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1 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Steuerung durch Planung und Maßnahmen Teil 1: Harte und weiche Instrumente der örtlichen und regionalen Gesamtplanung Teil 2: Steuer, -vergünstigungen, Subventionen Fördermittel Infrastruktur (Verkehrswege) Behördenstandorte Bodenpolitik, Flächenmanagement

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Page 1: 1 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Steuerung durch Planung und Maßnahmen Teil 1: Harte und weiche Instrumente der örtlichen und regionalen Gesamtplanung

1 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Steuerung durch Planung und Maßnahmen

Teil 1: Harte und weiche Instrumente der örtlichen und regionalen Gesamtplanung

Teil 2: Steuer, -vergünstigungen, Subventionen Fördermittel  Infrastruktur (Verkehrswege) 

BehördenstandorteBodenpolitik, Flächenmanagement

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2 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Teil 1: Steuerung durch Planung

WerkzeugeNeue Aufgaben, Zukunft für PlanerInnenÖrtliche und überörtliche AngelegenheitenÜberörtliche Angelegenheiten

Fachplanung Raumordnung

Harte und weiche Instrumente der Gesamtplanung

regional örtlich

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3 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Werkzeuge und ihr Gebrauch

Universalwerkzeuge Word, Schraubenzieher, Kombi-Zange, Adidas-Samba,

RO-Plan, FNP/B-Plan

Spezialwerkzeuge Teilpläne, Satzungen, Entwicklungspläne, Konzepte

Werkzeugkasten BauGB BauO ROG (Fachplanungsgesetze)

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4 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Neue Aufgaben für PlanerInnen

Strategische Umweltprüfung (RL 2001/42/EG) Umweltbericht bei Aufstellung von

LandesentwicklungsplänenBsp. MV: Raumentwicklungsprogramm 2004 (Entwurf)

http://www.am.mv-regierung.de/raumordnung/doku/neuaufstellung/Internet_LEP_Band_II_symb.pdf

Regionalplänen Bauleitplänen

Warum SUP neben UVP? (vgl. § 3 Abs. 1a UVPG)

Die bisherige UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) setzt „auf Projektebene und damit am Ende von Planungs- und Entscheidungsprozessen häufig zu spät“ ein. „Aufgabe der „Strategischen Umweltprüfung“ ist es demgegenüber, bereits lange vor der Entscheidung über konkrete Einzelprojekte, Strategien und Planungen hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu durchleuchten...Dies gilt vor allem bei Plänen und Programmen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Energie, Industrie, Verkehr, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft, Telekommunikation, Fremdenverkehr, Raumordnung oder Bodennutzung.“ http://www.bundestag.de/bic/analysen/2004/2004_10_12.pdf o UVPG: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uvpg/gesamt.pdfo EU-Richtlinie: http://www.bmu.de/files/sup_richtlinie.pdf

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5 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Neue Aufgaben für PlanerInnen

Vorzulegende Informationen im Umweltbericht (Anhang I RL 2001/42/EG v. 27.6.2001 gem Artikel 5 Absatz 1 der RL; BauGB Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a)

Inhalt: ermitteln – beschreiben – bewerten1. Einleitung:a) Kurzdarstellung Inhalt und wichtigste Ziele des Bauleitplans, Beschreibung der Festsetzungen mit

Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der gepl. Vorhaben,

b) Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese ...berücksichtigt wurden,

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden, mit Angaben der

a) Bestandsaufnahme ...des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die ...erheblich beeinflusst werden,

b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung,

c) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und

d) in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind,

3. folgenden zusätzlichen Angaben:a) Beschreibung der ... technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf

Schwierigkeiten, die bei Zusammenstellung ... aufgetreten sind...b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der

Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt undc) allgemein verständliche Zusammenfassung („nichttechnisch“)

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6 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Neue Aufgaben für PlanerInnen

o (Regionale) Entwicklungskonzepte (endogene Potentiale aktivieren: Interaktion – Innovation – Wachstum

o Raumordnungo Regionalökonomie (GA)o Ländliche Entwicklung (EU-Leader; GAK:

ILEK)

o RegionalmanagementRegionalökonomie (GA)Ländliche Entwicklung (EU-Leader; GAK)

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7 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Entwicklungskonzepte - Inhalte

Entwicklungskonzept (ILEK und LEADER+)

Stärken-, SchwächenanalyseEntwicklungsziele definieren Handlungsfelder festlegenUmsetzungsstrategie darstellenprioritäre Entwicklungsprojekte beschreiben

Region= Gebiet mit räumlichem und funktionalem Zusammenhang

Quelle: GAK-Rahmenplan 2004-2007, Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, http://bmvel.zadi.de/gak/doc/integr-entw.doc

http://dip.bundestag.de/btd/15/031/1503151.pdf

Integr. Reg. Entwicklungskonzept

(GA)

• Stärken-, Schwächenanalyse• Entwicklungsziele,

Handlungsprioritäten festlegen

• Entwicklungsanstrengungen der Region sowie Abstimmung/ Verzahnung der Entwicklungs-maßnahmen der Politikbereiche und -ebenen darstellen,

• Vorrangige Entwicklungsprojekte aufführen

Quelle: 33. Rahmenplan GAhttp://www.bmwi.de/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/regionalpolitik.html

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8 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Neue Aufgaben für PlanerInnen

Flächennutzungsplanung: 15 Jahre-RhythmusSoziale Stadt

Entwicklungskonzept (gem. § 171e BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Abgrenzung der Sozialen Stadt, Ziele und Maßnahmen darstellen, die der Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse und stabiler Bewohnerstrukturen dienen; Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern )

Stadtumbaustädtebauliches Entwicklungskonzepte(gem. § 171b BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Stadtumbaugebiet; Stadtumbaugebiet=erheblicher Funktionsverlust insb. durch Überangebot baulicher Anlagen (Wohnungsleerstand). Fördervoraussetzung des Bundes für das Programm Stadtumbau Ost vgl. VV-Städtebauförderung 2004; Darstellung von Zielen und Maßnahmen, Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern)

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9 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Örtliche Gesamtplanung

Art. 28 GG:

Recht der Gemeinden, „alle Angelegenheiten der

örtlichen Gemeinschaft ...in eigener

Verantwortung zu regeln“

Kommunale Planungshoheit

FNP Berlin http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/

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10 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Überörtliche Angelegenheiten

Belange der

überörtlichen Gemeinschaft

Fachplanung

Raumordnung BauGB § 1 Abs. 4 ROG § 4 Abs. 1 Bauleitpläne an Ziele der

Raumordnung anpassen, bzw. sie beachten

Regionales Raumordnungsprogramm Hannover 2005http://www.region-hannover.de/deutsch/umwelt/dezIII/fb_plan/team_rp/raum_2005.htm

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11 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

überörtliche Belange der Fachplanung

Mehrstufigkeit der Fachplanung:1. Vorbereitende Fachplanung2. Verbindliche Fachplanung3. gebietsbezogene Nutzungsregelung4. Vorhaben-bezogene Planfeststellung

Schützende FachplanungEingreifende Fachplanung

AbfallBergbau; Rohstoffabbau BodenschutzDenkmalschutzEnergietrassenForstwirtschaftImmissionsschutz

LuftLärm (Umgebungslärm)Lärm (Fluglärm)

LandwirtschaftNatur- und

LandschaftsschutzVerkehr

LuftverkehrPersonenbeförderungSchieneStraßeWasserstraßeVerteidigung

Wasserwirtschaft(Wasserversorgung) komm.(Abwasserbeseitigung) komm.GewässerschutzGewässerausbauHochwasserschutz (HWS)

öffentliche Planungsträger (§ 7 BauGB):

• treffen mit rechtsverbindlicher Wirkung Regelungen zur Bodennutzung für Fachbelang (sog. Fachplanung, Bsp. Straßenbehörden)

• setzen ggü. Eigentümern durch

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12 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Fachplanung

schützende Fachplanungen: LandwirtschaftDenkmalschutzForstImmissionsschutz (Luft, Lärm, Boden)Natur- und LandschaftsschutzWasserwirtschaft (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz, Gewässerausbau, Hochwasserschutz)

eingreifende Fachplanungen:AbfallBergbau-, RohstoffeVerkehr (Schiene, Straße, Wasserstraße, Luftverkehr)

Verteidigung

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13 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Fachplanung

Stufen von Selbstbindung zu Außenwirksamkeit 

1. Vorbereitend: (LaPro, Forstl. Rahmenplan)

2. Verbindlich: (Abfall, Boden, Wasser/Abwasser)

3. gebietsbezogen: Nutzungsregelung (NSG, WSG, BSG)

4. Vorhaben-bezogen: Planfeststellung (privilegiert, nicht-privilegiert) (Bsp. Hochspannungsleitung, Bundesfernstraße) 

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überörtliche Belange der Raumordnung

Gesellschaftliche TrendsEinkommens-, Kaufkraftsteigerung, WohlstandIndividualisierung/WohnkostenMotorisierung/Mobilität/Geschwindigkeit (Aktionsraumvergrößerung/„Verkleinerung“ von Räumen),Globalisierung/Rationalisierung (Betriebskosten), demografischer Wandel

Folgen  Konzentrationsprozesse bei DL/EH; Unterversorgung Ballung, Suburbanisierung, Zersiedelung, Flächenverbrauch, Verinselung, Verkehr/Wegelängen, Energieverbrauchgrößere Einzugsbereiche für soz. Infrastruktur (z.B. Schulen)

Konsequenz: Übergemeindliche, gemeinwohlorientierte RO

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Geschichte der Raumordnung

Mittelalter: Ostkolonisation; Neuzeit: Binnenkolonisation

Beginn Regionalplanung/Raumordnung „von

unten“ (interkommunale Abstimmung, zunächst keine staatliche

Aufgabe)

Umland-Wachstum großer Städte (1910: Zweckverband Großberlin)

Industrieagglomerationen (1920: Ruhrgebiet (Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk; 1920 -1933 Halle-Merseburg; West-Sachsen, Groß-Hamburg)

von der Heide, Kommentar zum Raumordnungsgesetz 4. Aufl. 1999Blotevogel:

http://www.uni-duisburg.de/FB6/geographie/Studium/Lehrveranstaltungen/SS2003/Blotevogel/Raumordnung-Regionalpolitik/2Gesch_Raumordnung_u_Regionalpol.pdf

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Geschichte der Raumordnung

Beginn staatlicher Raumordnung: 1935 Reichsstelle für Raumordnung/Reichsarbeitsgemeinschaft f. RO

(Zeitschrift RuR ab 1936) Aufgabe zusammenfassende, übergeordnete Planung; Selbstverständnis: „Volksgemäße Ordnung des Raumes, Fehler und Schäden der überkommenen Raumordnung beseitigen, durch planvolle Besiedelung, Schaffung gesunder Sozialstruktur alle politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Kräfte entfalten.“

konzeptionelle und begriffliche Grundlagen für Raumordnung der Nachkriegszeit.

1939-45 Stabshauptamt „Planung und Boden“ der SS unter Himmler: Planungsgrundlagen für Neuordnung der Siedlung zunächst im „Wartheland“, dann im gesamten eroberten Gebiet im Osten: „Generalplan Ost“ für die „Germanisierung“ der annektierten polnischen Gebiete und Generalgouvernement.

Landesplanungsgesetze: NRW 1950, Bayern 1957, S-H 1961, Hessen u. BaWü 1962, Saarland 1964, Nds/RP1966

Raumordnung des Bundes (1963 RO-Bericht, 1965 ROG

Föderalismusstreit)

von der Heide, Kommentar zum Raumordnungsgesetz 4. Aufl. 1999Blotevogel: http://www.uni-duisburg.de/FB6/geographie/Studium/Lehrveranstaltungen/SS2003/Blotevogel/Raumordnung-Regionalpolitik/

2Gesch_Raumordnung_u_Regionalpol.pdf

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17 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Geschichte der Raumordnung

Nach dem Krieg: Abneigung gegen Planung (Dirigismus, NS-

Vergangenheit)

Planungsanlässe (Wiederaufbau, Flüchtlinge, Landflucht)

Planungseuphorie, „Blütezeit“ 1965-75 (Globalsteuerung,

StWaG 1966) Höhepunkt 1965-72: "integrierte Entwicklungsplanung, Systematisierung, hohe Komplexität, Verwissenschaftlichung)

Bedeutungsverlust und Krise (1975-1990) Ab 1975 Krise der Raumplanung: Steuerungsanspruch der Raumplanung von

Politik

und Fachplanung abgelehnt politisch weitgehend bedeutungslos

Ab 80er Jahre: "perspektivischer Inkrementalismus"

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Geschichte der Raumordnung

Ab 1990: Neue Herausforderungen (dt. Einheit, EU-Integration)

Übertragung RO auf neue LänderRaumordnungsbedarf infolge deutscher Einheit (gL)

ökologische Ziele; Leitbild der "nachhaltigen Raumentwicklung„RO und Regionalpolitik zur "regionalen Entwicklungspolitik„

Europäische Integration und Globalisierung Europäisierung der Regionalpolitik 1993 "Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen"1995 "Raumordnungspolitischer Handlungsrahmen"1997/99 "Europäisches Raumordnungskonzept" EUREK

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19 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

überörtliche Belange der Raumordnung

Aufgaben Teilräume entwickeln, ordnen, sichern durch RO-Pläne Abstimmung raumbedeutsamer Planungen u. Maßnahmen (ROV) Konfliktausgleich Vorsorge für Funktionen u. Nutzungen des Raumes

Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit Maßgaben:

1. freie Entfaltung der Persönlichkeit, Verantwortung ggü. künftigen Generationen,

2. natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln,3. Standortvoraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklungen,4. Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung langfristig offen halten,5. prägende Vielfalt der Teilräume stärken,6. gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen herstellen, 7. räumliche u. strukturelle Ungleichgewichte alte/neue Länder ausgleichen,8. räumliche Voraussetzungen für Zusammenhalt EU und Europa schaffen.

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20 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

überörtliche Belange der Raumordnung

gleichwertige Lebensverhältnisse (GG), ausgeglichene „wisök“-Verhältnisse in Teilräumen (ROG), Daseinsvorsorge bei wichtigen Gütern (sozialer Bundesstaat)

Zentrale Orte: Gewährleister der Nachhaltigkeitsforderung (§ 1 Abs. 2 ROG):

Ökonomisch: Auslastung/effiziente Nutzung öffentl. Infrastruktur, Rentabilität privater Güter und Dienstleistungen durch ausreichend tragfähige Versorgungsbereiche

Ökologisch: Ressourcenschonung (weniger Siedlungsflächenverbrauch, Schutz wertvoller Freiräume, weniger Treibstoffverbrauch durch Verkehrsminimierung (Summe aller Wege zum Zentrum am kürzesten (Bsp. Schule zentral und dezentral)

Sozial: keine unversorgten Räume entstehen lassen (sozialer Bundesstaat)

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21 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

überörtliche Belange der Raumordnung

räumlich zu: 1. Siedlungsstruktur2. Freiraumstruktur3. Verdichtungsräume4. ländliche Räume5. strukturschwache Räume

49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung und BauGB (§ 2 Abs. 2 ROG):

sachlich zu: 1. Erholung2. Freizeit/Sport3. Kultur / Kulturlandschaft4. Land- und Forstwirtschaft5. Lärmschutz/Luftreinhaltung6. Naturgüter/Biotopverbund7. Siedlungstätigkeit8. Soziale und technische Infrastruktur9. Verkehr10. Verteidigung11. Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz12. Wirtschaft/Gewerbe/DL13. Wohnen

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22 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

überörtliche Belange der Raumordnung

49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung und BauGB (§ 2 Abs. 2 ROG):

• Konzentration auf Zentrale Orte- Siedlungstätigkeit (Wohnen, Arbeitsstätten)- soziale Infrastruktur- Einzelhandel, großfl. EH (verbrauchernahe Versorgung, Zentrale Versorgungsbereiche)

• Verdichtete Räume: Wohn-, Produktions- und DL-Schwerpunkte • Siedlungsentwicklung

- auf integr. Verkehrssystem ausrichten - Eigenentwicklung der Gemeinden bei Wohnraumversorgung gewährleisten

• Freiraum für Luftaustausch erhalten • Siedlungsnahe Erholung (in N+L) sicherstellen• Verkehrsverlagerung in hoch belasteten Räumen auf Schiene und

Wasserstraße, Zielgruppe u.a.: Pendler, Gütertransit• Verkehrsvermeidung durch Funktionsmischung (Bsp. Zentrale

Orte)• Reduzierung Flächenverbrauch (Gemeinden

„Bürgermeisterwettbewerb“)

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23 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Überörtlicher Belang - Verkehrsvermeidung

Schule

Schule

- Soziale Infrastruktur in zentralen Orten konzentrieren- Verkehr vermeiden

4 Schüler: Schulweg insgesamt?

• Zentraler Schulstandort: 4 x 5 km = 20 km

• Dezentraler Schulstandort: 9 + 8 + 4 + 3 km = 24 km

5 km

8 km

3 km

9 km

4 km

5 km

5 km

5 km

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24 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Instrumente der (Gesamt)planung

regional: Leitvorstellung, Grundsätze Ziele im Raumordnungs(teil)plan (Landes- und Regionalplan)

ROV (UVP)ZielabweichungUntersagung Vertraginformelle PlanungenFachplanungen (FP, Nutzungsregelung, Planfeststellung)

örtlich: BauleitplanungSatzungeninformelle Planungen/Fachplanungen

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25 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Übersicht raumbedeutsame PlanungRaumentwicklung

raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen

raumbedeutsame Planungenraumbedeutsam = raumbeanspruchend und raumbeeinflussend

FachplanungRaumplanungüberfachlich, zusammenfassend

Raumordnung Bund: Leitvorstellungen, Grund-

sätze (Ziele nur in AWZ/Meer)Überörtliche Gesamtplanung

Land: Landesplanung, Ziele im Raumordnungsplan für Landesgebiet

Region: Regionalplanung, Ziele im Regionalplan (Raumordnungsplan für Teilräume der Länder)

BauleitplanungÖrtliche Gesamtplanung/ Ortsplanung

Gemeinde: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan

vorbereitende Fachplanung

gebietsbezogene

Nutzungsregelung

Vorhaben-bezogene

PlanfeststellungBei überörtlicher Bedeutung

„Privilegierte Fachplanung“

gem. §38 BauGB

raumbedeutsame Maßnahmen

(Bau-)Vorhaben bzw.

Anlagen, (einschließlich Anlagen der technischen Infrastruktur, vor allem im Außenbereich gem. § 35 BauGB)

Bodennutzungen (vor allem im Außenbereich gem. § 35 BauGB)

Fördermittel

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26 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

1. überörtlichRaumentwicklung EU: 25 Staaten, 453 Mio. Einwohner, 116 EW/km²Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK), aber keine RO-Kompetenz; 3 Leitbilder, 60 Optionen: polyzentrisches System von Metropolregionen (Integrationszonen der Weltwirtschaft) auch durch TEN gewährleisten; Erschließung Metropolregionen durch TEN vorrangig; Realisierung über Strukturfonds, TEN-Projekte.

Raumplanung (Bund, Länder, Regionen, Gemeinden) Raumordnung des Bundes (§§ 1, 2, 18a ROG): Leitbilder und 49 Grundsätze („allgemeine Vorgaben“; Ziele der RO bzw. RO-Plan nur in AWZ): u.a. Dezentrale Konzentration; Siedlungstätigkeit und soz. Infrastruktur in ZO, TI in der Fläche; Verkehrsvermeidung; Verdichtungsraum, ländlicher Raum, strukturschwacher Raum; Erholung, Freizeit, Kultur, Land- und Forstwirtschaft, Naturgüter, Verkehr, Verteidigung, Wirtschaft/ Dienstleistungen/ Gewerbe, Wohnen. Realisierung über Geld, Fördermittel, Fachplanung des Bundes.

Raumordnung in den Ländern (§§ 6 ff ROG):- Landesplanung: 1 : 100.000 - 1 : 300.000 Ziele der Raumordnung (verbindliche Vorgaben = „Festlegungen“) in Raumordnungsplänen (Landesentwicklungspläne) zur Konkretisierung der Grundsätze des Bundes: Zentrale Orte, Entwicklungsachsen, Siedlungsschwerpunkte, Standorte u. Trassen raumbedeutsamer Infrastruktur, großflächiger EH; Vorranggebiete, Eignungsgebiete; für Landesgebiet zusammenfassenden, übergeordneten Plan auf stellen, in Stadtstaaten reicht FNP; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und BauGB.

- Regionalplanung (115 Regionen; § 9 ROG): 1:50.000 – 1 : 100 000Planpflicht in Ländern mit mindestens zwei Verflechtungsbereichen von Oberzentren; Grundsätze und Ziele der Landesplanung konkretisieren: z.B. ZO unterer Stufe, Vorranggebiete u. -standorte, Eignungsgebiete; sonstige innergemeindliche gebietsscharfe Abgrenzungen (z.B. Versorgungskerne für EH); Grünzäsuren; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und BauGB.

6 Ebenen der Raumentwicklung/ Raumplanung

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27 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

6 Ebenen der Raumplanung

2. örtlich: 12.353 Gemeinden: Bauleitplanung

Flächennutzungsplan (FNP) 1:5.000-1:50.000

„Darstellungen“: Art der Nutzung, Verkehrsflächen

 

Bebauungsplan (B-Plan); VEP 1 : 1.000 - 1 : 5000„Festsetzungen“: Art und Maß der Nutzung: GFZ,

GRZ, Baugrenze, Baulinie, Bauweise, Bauhöhe, Höhe, Bepflanzung

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28 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Europäisches Raumentwicklungskonzept – EUREK Leitbild „regional ausgewogene nachhaltige Entwicklung“, 3 Leitbilder,

60 Optionen

Gegenstromprinzip (§ 1 Abs. 3 ROG)Anpassungspflicht gilt nur für an der Planung Beteiligte

Beteiligung soll Abwägungsfehler vermeiden helfen: BauGB § 4a Abs. 1: Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange.

ROG § 7 Abs. 6: Es ist vorzusehen, dass den öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeitfrühzeitig und effektiv Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans und seiner Begründung sowie zum Umweltbericht zu geben ist. Vgl. §§ 3, 4, 4a BauGB

Raumplanungsebenen – Anpassung – Gegenstrom - öffentliche u. private Belange

Raumordnung des Bundes (ROG, RoV)Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit 8 Maßgaben,

( § 1 Abs. 2 ROG, s.u. Notizen); 49 Grundsätze der Raumordnung, im Sinne der Leitvorstellung anzuwenden. Nur in der ausschließlichen

Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee stellt der Bund auch Ziele der Raumordnung auf (wie die Länder und Regionen)

Landesplanung (LaplaG, RO-Pläne)Grundsätze der Raumordnung durch Raumordnungspläne konkretisieren, darin

bilden Ziele der Raumordnung das eigentliche Steuerungsinstrument (verbindl. Vorgabe, abschließend abgewogen, planerische Letztentscheidung als zeichn./textliche

Festlegung mit Anpassungspflicht für Gemeinden und TÖB), zu kennzeichnen

Regionalplanung (LaplaG/RegplaG)Grundsätze und hochstufige Ziele der Raumordnung durch Regionalpläne

(Raumordnungspläne für Teilräume der Länder) weiter konkretisieren, Entwicklung aus Raumordnungsplan für das Landesgebiet

Bauleitplanung Gemeinden (BauGB)Darstellungen (FNP) und Festsetzungen (B-Plan, VE-Plan, weitere

Satzungen) nach Anpassung an die Ziele der Raumordnung

Fachplanungen

Öffentliche Planungsträger

§ 5 ROG, § 7 BauGB

Träger öffentlicher

Belange

Anpassungspflicht (sofern beteiligt; top down)Beteiligung, Abwägung ( bottom up)

Öffentlichkeit

Anpassungspflicht: die planerische Letztentscheidung nach Beteiligung und Abwägung ist bindend für nachfolgende Planungsebenen, öffentliche Planungsträger, Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit(§ 1 Abs. 4 und § 7 BauGB, § 4 Abs. 1 u. § 5 ROG)

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29 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

regional - Formelle Instrumente

Planung - Sicherung - MobilisierungPlanung

Grundsätze der Raumordnung (§ 2 ROG)Grundsätze und Ziele in Raumordnungsplänen, Teilplänen

Bsp. großflächiger Einzelhandel

Zielabweichungsverfahren (ZAV) ROV/UVP Vertrag

Sicherung der Planung

UntersagungVertrag

Mobilisierung

Informelle Instrumente, Fördermittel

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30 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Grundsätze und Ziele der Raumordnung

Grundsätze: allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums ...als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder ErmessensentscheidungenGrundsätze und sonstige Erfordernisse (in Aufstellung befindliche Ziele der RO, Ergebnisse von Raumordnungsverfahren, landesplanerische Stellungnahmen) sind zu „berücksichtigen“ („gelbe Ampel“).

Ziele: Verbindliche Vorgabe als textliche oder zeichnerische Festlegung, räumlich oder sachlich bestimmt, Beteiligung von Gemeinden und TÖB; abschließend abgewogen, Letztentscheidung; Kein Abwägungsspielraum, Beachtung/ Anpassung („rote Ampel“); für öffentliche Stellen (u.a. kommunale Bauleitplanung) gilt Beachtenspflicht bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen gem. § 4 Abs. 1 ROG bzw. Anpassungspflicht gem. § 1 Abs. 4 BauGB (Eselsbrücke: Zahlendreher 4-1, 1-4); Anpassungspflicht gem. BauGB schließt auch nachträgliche Änderung von Bauleitplänen, insbesondere FNP, ein.

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31 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Ziele der Raumordnung

Kontext FlächenverbrauchNähe Bauleitplan

Ziele der RO„verbindliche Vorgabe in Form räumlich oder sachlich bestimmter oder bestimmbarer textlicher oder zeichnerischer Festlegung in RO-Plänen“ § 3 ROG

smart-RegelSpezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch, terminisiert

Unterschied Ziel u. Grundsatz: Ziel: Kein AbwägungsspielraumBeachtung = „rote Ampel“ Grundsatz: AbwägungsspielraumBerücksichtigung = „gelbe Ampel“

- Landesplanerische Letztentscheidung- Beachtens-/Anpassungspflicht für Bauleitplanung- Konkretisierung ja, Abwägung nein (i.S. berücksichtigen)

Ziele "Festlegungen"

Inhalträumlich und

sachlich bestimmt,textliche oder

zeichn. Festlegung

Formsprachlich

verbindlich:ist zu; hat zu, zulässig,

Vorrang vor

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32 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Ziele der RO

Sprachliche Verbindlichkeit

Problem: „Soll“-Ziele„i.d.R“-Ziele

„Fälle bestimmen, in denen Ausnahme von dem festgelegten Ziel zulässig ist.“

„Neben der Regel auch die Ausnahme mit Bestimmtheit festlegen.“

OVG Münster, Urteil vom 06.06.2005 – 10 D 145/04.NE –, ZfBR 2005, 815; (818);

BayVGH Urteil vom 19.04.2004 – 15 B 99.2605 –, BauR 2005, 84 (84);BVerwG, Urteil vom 18.09.2003 – 4 CN 20.02 –, ZfBR 2004, 177 (177).

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33 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Grundsatz oder Ziel?1. Eine ressourcenschonende Siedlungsstruktur soll angestrebt werden.2. Siedlungserweiterungen zu Lasten des „Freiraumes mit besonderem

Schutzanspruch“ sind unzulässig.3. Im Verlauf von „Grünzäsuren“ ist das Zusammenwachsen von

Siedlungsbereichen zu verhindern, bezogen auf bestehende Bebauungsgrenzen ist eine weitere Siedlungstätigkeit unzulässig.

4. Wohnungsnahe Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen sollen geschaffen werden.

5. Einer teilräumlich einseitigen Konzentration von Einzelhandelsgroßprojekten soll entgegengewirkt werden.

6. In Gemeinden ohne mittel- und oberzentrale Funktion ist Siedlungsentwicklung nur für die Eigenentwicklung möglich, ein Angebotszuwachs von 10 % des Wohnungsbestandes von 2003 darf im Planungszeitraum nicht überschritten werden.

7. Raumbedeutsame Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 5.000 m² Verkaufsfläche sind in der Regel nur Ober- und Mittelzentren zuzuordnen.

8. Besucherintensive, städtebaulich nicht integrierbare Freizeiteinrichtungen sind an Schienenhaltepunkten (mind. S-Bahn und Regionalbahn) anzulegen.

9. Eine enge verkehrsgünstige Zuordnung von Wohn- und Arbeitsstätten ist anzustreben.

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Raumordnung des Bundes -

ROG 1998 Leitbild nachhaltige RaumentwicklungLeitbilder für Entwicklung im Bundesgebiet (ORA 1993)Grundsätze (keine Ziele!!!)

in LEP und Regionalplänen als Ziele zu konkretisieren

Ziele der Raumordnung nur in deutscher ausschließlicher Wirtschaftszone (AWZ) durch BMVBW als RVO (§ 18a ROG)

Zuständigkeit:

Bundesländer = 12-Seemeilen-Zone, Küstenmeer (Hoheitsgebiet der Bundesrepublik, d.h. Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes)

Bund = 12-200-Seemeilen-Zone, Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands (kein nationales Hoheitsgebiet aber nationales Nutzungsrecht gem. Seerechtsübereinkommen von 1982 und Proklamation der dt. AWZ und des Küstenmeeres vom 11.11.1994; (Behörde: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (Hamburg, Rostock)

Helmut von Nicolai, Rechtliche Aspekte einer Raumordnung auf dem Meer, in: IzR Heft 7/8.2004, S. 491http://www.bmvbw.de/Anlage12140/Bericht-zur-Offshore-Windenergienutzung-03.12.01.pdfhttp://www.dewi.de/dewi_neu/deutsch/themen/studien/pdf/tagungsband_block5.pdf

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35 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

ROG-Grundsätze

Siedlungsstruktur Dezentrale Siedlungsstruktur mit Vielzahl

von Zentren und Stadtregionen Siedlungstätigkeit konzentrieren auf

leistungsfähige ZO Brachflächenwiedernutzung vor

Freirauminanspruchnahme

Verdichtungsraum als Wohn-, Produktions-, DL-Schwerpunkt

sichern Siedlungsentwicklung auf integriertes

Verkehrssystem ausrichten Sicherung von Freiräumen Grünbereiche für Freiraumverbund

sichern Attraktivität des ÖPNV durch

Schnittstellen erhöhenhttp://www.bbr.bund.de/infosite/daten.htm

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36 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

ROG-Grundsätze

Ländliche Räume als Lebensräume mit eigenständiger

Bedeutung entwickeln Ökolog. Funktionen für Gesamtraum

erhalten Zentrale Orte als Träger der

Entwicklung unterstützen

Strukturschwache Räume Entwicklungsvoraussetzungen

bevorzugt verbessern durch qualifizierte Ausbildungs- und Erwerbsmöglichkeiten

Verbesserung der Umweltbedingungen und Infrastrukturausstattung

http://www.bbr.bund.de/infosite/daten.htm

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37 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

ROG-Grundsätze

Naturgüter Biotopverbund (§ 3 BNatSchG: 10 % Landesfläche)

vorbeugender Hochwasserschutz (Rückgewinnung Auen, Rückhaltefläche, gefährdete Flächen)

Wohnen und Mischung Wohnbedarf bei Gebietsausweisung für AP Rechnung

tragen, sinnvolle Zuordnung von Wohn- und GE-Gebieten Eigenentwicklung der Gemeinden bei Wohnraumversorgung

gewährleisten

Infrastruktur Flächendeckende Grundversorgung mit techn. Infrastr.

(V+E) Soziale Infrastruktur in Zentralen Orten bündeln

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38 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

ROG-Grundsätze

VerkehrVoraussetzungen für Verlagerung auf

Schiene und Wasser in hochbelasteten Räumen und Korridoren verbessern

Verkehr vermeiden durch Funktionsmischung

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39 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Raumordnungspläne, Teilpläne

Ziele der Raumordnung (Karte, Text) und Gebietsbezug: 

Gemeinde/Zentraler OrtOrtsteilVersorgungskern, Ortskern, Stadtzentrum, Innenstadt, City, integrierte Lage

Standort (Symbol) linienhaftes Element Fläche

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RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug

Gemeinde Eigenbedarf, Zentralortfunktion, Wachstum/Richtwert

Verhältnis vorher/nachher

„Rang“ bundesweit

alte Länder 1966 2003Baden-Württemberg 3.380 1.111 3,0 zu 1 8Bayern 7.087 2.056 3,4 zu 1 6Hessen 2.693 426 6,3 zu 1 2Niedersachsen 4.244 1.026 4,1 zu 1 5Nordrhein-Westfalen 2.355 396 5,9 zu 1 3Rheinland-Pfalz 2.920 2.305 1,3 zu 1Saarland 347 52 6,7 zu 1 1Schleswig-Holstein 1.381 1.125 1,2 zu 1alte Länder (B, HH, HB) 24.411 8.501 2,9 zu 1 neue Länder 1992 2003 Brandenburg 1.813 436 4,2 zu 1 4 Mecklenburg-Vorpommern1.095 964 1,1 zu 1 Sachsen 1.614 525 3,1 zu 1 7 Sachsen-Anhalt 1.344 1.197 1,1 zu 1 Thüringen 1.661 1.006 1,7 zu 1 9 neue Länder 7.527 4.128 1,8 zu 1

Anzahl Gemeinden1)

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RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug

OrtsteilWachstum/OrientierungswerteWohnungsschwerpunkteGewerbeschwerpunkteSport-, Freizeit-Tourismusfunktionen

Ortskern, Innenstadt, Stadtzentrum, City, Versorgungskern, zentrale integrierte Lage (Bsp. Potsdam, Karstadt; ECE-Center Cottbus)

Großflächiger Einzelhandelzentralörtliche Funktionen: Kultur, DL, Freizeit, Bildung

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42 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug

Standort (Symbol)Grünzäsur GVZ, Flughafen, Hafen, DeponieWohnbau-, Gewerbestandort Haltepunkt-Einzugsbereich 

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43 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Haltepunkt-Einzugsbereich

Erschließungsstandards für Siedlungsflächen Fußweg zur Haltestelle (Luftlinienradius):

1.000 m SPNV-Bahnhof (Regional- und S-Bahn) 600 m U-Bahnhof, 550 m Straßenbahnhaltestelle 500 m Bus-Haltestelle.

Verbindungsstandards Messgröße für Verbindungsstandard

Reisezeitverhältnis ÖPNV/MIV (1,0 sehr gut; > 2,0 ungünstig) Bzw. Reiszeitdifferenz ÖPNV-MIV (0 = sehr gut)

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44 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Gegensteuerung

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45 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug

linienhaftes Element Alleen, Uferränder, StadtkanteVerkehrs- und LeitungstrassenAchsen 

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RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug

Fläche (Vorranggebiete, Eignungsgebiete, bzw. Standortbereich Vorsorgegebiete)

Siedlungsflächen (Erweiterung) Freiraumschutz, (Natur, Acker, Wald, Wasser)RohstoffabbauWindnutzungHochwasserschutzErholung, Tourismus

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Zielabweichungsverfahren (§ 11 ROG)

Abweichung im Einzelfall zulassen

wenn raumordnerisch vertretbar Grundzüge der Planung nicht berührt

(Atypischer Fall, Gleichheitsgrundsatz)

antragsbefugt: alle, die Ziele der RO zu beachten haben

GL-ZAV: Großbeeren JVA, Großziethen, Splittersiedlung Umsiedlung Selchow

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Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG) – Wann? RoV 

Folgende Planungen, Maßnahmen, wenn im Einzelfall raumbedeutsam u. überörtliche Bedeutung, weitere (P+M, rb, üB) nach Landesrecht möglich:

1.  BimSch-Anlage (§ 4 BimSchG) im Außenbereich, Nr. 1-10, Anlage 1 UVPG2.  kerntechnische Anlage3. Endlagerung radioaktiver Abfälle 4.  Deponie5.  Abwasserbehandlungsanlage6.  Rohrleitungsanlage7.  Gewässerausbau, Häfen ab 100 ha, Deiche/Dämme, Landgewinnung Meer8.  Bundesfernstraße9.  Schienenstrecken Bund, Rangierbahnhöfe, KLV-Terminals10.  Versuchsanlage für spurgeführten Verkehr11.  Bundeswasserstraße12.  Flugplatz13.  (aufgehoben)14.  HS-Freileitungen ab 110 kV, Gasleitungen ab 300 mm15.  Feriendörfer, Hotelkomplexe, Beherbergung, Freizeitanlagen 16.  bergbauliche Vorhaben17.  Abbau oberflächennahe Rohstoffe ab 10 ha Fläche 18.  Magnetschwebebahnen19.  Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe

Landesplanungsvertrag Berlin-Brandenburg:Art. 16 Abs. 2 Landesstraßen

Vorhabenbezogene Fachplanungen - Planfeststellung

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Raumordnungsverfahren

1. Überörtlich raumbedeutsames Vorhaben?

2. Antragskonferenz: Erörterung Untersuchungsrahmen (Scoping), Erstellung ROV-Verfahrensunterlage, Vollständigkeitsprüfung (Verfahrens-Beschleunigung)

3. Einleitung: auf Antrag bzw. von Amts wegen; Beginn 6 Monats-Frist4. Beteiligungsverfahren: Verfahrensunterlage vom Träger der Planung öffentliche Auslegung in betroffenen Gemeinden, Ämtern, Kreisen und Bezirken von Berlin, Verteilung an die TÖB zur Stellungnahme5. Prüfung der Raum- und UmweltverträglichkeitGrundlage: Verfahrensunterlage, Stellungnahmen BV, Recherchen, ggf. ErörterungsterminBewertung durch Landesplanung (Ziele, Grundsätze und sonst. Erfordernisse der RO)6. Abschluss: landesplanerische Beurteilung (sonstiges

Erfordernis d. RO) Feststellung, ob wie geplant, mit Maßgaben oder nicht vereinbar (Rechtswirkung?)

7. Unterrichtung: Vorhabenträger, Beteiligte und Öffentlichkeit

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50 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG)

Berlin-Brandenburg 1990-6/2001Anträge gesamt: 1.096Verzicht auf ROV: 571 (Absehensregel § 15 Abs. 2 ROG)

davon Zustimmung: 477 Ablehnung: 94

ROV positiv: 260ROV negativ: 25Antrag zurückgezogen: 125Laufende ROV: 100

Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg, http://www.mlur.brandenburg.de/g/gl_rov.pdf, S. 13

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51 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Abgeschlossene ROV in Berlin-Brandenburg

1990-6/2001

Abgeschlossene ROV: 289 94 % positiv 17 ROV negativ

Positive landesplanerische Beurteilung „fast immer mit Maßgaben verbunden“

Bsp. Flughafen, Magnetbahn, Schnellbahntrasse

Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg, http://www.mlur.brandenburg.de/g/gl_rov.pdf, S. 27

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52 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Untersagungsverfahren (§ 12 ROG)

Planungen und Maßnahmen (Baugenehmigung), die gegen Ziele der RO verstoßen (auch in Aufstellung befindlich)

Bsp. LEP Flughafen Schönefeld (Art. 14 LplV): 6 Untersagungen 9 weitere im Verfahren 78 Planungen kritisch eingestuft

Vorsorge gegen ungesunde Lebensbedingungen und Entschädigungspflichten, die bei Änderung von Bebauungsplänen entstehen:

Bsp. Windteilpläne

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53 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Bsp. großflächiger Einzelhandel

Definition: Auswirkungen anzunehmen ab 1.200 m² Geschossfläche 700 m² Verkaufsfläche

1. Auswirkungen auf Nahversorgung (Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich der großflächigen EH-Betriebe vgl. § 11 Abs. 3 BauNVO)

nahversorgungsrelevant: Lebensmittel Ausreichende Nahversorgung: Vollsortimenter (ggf. Bäcker, Metzger) in 500-1000 m Entfernung

Bsp. NRW: 29 % unterversorgt: disp. Siedlungsbereiche, Einfamilienhausgebiete

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54 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Bsp. großflächiger Einzelhandel

2. Auswirkungen auf Zentrale Versorgungsbereiche

(in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden vgl. § 11 Abs. 3 BauNVO)

Sortimentsliste „Kölner Liste“, Flächenproduktivität (Umsatz je m² VKF/Jahr)

innenstadtrelevant/zentrenrelevant: Textilien, Schuhe, Uhren/Schmuck, Photo/Optik, Sportartikel/Spielwaren, Drogerie/ Pharmazie, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik

„Grüne-Wiese-relevant“: Möbel (Gegenbeispiel: Stilwerk), Gartencenter, Teppiche, Tapeten, Fahrzeuge, KFZ-Teile, Bau- und Heimwerkerbedarf

(hoher Bedarf an Präsentationsflächen, seltene Nachfrage, motorisierte Kundschaft, niedrige Flächenproduktivität)

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55 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Einzelhandel

http://www-public.tu-bs.de:8080/~schroete/planungsrichtwerte.htm#Wirtschaft

Flächenproduktivität im EinzelhandelUmsatz / Jahr / qm Verkaufsfläche [Euro]

4.571

5.119

4.605

4.580

3.923

1.017

1.355

1.490

1.761

2.710

2.868

2.955

3.216

3.226

3.359

3.707

3.753

4.009

4.597

5.154

6.601

8.610

0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000

Warenhaus

Supermarkt

Verbrauchermarkt

SB-Warenhaus

Shopping-Center

Möbel

Gartenbedarf

Bau / Garten

Bau- und Heimwerkerbedarf

Teppiche / Gardinen

Spielwaren

Glas / Porzellan / Keramik

Drogerie/Kosmetik

Beleuchtung / Elektro

Sportartikel

Textilien

Schuhe

Leder- und Galanteriewaren

Lebensmittel

Eisenwaren / Hausrat

Radio / Fernsehen

Foto

Umsatz / Jahr / qmVerkaufsfläche [Euro]

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56 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Einzelhandel

Betriebstyp Standortintegriert

Warenhaus (alles unter einem Dach) Kernstadtzentrum

Kaufhaus (einbranchenorientiert) Kernstadtzentrum

EH-Agglomeration: FOC, EKZ, UEC Innenstadtzentren, Stadtteilzentren (Magnetbetriebe, Ankermieter)

Fachgeschäft Innenstadtzentren, Zentrumsrandlage bei spez. Bedarf (Reit-, Angelsport, Waffen)

Spezialgeschäft/Boutique Stadtzentren, Nähe zu Warenhäusern, Ergänzungsagglomeration

Selbstbedienungsladen Mittel- und Grundzentren, Stadtteilzentren.

Discounter Mittel- und Grundzentren, Stadtteilzentren

Supermärkte Mittel- und Grundzentren, Stadtteilzentren

Ausfallstraße, Autobahnauffahrt

SB-Warenhaus Stadtrandlagen, autoorientiert, große Parkplätze

Verbrauchermarkt (Schwerp. Food) Stadtrandlage, autoorientiert, große Parkplätze

Fachmarkt Stadtrandlage, autoorientiert: Ausfallstraße, Gewerbegebiet, Autobahnauffahrt

EH-Agglomeration: FOC, EKZ, Fachmarktagglom., UEC Autobahnauffahrt

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57 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Bsp. großflächiger Einzelhandel

Steuerung: Betriebsgröße, Sortiment, Zentralort, Lage im Stadtgebiet

ZentralitätsgebotKongruenzgebot/BeeinträchtigungsverbotStädtebaul. Integrationsgebot

Großflächiger EH mit zentrenrelevantem Sortiment:

LEP Hessen 2000: nur in OZ, MZ (zentr. Ortsteile) RP Region Stuttgart: nur in zentralörtl.

Versorgungskern

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58 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Bsp. großflächiger Einzelhandel

LEPro Berlin-Brandenburg:§ 16 (6) Einrichtungen der privaten Versorgung von überörtlicher Bedeutung

und großflächige Einzelhandelsbetriebe sind nur dort zuzulassen, wo deren Nutzungen nach Art, Lage und Umfang der angestrebten zentralörtlichen Gliederung sowie der in diesem Rahmen zu sichernden Versorgung der Bevölkerung entsprechen.

LEP eV Berlin-Brandenburg: 1.0.8 Die Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb

der Kernbereiche der Brandenburger Zentren im engeren Verflechtungsraum und der städtischen Zentren in Berlin ist nur zulässig, wenn Art und Umfang des geplanten Angebotes zentrenverträglich sind und der räumliche Zusammenhang zum vorhandenen Siedlungsbereich gewahrt wird.

LEP eV-Entwurf 1.0.8: Die Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der Zentren ist unzulässig.

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59 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Regional – informelle Planung

Unterscheidungsmerkmale:ohne Rechtsgrundlage, Verfahrensregeln, Beteiligung nicht zwingend handlungs- und umsetzungsorientiert (Ergänzung formeller Instrumente)

kleinräumige Projekte und Maßnahmen kurz- bis mittelfristig angelegt

Starker Impuls: Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen 1993 (ORA)Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen 1995 (HARA)„Mehr Aktionen und Projekte statt Programme und Pläne“

Kooperationsbedarf in Stadtregionen: Grenzen als Wachstumsbremse Konferenztyp – Zusammenarbeitstyp – Verbandstyp –

Gebietskörperschaftliche Lösung (Stadtkreis, Regionalstadt, Eingemeindung)

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60 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Regional – informelle Planung

Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) ORA, HARA, raumordnerisches bzw. regionales Leitbild (Bund, Land, Region) Raumordnerisches, Regionales bzw. Räumliches Strukturkonzept Regionales Entwicklungskonzept der RaumordnungRegionales bzw. integriertes ländliches Entwicklungskonzept (GA, GAK)Modellvorhaben der Raumordnung

Regionalkonferenz, Regionalforen (häufig in Verbindung mit Reg. Entw.Konzept) Anpassungsstrategien schrumpfende ländliche Regionen in den neuen Ländern Regionales Flächenmanagement Regionale Sanierungs- und Entwicklungsgebiete Städtenetze Wettbewerbe („Regionen der Zukunft“)

Transnationale Zusammenarbeit (Interreg) Modellvorhaben Regionen AKTIV (Ländliche Entwicklung)forstliche Rahmenplanung, Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) Aktionsprogramm, IBA Regionalmanagement (Potenziale, Projekte)

Regionalmarketing (Vermarktung)

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61 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Steuerung kommunal

BauGBErstes Kapitel Allgemeines StädtebaurechtErster Teil BauleitplanungZweiter Teil Sicherung der BauleitplanungDritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; EntschädigungVierter Teil BodenordnungFünfter Teil EnteignungSechster Teil ErschließungSiebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz (vgl. Erschließung)

Zweites Kapitel Besonderes StädtebaurechtErster Teil Städtebauliche SanierungsmaßnahmenZweiter Teil Städtebauliche EntwicklungsmaßnahmenDritter Teil Stadtumbau Vierter Teil Soziale StadtFünfter Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote

Baugesetzbuch: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbaug/index.html

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62 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Steuerung kommunal

Planung - Sicherung - Mobilisierung

Bauleitplanung: (soweit, sobald, sparsam)

Flächennutzungsplan (§ 5f BauGB)

Bebauungsplan (§§ 8ff, 30 BauGB)

PPPVorhaben- und Erschließungsplan (§§ 12, 30 BauGB)

Städtebaulicher Vertrag (§§ 11 BauGB)

Baugesetzbuch: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbaug/index.html

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63 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Kommune – BauGB-Satzungen

Übergangsbereich Innen-Außen Grauzone34er-Innenbereich

Klarstellungssatzung (Abs. 4 Nr. 1, Grenze 34/35)

Ergänzungssatzung (Nr. 3, einzelne Außenbereichsflächen, Arrondierung)

Entwicklungssatzung(Nr. 2, bebaute Bereich im Außenbereich als 34er, FNP-Bauflächendarstellung, Problem: Streusiedlung, Aussiedlerhöfe, Vorwerke, Weiler, Loose)

35er-Außenbereich:

Außenbereichssatzung (Abs. 6 erlaubte Verfestigung Splittersiedlung: Lückenschließung, Dachgeschossausbau, Verbot von Erweiterung Splittersiedlung)

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64 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Innenbereichim Zusammenhang bebauter Ortsteil Außenbereich

historische Streu- und Bandbebauungorganische Siedlungsstruktur:Aussiedlerhöfe (Flurbereinigung), Vorwerke, Weiler, Loose/Oderbruch, Streusiedl./Spreewald,Reihendörfer ("gesteigertes Durchsetzungsvermögen ggü. öffentlichen Belangen")

Kleingärten, Wochenendgrundstücke (Wochenendhäuser keine ortsteilfähigen Bauten, OVG Sachsen, BVerwG), Gartennutzung im Vordergrund

andere Nutzungen z.B. Sport- und Reitplätze

Wesensmerkmale des im Zusammenhang bebauten Ortsteils:

- Bebauungskomplex von gewissem Gewicht (gemessen an Zahl der Bauten für ständigen Aufenthalt von Menschen) - Ausdruck organ. Siedlungsstruktur- im Gebiet einer Gemeinde

bebaute Bereiche im Außenbereichnicht landwirtschaftlich geprägte Wohn-bebauung von einigem Gewicht.Unbeachtliche Belange: Entstehen und Verfestigen von Splittersiedlungen, F-Plandarstellung von Wald u. Landwirtsch. weiterhin beachtlich: Erweiterung v. Splittersiedlungen

Splittersiedlungunorganische Siedlungsstruktur:zusammenhang, regellos, funktionslos, z.B. bandartige, einzeilige Bebauung, Behelfsbauten, fehlende Infrastruktur, nicht privilegierte Erweiterungen von privilegierten Vorhaben

Bestandsschutz

Privilegierung§ 35 Abs. 1 BauGB

Außenbereichs-satzung ("Lückenfüllungs-satzung")§ 35 Abs. 6 BauGB

Dauerwohnen

Freizeitwohnen, vorübergehender Aufenthalt

Grauzone, Übergangsbereich

einzelne angrenzende Außenbereichsflächensofern von angrenzender Bebauung geprägt, vereinbar mit städtebaulicher Entwicklung (u.a. Ziele der RO, vgl. MSWVaktuell 4/99 S. 48), u. ohne Planungsbedürfnis

Ergänzungs-satzung§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

Entwicklungssatzung§ 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB, wenn Flächen im F-Plan als Bauflächen dargestellt

bebaute Bereiche im Außenbereich, sofern als Baufläche im F-Plan dargestellt

ggf. teilprivilegiert nach § 35 Abs. 4, oder entprivilegiert, d.h. Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung, dann Splittersiedlung

Was ist Entstehung, Verfestigung, Erweiterung einer Splittersiedlung?Entstehung einer Splittersiedlung ist das erstmalige Entstehen einer baulichen Anlage von gewissem Gewicht. Erweiterung ist räumliche Vergrößerung (darf nicht durch Außenbereichssatzung als Belang zurückgedrängt werden!) Verfestigung ist jede Verstärkung der Splittersiedlungsnutzung (z. B. durch Lückenschließung, Dachgeschoss-Ausbau)

Klarstellungssatzung § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB

nehmen am Bebauungs-zusammenhang i. d. R. nicht teil, wenn sie den optischen "Eindruck der Geschlossenheit" unterbrechen

„Die Großmutter wohnte aber draußen im Wald, eine halbe Stunde vom Dorf“

Wohnnutzung im Außenbereich u. a.:LandwirtschaftEinzelhof, Einöde(hof), Einzelgehöft, AussiedlerhofEinschicht, Weiler (in Bayern: 3 – 9 Wohngebäude), Rotte, Drubbel, StreusiedlungVorwerkWind- und Wassermühlen in exponierter Lage außerhalb der Ortschaft (Wohnung des Betreibers)ForstForsthaus (Förster)BahnBahnwärterhaus (Kommunikation)SchrankenwärterpostenStreckenwärterhaus (Kontrolle, Streckenlaufen)StraßeChausseehäuser als Mautstationen (jede Meile = 7532,48 m – Preußen)WasserwegeSchleusenwärterhäuschen

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65 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Kommune – BauGB-Satzungen

Sanierungssatzung (§ 142 BauGB)

Entwicklungssatzung (§ 165 BauGB: erhöhter Wohn-, Arbeitsstättenbedarf, Brachflächen, Gemeinbedarf)

Erhaltungssatzung (172 BauGB, Gestalt, Zusammensetzung, Umstrukturierung)

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Kommune – BauGB-Satzungen

weitere Satzungen nach BauGB:

Erschließung (§ 132 BauGB)

Ausgleich- und Ersatz (§ 135c BauGB)„Der Beitrag/Betrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück“

Sicherung

Veränderungssperre (§ 14 BauGB, § 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen)

Teilungsgenehmigung (§ 19 BauGB)

Fremdenverkehrsfunktion (§ 22 BauGB, Begründung, Teilung Wohnungseigentum)

Mobilisierung

Besonderes Vorkaufsrecht (§ 25 BauGB)

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Bauland-Mobilisierung

Umfrage unter 910 Gemeinden, Stadt+Dorf 1999

Strategietyp Anteil %

Typ I klassische Angebotsplanung: B-Plan, Bodenordnung, Erschließung und Beitragserhebung

32%

Typ II gemeindeeigene Entwicklung Besitz, Erwerb bzw. Ausübung Vorkaufsrechte in eigener Regie

38%

Typ III Entwicklungsträgerschaft im Auftrag der Gemeinde (keine Gemeinde-Haushaltsmittel)

9%

Typ IV Investorenentwicklung (VEP und Vertrag) 15%

Typ V Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 6%

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Bauland-Mobilisierung

Neue Instrumente? 21 % Instrumente ausreichend? 72 %

Anteil Gemeinden, die Strategietyp einsetzen für:

Neubau Um-, Wiedernutzung

Nachverdichtung Arrondierung

Typ I Angebotsplanung 42 10 21 22Typ II gemeindeeigen 31 19Typ III Entwicklungsträger 10 4 4Typ IV Investor 20 11Typ V Entwicklungsmaßnahme 13,8 3,5 3,3

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Kommune - städtebauliche Gebote

VA, seltene Anwendung

auch ohne B-Plan: Modernisierungs-, Instandsetzungsgebot (§ 177

BauGB)

B-Plangebiet:

Baugebot (bzw. Baulücke im 34er-Gebiet § 176 BauGB)

Rückbau- oder Entsiegelungsgebot (§ 179 BauGB)

lt. B-Plan:

Pflanzgebot (§ 178 BauGB)Baugesetzbuch: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbaug/index.html

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Kommune – Satzungen nach BauO

Satzungen nach BauO über örtliche Bauvorschriften (§ 89 Bbg BauO): Ortsbild:

Gestaltungs-, Abstandsflächen-, Werbeanlagen-, Einfriedungs-, Begrünungssatzung;

Notwendige Nebenanlagen:

Kinderspielplatz-, Stellplatz-, Fahrradstellplatzsatzg. Ablösesatzung für notwendige Spiel-/Stellplätze

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Kommune – weitere Satzungen

Satzungen nach anderen Gesetzen:

Straßenverkehrsgesetz § 6a (6): Parkgebührensatzung “Nutzung des Parkraums durch möglichst große

Anzahl von Verkehrsteilnehmern ist zu gewährleisten. „...werden die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenordnungen zu erlassen. ...Ermächtigung kann durch Rechtsverordnung weiter übertragen werden.“

Denkmalschutzgesetz (Bsp. Brandenburg): Denkmalbereichssatzung

Gemeindeordnung der Länder (aus Gründen des öffentlichen Wohls, wenn z.B. zur Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen erforderlich:

Satzung für Anschluss- und Benutzungszwang bei Wasserleitung Kanalisation Straßenreinigung Fernwärme

(Beschränkung auf bestimmte Gemeindeteile und best. Gruppen von Grundstücken möglich)

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Kommune – informelle Planung

Ergebnisse einer von Gemeinde beschlossenen sonst. Planung bei Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen, vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 10 BauGBRahmenplan, städtebaulicherEntwicklungsgutachtenSTEP /Stadtentwicklungskonzept (z.B. Einzelhandel, Verkehr, Gewerbe, Büro, Wohnen, Ver- und Entsorgung, Spielplatz, Friedhof, Kleingarten)

stadtentwicklungspolitisches Handlungskonzept, integriertes Konzept (Fördervoraussetzung des Bundes für die Programme Soziale Stadt, vgl. VV-Städtebauförderung 2004)

Entwicklungskonzept (gem. § 171e BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Abgrenzung der Sozialen Stadt, Ziele und Maßnahmen darstellen, die der Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse und stabiler Bewohnerstrukturen dienen; Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern )

städtebauliches Entwicklungskonzept (gem. § 171b BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Stadtumbaugebiet; Stadtumbaugebiet=erheblicher Funktionsverlust insb. durch Überangebot baulicher Anlagen (Wohnungsleerstand). Fördervoraussetzung des Bundes für das Programm Stadtumbau Ost vgl. VV-Städtebauförderung 2004; Darstellung von Zielen und Maßnahmen, Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern)

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Kommune – informelle Planung

„Ergebnisse einer von Gemeinde beschlossenen sonst. Planung bei Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen, vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 10 BauGB“

Ortsentwicklungsplan, BereichsentwicklungsplanStädtebauliches StrukturkonzeptBebauungskonzept Verkehrsentwicklungskonzept, -plan (Generalverkehrsplan o.Ä., Fördervoraussetzung des Bundes gem. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, vgl. § 3 Ziff. 1b)

städtebaulicher oder architektonischer Entwurf, Wettbewerb bzw. ModellBundes- bzw. Landesgartenschauen