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www.spasslerndenk.de Deutschlands Schnell-Lernspezialist Dr. Marius Ebert, [email protected] www.spasslerndenk.de Deutschlands Schnell-Lernspezialist Dr. Marius Ebert, [email protected] ©Dr. Marius Ebert Anhörung des Betriebsrats (BR): Wie geht das eigentlich? Der Betriebsrat spielt in der Prüfung zur Personalfachkauffrau/mann genau so eine große Rolle, wie in der betrieblichen Praxis. Kaum ein Sachverhalt, der nicht die Mitwirkung des Betriebsrates in irgendeiner Form erfordert. Speziell bei der Kündigung ist die „Anhörung“ des Betriebsrates gefordert. Wie macht man das eigentlich? Und wie muss man dann mit der Reaktion des BR umgehen? a) Anhörung Die Mitteilung muss an den BR-Vorsitzenden und - wenn dieser verhindert ist - an dessen Stellvertreter gerichtet sein. Eine spezielle Formvorschrift gibt es -2-

Author: dr-ebert-kolleg

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Anhoerung des Betriebsrates

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    www.spasslerndenk.de Deutschlands Schnell-Lernspezialist Dr. Marius Ebert, in [email protected] Dr. Marius Ebert

    Anhrung des Betriebsrats (BR): Wie geht das eigentlich?

    Der Betriebsrat spielt in der Prfung zur Personalfachkauffrau/mann genau so eine groe Rolle, wie in der betrieblichen Praxis. Kaum ein Sachverhalt, der nicht die Mitwirkung des Betriebsrates in irgendeiner Form erfordert. Speziell bei der Kndigung ist die Anhrung des Betriebsrates gefordert. Wie macht man das eigentlich? Und wie muss man dann mit der Reaktion des BR umgehen? a) Anhrung Die Mitteilung muss an den BR-Vorsitzenden und - wenn dieser verhindert ist - an dessen Stellvertreter gerichtet sein. Eine spezielle Formvorschrift gibt es

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    nicht, die Mitteilung kann daher mndlich oder schriftlich erfolgen. Allein aus der Natur der Mitteilung kann es sich jedoch ergeben, dass bestimmte Schriftstcke berreicht werden mssen, z. B. bei der Einstellung eines neu-en Mitarbeiters nach 99 BetrVG. Die Mitteilung ist also grundstzlich formfrei. Sie kann auch beim Mittagessen in der Kantine erfolgen. b) Reaktion des Betriebsrats Der BR fasst seine Entscheidungen per Beschluss ( 33 BetrVG). Diese Be-schlsse knnen nur in einer Sitzung gefasst werden, zu der der Vorsit-zende zu laden hat. Ein Beschluss kann auerdem nur ergehen, wenn der BR beschlussfhig ist. Dies setzt voraus, dass mindestens die Hlfte der Mitglieder des BR anwesend sind. Eine einzelne Person kann einen Be-schluss daher nur fassen, wenn es sich um einen Einpersonen-BR handelt. (1) Fall: Der BR-Vorsitzende besttigt eine Kndigung innerhalb von 10 Se-kunden per Fax. In diesem Fall konnte keine Sitzung stattgefunden und kein Beschluss gefasst worden sein. Es handelte sich auch nicht um einen Ein-personen-BR. Die Anhrung war damit unwirksam. (2) Fall: Der BR-Vorsitzenden sagt zu, innerhalb von zwei Tagen eine Sit-zung stattfinden zu lassen und einen Beschluss des BR herbeizufhren, tut dies aber nicht. Am dritten Tag teilt er dem Arbeitgeber mit, der BR habe der Manahme zugestimmt.

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    In diesem Fall durfte der Arbeitgeber auf diese Mitteilung vertrauen. Es gilt grundstzlich das Prinzip der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach 2 (1) BetrVG. Der Arbeitgeber muss also den BR nicht kontrollieren. Bis zum nchsten Mal

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