institutionelle rahmenbedingungen und rechtliche aspekte: ii kind und institutionen
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Institutionelle Rahmenbedingungen und rechtliche Aspekte: II Kind und Institutionen. Referenten: Nicole Jahn Jan Krannich Marén Weisner Katja Wetzel. Gliederung:. Teil A) Theorie Einleitung Jugendamt Verfahrenspflege für das Kind Anhörung des Kindes vor Gericht - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
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Institutionelle Rahmenbedingungen und rechtliche Aspekte: II Kind und InstitutionenReferenten:
Nicole JahnJan KrannichMarén WeisnerKatja Wetzel
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Gliederung:Teil A) Theorie
1. Einleitung2. Jugendamt3. Verfahrenspflege für das Kind4. Anhörung des Kindes vor Gericht5. Familienrechtsbegutachtung
Teil B) Praxis
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Teil A) Theorie
Teil A) Theorie
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1. Einleitung
•200 000 Ehescheidungen im Jahr 2008 davon 10 000 mit hochkonflikthaftem
Verlauf, was 5% ausmacht
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2. Jugendamt
§ 49a Abs. 1 Nr. 9 FGG(1)Das Familiengericht hört das Jugendamt
vor einer Entscheidung nach folgenden Vorschriften des BGB:9. Sorge bei Getrenntleben der Eltern
Teil A) Theorie
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2. Jugendamt§ 50 KJHG(1) Das Jugendamt unterstützt das Vormundschaftsgericht und
das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Es hat in Verfahren vor dem Vormundschafts- und dem Familiengericht mitzuwirken, die in den §§ 49 und 49a des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannt sind.
(2) Das Jugendamt unterrichtet insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin.
(3) (weggefallen)
Teil A) Theorie
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3. VerfahrenspflegerVerfahrenspfleger § 50 FGG
(1)Das Gericht kann dem minderjährigen Kind einen Pfleger für das seine Person betreffende Verfahren bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist.
(2)Die Bestellung ist in der Regel erforderlich, wenn
1. das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht,
2. Gegenstand des Verfahrens Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls sind, mit denen die Trennung des Kindes von seiner Familie oder die Entziehung der gesamten Personensorge verbunden sind (§§ 1666, 1666a BGB, oder
3. Gegenstand des Verfahrens die Wegnahme des Kindes von der Pflegeperson (§ 1632 Abs. 4 BGB) ist.
Teil A) Theorie
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4. Anhörung des Kindes vor Gericht
Teil A) Theorie
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4. Anhörung des Kindes vor Gericht
Art. 9 Abs. 2 unter Verweis auf Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonventionen:
„… in Verfahren, in denen ein Kind gegen den Willen seiner Eltern von diesem getrennt oder in denen bei getrennt lebenden Eltern eine Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes getroffen wird, ist allen Beteiligten Gelegenheit zu geben, am Verfahren teilzunehmen und ihre Meinung zu äußern!“
Teil A) Theorie
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4. Anhörung des Kindes vor Gericht•Gericht kann das Kind anhören:
Kind < 14 Jahre
•Gericht muss das Kind/ den Jugendlichen anhören:Jugendlicher, also > 14 Jahre und noch nicht
18 Jahre
Teil A) Theorie
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4. Anhörung des Kindes vor Gericht
Ablauf:
◦Anfangsphase◦Hauptphase◦Abschlussphase
Teil A) Theorie
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5. Familienrechtsbegutachtung
Wer stellt Gutachten zusammen?
•Sachverständige: Psychologen, Kinder- oder Jugendpsychiater, Rechtspsychologen
•Sonderfall – in 80% Lösungen ohne Gutachten
Teil A) Theorie
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5. Familienrechtsbegutachtung
Funktion?
Gehilfe des Gerichts Vorarbeit für richterliche Beweiswürdigung
leiht dem Gericht seinen Sachverstand
Teil A) Theorie
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5. FamilienrechtsbegutachtungAblauf?
•keine Standards (aber: mindestens 4 Sitzungen)
•1. Schritt: Elternteile zu einer Befragung getrennt eingeladen
•2. Schritt: Kind mit einem und dann mit dem anderen Elternteil eingeladen
•3. Schritt: Abschlussgespräch (Angebot) → Gutachten
Teil A) Theorie
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5. FamilienrechtsbegutachtungDas Gutachten
• Prinzip der Offenlegung • für Entscheidung wichtig:
▫ Geschichte der Beziehung des Vaters/der Mutter zum eigenen Elternhaus, Freunden, früheren Partnern
▫ hinsichtlich des Kindes: Einfühlungsvermögen, Intelligenz im Sinne einer realistischen Orientierung und Anpassung an die Lebensbedingungen
• Gerichte schließen sich fast immer den Urteilen des Gutachters an Entscheidungsmacht
Teil A) Theorie
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Fragen zu Teil A) Theorie?
Teil A) Theorie
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Teil B) Praxis
Teil B) Praxis
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Aufgabe:Zieht ein Los und findet euch in
den entsprechenden Gruppen zusammen!
Die Gruppen:• Gutachten A• Gutachten B• Anhörung A• Anhörung B
Teil B) Praxis
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Arbeitsauftrag:Konstruiert entsprechend eurer Gruppe einen Fall, in dem ihr ein Gutachten bzw. eine gerichtliche
Anhörung nachspielt!
Hinweis: Die Fallbeispiele vom Beginn des Seminares können verwendet werden.
Erarbeitungsdauer: 25 Min.
Teil B) Praxis
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Szene: Das Gutachten
Teil B) Praxis
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Szene: Die Anhörung des Kindes vor
Gericht
Teil B) Praxis
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Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und
euer schauspielerisches
Talent!