1 vorsorgeverfügungen 1) vorsorgevollmacht 2)patientenverfügung 3)rechtliche betreuung...
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Vorsorgeverfügungen
1) Vorsorgevollmacht
2) Patientenverfügung
3) Rechtliche Betreuung
4) Betreuungsverfügung
© Landratsamt Bodenseekreis

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Wofür sollte ich Vorsorge treffen?
Was wird, wenn ich auf Hilfe anderer angewiesen bin?
Wer handelt und entscheidet für mich?
Wer verwaltet mein Vermögen?
Wer sucht einen Platz im Pflegeheim?
Wer organisiert und überwacht die medizinische Versorgung?
„Ich habe doch Angehörige…?“
• Keine „automatische“ Vertretungsmacht der Eltern für ihre volljährigen Kinder, der Ehepartner untereinander und der Kinder für ihre Eltern.
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1) Die Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht dient dazu, für Lebenssituationen, in denen man
aufgrund
• einer Erkrankung
• dem Abbau der geistigen und körperlichen Kräfte
• eines Unfalles
nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, einen Vertreter zur Seite zu stehen zu haben.
Die Vollmacht geht der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung vor. Vorteile:
• Keine fremde Person
• Keine Einmischung von Gerichten und Behörden
• Aber daher auch keine Kontrolle
• i.d.R kostenfrei© Landratsamt Bodenseekreis

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Der Vollmachtgeber räumt einer anderen Person Vertretungsmacht ein.
Ihr liegt eine Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer zugrunde.
Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein.
Der Vollmachtnehmer ist zur Übernahme der Vollmacht nicht verpflichtet.
Eine berufliche Bevollmächtigung kann nur von einem Rechtsanwalt übernommen werden.
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Inhalt einer Vollmacht / BMJ Muster
Seite 1)
• Persönliche Daten
Seite 2)
1) Gesundheitssorge
• Alle Entscheidungen über Gesundheitssorge
• Einwilligung in ärztliche Maßnahmen
• Einsehen von Krankenunterlagen, Schweigepflicht
• Geschlossene Unterbringung
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2) Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
• Bestimmung über Aufenthalt und Kündigung von Wohnraum
• Abschluss von Miet- oder Heimverträgen
3) Behörden
• Vertretung vor Behörden, Versicherungen usw.
4) Vermögenssorge
• Verwaltung von Vermögen
• Verfügung über Vermögensgegenstände
• Zahlungen vornehmen
• Verbindlichkeiten eingehen
• Kontoverfügung
Schenkungen vornehmen
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5) Post
• Entgegennahme und Öffnen der Post
6) Vertretung vor Gericht
7) Untervollmacht
8) Betreuungsverfügung
9) Geltung der Vollmacht über den Tod hinaus.
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Formerfordernisse
Keine Form vorgeschrieben
Kein bestimmtes „Formular“
Angeraten wird das Muster des BMJ, aber nicht zwingend.
Schriftform notwendig (Beweiskraft)
Unterschrift genügt. Handgeschriebene Vollmacht schützt eher vor Fälschung
Beglaubigung durch Betreuungsbehörde dient einer höheren Akzeptanz im Rechtsverkehr
Notariell beurkundete Vollmacht erforderlich, wenn Immobilien erworben und veräußert werden sollen
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Missbrauch der Vollmacht Eine Vollmacht wird nicht kontrolliert
Deshalb gilt: nur eine Person Ihres Vertrauens als Vollmachtnehmer bestellen!
Möglich ist die Bestellung mehrerer Bevollmächtigter
• je einzeln
• oder gemeinsam
• oder ersatzweise
• idealerweise Regelung im „Innenverhältnis“
• auch weiterer Wünsche
Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.
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Wo bewahre ich die Vollmacht auf?
Häuslicher Bereich in Kenntnis des Vollmachtnehmers
Übergabe an Bevollmächtigten mit der Maßgabe, dass dieser nur im besprochenen Fall von der Vollmacht Gebrauch macht.
Zusätzlich: Regelung im Innenverhältnis möglich.
Übergabe an eine andere Vertrauensperson, die die Vollmacht im Bedarfsfalle aushändigt.
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In – und Außerkrafttreten der Vollmacht
Ohne ausdrücklichen Wirksamkeitsvermerk gilt die Vollmacht ab Aushändigung
Wirksam in aller Regel nur gegen Vorlage der Vollmacht
Bei Widerruf der Vollmacht muss die Urkunde zurückverlangt werden, außerdem Mitteilung an Bank, Ärzte etc.
Verstirbt der Vollmachtgeber, können die Erben die Vollmacht widerrufen, für den Fall, dass sie über den Tod hinaus erteilt wurde.
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2) Rechtliche Betreuung
Wenn:
Keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde
Erkrankung eintritt
Antrag bei Gericht erfolgte §§ 1896 ff.
Dann:
Gibt der Richter ein ärztliches Gutachten in Auftrag
Hört der Richter den Betroffenen persönlich an
Wird die Betreuungsbehörde beauftragt, den Sachverhalt zu ermitteln und einen Betreuer vorzuschlagen
• i.d.R Angehörige
• Sonst vorrangig ehrenamtliche Fremdbetreuer
• In schwierigen Fällen Berufsbetreuer© Landratsamt Bodenseekreis

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Pflichten des Betreuers/Aufgabenkreise
Vermögenssorge
Gesundheitssorge
Aufenthaltsbestimmung
Postkontrolle
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Kontrolle des Betreuers
Das Betreuungsgericht kontrolliert die Tätigkeit des Betreuers durch:
• Jährliche Vorlage eines Vermögensverzeichnisses
• Jährliche Rechnungslegung
• Genehmigungspflichtige Maßnahmen
• Bericht über die persönlichen Verhältnisse
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3) Betreuungsverfügung
Wenn Sie keine Vertrauensperson haben, die Sie bevollmächtigen können, besteht die Möglichkeit, eine Person als Betreuer zu benennen für den Falle Ihrer Erkrankung.
Das Betreuungsgericht ist dann später an diesen Wunsch weitgehend gebunden.
Es sei denn, er widerspricht Ihrem Wohle.
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4) Patientenverfügung
Neuregelung im September 2009
Volljährige können in einer schriftlichen Patientenverfügung im Voraus für den Fall einer Erkrankung festlegen, ob und wie sie behandelt werden wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können, § 1901a BGB.
Auch der Bevollmächtigte und der Betreuer ist an ihre Entscheidung gebunden.
Niemand ist gezwungen, eine Patientenverfügung zu erstellen.
Liegt keine Patientenverfügung vor, muss der Bevollmächtigte oder der Betreuer nach dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen entscheiden.
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Gegenüberstellung
Betreuungsverfügung VorsorgevollmachtVorgeschlagene Betreuer werden berücksichtigt
Hohes Maß an Vertrauen erforderlich
Kontrolle durch Gericht• Rechtliche Einschränkung aufgrund Genehmigungen• Buchführung bei Vermögenssorge
Keine Kontrolle
Endet mit dem Tode des Betreuten
Über Tod hinaus möglich um Beerdigung zu organisieren
Weniger Gestaltungsfreiheit Größere Gestaltungsfreiheit
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