hallo taxi 1-2 2011

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Das Magazin für Taxiunternehmer Januar / Februar 2011 GLÜCKSTADT: BALD FISKAL- TAXAMETER ISSN 0949-9288 • 9461 PRÄVENT: BETRIEBS- MEDIZIN VOR- GESCHRIEBEN GERICHT: FEHLALARM IM TAXI KOSTET GELD LESERREISE NACH INDIEN - IM LAND DER TAXIS UND TROMPETEN 125 JAHRE DAIMLER, 1,25 % ZINSEN: TAXI KAUFEN LOHNT SICH 28. Jahrgang • €1,80 Das Wasserstoff- taxi ist da

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Hallo TAXI, das Magazin für den Taxiunternehmer

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Das Magazin für Taxiunternehmer Januar / Februar 2011

GLÜCKSTADT: BALD FISKAL-TAXAMETER

ISSN

094

9-92

88 •

946

1

PRÄVENT: BETRIEBS-MEDIZIN VOR-GESCHRIEBEN

GERICHT: FEHLALARM IM TAXI KOSTET GELD

LESERREISE NACH INDIEN - IM LAND DER TAXIS UND TROMPETEN

125 JAHRE DAIMLER, 1,25 % ZINSEN: TAXI KAUFEN LOHNT SICH

28. Jahrgang • €1,80

Das Wasserstoff -taxi ist da

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Hallo TAXI • 3

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(und dazu zählt ausdrücklich auch Erdgas) nicht überwinden. Denn schon bald wird ein Liter Diesel

drei Euro kosten. Und jeder Gramm CO2-Ausstoss eines Fahrzeuges

wird besteuert werden. Und dann? Sollen wir alle aufhören Taxi zu

fahren? Weil es sich noch weniger lohnt als heute?

Dabei ist der erste Schritt in die richtige Richtung so einfach: Ein neues Taxi. Mercedes wird noch

dieses Jahr eine E-Klasse mit 129 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilo-

meter und eine C-Klasse mit 117 Gramm anbieten. Oder Sie ent-

scheiden sich für ein Erdgas-Taxi. Auch da haben viele Hersteller

attraktive Produkte im Angebot.

Und bald machen wir hoffentlich den zweiten Schritt. Batterie- und Wasserstofftaxis sind nicht mehr weit vom Serieneinsatz entfernt.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Cassalette

Diesel, Erdgas, Wasserstoff - Kein Ende der Sparsamkeit

Als Mitte 2008 ein Liter Diesel im bundesweiten Durchschnitt 1,33

Euro kostete, strömten die Unter-nehmerinnen und Unternehmer in die Räume der Händler und rissen ihnen Erd- und Autogas-Taxis im

wahrsten Sinne des Wortes aus den Händen. Auf manches Modell

musste aufgrund dessen monatelang gewartet werden. Und dann war der Spuk vorbei. Zumindest vorüberge-hend. Und die eben noch gefragten

Droschken mit alternativen Antrie-ben verwandelten sich über Nacht

zu Ladenhütern. Einmal mehr hat das Gewerbe

gezeigt, dass ihm langfristiges und strategisches Handeln schwer fällt.

Dabei ist es, unabhängig von den Schwankungen im Laufe eines

Jahres, offensichtlich, dass wir auf eine energiepolitische Katastrophe

zusteuern, wenn wir unsere Abhän-gigkeit von fossilen Brennstoffen

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NACH

RICHTEN

+++ Nachrichten +++

Der Termin der nächsten Europäischen

Taximesse steht fest. Am 9. und 10. Novem-

ber findet die größte Branchenausstellung

der Welt in Köln statt. / Der Hollywood-

Klassiker „Taxi Driver“ erscheint im April

als Blu-Ray-Disc exklusiv bei amazon.de /

apprupt, der erste Premium Performance

Anbieter für mobile Applikationen, hat

die myTaxi iPhone App durch eine Regio-

Targeting-Kampagne auf Platz 1 in der Kate-

gorie Produktivität befördert und der App zu

einer signifikant höheren Nutzungsfrequenz

verholfen. Mit der kostenlosen myTaxi App

(siehe Bericht in dieser Ausgabe) können

iPhone Nutzer unkompliziert per One Touch

ein Taxi ordern und genießen durch die

Funktionsvielfalt der App weitere nützliche

Vorteile: Beispielsweise kann die Anfahrt

des Taxis live per Karte verfolgt werden,

weitere Informationen wie Name und Bild

des Taxifahrers werden ebenso angezeigt. /

Das Unternehmen Zughansa hat ein neues

und innovatives Konzept für Bahnreisende

vorgestellt. Reisende können ab sofort

stressfrei und ohne das eigene Auto oder

Busverbindungen zu nutzen, ihre Reise aus

dem Portfolio des Reiseveranstalters starten.

„Wir wollen, dass unser Kunde bereits nach

dem Verlassen der eigenen Haustür seinen

Urlaub genießen kann“, so der Geschäfts-

führer von Zughansa, Berthold Allendorf.

So übernimmt der Reiseveranstalter den

Koffertransfer bereits vor Antritt der Reise

und organisiert ein Taxi, welches den Gast

zum nächstliegenden ICE-Bahnhof bringt.

/ Die BILD-Zeitung kam nach einem Ta-

xitest in Berlin zu einem recht positiven

Ergebnis. Insgesamt wurden nur wenige

Umwege gefahren. In einigen Fällen wurde

das Taxameter nicht eingeschaltet, und

einige Kolleginnen und Kollegen waren

nicht besonders freundlich. Das Ergebnis

sei aber deutlich besser als erwartet. / In

Österreich wird sich ein Jugendlicher vor

Gericht wegen versuchten Mordes an

einem Taxifahrer verantworten müssen. Er

schlug im Oktober vergangenen Jahres dem

Kollegen mit einer Schraubzwinge auf den

Hinterkopf und wollte ihn anschließend mit

einer Glasscherbe erstechen, so die Staats-

anwaltschaft. Der Fahrer konnte flüchten. /

Ein 25-jähriger attackierte Ende Februar in

Düsseldorf erst einen Taxifahrer und dann

die Polizei. Dem Betrunkenen wurden

Handfesseln angelegt, dann landete er in

Polizeigewarsam.

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Aufgrund des Entwurfsschreibens hat HALE als erster Taxameterher-steller bereits frühzeitig reagiert und eine mögliche Sicherheitslösung in Abstimmung mit der PTB Berlin und weiteren Projektpartnern um-gesetzt. Mit dieser Lösung ist der Unternehmer auf der sicheren Sei-

te: Die realisierte HALE-Lösung hat den einzigartigen Vorteil auf der un-ter der Leitung der PTB Berlin entwi-ckelten INSIKA Sicherheitslösung zu basieren, die bereits von mehre-ren an der Konzeptentwicklung be-teiligten Registrierkassenherstellern umgesetzt wurde. Die HALE-Lösung gewährleistet GoBS- und GdPDU-konforme Datenhaltung.

Die Taxameterdaten werden mittels einer auf den Taxiunternehmer aus-gestellten Smartcard, der sogenann-ten TIM (tax identification module), manipulationssicher signiert und an einen Server übermittelt. Basis sind die aktuellen MID-Taxameter

MCT-06 und SPT-02, an die eine Signier- und Übertragungseinheit angeschlossen wird. Über das Ta-xiunternehmerportal verfügt der Unternehmer über sämtliche im Fahrzeug angefallenen Daten wie Schichten, Fahrten und Einnahmen. Ein Prüfer kann nach Freigabe durch den Unternehmer auf die relevan-ten Fiskaldaten zugreifen. Alterna-tiv kann der Unternehmer auch die Daten in einem prüffähigen Format direkt zur Prüfung übergeben. Auf der Messe Köln hat HALE be-reits die Lösung unter dem Motto „wenn‘s kommt - HALE hat‘s“ vor-gestellt, derzeit laufen Prototypen in Hamburg und Berlin.

Erstes Fiskal-taxameter von Hale

Lange diskutiert, endlich da: Das gläserne Taxameter

Nach dem Entwurfsschreiben des BMF folgte nun am 26.11.2010 das Schreiben des BMF „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäf-ten“, welches eine Übergangsfrist bis 31.12.2016 vorsieht. Dieses stellt Anforderungen an die Taxiunterneh-mer, welche derzeit unterschiedlich interpretiert werden.

Und der war im letzten Jahr ein voller Erfolg. Mit spannenden Fach-vorträgen und einer Ausstellung auf dem Hannoverschen Messegelände kamen zahlreiche

Unternehmerinnen und Unterneh-mer in die Expo-Stadt. Auch dieses

Jahr sind wieder zahlrei-che Veranstaltungen ge-plant, die das Unterneh-merherz höher schlägen lassen. Themen werden mutmaßlich und unter anderem die bis dahin konkretisierte Mehr-wertsteuerreform sowie das Fiskaltaxameter sein. Am Ausstellungstag wird es wieder eine Abendveranstaltung im Ausstellungsbereich ge-ben. Das Radisson Blu am EXPO-PLAZA 5,

30539 Hannover, bietet sich auch dieses Jahr wieder als Hotel an.

2. Norddeutscher Taxitagam 5. November

Wo ist eigentlich Leipzig? Das Taxijahr 2011 klingt in Hannover aus

Neue Zeitrechnung für die deutsche Taximes-sen-Landschaft: Die AMI in Leipzig findet nur noch alle zwei Jahre statt. 2011 fällt sie aus, die nächste Europäi-sche Taximesse in Köln steigt erst 2012. Zum Glück gibt es in diesem Jahr wieder den Nord-deutschen Taxitag.

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NACH

RICHTEN

2017 - Auf diese Zahl könnte man das Ergebnis des diesjährigen Krei-ses reduzieren. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das seit

November letzten Jahres für Unru-he im Taxigewerbe sorgt, weist die Finanzverwaltungen an, zum Jahr 2017 für manipulationssichere „Fis-kal-Taxameter“ (wir berichteten) zu sorgen. Niemand (auch nicht die Finanzverwaltungen) weiß so recht, wie diese Taxameter aussehen sollen oder wie die Daten sicher gespei-chert werden, so dass das Finanzamt später zweifelsfrei feststellen kann, dass die Daten nicht manipuliert wurden. Dennoch: Der Erlass hat das Potential, das Taxigewerbe nachhal-tig zu verändern. Das „Verkürzen“ von Steuern und Abgaben wird mit dem Fiskaltaxameter wesentlich er-schwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht. So richtig scheint das im Gewer-

be dennoch nicht angekommen zu sein. Ausnahmsweise herrscht ein gewisser Optimismus, nämlich die Annahme vor, diese neuen, unbe-kannten Geräte doch noch irgend-wie austricksen zu können.

Diesen Kolleginnen und Kollegen macht Dirk Ritter von der Genehmi-gungsbehörde allerdings wenig Hoff-nung. „Seit zwei Jahren sind etwa 3.500 Taxis in Hamburg zugelassen. Zahlreichen Unternehmen wurde die Zulassung entzogen. Die Bürger-schaft hat außerdem die Mittel für Tesymex freigegeben. Schon Mitte 2011 wird es losgehen“. Zunächst solle das System zwar nur freiwilli-gen Unternehmerinnen und Unter-nehmern eingebaut werden. Spätes-

Glückstadt beglückt auch dieses Jahr

Glückstädter Kreis: Keiner entkommt, wenn das Fiskaltaxameter kommt

Von

Jan Cassalette([email protected])

Eine Genehmigungsbehörde, die zum Handeln gezwungen wurde, Spekulationen über technisches Überwachungsgerät sowie ein kon-spiratives Treffen von Kolleginnen und Kollegen. Nein, das ist nicht der Stoff eines billigen Spionage-Groschenromans. Vielmehr ging es dieses Jahr hoch her in Glückstadt, der Stadt, die seit Jahren den gleich-namigen Kreis beheimatet.

Das gemütliche Tagungshotel platze mal wieder aus allen Nähten

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tens Ende 2016 aber muss jedes Taxi über ein Fiskaltaxameter verfügen. Alle Umsatz- und möglicherweise auch Bewegungsdaten werden dann digital gespeichert, entweder im Fahrzeug oder extern, z.B. auf einem verschlüsselten Server im Internet.

„Was den Entzug von Genehmigun-gen angeht“, so Ritter weiter, „ist die Rechtsprechung in Hamburg, anders als in anderen Bundeslän-dern, eindeutig.“ Dauernd würden wegen unzuverlässiger Betriebsfüh-rung eingezogen. Die Behörde habe allerdings kein Interesse, bestimmte Mindestumsätze vorauszusetzen. „Sind die Daten plausibel, sehen wir keinen Handlungsbedarf.“

Technisch wird sich mit Einführung des Fiskaltaxameters einiges ändern. Bisher wurden Umsatz- und Weg-streckendaten stets „offline“, also nur im Speicher des im Taxi verbau-ten Gerätes gespeichert. Hier sind sie potentiell angreif-, also änderbar. Für die Finanzämter war es bisher

kaum möglich, im Falle einer Prü-fung exakt festzustellen, welche Da-ten wie manipuliert wurden.

Das wird sich mit dem Fiskaltaxa-meter grundlegend ändern. Entwe-der werden die Daten in Echtzeit, also im Moment ihres Entstehens, über das Mobilfunknetz an einen ge-sicherten Server gesendet. Sind die Daten dort einmal gespeichert, las-sen sie sich nur noch nachvollzieh-bar ändern, d.h. eine nachträgliche Änderung wird sichtbar und muss plausibel begründet werden. Oder aber die Daten verbleiben im Fahr-zeug und werden beispielsweise auf einem kleinen Chip, wie man sie aus Digitalkameras kennt, gespeichert. Heutzugtage ist es allerdings kein Problem die Daten so zu verschlüs-seln dass nur authorisierte Geräte Daten lesen oder speichern können. Ein Fiskaltaxameter sichert Daten also auf einem austauschbaren Me-dium, und das Finanzamt kann er-kennen, ob die Daten tatsächlich vom im Fahrzeug installieren Taxa-

meter kommen. Eine Änderung der Umsätze würde also sofort auffallen, unabhängig davon, ob ein Unterneh-mer überhaupt auf die verschlüssel-ten Daten zugreifen kann oder nicht.

Mit dem Schreiben des Bundesfi-nanzministerium kann dem Gewer-be daher nur geraten werden, sich endlich mit dem Unvermeidbaren auseinanderzusetzen. Das saubere Gewerbe wird kommen. Unabhängig von der Frage, ob es zu einer Flucht in den Mietwagenbereich kommen wird, werden Taxiunternehmem gläsern. Die Zeiten der verharmlo-send „Normalverkürzer“ genannten Kolleginnen und Kollegen ist eben-so vorbei, wie die der Kriminellen, die nie vorhatten, ihr Unternehmen sauber zu führen, sondern in ein paar Jahren so viel abgreifen wollten wie irgend möglich, um vor der ersten Prüfung das Weite zu suchen. Gelas-sen kann man dem Fiskaltaxameter daher entgegensehen, wenn man bis-her sowieso sauber und ordentlich seine Abgaben entrichtet hat.

Gleiche Verbände, andere Menschen (von links): Die Hamburger Holger Wilke (Taxi Alstertal), Christian Brüggmann (2. Vorsitzender der Taxenunion), Dirk Schütte (Taxiverband Hamburg), Thomas Lohse (1. Vorsitzender der Taxenunion)

sowie Dirk Ritter (Verkehrsgewerbeaufsicht der Stadt Hamburg)

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Sowohl als auch. Das ist sie, Mer-cedes‘ Antwort auf eine der span-nendsten Fragen dieses jungen Jahr-hunderts. Und behält damit wohl Recht. Sowohl für Batterie- als auch Wasserstoff-Taxis wird es ideale Ein-satzbiete geben, so dass auf absehba-re Zeit beide Technologien koexis-

tieren werden. Dem Praxiseinsatz hinderlich sind jedoch quasi entge-gen gesetzte Schwierigkeiten. Für Stromtaxis ist überall genug Strom verfügbar, die Reichweite (weniger als 200 Kilometer) sowie die Lade-zeit ist für den Alltag noch nicht optimal, für die Anforderungen des Taxigewerbes jedoch ausreichend. Wasserstoff-Taxis sind dagegen in wenigen Minuten aufgeladen, und die Reichweite (mehr als 300 Kilo-meter) auch für den härtesten Taxi-alltag völlig ausreichend. Allerdings gibt es bisher kaum Tankstellen, die das leichteste aller Elemente mit bis zu 700 bar in den Tank pressen können. Geschätze 1,386 Milliarden Kubik-Kilometer Wasser gibt es auf

der Erde, an Wasserstoff wird es also auf absehbare Zeit nicht mangeln. Und schon heute fallen weltweit große Mengen Wasserstoff als „Ab-fall“ an. „Der heute weltweit als industrielles Nebenprodukt erzeugte Wasserstoff reicht aus, um 750.000 Fahrzeuge zu versorgen“, sagt Ar-wed Niestroj, Leiter Fuel Cell Fleet Operations bei Daimler. Konkret bedeutet das: Es kann los-gehen. Die Mercedes B-Klasse F-Cell-Taxi ist fertig. Hallo TAXI hatte bereits die Gelegenheit, die Null-Emissionen-Droschke zu testen und nahm an einer Etappe des F-Cell World Drive teil. Von Stuttgart aus starteten Ende Januar drei Mercedes-Benz B-Klassen mit lokal emissi-

Auf die (Taxi-)Plätze, fertig, los!

Das Wasserstoff-Taxi ist fertig, das Gewerbe wartet nun auf die Infrastruktur

Gemeinsam mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, den Motorsportlern Michael Schumacher, Nico Rosberg und David Coulthard sowie drei Ingenieurinnen der Daimler AG startete Dr. Zetsche symbolisch den Mercedes-Benz F-CELL World Drive.

In 125 Tagen fahren drei Modelle der B-Klasse mit Brennstoffzellenantrieb rund um den Globus.

Von

Jan Cassalette([email protected])

Selten waren sich Automobil-Ex-perten so uneinig wie in der Frage, ob Taxis in Zukunft mit Wasserstoff oder mit Strom aus der Steckdose angetrieben werden. Mercedes hat eine einfache Antwort gefunden.

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Fährt bald voraus: Das fertige B-Klasse F-Cell-Taxi

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onsfreiem Wasserstoff-Antrieb ihre 125-tägige Fahrt um die Welt. Über vier Kontinente und durch 14 Län-der fahren derzeit die drei B-Klasse F-CELL einmal rund um den Glo-bus bis zum Ausgangspunkt Stutt-gart, wo sich der „Weltkreis“ wieder schließt. Mercedes-Benz untermau-ert mit dem F-CELL World Drive die technische Reife der Brennstoff-zellentechnologie sowie die Alltags-tauglichkeit der Fahrzeuge. Gleich-zeitig gibt das Unternehmen damit der politischen Forderung auf den notwendigen Aufbau einer flächen-deckenden Tankstellen-Infrastruk-tur für Brennstoffzellenfahrzeuge Nachdruck.Begeistert haben uns die im Gewerbe hinlänglich bekannten B-Klassen

vor allem aufgrund ihrer techni-schen Reife. Die Wasserstoff-B-Klas-sen schien völlig ausgreift, liefen hunderte Kilometer fast ohne jede Einschränkung. Lediglich die Reich-weite kann bisher „nur“ mit der einer Erdgas-B-Klasse verglichen werden, ein Diesel-Taxi muss die Tankstel-le deutlich seltener ansteuern. Die Fahrleistungen erinnerten außer-dem eher an eine kräftige E-Klasse, denn technisch bedingt sind Was-serstoff-Fahrzeuge (die durch eine sogenannte Brennstoffzelle Strom erzeugen) mit einem Elektromotor ausgestattet, die über sehr viel Dreh-moment und Leistung verfügen. Sämtliche Technik ist so im Fahr-zeug verbaut (unter anderem im doppelten Boden), dass man keiner-

lei Abstriche im Innenraum machen muss. Ausreichend Raum für Passa-giere und Gepäck ist also vorhanden. Mit der A-Klasse E-Cell, also einem batterieelektrischen Taxi, und dem Wasserstofftaxi B-Klasse F-Cell, ver-fügt Deutschlands Taxi-Hersteller Nr. 1 somit über zwei Taxis mit al-ternativen Antrieben, die eigentlich sofort einsetzbar sind. Die Batterie-A-Klasse ist allerdings noch nicht lieferbar, und für die Wasserstoff-B-Klasse fehlt der Wasserstoff. Bei ei-nem Dieselpreis jenseits der 1,40 € sind Industrie und Politik aber mehr denn je aufgerufen, Produktionska-pazitäten drastisch zu erhöhen und zügig eine Infrastruktur zu errich-ten, die alternativen Antrieben end-lich eine faire Marktchance schafft.

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Leider ist diese „Betreuung“ nicht eindeutig und klar definiert. Zum Glück gibt es aber Menschen, die sich damit auskennen. Das brand-neue BZP-Mitglied Prävent gehört zu diesen Menschen und hat ein Pa-ket geschnürt, mit dem der Taxiun-ternehmer auf der sicheren Seite ist. Um Missverständnisse zu vermei-den: Mit der betriebsmedizinischen Betreuung ist nicht die ärztliche Prüfung zur Erlangung oder Verlän-

gerung des Personenbeförderungs-scheins gemeint. Vielmehr ist jedes Taxiunternehmen verpflichtet, das Personal zu schulen und zu sensibi-lisieren. Dr. Awwad, einer der beiden ge-schäftsführenden Mediziner des Dortmunder Unternehmens Prävent formuliert es so: „Für Betriebe, die Fahrer beschäftigen, gelten spezi-elle gesetzliche Anforderungen im Bereich Betriebsmedizin und Ar-beitssicherheit. Gemäß Fahrerlaub-nisverordnung braucht jeder Kraft-fahrzeugführer regelmäßige, auf das Verkehrsgewerbe zugeschnittene Untersuchungen und Betreuungen. Für die Fahrgastbeförderung gelten weitere, spezielle Untersuchungs-verpflichtungen.“ Ohne einen Nach-weis über die betriebsärztlichen Untersuchungen sei ein Einsatz der betreffenden Person nicht erlaubt.

Den einen Teil dieser Regelung, die medizinische und psychologische Untersuchung, kennen Unterneh-mer und Fahrer, weil diese Voraus-setzung für den Personenbeförde-rungsschein ist. Der andere jedoch wurde im Taxigewerbe bisher sträf-lich vernachlässigt. Zu groß schien der Aufwand, die Mitarbeiter auf den neuesten Stand der verkehrsmedizi-nischen Dinge zu bringen.

Die Prävent GmbH schließt diese Lücke mit einem für das Gewerbe günstigen Angebot. Für 19,90 Euro (für BZP-Mitglieder, sonst 24,50 Euro) für jeden Mitarbeiter im Jahr übernimmt das Unternehmen die arbeitsmedizinische Betreuung und der Unternehmer ist seine Verant-wortung los. „Wir bieten Ihnen, als Spezialist in Sachen Verkehrsme-dizin, sämtliche Untersuchungen auf Grundlage der gesetzlichen Be-stimmungen (ASiG, FeV, DGUV

Diese Doktoren sind echt (wirklich)!Prävent löst ein beinahe unbekanntes, aber dringliches Problem

Von

Jan Cassalette([email protected])

Betriebsmedizin - das hört sich eigentlich eher nach einem Thema an, mit dem sich große Unterneh-men und Konzerne auseinander set-zen müssen. Doch auch als Taxiun-ternehmer sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter betriebsmedizinisch zu betreuen.

Lassen Sie bei der Wahl des Arztes Sorgfalt walten

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Vorschrift 2) aus einer Hand im ‚Regelbetreuungsmodell‘ an“, so Dr. Andreas Brune, der gemeinsam mit Dr. Awwad das Unternehmen gründete. „Das Konzept des Prävent Centrum-Untersuchungspaket sorgt für lückenlose Nachweise bei Betrie-ben sowie Fahrerinnen und Fahrern. Es ist der medizinische Lotse für eine umfassende Betreuung. Denn arbeitsmedizinisch und sicherheits-technisch kompetente Beratung eli-miniert Unsicherheiten und Angst vor Kontrollen der Berufsgenossen-schaft und Gewerbeaufsicht (Be-zirksregierungen) gehören der Ver-gangenheit an.“

Zu den Leistungen der Prävent GmbH gehören:

• Durchführung sämtlicher Unter-suchungen gemäß gesetzlicher Vor-gaben für alle Mitarbeiter• Zentrale Verwaltung der Daten, stets abrufbereit• Automatische Erinnerung an alle Folgetermine zur Untersuchung• Gebündelte Untersuchungsleis-tung an einem Tag

• Ortsnaher Rundumservice• Bundesweite Betreuung• Gewerbespezifische, fachliche und praxisnahe Betreuung• Servicetelefon für Betriebe und Fahrer• Telefonsprechstunde mit betriebs-medizinischer Fachkompetenz• Trainings- und Weiterbildungsan-gebote• Online-Schulungen

Für Zentralen und Verbände bieten die Dortmunder Ärzte außerdem die erwähnte ärztliche P-Schein-Prüfung an. Der Taxi-Ruf in Bre-men etwa greift seit Jahren auf diese Dienstleistung zurück und erspart angehenden und bereits tätigen Fahrerinnen und Fahrern unnötige Arztbesuche. Außerdem sind diese zentralen Dienste in der Regel deut-lich günstiger als eine Konsultation des Hausarztes. Dazu kommen die Westfalen regelmäßig in die Ge-schäftsräume der größten Bremer Taxizentrale und sorgen dafür, dass die Bremer Fahrerinnen und Fahrer ordnungsgemäß ihrem Beruf nach-gehen können.

Für weitere Informationen:

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Exklusiv in Hallo TAXI findet Sie auf der nächsten Seite ein Formu-lar, mit dem Sie sich umgehend beim neuen BZP-Mitglied anmelden können. Unter allen Einsendungen verlosen wir einen Gesundheits-check im brandneuen Prävent-Cen-trum (Informationen unter www.praevent-centrum.de) in Dortmund inkl. An- und Abfahrt mit der Deut-schen Bahn sowie einer Übernach-tung. Selbstverständlich können Sie auch ohne Anmeldung am Gewinn-spiel teilnehmen, streichen Sie dazu einfach den Vertragstext durch. Viel Glück!

Dr. Andreas Brune (links) und Dr. med. Eiad J. Awwad machen auch „Hausbesuche“

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Der Taxiunternehmer legte gegen den Kostenbescheid Widerspruch ein und beabsichtigte mit seiner

Klage vor dem Verwaltungsgericht die Aufhebung der Kosten.

Zur Begründung führt das Verwal-tungsgericht Bremen aus:

„Das blinkende Taxizeichen auf dem Fahrzeug des Klägers (Taxiunterneh-mer) ist eine Überfallmeldeanlage. Das ergibt sich bereits aus § 25 Abs. 2 Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personen-verkehr (BOKraft). Nach § 25 Abs. 2 Satz 1 BOKraft müssen Taxen mit ei-ner Alarmanlage versehen sein, die vom Sitz des Fahrzeugführers aus in Betrieb gesetzt werden kann.Die Alarmanlage muss gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 BOKraft die Hupe zum Tönen in Intervallen und die Schein-

werfer sowie die hinteren Fahrtrich-tungsanzeiger zum Blinken bringen. Zusätzlich kann das Taxenschild nach § 26 Abs. 2 Satz 3 BOKraft zum Blinken gebracht werden. Um eine solche zusätzlich, nicht obligatori-sche Alarmanlage handelt es sich bei dem blinkenden Taxenschild nach § 26 Abs. 2 Satz 3 BOKraft.Die Kostenpflichtigkeit nach dem Kostenverzeichnis Inneres Nr. 120.62 InKostV ist nicht auf statio-näre Alarmanlagen beschränkt. Da-für gibt es auch keinen Grund. Alle Alarmanlagen dienen dem Schutz von Personen oder Eigentum. Wenn die Polizei aufgrund Alarms zum Schutze privater Rechtsgüter tätig wird, wird eine individuell zurechen-bare Verwaltungsleistung erbracht

Fehlalarm kostet Geld

Kosten eines Polizeieinsatzes sind im Falle eines Fehlalarms selbst zu tragen

Von

Dr. Kay Gunkel, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Bremen([email protected])

Das Verwaltungsgericht der Frei-en Hansestadt Bremen hat am 06.01.2011 einen Taxiunternehmer zur Zahlung der Kosten eines Poli-zeieinsatzes verurteilt, der durch ein blinkendes Taxenschild (sog. stiller Alarm) ausgelöst wurde. Die Poli-zei Bremen pauschalierte die Kosten ihres Einsatzes mit 116,00 Euro und erließ einen Kostenbescheid gegen-über dem Taxiunternehmer.

Kommt die Polizei herbeigeeilt...

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(BVerwG, Urteil vom 23.08.1991 - 8 C 37/90 in NJW 1992, 2243). Einen überzeugenden Grund dafür, mobile Alarmanlagen anders als stationäre zu behandeln, gibt es nicht (vgl. im Hinblick auf Wohnmobile VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 03.12.1994 - 1 A 76.94 in NZV 1995, 416). Ob rechtliche Verpflichtungen zum Vor-halten einer bestimmten Alarman-lage eine andere Beurteilung recht-fertigen könnten, kann dahingestellt bleiben. Das blinkende Taxenschild als optische Überfallmeldeanlage ist nicht durch das Gesetz oder Verord-nung bindend vorgeschrieben.Ein Fehlalarm im Sinne des Kosten-verzeichnisses Inneres Nr. 120.62 InKostV liegt hier unstrittig vor. Ein Überfall hatte nicht stattgefunden. Die optische Alarmierung war durch

Fehlbedienung des Fahrers ausgelöst worden. Für die polizeilichen Kosten bei Fehlalarmen soll aber nicht die Allgemeinheit, sondern der Anlagen-betreiber aufkommen (OVG Bremen, Urteil vom 21.12.1982 - I BA 35/82 in DVBl. 1983, 462). Der Besitzer einer Alarmanlage, die einen Fehl-alarm auslöst, ist polizeirechtlich als Zustandsstörer anzusehen. Auch dieses rechtfertigt nach der Recht-sprechung des Bundesverwaltungs-gerichts (Urteil vom 23.08.1991 - 8 C 37/90, a.a.O.), dass der Anlagenbesit-zer hierfür gebührenrechtlich einste-hen muss.Der Kläger - und nicht etwa sein Fahrer - ist auch der richtige Kos-tenschuldner. Schuldner einer Ver-waltungsgebühr ist nach § 13 Abs. 1 BremGebBeitrG derjenige, der die

Amtshandlung selbst oder durch Dritte, deren Handeln ihm zuzu-rechnen ist, veranlasst hat. Veran-lasser des Polizeieinsatzes war im Ergebnis der Kläger. Die optische Alarmanlage auf dem Dach des Ta-xis hat der Kläger entweder selber installieren lassen oder das Taxi auf diese Weise übernommen. Wie sich im konkreten Fall gezeigt hat, besteht eine Fehlalarmanfälligkeit durch unbemerkte Bedienfehler des Taxifahrers. Dieses Risiko durch Fehler eines Dritten muss sich der Kläger zurechnen lassen, denn er ist derjenige, dem die Alarmanlage ge-hört und in dessen Auftrag das Taxi von anderen Personen gefahren wird.

In Nr. 120.62 Kostenverzeich-nis InKostV ist daher aus-drücklich festgelegt worden, dass bei Anlagen, die nicht an eine Alarmzentra-le angeschlossen sind, der Anlagenbesitzer Gebührenschuldner für den Einsatz der Polizei nach einem Fehlalarm ist. Die Kostenhöhe ist nicht zu beanstanden. Insoweit kann auf die Berechnung der Gesamtkosten in Höhe von 116,00 Euro im Wider-spruchsbescheid verwiesen werden. Die Kosten halten sich auch im Rah-men des § 4 BremGebBeitrG. Nach § 4 Abs. 2 BremGebBeitrG sind Verwaltungsgebühren so zu bemes-sen, dass zwischen der den Verwal-tungsaufwand berücksichtigenden Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Es kann dahinstehen, ob der bremi-sche Landesgesetzgeber damit auf das Kostendeckungsprinzip abge-stellt hat (der VGH Kassel legt eine vergleichbare Vorschrift des Hessi-schen Verwaltungskostengesetzes nicht in diesem Sinne aus: Beschluss vom 13.03.2002 in NVwZ-RR 03, 89;ähnlich auch zum bayerischen Recht: VGH München, Urteil vom

...und zieht unverrichteter Dinge wieder ab...

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09.09.1981 in KStZ 82, 75, 77). Bei der Betrachtung der Angemessen-heit darf pauschaliert werden, sodass ein Missverhältnis allenfalls dann entsteht, wenn ein Gebührensatz so hoch festgelegt wurde, dass in dem entsprechenden Tätigkeitsbereich der Verwaltung im Mittel Gewinne erwirtschaftet werden (OVG Bremen, Urteil vom 17.05.1988 - 1 N 1/85 in NVwZ-RR 1989, 101 zum Kostende-ckungsgrundsatz bei Benutzungsge-bühren). Es ist nicht erkennbar, dass

der im Mittel durch eine Tätigkeit der

Polizei

b e i Fe h l a l a r m -aufklärung entste-hende Zeitaufwand mit zwei Stunden und die anzusetzen-den 16 km oder die dafür insgesamt anfallenden Kosten mit 116 Euro überhöht wären oder die Polizei mit der Feststellung von Fehlalarmen insgesamt Gewinne erwirtschaf-ten würde (VG Bremen, Urteil vom 25.03.2010 - 2 K 355/09).Schließlich sind keine formellen Mängel der angefochtenen Kosten-bescheide festzustellen. Insbesonde-re ist im Ergebnis auch § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 BremGebBeitrG beach-tet worden. Danach muss bei einer schriftlichen Entscheidung über

Kosten die Rechtsgrundlage für die Erhebung sowie deren Berechnung angegeben werden. Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass der von ei-nem Kostenbescheid betroffene Bür-ger den Rechtsgrund und die Höhe der Kosten anhand der mitgeteilten Grundlagen ohne weiteres überprü-fen kann. Allerdings erfordert dieses nach der Rechtsprechung der Kam-mer regelmäßig, dass die maßgeben-de Fassung der einschlägigen Ge-bührenordnung und die Fundstelle im Gesetzblatt angegeben wird (VG Bremen, Urteil vom 22.08.1996 - 2 A 71/95; Urteil vom 24.10.1996 - 2 A

133/95). Dem trägt der Ausgangs-bescheid nicht, der

W i d e r -spruchsbescheid nur eingeschränkt Rechnung, weil letzterer die Fundstellen der einschlägigen Kos-tenverordnungen im Gesetzblatt nur für die Ursprungsfassungen, nicht aber hinsichtlich der zum Zeitpunkt des Polizeieinsatzes maßgebenden Fassungen angibt. Gleichwohl ge-nügt der Widerspruchsbescheid den Anforderungen des § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 BremGebBeitrG. Der Wider-

spruchsbescheid hat die Fundstellen der InKostV und der AllKostV in der Sammlung des bremischen Rechts (203-c-2 und 203-c-1) angegeben. Dorf finden sich sämtliche Hinwei-se auf Änderungen und Veröffent-lichungen im Gesetzblatt. Da sich hinsichtlich der hier einschlägigen Kostenbestimmungen die gegenwär-tige Rechtslage nicht von derjenigen zum Einsatzzeitpunkt der Polizei unterscheidet, waren diese Angaben im konkreten Fall ausreichend.“Bemerkenswert in diesem Zusam-menhang ist, dass nicht der Bediener der Anlage (Taxifahrer) für die Kosten eines Fehlalarmes eintrittspflichtig ist, sondern diese Kosten vielmehr vom Betreiber der Anlage (Taxiun-

ternehmer) zu erstatten sind.

An-g e -

s i c h t s der Kos-

tenpflicht e m p f i e h l t

es sich, die Fahrer mit

den verschie-densten Bedienele-

menten ver- traut zu machen und laufend zu schulen, damit Kosten auslösende Fehlalarme verhindert werden können.

...kann der Unternehmer zur Kasse gebeten werden.

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Durch einen einfachen Klick auf ihr Smartphone fordern Kunden das nächste verfügbare Taxi an und kön-nen schon vor der Fahrt sehen, wel-ches Taxi mit welchem Fahrer wann eintrifft und was die Fahrt genau kosten wird. Angefangen hat alles in Hamburg, wo schon seit Anfang 2010 mit Hilfe von rund 600 Taxifah-rern die App getestet wird. Nun sind auch Köln und Bonn dazu gekom-men, eine bundesweite Ausweitung ist bereits geplant.

Für den Fahrgast ist die App sehr komfortabel: Mit einem einfachen Klick bestellt er das Taxi und nimmt damit direkt Kontakt zum nächsten verfügbaren Taxifahrer auf. Dies ist

gerade für Besucher einer fremden Stadt zweckmäßig: sie müssen nicht mehr recherchieren, was es für örtli-che Taxiunternehmen gibt und wie ihre Kontaktdaten lauten. Die App erkennt – selbst innerhalb von Ge-bäuden – den Standort des Fahrgas-tes und sendet ihn an den Taxifahrer. Der Fahrgast sieht den voraussicht-lichen Preis seiner Fahrt, welcher Taxifahrer zu ihm unterwegs ist, kann die Anfahrt des Taxis live auf dem Display seines Smartphones verfolgen und wird zusätzlich über einen akustischen oder Vibrations-alarm über die Ankunft des Taxis informiert. So kann der Fahrgast zeitgleich mit dem Taxi vor der Tür ankommen und muss nicht „im Re-gen stehen“. Es wird keine kostbare Zeit mit Warten verschwendet. Nach der Fahrt kann der Fahrgast über ein Bewertungstool eine Bewertung zu Taxi und Fahrer aufgeben.

Auch für Taxifahrer ist die App echt praktisch: Die Taxifahrer in der Umgebung, die „MyTaxi“ auf Emp-fangsbereitschaft gestellt haben, be-kommen die Fahrgastanfrage direkt auf ihr Smartphone. Auf dem Dis-play werden die Entfernung und die Umgebung des Kunden angezeigt. Die Fahrt erhält derjenige, der diese zuerst bestätigt. So entscheidet der Taxifahrer allein, ob er die Anfrage annimmt oder nicht. Nach Annah-me des Auftrages erhält der Fahrer alle relevanten Infos zum Fahrgast: Name, Telefonnummer für eventu-elle Rückfragen, die Abholadresse und Zusatzinfos wie „bitte nicht klingeln“ oder ähnliches. Selbst die Route zum Fahrgast wird ihm von „MyTaxi“ wie auf einem Navigati-onsgerät angezeigt. Taxifahrer kön-nen damit mehr spontane Aufträge annehmen. Zusätzlich bietet „My-Taxi“ viele taxifahrerfreundliche Ex-

Appsolut praktisch!Neue App für Taxis

Taxi rufen ohne anzurufen: MyTaxi will Kunden mit kostenloser App gewinnen

Von

Korinna Kurze([email protected])

Es gibt schon verrückte Anwen-dungsprogramme, kurz Apps (Appli-kationen), für Smartphones. Mit der App „Blower“ kann das Handy zum Beispiel Kerzen auspusten. Und wer auch bei Regen nicht aufs Grillen verzichten möchte, kann sich ein-fach die passende App runterladen und virtuell auf seinem Smartphone grillen (essen kann man das Ergebnis allerdings nicht – es ist rein virtuell). Doch es gibt auch nützliche Anwen-dungen: Die neue App „MyTaxi“ er-möglicht es Fahrgästen ein Taxi zu rufen, ohne anzurufen.

Vielleicht gehören solche Taxis bald der Vergangenheit an

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tras: So können sie zum Beispiel auf dem Taxiradar Kollegen verfolgen und sich so optimal positionieren. Außerdem strebt „MyTaxi“ Partner-schaften mit Hotels etc. an, die dann für ihre Gäste die App nutzen und darüber ein Taxi bestellen würden.

Es sind noch weitere Features in Planung. So können Fahrgäste bald, sollten sie einmal mit einem Ta-xiunternehmen richtig gute Erfah-rungen gemacht haben, dieses Un-ternehmen favorisieren und dann Direktanfragen an es senden. Auch spezielle Taxioptionen soll der Fahr-gast zukünftig bei seiner Anfrage angeben können, wie ob er ein Um-welt- oder Großraumtaxi wünscht, es behindertengerecht sein oder über einen Kindersitz verfügen soll-te. Durch einen geplanten Livechat können Taxiunternehmer und Fahr-gast bald direkt Kontakt miteinander aufnehmen für die Abbestellung des Taxis, Verständigung über Probleme

bei der Anfahrt oder mögliche Warte-zeiten. Zuletzt plant „MyTaxi“ eine Funktion, die Fahrtversteigerungen möglich macht. Hier geben Taxifah-rer Gebote für die günstigste Fahrt ab.

Doch: Alles auf der Welt kostet Geld! Da wären die Anschaffungs-kosten, da sich die Fahrer ein Smart-phone (derzeit funktioniert die App ab iPhone 3G oder Android 1.6) an-schaffen und entsprechende Mobil-funkverträge abschließen müssen. Die App dann runterzuladen kostet zwar nichts, doch für jede durch „MyTaxi“ generierte Fahrt zahlt der Taxifahrer 79cent Abgaben. Zuge-geben, die Kosten sind nicht hoch. Doch man sollte sie nicht außer Acht lassen, da sie nun mal zusätz-lich zu den üblichen Kosten anfal-len, die man auch ohne Smartphone und App hätte. Genaue Zahlen dazu, wie viele Fahrten tatsächlich zusätz-lich durch „MyTaxi“ generiert wer-den, sprich, ob sich die Anschaffung

rechnerisch lohnen würde, gibt es bisher noch nicht. „MyTaxi“ wirbt damit, dass diese App Funkzentralen (und damit die monatlichen Abga-ben der Fahrer an diese) unnötig ma-chen würde. Doch die App ersetzt die klassische Funkzentrale noch lange nicht. Auch wenn die Zahl der Smartphone-Nutzer in Deutschland jedes Jahr immens steigt (2011 rech-net man mit 10 Millionen aktiven Smartphone-Nutzern, 2010 waren es 8 Millionen), hat noch lange nicht jeder potentielle Kunde die Mög-lichkeit „MyTaxi“ zu nutzen. Wür-de sich der Fahrer nur auf „MyTaxi“ verlassen, würden ihm sicher eine Menge Aufträge entgehen.

Unsere Empfehlung: „MyTaxi“ bie-tet viele nicht zu vernachlässigende Vorteile. Wenn die finanzielle Si-tuation es erlaubt, ist die App eine zukunftsweisende Ergänzung zur Funkzentrale, um zusätzliche Auf-träge zu generieren. Eine Funkzent-rale ersetzt sie aber noch lange nicht.

Auch nach zahlreichen Versuchen hat es die Redaktion leider nicht geschafft, MyTaxi auf diesem Telefon zu installieren

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Leicht zu bedienen: MyTaxi

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Die Taxi-app für smarTphones

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Daimlers Mobilitätskonzept car-2go ist ein reines Vernunftprojekt. Dass es in vielen Fällen keinen Sinn macht, ein eigenes Auto zu besit-zen, ist inzwischen eben auch den Schwaben aufgefallen. Doch für vie-le Menschen ist das Auto mehr als nur ein Fortbewegungsmittel - es symbolisiert Lebensfreude, Freiheit und Wohlstand. Die Mobilitätslücke zwischen dem Smart als vollkom-men rationales Miniauto und einem

sportlichen Kleinwagen schließt nun BWM mit dem Angebot „BMW i“. „BMW i steht für eine neue Art von Premiummobilität. Mit der Einfüh-rung der neuen Submarke stärkt die BMW Group ihre Position als inno-vativster und nachhaltigster Auto-mobilhersteller. Die Fahrzeuge und Dienstleistungen von BMW i ver-folgen einen revolutionären Ansatz: sie sind maßgeschneidert für nach-haltige Mobilität mit Premi-

umanspruch. Damit bricht für die Automobilindustrie eine neue Ära der individuellen Mobilität an. Da-für steht BMW i – born electric.“ sagte Ian Robertson, Mitglied des Vorstands der BMW AG für Marke-ting und Vertrieb.Mit„mu by Peugeot“ und car-2go bieten somit drei bekannte Hersteller Mobilität über den Ver-kauf eines Autos hinaus an.

Konkurrenz für car2go

Nach Daimler startet auch BMW mit „i“ ein Mobilitätskonzept

Von

Jan Cassalette([email protected])

Mit Taxis hatten die Menschen von BMW in den letzten Jahren wenig am Hut. Nun machen sie car2go Konkurrenz - und spielen dem Taxi-gewerbe einmal mehr in die Hände.

Vereinbarungsgemäß hatte der Kun-de zuvor festgestellte kleinere Män-gel behoben. Die Übergabe erfolgte nach Gutschrift für den Gebraucht-wagen und der Restzahlung. Nach-träglich führte der Händler eine technische Überprüfung durch bei der ein verminderter Wert des Ge-brauchtfahrzeuges offenkundig wur-

de. Für diesen Fall hatte der Händler vorgesorgt. In seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen gab es eine Vorbehaltsklausel, die das Recht zur nachträglichen Kaufpreisminderung in Höhe eventueller Reparaturkos-ten vorsah. Es liegt auf der Hand, dass die Parteien sich nicht einigen konn-ten und das Gericht mit dem Fall beschäftigten. Zwar fiel in diesem das Urteil zu Gunsten des Beklag-ten (Kunden) aus. Dennoch ist Vor-sicht geboten. Für einen Privatkauf ist dieses Urteil sicher hilfreich. Als Kaufmann sollte man grundsätzlich

das Kleingedruckte lesen, besonders dann, wenn es sehr umfangreich ist. Im kaufmännischen Bereich wer-den höhere Anforderungen an ver-tragschließende Parteien gestellt. In diesem Fall wäre mit an Sicher-heit grenzender Wahrscheinlichkeit das Urteil anders ausgefallen. Fazit: Grundsätzlich das Kleingedruck-te lesen und sich ausdrücklich mit nachteiligen und unbestimmten Ver-tragsbedingungen nicht einverstan-den erklären. Klare und unmissver-ständliche Vereinbarungen sparen Geld, Zeit und Nerven.

Vereinbarte Inzahlung-nahme ist verbindlich

So entschied das Landgericht Hannover in einem Urteil

Gegenstand der Verhandlung war ein Neuwagenkauf bei dem die In-zahlungnahme des Gebrauchtfahr-zeuges zu einem festen Betrag ver-einbart wurde.

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Der Sharan wird mit 2-Liter-Maschi-ne und 103-kW-TDI-Motor mit Au-tomatik (DSG-Getriebe) angeboten:

• Taxipaket• Farbe: „Hellelfenbein“ oder Serien-farbe• Sitzbezüge in Kunstleder schwarz• Siebensitzer-Paket• sowie drei Einzelsitze in der 2. Sitzreihe und zwei Einzelsitze in der 3. Sitzreihe• zwei integrierten Kindersitze• Klimaanlage „Climatronic“ mit

Drei-Zonen-Temperaturregelung• Lendenwirbelstütze auf der Fahrer-seite• Dachreling

Der Nettolistenpreis beträgt 25.391,60 Euro. Die Preisliste für den Sharan mit Taxipaket (Sitzbezü-ge in Stoff) beginnt ab 20.941,18 Euro netto.

Der Touran mit 1,6-l-TDI-Motor und einer Leistung von 77 kW mit Auto-matik (DSG-Getriebe) inklusive:

• Taxipaket• Farbe: „Hellelfenbein“ oder Serien-farbe• Sitzbezüge in Kunstleder schwarz• Klimaanlage

kostet netto 18.527,73 Euro. Den Touran mit Taxipaket und einfache-rer Ausstattung gibt es ab 15.435,30 Euro netto. Bei den angegeben Preisen ist der

Volkswagen-Taxi-Nachlass von 20 Prozent berücksichtigt. Zusätzlich bieten die Wolfsburger mit 2,9 % beim Touran und 3,9 % beim Sharan besonders günstige Taxi-Finanzie-rungen (Laufzeit: 12 - 48 Monate).

Das ist aber noch nicht alles: Zu-sätzlich zahlt Volkswagen beim Kauf der neuen Taximodelle eine Erobe-rungs-/Inzahlungnahmeprämie von 650 Euro. Auch besonders umwelt-bewusste Taxi-Unternehmer werden dadurch gefördert, dass für im Pool stehende Passat Variant EcoFuel (Modelle 3C50F2 und 3C50F7) eine Umweltprämie von 1.000 Euro aus-gelobt wurde.

Mit einer runderneuerten Flotte und wirtschaftlich besonders attraktiven Konditionen sind für Volkswagen auch 2011 alle Weichen auf Erfolg ge-stellt. Für weitere Fragen stehen Ih-nen rund 1.200 Volkswagen-Händler gerne zur Verfügung.

Volkswagen zurück im Gewerbe

Gleich drei Neuheiten aus Wolfsburg sollen

Von

Frederik Wilhelmsmeyer([email protected])

Die ersten beiden der gleich drei auf der Europäischen Taximesse im No-vember 2010 vorgestellten Taximo-delle von Volkswagen sind draußen und bestellbar. Die Auslieferungen erfolgen auch in nächster Zeit glei-tend.

Gelegentlich drei an der Tankstelle: Sharan Taxi, Touran Taxi und Passat Variant Taxi

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Opel-Leasing für Taxiunternehmer

Maßgeschneiderter Service mit starkem Finanzprodukt für Opel-Firmenkunden

einem eigens für das neue Produkt eingerichteten Außendienst den Fir-menkunden angeboten werden. Das Angebot reicht vom reinen Finanz- bis hin zum Full-Service-Leasing, welches individuell wählbare An-gebote wie z.B. Technik-, Reifen-, Versicherungs- und Tankservice umfasst und erfüllt somit alle Kun-denanforderungen an ein modernes Flottenmanagement.

Durch diese neue Kooperation pro-fitieren Firmenkunden von der rund 40-jährigen Erfahrung der etablierten Anbieter, die zu den Marktführern bei den unabhängigen Leasingge-

sellschaften in Deutschland gehören und voll auf Kundennutzen ausge-richtet sind.„Mit Opel Firmenkunden Leasing erhalten unsere Kunden alles aus einer Hand: die hohe Qualität der Opel Fahrzeuge verbunden mit dem bewährten Service der ALD-Lea-singexperten“, fasst Jürgen F. Hölz, Direktor Verkauf an Groß- und Ge-werbekunden, die Vorteile des Pro-gramms zusammen.

Weitere Informationen zum neuen Opel Firmenkunden Leasing erhal-ten Sie unter: http://www.opelfir-menkundenleasing.de

Dem Kooperationsmodell zufolge schnüren ALD Lease Finanz GmbH und ALD AutoLeasing D GmbH in dem eigens gegründeten Geschäfts-bereich Opel Firmenkunden Lea-sing bedarfsgerechte Leasing-Pakete, welche über die Opel Händler und

Mit Opel Firmenkunden Leasing startet ab sofort ein neues Leasin-gangebot für Firmenkunden. Hierzu wurde am 27. Januar 2011 in Rüs-selsheim ein entsprechender Koope-rationsvertrag zwischen der Adam Opel AG, der ALD Lease Finanz GmbH und der ALD AutoLeasing D GmbH unterzeichnet.

Konzentriert Euch!Vermittlung bündeln

Taxi Dortmund übernimmt Fahrtenvermittlung für Taxi Witten

Vor gut 15 Monaten hat die Taxi Dortmund eG ihre Fahrtenvermitt-lung auf GPS-gestützten vollauto-matischen Datenfunk umgestellt. Das neue System ist wesentlich leis-tungsfähiger als der frühere Sprach-funk. Die Taxen sind in der Regel schneller beim Kunden und auf Wunsch können die Fahrgäste sogar erfahren, welches Taxi kommt und wie viel Zeit es voraussichtlich bis zum Eintreffen beim Kunden benö-tigt.

Kunden ändert sich nichts. Sie wäh-len wie bisher die ihnen bekannten Telefonnummern und landen auto-

matisch in der Dortmunder Taxi-zentrale. Mittels der neuen Technik wird das Taxi mit der geringsten Ent-fernung zum Fahrgast ermittelt und dem Fahrer der Auftrag übermittelt.Wirtschaftliche Aspekte waren der Hauptgrund für die Entscheidung der Verantwortlichen in Witten. Zu-dem konnten sich die angeschlosse-nen Unternehmer im Vorfeld davon überzeugen, wie erfolgreich und zuverlässig in Dortmund seit über einem Jahr mit der neuen Technik gearbeitet wird.Von den insgesamt acht bis zum 31.1.2011 in der Wittener Zentrale beschäftigten Disponentinnen (ein-schließlich Aushilfen) wurden zwei Damen von der Taxi Dortmund eG in Festanstellung übernommen.

Seit dem 24. Januar 2011 hat sich die Funk-Taxi-Zentrale GbR aus Witten der Taxi Dortmund eG angeschlos-sen. Die 20 Fahrzeuge aus der Nach-barstadt werden jetzt von Dortmund aus vermittelt. Für die Wittener

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Am 29. Januar 1886 veränderte Carl Benz die Welt. Beim Berliner Reichs-patentamt meldete er sein „Fahr-zeug mit Gasmotorenbetrieb“ unter der Nummer 37435 zum Patent an. Dies war die Geburtsstunde des Au-tomobils. Seither meldete Mercedes-Benz rund 80.000 bahnbrechende Er-findungen zum Patent an. So gehört auch das Mercedes-Taxi mit zu den Produkten, welche die Geschichte der Daimler AG schon in ganz frü-hen Jahren entscheidend geprägt haben. Man denke nur zurück an den legendären 260 D, der die Ver-bindung Dieselmotor und Droschke im Jahre 1936 mit 45 Pferdestärken einläutete. Für die Daimler AG ist dies erfreulicherweise Anlass, dem Taxi- und Mietwagengewerbe mit-tels einer dem Jubiläum gerecht werdenden Finanzierung mit einem effektiven Jahreszins von nur 1,25 % zu danken. Im Detail, wer zwischen dem 01.02. bis 30.06.2011 ein neues Fahrzeug der C-, E- und S-Klasse als Taxi oder Miet-wagen bestellt, kann dieses über die Taxi-Jubiläumsfinan zierungsaktion bis zu 60 Monate mit diesem hoch-attraktiven Zins finanzieren. Für die B-Klasse gilt weiterhin die 0,99 % Taxi-Finanzierung und für Vito und Viano die 2,99 % Taxi-Finanzierung. Ein idealer Zeitpunkt also, jetzt in ein neues, umweltfreundliches so-wie komfor tables Taxi vom Erfinder des Automobils zu investieren.

Als traditioneller Taxi-Fahr-zeuganbieter wird Daimler dem Taxigewerbe darüber hinaus 2011 wieder sehr attraktive und taxispe-zifische Verkaufskonditionen an-bieten. Die ab jetzt geltenden Neu-igkeiten sind dabei, dass der E 200 NGT ab sofort in die Sondermodelle >>Das Taxi<< eingereiht und der Vi-ano mit 15 % Taxi-Verwerterrabatt bestückt ist.Die speziell auf die Bedürfnisse des Taxiunternehmers zugeschnit tenen Sondermodelle >>Das Taxi<< (Code P10) werden damit bis auf weiteres zu folgenden Taxi-Kaufpreisen ange-boten:

B 180 CDI >>Das Taxi<< 21.200 Euro zzgl. MwSt.

B 180 NGT >>Das Taxi<< 22.200 Euro zzgl. MwSt.

E 200 CDI >>Das Taxi<< 28.540 Euro zzgl. MwSt.

E 200 CDI T-Modell >>Das Taxi<< 30.540 Euro zzgl. MwSt.

E 200 NGT >>Das Taxi<< 30.540 Euro zzgl. MwSt.

Zum E 200 NGT ist sehr positiv anzumerken, dass der Preis im Ver-gleich zum Vorgängermodell um 360 Euro günstiger ist.

Alle Sondermodelle sind serienmä-ßig mit einer umfangreichen Taxiaus-stattung, einem Automatikgetriebe, der Sitzheizung für die Vordersitze, integrierten Kindersitzen, Klimati-sierungsautomatik „THERMATIC“ und vielen weiteren Ausstattungs-merkmalen ausgestattet und können mit weiteren Sonderausstattungen, für die kein technischer Ausschluss

besteht, individuell ergänzt wer-den. Weil der taxispezifische Preis-vorteil bereits in das Sondermodell eingerechnet ist, sind diese Modelle nicht mehr rabattfähig. Das serien-mäßige Automatik getriebe kann auf Wunsch durch ein Sechsgang-Schaltgetriebe ersetzt werden (aus-genommen E 200 NGT).Auf alle individuell ausgestatte-ten Fahrzeuge der B-, C-, E- und S-Klasse mit elektrischer Taxi- und Mietwagenvor rüstung (Code 965) gewährt die Daimler AG alternativ zu den oben genannten Sondermo-dellen der >>Das Taxi<<-Reihe einen Taxi-Sondernachlass in Höhe von 15 %, auf den Vito 20 %, den Viano jetzt neu 15 % und auf den Sprinter 25 %.

Für die Großraumlimousinen, also für Vito und Viano, bieten die Stuttgarter zusätzlich zum beacht-lichen Nachlass auch noch ‚Taxi-Spezialpakete’ an. In diesen Paketen sind neben der Ausstattung „Taxi-International“ viele weitere für den Taxieinsatz sinnvolle Ausstattungs-merkmale, wie beispielsweise ein Automatik getriebe, eine Klimaan-lage im Fond und einer Sitzheizung für den Fahrersitz, enthalten. Der Preisvorteil bei Wahl dieses Paketes beträgt für den Vito satte 1.864 Euro und für den Viano sogar 1.990 Euro, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Auch die Inhaberrabatt-Regelung wird fortgeführt: Jeder Taxi- und Mietwagenunternehmer, der inner-halb der letzten vier Jahre mindes-tens ein Mercedes-Benz Neufahrzeug als Taxi oder Mietwagen übernom-men hat, kann einen Mercedes-Benz Pkw ohne Taxi-/Mietwagenausstat-tung mit einem Sondernachlass von 10 % auf den Listenpreis erwerben.

Mercedes feiert125 Jahre Taxi

1,25%-Sonderfinanzierung aufgelegt

Von

Thomas Grätz([email protected])

125!Jahre Automobil – Der Erfinder sagt „Danke“ mittels einer Taxi-Jubiläumsfinanzierung mit einem effektivem Jahreszins von 1,25 % - Die Mercedes-Benz Taxikonditio-nen für 2011.

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Nissan-Taxi holt Design-Doppelsieg

NV200 Vanette Taxi überzeugt Konsumenten / Beitrag zu barrierefreier Mobilität

Die in Japan bereits erhältliche Ta-xiversion des in Japan mit dem Zu-satz Vanette angebotenen leichten Nutzfahrzeugs NV200 hat bei den „Universal Design Awards 2011“ gleich zwei Preise eingeheimst.

Eine mit Designern und Design-Experten besetzte Jury verlieh dem NV200 Vanette Taxi den „Universal Design Award 2011“. Zudem wurde das Taximodell von befragten Konsu-menten mit dem „Universal Design Consumer Favourite Award 2011“ ausgezeichnet. Ausgelobt werden die jährlich vergebenen „Universal Design Awards“ von der Universal Design GmbH. Nissan ist in diesem Jahr der einzige ausgezeichnete Nutzfahrzeughersteller.Als innovatives und funkti-onales Taxi für jedermann möchte der NV200 Va-nette Taxi zu einer öf-fentlichen barrierefreien Verkehrsinfrastruktur beitragen. Das Fahrzeug bietet allen Passagieren unabhängig von deren Alter und Beweglichkeit

eine breite Palette von Sicherheits- und Komfortfeatures, die weit über das normale Maß eines Taxis hin-ausgehen.Der Zugang zum Passagierabteil er-folgt über weit öffnende Schiebetü-ren, die auch in engen Parklücken ei-nen leichten Einstieg erlauben. Eine elektrisch ausfahrbare und beleuch-tete Trittstufe sowie große Halte-griffe erleichtern Ein- und Ausstieg zusätzlich. Dank der großzügig bemesse-nen Bewegungs-f r e i h e i t

können die Passagiere die Beine aus-strecken oder bequem übereinander-schlagen. Auch für Rollstuhlfahrer ist das Taxi ohne Einschränkungen geeignet, da es einen barrierefreien Zugang durch die hintere Tür bietet.Die Taxiversion basiert auf dem leichten Nutzfahrzeug NV200, das bereits auf mehr als 40 Märkten weltweit verkauft wird und Kunden vor allem durch hohen Nutzwert überzeugt.

Ford Fiegl mit günstiger Finanzierung

Attraktive Aktionen und 1,99%-Finanzierung zum Jahresanfang

bietet zum Beispiel folgende High-lights: Für die Modelle Mondeo, S-Max und Galaxy beträgt der Finanzierungs-zinssatz nur noch 1,99 %. Die An-zahlung muss lediglich in Höhe der Mehrwertsteuer erfolgen.

Die Rabatte bei den Transit-9-Sit-zern betragen bis zu 41 % plus 1.000,- Bonus on top.Der Finanzierungszinssatz beim Transit beträgt 2,99 %. Auch hier be-darf es einer Anzahlung nur in Höhe der Mehrwertsteuer.

Zum Jahresanfang bringt Ford sehr interessante Aktionen, die der mitt-lerweile gewerbebekannte fränki-sche Händler Auto-Fiegl zum Vorteil der BZP-Mitglieder gleich mit be-sonders attraktiven Angeboten um-gesetzt hat. Der aktuelle Prospekt

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Hauptrolle: Mercedes-Taxi

Im Action-Thriller „Unknown Identity” spielen Berliner Taxis eine tragende Rolle

Mit internationaler Starbesetzung und einer Vielzahl von Fahrzeugen mit dem Stern startet heute der ra-sante Action-Thriller „Unknown Identity” in den deutschen Kinos.

Zeit: vier Taxen der E-Klasse aus drei Jahrzehnten, ein Flügeltürer SLS AMG sowie mit der B-Klasse F-CELL ein Brennstoffzellenfahrzeug. Ge-dreht wurde der Film von Regisseur Jaume Collet-Serra und Produzent Joel Silver in Berlin, Brandenburg, Leipzig und den Studios Babelsberg in Potsdam. „Ende des 19. Jahrhun-derts wurde sowohl das Automobil als auch der Film erfunden. Durch

die hohe Faszination der Mercedes-Benz Fahrzeuge konnten sie über viele Jahre als Leinwandhelden glän-zen. Vor allem als dynamische Sport-wagen, aber auch als Taxi haben sie Filmgeschichte geschrieben“, so An-ders Sundt Jensen, Leiter Marken-Kommunikation Mercedes-Benz Cars. „Wir freuen uns sehr, dass pünktlich zu unserem 125. Jubiläum gleich sechs Mercedes-Modelle in einem internationalen Blockbuster vertreten sind.“

In den USA startete der von Studio Babelsberg koproduzierte Film be-reits am 18. Februar auf Platz 1 der Kinocharts. In Deutschland bringt Verleiher Kinowelt den Thriller-Hit auf die große Leinwand. Die Story: Als der Biologe Dr. Martin Harris (Liam Neeson) nach einem schweren Autounfall in Berlin aus dem Koma erwacht, beginnt ein Albtraum. Sei-ne Frau (January Jones) erkennt ihn nicht und ein anderer Mann hat seine Identität angenommen. Doch damit nicht genug: Harris wird auch noch von einem Killer (Stipe Erceg) gejagt. Um seine Frau und sein altes Leben zurückzugewinnen, macht er die Taxifahrerin Gina (Diane Kru-ger) ausfindig, die ihn bei dem Un-fall gerettet hat. Gemeinsam mit ihr und dem ehemaligen Stasi-Agenten Jürgen (Bruno Ganz) nimmt er den Kampf um seine Identität und die Wahrheit gegen einen übermächti-gen Gegner auf – mit rasanten Ver-folgungsjagden in Mercedes-Taxen. Hintergrundberichte zu Film und Dreharbeiten sind auch unter www.mercedes-benz.tv zu sehen.

Neben den Hauptdarstellern Liam Neeson und Diane Kruger spielen gleich sechs Mercedes-Benz Fahr-zeuge eine teils tragende Rolle in dem spannenden Wettlauf mit der

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München -Ökolympia 2011

IsarFunk geht mit dem Bündnis „München für Klimaschutz“ in die nächste Runde

Nach gut drei Jahren Aktionszeit geht das Bündnis „München für Kli-maschutz“ in die nächste Runde. Im Auftaktplenum „München für Kli-maschutz-Club“ (kurz MfK-Club) wurde das neue MfK-Club-Konzept vorgestellt. Die IsarFunk 450 540 Taxizentrale München hat schon vor Beginn des Plenums seine Mit-gliedschaft erneuert und setzt damit weiterhin ein Zeichen für Umwelt-schutz und Nachhaltigkeit.

xis. Dass wir unserem gesteckten Ziel in einer dermaßen kurzen Zeit so nahe kommen konnten, macht uns stolz und wir tun nach wie vor alles dafür, die 100er-Marke weit zu übertreffen“.

Im heutigen Auftaktplenum ging es vor allem um die Neuausrichtung des Bündnisses sowie Vorschläge zu den geplanten Projekten im Rah-men des MfK-Clubs, über die alle

Club-Mitglieder in den nächsten Wochen abstimmen dürfen. Zudem hielt Professor Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Naturwissenschaftler und Autor des Buches „Faktor 5. Die Formel für nachhaltiges Wachs-tum“, einen Vortrag über die Finanz-krise als Risiko oder Chance für den lokalen Klimaschutz. Das Bündnis „München für Klimaschutz“ zählt bis zum Auftaktplenum insgesamt 101 Mitglieder aus der Münchner Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Institutionen und Ver-bänden (NGO’s). Alle Mitglieder

verpflichten sich unter anderem, größtmögliche lokale Reduktions-potentiale insbesondere bei Ausstoß von Kohlendioxid wirtschaftlich ef-fizient zu erschließen.„IsarFunk sucht immer nach neuen Wegen, um den Taxibetrieb so nach-haltig und umweltfreundlich wie möglich zu gestalten. Mit der Akti-on ‚IsarFunk Limited Edition‘ haben wir beispielsweise Anfang des Jah-res, zusammen mit der erdgas mobil

GmbH, einen Fördertopf für Käufer von erdgasbetriebenen Taxi ausge-lobt“, so Hess weiter. „Wir freuen uns auf die neuen Anreize und Ideen in der Projektzusammenarbeit mit den anderen Bündnispartnern des MfK-Clubs und sind sicher, dass wir hier zusammen viel bewegen kön-nen.“

Weitere Informationen zu IsarFunk und zum Bündnis „München für Klimaschutz-Club“ finden Sie unter www.isarfunk.de sowie www.mu-enchenfuerklimaschutz.de.

Als die Münchner IsarFunk Taxi-zentrale vor zwei Jahren Mitglied im Bündnis „München für Klima-schutz“ wurde, haben sich die Ge-schäftsführer Christian Hess und Hubert Schmidt zum Ziel gesetzt, bis zum Olympiajahr 2018 insgesamt 100 Flottenfahrzeuge als EcoTaxis zu betreiben. „Damals sind gerade ein-mal 22 EcoTaxis für uns gefahren“, erinnert sich Christian Hess. „Mit dem heutigen Tag sind nun schon 63 IsarFunk-EcoTaxis auf Münchens Straßen unterwegs. 39 davon sogar als vom ADAC zertifizierte EcoTa-

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28 • Hallo TAXI

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Die schönsten Seiten des indischen Bilderbuchs zeugen vom glanzvollenLeben der Maharadschas in Rajast-han und wecken Fantasien von 1001Nacht. „Namaste” in Old & New Delhi! Am Palast der Winde in der rosaroten Stadt Jaipur nach Harems-

damen suchen und dem Zauber bunter Saris erliegen. Das unver-gleichliche Taj Mahal in Agra ist ein Wunder, aber nicht das einzige auf dieser Reise zu Indiens Bilderbuch-städten.

REISEVERLAUF

1. Tag, Donnerstag 29.09.2011: Flug nach Indien

Abends Flug mit Lufthansa nonstop von München nach Indien (Flugdau-er ca. 7,5 Std.).

2. Tag, Freitag 30.09.2011: Namaste in Delhi!

Morgens Landung in Delhi und das erste indische „Namaste“ Ihres

Scouts. Ein duften-der Blumenkranz zur Begrüßung, dann direkte Fahrt nach Agra.

3. Tag, Samstag 01.10.2011: Mär-chenhaftes Taj Mahal

Der Mogulkaiser Schah Jahan hat seiner Mumtaz das berühmteste Grabmal der Welt errichtet: das Taj Mahal. Beim Mor-genblick beleuchtet die Sonne erst zag-haft, dann immer kraftvoller dieses u n v e r g ä n g l i c h e Marmormonument einer großen Liebe. Nach der Besich-tigung des Roten Forts bleibt Zeit

für individuelle Entdeckungen oder für einen Einkaufsbummel - die Be-sonderheit in Agra sind kunsthand-werkliche Marmoreinlegearbeiten.

4. Tag, Sonntag 02.10.2011: Geister-stadt Fatehpur Sikri

Fahrt in die Wüste zum buchstäblich von Großmogul Akbar in den Sand gesetzten Fatehpur Sikri, das sichvon einer Palaststadt zur Geister-stadt wandelte. Warum die Men-schen nur wenige Jahre nach der Gründung den Ort wieder verlassen haben? Bestimmt kann Ihr Scout das Geheimnis lüften. Lautstark, aber meist friedlich geht es dann zu, auf dem Weg nach Jaipur - immer wie-der begegnen Ihnen Fahrradrikschas, Eselskarren und bunt gestylte Last-wagen zwischen Dörfern, Senf- und Weizenfeldern.

5. Tag, Montag 03.10.2011: Rosarotes Jaipur

Entdecken Sie mit Ihrem Scout die „Pink City“ beim Blick auf den Pa-last der Winde, den Hawa Mahal, ehemals Straßentheater für die Haremsdamen. Danach Rundgang durch schöne Gärten und stolze Höfe zum prächtigen Maharadscha-Stadtpalast und dem Jantar-Mantar-Observatorium, wo der Herrscher einst den Gang der Welt in den Ster-nen zu erkennen versuchte. Die ro-sarote Stadt ist aberauch berühmt für ihren Handel: Beim Bummel durch den quirligen Basar lernen Sie am Nachmittag denProzess der Teppichherstellung (Sei-de und Wolle) sowie die fertigen Pro-dukte kennen und stellen in einemJuwelengeschäft fest, warum indi-sche Frauen so viel Geld in Schmuck und Edelsteinen anlegen. Fortsetzung auf Seite 34.

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6. Tag, Dienstag 04.10.2011: Entdeckertag

Ein ganzer Tag Freizeit in Jaipur, das einst König Edward VII. zu Ehren rosa angemalt wurde, oder vormit-tags Gelegenheit zu einem Ausflug (gegen Mehrpreis) vor die Tore der Stadt zum Rendezvous mit Indiens Mittelalter. Auf Elefantenrücken er-klimmen Sie in der alten Hauptstadt eine der berühmtesten palastartigenFestungen Indiens. Welch eine Pracht! Mit Marmor, Spiegeln und fein ziselierten Säulen begrüßt Sie Fort Amber, das eindrucksvoll an einem Berghang zu kleben scheint.Nach so viel Kultur von gestern folgt Kultur von heute - denn abends heißt es: Ab ins Kino (gegen Mehrpreis)! Ohne Hin-di können zu müssen - in einem schmalzigen „Bollywood“-Movie bekommen Sie im Kino eine sat-te Portion indischen Lebens ab! Nach der Zahl der produzierten Titel ist Indien weltweit das Film-land Nummer eins.

7. Tag, Mittwoch: Nach New Delhi

Morgens Abfahrt in die Hauptstadt Indiens. Zuerst erkunden Sie Neu-Delhi mit seinen monumentalen Straßen und Regierungsgebäuden. Schönes Fotomotiv: Der Blick vom India Gate auf den Präsidentenpa-last. In Alt-Delhi schieben Sie sich durch geschäftige Gässchen rund um die Freitagsmoschee und stehen an der Verbrennungsstätte Mahat-ma Gandhis. Beim gemeinsamen Abendessen feiern Sie Abschied von Indien.

8. Tag, Donnerstag: Rückflug

Vormittags Rückflug mit Lufthansa nonstop von Delhi nach München (Flugdauer ca. 8,5 Std.) mit Ankunft am frühen Nachmittag. Individuelle Weiterreise zu den Ausgangsorten.

Konditionen:

Im Reisepreis enthalten:

• Linienflug mit Lufthansa von München nach Delhi und zurück in der Touristenklasse• 6 Übernachtungen mit Frühstücks-buffet in guten Mittelklassehotels• Unterbringung in Doppelzimmern mit Bad oder Dusche und WC• Transfers und Rundreise in landes-üblichem, klimatisiertem Reisebus• Deutsch sprechende Marco Polo-Reiseleitung in Indien

Und außerdem inklusive:

• „Rail&Fly inclusive“ zum/vom Abflugsort in der 2. Klasse von je-dem Bahnhof in Deutschland• Blumenkranz bei Ankunft in Delhi• Abschiedsabendessen in Delhi• Eintrittsgelder (ca. 34 €)• Flughafensteuern, Lande- und Si-cherheitsgebühren (ca. 275 €)• Reiseunterlagen mit einem Reise-führer pro Buchung• Sicherungsschein

Zusätzlich buchbare Extras:

• Ausflug „Fort Amber und Bolly-wood“ 20 €• Lufthansa-Flüge in der Business Class 2390 €• Einzelzimmer 140 €• Ausflug „Fort Amber und Bollywood“ 20,- €• Visagebühren und –besorgung 75,- € • Flug ab/bis Heimatflughafen (auf Anfrage) 50,- €

Reisepapiere und Gesundheit

Deutsche Staatsbürger benötigen ei-nen mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültigen Rei-sepass und ein Visum, das wir gegen Gebühr gerne für Sie beantragen. Impfungen sind nicht vorgeschrie-

ben - jeder Teilnehmer erhält mit der Reisebestätigung ausführliche Hin-weise zur Gesundheitsvorsorge.

Mindestteilnehmerzahl

Mindestteilnehmerzahl: 15 PersonenHöchstteilnehmerzahl: 28 PersonenSollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann der Ver-anstalter bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten (näheres siehe Reise-bedingungen).

Veranstalter und Reisebedingungen

Veranstalter dieser Reise ist die Marco Polo Reisen GmbH, Riesstr. 25, 80992 München. Der Hallo TAXI Fachverlag tritt lediglich als Vermitt-ler auf. Die Reisebedingungen des Veranstalters sind im Internet unter www.agb-mp.com druck- und spei-cherfähig abrufbar. Zahlung / Sicherungsschein

Zahlungen sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines (wird mit der Reisebestätigung versandt) im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB fällig. Bei Ver-tragsschluss wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, maximal jedoch 1000 € pro Person, fällig. Der restliche Reisepreis wird am 20. Tag vor Reiseantritt bzw. spätestens bei Erhalt der Reiseunterlagen fällig.

Interessenten sollten schnellstmög-lich und völlig unverbindlich unter

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oder telefonisch unter

0421 / 170 470

die Reiseunterlagen anfordern. An-meldungen werden nach Eingangs-datum sortiert berücksichtigt, da das Kontingent auf 28 Teilnehmer begrenzt ist. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich eben-falls per Email und telefonisch zur Verfügung!

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