Nutzung von Smartphones und Apps informieren.
Alle Informationen sowie den Flyer "Smartphones und Apps - Spione in der
Hosentasche" können Sie sowohl über die Internetseite des Ministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz (www.mjv.rlp.de/smartphones) als auch der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. oder des Landesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit abrufen.
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Smartphones und Apps - Spione in der Hosentasche Seite 2 von 28 Dieses Dokument ist aus dem gleichnamigen Internetangebot des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, zu finden unter: http://www.mjv.rlp.de/smartphones/
Inhaltsverzeichnis
1. Profilbildung
1.1. Online-Werbung
1.2. Datenzugriffe
1.3. Vorsicht bei Profilbildung durch „freiwillige Angaben“
1.4. Datenschutzbestimmungen
2. Einwilligung, Auskunft und sonstige Nutzerrechte
2.1. Einwilligung
2.2. Nutzerrechte
3. Schutz vor Schadsoftware
3.1. Verbreitung durch Apps
3.2. Eine weitere Gefahrenquelle: Root und Jailbreak
3.3. Einsatz von Schutzsoftware
3.4. Freeware-Angebote im Test
4. Datenspeicherung
4.1. Datensynchronisation - Überblick behalten
4.2. Smartphones, Tablets und Clouds: mobile Speicher für Dokumente
4.3. Berufliches und Privates trennen
5. Mehr Sicherheit durch Löschung
5.1. Sicheres, endgültiges Löschen
5.2. Löschungsrechte schriftlich geltend machen
5.3. Reparatur, Service und Verkauf - Wichtige Daten löschen
6. Vorsicht Kostenfallen
6.1. Kostenfallen vermeiden
6.2. Mobiles Bezahlen (mobile payment) und mobile Bankgeschäfte (mobile
banking)
7. Checkliste
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Smartphones und Apps - Spione in der Hosentasche Seite 3 von 28 Dieses Dokument ist aus dem gleichnamigen Internetangebot des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, zu finden unter: http://www.mjv.rlp.de/smartphones/
1. Profilbildung
Smartphones und Apps sind die Standbeine der mobilen Internetnutzung.
Ihnen wächst nach und nach der Status persönlicher Begleitgegenstande wie
Geldbörsen, Brillen oder Armbanduhren zu. So wie diese begleiten die Geräte
ihre Besitzer auf Schritt und Tritt. Bereits jeder dritte Deutsche besitzt ein
Smartphone; bei den unter 30-jährigen ist es sogar jeder zweite. Die digitalen
Alleskönner verfügen über ein umfangreiches Wissen über ihre Besitzer und deren
soziales Umfeld: Kontaktdaten, Termine, Kommunikations- und Nutzungsverhalten,
Aufenthaltsorte, Konsumgewohnheiten, Interessen und Vorlieben. Diese
Informationen stammen meist aus den sogenannten "Apps", die ein Smartphone erst
smart werden lassen. Fast eine Milliarde dieser Apps wurden in Deutschland im Jahr
2011 auf mobile Systeme geladen. Verschiedene Vorkommnisse haben gezeigt,
dass von solchen Apps häufig Daten ohne Einwilligung der Nutzer erhoben und
hinter deren Rücken an Dritte übermittelt und zum Teil für fragwürdige Zwecke
genutzt wurden1.
1.1. Online-Werbung
Von Bedeutung sind hierbei in erster Linie Apps, die kostenlos angeboten werden.
Entwicklung und Pflege einer Applikation und deren Vertrieb bringen einen
bestimmten Aufwand mit sich. Häufig wird dieser durch Online-Werbung
„refinanziert“, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einhergeht.
Von zunehmender Bedeutung ist dabei Online-Werbung in Form verhaltensbasierter
Werbung, bei der, anders als nach dem Gießkannenprinzip, Werbung, ausgerichtet
oder passend auf die Interessen und Verhaltensmuster der Nutzer, gezielt präsentiert
wird. Je gezielter die Werbung auf die Nutzer zugeschnitten ist, desto mehr lässt sich
damit erlösen.
1 http://www.datenschutz.rlp.de/de/service.php?submenu=downloads
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Untersuchungen zeigen, dass mit personalisierter Werbung zum Teil mehr als
doppelt soviel erlöst werden kann, wie mit unspezifisch verteilter Werbung. Zudem
wird Werbung, die mit dem sozialen Umfeld der Nutzer verbunden ist, mehr als drei
Mal so häufig wahrgenommen wie neutrale Werbung. Je nach Produktbereich klicken
bis mehr als die Hälfte der Nutzerinnen und Nutzer solche Werbung an und bis zu 20
Prozent entscheiden sich in der Folge für das Produkt2.
Ziel von Datenerhebungen bei der Online-Werbung ist die Individualisierung von
Nutzern, ihre Einordnung in Interessenbereiche (Targeting) und ihre
Wiedererkennung bzw. Verfolgbarkeit (Tracking)3.
1.2. Datenzugriffe
Davon betroffen sind allerdings nicht nur die Daten, die bei der Nutzung der App oder
des Internet entstehen. Untersuchungen zeigen, dass eine Reihe von Apps in einer
Weise auf Daten des Smartphones zugreifen, die die Nutzer so nicht erwarten. Etwa,
wenn eine Anwendung, die eine bloße Taschenlampenfunktion bietet, auf das
Adressbuch, die Telefonliste, den Standort des Nutzers oder die von ihm besuchten
Webseiten zugreift – ohne den Nutzer darüber zu informieren oder um Erlaubnis zu
fragen.
Man sollte darauf achten, welche Daten eine App verwenden will. Für Smartphones
mit dem weit verbreiteten Betriebssystem „Android“ lässt sich dies vor dem Download
oder spätestens bei der Installation klären, da hier entsprechende
Informationsmöglichkeiten bestehen bzw. der Nutzer gebeten wird, den
Datenzugriffen zu zustimmen. Bei Geräten mit dem Betriebssystem iOS
(iPhone/iPad) erfolgt jeweils eine Nachfrage, wenn auf das Adressbuch oder den
Standort zugegriffen werden soll; darüber hinaus kann
2 http://www.datenschutz.rlp.de/de/service.php?submenu=downloads
3 http://www.datenschutz.rlp.de/de/service.php?submenu=downloads
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festgelegt werden, welche Apps überhaupt auf Standortdaten zugreifen können
sollen.
Grundsätzlich kann man steuern, ob, wann und wer erfährt, wo man sich gerade
befindet. Schließlich muss die GPS- oder WLAN-Funktion des Smartphones nicht
dauerhaft aktiv sein. Wenn diese Funktionen abgeschaltet sind, kann keine
Applikation ungefragt auf Standortdaten zugreifen.
1.3. Vorsicht bei Profilbildung durch „freiwillige Angaben“
Die Erstellung von Profilen nützt Unternehmen, die die gesammelten Informationen
wirtschaftlich verwerten können. Mit den gewonnenen Details zu
Konsumgewohnheiten und zur Lebensführung kann zum Beispiel Werbung besser
auf die persönlichen Bedürfnisse und Lebensumstände zugeschnitten werden. An
vielen Stellen im Netz wird man direkt zu persönlichen Verhältnissen und Vorlieben
befragt – sei es bei der Anmeldung für einen Dienst oder im Rahmen von
Meinungsumfragen oder Marktforschung.
Auch beim Online-Shopping werden Verbraucherinnen und Verbraucher oftmals
nicht nur nach einer Postanschrift gefragt, sondern zum Beispiel auch nach dem
Geburtsdatum, nach einer Telefonnummer, nach dem Einkommen oder nach
anstehenden Anschaffungen wie einem Computer oder PKW. Auf dem Bildschirm ist
dabei meist kaum zu erkennen, dass solche Angaben völlig freiwillig sind. Die
Bestellung kann in aller Regel auch ohne die Eingabe solch sensibler Informationen
durchgeführt werden. Nur ein kleines Sternchen-Symbol am Rand eines
Eingabefeldes weist auf eine Fußnote hin, die bestimmte Angaben als nicht
verpflichtend kennzeichnet.
Gewinnspiele im Netz dienen vor allem dazu, Informationen über Verbraucherinnen
und Verbraucher zu erhalten. Beim Ausfüllen der entsprechenden Eingabemasken
wird man aufgefordert, Fragen zum Einkaufsverhalten zu beantworten oder das
Einverständnis für Werbung zu erteilen. Auch diese Eingaben sind meist freiwillig,
was auf den ersten Blick nicht so erscheinen mag.
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Smartphones und Apps - Spione in der Hosentasche Seite 6 von 28 Dieses Dokument ist aus dem gleichnamigen Internetangebot des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, zu finden unter: http://www.mjv.rlp.de/smartphones/
1.4. Datenschutzbestimmungen
Welche Daten ein Gerät oder ein Dienst am Smartphone oder Tablet tatsächlich
sammelt, verraten die Datenschutzbestimmungen. Für jedes Gerät und für jede App
müssen Nutzerinnen und Nutzer eigene Bestimmungen bestätigen, andernfalls ist die
Nutzung zumeist nicht möglich. Eine entsprechende Abfrage erfolgt in der Regel bei
der Inbetriebnahme von Geräten bzw. bei der Installation von Apps auf dem Gerät.
Es ist ratsam, vor der Bestätigung immer einen Blick auf die Regelwerke zu werfen,
anstatt sie ungeprüft zu bestätigen. Nicht selten überraschen die Klauseln bzw. die
gewählten Voreinstellungen.
Als Beispiel hier ein Auszug aus der Datenschutzerklärung des
Suchmaschinenbetreibers Google, Inc4., u.a. für die Nutzung des Smartphone-
Betriebssystems Android (Stand: 27. Juli 2012):
[…] Wenn Sie unsere Dienste nutzen oder von Google bereitgestellte Inhalte aufrufen,
erfassen und speichern wir bestimmte Daten gegebenenfalls in Serverprotokollen. Diese
Protokolle können Folgendes enthalten:
• Einzelheiten zu der Art und Weise, wie Sie unsere Dienste genutzt haben,
beispielsweise Ihre Suchanfragen.
• Telefonieprotokollinformationen wie Ihre Telefonnummer, Anrufernummer,
Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-
Routing-Informationen und Art der Anrufe. […]
Datenschutzbestimmungen sind oft klausuliert verfasst und schwer zu verstehen.
Wer die obigen Bedingungen an seinem Gerät quittiert, der muss
mit Folgendem rechnen:
4 http://www.google.de/intl/de/policies/privacy/
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Das Unternehmen Google kann möglicherweise nachvollziehen, welche Dienste der
Nutzer in Anspruch genommen hat, welchen Inhalt die Suchanfragen hatten, welche
Telefonnummer das Gerät hat, welche Telefonnummern angerufen wurden oder
darauf angerufen haben, wie lange telefoniert wurde und welche Nummern SMS-
Nachrichten erhalten haben.
Die Art und Weise der Gerätenutzung wird also sehr umfänglich mitgeschnitten. Wer
das Sammeln seiner Daten nicht wünscht, ist gezwungen, auf das Gerät ganz zu
verzichten oder es nur beschränkt einzusetzen. Nur dann kann man vermeiden, dass
die Daten überhaupt gesammelt werden. Zu beachten ist auch, dass sich
Datenschutzbestimmungen jederzeit ändern können. Ein einmal hohes
Datenschutzniveau könnte binnen kurzer Zeit abgesenkt werden.
Datenschutzeinstellungen für die verbreitet genutzten Plattformen Apple iOS und
Google Android haben wir in einem Dokument5 zusammengefasst.
Datenweitergabe
Persönliche Daten sind mittlerweile ein Handelsgut. Erlaubt ist der "blühende Handel"
aufgrund der Einverständnisse zur Datenweitergabe. Diese werden den Nutzern im
Rahmen von Datenschutzbestimmungen gewissermaßen "abgerungen". Das
Ergebnis ist, dass zum Beispiel die eigene Email-Adresse oder Telefonnummer an
Dritte weitergegeben werden und dann für Werbung genutzt werden kann. Gerade
auf die mögliche Datenweitergabe in den Datenschutzbestimmungen sollte man also
achten.
Tipps:
• Geben Sie nur so viele Daten über sich preis wie absolut erforderlich.
• Lesen Sie Datenschutzbestimmungen und insbesondere die
Weitergabeklauseln kritisch.
5 https://justiz50.rlp.icteam.net/icc/justizqa/nav/d06/binarywriterservlet?imgUid=e203699e-23b6-931b-ccf9-
0677fe9e30b1&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111
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2. Einwilligung, Auskunft und sonstige Nutzerrechte Die auf Smartphones laufenden Hilfsprogramme (Apps) unterliegen
rechtlichen Vorgaben. Diese müssen beachtet werden und durchsetzbar sein.
Zu oft ist dies bei Apps nicht der Fall.
Dabei haben App-Anbieter bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von
personenbezogenen Daten in Deutschland das deutsche Datenschutzrecht
(Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw.
Telemediengesetz (TMG)) zu beachten, sofern sie nicht einen Sitz oder eine
datenverarbeitende Niederlassung in der Europäischen Union (EU) oder dem
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben. Für diese Anbieter gilt das Recht des
jeweiligen Mitgliedstaates, welches aufgrund der harmonisierenden Wirkung der
Richtlinie 95/46/EG vergleichbare Mindeststandards haben muss.
Auch wenn die Anbieter von Apps zumeist das deutsche Datenschutzrecht zu
beachten haben, ist die Durchsetzung der sich aus unserem Rechtssystem
ableitenden Rechte gegenüber den häufig im Ausland ansässigen Unternehmen
schwierig bis aussichtslos. Helfen können dabei unter Umständen nicht einmal die
deutschen Datenschutzbehörden, da sich ihre Befugnisse auf die Unternehmen mit
einem Sitz beziehungsweise einer Niederlassung in ihrem Hoheitsgebiet
beschränken. Umso wichtiger ist es, sich bei der Nutzung von Apps genau zu
überlegen, ob man bereit ist, seine persönlichen Daten Anbietern für die Nutzung
einer App zu überlassen. Weicht eine App von den – nachfolgend aufgeführten –
deutschen Datenschutzvorgaben ab, sollte die App nicht installiert werden.
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2.1. Einwilligung Will ein App-Anbieter persönliche Daten der Anwender erheben, verarbeiten oder
nutzen – insbesondere wenn es für die Funktion der App nicht erforderlich ist –
braucht er hierfür eine wirksame Einwilligung des Nutzers. Eine solche setzt
Folgendes voraus:
• Einwilligungsfähigkeit: Anders als beim Abschluss eines Vertrages
kommt es bei der Einwilligung in den Umgang mit den eigenen
personenbezogenen Daten nicht auf die Geschäftsfähigkeit des
Betroffenen, sondern auf seine Einsichtsfähigkeit an. Abhängig vom
Entwicklungsstand muss der Betroffene im Einzelfall die Tragweite seiner
Entscheidung erfassen können.
• Bestimmtheit und Freiwilligkeit: Eine wirksame Einwilligung kann nur
freiwillig erfolgen. Um den freien Willen entfalten zu können, müssen
Betroffene wissen, worein sie einwilligen. Daher kann eine Einwilligung
nicht vorab pauschal eingeholt werden. Vielmehr müssen den Betroffenen
die notwendigen Informationen gegeben werden, damit sie in der Lage
sind, den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten jederzeit zu
kontrollieren. Soweit dies erfolgt, finden sich diese Informationen in der
Regel in den so genannten Datenschutzbestimmungen der Anbieter.
Informationen sind ausreichend bestimmt, wenn sie aufklären:
• über die Art der zu erhebenden und zu verarbeitenden
personenbezogenen Daten,
• über die Bedeutung der Einwilligung,
• über den vorgesehenen Zweck,
• über mögliche Empfänger,
• über die verantwortliche Stelle,
• über eine Widerrufsmöglichkeit für die Zukunft unter
Hinweis auf die Folgen.
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• Zeitpunkt: Als Wirksamkeitsvoraussetzung muss die erforderliche
Einwilligung vorab erfolgen.
• Form: Eine Einwilligung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen, wozu sie
vom Betroffenen zu unterschreiben ist. Diese Möglichkeit besteht beim
Herunterladen und Nutzen einer App auf dem Smartphone nicht. Sofern in
diesem Zusammenhang eine Einwilligung von den Anwendern eingeholt
wird, erfolgt dies in der Regel durch Bestätigung über einen Button (sog.
Opt-In). Eine in dieser Form erteilte elektronische Einwilligung ist vom
Anbieter zu protokollieren und muss von ihm für den Anwender zum
jederzeitigen Abruf bereitgehalten werden.
Wird die Einwilligung im Zusammenhang mit anderen Erklärungen – zum
Beispiel bei Kauf- und Beitrittserklärungen oder Allgemeinen
Geschäftsbedingungen – erteilt, ist sie vom übrigen Text besonders
abzuheben.
• Vom Anbieter zu beachten: Eine wirksame Einwilligung ist aber kein
Freifahrtschein für die Anbieter von Apps. Vielmehr haben sie beim
Umgang mit den personenbezogenen Daten der Anwender den Grundsatz
der Datensparsamkeit zu beachten. Erhoben und verarbeitet werden
dürfen danach nur die zur Erreichung des verfolgten Zwecks erforderlichen
Daten.
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2.2. Nutzerrechte Da Anwender aber auch nach der Installation der App noch die Kontrolle über ihre
personenbezogenen Daten behalten sollen, stehen ihnen unter bestimmten
Voraussetzungen Rechte zu. Nutzerinnen und Nutzer haben das Recht auf:
• Benachrichtigung
• Auskunft
• Berichtigung
• Löschung
• Sperrung
• Widerspruch gegen Verarbeitung und Nutzung
• Schadensersatz
• Widerruf der Einwilligung
Recht auf Auskunft
Um zu erfahren, was mit den eigenen Daten geschehen ist, können
Anwender die Anbieter ihrer Apps formlos um Auskunft ersuchen. Dabei kann
Auskunft darüber eingefordert werden,
• worein eingewilligt wurde,
• zu welchem Zweck welche personenbezogenen Daten erhoben wurden,
• was mit den Daten geschehen ist,
• ob und welche Dritte die Daten erhalten haben.
Einen Musterbrief zum Auskunftsersuchen finden Sie hier6. Die Auskunft haben die
Anbieter kostenlos zu erteilen. Gibt es Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der
Rechte, kann bei Anbietern mit deutschem Geschäftssitz die zuständige
Datenschutzbehörde7 helfen.
6 http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/72821A.doc 7 http://www.datenschutz.rlp.de/de/kontrolle.php?submenu=priv
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3. Schutz vor Schadsoftware
Regelmäßig wird vor Viren, Trojanern und Schadsoftware, die das Smartphone
infizieren können, gewarnt. Doch welche Gefahren bestehen und wie kann
man sich schützen?
Da ein Smartphone viel mehr Computer als Telefon ist, ist ein potenzieller
Angriff möglich. Der Zugang zum Internet sowie Apps oder Bluetooth machen die
mobilen Geräte besonders anfällig. Es finden sich dort jede Menge persönlicher
Daten, die auch für Hacker interessant sein können.
Der Sicherheits-Spezialist für Netzwerktechnik, Juniper Networks8, fand heraus, dass
die Anzahl der aktiven Handy-Viren zwischen 2010 und 2011 um 155 Prozent auf
über 28.500 anstieg. So kann eine Schadsoftware beispielsweise den Standort des
Telefons übermitteln oder Bankinformationen seines Besitzers auslesen. Trojaner
versenden ungefragt SMS-Nachrichten wie Premium-SMS, die mit extrem hohen
Kosten verbunden sind.
3.1. Verbreitung durch Apps
Schädlinge verbreiten sich in fast allen Fällen durch Apps. Besonders die Google-
Plattform Android ist von Angriffen durch Schadsoftware betroffen. Für Android-
Geräte gibt es eine Vielzahl von App-Märkten, welche die kleinen Programme
ungeprüft zum Download anbieten. Google hat im Februar 2012 reagiert und lässt
seither alle angebotenen Apps durch den Sicherheitsdienst „Bouncer“ überprüfen.
Doch bereits kurz nach der Inbetriebnahme tauchten erste Apps auf, die den
Bouncer zeitweise austricksen konnten. Fremde Android-App-Stores werden nach
wie vor nicht überprüft.
Tipp:
Laden Sie Apps nur aus dem offiziellen Android Store Google Play herunter, da
man dort am besten vor gefährlichen Apps geschützt ist.
8 http://www.juniper.net/de/de/company/press-center/press-releases/2012/pr_2012_02_15-11_00.html
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3.2. Eine weitere Gefahrenquelle: Root und Jailbreak
Es ist für die Nutzer möglich, durch das Ausnutzen von Lücken die vollständige
Kontrolle über ein Android-Smartphone zu übernehmen. So erlangt man alle Rechte
des Superusers „Root“. Bei derart „gerooteten“ Geräten ist es möglich, zum Beispiel
Programme mit Funktionen zu installieren, die im Normalfall verwehrt bleiben
würden. Dadurch steigt das Sicherheitsrisiko erheblich.
Dagegen sind Schädlinge für iOS, also für das iPhone, nach wie vor nicht bekannt.
Apps für IPhone und Co werden offiziell nur zentral über den Apple-App-Store
angeboten. Die dort eingestellten Apps sind geprüft.
So ist der Nutzer relativ sicher, es sei denn, er hat zuvor mit einem illegalen
„Jailbreak“ zusätzliche Funktionen freigeschaltet und lädt Apps außerhalb des Apple-
Stores herunter.
Der sogenannte Jailbreak („Gefängnisausbruch“) wird bei Apple-Nutzern immer
populärer. Denn viele iPhone- und iPad-Nutzer fühlen sich durch Apples restriktive
Sicherheitspolitik eingeschränkt. Was auf den ersten Blick praktisch erscheint, ist für
Apple-Nutzer zu einem der Hauptrisiken geworden. Jailbreaks öffnen iPhones und
iPads für Attacken von außen.
Tipp:
Vermeiden Sie, Ihr Smartphone via Jailbreak oder Root zu öffnen.
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3.3. Einsatz von Schutzsoftware
Die Hersteller der Schutzsoftware raten insbesondere Android-Nutzern zur
Installation eines Virenschutzes. Hier eine Übersicht von zahlreichen kostenlosen
und kostenpflichtigen Angeboten für Android-Smartphones:
Anbieter Preis Betriebssystem
AegisLab Antivirus Free kostenlos Android http://bit.ly/Nm4tYf
Antivirus Free kostenlos Android http://bit.ly/aspQm7
avast! Mobile Security kostenlos Android http://bit.ly/LEFhZh
AVG Antivirus Free bzw. Pro
kostenlos Premium-version 7,64 €
Android http://bit.ly/LlByTE http://bit.ly/oXknXu
Avira Free Android Security kostenlos Android http://bit.ly/Hh4W8V
BitDefender Mobile Security
kostenlos Premium-version 7,95 €
Android http://bit.ly/sra2en
BluePoint Antivirus Free kostenlos Android http://bit.ly/M8NMO8
BullGuard Mobile Security 10 24,95 €/Jahr
Android Windows Mobile Blackberry Symbian
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Comodo Mobile Security kostenlos Android http://bit.ly/Mv7Lre
Dr.Web Antivirus 3,91 € Android http://bit.ly/nufYal
ESET Mobile Security 14,95 € Android Windows Mobile Symbian
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F-Secure Mobile Security 34,95 €/Jahr Android Windows Mobile Symbian
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G Data MobileSecurity kostenlos Android http://bit.ly/kHgNp9
GuardX Antivirus kostenlos Android http://bit.ly/Mv85WQ
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Android Windows Mobile Blackberry Symbian
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Lookout Security & Antivirus kostenlos Android http://bit.ly/H98KJV
McAfee Mobile Security 29,99 €/Jahr Android Blackberry Symbian
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MobiShield kostenlos
Android Windows Mobile Blackberry Symbian
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Android Mobile Phone Blackberry Symbian
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Android Windows Mobile Blackberry Symbian
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VIPRE Mobile Security kostenlos Android http://bit.ly/Mk7JQN
Webroot Security & Antivirus kostenlos Android http://bit.ly/NTqGht
Zoner AntiVirus kostenlos Android http://bit.ly/NmOs44
Stand: Juni 2012
bitl.y-Hinweis:
In der vorstehenden Übersicht werden zur vereinfachten Handhabung anstelle langer
Internet-Adressen sogenannte Kurzlinks verwendet, die direkt auf die jeweilige
Software verweisen. Um diese zu erzeugen, wird auf den entsprechenden Dienst von
bitly.com (USA) zurückgegriffen.
Wenn Sie einen solchen Kurzlink nutzen, werden Sie zu bitly.com weitergeleitet. Dort
wird der Kurzlink auf die ursprüngliche Internet-Adresse umgesetzt und Sie werden
dorthin weitergeleitet. Dabei wird technisch bedingt die IP-Adresse Ihres Rechners
bit.ly bekanntgegeben. bit.ly erfährt damit, von welchem Rechner aus zu welchem
Zeitpunkt auf eine bestimmte Internet-Adresse zugegriffen wurde. Uns ist nicht
bekannt, ob bit.ly diese Information speichert, für welche Zwecke sie gegebenenfalls
genutzt und ob sie an Dritte weitergegeben wird. Wenn Sie dies vermeiden möchten,
können Sie auf die genannten Programme auch über jeweilige Markt-Plattform für Ihr
Smartphone bzw. die Webseite des Anbieters zugreifen.
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3.4. Freeware-Angebote im Test
Das Magdeburger IT-Security-Institut AV-TEST9 hat erstmals aktuelle Freeware
Antivirus-Apps für das marktführende Smartphone Betriebssystem Android auf deren
Schutzleistung im Vergleich zu zwei ausgewählten kostenpflichtigen Anbietern
untersucht.
Die Ergebnisse sind für Freeware-Angebote nicht unbedingt positiv. Knapp die Hälfte
erkennen weniger als 65 Prozent der 618 getesteten Schädlinge, wohingegen die
beiden kostenpflichtigen Schutzlösungen ein gutes bis sehr gutes Schutzverhalten
aufweisen.
Tipp:
• Halten Sie das Betriebssystems Ihres Smartphones auf dem neuesten
Stand.
9 http://www.av-test.org/tests/android/
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4. Datenspeicherung
Manche Apps sind bewusst so gestaltet, dass sie viele Daten über ihre
Anwender sammeln. Oft kann diese Eigenschaft nicht über die
Datenschutzeinstellungen geändert werden. Eine Nutzung ohne
Datensammlungen und Weitergabe ist mitunter gar nicht möglich.
Hier bietet sich an, nach Alternativen zu suchen, die einen besseren Datenschutz
bieten. Der Markt von Apps zeigt sich, bezogen auf das Datenschutzniveau, sehr
uneinheitlich, wie beispielsweise die Ergebnisse der Stiftung Warentest10 zeigen.
Auch soziale Netzwerke wie Facebook und Google+ wissen viel über ihre Nutzer. Sie
sammeln und verwerten nicht nur Daten, die ein Nutzer selbständig einstellt. Sie
können auch solche Daten auswerten, die von Freunden und Bekannten in soziale
Netzwerke eingestellt wurden.
Smartphones eignen sich sehr gut für die unkomplizierte Erstellung von Video- oder
Bildaufnahmen. Mit nur wenigen Schritten können Videoclips und Fotos vom Gerät in
die sozialen Netzwerke kopiert werden. Das ist oft leichter zu bewerkstelligen als das
Auslesen der Daten von einem PC.
Der Nachteil: Sind die Daten einmal im Netz und für Dritte sichtbar, können sie
beliebig oft weiterkopiert werden.
Tipps:
• Suchen Sie nach Alternativen, wenn Ihnen eine App zu wenig
Datenschutz bietet.
10
https://www.test.de/Datenschutz-bei-Apps-Welche-Apps-Ihre-Daten-ausspaehen-4378643-4383181/
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4.1. Datensynchronisation – Überblick behalten
Die Vorstellung ist verlockend: mit wenigen Klicks am Rechner werden die Daten
vom Schreibtisch-PC mit dem Speicher des Smartphones abgeglichen. Dienste zur
Datensynchronisation kopieren Adressbücher, Emails und Termine in die mobilen
Geräte. Damit sind solche Informationen immer und überall im Smartphone oder
Tablet einsehbar und veränderbar. Vom mobilen Gerät aus können solche Daten
noch weiter verbreitet werden – zum Beispiel in soziale Netzwerke. Dann kann man
die Einträge auch dort einsehen und verwalten. Zu beachten ist aber, dass oft nicht
nur die reinen Datensätze übertragen werden, sondern auch alle dazu gespeicherten
Informationen – zum Beispiel Dokumente zu Termineinträgen oder Emails mit allen
Anhängen. Auf diese Weise könnte Geheimes in fremde Hände gelangen.
4.2. Smartphones, Tablets und Clouds: mobile Speicher für Dokumente
Smartphones und Tablets können schon heute in einigen Bereichen als vollwertiger
Ersatz für den heimischen Schreibtisch-PC dienen. Gerade am Tablet gestaltet sich
die Abwicklung von Emails als sehr komfortabel. Emails enthalten aber nicht nur
reinen Text, sondern auch allerlei Anhänge wie zum Beispiel Tabellen,
Präsentationen, gescannte Urkunden oder Formulare. Bei einem Verlust des Gerätes
könnten solche Informationen an Unbefugte gelangen. Deswegen ist es ratsam, den
Speicherinhalt möglichst klein zu halten.
Zum Datenverlust kommt es, wenn Daten versehentlich gelöscht werden oder Geräte
gestohlen beziehungsweise verlegt werden. Das regelmäßige Durchführen von
Sicherheitskopien, den sogenannten Backups, kann einen Datenverlust in Grenzen
halten. Sicherheitskopien können manuell angefertigt oder automatisiert durch
entsprechende Dienste vorgenommen werden.
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Smartphones und Apps - Spione in der Hosentasche Seite 20 von 28 Dieses Dokument ist aus dem gleichnamigen Internetangebot des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, zu finden unter: http://www.mjv.rlp.de/smartphones/
Als Ablageort für gesicherte Daten bieten sich die Clouddienste, der heimische
Schreibtisch-PC oder Datenträger wie externe Festplatten oder. USB-
Speichersticks an. Backups sollten immer an einem sicheren Ort verwahrt werden.
Gerade wer auf seinem mobilen Gerät sensible Daten ablegt und bearbeitet, sollte
bei den Sicherheitskopien eine Verschlüsselung in Erwägung ziehen.
Die sogenannten Datenclouddienste, oder zu deutsch "Datenwolkendienste", werden
immer beliebter. Darüber können große Datenmengen auf fremden Computern im
Internet gespeichert werden. Dieser Speicher ist vom Smartphone oder Tablet aus
stets online verfügbar und erweitert deren begrenzte Speichermöglichkeiten. Neben
den nützlichen Eigenschaften gibt es aber auch nachteilige: Die Ablage von Daten in
der Cloud schützt nicht vor versehentlichem Verlust und zumindest zeitweiliger
Unterbrechung in der Verfügbarkeit. Regelmäßig melden Betreiber von Clouds
Pannen in ihren Serversystemen oder sogar Datenverluste.Man sollte darauf achten,
dass die Daten im gewählten Clouddienst verschlüsselt werden und die
Verbindungen zwischen Cloud und Gerät ebenfalls eine zuverlässige
Verschlüsselung bieten.
Tipps:
• Behalten Sie den Überblick bei den Daten, die Sie im mobilen Gerät
synchronisieren oder in Datenclouds ablegen.
• Fertigen Sie regelmäßig Sicherheitskopien an, entweder in einem
Clouddienst oder auf einem Speichermedium zuhause.
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4.3. Berufliches und Privates trennen
Smartphone und Tablet sind für viele gar nicht mehr wegzudenken – sowohl beruflich
als auch privat. Oft ergibt sich folgendes Bild: über das Smartphone, das der
Arbeitgeber zur Verfügung stellt, wird nebenbei die private Kommunikation
abgewickelt. Das Nutzen von zwei verschiedenen Geräten zu unterschiedlichen
Zwecken ist umständlich. Viele Arbeitgeber gestatten die doppelte Nutzung.
Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie sich mit den Datenschutzrichtlinien Ihres Arbeitgebers
vertraut machen. In Zweifelsfällen können Sie sich beim betrieblichen
Datenschutzbeauftragten nach der zulässigen Verwendung oder besonderen
Sorgfaltspflichten bei mobilen Geräten erkundigen.
Soweit überhaupt möglich sollten berufliche Daten von privaten getrennt werden. Auf
diese Weise behält man den Überblick, vor allem über die geschäftlichen
Informationen, und kann diese vor fremdem Zugriff besser schützen.
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5. Mehr Sicherheit durch Löschung
Mit der Zeit sammeln sich viele Daten auf den Geräten an. Mit dem Verlust
eines Gerätes können sie in unbefugte Hände gelangen. Wer regelmäßig
nicht mehr benötigte Daten löscht oder sie zur Archivierung auf den
heimischen Schreibtisch-PC überträgt, kann solche Risiken verringern.
Dasselbe gilt für Speicher in Datenclouds. Der Verlust der Zugangscodes könnte
Fremden den ungewollten Zugriff auf persönliche Informationen ermöglichen.
5.1. Sicheres, endgültiges Löschen
Nicht immer, wenn Daten im Gerät oder in Diensten gelöscht werden, kann der
Nutzer davon ausgehen, dass diese tatsächlich vernichtet wurden. Teilweise landen
gelöschte Informationen zunächst nur in einem digitalen Papierkorb. Von dort aus ist
zumeist über mehrere Tage hinweg eine Wiederherstellung der Informationen
möglich.
In diesem Zusammenhang ist das soziale Netzwerk Facebook aufgefallen, das erst
nach öffentlichem Druck eine endgültige Löschung der als gelöscht markierten
Inhalte seiner Nutzer ausführte. Über Jahre hinweg wurden Daten, die im System
ausdrücklich gelöscht wurden, nicht von den Servern entfernt. Sie waren im
Nutzerprofil bloß nicht mehr sichtbar.
Tipp:
• Löschen Sie regelmäßig nicht mehr benötigte Daten von Smartphone
und Tablet.
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5.2. Löschungsrechte schriftlich geltend machen
Nutzerinnen und Nutzer sind nicht rechtlos, wenn Anbieter keine oder nur
unzureichende Möglichkeiten bieten, Daten zu löschen. Sie können die Löschung
ihrer persönlichen Daten verlangen, wenn die Speicherung nicht mehr zulässig ist
und keine sonstigen Aufbewahrungsvorschriften entgegenstehen. So unterliegen
zum Beispiel Daten für Zwecke der Abrechung einer gesetzlichen Speicherfrist.
Darunter können zum Beispiel eine Haus- oder Emailadresse und Kontoverbindungs-
bzw. Kreditkartendaten fallen. Wer den Eindruck hat, dass Geräte oder Dienste die
Löschung von Daten nicht ermöglichen, kann sich schriftlich an den Anbieter wenden
und den Löschungsanspruch geltend machen.
5.3. Reparatur, Service und Verkauf – Wichtige Daten löschen
Wer sein mobiles Gerät in die Reparatur oder zum Service gibt, muss damit rechnen,
dass die darauf befindlichen Daten ungewollt in fremde Hände gelangen. Dies kann
zum Beispiel durch Unachtsamkeit des Service-Personals geschehen. Teilweise
entscheiden sich Hersteller oder Händler dazu, anstelle der Durchführung einer
Reparatur ein Austauschgerät zu liefern. Dann sind die Daten auf dem Altgerät meist
unwiederbringlich verloren. Das alte Gerät wird zum Risiko, wenn es nicht vernichtet
wird, sondern auf Umwegen in den Handel für gebrauchte Waren gelangt.Deswegen
sollten zur Sicherheit alle wichtigen Daten vor Weggabe eines mobilen Gerätes
gelöscht werden. Zu den wichtigen Daten gehören auch die im Gerät
abgespeicherten Zugangsdaten, zum Beispiel für Emaildienste, soziale Netzwerke
oder Datenclouds.
Tipp:
• Löschen Sie alle wichtigen Daten, bevor Sie Ihr mobiles Gerät in die
Reparatur oder zum Verkauf geben.
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6. Vorsicht: Kostenfallen
Schon längst haben bunte und schrille Werbebanner Einzug gefunden auf die
Bildschirme von Smartphones und Tablets. Ganz anders als beim
Internet-Surfen am heimischen Schreibtisch-PC ist schon das Anklicken
von mobilen Werbeanzeigen mit Gefahren für Nutzerinnen und Nutzer
verbunden. Hinter vielen scheinbar harmlosen Annoncen lauern Kostenfallen, die
kaum als solche zu erkennen sind. Oft werden Apps beworben, ohne hinreichend
deutlich zu machen, dass der Bezug mit Kosten verbunden ist. Wichtige
Vertragsdetails erscheinen nur in kleiner Schrift. Oft führt ein einmaliges
Herunterladen der Zusatzsoftware zu einem Abonnement, bei dem wöchentlich
Forderungen in Höhe von bis zu 10 Euro anfallen können.
Die Anbieter ziehen das Geld unmittelbar über die Mobilfunkrechnung ein, häufig
über Monate hinweg unbemerkt. Der Benutzer ist an dem Gerät eindeutig
identifizierbar und löst durch eine Bestellung am Gerät mit wenigen Fingerzeigen
eine Belastung seines Kundenkontos aus. Dazu bedarf es nicht einmal der Eingabe
eines Namens oder sonstiger personenbezogener Daten durch den Nutzer.
6.1. Kostenfallen vermeiden
Buttonlösung
Seit dem 1. August 2012 sind Verbraucherinnen und Verbraucher bei
Vertragsschlüssen an mobilen Geräten grundsätzlich besser geschützt. Die
wesentlichen Vertragsdetails müssen übersichtlich dargestellt werden. Zudem
müssen die Anbieter durch ein deutlich gestaltetes Bestätigungsfeld im letzten
Bestellschritt zu erkennen geben, dass ein kostenpflichtiges Angebot vorliegt. Ein
Vertrag gilt als nicht geschlossen, wenn diese Felder keinen eindeutigen Hinweis
tragen wie „jetzt kostenpflichtig bestellen“. Dennoch kann das
versehentliche Anklicken solcher Felder weiterhin zu unerwünschten Abrechnungen
führen.
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Drittanbietersperre
Wer sich gar nicht erst in die Gefahr eines ungewollten Abonnements begeben
möchte, sollte bei seinem Mobilfunkanbieter eine sogenannte
„Drittanbietersperre“ setzen lassen. Damit wird jeder Versuch eines Diensteanbieters
unterbunden, die Mobilfunkrechnung zu belasten.
Weitere Informationen und einen Musterbrief zur Drittanbietersperre gibt es auf den
Internet-Seiten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz11.
Tipp:
• Lassen Sie an Ihrem Mobilfunkanschluss eine Drittanbietersperre
einrichten, um sich vor ungewollten Abonnements zu schützen.
6.2. Mobiles Bezahlen (mobile payment) und mobile Bankgeschäfte (mobile
banking)
Schon heute lässt sich vieles bequem und einfach per Smartphone bezahlen, vor
allem Fahrscheine im öffentlichen Personennahverkehr oder Online-Einkäufe über
Apps. Voraussetzung für die Nutzung ist zumeist die Teilnahme an einem
Zahlungssystem wie zum Beispiel Paypal oder mPass. Hier gilt es, die Zugangsdaten
vor fremdem Zugriff zu schützen.
Der stationäre Einzelhandel setzt verstärkt auf das Bezahlen mittels NFC-Chips in
Smartphones. NFC steht für Near Field Communication. Der Begriff bezeichnet eine
drahtlose Technologie, bei der über kurze Distanzen hinweg
11 http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ134614382421343/link1094291A.html
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Kontoinformationen zwischen Geräten ausgetauscht werden. Vor Ort im Handel oder
im Restaurant kann gezahlt werden, indem man das Smartphone an ein
entsprechendes Empfangsgerät hält. NFC ist noch umstritten. Bislang ist nicht
abschließend geklärt, ob und inwieweit das Verfahren für rechtswidrige
Zahlungsvorgänge missbraucht werden kann.
Bei mobilen Bankgeschäften sollte ebenfalls besondere Sorgfalt angewandt werden.
Zugangs- und Transaktionsnummern (PINs und TANs) sollten unabhängig
voneinander aufbewahrt werden. Befinden sich auf einem Gerät sowohl die
Zugangs- als auch die Transaktionsnummern, können Fremde bei Verlust oder
Diebstahl des Gerätes problemlos Überweisungen zu ihren eigenen Gunsten
veranlassen.
Trojanische Programme oder Phishing-Seiten versuchen Zugangs- und
Transaktionsnummern auszuspähen. Aus diesem Grund sollte man keine
unbekannten Links in Emails anklicken und trotz Aufforderung keine Bankdaten
eingeben. Die Buchungen auf dem Konto sollten regelmäßig überprüft werden.
Tipps:
• Lassen Sie sich vor einem Vertragsschluss trotz des kleinen Bildschirms
nicht dazu verleiten, nicht alle wesentlichen Vertragsbedingungen
durchzulesen.
• Schützen Sie beim mobilen Zahlen oder bei mobilen Bankgeschäften
Ihre Zugangsdaten und Transaktionscodes vor fremdem Zugriff.
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7. Checkliste
Was können Sie zu Ihrem Schutz tun? Für manche Daten können Sie über
entsprechende Einstellungen festlegen, ob Ihr Smartphone diese an den
Hersteller des Gerätes oder an eine App rückmeldet. Da die Geräte in der
Standardeinstellung üblicherweise „sehr redselig“ sind, sollten Sie Ihr
Smartphone gleich bei der Inbetriebnahme dahingehend kontrollieren. Bei der
Nutzung von Apps sollten Sie Folgendes beachten:
• Verwenden Sie nur Apps aus sicheren Quellen, also den Softwareportalen der
Geräte- bzw. Betriebssystemhersteller.
• Machen Sie sich mit den besonderen Datenschutzbestimmungen einer App
vertraut. Beachten Sie, dass diese sich jederzeit ändern können.
• Nutzen Sie die Datenschutzeinstellungen, um ungewollte Datenübertragungen
einzuschränken; Bluetooth, GPS und WLAN sollten nur aktiviert sein, wenn sie
benötigt werden.
• Achten Sie darauf, welche Daten Sie auf Ihrem Smartphone gespeichert und
abrufbar haben.
• Schützen Sie Ihre Daten durch Verschlüsselung, Passwort und
gegebenenfalls die Löschfunktion nach Verlust.
• Löschen Sie Ihre Daten, bevor Sie das Smartphone zur Reparatur geben oder
verkaufen.
• Virenschutz und Firewall sind beim Smartphone unbedingt zu empfehlen –
auch wenn ihr Schutz nicht dem beim heimischen PC entspricht.
• Führen Sie Sicherheitsupdates durch und aktualisieren Sie regelmäßig das
Betriebssystem.
• Sofern Sie wissen, wer Ihre Daten verwaltet, können Sie sich an diesen
Anbieter wenden und Auskunft über die gespeicherten Daten fordern.
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Smartphones und Apps - Spione in der Hosentasche Seite 28 von 28 Dieses Dokument ist aus dem gleichnamigen Internetangebot des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, zu finden unter: http://www.mjv.rlp.de/smartphones/
Lassen Sie sich mitteilen,
• worein Sie eingewilligt haben sollen; prüfen Sie gegebenenfalls einen Widerruf
Ihrer Einwilligung und verlangen Sie die Löschung der Daten – vor allem,
wenn Sie nicht eingewilligt haben. Falsche Daten sind auf Ihren Antrag hin zu
berichtigen.
• welche Daten über Sie gesammelt wurden, zu welchem Zweck und was damit
passiert ist. Lassen Sie sich Dritte nennen, an die Ihre Daten möglicherweise
weitergegeben wurden.
Achtet der Anbieter Ihre Rechte nicht, kann er sich schadensersatzpflichtig
machen. Mit einem einfachen Brief können Sie Ihre Rechte gegenüber dem
Anbieter geltend machen. Sollte der Anbieter Ihre Rechte ignorieren, wenden
Sie sich an die für den Sitz des Anbieters zuständige
Datenschutzaufsichtsbehörde12 – dort hilft man Ihnen weiter.
Stand: August 2012
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http://www.datenschutz.rlp.de/de/kontrolle.php?submenu=priv