single point of contact (spoc) · 2019-12-09 · 4 aktuelles dgservice 4/2019 single point of...

4
4 Aktuelles DGservice 4/2019 Single Point of Contact (SPOC) Derzeit haben mehr als 11.000 Dienstgeber mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten Standorte in mehreren Bundesländern und damit Beitragskonten bei mehreren Gebietskrankenkassen. Mit Wirkung zum 1.1.2020 werden die neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengefasst. Im Rahmen des Fusionsprozesses werden für Dienstgeber österreichweit einheitliche Standards geschaffen. Künftig sollen Dienstgeber alle wesentlichen Informationen unkompliziert und serviceorientiert aus einer Hand erhalten. Für bundeslandübergreifende Dienstgeber wird ein sogenannter Single Point of Contact (SPOC) als Ansprechstelle eingerichtet. Bereits jetzt besteht zwischen Sozi- alversicherung und Dienstgebern eine sehr gute Zusammenarbeit. Die Pünkt- lichkeits- und Einbringlichkeitsquote betrugen 2018 jeweils fast 100 Pro- zent. Die Österreichische Gesundheits- kasse wird auch weiterhin ein verläss- licher Partner für die Dienstgeber sein und unterstützend zur Seite stehen. Was bedeutet SPOC? Die Abwicklung wesentlicher Agen- den der Österreichischen Gesund- heitskasse wird für Dienstgeber mit zumindest zwei Beitragskonten in un- terschiedlichen Bundesländern von ei- nem zentralen Ansprechpartner, dem SPOC, wahrgenommen. Diese zentrale Ansprechstelle steht für wesentliche Fragen im Zusammenhang mit der Ab- wicklung des Melde-, Versicherungs- und Beitragsbereiches zur Verfügung und koordiniert diese bundesland- übergreifend. Unternehmen mit Bei- tragskonten in nur einem Bundesland, sind demnach nicht betroffen. Welche Änderungen sind zu erwarten? Auf den üblichen Geschäftsbetrieb hat der Single Point of Contact keine Auswirkung. Die bisherigen Ansprech- partner in den Gebietskrankenkassen nehmen wie gewohnt Anfragen des täglichen Betriebes entgegen. Dies betrifft beispielsweise Auskünfte zu Clearingfällen oder die Entgegennah- me von Meldungen. Nur bei Maßnah- men im Zusammenhang mit der Bei- tragseinbringung, bei Meldeverstößen oder Verfahren tritt der SPOC als An- sprechstelle auf. In welchem Bundesland ist der SPOC angesiedelt? Wenn ein Dienstgeber zumindest zwei Beitragskonten in unterschied- lichen Bundesländern hat, ergibt sich der SPOC im Regelfall mit jenem Bundesland, in dem die geschäftliche Hauptanschrift (Betriebssitz) des Un- ternehmens liegt. Hat ein Dienstge- ber z. B. Beitragskonten in Tirol und Vorarlberg und befindet sich der Fir- mensitz in Bregenz, so ist Vorarlberg die regionale Vertretung der ÖGK und damit der SPOC für diesen Dienst- geber. Für Unternehmen mit Beitragskon- ten in nur einem Bundesland erfolgt die regionale Abwicklung bezüglich Melde,- Versicherungs- und Beitrags- angelegenheiten wie bisher. Foto: Billion Photos/Shutterstock.com Beispiele zur künftigen Aufgabenverteilung Single Point of Contact Betreuung im Bundesland > Meldeverspätungen > einfache Auskünfte > Verfahren > Entgegennahme der Meldungen > Ratenvereinbarungen > Auflösung von Clearingfällen > Mahnungen > Zahlung der Beiträge > Verzugszinsen

Upload: others

Post on 18-Jul-2020

1 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: Single Point of Contact (SPOC) · 2019-12-09 · 4 Aktuelles DGservice 4/2019 Single Point of Contact (SPOC) Derzeit haben mehr als 11.000 Dienstgeber mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten

4 Aktuelles DGservice 4/2019

Single Point of Contact (SPOC)Derzeit haben mehr als 11.000 Dienstgeber mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten Standorte in mehreren Bundesländern und

damit Beitragskonten bei mehreren Gebietskrankenkassen. Mit Wirkung zum 1.1.2020 werden die neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengefasst. Im Rahmen des Fusionsprozesses werden für Dienstgeber österreichweit einheitliche Standards geschaffen. Künftig sollen Dienstgeber alle wesentlichen Informationen unkompliziert und serviceorientiert aus einer Hand erhalten. Für bundeslandübergreifende Dienstgeber wird ein sogenannter Single Point of Contact (SPOC) als Ansprechstelle eingerichtet.

Bereits jetzt besteht zwischen Sozi-alversicherung und Dienstgebern eine sehr gute Zusammenarbeit. Die Pünkt-lichkeits- und Einbringlichkeitsquote betrugen 2018 jeweils fast 100 Pro-zent. Die Österreichische Gesundheits-kasse wird auch weiterhin ein verläss-licher Partner für die Dienstgeber sein und unterstützend zur Seite stehen.

Was bedeutet SPOC?

Die Abwicklung wesentlicher Agen-den der Österreichischen Gesund-heitskasse wird für Dienstgeber mit zumindest zwei Beitragskonten in un-terschiedlichen Bundesländern von ei-nem zentralen Ansprechpartner, dem SPOC, wahrgenommen. Diese zentrale Ansprechstelle steht für wesentliche Fragen im Zusammenhang mit der Ab-wicklung des Melde-, Versicherungs-

und Beitragsbereiches zur Verfügung und koordiniert diese bundesland-übergreifend. Unternehmen mit Bei-tragskonten in nur einem Bundesland, sind demnach nicht betroffen.

Welche Änderungen sind zu erwarten?

Auf den üblichen Geschäftsbetrieb hat der Single Point of Contact keine Auswirkung. Die bisherigen Ansprech-partner in den Gebietskrankenkassen nehmen wie gewohnt Anfragen des täglichen Betriebes entgegen. Dies betrifft beispielsweise Auskünfte zu Clearingfällen oder die Entgegennah-me von Meldungen. Nur bei Maßnah-men im Zusammenhang mit der Bei-tragseinbringung, bei Meldeverstößen oder Verfahren tritt der SPOC als An-sprechstelle auf.

In welchem Bundesland ist der SPOC angesiedelt?

Wenn ein Dienstgeber zumindest zwei Beitragskonten in unterschied-lichen Bundesländern hat, ergibt sich der SPOC im Regelfall mit jenem Bundesland, in dem die geschäftliche Hauptanschrift (Betriebssitz) des Un-ternehmens liegt. Hat ein Dienstge-ber z. B. Beitragskonten in Tirol und Vorarl berg und befindet sich der Fir-mensitz in Bregenz, so ist Vorarlberg die regionale Vertretung der ÖGK und damit der SPOC für diesen Dienst-geber.

Für Unternehmen mit Beitragskon-ten in nur einem Bundesland erfolgt die regionale Abwicklung bezüglich Melde,- Versicherungs- und Beitrags-angelegenheiten wie bisher.

Foto: Billion Photos/Shutterstock.com

Beispiele zur künftigen Aufgabenverteilung

Single Point of Contact Betreuung im Bundesland

> Meldeverspätungen > einfache Auskünfte

> Verfahren > Entgegennahme der Meldungen

> Ratenvereinbarungen > Auflösung von Clearingfällen

> Mahnungen > Zahlung der Beiträge

> Verzugszinsen

Page 2: Single Point of Contact (SPOC) · 2019-12-09 · 4 Aktuelles DGservice 4/2019 Single Point of Contact (SPOC) Derzeit haben mehr als 11.000 Dienstgeber mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten

5DGservice 4/2019 Aktuelles

Was wird von den Betroffenen erwartet?

Dienstgeber müssen auf Grund der Fusion zur ÖGK keine Prozesse um-stellen. Dies bedeutet die Weiterfüh-rung der bestehenden Beitragskonten in den Bundesländern für alle Dienst-geber. Auch die Melde- und Zahlungs-verpflichtungen bleiben unverändert. Dies gilt ebenfalls für bundesländer-übergreifend tätige Dienstgeber be-ziehungsweise deren Bevollmächtigte (Steuerberater, Lohnverrechner etc.).

Die Trägerschlüssel der bisheri-gen Gebietskrankenkassen dienen ab 1.1.2020 zur Identifikation für das zu-geordnete Bundesland der Österrei-chischen Gesundheitskasse.

Warum ist der Beschäftigungsort wichtig?

Dienstgeber melden jede beschäf-tigte Person an bzw. ab. Die Form der Meldung hat elektronisch nach den von der Sozialversicherung festgeleg-ten Datensätzen auf Grund des Be-schäftigungsortes zu erfolgen.

Nach wie vor sind Umlagen und Abgaben, die auf das Bundesland Be-zug nehmen, aufrecht und von der ÖGK einzuheben, wie beispielsweise Wohnbauförderungsbeitrag oder Ar-beiterkammerumlage.

Der Beschäftigungsort ist auf Grund der gesetzlichen Bestimmun-gen nach dem Allgemeinen Sozial-versicherungsgesetz, Wohnbauförde-rungsgesetz, Arbeiterkammergesetz oder Landarbeiterkammergesetz für die Anknüpfung zum jeweiligen Bun-desland maßgeblich. Eine Änderung des Beschäftigungsortes ist nach wie vor bekannt zu geben.

Was ist der Nutzen von SPOC?

> Österreichweit einheitliche Stan-dards in der Kundenbetreuung für Dienstgeber

> Gleiche Vorgehensweise bei Ver-fahren und Sanktionen sowie allen Einbringungsmaßnahmen (Mah-nungen, Verzugszinsen)

> Ein Ansprechpartner für wesentli-che Geschäftsprozesse

> Gleichbehandlung aller Dienstgeber bundesweit

> Verwaltungsvereinfachung für Dienst-geber

Sonstiges Wissenswertes

Die Dienstgeber haben durch die Fusion der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse keinen Umstellungsaufwand.

Änderungen bezüglich des elek-tronischen Datenaustausches mittels ELDA sind nicht vorgesehen. Daher besteht – außer den üblichen Anpas-sungen zu jedem Jahreswechsel – kein Handlungsbedarf in der Lohnsoft-ware.

Für Dienstgeber mit Beitragskon-ten in mehreren Bundesländern wird in Zukunft vieles schneller und einfa-cher. Sie erhalten für bundesweit ab-zuklärende Fachfragen einen einzigen Ansprechpartner. Die regionale Ver-tretung der Österreichischen Gesund-heitskasse am Sitz des Unternehmens wird als Single Point of Contact agie-ren.

Dienstgeber, für die ein SPOC ein-gerichtet wird, werden diesbezüglich in den nächsten Wochen gesondert informiert.

Kein Mehraufwand ab 2020

Für alle Dienstgeber gibt es durch die Fusion in Bezug auf das Beitrags-wesen und speziell die Abfuhr der Sozialversicherungsbeiträge keiner-lei Mehraufwand. Die Beitragskon-ten bleiben wie gewohnt bestehen, die bereits hinterlegten Bankkon-tonummern bleiben erhalten und auch bestehende Abbuchungsauf-träge werden unverändert von der Österreichischen Gesundheitskasse übernommen.

Über WEBEKU ist für Dienstgeber die Einsichtnahme bzw. Kontrolle ihrer Beitragskonten möglich. Die Kommunikationsmöglichkeiten über dieses Kundenportal auf elektronischem Weg zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse und dem Dienstgeber als Kunden werden weiter forciert.

Dienstgeber mit Sitz bzw. Beitrags-konto in nur einem Bundesland werden auch weiterhin von den bereits gewohnten Ansprechpart-nern serviciert. Vereinheitlichungen im Zuge des Fusionsprozesses gab es beispielsweise dahingehend, dass Terminläufe österreichweit angegli-chen und abgestimmt wurden. So ist nunmehr gewährleistet, dass z. B. Mahnungen bundesweit, einheitlich am gleichen Tag verschickt werden. Einheitliche Vorgehensweisen und fachliche Abstimmungen werden weiter intensiviert.

Die Österreichische Gesundheits-kasse legt größten Wert darauf das gewohnte Serviceniveau gegenüber den Dienstgebern hochzuhalten und weiter auszubauen.

Organisatorisches ...

Page 3: Single Point of Contact (SPOC) · 2019-12-09 · 4 Aktuelles DGservice 4/2019 Single Point of Contact (SPOC) Derzeit haben mehr als 11.000 Dienstgeber mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten

6 Aktuelles DGservice 4/2019

Es ist eines der größten Reformvorhaben der letzten Zeit – und am 1.1.2020 ist es soweit. Die neun Gebietskrankenkassen werden zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengeführt. Dadurch entsteht eine neue Kraft im heimischen Ge-sundheitssystem, die sich künftig um die Gesundheitsversorgung für 7,2 Millionen Versicherte in ganz Österreich kümmert und mit Unterstützung der Dienstgeber über 50 Milliarden Euro an Beiträgen einhebt.

Dabei verliert man die Kundengrup-pen des Krankenversicherungsträgers nie aus den Augen. „Die Gesundheits-kasse sucht eine faire Kooperation mit den Vertragspartnern und Dienstge-bern. Für die Vertragsunternehmen sind wir ein starker, stabiler Partner und verlässlicher Zahler. Den Arbeitge-bern bieten wir eine reibungslose Ab-wicklung der Lohnverrechnung, bauen Beratung und Information aus und bieten gleich von Beginn an eine völlig neue Art von Betreuung (siehe Seite 4 Artikel ‚Single Point of Contact‘)“, so Generaldirektor Bernhard Wurzer.

Die ÖGK als Big Player

Die Dimensionen des neuen Trä-gers sind neu für unser Land: Die Ös-terreichische Gesundheitskasse wird

ein Gesundheitsbudget von 15 Milli-arden Euro verantworten. Sie wird da-mit zu einem Big Player in der Sozial-versicherung – auch im europäischen Vergleich – und übernimmt eine be-deutende gestalterische Verantwor-tung für die Gesundheitsversorgung in Österreich.

Im Zentrum steht allerdings stets der einzelne Versicherte: „Jeder Mensch in unserem Land hat An-spruch auf eine gleich hochstehende Versorgung. Ohne Leistungsunter-schiede zwischen den Bundeslän-dern“, sagt der Generaldirektor. „Wir entwickeln die Gesundheitsversor-gung in unserem Land kontinuierlich weiter und wollen darüber hinaus ein bürgernahes Service auf der Höhe der Zeit bieten.“

Orientierungspunkte werden neben dem medizinischen Fortschritt immer die Bedürfnisse der Menschen sein. „Wir garantieren unseren Versicher-ten nicht nur ein breites, flächende-ckendes Versorgungs- und Leistungs-angebot und damit die Sicherheit im Krankheitsfall, sondern wir wollen in den kommenden Jahren nichts Ge-ringeres als die Business-Class in der Gesundheitsversorgung schaffen“, so Wurzer.

In 13 Monaten zur ÖGK ...

Den Rahmen für das ambitionierte Reformprojekt „Österreichische Ge-sundheitskasse“ gab der Gesetzgeber im vergangenen Jahr vor: Im Dezem-ber 2018 beschloss der Nationalrat das Sozialversicherungs-Organisati-onsgesetz (SV-OG). Dieses sieht die Zusammenführung der bisherigen So-zialversicherungsträger auf nur mehr fünf und den Umbau des Hauptver-bandes in einen Dachverband vor.

Hunderte Mitarbeiter in den Ge-bietskrankenkassen arbeiten seit Mo-naten an der Umsetzung der Vorgaben. In 62 Projekten widmete man sich tau-senden funktionsbezogenen Fragen

Wir entwickeln die Gesundheitsversorgung kontinuierlich weiter!

Mag. Bernhard WurzerGeneraldirektor der ÖGK

Foto: REDPIXEL.PL/Shutterstock.com

Foto: Hauptverband/Georg Wilke

Eine Gesundheitskasse für ganz Österreich

Page 4: Single Point of Contact (SPOC) · 2019-12-09 · 4 Aktuelles DGservice 4/2019 Single Point of Contact (SPOC) Derzeit haben mehr als 11.000 Dienstgeber mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten

7DGservice 4/2019 Aktuelles

rund um die Zusammenführung der neun Gebietskrankenkassen zur Öster-reichischen Gesundheitskasse.

Die ÖGK setzt auf vorhandene Strukturen und Kompetenzen

Die neue Gesundheitskasse ist eine gesamtösterreichische Institution. Sie bedient sich der Stärken der bisheri-gen neun Kassen und baut auf deren Strukturen und Kompetenzen auf.

Die künftigen Fachbereichsleitun-gen bzw. Expertisenzentren sind daher nicht in einer groß angelegten Zentra-le in Wien konzentriert, sondern über ganz Österreich verteilt – überall dort,

wo sich die rund 12.000 Mitarbeiter täglich um ihre Kunden kümmern. „So stellen wir sicher, dass die vorhande-nen Expertisen nicht verloren gehen und in der neuen Struktur weiterbe-stehen. Wir wollen zentral steuern, aber lokal handeln“, so Wurzer.

Die schlanke Organisationsstruktur soll dabei helfen, dass die Sozialver-sicherungsbeiträge der Versicherten und Dienstgeber verstärkt in den Aus-bau von Leistungen fließen.

Die neuen Leitungsfunktionen in der Generaldirektion der ÖGK

Das Management der ÖGK

Mag. Bernhard WurzerGeneraldirektor

Dr. Rainer ThomasGeneraldirektor-Stv.

Mag. Georg Sima, MScGeneraldirektor-Stv.

Mag. Alexander Hagenauer, MPM

Generaldirektor-Stv.

e-card mit Lichtbild Ab 1.1.2020 wird eine neue Generation von e-cards ausgegeben, die auch mit einem Foto des Versicherten ausgestattet ist.

Rund 85 % aller Karteninhaber bekommen automatisch eine neue e-card mit Foto, ohne etwas dafür tun zu müssen, weil die Sozialversicherung die Fotos aus bestehenden Registern zur Verfügung gestellt bekommt.

Foto vorhanden

Sofern ein Foto aus Reisepass, Per-sonalausweis, Scheckkartenführer-schein oder aus dem Fremdenregister (z. B. Fremdenpass, Konventionsreise-pass, Aufenthaltstitel oder Identitäts-karte für Fremde) vorhanden ist, müs-sen Sie nichts tun. Ihre neue e-card mit Lichtbild erhalten Sie, bevor die alte abläuft, jedenfalls bis Ende des Jahres 2023.

Kein Foto vorhanden

Besitzen Sie keines der aufgezähl-ten Dokumente, gilt es zunächst das Ablaufdatum Ihrer e-card zu prüfen. Wenn dieses Ablaufdatum vor dem 1.1.2020 ist, bekommen Sie die nächs-te e-card noch wie bisher ohne Foto

und müssen nichts tun. Liegt das Ab-laufdatum aber nach dem 1.1.2020, können Sie kurz vor Ablauf Ihrer e-card ein Passfoto zu der für Sie zu-ständigen Stelle bringen.

Falls Sie auf der Rückseite Ihrer e-card statt eines Datums den Auf-druck ***** sehen oder das Ablauf-datum nach dem 31.12.2023 ist, wer-den Sie rechtzeitig aufgefordert, ein Foto zu bringen.

Ausnahmen

Kinder unter 14 Jahren erhalten weiterhin in jedem Fall eine e-card ohne Foto, unabhängig davon, ob ein Foto aus einem der genannten Regis-ter verfügbar ist.

Auch Personen, die im Ausstellungs-jahr der neuen e-card das 70. Lebens-jahr vollenden oder bereits vollendet haben bzw. in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind, sind ebenfalls von der Verpflichtung ausgenommen, ein Foto für die e-card zu bringen. Sie erhalten automatisch Ihre neue e-card, bevor die alte abläuft.

Die zuständigen Stellen für die Abgabe eines Fotos sowie weitere Informationen finden Sie unter e-card mit Foto.

chipkarte.atwww.

Besuchen Sie die Website der Österreichischen Gesundheitskasse. Sie bietet ab 1.1.2020 ein umfangreiches Informationspaket.

gesundheitskasse.atwww.

Foto

s: H

aupt

verb

and/

Geor

g W

ilke

Foto

: chi

pkar

te.a

t