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Hinweise Zurzeit liegen keine besonderen Gesundheits- hinweise vor. Kurzinformation Vorgeschriebene Impfungen Keine. Empfohlene Impfungen Keine. Malaria Keine. Impfvorschriften bei Ein- reise Im internationalen Reiseverkehr werden von Ja- pan keine Impfungen gefordert. Empfohlene Impfungen BEI KINDERN sollte ein altersentsprechender Impfschutz gemäß IMPFKALENDER vorlie- gen. Grundsätzlich sollte auch bei ERWACHSENEN der Impfschutz gegen TETANUS, DIPHTHERIE und POLIO überprüft und ggf. aufgefrischt wer- den. Malaria Malaria-Situation Japan ist malaria-frei. Wichtige Hinweise Krankenversicherung: Allen Reisenden wird dringend empfohlen, vor Reiseantritt eine priva- te Auslandsreisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen, die alle medizinischen Ausgaben abdeckt. Außerdem sollte ein Ambulanz-Rettungsflug im Leistungs- katalog eingeschlossen sein. Ausländern, die im Verdacht stehen, an AIDS erkrankt oder HIV-positiv zu sein, kann die Ein- reise nach Japan unter Umständen verweigert werden. Kurzfristige Änderungen der Bestim- mungen sind möglich. Rechtzeitig mit Konsulat/ Botschaft in Verbindung setzen. Insbesondere bei ungeschützten Sexualkontak- ten besteht grundsätzlich die Gefahr, sich schwerwiegende Infektionen, einschließlich der HIV-Infektion, zuzuziehen. Ärztliche Hilfe Die medizinische Versorgung in Japan ent- spricht einem hohen Standard. profiTIP - Ihr Informationsvorsprung Japan Impfungen und Gesundheit Alle Rechte gehören TIP Touristik-Informations-Programme GmbH 14.09.2016 1 Reisebüro K + N Lufthansa City Center Zeltnerstr. 1-3 90443 Nürnberg Tel. 0911 926970 Fax 0911 9269710 [email protected]

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Page 1: Japan - lcc-reisezeit.de fileHinweise Zurzeit liegen keine besonderen Gesundheits-hinweise vor. Kurzinformation Vorgeschriebene Impfungen Keine. Empfohlene Impfungen Keine. Malaria

Hinweise

Zurzeit liegen keine besonderen Gesundheits-hinweise vor.

Kurzinformation

Vorgeschriebene ImpfungenKeine.

Empfohlene ImpfungenKeine.

MalariaKeine.

Impfvorschriften bei Ein-reise

Im internationalen Reiseverkehr werden von Ja-pan keine Impfungen gefordert.

Empfohlene Impfungen

BEI KINDERN sollte ein altersentsprechenderImpfschutz gemäß ➥IMPFKALENDER vorlie-gen.Grundsätzlich sollte auch bei ERWACHSENENder Impfschutz gegen TETANUS, DIPHTHERIEund POLIO überprüft und ggf. aufgefrischt wer-den.

Malaria

Malaria-SituationJapan ist malaria-frei.

Wichtige HinweiseKrankenversicherung: Allen Reisenden wirddringend empfohlen, vor Reiseantritt eine priva-te Auslandsreisekrankenversicherung für dieDauer des Aufenthalts abzuschließen, die allemedizinischen Ausgaben abdeckt. Außerdemsollte ein Ambulanz-Rettungsflug im Leistungs-katalog eingeschlossen sein.Ausländern, die im Verdacht stehen, an AIDSerkrankt oder HIV-positiv zu sein, kann die Ein-reise nach Japan unter Umständen verweigert

werden. Kurzfristige Änderungen der Bestim-mungen sind möglich. Rechtzeitig mit Konsulat/Botschaft in Verbindung setzen.Insbesondere bei ungeschützten Sexualkontak-ten besteht grundsätzlich die Gefahr, sichschwerwiegende Infektionen, einschließlich derHIV-Infektion, zuzuziehen.

Ärztliche HilfeDie medizinische Versorgung in Japan ent-spricht einem hohen Standard.

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Weitere Informationen - Impfungen und Gesundheit

IMPFKALENDER für Säuglinge, Kinder und Jugendliche

Ab der 6. Lebenswoche:1. Impfung Rotavirus

AB VOLLENDETEM 2. LEBENSMONAT:1. Impfung Tetanus/Diphtherie/Pertussis1. Impfung Polio/Hib/Hepatitis B1. Impfung Pneumokokken2. Impfung Rotavirus

AB VOLLENDETEM 3. LEBENSMONAT:2. Impfung Tetanus/Diphtherie/Pertussis2. Impfung Polio/Hib/Hepatitis B2. Impfung Pneumokokken

AB VOLLENDETEM 4. LEBENSMONAT:3. Impfung Tetanus/Diphtherie/Pertussis3. Impfung Polio/Hib/Hepatitis B3. Impfung Pneumokokken3. Impfung Rotavirus

AB VOLLENDETEM 11. LEBENSMONAT:4. Impfung Tetanus/Diphtherie/Pertussis4. Impfung Polio/Hib/Hepatitis B4. Impfung Pneumokokken

SOWIE1. Impfung Mumps/Masern/RötelnUND1. Impfung Varizellen (Windpocken)

AB VOLLENDETEM 12. LEBENSMONAT:1. Impfung Meningokokken C

AB VOLLENDETEM 15. LEBENSMONAT:2. Impfung Mumps/Masern/Röteln2. Impfung Varizellen (Windpocken)

AB VOLLENDETEM 5. BIS 6. LEBENSJAHR:Tetanus/Diphtherie/Pertussis

AB VOLLENDETEM 9. BIS 17. LEBENSJAHR:Tetanus/Diphtherie/PertussisPolio

SOWIEHepatitis B für Ungeimpfte oder Komplettierung der ImpfungMädchen im Alter von 12-17 Jahren Grundimmunisierung mit HPV

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Für Menschen ab dem 60. LEBENSJAHR Impfung:gegen Influenza (Virusgrippe) - jährlichgegen Pneumokokken - alle 5 Jahre bei Immundefekt oderchronischen Nierenerkrankungen

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Hinweise

Einreise für Deutsche (Kurzfassung)Deutsche benötigen für einen Aufenthalt bis zu90 Tagen kein Visum. Erforderlich sind:- ein für den Aufenthalt gültiger Reisepass- Rück- oder Weiterreiseticket- genügend Geldmittel

Sonstige Informationen* Advance Passenger Information System(APIS): Die Fluggesellschaften sind gesetzlichverpflichtet, den Zollbehörden von Japan Flug-und Reservierungsangaben von Passagierenzur Verfügung zu stellen. Genauere Informatio-nen erteilen die Fluggesellschaften.* Passzwang: Reisende müssen sich jederzeitin Japan mit ihrem Reisepass ausweisen kön-nen.

Einreiseverweigerung* Japan erkennt Reisepässe der Demokrati-schen Volksrepublik Korea (Korea-Nord) nichtan. Inhabern dieser Dokumente wird die Ein-und Durchreise verweigert.

Restriktionen* Italienische Staatsangehörige benötigen fürReisen in Länder außerhalb der EU einen italie-nischen Reisepass, der für Reisen in alle Staa-ten weltweit gültig ist. Im Umlauf sind nebenden biometrischen Reisepässen (seit dem 1.Januar 2012 werden nur noch diese Reisepäs-se ausgestellt) noch italienische Reisepässe,die nur für Reisen in die EU-Länder gültig sind.Ist jedoch darin der Zusatz "This passport is va-lid for all Countries whose Governments are re-cognized by the Italian Government" von eineritalienischen Polizeibehörde hinzugefügt, sindsie auch für Reisen außerhalb der EU gültig.

Notwendige Nachweise bei EinreiseAlle ausländischen Reisenden müssen im Be-sitz sein:- des Rück- oder Weiterreiseflugtickets- von ausreichenden Geldmittel für den Aufent-halt in Japan

Minderjährige* Für Minderjährige, die einen anderen Nachna-men als der mitreisende Elternteil haben, soll-

ten entsprechende Dokumente, anhand dererdas Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesenwerden kann (z.B. eine Geburtsurkunde), mit-geführt werden.* Bei Minderjährigen handelt es sich in der Re-gel um Kinder und Jugendliche, die das 18. Le-bensjahr noch nicht vollendet haben. Zu diesemZeitpunkt beginnt in den meisten Ländern diegesetzliche Volljährigkeit. Es gibt jedoch auchzahlreiche Länder, in denen die Volljährigkeitspäter oder auch früher beginnt.

Einreise ohne Visum

HinweiseNachfolgend Genannte benötigen für einen Auf-enthalt bis zu 90 Tagen (wenn nicht anders ver-merkt) kein Visum zur Einreise in Japan, wennsie bei der Einreise vorweisen:- Weiter- oder Rückreiseticket- ausreichende Geldmittel

DeutscheDEUTSCHE Touristen und Geschäftsreisendemit:- Reisepass- vorläufigem ReisepassFür KINDER wird als Reisedokument auch dermaschinenlesbare Kinderreisepass mit Foto ak-zeptiert.Die Reisedokumente müssen für den Aufenthaltgültig sein.Eine einmalige Aufenthaltsverlängerung um 90Tage (insgesamt max. 180 Tage) ist vor Ort beider zuständigen Einwanderungsbehörde mög-lich.Deutschen mit einem Reisedokument, das beiden Behörden in Deutschland in der Vergan-genheit als gestohlen oder als verloren gemel-det wurde, wird geraten, sich für eine Reisenach Japan einen neuen Pass ausstellen zulassen. Eine Reise mit dem "alten" Dokumentkann dazu führen, dass es bei der Einreise Pro-bleme gibt oder Reisende an der Grenze zu-rückgewiesen werden. Im Zweifel können beider Passbehörde in Deutschland weitere Aus-künfte eingeholt werden.

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Staatsangehörige der LänderMit ihrem für den Aufenthalt gültigen ➥REISE-PASS als Touristen und Geschäftsreisende dieStaatsangehörigen vonAndorraArgentinienAustralienBahamasBarbadosBelgienBrunei - nur als Touristen, 14 TageBulgarienChileCosta RicaDänemarkDominikanische RepublikEl SalvadorEstlandFinnlandFrankreichGriechenlandGuatemalaHondurasHongkong SARIrland, Rep.IslandIsraelItalienKanadaKorea-SüdKroatienLesothoLettlandLiechtensteinLitauenLuxemburgMacau SARMalaysiaMaltaMauritiusMazedonienMexikoMonacoNeuseelandNiederlandeNorwegenÖsterreichPolenPortugalRumänienSan MarinoSchweden

SchweizSerbienSingapurSlowakische RepublikSlowenienSpanienSurinameTaiwan*Thailand - 15 Tage!Tschechische RepublikTunesienTürkeiUngarnUruguayUSAZypern* Von der Visumpflicht befreit sind Inhaber vontaiwanesischen Reisepässen nur, wenn derReisepass ihre persönliche Identitätsnummerenthält und auf der vorderen Umschlagseite dieAufschrift "REPUBLIC OF CHINA TAIWAN" zufinden ist.

BritenInhaber britischer Reisepässe, die für den Auf-enthalt gültig sind, mit dem Vermerk "British Ci-tizen" oder "British National (Overseas)". EineVerlängerung des Aufenthalts um weitere 90Tage ist möglich.

Reisende mit BesonderheitenInhaber einer APEC (Asia-Pacific EconomicCooperation) Business Travel Card mit einemausdrücklichen Vermerk auf der Rückseite,dass sie für eine Reise nach Japan gültig ist.Reisende dürfen sie nur für Geschäftsreisenverwenden.

Einreise mit Visum

HinweiseVon den Ausnahmen in den Abschnitten "Einrei-se ohne Visum" und "Durchreise ohne Visum"abgesehen, besteht für alle Reisenden Vi-sumpflicht.Die in Abschnitt "Einreise ohne Visum" Ge-nannten benötigen dann ein Visum, wenn einlängerer Aufenthalt geplant oder eine Arbeits-aufnahme bzw. die Ausübung eines Gewerbes,einer künstlerischen oder wissenschaftlichenTätigkeit beabsichtigt ist. Im Einzelfall sind In-

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formationen zu den erforderlichen Unterlagenbei den zuständigen japanischen Vertretungenzu erfragen.

AntragsunterlagenEs ist telefonisch oder per Mail Kontakt mit demjapanischen Konsulat Kontakt aufzunehmen,um wegen eventuell zusätzlicher Antragsunter-lagen nachzufragen. Dabei sind auch der Rei-sezweck und die Nationalität anzugeben.Es kann auch erforderlich sein, den Visuman-trag persönlich zu stellen bzw. den visiertenReisepass persönlich abzuholen.Visa werden ausgestellt für:- Kurzzeitaufenthalte bis zu 90 Tage (Deutschebenötigen als Touristen oder Geschäftsreisen-de für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagenkein Visum, evtl. in Japan verlängerbar auf ins-gesamt 180 Tage):Reisende der Länder, die ein Visum benötigen(wenn nicht im Abschnitt "Einreise ohne Visum"genannt), müssen beim zuständigen japani-schen Konsulat für einen Kurzzeitaufenthalt von15, 30 oder 90 Tagen für touristische Reisen,Geschäftsreisen, Studienreisen, Familienbe-such ein Visum beantragen.- Langzeitaufenthalte länger als 90 Tage undandere Reisezwecke als oben genannt: Visum-beantragung für Staatsangehöriger alle Ländererforderlich.Notwendig für die Visumbeantragung sind u.a.:- 1 ausgefülltes Antragsformular; Staatsangehö-rige der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten(GUS) 2 Antragsformulare; verfügbar ist das Vi-sumantragsformular auf der Internetseiten derjapanischen Konsulate- für Deutsche: für den Aufenthalt gültiger Rei-sepass oder Vorläufiger Reisepass; für Kinderauch der maschinenlesbare Kinderreisepassmit Foto- 1 Passfoto, das nicht älter als 6 Monate undnicht beschädigt ist; Antragsteller der GUS-Länder 2 Fotos- evtl. Original Certificate of Eligibility plus eineKopie davonCertificate of Eligibility:bei der Beantragung von Visa bestimmter Vi-sum-Kategorien kann ein Certificate of Eligibility(CoE), ein Eignungszertifikat, erforderlich seinbzw. ist das CoE schon vorhanden, kann esauch zur Beschleunigung des Visumantragsver-fahrens beitragen.

Dieses CoE muss von einem Bürgen, z.B. Ar-beitgeber oder Beauftragter einer Universität,Künstleragentur, in Japan bei der Einwande-rungsbehörde beantragt werden. Das CoE wirddem Antragsteller des Visums in Deutschlanddirekt zugeschickt. Die Bearbeitungsdauer da-für kann bis zu 3 Monaten betragen.Weitere Infos sind bei den japanischen Konsu-laten erhältlich.

GebührenEs fallen folgende Gebühren bei der Visumbe-antragung bei deutschen Konsulaten für dieStaatsangehörigen folgender Länder an:- Deutschland: kostenfreiBelgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Grie-chenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Li-tauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Öster-reich, Polen, Portugal, Rumänien, RussischeFöderation, Schweden, Slowakische Rep., Slo-wenien, Spanien, Tschechische Republik, Un-garn, Vereinigte Staaten von Amerika: kosten-frei- z.B. Brasilien, China (VN), Finnland, Frank-reich, Indonesien, Schweiz, Vietnam, Vereinig-tes Königreich von Großbritannien und Nordir-land: 22 Euro- Indien: 6 Euro- Iran: 36 Euro

AntragsdauerOb ein Visumantrag persönlich beantragt bzw.der visierte Reisepass persönlich abgeholt wer-den muss, muss vor Antragstellung bei denKonsulaten erfragt werden.Die Visumbearbeitung beträgt zwischen 3 und 7Arbeitstage.Für bestimmte Nationalitäten kann die Visum-bearbeitung mehrere Wochen dauern.

AufenthaltsdauerDie Gültigkeit eines Visums beginnt am Tag derAusstellung.Ab diesem Tag sind Reisende zur Einreise inJapan berechtigt. Spätestens zum Ablaufdatumder Gültigkeit des Visums muss die Ausreisestattfinden.Die genehmigte Aufenthaltsdauer ist dem Vi-sum zu entnehmen; sie richtet sich nach denAngaben des Antragstellers oder des deut-schen Unternehmens oder der Institution.

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Visum-KategorienEs werden Visa nachfolgender Kategorien inDeutschland für Langzeitaufenthalte (länger als90 Tage) ausgestellt:> Visa, die für Arbeitsaufenthalte in Japan ge-nutzt werden:- Entertainer-Visum: für Künstler, die in Japanauftreten möchten- "Intra-Company Transferee"-Visum: für Mitar-beiter, die zur Arbeitsaufnahme innerhalb desUnternehmens nach Japan entsendet werden- Arbeits-Visum: für Berufsgruppen wie For-scher, Professoren, Spezialist in "Humanities/International Services", Ingenieure> Studenten-Visum: für Antragsteller, die an ei-ner japanischen Universität studieren möchten> Visa für Studenten, die ihren Aufenthalt in Ja-pan für ein Praktikum nutzen möchten:- Cultural Activity-Visum (unbezahltes Prakti-kum): für Antragsteller, die ein unbezahltesPraktikum in Japan länger als 90 Tage aufneh-men möchten (im Falle eines unbezahlten Prak-tikums, dessen Dauer 90 Tage nicht über-schreitet, benötigen Deutsche kein Visum - sie-he Abschnitt "Einreise ohne Visum")- Designated Activity-Visum (bezahltes Prakti-kum): für Antragsteller, die gegen Bezahlungein Praktikum in Japan ableisten wollen> Visa, die für Aufenthalte genutzt werden, umden Ehepartner nach Japan zu begleiten:- Dependent visa oder Angehörigen-Visum: fürAntragsteller, deren Ehepartner beruflich nachJapan versetzt wurde- Spouse visa of a Japanes National oder Ehe-gattenvisum: für Antragsteller, deren Ehepart-ner Japaner ist> Working Holiday Visum: für Antragsteller (18bis 30 Jahre), die wegen eines Ferienarbeits-aufenthalts nach Japan reisen wollen (eine vor-übergehende Beschäftigung zur Ergänzung derReisekasse ist für die Inhaber eines solchen Vi-sums erlaubt)

MeldebestimmungenPersonen, die sich länger als 90 Tage in Japanaufhalten wollen, müssen sich rechtzeitig vorAblauf der Frist bei der Einwanderungsbehördemelden. Das dort ausgestellte "Certificate of Ali-en Registration" muss stets mitgeführt werden.

Durchreise

Durchreise ohne VisumKein Transitvisum benötigen:> Reisende, die zur Einreise kein Visum benöti-gen (siehe Abschnitt "Einreise ohne Visum").> Reisende, die zwar visumpflichtig sind, jedochfolgende Bedingungen erfüllen:Reisende müssen in Besitz ihres gültigen Rei-sepasses, bestätigter Weiterreise-Tickets sowieReisepapiere für die nächste Destination sein,dürfen die Flughafen-Transitzone nicht verlas-sen und der Transit muss stattfinden entweder- am gleichen Kalendertag oder- binnen 72 Stunden: dies ist jedoch nur mög-lich bei einem Transit über die internationalenFlughäfen Tokyo-Haneda (HND) oder OsakaKansai (KIX)!> Für visumpflichtige Reisende besteht in Aus-nahmefällen (verpasste Flugverbindungen etc.)die Möglichkeit, mit einem sogenannten ShorePass oder einem Transit Pass innerhalb von 72Stunden zu transitieren. Informationen zu denBedingungen und der Ausstellung der Pässeerteilt die Reederei oder Fluggesellschaft.

TransitvisumIn allen anderen Fällen ist vor Antritt der Reiseein Transitvisum zu beantragen.

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Weitere Informationen - Ein- und Durchreise

Besonderheiten von REISEPÄSSEN einiger Länder:

ITALIEN: Manche italienische Staatsbürger sind noch in Besitz eines Reisepasses, der nur fürReisen in die EU-Länder gültig ist ("This passport is valid for all member Countries of theEuropean Union"; dieser wurde bis Ende 2011 ausgestellt).Der Pass kann jedoch auch für Reisen weltweit verwendet werden, wenn er den Zusatz "Thispassport is valid for all Countries whose Governments are recognized by the Italian Government"enthält, eingetragen von einer italienischen Polizeibehörde.

MONTENEGRO: Gültige Reisedokumente sind für die Staatsangehörigen von Montenegro seitdem 1. Januar 2010 nur noch neue biometrische Reisepässe. Alle nichtbiometrischenmontenegrinischen Reisepässe wurden für ungültig erklärt, selbst wenn die Gültigkeit auf denReisedokumenten noch über den 1. Januar 2010 hinaus datiert ist.

Auch in anderen Ländern sind jederzeit Änderungen bei Reisepässen möglich - ein Anspruch aufVollständigkeit über etwaige Änderungen wird nicht erhoben.

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Währungseinheit: Yen ( ¥)1 Yen = 100 Sen.1 Euro = ca. 107,55 ¥1 US-$ = ca. 101,73 ¥Einfuhr Fremdwährung: unbeschränktEinfuhr Landeswährung: unbeschränktDeklaration: Ja - bei der Ein- und Ausfuhr vonFremd- oder Landeswährung im Wert ab 1 Milli-on Yen (inklusive Reiseschecks etc.) >>> beider Ein- und Ausfuhr von Gold (mit einer Rein-heit von mehr als 90 Prozent) über 1 kgAusfuhr Fremdwährung: unbeschränktAusfuhr Landeswährung: unbeschränktUmtausch: am besten US-$, weniger Euro. DerUmtausch ist in Banken und autorisiertenWechselstuben möglich.Internationale Kreditkarten: Ja - werden in grö-ßeren Hotels, den meisten Business-Hotels,den Kaufhäusern, bei zahlreichen Autovermie-tern und größeren Geschäften in Großstädtenund touristischen Gebieten akzeptiert.Geldautomat: Ja - mit Kreditkarten kann an Au-tomaten Geld abgehoben werden. >>> Inhabervon Karten mit Maestro-Logo und EMV-Chipkönnen an Automaten der Banken Seven, Mi-zuho, E-net und AEON Geld abheben. >>>Geldautomaten sind teilweise am Wochenendeund nachts nicht in Betrieb. >>> Bei Reisen ab-seits von Großstädten sollte genügend Yen-Bargeld mitgenommen werden.Reiseschecks: Ja - am besten in US-$; sie kön-nen bei Banken eingewechselt werden. >>> Dadie Akzeptanz von Reiseschecks in Banken je-doch rückläufig ist, sollten immer auch noch an-dere Zahlungsmittel (Bargeld, Kreditkarte etc.)für die Reise mitgeführt werden.

HinweiseBei den unten aufgeführten Umrechnungskur-sen handelt es sich um reine Sortenkurse fürden Bargeldtausch am Bankschalter, d.h. sienennen den aktuellen Wert, den der Reisendebeim Umtausch am Bankschalter(Schalterkurse in Deutschland) erhält. Hinzukommen dann noch die von der jeweiligen Bankabhängigen Umtauschgebühren. Die Kursesind nicht geeignet zur Umrechnung von Rech-nungen etc., da hierfür meist "Devisenkurse"zugrunde gelegt werden.

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Währung

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HinweiseIm Folgenden sind die Zollbestimmungen desReiselandes dargestellt. Bei der Rückreise sindaußerdem die Zollbestimmungen des Her-kunftslandes zu beachten.Einkaufsvergünstigung: In Geschäften, die mitdem Zeichen "Tax Free" versehen sind, könnenAusländer steuerfrei einkaufen(vorgeschriebener Mindesteinkauf meist 10.000Yen/Geschäft). Sie erhalten in diesen Geschäf-ten bei Vorlage ihres Reisepasses das Formu-lar "Record of Purchase of Consumption-Tax-Exempt for Export". Dieses wird in denPass eingeheftet. Es verpflichtet zur Ausfuhrder steuerfrei erworbenen Waren. Bei der Aus-reise müssen die gekauften Gegenstände zu-sammen mit dem Formular dem Zoll vorgelegtwerden.

Reisegut

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarfdes Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung,Wäsche, Schuhe, Körperpflegeartikel,Schmuck, dürfen abgabenfrei mitgeführt wer-den.Dazu zählen auch:- 1 Fotoapparat- 1 Videokamera- 1 Laptop- 1 MP3-Player- 1 Fernglas- Bücher- Sportgeräte usw.Außerdem dürfen über 20 Jahre alte Reisendezollfrei einführen:- 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 gTabak oder 500 g gemischte Tabakprodukte- 3 Flaschen alkoholische Getränke (je Flaschemax. 760 ml)- 60 ml Parfüm- Geschenke und Souvenirs bis zum Gesamt-wert von 200.000 Yen (Einzelartikel unter10.000 Yen werden nicht berücksichtigt)Anmerkung: Reisende, die Teile ihres Gepäcksnachgesandt erhalten oder erst mit einem spä-teren Flugzeug oder Schiff erwarten, müssenbei Ankunft eine schriftliche Zolldeklaration inzweifacher Ausfertigung ("Declaration of Unac-companied Articles") ausfüllen, und zwar auchüber die noch zu erwartenden Gegenstände, da

sonst eine nachträgliche zollfreie Einfuhr nichtmöglich ist.VERBOTEN ist die Einfuhr von Betäubungsmit-teln, gewissen Schmerztabletten, Allergiemedi-kamenten und Aufputschmitteln, ge- oder ver-fälschten Zahlungsmitteln, Gegenständen, diedie öffentliche Sicherheit oder Moral verletzten(Pornographie) sowie Gegenständen, die Rech-te des geistigen Eigentums (Patente, Marken-zeichen, Copyrights etc.) verletzen.Weitergehende Fragen sind an die japanischeBotschaft in Berlin zu richten.AUSFUHR: Die steuerfrei eingekauften Gegen-stände müssen bei der Ausreise zusammen mitdem "Record of Purchase of Consumption TaxExempt for Export" dem Zoll vorgelegt werden.

Lebende Tiere

Hunde und KatzenHunde und Katzen kommen in jedem Fall beiAnkunft in Japan in Quarantäne für einen Zeit-raum von mindestens 12 Stunden (siehe nach-folgend) bis zu 180 Tagen, abhängig von derBeachtung der vorgegebenen Maßnahmen imVorfeld der Einfuhr, dem Gesundheitszeugnisetc. (Bei direkter Einreise aus Australien, Groß-britannien, Fidschi, Guam, Hawaii, Irland, Rep.,Island, Neuseeland, Norwegen, Schweden, Sin-gapur, Taiwan und Zypern dauert die Quarantä-ne meist nur 12 Stunden).Für die Vorbereitung der Einfuhr von Hundenund Katzen sollte mit den Maßnahmen rechtzei-tig vor der Ankunft in Japan begonnen werden!Nur bei Beachtung bestimmter Bedingungenkann eine Quarantänedauer von 12 Stundennach Ankunft in Japan erwirkt werden. GenaueInformationen dazu gibt es beim japanischenMinisterium für Landwirtschaft, Forsten und Fi-scherei (MAFF) im Internet unterwww.maff.go.jp.Für die Mitnahme der Hunde und Katzen istu.a. erforderlich:* eine lesbare Tätowierung oder ein implantier-ter Mikrochip (ISO-Norm 11784 und 11785), an-hand dessen das Tier identifizierbar ist;* Impfungen gegen Tollwut, entsprechend denEmpfehlungen des Impfherstellers, mit einemPräparat, das von der Weltgesundheitsorgani-sation (WHO) zugelassen ist; dabei ist beach-ten, dass die Tiere bei der erstmaligen Impfungmindestens 91 Tage alt sind; die Auffrischungs-

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impfung darf erst 31 Tagen nach der erstmali-gen Impfung vorgenommen werden;* eine Blutuntersuchung, um den Tollwut-Antikörpertiter von mindestens 0,5 IE/ml festzu-stellen (die Blutprobe muss rechtzeitig vor derReise an das MAFF in Japan geschickt wer-den);* ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis(darin Bestätigung, dass kein Tollwut- oder Lep-tospiroseverdacht oder sonstige infektiöse Er-krankungen vorliegen).Die Einfuhr von Hunden und Katzen ist nur überfolgende Flughäfen/Häfen gestattet:Flughäfen: Shin-Chitose (Hokkaido), Chubu(Halbinsel Chita), Haneda (Tokyo), Narita(Tokyo), Nagoya, Kansai (Osaka), Fukuoka(Insel Kyushu), Kitakyushu (Kyushu), Kagoshi-ma, Naha (Okinawa);Häfen: Tomakomai, Keihin, Nagoya, Osaka,Kobe, Kanmon, Hakata, Kagoshima, Naha.Für die Ausreise aus Japan ist ebenfalls eineUntersuchung der Tiere und eine Quarantäne-zeit (12 Stunden) erforderlich.

Andere HaustiereAndere Haustiere wie im Abschnitt "Hunde undKatzen" erwähnt können nur in Ausnahmefällenin Japan eingeführt werden.

Zusätzliche AuskünfteInformationen zur Einreise mit Tieren erteilendie Vertretungen Japans sowie das japanischeMinisterium für Landwirtschaft, Forsten und Fi-scherei (MAFF); im Internet unterwww.maff.go.jp.

Pflanzen und Lebensmittel

Ein Einfuhrverbot besteht für alle Pflanzen mitErde, alle Schnittblumen und zahlreiche Gemü-se und Früchte.Es ist notwendig, sich im Einzelfall vorher beieinem japanischen Konsulat zu erkundigen.

Umzugsgut

Personen, die ihren Wohnsitz nach Japan ver-legen (der Aufenthalt muss mehr als ein Jahrbetragen), dürfen bei ihrem Umzug (bzw. inner-halb von 6 Monaten nach Ankunft in Japan) sol-che Gegenstände zollfrei einführen, die zum

persönlichen Gebrauch des Umziehenden oderseiner Familie bestimmt sind oder beruflich ver-wendet werden sollen.Die Gegenstände müssen von dem Umziehen-den bereits im Ausland gebraucht worden seinund vom Zollamt mit Rücksicht auf die Aufent-haltsdauer, den Beruf, die Anzahl der Familien-angehörigen und andere Umstände als normalund angemessen angesehen werden. NeueGegenstände sind grundsätzlich zollpflichtig.Zum Umzugsgut zählen auch Kraftfahrzeugeund Boote oder andere Fahrzeuge, jedochmuss bei der Ankunft nachgewiesen werden(durch Zulassungsschein oder Rechnung), dassdas Fahrzeug oder Boot vor der Einreise min-destens 1 Jahr im Besitz des Umziehenden war(Kaufquittung, Anmeldebescheinigung). DieEinfuhr eines privaten Kraftfahrzeugs kann sichwegen der unter Umständen notwendigen Um-rüstung (abweichende Abgasnormen) und deskomplizierten Zulassungsverfahrens (z.B. mussein Parkplatz nachgewiesen werden) schwierigund teuer (hohe Standgebühren im Zoll) gestal-ten. Die Einfuhr von Fahrzeugen ist bis zu 2Jahre nach der Ankunft möglich.

Waffen und Munition

Es besteht ein Einfuhrverbot für Waffen undMunition.

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Japan

Zollbestimmungen

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Page 13: Japan - lcc-reisezeit.de fileHinweise Zurzeit liegen keine besonderen Gesundheits-hinweise vor. Kurzinformation Vorgeschriebene Impfungen Keine. Empfohlene Impfungen Keine. Malaria

Reisehinweise

Taifune:Die Hauptsaison der Pazifischen Taifune reichtvon Juni bis Dezember. Immer wieder kommtes durch starke Tropenstürme zu Sturmfluten,Erdrutschen und Überschwemmungen. Ausfällein der Strom- und Wasserversorgung, geänder-te Flugpläne, massive Schäden sowie Verletzteund Tote sind die Folgen.Informationen über aktuelle Taifune gibt es beiJapan Meteorological Agency unterwww.jma.go.jp.Fukushima:Das Auswärtige Amt warnt mit Nachdruck vorAufenthalten in der "roten Zone" rund um dasKernkraftwerk Fukushima I, nordöstlich auf derInsel Honshu gelegen, aufgrund der Strahlung.Von nicht notwendigen Reisen mit kurzfristigenAufenthalten sowie generell von Reisen mitlangfristigen Aufenthalten in der "gelben" und"grünen Zone" wird abgeraten.Auf jeden Fall sollten Reisen dorthin, egal inwelche Zone, erst nach Absprache mit den Be-hörden vor Ort unternommen werden.Zu den Gebieten der drei Zonen zählen dieSperrzone um das Kernkraftwerk (20 Kilometerrund um das zerstörte Bauwerk) sowie die Ge-biete in und um die Orte Iitate, Katsurao, Kawa-mata und Minamisoma.Die Behördenanweisungen sollten befolgt wer-den.Weitere Infos zu den drei Zonen:www.meti.go.jp.Im März 2011 kam es in Japan aufgrund einesSeebebens mit der Stärke 9,0 zu verheerendenZerstörungen am Atomkraftwerk Fukushima I.Das Epizentrum war etwa 130 Kilometer vonSendai entfernt.Weitere Informationen zur Sicherheitssituationim Reiseland sind auf den Internetseiten desAuswärtigen Amtes zu finden.Kriminalität:In Japan ist die Rate der Kriminalitätsdelikte re-lativ niedrig.Derzeit häufen sich Fälle von Kreditkartenbetrü-gereien in Tokyos Stadtbezirken Roppongi undShinjuku. Männer werden dabei in Bars gelockt,wo sie, nachdem sie Getränke mit Schlaf- oderbewusstseinsverändernden Mitteln zu sich ge-nommen haben, zur Bezahlung von stark über-höhten Beträgen für die Getränke per Kreditkar-

te gezwungen werden. In manchen Fällen stel-len Betrogene bei der Kreditkartenabrechnungim Nachhinein noch weitere Zuschläge fest.Bitte den Abschnitt "Allgemeine Vorsichtsmaß-nahmen" beachten.

Allgemeine Vorsichtsmaß-nahmen

ERDBEBEN: Japan zählt zu den Ländern welt-weit, in denen es sehr häufig zu Erdbebenkommt. Schäden in größerem Ausmaß sind je-doch selten.Im Falle von Erdbeben sind Infos auf den Inter-netseiten der Japan Meteorological Agency un-ter www.jma.go.jp abrufbar.VULKANE: In Japan gibt es etwa 100 aktiveVulkanen, etwa die Hälfte werden von den Be-hörden kontrolliert. Viele Ausbrüche sind jedochnicht vorsehbar, wie der des Ontake-san, ca.100 km im Nordosten von Nagoya, durch des-sen Eruption 47 Menschen im September 2014zu Tode kamen.Infos: Japan Meteorological Agency, Internet:www.jma.go.jp > "App 'Safety Tips' for Earth-quake and Tsunami Early Warning".DROGEN: Drogenbesitz und -handel werdenhart bestraft. Aufputschmittel werden ebenso zuden Drogen gezählt. Rechtlich wird nicht zwi-schen "weichen" und "harten" Drogen unter-schieden. Auch darf man keineswegs auf Straf-milderung hoffen, wenn man in Besitz von nurgeringer Drogenmenge ist.SPERR-NOTRUF: Deutsche können ihre Giro-cards, Kreditkarten, Handys und einige andereelektronische Berechtigungen über die Sperr-Notruf-Nummer ++49 116 116 (aus dem Aus-land neben ++49 116 116 auch ++49 30 40504050 wählbar) rund um die Uhr sperren lassen.Der Anrufer wird mit den Herausgebern der je-weiligen Medien verbunden, sofern diese sichdem Sperr-Notruf angeschlossen haben. EineListe der angeschlossenen Herausgeber ist imInternet unter www.sperr-ev.de zu finden.Ebenso ist es möglich, die Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnach-weis - eID) des neuen Personalausweises unterden oben genannten Nummern sowie unter0180 1 333 333 (Bürgerservice des Bundesin-nenministeriums) sperren zu lassen.

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