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Technische Universität München TUM School of Education Master Berufliche Bildung Informationen zur Bewerbung für das Sommersemester 2014

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Technische Universität MünchenTUM School of Education

Master Berufliche Bildung

Informationen zur Bewerbung für das Sommersemester 2014

Technische Universität MünchenTUM School of Education

Inhalt der heutigen Informationsveranstaltung

•Bewerbungszeitraum •Tipps zur Onlinebewerbung•geforderte Bewerbungsunterlagen•Aufbau und Ablauf des Eignungsverfahrens•Hinweise zur Zulassung•Fragerunde•Ansprechpartner

Technische Universität MünchenTUM School of Education

Bewerbungszeitraum

• Beginn Frist: 01.10.2013

• Ende Frist: 31.12.2013

Die Bewerbung erfolgt online über TUMonline.

Außerdem sind Bewerbungsunterlagen in Papierform

einzureichen.

Technische Universität MünchenTUM School of Education

Tipps zur Bewerbung via TUMonline

• TU-Studierende benutzen Kennung der Bachelor-Bewerbung (falls Login-Daten vergessen: Meldung an IT-Support!)

• Wichtig: Bitte „konsekutives Masterstudium“ angeben!

• falls Studienfach nicht in Liste auftaucht: ähnliches Fach wählen (z.B. „Germanistik“ statt „Deutsch“)

• Noteneingabe erfolgt nicht über TUMonline, sondern über eigenen Link

Technische Universität MünchenTUM School of Education

Bewerbungsunterlagen I

• vollständiger Nachweis der Prüfungsleistungen (Transcript of Records)– in Höhe von 120 Credits– davon benotete Credits:

• AW/BT/EH: 97 benotete Credits• MT/GP/ET: 94 benotete Credits• Bitte nur minimal überschreiten!

– Noten sind von Hand in Online-Eingabemaske einzutragen:

http://www.master-bewerbungen.edu.tum.de/anmeldung/

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Bewerbungsunterlagen II in Papierfom

• tabellarischer Lebenslauf• schriftliche Begründung für die Wahl des Masterstudiengangs

Berufliche Bildung (Motivationsschreiben, max. 2 DIN-A4)

• Anhänge zum Motivationsschreiben (z.B. Praktikumsbescheinigungen, Berufsausbildungszeugnis, Arbeitszeugnisse, Weiterbildungsbescheinigungen etc.)

• eine Versicherung darüber, dass der Bewerber die Begründung für die Wahl des Studiengangs und die Darlegung seiner Eignung selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt und die aus fremden Quellen übernommenen Gedanken als solche gekennzeichnet hat

• ggf. weitere Unterlagen für best. Personengruppen (Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle, Anerkennung als Härtefall)

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Bewerbungsunterlagen III

• Quereinsteiger, externe Bewerber:– Schulabschlusszeugnis (Hochschulzugangsberechtigung)– Immatrikulations-/ Studienverlaufsbescheinigung– Personalausweiskopie– Passbild

TUM-Bachelorabsolventen müssen diese Unterlagen im Regelfall nicht einreichen!

• alle Studierende unter 30 Jahren:– Krankenversicherungsnachweis

(Versicherungsbescheinigung, ggf. Meldebescheinigung)

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Motivationsschreiben

• max. 2 Seiten (A4)• Inhalt:

– Darlegung der Gründe der besonderen Eignung für den Studiengang (spezifische Begabungen und Interessen)

– Begründung der besonderen Leistungsbereitschaft, z.B. durch Berufsausbildung, Praktika, Auslandsaufenthalte, fachgebundene Weiterbildung im Bachelorstudium (über Präsenzzeiten und Pflichtveranstaltungen hinausgehend!)

• Aussagen durch Anlagen belegen!• Unterschrift nicht vergessen!• Adresskopf: TUM School of Education, Studiendekanat Berufliche

Lehrämter, Arcisstr. 21, 80333 München

zusammen mit anderen Bewerbungsunterlagen an das

Immatrikulationsamt verschicken

Technische Universität MünchenTUM School of Education

Hinweis zur nötigen Sorgfalt

• Bewerbungsunterlagen vor dem Absenden kontrollieren!

• Zulassungsantrag bitte unterschreiben!

• Alle Unterlagen an die Technische Universität München, Immatrikulationsamt, Arcisstraße 21, 80333 München verschicken

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Eignungsverfahren

• 2-stufiger Aufbau• 1. Stufe :

Online-Bewerbung bis zum 31.12.! (via TUMonline)Prüfung der Bewerbung durch die Eignungskommission

• dann: Entscheid über–direkte Zulassung zum Masterstudium–direkte Ablehnung der Bewerbung

–Teilnahme an der 2. Stufe des Eignungsverfahrens

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Eignungsverfahren, 1. Stufe

• Skala von 0-100 PunktenDie Bewertungskriterien und Punkte1.Fachliche Qualifikation: „curriculare Analyse

auf der Basis von Kompetenzen“: 0-50 Punkte2.Abschlussnote: 0-30 Punkte3.Motivationsschreiben: 0-20 Punkte

(FPSO, Anlage 2, Nr. 5.2)

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1. Fachliche Qualifikation - Curriculare Analyse

• 80 Credits aus den elementaren Fächergruppen„bei Vorliegen von 80 Credits aus dem Bachelorstudium Berufliche Bildung an der TUM oder gleichwertiger Kompetenzen werden bis zu 50 Punkte vergeben “

• heißt: jeder TUM-Bachelor-Absolvent erhält volle 50 Punkte!

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2. Abschlussnote

• je nach Abschlussnote/Schnitt der benoteten Modulprüfungen werden bis zu 30 Punkte vergeben– 1 Punkt für jede Zehntelnote, die der Schnitt besser als

4,0 ist– Rechenbeispiele

• Note 2,7: 13 Punkte• Note 3,3: 7 Punkte• Note 3,9: 1 Punkt

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3. Motivationsschreiben

• Bewertung auf einer Skala von 0 bis 20 Punkten• Kriterien

1. Sachliche, ansprechende, orthografisch und grammatikalisch richtige Formulierung des Anliegens

2. Darlegung der besonderen Eignung für die Wahl des Masterstudiengangs Berufliche Bildung und das Ergreifen des Berufs als Lehrer an beruflichen Schulen

3. Begründung der besonderen Leistungsbereitschaft, beispielsweise durch einschlägige praktische Erfahrung

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Gesamtpunktezahl 1. Stufe

• 70-100: Eignungsverfahren bestanden, Zulassung zum Masterstudium

• 42-69: Einladung zum Eignungsgespräch (2. Stufe Eignungsverfahren)

• 0-41: Eignungsverfahren nicht bestanden, Bewerbung abgelehnt

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Beratungsgespräch

• Wenn „ein besonderer Beratungsbedarf in Hinblick auf die spätere Tätigkeit als Lehrer“ besteht, kann ein-/e Bewerber/Bewerberin trotz Erreichen der notwendigen Gesamtmindestpunktzahl von 70 Punkten in der ersten Stufe des Eignungsverfahrens zu einem Beratungsgespräch eingeladen werden.

• Die Teilnahme ist freiwillig, eine Nichtteilnahme hat keinen Einfluss auf die Zulassung zum Masterstudium.

• Dauer: in der Regel 20 Minuten

SÄ zur FPSO v. 04.11.2013, Anlage 2, Nr.5.1.3

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Eignungsverfahren, 2. Stufe

• Skala von 0-160 PunkteDie Bewertungskriterien und Punkte1. Fachliche Qualifikation - „curriculare Analyse auf

der Basis von Kompetenzen“: 0-50 Punkte (wie Stufe 1)

2. Abschlussnote: 0-30 Punkte (wie Stufe 1)3.Eignungsgespräch: 0-80 Punkte

(FPSO, Anlage 2, Nr. 5.3)

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Eignungsgespräch• Dauer: 20-30 Minuten• Gesprächspartner: mindestens zwei Mitglieder

der Eignungskommission • Vergabe von bis zu 80 Punkten (bis zu 20 je

Schwerpunkt)• Schwerpunkte des Gesprächs:

– 1. die Fähigkeit zu wissenschaftlicher und methodenorientierter Arbeitsweise

– 2. vorhandene Fachkenntnisse – 3. erkennbares persönliches Interesse und

entsprechendes Hintergrundwissen – 4. die besondere Befähigung zum Erkennen der

Verbindung von berufsfeldbezogenen und fachwissenschaftlichen Fragen

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Termine Eignungsgespräch

• Festlegung von Zeitfenstern• Veröffentlichung bis zum 31.12. auf der

Homepage• konkreter Termin: rechtzeitige Bekanntgabe

(mind. 1 Woche vorher)• unser Ziel: Verfahren zeitnah absolvieren (erster

„Block“ bereits während WS!)

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Gesamtpunktezahl 2. Stufe

• 80-160: Eignungsverfahren bestanden, Zulassung zum Masterstudium

• 0-79: Eignungsverfahren nicht bestanden, Bewerbung abgelehnt

• in beiden Stufen: nichtverschwindene Kommastellen werden grundsätzlich aufgerundet!

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Übersicht zweistufiges Verfahren

Zweite Stufe 0- 160 Punkte

Fachliche Qualifikation0-50 Punkte

Abschlussnote0-30 PunkteEignungsgespräch0-80 Punkte

Erste Stufe0 - 100 Punkte

Fachliche Qualifikation0-50 PunkteAbschlussnote0-30 PunkteMotivationsschreiben0-20 Punkte

Zulassung

bei 70 – 100 Punkten

bei 0 -79 Punkten

bei 80 -160 Punkten

bei 0 – 41 Punkten

bei 42-69 Punkten

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Bitte beachten Sie!

• Bitte beachten Sie die jeweiligen Vorschriften (Fristen, Kriterien usw.)!

• Lesen Sie die Infos auf der Homepage sowie auf dem Wiki: https://studium-edu.wiki.tum.de/

• frühzeitige Bewerbung erleichtert durchgehenden Studierendenstatus und Krankenversicherungsschutz!

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Nach der Zulassung…

• Studienplatz annehmen (dies ist noch keine Immatrikulation)

• Bitte teilen Sie dem Immatrikulationsamt mit, wenn Sie sich doch nicht einschreiben können bzw. wollen [email protected]

• Zulassung behält Gültigkeit (auch für Folgesemester!), aber erneutes vereinfachtes Bewerbungsverfahren erforderlich im direkten Folgesemester!

• Einschreibung erfolgt viel später als Zulassung!

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Bachelorleistungen

• Nachweis – bitte bei der Prüfungsverwaltung melden, falls

Bachelorleistungen bis Montag, 21. April, noch nicht verbucht sind! (Notenschluss am 25. April)

– Immatrikulationsfrist – Freitag, 9. Mai– Ansprechpartner Prüfungsverwaltung:

• AW, GP: Christina Rau• BT, EH, ET, MT: Christina Huber

– ABER: Vorlaufzeit beachten (z.B. neunwöchige Bearbeitungszeit, zweimonatige Korrektur bei der Bachelorarbeit)!

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Letzte Schritte zur Immatrikulation

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Rechtlicher Hinweis

• Aussagen hier haben informativen Charakter!• Grundlage sind die jeweils gültigen,

rechtsverbindlichen Dokumente (APSO, FPSO, Satzungsänderungen)!

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Noch Fragen?

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Ansprechpartner

• Allgemeine Studienberatung: Gisa Mischke– Tel: 089/289-24333 – [email protected]

• Eignungsverfahren: Lisa Janoschek– Tel.: 089/289-24300– [email protected]

Sprechzeiten beachten!

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