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An die prakt. Tierärzte in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen mitteilungsblatt bpt für eine leistungsstarke Tiermedizin 38. Jahrgang- A September 2009 herausgegeben vom Landesverband prakt. Tierärzte Bayern e.v. im bpt . usgabe 3/2009 -

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An die prakt. Tierärzte in Bayern,Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz,

Saarland und Thüringen

mitteilungsblatt

bpt für eine leistungsstarke Tiermedizin38. Jahrgang- A September 2009

herausgegeben vom Landesverband prakt. Tierärzte Bayern e.v. im bpt

.usgabe 3/2009 -

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Am Kögelberg 583629 Weyarn-HolzollingTelefon: 0 80 63/99 97 und - /80480Telefax: 0 80 63/99 99Dr. Otto Fischer GmbH

®

Diät- und Alleinfuttermittel für Hunde und Katzen

Exklusiv für den Tierarzt

NEU!Die bewährten Diät-und Alleinfuttermittelder Fa. Dechra

Seit 30 Jahren exklusiv für denTierarzt

Exklusivbei Selectavet

JETZT AUCH INDEUTSCHLAND!

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An die prakt. Tierärzte in BayernBaden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, im Saarland und Thüringen

2 Editorial 4 Amtstierärzte 6 Rezension Endokrinologie 6 Mitgliederversammlung in Nürnberg 8 Wettbewerbsrecht und Tierärzte 14 Umfrage „Rotes Heft“ 16 Anmerkungen zu ungeklärten BHV1-Fällen 18 AGRA-Europe – FLI will BT-Studie in Bayern durchführen – BT Impfung 2010 noch unklar – QS-Audits ersetzen amtliche Kontrollen 23 Aktualisierung der Mitgliedsdaten

Aus den Landesverbänden

Baden-Württemberg 24 Pet Vet 26 Rechtsfälle und Gutachten-Seminar

Rheinland-Pfalz 29 Verhandlung mit der RUW um Besamungshonorare und Abwicklung

Saarland 31 Einladung zur Fortbildung

Neues aus Bundesverband und Industrie 32 Reptilienseminar 34 Einladung ITB 37 Boehringer übernimmt Teile von Fort Dodge 38 Esccap auf Messen 39 Esscap-Film

40 Impressum

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Die staatliche Tierseuchenbekämpfung ist für uns Praktiker gleichermaßen Ver-pfl ichtung und Verantwortung. Wir sind täglich in den Beständen, wir haben das Vertrauen der Landwirte und wir überwachen die Gesundheit der Herden. Folglich ist es logisch, dass die Re-gierung bzw. die Ämter uns, die Hof-tierärzte, mit der staatlichen Tierseu-chenbekämpfung in den Betrieben beauftragen. Die Durchführung der BTV8-Impfung in 2008 und 2009 hat gezeigt, dass staatliche Tierseuchenbekämpfung aber auch sehr mühsam sein kann. Zudem, auch wenn wir im amtlichen Auftrag – richtigerweise aber nach amtlicher Aufforderung an den Land-wirt, dann doch im Auftrag des Land-wirts – tätig wurden, konnten wir aber noch lange nicht zwangsläufi g auch mit Unterstützung von amtlicher Seite rechnen. Wir Praktiker fühlten uns oft im Stich gelassen und mussten häufi g den Ärger über Versäumnisse bei der Vorbereitung der Impfung über uns ergehen lassen, obwohl wir dafür nicht verantwortlich waren. Völlig absurd stellt sich die Situation dann dar, wenn man bedenkt, dass wir für unsere Tätigkeit im „amtlichen Auf-trag“ von amtlicher Seite keinen Ver-sicherungsschutz erhalten und unsere normalen Praxishaftpfl ichtversicherun-gen dieses Risiko nicht abdecken. Wir stehen dafür mit unserem Privat-vermögen ein. Wir sind also, mehr oder weniger frei-

willig, gezwungen, für diese Tätigkeit gegen zusätzliche Kosten einen er-gänzenden Versicherungsschutz abzu-schließen. Nicht gerade motivierend wirkt sich in dieser Situation die Tatsache aus, dass wir bei der Vergütung für die Tätig-keiten in der staatlichen Tierseuchen-bekämpfung noch weit von der GOT entfernt sind. Mit der am 8. Mai 2009 in Bonn ein-stimmig verabschiedeten Grundsatzer-klärung aller Landestierärztekammern und aller Landesverbände des bpt zur Anwendung der GOT auch in der staat-lichen Tierseuchenbekämpfung wurde zumindest die Absicht dokumentiert, hier neue Wege zu beschreiten.Die Praxisassistenten klagen mitunter zu Recht über karge Entlohnung und

Editorial

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die Praxisinhaber sehen sich nicht sel-ten in der Not, ihren Assistenten/innen auf Grund der wirtschaftlichen Situati-on nicht mehr zahlen zu können. Eine vernünftige und konsequente Aus-legung und Anwendung! der GOT wür-de uns hier sehr viel weiter helfen und jungen Kollegen und Kolleginnen eine bessere Zukunftsperspektive bieten.Nach den Erfahrungen der Vergangen-heit sehen viele Praktiker einer künfti-gen BTV-Impfung – gegen Serotyp 8, oder vielleicht gegen Serotyp 1 oder mit einem polyvalenten Impfstoff mög-licherweise gegen beide? – mit sehr ge-mischten Gefühlen entgegen. Kommt die freiwillige Impfung oder bleibt es bei der Impfpfl icht? Offene Fragen …Es hat 2009 in Bayern keine neuen BTV-Krankheitsfälle gegeben. Sicherlich ist dies in hohem Maß dem Erfolg der Impfung zuzuschreiben. Die Fachleute sind sich auch einig, dass es zur Impfung keine vernünftige Alternative gibt und wir erst nach einer 4–5-jährigen Impfperiode mit einem vielleicht dauerhaften Erfolg in der Be-kämpfung der BTV rechnen können. Mit einem Übergang zur freiwilligen Impfung würden wir diesen möglichen Erfolg mit großer Wahrscheinlichkeit aufs Spiel setzen.Vor diesem Hintergrund taucht eine neue Bedrohung auf, eine Zoonose, Tbc. Erst in diesen Tagen ist im Allgäu ein weiterer Fall mit seinen drastischen Folgen publik geworden … und weite-re werden folgen. Die bundesweite Tuberkulinisierung ab Herbst 2009 war eigentlich schon be-schlossene Sache und wurde im Bun-desrat doch wieder gestoppt.

Die Rückverlagerung der Bekämpfung der Tbc in den Bereich der Fleischun-tersuchung ist mit Sicherheit der fal-sche Weg. Diese Maßnahme hat in der Vergan-genheit keinen Erfolg gebracht und wird uns in der Bekämpfung der Tbc auch jetzt nicht ans Ziel bringen. In der aktuell emotional sehr aufgela-denen Stimmung waren die leidigen Erfahrungen mit der BTV-Impfung ver-mutlich nur ein fader Vorgeschmack auf das, was uns bei der Tuberkulinisie-rung erwarten wird. Verschärfend wird sich hier bestimmt auch noch das Verbraucherverhalten auswirken, das geprägt von Angst vor einer Infektion und Unsicherheit über die möglichen Gefahren, den Absatz von Milch, Käse und Milchprodukten schrumpfen lassen wird.Schwarzmalerei ist nicht angesagt, wir werden die anstehenden Probleme meistern. Aber mit der Überzeugung von der Sinnhaftigkeit und vom Nut-zen unseres Tuns und der Aussicht auf eine adäquate Bezahlung für unsere Arbeit geht diese leichter von der Hand und macht mehr Spaß – burn out lässt grüßen!

Dr. Siegfried Moder

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Amtstierarzt, amtl. Tierarzt, prakt. Tierarzt – Partner im Alltag

Ein Spannungsdreieck oder ein Bezie-hungsgefl echt mit kooperativen An-sätzen? Die Thematik ist sicher nicht neu, aber mit dem anstehenden Generations-wechsel in vielen Ämtern rücken junge Amtstierärzte in Positionen nach, in de-nen Sie täglich über Maßnahmen und Entscheidungen von Praktikern urteilen sollen, ohne dass sie persönlich ausrei-chend Erfahrung in der Praxis sammeln konnten. Aus diesem Grund können sie die Nöte und Zwänge für die Praktiker im Um-gang mit TÄHAV, Tierschutz, FISVL, TIZIAN etc. häufi g nicht wirklich nach-vollziehen. Es geht hier nicht um Schuldzuweisung oder Kritik an Amtskollegen oder Prak-tikern im Umgang miteinander. Der Alltag belegt, dass in den meisten Fällen Praktiker und Amtstierärzte sehr gut zusammenarbeiten. In Einzelfällen kommt es allerdings doch zu kontro-versen Situationen und Kraft seines Amtes hat der Kollege im Amt die kom-fortablere Position.Anlass für diese Gedanken war ein Fall aus dem Alltag, der sich in einem Ve-terinäramt bzw. Amt für Verbraucher-schutz im Osten von München ereig-net hat und mir von Kollegen berichtet wurde.Für den entsprechenden Landkreis wurde für den Herbst 2009 die BHV1-Impfung in den Rindermastbeständen angeordnet. Geimpft werden soll nach dem Hof-tierarztprinzip, die Landwirte sollten

dem Veterinäramt bis zum 15. 9. einen Hoftierarzt benennen und dieser dann am 25. 9. 09 den Impfstoff erhalten. Ab 25. 9. sollte zügig mit der Impfung be-gonnen werden.Der Amtstierarzt Dr. … vom Veteri-näramt … hat sich aber schon am 04. 09. 09 bei Landwirten zur Impfung angemeldet und Betriebe geimpft. Verständlich, dass die Landwirte dieser Anmeldung von amtlicher Seite nicht widersprachen. Sicher war es auch nur ein Zufall, dass es sich bei den Impfbetrieben fast aus-nahmslos um größere Betriebe handel-te und ungeklärt ist außerdem, ob die Impfmaßnahme während der Dienst-zeit oder im vorab beantragten Urlaub stattfand.

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Die Praktiker vor Ort sind aber ver-ständlicherweise frustriert und verär-gert. Dient doch der Verdienst aus diesen Impfungen häufi g als Ausgleich für manch schlecht bezahlte Tätigkeit in der Großtierpraxis und nun pickt sich der Kollege vom Amt die Rosinen vom Kuchen.Ich bin überzeugt, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt. Aber trotzdem sollten wir uns Gedan-ken machen, wie wir Praktiker/innen und Kollegen/innen vom Amt einander näher bringen könnten. Das Verständnis für die jeweilige Po-sition macht den täglichen Umgang miteinander leichter und in Kooperati-on lassen sich die meisten Fragen und Probleme auch leichter lösen. Den Kollegen / der Kollegin und ins-besondere dem Leiter von „meinem Veterinäramt“ kann ich hier nur ein großes Kompliment aussprechen und jedem / r Kollegen / in in der Praxis so einen Amtsveterinär wünschen.Ich denke das Miteinander ist gut, was uns aber trotzdem nicht hindern sollte, die Zusammenarbeit noch weiter zu verbessern.

Gerne nehmen die Praktiker den Hin-weis auf anstehende Gesetzesänderun-gen, die Information zu Neuerungen in der Fleischuntersuchung oder auch einfach den Rat sich im einen oder anderen Fall anders zu verhalten, zur Kenntnis, wenn sie nicht gleich fürch-ten müssen, dass jede Kritik oder Be-anstandung vom Kollegen vom Amt unmittelbar ein Bußgeld oder ein Ver-fahren nach sich zieht. Dass grobe Missstände geahndet werden müssen steht dabei natürlich außer Frage.

Und vielleicht ist der Kollege/in vom Amt ja dankbar, wenn er / sie gelegent-lich mal einen halben Tag mitfahren und Praxisalltag live erleben kann.Kommunikation und Kooperation sind für beide Seiten der Schlüssel zum Er-folg!

Dr. Siegfried Moder

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Mit „Praxis der endokrinologischen Krankheitsbilder bei Hund und Katze“ von Renate Hämmerling, Parey, 2009, steht dem internistisch interessierten Kleintierpraktiker in kompakter Form ein Buch zur Verfügung, welches den Umgang mit endokrinologischen Er-krankungen in der täglichen Praxis er-leichtern soll.Neben den häufi ger vorkommenden Erkrankungen wie beispielsweise Hy-per- bzw. Hypothyreose, Hyperadreno-kortizismus oder Hypoaldosteronismus werden auch seltener vorkommende Erkrankungen wie Phäochromozytom oder Insulinom abgehandelt.Aufbauend auf der Physiologie wird für jede einzelne Endokrinopathie die Klinik herausgearbeitet. Sämtliche für die Dia-gnostik relevanten Tests und Laborwerte werden bewertend aufgeführt. Letztlich werden Therapievorschläge inklusive

Dosierungshilfen angegeben.Ergänzt wird dies durch zahlreiche Fo-tos, Tabellen und Abbildungen wodurch die Anschaulichkeit und Verständlich-keit für den Leser deutlich verbessert werden.Endokrinologische Fallberichte aus der eigenen Praxis runden die Ausführungen ab und zeigen die Problematik bei der Diagnostik auf, die sich oftmals durch uneinheitliche oder sich überschneiden-de klinische Symptome sowie unklare Testergebnisse ergibt.Zusammenfassend lässt sich sagen, dass „Praxis der endokrinologischen Krankheitsbilder bei Hund und Katze“ als Nachschlagwerk eine sehr gute Hil-festellung bei der oft langwierigen und vielschichtigen Diagnostik endokrinolo-gischer Patienten darstellt.Der Kaufpreis von 69,95 ist meiner Mei-nung nach angemessen.

BuchrezensionDr. Miriam Ehrlinger, Tierklinik Dr. Hagmayer und Fruth, Nürnberg([email protected])

Der diesjährige bpt-Kongress fand vom 1. bis 4. Oktober 2009 im Nürnberger CongressCenter statt. Unter dem Motto „Wissen, wo der Hase läuft“ präsen-tierte der Bundesverband Praktizieren-der Tierärzte (bpt) sein gewohnt breites Spektrum an Fortbildungs- und Infor-mationsangeboten.

Anreize schaffen und Nachwuchs fördern

Zur „Berufspolitischen Kundgebung“ begrüßte bpt-Präsident Dr. Hans-Joa-chim Götz den bayerischen Gesund-heitsminister Dr. Markus Söder (CSU). In seiner Ansprache warf Götz einen Blick in die Zukunft und thematisierte

bpt-Kongress 2009: Weichenstellung für die Zukunft (Pressemeldung des Bundesverbandes)

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unter anderem die Nachwuchsproble-me der Tierärzteschaft im Bereich der medizinischen Nutztierbetreuung, ein Thema, auf das der Minister nachfol-gend direkt einging.Nach Auffassung Söders muss die Politik Möglichkeiten und Anreize schaffen, um eine fl ächendeckende tiermedizinische Versorgung sicher zu stellen. Der Minis-ter kündigte seine aktive Unterstützung an und versprach mit Hilfe von Stipendi-en und Förderprogrammen „künftig Tier-ärzte in ländliche Gebiete zu locken“.

Mehr als nur Fortbildung

Neben dem umfangreichen klassischen Fortbildungsangebot präsentierte sich der Kongress auch in Nürnberg mit ei-nem breiten Spektrum. Vom Seminar zur Existenzgründung, über betriebswirt-schaftliche Aspekte der Praxisführung, der ökologischen Landwirtschaft bis zum „Sorgenkind“ Lebensmittelsicher-heit war thematisch alles vertreten. Sehr beliebt war auch die Kinderbetreu-ung im „Merial’s Junior Club“, deren Höhepunkt aus Anlass des 10-jährigen Bestehens ein großer Malwettbewerb mit tollen Preisen war. Dank der Unterstützung der Firma Al-brecht konnten Studierende der Veteri-

närmedizin aus Gießen und München den Kongress kostenfrei besuchen.Bis in die frühen Morgenstunden feier-ten die Gäste beim alljährlichen „Get Together“, das mit einem imposanten Auftritt der Boehringer-Ingelheim-Big Band eröffnet wurde.

Networking auf der Fachmesse

Großen Anklang fand auch die bpt-Fachmesse, Deutschlands größte vete-rinärmedizinische Fachausstellung, ein „Marktplatz der Möglichkeiten“, auf dem 157 Aussteller ein breites Angebot aus dem gesamten Bereich der Tiermedi-zin präsentierten. Das beliebte bpt-Café wurde von vielen Besuchern als zentra-ler Treffpunkt zum Networking oder ein-fach nur für eine kurze Auszeit genutzt.

Nürnberg – ein gutes Pfl aster

Zum Abschluss des Kongresses äußerte sich bpt-Präsident Götz zufrieden: „Die Resonanz der zahlreichen Kollegen, mit denen ich gesprochen habe, zeigt mir, dass auch Nürnberg in diesem Jahr mit seinen attraktiven Angeboten ein toller Erfolg war!“ Zum Kongress konn-te der bpt 1.315 tierärztliche Teilneh-mer begrüßen.

Präsident Götz bei der Eröffnung der Mitgliederver-sammlung

Dr. Zsolt Pinter (HU) Präsident der Europäischen Praktiker UEVP ...

und Prof. Dr. Theo Man-tel, Präsident der BTK und der BLTK, sprachen Grußworte. (Fotos A.Tröschel)

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1. Verfahren gegen Nicht-Tierärzte

Auch im vergangenen Berichtsjahr wurden wieder zahlreiche Tierheil-praktiker, Tierpsychologen oder ähnli-ches abgemahnt, die sich zu Unrecht mit einem „Diplom“ schmückten. In der Branche dürfte sich mittlerwei-le herumgesprochen haben, dass die Wettbewerbszentrale mehrere Verfah-ren gegen „Diplom-Tierpsychologen“ geführt und gewonnen hat, so dass in den allermeisten Fällen die Wett-bewerbsstreitigkeiten durch Unter-lassungserklärung beigelegt werden konnten (2008: 11 Vorgänge, 2009: bisher 6 Vorgänge). In Ausnahmefällen wurde auf eine gerichtliche Klärung verzichtet, da auch ohne Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung – die Werbung umgestellt wurde. Zur Erinnerung: Die Gerichte halten die Verwendung des Begriffs „Diplom“ für irreführend, da das Diplom mit einem akademischen Abschluss verbunden wird.Gegenstand von Beschwerden ist im-mer wieder die Werbung von Tierheil-praktikern, die mit ihrer Werbung den Eindruck erwecken, sie seien Tierärzte. So warb zum Beispiel ein Tierheilprak-tiker auf seiner Internetseite mit dem Begriff „Tierheilpraxis Hofmann“ bzw. „Praxis für Tierbehandlung“. Er ver-wandte darüber hinaus ein Veterinärlo-go, das ganz ähnlich gestaltet war wie das der Tierärzte. Schließlich hieß es in

einer Anzeige, dass er klassische Tier-medizin mit der mittlerweile anerkann-ten homöopathischen Behandlung von Hund, Katze und Nager vereine. Ins-gesamt vermittelte sowohl der Interne-tauftritt als auch eine Werbeanzeige in der Zeitung den Eindruck, der Tierheil-praktiker sei Tierarzt.Da er keine Unterlassungserklärung ab-gab, reichte die Wettbewerbszentrale beim Landgericht Aschaffenburg Klage ein. Dort erging dann ein Versäumnis-urteil, mit dem das Landgericht die Auf-fassung der Wettbewerbszentrale bestä-tigte und dem Tierheilpraktiker verbot, im geschäftlichen Verkehr als Tierheil-praxis aufzutreten ohne deutlichen und unmissverständlichen Hinweis auf die Tätigkeit als Tierheilpraktiker. Das Ge-richt betonte in dem ausnahmsweise begründeten Versäumnisurteil aus-drücklich, dass auch die Bezeichnung „Naturheilpraxis für Tiere“ irreführend sei, weil sie nicht hinreichend deutlich mache, dass hier kein Tierarzt mit be-sonderen Behandlungsmethoden tätig werde (LG Aschaffenburg, Urteil vom 16. 10. 2008, Az. 1 HKO151/0B). An-ders wäre die Werbung einzustufen, wenn der Werbende im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bezeichnung „Tierheilpraxis“ auf seine Eigenschaft als Tierheilpraktiker hinweist. Denn dann wäre die Irreführungsgefahr aus-geräumt.Gegenstand von Prozessen ist immer wieder die Frage, welche Tätigkeit

Wettbewerbsrecht und Tierärzte – Tätigkeitsbericht der Wettbewerbszentrale41. Geschäftsführerkonferenz der BTK Mitgliedsorganisationenam 08. / 09. Juni 2009 in Nettetal bei Düsseldorf

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Tierheilpraktiker durchführen dürfen und welche Tierärzten vorbehalten ist. Rechtlicher Anknüpfungspunkt ist das Tierschutzgesetz. nach § 5 Abs. 1 Tier-schutzgesetz darf an einem Wirbeltier ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenom-men werden. Dabei ist die Betäubung zwingend von einem Tierarzt durch-zuführen. Gemäß § 6 Abs. 1 Tier-schutzgesetz sind bestimmte Eingriffe an einem Tier nur von einem Tierarzt und nach vorheriger tierärztlicher In-dikation vorzunehmen. Hierunter fällt u. a. das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder die Entnahme von Organen oder Gewe-ben. Hierunter fällt auch das Ziehen bzw. Entfernen von Zähnen. Wer die-sen Vorschriften zuwider handelt, han-delt zugleich wettbewerbswidrig nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG. Das machte das Landgericht Verden zwei Tierheilprak-tikern deutlich, die das Ziehen von Wolfszähnen oder das Entfernen von losen oder faulen Zähnen bei Pferden bewarben. Es verurteilte die Beklagten zur Unterlassung oder Bewerbung die-ser Leistungen(LG Verden, Urteil vom 10. 09. 2008, Az. 10 0 70 / 08).

2. Verfahren gegen Tierärzte2.1 Irreführung

Wie in allen Branchen spielt auch im Tierarztbereich die irreführende Wer-bung die größte Rolle. Die Irreführung erstreckt sich beispielsweise auf Qua-lifi kationen, Bezeichnungen für die Tierarztpraxis etc. In einigen Fällen konnte die Wettbewerbszentrale eine Klärung fraglicher Begriffe erreichen. Das Landgericht Würzburg untersagte einem Tierarzt, seine Tierarztpraxis als

„Tierklinik“ zu bezeichnen. Der be-klagte Tierarzt eröffnete eine tierärztli-che Zweitpraxis in einem Haus, in dem seine Ehefrau als Tierhellpraktikerin tä-tig ist. Am Gebäude der vom Beklagten und seiner Ehefrau genutzten Räum-lichkeiten waren Hinweisschilder mit deutlich hervorgehobener Aufschrift „Tier-Klinik“ angebracht. Der Beklag-te berief sich ohne Erfolg darauf, dass sich nicht er, sondern seine Ehefrau als Tierklinik bezeichne. Das Landgericht Würzburg verurteilte ihn im Wege des Versäumnisurteils zur Unterlassung (LG Würzburg, Versäumnisurteil vom 24. 04. 2008, Az. 1 HKO 343 / 08). Den ursprünglich eingelegten Einspruch gegen das Versäumnisurteil nahm der Tierarzt später wieder zurück.Schwieriger war der Fall einer Tierärz-tin, die im Sauerland eine Tierarztpra-xis betreibt, die sie als „Kleintierpraxis“ bezeichnete. Nach § 12 Abs. 2 der Berufsordnung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe darf ein Praxisschild die Bezeichnung „Tierärztliche Praxis für Kleintiere“ enthalten, wenn die Pra-xis den Anforderungen der Anlage 3 zur Berufsordnung entspricht und die Tierärztekammer die entsprechende Praxiskennzeichnung genehmigt hat. über eine solche Genehmigung verfüg-te die Tierärztin nicht. Das Landgericht Arnsberg wies die Klage der Wettbe-werbszentrale ab. Zwar betonte es, dass derjenige, der einer Vorschrift der Berufsordnung zuwider handele, damit auch wettbewerbswidrig handeln kön-ne, das Gericht verneinte aber im kon-kreten Fall den Verstoß. § 12 der Be-rufsordnung regelt nämlich allein die Gestaltung des Praxisschildes. Das Pra-xisschild wurde aber nicht beanstan-det, die Wettbewerbszentrale wandte

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sich vielmehr gegen die Bezeichnung als „Kleintierpraxis“ in Telefonbüchern. Generalisieren könne man die Rege-lung des § 12 – so die Richter – nicht. Die Verwendung des Begriffs stelle auch keine irreführende Werbung dar. Maßgeblich sei die Auffassung der Ver-kehrskreise. Die Werbung der Beklag-ten richte sich an Tierhalte, die tierärzt-licher Hilfe bedürften.Die Berufsordnung sei den Laien weitge-hend unbekannt. Der Laie wisse nicht, dass die Beklagte nicht den in § 12 Abs. 2 der Berufsordnung genannten Begriff „Tierärztliche Praxis für Kleintiere“, sondern einen davon abweichenden Begriff verwende. Das Gericht führt dann aus, dass sich die Verwendung des Begriffes, Kleintierpraxis“ nicht als Werbung mit besonderer fachlicher Kompetenz darstelle, sondern lediglich Hinweis an den Tierhalter sei, dass die-ser sich zur Behandlung von Groß- und Nutztieren an einen anderen Tierarzt wenden müsse. Der Bezeichnung fehle es an der erforderlichen wettbewerbs-rechtlichen Relevanz, da sie weder auf eine besondere fachliche Qualifi kati-on des Praxisinhabers noch auf eine besondere räumliche oder apparative Ausstattung der Praxis hindeute (LG Arnsberg, Urteil vom 12. 08. 2008, Az. 1–20148 / 08). Das Urteil ist rechtskräf-tig geworden.Bereits In der Vergangenheit zeichnet es sich ab, dass der Begriff des „Zent-rums“ nicht mehr mit Erfolg beanstan-det werden kann. Dies bestätigte sich auch in einem Verfahren vor dem Land-gericht Aschaffenburg, in dem es um den Begriff „Kleintierzentrum“ ging. Im Prozess trug die Gegenseite vor, dass die Verwendung des Begriffs aufgrund der überdurchschnittlichen räumlichen

und personellen Ausstattung berech-tigt sei. Das Gericht folgte dem. Die Wettbewerbszentrale hatte darüber hi-naus die Verwendung der Bezeichnung „Klinisches Zentrum für Kleintiere“ auf einem Seminarprogramm beanstandet. Das Gericht vertrat hier die Auffassung, dass allenfalls ein geringfügiger Ver-stoß vorliege, da es vordringlich um die Benennung des Ortes gegangen sei, In welchem das Seminarstattfi nden sollte und sich der Flyer hauptsächlich an Tierarztkollegen richtete. Die Wett-bewerbszentrale hatte außerdem den Begriff „Physiotherapie“ im Telefon-buch als unzulässig und irreführend beanstandet, weil er mit der Zusatz-bezeichnung „Physikalische Therapie“ verwechselt werden könne. Auch dem folgte das Gericht nicht. Die Gegen-seite hatte nämlich vorgetragen, dass tatsächlich ein Physiotherapeut in dem Zentrum beschäftigt sei (LG Aschaffen-burg, Urteil vom 15. 01. 2009, Az. 1 U 191 / 07 ER). Das Urteil ist rechtskräftig geworden.Derzeit führt die Wettbewerbszent-rale einen Prozess vor dem Oberlan-desgericht Stuttgart. Es geht um einen Tierarzt, der einen Tierfutterhandel betreibt. Auf seinem Kleintransporter, über seinem Ladengeschäft und in Anzeigen bezeichnete er dieses Ge-schäft als „Tier-Apotheke“. Rief man die Internetadresse auf, so tauchten in der linken Menüleiste verschiedene Warengruppen auf, u. a. eine Waren-gruppe, die als „Tier-Apotheke“ mit ei-nem roten Kreuz gekennzeichnet war. Das Landgericht Ulm gab der Klage teilweise statt. Es hielt die Werbung für irreführend, soweit der Tierarzt den Begriff Apotheke für sein Einzel-handelsgeschäft verwendet, weil der

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Verbraucher die Vorstellung erhalten, dass es sich um eine Apotheke hande-le, die auf Tierarzneimittel spezialisiert sei. Merkwürdigerweise hat das Ge-richt die Klage allerdings abgewiesen, soweit sie sich auf die Unterlassung der Bezeichnung der Warengruppe im Internet oder einer Eröffnungsanzeige bezog. Nach Auffassung des Landge-richts soll dies nicht irreführend sein, wenn der Begriff der Tier-Apotheke für die Bewerbung ganzer Warengruppen verwendet wird (LG Ulm, Urteil vom 16. 02. 2009, Az. 11 065 / 08 KfH). Die Wettbewerbszentrale hält eine solche Differenzierung für falsch und nicht nachvollziehbar und hat daher gegen die Entscheidung Berufung einlegen lassen, über die aber noch nicht ent-schieden ist.

2.2 Verstöße gegen die GOT

Die Wettbewerbszentrale erhält immer wieder Beschwerden und Anfragen, die sich auf Verstöße gegen die GOT beziehen. Erheblich abgenommen ha-ben dabei Verstöße wegen „Dumping-Preisen“, d. h. Gebühren, die noch unter dem Einfachsatz der GOT liegen. Allerdings scheint auch die Tierärz-teschaft Rabatte als Mittel der Preis-werbung entdeckt zu haben. So warb zum Beispiel ein bayerischer Tierarzt mit der Aussage „Alle Mitglieder des Sportzentrums Martinsried erhalten ge-gen Vorlage ihres Mitgliedsausweises unseren Stammkundenrabatt: 10 %auf Dienstleistungen und Futter“. Die Ra-battierung des Futters ist sicherlich un-problematisch, wettbewerbsrechtlich bedenklich ist dagegen die Rabattie-rung auf tierärztliche Dienstleistungen. Die GOT sieht eine derartige Rabattie-

rung nicht vor. Nach der GOT sind die Gebühren innerhalb eines bestimmten Rahmens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles zu bestimmen. Die Mitglied-schaft in einem Sportzentrum ist kein sachlich gerechtfertigter Grund für eine Rabattierung. Die Wettbewerbszentra-le führt derzeit einen Prozess gegen die SmartVet GmbH. Es geht einmal um die Ankündigung eines Impftages in der folgenden Form:

„Donnerstag ist Impftagohne Termin – ohne WartezeitAuszug aus unserer Preisliste*Jahresimpfung Kaninchen: 20,00 €Jahresimpfung Katze: 25,00 €Jahresimpfung Hund: 35,00 €*nach Gebührenordnung für Tierärzte (G01)“

Die Wettbewerbszentrale hat argumen-tiert, dass die angegebenen Preise eine besondere Günstigkeit suggerieren, die tatsächlich nicht vorliegt. Sie hat weiter beanstandet, dass der Hinweis auf die fehlende Wartezeit irreführend ist. Sie hält weiter den Begriff der Jah-resimpfung für intransparent. Später hat sie die Klage erweitert auf die An-kündigung von 20 %igen Rabatten auf Impfungen. Die GOT sieht bekanntlich derartige Rabattierungen nicht vor.Am 05. 05. 2009 war Termin zur münd-lichen Verhandlung vor dem Landge-richt Berlin. Die werblichen Aussagen hinsichtlich des Impftages hielt das Ge-richt für eine werbliche Übertreibung, die vom Publikum nicht ernst genom-men werde, so dass eine Irreführung nicht vorliege. Das Gericht problema-tisierte darüber hinaus die Haftung der Beklagten als GmbH. Das Gericht un-

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terbreitete einen Vergleichsvorschlag. Wenn dieser nicht angenommen wird, ergeht das Urteil am 23. Juni 2009.

3. Neues UWG

Am 30. 12. 2008 ist die Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wett-bewerb (UWG) in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richt-linie über unlautere Geschäftsprak-tiken (2005 / 29 / EG). Diese betrifft branchenübergreifend Vertriebs- und Werbermaßnahmen von Unterneh-mern gegenüber Verbrauchern. Das neue UWG enthält insbesondere fol-gende Änderungen:An die Stelle des Begriffs der „Wett-bewerbshandlung“ tritt nunmehr der Begriff der „geschäftlichen Hand-lung“. Völlig neu ist eine so genannte „Schwarze Liste“ von insgesamt 30 explizit genannten Verhaltensweisen,

die stets und ohne Ausnahme unlauter sind. Unzulässig ist beispielsweise die Verwendung von Gütezeichen, Quali-tätszeichen oder ähnlichem ohne die erforderliche Genehmigung (Nr., 2). Unzulässig ist die unwahre Angabe, eine Dienstleistung könne Krankhei-ten, Funktionsstörungen oder Missbil-dungen heilen (Nr. 18). Neuregelung der Irreführung durch Unterlassen in einer eigenständigen Vorschrift (§ 5 a UWG) und Festlegung positiver Infor-mationspfl ichten. Bestimmte Informati-onen werden als wesentlich fi ngiert, im Übrigen kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an, ob eine verschwiegene Tatsache für die geschäftliche Entschei-dung bedeutend Ist oder war. Die Richtlinie wirft zahlreiche Fragen auf. Hier werden die Gerichte In den nächsten Jahren zu einer Rechtsklar-heit beitragen müssen.

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Suspension zur intravaginalen und intrauterinen Anwendung für Tiere: Pferde, Rinder, Schweine. Zusammensetzung: 100 g Suspension zur in-travaginalen und intrauterinen Anwendung enthält: Wirksame Bestand-teile: Majorana ø (HAB) 12,0 g, Calendula ø (HAB) 10,0 g, Melissa ø (HAB) 10,0 g, Oleum Eucalypti 0,5 g. Sonstige Bestandteile: hochdisperses Silici-umdioxid, Natriumalginat, gereinigtes Wasser. Enthält 12 Vol% Alkohol. Anwendungsgebiete: Zur lokalen Behandlung von Genitalkatarrhen/Endometritis. Dosierung und Art der Anwendung: Endometritis: 10 - 20 %ige Gebrauchsverdünnung zur intrauterinen Instillation. Kuh: ca. 100 ml alle 3 - 4 Tage bis zur Besserung. Stute: ca. 350 ml am 1. und 3. Tag der Rosse. Sau: ca. 300 ml einmalig 3 - 12 Stunden post partum. Sym-ptomlose Sterilität: Unverdünnte Suspension zur intrauterinen Instillati-on. Kuh: ca. 10 ml einmal etwa 0,5 - 1 Stunde post inseminationem. Scheidenkatarrh: 1 - 5 %ige Gebrauchsverdünnung zur intravaginalen Spülung bis zur Besserung. Gegenanzeigen: Keine bekannt. Nebenwir-kungen: Keine bekannt. Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Keine bekannt. Wartezeit: Rind, Pferd, Schwein: Essbare Gewebe: 0 Tage, Rind, Pferd: Milch: 0 Tage.

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Bei unserer Delegiertenversammlung wollten wir wissen, wie es um unser „Rotes Heft“ steht und machten deshalb eine:

Umfrage unter den Delegierten des bpt- Landesverbandes Bayern zum „Roten Heft“München – Aumeister – 08. 07. 2009 (Ergebnisse in rot)

Von den ausgegebenen Fragebogen wurden am Ende der Veranstaltung wieder abgeben 39

• Ich lese das Rote Heft regelmäßig – ganz. 24

• Ich lese nur Artikel, die mich interessieren. 15

• Welche? – Arzneimittelrecht 12 – Tierseuchenrecht 9 – GOT 12 – Berufs- und Standespolitik 15 – fachlich-tiermedizinisches

(Industrie-Reports) 5

• Das Rote Heft landet bei mir ungelesen im Papierkorb. 0

• Ich würde mir das Rote Heft auch als pdf Datei von der Homepage herunterladen. 11

• Ich möchte das Rote Heft auch weiterhin mit der Post zugesendet bekommen. 26

• ich möchte das Rote Heft – 4 x 22 – 3 x 4

• Kritik: – Zu wenig KT-Bereiche – Abgabe an Studenten (wird bereits gemacht) – Vorträge von Uni-Professoren – Artikel z. T. langweilig, zu GT-lastig, wenig für KT, zu wenig Praxisorganisation,

Rechtl. Fragen der Praxis, Mitarbeiterproblem, Probleme, Praxis / Beruf ↔ Familie – Mehr Austausch über Berufspolitik für alle Fachrichtungen – Es lädt nicht sehr zum Lesen ein – Andere Landesverbände sind uninteressant für mich – DIN A4 wäre mir lieber, muss kein Glanzpapier sein, Informationen

per E-Mail nach aktuellen Ereignissen fi nde ich gute Idee – Kurzmitteilungen per E-Mail – Das Heft sollte nicht zu breit gefächert sein: Rechtliches, Standespolitisches,

– Fälle aus der Praxis 10 – Blicke über den Tellerrand

(Nachbarländer, vet. med. Randgebiete) 7

– Humor 7

– 2 x 9 – 1 x im Jahr 0

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GOT gehören rein da für bpt hochrelevant, Anderes ist lustig, kann aber auch im prakt. Tierarzt usw. veröffentlicht werden, die wir ja auch noch lesen wollen!

– Gelegentlich zu lange Artikel – Infos im Roten Heft sind z. T. „veraltet“ d. h. schon an anderer Stelle ver-

öffentlicht – Sehr GT lastig, wenig Management, wenig Berufsrecht für KTP – 3–4 x ist OK für fundierte Infos

• Änderungswünsche: – Muss mehr zum Lesen einladen, neugierig machen, aufgelockertes Schrift-

bild, Hingucker-Bilder – Versand mindestens einmal an Nichtmitglieder mit Infomaterial über den bpt – Ist völlig in Ordnung – Keine – Kleintiermedizin-Artikel steigern – Infomails mit aktuellen Themen wäre für mich eine Alternative zum Roten Heft – Kommunikation / Info über Homepage bzw. Mailforum verbessern

• Layout: – Spaltenformatierung weglassen – Übersichtlicher Blocksatz, besseres Layout, bessere Bilder – Rote Farbe und Identität sind wichtig – Bestehendes Format ist in Ordnung – Rote Farbe als Kennzeichen beibehalten – Artikel mit Layout besser strukturieren – Moderner gestalten – Klarere Themengliederung, Aufl ockerung durch mehr Bilder

• Inhalt: – Mehr Betriebswirtschaft, GOT, Abrechnung – Artikel kürzer – Kleintiermedizin-Artikel steigern – Wichtig als Sprachrohr der Geschäftsführung!

• Aufbau: – Höchsten 2 Seiten je Artikel

Ihre Meinung ist wichtig für uns! Herzlichen Dank im Voraus! – Gern

Wir werden versuchen, die Kritik und die Anregungen umzusetzen. Gleichzeitig würde uns aber auch Ihre Meinung zum Roten Heft interessieren. Das Rote Heft lebt auch durch Ihre Reaktion: Bitte schicken Sie uns interessante Artikel, Berich-te aus der Praxis, Ihre Kritik oder Anregung an [email protected] oder an die Redaktion: Andreas Tröschel, Bogenstrasse 2b, 90559 Burgthann auch per Fax möglich: 09183-903654

Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!

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Regional gehäuft werden nicht-negati-ve Ergebnisse der BHV1-Bestandsmil-chuntersuchung festgestellt. In derarti-gen Beständen werden blutserologisch schwach-positive Einzelreagenten oder erhöhte aber noch negative Einzelreak-tionen vorgefunden. Bei der Mehrzahl der problematischen Bestände handelt es sich um langjährig BHV1-freie Be-stände. Führt man nach einem nicht-negativen Bestandsmilchergebnis eine Einzelmilchuntersuchung durch, so werden in derartigen Beständen (auch in den blutserologisch negativen Be-ständen!) meist sehr starke Einzel-milchreaktionen wiederum bei Ein-zeltieren beobachtet: Das auffällige Bestandsmilchergebnis kann somit auf die Milchreaktion von Einzeltieren zu-rückgeführt werden. Euterentzündun-gen konnten als systematische Ursache bislang ausgeschlossen werden, wenn-gleich sie im Einzelfall möglich sind.

Das Problem wurde erkannt und es werden derzeit Lösungsansätze ver-folgt. Unabhängig hiervon sind die Regelungen der BHV1-Verordnung jedoch einzuhalten: dies beinhaltet auch, dass ausschließlich mit BHV1-Markerimpfstoff geimpfte Tiere im gE-ELISA zu untersuchen sind.Im Folgenden werden Hintergrundin-formationen gegeben, die dem besse-

ren Verständnis der Problematik die-nen.

1. Bayern hat einen hohen BHV1-Freiheitsgrad erreicht. Bestände mit BHV1-freiem Status werden mittels einer Tankmilchprobe regelmäßig überprüft. Um die Sicherheit dieser Kontrolle zu erhöhen, wurde die Untersuchung von einem halb- auf ein vierteljährliches Intervall ver-kürzt. Proben, die in der Milchtank-wagen-gestützten Bestandsmilch-untersuchung auffällig reagieren, werden mittels einer sogenannten „Handprobe“ bestätigt, so dass Ver-schleppungsfehler aufgrund der Ent-nahmetechnik vermieden werden und auch bei der Bestandsmilch-untersuchung das Prinzip der Dop-peltestung gewährleistet ist. Für die Bestandsmilchuntersuchung wird der Test CHEKIT-Trachitest 2nd Gen. verwendet.

2. Im Jahr 2008 wurden nur 0,6 % der untersuchten Bestandsmilchpro-ben „nicht-negativ“ bewertet, d. h. 99,4 % der Proben wurden negativ bewertet: Die Bestandsmilchunter-suchung ist also ein hoch effi zientes und kostengünstiges Diagnostikum.

3. In jenen Beständen, die in der Be-standsmilch „nicht-negativ“ reagier-ten, wurden Blutuntersuchungen

Anmerkungen zu bislang ungeklärten BHV1 Einzeltierreaktionen in BayernJens Böttcher1, Karl-Heinz Bogner2 und Alexander Seubert3

1 Zentralinstitut des TGD Bayern e.V.2 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit3 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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durchgeführt. In ca. 50 % der Fälle konnten blutserologische Reagenten in den Beständen ermittelt werden. In der Mehrzahl der Fälle handelte es sich hierbei allerdings um soge-nannte Einzelreagenten. Auch wenn die Blutuntersuchung negativ ver-lief, konnten fast immer Einzeltiere mit sehr starker Einzelmilchreaktion ermittelt werden, so dass das „nicht-negative“ Bestandsmilchergebnis auf diese Einzeltiere zurückgeführt werden konnte.

4. Es werden bayernweit – hier besteht eine Abstimmung zwischen dem LGL und dem TGD – seit Jahren zwei Testsysteme (Trachitest Serum Scree-ning, Herdchek gB) für die blutsero-logische Untersuchung verwendet. Alle Proben werden zunächst im Trachitest Serum Screening unter-sucht, auffällige Proben werden im Herdchek gB nachuntersucht, d. h. jede Serumprobe, die positiv oder grenzbereichswertig beurteilt wur-de, wurde in zwei Testsystemen untersucht. Die Untersuchungsme-thoden wurden nicht geändert. Die abschließende Beurteilung mit Sta-tusvergabe obliegt dem zuständigen Veterinäramt.

5. Die verwendeten Testsysteme wur-den durch das Nationale Referenzla-bor für BHV1 des Friedrich-Loeffl er-Instituts geprüft und zugelassen. Die Qualität der Laboruntersuchung auf BHV1 wird durch die Akkreditierung der Labore und die regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen abge-sichert. Die Ergebnisse der letztjäh-rigen Ringversuche dokumentieren ein außerordentlich hohes Niveau der BHV1-Diagnostik im gesamten Bundesgebiet.

6. Der positive prädiktive Wert eines Testsystems gibt die Wahrscheinlich-keit an, mit der ein positives Tester-gebnis auch ein wahr-positives Tier anzeigt. Dieser Wert ist von der Häu-fi gkeit einer Infektion innerhalb einer Population abhängig. Folgendes Bei-spiel soll den Sachverhalt erläutern:In einer Population mit einer BHV1-Prävalenz von 50 % und einer Test-spezifi tät- bzw. -sensitivität von 99 % (dies ist sehr gut!), liegt dieser positive prädiktive Wert bei 99 %, d. h. mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % ist ein Test-positives Tier wirklich positiv. Sinkt nun die Präva-lenz in der Population aufgrund der erfolgreichen Bekämpfungsmaßnah-men auf 1 %, sinkt der positive prä-diktive Wert auf 50 %, d. h. nur jedes zweite positive Tier ist wirklich po-sitiv. In der täglichen Wahrnehmung heißt dies, dass unerklärliche Ein-zelreagenten mit steigendem BHV1-Freiheitsgrad subjektiv vermehrt wahrgenommen werden; die Wahr-scheinlichkeit einer BHV1-Infektion liegt dann bei 50 %.

7. Der Schutz der Allgemeinheit, dies sind 99,7 % der freien Bestände in Bayern, muss Vorrang haben. Es wäre fahrlässig, eine Neuinfektion dieser Bestände zu riskieren. Daher sind auch Einzelreagenten mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Es ist weiterhin hervorzuheben, dass kaum ein Tierhalter eines freien Be-standes Verständnis hätte, wenn auf einem Nachbarbestand ein Tier stün-de, das mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % infi ziert wäre.

Wie Einzelreagenten entstehen, ist bislang ungeklärt. Folgende Hypothe-

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sen stehen im Raum: Die Gefahr einer Kontamination von Impfbestecken mit BHV1-Vakzine (lebend oder inakti-viert!) ist belegt und publiziert worden. Aufgrund einer ersten Einschätzung ist diese Hypothese für Einzelreagenten eher unwahrscheinlich; vor dem Hin-tergrund einer kritischen Beurteilung der BTV-Impfung durch Rinderhalter ist eine erhöhte Vorsicht geboten. Die Dokumentation der Impfhygiene wird

daher empfohlen! Eine Untersuchung von Beständen mit der aufgeführten Einzeltierproblematik auf gE-Antikör-per im Friedrich-Loeffl er-Institut verlief negativ. Es gibt bislang keine Hinweise auf ein gE-deletiertes BHV1-Feldvirus. Andere Herpesviren, die Kreuzreaktio-nen verursachen könnten, werden dis-kutiert; nachgewiesen wurden sie aber bislang noch nicht.

BERLIN. Aufgrund der Beschwerden einzelner Tierhalter über negative Ef-fekte, die mit der Blauzungenimpfung verbunden sein sollen, will das Fried-rich-Loefl ler-Institut (FLI) in Bayern eine Studie zu diesem Thema in Zusammen-arbeit mit Landwirten durchführen. Wie eine FLI-Sprecherin vergangene Woche erklärte, soll es dabei um angebliche Nebenwirkungen gehen. Wo genau in Bayern die Studie durchgeführt wer-den solle, stehe noch nicht fest. Das Projekt sei noch ganz am Anfang. Man setze auf die Zusammenarbeit mit den Landwirten. Erfasst werden Meldungen über mögliche Nebenwirkungen – so-

genannte Pharmakovigilanzen – beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Dieses hatte im vergangenen Jahr bis zum 25. No-vember 2008 gestörte Trächtigkeit in rund 400 Fällen im Zusammenhang mit der Blauzungenimpfung als Phar-makovigilanz registriert. Der plötzliche Tod des Tieres im Zusammenhang mit der Impfung wurde bei mehr als 100 Rindern gemeldet. In Deutschland ist die Blauzungenimpfung nach wie vor Pfl icht. Allerdings gibt es, vereinzelt Widerstand gegen diese Maßnahme.

AgE

AGRA-EUROPE 33 / 09, 10. August 2009 – Länderberichte

DEUTSCHLAND VETERINÄRFRAGEN

FLI will in Bayern Studie zu Blauzungen-impfungen durchführen

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EISLEBEN/BERLINIBRÜSSEL. Ob die Impfkampagne gegen die Blauzun-genkrankheit des Serotyps 8 (BTV 8) in Deutschland nächstes Jahr in gleicher Weise stattfi ndet wie 2008 und dieses Jahr, ist noch unklar. Die Agrarminister von Bund und Ländern legten sich bei ihrer Konferenz vergangene Woche in Eisleben dazu nicht fest. Laut ihrem Be-schluss soll erst nach abschließender Bewertung der diesjährigen Impfkam-pagne kurzfristig über das Vorgehen im Jahr 2010 entschieden werden. Ange-sichts der noch offenen Haltung von Bund und Ländern warnte der Deutsche Bauernverband (DBV) davor, die Imp-fungen gegen BTV 8 einzustellen. „Die Bekämpfung der Blauzungenkrankheit durch die Impfung darf nicht schon nach zwei Jahren beendet werden. Wir laufen sonst große Gefahr, unsere Tiere erneut dem Virus auszuliefern und eine Menge Geld verschwendet zu haben“, gab DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born in Berlin zu bedenken. Entschei-dend sei es, dass möglichst viele Vieh-halter weiterhin ihre Tiere mit dem vor-handenen Impfstoff schützten. Sollte die Kofi nanzierung der EU wegfallen,

müsse dringend geprüft werden, ob die Impfung durch den Tierhalter nach An-leitung des Tierarztes erfolgen könne. Um das Blauzungenvirus auszurotten, würden Experten eine Impfabdeckung von 80% der empfänglichen Tiere über mehrere Jahre empfehlen. Dies sei in Deutschland 2008 und 2009 durch eine fl ächendeckende Impfpfl icht bei Rindern, Schafen und Ziegen erreicht worden. Der deutliche Rückgang der Fälle von rund 20000 im Jahr 2007 auf etwa 3 000 im vergangenen und we-niger als zehn in diesem Jahr belege unzweifelhaft den Erfolg der Maßnah-me, unterstrich Born. Auch in Spanien habe das Virus nach einer vier Jahre dauernden Impfung gegen BTV 4 be-siegt werden können. Derweil verlau-tete aus der EU-Kommission, dass man weiterhin beabsichtige, 2010 die glei-chen Maßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit wie in diesem Jahr fi nanziell zu unterstützen. Es wür-den voraussichtlich rund 100 Mio Euro zu diesem Zweck im Haushalt bereit-gestellt.

AgE

DEUTSCHLAND / EU VETERINÄRFRAGENAGRA-EUROPE 39 / 09, 21. September 2009

Entscheidung über BTV-Impfung im nächsten Jahr noch offen

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COESFELD. Bei der Risikoeinstufung landwirtschaftlicher Betriebe wird zu-künftig das Kreisveterinäramt Coesfeld auch die Audits der Qualität und Si-cherheit GmbH (QS) berücksichtigen. Betriebe, die im QS-Audit den Status I erreicht haben, werden für die amtliche Kontrolle in die niedrigste Risikoklas-se eingestuft und in einer geringeren Stichprobe durch die Amtsveterinäre geprüft. Die rund 1 600 schweinehal-tenden Betriebe im Kreis Coesfeld kön-nen nach Angaben von QS vorbildliche Tierhalter entlasten und die Effi zienz bei der Durchführung amtlicher Kontrollen steigern, indem sie dem Veterinäramt Zugriff auf ihre Prüfberichte gewähren. „Wir setzen uns dafür ein, dass sich der Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe, die die QS-Anforderungen erfüllen, in Grenzen hält“, erklärte QS-Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff vergangene Woche in einer Pressemitteilung. Gleichzeitig sollten aufwendige Doppelkontrollen in of-

fensichtlich gut geführten Betrieben weitgehend entfallen. Der Fokus der amtlichen Kontrollen richte sich dann auf Betriebe, die nicht dem QS-System angehörten. Kreisveterinärdirektor Dr. Bernd Altepost kündigte an, überwie-gend in Betrieben tätig zu werden, die nicht bereits von anderen Stellen überprüft würden. Landwirte müssten allerdings dem Kreisveterinär in jedem Einzelfall die Erlaubnis erteilen, auf die QS-Berichte zuzugreifen. Dabei würden in jedem Fall die Belange des Datenschutzes berücksichtigt Laut QS machen neben Coesfeld bereits die Ve-terinärämter aus den Landkreisen Bor-ken in Nordrhein- Westfalen und Leer in Niedersachsen von der Möglich-keit des Rückgriffs auf QS-Audits Ge-brauch. Diese positive Entwicklung sei ein Beleg dafür, dass die Zusammenar-beit von Wirtschaft und Verwaltung gut funktioniere.

AgE

LÄNDERBERICHTE DEUTSCHLAND 13 AGRA-EUROPE 41 / 09, 5. Oktober 2009

Kreisveterinäramt Coesfeld berücksichtigt QS-Audits

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Faxantwort Bitte helfen Sie uns, Ihre Mitgliedsdaten zu aktualisieren!

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum

Fix per Fax: 069-6668170 z. Hd. Herrn Alsheimer

Privatanschrift

Straße

PLZ, Ort

Telefon privat

Telefax privat

Mobil

Aktuelle E-Mail

Mitglied im Landesverband

Ich arbeite als❏ Assistent/in in einer Einzelpraxis❏ Assistent/in in einer Gemeinschaft-

spraxis❏ Praxisvertreter/in❏ Approbierte/r Mitarbeiter/in in der

Praxis des Ehepartners, der bpt-Mitglied ist

❏ Ich bin z. Zt. arbeitslos❏ Z. Zt. ohne tierärztliches Einkom-

men in Erziehungszeit bis ca.

❏ Sonstiges

Praxis/Dienstanschrift

Praxisinhaber / Name der Praxis / Klinik

Straße

PLZ, Ort

Telefon Praxis

Telefax Praxis

Homepage

Ich bin selbständig seit dem(bitte Datum der ersten Niederlassung angeben)

im Bereich❏ Kleintiere❏ Schweine❏ Rinder❏ Pferde❏ Gemischtpraxis❏ Sonstiges❏ Tätig in der Fleischuntersuchung

als

❏ Inhaber/in einer Einzelpraxis❏ Mitinhaber/in einer Gemeinschaft-

spraxis mit Ärzten, davon bpt-Mitglieder

❏ Partner einer Gruppenpraxis mit Ärzten, davon bpt-Mitglieder❏ Tierarzt / Tierärztin in einer Fran-

chise-Praxis

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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Vortragsprogramm– Radiologische und sonografi sche Be-

sonderheiten beim alten Hund und der alten Katze (Kramer, Giessen)

– Geriatrische Erkrankungen des Bewe-gungsapparates bei Hund und Katze (Kramer, Giessen)

– Altersspezifi sche Laborveränderun-gen – geriatrischer Check (Kook, Zü-rich)

– Alterskrebs? – Onkologie beim älte-ren Patienten (Simon, Hannover)

– Narkose beim alten Patienten – Risi-kodetektion und Risikoverminderung (Tacke, Giessen)

– Neurologische Erkrankungen beim älteren Patienten (Medl, Babenhau-sen)

– Ophthalmologische Besonderheiten beim geriatrischen Patienten (Medl, Babenhausen)

– Gastroenterologische Besonderheiten und Ernährungserfordernisse beim äl-

teren Patienten (Kook, Zürich)– Herz-Kreislauferkrankungen beim äl-

teren Patienten (Glaus, Zürich)– Nierenerkrankungen beim geriatri-

schen Patienten (Glaus, Zürich)– Notfälle beim geriatrischen Patienten

(Tacke, Giessen)– Dermatologie beim älteren Patienten

(Hämmerling, Neuburg/Inn)– Altersabhängige Erkrankungen bei

Kleinsäugern (Göbel, Berlin)– Altersabhängige Erkrankungen bei

Vögeln (Göbel, Berlin)– Endokrinologische Erkrankungen bei

älteren Hunden und Katzen (Häm-merling, Neuburg/Inn)

– Mobilisierung des geriatrischen Pati-enten (Zohmann, Bad Wildungen)

– To live and to die – Lebensqualität versus Leiden – Prognosefi ndung und Euthanasie bei Hund und Katze (Zoh-mann, Bad Wildungen)

(Änderungen vorbehalten)

Mitteilungen aus dem Landesverband Baden-Württemberg

Pressemitteilung – Termine Fortbildung

28.–29. 11. 200911. PET-VET in Stuttgart

Kleintiertagung des BPT-LV Baden-Württembergmit Industrieausstellung und Tierarzthelferinnen-Fortbildung

Eine Gemeinschaftsveranstaltung des BPT Baden-Württemberg und der Landesmesse Stuttgart

Geriatrie

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Teilnahmegebühr (incl. 19% MwSt.): bei Anmeldung bis 31. 10. 09: EUR 300,– (bzw. EUR 230,– für Mit-glieder BPT, ATF, DVG, VÖK, SVK)bei Anmeldung nach dem 31. 10. 09: EUR 350,– (bzw. EUR 280,– für Mit-glieder s. o.)

Veranstaltungsort: ICS Neue Messe Stuttgart am Flughafen

ATF-Anerkennung: 10 Stunden

Information und Anmeldung für Tier-ärzte: www.petvet.dePET-VET GbR, Dr. Edgar v. Cramm, Glümerstr. 17, D-79102 Freiburg i. Br.Tel.: 0761-71565, Fax: 0761-7910282, E-Mail: [email protected]

Programm für Tierarzthelferinnen / Tierärztliche FachangestellteSamstag, 28. 11. 2009, 09–18 Uhr: (Änderungen möglich)Kommunikation der TAH / TFA in der Tierarztpraxis – wichtige Laborunter-suchungen in der eigenen Praxis und außer Haus – Arbeitsschutz, Arbeits-hygiene, Umweltschutz und Rationa-lisierungsmöglichkeiten – Reinigung, Desinfektion und Sterilisation – phy-siotherapeutische Untersuchungstech-niken und Übungen zur Massage Sonntag, 29. 11. 2009, 09–13 Uhr: (Änderungen möglich)Notfall-Management in der Praxis – Haltungs- und Beschäftigungsma-nagement des älteren Patienten unter verhaltenstherapeutischen Gesichts-punkten

Information und Anmeldung nur für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelferinnen: Dr. Dirk Mahler, Ulrike Wagner, Tel.: 07231-17227, Fax: 07231-105858,E-Mail: [email protected]

Samstag, 28. 11. 2009, 9.00–19.15 Uhr09:15 · 09:45 · 10:25 · 11:45 · 12:1512:45 · 14:20 · 15:00 · 16:20 · 16:5517:3518.15 - 19.15 Uhr „Come together“: Häppchen und Bier vom Fass in der In-dustrieausstellung (für Tagungsteilnehmer kostenfrei)

Sonntag, 29. 11. 2009, 9.00–13.45 Uhr09:00 · 09:40 · 11:00 · 11:30 · 12.45 13:15

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G:\2009\Programme_2009\GutachtenNuertingen09.doc 25.09.2009 Änderungen vorbehalten!

Bundestierärztekammer e. V.

Akademie für tierärztliche Fortbildung

Rechtsfälle in der klinischen Veterinärmedizin

am 6. November 2009 in Nürtingen Fortbildungsseminar der Akademie für tierärztliche Fortbildung, der Fachgruppe Tierschutz der DVG e.V., des bpt-Landesverbands Baden-Württemberg und der Landestierärztekammer Baden-Württemberg mit freundlicher Unterstützung von Laboklin GmbH & Co. KG im Gebäude K II, Hörsaal 002 in der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Neckarsteige 6-10, 72622 Nürtingen Auch in der klinischen Tiermedizin nimmt die Zahl der Rechtsstreitigkeiten zu. Davon sind Praktiker und gutachterlich tätige Kolleginnen und Kollegen gleichermaßen betroffen. Ziel dieses Seminars ist, umfassende Informationen über die Anforderungen an die tierärztliche Dokumentation und die Vor- oder Nachteile von Leitlinien sowie Hinweise zur Erstellung von tierärztlichen Gutachten zu geben. Referenten: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hartwig Bostedt, Gießen und Dr. Thomas Steidl, Tübingen (beide

Kursleitung) RA Bodo Battenberg, München; Dr. Heinz Eisenmann, Stuttgart; Dr. Elisabeth Müller, Bad Kissingen; Peter M. Perwas, Osnabrück; Dr. Sabine Schall, Schifferstadt

Programm 6. November 2009, 9.00 bis 16.30 Uhr

09.00-09.15 Einführung in die Thematik 09.15-10.15 Battenberg, München: Tierärztliche Gutachten: Welche Anforderungen werden an

Gutachten gestellt? Aufbau von Gutachten 10.15-10.30 Diskussion 10.30-10.45 Kaffeepause 10.45-11.30 Steidl, Tübingen: Aufklärung und Dokumentation - fehlerfrei bis mangelhaft 11.30-11.45 Diskussion 11.45-12.15 Perwas: Haftungsfragen aus Sicht einer Versicherung: Genügt die übliche Haftpflichtver-

sicherung zur Abdeckung aller berufsbedingten Tätigkeiten? 12.15-12.30 Diskussion 12.30-13.45 Mittagspause 13.45-14.30 Bostedt, Gießen: Veterinärmedizinische Leitlinien: Stellen Sie eine Hilfe oder eine

Einschränkung dar? 14.30-14.45 Diskussion 14.45-15.00 Müller, Bad Kissingen: Welche Bedeutung hat die Identifikation von Tieren, insbesondere

im Streitfall? Allgemeine und molekulargenetische Identifizierung von Hunden 15.00-15.15 Diskussion 15.15-15.30 Kaffeepause 15.30-15.45 Eisenmann, Stuttgart: Equine Herpesinfektion aus forensischer Sicht 15.45-16.15 Schall, Schifferstadt: Abrechnung von Gutachten 16.15-16.30 Abschlussdiskussion

Kursgebühr: 140 EUR, ATF-/DVG-Mitglieder 120 EUR; in der Kursgebühr sind die Kaffeepausen enthalten (Mittagessen: Selbstzahler)

Anmeldung und schriftlich bei der Geschäftsstelle der Akademie für tierärztliche Fortbildung, Oxfordstr. 10, 53111 Bonn, Fax (02 28) 7 25 46 90, E-Mail: [email protected]

Bezahlung: mit Verrechnungsscheck oder Überweisung an ATF, Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Frankfurt am Main, BLZ 300 606 01, Konto-Nr. 0 201 840 479; Kennwort: Name des Teilnehmers, Gutachten Nürtingen 6.11.09

Für Nichtmitglieder: Liegt der Anmeldung eine Beitrittserklärung zur ATF bei, wird die Zahlung der ermäßigten Gebühr akzeptiert. Beitrittserklärungen und Informationsmaterial können bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Information: Kursinhalte: s. Kursleiter, Tel. (06 41) 9 93 87 67 oder (0 70 71) 7 87 80; Organisation: ATF s. o. Unterkunft: Tourist-Info Nürtingen, Marktstr. 7, 72622 Nürtingen, Tel. (0 70 22) 75-2 82, Fax 75-3 26, E-Mail:

[email protected] ATF-Anerkennung: 6 Stunden Teilnehmerbegrenzung: 40

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1Anmeldeform-ATF09_GutachtenNuertingen09 - 1 -

Anmeldung zur Teilnahme an einer ATF-Veranstaltung (Bitte lesbar ausfüllen!) Titel der Veranstaltung: Rechtsfälle in der klinischen Veterinärmedizin Datum: 6. November 2009 Ort: Nürtingen Teilnehmer (* Angaben freiwillig) Titel, Vorname, Name: .................................................................................................................... Rechnungsempfänger (falls abweichend zum Teilnehmer): .................................................................................................................... Straße, Haus-Nr.: .................................................................................................................... PLZ, Wohnort: .................................................................................................................... Telefon (tagsüber): .................................................................................................................... Fax*: .................................................................................................................... E-Mail*: .................................................................................................................... Ich bin Tierarzt/Tierärztin, Studierende/r der Veterinärmedizin inkl. Promotion (Kopie Studienausweis Fachrichtung Veterinärmedizin mit Semesterangabe beigefügt) ATF-Mitglied Die Teilnahmegebühren in Höhe von 140 EUR 120 EUR habe ich per Scheck beigefügt überwiesen unter Angabe von:

– Name und Vorname des Teilnehmers, Datum und Ort der Veranstaltung und Titel des Kurses oder – Name und Vorname des Teilnehmers und der Rechnungsnummer auf das Konto der ATF Nr. 0 201 840 479 , Deutsche Apotheker- und Ärztebank, BLZ 300 606 01, IBAN: DE59 3006 0601 0201 8404 79, BIC: DAAEDEDD

Ich möchte ermäßigte Teilnahmegebühren in Anspruch nehmen und habe den Nachweis in Kopie beigefügt bzw. wird spätestens 14 Tage vor Veranstaltung aktuell in Kopie zugesandt. (Bitte Programmhinweise beachten. Nicht bei allen Kursen können Ermäßigungen gewährt werden.)

Mitgliedausweis (ATF-Mitglieder bekannt) DVG (s. Programm) .........................................

Bitte senden Sie mir Information und Beitrittserklärung zur ATF zu. Jahresbeitrag: alte Bundesländer: 40 EUR (DVG-Mitglieder: 25 EUR); neue Bundesländer: 30 EUR (DVG-Mitglieder: 20 EUR). Beitrittserklärungen mit Informationsmaterial können Sie bei der Geschäftsstelle anfordern unter Tel. (02 28) 7 25 46-0, Fax (02 28) 7 25 46 90, E-Mail: [email protected] oder im Internet: www.bundestieraerztekammer.de, Link ATF (im geschützten Bereich für Tierärzte).

Mit den Anmelde- und Veranstaltungsbedingungen (s. Seite 2) erkläre ich mich einverstanden. Ort, Datum: ............................................ Unterschrift: ..................................................... und ggf. Stempel

Bitte per Post oder per Telefax zurücksenden an: Akademie für tierärztliche Fortbildung Fax: 02 28/7 25 46 90 Bundestierärztekammer e.V. Oxfordstr. 10 53111 BONN GERMANY

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Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Teilnahme an den Fortbildungen der ATF.

Bundestierärztekammer e. V.

Akademie für tierärztliche Fortbildung

Organisatorische Hinweise/Anmeldebedingungen für ATF-Kurse Um Ihnen die Anmeldung zu den Fortbildungen der ATF zu erleichtern und um unserer Geschäftsstelle zeitraubende Rückfragen zu ersparen, möchten wir Sie auf die folgenden Anmeldebedingungen und Hinweise aufmerksam machen. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden. Vielen Dank! Anmeldungen: Zur Teilnahme an ATF-Kursen sind gemäß ATF-Statuten nur Tierärzte/Tierärztinnen und Studenten/Studentinnen der Veterinärmedizin zugelassen. Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung schriftlich bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung unter Angabe von Name und Vorname des Teilnehmers, Anschrift, Telefon (tagsüber), ggf. Fax und/oder E-Mail sowie Nennung des Kurses an: ATF, Oxfordstr. 10, 53111 Bonn, Fax 02 28/7 25 46 90, E-Mail [email protected]. Gerne können Sie auch unser Anmeldeformular verwenden, dass Sie auf unserer Homepage (http://www.bundestieraerztekammer.de/atf/veranstaltungen/anmeldung/index.htm) oder auf Anforderung erhalten. Spätere Anmeldungen sind nur nach telefonischer Rücksprache möglich (Tel. 02 28/7 25 46-0). Bezahlung: Mit Verrechnungsscheck oder Überweisung an die ATF, Deutsche Apotheker- und Ärztebank, BLZ 300 606 01, Konto-Nr. 0 201 840 479, IBAN: DE59 3006 0601 0201 8404 79, BIC (SWIFT-Code): DAAEDEDD; unter Angabe von: - Name und Vorname des Teilnehmers, Datum und Ort der Veranstaltung und Titel des Kurses oder - Name und Vorname des Teilnehmers und der Rechnungsnummer. Sollten Sie erst nach Erhalt der Rechnung und nicht zeitgleich mit Ihrer Anmeldung die Bezahlung vornehmen, haben Sie bitte Verständnis, dass wir Ihren Teilnehmerplatz nach Ablauf der jeweils angegebenen Zahlungsfrist ohne weitere Ankündigung bei Bedarf weiter vergeben. Sie erhalten Ihre Anmeldebestätigung / Rechnung, Wegbeschreibung und Programm baldmöglichst, spätestens jedoch 14 Tage vor Kursbeginn zugeschickt. Anmeldungen sind erst nach Zahlungseingang verbindlich. Bei Kursen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Plätze nach Reihenfolge der Zahlungseingänge vergeben. Sollte kein Platz mehr verfügbar sein, geben wir Ihnen umgehend Bescheid und nehmen Sie auf Wunsch in die Warteliste auf. Gerne bestätigen wir Ihnen vor Versand der o.g. Unterlagen auf Anfrage auch telefonisch Anmeldung und Zahlungseingang. Stornogebühren/Umbuchungsgebühren: Bei einer schriftlichen Absage bis 14 Tage vor Kursbeginn erstatten wir Ihnen die Kursgebühr abzüglich 25 EUR Bearbeitungsgebühr, bei schriftlicher Absage 13 bis 7 Tage vor Kursbeginn abzüglich 25 % der Kursgebühr (mindestens 25 EUR). Wir bitten um Ihr Verständnis, dass danach keine Erstattung mehr möglich ist. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Absage bei der ATF. Selbstverständlich können Sie der Geschäftsstelle eine Vertreterin/einen Vertreter mitteilen (bei einigen Veranstaltungen bitte Teilnahmevoraussetzungen beachten). Dafür sowie bei allen anderen Umbuchungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR. Ermäßigungen: Wenn Sie die ermäßigten Teilnahmegebühren in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie bitte unbedingt bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung die entsprechenden Bescheinigungen ein. Eine nachträgliche Erstattung wegen nicht rechtzeitig eingereichter Bescheinigungen ist leider nicht möglich. Mögliche Ermäßigungen variieren je nach Kurs. Bitte beachten Sie dafür die Angaben in den einzelnen Programmen sowie die folgenden Voraussetzungen: ATF-Mitglieder (keine; sind bekannt); Mitglieder anderer Organisationen (z.B. DVG): Kopie des gültigen Mitgliedsausweises; Studierende der Veterinärmedizin: Kopie des Studienausweises oder der Immatrikulationsbescheinigung Veterinärmedizin mit Angabe des Semesters; arbeitslose Tierärzte/ Tierärztinnen: Kopie des Bescheids der Agentur für Arbeit über den Status „arbeitslos“ oder „arbeitsuchend“ (nicht älter als einen Monat zum Veranstaltungstermin); Tierärzte/Tierärztinnen in Elternzeit: Kopie des Bescheides über den Bezug von Elterngeld (zum Zeitpunkt der Veranstaltung) oder Kopie des Bescheides des Arbeitsgebers über Elternzeit in Kombination mit der Geburtsurkunde des Kindes; Ermäßigungen werden in diesem Fall bis Ende des dritten Lebensjahres des Kindes gewährt (zum Zeitpunkt der Veranstaltung) Programmänderungen/Haftung: Die ATF behält sich ausdrücklich eine Absage der Kurse vor, falls bis zwei Wochen vor der Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen, ebenso wie geringfügige Änderungen des Programms. Im Fall von Programmänderungen, des Ausfalls/Austausches von Referenten erfolgt keine, auch keine anteilmäßige Erstattung der Teilnahmegebühren und keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Teilnahmebescheinigung: Ihre Teilnahmebescheinigung mit Angabe der ATF-Stunden sowie ggf. in der Teilnahmegebühr enthaltene Seminarunterlagen erhalten Sie vor Ort im Tagungsbüro. Sonstiges: Das Mitbringen von Tieren in die Tagungsräumlichkeiten ist nicht gestattet! Bitte benutzen Sie aus Höflichkeit gegenüber den Referenten Ihr Handy nicht während der Vorträge und Demonstrationen. Danke!

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Mitteilungen aus dem Landesverband Rheinland-Pfalz

Verhandlung mit der RUW um Besamungs-honorare und Abwicklung

1. Erfolg: Sockelbetrag wird von 12,50 € auf

16,00 € erhöht, d. h. eine Verbesse-rung von 3,50 €.

Die RUW hatte zuerst nur 1,50 € angeboten, so dass der Sockelbetrag durch Verhandlung um 2,00 € ver-bessert wurde. Dieser Sockelbetrag hat deshalb Bedeutung, weil von hier die jährlichen Anpassungen durch Lebenshaltungsindex und BAT-Besoldung je hälftig abgewi-ckelt werden.

Als Beispiel sei genannt: eine ge-schätzte Mittlung von 2,8 – 3,0 % als Anpassung für den 30. 09. 2009, d. h. aus 3,50 € * 3 % (0,105 €), durch Verhandlungserfolg 2,00 € *2,8 oder 3,0 % (0,06 €) ergibt ei-nen ausgehandelten Gewinn pro Erst-, Viert- und Siebt- Besamung von 0,05 €.

2. Der Grundpreis der Besamungs-gebühr von derzeit 16,00 € sollte nach unserem Willen deutlich er-höht werden (Forderung durch Fr. Starke vorgetragen 22,90 €). Hier-auf hat sich die RUW nicht einge-lassen, dieses wurde aber von den Verhandlungsführern so akzeptiert. (Hinweis m. E. entbehrlich)

3. Behältergebühren: Ein Wegfall der Behältergebühren

war gefordert. Hier wird jedoch nur eine Reduk-

tion der Behältergebühren von ca. 153,00 € auf 115,00 € (Ertrag 38,00 €) realisiert, was z. B. bei 1.000,00 Erstbesamungen 0,04 € zusätzli-chen Ertrag mehr ausmacht.

4. Behälterversicherung: Hier ist lt. Auskunft der RUW über-

haupt keine Möglichkeit einer Ver-sicherung der Behälter gegeben. Insofern verbleibt das Risiko wei-terhin bei dem Besamungs-Tierarzt.Anmerkung: über die Kammern + bpt eine Risikopolice entwickeln lassen

5. Unsere Forderung nach Inkasso von Sonn-, Feiertags- und Weide-zuschläge kann leider nicht durch die RUW abgewickelt werden. Wa-rum?

6. Es wurde festgestellt, dass die Durchführung von Trächtigkeitsun-tersuchungen durch Besamungs-techniker legitim ist. Die RUW konnte nur für Einzelfälle erklären, dass die Abrechnung über sie läuft, die anderen Dinge verlaufen – wie

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von Kollegen beanstandet – im Pri-vatverhältnis zwischen Landwirt und Besamungstechniker, wobei keiner über die steuerliche Situati-on nähere Ausführungen machen konnte.

Die Laufzeit der Verhandlungser-gebnisse ist auf 3 Jahre festgelegt. Im Vorfeld gab es eigentlich für eine 1-jährige Laufzeit ein deutliches Vo-tum.

Fazit:Mehrgewinn durch die Verhandlungen pro Erst-, Viert- und Siebt-Besamung für den Tierarzt: 0,10 € (bei 3 % Stei-gerung) zzgl. der Einmalersparnis von 38,00 € pro, z. B. ersten oder dritten Besamungsbehälter in der Praxis.

Dankenswerterweise wurde die Ver-handlungsführung vom bpt-Präsidenten Dr. Götz, der die Landestierärztekam-mer Saarland im Gremium vertreten hat, geleitet und nach vorne gebracht.

Westfalen-Lippe war nicht vertreten, da die RUW den Verhandlungspartner der LTK Westfalen-Lippe nicht akzep-tiert haben. Aus Protest hat die LTK Westfalen-Lippe keinen Verhandlungs-partner gesandt.

Die LTKs müssen die Erfolge noch ab-segnen. „Super!“

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Am 7. November 2009 veranstaltet der bpt-Landesverband Saar in Zusammen-arbeit mit der Firma Selectavet Dr. Otto Fischer GmbH sein

6. Kleintierseminar

im Kongresszentrum der SHG Kliniken Völklingen

Themen und Referenten– Dermatochirurgie beim Kleintier

Prof. Dr. med. vet. Roberto Köstlin– Chirurgische und Gynäkologische

Kleintierklinik der Ludwig-Maximili-ans-Universität, München

– Kastrations- und Kastrationsneben-wirkungen · Prof. Dr. med. vet. Axel Wehrend Dipl. ECAR, Dipl. ECBHM

– Klinik für Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie der Groß- und Klein-tiere der Justus-Liebig-Universität, Giessen

– Medikamentelle Beeinfl ussung der Reproduktion bei der Hündin · Dr. med. vet. Katja Trasch, Frankfurt

Eine gesonderte Einladung zu dieser Tagung erhalten Sie rechtzeitig.

TagungsleiterDr. Fritz MarholdtTierklinik WadgassenZum Lattersberg 266787 [email protected]

Vorankündigung zur Vormerkung in Ihrem Terminkalender

Mitteilungen aus dem Landesverband Saarland

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Bundesverband und Industrie

Seminarleitung: Kornelis Biron, Düsseldorf (www.reptilientierarzt.de)

Programm: 10–14 Uhr – Die Untersuchung des Reptilienpatienten – Die richtige Haltung von Reptilien zur Vermeidung hal-

tungsbedingter Erkrankungen · Schwerpunkte Bartaga-men und Landschildkröten

– Häufi ge Reptilienkrankheiten: Diagnostik, Therapie und Prävention

Teilnahmegebühren: FGK-Mitglieder 90,00 € (inkl. MwSt. sowie einer bpt-Mitglieder 109,00 € Kaffeepause) Nicht-Mitglieder 156,00 €

Die Teilnehmerzahl ist auf 22 begrenzt.

ATF-Anerkennung: 4 Stunden

Anreise: Einen entsprechenden Anreisehinweis senden wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu.

Anmeldung: Bitte schriftlich und mit Erteilung einer Einzugsermächti-gung über die Teilnahmegebühr.

Intensiv-Seminar Reptilien – Was jeder Tierarzt wissen sollte …

am Samstag, den 30.01.2010 in Frankfurt am Mainin der bpt-Geschäftsstelle

www.bpt-akademie.de

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Bitte gut lesbar ausfüllen! Anmeldung zur Teilnahme an der FGK-Fortbildung:

Intensiv-Seminar Reptilien – Was jeder Tierarzt wissen sollte …

am Samstag, den 30. 01. 2010 in Frankfurt am Main

Name, Vorname:

Tierarztpraxis:

Straße:

PLZ, Wohnort:

Telefon (tagsüber):

E-Mail:

Hiermit erteile ich der bpt Akademie GmbH die Einzugsermächtigung von mei-nem Konto über die Teilnahmegebühr.

Meine Bankverbindung lautet:

Kreditinstitut:

Bankleitzahl:

Kontonummer:

Kontoinhaber:(falls abweichend)

Unterschrift:

Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine schriftliche Stornierung der Anmel-dung und Rückerstattung der Teilnahmegebühren unter Abzug einer Bearbeitungs-gebühr von 25 % möglich. Spätere Stornierungen können leider nicht berücksich-tigt werden. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schäden jeglicher Art (z. B. infolge Veranstaltungsabsage).Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich approbierte(r) Tierarzt / Tierärztin bin.Mit den Veranstaltungsbedingungen erkläre ich mich einverstanden.

Ort, Datum Unterschrift

Information und Anmeldung:bpt Akademie GmbH · Referat FortbildungBeate Düerkop-ScheldHahnstr. 70 · D-60528 Frankfurt am MainE-Mail: [email protected] · Tel. (0 69) 66 98 18 90

Fax (0 69) 66 98 18 92

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Termin: Freitag 30. Oktober 2009

Veranstaltungsort: Rinderunion Baden-Württemberg e.V.Sitzungssaal

Ölkofer Str. 41 88518 Herbertingen Zielgruppe: Tierärzte, die das System ITB oder das Zuchtmanage-

mentsystem nutzen, sowie interessierte Tierärzte

Tagesordnung:10.00–10.05 Uhr Begrüßung Dr. Feucker, dsp-Agrosoft GmbH10.05–11.30 Uhr Stand der Entwicklung und Weiterentwicklung ITB – Fruchtbarkeitscontrolling – Nachbesamung – Fütterungscontrolling Hochleistungskühe – Lebensleistung / Lebenseffektivität – ökon. Bewertung der Zellzahlen und Fruchtbarkeit – Veterinärökonomie Referent: Dr. Feucker, dsp-Agrosoft GmbH

11.30–12.00 Uhr Nutzung des Systems ITB in der eigenen Praxis Referent: ein praktizierender Tierarzt

12.00–12.30 Uhr Mittagspause

12.30 bis 17.00 Uhr Beratung und Erfahrungsaustausch Tierärzte bringen ihren Laptop mit und stellen Fallbei-spiele sowie ihre Erfahrungen zur Diskussion

ATF-Anerkennung: 6 Stunden

Einladungzum Anwenderseminar für die Nutzung des EDV-Systems

„Integrierte tierärztliche Be-standsbetreuung (ITB)“ für Tierärzte

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Teilnahmegebühren: für Kunden mit Servicevertrag 40,00 € netto / Person für Kunden ohne Servicevertrag 85,00 € netto/Person (inkl. MwSt., Mittagessen und Kaffeepause)

Anmeldeschluss: 27. 10. 2009

Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt.

Anmeldung der Teilnahme

bitte als E-Mail an: [email protected] oder

per Fax: 03 32 33 / 8 09 62

Anfahrt HerbertingenVon Stuttgart:Über die B 27 nach Reutlingen, von dort auf der B 312 über Münsingen nach Riedlingen. In Riedlingen auf die B 311 in Richtung Herbertingen. In Herbertin-gen auf der B 311 rechts ab Richtung Freiburg. Am Ortsende befi ndet sich das Industriegebiet Bahnhof. Das Büro der Niederlassung Herbertingen befi ndet sich auf dem benachbarten Grundstück.Von Ulm:Über die B 311 in Richtung Freiburg. In Herbertingen auf der B 311 rechts ab Richtung Freiburg. Weiter wie oben.Von München / Memmingen:Über die B 312 in Richtung Biberach/Riedlingen. In Riedlingen wiederum auf die B 311 in Richtung Freiburg. Weiter wie oben.

Stuttgart

UlmReutlingen

Rottweil

Singen

Herbertingen Biberach

Friedrichshafen

Memmingen

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F a x a n t w o r t 033233/80962

dsp-Agrosoft GmbHParetzAnsprechpartner: Frau Christa Dietzel (Tel. 033233/81218)Parkring 3

14669 Ketzin

Anmeldung zur Teilnahme am

Anwenderseminar für die Nutzung des EDV-Systems „Integrierte tierärztliche Bestandsbetreuung (ITB)“ für Tierärzte

am 30.Oktober 2009 in 88518 Herbertingen

Name, Vorname:

Straße:

PLZ, Wohnort:

Telefon:

E-Mail:

Ort, Datum Unterschrift

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Boehringer Ingelheim, ein weltweit operierender Unternehmensverband, und Boehringer Ingelheim Vetmedica, Inc., die US-Tiergesundheitssparte von Boehringer Ingelheim, gaben vergan-gene Woche eine Vereinbarung mit Pfi zer bekannt, nach der Boehringer Ingelheim bestimmte Teile des bislang zu Wyeth Pharmaceuticals gehören-den Tiergesundheitsgeschäftes von Fort Dodge übernehmen wird. Die Übernahme erfolgt nach dem globalen Pfi zer/Wyeth-Merger. Der Abschluss des Mergers wird zu Beginn des vier-ten Quartals 2009 erwartet. Durch die Transaktion, die noch der endgültigen Zustimmung der Kartellbehörden be-darf, baut Boehringer Ingelheim sein Produktportfolio im Segment Kleintiere und Rinder deutlich aus.

Nach der Zustimmung durch die Be-hörden wird die Vereinbarung Boehrin-ger Ingelheim die Möglichkeit eröffnen, einen substanziellen Anteil des Fort Dodge-Produktportfolios in mehreren Ländern sowie Fertigungsbetriebe und Forschungs- und Entwicklungseinrich-tungen in Fort Dodge im US-Bundes-staat Iowa zu erwerben. Der Vertrag sieht vor, dass Boehringer Ingelheim in den USA und Kanada die Impfstoff-linien für Kleintiere und Rinder sowie

eine breite Palette an Pharmazeutika für Kleintiere, Rinder und andere Spe-zies übernimmt und vermarktet. In Ka-nada sind auch mehrere Impfstoffe für Schweine im Paket enthalten. In Aust-ralien würde Boehringer Ingelheim die Impfstoffe für Kleintiere von Fort Dodge erwerben und vermarkten, in einigen europäischen Ländern und in Südafrika bestimmte Impfstoffe für Rinder.

„Fort Dodge Animal Health ist ein in-ternational für seine erstklassige For-schung und Entwicklung anerkanntes Tiergesundheitsunternehmen und ver-fügt über ein Produktportfolio, das stra-tegisch sehr gut zu unseren bestehen-den Produkten passt“, kommentierte Hubertus von Baumbach, Mitglied der Unternehmensleitung von Boehringer Ingelheim und verantwortlich für Fi-nanzen und Tiergesundheit. „Dieser Zukauf bietet die Gelegenheit, unsere Entwicklung innovativer Produkte für die Tiergesundheit durch eigene For-schung und externe Kooperationen weiter zu stärken und dadurch den Nutzen für Tierärzte und Tierhalter zu erhöhen.“ Prof. Dr. Dr. Andreas Barner, Sprecher der Unternehmensleitung von Boehringer Ingelheim, ergänzte: „Die Erweiterung unseres Tiergesundheits-geschäfts und unseres Produktportfo-

Pressemitteilung vom 28.09.2009

Boehringer Ingelheim schließt Abkommen mit Pfi zer über Erwerb von großen Teilen des Wyeth/Fort Dodge Tiergesundheitsge-schäftes

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lios verfolgt nicht das Ziel, Umsätze zu erwerben, sondern soll vielmehr unse-re Schwungmasse und Durchsetzungs-kraft in einem sich konsolidierenden Wettbewerb erhöhen. Damit verbessert sich die Voraussetzung für unsere Stra-tegie des organischen Wachstums. Ins-besondere im Kernsegment der Impf-stoffe wird der Zukauf unsere bereits starke Produktpalette auf eine noch breitere Basis stellen. Wir freuen uns bereits darauf, dass wir nun die neuen Produkte in unsere Kultur der Innovati-on einbetten können.“

Weitere Informationen: Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KGBinger Straße 17355216 Ingelheim am RheinTelefon 0 61 32 / 77 - 35 19Telefax 0 61 32 / 77 - 45 80www.boehringer-ingelheim.de

Seit zwei Jahren stellt die parasitolo-gische Expertenorganisation ESC-CAP – in Deutschland vertreten durch Prof. Dr. Thomas Schnieder vom In-stitut für Parasitologie der TiHo Han-nover – kostenfrei Informationen und Praxis-Materialien für die sachgerechte Bekämpfung von Parasiten bei Hunden und Katzen zur Verfügung. Tierärzte/innen, die den umfassenden Praxis-Service von ESCCAP noch nicht ken-nen, ihn näher kennen lernen wollen bzw. Anregungen oder Fragen an die Experten haben, können dies auf den anstehenden Herbstkongressen persön-lich tun. „Dieser direkte Dialog mit den Praktikern ist uns wichtig, denn nur so

können wir sicher stellen, dass das, was wir als Wissenschaftler entwick-eln, für die Praxis auch wirklich zu gebrauchen ist“, sagt Prof. Schnieder. Daher wird das ESCCAP-Team auf fol-genden Kongressen für Sie mit einem kleinen Messestand vor Ort sein: • 1.–4. 10. 09: bpt-Kongress, Nürnberg• 13.–15. 11. 09: Jahreskongress DGK-

DVG, Berlin • 28.-29.11.09: PetVet, StuttgartWeitere Informationen über das Eu-ropean Scientifi c Counsel Compan-ion Animal Parasites fi nden Sie unter www.esccap.de (Passwort: Parasiten).

Wissenschaft & Praxis im Dialog

ESCCAP auf Herbstkongressen für Sie vor Ort

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In einem dreiminütigen Film klärt die unabhängige parasitologische Exper-tenorganisation ESCCAP (European Scientifi c Counsel Companian Animal Parasites) Tierhalter im Internet auf, wie sich Hund und Katze mit Würmern an-stecken können und wie man seinen Vierbeiner sachgerecht schützen kann. Den Film hat ESCCAP nicht nur auf seine eigene Website gestellt, sondern auch über mehr als 50 Internetplattfor-men wie YouTube, Tier-TV und Meine-Tierwelt verbreitet. „Ziel ist es, Tierhalter dauerhaft über möglichst viele Kanäle anzusprechen,

damit sie nachhaltig umdenken und ein sachgerechter Parasitenschutz ir-gendwann zur Selbstverständlichkeit wird“, sagt Prof. Dr. Thomas Schnieder, Leiter der Parasitologie der TiHo Han-nover und Vorsitzender von ESCCAP in Deutschland.Tierärzte/innen, die den ESCCAP-Film auf ihrer eigenen Homepage integrie-ren oder im Rahmen von Vorträgen nutzen möchten, können dies gern kostenfrei tun. Kontakt: www.esccap.de (Passwort: Parasiten).

ESCCAP-Kampagne

Entwurmung auf YouTube & Co

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ImpressumAnschrift des 1. Vorsitzenden des Landesverbandes Bayern:Dr. Siegfried Moder, Hammerschmiedstrasse 17, 86989 Steingaden, Telefon 0172-3673002, [email protected]

Anschrift des 1. Vorsitzenden des Landesverbandes Baden-WürttembergDr. Hans-Georg Ströhle, Wiesenweg 4, 89547 Gerstetten, Telefon: 07323-96160, Fax: 07323-3691, [email protected]

Anschrift des 1. Vorsitzenden des Landesverbandes Rheinland-Pfalz:Dr. Bernd Alscher, Alter Steg 1 – 2, 55765 Oberhambach, Telefon: [email protected]

Anschrift des 1. Vorsitzenden des Landesverbandes Saarland:Dr. Hans-Joachim Götz, Im Teich 1, 66459 Kirkel / Limbach, Telefon: [email protected]

Anschrift des 1. Vorsitzenden des Landesverbandes Thüringen:Dr. Volker Lampe, Goetheweg 3, 07646 Stadtroda, Telefon: [email protected]

Das Mitteilungsblatt des Landesverbandes Bayern im BPT für Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen erscheint vierteljährlich und wird den Mitglie-dern zugestellt. Bezugspreis: € 2,56 im Mitgliedsbeitrag enthalten. Aufl age 3000 Exem-plare. Herausgeber ist der Landesverband prakt. Tierärzte Bayern e.V. im BPT. Anschrift der Geschäftsstelle: Landesverband prakt. Tierärzte Bayern e. V. im BPT, Dr. Franz Gassner, Schulstraße 20, 84160 Frontenhausen, Telefon 08732-931323, Telefax 08732-931324.

Redaktion: Dr. S. Moder, Dr. I. Zwehl, Dr. F. Gassner, A. Tröschel, Anschrift der Redaktion: Andreas Tröschel, Bogenstraße 2b, 90599 Burgthann, Telefon 09183-903652, Telefax 09183-903654, E-Mail [email protected]: Ortmaier-Druck, Birnbachstr. 2, 84160 Frontenhausen, Telefon 08732-9210-0, Telefax 08732-9210-999.

Alle prakt. Tierärzte können Beiträge zur Veröffentlichung an die Redaktion einsenden. Aufgrund der Sachbezogenheit und Aktualität der eingesandten Themen trifft die Redak-tion die Auswahl und entscheidet über den Zeitpunkt der Veröffentlichung. Manuskripte werden nur auf ausdrücklichen Wunsch zurückgegeben. Nicht gezeichnete Beiträge geben die Meinung oder Stellungnahme des Landesverband prakt. Tierärzte Bayern e.V. im BPT wieder. Gezeichnete Beiträge sind ausschließlich Stellungnahmen der Verfasser.

Homepage: http://www.bpt-bayern.de Passwörter für den geschützten Bereich ihre Mitgliedsnummer und Ihr Nachname wie auf dem Mitgliedsausweis geschriebenTitelbild: Auf der Alm, A.Tröschel, Burgthann

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Redaktion bpt-landesverband bayern, Bogenstr. 2b, 90559 BurgthannPVSt, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, B 12818