oneway katalog n° 1

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oneway ® KATALOG N° 1 Schnelldesinfektion instrumente / Bohrer hände Sauganlage handschutz / Mundschutz

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Katalog für Desinfektionsmittel

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Page 1: oneway Katalog N° 1

o n e w a y ® KATALOG N° 1

Schnelldesinfektion

instrumente / Bohrer

hände

Sauganlage

handschutz / Mundschutz

Page 2: oneway Katalog N° 1

Liebes Praxisteam

gerne stellen wir Ihnen unser Unternehmen und unsere Grundidee vor:

Wir sind nicht neu auf Markt, nur unsere Gesellschaft.

Die oneway Suisse GmbH ist eine 100%tige Tochtergesellschaft eines bedeutenden Schweizer Herstellers von Premium-Desinfektionsprodukten.

Der Markttrend ist seit Jahren klar zu erkennen; er geht zum Direktverkauf und das ist auch richtig so. An dieser Stelle üben wir uns in Bescheidenheit, denn über Geld spricht man nicht – man spart es.

Unsere Grundidee ist es, einen Gegenpol zu den immer größeren Dentalhandelsunternehmen zu bilden.Aus genau diesem Grunde bieten wir Ihnen – hier speziell Premium-Desinfektionsprodukte – zu einem äußerst günstigen Preis an.

Unsere unverschämt günstigen Preise sind nur möglich, weil wir Einkaufsgemeinschaften bilden.Durch dieses entstehende große Einkaufsvolumen können wir Ihnen einen Sondereinkauf zu Spitzenpreisen gewähren.

Sie als unser Kunde pro� tieren immer – egal wie hoch Ihr Bedarf ist – auch das unterscheidet uns erheblich von unserer Konkurrenz.

Wer Kunde bei uns ist oder wird, pro� tiert vom Gesamtbedarf und somit auch von den gewährten Sonderkonditionen.

Wir laden Sie ein, sich einen Überblick über unser Produktsortiment zu bescha� en.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, zögern Sie nicht uns anzurufen oder anzuschreiben.

Viel Spaß beim Stöbern unserer Produkte wünschen Ihnen

Paul Poulios Anita MilanoGeschäftsführer Geschäftsführerin

Page 3: oneway Katalog N° 1

3

iNhALTSVERZEiChNiS

hANDSChUTZ / MUNDSChUTZ SE iTE 8

SChNELLDESiNFEKT iON SE iTE 4

hÄNDE SE iTE 6

SAUGANL AGE SE iTE 7

iNSTRUMENTE / BOhRER SE iTE 5

PREiSGARANTiE

oneway lässt täglich die Verkaufspreise über Desinfektionsprodukte Schweizer Dentalhandels-unternehmen und Discounter vergleichen.

Sollte bei der Preiskontrolle der Preis eines Vergleichsproduktes niedriger sein, so wird der oneway-Preis nach unten angepasst.

Page 4: oneway Katalog N° 1

44

Inhalt: 10 L

SChNELLDESiNFEKT iON

Aldehydfreie Gebrauchslösung für die schnellwirkende Sprüh- und Wischdesinfektion sowie Reinigung der Ober� ächen von Medizinprodukten in Praxis und Labor.

SPRÜHDESINFEKTION

EinwirkzeitenBakterien nach VAH/DGHM, EN 1040 und EN 1276 (hohe Belastung) Konz. 1 min.

Candida albicans nach VAH/DGHM, EN 1275 und EN 1650 (hohe Belastung) Konz. 1 min.

TbB (Tuberkulose)-Inaktivierung nach VAH/DGHM, EN 14348 (hohe Belastung) Konz. 1 min.

Behüllte Viren (z.B. HBV, HIV, HCV) nach BGA(RKI)/DVV (mit Belastung) Konz. 30 sec.

Adeno-Viren nach EN 14476 (hohe Belastung) Konz. 30 sec.

S U C H E F L Ä C H E N !

20

50

100

100 Tücher für

4,50 CHF !

o n ew ay ® H yg i e n e t ü c h e r

S U C H E P R A X I S !

1 L

5 L

10 L

oneway® Sprühdesinfektion

10 L für55,- CHF !

HYGIENETÜCHER

EinwirkzeitenBakterien Konz. 1 min. hohe Belastung

Candida albicans Konz. 1 min. hohe Belastung

TbB (Tuberkulose) Konz. 1 min. hohe Belastung

Behüllte Viren Konz. 30 sec. mit Belastung

Adeno-Viren Konz. 30 sec. hohe Belastung

Inhalt: 100 Tücher Prei

se z

zgl.

gese

tzlic

her M

wSt

.

Desinfektionstücher für dieWischdesinfektion und Reinigung von Ober� ächen von Medizinprodukten.

Page 5: oneway Katalog N° 1

555

iNSTRUMENTE / BOhRER

S U C H E B O H R E R !

0.5 L

1 L

2 L

oneway® Bohrerdesinfektion

2 L für17,- CHF !

BOHRERDESINFEKTION

Inhalt: 2 L

EinwirkzeitenBakterien nach VAH/DGHM EN 13727, EN 14561 (hohe Belastung) Konz. 15 min.

Candida albicans nach VAH/DGHM EN 13624, EN 14562 (hohe Belastung) Konz. 15 min.

TbB (Tuberkulose)-Inaktivierung (M. terrae) nach VAH/DGHM Konz. 30 min.

Behüllte Viren (z.B. HBV, HIV, HCV) nach BGA(RKI)/DVV (mit Belastung) Konz. 15 min.

SUCHE INSTRUMENTE!

0.5 L

1 L

2 L

oneway® Instrumentendesinfektion

2 L für35,- CHF !

INSTRUMENTENDESINFEKTION

EinwirkzeitenBakterien nach VAH/DGHM und EN 13727, EN 14561 (hohe Belastung) 3 % 15 min. 2 % 30 min. 1 % 60 min.

Levurozid (Candida albicans) nach VAH/DGHM und EN 13624, EN 14562 (hohe Belastung) 3 % 15 min. 2 % 30 min. 1 % 60 min.

TbB (Tuberkulose-Inaktivierung nach VAH/DGHM: 3 % 60 min.

Behüllte Viren (z.B. HBV, HIV, HCV) nach DVV/RKI (mit Belastung) 3 % 15 min. 1 % 60 min.

Utraschallbad (Bakterien und Pilzen (Candida albicans) nach VAH/DGHM (hohe Belastung) 3 % 5 min.

Inhalt: 2 LPrei

se z

zgl.

gese

tzlic

her M

wSt

.

Aldehydfreie Gebrauchslösung für die Desinfektion und Reinigung rotierender Instrumente im Fräsator oder Ultraschallbad.

Aldehydfreies Konzentrat zur Desinfektion und Reinigung des allgemeinen und chirurgischen Instrumentariums sowie von alkali- und alkoholemp� ndlichen rotierenden Instrumenten.Auch für die Anwendung im Ultraschall geeignet.

Page 6: oneway Katalog N° 1

66

Inhalt: 5 L

hÄNDE

EinwirkzeitenBakterien und Candida albicans:Hygienisch Händedesinfektion nach VAH/DGHM, EN 1500, prEN 12054, EN 1275 Konz. 30 sec.

Chirurgische Händedesinfektion nach VAH/DGHM, EN 12791, prEN 12054 Konz. 1 min.

TbB (Tuberkulose) nach EN 14348 (hohe Belastung) Konz. 30 sec.

Behüllte Viren (z.B. HBV, HIV, HCV) nach BGA(RKI)/DVV Konz. 15 sec.

5 L für44,- CHF !

S U C H E H Ä N D E !

1 L

2,5 L

5 L

oneway® Händedesinfektion

HÄNDEDESINFEKTION

S U C H E H Ä N D E !

0,1 L

0,5 L

1 L

oneway® Händedesinfektion-Gel

1 L für11,- CHF !

Inhalt: 1 L

EinwirkzeitenBakterien und Candida albicans:Hygienisch Händedesinfektion nach EN 1500, prEN 12054, EN 1275: Konz. 30 sec.

Chirurgische Händedesinfektion nach EN 12791: Konz. 1 min.

TbB (Tuberkulose) nach EN 14348 (hohe Belastung): Konz. 30 sec.

Behüllte Viren (z.B. HBV, HCV, HIV) gemäß BGA (RKI) (Vaccinia/BVDV nach EN 14476: (hohe Belastung) Konz. 30 sec.

HÄNDEDESINFEKTION - GEL

Prei

se z

zgl.

gese

tzlic

her M

wSt

.

Alkoholisches Einreibepräparat für die chirurgische und hygienische Händedesinfektion.

Alkoholisches Einreibepräparat als Gel für die chirurgische und hygienische Händedesinfektion.

Page 7: oneway Katalog N° 1

77

SAUGANL AGE

SUCHE ABSAUGUNG!

0,75 L

1,5 L

2,5 L

SURGITOL® Sauganlagen-Desinfektion

2,5 L für22,- CHF !

SAUGANLAGEN-DESINFEKTION

EinwirkzeitenBakterien und Candida albicans nach VAH/DGHM als Instrumentendesinfektion (hohe Belastung) 2,0 % 5 min. (hohe Belastung) 1,0 % 60 min.

Bakterien nach EN 1276 (hohe Belastung) 2,0 % 5 min.

Candida albicans nach EN 1650 (hohe Belastung) 2,0 % 5 min.

Bakterien nach EN 13727 und EN 14561 (hohe Belastung) 3,0 % 2 min.

Candida albicans nach EN 13624 und EN 14562 (hohe Belastung) 3,0 % 2 min.

Behüllten Viren (z. B. HBV, HIV, HCV) nach BGA(RKI)/DVV (mit Belastung) 2,0 % 2 min.

Inhalt: 2,5 L

p = e -(a +a )·

günstig

Depot Zahnarztpraxis Σ∞

n = 1( a

a

Depot

Zahnarztpraxis)n/2

· In(2 a ·a )

Depot Zahnarztpraxis

Die Wahrscheinlichkeit günstig einzukaufen berechnen Sie so :

o d e r s o :

sw

iss

qual ity

oneway® = h - k Hersteller oneway-Konkurrenz

Prei

se z

zgl.

gese

tzlic

her M

wSt

.

Aldehyd- und schaumfreies Konzentrat für die gleichzeitige Desinfektion, Desodorierung, Reinigung und P� ege aller zahnärztlichen Amalgamabscheider.

Page 8: oneway Katalog N° 1

88

hANDSChUTZ / MUNDSChUTZ

100 Handschuhe für

8,- CHF !

S U C H E H Ä N D E !

50

75

100

HandschuheHandschuheHandschuhe

L a t e x h a n d s c h u h e

100 Handschuhe für

8,- CHF !

S U C H E H Ä N D E !

50

75

100

HandschuheHandschuheHandschuhe

N i t r i l h a n d s c h u h e

50 Stück für

9,- CHF !

S U C H E G E S I C H T !

10

25

50

S U C H E G E S I C H T !S U C H E G E S I C H T !

M u n d s c h u t z

• unsteril• puderfrei • Rollrand• hergestellt nach EN 455, T. 1-3,

EN 374• AQL 1,5

Latexhandschuhe

Inhalt: Spenderbox à 100 StückGrößen: XS / S / M / L / XL

Mundschutz

Inhalt: Spenderbox à 100 StückGrößen: S / M / L

Inhalt: Spenderbox à 50 StückFarben: weiß / grün / blau Pr

eise

zzg

l. ge

setz

liche

r Mw

St.

• unsteril• puderfrei • latexfrei• Rollrand• angerauhte Hand� äche• hergestellt nach EN 455, T. 1-3• AQL 1,5• Lebensmittel zugelassen

Nitrilhandschuhe

• weiche, runde, hautfreundliche Gummibänder

• latexfrei• 3faches glasfaserfreies

Filtermedium• Bakterien� lterleistung 99 % • eingearbeiteter Nasenbügel

Page 9: oneway Katalog N° 1

99

Allgemeine GeschäftsbedingungenA. Allgemein1. Wir liefern nur zu unseren nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, auch soweit bei ständigen Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgt.

Entgegenstehende Bedingungen des Kunden haben für uns keine Gültigkeit, Schweigen auf Auftragsbestätigungen, die auf abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden verweisen, ist nicht als Einverständnis anzusehen. Mit der Annahme unserer Lieferung erklärt sich der Kunde mit der ausschließlichen Geltung unserer Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen einverstanden.

2. Alle von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend. Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Unsere Auftragsbestätigung ist für den Vertragsinhalt maßgebend, wenn uns nicht innerhalb von 14 Tagen nach Datum unserer Auftragsbestätigung ein schriftlicher Widerspruch zugeht; dies gilt nicht, wenn die Auftragsbestätigung von der Bestellung so weit abweicht, dass mit der Zustimmung des Kunden nicht gerechnet werden kann.

3. Alle zur Ausführung des Vertrages getro� enen Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.4. Werden bei Auslandsgeschäften INCOTERMS vereinbart, so gelten die bei Vertragsschluss von der Internationalen Handelskammer in Paris jeweils festgelegten und verö� entlichten De� nitionen.

B. Preise und Zahlungen1. Unsere Preise verstehen sich ab unserem Werk Gommiswald, einschließlich Verpackung. Den vereinbarten Preisen wird im Inland die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zugeschlagen.2. Vorbehaltlich einer anders lautenden Auftragsbestätigung sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Reparaturen und Lohnarbeiten sind in

allen Fällen sofort rein netto zu zahlen.3. Bei Lieferungen an Kunden mit Sitz außerhalb der Schweiz oder bei Lieferungen, die für den Export aus den vorgenannten Gebieten bestimmt sind, sind wir berechtigt, die Stellung eines unwider-

ru� ichen Akkreditivs einer im Inland als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Schweizer Bank zu verlangen und die Ware nur gegen Stellung eines Akkreditivs zu liefern.4. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Alle Kosten und Spesen für die Diskontierung oder Einziehung des Schecks trägt der Kunde.5. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden infrage stellen, werden alle unsere Forderungen sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall steht uns das Recht zu, ohne Rücksicht

auf die Laufzeit angenommener Schecks Barzahlung gegen Rückgabe der Schecks zu verlangen. Unsere gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen, soweit die Gegenansprüche nicht ausdrücklich von uns aner-

kannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

C. Lieferung, Gefahrübergang und Entgegennahme1. Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Lieferungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Transportschäden versichert.2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand unser Werk verlässt, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Im Falle der Abholung durch den Kunden geht die

Gefahr schon mit Anzeige der Versandbereitschaft über.3. Gelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte aus Abschnitt F. dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen entgegenzunehmen.

D. Lieferzeit1. Die Einhaltung der Zeiten für Lieferungen oder Leistungen (Lieferzeiten, also Liefertermine und -fristen) setzt die Erfüllung der vertraglichen P� ichten und Obliegenheiten des Kunden voraus.

Lieferfristen beginnen daher erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu bescha� enden Unterlagen, Angaben etc. und ebenfalls nicht vor Eingang einer vereinbarten Sicherheit; Liefertermine verschieben sich in diesen Fällen entsprechend. Nach Vertragsschluss vereinbarte Änderungen oder Erweiterungen des ursprüngli-chen Liefer- bzw. Leistungsumfangs verlängern bzw. verschieben die ursprünglichen Lieferfristen bzw. -termine angemessen.

2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Teillieferungen sind zulässig.3. Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen, behördlichen Eingri� en, Betriebsstörungen, Materialbescha� ungs- oder Energieversorgungsschwierig-

keiten oder sonst unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen, jeweils gleichgültig, ob diese Umstände in unserem Unternehmen oder bei unseren Unterlieferanten eintreten, verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Hiervon nicht erfasst sind Fälle, in denen wir unsere terminliche Verp� ichtung trotz Vorhersehbarkeit dieser Umstände eingegan-gen sind oder mögliche und zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung oder Abwendung der Leistungsstörung nicht ergri� en haben oder in denen die Behinderung selbst von uns verschuldet ist. Entsprechend den vorgenannten Bestimmungen sind die genannten Umstände auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Auf diese Bestimmungen können wir uns nur berufen, wenn wir dem Kunden den Eintritt und die voraussichtliche Dauer solcher Störungen unverzüglich mitteilen.

4. Wenn dem Kunden wegen einer Verzögerung, die von uns zu vertreten ist, ein Schaden erwächst, so ist er zum Schadensersatz berechtigt. Die Höhe des Schadensersatzes ist begrenzt auf 1 % für jede volle Woche des Verzuges - einzelne Tage bruchteilig -, höchstens 10 % des Vertragswerts. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach Abschnitt G. Nr. 2 und 3 dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.

E. Eigentumsvorbehalt1. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum (Vorbehaltsgegenstand).2. Bis zum Eigentumsübergang hat der Kunde den Vorbehaltsgegenstand gegen Abhandenkommen zu versichern. Der Kunde tritt schon jetzt alle Rechte aus den diesbezüglichen Versicherungsver-

trägen und seine Ansprüche gegen deren Versicherer an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.3. Der Kunde darf den Vorbehaltsgegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen hat uns der Kunde unverzüg-

lich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Vorbehaltsgegenstandes nach Mahnung berechtigt. Dies gilt auch, wenn beim Kunden Überschuldung oder Zahlungseinstellung vorliegen, die Erö� nung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird oder sonst eine wesentliche Verschlechte-rung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eintritt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie eine Pfändung des Vorbehaltsgegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

4. Der Kunde ist berechtigt, den Vorbehaltsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang zu seinen normalen Bedingungen weiterzuveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung werden uns schon jetzt die Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung in Höhe unseres Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, wird Antrag auf Erö� nung eines Insolvenzverfahrens gestellt; liegen beim Kunden Über-schuldung, Zahlungseinstellung oder sonst eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse vor, so erlöschen die Berechtigung zur Weiterveräußerung und die Einziehungs-ermächtigung. In diesem Fall können wir ferner von unserer unberührt gebliebenen Befugnis, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, Gebrauch machen und vom Kunden verlangen, seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Ungeachtet dessen können wir jederzeit verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt.

5. Verarbeitung oder Umbildung des Vorbehaltsgegenstandes durch den Kunden werden stets für uns vorgenommen. Wird der Vorbehaltsgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegen-ständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltsgegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbei-tung. Für die durch Verarbeitung entstandene Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für andere Vorbehaltsgegenstände (siehe oben).

6. Wird der Vorbehaltsgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen so verbunden, dass er wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache wird, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltsgegenstandes zu den anderen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns. Die Bestimmungen über die Verbindung gelten für den Fall der Vermischung oder Vermengung entsprechend. Für die durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung entstehenden neuen Sachen gilt im Übrigen das Gleiche wie für sonstige Vorbehaltsgegenstände(siehe oben).

7. Wir verp� ichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

F. Mängel1. Der Kunde hat den Liefergegenstand unverzüglich nach Empfang sorgfältig zu prüfen und evtl. Mängelrügen unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich bei uns geltend zu machen.2. Im Falle mangelhafter Lieferung bzw. Leistung hat der Kunde nach unserer Wahl Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache / Herstellung eines neuen Werks

(Nacherfüllung). Wird die Nacherfüllung von uns verweigert, schlägt sie fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder nicht innerhalb einer von ihm bestimmten angemessenen Frist erfolgt, so kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. Im Übrigen haften wir nur nach Abschnitt G dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.

3. Mängelansprüche scheiden aus für natürliche Abnutzung oder wenn der Liefergegenstand eigenmächtig, insbesondere durch Einbau fremder Teile, verändert worden ist und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Mangel hierauf zurückzuführen ist.

4. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten.5. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde mit seinen Verp� ichtungen in Verzug ist. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen etwaiger Liefermängel bis zum doppelten

Wert der Mängelbeseitigungskosten wird hierdurch nicht berührt.

G. Haftung1. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen allen P� ichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind insbesondere hinsichtlich Folgeschäden (einschließlich

entgangenen Gewinns) ausgeschlossen.2. Unberührt bleibt unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für Garantien (ausgenommen

außerhalb der Garantie liegende Mangelfolgeschäden) sowie für alle vorhersehbaren Schäden, bei denen uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Sachschäden infolge einfacher Fahrlässigkeit haften wir, soweit wir in der Lage sind, Deckung im Rahmen unserer bestehenden Haftp� ichtversicherung zu erhalten.

3. Für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragsp� ichten haften wir auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit, jedoch nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und nur bis zur Höhe der Deckungssumme unserer Haftp� ichtversicherung.

H. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht1. Ausschließlicher Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist unser Firmensitz CH-8737 Gommiswald. Ausschließlich zuständig sind die staatlichen Gerichte. Soweit unsere Kunden Kau� eute im Sinne

des Handelsgesetzbuches oder juristische Personen des ö� entlichen Rechts sind, wird St. Gallen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt nicht für das Mahnverfahren. Wir sind jedoch auch berechtigt, Ansprüche an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand geltend zu machen.

2. Die Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Schweiz mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

I. Änderungen, Unwirksamkeitsklausel1. Zugunsten des Kunden bestehende Beweislastregeln werden von diesen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt.2. Änderungen dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen oder sonstiger vertraglicher Abreden sind schriftlich niederzulegen.3. Sollten einzelne Teile dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen durch Gesetz oder Einzelvertrag entfallen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Page 10: oneway Katalog N° 1

www.oneway-suisse.com

Ch oneway Suisse GmbHDorfplatz 11

CH - 8737 Gommiswald Tel. +41 (0)55 293 23 90 Fax. +41 (0)55 293 23 99 [email protected]

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