pflichtübung aus europarecht 28. mai 2014

9
Pflichtübung aus Europarecht 28. Mai 2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.

Upload: efrem

Post on 08-Jan-2016

38 views

Category:

Documents


0 download

DESCRIPTION

Pflichtübung aus Europarecht 28. Mai 2014. Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M. Programm 8. Stunde. Test Missbrauch marktbeherrschender Stellung Zusammenschlusskontrolle Beihilfenrecht. Wettbewerbsrecht. Kartelle Missbrauch marktbeherrschender Stellung Zusammenschlusskontrolle Beihilfen. - PowerPoint PPT Presentation

TRANSCRIPT

Page 1: Pflichtübung aus Europarecht 28. Mai 2014

Pflichtübung aus Europarecht28. Mai 2014

Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.

Page 2: Pflichtübung aus Europarecht 28. Mai 2014

Programm 8. Stunde

Test

Missbrauch marktbeherrschender Stellung

Zusammenschlusskontrolle

Beihilfenrecht

2

Page 3: Pflichtübung aus Europarecht 28. Mai 2014

Wettbewerbsrecht- Kartelle

- Missbrauch marktbeherrschender Stellung

- Zusammenschlusskontrolle

- Beihilfen

3

Page 4: Pflichtübung aus Europarecht 28. Mai 2014

Missbrauch marktbeherrschender Stellung

Art 102 AEUV

Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten ist die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Binnenmarkt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.

4

Page 5: Pflichtübung aus Europarecht 28. Mai 2014

Missbrauch marktbeherrschender StellungArt 102 AEUV…

Dieser Missbrauch kann insbesondere in Folgendem bestehen:

a) der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen;

b) der Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher;

c) der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden;

d) der an den Abschluss von Verträgen geknüpften Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.

5

Page 6: Pflichtübung aus Europarecht 28. Mai 2014

Missbrauch marktbeherrschender Stellung-Marktabgrenzung

-Sachlich-Räumlich

-Marktbeherrschung-Missbrauch

-Ausbeutungsmissbrauch-Behinderungsmissbrauch

Siehe Rs. Microsoft6

Page 7: Pflichtübung aus Europarecht 28. Mai 2014

ZusammenschlusskontrolleVO 139/2004

Untersagung von Zusammenschlüssen, die den wirksamen Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden

-Marktabgrenzung (sachlich & räumlich)-Wettbewerbliche Auswirkungen

7

Page 8: Pflichtübung aus Europarecht 28. Mai 2014

Staatliche BeihilfenArt 107 AEUV(1)Soweit in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

(2)[Ausnahmen]

Art 108 AEUVVerfahren

8

Page 9: Pflichtübung aus Europarecht 28. Mai 2014

Staatliche BeihilfenBeihilfe:•Wirtschaftlicher Vorteil•staatliche Mittel•durch Staat•Selektivität•Wettbewerbsverfälschung•Beeinträchtigung zwischenstaatlichen Handels

9