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Die Erklärungsfrist zum Verhandlungsergebnis
zum neuen Sana-Konzerntarifvertrag endete am
30. Juni 2019. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte das
Ergebnis von beiden Seiten noch widerrufen wer-
den können. Das ist nicht erfolgt – das Tarifergeb-
nis ist damit von beiden Seiten angenommen.
Vorher gab es in fast allen Sana-Kliniken Mitglie-
derversammlungen, in denen über das Ergebnis
diskutiert und abgestimmt wurde. Das Verhand-
lungsergebnis wurde von den ver.di-Mitgliedern
mit großer Mehrheit, oft einstimmig angenommen.
Im Juli fanden dann die Redaktionsverhandlun-
gen zur Umsetzung des Tarifergebnisses statt. In
dieser Redaktion werden die vereinbarten Ände-
rungen in den Tarifverträgen in neue Vertragstexte
umgesetzt, die möglichst verständlich, aber auch
rechtssicher formuliert werden müssen. Diese
Tarifverträge bilden dann die Grundlage für die
Rechtsansprüche unsere Mitglieder. Diese Redak-
tionsverhandlungen sind jetzt abgeschlossen, die
Tarifvertragstexte werden nun vom Sana-Vorstand
und von ver.di unterschrieben.
In die Redaktionsverhandlung haben wir noch-
mals versucht, einige unserer Forderungen für ver-
besserte Eingruppierungen durchzusetzen. Dazu
gehört zum Beispiel auch eine bessere Eingruppie-
rung für Diätassistent*innen oder Medizinische
Fachangestellte in der Pflege. Die Arbeitergeber
waren hierzu in den Redaktionsverhandlungen
nicht bereit.
In der nächsten Verhandlungsrunde, die schon
im Frühjahr 2020 beginnt, werden wir diese Forde-
rungen wieder einbringen. Wir lassen erst locker,
wenn wir unsere Forderungen umgesetzt haben.
Die Auszahlung der Einmalzahlungen und
der Tabellensteigerung ab dem 1. Juli 2019 sollen
voraussichtlich mit der Entgeltabrechnung im Sep-
tember 2019 erfolgen.V.i.S
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August 2019
für die Beschäftigten der Sana Kliniken AG
Wichtig für ver.di-Mitglieder!
Für ver.di-Mitglieder ist wichtig, dass die beiden
ver.di-Gesundheitstage für das laufende Jahr bis
spätestens zum 30. September 2019 beantragt
und dann bis zum 31. Dezember 2019 genommen
werden müssen. Der vereinbarte ver.di-Gesund-
heitstag für das erste Halbjahr 2020 muss bis zum
31. März 2020 beantragt werden.
Voraussetzung für die Auszahlung des höheren
Garantiebetrages der »Ergebnisabhängigen Vergü-
tung« von 75 % eines durchschnittlichen Monats-
entgeltes im November 2020 nur für ver.di-Mit-
glieder ist das Bestehen der ver.di-Mitgliedschaft
zum 1. Januar 2020.
Nach der Tarifbewegung ist vor der
Tarifbewegung!
Unsere Tarifkommission bewertet auf ihrer
nächsten Sitzung die Tarifrunde 2019. Was war
gut, was könnte besser werden, sind dabei die
Fragen, die uns leiten. Danach starten wir direkt
in die Vorbereitung der Tarifbewegung 2020. Im
Herbst beginnen wir gemeinsam, die Forderungen
für die nächste Tarifbewegung zu diskutieren.
Außerdem wählen wir dieses Jahr auch wieder
unsere Tarifkommission.
Wir entscheiden! Wir gestalten!
Wir freuen uns auf dich! Gemeinsam sind wir
mehr als die Summe der einzelnen Teile.
Werde Gewerkschaftsmitglied!
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Sana-Tarifergebnis wird umgesetzt –Wie geht es weiter?