zvei fly agb industrie 4.0 12.01.15...um den erfolg von industrie 4.0 in deutschland und aus...

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Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie Bildnachweis: ZVEI Positionspapier Industrie 4.0 ermöglichen: Reform des deutschen AGB-Rechts im B2B Impressum Industrie 4.0 ermöglichen: Reform des deutschen AGB-Rechts im B2B Herausgeber: VDMA – Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. Lyoner Straße 18 60528 Frankfurt am Main ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. Lyoner Straße 9 60528 Frankfurt am Main Ansprechpartner: RA Christian Steinberger, VDMA Telefon: +49 69 6603-1361 E-Mail: [email protected] www.vdma.org RA Jan Paul Marschollek, ZVEI Telefon: +49 69 6302-310 E-Mail: [email protected] www.zvei.org Trotz größtmöglicher Sorgfalt wird keine Haftung für den Inhalt übernommen. Alle Rechte, insbesondere die zur Speicherung, Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, sind vorbehalten. Handlungsbedarf für die Politik und den Gesetzgeber: Die unzureichende Ausgestaltung des deutschen AGB- Rechts für den unternehmerischen Geschäftsverkehr stellt ein wesentliches Hemmnis für den Erfolg von Industrie 4.0 am Wirtschaftsstandort Deutschland dar. Die deutsche Industrie kann diese Situation nicht hin- nehmen und fordert daher eine sachgerechte Reform der gesetzlichen Regelungen. Die Wirtschaftsverbände VDMA und ZVEI zeigen gemeinsam mit Vertretern von Unter- nehmen, insbesondere des Mittelstands, und Rechtsan- wälten den politischen Handlungsbedarf und die Risiken für die Unternehmenspraxis auf. Auch die relevanten Fachkreise, wie der Deutsche Juris- tentag e. V., der Zivilrechtsausschuss des Deutschen An- waltvereins e. V. sowie ein vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beauftragter wissen- schaftlicher Gutachter, bestätigen den Reformbedarf im deutschen AGB-Recht für den unternehmerischen Geschäftsverkehr. VDMA und ZVEI fordern daher eine sachgerechte Reform des deutschen AGB-Rechts für den unterneh- merischen Geschäftsverkehr in den Regelungen der §§ 305, 310 BGB. Vorschläge für eine Änderung des Gesetzestextes liegen vor und sind nebst ausführ- licher Begründung sowie Fallbeispielen aus der Praxis abrufbar unter: http://www.AGB-Initiative.de

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Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau

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VEI

Positionspapier

Industrie 4.0 ermöglichen:Reform des deutschen

AGB-Rechts im B2B

ImpressumIndustrie 4.0 ermöglichen:Reform des deutschen AGB-Rechts im B2B

Herausgeber:VDMA – Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. Lyoner Straße 18 60528 Frankfurt am Main

ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.Lyoner Straße 960528 Frankfurt am Main

Ansprechpartner:RA Christian Steinberger, VDMA Telefon: +49 69 6603-1361E-Mail: [email protected]

RA Jan Paul Marschollek, ZVEI Telefon: +49 69 6302-310E-Mail: [email protected] www.zvei.org

Trotz größtmöglicher Sorgfalt wird keine Haftung für den Inhalt übernommen. Alle Rechte, insbesondere die zur Speicherung, Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, sind vorbehalten.

Handlungsbedarf für die Politik und den Gesetzgeber:

Die unzureichende Ausgestaltung des deutschen AGB-Rechts für den unternehmerischen Geschäftsverkehr stellt ein wesentliches Hemmnis für den Erfolg von Industrie 4.0 am Wirtschaftsstandort Deutschland dar.

Die deutsche Industrie kann diese Situation nicht hin-nehmen und fordert daher eine sachgerechte Reform der gesetzlichen Regelungen. Die Wirtschaftsverbände VDMA und ZVEI zeigen gemeinsam mit Vertretern von Unter-nehmen, insbesondere des Mittelstands, und Rechtsan-wälten den politischen Handlungsbedarf und die Risiken für die Unternehmenspraxis auf.

Auch die relevanten Fachkreise, wie der Deutsche Juris-tentag e. V., der Zivilrechtsausschuss des Deutschen An-waltvereins e. V. sowie ein vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beauftragter wissen-schaftlicher Gutachter, bestätigen den Reformbedarf im deutschen AGB-Recht für den unternehmerischen Geschäftsverkehr.

VDMA und ZVEI fordern daher eine sachgerechte Reform des deutschen AGB-Rechts für den unterneh-merischen Geschäftsverkehr in den Regelungen der §§ 305, 310 BGB. Vorschläge für eine Änderung des Gesetzestextes liegen vor und sind nebst ausführ- licher Begründung sowie Fallbeispielen aus der Praxis abrufbar unter:http://www.AGB-Initiative.de

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AGB – B2B

§§

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Technik kennt keine Grenzen – Industrie 4.0 ist international: Mit voranschreitender Digitalisierung der Industrie gewinntglobales Wirtschaften zunehmend an Bedeutung für die Mehrzahl der Marktakteure, um Effi zienzgewinne und Einsparungspotenziale zu realisieren. Dank technischer Unterstützung werden sowohl Produktions- wie auch Ge-schäftsprozesse stärker automatisiert und damit schneller abgewickelt. Geschäftsabschlüsse im Wertschöpfungsnetz-werk der smarten Fabriken werden künftig direkt von Maschinen beziehungsweise Softwaresystemen vorge-nommen, zum Beispiel durch direkte Kommunikation von vordefi nierten technischen Anforderungen oder vor-formulierten Vertragsbedingungen. Dies geschieht selbst-verständlich auch in einem internationalen Kontext.

Digitalisierung der Wirtschaft: „Industrie 4.0“ steht für die vollständige Digita-lisierung und Integration der industriellen Wert-schöpfungskette. Die Verbindung von Informa-tions- und Kommunikationstechnologie mit der Automatisierungstechnik zum Internet der Dinge und Dienste ermöglicht immer höhere Grade der Vernetzung in und zwischen Produktionsanlagen, vom Lieferanten bis hin zum Kunden. Damit ein-her geht die Digitalisierung des Produkt- und Service-Angebots, die neue Geschäftsmodelle ermöglicht. Letztendlich ist Industrie 4.0 die Verwirklichung der smarten Fabrik im digitalen Wertschöpfungsnetzwerk.

Rechtliche Rahmenbedingungen optimal ausgestalten:

Das deutsche AGB-Recht im unternehmerischen Geschäfts-verkehr stellt jedoch in seiner aktuellen Ausgestaltung – gerade im internationalen Vergleich und insbesondere bei grenzüberschreitenden Vertragsabschlüssen – ein erheb-liches Hemmnis für Industrie 4.0 dar. Selbst für speziali-sierte Rechtsberater ist es kaum noch möglich, sinnvolle und sichere Lösungen für Geschäftsabschlüsse mit zum Bei-spiel wirksamen Haftungsklauseln vorzuschlagen. Andere Rechtsordnungen gewähren – im Gegensatz zum deut-schen Recht – Gestaltungsspielräume für Haftungsklauseln im B2B, die international anerkannt und wirksam sind. Das deutsche AGB-Recht schafft damit eine nachteilige Sonderposition für deutsche Unternehmen im globalen Wettbewerb.

Eine sachgerechte Reform des deutschen AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist daher notwendig, um den Erfolg von Industrie 4.0 in Deutschland und aus Deutschland heraus sicherzustellen.