dschihad – wikipedia

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Dschihad aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie (Weitergeleitet von Jihad) Der Begriff Dschihad [dʒi ˈ haːd] (arabisch ﺟﻬﺎﺩDschihād, DMG Ǧihād ‚Anstrengung, Kampf, Bemühung, Einsatz‘; auch Djihad oder gelegentlich in der englischen Schreibweise Jihad) bezeichnet im religiösen Sinne ein wichtiges Konzept der islamischen Religion, die Anstrengung/den Kampf auf dem Wege Gottes (aldschihādu fī sabīli Llāh / ﺍﻟﺠﻬﺎﺩ ﻓﻲ ﺳﺒﻴﻞ ﺍﷲ). Etymologisch steht er für eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Anstrengung. [1] Im Koran und der Sunna bezeichnet dieser Begriff primär militärischen Kampf. [2] Aus dem Koran geht nicht eindeutig hervor, ob es sich dabei um einen universellen Kampf gegen Andersgläubige handelt oder ob dieser Kampf nur defensive Ziele verfolgt. [3] Nach klassischer islamischer Rechtslehre (Fiqh), deren Entwicklung in die ersten Jahrhunderte nach dem Tode Mohammeds zu datieren ist, [4] dient dieser Kampf der Erweiterung und Verteidigung islamischen Territoriums, bis der Islam die beherrschende Religion ist. [5] In seiner späteren Entwicklung sowie insbesondere im Zuge der Moderne haben muslimische Gelehrte begonnen, nichtmilitärische Aspekte dieses Kampfes zu betonen (Siehe Absatz unten: Nichtmilitärische Auslegungen des Dschihadbegriffs). Muslimische Autoren der Moderne sehen ausschließlich solche Kriege als legitim an, die der Verteidigung islamischer Staaten, der Freiheit der Muslime, den Islam außerhalb dieser zu verkünden, und des Schutzes der Muslime unter nichtislamischer Herrschaft dienen. [6] Dem entspricht ihre Auslegung entsprechender Koranverse. [7] Der Dschihad stellt als eines der Grundgebote des islamischen Glaubens und eine allen Muslimen auferlegte Pflicht ein wichtiges Glaubensprinzip des Islam dar. Manche sunnitische Gelehrte rechnen den Dschihad als sechste zu den „fünf Säulen des Islams“. [8] Die Charidschiten zählen den Dschihad zu den fünf Grundpfeilern des Islam. [9] Bei den Imamiten zählt der Dschihad zu den zehn wichtigsten Glaubensprinzipien. In ihrem Dschihadverständnis gibt es bis zum Erscheinen des sogenannten verborgenen Imams, Muhammad ibn Hasan, keinen Dschihad zur Erweiterung islamischen Herrschaftsbereichs, da erst dieser berechtigt ist, diesen zu führen. [10] Die Verteidigung des eigenen Territoriums ist dennoch auch im imamitischen Dschihadverständnis nach wie vor verpflichtend, welche allerdings nicht als Dschihad verstanden wird. [11] Im europäischen Sprachraum wird der Begriff öfter mit dem Ausdruck Heiliger Krieg übersetzt. [12] Dem entgegnen muslimische Autoren, dass Dschihad semantisch nicht nur Kriegsführung bezeichne, es nichtmilitärische Bedeutungen des Dschihadbegriffs gebe und sehen deshalb eine derartige Übersetzung als falsch an und lehnen sie ab. [13] In der Islamwissenschaft ist eine Umschreibung des Dschihad als Heiliger Krieg im Sinne eines von Gott vorgeschriebenen, seinetwegen geführten und von ihm belohnten Krieges [14] gängig. [15] Eine Gleichsetzung beider Begriffe als solcher stößt in der Forschung allerdings oft auf Ablehnung. [16]

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Wikipedia Artikel über den Dschihad, inklusive eines völlig bescheuerten Briefes.

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Page 1: Dschihad – Wikipedia

Dschihadaus Wikipedia, der freien Enzyklopädie(Weitergeleitet von Jihad)

Der Begriff Dschihad [dʒiˈhaːd] (arabisch جهاد Dschihād, DMG Ǧihād ‚Anstrengung, Kampf,Bemühung, Einsatz‘; auch Djihad oder gelegentlich in der englischen Schreibweise Jihad) bezeichnet imreligiösen Sinne ein wichtiges Konzept der islamischen Religion, die Anstrengung/den Kampf auf demWege Gottes (al­dschihādu fī sabīli Llāh / الجهاد في سبيل اهللا).

Etymologisch steht er für eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Anstrengung.[1] Im Koran und der Sunnabezeichnet dieser Begriff primär militärischen Kampf.[2] Aus dem Koran geht nicht eindeutig hervor, ob essich dabei um einen universellen Kampf gegen Andersgläubige handelt oder ob dieser Kampf nurdefensive Ziele verfolgt.[3] Nach klassischer islamischer Rechtslehre (Fiqh), deren Entwicklung in dieersten Jahrhunderte nach dem Tode Mohammeds zu datieren ist,[4] dient dieser Kampf der Erweiterungund Verteidigung islamischen Territoriums, bis der Islam die beherrschende Religion ist.[5] In seinerspäteren Entwicklung sowie insbesondere im Zuge der Moderne haben muslimische Gelehrte begonnen,nicht­militärische Aspekte dieses Kampfes zu betonen (Siehe Absatz unten: Nicht­militärischeAuslegungen des Dschihadbegriffs). Muslimische Autoren der Moderne sehen ausschließlich solcheKriege als legitim an, die der Verteidigung islamischer Staaten, der Freiheit der Muslime, den Islamaußerhalb dieser zu verkünden, und des Schutzes der Muslime unter nicht­islamischer Herrschaft dienen.[6] Dem entspricht ihre Auslegung entsprechender Koranverse.[7]

Der Dschihad stellt als eines der Grundgebote des islamischen Glaubens und eine allen Muslimenauferlegte Pflicht ein wichtiges Glaubensprinzip des Islam dar. Manche sunnitische Gelehrte rechnen denDschihad als sechste zu den „fünf Säulen des Islams“.[8]

Die Charidschiten zählen den Dschihad zu den fünf Grundpfeilern des Islam.[9]

Bei den Imamiten zählt der Dschihad zu den zehn wichtigsten Glaubensprinzipien. In ihremDschihadverständnis gibt es bis zum Erscheinen des sogenannten verborgenen Imams, Muhammad ibnHasan, keinen Dschihad zur Erweiterung islamischen Herrschaftsbereichs, da erst dieser berechtigt ist,diesen zu führen.[10] Die Verteidigung des eigenen Territoriums ist dennoch auch im imamitischenDschihadverständnis nach wie vor verpflichtend, welche allerdings nicht als Dschihad verstanden wird.[11]

Im europäischen Sprachraum wird der Begriff öfter mit dem Ausdruck Heiliger Krieg übersetzt.[12] Dementgegnen muslimische Autoren, dass Dschihad semantisch nicht nur Kriegsführung bezeichne, esnichtmilitärische Bedeutungen des Dschihadbegriffs gebe und sehen deshalb eine derartige Übersetzungals falsch an und lehnen sie ab.[13]

In der Islamwissenschaft ist eine Umschreibung des Dschihad als Heiliger Krieg im Sinne eines von Gottvorgeschriebenen, seinetwegen geführten und von ihm belohnten Krieges[14] gängig.[15] EineGleichsetzung beider Begriffe als solcher stößt in der Forschung allerdings oft auf Ablehnung.[16]

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Dschihad ist zudem ein arabischer männlicher Vorname, dessen Gebung auch in anderen Schreibweisenim deutschen Sprachraum gesetzlich erlaubt ist.[17]

Inhaltsverzeichnis

1 Dschihad im Koran und der Sunna2 Dschihad im klassischen islamischen Recht

2.1 Dar al­Islam und Dar al­Harb2.2 Der Dschihad als religiöse Pflicht2.3 Rechtliche Bestimmungen in der Kriegsführung2.4 Schließung von Friedensverträgen

2.4.1 Hudna2.4.2 Aman

2.5 Dschihad und Glaubensfreiheit3 Nicht­militärische Auslegungen des Dschihadbegriffs4 Legitimation des Terrors mit dem Dschihad­Konzept5 Stellungnahme islamischer Gelehrter in einem offenen Brief vom 12. Oktober 20066 Siehe auch7 Literatur

7.1 Standardwerke7.2 Weitere Literatur

8 Weblinks9 Anmerkungen und Einzelnachweise

Dschihad im Koran und der Sunna

Seinen Ursprung hat die Dschihadlehre im Koran und der Sunna Mohammeds. In diesen Quellen wird derBegriff im militärischen Sinne, als Kampf gegen den Feind verstanden. Die entsprechenden Koranversewurden vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung des Propheten und seiner Anhängerschaft mit ihrenpolytheistisch­arabischen sowie jüdischen und christlichen Gegnern offenbart. Diese Verse sowie dieMohammed zugeschriebenen Aussprüche und Taten, seine Sunna, bildeten die primäre Grundlage für diespätere Entwicklung der Dschihadlehre im islamischen Recht.[18]

Im Koran kommt das Nomen Dschihad viermal vor.[19] Zusammen mit seinen unterschiedlichenVerbformen ist es im Koran fünfunddreißig Mal vorzufinden.[20] Dem folgt meist der Zusatz „auf demWege Gottes“[21], „mit Gut und Blut“[22] oder eine Kombination beider:[23]

„Diejenigen, die glaubten und ausgewandert sind und sich mit ihrem Vermögen und mit ihrereigenen Person[24] auf dem Weg Gottes eingesetzt haben, sind untereinander Freunde. (…)“– 8:72 NACH KHOURY

Bei der Benutzung eines dieser bzw. beider Zusätze ist stets ein bewaffneter Kampf gemeint.[25]

Zu Beginn seiner prophetischen Karriere schloss sich Mohammeds Anhängerschaft aus wenigen, meisteinflussarmen Personen zusammen. Als Mohammed den Götzenkult der Quraisch zu kritisieren begann,kam es zu Verspottungen der Heilsbotschaft des Propheten bis hin zu offenen Ausschreitungen gegenüber

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den Anhängern der neuen Glaubensgemeinschaft von Seiten der heidnischen Mekkaner.[26] Ein Gebotzum Kampf gegen diese existierte vor der Auswanderung Mohammeds nach Medina, der Hidschra, nochnicht. Aufgrund ihrer völligen Unterlegenheit blieb der damaligen Gemeinschaft Mohammeds nichtsanderes übrig, als die Unterdrückung von Seiten der Quraisch ohne Gegenwehr zu ertragen und siemöglichst zu ignorieren:[27]

„Und verkünde laut, was dir befohlen wird, und wende dich von den Polytheisten ab. Wirschützen dich vor den Spöttern, die Gott einen anderen Gott zur Seite stellen. Sie werden esnoch zu wissen bekommen.“– 15:94­96 NACH KHOURY

Auch in der Zeit unmittelbar nach der Ankunft der Muhadschirun, der aus Mekka stammendenmuslimischen „Auswanderer“, in Yathrib wurde die Anhängerschaft Mohammeds vor einer militärischenKonfrontation mit den Mekkanern zurückgehalten. Bestätigt wird dies unter anderem durch folgendenKoranvers, in dem es retrospektiv darauf Bezug nehmend heißt:[28]

„Hast du nicht jene gesehen, zu denen man (anfänglich) sagte: ‚Haltet eure Hände (vomKampf) zurück und verrichtet das Gebet und gebt die Almosensteuer?‘ Als ihnen dann(später) vorgeschrieben wurde, zu kämpfen, fürchtete auf einmal ein Teil von ihnen dieMenschen, wie man Gott fürchtet oder (gar) noch mehr. (…)“– 4:77 NACH PARET

Erst in den Folgemonaten wurde der Vers offenbart, den die islamische Koranexegese mehrheitlich als denersten Aufruf zum Kampf ansieht:[29]

„Erlaubnis (zum Kampf) ist denen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen ja Unrechtgetan wurde – und Gott hat gewiß die Macht, sie zu unterstützen – (ihnen), die zu Unrechtaus ihren Wohnstätten vertrieben wurden, nur weil sie sagen: Unser Herr ist Gott. (…)“– 22:39­40 NACH KHOURY

Der Krieg der Muslime auf der Arabischen Halbinsel durchlief mehrere Phasen[30] und mündeteschließlich in einem allgemeinen Kampf gegen die arabischen Götzendiener zum einen …:[31]

„Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Polytheisten, wo immer ihrsie findet, greift sie, belagert sie und lauert ihnen auf jedem Weg auf. Wenn sie umkehren, dasGebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann laßt sie ihres Weges ziehen: Gott ist vollerVergebung und barmherzig.“– 9:5 NACH KHOURY

… und die Schriftbesitzer, die Juden und Christen, auf der Halbinsel[32] zum anderen:

„Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nichtverbieten (oder: für verboten erklären), was Gott und sein Gesandter verboten haben, undnicht der wahren Religion angehören – von denen, die die Schrift erhalten haben – (kämpftgegen sie), bis sie kleinlaut aus der Hand (?) Tribut entrichten!“– 9:29 NACH PARET

Diese Koranverse, auch bekannt als die Schwertverse, wurden in der klassischen Koranexegesemehrheitlich als Aufruf zu einem allgemeinen Kampf gegen die nichtmuslimische Welt verstanden.Einzelne Koranexegeten haben indes den letzteren Koranvers – Sure 9, Vers 29 – lediglich auf die

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Schriftbesitzer der arabischen Halbinsel bezogen.[32]

Die Auswanderer aus Mekka, denen in Yathrib mehrheitlich jegliche finanzielle Grundlage fehlte,[33]folgten dem altarabischen Brauch der Razzia und begannen Karawanen der Quraisch zu überfallen und zuplündern. Die Übernahme dieses schon zu vorislamischen Zeiten gängigen Konzepts derKarawanenüberfälle, die nun als Dschihad bezeichnet wurden, beschränkte sich nicht auf einenNamenswechsel: Während solche Raubzüge zuvor einen Angriff eines Stammes gegen einen anderenungeachtet ihres damaligen Verhältnisses bedeuteten, war Dschihad der Kampf einer religiösenGemeinschaft gegen Andersgläubige. Damit einhergehend expandierte diese Gemeinschaft, da ein Stammvon diesen Feldzügen nicht mehr betroffen war, sobald er den Islam annahm. „Es war dieses 'religiöse'[sic] Wesen des Dschihad, das die Energien der Araber auf so eine Weise lenkte, dass sie in weniger alseinem Jahrhundert ein Imperium begründeten, das sich vom Atlantik und den Pyrenäen im Westen biszum Oxus und dem Punjab im Osten erstreckte. Es scheint so gut wie sicher zu sein, dass diese Expansionsich ohne das Dschihadkonzept nicht ereignet hätte.“[34]

Die Tatsache, dass in einzelnen Koranversen das Verb dschahada (dt.: „sich anstrengen“, „kämpfen“)ohne einen der weiter oben erwähnten Zusätze benutzt wird, legt dar, dass diese Karawanenüberfällezunächst keinen religiösen Charakter hatten. So heißt es zum Beispiel in Sure 16, Vers 110:

„Alsdann wird dein Herr jenen, welche nach Prüfungen auswanderten und alsdann kämpftenund standhaft waren – siehe, dein Herr wird hernach wahrlich verzeihend und barmherzigsein.“– ÜBERSETZUNG NACH HENNING

Dieser religiöse Charakter, gewöhnlicherweise durch einen solchen Zusatz gekennzeichnet, sei – so Watt –den Überfällen erst später hinzugefügt worden, als Mohammed eine Beteiligung der medinensischenMuslime, der sogenannten Helfer, an den Raubzügen zu verlangen begann und entsprechende Koranverseoffenbart wurden:[23]

„O ihr, die ihr glaubt, fürchtet Gott und sucht ein Mittel, zu Ihm zu gelangen, und setzt euchauf seinem Weg ein, auf daß es euch wohl ergehe.“– 5:35 NACH KHOURY

Die Helfer hatten sich bis dahin nur dazu verpflichtet, den Muslimen aus Mekka bei einem Angriff derQuraisch militärisch beizustehen[35] und die jeweiligen Quellen, darunter mehrere Koranverse[36], machenklar, dass bis zur Schlacht von Badr im Jahre 624 n. Chr. sich hauptsächlich bis ausschließlich Emigrantenan den jeweiligen Karawanenüberfällen beteiligt hatten.[25]

Im Zuge dieser Raubzüge kam es zu militärischen Konfrontationen größeren Ausmaßes zwischen denQuraisch und den Anhängern Mohammeds, die erst 628 n. Chr. temporär durch einen Friedensvertrag, densogenannten „Vertrag von al­Hudaibiya“, beendet wurden. Auf den Bruch dieses Vertrags von Seiten derMekkaner folgte die Eroberung Mekkas 630 n. Chr.[37] Als Mohammed am achten Juni 632 n. Chr.verstarb, erstreckte sich der islamische Herrschaftsbereich über die gesamte arabische Halbinsel.[38] (Sieheauch: Mohammed#Die medinensische Periode der Prophetie (622­630))

Der Koran nimmt mehrmals Bezug auf den Kampf gegen Ungläubige. Viele Verse fordern die Muslimezum Kampf auf und versprechen den Gefallenen unter ihnen Belohnungen im Jenseits …:

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„Und du darfst ja nicht meinen, daß diejenigen, die um Gottes willen getötet worden sind,(wirklich) tot sind. Nein, (sie sind) lebendig (im Jenseits), und ihnen wird bei ihrem Herrn(himmlische Speise) beschert.“– 3:169 NACH PARET; SIEHE AUCH: 3:157­158 SOWIE 170­172

… und drohen denjenigen, die sich nicht am Kampf beteiligen, mit dortigen Strafen:

„Diejenigen, die zurückgelassen worden sind (anstatt ins Feld mitgenommen zu werden),freuen sich darüber, daß sie hinter dem Gesandten Gottes (oder: im Gegensatz zum GesandtenGottes) (der seinerseits ausgerückt ist) daheim geblieben sind. Es ist ihnen zuwider, mit ihremVermögen und in eigener Person um Gottes willen Krieg zu führen (w. sich abzumühen), undsie sagen: ‚Rückt (doch) nicht in der Hitze aus!‘ Sag: Das Feuer der Hölle ist heißer (als dieSommerhitze, in der dieser Feldzug stattfindet). Wenn sie doch Verstand annehmen würden!Sie werden nur kurz (w. wenig) zu lachen, aber (dereinst) lange (w. viel) zu weinen haben.(Dies geschieht ihnen) zum Lohn für das, was sie begangen haben.“– 9:81­82 NACH PARET; SIEHE AUCH: 48:16

Weitere Verse behandeln kriegsrechtliche Fragen, wie beispielsweise die Behandlung vonKriegsgefangenen,[39] den Ausschluss vom Kriegsdienst[40] oder Waffenstillstände.[41]

Zwei Textstellen im Koran sprechen vom „Abmühen um Gottes Willen“: Sure 29, Vers 69 …:

„Diejenigen aber, die sich um unseretwillen abmühen (…), werden wir unsere Wege führen.Gott ist mit denen, die fromm sind.“– ÜBERSETZUNG NACH PARET

… sowie Sure 22, Vers 77­78:

„Ihr Gläubigen! Verneigt euch (beim Gottesdienst), werft euch (in Anbetung) nieder, dieneteurem Herrn und tut Gutes! Vielleicht wird es euch (dann) wohl ergehen. Und müht euch umGottes willen ab, wie es sich gehört! (…)“– ÜBERSETZUNG NACH PARET

Diese Verse können als Aufforderung zur Bemühung, um sich „den bösen Gelüsten und Verführungenentgegenzustemmen“[42] interpretiert werden.[43] Die klassische Koranexegese hat sie allerdings aufKriegsführung bezogen.

Ob der Koran Krieg nur zum Zweck der Verteidigung sanktioniert oder einen allgemeinen Kampf gegenAndersgläubige vorsieht ist unklar und obliegt der Exegese,[44] da die Absichten und Ziele des Dschihadaus dem Koran nicht eindeutig hervorgehen. Die darin enthaltenen Kriegsverordnungen haben eher denCharakter der Werbung von Kämpfern und behandeln keine kriegsethischen Fragen.[45][46]

Neben dem Koran behandeln auch die maßgeblichen Hadithsammlungen den Dschihad, die jeweils einganzes Kapitel zu diesem Thema enthalten. Darin enthaltene, auf Mohammed zurückgeführteÜberlieferungen behandeln unter anderem die Vorzüge des Kampfes auf dem Wege Gottes, die jenseitigeBelohnung derjenigen, die sich an diesem Kampf beteiligen und vor allem derjenigen, die bei diesemKampf ums Leben kommen.[47]

So wird in der kanonischen Hadithsammlung Bucharis folgender dem Propheten zugeschriebenerAusspruch im Kapitel über den Einsatz für die Sache Gottes verzeichnet:[48]

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„Ein Mann kam zum Gesandten Gottes (…) und sagte: ‚Nenn mir ein Werk, das dem Einsatzfür die Sache Gottes hinsichtlich des Lohnes, den wir von Gott dafür zu erwarten haben,gleichkommt!‘ Der Prophet (…) erwiderte: ‚Ich kenne kein solches Werk! Oder bist du etwain der Lage, während der Zeit, da der Glaubenskämpfer für die Sache Gottes streitet, in derMoschee im Gebet zu verweilen, ohne zu ermüden, und gleichzeitig zu fasten, ohne es zubrechen?‘ Der Mann sagte: ‚Nein. Wer wäre dazu schon in der Lage!‘“

In der Aussage diesem Hadith ähnlich wird folgender Ausspruch auf den Propheten zurückgeführt:[49]

„Niemand im Paradies möchte wieder zurückkehren, mit Ausnahme des Märtyrers, der imKampf für die Sache Gottes gefallen ist. Er möchte auf die Erde zurückkehren, um nochzehnmal getötet zu werden, nach all den Ehrenbezeigungen, die ihm im Paradies zuteilwurden.“

Hier verbindet sich die Lehre vom Dschihad, dem bewaffneten Kampf, mit dem Gedanken desMartyriums. Das islamische Schrifttum ist in und außerhalb der kanonischen Hadithsammlungen des 9.Jahrhunderts reich an Werken über den Dschihad und über die Vorzüge desselben als religiöse Pflicht[50].

Zusätzlich zu diesem Thema behandeln entsprechende Traditionen auch kriegsrechtliche Fragen, wie dieBehandlung von Gefangenen oder das Verbot, Frauen und Kinder zu töten.[51]

Dschihad im klassischen islamischen Recht

Im Zuge der Entwicklung des islamischen Rechts in den ersten Jahrhunderten nach dem Tode desPropheten haben muslimische Rechtsgelehrte die Doktrin des Dschihad entwickelt. Die gängigesprachtechnische Definition des Dschihadbegriffs in den jeweiligen Rechtswerken ist „sich so sehranzustrengen, wie es einem möglich ist“, während man die Dschihadpflicht im rechtlichen Sinne alsKampf gegen die Ungläubigen verstanden hat.[52] Von der großen Mehrheit der klassischen muslimischenTheologen, Juristen und Traditionarier wurde der Dschihadbegriff im militärischen Sinne verstanden.[53]Ausnahmen bildeten einzelne Theologen schiitischer Zugehörigkeit, die zwischen einem größerenDschihad als innerseelischem Kampf und einem kleineren Dschihad im eben beschriebenen Sinneunterschieden. (Siehe dazu den Absatz Nicht­militärische Auslegungen des Dschihadbegriffs)

In der islamischen Rechtsprechung stellt der Dschihad die einzig zulässige Form eines Krieges gegenNicht­Muslime dar.[54] Neben dem Kampf gegen die Ungläubigen ist ein Krieg gegen vom IslamAbgefallene, Aufrührer und Fahnenflüchtige sowie Straßenräuber legitim.[55] Als Dschihad im Sinne einerreligiösen Pflicht gilt nur der Krieg gegen Nicht­Muslime und Apostaten.[56] Mit den juristischen Fragender Kriegsführung beschäftigt sich ein eigenständiger Zweig der islamischen Rechtsprechung, die Siyar­Literatur, das islamische Völkerrecht.

Als unmittelbares Ziel des Dschihad galt die Stärkung der islamischen Religion, der Schutz der Muslimeund die Beseitigung des Unglaubens auf der Welt mit dem Ziel einer islamischen Vormachtstellung aufdem gesamten Globus.[57] Als Grundlage dafür dienten Koranverse wie der Folgende:

„Er ist es, der seinen Gesandten mit der Rechtleitung und der wahren Religion geschickt hat,um ihr zum Sieg zu verhelfen über alles, was es (sonst) an Religion gibt – auch wenn es denHeiden (d. h. denen, die (dem einen Gott andere Götter) beigesellen) zuwider ist.“– 9:33 NACH PARET; VGL. 2:193

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Eine Zwangsbekehrung oder Vernichtung der Nichtmuslime war hingegen nicht vorgesehen.[58]

Unter den Nicht­Muslimen sind die Polytheisten zu bekämpfen, bis sie den Islam annehmen; dieSchriftbesitzer haben neben der Möglichkeit zur Konversion auch das Recht, mit dem muslimischenHerrscher einen Dhimma­Vertrag zu schließen. Letzteres war ursprünglich nur Juden, Christen undSabäern vorbestimmt. Im Laufe der islamischen Expansion hat man indes das Angebot der Dhimma auchauf andere Religionsgemeinschaften, wie beispielsweise die Zoroastrier oder die Hindus, ausgeweitet, sodass letzten Endes alle Nicht­Muslime schlechthin dazu befähigt waren, einen Dhimma­Vertrag mit denmuslimischen Eroberern zu schließen.[59]

Die schiitische Dschihadlehre unterschied sich von der gängigen sunnitischen hauptsächlich dadurch, dassnach schiitischem Verständnis nur der verborgene Imam dazu befähigt ist, einen Dschihad zurAusweitung des islamischen Machtbereichs zu führen; eine Verteidigung vor feindlichen Angriffen warzwar erlaubt, ist aber kein Dschihad in solchem Sinne. Anderweitig bestanden dahingehend keinegrößeren Diskrepanzen.[60]

Aufgrund der Meinungsvielfalt unter den Gelehrten ist es nicht möglich, von einer einheitlichenklassischen Dschihadlehre zu sprechen.[61] Die entsprechenden Angaben in diesem Artikel stellenlediglich Grundlagen der Kriegsführung dar, die unter den Rechtsschulen allgemein als solche anerkanntwaren.

Dar al­Islam und Dar al­Harb

Von grundlegender Bedeutung für das klassisch­islamische Völkerrechtsverständnis ist die Einteilung derWelt in ein Haus des Islam (Dar al­Islam) und ein Haus des Krieges (Dar al­Harb).[62] Während ersteresalle Gebiete unter islamischer Herrschaft bezeichnet, gilt jedes Land außerhalb des islamischenHerrschaftsbereichs als zum Haus des Krieges zugehörig. Es gilt als Pflicht der islamischen Gemeinschaft,möglichst große Teile des Dar al­Harb auf militärischem Wege dem Dar al­Islam einzuverleiben.

Die schafiitische Rechtsschule nennt noch eine weitere Kategorie: Das Haus des Vertrags (Dar al­Ahd).[63] Als solches gelten Gebiete, deren nicht­muslimische Bewohner ein Waffenstillstandsabkommen mitden Muslimen unter der Bedingung geschlossen haben, dass sie ihre Gebiete behalten und stattdessenjährlich einen bestimmten Geldbetrag oder eine bestimmte Anzahl an Gütern zahlen würden.

Als einzige der vier sunnitischen Rechtsschulen legt die hanafitische fest, unter welchen Umständen einzum Haus des Krieges zugehöriges Gebiet zum Haus des Islam zugehörig wird und umgekehrt. ZumHaus des Islam wird nach allgemein anerkannten Regelungen ein Gebiet, wenn es sich unter islamischerHerrschaft befindet und das islamische Recht, die Scharia, dort angewandt wird. In Bezug darauf, wannein zuvor dem Haus des Islam zugehöriges Gebiet als Teil des Hauses des Krieges zu gelten hat, hat dermuslimische Rechtsgelehrte Abu Hanifa, auf den die Schule der Hanafiten zurückgeht und dessendiesbezügliche Meinung in der hanafitischen Rechtsschule dominiert, folgende Bedingungen festgesetzt:

1. Das Recht der Ungläubigen wird angewandt, islamische Gesetze verlieren ihre Geltung;2. Das jeweilige Gebiet grenzt an das Haus des Krieges;3. Die ursprüngliche Schutzgarantie für Leben und Besitz der Muslime und Dhimmis wird

aufgehoben, ungeachtet der Tatsache, ob der neue Herrscher ihnen Schutz gewährt oder nicht.

Diese Bedingungen können erfüllt werden, wenn ein Teil des Hauses des Islam erobert wird oder eineGruppe von Dhimmis ihren Vertrag mit den Muslimen aufkündigt.[64]

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Der Dschihad als religiöse Pflicht

Die militärische Expansion des Dar al­Islam ist eine kollektive Pflicht der islamischen Gemeinschaft, d. h.,dass, sofern eine ausreichende Anzahl an Truppen bereitsteht, der Rest aller Muslime von dieser Pflichtbefreit ist.[65] Sofern sich niemand am Dschihad beteiligt, sündigt die gesamte islamische Gemeinschaft.[66] Der jeweilige muslimische Herrscher hat die Pflicht, mindestens einmal im Jahr den Dar al­Harbanzugreifen.[10] Sofern dies aus irgendeinem Grund vorerst nicht möglich sein sollte, ist es ihm erlaubt,dieses jährliche Unternehmen zu verschieben. (Vgl. Absatz unten: Hudna)

Zu einer individuellen Pflicht wird der Dschihad im Verteidigungsfall, wobei jede wehrfähige Person imangegriffenen Gebiet zu kämpfen hat. Sofern ihre militärische Stärke nicht ausreichen sollte, gilt diesePflicht auch den jeweiligen benachbarten Gebieten.[67] Des Weiteren wird der Kampf zur individuellenPflicht der jeweiligen Personen, wenn der Kalif sie zum Kriegsdienst bestimmt oder sie einen Schwurleisten, am Dschihad teilzunehmen.[68]

Ausgeschlossen vom Kriegsdienst sind unter anderem Frauen, Kinder, Sklaven, körperlich oder geistigBehinderte sowie Personen, die aus materiellen Gründen nicht teilnehmen können. Als Begründung fürdiese Ausnahmebedingungen zitieren die jeweiligen Rechtsgelehrten entsprechende Koranversebeziehungsweise Überlieferungen von Aussprüchen, die dem Propheten zugeschrieben werden.[69]

Rechtliche Bestimmungen in der Kriegsführung

Das islamische Völkerrecht sah vor, dass dem Kampf gegen die nicht­muslimischen Feinde dieAufforderung an diese, den Islam anzunehmen oder – im Falle von Schriftbesitzern – im Gegenzug zurZahlung der Dschizya in ihrer Religion zu verbleiben (siehe Dhimma), vorausging.[70] Eine Grundlagehierfür bildete Sure 17, Vers 15, wo es heißt:

„… Und wir hätten nie (über ein Volk) eine Strafe verhängt, ohne vorher einen Gesandten (zuihm) geschickt zu haben.“– ÜBERSETZUNG NACH PARET

Diese Aufforderung vor der Kampfhandlung war zudem Sunna des Propheten als auch seinerunmittelbaren Nachfolger.[71]

Die klassische islamische Völkerrechtslehre verbot zudem – auch auf Basis von Koranversenbeziehungsweise Prophetensprüchen – bestimmte Taten während der Kampfhandlungen, darunter dieTötung von Nichtkombattanten wie Frauen, Kindern oder Mönchen (sofern sie sich nicht am Kampfbeteiligen), die Verstümmelung sowohl menschlicher als auch tierischer Leichen, Vertragsbruch, dieunnötige Zerstörung fremden Guts sowie die Tötung von Geiseln.[72]

In den entsprechenden Rechtswerken werden neben diesen auch andere kriegstechnische Fragenbehandelt, wie zum Beispiel die Behandlung von Kriegsgefangenen oder die Verteilung von Beute.

Schließung von Friedensverträgen

Die historischen Verträge zwischen den muslimischen Eroberern und den Bevölkerungen der jeweiligenGebiete sind in den Geschichtswerken, bei at­Tabari und al­Baladhuri – um hier nur die frühestenKompilationen zu nennen –, überliefert und in der Forschung mehrfach erörtert worden.[73] Im

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Allgemeinen verzeichnen diese Verträge die Sicherheitsgarantie für Leben und Besitz, die Gewährungfreien Abzugs für diejenigen, die nicht unter islamischer Herrschaft leben wollen, aber auch dieVerpflichtung, Kirchen und Befestigungsanlagen nicht zu zerstören.[74] (Siehe auch: Dhimma)

Hudna

Siehe Hauptartikel: Hudna

Das klassisch­islamische Recht sah den Kriegszustand als den gewöhnlichen Zustand der Beziehungenzwischen dem Dar al­Islam und dem Dar al­Harb an. Ein zeitlich unbegrenztes Friedensabkommen mitLetzterem sah es nicht vor.[75] Für einen bestimmten Zeitraum konnte der Kriegszustand durch einenWaffenstillstand, eine sogenannte hudna, eingestellt werden. Die Dauer solcher Verträge ist in denRechtsschulen nicht einstimmig festgelegt. Von den Hanafiten abgesehen darf nach jeder Rechtsschule einsolcher Vertrag nur temporäre Geltung besitzen.[76]

Ausschlaggebend für das Konzept der hudna ist unter anderem Sure 9, Vers 1, in der „eine bindendeAbmachung“ mit den Heiden erwähnt wird …:[77]

„Eine Aufkündigung (…) von seiten Gottes und seines Gesandten (gerichtet) an diejenigenvon den Heiden (…), mit denen ihr eine bindende Abmachung eingegangen habt (…)“– ÜBERSETZUNG NACH PARET

… sowie Sure 8, Vers 61:[78]

„Und wenn sie (d. h. die Feinde) sich dem Frieden zuneigen, dann neige (auch du) dich ihmzu (und laß vom Kampf ab)! Und vertrau auf Gott! Er ist der, der (alles) hört und weiß.“– ÜBERSETZUNG NACH PARET

Ferner war der 628 geschlossene Vertrag Mohammeds mit den Mekkanern bei al­Hudaibiya, bei dem einzwei­, nach anderen Quellen ein zehnjähriges Waffenstillstandsabkommen abgeschlossen wurde, vonentsprechender Bedeutung.

Aman

Siehe Hauptartikel: Musta'min

Einem außerhalb des islamischen Herrschaftsbereichs lebenden Nicht­Muslim ist es möglich, durch einensogenannten aman, eine Schutzerklärung eines Muslims, als Musta'min auf islamischem Gebiet ohnejegliche Steuerverpflichtungen zu verweilen, solange er dort keine permanente Residenz begründet.[79]Als rechtliche Grundlage dient hierfür Sure 9, Vers 6:

„Und wenn einer von den Heiden dich um Schutz angeht, dann gewähre ihm Schutz, damit erdas Wort Gottes hören kann! Hierauf laß ihn (unbehelligt) dahin gelangen, wo er in Sicherheitist! Dies (sei ihnen zugestanden), weil es Leute sind, die nicht Bescheid wissen.“– ÜBERSETZUNG NACH PARET; VGL. 16:112

Dschihad und Glaubensfreiheit

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Dem Angriff gegen den nicht­muslimischen Feind ging das Angebot voraus, zum Islam überzutreten odereinen Dhimma­Vertrag zu schließen. Eine Zwangsbekehrung zum Islam sieht die Dschihadlehre nicht alsZweck des Kampfes an.[58] Die in Sure 2, Vers 256 formulierte Norm „In der Religion gibt es keinenZwang“, die einigen klassischen Korankommentaren zufolge durch spätere Koranverse wie denSchwertvers abrogiert worden ist,[80] und die Dschihad­Theorie vom bewaffneten Kampf gegenUngläubige schließen sich gegenseitig nicht zwangsläufig aus, da den Nicht­Muslimen Religionsfreiheitnach ihrer Niederlage gewährt werden konnte.[81] Klassische Korankommentatoren, die den Vers nicht alsabrogiert ansahen, tendierten dazu, zu argumentieren, dass sich der Vers nur auf die Schriftbesitzerbeziehe, denen die Möglichkeit offenstand, als Dhimmis unter muslimischer Autorität zu leben, ohne zumIslam zu konvertieren.[82]

Der Dschihad zwecks Konversion beschränkte sich lediglich auf die frühislamische Zeit, auf dieUnterwerfung der arabischen Stämme zur Zeit Mohammeds und kurz nach seinem Tode. DieseAuffassung im klassischen islamischen Recht war zwar nicht unumstritten, jedoch wird sie in der Moderneim Allgemeinen als geltende Norm akzeptiert.[83]

Der tunesische Gelehrte und Koranexeget Tahir ibn Āschūr (1879­1970) harmonisiert den Inhalt der Sure2:256 und die religiösen Pflicht des Dschihad wie folgt: Der Vers sei zur Zeit nach der Eroberung Mekkas630 n. Chr. offenbart worden und abrogiere alle Verse und Prophetensprüche, denen zufolge dasKriegsziel die Konversion der Bekämpften sei. Seit der Offenbarung dieses Verses habe sich dasKriegsziel dahingehend geändert, dass es nicht mehr die Konversion, sondern die Unterwerfung derBekämpften und ihre Akzeptanz islamischer Dominanz ist. Einen ähnlichen Standpunkt vertrat dersyrische Gelehrte al­Qāsimī (1866­1914).[82]

Nicht­militärische Auslegungen des Dschihadbegriffs

Während sowohl Koran als auch Sunna sowie die Mehrheit der klassischen Gelehrten unter Dschihadprimär bzw. ausschließlich eine militärische Betätigung verstanden, entstanden im Verlauf ihrerEntwicklung auch nicht­militärische Auslegungen der Dschihadlehre. Dies geschah insbesondere im Zugetiefgreifender politischer Veränderungen wie der Kolonialisierung großer Teile der islamischen Welt, derAufhebung des Kalifats und der Entwicklungen der Moderne.

Einzelne schiitische Theologen der klassischen Zeit unterschieden zwischen dem sogenannten größerenDschihad im Sinne eines spirituellen Kampfes gegen innere Gelüste und dem kleineren Dschihad im Sinneeiner militärischen Konfrontation gegen einen äußeren Feind.[53] Dem entspricht die Betonung nicht­militärischer Aspekte der Dschihadpflicht vieler gegenwärtiger muslimischer Autoren, als auchmuslimischer Asketen und Mystiker.[84]

Postklassische Juristen haben den Begriff in vier Arten unterteilt:[85]

Den Dschihad des Herzens (dschihad bi l­qalb) als innerer, spiritueller Kampf gegen Untugend,Verführung zu moralisch verwerflichen Taten und Ignoranz.Den verbalen Dschihad (dschihad bi l­lisan) durch das ständige Sprechen der Wahrheit und dieVerbreitung des Islams auf friedlichem Wege. Hierzu gehört auch das öffentliche Sprechen derWahrheit (haqq) unter einem ungerechten Herrscher.[86]Den Dschihad durch Taten, d.i. durch richtiges moralisches Verhalten (dschihad bi l­yad): DasRechte gebieten und das Verwerfliche verbieten.Den Dschihad des Schwertes, als militärischer Kampf auf dem Wege Gottes.

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Anschlag auf israelische Zivilisten am18. August 2011

Mit diesem Verständnis richtet sich der Dschihad gegen das eigene Ich, gegen die „Triebseele“ (an­nafsal­ammāra bi 'l­sūʾ). Die Durchsetzung der Anweisung, das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zuverbieten, geschieht „mit der Zunge, mit der Hand und mit dem Schwert, je nachdem, wozu man imstandeist“.[87] Die Asketen sehen im Kampf gegen sich selbst (mudschahadat an­nafs) das höchste Ideal.[88]

Nicht­militärische Auslegungen des Begriffs kommen ebenfalls in den entsprechenden Kapiteln dergroßen Hadithsammlungen vor. Unter anderem wird die Wallfahrt einer Frau nach Mekka (Haddsch)[89]

sowie der fürsorgliche Dienst an seinen Eltern[90] als Dschihad angesehen.

Ein bekanntes Beispiel für derartige Auslegungen aus der Moderne war Präsident Habib BourguibasVerkündung, dass der Kampf gegen die ökonomische Dekadenz Tunesiens als Dschihad anzusehen war.Da ein Mudschahid, ein sich am Dschihad Beteiligender, von der Pflicht im Ramadan zu fasten befreitwar, argumentierte Bourguiba, dass das Fasten im Ramadan deshalb auch für Arbeitende – die dadurchebenfalls als Glaubenskämpfer anzusehen waren – keine Pflicht sei. Auf diese Weise hat er versucht diealljährliche wirtschaftliche Stagnation in diesem Monat zu beseitigen. Seine diesbezügliche Ansicht wurdeim Nachhinein auch von Teilen der islamischen Gelehrsamkeit übernommen.[91]

Legitimation des Terrors mit dem Dschihad­Konzept

Bei vielen Terroranschlägen der jüngsten Vergangenheitrechtfertigten die Attentäter ihr Handeln mit dem Verweis auf dasDschihadkonzept. Mehrere islamistische Organisationen führendas Wort Dschihad in ihrem Namen, wie zum Beispiel IslamischerDschihad und Al­Dschihad. Diese Gruppierungen mobilisierenviele Anhänger durch breit angelegte Sozialarbeit. Sierechtfertigen ihre militärische Auslegung des Begriffs Dschihadauch aus dem islamischen Glauben heraus.

Selbstmordattentäter werden dabei als Schahīd­Märtyrerbezeichnet, denen ein Platz im Paradies sicher ist. An sich giltSuizid im Islam als Sünde, die im Jenseits mit der endlosenWiederholung des Moments des Todes bestraft wird.[92]

Bassam Tibi versteht den Dschihad als militärische Komponente des Islamismus.[93] Die Art und Weiseder europäischen Zuwanderungspolitik (u. a. durch Vernachlässigung vitaler Sicherheitsinteressen) habeden islamistischen Terrorismus begünstigt, so Tibi.

Walid Phares nennt dagegen sechs Strategien des Dschihad, die aber nicht alle zum Mittel der Gewaltgreifen:

1. Ökonomischer Jihad (Öl als Waffe)2. Ideologischer Jihad (Intellektuelle Penetration)3. Politischer Jihad (Erweichung der Politik)4. Intelligence Jihad (Infiltration im Land)5. Subversiver Jihad (hinter der feindlichen Linie unter deren rechtlichem Schutz)6. Diplomatischer Jihad (Kontrolle der Außenpolitik)[94]

Siehe auch: Islamistischer Terrorismus

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Stellungnahme islamischer Gelehrter in einem offenen Brief vom12. Oktober 2006

Papst Benedikt XVI. hielt in Deutschland am 12. September 2006 eine akademische Rede, in der er eineKritik des mittelalterlichen Kaisers Manuell II. Palaiologus unter anderem zur Bedeutung der Gewaltzitiert. Darauf reagierten 38 namhafte islamische Gelehrte in einem offenen Brief vom 12. Oktober 2006.Dies ist ein „bemerkenswertes Dokument“ [95] zum modernen Verständnis des Dschihad im (nicht­extremen) Islam. Auszugsweise heißt es dort:

„Was ist ‚Heiliger Krieg‘? Wir möchten betonen, daß der Begriff des ‚Heiligen Krieges‘ inislamischen Sprachen nicht existiert. Djihad, das muß ausdrücklich erklärt werden, bedeutetEinsatz, Engagement, Sich­Anstrengen, und insbesondere sich einzusetzen auf dem WegeGottes. Wenn Djihad nun auch insofern heilig sein mag, als er auf ein heiliges Ziel gerichtetist, so ist er nicht notwendigerweise ein ‚Krieg‘. Außerdem ist bemerkenswert, daß Manuel IIPaleologus sagt, Gewalt widerspreche Gottes Wesen, setzte doch Christus selbst Gewalt eingegen die Geldwechsler im Tempel und sagte: ‚Denkt nicht, ich sei gekommen, um Friedenauf die Erde zu bringen. Ich bin nicht gekommen, um Frieden zu bringen, sondern dasSchwert...‘ (Matthäus 10:34­36). Als Gott Pharao ertrinken ließ, widersprach Er da seinemeigenen Wesen? Vielleicht wollte der Kaiser ja sagen, daß Grausamkeit, Brutalität undFeindseligkeit Gottes Willen widersprechen, wobei das klassische geisteswissenschaftlicheKonzept des Islam absolut mit ihm einig wäre. Sie sagen, der Kaiser habe ‚die Anweisungenzum Heiligen Krieg, die später entstanden und dann im Koran aufgezeichnet worden‘ seien,‚sehr wohl gekannt‘. Doch wie wir bereits oben im Zusammenhang mit dem Vers ‚Es gibtkeinen Zwang im Glauben‘ ausgeführt haben, sind die genannten Anweisungen keineswegsspäter entstanden. Darüber hinaus beweisen die Behauptungen des Kaisers überZwangsbekehrung, dass er nicht wußte, worin diese Anweisungen bestehen und schon immerbestanden haben. Die maßgebenden überlieferten islamischen Regeln für Kriegsführunglassen sich in den folgenden Grundprinzipien zusammenfassen:

1. Zivilisten dürfen nicht das Ziel militärischer Aktion sein. Das wurde ausdrücklich immerwieder vom Propheten, seinen Gefährten und allen nachfolgenden Gelehrten betont.

2. Niemand wird allein aufgrund seiner religiösen Überzeugung angegriffen. Die muslimischeUrgemeinde kämpfte gegen Heiden, die sie aus ihren Häusern vertrieben, sie verfolgt,gefoltert und ermordet hatten. Spätere islamische Eroberungen waren von politischemCharakter.

3. Muslime können und sollen friedlich mit ihren Nachbarn zusammenleben. Das schließtjedoch legitime Selbstverteidigung und Bewahrung der eigenen Souveränität nicht aus.

Diese Regeln sind für Muslime genauso bindend wie das Verbot von Diebstahl undEhebruch. Wenn eine Religion Regeln vorschreibt für die Kriegsführung und dieBedingungen festlegt, unter welchen Umständen die Kriegsführung notwendig und gerechtist, macht dies diese Religion genauso wenig zu einer kriegsliebenden Religion, wie dieRegulierung von Sexualität eine Religion sexlüstern macht. Wurde zuweilen dieses alte,wohletablierte Verständnis mißachtet und gegen utopische Träume ausgetauscht, wo das Zieldie Mittel heiligte, geschah dies auf eigene Verantwortung und konnte man sich nicht aufGott, seinen Propheten oder die Gelehrten berufen. In diesem Zusammenhang müssen wirerklären, daß die Ermordung einer unschuldigen Nonne in Somalien am 17. September und

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ähnliche willkürliche Gewalttaten als Reaktion auf Ihre Vorlesung an der UniversitätRegensburg gänzlich unislamisch waren und wir derartige Taten grundsätzlich verurteilen.[96]“

Siehe auch

Gerechter KriegHeiliger KriegʿAbd Allāh ibn al­Ḥurr al­QaisīCihat (türkischer Vorname mit nahezu identischer Aussprache)

Literatur

Standardwerke

Emile Tyan in: The Encyclopaedia of Islam. New Edition, Bd. 2, Brill, Leiden, S. 538, („Djihad“)Albrecht Noth: Heiliger Krieg und Heiliger Kampf in Islam und Christentum (= Bonner historischeForschungen. Bd. 28). Röhrscheid, Bonn 1966.Majid Khadduri: War and Peace in the Law of Islam. Lawbook Exchange, Clark NJ 2007, ISBN978­1­58477­695­6, S. 51­140 (Voransicht auf GoogleBooks (http://books.google.de/books?id=UHWd6gLZsFIC&printsec=frontcover&dq=khadduri#v=onepage&q=&f=false)).Muhammad Hamidullah: The Muslim Conduct of State: being a treatise on siyar, that is Islamicnotion of public international law, consisting of the laws of peace, war and neutrality, together withprecedents from orthodox practice and preceded by a historical and general introduction. AshrafPrinting Press, Lahore 1987. S. 159­280

Weitere Literatur

Fred M. Donner: The Sources of Islamic Conceptions of War. In: John Kelsay und James TurnerJohnson (Hrsg.): Just War and Jihad: Historical and Theoretical Perspectives on War and Peace inWestern and Islamic Traditions. Greenwood Press, New York 1991, ISBN 978­0­313­27347­6, S.31­70.Reuven Firestone: Jihād. In: Andrew Rippin (Hrsg.): The Blackwell Companion to the Qur'an.Blackwell Publications, Malden MAS 2006, ISBN 978­1­4051­1752­4, S. 308­320.Reuven Firestone: Jihād: The Origin of Holy War in Islam. Oxford University Press, New York1999, ISBN 978­0­19­512580­1.Paul L. Heck: Jihad Revisited. In: Journal of Religious Ethics. Nr. 32, 2004, S. 95­128,doi:10.1111/j.0384­9694.2004.00156.x (http://dx.doi.org/10.1111%2Fj.0384­9694.2004.00156.x).John Kelsay: Arguing the Just War in Islam. Harvard University Press, Cambridge MAS 2007,ISBN 978­0­674­02639­1. ­ Dazu siehe die kritische Auseinandersetzung: Ella Landau­Tasseron: IsJihād comparable to just war? A review article. In: Jerusalem Studies in Arabic and Islam. (JSAI),Nr. 34, 2008, S. 535­550.Adel Théodore Khoury: Was sagt der Koran zum Heiligen Krieg? (=GütersloherTaschenbücher/Siebenstern. Bd. 789). Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2007, ISBN 978­3­579­00789­2.Rüdiger Lohlker: Dschihadismus. Materialien. facultas.wuv, Wien 2009, ISBN 978­3­8252­3132­3.Albrecht Noth: Glaubenskriege des Islam im Mittelalter. In: Herrmann (Hrsg.): Glaubenskriege inVergangenheit und Gegenwart. Referate, gehalten auf dem Symposium der Joachim­Jungius­Gesellschaft der Wissenschaften, Hamburg, am 28. und 29. Oktober 1994 (= Veröffentlichung derJoachim­Jungius­Gesellschaft der Wissenschaften Hamburg. Nr. 83). Vandenhoeck & Ruprecht,

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Göttingen 1996, ISBN 978­3­525­86272­8, S. 109­122.Rudolph Peters: Islam and colonialism: the doctrine of Jihad in modern history (= Religion andsociety. Bd. 20; Zugleich Dissertation, Amsterdam 1979). Mouton, 's­Gravenhage 1980, ISBN 978­90­279­3347­8.Emmanuel Sivan: La genese de la contre­croisade: Un traité Damasquin du début du XIIe siècle.In: Journal Asiatique (http://poj.peeters­leuven.be/content.php?url=journal.php&code=JA). Nr.254, 1966, S. 206­22 (Der „Kitab al­Jihad“ des Gelehrten Ali ibn Tahir al­Sulami († 1106) inArabisch mit französischer Übersetzung).William Montgomery Watt: Islamic Conceptions of the Holy War. In: Thomas Patrick Murphy: TheHoly War. Ohio State University Press, Columbus 1974, ISBN 978­0­8142­0245­6, S. 141­156.Matthias Küntzel: Djihad und Judenhaß. Über den neuen antijüdischen Krieg. ça­ira, Freiburg imBreisgau 2003, ISBN 978­3­924627­06­5.

Weblinks

Wiktionary: Dschihad – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Primärliteratur

Ali ibn Tahir al­Sulami (http://en.wikipedia.org/wiki/Ali_ibn_Tahir_Al­Sulami) († 1106): „Kitab al­Jihad“ (http://www.arts.cornell.edu/prh3/447/texts/sulami.html), Auszug, in englischer Übersetzung.

Sekundärliteratur

Patricia Crone: 'Jihad': idea and history (http://www.opendemocracy.net/faith­europe_islam/jihad_4579.jsp), Open Democracy 2007. (Populärwissenschaftlicher Essay)

Anmerkungen und Einzelnachweise

1. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 2, S. 538 („Djihad“). Auch imDeutschen bezeichnete das Wort "Krieg" zunächst nur "Anstrengung", "Hartnäckigkeit". SieheGroßer Duden 1978 (Band 4, S. 1583).

2. Bernard Lewis: Die politische Sprache des Islam. Rotbuch Verlag, 1991. S. 125. Vgl. AlbrechtNoth: Der Dschihad: sich mühen für Gott. In: Gernot Rotter (Hrsg.): Die Welten des Islam:neunundzwanzig Vorschläge, das Unvertraute zu verstehen. Fischer Taschenbuch Verlag, 1993. S.23 f.

3. Rudolph Peters: Jihad in Classical and Modern Islam. Markus Wiener Publishing Inc., 2005. S. 2.Vgl. Fred M. Donner: The Sources of Islamic Conceptions of War. In: John Kelsay und JamesTurner Johnson (Hrsg.): Just War and Jihad: Historical and Theoretical Perspectives on War andPeace in Western and Islamic Traditions. Greenwood Press, 1991. S. 47

4. Albrecht Noth: Der Dschihad: sich mühen für Gott. In: Gernot Rotter (Hrsg.): Die Welten desIslam: neunundzwanzig Vorschläge, das Unvertraute zu verstehen. Fischer Taschenbuch Verlag,1993. S. 27

5. Klaus Kreiser, Werner Diem, Hans Georg Majer (Hrsg.): Lexikon der islamischen Welt.Kohlhammer, 1974. Bd. 2, S. 27 f., s.v. „Heiliger Krieg“. Vgl. The Encyclopaedia of Islam. NewEdition. Brill, Leiden. Bd. 2, S. 538 („Djihad“): „In law, according to general doctrine and inhistorical tradition, the djihād consists of military action with the object of the expansion of Islamand, if need be, of its defence.“

6. Rudolph Peters: Jihad in Medieval and Modern Islam. Brill, 1977. S. 57. Fred M. Donner: The Sources of Islamic Conceptions of War. In: John Kelsay und James Turner

Johnson (Hrsg.): Just War and Jihad: Historical and Theoretical Perspectives on War and Peace inWestern and Islamic Traditions. Greenwood Press, 1991. S. 65, Anm. 75

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8. John Esposito: Islam: The Straight Path. Oxford University Press, 2005. S. 939. Khoury, Raif Georges: "Der Islam ­ Religion, Kultur, Geschichte". BI­Taschenbuchverlag,

Mannheim 1993. S. 2910. E.J. Brill's First Encyclopaedia of Islam, 1913­1936. Brill, 1993. Bd. II, S. 1042, s. v. „Djihād“11. Rudolph Peters: Islam and Colonialism. The doctrine of Jihad in Modern History. Mouton

Publishers, 1979. S. 1312. Siehe zum Beispiel Stephan Rosiny: Der jihad. Eine Typologie historischer und zeitgenössischer

Formen islamisch legitimierter Gewalt, in: Hildegard Piegeler, Inken Prohl, Stefan Rademacher(Hgg.): Gelebte Religionen (FS Hartmut Zinser), Königshausen und Neumann, Würzburg 2004, S.133­150, hier 133, einsehbar (http://books.google.de/books?id=boqCI8cmfv0C&pg=PA133) beiGoogle Books. Adel Theodor Khoury: Was sagt der Koran zum Heiligen Krieg? Gütersloh 1991.

13. Rudolph Peters: Islam and Colonialism. The doctrine of Jihad in Modern History. MoutonPublishers, 1979. S. 118

14. Nach Patricia Crone: Medieval Islamic Political Thought. Edinburgh University Press, 2005. S. 36315. Siehe zum Beispiel: Francis E. Peters: The Monotheists: The peoples of God. Princeton University

Press, 2003. S. 269: „… the Muslim notion of holy war (jihad) …“; W. Montgomery Watt: Islamand the Integration of Society. Routledge, 1998. S. 61: „The idea of the jihad or holy war seems tohave developed gradually during the Medinan period.“ Vgl. auch die Titel im Literaturabsatz.

16. Patricia Crone: Medieval Islamic Political Thought. Edinburgh University Press, 2005. S. 363; siehez. B.: Albrecht Noth: Heiliger Krieg und Heiliger Kampf in Islam und Christentum. Röhrscheid,1966. S. 22 f.; Rudolph Peters: Jihad in Medieval and Modern Islam. Brill, 1977. S. 3 f.

17. http://blog.beck.de/2009/07/17/dein­name­sei­djehad18. Vgl. Muhammad Hamidullah: The Muslim Conduct of State. Ashraf Printing Press, 1987. S. 18 ff.19. In 25:52, 22:78, 9:24 sowie 60:1. Siehe Reuven Firestone: Jihād. In: Andrew Rippin (Hrsg.): The

Blackwell Companion to the Qur'an. Wiley­Blackwell, 2006. S. 31120. Ursula Spuler­Stegemann: Die 101 wichtigsten Fragen zum Islam. München, 2007. S. 12521. Siehe z. B. 2:190 (Übersetzung nach Khoury): „Und kämpft auf dem Wege Gottes …“22. Siehe z. B. 9:20 (Übersetzung nach Henning): „Diejenigen, welche (…) in Allahs Weg eiferten mit

Gut und Blut …“23. W. Montgomery Watt: Islam and the Integration of Society. Routledge, 1998. S. 6624. Oder: „… mit Gut und Blut …“, gemäß der Übersetzung Hennings25. W. Montgomery Watt: Islamic Conceptions of the Holy War. In: Thomas P. Murphy: The Holy

War. Ohio State University Press, 1974. S. 14326. Rudi Paret: Mohammed und der Koran. Geschichte und Verkündung des arabischen Propheten.

Kohlhammer, 2001. S. 106 f.27. Reuven Firestone: Jihād. In: Andrew Rippin (Hrsg.): The Blackwell Companion to the Qur'an.

Wiley­Blackwell, 2006. S. 31628. Rudi Paret: Mohammed und der Koran. Geschichte und Verkündung des arabischen Propheten.

Kohlhammer, 2001. S. 12929. Siehe Reuven Firestone: Jihād. The Origin of Holy War in Islam. Oxford University Press, 1999. S.

53 f. und dortige Quellenangaben30. Adel Theodor Khoury: Was sagt der Koran zum Heiligen Krieg? Gütersloher Verlagshaus, 2007.

S. 31 ff.31. Albrecht Noth: Der Dschihad: sich mühen für Gott. In: Gernot Rotter (Hrsg.): Die Welten des

Islam: neunundzwanzig Vorschläge, das Unvertraute zu verstehen. Fischer Taschenbuch Verlag,1993. S. 24

32. Albrecht Noth: Heiliger Krieg und Heiliger Kampf in Islam und Christentum. Röhrscheid, 1966. S.15

33. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. s.v. Muḥammad: "The first problem to betackled was how to procure the necessary means of subsistence for the Emigrants, who for the mostpart were without resources of their own."

34. Aus dem Englischen übersetzt von W. Montgomery Watt: Muhammad. Prophet and Statesman.Oxford University Press, 1961. S. 108 f. Englischer Originaltext: „It was this 'religious' character of

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the jihād which channelled the energies of the Arabs in such a way that in less than a century theyhad created an empire which stretched from the Atlantic and the Pyrenees in the West to the Oxusand the Punjab in the east. It seems certain that without the conception of the jihād that expansionwould not have happened.“ Vgl. W. Montgomery Watt: Islam and the Integration of Society.Routledge, 1998. S. 158 sowie Albrecht Noth: Früher Islam. In: Ulrich Haarmann (Hrsg.):Geschichte der arabischen Welt. 2., durchgesehene Auflage, Beck, München 1991, ISBN 3­406­31488­0, S. 69.

35. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 7, S. 360 („Muḥammad“): „TheHelpers had pledged themselves to defend Muhammad only if he were attacked …“

36. Zum Beispiel Sure 8, Vers 72 f. sowie Vers 74 f., wo zwischen den Auswanderern als denjenigen,„die glaubten und ausgewandert sind und sich mit ihrem Vermögen und ihrer eigenen Person aufdem Weg Gottes eingesetzt haben“ und den Helfern, „die (jene) untergebracht und unterstützthaben“ (Übersetzung nach Khoury) unterschieden wird.

37. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 6, S. 147 („Makka“): „A breach of theterms of this treaty by Meccan allies led to a great Muslim expedition against Mecca with some10,000 men. The town was surrendered almost without a blow, and all the Meccans, except ahandful who were guilty of specific offences against Muhammad or some Muslim, were assuredtheir lives and property would be safe if they behaved honourably.“

38. Für eine Zusammenfassung siehe: W. Montgomery Watt: Muhammad at Medina. OxfordUniversity Press, 1962. S. 78­151; Elias Shoufani: Al­Ridda and the Muslim Conquest of Arabia.University of Toronto Press, 1973. S. 10­48

39. Siehe Sure 47, Vers 4 (Übersetzung nach Paret): „Wenn ihr (auf einem Feldzug) mit denUngläubigen zusammentrefft, dann haut (ihnen mit dem Schwert) auf den Nacken! Wenn ihr sieschließlich vollständig niedergekämpft habt, dann legt (sie) in Fesseln, (um sie) später entweder aufdem Gnadenweg oder gegen Lösegeld (freizugeben)!“

40. Siehe Sure 9, Vers 91 (Übersetzung nach Paret): „Die Schwachen und die Kranken und diejenigen,die nichts zur Verfügung haben, was sie (für den Krieg gegen die Ungläubigen) spenden könnten,(sie alle) brauchen sich (darüber) nicht bedrückt zu fühlen (daß sie sich am Krieg nicht beteiligen),wenn sie (nur) Gott und seinem Gesandten aufrichtig zugetan sind. Gegen die, die rechtschaffensind, gibt es nichts einzuwenden (w. kann man nicht vorgehen). Gott ist barmherzig und bereit zuvergeben.“ Vgl. Sure 48, Vers 17

41. Siehe Sure 8, Vers 61 (Übersetzung nach Paret): „Und wenn sie (d. h. die Feinde) sich dem Friedenzuneigen, dann neige (auch du) dich ihm zu (und laß vom Kampf ab)! Und vertrau auf Gott! Er istder, der (alles) hört und weiß.“

42. Nach: Ursula Spuler­Stegemann: Die 101 wichtigsten Fragen zum Islam. München, 2007. S. 12543. W. Montgomery Watt: Islam and the Integration of Society. Routledge, 1998. S. 66 f.44. Fred M. Donner: The Sources of Islamic Conceptions of War. In: John Kelsay und James Turner

Johnson (Hrsg.): Just War and Jihad: Historical and Theoretical Perspectives on War and Peace inWestern and Islamic Traditions. Greenwood Press, 1991. S. 47: "...deciding whether the Qur'anactually condones offensive war for the faith, or only defensive war, is really left to the judgement ofthe exegete." Vgl. Rudolph Peters: Jihad in Classical and Modern Islam. Markus Wiener PublishingInc., 2005. S. 2

45. Albrecht Noth: Heiliger Krieg und Heiliger Kampf in Islam und Christentum. Röhrscheid, 1966. S.13. Noth verweist hierbei beispielhaft auf Sure 2, Vers 216 sowie Sure 9, Vers 82­86

46. Für einen Erörterungsversuch der von Mohammed beabsichtigten Kriegsziele anhand koranischerAussagen siehe Albrecht Noth: Heiliger Krieg und Heiliger Kampf in Islam und Christentum.Röhrscheid, 1966. S. 13­15 sowie William Montgomery Watt: Islamic Conceptions of the HolyWar. In: Th. P. Murphy: The Holy war. Ohio State University Press, 1974. S. 144­146

47. Beispiele für solche Hadithe aus der muwatta des Malik ibn Anas sind in englischer Übersetzungvorzufinden in: Rudolph Peters: Jihad in Classical and Modern Islam. Markus Wiener PublishingInc., 2005. S. 18­25

48. Ṣaḥīḥ al­Buḫārī. Nachrichten von Taten und Aussprüchen des Propheten Muhammad.Ausgewählt, aus dem Arabischen übersetzt und herausgegeben von Dieter Ferchl. Reclam, 2006.

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Kap. XXVIII, S. 299; vgl. Sahih al­Buchari: Band 4, Buch 52, Nr. 44(http://www.usc.edu/org/cmje/religious­texts/hadith/bukhari/052­sbt.php#004.052.044)

49. Ṣaḥīḥ al­Buḫārī. Nachrichten von Taten und Aussprüchen des Propheten Muhammad.Ausgewählt, aus dem Arabischen übersetzt und herausgegeben von Dieter Ferchl. Reclam, 2006.Kap. XXVIII, S. 304; vgl. Sahih al­Buchari: Band 4, Buch 52, Nr. 53(http://www.usc.edu/org/cmje/religious­texts/hadith/bukhari/052­sbt.php#004.052.053)

50. Zum exklusiven Pflichtcharakter des Dschihad im Islam vgl. Tilman Nagels Bemerkung: "IbnChaldun (gestorben 1406), der scharfsinnigste muslimische Interpret der islamischen Geschichte,stellte lakonisch fest, dass der Dschihad nur den Muslimen obliege. Im Gegensatz zu ihnen 'hättendie anderen Religionen keine solch universelle Mission, und der Heilige Krieg war (deshalb) keinereligiöse Pflicht für sie, außer zur Selbstverteidigung'"; in Tilman Nagel: "Dschihad von Anfang an"(Buchbesprechung), SZ vom 4. Mai 2007[1] (http://www.sueddeutsche.de/politik/2.220/islam­dschihad­von­anfang­an­1.843815)

51. Siehe Bernard Lewis: Die Wut der arabischen Welt: Warum der Jahrhunderte lange Konfliktzwischen dem Islam und dem Westen weiter eskaliert. Campus Verlag, 2003. S. 54. Für einzelneBeispiele solcher Hadithe aus dem sahih des Muslim ibn al­Haddschadsch in englischerÜbersetzung siehe: Rudolph Peters: Jihad in Classical and Modern Islam. Markus WienerPublishers, 2005. S. 9­17

52. Siehe Rudolph Peters: Islam and Colonialism. The doctrine of Jihad in Modern History. MoutonPublishers, 1979. S. 10 und dort angegebene Quellen

53. Bernard Lewis: Die politische Sprache des Islam. Rotbuch Verlag, 1991. S. 12554. Rudolph Peters: Jihad in Medieval and Modern Islam. Brill, 1977. S. 355. Majid Khadduri: War and Peace in the Law of Islam. The Johns Hopkinns Press, 1955. S. 74 ff.56. Bernard Lewis: Die Wut der arabischen Welt: Warum der Jahrhunderte lange Konflikt zwischen

dem Islam und dem Westen weiter eskaliert. Campus Verlag, 2003. S. 5257. Rudolph Peters: Islam and Colonialism. The doctrine of Jihad in Modern History. Mouton

Publishers, 1979. S. 1058. Albrecht Noth: Der Dschihad: sich mühen für Gott. In: Gernot Rotter (Hrsg.): Die Welten des

Islam: neunundzwanzig Vorschläge, das Unvertraute zu verstehen. Fischer Taschenbuch Verlag,1993. S. 31

59. Robert G. Hoyland (Hrsg.): Muslims and Others in Early Islamic Society. Aldershot 2004, S. xiv.60. Rudolph Peters: Jihad in Classical and Modern Islam. Markus Wiener Publishing Inc., 2005. S. 461. Albrecht Noth: Der Dschihad: sich mühen für Gott. In: Gernot Rotter (Hrsg.): Die Welten des

Islam: neunundzwanzig Vorschläge, das Unvertraute zu verstehen. Fischer Taschenbuch Verlag,1993. S. 27 f.

62. Beide Begriffe kommen weder im Koran noch den Hadithsammlungen vor, sondern entstanden imLaufe der Entwicklung des islamischen Völkerrechts in den Jahrhunderten nach dem TodeMohammeds.

63. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 2, S. 116 („Dār al­ʿAhd“)64. Rudolph Peters: Islam and Colonialism. The doctrine of Jihad in Modern History. Mouton

Publishers, 1979. S. 1265. Adel Th. Khoury, Ludwig Hagemann, Peter Heine: Lexikon des Islam. Geschichte – Ideen –

Gestalten. Directmedia, 2001. S. 665­66766. Rudolph Peters: Islam and Colonialism. The doctrine of Jihad in Modern History. Mouton

Publishers, 1979. S. 12 f.67. E.J. Brill's First Encyclopaedia of Islam, 1913­1936. Brill, 1993. Bd. II, S. 1042, s. v. „Djihād“ Vgl.

John Kelsay: Islam and war: a study in comparative ethics. Westminster John Knox Press, 1993. S.61: „If (...) the aim becomes the defense of Islamic territory against enemy attacks (...) It [sic] is nolonger fard kifaya, but fard ayn, an "individual obligation", in which each person must do all that he(or she) can for the sake of Islam.“

68. Rudolph Peters: Jihad in Classical and Modern Islam. Markus Wiener Publishing Inc., 2005. S. 369. Rudolph Peters: Islam and Colonialism. The doctrine of Jihad in Modern History. Mouton

Publishers, 1979. S. 15 ff.

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70. Adel Th. Khoury, Ludwig Hagemann, Peter Heine: Lexikon des Islam. Geschichte – Ideen –Gestalten. Directmedia, 2001. S. 669 f.

71. Adel Th. Khoury, Ludwig Hagemann, Peter Heine: Lexikon des Islam. Geschichte – Ideen –Gestalten. Directmedia, 2001. S. 669 f.; vgl. Rudolph Peters: Jihad in Medieval and Modern Islam.Brill, 1977. S. 19 ff.

72. Siehe Muhammad Hamidullah: The Muslim Conduct of State. Ashraf Printing Press, 1987. S. 205ff. sowie dort angegebene Quellen

73. A. S. Tritton: The Caliphs and their non­muslim subjects. London, 1930; F. Løkkegaard: Islamictaxation in the classical period. Kopenhagen, 1950; D. C. Dennet: Conversion and poll tax in earlyIslam. (Harvard Historical Monographs XXII.) Cambridge, 1950; A. Fattal: Le statut légal des non­musulmans en pays d'Islam. Beirut, 1958

74. Albrecht Noth: Die literarisch überlieferten Verträge der Eroberungszeit als historische Quellen In:Studien zum Minderheitenproblem im Islam 1. Bonn, 1973. S. 282 ff., S. 285 und S. 287.

75. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 3, S. 546 („Hudna“); vgl. MajidKhadduri, Herbert J. Liebesny, Robert H. Jackson: Origin and Development of Islamic Law. TheLawbook Exchange Ltd., 2008. S. 351

76. Für Einzelheiten dahingehend siehe: Rudolph Peters: Islam and Colonialism. The doctrine of Jihadin Modern History. Mouton Publishers, 1979. S. 33 f.

77. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 3, S. 546 („Hudna“)78. Rudolph Peters: Islam and Colonialism. The doctrine of Jihad in Modern History. Mouton

Publishers, 1979. S. 3379. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 1, S. 429 („Amān“)80. Siehe Yohanan Friedmann: Tolerance and Coercion in Islam. Interfaith Relations in the Muslim

Tradition. Cambridge University Press, 2003. S. 102 und die dort angegebene Literatur81. Vgl. Patricia Crone: Islam and Religious Freedom (http://orient.ruf.uni­

freiburg.de/dotpub/crone.pdf) (PDF; 138 kB), Vortrag von auf dem dreißigsten deutschenOrientalistentag 2007 über die Interpretation der koranischen Norm Kein Zwang in der Religion inder islamischen Koranexegese: „They [gemeint sind die klassischen Korankommentare] all had themerit of making the verse compatible with the use of force for the maintenance and expansion of theMuslim community. It did not clash (…) with the duty to wage jihad to bring all mankind underMuslim sovereignty, for it only granted freedom to infidels after they'd been subjected.“ Leichtgekürzt auch online publiziert als "No pressure, then: freedom of religion in Islam.(http://www.opendemocracy.net/patricia­crone/no­compulsion­in­religion) Open Democracy 2009.Vgl. Yohanan Friedmann: Tolerance and Coercion in Islam. Interfaith Relations in the MuslimTradition. Cambridge University Press, Cambridge 2003, S. 102 f.

82. Yohanan Friedmann: Tolerance and Coercion in Islam. Interfaith relations in the Muslim Tradition.Cambridge, 2003. S. 103.

83. Yohanan Friedmann: Tolerance and Coercion in Islam. Interfaith relations in the Muslim Tradition.Cambridge, 2003. S. 102 f.

84. Reuven Firestone: Jihad: The Origin of Holy War in Islam. Oxford University Press, 1999. S. 1785. Siehe Majid Khadduri: War and Peace in the Law of Islam. The Johns Hopkins Press, 1955. S. 56

f. und dortige Quellenangaben86. Yohanan Friedmann: Tolerance and Coercion in Islam. Interfaith Relations in the Muslim

Tradition. Cambridge University Press, 2003. S. 15087. Josef van Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert Hidschra. Eine Geschichte des

religiösen Denkens im frühen Islam. Walter de Gruyter, 1997. Bd. 2, S. 92 und S. 390 nach al­Asch'ari

88. Josef van Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert Hidschra. Eine Geschichte desreligiösen Denkens im frühen Islam. Walter de Gruyter, 1997. Bd. 1, S. 143 und S. 147

89. Sahih al­Buchari, Band 4, Buch 52, Nr. 43 (http://www.usc.edu/org/cmje/religious­texts/hadith/bukhari/052­sbt.php#004.052.043)

90. Sahih al­Buchari, Band 4, Buch 52, Nr. 248 (http://www.usc.edu/org/cmje/religious­texts/hadith/bukhari/052­sbt.php#004.052.248) sowie 8, Buch 73, Nr. 3

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(http://www.usc.edu/org/cmje/religious­texts/hadith/bukhari/073­sbt.php#008.073.003Band)91. Rudolph Peters: Islam and Colonialism. The doctrine of Jihad in Modern History. Mouton

Publishers, 1979. S. 118 f.92. Bernard Lewis, Buntzie Ellis Churchill: Islam: The Religion and the People

(http://books.google.de/books?id=IVyMAvW9slYC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false). Wharton SchoolPublishing, 2008. S. 152

93. Bassam Tibi: Der neue Totalitarismus. „Heiliger Krieg“ und westliche Sicherheit, Darmstadt 2004,S. 106

94. Walid Phares: Future Jihad. Terrorist Strategies against the West, New York 2005, S. 13795. Stephan Conermann: Islam., in: Klaus Ebeling (Hrsg.): Orientierung Weltreligionen. Kohlhammer,

Stuttgart 2010, ISBN 978­3­17­021504­7, S. 98 (124)96. Offener Brief islamischer Gelehrter an Papst Benedikt XVI. (http://www.al­

sakina.de/inhalt/artikel/vernunft_glaube/offener_brief/offener_brief.html)

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