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Energieausweis Melita Tuschinski (Hrsg.) 180 Fragen und Antworten zur EnEV 2009 für Gebäude Praxis-Dialog für Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Planer und Energieberater im Rahmen des Online-Workshops zur neuen Energieeinsparverordnung – EnEV. www.EnEV-online.de

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Ener

gieau

sweis

Melita Tuschinski (Hrsg.)

180 Fragen und Antwortenzur EnEV 2009 für GebäudePraxis-Dialog für Architekten, Ingenieure,Sachverständige, Planer und Energieberater im Rahmen des Online-Workshops zur neuen Energieeinsparverordnung – EnEV.

www.EnEV-online.de

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180 Fragen.und.Antworten zur EnEV 2009 für Gebäude

Energieeinsparverordnung im Neubau und Bestand anwenden

Jubiläums-Ausgabe 1. Oktober 2011 - Leseprobe

Praxis-Dialog für Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Planer,

Energieberater und Verwalter im Rahmen des Online-Workshops zur

neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für Gebäude

Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien

Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart

www.tuschinski.de | www.EnEV-online.de

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Melita Tuschinski (Hrsg.)

180 Fragen und Antworten zur EnEV 2009 für Gebäude

Die neue Energieeinsparverordnung im Neubau und Baubestand anwenden

Praxis-Dialog für Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Planer,

Energieberater und Verwalter im Rahmen des Online-Workshops zur neuen

Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)

Jubiläums-Ausgabe: 1. Oktober 2011 - Leseprobe

© Gestaltung Titelseite: Margarete Mattes, KommunikationsDesign, München

© Foto Titelseite: FCS Photography � Fotolia.com

© Herausgeber:

Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien

Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin

Bebelstrasse 78, D-70173 Stuttgart, 3.OG

Telefon: + 49 (0) 711 / 6 15 49 26

Telefax: + 49 (0) 711 / 6 15 49 27

E-Mail: [email protected], www.tuschinski.de

Wichtige Hinweise:

Alle Angaben und Daten in dieser Publikation haben der Herausgeber und die Autoren

nach bestem Wissen erstellt und sorgfältig überprüft. Dennoch können wir inhaltliche

Fehler nicht vollständig ausschließen. Daher erfolgen alle Angaben ohne jegliche

Verpflichtungen oder Gewähr. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung und Haftung für

inhaltliche Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten. Bitte beachten Sie auch, dass

sämtliche Verwertungsrechte der Publikation ausschließlich bei dem Herausgeber liegen.

Bei einigen Fragen und Antworten finden Sie auch Links auf Webseiten in EnEV-online

sowie auf externe Webseiten, für deren Inhalte wir nicht verantwortlich sind. Für alle

unsere Informationen auf den Webseiten von EnEV-online gelten unsere Allgemeinen

Geschäftsbedingungen: http://service.enev-online.de/portal/tuschinski_agb_2009.03.pdf

Diese Publikation ist ausschließlich für Abonnenten unserer Premium-News für

Spezialisten bestimmt. Diese Broschüre finden sie im Premium-Bereich von EnEV-online.

Premium-News Info + abonnieren: http://service.enev-online.de/news/premium.htm

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Melita Tuschinski (Hrsg.): Zwei Jahre Praxis-Dialog zur EnEV 2009 Editorial

1. Okt. 2011

Liebe Leserinnen, Liebe Leser,

wenn Sie die Energieeinsparverordnung

(EnEV 2009) professionell anwenden,

ergeben sich häufig Probleme, zu denen

Sie gerne eine Experten-Meinung hätten.

180 Antworten auf Praxis-Fragen

Fachleute und Auftraggeber haben uns gefragt und wir

haben im Rahmen unseres Online-Workshops geantwortet.

Diese Leseprobe umfasst zwei Übersichten der Antworten

sortiert nach Wohn- und Nichtwohngebäude sowie drei

komplette Fragen samt den Experten-Antworten.

Sie wollen alle 180 Antworten lesen?

Abonnieren Sie unsere Premium-News. Ihre Zugangsdaten

eröffnen Ihnen den Zugriff auf alle unsere Antworten.

Premium-News: Jetzt informieren und online bestellen!

Sie wollen selbst eine Praxisfrage stellen?

Wir antworten Ihnen im Rahmen des Online-Workshops 2011,

den wir für unsere Premium-News Abonnenten durchführen.

Online-Workshop 2011: Teilnahmebedingungen, Experten

Wie nutzt Ihnen unsere Broschüre?

Überblick: Verschaffen Sie sich einen Eindruck durch die

Übersicht sowie anhand der drei kompletten Antworten.

Nachweise oder Leistungsbereiche: Interessieren Sie

Energieausweise und EnEV-Nachweise, oder Themen wie

"Neubau", "Sanierung", "Anlagentechnik", "Nachrüstpflicht"?

Suchen Sie in dieser Pdf-Datei nach eigenen Stichworten.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und viel Erfolg!

Melita Tuschinski

Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin

Autorin und Herausgeberin www.EnEV-online.de

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Melita Tuschinski (Hrsg.): Zwei Jahre Praxis-Dialog zur EnEV 2009 Wohngebäude: Übersicht � Seite 1 von 4

Wohngebäude: Fragen und Antworten

Wohnbau: Titel der Frage + Antwort Seite

1 Wohnkomplex sanieren: Geltungsbereich der EnEV 2009 2.01

2 Dachgeschoss im Wohnbestand ausbauen: EnEV-

Anforderungen und geltende EnEV-Fassung

2.02

3 Thermostate nachrüsten im Wohnhaus Baujahr 1974 2.03

4 350 Ferienhäuser nach EnEV 2009 planen und bauen 2.04

5 EnEV 2009 parallel zum Wärmegesetz anwenden 2.05

6 Geltende EnEV-Fassung für Bauvorhaben 2.06

7 Einzelraumthermostate Pflicht bei Raumheizung in Wohnhaus

durch Wärmepumpe mit Außenfühler

2.07

8 EnEV 2009 und Energieausweis: Sieben häufige

Missverständnisse

2.08

9 Energieausweis für fast fertig gestelltes Wohnhaus 2.09

10 Photovoltaikanlage in Neubau einplanen - EnEV 2009 und

Wärmegesetz 2009 berücksichtigen

2.10

11 Energieausweis nach Bausanierung der Gebäudehülle 2.11

12 Nachweis nach EnEV 2009 für neu ausgebautes

Dachgeschoss in Mehrfamilienwohnhaus führen

2.12

13 Das Erneuerbare Energie-Wärmegesetz EEWärmeG parallel

zur EnEV 2009 anwenden und fortschreiben

2.13

14 Erneuerbare Energien nutzen für ein neu geplantes Wohnhaus 2.14

15 EnEV-Nachweis bei Flachdachsanierung 2.15

16 Nordfassade von bestehendem Mehrfamilienwohnhaus nach

EnEV 2009 sanieren und EnEV-Nachweis führen

2.16

17 Energieausweis als EnEV-Nachweis für Wohnbauteil in

Bestandsgebäude im Hinblick auf geplante Sanierung

2.17

18 Das Dach eines Mehrfamilienhauses sanieren 2.18

19 Energieausweis und Wärmeschutz der Außenwände für neues

Einfamilien-Doppelhaus mit unbeheiztem Keller

2.19

20 Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes gemäß dem KfW

Förderprogramm 151 (Energieeffizient Sanieren)

2.20

21 U-Wert-Berechnung für Steildach mit Zwischensparren-

dämmung in einem neu zu errichtenden Wohngebäude

2.21

22 Lüftungsanlage bei KfW-Effizienzhaus im Bestand nach EnEV

2009 zu modernisierendes Gebäude

2.22

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Melita Tuschinski (Hrsg.): Zwei Jahre Praxis-Dialog zur EnEV 2009 Wohngebäude: Übersicht � Seite 2 von 4

Wohnbau: Titel der Frage + Antwort Seite

23 Dämmpflicht für die oberste Geschossdecke beim Wohnhaus

unter Denkmalschutz

2.23

24 Energieausweis beim Kauf einer Doppelhaushälfte 2.24

25 Nachrüstpflichten beim Erwerb eines älteren, unsanierten

Wohnhauses im Bestand

2.25

26 Steigerung der Energiepreise in den nächsten Jahren �

Prognosen für die Energieberatung im Wohnbestand

2.26

27 Energieausweis für neuen Wohnkomplex aus drei

Mehrfamilienhäusern verbunden mit einer Tiefgarage

2.27

28 Befreiung eines denkmalgeschützten Wohnhauses im Bestand

von den Nachrüstpflichten nach EnEV 2009

2.28

29 Gemischt genutzte Gebäude in Baden-Württemberg:

Heizung erneuern im Bestand und Heizung in Neubau

2.29

30 Nachweis sommerlicher Wärmeschutz bei Änderung des

Flachdachs eines Wohngebäudes wegen Baumängeln

2.30

31 Übliche Nutzungsdauer von Gebäuden nach EnEV 2009 für die

Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen

2.31

32 Anforderungen der EnEV 2009 für die Regelung der Fußboden-

Heizung beim Einsatz einer Wärmepumpe

2.32

33 Bodenplatte von Gebäuden normgemäß wärmedämmen 2.33

34 Neues Wohnhaus planen mit Sauna, Schwimmbad und

Lüftungsanlage - Energieausweis als EnEV-Nachweis

2.34

35 Befreiung eines denkmalgeschützten Gebäudes von

den Nachrüstpflichten nach EnEV 2009 im Bestand

2.35

36 Neues Wohnhaus planen mit Sauna, Schwimmbad und

Lüftungsanlage - Energieausweis als EnEV-Nachweis

2.36

37 EnEV-Nachweis anhand DIN V 18599 für Dachausbau im

Wohnbestand mit gleichzeitiger Heizungserneuerung

2.37

38 Luftdichtheit bei neu erbauter Doppelhaushälfte messen 2.38

39 Anforderungen der EnEV 2009 an neu geplante und erbaute

Mobil-Heime und Klein-Apartments

2.39

40 Fenster im Baubestand erneuern ohne die sanierungs-

bedürftige Brüstung, Außenwand zu berücksichtigen

2.40

41 Wärmeschutz-Anforderungen bei Reihenmittelhaus,

Mischgebäude und teilweise angrenzendem Wohnbau

2.41

42 Einfamilienwohnhaus mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS)

sanieren und Grundstücksgrenze überschreiten

2.42

43 Dokumentation des hydraulischen Abgleichs der

Heizungsanlage im Neubau und Baubestand

2.43

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Melita Tuschinski (Hrsg.): Zwei Jahre Praxis-Dialog zur EnEV 2009 Wohngebäude: Übersicht � Seite 3 von 4

Wohnbau: Titel der Frage + Antwort Seite

44 Einfamilienhaus in Holzständerbauweise aufstocken

sowie alte Nordwand zusätzlich wärmedämmen

2.44

45 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz mit Solaranlage und

Unterschreitung des EnEV-Standards erfüllen

2.45

46 EnEV-Anforderungen an Büroimmobilien verschiedener

Altersklassen, die zu Wohngebäuden umgenutzt werden

2.46

47 EnEV und EEWärmeG erfüllen: Neue Doppelhaushälfte mit

Gas-Brennwerttherme und thermischer Solaranlage

2.47

48 DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) nicht

praxistauglich für EnEV-Berechnung im Wohnbau?

2.48

49 Krankenhaus im Bestand umnutzen als Rehabilitations-,

Therapie-, Büroräume und eventuell auch Wohnungen

2.49

50 Wohnhaus Baujahr 1890 - nicht denkmalgeschützt -

kostengünstig sanieren und Energieausweis ausstellen

2.50

51 Pflegeheim im Bestand großflächig erweitern: EnEV-Nachweis

mit Software-Programm berechnen

2.51

52 Glas im Baubestand EnEV-gerecht erneuern 2.52

53 Energieausweis für zwei neue Mehrfamilienhäuser mit

gemeinsamer Wärmepumpe ausstellen

2.53

54 Holzheizung berücksichtigen in Bedarfs-Energieausweis für

Wohnhaus erbaut 1968 mit 6 Heizungskomponenten

2.54

55 Wärmeschutz im Neubau: Bodenplatte in neuem

Einfamilienhaus EnEV-gerecht dämmen

2.55

56 Fenster mit opaken Paneel-Füllungen in der Nachweis-

Berechnung für ein KfW-Effizienzhaus berücksichtigen

2.56

57 Haftung der Berater und Planer bei der Anwendung der EnEV

2009 in der Bestands-Sanierung

2.57

58 Modernisierungen im Energieausweis für Wohngebäude im

Bestand empfehlen

2.58

59 Luftdichtheit der Gebäudehülle bei der Sanierung eines

Wohnhauses mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS)

2.59

60 Seniorenheim im Bestand - DIN V 18599 anwenden für die

Energieberatung sowie für den Energieausweis

2.60

61 Beheizten Wintergarten eines Einfamilienhauses in der BAFA-

geförderten Energieberatung berücksichtigen

2.61

62.1

62.2

Wärmeübertragende Gebäudehüllfläche nach EnEV ermitteln:

Bezugsgrößen für Wohn- und Nichtwohnbau

2.62.1

2.62.2

63 Nachweis für KfW-Effizienzhaus-70-Antrag berechnen - für

Wohnhaus mit Heizungs-Anschluss an Nachbarhaus

2.63

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Melita Tuschinski (Hrsg.): Zwei Jahre Praxis-Dialog zur EnEV 2009 Wohngebäude: Übersicht � Seite 4 von 4

Wohnbau: Titel der Frage + Antwort Seite

64 Außendämmung bei Sanierung im Bestand anbringen, wenn

Gebäude auf der Grundstücksgrenze steht

2.64

65 Energetische Bilanzierung im Wohnbestand wenn im

unbeheizten Keller ein Raum ab und zu bewohnt wird

2.65

66 Fehlerhafte Energieausweise und EnEV-Nachweise - Kontrolle

durch die Bauämter und Verantwortung des Ausstellers

2.66

67 Qualität der Dämmung eines Vollwärmeschutzsystems unter

Brandschutzgesichtspunkten bei der Sanierung

eines Wohnhauses mit Grenzabstands-Überschreitung

2.67

68 Erfüllt eine KfW-Effizienzhaus 70 automatisch die

Anforderungen des EEWärmeG 2009?

2.68

69 Gebäudeklassifizierung nach EnEV 2009 für ein Alten- und

Pflegeheim mit Büros und Veranstaltungsbereich

2.69

70 Auslegung der Vorlauftemperatur für Heizkörper

in erneuerter Heizungsanlage in Wohngebäude

2.70

71 Wohngebäude zu KfW-Effizienzhaus 151 modernisieren:

Heizung mit Scheitholzvergaser-Kessel und Solaranlage

2.71

72 EEWärmeG 2011 erfüllen für neues Wohnhaus mit

Solaranlage und Lüftung mit Wärmerückgewinnung

2.72

73 U-Wert von Fenstern mit Hersteller-Software berechnen:

Zusatzprofile und Fenster-Sprossen berücksichtigen

2.73

74 Sieben Fragen und Antworten:

Energieausweis bei Verkauf und Neuvermietung -

wichtige rechtliche Aspekte auf den Punkt gebracht

2.74

75 Drei neue Mehrfamiliengebäude als KfW-Effizienzhäuser:

Primärenergiefaktoren für Blockheizkraftwerk mit Biogas und

für Heizwerk mit fossiler oder erneuerbarer Energie

2.75

76 Erneuerbare Energien im Baubestand nutzen:

Was fordern EEWärmeG 2011 und EWärmeG BW?

2.76

77 Angabe von Sanierungspflichten nach EnEV

im Kaufvertrag für ein Wohnhaus Baujahr 1956

2.77

78 Großflächige Erweiterung eines Wohnheimes

als KfW-Effizienzhaus 55 mit natürlicher Fensterlüftung

2.78

79 Dachausbau in Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1999

in einer Stadt im Bundesland Baden-Württemberg

2.79

80 Steildach eines Einfamilienhauses Baujahr 1928

nur mit 14 cm hoher Zwischensparrendämmung sanieren

2.80

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Melita Tuschinski (Hrsg.): Zwei Jahre Praxis-Dialog zur EnEV 2009 Nichtwohngebäude: Übersicht � Seite 1 von 5

Nichtwohnbau: Fragen und Antworten

Nichtwohnbau: Titel der Frage + Antwort Seite

1 Energieausweis als öffentlicher Aushang in Gebäuden -

Welche Gebäude von der Aushangs-Pflicht betroffen sind

2.01

2 Flachdächer Einkaufscenter EnEV-gerecht sanieren 2.02

3 Bürogebäude nach EnEV 2007 / EnEV 2009 sanieren:

Tiefgaragen-Decke, Fenster, Außenwände und Dach

2.03

4 Energieausweis Nichtwohnbau: Kühlenergiebedarf bei

moderater Kühlung mit Betonkernaktivierung berechnen

2.04

5 Stromverbrauch im Verbrauchausweis für

Berufsbildungszentrum berücksichtigen

2.05

6 Mindestwärmeschutz der Zwischenwände

in neu geplantem Supermarkt gewährleisten

2.06

7 Energieausweis für Berufsbildungszentrum erstellen, das sich

über mehrere Gebäude erstreckt

2.07

8 EnEV 2009 und Energieausweis: Sieben häufige

Missverständnisse

2.08

9 Krankenhauserweiterung planen und nachweisen -

Wärmeschutz der Bauteile im Untergeschoss des neuen

Bettenhauses mit beheizten und nichtbeheizten Bereichen

2.09

10 Photovoltaikanlage in Neubau einplanen - EnEV 2009 und

Wärmegesetz 2009 berücksichtigen

2.10

11 EnEV-Nachweise für die Sanierung der Außenwand

und Fenster eines bestehenden Bürogebäudes führen

2.11

12 Anforderungen und EnEV-Nachweis für Schulcontainer 2.12

13 Energieverbrauchsausweis für Bürogebäude ausstellen -

Allgemeinverbräuche für elektrischen Strom des Gebäudes

2.13

14 Großen Anbau an bestehenden Kindergarten

gemäß EnEV 2009 planen und nachweisen

2.14

15 Prüfung der Luftdichtigkeit eines großen Bürogebäudes 2.15

16 Energieausweis für neu geplante Bäckerei ausstellen 2.16

17 EnEV-Nachweis und Energieausweis 2.17

18 Das Erneuerbare Energie-Wärmegesetz EEWärmeG parallel

zur EnEV 2009 anwenden und fortschreiben

2.18

19 EnEV-Nachweis bei Flachdachsanierung 2.19

20 Nachweis nach EnEV 2009 und nach dem Erneuerbare-

Energien-Wärmegesetz 2009 für neues Schulgebäude führen

2.20

21 Energieausweis für neues Feuerwehrgerätehaus 2.21

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Melita Tuschinski (Hrsg.): Zwei Jahre Praxis-Dialog zur EnEV 2009 Nichtwohngebäude: Übersicht � Seite 2 von 5

Nichtwohnbau: Titel der Frage + Antwort Seite

22 Energieausweis für Sporthalle mit Anbau ausstellen 2.22

23 Sommerlichen Wärmeschutz für Nichtwohnbau nachweisen 2.23

24 Erweiterung eines Schulgebäudes im Bestand: EnEV-

Nachweis und Energieausweis als Aushang

2.24

25 EnEV-Nachweis für Anbau und Sanierung Schulbestand 2.25

26 EnEV-Nachweis für die Erweiterung eines Kindergartens 2.26

27 Vereinfachungen beim Berechnen von EnEV-Nachweisen und

Energieausweisen

2.27

28 EnEV-Nachweis für Umnutzung niedrig beheiztes

Industriegebäude für normal beheizte Funktionsbereiche

2.28

29 EnEV-Nachweis für neuen Lebensmittelmarkt: Abwärme der

Kühltruhen beheizt den Verkaufsraum

2.29

30 Energieausweis für saniertes Schulgebäude 2.30

31 Kindergarten im Bestand erweitern und modernisieren:

EnEV-Nachweis für Aufstockung und Fassaden

2.31

32 Gemischt genutzte Gebäude in Baden-Württemberg: Heizung

erneuern im Bestand und Heizung in Neubau

2.32

33 DIN V 18599 - Nutzungsrandbedingungen für energetische

Bilanzierung Umkleidegebäude beheiztes Freibad

2.33

34 Energieausweis-Pflicht für denkmalgeschützten Turm -

Baujahr 1900, erweitert 2003, als Gaststätte verpachtet

2.34

35 Übliche Nutzungsdauer von Gebäuden nach EnEV 2009 für

die Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen

2.35

36 Anforderungen der EnEV 2009 für die Regelung der

Fußboden-Heizung beim Einsatz einer Wärmepumpe

2.36

37 Zonierung neuer Nichtwohnbau gemäß DIN V 18599

für die energetische Bilanzierung nach EnEV 2009

2.37

38 Energetische Anforderungen beim Anbau eines neuen

Fahrstuhlschachts an bestehendes Nichtwohngebäude

2.38

39 Bodenplatte von Gebäuden normgemäß wärmedämmen 2.39

40 Energieausweise für SB-Märkte als öffentlich-rechtliche

EnEV-Nachweise anhand der DIN V 18599 berechnen

2.40

41 Befreiung eines denkmalgeschützten Gebäudes von den

Nachrüstpflichten nach EnEV 2009 im Bestand

2.41

42 Alte Klimaanlage im Baubestand inspizieren, nachdem die

Inspektions-Frist gemäß EnEV 2009 abgelaufen ist

2.42

43 Kühlräume und gekühlte Server-Schränke bei der

Berechnung des Primärenergiebedarfs berücksichtigen

2.43

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Nichtwohnbau: Titel der Frage + Antwort Seite

44 Anforderungen der EnEV und des Wärmegesetzes an einen

großen Anbau an ein Krankenhaus, Klinikkomplex

2.44

45 Zonierung eines neuen Nichtwohngebäudes für Büros,

Veranstaltungen und Ausstellungen nach DIN V 18599

2.45

46 Fenster im Baubestand erneuern ohne die sanierungs-

bedürftige Brüstung, Außenwand zu berücksichtigen

2.46

47 Anforderungen an gebrauchte Mietraumzellen, die

länger als zwei Jahre als Büro genutzt werden sollen

2.47

48 Dokumentation des hydraulischen Abgleichs der

Heizungsanlage im Neubau und Baubestand

2.48

49 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz mit Solaranlage und

Unterschreitung des EnEV-Standards erfüllen

2.49

50 EnEV-Anforderungen an Büroimmobilien verschiedener

Altersklassen, die zu Wohngebäuden umgenutzt werden

2.50

51 Bürobestand � Innenkern unbeheizt und flexible Trennwände

- nach DIN V 18599 zonieren für Energieausweis

2.51

52 Dämmung der Bodenplatte in Industriehalle mit

Betonkernaktivierung und Betonkerntemperierung

2.52

53 DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) nicht

praxistauglich für EnEV-Berechnung im Wohnbau?

2.53

54 Krankenhaus im Bestand umnutzen als Rehabilitations-,

Therapie-, Büroräume und eventuell auch Wohnungen

2.54

55 Produktionshalle im Bestand teilweise erhöhen und den

EnEV-Nachweis führen

2.55

56 Glas im Baubestand EnEV-gerecht erneuern 2.56

57 Dachsanierung im Industriebau planen und ausführen 2.57

58 Energieausweis für neu geplante Produktionshalle mit reiner

Beheizung über Abwärme aus der Produktion

2.58

59 Interne Wärmegewinne in neuem Bürogebäude: Wärme- und

Kühlenergiebedarf nach DIN V 18599

2.59

60 Nachweis für Kinderkrippe als Kindergarten-Anbau �

Nutzungsprofile nach DIN V 18599 anpassen

2.60

61 Freizeitzentrum im Bestand in Gebäudedichtheitsklasse II

einstufen und Infiltrations-Lüftungsverluste vermindern

2.61

62 EnEV-Nachweis für Aufstockung eines Bürogebäudes im

Bestand auch mit Nachrüstung der Kälteanlage

2.62

63 Unterflur-Konvektoren für die Zimmer in neuem Hotel im

EnEV-Nachweis nach DIN V 18599 berücksichtigen

2.63

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Melita Tuschinski (Hrsg.): Zwei Jahre Praxis-Dialog zur EnEV 2009 Nichtwohngebäude: Übersicht � Seite 4 von 5

Nichtwohnbau: Titel der Frage + Antwort Seite

64 Haftung der Berater und Planer bei der Anwendung der EnEV

2009 in der Bestands-Sanierung

2.64

65 Einfachverglasungen für Schaufenster und Türanlagen auf

Wunsch des Bauherrn in Einkaufzentren einplanen

2.65

66 Neubau Doppel-Turnhalle � Mindestwärmeschutz für

Bohrpfahl-Außenwand gegen Erdreich gewährleisten

2.66

67 Seniorenheim im Bestand - DIN V 18599 anwenden für die

Energieberatung sowie für den Energieausweis

2.67

68 Normgerechte Berechnung des EnEV-Nachweises und

Energieausweises für Erweiterung eines Kindergartens

2.68

69 Mittelwert der Wärmeübergangskoeffizienten der Bauteile

einer neuen Kindertagesstätte berechnen

2.69.1

2.69.2

70 Kindertagesstätte als Anbau an Gemeindezentrum planen

mit Beheizung über das bestehende Gebäude

2.70

71 Nutzungsprofil nach DIN V 18599 für Aufwärmküche in

neuem Schulbau bestimmen für den EnEV-Nachweis

2.71

72 Neubau für Kinderkrippe mit Lüftungsanlage mit

Wärmerückgewinnung nach DIN V 18599 bilanzieren

2.72

73 Stahlbeton-Bodendecke von Produktionshallen planen wenn

der Bauherr keine Wärmedämmung wünscht

2.73

74 Kondensationswärme einer Kältemaschine zur

Raumbeheizung eines neuen Gewerbebaus nutzen

2.74

75.1

75.2

Wärmeübertragende Gebäudehüllfläche nach EnEV

ermitteln: Bezugsgrößen für Wohn- und Nichtwohnbau

2.75.1

2.75.2

76 Neu geplantes Nichtwohngebäude eines Investors nach DIN V

18599 bilanzieren, mit flexibler künftiger Nutzung

2.76

77 Außendämmung bei Sanierung im Bestand anbringen, wenn

Gebäude auf der Grundstücksgrenze steht

2.77

78 Energieausweis für neu geplante Bäckerei-Produktion mit

Erlebnis-Café, Büro-Räumen und Sozial-Bereich

2.78

79 Fehlerhafte Energieausweise und EnEV-Nachweise -

Kontrolle durch die Bauämter und Verantwortung des

Ausstellers

2.79

80 EnEV-Nachweis für Büro-Anbau eines Reifenhändlers 2.80

81 Erfüllt eine KfW-Effizienzhaus 70 automatisch die

Anforderungen des EEWärmeG 2009?

2.81

82 Energieausweis als EnEV-Nachweise für neu geplante, große

Logistikhalle mit Überladebrücken und 25 Toren

2.82

83 Fahrstuhlschächte in neuem Industriebau für EnEV-Nachweis

zum KfW-Förderantrag berücksichtigen

2.83

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Melita Tuschinski (Hrsg.): Zwei Jahre Praxis-Dialog zur EnEV 2009 Nichtwohngebäude: Übersicht � Seite 5 von 5

Nichtwohnbau: Titel der Frage + Antwort Seite

84 Sommerlichen Wärmeschutz gemäß EnEV 2009 gewährleisten

bei Verkaufsräumen mit Schaufenstern

2.84

85 Sonnenschutz-Vorrichtungen bei der energetischen

Bilanzierung von vier neuen Kindergarten-Gebäuden

2.85

86 Automatische Klappe bei Entrauchungs-Öffnung des

Fahrstuhlschachts in Wohnungs-Neubau in Hamburg

2.86

87 Abwärme durch neue Heizungsanlage in bestehendem

Schulgebäude als Wärmegewinne berücksichtigen

2.87

88 U-Wert von Fenstern mit Hersteller-Software berechnen:

Zusatzprofile und Fenster-Sprossen berücksichtigen

2.88

89 Umbau eines bestehenden Lebensmittel-Diskontmarktes mit

Einbau einer Wärmerückgewinnungsanlage (WRG) aus der

Kälteanlage zur Beheizung des sanierten Marktes

2.89

90 Sieben Fragen und Antworten: Energieausweis bei Verkauf

und Neuvermietung - wichtige rechtliche Aspekte auf den

Punkt gebracht

2.90

91 Zusätzliche Wärmerückgewinnung aus der Kälteanlage eines

neuen Lebensmittel-Diskontmarktes einplanen

2.91

92 Software-unterstützten EnEV-Nachweis für großflächige

Erweiterung eines Selbstbedienungs-Marktes erstellen

2.92

93 Erneuerbare Energien im Baubestand nutzen:

Was fordern EEWärmeG 2011 und EWärmeG BW?

2.93

94 Energieausweis für die großflächige Erweiterung einer

Produktionshalle auch mit einem Hochregellager

2.94

95 Energieausweis auf Verbrauchsbasis für Fabrikhalle, die zur

Aufbewahrung von Lagerboxen umgenutzt wurde

2.95

96 Wärmegesetz 2011 für neues Nichtwohngebäude

erfüllen durch Nutzung von Erdgas und Solaranlage

2.96

97 Bodenplatte für neue Grundschule planen 2.97

98 Energiekonzept für großes Schwimmbad ausarbeiten unter

Berücksichtigung des Wärmegesetzes 2011

2.98

99 Neu geplantes Massage- und Rehabilitations-Zentrum von

den Anforderungen nach EEWärmeG 2011 befreien

2.99

100 Großflächige Baumarkt-Erweiterung nach EnEV 2009 und

EEWärmeG 2011 planen und Nachweise führen

2.100

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13.02.2010

Nachweis nach EnEV 2009 für neu ausgebautes

Dachgeschoss in Mehrfamilienwohnhaus führen

Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart

Kurzinfo:

Ein Diplom-Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für den geplanten Ausbau des Dach-

geschosses eines bestehenden Mehrfamilien-Wohnhauses den Nachweis gemäß der

geltenden Energieeinsparverordnung EnEV 2009 zu führen. Das Wohnhaus umfasst

noch zwei weitere Wohnetagen sowie ein Kellergeschoss. Das ausgebaute Dachge-

schoss soll neue Gaupen und Fenster erhalten. Im Zuge dieses Ausbaus sollen auch

alle erforderlichen Dämm-Maßnahmen ausgeführt werden. Der Bauingenieur fragt uns

ob er den Nachweis für das Dachgeschoss mit dem umbauten Raum des Dachge-

schosses und den umhüllenden Flächen des Dachgeschosses führen muss.

Aspekte:

EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Wohnhaus, Wohngebäude, Wohnungsbau,

Wohnbau, Bestand, Baubestand, Altbau, Sanierung, sanieren, Modernisierung, moder-

nisieren, Ausbau, ausbauen, Dachgeschoss, Dach, Dachraum, Dachboden, Boden,

planen, Planung, Nachweis, nachweisen, EnEV-Nachweis, § 9, Änderungen, Ände-

rung, Erweiterungen, Erweiterung, Ausbauten, Neubau, Standard, Neubau-Standard

Chancen:

Ein Diplom-Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für den geplanten Ausbau des Dach-

geschosses eines bestehenden Mehrfamilien-Wohnhauses den Nachweis gemäß der

geltenden Energieeinsparverordnung EnEV 2009 zu führen.

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Praxis:

Das Wohnhaus umfasst noch zwei weitere Wohnetagen sowie ein Kellergeschoss. Das

ausgebaute Dachgeschoss soll neue Gaupen und Fenster erhalten. Im Zuge dieses

Ausbaus werden auch alle erforderlichen Dämm-Maßnahmen ausgeführt.

Probleme:

Die vorhergehende Energieeinsparverordnung EnEV 2007, die vom 1. Oktober 2007

bis einschließlich 30. September 2009 in Kraft war, wollte die Eigentümer von Be-

standsgebäuden ermutigen, ihre unbeheizten Dach- oder anderen Räume in ihren Häu-

sern zu Wohnungen auszubauen. Der so genannte �Ausbau-Bonus� der EnEV 2007 im

§ 9 (Änderung von Gebäuden), Absatz 5 besagte, dass in diesen Fällen nur der Nach-

weis des Wärmeschutzes der Außenbauteile des neu hinzugekommenen Wohnraums

gewährleistet sein muss. Der Eigentümer musste also nur nachweisen lassen, dass die

U-Werte der wärmeabgebenden Außenwand, Fenster, Dach und ggf. Decken gegen

die Außenluft des neu ausgebauten Wohnraums die Höchstwerte der EnEV 2007, An-

lage 3 (Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen), Tabelle 3 (Höchstwerte der

Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von

Bauteilen) nicht überschreiten.

Mit der neuen EnEV 2009 ist der Ausbau-Bonus seit dem Inkrafttreten der geänderten

Verordnung am 1. Oktober 2009 entfallen.

Frage:

Ist es richtig, den Nachweis für das Dachgeschoss gemäß der geltenden Energieein-

sparverordnung EnEV 2009 aufgrund des umbauten Raumes des Dachgeschosses

und den umhüllenden Flächen des Dachgeschosses zu führen?

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ANTWORT:

1. Bestandsgebäude modernisieren und erweitern

Eine der willkommenen Änderungen der neuen Energieeinsparverordnung EnEV

2009 ist die Ergänzung der Bezeichnung des § 9 (Änderung, Erweiterung und

Ausbau von Gebäuden). So kann man auf einen Blick erkennen, worauf sich die

EnEV 2009 bezieht, wenn ein Eigentümer sein bestehendes Gebäude moderni-

sieren, sanieren oder erweitern will. Hier nochmals kurz zusammengefasst:

Änderung im Baubestand:

Die Bauteile der wärmeabgebenden Gebäudehülle � Außenwand, Fenster,

Dach, Decken � sollen saniert, modernisiert, ersetzt, gedämmt, usw. werden.

Ob die EnEV in diesen Fällen greift hängt davon ab, wie groß die sanierte Flä-

che des Bauteils im Vergleich zur gesamten Bauteilfläche des Gebäudes ist

und welche Art von Maßnahmen, bzw. Änderungen am Bauteil erfolgen.

Wenn die EnEV greift, dürfen die U-Werte der sanierten Bauteile gewisse

Höchstgrenzen nicht übersteigen, oder das gesamte sanierte Gebäude darf

den Neubau-Standard der EnEV um höchstens 40 Prozent (%) übersteigen.

Erweiterung im Baubestand:

Das Bestandsgebäude erhält einen Anbau oder wird aufgestockt. Wie die

EnEV in diesen Fällen greift hängt davon ab, wie groß die beheizte oder ge-

kühlte Nutzfläche ist, die neu hinzukommt. Die Grenzen liegen bei 15 und 50

Quadratmetern (m²) Nutzfläche. Die Anforderungen der EnEV betreffen je

nach ihrer Größe die U-Werte der entsprechenden Außenbauteile oder die

Energieeffizienz des gesamten Anbaus oder der neuen Aufstockung.

Ausbau im Baubestand:

Der Eigentümer eines Bestandsgebäude baut einen bisher unbeheizten / un-

gekühlten Raum oder Gebäudeteil aus, um ihn als beheizten Wohnraum oder

für Nichtwohnzwecke zu nutzen. Wie die EnEV in diesen Fällen greift hängt

auch davon ab, wie groß die beheizte oder gekühlte Nutzfläche ist, die neu

hinzukommt. Die Grenzen liegen bei 15 und 50 m² Nutzfläche. Die Anforde-

rungen der EnEV betreffen je nach Größe der neuen Nutzfläche die U-Werte

der entsprechenden Außenbauteile oder die Energieeffizienz des gesamten

neu ausgebauten Gebäudeteils.

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2. EnEV-Anforderungen bei Ausbau von Bestandsbauten

Unser Fragesteller hat richtig bemerkt: Der Verordnungsgeber hat in der neuen

EnEV 2009 den �Ausbau-Bonus� für Eigentümer von Bestandsbauten gestrichen.

Wie die EnEV 2009 im Fall eines Dachausbaus greift und wie der Fachmann den

Nachweis führen muss, regelt die EnEV 2009 im § 9 (Änderung, Erweiterung und

Ausbau von Gebäuden), Absatz 4 und 5, wie im folgenden Zitat ersichtlich:

Zitat: EnEV 2009, § 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden

�(4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte

oder gekühlte Räume mit zusammenhängend mindestens 15 und

höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche sind die betroffenen Außen-

bauteile so auszuführen, dass die in Anlage 3 festgelegten Wärme-

durchgangskoeffizienten nicht überschritten werden.

(5) Ist in Fällen des Absatzes 4 die hinzukommende zusammenhängende

Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind die betroffenen Außen-

bauteile so auszuführen, dass der neue Gebäudeteil die Vorschriften

für zu errichtende Gebäude nach § 3 oder 4 einhält.�

Ob und wie die EnEV 2009 bei dem geplanten Dachausbau in dem hier bespro-

chenen Praxisfall greift, hängt davon ab, wie groß die beheizte Nutzfläche des

neu ausgebauten Dachgeschosses ist.

3. Beheizte Nutzfläche des Dachausbaus ist unter 15 m²

Es ist zwar sehr unwahrscheinlich, dass dieser Fall hier tatsächlich zutrifft, wir

wollen ihn jedoch trotzdem erläutern. Bei einem derartig kleinen Ausbau muss

sich der Fachmann mit denjenigen Außenbauteilen der Gebäudehülle befassen,

welche durch den neuen Dachausbau betroffen sind.

Es könnten in diesem Fall folgende Außenbauteile betroffen sein:

�Dach�,

�Außenwand� - für die neuen Gaupen,

�Wände gegen unbeheizte Räume� � zum Dachraum,

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�Decken nach unten zur Außenluft� � wenn dieses der Fall sein sollte,

�Fenster und Dachflächenfenster� � die neu geplant und eingebaut werden.

Der Fachmann müsste überprüfen, wie groß die Fläche eines sanierten oder neu

hinzugekommenen Bauteils im Vergleich zur gesamten Fläche des entsprechen-

den Bauteils im Gebäude ist. Die maßgebliche Grenze liegt bei 10 Prozent (%):

Höchstens 10 % der gesamten Bauteilfläche:

Wenn die Fläche des betroffenen Bauteils höchstens 10 % der Gesamtfläche

des Bauteils im Gebäude umfasst, greift die EnEV nur in dem Sinne, dass

man das Bauteil energetisch nicht verschlechtern darf. Dieses regelt die EnEV

2009 im § 11 (Aufrechterhaltung der energetischen Qualität), Absatz 1: �Au-

ßenbauteile dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die energeti-

sche Qualität des Gebäudes verschlechtert wird.�

Die Außenbauteile müssen allerdings den Mindestwärmeschutz gemäß der

geltenden DIN-Norm 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäu-

den), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz) einhalten.

Über 10 % der gesamten Bauteilfläche:

Wenn die Fläche eines betroffenen Außenbauteils mehr als 10 % der Gesamt-

fläche des Bauteils im Gebäude umfasst, dann greift die EnEV 2009 jedoch

nur dann, wenn die Art der Baumaßnahmen den Änderungen entsprechen,

welche in der Anlage 3 (Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen)

gelistet sind.

Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, dann gelten die Anforderungen gemäß

EnEV 2009, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden), Absatz

1: �Änderungen im Sinne der Anlage 3 Nummer 1 bis 6 bei beheizten oder ge-

kühlten Räumen von Gebäuden sind so auszuführen, dass die in Anlage 3

festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Außenbauteile

nicht überschritten werden.�

Daraus folgt: Die U-Werte der jeweils betroffenen Außenbauteile dürfen die

Höchstwerte in Anlage 3 (Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen),

Tabelle 1 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem

Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen) nicht überscheiten.

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Auch hier gilt die EnEV-Forderung � was jedoch praktisch eher unwahrschein-

lich ist - dass man die Außenbauteile energetisch nicht verschlechtern darf.

Den Nachweis erbringt der Fachmann in diesem Fall für die U-Werte der be-

troffenen Außenbauteile. Alternativ kann er auch nachweisen, dass das ge-

samte Gebäude � einschließlich des ausgebauten Daches � die Neubau-

Anforderungen der EnEV für Wohngebäude um höchstens 40 % übersteigt.

4. Beheizte Nutzfläche des Dachausbaus über 15 m² jedoch höchstens 50 m²

In diesem Fall greift die EnEV gemäß § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau

von Gebäuden), Absatz 4 (siehe Zitat weiter oben).

Dieser besagt, dass die U-Werte der betroffenen Außenbauteile die Höchstwerte

in Anlage 3 (Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen), Tabelle 1

(Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz

und Erneuerung von Bauteilen), 4. Spalte nicht überscheiten dürfen.

Der Fachmann muss sich also mit denjenigen Außenbauteilen der Gebäudehülle

befassen, welche durch den neuen Dachausbau betroffen sind. Auch hierbei gilt,

dass man die betroffenen Bauteile durch den Dachausbau energetisch nicht ver-

schlechtern darf. Dieses dürfte in der Praxis allerdings kaum der Fall sein, ange-

sichts der hohen Wärmeschutz-Anforderungen der EnEV 2009 im Bestand.

Den Nachweis erbringt der Fachmann in diesem Fall für die U-Werte der betrof-

fenen Außenbauteile.

5. Beheizte Nutzfläche des Dachausbaus über 50 m²

In diesem Fall greift die EnEV gemäß § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von

Gebäuden), Absatz 5 (siehe Zitat weiter oben).

Dieser besagt, dass die betroffenen Außenbauteile des Dachausbaus dermaßen

geplant und ausgeführt werden müssen, dass der ausgebaute Gebäudeteil � in un-

serem Fall das neue Dachgeschoss � die Neubau-Anforderungen der EnEV für

Wohngebäude erfüllen muss. Diese regelt die EnEV 2009 im § 3 (Anforderungen

an Wohngebäude) in Verbindung mit Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude).

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Den Nachweis für die Energieeffizienz (Neubau-Standard) des Dachausbaus er-

bringt der Fachmann anhand des Jahres-Primärenergiebedarfs sowie des spezifi-

schen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissions-

wärmeverlust des ausgebauten Dachgeschosses.

Der Jahres-Primärenergiebedarf darf nicht größer als der berechnete Jahres-

Primärenergiebedarf eines Referenzwohnhauses sein. Dieses hat die gleiche

Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung und seine technische Aus-

führung � U-Werte und Luftdichtheit der Gebäudehülle, Sonnenschutz, Hei-

zungsanlage, Warmwassererwärmung und Lüftung - entspricht den Vorgaben

der EnEV 2009, Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude), Tabelle 1 (Aus-

führung des Referenzgebäudes).

Der Wärmeschutz der Gebäudehülle wird der Fachmann anhand des spezifi-

schen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmis-

sionswärmeverlusts des ausgebauten Dachgeschosses nachweisen. Diese

dürfen die Vorgaben gemäß Anlage 1) Anforderungen an Wohngebäude), Ta-

belle 2 (Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfas-

sungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts) nicht überschreiten.

Diese beiden Nachweise sollte der Gebäudeeigentümer gut aufbewahren und sie

den zuständigen Behörden ggf. auf Verlagen vorlegen. Wenn es sich bei dem

Dachausbau nach dem jeweiligen Landesbaurecht um eine genehmigungspflich-

tige Baumaßnahme handelt, kann es auch möglich sein, dass die Behörden vorab

die Nachweise für die Einhaltung der EnEV-Anforderungen verlangen.

6. Energieausweis für das Wohngebäude

Für den Dachausbau allein benötigt der Eigentümer keinen neuen Energieaus-

weis im Sinne der EnEV 2009, § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energie-

ausweisen), Absatz 1, d.h. als EnEV-Nachweis für Modernisierungen im Baube-

stand.

Sollte der Eigentümer das neu ausgebaute Dachgeschoss jedoch verkaufen oder

neu vermieten wollen, benötigt er einen Energieausweis, damit er ihn potentiellen

Käufern oder Neumietern auf Verlangen unverzüglich zugänglich machen kann.

Dieses wäre ein Energieausweis im Bestand gemäß EnEV 2009, § 16 (Ausstel-

lung und Verwendung von Energieausweisen), Absatz 2.

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Solch ein Energieausweis wird jedoch grundsätzlich nur für ein gesamtes Ge-

bäude ausgestellt. Eine Ausnahme würde das Wohnhaus bilden, wenn ein we-

sentlicher Teil des Hauses für Nichtwohnnutzungen ausgelegt und verwendet

wäre. In diesem Fall wäre ein Energieausweis für den Wohnteil und ein zweiter

Energieausweise für den Nichtwohnteil des Gebäudes auszustellen.

Fazit:

Welchen Nachweis der Bauingenieur für das neu ausgebaute Dachgeschoss ge-

mäß EnEV 2009 führen muss hängt davon ab, wie groß die beheizte Nutzfläche des

neu ausgebauten Dachgeschosses ist.

Ist sie über 15 m² jedoch höchstens 50 m² groß, muss er nur nachweisen, dass der

Wärmeschutz der Gebäudehülle des Dachausbaus gewährleistet ist: Die U-Werte

der betroffenen Außenbauteile dürften die Höchstwerte der EnEV 2009 (Anlage 3

Tabelle 1) für Bausanierung nicht überschreiten.

Ist die Nutzfläche jedoch größer als 50 m², muss der Bauingenieur nachweisen,

dass die betroffenen Außenbauteile dermaßen geplant und ausgeführt sind, dass

das neu ausgebaute Dachgeschoss den Anforderungen der EnEV für neue Wohn-

gebäude (§ 3 Anforderungen an Wohngebäude) entspricht: Der Jahres-Primär-

energiebedarf und der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche

bezogenen Transmissionswärmeverlust müssten die EnEV-Vorgaben einhalten.

Quellen:

EnEV 2007: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagen-

technik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) vom 24. Juli 2007, verkündet im

Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger Verlag in Köln, Jahrgang 2007, Teil I, Nr. 34, Seite 1519 bis

1563, am 26. Juli 2007. Die EnEV 2007 war vom 1. Oktober 2007 bis einschließlich 30. Sep-

tember 2009 in Kraft. Internet: www.bundesgesetzblatt.de

EnEV 2009: EnEV 2007 geändert durch die �Verordnung zur Änderung der Energieeinsparver-

ordnung EnEV vom 29. April 2009�, verkündet im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger Verlag in

Köln, Jahrgang 2009, Teil I, Nr. 23, Seite 954 bis 989, am 30. April 2009. Die EnEV 2009 ist seit

dem 1. Oktober 2009 in Kraft. Internet: www.bundesgesetzblatt.de

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DIN 4108-2: DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (Herausgeber): DIN 4108 Wärmeschutz

und Energieeinsparung in Gebäuden, Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz,

Beuth Verlag Berlin, Vornorm, Juli 2003, www.beuth.de

Wichtige Hinweise:

Bitte beachten Sie: Sämtliche Verwertungsrechte dieser Publikation

liegen beim Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-

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01.12.2009

Mindestwärmeschutz der Zwischenwände

in neu geplantem Supermarkt gewährleisten

Autor: Dipl.-Ing. Torsten Schoch, Xella Technologie und Forschung, Kloster Lehnin

Kurzinfo:

Ein Architekt plant einen neuen Supermarkt. Die Verkaufsräume des Gebäudes sind

normal beheizt � d.h. auf eine Innentemperatur von mindestens 19 Grad Celsius (°C) -

und die Lagerräume sind etwas niedriger beiheizt, mit Innentemperaturen von 15°C.

Die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fordert für geplante Neubauten,

dass die Bauteile gegen Außenluft, Erdreich oder Räume mit wesentlich niedrigeren

Innentemperaturen den Mindestwärmeschutz nach den anerkannten Regeln der Tech-

nik gewährleisten. Der Architekt fragt uns ob die Trennwände zwischen den Verkaufs-

und Lagerräumen des Supermarktes diese Anforderung erfüllen müssen und welche

Temperaturdifferenz unter �wesentlich niedrig� zu verstehen ist.

Aspekte:

EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Nicht-

wohnungsbau, Handel, Markt, Supermarkt, Verkauf, Verkaufraum, Verkaufsräume, La-

ger, Lagerraum, Lagerräume, Neubau, zu, errichtendes, Gebäude, Planung, planen,

entwerfen, Entwurf, bauen, Bau, erbauen, ausführen, Ausführung, berechnen, nach-

weisen, Nachweis, Innenwände, Innenwand, Zwischenwände, Zwischenwand, Wärme-

schutz, Mindestwärmeschutz, gewähren, DIN-Normen, DIN 4108-2, Wärmeschutz,

Energieeinsparung, Gebäuden, Teil 2, Mindestanforderung, Mindestanforderungen

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Chancen:

Ein Architekt plant einen neuen Supermarkt und führt die erforderlichen Nachweise

gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) durch.

Praxis:

Die Verkaufsräume des Gebäudes sind normal beheizt � d.h. auf eine Innentemperatur

von mindestens 19 Grad Celsius (°C) - und die Lagerräume sind etwas niedriger bei-

heizt, mit Innentemperaturen von 15°C.

Probleme:

Die EnEV 2009 fordert im § 7 (Mindestwärmeschutz) Absatz 1: "Bei zu errichtenden

Gebäuden sind Bauteile, die gegen die Außenluft, das Erdreich oder Gebäudeteile mit

wesentlich niedrigeren Innentemperaturen abgrenzen, so auszuführen, dass die Anfor-

derungen des Mindestwärmeschutzes nach den anerkannten Regeln der Technik ein-

gehalten werden.� Es stellt sich die Frage, ob eine Temperaturdifferenz von vier °C,

wie sie zwischen den Lagerräumen und den Verkaufsräumen des Supermarktes

herrscht als �wesentlich niedrigeren� eingestuft werden kann.

Fragen:

1. Wie ist der Mindestwärmeschutz definiert?

2. Auf welche anerkannten Regeln der Technik bezieht sich die EnEV 2009?

3. Welche Temperaturdifferenz ist unter �wesentlich niedrig� zu verstehen?

4. Welche Wände müssen den Mindestwärmeschutz einhalten?

5. Müssen die Trennwände zwischen den Verkaufsräumen und den Lagerräumen so-

wie zu den unbeheizten Räumen und gegen die Außenluft die Anforderungen zum

Mindestwärmeschutz einhalten?

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ANTWORT:

1. Zunächst grundsätzlich:

Die Einhaltung der Anforderungen an den energiesparenden Wärmeschutz wird in

der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) an die Beachtung der Anforderungen

an den Mindestwärmeschutz gekoppelt und zwar unabhängig vom berechneten

Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust eines Gebäudes. Diese Vor-

gabe soll sicherstellen, dass wärmeübertragende Bauteile von zu errichtenden Ge-

bäude stets über einen Mindestwärmeschutz verfügen. Die EnEV regelt, dass in

Bezug auf die Einhaltung des Mindestwärmeschutzes die anerkannten Regeln der

Technik einzuhalten sind.

1.1. EnEV 2009 fordert Mindestwärmeschutz bei Neubauten

Die Anforderungen an zu errichtenden Gebäude im Kontext mit dem Mindest-

wärmeschutz von Bauteilen regelt die EnEV 2009 im § 7 (Mindestwärme-

schutz, Wärmebrücken), wie aus dem folgenden Zitat ersichtlich:

Zitat: EnEV 2009, § 7: Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken

�Bei zu errichtenden Gebäuden sind Bauteile, die gegen die Außenluft, das

Erdreich oder Gebäudeteile mit wesentlich niedrigen Innentemperaturen ab-

grenzen, so auszuführen, dass die Anforderungen des Mindestwärmeschut-

zes nach den an anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.�

1.2. Die anerkannten Regeln der Technik beachten

Als anerkannte Regel der Technik für den Mindestwärmeschutz ist die DIN

4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestan-

forderungen an den Wärmeschutz) in der Ausgabe Juli 2003 maßgebend.

Die DIN 4108-2 regelt im Abschnitt 5 (Mindestanforderungen an den Wärme-

schutz wärmeübertragender Bauteile) die für die wärmeübertragenden Bautei-

le einzuhaltenden Wärmedurchlasswiderstände (also ohne Berücksichtigung

der Wärmeübergangswiderstände).

In der Tabelle 3 (Mindestwerte für Wärmedurchlasswiderstände von Bautei-

len) der Norm sind die jeweils einzuhaltenden Wärmedurchlasswiderstände in

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Abhängigkeit von der Lage des Bauteils und der angrenzenden Temperatur-

bedingungen aufgeführt. Für leichte Bauteile � d.h. mit Gewicht unter 100 Ki-

logramm pro Quadratmeter (kg/m²) - werden an Bauteile, die an die Außenluft

grenzen, höhere Anforderungen gestellt. Handelt es sich insgesamt um ein

Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen, so werden an Außenwände, Wän-

de von Aufenthaltsräumen gegen Bodenräume, Durchfahrten, offene Hausflu-

re, Garagen und Wände an das Erdreich geringere Anforderungen an den

Wärmedurchlasswiderstand gestellt.

Achtung: Im Unterschied zu den Regelungen der EnEV schließt

die DIN 4108-2 auch diejenigen Bauteile mit ein, die sowohl Räume

mit gleichen Innentemperaturen als auch Räume zu niedrigen

Innentemperaturen abgrenzen.

Unabhängig von den Regelungen der EnEV sollten Planer stets die Mindest-

anforderungen der DIN 4108-2 heranziehen, auch wenn im öffentlich-

rechtlichen Nachweis nach der EnEV nur die Einhaltung des Mindestwärme-

schutzes von Außenbauteilen und von Bauteilen zu Gebäudeteilen mit we-

sentlich niedrigen Innentemperaturen gefordert ist.

2. Zwischenwänden im neuen Supermarkt planen

2.1. Temperaturdifferenz beachten

Als Gebäude (oder auch Teile von Gebäuden) mit niedrigen Innentem-

peraturen sind sowohl nach der DIN 4108-2 als auch nach der EnEV

2009 diejenigen Bauten definiert, die über eine Innentemperatur

(bestimmungsmäßiger Gebrauch) von mindestens 12 °C verfügen.

Die maximale Temperatur für derartige Gebäude liegt unter 19 °C.

Der Begriff �wesentlich niedrig� wird in der EnEV nicht definiert.

Hier kann die Aussage nach DIN 4108-2, Tabelle 3 herangezogen

werden, die als wesentlich niedrige Innentemperatur eine Temperatur

von maximal 10°C (jedoch frostfrei) definiert.

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Der Bereich über 10 °C und kleiner 12°C werden durch diese Definitio-

nen bisher nicht erfasst. Im Zweifelsfall sollte man diesen Bereich als

einen mit wesentlich niedrigen Innentemperaturen ansehen und die

Bauteile entsprechend auslegen.

2.2. Mindestwärmeschutz der Zwischenwände gewährleisten

Bei den Wänden zwischen dem Verkaufsraum und dem Lagerraum

handelt es sich um Bauteile, die Gebäudeteile mit normalen Innentem-

peraturen (mindestens 19°C) von Gebäudeteilen mit niedrigen Innen-

temperaturen abgrenzen. Diese Bauteile werden zwar vom § 7 der

EnEV (Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken) nicht erfasst, müssten

jedoch bei Vorhandensein von Anforderungen an den Mindestwärme-

schutz nach DIN 4108-2 diese hierorts dargestellten Anforderungen er-

füllen. Leider fehlt aber auch in der derzeitigen Fassung der DIN 4108-

2 eine eindeutige Aussage zu diesen Bauteilen.

Der Autor empfiehlt für diese Wände einen Mindestwärmedurchlasswi-

derstand von 0,07 Quadratmeter und Grad Kevin pro Watt (m²K)/W

einzuhalten, der dem Mindestwert von Wänden zu Treppenräumen mit

einen Temperatur über 10°C nach DIN 4108-2, Tabelle 3 entspricht.

Die Wände zwischen den Räumen mit einer Temperatur von 15°C und

unbeheizten Räumen trennen Gebäudeteile mit niedrigen Innentempe-

raturen von unbeheizten Gebäudeteilen ab. Auch hier handelt es sich

nicht um eine �klassische Außenwand�, es ist anzunehmen, dass die

unbeheizten Räume eine wesentlich niedrige Innentemperatur aufwei-

sen (abhängig beispielsweise vom Wärmeschutz der Trennwänden

und den Außenwänden des unbeheizten Teiles, von den solaren Ge-

winnen in den unbeheizten Räumen, vom Luftwechsel etc.).

In Anlehnung an die DIN 4108-2 sollten diese Wände für einen Min-

destwärmeschutz von 0,25 (m²K)/W ausgelegt werden. Für die Au-

ßenwände der Lagerräume ist gemäß DIN 4108-2 ein Wärmedurch-

lasswiderstand von 0,55 (m²K)/W einzuhalten.

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2.3. Bauteile gemäß DIN 4108-2 planen und bauen

Grundsätzlich ist der Mindestwärmeschutz für alle Bauteile nach der

Maßgabe der DIN 4108-2 zu planen und auszuführen.

Die geforderten Werte sind der Tabelle 3 der Norm zu entnehmen

(siehe folgende Tabelle).

Diese Anforderungen gelten sowohl für Gebäude mit normalen Innen-

temperaturen als auch für solche Gebäude, die nur für einen Tempera-

turbereich von 12°C < 19°C vorgesehen sind. Für den zweiten Fall

ist die Anforderung in Zeile 1 (1,2 (m²K)/W) durch den Wert 0,55

(m²K)/W zu ersetzen.

Tabelle: Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2. Quelle: www.beuth.de

Bauteil minR in

WKm2

ein- und mehrschichtige Massivbauteile ( 2mkg100 m )

Außenwände, Wände zwischen Aufenthalts- und Bodenräumen, Durch-

fahrten, offene Hausflure, Garagen, Erdreich 1,2

Wohnungstrennwände, Wände zwischen fremdgenutzten Räumen 0,07

Treppenraumwände zu Treppenräumen

mit C10i , aber frostfrei (z. B. indirekt beheizte Treppenräume) 0,25

mit C10i (z. B. in Verwaltungsgebäuden, Geschäftshäusern,

Unterrichtsgebäuden, Hotels, Gaststätten, Wohngebäuden) 0,07

Decken und Dächer, die Aufenthaltsräume gegen die Außenluft abgrenzen

nach unten, gegen (auch beheizte) Garagen, (auch verschließbare)

Durchfahrten, belüftete Kriechkeller 1) 1,75

nach oben, z. B. Dächer nach DIN 18530, Dächer und Decken unter

Terrassen, Umkehrdächer 2)

1,2

Wohnungstrenndecken, Decken zwischen fremden Arbeitsräumen, Decken

unter ausgebauten Dachräumen (zwischen gedämmten Dachschrägen und

Abseitenwänden)

allgemein 0,35

in zentralbeheizten Büroräumen 0,17

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Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen, unter bekriechbaren oder

noch niedrigeren Räumen, unter ausgebauten Dachräumen (belüftet, zwi-

schen Dachschrägen und Abseitenwänden), wärmegedämmte Dachschrä-

gen

Kellerdecken, Decken gegen unbeheizte, abgeschlossene Hausflure u. Ä.

unterer Abschluss nicht unterkellerter Aufenthaltsräume, die unmittelbar an

das Erdreich grenzen (bis zu Raumtiefe von 5 m) oder über einen nicht

belüfteten Hohlraum an das Erdreich grenzen

0,90

Außenwände, Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen und Dächer

mit 2mkg100 m

1,75

Rahmen und Skelettbauarten: gesamtes Bauteil / Gefach 1,0 / 1,75

Rollladenkästen / Deckel von Rollladenkästen 1,0 / 0,55

nichttransparenter Teil der Ausfachungen von Fensterwänden und -türen

Flächenanteil mehr als 50 % der gesamten Ausfachungsfläche 3)

Flächenanteil weniger als 50 % der gesamten Ausfachungsfläche 1,0

1) Erhöhter Wärmedurchlasswiderstand zur Vermeidung von Fußkälte erforderlich. 2) Für Umkehrdächer gilt: UU (nach DIN EN ISO 6946) UÄ (nach Tafel 7.7b), bei einer Unter-

konstruktion mit 2mkg250 m muss minR (unterhalb der Abdichtung) 12 WKm15,0 erfüllt

sein. 3) Anforderungen wie bei massiven Bauteilen.

Fazit:

Die Einhaltung des Mindestwärmeschutzes nach EnEV 2009 richtet sich nach den

Vorgaben der DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 2

(Mindestanforderungen an den Wärmeschutz).

Sie gilt als anerkannte Regel der Technik für den Mindestwärmeschutz von Bauteilen.

Aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Wände eindeutig einem Verwendungszweck

nach DIN 4108-2 zuzuordnen sind und die EnEV neben den Außenbauteilen nur sol-

che erfasst, die Gebäudeteilen mit wesentlich niedrigen Innentemperaturen abgrenzen,

sollte den Planer von Gebäuden nicht dazu bewegen, auf einen Mindestwärme-

schutz zu verzichten.

Für diese Fälle sind bauphysikalisch vertretbare Ansätze in Anlehnung an DIN 4108-2

zu treffen.

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Quellen:

EnEV 2007: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagen-

technik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) vom 24. Juli 2007, verkündet im

Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger Verlag in Köln, Jahrgang 2007, Teil I, Nr. 34, Seite 1519 bis

1563, am 26. Juli 2007. Sie ist seit dem 01.10.2007 in Kraft. www.bundesgesetzblatt.de

EnEV 2009: EnEV 2007 geändert durch die �Verordnung zur Änderung der Energieeinsparver-

ordnung� vom 29. April 2009, verkündet im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger Verlag in Köln,

Jahrgang 2009, Teil I, Nr. 23, Seite 954 bis 989, am 30. April 2009. Die EnEV 2009 tritt ab 1.

Oktober 2009 in Kraft. www.bundesgesetzblatt.de

DIN 4108-2: DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (Herausgeber): DIN 4108 Wärmeschutz

und Energieeinsparung in Gebäuden, Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz,

Beuth Verlag Berlin, Vornorm, Juli 2003, www.enev-normen.de

Wichtige Hinweise:

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liegen beim Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-

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30.07.2010

Zonierung neuer Nichtwohnbau gemäß DIN V 18599

für die energetische Bilanzierung nach EnEV 2009

Autor: Dipl.-Ing. Clemens Schickel, Technischer Referent, Bundesindustrieverband

Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik / Technische Gebäudesysteme e.V. (BHKS), Bonn

Kurzinfo:

Ein Diplomingenieur plant ein neues Gebäude, welches als Büro- und Geschäftshaus

genutzt werden soll. Er führt die energetische Bilanzierung für die Nachweise gemäß

Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) durch. Der Neubau besteht in den oberen vier

Geschossen - bis auf kleine Flächenanteile für Sanitärbereiche und Verkehrsflächen,

die jeweils weniger als 3 Prozent (%) der gesamten Bezugsfläche des Gebäudes um-

fassen - ausschließlich aus Einzel- und Gruppenbüros. Die unteren zwei Geschosse

dienen - bis auf kleine Verkehrsflächen unter 3 % - ausschließlich dem Verkauf. Die

Konditionierung der einzelnen Zonen unterscheidet sich nur unwesentlich voneinander.

Im vorliegenden Fall wäre nach Meinung unseres Fragestellers die Einteilung in die

Zonen "Einzelbüro" für die oberen Geschosse, sowie "Einzelhandel" für die unteren

Geschosse für eine aussagekräftige Bilanzierung ausreichend. Ist die Vereinfachung

der Zonierung wie in der EnEV 2007 erlaubt in diesem Fall nach der neuen EnEV 2009

auch zulässig?

Aspekte:

EnEV, 2009, 2007, Energieeinsparverordnung, Neubau, neu, zu, errichtendes, errich-

ten, bauen, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Nichtwohnungsbau, Büro, Bürogebäu-

de, Büroimmobilie, Geschäftshaus, energetisch, bilanzieren, DIN, V, 18599, Teil, 1, Zo-

ne, zonieren, Zonierung, Einzelbüro, Gruppenbüro, vereinfachen, einfach, Vereinfa-

chung, 3, drei, Prozent, %, Regel, Regelung, Energieausweis, EnEV-Nachweis,

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Chancen:

Ein Diplomingenieur plant ein neues Gebäude, welches als Büro- und Geschäftshaus

genutzt werden soll. Er führt die energetische Bilanzierung für die Nachweise gemäß

Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) durch.

Praxis:

Es handelt sich um einen Neubau, d.h. ein neu zu errichtendes Nichtwohngebäude.

Das Büro- und Geschäftshaus besteht in den oberen vier Geschossen bis auf kleine

Flächenanteile für Sanitärbereiche und Verkehrsflächen, die jeweils weniger als 3 %

der gesamten Bezugsfläche des Gebäudes umfassen, ausschließlich aus Einzel- und

Gruppenbüros. Die unteren zwei Geschosse dienen bis auf kleine Flächenanteile (unter

3 %) für Verkehrsflächen ausschließlich der Nutzung als Verkaufsflächen. Die Konditi-

onierung der einzelnen Zonen unterscheidet sich nur unwesentlich voneinander.

Probleme

EnEV 2007: Nach der vorhergehenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), Anla-

ge 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude), Punkt 2 (Berechnungsverfahren zur

Ermittlung der Wertes des Nichtwohngebäudes), Punkt 2.3 "Zonierung", Unterpunkt

2.3.1 war es zulässig, Zonen mit einem Flächenanteil von maximal 3 % der gesam-

ten Bezugsfläche des Gebäudes einer anderen Zone zuzuordnen, wie das folgende

Zitat belegt: �Dabei dürfen Zonen mit einem Flächenanteil von nicht mehr als drei

vom Hundert der gesamten Bezugsfläche des Gebäudes nach Nr. 1.2 einer anderen

Zone zugerechnet werden, die hinsichtlich der anzusetzenden Randbedingungen

am wenigsten von der betreffenden Zone abweicht.� Der Unterpunkt 1.2. (Flächen-

angaben) auf den sich dieses Zitat bezieht lautet: �Bezugsfläche der energiebezo-

genen Angaben ist die Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes.�

EnEV 2009: In der aktuellen EnEV 2009, Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohnge-

bäude), Punkt 2.2 "Zonierung", Unterpunkt 2.2.1 entfällt dieser Satz.

Im vorliegenden Fall wäre nach Meinung unseres Fragestellers die Einteilung in die

Zonen "Einzelbüro" für die oberen Geschosse, sowie "Einzelhandel" für die unteren

Geschosse für eine aussagekräftige Bilanzierung ausreichend.

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Durch den erforderlichen Berechnungsaufwand durch die Einteilung in viele kleine Zo-

nen, würde sich das Ergebnis der Bilanzierung aus seiner Sicht nicht maßgeblich än-

dern, so dass der erforderliche Mehraufwand nicht gerechtfertigt werden kann.

Frage:

Ist die Vereinfachung der Zonierung nach der EnEV 2009 in diesem Praxisfall zulässig?

ANTWORT:

Zunächst grundsätzlich:

Die Anwendung vereinfachter Verfahren zur Berechung des Energieausweises für

den öffentlich-rechtlichen Nachweis stellt für eine Veilzahl von Nichtwohngebäuden

eine doch erhebliche Erleichterung bei der Bearbeitung der Bauantragsunterlagen

dar und ist weiterhin zulässig.

Dazu zählt auch, dass abweichend von EnEV 2009, Anlage 2 (Anforderungen an

Nichtwohngebäude), Punkt 2.2 �Zonierung� unter streng begrenzten Voraussetzun-

gen der Jahres-Primärenergiebedarf mittels eines Ein-Zonen-Modells berechnet

werden kann.

1. Drei-Prozent-Grenze als Kriterium der Zonierung

EnEV 2007: Wie angeführt, gab die EnEV 2007 in Anlage 2 Punkt 2.3.1 vor, dass

Zonen mit nicht mehr als Drei vom Hundert der gesamtem Bezugsfläche einer

anderen, baulich und bezüglich der Konditionierung ähnlich ausgestatteten Zone

zugeschlagen werden dürfen. Dieses stellt zweifelsfrei eine Vereinfachung dar.

EnEV 2009: Im Zuge der Überarbeitung der EnEV sollten auch Regelungen, die in

vergleichbarer Art in der anzuwendenden Berechnungsregel DIN V 18599 (Ener-

getische Bewertung von Gebäuden) enthalten sind, aus der Verordnung heraus-

genommen werden.

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Diese Doppelungen hatten bei der Anwendung der EnEV 2007 zu Problemen ge-

führt, da die Formulierungen nicht immer kongruent zu denen in DIN V 18599 (Ener-

getische Bewertung von Gebäuden) waren. In der Vornorm sind �unterschiedliche

inneren Lasten� als Kriterium angeführt, wie das folgende Zitat es zeigt. In der EnEV

2007 war dieser Aspekt nicht geregelt.

Zitat: DIN V 18599: Energetische Bewertung von Gebäuden

Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung

und Bewertung der Energieträger

6. Zonierung von Gebäuden

6.2. Bildung von Zonen

�� Bis zu einem Anteil von 3 % der Gesamtfläche des Gebäudes

dürfen Grundflächen anderen Zonen zugeschlagen werden, sofern

sich die inneren Lasten der Zonen nicht erheblich unterscheiden.�

Die Drei-Prozent-Regelung ist also nicht entfallen, sie gilt weiterhin.

In den anerkannten Regeln der Technik � bzw. in der oben zitierten DIN V

18599, Teil 1 - welche der Zonierung zu Grunde liegen, ist diese Drei-Prozent-

Regelung bereits beschrieben. Sie kann somit weiterhin angewendet werden.

2. Ein-Zonen-Modell definieren und bilanzieren

Die angesprochene Vereinfachung der Zonierung auf ein Ein-Zonen-Modell, jeweils

auf die Bereiche Büronutzung und Gewerbenutzung bezogen, darf jedoch kritisch

hinterfragt werden.

Über die in DIN V 18599, Teil 1 hinaus beschriebene Vereinfachung der Zonierung

bedarf es der Einhaltung strenger Rahmenbedingungen, um die Anwendung des

Ein-Zonen-Modells zu rechtfertigen.

Diese Rahmenbedingungen sind übrigens unverändert zu den Inhalten der EnEV

2007, in der EnEV 2009, Anhang 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude), Ab-

schnitt 3.1.3 bezüglich der Gebäudenutzung und ergänzend bezüglich der Konditio-

nierung der Flächen vorgegeben. Zusätzlich ist die Aufteilung der Summe der Net-

togrundflächen maßgebend, siehe hierzu das folgende EnEV-Zitat.

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Zitat: EnEV 2009, Anlage 2: Anforderungen an Nichtwohngebäude

Nr. 3: Vereinfachtes Berechnungsverfahren für Nichtwohngebäude

Nr. 3.1. Zweck und Anwendungsvoraussetzungen

�3.1.3 �

In Fällen des Satzes 1 kann das vereinfachte Verfahren ange-

wendet werden,

a) die Summe der Nettogrundflächen aus der Hauptnutzung

gemäß Tabelle 4 Spalte 3 und den Verkehrsflächen des

Gebäudes mehr als zwei Drittel der gesamten Nettogrund-

fläche des Gebäudes beträgt,�

3. Auswirkung kleinteiliger Zonierung auf die Energiebilanz

Der Verordnungsgeber hat die nach EnEV 2009 Anlage 2 (Anforderungen an Nicht-

wohngebäude), Abschnitt 3 (Vereinfachtes Berechnungsverfahren für Nichtwohnge-

bäude) zulässige Verwendung des Ein-Zonen-Modells untersucht.

IEMB-Studie: Die Ergebnisse des im Auftrag des Bundesamtes für Bauwesen und

Raumordnung BBR durch das Institut für Erhaltung und Modernisierung von

Bauwerken (IEMB), Berlin, erstellten Gutachtens zeigen, dass im Regelfall kein

nennenswerter Einfluss auf die Ergebnisse verzeichnet wird. Dies gilt im Übrigen

auch für die nach DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) zuläs-

sigen Vereinfachungen.

Nach diesem Gutachten können auch weit reichende Vereinfachungen zur Da-

teneingabe generell zugelassen werden, worauf der Autor an dieser Stelle jedoch

nicht weiter eingehen möchte.

Imtech-Untersuchung: Allerdings hat eine vergleichende Untersuchung der Firma

Imtech in Hamburg gezeigt, dass die Berechnungsergebnisse für ein Gebäude je

nach Anzahl der gewählten Zonen deutlich abweichen können.

Auch die weitere Betrachtung des gleichen Gebäudes unter Zuhilfenahme von

Simulationsprogrammen und unter Berücksichtigung der nach EnEV vorzuneh-

menden Standardisierungen zeigte von den Berechnungsergebnissen nach DIN

V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) stark abweichende Resultate.

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Fazit:

Der Verordnungsgeber ist mit verschiedenen Aktivitäten und Maßnahmen bemüht,

die Anwendung der Energieeinsparverordnung (EnEV) für die Praxis zu vereinfa-

chen und zu erleichtern.

Neben den wichtigen Verschärfungen der primärenergetischen sowie der wärme-

schutztechnischen Anforderungen an Gebäude konnten in der EnEV 2009 auch

vorhergehende missverständliche Formulierungen der EnEV 2007 berichtigt bzw.

entfernt werden. Auch bezüglich der Zonierung sind Forschungsarbeiten beauftragt,

welche mögliche Vereinfachungen untersuchen.

Mit der anstehenden EnEV 2012 könnte es für die energetische Bilanzierung zu ei-

ner weiteren Vereinfachung kommen: Eine Expertengruppe des Bundesindustrie-

verbandes Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik / Technische Gebäudesysteme e.V.

(BHKS), Bonn, arbeitet derzeit an einem Verfahren auf Grundlage der DIN V 18599

(Energetische Bewertung von Gebäuden), das bis zum Jahresende 2010 zur An-

wendungsreife entwickelt werden soll und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau

und Stadtentwicklung zur möglichen Aufnahme in EnEV 2012 vorgestellt wird.

Quellen:

EnEV 2007: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anla-

gentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) vom 24. Juli 2007, verkündet

im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger Verlag in Köln, Jahrgang 2007, Teil I, Nr. 34, Seite

1519 bis 1563, am 26. Juli 2007. Sie war vom 1. Oktober 2007 bis einschließlich 30. Sep-

tember 2009 in Kraft. www.bundesgesetzblatt.de

EnEV 2009: EnEV 2007 geändert durch die �Verordnung zur Änderung der Energieeinspar-

verordnung� vom 29. April 2009, verkündet im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger Verlag in

Köln, Jahrgang 2009, Teil I, Nr. 23, Seite 954 bis 989, am 30. April 2009. Die EnEV 2009 ist

seit dem 1. Oktober 2009 in Kraft. www.bundesgesetzblatt.de

DIN V 18599: Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN, Herausgeber): DIN V 18599 Ener-

getische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs

für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung, Beuth Verlag Berlin,

Vornorm, Februar 2007. Internet: www.enev-normen.de, www.beuth.de

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